DORSTEN NACH DUISBURG-HAMBORN "DOHA" - WASSERSTOFFLEITUNG (H2) VON
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Wasserstoffleitung (H2) von Dorsten nach Duisburg-Hamborn „DoHa“ Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht Stufe I) für das Raumordnungsverfahren Anhang 2 Artenschutz-Vorprüfung Fassung vom 29.04.2022 Im Auftrag der Open Grid Europe GmbH Bearbeitung durch herne ● münchen ● hannover ● berlin www.boschpartner.de
Auftraggeber: Open Grid Europe GmbH Kallenbergstraße 5 45141 Essen Projektleitung: Andre Graßmann Fachzuständigkeit: Sonja Könning Auftragnehmer: Bosch & Partner GmbH Kirchhofstr. 2c 44623 Herne Bearbeiter/in: Dipl.-Geogr. Bernd Avermann Dipl.-Geogr. Jörg Borkenhagen Dipl.-Geogr. Petra Gomm M. Sc. Geogr. Nina Litz Revisionsverlauf Rev. Datum Verfasser geprüft von Freigabe durch Bemerkung 00 25.03.2022 Litz / Gomm Borkenhagen Könning (OGE) 01 29.04.2022 Litz / Gomm Borkenhagen Könning (OGE) Herne, den 29.04.2022
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) Inhaltsverzeichnis Seite 0.1 Tabellenverzeichnis ......................................................................................... II 1 Artenschutzrechtliche Prüfung ..................................................................... 3 1.1 Zu betrachtendes Artenspektrum ..................................................................... 3 1.2 Wahrscheinlichkeitsabschätzung der Erfüllung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ......................................................................... 8 1.3 Untervariantenvergleich 1. Tranche.................................................................26 1.3.1 Vergleich T1.1: Nordöstlich Holsterhausen zwischen Wienbach und K41 (GP02 – GP03) ...............................................................................................27 1.3.1.1 Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster NRW und anderer Quellen .27 1.3.1.2 Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattabfrage ..................................29 1.3.2 Vergleich T1.2: Südlich Dorsten zwischen L618 und Rapphofs Mühlenbach (GP05 – GP06) ...............................................................................................30 1.3.2.1 Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster NRW und anderer Quellen .30 1.3.2.2 Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattabfrage ..................................30 1.3.3 Vergleich T1.3: Östlich Schermbeck bis L462 südwestl. Flugplatz Schwarze Heide (GP04 – GP07) .....................................................................................32 1.3.3.1 Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster NRW und anderer Quellen .32 1.3.3.2 Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattabfrage ..................................36 1.3.4 Vergleich T1.4: Duisburg Marxloh - Prinz-Eugen-Straße bis zur Emscher (GP09 – GP10) ...............................................................................................39 1.3.4.1 Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster und anderer Quellen ..........39 1.3.4.2 Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattabfrage ..................................39 1.3.5 Vergleich T1.5: Südlich DU Vierlinden bis Zwangspunkt Anbindung Thyssenkrupp-Steel (GP11 – TKS) .................................................................42 1.3.5.1 Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster und anderer Quellen ..........42 1.3.5.2 Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattabfrage ..................................42 1.3.6 Vergleich T1.6: Zwangspunkt Anbindung Thyssenkrupp-Steel bis L1 südlich Fahrn (TKS – GP13) .......................................................................................45 1.3.6.1 Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster und anderer Quellen ..........45 1.3.6.2 Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattabfrage ..................................45 1.3.7 Vergleich T1.7: K6 am Stadion westlich Marxloh nach Süden (GP14 – EP) ....48 1.3.7.1 Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster und anderer Quellen ..........48 1.3.7.2 Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattabfrage ..................................48 1.4 Variantenvergleich 2.Tranche..........................................................................51 1.4.1 Vergleich T2.1: Bei Waldteich – Zwangspunkt Anbindung Thyssenkrupp- Steel (GP08 – TKS) ........................................................................................51 1.4.1.1 Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster und anderer Quellen ..........51 1.4.1.2 Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattauswertung............................53 29.04.2022 I
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) 1.5 Variantenvergleich 3. Tranche.........................................................................56 1.5.1 Vergleich T3.1: Station Dorsten – K6 am Stadion westlich Marxloh (GP01 – GP14) ...............................................................................................56 1.5.1.1 Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster und anderer Quellen ..........56 1.5.1.2 Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattabfrage ..................................62 0.1 Tabellenverzeichnis Seite Tab. 1-1: Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster und anderer Quellen (konkrete Hinweise der Kreise und kreisfreien Städte, Biostationen und Ergebnisse anderer Kartierungen) im Umfeld der betrachteten Korridorvarianten.............................................................................................. 3 Tab. 1-2: Planungsrelevante Arten der von den Trassenvarianten betroffenen Messtischblätter (4306, 4307, 4406, 4407, 4506) ............................................. 5 Tab. 1-3: Wahrscheinlichkeitsabschätzung der Erfüllung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG aller im Wirkbereich der untersuchten Korridore potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten (Fundortkataster NRW, Meldungen der Biologischen Station Kreis Recklinghausen und Kreis Wesel und Messtischblätter) ....................................................................................... 8 29.04.2022 II
