Dokumentationsstelle Antiziganismus - Amaro Foro eV
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Dokumentationsstelle Antiziganismus
5 JAHRE
DOKUMENTATIONSSTELLE
ANTIZIGANISMUS
Ein RückblickW I R DANK E N AL L E N, D I E D U RC H MEL D U NGEN
O D E R AUF AND E R E ART ZU R ENT ST EHU NG D I ESER
D O K U M E N TAT I ON B EI GETRAG EN HA B EN.INHALT Vorwort 6 Grußwort 8 Antiziganismus als spezifische Form von Rassismus 9 Historische Kontinuitäten und Konjunkturen des Antiziganismus (Markus End) 11 Rückblick auf fünf Jahre Dokumentation antiziganistischer Vorfälle in Berlin Entwicklung des Projekts 15 Entwicklung der Fallzahlen 19 Auswertung der Meldungen nach Lebensbereichen 24 Erläuterung der Erscheinungsformen 42 Interview »Die Migration innerhalb der EU wird nicht aufhören« Georgi Ivanov über die Beratungserfahrungen von Amaro Foro 48 Chronik sozialrechtlicher Veränderungen in der BRD 52 Interview »Die Lebensbedingungen haben sich verschlechtert« Philip Rusche über die aufenthaltsrechtliche Situation von Geflüchteten aus den Westbalkanstaaten und ihren Alltag in Berlin 54 Chronik asylrechtlicher Veränderungen in der BRD 58 Medienmonitoring Antiziganismus in der medialen Kommunikation 2014 – 2018 61 Social-Media-Monitoring 72 Politische Empfehlungen der Dokumentationsstelle 75 Nachweise 82
6 Einführung
VORWORT
Seit fünf Jahren setzt Amaro Foro ein Dokumenta-
tionsprojekt zum Thema Antiziganismus um, das
bundesweit einzigartig ist. Die Dokumentationsstelle
Antiziganismus (DOSTA) erhebt, analysiert und ver-
öffentlicht antiziganistische Vorfälle in Berlin in allen
Lebensbereichen. Mit jährlichen Auswertungen macht
DOSTA politische und soziale Akteure ebenso wie Ber-
liner Medien auf Antiziganismus aufmerksam. Darü-
ber hinaus unterstützen die Mitarbeiter*innen auf de-
ren Wunsch Betroffene mittels Verweisberatung dabei,
gegen die erfahrene Diskriminierung vorzugehen.
In den fünf Jahren des Bestehens des Projekts wur-
den insgesamt 699 Vorfälle mit antiziganistischem Be-
zug dokumentiert, unzählige Projektvorstellungen vor
möglichen Zeug*innen und Betroffenen umgesetzt
und zahlreiche Betroffene beraten.1 Zwischen 2014
und 2018 steigerte sich die Zahl der dokumentierten
Vorfälle um 50 Prozent. 2018 blieb die Zahl der di-
1 Amaro Foro und die Dokumentationsstelle Antiziganismus (DOSTA) danken allen, die durch
Meldungen zur Entstehung dieser Broschüre beigetragen haben. Außerdem danken wir Luise
Bublitz und Violetta Rehm von der Berliner Humboldt Law Clinic, Diana Botescu, Elisa Schmidt
und Katharina Schoenes für inhaltliche und praktische Unterstützung.Einführung 7
rekt gemeldeten Vorfälle auf dem hohen Niveau des beschriebenen Menschen haben zwar die deutsche
Vorjahres (167): 161 antiziganistische Vorfälle wurden Staatsbürgerschaft, aber »so richtig deutsch« sind sie
direkt gemeldet. offenbar doch nicht, sie werden als Fremde markiert.
Angesichts dieser Zahlen gibt es nichts zu feiern. Dies deckt sich mit den Erfahrungen im Rahmen des
Stattdessen wollen wir das fünfjährige Bestehen zum Dokumentationsprojektes und ist kein Vorfall, der
Anlass nehmen, nicht nur die Auswertung der antizi- spezifisch für Berlin ist: In Sachsen versuchte ein AfD-
ganistischen Vorfälle von 2018 vorzustellen, sondern Abgeordneter über eine Kleine Anfrage herauszufin-
gleichzeitig einen Blick zurück zu werfen auf die Kon- den, wie viele Sinti*zze und Rom*nja im Bundesland
tinuitäten und Veränderungen antiziganistischer Dis- leben und wie viele davon Sozialleistungen beziehen.
kriminierung in Berlin seit 2014. Mit Artikeln zu den In Plauen wurde ein Haus in Brand gesteckt, in dem
Besonderheiten von Antiziganismus als Form des Ras- Rom*nja aus Rumänien lebten. Während der Löschar-
sismus, einem umfassenden Rückblick auf die Projekt- beiten riefen die umstehenden Anwohner*innen:
laufzeit, Chroniken, Interviews und Grafiken werden »Lasst sie brennen!«
die konkreten dokumentierten Vorfälle in einen ge- Das sind nur die offensichtlichsten Beispiele da-
samtgesellschaftlichen Kontext von historischen Kon- für, dass Antiziganismus in weiten Teilen der Gesell-
tinuitäten und gesetzlichen Verschärfungen gestellt. schaft noch sagbarer geworden ist, und zwar in allen
Im Rückblick wird deutlich, welche Erscheinungsfor- Bundesländern. Die politischen und medialen Debat-
men von Antiziganismus sich wie entwickelt haben ten der letzten Jahre sind hierfür zugleich Auslöser
und welche Muster es gibt. und Verstärker. Die Aufgaben des Projektes werden
Wie für jedes andere Dokumentationsprojekt zum also nicht weniger oder einfacher. Vor diesem Hin-
Thema Rassismus gilt auch für DOSTA, dass von ei- tergrund nimmt jedoch auch die Bedeutung antiziga-
ner viel höheren Dunkelziffer auszugehen ist. Antizi- nismus- und diskriminierungskritischer Arbeit ste-
ganismus ist eine Form von Rassismus, die in auffal- tig zu. Die Projektauswertungen geben tiefe Einblicke
lend hohem Maße gesellschaftlich akzeptiert ist. Auch in individuellen, strukturellen und institutionellen
deshalb ist in Bezug auf die Rassismuserfahrungen von Rassismus und seine Funktionsweise. Sie liefern den
Menschen mit selbst- oder fremdzugeschriebenem Ro- erdrückenden Beweis für die Existenz rassistischer
ma-Hintergrund von einer besonders hohen Dunkel- Ausschlüsse und sind sowohl für die Prävention und
ziffer auszugehen. Bekämpfung von Diskriminierungen als auch als Ma-
Amaro Foro beobachtet ein steigendes Interesse terial in der Bildungs-, Sensibilisierungs- und Öffent-
am Phänomen Antiziganismus, das sich auch im ge- lichkeitsarbeit unverzichtbar.
stiegenen Bekanntheitsgrad von DOSTA und in der Amaro Foro e. V. versteht sich als parteiisch, als Inte-
gestiegenen Häufigkeit von Anfragen an den Verein ressenvertretung und als Selbstorganisation für Men-
niederschlägt. Dennoch berichten Betroffene nicht schen, die in Berlin allzu oft gar keine Lobby haben.
von Verbesserungen und auch die Mitglieder des Vor diesem Hintergrund ist auch der Vereinsname zu
Vereins erleben das Klima als zunehmend feindlich sehen, der übersetzt »Unsere Stadt« bedeutet: Diese
gegenüber Menschen mit tatsächlichem oder zuge- Stadt gehört allen Menschen, die in ihr leben, unab-
schriebenem Roma-Hintergrund, unabhängig von ih- hängig von Aufenthaltsstatus, Staatsbürgerschaft oder
rer Herkunftsgeschichte. materieller Situation, und für ihre Rechte und ihre In-
In der offiziellen »Polizeilichen Kriminalstatis- teressen werden wir auch weiterhin kämpfen.
tik« des Landes Berlin von 2017, die 2018 veröffentlicht
wurde, findet sich beispielsweise die folgende Passa- Merdjan Jakupov
ge: »Zu dem Phänomen ›Trickdiebstahl in Wohnung‹ Vorstandsvorsitzender von Amaro Foro e. V.
konnten insgesamt 86 Tatverdächtige ermittelt wer-
den, davon 33 weibliche. (…) Bei den hierzu durch die
Fachdienststelle ermittelten Tatverdächtigen handelt
es sich überwiegend um Angehörige der Volksgrup-
pe der Sinti und Roma. Diese Familienclans leben
mittlerweile seit Jahren in Deutschland und besitzen
größtenteils die deutsche Staatsangehörigkeit.« Ne-
ben grober fachlicher Unkenntnis bezüglich der Min-
derheit offenbart diese Textstelle vor allem eines: Die8 Einführung
tung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskrimi-
nierung gefördert.
