Bebauungsplan Feldpark, Zug - G1988 Beilage 2 - Stadt Zug

 
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Bebauungsplan Feldpark, Zug - G1988 Beilage 2 - Stadt Zug
Alfred Müller AG, Baar                                           G1988 Beilage 2

Bebauungsplan Feldpark, Zug
Umweltverträglichkeitsbericht (Abschliessende Voruntersuchung)
10.01.2008 (überarbeitet am 19.08.2008)
Bebauungsplan Feldpark, Zug - G1988 Beilage 2 - Stadt Zug
Ernst Basler + Partner AG                 Internet www.ebp.ch
Zollikerstrasse 65 8702 Zollikon          207182.00, 19. August 2008/HFZ, TL, JM, TSC, SI, WEE, AE
Telefon 044 395 11 11 Fax 044 395 12 34   Q:\207182\Arbeiten\Berichte\UVB Bebauungsplan Feldpark 080819.doc
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I

Zusammenfassung

1.     Einleitung

Die Alfred Müller AG plant, auf dem östlichen Teil der “Schleife” in Zug die Wohnüberbauung
Feldpark zu errichten. Die „Schleife“ grenzt nördlich an das Landis&Gyr-Areal an. Die UVP-
Pflicht für das Projekt Feldpark ergibt sich aus der Parkplatzzahl, da der Schwellenwert von 300
Plätzen gemäss Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung überschritten wird. Als
massgebliches Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde das Bebauungs-
planverfahren bestimmt. Da sich die Untersuchungsmethodik mit anderen Bebauungsplänen
vergleichen lässt (z.B. Bebauungsplan Feldhof), wurde aus zeitlichen Überlegungen in Absprache
mit dem Amt für Umweltschutz [6] die vorliegende abschliessende Voruntersuchung im Sinne
von Art. 8 Abs. 2 UVPV erstellt. Vorgängig zum Bebauungsplan wurde im September 2005 beim
Baudepartement der Stadt Zug der Quartiergestaltungsplan Schleife Ost eingereicht, welcher als
Basis für den Bebauungsplan verwendet wird. Er beinhaltet Informationen bezüglich Ausnüt-
zungsziffer und Freiflächenanteil und schreibt vor, dass die Grundlage eines Baugesuchs ein
Studienverfahren über das ganze Baufeld sein soll. Zudem sollen die Lärmimmissionen bei der
Studie berücksichtigt werden. Aus dem Studienwettbewerb für die Überbauung des Areals
Feldpark ging das Projekt von Wiederkehr Krummenacher Architekten aus Zug als Sieger hervor.

2.     Projektbeschrieb

Übersicht: Die geplante Überbauung umfasst eine Fläche von gut 20'000 m2. Sie besteht aus
neun Gebäuden und umfasst ca. 220 Wohnungen und ca. 2'700 m2 Dienstleistungs- oder Büro-
flächen. Zusammengefasst sind es ca. 36'200 m2 Geschossfläche. Es sind vier sechsgeschossige
Längsbauten und vier 11geschossige Punktbauten vorgesehen. Diese werden teilweise verbun-
den mit überdachten eingeschossigen Durchgängen und Rampen, so dass ein länglicher, U-
förmiger Komplex mit Innenhof entsteht. Zudem soll im nordöstlichen Teil mit dem Siemens-
block ein neungeschossiger Bau mit nahezu quadratischer Grundfläche entstehen. Die Gebäude
entlang der Nordstrasse weichen zurück. Das entstehende Vorfeld soll boulevardartig mit Baum-
reihen und Sitzbänken gestaltet werden.

Energieversorgung: Es ist geplant, die Gebäude entlang der Nordstrasse im MINERGIE-
Standard zu erstellen. Für die übrigen Gebäude ist der Dämmstandard noch nicht festgelegt. Der
Standard MINERGIE beinhaltet neben einer guten Dämmung der Gebäudehülle eine Ersatzluft-
anlage zur Verminderung der Lüftungswärmeverluste. Die nicht an der Nordstrasse gelegenen
Bauten werden den Energievorschriften entsprechend gedämmt. Der jährliche Energieverbrauch
wird unter der konservativen Annahme von einem Mix MINERGIE/Energiegesetz rund
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II

1'710 MWh betragen. Die Wärmeversorgung erfolgt über kondensierende Gasheizkessel. Alter-
nativ sollte die Möglichkeit geprüft werden, alle Gebäude im MINERGIE-Standard zu erstellen.
Mit konsequentem MINERGIE-Standard könnte der Energieverbrauch für die Wärmeversorgung
auf rund 1'080 MWh/a gesenkt werden.

Entwässerung: Das gesamte Areal wird, wie im Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Stadt
Zug vorgegeben, im Trennsystem entwässert: Das von den Haushalten produzierte Schmutzwas-
ser und das vom Niederschlag resultierende Meteorwasser werden getrennt abgeleitet und ent-
sorgt. Das von den begrünten Flachdächern anfallende Abwasser wird, soweit topographisch
möglich, über einen Retentionsschacht in den Schleifibach eingeleitet. Der Rest des Dachabwas-
sers wird zusammen mit dem anfallenden Platz- und Wegeabwasser reteniert und über eine neu
zu erstellende Leitung in der Feldstrasse in die bestehende Meteorwasserleitung und den Zuger-
see geleitet. Das Schmutzwasser wird über eine neu zu verlegende öffentliche Leitung der ARA
zugeführt. Eine detaillierte Entwässerungsplanung wird im Rahmen des Bauprojekts erarbeitet.

Abfallbewirtschaftung: Der Abbruch des bestehenden Gebäudes sowie der Rückbau der as-
phaltierten Flächen erfolgt gemäss den geltenden umweltschutzrechtlichen Bestimmungen, wel-
che in die Ausschreibungsunterlagen aufgenommen werden. Dabei wird sichergestellt, dass ein
geordneter Rückbau stattfindet und die verschiedenen Materialfraktionen getrennt werden
(Mehrmuldenkonzept). Im Rahmen des Bauprojekts wird ein Abfallkonzept für die Betriebsphase
erstellt.

Bauablauf: Der Bauablauf der Überbauung Feldpark ist in verschiedene Etappen gegliedert. Der
Baubeginn findet im Frühling 2009 mit der ersten Etappe statt. Im Frühjahr 2011 sind mit den
Gebäuden A und B die ersten Wohneinheiten bezugsbereit. Die restlichen Gebäude sollen in
weiteren fünf Etappen erstellt werden. Die Inbetriebnahme des gesamten Areals findet voraus-
sichtlich im Sommer 2016 statt.

Im Projekt enthaltene Umweltschutzmassnahmen: Es sind zahlreiche Umweltschutzmass-
nahmen im Projekt enthalten (siehe Zusammenstellung in Kapitel 2.9). Wo auf Stufe Bebau-
ungsplan noch keine abschliessende Beurteilung möglich ist, werden die notwendigen Untersu-
chungen erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Daraus werden noch weitere Mass-
nahmen zum Schutz der Umwelt resultieren.

3.          Verkehr

Die Erschliessung des Gebietes Feldpark für den motorisierten Individualverkehr (MIV) erfolgt
von Süden über die zu erstellende Erschliessungsstrasse "Feldpark" mit Einmündung in die
Feldstrasse. Über die Feldstrasse ist eine kurze Anbindung an das übergeordnete Strassennetz
(Nordstrasse) gewährleistet. Einzig die Anlieferung für die Verkaufs- und Dienstleistungsflächen
sowie die Erschliessung von 15 Besucherparkplätzen erfolgt über einen Bypass entlang der
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Nordstrasse. Das bestehende Angebot des öffentlichen Verkehrs (ÖV) setzt sich aus den drei
Angebotsstufen Bahn, Stadtbahn und Bus zusammen und kann als sehr gut bezeichnet werden.
Der Langsamverkehr (Fuss- und Radwegstrecken) im Quartier befindet sich im Aufbau. Es ist
vorgesehen, dezentral innerhalb des Geländes Feldpark 638 Veloabstellplätze zu erstellen. Für
das Landis & Gyr-Areal wurde zusammen mit dem Areal SBB-West und dem Schleife-Areal ein
Entwicklungsplan erstellt, in welchem die Grundeigentümer (Siemens Building Technologies,
SBB und Alfred Müller AG) verpflichtet wurden, ein Gesamtkonzept Parkplätze zu erarbeiten. Es
wurde eine Gesamtparkplatzzahl von 3'700 PP vereinbart, davon 1'200 PP auf dem gesamten
Schleife-Areal. Auf dem Projektareal werden 370 Parkplätze realisiert, davon 325 in zwei Tiefga-
ragen. Damit wird auf dem Areal Feldpark die maximal zulässige Anzahl Parkplätze gemäss Son-
dernutzungsplan Landis & Gyr realisiert.