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) 1 Artenschutzrechtliche Prüfung 1.1 Zu betrachtendes Artenspektrum Tab. 1-1: Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster und anderer Quellen (konkrete Hin- weise der Kreise und kreisfreien Städte, Biostationen und Ergebnisse anderer Kar- tierungen) im Umfeld der betrachteten Korridorvarianten Artname Erhaltungszu- Rote Liste besonders streng stand (NRW, Status NRW geschützt1 geschützt 1 atlantisch) deutsch wissenschaftlich Säugetiere Braunes Langohr Plecotus auritus G § §§ G Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 § §§ U- Europäischer Biber Castor fiber 3 § §§ G+ Fischotter Lutra lutra 1 § §§ U+ Fransenfledermaus Myotis nattereri * § §§ G Großer Abendsegler Nyctalus noctula R § §§ G Kleinabendsegler Nyctalus leisleri V § §§ U Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D § §§ U Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii R § §§ G Wasserfledermaus Myotis daubentonii G § §§ G Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus * § §§ G Vögel Baumfalke Falco subbuteo 3 § §§ U Baumpieper Anthus trivialis 2 § - U- Blässgans (RV) Anser albifrons * § - G Bluthänfling Carduelis cannabina 3 § - U Braunkehlchen Saxicola rubetra 1S § - S Bruchwasserläufer (RV) Tringa glareola § §§ 2 S Eisvogel Alcedo atthis * § §§ G Feldlerche Alauda arvensis 3S § - U↓ Feldschwirl Locustella naevia 3 § - U Feldsperling Passer montanus 3 § - U Flussregenpfeifer Charadrius dubius 2 § §§ S Flussuferläufer (RV) Actitis hypoleucos V § §§ G Gänsesäger (RV) Mergus merganser * § - G Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 2 § - U Graureiher Ardea cinerea * § - G Grünschenkel (RV) Tringa nebularia * § - U Habicht Accipiter gentilis 3 § §§ U Heidelerche Lullula arborea *S § §§ U+ Kiebitz (BV) Vanellus vanellus 2S § §§ S 1 gemäß § 7 BNatSchG 29.04.2022 Seite 3
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) Artname Erhaltungszu- Rote Liste besonders streng stand (NRW, Status NRW geschützt1 geschützt 1 atlantisch) deutsch wissenschaftlich Kiebitz (RV) Vanellus vanellus 3 § §§ U Kleinspecht Dryobates minor 3 § - U Knäkente (BV) Anas querquedula 1S § §§ S Knäkente (RV) Anas querquedula 2 § §§ U Kormoran Phalacrocorax carbo * § - G Kranich Grus grus * § §§ G Krickente (BV) Anas crecca 3 § - U Krickente (RV) Anas crecca 3 § - G Kuckuck Cuculus canorus 2 § - U↓ Lachmöwe Larus ridibundus * § - U Löffelente (BV) Anas clypeata 3S § - U Löffelente (RV) Anas clypeata * § - G Mäusebussard Buteo buteo * § §§ G Mittelspecht Dendrocopos medius * § §§ G Nachtigall Luscinia megarhynchos 3 § - U Neuntöter Lanius collurio V § - U Pfeifente (RV) Anas penelope * § - G Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 § - U Rebhuhn Perdix perdix 2S § - S Rostgans Tadorna ferruginea Neo § - G Rotmilan Milvus milvus *S § §§ S Saatgans (RV) Anser fabalis - § - G Schleiereule Tyto alba *S § §§ G Schnatterente Anas strepera * § - G Schwarzkehlchen Saxicola torquata 3S § - G Schwarzspecht Dryocopus martius * § §§ G Silberreiher (RV) Casmerodius albus * § §§ G Sperber Accipiter nisus * § §§ G Star Sturnus vulgaris 3 § - U Steinkauz Athene noctua 3S § §§ U Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 § - S Tafelente (BV) Aythya ferina 1 § - S Tafelente (RV) Aythya ferina * § - G Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus * § - G Turmfalke Falco tinnunculus V § §§ G Uhu Bubo bubo * § §§ G Waldkauz Strix aluco * § §§ G Waldlaubsänger Phylloscophus sbilatrix 3 § - U Waldschnepfe Scolopax rusticola 3 § - U Waldwasserläufer (RV) Tringa ochropus * § §§ G Wanderfalke Falco peregrinus *S § §§ G 29.04.2022 Seite 4
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) Artname Erhaltungszu- Rote Liste besonders streng stand (NRW, Status NRW geschützt1 geschützt 1 atlantisch) deutsch wissenschaftlich Wasserralle Rallus aquaticus 3 § - U Weißstorch Ciconia ciconia *S § §§ G Wespenbussard Pernis apivorus 2 § §§ S Wiesenpieper Anthus pratensis 2S § - S Zwergtaucher (RV) Zwergtaucher * § - G Amphibien und Reptilien Kammmolch Triturus cristatus 3 § §§ G Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae 3 § §§ unbek. Kreuzkröte Bufo calamita 3 § §§ U Zauneidechse Lacerta agilis 2 § §§ G Libellen Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis 1 § §§ U Tab. 1-2: Planungsrelevante Arten der von den Trassenvarianten betroffenen Messtischblätter (4306, 4307, 4406, 4407, 4506) Artname Erhaltungszustand in NRW deutsch wissenschaftlich altlantisch Säugetiere Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii U+ Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus U- Europäischer Biber Castor fiber G+ Fransenfledermaus Myotis nattereri G Großer Abendsegler Nyctalus noctula G Großes Mausohr Myotis myotis U Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri U Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii G Teichfledermaus Myotis dasycneme G Wasserfledermaus Myotis daubentonii G Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus G Vögel Baumfalke Falco subbuteo U Baumpieper Anthus trivialis U- Bekassine Gallinago gallinago U Blässgans Anser albifrons G Blaukehlchen Luscinia svecica U Bluthänfling Carduelis cannabina U Brandgans Tadorna tadorna G Bruchwasserläufer Tringa glareola S Dunkler Wasserläufer Tringa erythropus U Eisvogel Alcedo atthis G Feldlerche Alauda arvensis U- 29.04.2022 Seite 5
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) Artname Erhaltungszustand in NRW deutsch wissenschaftlich altlantisch Feldschwirl Locustella naevia U Feldsperling Passer montanus U Flussregenpfeifer Charadrius dubius S Flussuferläufer Actitis hypoleucos G Gänsesäger Mergus merganser G Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus U Girlitz Serinus serinus S Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria S Graureiher Ardea cinerea G Großer Brachvogel Numenius arquata U Grünschenkel Tringa nebularia U Habicht Accipiter gentilis U Heidelerche Lullula arborea U+ Kampfläufer Philomachus pugnax U Kiebitz (BV) Vanellus vanellus S Kiebitz (RV) Vanellus vanellus U Kleinspecht Dryobates minor U Knäckente (BV) Anas querquedula S Knäckente (RV) Anas querquedula U Krickente (BV) Anas crecca U Krickente (RV) Anas crecca G Kuckuck Cuculus canorus U- Kurzschnabelgans Anser brachyrhynchus G Lachmöwe Larus ridibundus U Löffelente (BV) Anas clypeata U Löffelente (RV) Anas clypeata U Löffler Platalea leucorodia G Mäusebussard Buteo buteo G Mehlschwalbe Delichon urbica U Mittelmeermöwe Larus [c.] michahellis U+ Mittelspecht Dendrocopos medius G Nachtigall Luscinia megarhynchos U Neuntöter Lanius collurio U Pfeifente Anas penelope G Pirol Oriolus oriolus S Rauchschwalbe Hirundo rustica U Rebhuhn Perdix perdix S Rotschenkel Tringa totanus U Saatgans Anser fabalis G Saatkrähe Corvus frugilegus G Schellente Bucephala clangula G Schleiereule Tyto alba G 29.04.2022 Seite 6
