Bebauungsplan Feldpark, Zug - G1988 Beilage 2 - Stadt Zug
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Alfred Müller AG, Baar G1988 Beilage 2 Bebauungsplan Feldpark, Zug Umweltverträglichkeitsbericht (Abschliessende Voruntersuchung) 10.01.2008 (überarbeitet am 19.08.2008)
Ernst Basler + Partner AG Internet www.ebp.ch Zollikerstrasse 65 8702 Zollikon 207182.00, 19. August 2008/HFZ, TL, JM, TSC, SI, WEE, AE Telefon 044 395 11 11 Fax 044 395 12 34 Q:\207182\Arbeiten\Berichte\UVB Bebauungsplan Feldpark 080819.doc E-Mail info@ebp.ch
I Zusammenfassung 1. Einleitung Die Alfred Müller AG plant, auf dem östlichen Teil der “Schleife” in Zug die Wohnüberbauung Feldpark zu errichten. Die „Schleife“ grenzt nördlich an das Landis&Gyr-Areal an. Die UVP- Pflicht für das Projekt Feldpark ergibt sich aus der Parkplatzzahl, da der Schwellenwert von 300 Plätzen gemäss Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung überschritten wird. Als massgebliches Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde das Bebauungs- planverfahren bestimmt. Da sich die Untersuchungsmethodik mit anderen Bebauungsplänen vergleichen lässt (z.B. Bebauungsplan Feldhof), wurde aus zeitlichen Überlegungen in Absprache mit dem Amt für Umweltschutz [6] die vorliegende abschliessende Voruntersuchung im Sinne von Art. 8 Abs. 2 UVPV erstellt. Vorgängig zum Bebauungsplan wurde im September 2005 beim Baudepartement der Stadt Zug der Quartiergestaltungsplan Schleife Ost eingereicht, welcher als Basis für den Bebauungsplan verwendet wird. Er beinhaltet Informationen bezüglich Ausnüt- zungsziffer und Freiflächenanteil und schreibt vor, dass die Grundlage eines Baugesuchs ein Studienverfahren über das ganze Baufeld sein soll. Zudem sollen die Lärmimmissionen bei der Studie berücksichtigt werden. Aus dem Studienwettbewerb für die Überbauung des Areals Feldpark ging das Projekt von Wiederkehr Krummenacher Architekten aus Zug als Sieger hervor. 2. Projektbeschrieb Übersicht: Die geplante Überbauung umfasst eine Fläche von gut 20'000 m2. Sie besteht aus neun Gebäuden und umfasst ca. 220 Wohnungen und ca. 2'700 m2 Dienstleistungs- oder Büro- flächen. Zusammengefasst sind es ca. 36'200 m2 Geschossfläche. Es sind vier sechsgeschossige Längsbauten und vier 11geschossige Punktbauten vorgesehen. Diese werden teilweise verbun- den mit überdachten eingeschossigen Durchgängen und Rampen, so dass ein länglicher, U- förmiger Komplex mit Innenhof entsteht. Zudem soll im nordöstlichen Teil mit dem Siemens- block ein neungeschossiger Bau mit nahezu quadratischer Grundfläche entstehen. Die Gebäude entlang der Nordstrasse weichen zurück. Das entstehende Vorfeld soll boulevardartig mit Baum- reihen und Sitzbänken gestaltet werden. Energieversorgung: Es ist geplant, die Gebäude entlang der Nordstrasse im MINERGIE- Standard zu erstellen. Für die übrigen Gebäude ist der Dämmstandard noch nicht festgelegt. Der Standard MINERGIE beinhaltet neben einer guten Dämmung der Gebäudehülle eine Ersatzluft- anlage zur Verminderung der Lüftungswärmeverluste. Die nicht an der Nordstrasse gelegenen Bauten werden den Energievorschriften entsprechend gedämmt. Der jährliche Energieverbrauch wird unter der konservativen Annahme von einem Mix MINERGIE/Energiegesetz rund
II 1'710 MWh betragen. Die Wärmeversorgung erfolgt über kondensierende Gasheizkessel. Alter- nativ sollte die Möglichkeit geprüft werden, alle Gebäude im MINERGIE-Standard zu erstellen. Mit konsequentem MINERGIE-Standard könnte der Energieverbrauch für die Wärmeversorgung auf rund 1'080 MWh/a gesenkt werden. Entwässerung: Das gesamte Areal wird, wie im Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Stadt Zug vorgegeben, im Trennsystem entwässert: Das von den Haushalten produzierte Schmutzwas- ser und das vom Niederschlag resultierende Meteorwasser werden getrennt abgeleitet und ent- sorgt. Das von den begrünten Flachdächern anfallende Abwasser wird, soweit topographisch möglich, über einen Retentionsschacht in den Schleifibach eingeleitet. Der Rest des Dachabwas- sers wird zusammen mit dem anfallenden Platz- und Wegeabwasser reteniert und über eine neu zu erstellende Leitung in der Feldstrasse in die bestehende Meteorwasserleitung und den Zuger- see geleitet. Das Schmutzwasser wird über eine neu zu verlegende öffentliche Leitung der ARA zugeführt. Eine detaillierte Entwässerungsplanung wird im Rahmen des Bauprojekts erarbeitet. Abfallbewirtschaftung: Der Abbruch des bestehenden Gebäudes sowie der Rückbau der as- phaltierten Flächen erfolgt gemäss den geltenden umweltschutzrechtlichen Bestimmungen, wel- che in die Ausschreibungsunterlagen aufgenommen werden. Dabei wird sichergestellt, dass ein geordneter Rückbau stattfindet und die verschiedenen Materialfraktionen getrennt werden (Mehrmuldenkonzept). Im Rahmen des Bauprojekts wird ein Abfallkonzept für die Betriebsphase erstellt. Bauablauf: Der Bauablauf der Überbauung Feldpark ist in verschiedene Etappen gegliedert. Der Baubeginn findet im Frühling 2009 mit der ersten Etappe statt. Im Frühjahr 2011 sind mit den Gebäuden A und B die ersten Wohneinheiten bezugsbereit. Die restlichen Gebäude sollen in weiteren fünf Etappen erstellt werden. Die Inbetriebnahme des gesamten Areals findet voraus- sichtlich im Sommer 2016 statt. Im Projekt enthaltene Umweltschutzmassnahmen: Es sind zahlreiche Umweltschutzmass- nahmen im Projekt enthalten (siehe Zusammenstellung in Kapitel 2.9). Wo auf Stufe Bebau- ungsplan noch keine abschliessende Beurteilung möglich ist, werden die notwendigen Untersu- chungen erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Daraus werden noch weitere Mass- nahmen zum Schutz der Umwelt resultieren. 3. Verkehr Die Erschliessung des Gebietes Feldpark für den motorisierten Individualverkehr (MIV) erfolgt von Süden über die zu erstellende Erschliessungsstrasse "Feldpark" mit Einmündung in die Feldstrasse. Über die Feldstrasse ist eine kurze Anbindung an das übergeordnete Strassennetz (Nordstrasse) gewährleistet. Einzig die Anlieferung für die Verkaufs- und Dienstleistungsflächen sowie die Erschliessung von 15 Besucherparkplätzen erfolgt über einen Bypass entlang der