GRUSSWORT Der Verein Amaro Foro e. V. leistet mit diesem Projekt
eine bedeutsame Aufgabe: Antiziganistische Vorfälle
werden berlinweit systematisch erfasst und veröffent-
Sehr geehrte Damen und Herren, licht. Betroffene von antiziganistischer Diskriminie-
Antiziganismus ist ein in unserer Gesellschaft rung erhalten hier eine unterstützende Erstberatung.
weitverbreitetes und historisch tief verwurzeltes Pro- Sie werden darin bestärkt, ihre Rechte einzufordern
blem. Bevölkerungsumfragen der Mitte-Studie (2018) und sich gegen Ungleichbehandlung zu wehren.
zeigen eine deutlich ablehnende Haltung gegenüber Die Arbeit der Dokumentationsstelle zeigt: Anti-
Sinti*zze und Rom*nja auf. Den Aussagen »Ich hätte ziganistische Diskriminierungen treten in so gut wie
ein Problem damit, wenn sich Sinti und Roma in mei- allen Lebensbereichen auf. Rom*nja und Sinti*zze sind
ner Gegend aufhalten« oder »Sinti und Roma neigen eine in sich sehr heterogene Gruppe. Dennoch berich-
zur Kriminalität« stimmen rund 60 Prozent der Be- ten fast alle Menschen mit Roma-Hintergrund von Dis-
fragten zu. Sinti*zze und Rom*nja sind in fast allen kriminierungserfahrungen. Diskriminierungen be-
Lebensbereichen mit hartnäckigen Vorurteilen und treffen sie auf je unterschiedliche Weise. Hierbei geht es
negativen Stereotypen konfrontiert. zum Beispiel um Diskriminierungen beim Zugang zum
Für den Berliner Senat ist es eine wichtige Aufga- Wohnungs- oder Arbeitsmarkt und Benachteiligungen
be, die Diskriminierungen von Sinti*zze und Rom*nja im Bereich der Bildung. Insbesondere neu zugewander-
zu erfassen und sichtbar zu machen. Nur so können te Rom*nja erfahren Diskriminierung im Kontakt mit
passende Maßnahmen zur Begegnung von Antiziga- Ordnungs- und Leistungsbehörden. Die vorliegende
nismus entwickelt werden. Dokumentation zeigt dies sehr deutlich auf.
Das Monitoring-Projekt »Dokumentation von Wir hoffen, durch die Aufklärung und Sensibili-
antiziganistisch motivierten Vorfällen – Stärkung der sierung zu Antiziganismus mehr Menschen dazu zu
Opfer von Diskriminierung« bildet einen wichtigen ermutigen, antiziganistische Vorfälle an die Doku-
Baustein, um die Diskriminierung von Sinti*zze und mentationsstelle zu melden. Sie ist eine wichtige An-
Rom*nja beziehungsweise von Menschen, denen ein laufstelle im Land Berlin.
Roma-Hintergrund zugeschrieben wird, aufzuzeigen.
Dieses Projekt besteht seit nunmehr 5 Jahren und wird Dr. Dirk Behrendt
seitdem durch die Landesstelle für Gleichbehandlung Senator für Justiz, Verbraucherschutz
– gegen Diskriminierung (LADS) der Senatsverwal- und AntidiskriminierungEinführung 9
1. eine homogenisierende und essenzialisierende
Wahrnehmung und Darstellung dieser Gruppen;
ANTIZIGANISMUS 2. die Zuschreibung spezifischer Eigenschaften an
ALS SPEZIFISCHE diese;
3. vor diesem Hintergrund entstehende diskri-
FORM VON minierende soziale Strukturen und gewalttäti-
ge Praxen, die herabsetzend und ausschließend
RASSISMUS wirken und strukturelle Ungleichheit reprodu-
zieren. 3
Antiziganismus ist eine spezifische Form von Ras- Diese Definition unterstreicht vor allem die diskurs-
sismus gegen Menschen mit selbst- oder fremdzuge- theoretische Perspektive, betont also, dass es sich bei
schriebenem Roma-Hintergrund. Dieser Rassismus Antiziganismus um ein Konstrukt der Mehrheitsge-
hat nichts mit der Minderheit zu tun, sondern ist eine sellschaft handelt. Nach Stuart Hall hat Rassismus
Projektion der Mehrheitsgesellschaft. In den europä- außerdem immer eine materielle Grundlage in dem
ischen Mehrheitsgesellschaften ist Antiziganismus Sinne, dass er als Legitimation dient, um »bestimm-
weitverbreitet und tief in sozialen und kulturellen te Gruppen vom Zugang zu materiellen und symbo-
Normen und institutionellen Praktiken verankert. lischen Ressourcen aus(zu)schließen und dadurch der
Dass Antiziganismus in der deutschen Mehrheits- ausschließenden Gruppe einen privilegierten Zugang
gesellschaft weitverbreitet ist, bestätigt auch die Leip- (zu) sichern«.4 Dies ist die gesellschaftliche Funktion
ziger Autoritarismusstudie: Der Aussage »Sinti und von Rassismus. Der Prozess funktioniert als eine Art
Roma sollten aus den Innenstädten verbannt werden« Teufelskreis: Er legitimiert in vielen Fällen bereits be-
stimmten 49,2 Prozent zu; bei der Aussage »Sinti und stehende soziale Ungleichheiten und naturalisiert sie
Roma neigen zur Kriminalität« sind es sogar 60,4 Pro- dadurch, dass er sie als Konsequenzen des Verhaltens
zent Zustimmung; 56 Prozent wollen Sinti*zze und einer Gruppe darstellt. Gleichzeitig werden soziale
Rom*nja nicht in ihrer Nähe haben. Die Zustimmung Ungleichheiten dadurch fest- und fortgeschrieben.
zu diesen Aussagen ist dabei seit Jahren konstant hoch Wie jede Form von Rassismus hat Antiziganismus
und zum Teil noch gestiegen.2 auch für das Individuum eine Funktion: Indem eine
Mehr noch als bei anderen Formen von Rassis- Gruppe durch Othering zu »Fremden« beziehungs-
mus ist die gesellschaftliche Akzeptanz für Antiziga- weise »Anderen« gemacht wird, wird ihren Mitglie-
nismus hoch und so kommt es meist auch zu keiner dern die gleichberechtigte Zugehörigkeit zur eigenen
Verurteilung. Häufig wird vielmehr den Betroffe- Gesellschaft abgesprochen. Das Individuum kann ge-
nen selbst die Schuld zugewiesen, wenn etwa gefor- sellschaftlich unerwünschte Eigenschaften oder Re-
dert wird, Rom*nja müssten endlich integriert wer- gungen auf diese Gruppe projizieren und so ein ge-
den. Gesellschaftliche Teilhabe und die Überwindung sellschaftlich akzeptiertes Ventil für Aggressionen
von Ausgrenzung sind wichtig – dafür müssen aber finden. Dieser klassische Sündenbock-Mechanismus
die Mehrheitsgesellschaft und die gesellschaftlichen hat außerdem für die Identitätsbildung eine wichti-
Strukturen im Fokus stehen, nicht die Betroffenen. ge Funktion: Durch die Zuschreibung unerwünschter
Amaro Foro orientiert sich an der Arbeitsdefinition Eigenschaften an eine Gruppe, die als nicht zugehörig
der Allianz gegen Antiziganismus: markiert wird, wird ganz entscheidend die Findung
einer eigenen Identität ermöglicht – in Abgrenzung
Antiziganismus ist ein historisch hergestellter sta- von der als fremd markierten Gruppe.
biler Komplex eines gesellschaftlich etablierten Ras- Heute wird Rassismus häufig nicht mehr biologis-
sismus gegenüber sozialen Gruppen, die mit dem tisch unter Rückgriff auf »Rasse« begründet, sondern
Stigma »Zigeuner« oder anderen verwandten Bezeich- kulturalisierend: Zunehmend gilt »Kultur« als Be-
nungen identifiziert werden. Er umfasst: gründung für die behauptete Minderwertigkeit oder
gesellschaftliche Benachteiligung.
