DORSTEN NACH DUISBURG-HAMBORN "DOHA" - WASSERSTOFFLEITUNG (H2) VON

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Wasserstoffleitung (H2) von
Dorsten nach Duisburg-Hamborn „DoHa“
     Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht
             (UVP-Bericht Stufe I)
       für das Raumordnungsverfahren

                     Anhang 2

           Artenschutz-Vorprüfung

              Fassung vom 29.04.2022

                      Im Auftrag der

               Open Grid Europe GmbH

                    Bearbeitung durch

            herne ● münchen ● hannover ● berlin
                   www.boschpartner.de
Auftraggeber:                 Open Grid Europe GmbH         Kallenbergstraße 5
                                                            45141 Essen

Projektleitung:               Andre Graßmann
Fachzuständigkeit:            Sonja Könning

Auftragnehmer:                Bosch & Partner GmbH          Kirchhofstr. 2c
                                                            44623 Herne

Bearbeiter/in:                Dipl.-Geogr. Bernd Avermann
                              Dipl.-Geogr. Jörg Borkenhagen
                              Dipl.-Geogr. Petra Gomm
                              M. Sc. Geogr. Nina Litz

Revisionsverlauf

 Rev.    Datum       Verfasser         geprüft von      Freigabe durch        Bemerkung

  00    25.03.2022   Litz / Gomm      Borkenhagen       Könning (OGE)

  01    29.04.2022   Litz / Gomm      Borkenhagen       Könning (OGE)

                              Herne, den 29.04.2022
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

Inhaltsverzeichnis                                                                                                    Seite

0.1           Tabellenverzeichnis ......................................................................................... II

1             Artenschutzrechtliche Prüfung ..................................................................... 3
1.1           Zu betrachtendes Artenspektrum ..................................................................... 3
1.2           Wahrscheinlichkeitsabschätzung der Erfüllung von Verbotstatbeständen
              gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ......................................................................... 8
1.3           Untervariantenvergleich 1. Tranche.................................................................26
1.3.1         Vergleich T1.1: Nordöstlich Holsterhausen zwischen Wienbach und K41
              (GP02 – GP03) ...............................................................................................27
1.3.1.1       Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster NRW und anderer Quellen .27
1.3.1.2       Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattabfrage ..................................29
1.3.2         Vergleich T1.2: Südlich Dorsten zwischen L618 und Rapphofs Mühlenbach
              (GP05 – GP06) ...............................................................................................30
1.3.2.1       Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster NRW und anderer Quellen .30
1.3.2.2       Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattabfrage ..................................30
1.3.3         Vergleich T1.3: Östlich Schermbeck bis L462 südwestl. Flugplatz Schwarze
              Heide (GP04 – GP07) .....................................................................................32
1.3.3.1       Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster NRW und anderer Quellen .32
1.3.3.2       Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattabfrage ..................................36
1.3.4         Vergleich T1.4: Duisburg Marxloh - Prinz-Eugen-Straße bis zur Emscher
              (GP09 – GP10) ...............................................................................................39
1.3.4.1       Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster und anderer Quellen ..........39
1.3.4.2       Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattabfrage ..................................39
1.3.5         Vergleich T1.5: Südlich DU Vierlinden bis Zwangspunkt Anbindung
              Thyssenkrupp-Steel (GP11 – TKS) .................................................................42
1.3.5.1       Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster und anderer Quellen ..........42
1.3.5.2       Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattabfrage ..................................42
1.3.6         Vergleich T1.6: Zwangspunkt Anbindung Thyssenkrupp-Steel bis L1 südlich
              Fahrn (TKS – GP13) .......................................................................................45
1.3.6.1       Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster und anderer Quellen ..........45
1.3.6.2       Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattabfrage ..................................45
1.3.7         Vergleich T1.7: K6 am Stadion westlich Marxloh nach Süden (GP14 – EP) ....48
1.3.7.1       Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster und anderer Quellen ..........48
1.3.7.2       Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattabfrage ..................................48
1.4           Variantenvergleich 2.Tranche..........................................................................51
1.4.1         Vergleich T2.1: Bei Waldteich – Zwangspunkt Anbindung Thyssenkrupp-
              Steel (GP08 – TKS) ........................................................................................51
1.4.1.1       Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster und anderer Quellen ..........51
1.4.1.2       Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattauswertung............................53

29.04.2022                                                                                                                   I
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

1.5           Variantenvergleich 3. Tranche.........................................................................56
1.5.1         Vergleich T3.1: Station Dorsten – K6 am Stadion westlich Marxloh
              (GP01 – GP14) ...............................................................................................56
1.5.1.1       Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster und anderer Quellen ..........56
1.5.1.2       Planungsrelevante Arten gemäß Messtischblattabfrage ..................................62

0.1           Tabellenverzeichnis                                                                                     Seite

