Diplomarbeit Höhere Fachschule für Drogistinnen und Drogisten - Fastly

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Diplomarbeit Höhere Fachschule für Drogistinnen und Drogisten - Fastly
Diplomarbeit
Höhere Fachschule für Drogistinnen und Drogisten

          “Eure Herzen kennen im Stillen die Geheimnisse der Tage und Nächte.
        Aber eure Ohren dürsten nach den Klängen des Wissens in euren Herzen.
         Ihr wollt in Worten wissen, was ihr in Gedanken immer gewusst habt.”
                                     – Khalil Gibran

Bewusster Umgang mit lauter Musik in Clubs

                                                 NINA INDERGAND UND SELINE MATTER
2019/2020 - ÉCOLE SUPÉRIEURE DE DROGUERIE
Diplomarbeit Höhere Fachschule für Drogistinnen und Drogisten - Fastly
Nina Indergand und Seline Matter                                       Diplomarbeit 2019/2020

Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser

Vor Dir liegt unsere Diplomarbeit, welche wir über mehrere Monate hinweg zusammen
erarbeitet haben.

Hast Du dich auch schon gefragt, wie bedenklich die laute Musik in Clubs ist? Oder, ob Du
Angst haben musst, dass das dumpfe Gefühl in den Ohren am nächsten Tag nicht mehr
verschwindet? Wunderst Du dich, wenn Du im Club vereinzelt Personen mit
Gehörschutzpfropfen in den Ohren siehst? Fragst Du Dich, ob Du diese auch nutzen solltest,
oder ob diese gar nichts bringen?

Viele dieser Fragen haben wir uns auch gestellt. Aus zum Teil ähnlicher Motivation, aber auch
mit unterschiedlichem Hintergrund, haben wir uns stark mit dieser Thematik
auseinandergesetzt. Wir haben Informationen sowohl aus der Theorie als auch aus der Praxis
zusammengesucht und ausgewertet.
Für eine einfachere Lesbarkeit verwenden wir in unserer Arbeit die männliche Form. Damit
sind weibliche Personen natürlich ebenfalls gemeint.

Nina Indergand
Musik hat mir schon immer viel Freude bereitet. Ich höre immer und fast überall Musik, sei
das mit Kopfhörer unterwegs, zu Hause, oder in Bars/Clubs. Mit der Thematik «Umgang und
Bewusstsein mit lauter Musik» habe ich mich bis zu unserer Diplomarbeit aber nicht
beschäftigt. Der Reiz, sich in diesem Bereich Wissen anzueignen und mein Verhalten zu
überdenken, war gross. Wir leben im Hier und Jetzt, gehen gerne auswärts, hören laute Musik
– aber was sind die Folgen? Können wir anhand von unserem Lifestyle eine Prognose machen
wie es in zig Jahren ums Gehör in unserer Generation aussehen wird? Oder sind wir bereits so
im Musikwahn, dass wir unser Verhalten gar nicht mehr anpassen können?
Unser Gehör ist sehr wertvoll und sollte nicht als Selbstverständlichkeit angesehen werden.

Seline Matter
Für das von Nina vorgeschlagene Thema konnte ich mich sofort begeistern. Auch ich könnte
ohne Musik nicht leben. Sei es beim Feiern im Club, wo fetzige Beats um die Ohren mich zum
Tanzen und Bewegen animieren, oder mit Kopfhörern beim Joggen, wo sie mich bei jedem
Schritt begleitet und mich motiviert. Auch als Zeitvertreib oder als Emotionsverstärker ist
Musik jeder Art für mich nicht wegzudenken. Musik gibt meinem Leben mehr Emotionen und
Intensität.
Gerade weil die Wahrnehmung von Klängen und Tönen für mich deshalb so wichtig ist, bin ich
sehr dankbar dafür, dass ich überhaupt die Chance noch habe, Musik hören zu können.
Seit der Kindheit lebe ich mit einem Hörschaden. Ich nehme die Welt dadurch anders wahr,
und weiss, was es heisst mit einem geschädigten Gehör zu Leben. Umso wichtiger und
interessanter ist für mich deshalb das Thema unserer Diplomarbeit. Ich möchte auch anderen
jungen Menschen zeigen, wie wichtig es ist, Sorge zu seinem Gehör zu tragen. Denn was
einmal kaputt ist, kommt nie wieder…

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Nina Indergand und Seline Matter                                          Diplomarbeit 2019/2020

Zusammenfassung
Der Ausgang am Wochenende ist für viele junge Erwachsene im Raum Zürich ein wichtiger
Bestandteil der Freizeitaktivitäten. Die laute Musik in den Clubs ist für unser Gehör jedoch
nicht unbedenklich und es ist daher sinnvoll Schutzmassnahmen anzuwenden.

In unserer Arbeit beschäftigen wir uns mit der Hypothese, dass die Umsetzung der
Präventionsmassnahmen von Clubbesuchern im Alter von 18 bis 30 Jahren und deren
Förderung durch die Clubbetreiber nur ungenügend ist. Ziele der Arbeit sind die
Sensibilisierung für das Thema und die Entwicklung von Massnahmen dort, wo der grösste
Handlungsbedarf besteht.

Die theoretischen Grundlagen zur Anatomie des Gehörs sowie die Wirkung der Schallwellen
sind im ersten Teil der Arbeit erläutert. Dies, und Interviews mit Fachärzten, bestätigen die
Wichtigkeit des Gebrauchs von Gehörschutzpfropfen in Clubs. Sie sind unerlässlich zur
Prävention von Gehörschäden und Beschwerden wie Tinnitus oder vorübergehendem
Hörverlust.

Das Bewusstsein der Clubbesucher und ihr Umgang mit den hohen Schallpegeln in Clubs,
haben wir mit einer Umfrage und diversen Gesprächen ermittelt und beurteilt. Die Mehrheit
der jungen Erwachsenen weiss, dass die laute Musik Schäden verursachen kann, und dass
man sich schützen sollte. Die Resultate der Umfrage zeigen aber auch, dass nur ein
verhältnismässig kleiner Anteil der Clubbesucher tatsächlich Präventionsmassnahmen wie
Gehörschutzstöpsel1 anwendet. Die Begründung der Mehrheit ist, dass sie nicht an den
Gebrauch von Gehörschutz denken und ihn deshalb vergessen. Am schlechtesten ist die
Umsetzung der Prävention bei den Clubbesuchern zwischen 18 und 21 Jahren.

Für die Analyse der Seite der Clubbetreiber haben wir uns über die gesetzlichen Richtlinien
informiert und deren Umsetzung vor Ort in den Clubs, sowie auch mit Befragungen per E-Mail
ausgewertet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise und die kostenlose Abgabe von
Gehörschutzpfropfen werden zwar umgesetzt, jedoch ist die positive Wirkung auf die
Prävention bei den Clubbesuchern sehr begrenzt.
Unsere Beobachtungen zeigen, dass die Präventionsmassnahmen nur ungenügend
wahrgenommen und aufgrund der teils minimalistischen Umsetzung zu wenig genutzt
werden.