III Nordstrasse. Das bestehende Angebot des öffentlichen Verkehrs (ÖV) setzt sich aus den drei Angebotsstufen Bahn, Stadtbahn und Bus zusammen und kann als sehr gut bezeichnet werden. Der Langsamverkehr (Fuss- und Radwegstrecken) im Quartier befindet sich im Aufbau. Es ist vorgesehen, dezentral innerhalb des Geländes Feldpark 638 Veloabstellplätze zu erstellen. Für das Landis & Gyr-Areal wurde zusammen mit dem Areal SBB-West und dem Schleife-Areal ein Entwicklungsplan erstellt, in welchem die Grundeigentümer (Siemens Building Technologies, SBB und Alfred Müller AG) verpflichtet wurden, ein Gesamtkonzept Parkplätze zu erarbeiten. Es wurde eine Gesamtparkplatzzahl von 3'700 PP vereinbart, davon 1'200 PP auf dem gesamten Schleife-Areal. Auf dem Projektareal werden 370 Parkplätze realisiert, davon 325 in zwei Tiefga- ragen. Damit wird auf dem Areal Feldpark die maximal zulässige Anzahl Parkplätze gemäss Son- dernutzungsplan Landis & Gyr realisiert. Auswirkungen des Projekts: Aufgrund der geplanten Parkierungsanlagen und dem entspre- chenden spezifischen Verkehrspotenzial (SVP) wird ein Verkehrsaufkommen von täglich 948 Fahrten erwartet. Die Verkehrszunahme durch den Feldpark ist sehr gering und im Netz kaum zu spüren. Auf dem östlichen Abschnitt der Feldstrasse beträgt sie 3%, auf dem östlichen Ab- schnitt der Gubelstrasse 5%. Bei den übrigen Strassenabschnitten ist die Veränderung noch geringer. 4. Umweltauswirkungen Luft: Die dargestellten Untersuchungen zeigen, dass der Anteil des Projekts an den gesamten Emissionen der Gemeinden Zug und Baar für alle untersuchten Schadstoffe im Betriebszustand bei höchstens 0.2% liegt und damit relativ gering ist. Die maximale Zunahme der NO2- Immissionen liegt bei rund 0.2 μg/m3. Die Anforderungen der Luftreinhalteverordnung werden erfüllt. Lärm: Auf allen untersuchten Strassenabschnitten können die massgebenden lärmrechtlichen Bestimmungen gemäss Art. 9 LSV eingehalten werden. Ausserdem liegt die Lärmbelastung bei allen lärmempfindlichen Räumen des Projekts meist deutlich unter den geltenden Immissions- grenzwerten der Empfindlichkeitsstufe (ES) III. Bei geeigneter Nutzung und Raumaufteilung und dank den umfassenden projektintegrierten Massnahmen ist es sogar möglich, überall die Immis- sionsgrenzwerte der ES II einzuhalten. Bezüglich der Haustechnik-Einrichtungen wird der Nach- weis zur Einhaltung der Planungswerte für Industrie- und Gewerbelärm im Rahmen des Baube- willigungsverfahrens durchgeführt. Es zeichnen sich jedoch keine Probleme ab. Erschütterungen und Körperschall: Das Projekt erfüllt die massgebenden Vorschriften bezüg- lich Erschütterungen und Körperschall. Allfällig wahrnehmbare Erschütterungen während der Bauphase lassen sich dank der vorgesehenen erschütterungsarmen Bauverfahren minimieren.
IV Mikroklima: Da die Bebauung Feldpark einen Schluss der vorhandenen Bebauung im Westen, Süden und Osten darstellt, sind die Auswirkungen des Bebauungsplans auf das Mikroklima als gering einzuschätzen. Mit der im Norden angrenzenden grossen Freifläche steht weiterhin ein wichtiger Bereich zur Verfügung, der das Mikroklima im Schleifeareal stark beeinflusst. Die Ü- berbauung, des Areals Feldpark führt dazu, dass das Areal praktisch vollständig versiegelt wird und damit der Wärmeinseleffekt eher verstärkt wird. Die aufgeführten Massnahmen führen jedoch dazu, dass diese Auswirkungen minimiert und in umweltverträglichen Grenzen gehalten werden. Wasser: Die vorgesehene Entwässerungslösung erfüllt unter den gegebenen Randbedingungen die gesetzlichen Vorgaben. Unter der Voraussetzung, dass stofflich unproblematische Dachma- terialien gewählt werden und Massnahmen für allfällige Störfälle getroffen werden, sind mit der vorgesehenen Entsorgungsart des nicht bzw. nur leicht verschmutzten Meteorwassers keine unzulässigen Auswirkungen auf das Grundwasser, den Schleifibach oder den Zugersee zu er- warten. Bezüglich Einbauten ins Grundwasser ist zu bemerken, dass das geplante Untergeschoss knapp bis in den oberen Schwankungsbereich des nicht zur Nutzung vorgesehenen Grundwas- sers reicht. Allfällige Einbauten kommen vor allem in die schlecht durchlässigen, lehmigen Deck- schichten zu liegen und beeinträchtigen das im Lorzeschotter zirkulierende Grundwasser nicht. Boden: Es ist nicht zu erwarten, dass der Oberboden auf dem Grundstück mit Schadstoffen belastet ist. Das Potenzial für eine Wiederverwendung des Oberbodenmaterials vor Ort ist je- doch gering, so dass vermutlich der grösste Teil abgeführt werden muss. Vom Unterbodenmate- rial kann rund die Hälfte des anfallenden Materials vor Ort wiederverwendet werden. Vor Bau- eingabe wird ein Erdbewegungs- und Rekultivierungskonzept erstellt. Die Arbeiten werden von einer bodenkundlichen Fachperson begleitet. Altlasten: Das Grundstück 4542, auf dem sich ein Stehtank für Heizöl befindet, ist im Kataster der belasteten Standorte unter der Objekt-Nr. 1_B_126a provisorisch verzeichnet. Der Eintrag bezeichnet den Standort weder als sanierungs- noch als überwachungsbedürftig. Beim Abbruch des Stehtanks wird nach den üblichen altlastenrechtlichen Abläufen vorgegangen werden, wel- che die Erstellung eines Aushub- und Entsorgungskonzepts beinhalten. Damit wird den Anfor- derungen der Umweltschutzgesetzgebung eingehalten. Ortsbild und Landschaft: Die Überbauung eines bis anhin landwirtschaftlich genutzten Areals ist naturgemäss ein bedeutender Eingriff ins Ortsbild und ein Verlust für die Landschaft. Im Zuge der Stadterweiterung nach Westen erlaubt der Bebauungsplan aber eine klare Abgrenzung des städtischen Raumes von der noch grossflächig grünen Lorzeebene, bei gleichzeitiger Verzah- nung durch die Massnahmen des Freiraumkonzepts. Das Projekt ist eine Chance für die Aufwer- tung des vorhandenen Zwischenstadt-Gebietes.