Auswirkungen des Projekts: Aufgrund der geplanten Parkierungsanlagen und dem entspre-
chenden spezifischen Verkehrspotenzial (SVP) wird ein Verkehrsaufkommen von täglich 948
Fahrten erwartet. Die Verkehrszunahme durch den Feldpark ist sehr gering und im Netz kaum
zu spüren. Auf dem östlichen Abschnitt der Feldstrasse beträgt sie 3%, auf dem östlichen Ab-
schnitt der Gubelstrasse 5%. Bei den übrigen Strassenabschnitten ist die Veränderung noch
geringer.

4.         Umweltauswirkungen

Luft: Die dargestellten Untersuchungen zeigen, dass der Anteil des Projekts an den gesamten
Emissionen der Gemeinden Zug und Baar für alle untersuchten Schadstoffe im Betriebszustand
bei höchstens 0.2% liegt und damit relativ gering ist. Die maximale Zunahme der NO2-
Immissionen liegt bei rund 0.2 μg/m3. Die Anforderungen der Luftreinhalteverordnung werden
erfüllt.

Lärm: Auf allen untersuchten Strassenabschnitten können die massgebenden lärmrechtlichen
Bestimmungen gemäss Art. 9 LSV eingehalten werden. Ausserdem liegt die Lärmbelastung bei
allen lärmempfindlichen Räumen des Projekts meist deutlich unter den geltenden Immissions-
grenzwerten der Empfindlichkeitsstufe (ES) III. Bei geeigneter Nutzung und Raumaufteilung und
dank den umfassenden projektintegrierten Massnahmen ist es sogar möglich, überall die Immis-
sionsgrenzwerte der ES II einzuhalten. Bezüglich der Haustechnik-Einrichtungen wird der Nach-
weis zur Einhaltung der Planungswerte für Industrie- und Gewerbelärm im Rahmen des Baube-
willigungsverfahrens durchgeführt. Es zeichnen sich jedoch keine Probleme ab.

Erschütterungen und Körperschall: Das Projekt erfüllt die massgebenden Vorschriften bezüg-
lich Erschütterungen und Körperschall. Allfällig wahrnehmbare Erschütterungen während der
Bauphase lassen sich dank der vorgesehenen erschütterungsarmen Bauverfahren minimieren.
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Mikroklima: Da die Bebauung Feldpark einen Schluss der vorhandenen Bebauung im Westen,
Süden und Osten darstellt, sind die Auswirkungen des Bebauungsplans auf das Mikroklima als
gering einzuschätzen. Mit der im Norden angrenzenden grossen Freifläche steht weiterhin ein
wichtiger Bereich zur Verfügung, der das Mikroklima im Schleifeareal stark beeinflusst. Die Ü-
berbauung, des Areals Feldpark führt dazu, dass das Areal praktisch vollständig versiegelt wird
und damit der Wärmeinseleffekt eher verstärkt wird. Die aufgeführten Massnahmen führen
jedoch dazu, dass diese Auswirkungen minimiert und in umweltverträglichen Grenzen gehalten
werden.

Wasser: Die vorgesehene Entwässerungslösung erfüllt unter den gegebenen Randbedingungen
die gesetzlichen Vorgaben. Unter der Voraussetzung, dass stofflich unproblematische Dachma-
terialien gewählt werden und Massnahmen für allfällige Störfälle getroffen werden, sind mit der
vorgesehenen Entsorgungsart des nicht bzw. nur leicht verschmutzten Meteorwassers keine
unzulässigen Auswirkungen auf das Grundwasser, den Schleifibach oder den Zugersee zu er-
warten. Bezüglich Einbauten ins Grundwasser ist zu bemerken, dass das geplante Untergeschoss
knapp bis in den oberen Schwankungsbereich des nicht zur Nutzung vorgesehenen Grundwas-
sers reicht. Allfällige Einbauten kommen vor allem in die schlecht durchlässigen, lehmigen Deck-
schichten zu liegen und beeinträchtigen das im Lorzeschotter zirkulierende Grundwasser nicht.

Boden: Es ist nicht zu erwarten, dass der Oberboden auf dem Grundstück mit Schadstoffen
belastet ist. Das Potenzial für eine Wiederverwendung des Oberbodenmaterials vor Ort ist je-
doch gering, so dass vermutlich der grösste Teil abgeführt werden muss. Vom Unterbodenmate-
rial kann rund die Hälfte des anfallenden Materials vor Ort wiederverwendet werden. Vor Bau-
eingabe wird ein Erdbewegungs- und Rekultivierungskonzept erstellt. Die Arbeiten werden von
einer bodenkundlichen Fachperson begleitet.

Altlasten: Das Grundstück 4542, auf dem sich ein Stehtank für Heizöl befindet, ist im Kataster
der belasteten Standorte unter der Objekt-Nr. 1_B_126a provisorisch verzeichnet. Der Eintrag
bezeichnet den Standort weder als sanierungs- noch als überwachungsbedürftig. Beim Abbruch
des Stehtanks wird nach den üblichen altlastenrechtlichen Abläufen vorgegangen werden, wel-
che die Erstellung eines Aushub- und Entsorgungskonzepts beinhalten. Damit wird den Anfor-
derungen der Umweltschutzgesetzgebung eingehalten.

Ortsbild und Landschaft: Die Überbauung eines bis anhin landwirtschaftlich genutzten Areals
ist naturgemäss ein bedeutender Eingriff ins Ortsbild und ein Verlust für die Landschaft. Im Zuge
der Stadterweiterung nach Westen erlaubt der Bebauungsplan aber eine klare Abgrenzung des
städtischen Raumes von der noch grossflächig grünen Lorzeebene, bei gleichzeitiger Verzah-
nung durch die Massnahmen des Freiraumkonzepts. Das Projekt ist eine Chance für die Aufwer-
tung des vorhandenen Zwischenstadt-Gebietes.
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V

Flora und Fauna: Als Hauptveränderung fällt durch die Überbauung ökologisch wenig interes-
santes Landwirtschaftsland weg. Eine heute vorwiegend durchlässige Fläche wird weitgehend
versiegelt. Mit den vorgesehenen gestalterischen Massnahmen (Innenhöfe, Boulevard mit Baum-
reihen, grüne Randbereiche) lässt sich die Beeinträchtigung naturnaher Lebensräume, ihrer
Funktionen und der Flora und Fauna wieder reduzieren. Damit können die gesetzlichen Vorga-
ben eingehalten und Konflikte ausgeglichen werden.

Störfallvorsorge: Das Störfallpotenzial während der Betriebsphase kann aufgrund der vorgese-
henen Nutzung als sehr gering beurteilt werden. Die Störfallvorsorge während der Bauphase
wird im Rahmen der vorgesehenen Umweltbaubegleitung sichergestellt.

Nichtionisierende Strahlung (NIS): Bei einer Nutzungsänderung im Bereich der Mobilfunkan-
tennen sind die Antennenbetreiber verpflichtet, die Antennenanlagen nötigenfalls so anzupas-
sen, dass die Grenzwerte der NISV eingehalten werden. Damit sind die Vorgaben der NISV
betreffend Mobilfunk im Betriebszustand erfüllt. und die massgebenden Bestimmungen werden
eingehalten.