2 Decker, Oliver/ Kiess, Johannes/ Schuler, Julia/ Handke, Barbara/ Brähler, Elmar 2018: 3 Allianz gegen Antiziganismus (Hg.) 2017: Antiziganismus – Grundlagenpapier.
Die Leipziger Autoritarismus-Studie 2018: Methode, Ergebnisse und Langzeitverlauf. Online unter www.antigypsyism.eu, zuletzt abgerufen am 19.8.2019.
In: Decker, Oliver/ Brähler, Elmar (Hg.): Flucht ins Autoritäre. Rechtsextreme Dynamiken
in der Mitte der Gesellschaft. Gießen, S. 65-116, S. 103f. 4 Hall, Stuart 1989: Rassismus als ideologischer Diskurs. In: Das Argument 178, S. 913.10 Einführung
Welche sind die klassischen noch weitverbreitet, beispielsweise in »Roma-Integra-
antiziganistischen Stereotype? tionsprojekten«, die davon ausgehen, dass »man mit
Rom*nja ganz anders arbeiten muss, weil sie so anders
sind«. Auch hinter Paternalismus stecken häufig an-
• Identitätslosigkeit: Rom*nja und dafür gehaltenen
tiziganistische Vorurteile. Häufig ist keine »böse Ab-
Menschen wird unterstellt, sie seien nicht in einem
sicht« vorhanden, sondern den Akteur*innen ist nicht
Heimatland oder einer Nation verwurzelt. Damit
bewusst, dass es sich um Stereotype handeln, da der
fehlt ihnen (angeblich) eines der wichtigsten Ele-
Sensibilisierungsgrad in der Mehrheitsgesellschaft ge-
mente, die eine bürgerliche Identität ausmachen:
ring ist.
die Verwurzelung in einer Heimat. Dazu passt es,
Die Stereotype treten in der Realität häufig in
dass sich das Stereotyp des Nomadentums hart-
Verbindung miteinander auf und verstärken sich ge-
näckig hält, obwohl über 90 Prozent der europä-
genseitig. Insgesamt bilden sie einen Gegenentwurf
ischen Rom*nja heute sesshaft sind.
zu sämtlichen gesellschaftlich vorherrschenden Nor-
• »Leben auf Kosten anderer«: Mit der Entstehung men und Werten. Für heutige Mediendebatten fun-
der modernen Industriegesellschaften und der gieren antiziganistische Stereotype als eine Art Hin-
protestantischen Arbeitsmoral wird Arbeit zu ei- tergrundfolie, die tief im kollektiven Gedächtnis der
nem wichtigen gesellschaftlichen Wert. Individu- Mehrheitsgesellschaft verankert ist. Wenn in den letz-
en müssen demzufolge etwas leisten, wenn sie da- ten Jahren von angeblichem »Asylmissbrauch« und
zugehören wollen. Rom*nja oder dafür gehaltenen »Sozialtourismus« die Rede war, waren in der Regel
Menschen wird unterstellt, keiner »produktiven Rom*nja gemeint. Vermutlich würde einer anderen
Arbeit« nachzugehen beziehungsweise auf Kos- Gruppe nicht in der beobachteten Form reflexhaft un-
ten anderer zu leben – sei es durch ein Leben als terstellt werden, dass sie ihre Heimat verlässt, nur weil
Schausteller, Musiker und Wahrsager oder durch es woanders höhere Sozialleistungen gibt.
Kriminalität, Bettelei und Sozialleistungsbezug. Eine erhebliche Verantwortung für das Er-
starken rassistischer Ressentiments tragen dabei
• Niedrigerer Zivilisationsgrad: Dieses Stereotyp
Politiker*innen nicht nur der CSU, die in den letzten
wurde vor allem im Zuge der europäischen Auf-
Jahren Hetzkampagnen gegen eine angebliche »Ein-
klärung wichtig. Während die Vernunft zum
wanderung in die Sozialsysteme« betrieben. Auch in
höchsten Ideal erhoben wurde, wurde Rom*nja
der SPD ist Antiziganismus fest verankert: »Wir ha-
und dafür gehaltenen Menschen unterstellt, auf
ben derzeit rund 19.000 Menschen aus Rumänien und
der Entwicklungsstufe der »Natur« (im Gegen-
Bulgarien in Duisburg, Sinti*zze und Rom*nja. Ich
satz zur »Zivilisation«) zu verharren. Während der
muss mich hier mit Menschen beschäftigen, die ganze
Romantik wurde dieser vermeintliche Wesenszug
Straßenzüge vermüllen und das Rattenproblem ver-
teilweise positiv bewertet – das ändert aber nichts
schärfen«, erklärte Sören Link (SPD), der Oberbürger-
an der Unterstellung einer fundamentalen An-
meister von Duisburg, im August 2018.
dersartigkeit. In heutigen Mediendebatten finden
Solche medialen Debatten führen dann häufig zu
sich immer noch häufig Bilder und Berichte, de-
entsprechenden gesetzlichen Einschränkungen und
ren zentrale Aussage darin besteht, dass Rom*nja
Repressionen, die eine grundlegende Entrechtung
und dafür gehaltene Menschen in moderne Gesell-
von Rom*nja und dafür gehaltenen Menschen bewir-
schaften wegen ihrer »Rückständigkeit« nicht »in-
ken. Damit fungiert das antiziganistische Stereotyp
tegrierbar« seien.
gleichzeitig auch als Disziplinierung der Angehörigen
• Fehlende Disziplin und Moral: Rom*nja und da- der Mehrheitsgesellschaft, denen vor Augen geführt
für gehaltenen Menschen wird unterstellt, sie wür- wird, was ihnen droht, wenn sie (angeblich) den ge-
den kindlich-impulsiv in den Tag hineinleben und sellschaftlichen Normen nicht gerecht werden.
keinen Gedanken an die Zukunft verwenden, sie
könnten nicht planen und würden gesellschaftli-
che Normen nicht einhalten.
Die genannten Stereotype können auch positiv be-
wertet werden, was aber nichts daran ändert, dass es
sich dabei um Rassismus handelt. Sie sind auch heuteEinführung 11
Polizeibehörden haben Sondereinheiten eingerichtet
und Racial Profiling betrieben, Behörden haben Ab-
HISTORISCHE läufe erschwert und zusätzliche Hürden aufgerichtet.
KONTINUITÄTEN Schulen haben segregierte »Willkommensklassen«
eingerichtet, »besorgte« Bürger*innen haben run-
UND KONJUNK- de Tische einberufen und offene Briefe geschrieben,
ihr gewaltbereiter Teil hat Migrant*innen angegrif-
TUREN DES fen und in Mordabsicht ihre Wohnungen angezündet.