V Flora und Fauna: Als Hauptveränderung fällt durch die Überbauung ökologisch wenig interes- santes Landwirtschaftsland weg. Eine heute vorwiegend durchlässige Fläche wird weitgehend versiegelt. Mit den vorgesehenen gestalterischen Massnahmen (Innenhöfe, Boulevard mit Baum- reihen, grüne Randbereiche) lässt sich die Beeinträchtigung naturnaher Lebensräume, ihrer Funktionen und der Flora und Fauna wieder reduzieren. Damit können die gesetzlichen Vorga- ben eingehalten und Konflikte ausgeglichen werden. Störfallvorsorge: Das Störfallpotenzial während der Betriebsphase kann aufgrund der vorgese- henen Nutzung als sehr gering beurteilt werden. Die Störfallvorsorge während der Bauphase wird im Rahmen der vorgesehenen Umweltbaubegleitung sichergestellt. Nichtionisierende Strahlung (NIS): Bei einer Nutzungsänderung im Bereich der Mobilfunkan- tennen sind die Antennenbetreiber verpflichtet, die Antennenanlagen nötigenfalls so anzupas- sen, dass die Grenzwerte der NISV eingehalten werden. Damit sind die Vorgaben der NISV betreffend Mobilfunk im Betriebszustand erfüllt. und die massgebenden Bestimmungen werden eingehalten. 5. Gesamtbeurteilung Bei der Beurteilung der Auswirkungen des Projekts steht die Luft- und Lärmbelastung im Vor- dergrund. Das Feldpark-Areal liegt in einem Gebiet, welches insbesondere nach der Realisierung der Nordstrasse in dieser Beziehung bereits belastet sein wird. Dank der Minimierung der Park- platzzahl und dem sehr guten Anschluss an den öffentlichen Verkehr können aber die verkehrs- seitigen Auswirkungen und damit auch die zusätzlichen Luft- und Lärmbelastungen in Grenzen gehalten werden. Die Lärmbelastung liegt bei allen lärmempfindlichen Räumen des Projekts meist deutlich unter den geltenden Immissionsgrenzwerten der Empfindlichkeitsstufe (ES) III. Dank den umfassenden projektintegrierten Massnahmen können sogar die Immissionsgrenzwer- te der ES II eingehalten werden. Das Untergeschoss kommt in den Schwankungsbereich des Grundwasserspiegels zu liegen, doch wird der Grundwasserdurchfluss nicht beeinträchtigt. Die Untersuchungen im UVB haben gezeigt, dass bezüglich denjenigen Umweltberei- chen, welche bereits auf Stufe Bebauungsplan abschliessend beurteilt werden können, die Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung eingehalten werden. Bei Aspek- ten, welche erst auf Stufe Bauprojekt oder noch später beurteilt werden können, zeichnen sich beim jetzigen Stand des Wissens keine unlösbaren Probleme ab.
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ........................................................................................................................ 1 1.1 Vorhaben .............................................................................................................. 1 1.2 Umfeld .................................................................................................................. 2 1.3 UVP-Pflicht ............................................................................................................ 2 2 Projektbeschrieb .............................................................................................................. 5 2.1 Standort ................................................................................................................ 5 2.2 Art und Funktion der Projektelemente .................................................................... 6 2.3 Umgebungskonzept............................................................................................... 7 2.4 Parkplätze und Erschliessung .................................................................................. 8 2.5 Energieversorgung ................................................................................................. 9 2.6 Entwässerung ...................................................................................................... 10 2.7 Abfallbewirtschaftung.......................................................................................... 11 2.8 Bauablauf ............................................................................................................ 12 2.9 Umweltschutzmassnahmen.................................................................................. 13 2.10 Umweltbaubegleitung.......................................................................................... 16 3 Systemgrenzen .............................................................................................................. 19 3.1 Räumliche Systemgrenzen.................................................................................... 19 3.2 Zeitliche Systemgrenzen ....................................................................................... 19 4 Verkehr ......................................................................................................................... 21 4.1 Grundlagen und Definition der Zustände .............................................................. 21 4.2 Heutige Verkehrssituation und Entwicklung ohne das Projekt ................................ 21 4.3 Auswirkungen des Projektes (Betriebszustand) ...................................................... 23 4.4 Verkehr in der Bauphase ...................................................................................... 30 4.5 Zuverlässigkeit der Resultate................................................................................. 31 5 Umweltauswirkungen .................................................................................................... 33 5.1 Relevanzmatrix .................................................................................................... 33 5.2 Luft ..................................................................................................................... 35 5.3 Lärm.................................................................................................................... 41 5.4 Erschütterungen und Körperschall ........................................................................ 49 5.5 Mikroklima .......................................................................................................... 50 5.6 Wasser ................................................................................................................ 52 5.7 Boden ................................................................................................................. 58 5.8 Altlasten.............................................................................................................. 61 5.9 Ortsbild und Landschaft ....................................................................................... 63 5.10 Flora und Fauna ................................................................................................... 66 5.11 Störfallvorsorge.................................................................................................... 68 5.12 Nichtionisierende Strahlung (NIS).......................................................................... 70 6 In einer späteren Phase zu untersuchende Umweltaspekte .............................................. 75
7 Literaturverzeichnis ........................................................................................................ 77 Anhänge A1 Projekt A2 Verkehr A3 Lärm A4 Luft A5 Energie A6 Wasser
1 1 Einleitung 1.1 Vorhaben Die Alfred Müller AG plant, auf dem östlichen Teil der “Schleife” in Zug die Wohnüberbauung Feldpark zu errichten (siehe Abbildung 1). Die „Schleife“ grenzt nördlich an das Landis & Gyr- Areal an. Im Jahr 2006 hat ein Studienwettbewerb für die Überbauung des Areals Feldpark stattgefunden. Als Sieger ging das Projekt von Wiederkehr Krummenacher Architekten aus Zug hervor. Die geplante Überbauung umfasst eine Fläche von gut 20'000 m2. Sie besteht aus den neun Gebäuden A bis H und S (Siemens-Block), die verbunden mit Tordurchgängen oder frei- stehend ein U-förmiges Karree mit dem Innenhof bilden. Insgesamt sollen ca. 220 Wohnungen und ca. 2'900 m2 Dienstleistungs- oder Büroflächen entstehen. Zusammengefasst würden ca. 34'000 m2 anrechenbare Geschossfläche realisiert werden. Das Parkplatzangebot beläuft sich auf insgesamt 370 Parkplätze. Davon werden 325 Parkplätze in zwei Tiefgaragen und 45 Besu- cherparkplätze oberirdisch angelegt. H G S F E D C B A Abbildung 1: Überbauung Feldpark mit Bezeichnung der neun Gebäude A bis H und S
2 1.2 Umfeld Im Entwicklungsplan für das Planungsgebiet „Landis & Gyr-Areal / Areal SBB West / Schleife- Areal“ wurden die Grundeigentümer verpflichtet, ein Gesamtkonzept Parkplätze zu erarbeiten. Anhand der VSS-Norm (SN 640 290) wurde in einem ersten Schritt eine minimal zu realisierende und eine maximal zulässige Parkplatzzahl bestimmt und die Auswirkungen auf Umwelt und Ver- kehr im Bericht „Gesamtkonzept Parkplätze Landis & Gyr-Areal und SBB West“ [2] aufgezeigt. Für das Stammareal Landis&Gyr, Gartenstadt und Schleife wurde im Sondernutzungsplan "Lan- dis & Gyr / SBB-West" [4] eine maximale Anzahl von 3‘700 Parkplätzen festgelegt. Für das Ge- biet Feldhof West, Schleife Ost und Schleife SBB wurde eine maximale Anzahl von 1'200 Park- plätzen festgelegt (siehe Abbildung 2). Mit den bestehenden, projektierten und den im Bebau- ungsplan vorgesehenen 370 Parkplätzen wird diese Zahl nicht ausgeschöpft. Im Teilgebiet Schleife sind allerdings im Zusammenhang mit den projektierten Überbauungen auf dem Schlei- fe-Areal der SBB sowie dem Projekt der Landis Bau AG zusätzliche Parkplätze vorgesehen. Im Rahmen der Festlegung des Baulinienplanes für das Landis & Gyr-Areal wurde ausserdem beschlossen, ein Konzept zu erarbeiten, welches aufzeigt, wie die vorgesehenen Parkierungsan- lagen zu organisieren und zu bewirtschaften sind. Die Resultate sind im Schlussbericht „Park- platzmanagementkonzept Landis & Gyr-Areal und SBB West“ [5] vom 9. Oktober 2001 darge- stellt und in den Sondernutzungsplan eingeflossen. 1.3 UVP-Pflicht Die UVP-Pflicht für das Projekt Feldpark ergibt sich aus der Parkplatzzahl, da der Schwellenwert von 300 Plätzen gemäss Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Ziff. 11.4. An- hang UVPV) überschritten wird. Als massgebliches Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprü- fung (UVP) wurde das Bebauungsplanverfahren bestimmt. Da sich die Untersuchungsmethodik mit anderen Bebauungsplänen vergleichen lässt (z.B. Be- bauungsplan Feldhof), wurde aus zeitlichen Überlegungen in Absprache mit dem Amt für Um- weltschutz [6] die vorliegende abschliessende Voruntersuchung im Sinne von Art. 8 Abs. 2 UVPV erstellt. Der Bebauungsplan definiert stufengerecht das Überbauungskonzept des Geländes. Bauliche, technische und betriebliche Details werden später im Rahmen der Detailplanung festgelegt. Dies hat zur Folge, dass für die Untersuchung und Darstellung der Umweltauswirkungen teilweise Annahmen getroffen werden mussten, die erst in der Detailplanung konkretisiert werden.