5.     Gesamtbeurteilung

Bei der Beurteilung der Auswirkungen des Projekts steht die Luft- und Lärmbelastung im Vor-
dergrund. Das Feldpark-Areal liegt in einem Gebiet, welches insbesondere nach der Realisierung
der Nordstrasse in dieser Beziehung bereits belastet sein wird. Dank der Minimierung der Park-
platzzahl und dem sehr guten Anschluss an den öffentlichen Verkehr können aber die verkehrs-
seitigen Auswirkungen und damit auch die zusätzlichen Luft- und Lärmbelastungen in Grenzen
gehalten werden. Die Lärmbelastung liegt bei allen lärmempfindlichen Räumen des Projekts
meist deutlich unter den geltenden Immissionsgrenzwerten der Empfindlichkeitsstufe (ES) III.
Dank den umfassenden projektintegrierten Massnahmen können sogar die Immissionsgrenzwer-
te der ES II eingehalten werden. Das Untergeschoss kommt in den Schwankungsbereich des
Grundwasserspiegels zu liegen, doch wird der Grundwasserdurchfluss nicht beeinträchtigt.

Die Untersuchungen im UVB haben gezeigt, dass bezüglich denjenigen Umweltberei-
chen, welche bereits auf Stufe Bebauungsplan abschliessend beurteilt werden können,
die Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung eingehalten werden. Bei Aspek-
ten, welche erst auf Stufe Bauprojekt oder noch später beurteilt werden können,
zeichnen sich beim jetzigen Stand des Wissens keine unlösbaren Probleme ab.
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Inhaltsverzeichnis

1   Einleitung ........................................................................................................................ 1
    1.1 Vorhaben .............................................................................................................. 1
    1.2 Umfeld .................................................................................................................. 2
    1.3 UVP-Pflicht ............................................................................................................ 2
2   Projektbeschrieb .............................................................................................................. 5
    2.1 Standort ................................................................................................................ 5
    2.2 Art und Funktion der Projektelemente .................................................................... 6
    2.3 Umgebungskonzept............................................................................................... 7
    2.4 Parkplätze und Erschliessung .................................................................................. 8
    2.5 Energieversorgung ................................................................................................. 9
    2.6 Entwässerung ...................................................................................................... 10
    2.7 Abfallbewirtschaftung.......................................................................................... 11
    2.8 Bauablauf ............................................................................................................ 12
    2.9 Umweltschutzmassnahmen.................................................................................. 13
    2.10 Umweltbaubegleitung.......................................................................................... 16
3   Systemgrenzen .............................................................................................................. 19
    3.1 Räumliche Systemgrenzen.................................................................................... 19
    3.2 Zeitliche Systemgrenzen ....................................................................................... 19
4   Verkehr ......................................................................................................................... 21
    4.1 Grundlagen und Definition der Zustände .............................................................. 21
    4.2 Heutige Verkehrssituation und Entwicklung ohne das Projekt ................................ 21
    4.3 Auswirkungen des Projektes (Betriebszustand) ...................................................... 23
    4.4 Verkehr in der Bauphase ...................................................................................... 30
    4.5 Zuverlässigkeit der Resultate................................................................................. 31
5   Umweltauswirkungen .................................................................................................... 33
    5.1 Relevanzmatrix .................................................................................................... 33
    5.2 Luft ..................................................................................................................... 35
    5.3 Lärm.................................................................................................................... 41
    5.4 Erschütterungen und Körperschall ........................................................................ 49
    5.5 Mikroklima .......................................................................................................... 50
    5.6 Wasser ................................................................................................................ 52
    5.7 Boden ................................................................................................................. 58
    5.8 Altlasten.............................................................................................................. 61
    5.9 Ortsbild und Landschaft ....................................................................................... 63
    5.10 Flora und Fauna ................................................................................................... 66
    5.11 Störfallvorsorge.................................................................................................... 68
    5.12 Nichtionisierende Strahlung (NIS).......................................................................... 70
6   In einer späteren Phase zu untersuchende Umweltaspekte .............................................. 75
7   Literaturverzeichnis ........................................................................................................ 77

Anhänge

A1 Projekt
A2 Verkehr
A3 Lärm
A4 Luft
A5 Energie
A6 Wasser
1

1       Einleitung

1.1     Vorhaben

Die Alfred Müller AG plant, auf dem östlichen Teil der “Schleife” in Zug die Wohnüberbauung
Feldpark zu errichten (siehe Abbildung 1). Die „Schleife“ grenzt nördlich an das Landis & Gyr-
Areal an. Im Jahr 2006 hat ein Studienwettbewerb für die Überbauung des Areals Feldpark
stattgefunden. Als Sieger ging das Projekt von Wiederkehr Krummenacher Architekten aus Zug
hervor. Die geplante Überbauung umfasst eine Fläche von gut 20'000 m2. Sie besteht aus den
neun Gebäuden A bis H und S (Siemens-Block), die verbunden mit Tordurchgängen oder frei-
stehend ein U-förmiges Karree mit dem Innenhof bilden. Insgesamt sollen ca. 220 Wohnungen
und ca. 2'900 m2 Dienstleistungs- oder Büroflächen entstehen. Zusammengefasst würden ca.
34'000 m2 anrechenbare Geschossfläche realisiert werden. Das Parkplatzangebot beläuft sich
auf insgesamt 370 Parkplätze. Davon werden 325 Parkplätze in zwei Tiefgaragen und 45 Besu-
cherparkplätze oberirdisch angelegt.

                                                   H
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Abbildung 1: Überbauung Feldpark mit Bezeichnung der neun Gebäude A bis H und S
2

1.2         Umfeld

Im Entwicklungsplan für das Planungsgebiet „Landis & Gyr-Areal / Areal SBB West / Schleife-
Areal“ wurden die Grundeigentümer verpflichtet, ein Gesamtkonzept Parkplätze zu erarbeiten.
Anhand der VSS-Norm (SN 640 290) wurde in einem ersten Schritt eine minimal zu realisierende
und eine maximal zulässige Parkplatzzahl bestimmt und die Auswirkungen auf Umwelt und Ver-
kehr im Bericht „Gesamtkonzept Parkplätze Landis & Gyr-Areal und SBB West“ [2] aufgezeigt.
Für das Stammareal Landis&Gyr, Gartenstadt und Schleife wurde im Sondernutzungsplan "Lan-
dis & Gyr / SBB-West" [4] eine maximale Anzahl von 3‘700 Parkplätzen festgelegt. Für das Ge-
biet Feldhof West, Schleife Ost und Schleife SBB wurde eine maximale Anzahl von 1'200 Park-
plätzen festgelegt (siehe Abbildung 2). Mit den bestehenden, projektierten und den im Bebau-
ungsplan vorgesehenen 370 Parkplätzen wird diese Zahl nicht ausgeschöpft. Im Teilgebiet
Schleife sind allerdings im Zusammenhang mit den projektierten Überbauungen auf dem Schlei-
fe-Areal der SBB sowie dem Projekt der Landis Bau AG zusätzliche Parkplätze vorgesehen.

Im Rahmen der Festlegung des Baulinienplanes für das Landis & Gyr-Areal wurde ausserdem
beschlossen, ein Konzept zu erarbeiten, welches aufzeigt, wie die vorgesehenen Parkierungsan-
lagen zu organisieren und zu bewirtschaften sind. Die Resultate sind im Schlussbericht „Park-
platzmanagementkonzept Landis & Gyr-Areal und SBB West“ [5] vom 9. Oktober 2001 darge-
stellt und in den Sondernutzungsplan eingeflossen.

1.3         UVP-Pflicht

Die UVP-Pflicht für das Projekt Feldpark ergibt sich aus der Parkplatzzahl, da der Schwellenwert
von 300 Plätzen gemäss Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Ziff. 11.4. An-
hang UVPV) überschritten wird. Als massgebliches Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprü-
fung (UVP) wurde das Bebauungsplanverfahren bestimmt.