Unsere Hypothesen, für die zu wenig aktive Förderung der Prävention durch die
Clubbetreiber und die ungenügend angewendeten Präventionsmassnahmen durch die
Clubbesucher, lassen sich somit klar bestätigen. Unsere Massnahmen zielen also auf die
Förderung der Prävention bei den Clubbesuchern, so wie die Verbesserung der
Wahrnehmung der gesetzlichen Richtlinien durch die Clubs ab. Im Rahmen der Diplomarbeit
haben wir uns dazu entschieden Flyer für die Clubbesucher sowie Infobroschüren für die
Clubbetreiber zu gestalten. Darauf sind spezifische Informationen enthalten, welche für die
entsprechenden Nutzer relevant sind. Ausserdem haben wir eine Website zur Information der
Clubbetreiber, Clubbesucher und aller Interessierten aufgebaut.

1
    Gehörschutzstöpsel: Betrachtung als Synonym für Gehörschutzpfropfen

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Inhaltsverzeichnis

1      Einleitung ....................................................................................................................................... 1
           Hypothesen ................................................................................................................................1
           Ziele ............................................................................................................................................1
           Methoden und Material ............................................................................................................1

2      Theoriegrundlagen zum Thema .................................................................................................... 2
          Anatomie des Gehörs ................................................................................................................2
          Wie hören wir?...........................................................................................................................5
          Dezibel als Masseinheit für die Lautstärke ................................................................................8
       2.3.1 Was sind Dezibel? .............................................................................................................8
       2.3.2 Gesetzliche Richtlinien in der Schweiz .......................................................................... 10
          Zustandekommen der Schadwirkung durch laute Musik im Gehör ...................................... 13
       2.4.1 kurzfristige Schäden ....................................................................................................... 14
       2.4.2 langfristige Schäden ....................................................................................................... 14

3      Wie ist die Perspektive der Clubbetreiber? ................................................................................ 16
          Vorgehen zur Informationsbeschaffung................................................................................. 16
       3.1.1 E-Mail an die Clubbetreiber ........................................................................................... 16
       3.1.2 Zweiter E-Mail-Anlauf an die Clubbetreiber .................................................................. 16
       3.1.3 Auswertung Antworten der Clubbetreiber ................................................................... 16
       3.1.4 Kontakt mit Clubbetreiber und Clubbetreiberin ........................................................... 17
       3.1.5 Unsere Club-Besuche vor Ort ........................................................................................ 17
       3.1.6 Auswertung der besuchten Clubs .................................................................................. 17
          Umgang mit gesetzlichen Richtlinien für die Lautstärke........................................................ 20
          Bereitstellung von Schutzmassnahmen/Lärmschutz ............................................................. 21
          Massnahmen zur Aufklärung der Besucher ........................................................................... 22

4      Wie ist die Perspektive der Clubbesucher?................................................................................. 23
          Vorgehen zur Informationsbeschaffung................................................................................. 23
       4.1.1 Erstellen einer Umfrage ................................................................................................. 23
       4.1.2 Verbreitung der Umfrage............................................................................................... 24
       4.1.3 Auswertung der Umfrage .............................................................................................. 25
          Wissensstand der Clubbesucher ............................................................................................ 27
          Umsetzung der Präventionsmassnahmen.............................................................................. 30
          Haltung gegenüber der Prävention ........................................................................................ 32
          Erfahrungen mit Schadwirkungen .......................................................................................... 37

5      Auswertung .................................................................................................................................. 39
          Analyse der Perspektive der Clubbetreiber............................................................................ 39
       5.1.1 Umgang mit gesetzlichen Richtlinien ............................................................................ 39
       5.1.2 Bereitstellung von Schutzmassnahmen/Lärmschutz .................................................... 39
       5.1.3 Massnahmen zur Aufklärung der Besucher .................................................................. 40
          Analyse der Perspektive der Clubbesucher ............................................................................ 41

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Nina Indergand und Seline Matter                                                                                        Diplomarbeit 2019/2020

            5.2.1 Wissensstand ................................................................................................................. 41
            5.2.2 Umsetzung Präventionsmassnahmen ........................................................................... 41
            5.2.3 Haltung gegenüber den Massnahmen .......................................................................... 41
            5.2.4 Erfahrungen mit Schadwirkungen ................................................................................. 42
               Diagnose der aktuellen Gesamtsituation ............................................................................... 43
               Stellungnahme zu den Hypothesen ........................................................................................ 44
            5.4.1 Stellungnahme zur Hypothese 1.................................................................................... 44
            5.4.2 Stellungnahme zur Hypothese 2.................................................................................... 44
            5.4.3 Stellungnahme zur Hypothese 3.................................................................................... 44

6           Entwicklung der Massnahme ...................................................................................................... 45
               Vorgehen ................................................................................................................................. 45
               Erste Ideen für Massnahmen.................................................................................................. 45
            6.2.1 Allgemein........................................................................................................................ 45
            6.2.2 Informationsmaterial für Clubbesucher und Clubbetreiber ......................................... 46
            6.2.3 Kurzvideo ........................................................................................................................ 46
            6.2.4 Website .......................................................................................................................... 47
            6.2.5 T-Shirts mit Beschriftung ............................................................................................... 47
               Umsetzung der Massnahmen ................................................................................................. 48
            6.3.1 Anmerkungen zu den in Kapitel 6.2.1 erwähnten Sprüchen ........................................ 48
            6.3.2 Informationsmaterial für Clubbesucher und Clubbetreiber ......................................... 48
            6.3.3 Kurzvideo ........................................................................................................................ 50
            6.3.4 Website .......................................................................................................................... 51
            6.3.5 T-Shirts mit Beschriftung ............................................................................................... 52

7           Überprüfung der Zielerreichung ................................................................................................. 53
                Erstes Ziel ................................................................................................................................ 53
                Zweites Ziel.............................................................................................................................. 53
                Drittes Ziel ............................................................................................................................... 53

8           Fazit zur Arbeit ............................................................................................................................. 54

9           Eigenständigkeitserklärung ......................................................................................................... 55

10          Danksagung .................................................................................................................................. 56

11          Literaturverzeichnis ..................................................................................................................... 57

12          Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................. 58

Anhang 1-5 ......................................................................................................................................... 60-105

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Nina Indergand und Seline Matter                                      Diplomarbeit 2019/2020

1 Einleitung

       Hypothesen
   1. Aus eigener Erfahrung war in vielen Clubs die Lautstärke der Musik oft unangenehm
      hoch und Gehörschutzpfropfen wurden nicht aktiv abgegeben.
      Wir vermuten, dass Massnahmen zur Prävention durch Clubbetreiber zu wenig
      gefördert werden.*
   2. Aus eigener Erfahrung haben wir den Eindruck, dass in den Clubs, die wir bisher
      besucht haben, nur sehr wenige Besucher Schutzmassnahmen wie zum Beispiel
      Gehörschutzpfropfen tragen.
      Wir nehmen deshalb an, dass Massnahmen zur Prävention durch unsere Zielgruppe
      nur ungenügend angewendet werden.
      Bei unserer Zielgruppe handelt es sich um Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren.
   3. Durch die oben aufgeführten Annahmen, gehen wir davon aus, dass bei unserer
      Zielgruppe Aufklärungsbedarf zum Thema Schäden durch laute Musik und deren
      Prävention herrscht.