3 Vorgängig zum Bebauungsplan wurde im September 2005 beim Baudepartement der Stadt Zug der Quartiergestaltungsplan Schleife Ost eingereicht, welcher als Basis für den Bebauungsplan verwendet wird. Er beinhaltet Informationen bezüglich Ausnützungsziffer und Freiflächenanteil und schreibt vor, dass die Grundlage eines Baugesuchs ein Studienverfahren über das ganze Baufeld sein soll. Zudem sollen die Lärmimmissionen bei der Studie berücksichtigt werden.
5 2 Projektbeschrieb 2.1 Standort Das Schleife-Areal liegt im Zentrum West der Stadt Zug. Südlich des Schleife-Areals befindet sich das Landis & Gyr-Areal und östlich die Bahnlinie "Baar-Zug". Im Norden wird das Areal durch das Schleifetrassee, ein ehemaliges Bahntrassee, das einen halbkreisförmigen Siedlungsrand nach Norden bildet, begrenzt. Die derzeit im Bau befindliche Nordstrasse wird das Schleife-Areal in einen östlichen und einen westlichen Teil spalten. Der vorliegende Umweltverträglichkeitsbe- richt befasst sich nur mit dem Areal "Schleife Ost" und dem Areal des heutigen Tanklagers der Siemens Schweiz AG (siehe Abbildung 2). LH Schleife Wes t e1 Lan dis &Gy r -Str ass 19 Stammareal Süd 6 SHED 6Q Mitte Feldhof West / Feldhof 6 P Stamm- 101 102 103 2 104 5 areal 16 FO Y Foyer Schleife Ost 7 OP US Opus 4 108 Nord 17 H 105 3 107 106 20 23 18 Süd Gartenstadt 17 F 2K 2S Ost 2 2N Gartenstadt SBB Bahnhof SBB Schleife SBB Siemens Schweiz AG N 0 20 40 60 80 10 0 Abbildung 2: Umgebung des Projekts (Stammareal = Landis & Gyr-Areal) In relativ geringer Distanz zum Bahnhof gelegen, bildete das Schleife-Areal ein bis vor kurzem ungenutztes Entwicklungspotential. Mit der Bebauung Feldhof auf dem Westteil des Areals wurde bis 2007 der erste Teil bereits bebaut. Die Grünflächen im Norden des Schleife-Areals können als Naherholungsgebiet genutzt werden. Das Gelände besitzt eine hohe Standortgunst, da es nicht nur die Verbindung zur Natur schafft, sondern auch gut ans Strassen- und öffentli- che Verkehrsnetz angeschlossen ist. Über die Feldstrasse ist das Areal mit der Baarerstrasse – der Hauptverkehrsachse durch Zug – verbunden. Die Nordstrasse zwischen der Gubelstrasse und der
6 Südstrasse in Baar (Autobahnzubringer) soll in Zukunft eine vereinfachte Ein- und Ausfahrt in das Stadtzentrum ermöglichen. Die geringe Distanz zum Bahnhof (ca. 900 m) und zur Stadt- bahn-Haltestelle „Lindenpark“ sowie die Bushaltestelle „Feldstrasse“ auf dem Gelände gewähr- leisten bereits heute einen guten Anschluss an den öffentlichen Verkehr. Das Projektgelände ist auch an das kantonale Radwegnetz angeschlossen. 2.2 Art und Funktion der Projektelemente Das geplante Projekt Feldpark sieht vier sechsgeschossige Längsbauten und vier elfgeschossige Punktbauten vor. Diese werden teilweise verbunden mit überdachten eingeschossigen Durch- gängen und Rampen, so dass ein länglicher, U-förmiger Komplex mit Innenhof entsteht. Zudem soll im nordöstlichen Teil auf dem Grundstück der Siemens Schweiz AG ein neungeschossiger Bau mit nahezu quadratischer Grundfläche entstehen. Die Gebäude entlang der Nordstrasse weichen zurück. Das entstehende Vorfeld soll boulevardartig mit Baumreihen und Sitzbänken gestaltet werden. Das Terrain wird im Innenhof von der Schleife her auf gleiche Höhe in die Siedlung hineingezo- gen. Damit wird der jetzt vorhandene Höhenunterschied zwischen der Feldstrasse und der Schleife von ca. 1 m ausgeglichen. Ausserhalb wird das Niveau der angrenzenden Nordstrasse und der Strasse Feldpark übernommen. Der Innenhof soll chaussiert und mit Graskörben, Baum- pflanzschalen und einem Wasserbecken möbliert werden. Entlang der Nordstrasse, der Feldstrasse und teilweise entlang der Strasse Feldpark entstehen auf Strassenniveau strassenseitig zugängliche Räume für Büro/Dienstleistungen, Ateliers oder Läden. Alle weiteren Stockwerke sind mit 2.5-, 3.5-, 4.5- und 5.5-Zimmerwohnungen geplant. Insgesamt sollen 216 Etagenwohnungen und 2'661 m2 Geschossfläche für Büro/Dienstleistun- gen/Ateliers/Läden entstehen. Eine Übersicht über die geplante Aufteilung der Wohnungseinhei- ten gibt die Tabelle 1.