Da sich die Untersuchungsmethodik mit anderen Bebauungsplänen vergleichen lässt (z.B. Be-
bauungsplan Feldhof), wurde aus zeitlichen Überlegungen in Absprache mit dem Amt für Um-
weltschutz [6] die vorliegende abschliessende Voruntersuchung im Sinne von Art. 8 Abs. 2 UVPV
erstellt.

Der Bebauungsplan definiert stufengerecht das Überbauungskonzept des Geländes. Bauliche,
technische und betriebliche Details werden später im Rahmen der Detailplanung festgelegt. Dies
hat zur Folge, dass für die Untersuchung und Darstellung der Umweltauswirkungen teilweise
Annahmen getroffen werden mussten, die erst in der Detailplanung konkretisiert werden.
3

Vorgängig zum Bebauungsplan wurde im September 2005 beim Baudepartement der Stadt Zug
der Quartiergestaltungsplan Schleife Ost eingereicht, welcher als Basis für den Bebauungsplan
verwendet wird. Er beinhaltet Informationen bezüglich Ausnützungsziffer und Freiflächenanteil
und schreibt vor, dass die Grundlage eines Baugesuchs ein Studienverfahren über das ganze
Baufeld sein soll. Zudem sollen die Lärmimmissionen bei der Studie berücksichtigt werden.
5

2        Projektbeschrieb

2.1      Standort

Das Schleife-Areal liegt im Zentrum West der Stadt Zug. Südlich des Schleife-Areals befindet sich
das Landis & Gyr-Areal und östlich die Bahnlinie "Baar-Zug". Im Norden wird das Areal durch
das Schleifetrassee, ein ehemaliges Bahntrassee, das einen halbkreisförmigen Siedlungsrand
nach Norden bildet, begrenzt. Die derzeit im Bau befindliche Nordstrasse wird das Schleife-Areal
in einen östlichen und einen westlichen Teil spalten. Der vorliegende Umweltverträglichkeitsbe-
richt befasst sich nur mit dem Areal "Schleife Ost" und dem Areal des heutigen Tanklagers der
Siemens Schweiz AG (siehe Abbildung 2).

                                                                                                                                                                                                            LH

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                               Wes t

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                                                                           Lan dis &Gy r -Str ass

                                                                                                                                    19

                                                             Stammareal Süd
                                                                                                      6 SHED

                                                                                                                                               6Q
                                       Mitte

                                                                                                                                                                                                     Feldhof West / Feldhof
                                                                                 6

                                                                                                                                                                                         P
                                                                                                                                                                                     Stamm-
                                                                           101

                                                                                                               102

                                                                                                                              103

                                                                           2
                                                                                                                                    104

                                                                                                                                                    5

                                                                                                                                                                                     areal
                                                                                                                                                                 16
                                               FO Y

                               Foyer                                                                                                                                                            Schleife Ost
                                                             7

                                                                                                                      OP US

                                                                                                                     Opus
                                                                                                                                                        4
                                                                              108

                                                                                                                                                                                     Nord
                                                                                                                                                                              17 H
                                                                                                                                         105

                                                                                                                                                    3
                                                                                                      107

                                                                                                                      106

                                                                                                                                                                                                20

                                                                                                                                                                                                       23
                                                                                                                                                            18
                         Süd

                                                                                                                                                                                 Gartenstadt
                                                                                                                                                                       17 F
                                                                 2K

                                                                      2S
                         Ost

                                                                                                               2

                                                                                                                                    2N

                                                                                                                                                                      Gartenstadt SBB
       Bahnhof SBB                                                                                                                                                                             Schleife SBB
                                                                                                                                                                                                                       Siemens Schweiz AG
                                                                      N

               0   20   40     60        80           10 0

Abbildung 2: Umgebung des Projekts (Stammareal = Landis & Gyr-Areal)

In relativ geringer Distanz zum Bahnhof gelegen, bildete das Schleife-Areal ein bis vor kurzem
ungenutztes Entwicklungspotential. Mit der Bebauung Feldhof auf dem Westteil des Areals
wurde bis 2007 der erste Teil bereits bebaut. Die Grünflächen im Norden des Schleife-Areals
können als Naherholungsgebiet genutzt werden. Das Gelände besitzt eine hohe Standortgunst,
da es nicht nur die Verbindung zur Natur schafft, sondern auch gut ans Strassen- und öffentli-
che Verkehrsnetz angeschlossen ist. Über die Feldstrasse ist das Areal mit der Baarerstrasse – der
Hauptverkehrsachse durch Zug – verbunden. Die Nordstrasse zwischen der Gubelstrasse und der
6

Südstrasse in Baar (Autobahnzubringer) soll in Zukunft eine vereinfachte Ein- und Ausfahrt in
das Stadtzentrum ermöglichen. Die geringe Distanz zum Bahnhof (ca. 900 m) und zur Stadt-
bahn-Haltestelle „Lindenpark“ sowie die Bushaltestelle „Feldstrasse“ auf dem Gelände gewähr-
leisten bereits heute einen guten Anschluss an den öffentlichen Verkehr. Das Projektgelände ist
auch an das kantonale Radwegnetz angeschlossen.

2.2      Art und Funktion der Projektelemente

Das geplante Projekt Feldpark sieht vier sechsgeschossige Längsbauten und vier elfgeschossige
Punktbauten vor. Diese werden teilweise verbunden mit überdachten eingeschossigen Durch-
gängen und Rampen, so dass ein länglicher, U-förmiger Komplex mit Innenhof entsteht. Zudem
soll im nordöstlichen Teil auf dem Grundstück der Siemens Schweiz AG ein neungeschossiger
Bau mit nahezu quadratischer Grundfläche entstehen. Die Gebäude entlang der Nordstrasse
weichen zurück. Das entstehende Vorfeld soll boulevardartig mit Baumreihen und Sitzbänken
gestaltet werden.

Das Terrain wird im Innenhof von der Schleife her auf gleiche Höhe in die Siedlung hineingezo-
gen. Damit wird der jetzt vorhandene Höhenunterschied zwischen der Feldstrasse und der
Schleife von ca. 1 m ausgeglichen. Ausserhalb wird das Niveau der angrenzenden Nordstrasse
und der Strasse Feldpark übernommen. Der Innenhof soll chaussiert und mit Graskörben, Baum-
pflanzschalen und einem Wasserbecken möbliert werden.

Entlang der Nordstrasse, der Feldstrasse und teilweise entlang der Strasse Feldpark entstehen
auf Strassenniveau strassenseitig zugängliche Räume für Büro/Dienstleistungen, Ateliers oder
Läden. Alle weiteren Stockwerke sind mit 2.5-, 3.5-, 4.5- und 5.5-Zimmerwohnungen geplant.
Insgesamt sollen 216 Etagenwohnungen und 2'661 m2 Geschossfläche für Büro/Dienstleistun-
gen/Ateliers/Läden entstehen. Eine Übersicht über die geplante Aufteilung der Wohnungseinhei-
ten gibt die Tabelle 1.
7

Haus                               A    B    C     D      E    F   G    H    S             Summe
                                                                                  Anzahl    Nutzfläche [m2]
2.5-Zi-Etagen-Whg                  0    0    5     0      0    0    5    0    0       10
3.5-Zi-Etagen-Whg                  0   10   20     0      0   14   20    0    8       72
4.5-Zi-Etagen-Whg                 20    0    5    20     20    0    5   20   16      106
5.5-Zi-Etagen-Whg                  0   10    0     0      0   10    0    0    8       28
Summe Wohnungen                   20   20   30    20     20   24   30   20   32      228
Geschossfläche in m2 für Büro/ 366 500 742         0 225      0 828     0    0         -          2'661
Dienstleistung/Atelier/Läden

Tabelle 1:         Geplante Anzahl von Wohnungen und Räumen und Geschossflächen für
                   Büro/Dienstleistung/Atelier/Läden im Bebauungsplan Feldpark

Die lärmempfindlichen Räume der Wohnungen werden alle so orientiert, dass sie von der
Nordstrasse und von der Feldstrasse abgewandt liegen. Eine Übersicht mit der zukünftigen An-
ordnung der Gebäude ist in Abbildung 1 im Kapitel 1.1 dargestellt.