       Ziele
   •    Mit unserer Diplomarbeit wollen wir ein Dokument für die Sensibilisierung in Bezug
        auf die Schäden durch laute Musik und deren Prävention erarbeiten.
   •    Wir wollen herausfinden, wo am meisten Handlungsbedarf zur Verbesserung der
        Prävention von Schäden lauter Musik besteht.
   •    Unser Ziel ist es, eine geeignete Massnahme (die genaue Form der Massnahme muss
        noch definiert werden) zu entwickeln, welche die Prävention von Schäden durch laute
        Musik dort verbessert, wo sich der grösste von uns eruierte Handlungsbedarf zeigt.

       Methoden und Material
Wir haben folgendes Vorgehen:
   • Erarbeiten eines informativen Theorieblocks über die Anatomie inkl. Schallwirkung
       und Schäden auf das Gehör mit Einbezug der Erklärung zu Dezibel und den
       Richtwerten aufgrund eines Interviews mit einer Fachperson und Literaturstudium
   • Herausfinden der aktuellen Wahrnehmung der Verantwortung durch Clubbetreiber
       gegenüber von Clubbesuchern zum Schutz deren Gehörs. Dies erreichen wir mit
       gezielten Fragen per E-Mail, Beobachtungen der Situation unter anderem durch
       Messungen der Lautstärke vor Ort
   • Herausfinden der aktuellen Ansicht der Clubbesucher mittels Umfragen bei den
       Clubbesuchern über das Bewusstsein in Bezug auf Folgen lauter Musik in Clubs im
       Raum Zürich
   • Analyse und Auswertung der gewonnen Resultate mit dem Ergebnis einer Diagnose
   • Entwicklung einer geeigneten Massnahme entsprechend der Diagnose

*Anmerkung: Die Diplomarbeit bezieht sich auf Clubs im Raum Zürich.

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2 Theoriegrundlagen zum Thema

       Anatomie des Gehörs (1), (2)2

Abbildung 1: Schema des Hörorgans

Das Hörorgan wird in drei Bereiche aufgeteilt:

Das äussere Ohr umfasst die knorpelige Ohrmuschel (Auricula) und den äusseren Gehörgang
(Meatus acusticus externus), welcher von Zeruminaldrüsen besetzt ist. Diese Zeruminaldrüsen
(Glandulae ceruminosae) sondern das sogenannte Zeruminalsekret (Zerumen) ab, dass bei
uns umgangssprachlich als Ohrenschmalz bezeichnet wird. Der Gehörgang ist ungefähr drei
Zentimeter lang und hat eine leicht S-förmige Krümmung.

Das Mittelohr wird vom Gehörgang durch das Trommelfell (Membrana tympani) abgegrenzt.
Es ist nach aussen mit Haut und gegen innen mit Schleimhaut überzogen. Der
dahinterliegende Hohlraum ist ebenfalls mit Schleimhaut ausgekleidet und wird als
Paukenhöhle (Cavum tympani) bezeichnet. Die Eustachische Röhre (Eustachi-Röhre) oder
auch Ohrtrompete (Tuba auditiva) genannt, ist der zweite Hohlraum des Mittelohrs. Sie
beginnt im unteren Teil der Paukenhöhle und verbindet das Mittelohr mit dem Rachenraum.
Diese Vorrichtung ist wichtig um den Druckausgleich sicherzustellen und das Mittelohr mit

(1) Dr. med. Dres. h.c. Ernst Mutschler et al. - Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie des Menschen (2015)
(2) Adolf Faller et al. - Der Körper des Menschen (1999)

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frischer Luft zu versorgen. Bei einem fehlerhaften Druck ist das Trommelfell weniger
beweglich und kann nicht richtig schwingen.
Auf der gegenüberliegenden Seite des Trommelfells befindet sich eine knöcherne Wand,
welche die Paukenhöhle vom Innenohr trennt. Das Trommelfell ist durch eine Kette aus
Gehörknöchelchen mit dieser Wand verbunden. Der erste Knochen heisst Hammer (Malleus)
und ist fest mit der Mitte des Trommelfells verwachsen. Er ist durch ein Gelenk mit dem
nächsten Knochen namens Amboss (Incus) verbunden und steht durch ein weiteres Gelenk
mit dem dritten Knochen namens Steigbügel (Stapes) in Verbindung. Der Steigbügelfuss ist in
ein Loch der dem Trommelfell gegenüberliegenden Wand eingebettet. Dieses Loch nennen
wir das ovale Fenster (Fenestra vestibuli). Weiter unten befindet sich ein weiteres Loch in der
Wand, welches als rundes Fenster (Fenestra cochleae) bezeichnet wird.
Die drei Knöchelchen bilden zusammen mit dem Trommelfell den Schallleitungsapparat.
Die Gehörknöchelchen sind durch zwei Muskeln fixiert, welche die Spannung
aufrechterhalten. Sie sind an Hammer (Musculus tensor tympani) und Steigbügel (Musculus
stapedius) befestigt und ermöglichen das Ziehen des Trommelfells nach innen, sowie das
Kippen der Steigbügelplatte.

Das Innenohr ist von einer harten Knochenkapsel umgeben und stellt ein mit Flüssigkeit
gefülltes System aus Gängen und Hohlräumen dar. Es wird als Labyrinth bezeichnet und ist
unterteilt in das knöcherne Labyrinth mit einer wässrigen Flüssigkeit namens Perilymphe und
das darin befindliche häutige Labyrinth mit der Endolymphe. In der Perilymphe befinden sich
vor allem Natrium-Ionen, während die Endolymphe reich an Kalium-Ionen ist.

Das Innenohr ist nicht nur das Sinnesorgan für das Hören, sondern auch der Ort, wo sich das
Gleichgewichtsorgan befindet. Auf dieses gehen wir aber in unserer Arbeit nicht weiter ein.

Das Hörorgan befindet sich innerhalb des schneckenähnlich aufgerollten Teils des Labyrinths
und wird deshalb auch als Schnecke (Cochlea) bezeichnet.

Die Kuppel der Schnecke wird als Helicotrema bezeichnet und zeigt Richtung Mittelohr
(Abbildung 2).