Dennoch ist bis heute kein gesamtgesellschaftliches
ANTIZIGANISMUS Bewusstsein dafür vorhanden, dass der Diskurs der
»Armutszuwanderung« als die massivste Manifestati-
on von Antiziganismus in der deutschen Gesellschaft
Von Markus End der letzten Jahre verstanden werden muss. Auch der
antiziganistische Begriff der »Armutszuwanderung«
Seit fünf Jahren veröffentlicht Amaro Foro mittler- selbst, der bereits die kategoriale Unterscheidung ei-
weile jährlich den vorliegenden Bericht, in dem an- ner »Arbeitsmigration« von einer Migration, die ver-
tiziganistische Vorkommnisse eines Kalenderjahres meintlich nicht arbeiten will, in sich trägt, wird im-
zusammengetragen sind und in gesellschaftliche und mer noch und immer wieder als vermeintlich neutrale
politische Entwicklungen eingeordnet werden. Der Beschreibung verwendet.
Bericht ist in dieser Form einmalig in Deutschland
und seine Wichtigkeit kann nicht überschätzt wer- In den meisten Debatten werden die realen sozialen
den, denn er hat in den vergangenen Jahren bestätigen Verhältnisse und Probleme der Migrant*innen eben-
können, was aus theoretischer Perspektive und durch so ausgeblendet wie der wirtschaftliche Vorteil für die
Einzelfallstudien seit Jahrzehnten beschrieben wird: deutsche Volkswirtschaft durch günstige Arbeitskräf-
Antiziganismus ist als strukturelles gesellschaftliches te für das Baugewerbe oder die fleischverarbeitende
Verhältnis zu verstehen, nicht als eine eigentlich ver- Industrie. Insbesondere die institutionellen Praktiken
altete Unsitte einzelner noch nicht ganz aufgeklärter und Strukturen, die aus dem »Armutszuwanderungs«-
Menschen. Das macht der Bericht in exemplarischer Diskurs resultieren, weisen dabei – neben allen auch
Weise deutlich, indem er nicht nur einzelne Vorfälle grundlegenden Unterschieden – einige Gemeinsam-
berichtet, sondern die strukturelle Dimension vielfäl- keiten mit jenen Praktiken und Strukturen auf, die
tiger Diskriminierungsformen in ihrer Verschränkt- durch die rassistischen Diskurse gegenüber soge-
heit aufzeigt und nachvollzieht. So wird immer wieder nannten »Gastarbeitern« in den 1960er und 70er Jah-
deutlich: In dieser Gesellschaft gehört Antiziganis- ren, die antisemitischen Kampagnen gegenüber soge-
mus zur nahezu unhinterfragten Norm, er entfaltet nannten »Ostjuden« im späten 19. Jahrhundert oder
seine Wirkung auch jenseits der Einstellungen Ein- auch die frühe antiziganistische Politik insbesondere
zelner durch seine institutionelle und systematische gegenüber sogenannten »ausländischen Zigeunern«
Ausprägung. legitimiert und etabliert wurden. Die Begriffe haben
sich geändert, die diskriminierende Absicht wird bes-
Der antiziganistische Diskurs einer »Armutszuwan- ser verdeckt, Gesetze zielen formal nicht auf eine be-
derung« beispielsweise wurde von weiten Teilen der stimmte Gruppe ab. Dennoch weisen insbesondere
Gesellschaft und ihrer maßgeblichen Institutionen die lokalpolitischen Maßnahmen immer wieder Ähn-
in unterschiedlicher Form und Radikalität getragen lichkeiten auf. Sie zielen darauf ab, eine dauerhafte
und hat sich in vielfältiger Weise materialisiert: Medi- Ansiedlung zu verhindern.
en haben stereotype und pauschale Bilder verbreitet,
Lokalpolitik hat zunächst versucht, die »unerwünsch- Die historische Perspektive ist noch in anderer Hin-
ten« Migrant*innen loszuwerden und sie in den letz- sicht äußerst relevant: Zumeist wird in gegenwärti-
ten Jahren zum »defizitären« Objekt einer häufig gen westlichen Demokratien implizit davon ausge-
paternalistischen und ethnisierenden Sozialpolitik gangen dass die Gesellschaft und »wir alle« eigentlich
gemacht. Die Bundesregierung hat vor dem Hinter- »postracial« sind, wie der Rassismustheoretiker David
grund und im Rahmen der Argumentation der Debat- Goldberg es formuliert hat. Gesellschaftlich besteht
te die Migrations- und Sozialgesetzgebung verschärft, ein großes Bedürfnis, Bevölkerungseinstellungen in12 Einführung
Prozentzahlen abzubilden, jedes vermeintliche Auf Schlechterstellung entgegenzuwirken, in keinem Ver-
und Ab rassistischer Einstellungen wird registriert. hältnis stehen. Materielle, soziale und psychologische
Hier besteht implizit die Annahme, es ginge lediglich Schäden, die durch historische Ereignisse hervorgeru-
darum, die letzten verbliebenen »Ewiggestrigen« auf- fen werden, werden aus dominanzkultureller Perspek-
zuklären. Dabei wird sowohl die Normalität als auch tive generell vollkommen unzureichend anerkannt.
die institutionelle und strukturelle Verankerung des
Antiziganismus außen vor gelassen. Gleichzeitig wird Dem nationalsozialistischen Völkermord fielen etwa
durch diesen liberalen (und zunächst erst mal wün- 500.000 Sinti*zze und Rom*nja zum Opfer. Unzähli-
schenswerten) Diskurs die materielle und historische ge mehr wurden Opfer von Deportationen, Lagerhaft,
Dimension von teils jahrhundertelanger Diskrimi- Zwangssterilisationen, medizinischen Experimenten
nierung und Verfolgung systematisch ausgeblendet. oder Zwangsarbeit. Die Betroffenen erlebten die Kon-
Das führt beispielsweise in den USA, für die Goldberg tinuitäten des Antiziganismus insbesondere in der
seine These entwickelt hat, zu der eigentümlichen Si- Bundesrepublik Deutschland häufig als eine zweite
tuation, dass sich Medien, Politik und Institutionen Verfolgung: Die gleichen Polizisten verbreiteten mit
vordergründig postracial, ja sogar rassismuskritisch den gleichen Akten die gleiche Ideologie. Auch in der
zeigen, während statistische Daten zur sozial-öko- Wissenschaft, in den lokalen Verwaltungen, in den
nomischen Situation Schwarzer Communities in den medizinischen Einrichtungen, in den Schulen trafen
USA eine fortschreitende Verschlechterung im Ver- Sinti*zze und Rom*nja wieder auf jene, die sie zuvor
gleich zur weißen Bevölkerung belegen. ausgegrenzt, untersucht, vermessen, inhaftiert oder
sterilisiert hatten. Bis heute muss die Verweigerung
Die zugrunde liegenden historischen Prozesse sind einer auch nur annähernd akzeptablen Haftbarma-
auch im Fall des Antiziganismus eigentlich nicht chung der Täter*innen, einer Beendigung der antizi-
schwer zu verstehen und schnell umrissen. Ein Bei- ganistischen Gewaltverhältnisse, einer Anerkennung
spiel in ganz groben Zügen: Bis Mitte des 19. Jahrhun- des Leidens sowie der resultierenden Traumata konsta-
derts waren Rom*nja in den Gebieten des heutigen tiert werden. Eine substanzielle »Wiedergutmachung«
Rumäniens versklavt. Sie konnten getötet, erniedrigt für geraubtes Hab und Gut, für Betriebe, Wohnungen
und vergewaltigt werden, wie es ihren Besitzern (in und Häuser sowie für erlittenes Unrecht, für ermorde-
den meisten Fällen Männern) beliebte. Das so pro- te Angehörige durch die deutsche Regierung und die
duzierte Leid für Generationen von Rom*nja wird bis deutsche Gesellschaft hat nicht oder nur in Einzelfäl-
heute politisch nicht einmal anerkannt, geschweige len stattgefunden, von einer Anerkennung der mate-
denn dass versucht worden wäre, eine gesamtgesell- riellen Schäden, die die fortdauernde Ausgrenzung,
schaftliche Auseinandersetzung zu diesem generatio- die kontinuierliche Diskriminierung im Bildungssys-
nenübergreifenden Verbrechen zu suchen. tem, die systematischen Segregationspolitiken in der
BRD hervorgerufen haben, ganz zu schweigen. Statt-
Eine historische Perspektive, die materielle Verhält- dessen mussten noch in den 2010er Jahren in mehre-
nisse zur Kenntnis nimmt, muss darüber hinaus auch ren Fällen die Witwen von KZ-Überlebenden um ihre
feststellen, dass es Generationen versklavter Rom*nja bescheidenen Renten kämpfen, während die Versor-
systematisch verunmöglicht war, wirtschaftliches gungsansprüche von Wehrmachtsangehörigen und
und kulturelles Kapital zu bilden und dass stattdes- ihren Hinterbliebenen weiter sichergestellt sind.