7 Haus A B C D E F G H S Summe Anzahl Nutzfläche [m2] 2.5-Zi-Etagen-Whg 0 0 5 0 0 0 5 0 0 10 3.5-Zi-Etagen-Whg 0 10 20 0 0 14 20 0 8 72 4.5-Zi-Etagen-Whg 20 0 5 20 20 0 5 20 16 106 5.5-Zi-Etagen-Whg 0 10 0 0 0 10 0 0 8 28 Summe Wohnungen 20 20 30 20 20 24 30 20 32 228 Geschossfläche in m2 für Büro/ 366 500 742 0 225 0 828 0 0 - 2'661 Dienstleistung/Atelier/Läden Tabelle 1: Geplante Anzahl von Wohnungen und Räumen und Geschossflächen für Büro/Dienstleistung/Atelier/Läden im Bebauungsplan Feldpark Die lärmempfindlichen Räume der Wohnungen werden alle so orientiert, dass sie von der Nordstrasse und von der Feldstrasse abgewandt liegen. Eine Übersicht mit der zukünftigen An- ordnung der Gebäude ist in Abbildung 1 im Kapitel 1.1 dargestellt. Im Gesamten werden ca. 34'000 m2 anrechenbare Geschossfläche (aGF) geschaffen. Die Vertei- lung auf die verschiedenen Nutzungsarten können der Tabelle 2 entnommen werden. Nutzungsart Geschossfläche (aGF) Wohnen 31'280 m2 Dienstleistungen 2'650 m2 Total 33'930 m2 Tabelle 2: Nutzungsarten und anrechenbare Geschossfläche, Bebauungsplan Feldpark Die Parkierung erfolgt grösstenteils unterirdisch. In einer Einstellhalle unter den Häusern A bis H sind 280 Parkplätze und in einer weiteren Einstellhalle unter dem Siemensblock sind 45 Park- plätze vorgesehen. Diese unterirdischen Parkplätze sind für Bewohner und Beschäftigte vorge- sehen. Weiterhin sollen entlang der Nordstrasse 15, am Feldpark 25 und am Siemensblock 5 Besucherparkplätze oberirdisch angeordnet werden. Die Parkplätze für Besucher und Beschäftig- te werden bewirtschaftet. Insgesamt werden damit 370 Parkplätze innerhalb des Bebau- ungsplanperimeters erstellt. 2.3 Umgebungskonzept Das städtebauliche Konzept ist in Anlehnung und als Ergänzung der bestehenden Bebauungs- struktur Feldhof entwickelt. Das Grundbebauungsmuster unterstützt die Verzahnung von Stadt und Landschaft.
8 Das Freiraumkonzept besteht aus zwei Teilen: einem öffentlichen Bereich entlang der Nordstras- se, welcher boulevardartig ausgestaltet und einem privaten Teil im Hof, welcher mit Baumscha- len und Wasserflächen möbliert und grösstmöglich unversiegelt ist. 2.4 Parkplätze und Erschliessung Auf dem Gelände Feldpark sind insgesamt 370 Motorfahrzeugparkplätze projektiert. Zur Er- schliessung wird die neue Erschliessungsstrasse "Feldpark" erstellt. Die Abbildung 3 zeigt die räumliche Aufteilung der Parkplätze und die jeweilige Erschliessung. O Bewohner + Beschäftigte O Besucher O Kunden O Erschliessung Tiefgarage Siemens 45 P Siemens 5 P Nordstrasse 15 P Tiefgarage Feldpark 280 P Feldpark 25 P Abbildung 3: Parkplätze und Erschliessung
9 Die Herleitung der Parkplatzzahlen und Hinweise auf die Parkplatzsituation im gesamten Landis & Gyr-Areal befinden sind im Kapitel 4.3.3. Es ist vorgesehen, dezentral innerhalb des Geländes Feldpark 638 Veloabstellplätze zu erstellen. 2.5 Energieversorgung In der Verordnung zum Energiegesetz des Kantons Zug werden die Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden gemäss der Norm SIA 380/1 "Thermische Energie im Hochbau" als verbindlich erklärt. Der Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser wird, neben dem künftigen Nutzerverhalten, im Wesentlichen durch den Flächenbedarf und den Dämmstandard der Gebäudehülle definiert. Es ist geplant, die Gebäude entlang der Nordstrasse im MINERGIE-Standard zu erstellen. Für die übrigen Gebäude ist der Dämmstandard noch nicht festgelegt. Der Standard MINERGIE beinhal- tet neben einer guten Dämmung der Gebäudehülle eine Ersatzluftanlage zur Verminderung der Lüftungswärmeverluste. Die Lüftungsanlage dient ausserdem der Verminderung der Aussen- lärmbelastung und der Verbesserung des Komforts. Die nicht an der Nordstrasse gelegenen Bau- ten werden den Energievorschriften entsprechend gedämmt. Die Wärmeversorgung der in sechs Bauetappen geplanten Überbauung erfolgt über kondensierende Gasheizkessel. Der jährliche Energieverbrauch wird beim Mix MINERGIE/Energiegesetz gemäss den Berechnun- gen (vgl. Anhang A5) rund 1'710 MWh betragen. Diese Konzeption wird dem UVB als Basisvari- ante zugrund gelegt, da der Dämmstandard-Mix mit Gasversorgung bezüglich den Schadstoff- emissionen einen mittleren Fall darstellt. Alternativ soll die Möglichkeit mit einem konsequenten MINERGIE-Standard geprüft werden. Falls die gesamte Überbauung im MINERGIE-Standard erstellt wird, reduziert sich der Energie- verbrauch auf rund 1'080 MWh/a. Die Luftschadstoffemissionen und die CO2-Emissionen wür- den damit gegenüber der Basisvariante (Mix MINERGIE/Energiegesetz, Heizöl) um fast 40 % gesenkt. Der Energiebedarf und die Emissionen der Varianten werden im Anhang A5 dargestellt. Die Einhaltung der energiegesetzlichen Bestimmungen ist gemäss § 5 der Verordnung zum Energiegesetz im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens nachzuweisen.
10 2.6 Entwässerung Eine detaillierte Entwässerungsplanung ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans und wird im Rahmen des Bauprojektes erarbeitet. Basierend auf dem Plan des Entwässerungskonzepts (siehe Anhang A6) sind die wichtigsten Grundzüge des vorgesehenen Entwässerungskonzeptes im Folgenden kurz beschrieben. Die Beurteilung des Entwässerungskonzeptes bezüglich der gesetz- lichen Grundlagen erfolgt in Kapitel 5.6.4. Dort werden auch die Massnahmen, die bezüglich Entwässerung getroffen werden, aufgeführt. Das gesamte Areal wird, wie im Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Stadt Zug vorgegeben, im Trennsystem entwässert: Das von den Haushalten und Dienstleistungsbetrieben produzierte Schmutzwasser und das vom Niederschlag resultierende Meteorwasser werden getrennt abge- leitet und entsorgt. In Tabelle 3 sind die zu erwartenden Qualitäten und Mengen der verschiedenen Abwasserarten sowie die jeweilige Entwässerungslösung zusammengefasst dargestellt: Abwasserart Qualität Abfluss Entwässerungslösung Schmutzwasser Haushalte, Dienst- ca. 5 l/s Schmutzwasserkanalisation, ARA leistungen Dachabwasser Unverschmutzt ca. 200 l/s Einleitung über Meteorwasserleitung in Zu- gersee bzw. in Schleifibach (Gebäude H) Platz-/Wegeabwasser Leicht verschmutzt ca. 360 l/s Oberflächliche Versickerung bzw. Einleitung über Meteorwasserleitung in Zugersee Tabelle 3: Abwasserqualitäten, Abflussmenge (Schmutzwasser: Trockenwetterabfluss, Meteorwasser: Spitzenabfluss) und vorgesehene Entwässerungsart Das Schmutzwasser wird über eine neu zu verlegende öffentliche Leitung der ARA zugeführt. Der zu erwartende Abfluss hängt von der definitiven Nutzung ab. Er kann aber unter der An- nahme von ca. 500 Einwohnern und einer spezifischen Abwassermenge von 0.01 l/s und Ein- wohner auf insgesamt ca. 5 l/s geschätzt werden, welcher problemlos der ARA zugeführt wer- den kann. Beim Meteorwasser ist entsprechend der vorgesehenen Überbauung und bei konservativer Rechnung für das gesamte Areal mit einem 10-jährlichen Spitzenabfluss von ca. 560 l/s – davon ca.1/3 Dachwasser und 2/3 Platz- und Wegeabwasser – zu rechnen. Die Entwässerungslösung geht aus den oben dargestellten Massnahmen bzw. aus Tabelle 3 hervor.