Im Gesamten werden ca. 34'000 m2 anrechenbare Geschossfläche (aGF) geschaffen. Die Vertei-
lung auf die verschiedenen Nutzungsarten können der Tabelle 2 entnommen werden.

Nutzungsart                                      Geschossfläche (aGF)

Wohnen                                                 31'280 m2

Dienstleistungen                                        2'650 m2

Total                                                  33'930 m2

Tabelle 2:         Nutzungsarten und anrechenbare Geschossfläche, Bebauungsplan Feldpark

Die Parkierung erfolgt grösstenteils unterirdisch. In einer Einstellhalle unter den Häusern A bis H
sind 280 Parkplätze und in einer weiteren Einstellhalle unter dem Siemensblock sind 45 Park-
plätze vorgesehen. Diese unterirdischen Parkplätze sind für Bewohner und Beschäftigte vorge-
sehen. Weiterhin sollen entlang der Nordstrasse 15, am Feldpark 25 und am Siemensblock 5
Besucherparkplätze oberirdisch angeordnet werden. Die Parkplätze für Besucher und Beschäftig-
te werden bewirtschaftet. Insgesamt werden damit 370 Parkplätze innerhalb des Bebau-
ungsplanperimeters erstellt.

2.3      Umgebungskonzept

Das städtebauliche Konzept ist in Anlehnung und als Ergänzung der bestehenden Bebauungs-
struktur Feldhof entwickelt. Das Grundbebauungsmuster unterstützt die Verzahnung von Stadt
und Landschaft.
8

Das Freiraumkonzept besteht aus zwei Teilen: einem öffentlichen Bereich entlang der Nordstras-
se, welcher boulevardartig ausgestaltet und einem privaten Teil im Hof, welcher mit Baumscha-
len und Wasserflächen möbliert und grösstmöglich unversiegelt ist.

2.4     Parkplätze und Erschliessung

Auf dem Gelände Feldpark sind insgesamt 370 Motorfahrzeugparkplätze projektiert. Zur Er-
schliessung wird die neue Erschliessungsstrasse "Feldpark" erstellt. Die Abbildung 3 zeigt die
räumliche Aufteilung der Parkplätze und die jeweilige Erschliessung.

 O Bewohner + Beschäftigte
 O Besucher
 O Kunden
 O Erschliessung
                                                                               Tiefgarage Siemens
                                                                                      45 P

                                                                      Siemens 5 P
             Nordstrasse 15 P

                                Tiefgarage Feldpark
                                       280 P
                                                      Feldpark 25 P

Abbildung 3: Parkplätze und Erschliessung
9

Die Herleitung der Parkplatzzahlen und Hinweise auf die Parkplatzsituation im gesamten Landis
& Gyr-Areal befinden sind im Kapitel 4.3.3.

Es ist vorgesehen, dezentral innerhalb des Geländes Feldpark 638 Veloabstellplätze zu erstellen.

2.5      Energieversorgung

In der Verordnung zum Energiegesetz des Kantons Zug werden die Anforderungen an den
Wärmeschutz von Gebäuden gemäss der Norm SIA 380/1 "Thermische Energie im Hochbau" als
verbindlich erklärt.

Der Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser wird, neben dem künftigen Nutzerverhalten,
im Wesentlichen durch den Flächenbedarf und den Dämmstandard der Gebäudehülle definiert.
Es ist geplant, die Gebäude entlang der Nordstrasse im MINERGIE-Standard zu erstellen. Für die
übrigen Gebäude ist der Dämmstandard noch nicht festgelegt. Der Standard MINERGIE beinhal-
tet neben einer guten Dämmung der Gebäudehülle eine Ersatzluftanlage zur Verminderung der
Lüftungswärmeverluste. Die Lüftungsanlage dient ausserdem der Verminderung der Aussen-
lärmbelastung und der Verbesserung des Komforts. Die nicht an der Nordstrasse gelegenen Bau-
ten werden den Energievorschriften entsprechend gedämmt. Die Wärmeversorgung der in sechs
Bauetappen geplanten Überbauung erfolgt über kondensierende Gasheizkessel.

Der jährliche Energieverbrauch wird beim Mix MINERGIE/Energiegesetz gemäss den Berechnun-
gen (vgl. Anhang A5) rund 1'710 MWh betragen. Diese Konzeption wird dem UVB als Basisvari-
ante zugrund gelegt, da der Dämmstandard-Mix mit Gasversorgung bezüglich den Schadstoff-
emissionen einen mittleren Fall darstellt.

Alternativ soll die Möglichkeit mit einem konsequenten MINERGIE-Standard geprüft werden.
Falls die gesamte Überbauung im MINERGIE-Standard erstellt wird, reduziert sich der Energie-
verbrauch auf rund 1'080 MWh/a. Die Luftschadstoffemissionen und die CO2-Emissionen wür-
den damit gegenüber der Basisvariante (Mix MINERGIE/Energiegesetz, Heizöl) um fast 40 %
gesenkt. Der Energiebedarf und die Emissionen der Varianten werden im Anhang A5 dargestellt.

Die Einhaltung der energiegesetzlichen Bestimmungen ist gemäss § 5 der Verordnung zum
Energiegesetz im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens nachzuweisen.
10

2.6      Entwässerung

Eine detaillierte Entwässerungsplanung ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans und wird im
Rahmen des Bauprojektes erarbeitet. Basierend auf dem Plan des Entwässerungskonzepts (siehe
Anhang A6) sind die wichtigsten Grundzüge des vorgesehenen Entwässerungskonzeptes im
Folgenden kurz beschrieben. Die Beurteilung des Entwässerungskonzeptes bezüglich der gesetz-
lichen Grundlagen erfolgt in Kapitel 5.6.4. Dort werden auch die Massnahmen, die bezüglich
Entwässerung getroffen werden, aufgeführt.

Das gesamte Areal wird, wie im Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Stadt Zug vorgegeben,
im Trennsystem entwässert: Das von den Haushalten und Dienstleistungsbetrieben produzierte
Schmutzwasser und das vom Niederschlag resultierende Meteorwasser werden getrennt abge-
leitet und entsorgt.

In Tabelle 3 sind die zu erwartenden Qualitäten und Mengen der verschiedenen Abwasserarten
sowie die jeweilige Entwässerungslösung zusammengefasst dargestellt:

Abwasserart            Qualität              Abfluss      Entwässerungslösung

Schmutzwasser          Haushalte, Dienst-    ca. 5 l/s    Schmutzwasserkanalisation, ARA
                       leistungen

Dachabwasser           Unverschmutzt        ca. 200 l/s   Einleitung über Meteorwasserleitung in Zu-
                                                          gersee bzw. in Schleifibach (Gebäude H)
Platz-/Wegeabwasser    Leicht verschmutzt   ca. 360 l/s   Oberflächliche Versickerung bzw. Einleitung
                                                          über Meteorwasserleitung in Zugersee

Tabelle 3:      Abwasserqualitäten, Abflussmenge (Schmutzwasser: Trockenwetterabfluss,
                Meteorwasser: Spitzenabfluss) und vorgesehene Entwässerungsart

Das Schmutzwasser wird über eine neu zu verlegende öffentliche Leitung der ARA zugeführt.
Der zu erwartende Abfluss hängt von der definitiven Nutzung ab. Er kann aber unter der An-
nahme von ca. 500 Einwohnern und einer spezifischen Abwassermenge von 0.01 l/s und Ein-
wohner auf insgesamt ca. 5 l/s geschätzt werden, welcher problemlos der ARA zugeführt wer-
den kann.