sen kollektive und individuelle, potenziell genera-
tionenübergreifende Traumata produziert wurden. Ähnliches lässt sich, wenn auch in anderer Form, in
Bereits diese historische Dimension würde eine sta- Bezug auf die Jugoslawienkriege und den Kosovo-
tistisch schlechtere sozial-ökonomische Situation ru- krieg konstatieren. Die Anerkennung des Leidens
mänischer Rom*nja im Vergleich mit rumänischen oder eine Entschädigung für zerstörte Häuser und
Nicht-Rom*nja erklären. Nimmt man die (in Teilen) geraubtes Gut nach den durch die NATO geduldeten
genozidale Verfolgungspolitik unter Antonescu, die Pogromen gegen Rom*nja im Kosovo beispielsweise
gewaltvolle Zwangsassimilation unter Ceaușescu, die ist bis heute ausgeblieben. Auch die darauffolgende
staatlich gelenkten Pogrome nach seinem Sturz An- Ungleichbehandlung durch Arbeitsverbote, Lagerun-
fang der 1990er sowie die verbreitete gesellschaftli- terkünfte, eine permanente Abschiebedrohung und
che Diskriminierung hinzu, wird klar, dass die ge- die Verweigerung von Aufenthaltsperspektiven muss
genwärtigen Versuche, dieser historisch produzierten hier in den Blick genommen werden. Stattdessen wirdEinführung 13 vielfach von »Bürgerkriegsflüchtlingen« gesprochen, als ob kosovarische Rom*nja einfach vor den Kriegs- handlungen geflohen wären und keiner spezifischen Aggression ausgesetzt gewesen wären. Wie in vielen anderen rassistischen Konstellationen, insbesondere auch der europäischen kolonialen Aggression, wird durchgängig von der Gegenwart aus gedacht und das historische und gesellschaftliche Gewordensein sozi- aler Verhältnisse weitgehend ignoriert. Noch weniger politische Aufmerksamkeit besteht für die Auswirkungen von jahrhundertelanger – wenn auch nicht gleich bleibender und immerwährender, so doch immer wiederkehrender – Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung. Auch weit zurückrei- chende historische Ereignisse zeigen bis heute mate- rielle Folgen. Vielleicht lassen sich diese am besten durch einen Vergleich mit gesellschaftlichen Eliten verdeutlichen: Viele Adlige in Deutschland besitzen immer noch Land und Güter, die ihre Vorfahren ihren Untertanen abgepresst haben. Auch Unternehmensfa- milien, die weder oppositionell waren noch einen jü- dischen oder einen Roma-Hintergrund hatten, konn- ten ihre Firmen und Besitztümer häufig ohne größere Einbußen durch ein bis zwei Weltkriege hindurch retten und in vielen Fällen sogar erweitern. Im Ge- gensatz dazu wurde deutschen Sinti*zze und Rom*nja der Rückgriff auf eine Kapitalbildung vor dem Natio- nalsozialismus systematisch verunmöglicht. Die Ver- weigerung von Landbesitz oder Zunftmitgliedschaft hatte – zumindest im Durchschnitt – auch materielle Benachteiligungen zur Folge. Mit dieser materialistischen Perspektive möchte ich deutlich machen, dass eine Aufarbeitung der Aus- wirkungen des Antiziganismus bisher nur im Ansatz erfolgt ist. Gleichzeitig wird immer wieder subtil da- von ausgegangen, die heutige Dominanzgesellschaft, die immer noch von vergangenem Unrecht profitiert, habe die eigene Vergangenheit vollständig aufgearbei- tet. Stattdessen müsste sich gegenwärtige Politik fragen, welche grundlegenden Schritte unternommen werden können, um für die jahrhundertelange und häufig sys- tematische Benachteiligung zu entschädigen und ih- rer permanenten Fortschreibung entgegenzuwirken. Notwendig wäre eine Bereitschaft, Antiziganismus in seiner Gesamtheit, seiner Tiefenwirkung und seinen umfassenden Auswirkungen auf Betroffene als grund- legendes gesellschaftliches Problem anzuerkennen.
14 Rückblick 2014 – 2018
RÜCKBLICK
AU F 5 J AH RE D O K UM ENTAT I O N A N TIZIGA N ISTISCHER
VOR F ÄL L E I N B ERL I NRückblick 2014 – 2018 15
über diese Ressourcen nur in sehr geringem Ausmaß
verfügen. Wo es möglich und gewünscht ist, werden
ENTWICKLUNG Klient*innen von den Projektmitarbeiter*innen bera-
DES PROJEKTS ten und begleitet.
Die materielle Sicherung des eigenen Lebensun-
terhalts steht für alle Menschen an erster Stelle. Bei
Betroffenen von Diskriminierung und Gewalt setzt
Amaro Foro e. V. erfasst seit 2014 kontinuierlich dis-
die Entscheidung, sich mithilfe Dritter zur Wehr zu
kriminierende und antiziganistisch motivierte Vorfäl-
setzen, in der Regel einen Minimalstandard an sozi-
le, die in Berlin stattfinden. Die Dokumentation wird
aler Sicherheit (Unterkunft, materielle Existenzsiche-
jährlich veröffentlicht, um die gesellschaftlichen und
rung, Zugang zu medizinischen Basisleistungen) vo-
institutionellen Ausschlussmechanismen sichtbar zu
raus. Betroffene von Antiziganismus befinden sich
machen, von denen Menschen mit tatsächlichem oder
häufig aufgrund einer – strukturell und historisch
zugeschriebenem Roma-Hintergrund betroffen sind
bedingten – prekären Lebenssituation in einer beson-
und so die Öffentlichkeit für antiziganistische Diskri-
ders vulnerablen Lage.6 Rom*nja, die nach Berlin mig-
minierungen zu sensibilisieren. Zu Projektbeginn ent-
rieren, sind nicht nur in Deutschland mit antiziganis-
wickelten die Mitarbeiterinnen der Dokumentations-
tischer Diskriminierung konfrontiert, sondern waren
stelle Aufnahmekriterien und Kategorien zur näheren
bereits in den Herkunftsländern von massivem Ras-
Einordnung der Vorfälle.
sismus betroffen. Ausschlüsse, die bereits seit Gene-
Seit 2015 sind auch Empfehlungen für politische
rationen bestehen und verinnerlicht wurden, können
Maßnahmen gegen Antiziganismus in Berlin Be-
zu Resignation und zu Misstrauen gegenüber staatli-
standteil der jährlichen Veröffentlichung. Darüber hi-
chen Institutionen führen – dies ist eine zwingend zu
naus werden seit 2014 die mediale Berichterstattung
berücksichtigende besondere Ausgangsbedingung im
in Berlin und seit 2017 antiziganistische Facebook-
Vergleich zu Migrant*innen, die im Herkunftsland
Beiträge der Berliner NPD- und AfD-Verbände do-
der Mehrheitsgesellschaft angehörten.
kumentiert und quantitativ und qualitativ analysiert.