11 2.7 Abfallbewirtschaftung Unter dem Aspekt Abfallbewirtschaftung wird der fachgerechte Rückbau der bestehenden Bau- ten (Gebäude, Stehtank und Strassenflächen) behandelt. Die Abfallbewirtschaftung in der Be- triebsphase steht zurzeit noch nicht fest. Im Rahmen des Bauprojekts wird ein Abfallkonzept für die Betriebsphase erstellt. Darin sind u. a. die internen Sammelstellen für Hauskehricht und wie- der verwertbare Abfälle bezeichnet. Grundlagen • Technische Verordnung über Abfälle (TVA) vom 10. Dezember 1990 • sia-Empfehlung 430 „Entsorgung von Bauabfällen bei Neubau-, Umbau- und Abbrucharbei- ten“ Ausgabe 1993 • BAFU: „Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle“, Umwelt-Vollzug, Bern 2006 • BUWAL-Empfehlung „Entsorgung von teerhaltigem Ausbauasphalt in Belagswerken - Eine Übergangslösung“, Bern November 1999 • Umweltschutzdirektionen der Innerschweizer Kantone: „Entsorgung von Bauabfällen“, Sep- tember 1998 • Umweltschutzdirektionen der Innerschweizer Kantone: „Verwertung von mineralischen Bauabfällen“, September 1998 • ARV-Merkblatt „Wie gehe ich mit Ausbauasphalt um?“, Aushub-, Rückbau- und Recycling- Verband Schweiz, Kloten Juni 2006 • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG), 29. Januar 1998 Vorgehen Der Abbruch hat gemäss den oben erwähnten Grundlagen zu erfolgen. Diese Grundlagen wer- den in die Ausschreibung der Arbeiten für die Unternehmer aufgenommen. Damit soll sicherge- stellt werden, dass ein geordneter Rückbau stattfindet und die verschiedenen Materialfraktionen getrennt werden (Mehrmuldenkonzept). Gebäudeabbruch: Beim Abbruch des bestehenden Gebäudes ist mit verschmutzter Bausub- stanz zu rechnen, da es sich um ein gewerblich genutztes Haus handelt. Gemäss § 19 EG USG muss ein Entsorgungskonzept für Bauabfälle erstellt und der zuständigen Behörde zur Geneh- migung vorgelegt werden.
12 Stehtankrückbau: Vor Abbruch wird der Stehtank von einem zertifizierten Unternehmen aus- ser Betrieb genommen. Der Rückbau des Heizöltanks wird Kapitel 5.8 zum Thema Altlasten ge- sondert betrachtet. Es behandelt die notwendigen Abläufe für den Rückbau. Ausbauasphalt: Ein asphaltiertes Fahrsträsschen mit Parkplatz (rund 2'000 m2) muss rückge- baut werden. Die Verwertung dieses Materials hängt vom Teergehalt des Asphalts ab. Die PAK- Belastung des Materials (PAK-Gehalt im Bindemittel) wird mit einer chemischen Analyse be- stimmt, bevor das Material abgeführt wird. Bei der Verwertung resp. Entsorgung von Ausbauasphalt ist zu unterschieden zwischen drei Materialkategorien: a) Material mit weniger als 5‘000 mg/kg PAK im Bindemittel b) Material 5‘000 bis max. 20'000 mg/kg PAK im Bindemittel c) Material mit mehr als 20‘000 mg/kg PAK im Bindemittel Ausbauasphalt der Kategorie a) soll der Verwertung zugeführt werden (siehe BUWAL-Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle). Für Material der Kategorie b) ist eine Verwertung nur in speziellen Belagsaufbereitungsanlagen zulässig (siehe BUWAL-Empfehlung vom Novem- ber 1999). Material der Kategorie c) darf nur auf Reaktordeponien abgelagert werden. Aushub und Bodenmaterial: Insgesamt müssen rund 36'000 m3 Aushub und Unterboden abtransportiert werden (siehe Anhang A6). Da der Unternehmer und damit auch der definitive Ablagerungsort noch nicht bekannt ist, wurden für die Untersuchungen zwei unter den heuti- gen Bedingungen plausible Ablagerungsorte betrachtet (Hof, Cham und Kreuzhügel, Sihlbrugg; siehe Tabelle A4-3). 2.8 Bauablauf Der Bauablauf der Überbauung Feldpark ist in verschiedene Etappen gegliedert. Der Baubeginn findet im Frühling 2009 mit der ersten Etappe statt. Im Frühjahr 2011 sind mit den Gebäuden A und B die ersten Wohneinheiten bezugsbereit. Die restlichen Gebäude sollen in weiteren fünf Etappen erstellt werden. Die Inbetriebnahme des gesamten Areals findet voraussichtlich im Sommer 2016 statt. Die geplante Etappierung ist in der folgenden Tabelle 4 dargestellt:
13 geplante Bauzeit Etappe Gebäude von bis A 1 01.04.2009 01.02.2011 B C 2 01.02.2010 01.12.2011 D 3 E 01.12.2010 01.10.2012 4 F 01.12.2012 01.10.2014 G 5 01.10.2013 01.08.2015 H 6 Siemensblock 01.10.2014 01.08.2016 Tabelle 4: Ziel Etappierung, Überbauung Feldpark 2.9 Umweltschutzmassnahmen Verschiedene Massnahmen zum Schutze der Umwelt sind an unterschiedlichen Stellen des Be- richts beschrieben. Im Sinne einer knappen Übersicht sind sie nachstehend zusammengestellt. Die Abkürzungen vor der Massnahmennummer stehen dabei jeweils für den Umweltbereich. Bauphase: Nr. Massnahmenbeschreibung UBB-1 Es wird eine Umweltbaubegleitung (UBB) durchgeführt. LU-1 Bei Materiallagern ist die Staubentwicklung mit geeigneten Massnahmen zu verhindern (z.B. Befeuchtung von Materialzwischenlagern). LU-2 Auf Baupisten ist die Staubentwicklung mit geeigneten Massnahmen zu ver- hindern. (z.B. Befeuchtung der Pisten) LU-3 Der direkt anschliessende Strassenabschnitt ist entsprechend der Verschmut- zung regelmässig zu reinigen (z.B. Einrichtung von Radreinigungsanlagen). LU-4 Bei Abbrucharbeiten ist die Staubentwicklung mit geeigneten Massnahmen zu verhindern. LU-5 Anstelle von Bitumenlösungen sind generell Bitumenemulsionen anzuwenden. LU-6 Für Oberflächenbehandlung, Dichtungen und Anstriche sind umweltverträgli- che (lösungsmittelfreie) Produkte im Leistungsverzeichnis ausgesetzt. Allfällige Ersatzprodukte erfüllen die gleichen Bedingungen. LU-7 Als Antriebsmotoren von fest installierten Maschinen (Pumpen, Kompressoren etc.) sind wenn möglich elektrisch angetriebene Motoren einzusetzen. LU-8 Alle Baumaschinen mit einer Leistung von mehr als 18 kW sind mit einem
14 Partikelfilter ausgerüstet und verfügen über ein Wartungsdokument, das die Prüfung des Partikelfilters dokumentiert. LU-9 Für Baumaschinen mit weniger als 18 kW Leistung wird ein Wartungskleber empfohlen (mit Partikelfilter obligatorisch). LU-10 Für alle Maschinen mit Benzinmotoren ohne Katalysatoren ist Gerätebenzin zu verwenden (SN 181 163). LÄ-1 Es gelten folgende Massnahmenstufen gemäss Baulärm-Richtlinie: • für „normale“ Bauarbeiten: Massnahmenstufe B • für lärmintensive Bauarbeiten: Massnahmenstufe C • für Bautransporte: Massnahmenstufe A LÄ-2, EK-1 Es werden nach Möglichkeit lärm- und erschütterungsarme Bauverfahren ge- wählt (z.B. Bohren statt Rammen und Vibrieren) LÄ-3 Die Arbeitszeit wird auf 8 Stunden, für lärmintensive Arbeiten auf 7 Stunden pro Tag beschränkt; Nachtarbeiten sind nicht vorgesehen. LÄ-4 Maschinen und Geräte haben im Falle von Massnahmenstufe B dem aner- kannten Stand der Technik zu entsprechen. Dieser orientiert sich an den Um- weltkriterien aktueller EU-Richtlinien. Im Falle von Massnahmenstufe C ist der neueste Stand der Technik einzuhalten, der dem Umweltzeichen 53 für lärm- arme Baumaschinen entspricht. WA-1 Die Baustellenentwässerung wird gemäss der SIA-Empfehlung 431 geplant. BO-1 Das anfallende Ober- und Unterbodenmaterial wird so weit wie möglich für Gestaltungsmassnahmen innerhalb des Projektareals wiederverwendet. Abzu- führendes Oberbodenmaterial wird vor dem Abtransport beprobt. Nicht wie- der verwertbares Unterbodenmaterial wird zusammen mit dem Aushub geset- zeskonform entsorgt. ALT-1 Der Stehtank wird vor Abbruch durch ein zertifiziertes Unternehmen ausser Betrieb gesetzt. ALT-2 Nach Abbruch der Stehtanks wird gemäss den altlastenrechtlichen Abläufen vorgegangen OL-1, FF-1 Die Bauphase wird etappiert. STÖ-1 Der nördliche Teil des Gebäudes F und das Gebäude S werden erst nach Rück- bau des Tanklagers errichtet bzw. bezugsfertig.