Abbildung 2: Darstellung des Innenohres als Schnecke mit Gleichgewichtsorgan

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Wie in Abbildung 1 bereits zu sehen ist, bringt die Unterteilung in ein knöchernes und
häutiges Labyrinth in der Schnecke drei Kanäle mit sich. Zuoberst liegt die auf das ovale
Fenster folgende Scala vestibuli, welche mit der Perilymphe gefüllt ist. Sie wird durch die
Reissner Membran vom mittleren Kanal abgegrenzt, welcher Scala media oder Ductus
cochlearis genannt wird und mit Endolymphe gefüllt ist. Der Untere Kanal, die Scala tympani
ist mit dem runden Fenster verbunden und ebenfalls mit Perilymphe gefüllt. Bei der
Schneckenkuppel gehen die Scala vestibuli und die Scala tympani ineinander über. Die
Membran zwischen der Scala media und der unteren Scala tympani wird als Basilarmembran
bezeichnet. Auf ihr liegt auch das in der Scala media befindliche Corti-Organ (Abbildung 3).
Hier befinden sich die eigentlichen Sinneszellen, welche als Haarzellen bezeichnet werden.
Auf der Abbildung ist zu sehen, dass es äussere Haarzellen und innere Haarzellen gibt, welche
von Stützzellen umgeben sind. Die inneren Haarzellen bilden nur eine Reihe, während die
äusseren Haarzellen in einer Dreierreihe angeordnet sind. Auf ihrer Oberfläche sind dünne
Härchen, die sogenannten Sinneshärchen (Stereozilien) zu finden. Die Sinneshärchen sind mit
einer auf den Haarzellen liegenden gallertartigen Schicht, welche als Tektorialmembran
(Membrana tectoria) bezeichnet wird, verbunden.

Abbildung 3: Schema zum genaueren Aufbau der Schnecke (Cochlea)

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         Wie hören wir? (1), (2), (3)
Wir sind in der Lage, Töne im Bereich zwischen 20 Hz3 und 16'000 Hz wahrzunehmen.
Diese Bandbreite gilt für das jugendliche Alter. Die obere Tonfrequenzgrenze nimmt nach
dem 40. Lebensjahr stetig ab, und im Alter sind deshalb oft Hörverluste bei den hohen Tönen
vorhanden. Nebst der Frequenz der Töne, welche mit Hz angegeben wird, spielt auch die
Intensität (Mindestdruck) der Schwingungen eine Rolle. Die Hörschwelle liegt bei jenem
Schalldruck4, bei welchem eine Frequenz für uns gerade noch hörbar ist. Bei einer Frequenz
von 1’000 Hz liegt die Hörschwelle bei einem Schalldruck von 2x10-5 Newton pro
Quadratmeter (N/m2 = Pascal, Pa). Nicht jeder Frequenzbereich ist für uns ab der gleichen
Stärke des Schalldrucks hörbar. Am empfindlichsten ist unser Gehör bei den Frequenzen
zwischen 2’000 Hz und 5'000 Hz. Hier brauchen wir den geringsten Schalldruck, damit der Ton
für uns wahrnehmbar ist. Ebenfalls können wir bei niedrigen Frequenzen, also tiefen Tönen,
Schwankungen in der Stärke des Schalldrucks besser wahrnehmen als bei hohen Frequenzen,
wo wir nur starke Unterschiede des Schalldruckes bemerken.

Der Schalldruck wird deshalb einfachheitshalber und für ein objektives Mass als
Schalldruckpegel in Dezibel (dB) gemessen. Dazu im nächsten Kapitel aber mehr.

Wie können wir den nun hören?
Töne, Klänge und Geräusche sind für uns hörbar, weil wir die Schallwellen, welche vom
tonerzeugenden Objekt ausgehen, wahrnehmen können. Schallwellen, welche auf unsere
Ohrmuschel treffen, gelangen durch den Gehörgang auf das Trommelfell. Das Trommelfell
reagiert auf kleinste Druckschwankungen mit Ein- und Auswärtsbewegungen und wird so in
Schwingung versetzt.

Diese Schwingungen werden durch die mit dem Trommelfell verbundenen Gehörknöchelchen
innerhalb der Paukenhöhle bis zur Steigbügel-Fussplatte an das ovale Fenster übertragen.
Hier findet eine Verstärkung des Schalldruckes statt, da das Trommelfell 16-mal grösser ist als
die Steigbügel-Fussplatte. Ebenfalls bewirkt die unterschiedliche Länge der Knöchelchen
Amboss und Steigbügel nochmals eine Verstärkung mittels Hebelprinzip und gesamthaft wird
so eine Verstärkung um den Faktor 20 erreicht. Ohne diese Verstärkung würden viele Klänge
verloren gehen, da die Schallwellen aufgrund der Dichteunterschiede zwischen dem Luftraum
des Mittelohrs und der Flüssigkeit der Perilymphe schlecht auf das Innenohr übertragen
werden können. Dieser Schallwellenwiderstand wird Impedanz genannt.
Durch das ovale Fenster gelangen die verstärkten Schallwellen auf die Perilymphe der Scala
vestibuli. Die flexiblen Wände der Scala media werden durch die Druckwelle in Bewegung

3
    Hz: Abkürzung für Hertz; Schwingungen pro Sekunde (= Schallfrequenz), macht die Tonhöhe aus
4
    Schalldruck: Schwankung des Luftdrucks, Kraft welche durch Schallquelle auf Fläche einwirkt, Angabe in Pascal

(1) Dr. med. Dres. h.c. Ernst Mutschler et al. - Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie des Menschen (2015)
(2) Adolf Faller et al. - Der Körper des Menschen (1999)
(3) Kauer und Sebastian - Entwicklung einer Multimedia-Lehranwendung zur Psychoakustik: Auditive
    Wahrnehmung und die Rolle kritischer Bandbreiten (2003)

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versetzt und die Schwingung der Reissner Membran und der Basilarmembran entsprechen
dabei der Frequenz des ursprünglichen Schalls. Es bilden sich sogenannte Wanderwellen,
welche sich in Richtung Helicotrema bewegen (Abbildung 4). Das runde Fenster nach der
Scala tympani dient als Druckausgleich, da die Perilymphe nicht komprimiert werden kann.

Abbildung 4: Darstellung der Wanderwelle in der Cochlea

Die Breite der Basilarmembran nimmt in Richtung Helicotrema zu und sie wird auch
beweglicher. Dies führt zu einer Zunahme der Amplitude5 der Welle, welche im späteren
Verlauf aufgrund des Energieverlustes wieder abnimmt bis die Welle ganz verschwindet. So
entsteht zwischen Eintritt des Schalls durch die Steigbügelplatte beim ovalen Fenster und
dem Ort des Verschwindens der Welle ein Amplitudenmaximum. Der Ort des
Amplitudenmaximums und die Strecke, welche die Welle zurücklegt, ist abhängig von der

5
 Amplitude: Begriff aus der Physik zur Benennung von Schwingungen. Maximale Auslenkung einer Welle vom
Mittelwert

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Frequenz, und so hat jede Frequenz einen anderen Ort, wo die Haarzellen des Corti-Organs
auf der Basilarmembran am stärksten erregt werden.
Diese Tatsachen ermöglichen eine Zuordnung von Frequenzen der Länge nach innerhalb der
Cochlea. Die hohen Töne, also hohe Frequenzen werden an der Basis der Cochlea
wahrgenommen. Je tiefer die Töne und somit auch die Frequenz, umso mehr findet die
Wahrnehmung im Bereich Richtung Helicotrema statt. Diese Unterscheidung und
Entmischung der Frequenzen nennt man Frequenzdispersion.