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) Artname Erhaltungszustand in NRW deutsch wissenschaftlich altlantisch Schnatterente Anas strepera G Schwarzkehlchen Saxicola rubicola G Schwarzmilan Milvus migrans G Schwarzspecht Dryocopus martius G Seeadler Haliaeetus albicilla S Sperber Accipiter nisus G Star Sturnus vulgaris U Steinkauz Athene noctua U Steinschmätzer Oenanthe oenanthe Sturmmöwe Larus canus U Tafelente (BV) Aythya ferina S Tafelente (RV) Aythya ferina G Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus G Turmfalke Falco tinnunculus G Turteltaube Streptopelia turtur S Uferschwalbe Riparia riparia U Uhu Bubo bubo G Wachtel Coturnix coturnix U Wachtelkönig Crex crex S Waldkauz Strix aluco G Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix U Waldohreule Asio otus U Waldschnepfe Scolopax rusticola U Waldwasserläufer Tringa ochropus G Wanderfalke Falco peregrinus G Wasserralle Rallus aquaticus U Weißstorch Ciconia ciconia G Weißwangengans Branta leucopsis G Wespenbussard Pernis apivorus S Wiesenpieper Anthus pratensis S Ziegenmelker Caprimulgus europaeus S Zwergsäger Mergellus albellus G Zwergschwan Cygnus bewickii S Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis G Amphibien und Reptilien Kammmolch Triturus cristatus G Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae unbek. Kreuzkröte Bufo calamita U Zauneidechse Lacerta agilis G Libellen Asiatische Keiljungfer Stylurus flavipes G 29.04.2022 Seite 7
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) 1.2 Wahrscheinlichkeitsabschätzung der Erfüllung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG Tab. 1-3: Wahrscheinlichkeitsabschätzung der Erfüllung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG aller im Wirkbereich der unter- suchten Korridore potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten (Fundortkataster NRW, Meldungen der Biologischen Station Kreis Recklinghausen und Kreis Wesel und Messtischblätter) Arten mit schlechtem Erhaltungszustand in NRW sind unterstrichen. Arten gemäß Fundortkataster NRW oder bei konkreten Hinweisen oder gemäß Nachwei- sen in alten Kartierungen sind in blauer Schrift, Arten im ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand, die „nur“ gemäß Messtischblattabfrage im Bereich der Trassenvarianten liegen, sind in schwarzer Schrift dargestellt. Mögliche Vermeidungs- und / oder Art der Betroffenheit Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände CEF-Maßnahmen Fischotter Anlage- und baubedingter Verlust Vermeidung der Tötung von Individuen, erhebliche Der Tötungsverbotstatbestand kann i.d.R. vermieden Beanspruchung von relevanten Fließgewässerabschnit- Störungen oder des Verlustes von Fortpflanzungs- werden. ten und deren Uferzonen und Ruhestätten => geringe Wahrscheinlichkeit Baubedingte Störungen Feintrassierung oder ggf. geschlossene Gewässer- Durch Feintrassierung oder ggf. geschlossene Gewäs- kreuzung serkreuzung können Inanspruchnahmen von Fortpflan- Ggf. sind Nachtbauarbeiten bei Gewässerkreuzungen erforderlich, die in die Aktivitätszeit des Fischotters fal- Bei Nachtbauarbeiten Lebensraum des Fischotters zungs- und Ruhestätten vermieden werden len. Störungen können dabei eintreten. vor Licht- und Lärmimmissionen z.B. durch mobile => geringe Wahrscheinlichkeit Wände abschirmen Bei Nachtbauarbeiten bei Gewässerkreuzungen können CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi- erhebliche Störungen durch Abschirmung von Licht- und schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Lärmimmissionen vermieden werden Ruhestätten => geringe Wahrscheinlichkeit nicht erforderlich 29.04.2022 Seite 8
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) Mögliche Vermeidungs- und / oder Art der Betroffenheit Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände CEF-Maßnahmen Europäischer Biber Anlage- und baubedingter Verlust Vermeidung der Tötung von Individuen, erhebliche Beanspruchung von relevanten Fließgewässerabschnit- Störungen oder des Verlustes von Fortpflanzungs- ten und deren Uferzonen und Ruhestätten Baubedingte Störungen Feintrassierung oder ggf. geschlossene Gewässer- kreuzung Ggf. sind Nachtbauarbeiten bei Gewässerkreuzungen erforderlich, die in die Aktivitätszeit des Bibers fallen. Bei Nachtbauarbeiten Lebensraum des Bibers vor Störungen können dabei eintreten. Licht- und Lärmimmissionen z.B. durch mobile Wände abschirmen CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi- schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten Naturnahe Gestaltung von Fließgewässerabschnit- ten; Anlage/ Entwicklung von Ufergehölzen (kurz- bis mittelfristig wirksam) Fledermäuse – waldbewohnende Arten (Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Mückenfledermaus, Rau- hautfledermaus, Wasserfledermaus) Anlage- und baubedingter Verlust Vermeidung der Tötung von Individuen, erhebliche Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann Beseitigung von Gehölzen mit Quartierfunktion, dadurch Störungen oder des Verlustes von Fortpflanzungs- ebenso wie der Tötungsverbotstatbestand durch die Tötung von Individuen sowie Zerstörung von Fortpflan- und Ruhestätten Feintrassierung oder die Einengung des Arbeitsstreifens zungs- und Ruhestätten möglich. Feintrassierung, Einengung des Arbeitsstreifens im vermieden werden. Baubedingte Störungen Bereich von Wochenstuben => geringe Wahrscheinlichkeit Verschließen potenzieller Quartiere Sollten die o.g. Vermeidungsmaßnahmen nicht möglich sein, ist durch Bauzeitenregelungen der Tötungsver- Bauzeitenregelung für Rodungen unverschlossener botstatbestand i.d.R. zu vermeiden potenzieller Quartiere => geringe Wahrscheinlichkeit 29.04.2022 Seite 9