15 Betriebsphase: Nr. Massnahmenbeschreibung LU-11 Die Gebäude entlang der Nordstrasse erreichen den MINERGIE-Standard. LU-12, LÄ-5 Die Parkplätze für Besucher und Beschäftigte werden bewirtschaftet. LÄ-6 An den Gebäuden Feldpark werden Balkonbrüstungen von 1.10 m Höhe reali- siert LÄ-7 Bei den Gebäuden entlang der Nordstrasse werden Komfortlüftungen reali- siert. LÄ-8 In folgenden Obergeschossen entlang der Nordstrasse und der Feldstrasse werden schallabsorbierende Balkondecken realisiert (siehe Abbildung A3-2 im Anhang A3): - Haus A: 1. und 2. OG - Haus B: 1. OG - Haus E: 1. und 2. OG LÄ-9 Im Haus A, 1. OG (siehe Abbildung A3-2 im Anhang A3) werden die Balkone komplett verglast. LÄ-10 An den nördlichen Fassaden der Häuser A und E (siehe Abbildung A3-2 im Anhang A3) werden mit Hilfe von gestalterischen Massnahmen wie z.B. Mau- ervorsprüngen die Aspektwinkel reduziert. LÄ-11 Bei den Gebäuden entlang der Nordstrasse und der Feldstrasse werden die Räume in den Erdgeschossen nach Möglichkeit von der strassenabgewandten Seite belüftet. KL-1 Im Bereich der Nordstrasse und der Strasse Feldpark werden Baumreihen ge- pflanzt. Im Wohnhof werden einzelne Bäume in Pflanzschalen gesetzt. Zudem werden dort Gräserrabatten und -hecken gepflanzt und ein Wasserbecken platziert. KL-2 Die Flachdächer werden begrünt und mit einer angemessenen Retentions- möglichkeit ausgebildet. WA-2 Das gesamte Areal wird im Trennsystem entwässert. WA-3 Alle Dächer werden extensiv begrünt und mit einer angemessenen Retenti- onsmöglichkeit ausgebildet. WA-4 Für Dachmaterialien, Isolationsanstriche und Ableitungen, welche mit dem Niederschlagswasser in Kontakt stehen, werden keine Schwermetalle und keine pestizidhaltigen Materialien verwendet werden oder sie werden mit geeigneten Absorbern ausgerüstet. WA-5 Das Dachwasser des Gebäudes H wird über einen Retentionsschacht in den
16 Schleifibach eingeleitet. Das Dachwasser der übrigen Gebäude wird reteniert und über die städtische Meteorwasserleitung in den Zugersee geleitet. WA-6 Das auf dem Innenhof und auf den Flächen zwischen Gebäuden und umge- benden Strassen anfallende Meteorwasser versickert oberflächlich und wird reteniert bzw. über eine Meteorwasserleitung in den Zugersee geleitet. Für die Versickerung werden die Flächen ein mit einem wahrscheinlich mit einem wasserdurchlässigen Oberflächenbelag (z.B. Saibro) versehen oder es werden Sickergalerien angelegt. OL-2, FF-2 Die Dächer werden extensiv begrünt. OL-3, FF-3 Das Projekt beinhaltet ein Freiraumkonzept. OL-4, FF-4 Die ehemalige Bahntrassee-Schleife mit der begleitenden Nussbaumreihe wird wenn möglich erhalten. STÖ-2 Das Gebäude H erhält eine nicht-brennbare Fassade, wenn es vor Abbruch des Tanklagers errichtet wird. Wo auf Stufe Bebauungsplan noch keine abschliessende Beurteilung möglich ist, werden die notwendigen Untersuchungen erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt (siehe Kapitel 6). Daraus werden allenfalls noch weitere Massnahmen zum Schutz der Umwelt resultieren. 2.10 Umweltbaubegleitung Vor und während der Bauphase ist folgende Umweltschutzmassnahme vorgesehen: Nr. Massnahmenbeschreibung UBB-1 Es wird eine Umweltbaubegleitung (UBB) durchgeführt. Die Umweltbaubegleitung tritt bereits bei vorbereitenden Arbeiten in Funktion (z.B. zur Unter- stützung bei der Ausschreibung). Die Aufgabe der UBB ist die fachlich und zeitlich korrekte Um- setzung der Umweltschutzmassnahmen, welche • im Rahmen dieses UVB beschrieben sind, • im Rahmen der Genehmigung des Bebauungsplans allenfalls zusätzlich verfügt werden, • erst im Rahmen der weiteren Planung vertieft untersucht werden. Dabei handelt es sich u.a. um folgende Arbeitsschritte: • Vorgaben für die Ausschreibung bezüglich Bauökologie und Umwelt
17 • Präzisierung der Massnahmen bzw. Unterstützung der Fachplaner bei spezifischen Fragestel- lungen • Vorbereitungsarbeiten auf der Baustelle • Kontrolle und Dokumentation der Kulturerdearbeiten und Materialbewegungen • Instruktion der Unternehmer und Überwachung der Ausführung (inkl. Abbrucharbeiten) • Erarbeitung von Grundlagen für die Information der Öffentlichkeit • laufender Einbezug des Amtes für Umweltschutz (AfU) und Information über den aktuellen Stand • Erarbeitung eines Controlling-Konzeptes. Die UBB betreut in Absprache mit dem AfU die verschiedenen Umweltbereiche. Dazu gehören insbesondere die • Einhaltung der Baurichtlinie Luft (vorgesehene Massnahmen: siehe Kapitel 5.2.3) • Einhaltung der Baulärm-Richtlinie (vorgesehene Massnahmen: siehe Kapitel 5.3.3) • Umweltgerechte Entwässerung der Baustelle (Vorfluter, Grundwasser) • Abfallbewirtschaftung (Aushub und Rückbau, Teergehalt der Strassenbeläge) • Boden: Kontrolle und Dokumentation von Kulturerdearbeiten, Überprüfung Schadstoffge- halt • Sicherstellung der Schonung von naturnahen Flächen (insbesondere Bäume). Im Rahmen der Baubewilligung werden ein Konzept für die UBB erarbeitet sowie Verantwort- lichkeiten festgelegt.