Doch wie genau werden die Schallwellen nun wahrgenommen?
Durch die Wanderwellen wird das Corti-Organ ebenfalls in Bewegung versetzt. Im Bereich der
höchsten Amplitude der Welle entsteht eine Relativbewegung, und Basilar- und
Tektorialmembran werden gegeneinander verschoben. Dies führt zum Abbiegen der
Stereozilien der äusseren Haarzellen, wodurch die Ionenkanäle der Zellen geöffnet werden.
Durch ein Potenzialgefälle strömen nun Kalium-Ionen aus dem Endolymphraum in die Zelle.
Eine Depolarisation, welche wir als Sensorpotenzial bezeichnen, entsteht. In den inneren
Haarzellen entsteht auf ähnliche Weise ein Sensorpotential, jedoch mit anderen
Auswirkungen.
Die Funktion der äusseren Haarzelle liegt darin, dass sie sich bei Erregung verkürzt und die
Wanderwelle an dieser spezifischen Stelle mechanisch nochmals um den Faktor 1000
verstärkt. Erst diese Verstärkung ermöglicht die Erregung der inneren Haarzellen in diesem
Bereich des Corti-Organs durch deren Stereozilien. Die erregten inneren Haarzellen schütten
durch die Depolarisation und den Einstrom von Ca2+-Ionen den Neurotransmitter Glutamat
aus. Nun wird das Signal durch den Neurotransmitter auf den Hörnerv Nervus cochlearis
übertragen und der elektrische Reiz kann via Nervenbahnen weitergeleitet werden. Bis der
Reiz zur primären Hörrinde des Gehirns gelangt, wird er über fünf bis sechs Nervenzellen
(Neuronen) umgeschaltet. Der grösste Teil der Nervenfasern vom Nervus cochlearis hat eine
Synapse nur mit einer inneren Haarzelle. Diese Nervenfasern sind also spezifisch für eine
Frequenz. Diese gezielte Erkennung einer Frequenz gilt bis 5'000 Hz, für höhere Frequenzen
werden weitere Mechanismen zur gezielten Unterscheidung vermutet, auf welche wir hier
aber nicht mehr weiter eingehen.
Interessant ist auch, dass nicht alle Reize bis zur Hörrinde gelangen. Bereits auf dem Weg
werden die Informationen vom Nervensystem verarbeitet und selektioniert. Die Neuronen
näher bei der Hörrinde reagieren nicht mehr auf reine Töne, sondern auf bestimmte
Eigenschaften und komplexe und biologisch relevante Merkmale eines Schallmusters.
Hintergrundgeräusche werden so vom Nervensystem ausgeblendet und Sprachlaute selektiv
weitergeleitet.

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       Dezibel als Masseinheit für die Lautstärke
2.3.1 Was sind Dezibel? (1), (2) 6
Um die Intensität des Schalldruckes objektiv zu messen, verwenden wir den Schalldruckpegel
(L), welcher in Dezibel gemessen wird. Die Abkürzung für Dezibel ist dB.

Weiter oben im Theorieteil (Kapitel 2.2) haben wir festgehalten, dass bei einer Frequenz von
1'000 Hz ein Schalldruck von 2x10-5 Pa (= 20 Mikropascal) notwendig ist, damit wir diesen Ton
hören können. Dieser Wert wird als Referenz genommen und als Bezugsschaldruck p0
bezeichnet. Der in Dezibel anzugebende Schalldruck px wird auf p0 bezogen und logarithmisch
zugeordnet.
Dezibel als Einheit ist also eine relative, logarithmische Einheit.
                                                                                   !
Die Formel für den Schalldruckpegel (L) lautet wie folgt: ! = 20 log !!
                                                                                    "

Abbildung 5: Schema mit Beispielen von Geräuschen aus dem Alltag
und der ungefähren Höhe des Schalldruckpegels

(1) Dr. med. Dres. h.c. Ernst Mutschler et al. - Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie des Menschen (2015)
(2) Adolf Faller et al. - Der Körper des Menschen (1999)

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Dies bedeutet, dass wenn der Schalldruckpegel um 20 dB steigt, er sich verzehnfacht. Bei 80
dB, also vier Mal 20 dB, ist der Schalldruckpegel mit dem Faktor 10'000 multipliziert (4 x 10).

Dezibel ist nicht, wie oft irrtümlich angenommen, eine Einheit für die Lautstärke. Diese ist die
subjektive Empfindung der Stärke eines Schallereignisses und wird in der Akustik mit der
Masseinheit Phon angegeben. Je nach Literatur liegt die Lautstärke, bei der ein Ton einer
beliebigen Frequenz gerade noch hörbar ist, zwischen 3 und 4.2 Phon (Hörschwelle). (4), (5), (6)7

Hier zeigt sich ein weiterer Zweck der Masseinheit Dezibel:
Sie erlaubt technische und absolute Grössen, wie Schalldruck, mit relativen Wahrnehmungen,
wie die Lautstärke in Phon, zu vereinigen. Bei 1’000 Hz stimmen die Werte der Phonskala
nämlich mit denjenigen der Dezibel überein.

Abbildung 6: Skala mit Hörschwelle (orange) in dB und Phon

(4) 25.09.2019: https://de.wikipedia.org/wiki/Phon_(Einheit)
(5) 19.12.2019: https://www.spektrum.de/lexikon/physik/hoerschwelle/6926
(6) 19.12.2019: https://viamedici.thieme.de/lernmodule/physik/schallwellen+und+hören

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2.3.2 Gesetzliche Richtlinien in der Schweiz (7), (8)8
Bevor wir hier einfach die zulässigen Höchstgrenzen für den Schallpegel in Clubs nennen,
möchten wir zuerst erläutern, wo dies geregelt ist. Nebst der Dezibel-Limite gibt es für die
Prävention von Schäden durch laute Musik in Clubs noch weitere relevante Richtlinien.
Passend zu den gesetzlichen Richtlinien für den Schallpegel führen wir diese deshalb ebenfalls
auf.

Zum Schutz der Schweizer Bevölkerung haben National- und Ständerat im Jahr 2017 das
Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall
(NISSG) geschaffen. Das Gesetz enthält neben Bestimmungen zum Hörschall auch
Bestimmungen zu Ultraschall, Infraschall und Strahlung. Wir erläutern hier nur die wichtigsten
Richtlinien zum Hörschall, da nur diese für unsere Diplomarbeit relevant sind.

Folgende drei Bereiche, welche zum Schutz vor Gefährdung durch Schall dienen, sind im
NISSG genauer geregelt (Art. 1 NISSG):
 o Die Verwendung entsprechender Produkte;
 o Die für den Schutz zu treffenden Massnahmen;
 o Die Information der Öffentlichkeit.

Des Weiteren finden sich Bestimmungen zum Vollzug und Kontrolle des Gesetzes, zu
Verwaltungsmassnahmen, zu Gebühren und Bussen bei Verstössen gegen das Gesetz.
Nach acht Jahren muss der Bundesrat Wirksamkeit und Notwendigkeit des NISSG mittels
Berichts überprüfen (Art. 14 NISSG).
Mit den Massnahmen sollen die Risiken der gesundheitsgefährdenden Aussetzung gegenüber
lauter Musik minimiert und Schäden vorgebeugt werden können. Genauere Bestimmungen
zu Belastungswerten und deren Überwachung, zur Informationspflicht, zu
Schutzmassnahmen und zur Meldepflicht für Veranstaltungen werden durch den Bundesrat
erlassen. (Art. 4 NISSG)
Aktuell gilt hier die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch
nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) vom 27. Februar 2019, welche seit dem 01.
Juni 2019 in Kraft ist. Wir gehen später im Kapitel 2.3.2.1 noch genauer auf diese
Massnahmen ein.