Somit hat das Dokumentationsprojekt neben indivi-
Meldeverhalten
duellem und institutionellem Rassismus auch den me-
dialen Kontext in Berlin in weiten Teilen erschlossen.
Zu den Grenzen der Auswertungsarbeit von DOSTA
Für die Dokumentationsarbeit sind diese Informati-
gehört, dass immer nur die Fälle einbezogen werden
onen wertvoll, da, wie der Antiziganismus-Forscher
können, die der Dokumentationsstelle oder koope-
Markus End in seiner Medienstudie formuliert, me-
rierenden Stellen gemeldet werden. Wenn aus einem
diale Darstellungen »einen Hintergrund und eine Le-
Bezirk mehr Meldungen eingehen, muss dies nicht
gitimation für diskriminierende oder gar gewaltvolle
an einem vergleichsweise höheren Vorkommen von
soziale Handlungen« bilden. 5
Diskriminierung liegen, sondern kann durch Fak-
toren wie den Grad der Vernetzung oder Sensibili-
Möglichkeiten der Intervention sierung wichtiger Akteure im Bezirk bedingt sein.
Die Fallzahlen sind somit auch davon abhängig, wie
Viele Menschen, die von einzelnen Vorfällen im Rah- stark die Dokumentationsstelle lokal vernetzt ist, wel-
men der Projektvorstellungen von DOSTA bei öffent- chen Sensibilisierungsgrad die Aktiven aufweisen,
lichen Veranstaltungen und in Netzwerktreffen erfah- aber auch von der Dokumentationsstelle selbst: ihren
ren, fragen danach, wie es einzelnen Betroffenen nach Mitarbeiter*innen, der Ansprechbarkeit und Präsenz
dem Vorfall ergangen ist. Für einen Beratungsprozess in den jeweiligen Netzwerken.
braucht es zeitliche und finanzielle Ressourcen und Aus den gemeldeten Fällen lassen sich Rück-
Energie aufseiten der Betroffenen. schlüsse auf das Meldeverhalten von Betroffenen und
Die Erfahrungen der Dokumentationsstelle zeigen, Zeug*innen ziehen. Menschen, die Vorfälle melden,
dass Menschen mit tatsächlichem oder zugeschriebe- sind häufig Zeug*innen, die in ihrem beruflichen
nem Roma-Hintergrund, die diskriminiert wurden, Alltag als Sozialarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen
anderer Beratungsstellen im Bereich Antidiskriminie-
5 End, Markus 2014: Antiziganismus in der deutschen Öffentlichkeit. Strategien und
Mechanismen medialer Kommunikation. Studie für das Dokumentations- und 6 Amaro Foro e. V./ Anlaufstelle für europäische Roma – Konfliktintervention
Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma. Heidelberg, S. 320. gegen Antiziganismus 2018: Der lange Weg zur Teilhabe. Berlin.16 Rückblick 2014 – 2018
rung, aber auch Sozialrecht oder Wohnungslosenhilfe gen auf anonymer Basis zustimmt. Die genauen Orte
durch Klient*innen von diskriminierenden Situationen der Diskriminierungen sind der Dokumentationsstelle
erfahren haben oder selbst in diesen zugegen waren. bekannt, werden in der vorliegenden Publikation aber
Für die Veränderung des Meldeverhaltens von nicht genannt, da diese Information in manchen Fäl-
Zeug*innen und Betroffenen ist eine erhöhte gesell- len Rückschlüsse auf Betroffene von Diskriminierun-
schaftliche Aufmerksamkeit für das Thema Anti- gen ermöglicht.
ziganismus und Aufklärungsarbeit über Geschich- Anlässlich des Rückblicks wurden die eingegan-
te und Formen von Antiziganismus zentral. Da die genen Meldungen der Jahre 2016, 2017 und 2018 neu
Meldungen zudem sehr stark vom Bekanntheitsgrad ausgewertet, sodass erstmals vergleichende Zahlen zu
des Projekts in lokalen Netzwerken abhängen, stellt den Erscheinungsformen vorliegen. Grundsätzlich ist
sich für die Zukunft die Herausforderung, die Mög- aufgrund der weiten gesellschaftlichen Verbreitung
lichkeit der Meldung und Beratung noch bekannter antiziganistischer Einstellungen von einer Dunkel-
zu machen. Die Dokumentationsstelle will in Zu- ziffer auszugehen. Dies geht mit wenig Wissen und
kunft auch in den Kanälen der sozialen Netzwerke vergleichsweise großer sozialer Akzeptanz von An-
verstärkt zur Meldung von Diskriminierungsfällen tiziganismus einher. Gesetzesänderungen der letz-
auffordern und hierfür über die Erscheinungsfor- ten Jahre im Bereich Sozialrecht haben zudem unter
men von Antiziganismus informieren. Über die Jah- nur geringem Widerstand aus der Zivilgesellschaft die
re mussten Mitarbeiter*innen des Projekts immer materiellen Ansprüche von EU-Migrant*innen stark
wieder feststellen, dass Meldungen insbesondere bei beschnitten; in der Regel gingen diesen Änderungen
Sozialarbeiter*innen, die in ihrer alltäglichen Arbeit antiziganistische Debatten voraus. Auch aufgrund
von antiziganistischen Diskriminierungsfällen erfah- dieser Debatten ist der Grad der Sensibilisierung letzt-
ren, an geringen personellen und zeitlichen Ressour- endlich gering. Im Kapitel zur Entwicklung der Fall-
cen, aber auch an fehlender Sensibilisierung für ras- zahlen in der vorliegenden Broschüre wird zum bes-
sistische Diskriminierung scheitern. Dies zeigt sich seren Verständnis der mediale und politische Kontext
auch bei der Auswertung der Arbeit anderer Antidis- eines wachsenden Antiziganismus in Berlin und bun-
kriminierungsstellen in anderen Bundesländern.7 desweit in Ausschnitten dargestellt.
Die vorliegende Auswertung der zwischen 2014
Methodische Vorbemerkung und 2018 gemeldeten Fälle bietet nur einen kleinen Aus-
schnitt der antiziganistischen Diskriminierungsfälle in
Die kontinuierliche Erfassung und Auswertung von Berlin. Die Fallzahlen sind daher nicht als repräsentativ
Diskriminierungsfällen hat zum Ziel, zunächst For- für die Anzahl von Diskriminierungserfahrungen von
men und Ausmaß von Diskriminierung zu beschrei- Menschen mit tatsächlichem oder zugeschriebenem
ben. Darüber hinaus bietet die quantitative und Roma-Hintergrund in Berlin anzusehen.
qualitative Analyse der dokumentierten Fälle die
Grundlage, um die bestehende Arbeit zu evaluieren
und Lösungsansätze im Bereich der Antidiskriminie-
rungsarbeit zu entwickeln.
Grundlage der Dokumentation sind Diskriminie-
rungsbeschwerden, die von Mitarbeiter*innen des Pro-
jekts anonym erfasst werden und deren Einschätzung
sich an der subjektiven Erfahrung der Betroffenen ori-
entiert. Ein großer Teil der Vorfälle erreicht die Doku-
mentationsstelle dank der Anlaufstelle von Amaro Foro
in Berlin-Charlottenburg, deren Mitarbeiter*innen ne-
ben der eigentlichen Beratungstätigkeit jedes Jahr eine
hohe Anzahl an diskriminierenden Vorfällen in ano-
nymisierter Form weiterleiten, sofern der*die betrof-
fene Klient*in der Erfassung ihrer*seiner Erfahrun-
7 Vgl. Clayton, Dimitria 2002: Staatlich geförderte Antidiskriminierungspolitik. Das Beispiel der
Antidiskriminierungsarbeit in Nordrhein-Westfalen. In: Treichler, Andreas (Hg.): Wohlfahrtstaat,
Einwanderung und ethnische Minderheiten. Probleme, Entwicklungen, Perspektiven.