19 3 Systemgrenzen 3.1 Räumliche Systemgrenzen Je nach Umweltbereich und Detaillierungsgrad der Untersuchungen werden zwei verschiedene Untersuchungsperimeter definiert: Projektgelände (Gelände Feldpark) Die Umweltauswirkungen in den Bereichen Boden, Mikroklima, Ortsbild und Landschaft, Flora und Fauna sowie Nichtionisierende Strahlung werden innerhalb der Grenzen des Projektgelän- des bzw. innerhalb dessen unmittelbarer Umgebung beschrieben. Im Umweltbereich Wasser werden neben den Auswirkungen auf dem Projektgelände selber auch die Auswirkungen im Abströmbereich beschrieben. Im Perimeter des Geländes Feldpark werden auch die auf dem Gelände selber auftretenden Luft- schadstoff-Emissionen quantifiziert. Regionaler Perimeter Innerhalb des regionalen Perimeters werden die Luft- und Lärmbelastungen durch den induzier- ten Verkehr auf den Hauptverkehrsstrassen der Gemeinden Zug und Baar im Detail untersucht (siehe Abbildung A2-2 im Anhang A2). 3.2 Zeitliche Systemgrenzen Es wird davon ausgegangen, dass in verschiedenen Etappen gebaut wird (siehe Kapitel 2.8). Der Baubeginn findet voraussichtlich im Frühjahr 2009 mit der ersten Etappe statt. Die Inbetrieb- nahme des gesamten Areals findet voraussichtlich im Jahr 2016 statt. Es werden folgende zeitliche Projektphasen als Beurteilungszeiträume betrachtet:
20 Zustand Beurteilungszeitraum Istzustand 2007 (bzw. das Jahr, für das die aktuellsten Daten vorliegen) Ausgangszustand 2016 (Zustand ohne Projekt) Betriebszustand 2016 (Zustand mit Projekt) Bauphase 2009 – 2016 Tabelle 5: Zustände und Beurteilungszeiträume
21 4 Verkehr 4.1 Grundlagen und Definition der Zustände Die Verkehrsgrundlagen sind einerseits die Basis der Luft- und Lärmimmissionsberechnungen und andererseits enthalten sie Ergänzungen über die Erschliessung und die Mobilitätsnachfrage des Gebietes Feldpark. Für den detaillierten Nachweis zur vorhandenen und erforderlichen Verkehrskapazität bezüglich motorisiertem Individualverkehr der massgebenden Knoten im kommunalen und kantonalen Strassennetz wird auf den Bericht " Feldpark Verkehrstechnisches Gutachten" vom Dezember 2007 [8] verwiesen. Die aufgeführten Verkehrsdaten stammen aus dem aktualisierten Verkehrsmodell des Kantons Zug (KVM-ZG Aktualisierung 2007). Für den UVB-Feldpark wurden aus dem KVM-ZG folgende Zustände ermittelt: • Ist-Zustand: heutiges Strassennetz ohne Nordstrasse • Ausgangszustand: zukünftiges Strassennetz mit Nordstrasse und Verkehrsbelastung 2016 (ohne Feldpark) • Betriebszustand: zukünftiges Strassennetz mit Nordstrasse und Verkehrsbelastung 2016 mit Verkehrsaufkommen Feldpark Die bestehende Verkehrsmodellprognose aus dem KVM-ZG beruht auf einer Prognose für das Jahr 2020. Für den UVB-Feldpark wird sie auf das Prognosejahr 2016 angepasst. 4.2 Heutige Verkehrssituation und Entwicklung ohne das Projekt Verkehrssituation Istzustand Die Verkehrsachsen rund um das Projekt Feldpark sind hauptsächlich vom Ziel-/ Quellverkehr der beiden Gemeinden Zug und Baar belastet. Die Hauptverkehrsachsen sind heute die Baarer-/ Zugerstrasse in der Relation Nord-Süd und die Chamerstrasse (Zug), sowie die Südstrasse (Baar) in der Relation Ost-West. Die Verkehrsbelas- tung der wichtigsten Achsen ist in Tabelle 6 wiedergegeben. Die detaillierten Belastungen für
22 den Istzustand sind im Anhang A2 aufgeführt. Der im selben Anhang enthaltene Situations- und Linkplan dient der Zuordnung. Entwicklung ohne das Projekt (Ausgangszustand) Mit der Inbetriebnahme der Nordstrasse und der Erweiterung der Feldstrasse zur Tangente wird sich eine leistungsfähige Verbindung zur Baarerstrasse ergeben. Die Fertigstellung der sich seit 2007 im Bau befindenden Nordstrasse ist im Zeitraum 2009/2010 zu erwarten. Dann wird die Nordstrasse einen Grossteil des MIV der Zugerstrasse aufnehmen. Die Verkehrszahlen für aus- gewählte Strassenabschnitte sowie der Vergleich mit dem Istzustand sind in Tabelle 6 darge- stellt. Die detaillierten Belastungen für den Ausgangszustand sind im Anhang A2 aufgeführt. Link Nr. Strassenabschnitt Istzustand 2007 Ausgangszustand 2016 DTV DTV Differenz 1 Chamerstr. West 29'695 28'352 -5% 2 Letzistr. 10'338 9'024 -13% 3 General-Guisan-Str.West 9'635 8'319 -14% 5 General-Guisan-Str.Ost 10'171 9'560 -6 % 16 Baarerstr. Mitte 19'153 18'829 -2% 17 Baarerstr./Zugerstr. 27'249 16'296 -40% 19 Südstr. 19'081 12'254 -36% 23 Nordstrasse Nord - 21'631 - 25 Feldstr. Ost 3'270 14'651 +348 % 30 Gubelstr. Mitte 12'634 11'823 -6% 31 Gubelstr. Ost 1'612 1'664 +3% 40 Feldstr. West 1'319 2'279 +73% Tabelle 6: Durchschnittlich täglicher Verkehr (DTV) auf ausgewählten Abschnitten: Verkehrszahlen Istzustand (ohne Nordstrasse), Ausgangszustand (mit Nordstrasse) und Veränderung gegenüber dem Istzustand Die Anpassung der bestehenden Verkehrsmodellprognose 2020 für das Jahr 2016 erfolgte über die prognostizierte Verkehrszunahme aus den UNO-Zählungen 1995-2000 im Kanton Zug. Die Nachfragewerte von 2020 wurden um die generell zu erwartende Zuwachsrate von rund 2% pro Jahr (Tagesverkehr) abgemindert. Ergänzende Bemerkung und Interpretation des Ausgangszustandes Im Vergleich zu den Resultaten im UVB zur Nordstrasse ist gemäss dem aktualisierten KVM-ZG die Belastung auf der Feldstrasse deutlich höher. Dafür sind zwei Gründe zu nennen:
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