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) Mögliche Vermeidungs- und / oder Art der Betroffenheit Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände CEF-Maßnahmen Ggf. sind Nachtbauarbeiten bei Gewässerkreuzungen Abschirmung des Baufeldes bei Nachtbauarbeiten Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann erforderlich, die in die Aktivitätszeit der Fledermäuse fal- um wichtige Transfer- und Jagdrouten vor dann nicht vermieden werden, die ökologische Funktion len. Störungen können dabei punktuell eintreten. Außer- Lichtimmissionen zu schützen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann aber i.d.R- halb von Gewässerkreuzungen finden keine Nachtbau- CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi- durch geeignete CEF-Maßnahmen (z.B. Fledermaus- arbeiten statt. schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und kästen) aufrechterhalten werden. Ruhestätten => geringe Wahrscheinlichkeit Anlage von Fledermauskästen als künstliches Quar- Erhebliche Störungen von Transfer- und Jagdrouten tierangebot (kurzfristig wirksam) können nur bei Nachtbauarbeiten im Bereich von Ge- wässerquerungen auftreten. Durch die Abschirmung der Entwicklung von Alt- und Totholzinseln in vorhande- Funktionsräume gegenüber Licht können erhebliche nen Wäldern zur Erhöhung des natürlichen Quartier- Störungen vermieden werden angebotes (kurz- mittelfristig wirksam) => geringe Wahrscheinlichkeit Fledermäuse – Siedlungsbewohnende Arten (Breitflügelfledermaus, Großes Mausohr, Zwergfledermaus) Anlage- und baubedingter Verlust Vermeidung der Tötung von Individuen, erhebliche Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann Beseitigung von Gebäuden mit Quartierfunktion und so- Störungen oder des Verlustes von Fortpflanzungs- ebenso wie der Tötungsverbotstatbestand durch die mit auch eine Beschädigung oder Zerstörung von Fort- und Ruhestätten Feintrassierung vermieden werden pflanzungs- und Ruhestätten sowie damit verbundene Feintrassierung zur Vermeidung von Inanspruch- => geringe Wahrscheinlichkeit Individuenverluste können ausgeschlossen werden. nahmen von Spaltenquartieren Sollten die o.g. Vermeidungsmaßnahmen nicht möglich Eine Beseitigung von Spaltenquartieren an Jagdkanzeln Verschließen potenzieller Quartiere sein, ist durch Bauzeitenregelungen der Tötungsver- oder -hütten im Waldbereich dagegen nicht. botstatbestand i.d.R. zu vermeiden Bauzeitenregelung für Entfernung unverschlossener Baubedingte Störungen => geringe Wahrscheinlichkeit potenzieller Quartiere Ggf. sind Nachtbauarbeiten bei Gewässerkreuzungen Bei Nachtbauarbeiten bei Gewässerquerung wich- Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann erforderlich, die in die Aktivitätszeit der Fledermäuse fal- dann nicht vermieden werden, die ökologische Funktion tige Transfer- und Jagdrouten vor Lichtimmissionen len. Störungen können dabei punktuell eintreten. Außer- der Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann aber i.d.R- abschirmen halb von Gewässerkreuzungen finden keine Nachtbau- durch geeignete CEF-Maßnahmen (z.B. Fledermaus- arbeiten statt. CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi- kästen) aufrechterhalten werden. schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten => geringe Wahrscheinlichkeit 29.04.2022 Seite 10
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) Mögliche Vermeidungs- und / oder Art der Betroffenheit Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände CEF-Maßnahmen Anlage von Fledermauskästen als künstliches Quar- Erhebliche Störungen von Transfer- und Jagdrouten tierangebot (kurzfristig wirksam) können nur bei Nachtbauarbeiten im Bereich von Ge- wässerquerungen auftreten. Durch die Abschirmung der Funktionsräume gegenüber Licht können erhebliche Störungen vermieden werden => geringe Wahrscheinlichkeit Vögel – Bewohner von Wald(rändern) und Feldgehölzen (Baumfalke, Baumpieper, Gartenrotschwanz, Graureiher, Habicht, Mäusebussard, Pirol, Rotmilan, Sperber, Turm- falke, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldohreule, Waldschnepfe, Wespenbussard) Anlage- und baubedingter Verlust Vermeidung der Tötung von Individuen oder des Der Tötungsverbotstatbestand kann hinsichtlich der Tö- Beseitigung von Gehölzen als Ruhestätten (z.B. Nacht- Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten tung durch Gehölzbeseitigung außerhalb der Brutzeit schlafplatz) bzw. mit Horsten oder mit Höhlen als Fort- Feintrassierung zum Schutz von Horst- und Höhlen- vermieden werden. Eine Tötung durch baubedingte Stö- pflanzungs- und Ruhestätte oder Nistplätze, dadurch Tö- bäumen sowie Niststandorten rungen (Nistplatzaufgabe) kann ebenfalls i.d.R. durch tung von Individuen sowie Zerstörung von Fortpflan- verschiedene Vermeidungsmaßnahmen (Feintrassie- Baufeldräumung/Bauzeit außerhalb der Brutzeit zungs- und Ruhestätten möglich. rung, Bauzeitenregelung, Vergrämung) vollständig aus- (Bauzeitenbeschränkung) geschlossen werden. Bauzeitenregelung => geringe Wahrscheinlichkeit Baubedingte Störungen Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann Tötung von Individuen durch mögliche Aufgabe des Nist- Vergrämung durch die Feintrassierung vermieden werden. platzes aufgrund baubedingter Störungen, insbesondere im Bereich von Horstschutzzonen (Umkreis je nach Art Wenn dies nicht möglich ist, kann die ökologische Funk- CEF-Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der ökologi- tion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch geeig- 100-300 m um den Horstbaum2) von Greifvögeln und schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und nete CEF-Maßnahmen i.d.R. aufrechterhalten werden. Eulen (Baumfalke, Habicht, Mäusebussard, Raufußbus- Ruhestätten => geringe Wahrscheinlichkeit sard, Sperber, Waldkauz, Wespenbussard) sowie im Be- reich der Reviere der weiteren Wald- und Gehölzbewoh- Anlage von künstlichen Nisthilfen (kurzfristig wirk- nenden Arten. sam) 2 Horstschutzzonen gem. MKULNV (2010): Baumfalke, Habicht, Mäusebussard: 100 m; Wespenbussard: 300 m 29.04.2022 Seite 11