Tab. 1-1:     Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster und anderer Quellen
              (konkrete Hinweise der Kreise und kreisfreien Städte, Biostationen und
              Ergebnisse anderer Kartierungen) im Umfeld der betrachteten
              Korridorvarianten.............................................................................................. 3
Tab. 1-2:     Planungsrelevante Arten der von den Trassenvarianten betroffenen
              Messtischblätter (4306, 4307, 4406, 4407, 4506) ............................................. 5
Tab. 1-3:     Wahrscheinlichkeitsabschätzung der Erfüllung von Verbotstatbeständen
              gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG aller im Wirkbereich der untersuchten Korridore
              potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten (Fundortkataster NRW,
              Meldungen der Biologischen Station Kreis Recklinghausen und Kreis Wesel
              und Messtischblätter) ....................................................................................... 8

29.04.2022                                                                                                                   II
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

1              Artenschutzrechtliche Prüfung

1.1            Zu betrachtendes Artenspektrum

Tab. 1-1:      Planungsrelevante Arten gemäß Fundortkataster und anderer Quellen (konkrete Hin-
               weise der Kreise und kreisfreien Städte, Biostationen und Ergebnisse anderer Kar-
               tierungen) im Umfeld der betrachteten Korridorvarianten

                         Artname                                                            Erhaltungszu-
                                                         Rote Liste besonders     streng
                                                                                             stand (NRW,
                                                        Status NRW geschützt1   geschützt 1
                                                                                              atlantisch)
           deutsch                 wissenschaftlich
Säugetiere
Braunes Langohr             Plecotus auritus                G          §            §§           G
Breitflügelfledermaus       Eptesicus serotinus             2          §            §§           U-
Europäischer Biber          Castor fiber                    3          §            §§           G+
Fischotter                  Lutra lutra                     1          §            §§           U+
Fransenfledermaus           Myotis nattereri                *          §            §§           G
Großer Abendsegler          Nyctalus noctula                R          §            §§           G
Kleinabendsegler            Nyctalus leisleri               V          §            §§           U
Mückenfledermaus            Pipistrellus pygmaeus           D          §            §§           U
Rauhautfledermaus           Pipistrellus nathusii           R          §            §§           G
Wasserfledermaus            Myotis daubentonii              G          §            §§           G
Zwergfledermaus             Pipistrellus pipistrellus       *          §            §§           G
Vögel
Baumfalke                   Falco subbuteo                  3          §            §§           U
Baumpieper                  Anthus trivialis                2          §             -           U-
Blässgans (RV)              Anser albifrons                 *          §             -           G
Bluthänfling                Carduelis cannabina             3          §             -           U
Braunkehlchen               Saxicola rubetra                1S         §             -           S
Bruchwasserläufer (RV)      Tringa glareola                 §          §§           2            S
Eisvogel                    Alcedo atthis                   *          §            §§           G
Feldlerche                  Alauda arvensis                 3S         §             -           U↓
Feldschwirl                 Locustella naevia               3          §             -           U
Feldsperling                Passer montanus                 3          §             -           U
Flussregenpfeifer           Charadrius dubius               2          §            §§           S
Flussuferläufer (RV)        Actitis hypoleucos              V          §            §§           G
Gänsesäger (RV)             Mergus merganser                *          §             -           G
Gartenrotschwanz            Phoenicurus phoenicurus         2          §             -           U
Graureiher                  Ardea cinerea                   *          §             -           G
Grünschenkel (RV)           Tringa nebularia                *          §             -           U
Habicht                     Accipiter gentilis              3          §            §§           U
Heidelerche                 Lullula arborea                 *S         §            §§           U+
Kiebitz (BV)                Vanellus vanellus               2S         §            §§           S

1   gemäß § 7 BNatSchG

29.04.2022                                                                                       Seite 3
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

                        Artname                                                          Erhaltungszu-
                                                      Rote Liste besonders     streng
                                                                                          stand (NRW,
                                                     Status NRW geschützt1   geschützt 1
                                                                                           atlantisch)
           deutsch                wissenschaftlich
Kiebitz (RV)               Vanellus vanellus             3          §            §§           U
Kleinspecht                Dryobates minor               3          §             -           U
Knäkente (BV)              Anas querquedula              1S         §            §§           S
Knäkente (RV)              Anas querquedula              2          §            §§           U
Kormoran                   Phalacrocorax carbo           *          §             -           G
Kranich                    Grus grus                     *          §            §§           G
Krickente (BV)             Anas crecca                   3          §             -           U
Krickente (RV)             Anas crecca                   3          §             -           G
Kuckuck                    Cuculus canorus               2          §             -           U↓
Lachmöwe                   Larus ridibundus              *          §             -           U
Löffelente (BV)            Anas clypeata                 3S         §             -           U
Löffelente (RV)            Anas clypeata                 *          §             -           G
Mäusebussard               Buteo buteo                   *          §            §§           G
Mittelspecht               Dendrocopos medius            *          §            §§           G
Nachtigall                 Luscinia megarhynchos         3          §             -           U
Neuntöter                  Lanius collurio               V          §             -           U
Pfeifente (RV)             Anas penelope                 *          §             -           G
Rauchschwalbe              Hirundo rustica               3          §             -           U
Rebhuhn                    Perdix perdix                 2S         §             -           S
Rostgans                   Tadorna ferruginea           Neo         §             -           G
Rotmilan                   Milvus milvus                 *S         §            §§           S
Saatgans (RV)              Anser fabalis                 -          §             -           G
Schleiereule               Tyto alba                     *S         §            §§           G
Schnatterente              Anas strepera                 *          §             -           G
Schwarzkehlchen            Saxicola torquata             3S         §             -           G
Schwarzspecht              Dryocopus martius             *          §            §§           G
Silberreiher (RV)          Casmerodius albus             *          §            §§           G
Sperber                    Accipiter nisus               *          §            §§           G
Star                       Sturnus vulgaris              3          §             -           U
Steinkauz                  Athene noctua                 3S         §            §§           U
Steinschmätzer             Oenanthe oenanthe             1          §             -           S
Tafelente (BV)             Aythya ferina                 1          §             -           S
Tafelente (RV)             Aythya ferina                 *          §             -           G
Teichrohrsänger            Acrocephalus scirpaceus       *          §             -           G
Turmfalke                  Falco tinnunculus             V          §            §§           G
Uhu                        Bubo bubo                     *          §            §§           G
Waldkauz                   Strix aluco                   *          §            §§           G
Waldlaubsänger             Phylloscophus sbilatrix       3          §             -           U
Waldschnepfe               Scolopax rusticola            3          §             -           U
Waldwasserläufer (RV)      Tringa ochropus               *          §            §§           G
Wanderfalke                Falco peregrinus              *S         §            §§           G