Wiesbaden, S. 290.Rückblick 2014 – 2018 17
Kategorien zur Analyse der Vorfälle ERSCHEINUNGSFORMEN
Im Hinblick auf die Aufnahmekriterien wurde bereits 1. Beleidigung
in der Dokumentation von 2014 darauf hingewiesen, 2. Sozialchauvinistische Äußerung
dass die Vorfälle sich in zwei Kategorien einteilen
3. Unrechtmäßige Versagung von
lassen. So finden sich in der Dokumentation sowohl
Leistungen
Vorfälle, die »einen unverhüllten antiziganistischen
Hintergrund haben als auch Handlungen, die einen 4. Anforderung von irrelevanten
unterschwelligen antiziganistischen Charakter« besit- Unterlagen
zen. Wird die Mitarbeiterin einer Bildungseinrichtung 5. Verweigerung der Antragsannahme
von ihrem Vorgesetzten als »Zigeunerin« bezeichnet, 6. Ablehnende Haltung von
handelt es sich um expliziten Antiziganismus. Meiden Autoritätspersonen
die Kolleg*innen sie infolge solcher Zuschreibungen,
7. Kulturalisierung
lässt sich dies als latent antiziganistisch beschreiben.
In den dokumentierten Vorfällen der folgenden Jahre 8. Ungerechtfertigte Maßnahme
findet sich beides: expliziter, aber auch latenter Antizi- 9. Kriminalisierende Unterstellung
ganismus. Eine häufig auftretende Form solcher latent 10. Rassistische Propaganda
antiziganistisch motivierten Vorfälle ist bereits in der
11. Bedrohung
ersten Auswertung von 2014 als »institutionelle Son-
deranforderungen« gegenüber zugewanderten rumä- 12. Anzweiflung des Arbeitsverhältnisses
nischen und bulgarischen Staatsbürger*innen bei der 13. Angriff
Gewährung von sozialen Rechten näher bestimmt. 14. Verweigerung der Ausstellung oder
Hinsichtlich der Kategorien zur näheren Einord- Aushändigung von Dokumenten
nung der Vorfälle sind zwei Ebenen relevant. Zum ei-
15. Auskunftsverweigerung und
nen ist festzuhalten, in welchem Lebensbereich sich der
Desinformation
Vorfall ereignete, zum anderen, welche Erscheinungs-
formen von Antiziganismus in der Situation auftraten. 16. Anforderung von Unterlagen, die über
Amtswege eingeholt werden sollten
17. Wohlfahrtschauvinistische Äußerung
18. Vermietungsverweigerung
19. Verweigerung der Kontoeröffnung
20. Aufforderung zur Ausreise
LEBENSBEREICHE 21. Verweigerung der Unterbringung
nach ASOG
Kontakt zu Leistungsbehörden 22. Andere Dienstleistungsverweigerung
23. Ablehnung durch Schulen
Kontakt zu Ordnungsbehörden und Justiz
oder Kindertagesstätten
Zugang zu Bildung 24. Rassistisch motivierte Ablehnung
durch Krankenkassen
Zugang zu medizinischer Versorgung 25. Verweigerung von medizinischer
Behandlung
Arbeitswelt 26. Zutrittsverweigerung
27. Eugenische Äußerung
Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
28. Segregation
Zugang zu Wohnraum 29. Rassistisches Mobbing
30. Nicht-Anerkennung von Europäischer
Alltag und öffentlicher Raum Krankenversicherungskarte18 Rückblick 2014 – 2018
VORFÄLLE NACH BEZIRKEN Während ein Vorfall jeweils nur einem Lebensbe-
reich zugeordnet wird, kann er jedoch mit mehreren
2017 Erscheinungsformen verbunden sein. Ein großer Teil
der Erscheinungsformen kann in allen Lebensberei-
chen verzeichnet werden, während andere stark mit
einem bestimmten Lebensbereich verbunden sind.
9 9
Beispielsweise kann eine Beleidigung in allen Lebens-
6 bereichen auftreten, die Erscheinungsform Verweige-
26
21 9 4 rung der Unterbringung nach ASOG oder Ablehnung
35
durch Schule oder Kindertagesstätte hingegen nur im
25 Bereich Kontakt zu Leistungsbehörden beziehungs-
1 6
4 weise Zugang zu Bildung. Darüber hinaus konzent-
rieren sich jedoch bestimmte Erscheinungsformen in
Bezirk unbekannt: 1 spezifischen Lebensbereichen aufgrund der typischen
Situationen, die mit diesen verbunden sind, wie bei-
spielsweise die Antragstellung bei einer Behörde im
2018 Bereich Kontakt zu Leistungsbehörden, die Woh-
nungsbesichtigung beim Zugang zu Wohnraum, die
ärztliche Untersuchung beim Zugang zu medizini-
10 4 scher Versorgung oder der Abschluss eines Vertrages
im Bereich Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.
7
22 2014 waren die Lebensbereiche Zugang zu Wohn-
14
26 10 11 raum sowie Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
noch als ein Bereich zusammengefasst, sodass die Ent-
10
5 21 wicklung der Zahlen in den beiden Lebensbereichen
10
nur für die Jahre 2015 bis 2018 einzeln dargestellt wird.
Für die vorliegende Broschüre wurden die Er-
Berlinweit: 1 scheinungsformen überarbeitet und die Vorfälle der
Jahre 2016, 2017 und 2018 neu kodiert. Erstmalig wird
ein Vergleich im Zeitverlauf hinsichtlich der in diesen
Bezirke Jahren dokumentierten Erscheinungsformen in quan-
titativer und qualitativer Hinsicht vorgenommen. Wo
es relevant ist, werden genderbezogene Aspekte der
13.
8. 7. geschilderten Diskriminierungssituationen und Er-
scheinungsformen hervorgehoben.
9.
5.
2. 3. 4.
1.
6.
10. 11.
12.
1. Charlottenburg-Wilmersdorf
2. Friedrichshain-Kreuzberg
3. Lichtenberg
4. Marzahn-Hellersdorf
5. Mitte
6. Tempelhof-Schöneberg
7. Pankow
8. Reinickendorf
9. Spandau
10. Steglitz-Zehlendorf
11. Neukölln
12. Treptow-Köpenick
13. Außerhalb BerlinsRückblick 2014 – 2018 19
Im »Zwischenbericht des Staatssekretärsausschus-
ses zu Rechtsfragen und Herausforderungen bei der
ENTWICKLUNG Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme
durch Angehörige der EU-Mitgliedsstaaten« und im
DER FALLZAHLEN zugehörigen Abschlussbericht wurden Empfehlungen
wie Wiedereinreisesperren im Falle von »Rechtsmiss-
brauch«, die Befristung des Aufenthalts zur Arbeitsu-
ANZ AHL DER GEMELDETEN
che und eine verschärfte Prüfung der Kindergeldan-
VORFÄLLE 2014 – 2018
sprüche vorgeschlagen. Ende 2014 wurde schließlich
die Beschränkung des Rechtes auf Einreise und Aufent-
halt von arbeitsuchenden EU-Bürger*innen auf sechs
Monate beschlossen. Die Freizügigkeit gilt laut dem
neuen Paragrafen 2 FreizügG/EU-Recht auf Einreise
und Aufenthalt »darüber hinaus nur, solange sie nach-
weisen können, dass sie weiterhin Arbeit suchen und
begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden«.8
In Berlin war 2014 die antiziganistisch aufgelade-
ne Debatte um obdachlose Familien im Görlitzer Park
2014
und auf der mittlerweile geräumten »Cuvry-Brache«
2014 wurden insgesamt 107 Vorfälle mit antiziganisti- in Kreuzberg prägend. Bereits seit etwa 2009 über-
schem Hintergrund dokumentiert, die überwiegende nachteten immer wieder wohnungslose Familien im
Mehrheit (38) davon im Lebensbereich Zugang zu den Görlitzer Park, was regelmäßig zu rassistischen Kam-
Systemen der Wohlfahrt und sozialen Sicherheit, der pagnen in großen Berliner Medien und zu Räumun-
dem jetzigen Lebensbereich Kontakt zu Leistungsbe-
hörden entspricht. 8 Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU),
Auf der Ebene der gesetzlichen und politischen § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt
Entwicklungen markiert das Jahr 2014 den Beginn
des uneingeschränkten Zugangs rumänischer und
2014
bulgarischer Staatsbürger*innen zum deutschen Ar-
VORFÄLLE 2014
beitsmarkt: Am 1. Januar 2014 trat die volle Arbeit-
NACH LEBENSBEREICHEN
nehmerfreizügigkeit für rumänische und bulgarische
Staatsbürger*innen in Kraft. Bis dahin war ihnen
während einer sieben Jahre langen Übergangsfrist der
Zugang zur sozialversicherungspflichtigen Beschäf-
tigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt weitgehend 4 38
verwehrt geblieben.