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) Mögliche Vermeidungs- und / oder Art der Betroffenheit Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände CEF-Maßnahmen Temporäre Beschädigung der Fortpflanzungs- u. Ruhe- Erhöhung des Alt- und Totholzanteils in vorhande- stätte für maximal eine Brutperiode durch störungsbe- nen Wäldern bzw. Feldgehölzen durch Nutzungsver- dingte Aufgabe des Brut- und/oder Ruheplatzes. Eine zicht (flächig oder von Einzelbäumen) zur Erhöhung darüber hinausgehende erhebliche Störung ist sehr un- des Anteils potenzieller Horst- bzw. Höhlenbäume wahrscheinlich und nur dann zu erwarten, wenn maß- (kurz- bis mittelfristig wirksam), Entwicklung und Op- gebliche Anteile der lokalen Population während der timierung naturnaher Laubwaldbestände (je nach Brut- und Aufzuchtzeiten gestört werden und die Emp- Maßnahme kurz- bis mittelfristig wirksam) findlichkeit der Lokalpopulation so groß ist, dass die Stö- rungen während einer Brutsaison zu einer Verschlechte- rung des Erhaltungszustandes führen können. Vögel – Bewohner von alten Laubwaldbeständen (Kleinspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht) Anlage- und baubedingter Verlust Vermeidung der Tötung von Individuen oder des Die Tötung im Zuge der Schädigung der Fortpflanzungs- Beseitigung von Nistplätzen, Höhlenbäumen und Horst- Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und Ruhestätte kann durch Feintrassierung vermieden standorten als Fortpflanzungs- und Ruhestätte, dadurch Feintrassierung zum Schutz von Nistplätzen, Höh- werden. Sollte eine Gehölzbeseitigung unumgänglich Tötung von Individuen sowie Zerstörung von Fortpflan- len- und Horstbäumen sein, so wird die Tötung durch die Beseitigung außerhalb zungs- und Ruhestätten möglich. der Brutzeit vermieden. Eine Tötung durch baubedingte Baufeldräumung/Bauzeit außerhalb der Brutzeit Störungen (Nistplatzaufgabe) kann ebenfalls i.d.R. durch Baubedingte Störungen (Bauzeitenbeschränkung) verschiedene Vermeidungsmaßnahmen (Feintrassie- Tötung von Individuen durch mögliche Aufgabe des Nist- Bauzeitenregelung rung, Bauzeitenregelung, Vergrämung) vollständig aus- platzes aufgrund baubedingter Störungen im Umfeld von Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch geschlossen werden. Nistplätzen, Höhlenbäumen und Horsten, insbesondere Vergrämung =>geringe Wahrscheinlichkeit im Bereich von Horstschutzzonen (Habicht 100 m). Tem- poräre Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ruhe- Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann stätte für maximal eine Brutperiode durch störungsbe- CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi- durch die Feintrassierung vermieden werden. dingte Aufgabe des Brut- und/oder Ruheplatzes. Eine schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Wenn dies nicht möglich ist kann die ökologische Funk- darüber hinausgehende erhebliche Störung ist sehr un- Ruhestätten tion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch geeig- wahrscheinlich und nur dann zu erwarten, wenn maß- nete CEF-Maßnahmen aufrechterhalten werden. gebliche Anteile der lokalen Population während der Brut- und Aufzuchtzeiten gestört werden und die Emp- 29.04.2022 Seite 12
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) Mögliche Vermeidungs- und / oder Art der Betroffenheit Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände CEF-Maßnahmen findlichkeit der Lokalpopulation so groß ist, dass die Stö- Erhöhung des Alt- und Totholzanteils in vorhande- => mittlere Wahrscheinlichkeit, da kurzfristig wirksame rungen während einer Brutsaison zu einer Verschlechte- nen Wäldern bzw. Feldgehölzen durch Nutzungsver- Maßnahmen nur unter sehr eingeschränkten Bestands- rung des Erhaltungszustandes führen können. zicht (flächig oder von Einzelbäumen) zur Erhöhung situationen (ausreichende Verfügbarkeit von alten bis des Anteils potenzieller Horst- bzw. Höhlenbäume sehr alten Laubwaldbeständen bzw. aufwertbaren Al- (kurz- bis mittelfristig wirksam) tersklassenwälder) möglich sind. Umwandlung von monoton gleichaltrigen Beständen in strukturreiche ungleichaltrige Bestände (kurz- bis mittelfristig wirksam, abhängig von vorhandener Waldstruktur) Vögel – Bewohner von Kleingehölzen, Gebüschen und Hecken (Bluthänfling, Feldsperling, Kuckuck, Nachtigall, Neuntöter, Star, Turteltaube) Anlage- und baubedingter Verlust Vermeidung der Tötung von Individuen oder des Die Tötung im Zuge der Schädigung der Fortpflanzungs- Beseitigung von Gehölzen als Fortpflanzungs- und Ru- Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und Ruhestätte kann durch Feintrassierung vermieden hestätte, dadurch Tötung von Individuen sowie Zerstö- Baufeldräumung/Bauzeit außerhalb der Brutzeit werden. Sollte eine Gehölzbeseitigung unumgänglich rung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten möglich. (Bauzeitenbeschränkung) sein, so wird die Tötung durch die Beseitigung außerhalb der Brutzeit vermieden. Eine Tötung durch baubedingte Baubedingte Störungen Feintrassierung und Arbeitsstreifeneinengung bei Störungen (Nistplatzaufgabe) kann ebenfalls i.d.R. durch bekannten Schwerpunktvorkommen verschiedene Vermeidungsmaßnahmen (Feintrassie- Bauzeitenregelung rung, Bauzeitenregelung, Vergrämung) vollständig aus- Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch geschlossen werden. Vergrämung => geringe Wahrscheinlichkeit CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi- Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und durch die Feintrassierung vermieden werden. Ruhestätten Wenn dies nicht möglich ist kann die ökologische Funk- Auflichten dichter Gehölzbestände (kurzfristig wirk- tion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch geeig- sam) nete CEF-Maßnahmen i.d.R. aufrechterhalten werden. Entwicklung von Nahrungshabitaten durch Grün- => geringe Wahrscheinlichkeit land-Extensivierung bzw. Ackerbrachen (kurzfristig wirksam) 29.04.2022 Seite 13