Beim Meteorwasser ist entsprechend der vorgesehenen Überbauung und bei konservativer
Rechnung für das gesamte Areal mit einem 10-jährlichen Spitzenabfluss von ca. 560 l/s – davon
ca.1/3 Dachwasser und 2/3 Platz- und Wegeabwasser – zu rechnen. Die Entwässerungslösung
geht aus den oben dargestellten Massnahmen bzw. aus Tabelle 3 hervor.
11

2.7      Abfallbewirtschaftung

Unter dem Aspekt Abfallbewirtschaftung wird der fachgerechte Rückbau der bestehenden Bau-
ten (Gebäude, Stehtank und Strassenflächen) behandelt. Die Abfallbewirtschaftung in der Be-
triebsphase steht zurzeit noch nicht fest. Im Rahmen des Bauprojekts wird ein Abfallkonzept für
die Betriebsphase erstellt. Darin sind u. a. die internen Sammelstellen für Hauskehricht und wie-
der verwertbare Abfälle bezeichnet.

Grundlagen
•   Technische Verordnung über Abfälle (TVA) vom 10. Dezember 1990

•   sia-Empfehlung 430 „Entsorgung von Bauabfällen bei Neubau-, Umbau- und Abbrucharbei-
    ten“ Ausgabe 1993

•   BAFU: „Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle“, Umwelt-Vollzug, Bern 2006

•   BUWAL-Empfehlung „Entsorgung von teerhaltigem Ausbauasphalt in Belagswerken - Eine
    Übergangslösung“, Bern November 1999

•   Umweltschutzdirektionen der Innerschweizer Kantone: „Entsorgung von Bauabfällen“, Sep-
    tember 1998

•   Umweltschutzdirektionen der Innerschweizer Kantone: „Verwertung von mineralischen
    Bauabfällen“, September 1998

•   ARV-Merkblatt „Wie gehe ich mit Ausbauasphalt um?“, Aushub-, Rückbau- und Recycling-
    Verband Schweiz, Kloten Juni 2006

•   Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG), 29. Januar 1998

Vorgehen
Der Abbruch hat gemäss den oben erwähnten Grundlagen zu erfolgen. Diese Grundlagen wer-
den in die Ausschreibung der Arbeiten für die Unternehmer aufgenommen. Damit soll sicherge-
stellt werden, dass ein geordneter Rückbau stattfindet und die verschiedenen Materialfraktionen
getrennt werden (Mehrmuldenkonzept).

Gebäudeabbruch: Beim Abbruch des bestehenden Gebäudes ist mit verschmutzter Bausub-
stanz zu rechnen, da es sich um ein gewerblich genutztes Haus handelt. Gemäss § 19 EG USG
muss ein Entsorgungskonzept für Bauabfälle erstellt und der zuständigen Behörde zur Geneh-
migung vorgelegt werden.
12

Stehtankrückbau: Vor Abbruch wird der Stehtank von einem zertifizierten Unternehmen aus-
ser Betrieb genommen. Der Rückbau des Heizöltanks wird Kapitel 5.8 zum Thema Altlasten ge-
sondert betrachtet. Es behandelt die notwendigen Abläufe für den Rückbau.

Ausbauasphalt: Ein asphaltiertes Fahrsträsschen mit Parkplatz (rund 2'000 m2) muss rückge-
baut werden. Die Verwertung dieses Materials hängt vom Teergehalt des Asphalts ab. Die PAK-
Belastung des Materials (PAK-Gehalt im Bindemittel) wird mit einer chemischen Analyse be-
stimmt, bevor das Material abgeführt wird.

Bei der Verwertung resp. Entsorgung von Ausbauasphalt ist zu unterschieden zwischen drei
Materialkategorien:

a) Material mit weniger als 5‘000 mg/kg PAK im Bindemittel

b) Material 5‘000 bis max. 20'000 mg/kg PAK im Bindemittel

c) Material mit mehr als 20‘000 mg/kg PAK im Bindemittel

Ausbauasphalt der Kategorie a) soll der Verwertung zugeführt werden (siehe BUWAL-Richtlinie
für die Verwertung mineralischer Bauabfälle). Für Material der Kategorie b) ist eine Verwertung
nur in speziellen Belagsaufbereitungsanlagen zulässig (siehe BUWAL-Empfehlung vom Novem-
ber 1999). Material der Kategorie c) darf nur auf Reaktordeponien abgelagert werden.

Aushub und Bodenmaterial: Insgesamt müssen rund 36'000 m3 Aushub und Unterboden
abtransportiert werden (siehe Anhang A6). Da der Unternehmer und damit auch der definitive
Ablagerungsort noch nicht bekannt ist, wurden für die Untersuchungen zwei unter den heuti-
gen Bedingungen plausible Ablagerungsorte betrachtet (Hof, Cham und Kreuzhügel, Sihlbrugg;
siehe Tabelle A4-3).

2.8      Bauablauf

Der Bauablauf der Überbauung Feldpark ist in verschiedene Etappen gegliedert. Der Baubeginn
findet im Frühling 2009 mit der ersten Etappe statt. Im Frühjahr 2011 sind mit den Gebäuden A
und B die ersten Wohneinheiten bezugsbereit. Die restlichen Gebäude sollen in weiteren fünf
Etappen erstellt werden. Die Inbetriebnahme des gesamten Areals findet voraussichtlich im
Sommer 2016 statt. Die geplante Etappierung ist in der folgenden Tabelle 4 dargestellt:
13

                                   geplante Bauzeit
Etappe         Gebäude
                                   von         bis
                 A
  1                             01.04.2009   01.02.2011
                 B
                 C
  2                             01.02.2010   01.12.2011
                 D
  3              E              01.12.2010   01.10.2012
  4              F              01.12.2012   01.10.2014
                 G
  5                             01.10.2013   01.08.2015
                 H
  6              Siemensblock   01.10.2014   01.08.2016

Tabelle 4:    Ziel Etappierung, Überbauung Feldpark

2.9      Umweltschutzmassnahmen

Verschiedene Massnahmen zum Schutze der Umwelt sind an unterschiedlichen Stellen des Be-
richts beschrieben. Im Sinne einer knappen Übersicht sind sie nachstehend zusammengestellt.
Die Abkürzungen vor der Massnahmennummer stehen dabei jeweils für den Umweltbereich.

Bauphase:

Nr.             Massnahmenbeschreibung
UBB-1           Es wird eine Umweltbaubegleitung (UBB) durchgeführt.
LU-1            Bei Materiallagern ist die Staubentwicklung mit geeigneten Massnahmen zu
                verhindern (z.B. Befeuchtung von Materialzwischenlagern).
LU-2            Auf Baupisten ist die Staubentwicklung mit geeigneten Massnahmen zu ver-
                hindern. (z.B. Befeuchtung der Pisten)
LU-3            Der direkt anschliessende Strassenabschnitt ist entsprechend der Verschmut-
                zung regelmässig zu reinigen (z.B. Einrichtung von Radreinigungsanlagen).
LU-4            Bei Abbrucharbeiten ist die Staubentwicklung mit geeigneten Massnahmen zu
                verhindern.
LU-5            Anstelle von Bitumenlösungen sind generell Bitumenemulsionen anzuwenden.
LU-6            Für Oberflächenbehandlung, Dichtungen und Anstriche sind umweltverträgli-
                che (lösungsmittelfreie) Produkte im Leistungsverzeichnis ausgesetzt. Allfällige
                Ersatzprodukte erfüllen die gleichen Bedingungen.
LU-7            Als Antriebsmotoren von fest installierten Maschinen (Pumpen, Kompressoren
                etc.) sind wenn möglich elektrisch angetriebene Motoren einzusetzen.
LU-8            Alle Baumaschinen mit einer Leistung von mehr als 18 kW sind mit einem
14