9 21
Bis 2014 war stark umstritten, ob die Verweige-
rung von SGBII-Leistungen bei EU-Migrant*innen
zulässig ist. 2014 änderte sich die Rechtssprechungs- 6 13
linie des EuGH, der bis dahin stets das Gleichbe- 6
handlungsgebot für EU-Bürger*innen betont hatte,
mit dem Urteil im Fall Dano, das den Ausschluss von
Migrant*innen, die weder erwerbstätig noch auf Ar-
beitsuche waren, für rechtens erklärte. Die Rücknah- Zugang zu Systemen der Wohlfahrt & sozialer Sicherheit
me sozialer Rechte für EU-Migrant*innen fand im Zugang zu Wohnraum
Kontext antiziganistischer Debatten in Deutschland Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
statt: Die Jahre 2013 und 2014 prägte die Debatte um Alltag
Arbeitswelt
sogenannte »Armutszuwanderung«, darunter auch
Kontakt zu Ordnungsbehörden und Justiz
die CSU-Kampagne »Wer betrügt, fliegt«, die Arbeits- Bildung
migration aus Bulgarien und Rumänien diskursiv mit Zugang zu medizinischer Versorgung
»Sozialleistungsmissbrauch« verknüpfte.20 Rückblick 2014 – 2018
gen durch das Ordnungsamt führte. So schrieb der
Tagesspiegel bereits 2011: »Machen es sich Roma in der
2015
Opferrolle bequem?«9 Einigen dort lebenden Famili-
VORFÄLLE 2015
en wurde durch Mitarbeiter*innen des Bezirks die In-
NACH LEBENSBEREICHEN
obhutnahme ihrer Kinder angedroht, wenn sie nicht
eine Wohnung fänden – obwohl der Schutz der Fami-
lie und von Kindern in Deutschland groß geschrieben
wird und im Grundgesetz verankert ist. Eine ähnliche
33 35
mediale Aufmerksamkeit gab es für die »Cuvry-Bra-
che« – unter den dort lebenden Obdachlosen waren 8 8
auch rumänische Rom*nja, die in Medienberichten
stets als eigene Gruppe hervorgehoben wurden. Es 7 7
kam zu mindestens einem Brand bis zur endgülti-
gen Räumung der Brache. Ein Ende der Vertreibung 10 10
von obdachlosen Menschen aus Berliner Grünanla-
gen und die Bereitstellung menschenwürdiger Wohn-
alternativen für die Betroffenen sind bis heute nicht
absehbar. Kontakt zu Leistungsbehörden
Kontakt zu Ordnungsbehörden und Justiz
Zugang zu Bildung
2015
Zugang zu medizinischer Versorgung
Arbeitswelt
2015 stieg die Zahl der dokumentierten Vorfälle leicht Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
an auf 118, wobei im Vergleich zum Vorjahr wesent- Zugang zu Wohnraum
lich mehr Diskriminierungsvorfälle im Bereich Alltag Alltag und öffentlicher Raum
und öffentlicher Raum verortet waren (16 zu 33). Da-
mit liegt die Anzahl der dokumentierten Vorfälle in
diesem Lebensbereich 2015 fast genauso hoch wie die sel wurden im zeitweise leerstehenden Hinterhaus
Zahl der dokumentierten Vorfälle beim Kontakt zu die Wohnungen zu horrenden Preisen an Menschen
Leistungsbehörden (35). aus Rumänien, davon viele Rom*nja, vermietet. Die
2015 wurde in der Dokumentation darauf auf- Altmieter*innen lasteten ebenso wie die Medien die
merksam gemacht, dass angebotene Interventions- Verantwortung für die problematische Situation den
möglichkeiten von Betroffenen kaum nachgefragt neuen Bewohner*innen an und es kam zur Gründung
werden, da sich viele in höchst prekären Lebenslagen einer Bürgerinitiative. Durch das Verhalten des Ver-
(Wohnungslosigkeit, Arbeitsuche, Schwangerschaft mieters und Überbelegung waren Probleme mit Lärm,
ohne Zugang zu medizinischer Versorgung) befinden Hygiene und Müllentsorgung entstanden; als diese
und Angst vor Viktimisierung, vor weiteren Diskri- öffentlich thematisiert wurden, wurden die rumäni-
minierungserfahrungen und weiterer Prekarisierung schen Mieter*innen von angeblichen Hausmeistern
vorherrscht.10 nach und nach des Hauses verwiesen. Die Unterbrin-
In Berlin-Schöneberg war ein Haus in der Gru- gung der nun obdachlosen Bewohner*innen durch
newaldstraße über Monate hinweg bundesweit in den Bezirk musste in vielen Fällen auf dem Rechtsweg
den Schlagzeilen. Es handelte sich um ein Gebäude erstritten werden.
in marodem Zustand, in dem einige Altmieter*innen Bereits 2014 schwenkte der Europäische Gerichts-
sehr günstig wohnten, allerdings mit Ofenheizung hof (EuGH) von einer weitgehend pro-sozialen Recht-
und Außentoilette. Nach einem Eigentümerwech- sprechungslinie um und legitimierte den deutschen
Ausschluss nicht erwerbstätiger und nicht arbeit-
9 Knobloch, Peter 2011: Machen es sich Roma in der Opferrolle bequem?, Tagesspiegel vom
suchender EU-Migrant*innen von Leistungen nach
12. 8. 2011. Online unter: www.tagesspiegel.de/meinung/kontrapunkt-machen-es-sich-roma-
in-der-opferrollebequem/4494314.html, zuletzt abgerufen am 11. 7. 2019.
SGB II im Urteil zur Rechtssache Dano. 2015 ent-
Zur rassistischen Medienberichterstattung des Tagesspiegels über die Vertreibung von
Menschen aus dem Görlitzer Park bereits 2009 vgl. auch End, Markus 2009: Die wesentlichen
schied der EuGH im Urteil zu der Rechtssache Ali-
Elemente antiziganistischer Ressentiments anhand einer Collage der Berichterstattung des
Berliner Tagesspiegels. In: Phase 2 Nr. 33. Online unter: www.phase-zwei.org/hefte/artikel/
manovic, dass auch der Ausschluss von nicht erwerbs-
gezuendelt-259/, zuletzt abgerufen am 31. 7. 2019.
tätigen, aber arbeitsuchenden EU-Bürger*innen von
10 Amaro Foro e.V. 2016: Dokumentation von antiziganistischen Vorfällen in Berlin und
Medienmonitoring zur Reproduktion antiziganistischer Stereotype 2015. Berlin, S. 7, 19.
Leistungen nach dem SGB II rechtmäßig ist.Sie können auch lesen