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) Mögliche Vermeidungs- und / oder Art der Betroffenheit Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände CEF-Maßnahmen Tötung von Individuen durch mögliche Aufgabe des Nist- Anlage von künstlichen Nisthilfen (Feldsperling, platzes aufgrund baubedingter Störungen im Umfeld Star; kurzfristig wirksam) (Flucht- und Effektdistanzen) von Gehölzen. Temporäre Anlage von zur Nestanlage geeignete Strukturen Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte für (Gestrüppwälle, Reisighaufen) (Neuntöter; kurzfris- maximal eine Brutperiode durch störungsbedingte Auf- tig wirksam) gabe des Brut- und/oder Ruheplatzes. Eine darüber hin- Entwicklung von strukturreichen Gehölbeständen ausgehende erhebliche Störung ist sehr unwahrschein- (Dornsträucher für Raubwürger, Neuntöter; kurzfris- lich und nur dann zu erwarten, wenn maßgebliche An- tig wirksam) teile der lokalen Population während der Brut- und Auf- zuchtzeiten gestört werden und die Empfindlichkeit der Lokalpopulation so groß ist, dass die Störungen während einer Brutsaison zu einer Verschlechterung des Erhal- tungszustandes führen können. Vögel – Bewohner von ackergeprägtem Offenland (Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel) Anlage- und baubedingter Verlust Vermeidung der Tötung von Individuen oder des Die Tötung im Zuge der Schädigung von Fortpflanzungs- Temporärer Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestät- Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und Ruhestätten kann durch eine Feintrassierung ver- ten durch Anlage des Arbeitsstreifens, dadurch Tötung Feintrassierung bei bekannten Schwerpunktvorkom- mieden werden. Sollte eine Feintrassierung nicht mög- von Individuen sowie Zerstörung von Fortpflanzungs- men lich sein, so kann die Tötung durch eine Baufeldräumung und Ruhestätten möglich. außerhalb der Brutzeit, u.U. mit anschließender Freihal- Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit (Bauzeiten- tung des Baufeldes durch Vergrämung, vermieden wer- Baubedingte Störungen beschränkung) den. Eine Tötung durch baubedingte Störungen (Nist- Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch platzaufgabe) kann ebenfalls i.d.R. durch verschiedene Vergrämung Vermeidungsmaßnahmen (Feintrassierung, Bauzeiten- Bauzeitenregelung regelung, Vergrämung) vollständig ausgeschlossen wer- den. CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi- schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und => geringe Wahrscheinlichkeit Ruhestätten 29.04.2022 Seite 14
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) Mögliche Vermeidungs- und / oder Art der Betroffenheit Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände CEF-Maßnahmen Temporäre Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ru- Sofern keine Ersatzhabitate in ausreichender Größe Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist hestätte für maximal eine Brutperiode durch störungsbe- zur Verfügung stehen, Entwicklung von geeigneten durch eine Feintrassierung zu vermeiden. Sollte dies dingte Aufgabe des Brut- und/oder Ruheplatzes. Strukturen (Nutzungsextensivierungen, Blüh- und nicht möglich sein, kann der Verlust von Fortpflanzungs- Dadurch auch Tötung von Individuen durch mögliche Brachestreifen) im Bereich intensiv genutzter Acker- und Ruhestätten nicht vermieden werden, ist aber auf- Aufgabe des Nistplatzes möglich. Eine darüber hinaus- kulturen im Umfeld der Trasse (kurzfristig wirksam) grund der kurzfristigen Wiederherstellbarkeit temporär gehende erhebliche Störung ist sehr unwahrscheinlich Schutz von Gelegen vor Verlusten durch landwirt- begrenzt. Falls erforderlich ist die ökologische Funktion und nur dann zu erwarten, wenn maßgebliche Anteile schaftliche Bearbeitungsgänge, z. B. mithilfe von der Fortpflanzungs- und Ruhestätten kurzfristig durch der lokalen Population während der Brut- und Aufzucht- Körben (Kiebitz, kurzfristig wirksam) CEF-Maßnahmen aufrecht zu erhalten. zeiten gestört werden und die Empfindlichkeit der Lokal- => geringe Wahrscheinlichkeit population so groß ist, dass die Störungen während ei- ner Brutsaison zu einer Verschlechterung des Erhal- tungszustandes führen können. Vögel – Bewohner von grünlandgeprägtem Offenland (Rotschenkel, Wachtelkönig, Wiesenpieper) Anlage- und baubedingter Verlust Vermeidung der Tötung von Individuen oder des Die Tötung im Zuge der Schädigung von Fortpflanzungs- Temporärer Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestät- Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und Ruhestätten kann durch eine Feintrassierung ver- ten durch Anlage des Arbeitsstreifens, dadurch Tötung Feintrassierung bei bekannten Schwerpunktvorkom- mieden werden. Sollte eine Feintrassierung nicht mög- von Individuen sowie Zerstörung von Fortpflanzungs- men lich sein, so kann die Tötung durch eine Baufeldräumung und Ruhestätten möglich. außerhalb der Brutzeit, u.U. mit anschließender Freihal- Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit tung des Baufeldes durch Vergrämung, vermieden wer- Baubedingte Störungen Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch den. Eine Tötung durch baubedingte Störungen (Nist- Temporäre Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ru- Vergrämung platzaufgabe) kann ebenfalls i.d.R. durch verschiedene hestätte für maximal eine Brutperiode durch störungsbe- Bauzeitenregelung Vermeidungsmaßnahmen (Feintrassierung, Bauzeiten- dingte Aufgabe des Brut- und/oder Ruheplatzes. regelung, Vergrämung) vollständig ausgeschlossen wer- Dadurch auch Tötung von Individuen durch mögliche CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi- den. Aufgabe des Nistplatzes möglich. Eine darüber hinaus- schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten =>geringe Wahrscheinlichkeit gehende erhebliche Störung ist sehr unwahrscheinlich und nur dann zu erwarten, wenn maßgebliche Anteile Sofern keine Ersatzhabitate in ausreichender Größe Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist der lokalen Population während der Brut- und Aufzucht- zur Verfügung stehen, Entwicklung von geeigneten durch eine Feintrassierung zu vermeiden. Sollte dies zeiten gestört werden und die Empfindlichkeit der Lokal- nicht möglich sein, kann der Verlust von Fortpflanzungs- 29.04.2022 Seite 15