             Partikelfilter ausgerüstet und verfügen über ein Wartungsdokument, das die
             Prüfung des Partikelfilters dokumentiert.
LU-9         Für Baumaschinen mit weniger als 18 kW Leistung wird ein Wartungskleber
             empfohlen (mit Partikelfilter obligatorisch).
LU-10        Für alle Maschinen mit Benzinmotoren ohne Katalysatoren ist Gerätebenzin zu
             verwenden (SN 181 163).
LÄ-1         Es gelten folgende Massnahmenstufen gemäss Baulärm-Richtlinie:

             •   für „normale“ Bauarbeiten: Massnahmenstufe B

             •   für lärmintensive Bauarbeiten: Massnahmenstufe C

             •   für Bautransporte: Massnahmenstufe A

LÄ-2, EK-1   Es werden nach Möglichkeit lärm- und erschütterungsarme Bauverfahren ge-
             wählt (z.B. Bohren statt Rammen und Vibrieren)
LÄ-3         Die Arbeitszeit wird auf 8 Stunden, für lärmintensive Arbeiten auf 7 Stunden
             pro Tag beschränkt; Nachtarbeiten sind nicht vorgesehen.
LÄ-4         Maschinen und Geräte haben im Falle von Massnahmenstufe B dem aner-
             kannten Stand der Technik zu entsprechen. Dieser orientiert sich an den Um-
             weltkriterien aktueller EU-Richtlinien. Im Falle von Massnahmenstufe C ist der
             neueste Stand der Technik einzuhalten, der dem Umweltzeichen 53 für lärm-
             arme Baumaschinen entspricht.
WA-1         Die Baustellenentwässerung wird gemäss der SIA-Empfehlung 431 geplant.
BO-1         Das anfallende Ober- und Unterbodenmaterial wird so weit wie möglich für
             Gestaltungsmassnahmen innerhalb des Projektareals wiederverwendet. Abzu-
             führendes Oberbodenmaterial wird vor dem Abtransport beprobt. Nicht wie-
             der verwertbares Unterbodenmaterial wird zusammen mit dem Aushub geset-
             zeskonform entsorgt.
ALT-1        Der Stehtank wird vor Abbruch durch ein zertifiziertes Unternehmen ausser
             Betrieb gesetzt.
ALT-2        Nach Abbruch der Stehtanks wird gemäss den altlastenrechtlichen Abläufen
             vorgegangen
OL-1, FF-1   Die Bauphase wird etappiert.
STÖ-1        Der nördliche Teil des Gebäudes F und das Gebäude S werden erst nach Rück-
             bau des Tanklagers errichtet bzw. bezugsfertig.
15

Betriebsphase:

Nr.              Massnahmenbeschreibung
LU-11            Die Gebäude entlang der Nordstrasse erreichen den MINERGIE-Standard.
LU-12, LÄ-5      Die Parkplätze für Besucher und Beschäftigte werden bewirtschaftet.
LÄ-6             An den Gebäuden Feldpark werden Balkonbrüstungen von 1.10 m Höhe reali-
                 siert
LÄ-7             Bei den Gebäuden entlang der Nordstrasse werden Komfortlüftungen reali-
                 siert.
LÄ-8             In folgenden Obergeschossen entlang der Nordstrasse und der Feldstrasse
                 werden schallabsorbierende Balkondecken realisiert (siehe Abbildung A3-2 im
                 Anhang A3):
                 - Haus A: 1. und 2. OG
                 - Haus B: 1. OG
                 - Haus E: 1. und 2. OG
LÄ-9             Im Haus A, 1. OG (siehe Abbildung A3-2 im Anhang A3) werden die Balkone
                 komplett verglast.
LÄ-10            An den nördlichen Fassaden der Häuser A und E (siehe Abbildung A3-2 im
                 Anhang A3) werden mit Hilfe von gestalterischen Massnahmen wie z.B. Mau-
                 ervorsprüngen die Aspektwinkel reduziert.
LÄ-11            Bei den Gebäuden entlang der Nordstrasse und der Feldstrasse werden die
                 Räume in den Erdgeschossen nach Möglichkeit von der strassenabgewandten
                 Seite belüftet.
KL-1             Im Bereich der Nordstrasse und der Strasse Feldpark werden Baumreihen ge-
                 pflanzt. Im Wohnhof werden einzelne Bäume in Pflanzschalen gesetzt. Zudem
                 werden dort Gräserrabatten und -hecken gepflanzt und ein Wasserbecken
                 platziert.
KL-2             Die Flachdächer werden begrünt und mit einer angemessenen Retentions-
                 möglichkeit ausgebildet.
WA-2             Das gesamte Areal wird im Trennsystem entwässert.
WA-3             Alle Dächer werden extensiv begrünt und mit einer angemessenen Retenti-
                 onsmöglichkeit ausgebildet.
WA-4             Für Dachmaterialien, Isolationsanstriche und Ableitungen, welche mit dem
                 Niederschlagswasser in Kontakt stehen, werden keine Schwermetalle und
                 keine pestizidhaltigen Materialien verwendet werden oder sie werden mit
                 geeigneten Absorbern ausgerüstet.
WA-5             Das Dachwasser des Gebäudes H wird über einen Retentionsschacht in den
16

                  Schleifibach eingeleitet. Das Dachwasser der übrigen Gebäude wird reteniert
                  und über die städtische Meteorwasserleitung in den Zugersee geleitet.
WA-6              Das auf dem Innenhof und auf den Flächen zwischen Gebäuden und umge-
                  benden Strassen anfallende Meteorwasser versickert oberflächlich und wird
                  reteniert bzw. über eine Meteorwasserleitung in den Zugersee geleitet. Für die
                  Versickerung werden die Flächen ein mit einem wahrscheinlich mit einem
                  wasserdurchlässigen Oberflächenbelag (z.B. Saibro) versehen oder es werden
                  Sickergalerien angelegt.
OL-2, FF-2        Die Dächer werden extensiv begrünt.
OL-3, FF-3        Das Projekt beinhaltet ein Freiraumkonzept.
OL-4, FF-4        Die ehemalige Bahntrassee-Schleife mit der begleitenden Nussbaumreihe wird
                  wenn möglich erhalten.
STÖ-2             Das Gebäude H erhält eine nicht-brennbare Fassade, wenn es vor Abbruch des
                  Tanklagers errichtet wird.

Wo auf Stufe Bebauungsplan noch keine abschliessende Beurteilung möglich ist, werden die
notwendigen Untersuchungen erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt (siehe Kapitel 6).
Daraus werden allenfalls noch weitere Massnahmen zum Schutz der Umwelt resultieren.

2.10      Umweltbaubegleitung

Vor und während der Bauphase ist folgende Umweltschutzmassnahme vorgesehen:

Nr.               Massnahmenbeschreibung
UBB-1             Es wird eine Umweltbaubegleitung (UBB) durchgeführt.

Die Umweltbaubegleitung tritt bereits bei vorbereitenden Arbeiten in Funktion (z.B. zur Unter-
stützung bei der Ausschreibung). Die Aufgabe der UBB ist die fachlich und zeitlich korrekte Um-
setzung der Umweltschutzmassnahmen, welche

•     im Rahmen dieses UVB beschrieben sind,

•     im Rahmen der Genehmigung des Bebauungsplans allenfalls zusätzlich verfügt werden,

•     erst im Rahmen der weiteren Planung vertieft untersucht werden.

Dabei handelt es sich u.a. um folgende Arbeitsschritte:

•     Vorgaben für die Ausschreibung bezüglich Bauökologie und Umwelt
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•   Präzisierung der Massnahmen bzw. Unterstützung der Fachplaner bei spezifischen Fragestel-
    lungen

•   Vorbereitungsarbeiten auf der Baustelle

•   Kontrolle und Dokumentation der Kulturerdearbeiten und Materialbewegungen

•   Instruktion der Unternehmer und Überwachung der Ausführung (inkl. Abbrucharbeiten)

•   Erarbeitung von Grundlagen für die Information der Öffentlichkeit

•   laufender Einbezug des Amtes für Umweltschutz (AfU) und Information über den aktuellen
    Stand

•   Erarbeitung eines Controlling-Konzeptes.