Für die Information der Öffentlichkeit über die gesundheitsrelevanten Auswirkungen und
Risiken von Schall und somit auch lauter Musik, ist gemäss Art. 6 des NISSG das Bundesamt
für Gesundheit (BAG) zuständig. Es nimmt diese Verantwortung wahr, indem es auf seiner
Website wichtige Infos und Tipps für den Umgang publiziert.
Auf der Website des BAG finden Clubbetreiber sämtliche gesetzliche Informationen in gut
lesbarer Form. Ebenso stellt das BAG auf der Website ein Faktenblatt zur Verfügung, wo die
wichtigsten Änderungen zur vorangehenden Schall- und Laserverordnung (SLV) aufgeführt
sind.

(7) 15.11.2019: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/strahlung-
    radioaktivitaet-schall/nissg.html
(8) 15.11.2019: https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2017/4211.pdf

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2.3.2.1 Massnahmen gemäss Art. 4 NISSG und der Verordnung des Bundesrates im Detail
Für Veranstaltungen mit lauter Musik, wie sie in Clubs stattfinden, gilt eine absolute
Obergrenze von 125 dB, welche keinesfalls überschritten werden darf (Art. 19 Abs. 1 Ziff. b V-
NISSG). Ebenso gibt es aber auch einen mittleren Schallpegel, welcher über 60 Minuten
ermittelt wird und 100 dB nicht überschreiten darf (Art. 18 und Art. 19 Abs. 1 Ziff. a V-NISSG).

Je nach mittlerem Schallpegel der erreicht wird, müssen laut V-NISSG Art. 20 andere
Vorschriften und Pflichten eingehalten werden. Im Anhang 4 der Verordnung sind die Details
geregelt, von welchen die wichtigsten hier kurz aufgeführt sind:

Mittlerer Schallpegel 93 dB bis 96 dB (Anhang 4, Ziffer 2)
o Meldepflicht 14 Tage vor der Veranstaltung an kantonale Behörde
o Deutlich sichtbarer Hinweis an Clubbesucher im Eingangsbereich der Veranstaltung
    betreffend der möglichen Schädigung des Gehörs durch hohe Schallpegel
o Kostenlose Abgabe von Gehörschutz
o Überwachung des Schallpegels während der Veranstaltung und Begrenzung auf mittleren
    Schallpegel von max. 96 dB

Mittlerer Schallpegel 96 dB bis 100 dB für max. 3 Stunden (Anhang 4, Ziffer 3.1)
o Meldepflicht 14 Tage vor der Veranstaltung an kantonale Behörde
o Deutlich sichtbarer Hinweis an Clubbesucher im Eingangsbereich der Veranstaltung
    betreffend der möglichen Schädigung des Gehörs durch hohe Schallpegel
o Kostenlose Abgabe von Gehörschutz
o Überwachung des Schallpegels während der Veranstaltung und Begrenzung auf mittleren
    Schallpegel von max. 100 dB

Mittlerer Schallpegel 96 dB bis 100 dB mehr als 3 Stunden (Anhang 4, Ziffer 3.2)
o Meldepflicht 14 Tage vor der Veranstaltung an kantonale Behörde
o Zusätzlich zur Meldepflicht als Beilage ein Plan wo die Lage, Grösse und Kennzeichnung
    der Ausgleichszone ersichtlich ist
o Deutlich sichtbarer Hinweis an Clubbesucher im Eingangsbereich der Veranstaltung
    betreffend der möglichen Schädigung des Gehörs durch hohe Schallpegel
o Kostenlose Abgabe von Gehörschutz
o Überwachung des Schallpegels während der Veranstaltung und Begrenzung auf mittleren
    Schallpegel von max. 100 dB
o Aufzeichnung der Schallpegel während der ganzen Veranstaltung
o Daten der Aufzeichnung sowie dazugehörige Angaben sechs Monate aufbewahren
o Zur Verfügung stellen einer, oder mehrerer frei zugänglicher und klar gekennzeichneter
    Ausgleichzonen mit max. 85 dB, mind. 10% der gesamten Fläche, wo die Veranstaltung
    stattfindet und mit genügend rauchfreier Zone

Wie genau und wo die Schallpegelmessungen und Aufzeichnungen vorzunehmen sind, ist
ebenfalls genau geregelt und in Anhang 4, Ziffer 5 der Verordnung zu finden. Unter anderem
muss der mittlere Schallpegel auf Ohrenhöhe und dort, wo die Clubbesucher dem Schall am
meisten ausgesetzt sind, gemessen werden.

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Beispiel des Meldeblatts des Kanton Zürich

                                                          Abbildung 7: Vorlage des Meldeblatts,
                                                          welches auf der Website des
                                                          Sicherheitsdepartements der Stadt Zürich
                                                          heruntergeladen werden kann

2.3.2.2 Kontrolle der Massnahmen
Für die Kontrolle der Einhaltung der auf der vorherigen
Seite aufgeführten Massnahmen sind laut NISSG Art. 8 die Kantone zuständig. Sie können
Stichproben machen und vor Ort Kontrollen durchführen und wenn nötig weitere
Massnahmen anordnen, wenn Vorschriften nicht eingehalten werden.
Im schlimmsten Fall können sie zum Schutz der Clubbesucher sogar die Veranstaltung
beenden (Art. 9 Abs. 3 Ziff. d NISSG).
Die kantonalen Vollzugsbehörden, aber auch das BAG, dürfen jederzeit und unangemeldet
Kontrollen und auch Messungen durchführen. Die Clubbetreiber müssen den Zutritt zu allen
Räumlichkeiten gewähren und Auskünfte und verlangte Dokumente unentgeltlich
herausgeben. (Art. 27 V-NISSG).

Wer vorsätzlich gegen die Vorschriften zu den Massnahmen gemäss NISSG Art. 4 verstösst,
wird mit einer Busse von bis zu CHF 40'000 bestraft. Geschieht dies fahrlässig, beträgt die
Busse bis zu CHF 20'000 (Art. 13 NISSG). Die Gebühren für die Kontrollen und Massnahmen
werden nach aufgewendeter Zeit berechnet und können je nach Personal zwischen CHF 90
und CHF 200 liegen. Allerdings müssen diese nicht bezahlt werden, wenn es nichts zu
beanstanden gibt (Art. 26 V-NISSG).

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          Zustandekommen der Schadwirkung durch laute Musik im Gehör (1), (9)
Laute Musik ist für unser Gehör eine Belastung, wie es auch bei Lärm der Fall ist. Konkret
handelt es sich um eine erhöhte Schallwellenbelastung, welche in erster Linie vor allem
mechanisch Schäden verursacht. Durch Schall hoher Intensität werden die empfindlichen
Haarzellen des Innenohres direkt geschädigt und zerstört. Die Auswirkungen von lauter Musik
sind also auf das Innenohr begrenzt.