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) Mögliche Vermeidungs- und / oder Art der Betroffenheit Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände CEF-Maßnahmen population so groß ist, dass die Störungen während ei- Strukturen im Grünland (Neuanlage Grünland, Nut- und Ruhestätten nicht vermieden werden, ist aber auf- ner Brutsaison zu einer Verschlechterung des Erhal- zungsextensivierungen, angepasstes Mahdregime, grund der kurzfristigen Wiederherstellbarkeit temporär tungszustandes führen können. Anlage von Blänken) (kurzfristig wirksam) begrenzt. Falls erforderlich ist die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten kurzfristig durch CEF-Maßnahmen aufrecht zu erhalten. =>geringe Wahrscheinlichkeit Vögel – Bewohner von brache- oder heidegeprägtem Offenland (Braunkehlchen, Feldschwirl, Heidelerche, Schwarzkehlchen, Ziegenmelker) Anlage- und baubedingter Verlust Vermeidung der Tötung von Individuen im Zuge der Die Tötung im Zuge der Schädigung von Fortpflanzungs- Temporärer Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestät- Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten o- und Ruhestätten kann durch eine Feintrassierung ver- ten durch Anlage des Arbeitsstreifens, dadurch Tötung der Störung oder des Verlustes von Fortpflanzungs- mieden werden. Sollte eine Feintrassierung nicht mög- von Individuen sowie Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten lich sein, so kann die Tötung durch eine Baufeldräumung und Ruhestätten möglich. Feintrassierung bei bekannten Schwerpunktvorkom- außerhalb der Brutzeit vermieden werden. Eine Tötung men durch baubedingte Störungen (Nistplatzaufgabe) kann Baubedingte Störungen ebenfalls i.d.R. durch verschiedene Vermeidungsmaß- Temporäre Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ru- Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit nahmen (Feintrassierung, Bauzeitenregelung, Vergrä- hestätte für maximal eine Brutperiode durch störungsbe- Bauzeitenregelung mung) vollständig ausgeschlossen werden. dingte Aufgabe des Brut- und/oder Ruheplatzes. Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch Ver- =>geringe Wahrscheinlichkeit Dadurch auch Tötung von Individuen durch mögliche grämung CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Aufgabe des Nistplatzes möglich. Eine darüber hinaus- Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist auf- ökologischen Funktion der betroffenen Fortpflan- gehende erhebliche Störung ist sehr unwahrscheinlich grund der kurzfristigen Wiederherstellbarkeit temporär zungs- und Ruhestätten und nur dann zu erwarten, wenn maßgebliche Anteile begrenzt. Falls erforderlich ist die ökologische Funktion der lokalen Population während der Brut- und Aufzucht- Sofern keine Ersatzhabitate in ausreichender Größe der Fortpflanzungs- und Ruhestätten kurzfristig (bei er- zeiten gestört werden und die Empfindlichkeit der Lokal- zur Verfügung stehen, Entwicklung von geeigneten forderlicher Aushagerung mittelfristig) durch CEF-Maß- population so groß ist, dass die Störungen während ei- Strukturen in halboffenen Habitaten (Entbuschung, nahmen aufrecht zu erhalten. ner Brutsaison zu einer Verschlechterung des Erhal- Auflichtung, Anlage von Brachen und Rohbodenflä- => geringe (bis mittlere) Wahrscheinlichkeit tungszustandes führen können. chen, Extensivierung, Mosaik- oder Staffelmahd - kurzfristig wirksam, Ausmagerungen - mittelfristig wirksam) 29.04.2022 Seite 16
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) Mögliche Vermeidungs- und / oder Art der Betroffenheit Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände CEF-Maßnahmen Vögel – Bewohner von Röhrichte und Verlandungszonen (Blaukehlchen, Teichrohrsänger, Wasserralle) Anlage- und baubedingter Verlust Vermeidung der Tötung von Individuen oder des Die Tötung im Zuge der Schädigung von Fortpflanzungs- Temporärer Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestät- Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und Ruhestätten kann durch eine Feintrassierung ver- ten durch Anlage des Arbeitsstreifens, dadurch Tötung Feintrassierung und Arbeitsstreifeneinengung bei mieden werden. Sollte eine Feintrassierung nicht mög- von Individuen sowie Zerstörung von Fortpflanzungs- bekannten Schwerpunktvorkommen oder ggf. ge- lich sein, so kann die Tötung durch eine Baufeldräumung und Ruhestätten möglich. schlossene Gewässerkreuzung (inkl. gewässerbe- außerhalb der Brutzeit vermieden werden. Eine Tötung gleitender Röhrichtbestände) durch baubedingte Störungen (Nistplatzaufgabe) kann Baubedingte Störungen ebenfalls i.d.R. durch verschiedene Vermeidungsmaß- Temporäre Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ru- Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit nahmen (Feintrassierung, Bauzeitenregelung, Vergrä- hestätte für maximal eine Brutperiode durch störungsbe- Bauzeitenregelung mung) vollständig ausgeschlossen werden. dingte Aufgabe des Brut- und/oder Ruheplatzes. Dadurch auch Tötung von Individuen durch mögliche Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch =>geringe Wahrscheinlichkeit Aufgabe des Nistplatzes möglich. Eine darüber hinaus- Vergrämung Sollte eine Vermeidung durch die Feintrassierung nicht gehende erhebliche Störung ist sehr unwahrscheinlich CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi- möglich sein, ist durch Baufeldräumung außerhalb der und nur dann zu erwarten, wenn maßgebliche Anteile schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Brutzeit der Tötungsverbotstatbestand i.d.R. zu vermei- der lokalen Population während der Brut- und Aufzucht- Ruhestätten den zeiten gestört werden und die Empfindlichkeit der Lokal- Entwicklung von Gewässern und Verlandungszonen =>geringe Wahrscheinlichkeit population so groß ist, dass die Störungen während ei- durch Optimierung bestehender Gewässer oder Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist auf- ner Brutsaison zu einer Verschlechterung des Erhal- Wiedervernässung von Feuchtgebieten. Anpflan- grund der kurzfristigen Wiederherstellbarkeit temporär tungszustandes führen können. zung von Röhrichten. (kurzfristig wirksam) begrenzt. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist kurzfristig durch CEF-Maßnahmen aufrecht zu erhalten. => geringe Wahrscheinlichkeit 29.04.2022 Seite 17