Die UBB betreut in Absprache mit dem AfU die verschiedenen Umweltbereiche. Dazu gehören
insbesondere die

•   Einhaltung der Baurichtlinie Luft (vorgesehene Massnahmen: siehe Kapitel 5.2.3)

•   Einhaltung der Baulärm-Richtlinie (vorgesehene Massnahmen: siehe Kapitel 5.3.3)

•   Umweltgerechte Entwässerung der Baustelle (Vorfluter, Grundwasser)

•   Abfallbewirtschaftung (Aushub und Rückbau, Teergehalt der Strassenbeläge)

•   Boden: Kontrolle und Dokumentation von Kulturerdearbeiten, Überprüfung Schadstoffge-
    halt

•   Sicherstellung der Schonung von naturnahen Flächen (insbesondere Bäume).

Im Rahmen der Baubewilligung werden ein Konzept für die UBB erarbeitet sowie Verantwort-
lichkeiten festgelegt.
19

3        Systemgrenzen

3.1      Räumliche Systemgrenzen

Je nach Umweltbereich und Detaillierungsgrad der Untersuchungen werden zwei verschiedene
Untersuchungsperimeter definiert:

Projektgelände (Gelände Feldpark)
Die Umweltauswirkungen in den Bereichen Boden, Mikroklima, Ortsbild und Landschaft, Flora
und Fauna sowie Nichtionisierende Strahlung werden innerhalb der Grenzen des Projektgelän-
des bzw. innerhalb dessen unmittelbarer Umgebung beschrieben. Im Umweltbereich Wasser
werden neben den Auswirkungen auf dem Projektgelände selber auch die Auswirkungen im
Abströmbereich beschrieben.

Im Perimeter des Geländes Feldpark werden auch die auf dem Gelände selber auftretenden Luft-
schadstoff-Emissionen quantifiziert.

Regionaler Perimeter
Innerhalb des regionalen Perimeters werden die Luft- und Lärmbelastungen durch den induzier-
ten Verkehr auf den Hauptverkehrsstrassen der Gemeinden Zug und Baar im Detail untersucht
(siehe Abbildung A2-2 im Anhang A2).

3.2      Zeitliche Systemgrenzen

Es wird davon ausgegangen, dass in verschiedenen Etappen gebaut wird (siehe Kapitel 2.8). Der
Baubeginn findet voraussichtlich im Frühjahr 2009 mit der ersten Etappe statt. Die Inbetrieb-
nahme des gesamten Areals findet voraussichtlich im Jahr 2016 statt.

Es werden folgende zeitliche Projektphasen als Beurteilungszeiträume betrachtet:
20

Zustand                     Beurteilungszeitraum

Istzustand                  2007 (bzw. das Jahr, für das die aktuellsten Daten vorliegen)

Ausgangszustand             2016 (Zustand ohne Projekt)

Betriebszustand             2016 (Zustand mit Projekt)

Bauphase                    2009 – 2016

Tabelle 5:    Zustände und Beurteilungszeiträume
21

4        Verkehr

4.1      Grundlagen und Definition der Zustände

Die Verkehrsgrundlagen sind einerseits die Basis der Luft- und Lärmimmissionsberechnungen
und andererseits enthalten sie Ergänzungen über die Erschliessung und die Mobilitätsnachfrage
des Gebietes Feldpark.

Für den detaillierten Nachweis zur vorhandenen und erforderlichen Verkehrskapazität bezüglich
motorisiertem Individualverkehr der massgebenden Knoten im kommunalen und kantonalen
Strassennetz wird auf den Bericht " Feldpark Verkehrstechnisches Gutachten" vom Dezember
2007 [8] verwiesen.

Die aufgeführten Verkehrsdaten stammen aus dem aktualisierten Verkehrsmodell des Kantons
Zug (KVM-ZG Aktualisierung 2007).

Für den UVB-Feldpark wurden aus dem KVM-ZG folgende Zustände ermittelt:

•   Ist-Zustand: heutiges Strassennetz ohne Nordstrasse

•   Ausgangszustand: zukünftiges Strassennetz mit Nordstrasse und Verkehrsbelastung 2016
    (ohne Feldpark)

•   Betriebszustand: zukünftiges Strassennetz mit Nordstrasse und Verkehrsbelastung 2016 mit
    Verkehrsaufkommen Feldpark

Die bestehende Verkehrsmodellprognose aus dem KVM-ZG beruht auf einer Prognose für das
Jahr 2020. Für den UVB-Feldpark wird sie auf das Prognosejahr 2016 angepasst.

4.2      Heutige Verkehrssituation und Entwicklung ohne das Projekt

Verkehrssituation Istzustand
Die Verkehrsachsen rund um das Projekt Feldpark sind hauptsächlich vom Ziel-/ Quellverkehr der
beiden Gemeinden Zug und Baar belastet.

Die Hauptverkehrsachsen sind heute die Baarer-/ Zugerstrasse in der Relation Nord-Süd und die
Chamerstrasse (Zug), sowie die Südstrasse (Baar) in der Relation Ost-West. Die Verkehrsbelas-
tung der wichtigsten Achsen ist in Tabelle 6 wiedergegeben. Die detaillierten Belastungen für
22

den Istzustand sind im Anhang A2 aufgeführt. Der im selben Anhang enthaltene Situations- und
Linkplan dient der Zuordnung.

Entwicklung ohne das Projekt (Ausgangszustand)
Mit der Inbetriebnahme der Nordstrasse und der Erweiterung der Feldstrasse zur Tangente wird
sich eine leistungsfähige Verbindung zur Baarerstrasse ergeben. Die Fertigstellung der sich seit
2007 im Bau befindenden Nordstrasse ist im Zeitraum 2009/2010 zu erwarten. Dann wird die
Nordstrasse einen Grossteil des MIV der Zugerstrasse aufnehmen. Die Verkehrszahlen für aus-
gewählte Strassenabschnitte sowie der Vergleich mit dem Istzustand sind in Tabelle 6 darge-
stellt. Die detaillierten Belastungen für den Ausgangszustand sind im Anhang A2 aufgeführt.

Link Nr. Strassenabschnitt               Istzustand 2007           Ausgangszustand 2016
                                                DTV                   DTV              Differenz
  1          Chamerstr. West                  29'695               28'352               -5%
  2          Letzistr.                        10'338                 9'024             -13%
  3          General-Guisan-Str.West           9'635                 8'319             -14%
  5          General-Guisan-Str.Ost           10'171                 9'560              -6 %
16           Baarerstr. Mitte                 19'153               18'829               -2%
17           Baarerstr./Zugerstr.             27'249               16'296              -40%
19           Südstr.                          19'081               12'254              -36%
23           Nordstrasse Nord                         -            21'631                  -
25           Feldstr. Ost                      3'270               14'651          +348 %
30           Gubelstr. Mitte                  12'634               11'823               -6%
31           Gubelstr. Ost                    1'612                  1'664             +3%
40           Feldstr. West                     1'319                 2'279             +73%

Tabelle 6:        Durchschnittlich täglicher Verkehr (DTV) auf ausgewählten Abschnitten:
                  Verkehrszahlen Istzustand (ohne Nordstrasse), Ausgangszustand (mit
                  Nordstrasse) und Veränderung gegenüber dem Istzustand

Die Anpassung der bestehenden Verkehrsmodellprognose 2020 für das Jahr 2016 erfolgte über
die prognostizierte Verkehrszunahme aus den UNO-Zählungen 1995-2000 im Kanton Zug. Die
Nachfragewerte von 2020 wurden um die generell zu erwartende Zuwachsrate von rund 2%
pro Jahr (Tagesverkehr) abgemindert.

Ergänzende Bemerkung und Interpretation des Ausgangszustandes
Im Vergleich zu den Resultaten im UVB zur Nordstrasse ist gemäss dem aktualisierten KVM-ZG
die Belastung auf der Feldstrasse deutlich höher. Dafür sind zwei Gründe zu nennen:
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