Bei längerer Einwirkung wird der Stoffwechsel der Haarzellen verändert, was zu einer
sogenannten Ischämie, also einer Minderdurchblutung, und dadurch zu einem Mangel an
Sauerstoff führt. Die Haarzellen können zwar bei einem Sauerstoffmangel auf einen
anaeroben9 Stoffwechsel wechseln, jedoch wird beim Abbau der Glucose über die
Milchsäuregärung Milchsäure frei. Die Milchsäure bringt den Zellkern zum Anschwellen und
bei längerer Belastung bilden sich die Haarzellen deshalb vollständig zurück. (10)
Durch die Zerstörung der Haarzellen kann es zu einer sogenannten Lärmschwerhörigkeit
kommen.

Oft sind nur bestimmte Frequenzen betroffen. Typisch ist vor allem ein Hörverlust im Bereich
der hohen Frequenzen. Dies aus dem Grund, dass alle Schallwellen, auch diejenigen von
tieferen Frequenzen, wie zum Beispiel Basstöne, an der Schneckenbasis gleich nach dem
Eintritt durch das ovale Fenster vorbeigehen. Die Haarzellen welche dort lokalisiert sind und
für die Wahrnehmung hoher Frequenzen verantwortlich sind, werden deshalb überlastet.

    Abbildung 8:
    Tonaudiogramm mit typischer Kurve für eine
    Lärmschwerhörigkeit (hellrot: akut; rot: chronisch)

9
    anaerob: ohne Sauerstoff

(1) Dr. med. Dres. h.c. Ernst Mutschler et al. - Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie des Menschen (2015)
(9) Harald Genzwürker et al. AllEx - Alles fürs Examen (2012)
(10) Roland Laszig und Ernst Lehnhardt - Praxis der Audiometrie (2009)

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Eine für Lärmschwerhörigkeit typische Innenohrschwerhörigkeit zeigt sich im Gegensatz zur
Mittelohrschwerhörigkeit dadurch, dass der Hörverlust sowohl bei der Übertragung durch die
Luft (von der Ohrmuschel via Trommelfell und Gehörknöchelchen), wie auch über den
Schädelknochen (hier wird beim Hörtest eine Stimmgabel an den Kopf gehalten), dasselbe
Ausmass hat.

2.4.1 kurzfristige Schäden (9)
Je nach Stärke der Einwirkung und Dauer ergibt sich eine andere Art und ein anderes Ausmass
der Schädigung. Bei einer Einwirkung von mehr als 150 dB wird in Abhängigkeit der
Einwirkungsdauer in Millisekunden von einem Knall- oder Explosionstrauma gesprochen.
Diese Pegel werden jedoch in Discotheken nicht erreicht und sind deshalb nicht Thema
unserer Diplomarbeit. Beispiele dafür wären Schüsse, Feuerwerks- und Knallkörper.

Für unsere Arbeit relevant ist die akute Lärmschwerhörigkeit. Diese tritt nach längeren
Belastungen von einigen Minuten bis mehreren Stunden auf, wenn der Pegel mehr als 100 dB
beträgt. Nebst Musik in Clubs und Bars können diese Pegel auch durch MP3-Player und
Motorenlärm oder bei Konzerten erreicht werden.
Besonders aufgrund der längeren Belastungszeit steigt hier durch die oben erwähnte
Stoffwechselproblematik auch der Sauerstoffverbrauch der Haarzellen an und die Zellen
werden zusätzlich zur mechanischen Schädigung auch metabolisch10 geschädigt.
Nebst der plötzlichen, häufig auch beidseitigen Schwerhörigkeit im Hochtonbereich, können
auch Symptome wie Taubheitsgefühl und Tinnitus auftreten.

2.4.2 langfristige Schäden (11)
Meistens ist der Hörverlust bei einer akuten Lärmschwerhörigkeit nicht dauerhaft, und
schreitet auch nicht fort, wenn eine weitere Lärmbelastung vermieden wird. Findet die
Belastung einer schädigenden Dezibelhöhe regelmässig statt, kann aufgrund der chronischen
und wiederholten Belastung ein permanenter Schaden entstehen.

In der Literatur existiert noch der Begriff «chronischen Lärmschwerhörigkeit». Diesen
möchten wir hier kurz erläutern:
Eine per Definition chronische Lärmschwerhörigkeit entsteht aufgrund der täglichen
Einwirkung von hohen Schalldruckpegeln von mehr als 80 dB über mehrere Jahre. Dabei sind
vor allem die Haarzellen, welche für die Wahrnehmung der hohen Frequenzen zuständig sind
geschädigt. Der Hörverlust ist meistens beidseitig und irreversibel, was bedeutet, dass er
nicht rückgängig gemacht werden kann.

Diese Form von Lärmschwerhörigkeit ist mehr im Sinne einer Berufskrankheit zu verstehen,
welche zum Beispiel bei Bauarbeitern oder Mitgliedern eines Orchesters auftritt.
Selbst DJs welche in Clubs Musik machen, sind dem Lärm nicht täglich ausgesetzt. Eine
chronische Lärmschwerhörigkeit gemäss dieser Definition ist für Clubbesucher deshalb nicht
zu erwarten.

10
     metabolisch: im Stoffwechselprozess entstanden

(9) Harald Genzwürker et al. AllEx - Alles fürs Examen (2012)
(11) 09.12.2019: https://viamedici.thieme.de/lernmodule/hals-nasen-ohrenheilkunde(...)

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Nina Indergand und Seline Matter                                       Diplomarbeit 2019/2020

Diese chronische Form der Schwerhörigkeit trifft zwar für Clubbesucher nicht zu, jedoch sind
Schäden aufgrund lauter Musik in Clubs in der Literatur oft aufgeführt und permanente
Schäden sind nicht ausgeschlossen.
Das Thema ist also absolut ernst zu nehmen und das Auftreten von Schäden tatsächlich
erwiesen.

Als Prophylaxe und therapeutische Massnahme ist unabhängig der Art der Schäden vor allem
das zukünftige Vermeiden von Lärm angezeigt. Für den chronischen Hörverlust kommen nur
Hörgeräte als Therapiemassnahme in Frage.

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3 Wie ist die Perspektive der Clubbetreiber?

      Vorgehen zur Informationsbeschaffung
Damit wir an Informationen von Seiten der Clubs kommen, haben wir die Clubs per E-Mail
angeschrieben und sind selbst in die jeweiligen Clubs gegangen, um uns ein eigenes Bild der
Lage zu machen. Weiter haben wir ein kleines handelsübliches Dezibel-Messgerät gekauft, um
in den Clubs Messungen durchzuführen.