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) Mögliche Vermeidungs- und / oder Art der Betroffenheit Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände CEF-Maßnahmen Vögel – Bewohner von Stillgewässern (Knäkente, Krickente, Lachmöwe, Löffelente, Schnatterente, Sturmmöwe, Tafelente, Zwergtaucher) Anlage- und baubedingter Verlust Vermeidung der Tötung von Individuen oder des Der Tötungsverbotstatbestand und die Zerstörung der Verlust von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten durch Que- Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Fortpflanzungs- und Ruhestätte kann i.d.R. durch Fein- rung von Gewässern bzw. Verlandungszonen und ge- Feintrassierung und Arbeitsstreifeneinengung bei trassierung oder geschlossene Gewässerkreuzung ver- wässerbegleitende Gehölzsäume, dadurch Tötung von bekannten Schwerpunktvorkommen oder ggf. ge- mieden werden. Individuen sowie Zerstörung von Fortpflanzungs- und schlossene Gewässerkreuzung =>geringe Wahrscheinlichkeit Ruhestätten möglich. Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit Sollte eine Vermeidung durch die Feintrassierung nicht Baubedingte Störungen möglich sein, ist durch Baufeldräumung außerhalb der Bauzeitenregelung Temporäre Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ru- Brutzeit der Tötungsverbotstatbestand i.d.R. zu vermei- hestätte für maximal eine Brutperiode durch störungsbe- Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch den dingte Aufgabe des Brut- und/oder Ruheplatzes. Vergrämung =>geringe Wahrscheinlichkeit Dadurch auch Tötung von Individuen durch mögliche CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi- Aufgabe des Nistplatzes möglich. Eine darüber hinaus- Eine Tötung durch baubedingte Störungen (Nistplatzauf- schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und gehende erhebliche Störung ist sehr unwahrscheinlich gabe) kann ebenfalls i.d.R. durch verschiedene Vermei- Ruhestätten und nur dann zu erwarten, wenn maßgebliche Anteile dungsmaßnahmen (Feintrassierung, Bauzeitenrege- Entwicklung von Gewässern und Verlandungszonen lung, Vergrämung) vollständig ausgeschlossen werden. der lokalen Population während der Brut- und Aufzucht- durch Optimierung bestehender Gewässer oder zeiten gestört werden und die Empfindlichkeit der Lokal- =>geringe Wahrscheinlichkeit Wiedervernässung von Feuchtgebieten. Anpflan- population so groß ist, dass die Störungen während ei- Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist auf- zung von Röhrichten. ner Brutsaison zu einer Verschlechterung des Erhal- grund der kurzfristigen Wiederherstellbarkeit temporär tungszustandes führen können. begrenzt. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist kurzfristig durch CEF-Maßnahmen aufrecht zu erhalten. Bei geschlossener Gewässerkreu- zung (inkl. der Uferbereiche) kann die Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte vollständig vermieden werden => geringe Wahrscheinlichkeit 29.04.2022 Seite 18
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa) ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I) Mögliche Vermeidungs- und / oder Art der Betroffenheit Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände CEF-Maßnahmen Vögel – Bewohner von Fließgewässern oder entsprechenden Ersatzhabitaten (Eisvogel, Flussregenpfeifer, Flussuferläufer, Kormoran, Mittelmeermöwe, Uferschwalbe) Anlage- und baubedingter Verlust Vermeidung der Tötung von Individuen oder des Der Tötungsverbotstatbestand und die Zerstörung der Verlust von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten durch Que- Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Fortpflanzungs- und Ruhestätte kann i.d.R. durch Fein- rung von Gewässern bzw. Verlandungszonen und ge- Feintrassierung und Arbeitsstreifeneinengung bei trassierung oder geschlossene Gewässerkreuzung ver- wässerbegleitende Gehölzsäume, dadurch Tötung von bekannten Schwerpunktvorkommen oder ggf. ge- mieden werden. Individuen sowie Zerstörung von Fortpflanzungs- und schlossene Gewässerkreuzung =>geringe Wahrscheinlichkeit Ruhestätten möglich. Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit Sollte eine Vermeidung durch die Feintrassierung nicht möglich sein, ist durch Baufeldräumung außerhalb der Bauzeitenregelung Baubedingte Störungen Brutzeit der Tötungsverbotstatbestand i.d.R. zu vermei- Temporäre Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ru- Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch den hestätte für maximal eine Brutperiode durch störungsbe- Vergrämung =>geringe Wahrscheinlichkeit dingte Aufgabe des Brut- und/oder Ruheplatzes. CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi- Eine Tötung durch baubedingte Störungen (Nistplatzauf- Dadurch auch Tötung von Individuen durch mögliche schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und gabe) kann ebenfalls i.d.R. durch verschiedene Vermei- Aufgabe des Nistplatzes möglich. Eine darüber hinaus- Ruhestätten dungsmaßnahmen (Feintrassierung, Bauzeitenrege- gehende erhebliche Störung ist sehr unwahrscheinlich Entwicklung von Gewässern und Verlandungszonen lung, Vergrämung) vollständig ausgeschlossen werden. und nur dann zu erwarten, wenn maßgebliche Anteile durch Optimierung bestehender Gewässer oder der lokalen Population während der Brut- und Aufzucht- =>geringe Wahrscheinlichkeit Wiedervernässung von Feuchtgebieten. Anpflan- zeiten gestört werden und die Empfindlichkeit der Lokal- zung von Röhrichten. Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist auf- population so groß ist, dass die Störungen während ei- grund der kurzfristigen Wiederherstellbarkeit temporär Entwicklung von Brutstätten durch Schaffung künst- ner Brutsaison zu einer Verschlechterung des Erhal- begrenzt. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- licher Brutröhren oder Abstechen von Böschungen tungszustandes führen können. und Ruhestätten ist kurzfristig durch CEF-Maßnahmen (Eisvogel, Uferschwalbe; kurzfristig wirksam) aufrecht zu erhalten. Bei geschlossener Gewässerkreu- Entwicklung von vegetationsarmen Kies- und Schot- zung (inkl. der Uferbereiche) kann die Zerstörung der terflächen (nur Flussregenpfeifer, kurzfristig wirk- Fortpflanzungs- und Ruhestätte vollständig vermieden sam) werden => geringe Wahrscheinlichkeit 29.04.2022 Seite 19
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