3.1.1 E-Mail an die Clubbetreiber
Als erstes haben wir die Clubs in der Stadt Zürich aufgelistet, welche wir gerne besuchen und
befragen wollten. Wir haben darauf geachtet, dass wir eine grosse Auswahl an verschiedenen
Clubs in unserer Arbeit untersuchen. Das soll soviel heissen wie beispielsweise Techno,
Latin / Reggaeton und Hip-Hop. Es sind satte 30 Clubs zusammengekommen. Damit wir den
Überblick bei all diesen Clubs behalten konnten, haben wir in einer Excel-Tabelle die Namen,
E-Mailadressen, sowie ein «Antwort erhalten»-Feld vorbereitet. Um den Wissensstand seitens
der Clubbetreiber zu ermitteln, haben wir eine E-Mail verfasst und diese den Clubs
zugesendet (siehe Anhang). In dieser E-Mail haben wir Fragen zum Vorgang der Dezibel-
Messung, den gesetzlichen Richtlinien und der Bereitstellung von Schutzmassnahmen
gemacht. Zusätzlich haben wir um die Erlaubnis zur Analyse und zu Messungen in den Clubs
und für die Befragung der Clubbesucher gefragt. Die 30 E-Mails sind am 3. Oktober 2019
versendet worden und wir haben um eine Antwort bis zum 13. Oktober 2019 gebeten. Wir
beide erhofften uns einen hohen Rücklauf, jedoch haben sich nur drei der 30 Clubs per E-Mail
gemeldet.

3.1.2 Zweiter E-Mail-Anlauf an die Clubbetreiber
Damit wir von den Clubs doch noch mehr Informationen erhalten, haben wir uns dazu
entschieden, einen zweiten Anlauf zu starten. Wir haben am 20. Dezember 2019 eine zweite
E-Mail mit den gleichen Fragen an die Clubs gesendet. In dieser E-Mail war unser Anliegen
erneut beschrieben und wir nahmen zusätzlich Stellung auf die E-Mail vom 3. Oktober 2019.
Die Antwort-Frist haben wir auf den 05. Januar 2020 gesetzt. Wir erhofften uns dadurch eine
vermehrte Rückmeldung der Clubbetreiber.

3.1.3 Auswertung Antworten der Clubbetreiber
Im ersten E-Mail-Anlauf haben sich drei von 30 Clubs gemeldet. Von diesen drei haben zwei
unsere Fragen beantwortet und der Dritte hat uns geschildert, dass sie den Club nicht als
Haupteinnahmequelle nutzen und somit nicht auf die Fragen eingehen. Von den restlichen
Clubs haben wir keine Antwort erhalten. Bei uns stellte sich die Frage: Aus welchen Gründen
melden sich die anderen Clubbetreiber nicht? Ist es mangelndes Interesse, mangelnde Zeit
oder doch ein heikles Thema?
Der zweite Anlauf hat sich gelohnt, wir haben weitere Antworten auf unsere Fragen erhalten.
Es hat uns sehr gefreut, dass wir ein Gespräch mit einem Clubbetreiber vor Ort im Club
vereinbaren konnten. Weiter hat eine Clubbetreiberin uns per E-Mail angeboten, die Fragen
am Telefon zu beantworten.
Die gestellten Fragen wurden von den Clubbetreibern kurz und bündig beantwortet. Gewisse
haben uns auch Quellen und Links angegeben. Die gestellten Fragen verschafften uns einen
kleinen Einblick in die Welt der Clubbetreiber, jedoch sind die Analysen vor Ort
aussagekräftiger als die Antworten der einzelnen Clubs. Mehr dazu in den nachfolgenden
Kapiteln.

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3.1.4 Kontakt mit Clubbetreiber und Clubbetreiberin
Wie bereits im Kapitel 3.1.3 erwähnt, haben sich zwei Clubbetreiber bereit erklärt persönlich
oder per Telefon zu diesem Thema Auskunft zu geben. Da wir in beiden E-Mails Anonymität
zugesichert haben, bleiben diese beiden Clubs ungenannt. Am 28.12.2019 haben wir einen
Termin mit dem einen Clubbetreiber vereinbaren können. Wir haben uns weitere Fragen
notiert, welche uns, neben den bereits in der E-Mail gestellten Fragen, interessierten. Das
Gespräch im Club verlief sehr schnell und der Clubbetreiber hat uns alle Fragen beantwortet.
Viele seiner Antworten haben wir in unsere Arbeit einfliessen lassen.
Das Gespräch per Telefon mit der Clubbetreiberin stellte sich hingegen als sehr schwer
heraus. Wir haben mehrmals versucht, mit ihr Kontakt aufzunehmen. Auf die private
Nummer, sowie auf die Geschäftsnummer haben wir angerufen. Da sie eine Sprachnachricht
auf den Anrufbeantworter nicht möchte, haben wir, wie von ihr gewünscht, per SMS Termine
vorgeschlagen wann wir anrufen werden. Dies war ebenfalls nicht erfolgreich, bis zu einem
Nachmittag als sie den Anruf entgegennahm. Sie teilte uns mit, dass sie zurückrufen werde,
da sie gerade einen Termin habe. Der Rückruf blieb aus und wir haben uns dazu entschieden,
nicht weitere Zeit in dieses Gespräch zu stecken und uns auf die erhaltenen Antworten der
restlichen Clubs zu fokussieren.

3.1.5 Unsere Club-Besuche vor Ort
Da wir beide unter der Woche in Neuenburg wohnhaft sind und
uns deshalb nur das Wochenende zur Verfügung steht, haben
wir uns darauf konzentriert, die Analysen an den Wochenenden
zu machen. Wir besuchten insgesamt 10 Clubs inkl. einer Bar
mit Musik und DJs. In den Clubs angekommen, haben wir jeweils
unsere Eindrücke niedergeschrieben. Wir haben verschiedene
Schwerpunkte definiert, worauf wir uns achten wollten. Im
Handy haben wir beide unsere Eindrücke notiert (Abbildung 9).
Messungen der Schallpegelhöhe haben wir nicht durchgeführt,
weil uns viele Clubbetreiber dies nicht erlaubten.

3.1.6 Auswertung der besuchten Clubs
Damit wir die zehn besuchten Clubs analysieren und
                                                                      Abbildung 9: Notizen im Handy zu den
untereinander vergleichen können, haben wir eine Tabelle mit          Eindrücken in den Clubs
unterschiedlichen Kriterien zur Auswertung gestaltet (Abbildung
10). Für die Schutzmassnahmen (Gehörschutz und
Warnhinweise) haben wir verschiedene Kriterien definiert, diese werden eingeteilt in «nicht
ersichtlich» bis «sehr gut ersichtlich».
 o Nicht ersichtlich: die Hinweise für die Schutzmassnahmen sind nicht ersichtlich
 o Schlecht ersichtlich: die Hinweise für die Schutzmassnahmen sind nicht auf den ersten
     Blick erkennbar, sie sind ungünstig platziert (= an Säule, Hintergrundfarbe gleich wie
     Warntafeln etc.)
 o Gut ersichtlich: die Hinweise für die Schutzmassnahmen sind gut ersichtlich und an
     diversen Orten vorhanden
 o Sehr gut ersichtlich: die Hinweise für die Schutzmassnahmen sind sehr gut ersichtlich,
     fallen auf und sind an diversen Orten vorhanden

Die Einteilung beruht rein auf unserer Wahrnehmung und ist subjektiv.

    |Bewusster Umgang mit lauter Musik in Clubs                                                       17
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