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Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

                           Artname                                                                  Erhaltungszu-
                                                                Rote Liste besonders      streng
                                                                                                     stand (NRW,
                                                               Status NRW geschützt1    geschützt 1
                                                                                                      atlantisch)
            deutsch                  wissenschaftlich
Wasserralle                   Rallus aquaticus                        3       §              -           U
Weißstorch                    Ciconia ciconia                         *S      §             §§           G
Wespenbussard                 Pernis apivorus                         2       §             §§           S
Wiesenpieper                  Anthus pratensis                        2S      §              -           S
Zwergtaucher (RV)             Zwergtaucher                            *       §              -           G
Amphibien und Reptilien
Kammmolch                     Triturus cristatus                      3       §             §§           G
Kleiner Wasserfrosch          Rana lessonae                           3       §             §§         unbek.
Kreuzkröte                    Bufo calamita                           3       §             §§           U
Zauneidechse                  Lacerta agilis                          2       §             §§           G
Libellen
Große Moosjungfer             Leucorrhinia pectoralis                 1       §             §§           U

Tab. 1-2:       Planungsrelevante Arten der von den Trassenvarianten betroffenen Messtischblätter
                (4306, 4307, 4406, 4407, 4506)

                                  Artname                                         Erhaltungszustand in NRW
                 deutsch                           wissenschaftlich                      altlantisch
 Säugetiere
 Bechsteinfledermaus                      Myotis bechsteinii                                 U+
 Breitflügelfledermaus                    Eptesicus serotinus                                U-
 Europäischer Biber                       Castor fiber                                       G+
 Fransenfledermaus                        Myotis nattereri                                       G
 Großer Abendsegler                       Nyctalus noctula                                       G
 Großes Mausohr                           Myotis myotis                                          U
 Kleiner Abendsegler                      Nyctalus leisleri                                      U
 Rauhautfledermaus                        Pipistrellus nathusii                                  G
 Teichfledermaus                          Myotis dasycneme                                       G
 Wasserfledermaus                         Myotis daubentonii                                     G
 Zwergfledermaus                          Pipistrellus pipistrellus                              G
 Vögel
 Baumfalke                                Falco subbuteo                                         U
 Baumpieper                               Anthus trivialis                                   U-
 Bekassine                                Gallinago gallinago                                    U
 Blässgans                                Anser albifrons                                        G
 Blaukehlchen                             Luscinia svecica                                       U
 Bluthänfling                             Carduelis cannabina                                    U
 Brandgans                                Tadorna tadorna                                        G
 Bruchwasserläufer                        Tringa glareola                                        S
 Dunkler Wasserläufer                     Tringa erythropus                                      U
 Eisvogel                                 Alcedo atthis                                          G
 Feldlerche                               Alauda arvensis                                    U-

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Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

                            Artname                            Erhaltungszustand in NRW
                deutsch                   wissenschaftlich            altlantisch
 Feldschwirl                      Locustella naevia                       U
 Feldsperling                     Passer montanus                         U
 Flussregenpfeifer                Charadrius dubius                       S
 Flussuferläufer                  Actitis hypoleucos                      G
 Gänsesäger                       Mergus merganser                        G
 Gartenrotschwanz                 Phoenicurus phoenicurus                 U
 Girlitz                          Serinus serinus                         S
 Goldregenpfeifer                 Pluvialis apricaria                     S
 Graureiher                       Ardea cinerea                           G
 Großer Brachvogel                Numenius arquata                        U
 Grünschenkel                     Tringa nebularia                        U
 Habicht                          Accipiter gentilis                      U
 Heidelerche                      Lullula arborea                         U+
 Kampfläufer                      Philomachus pugnax                      U
 Kiebitz (BV)                     Vanellus vanellus                       S
 Kiebitz (RV)                     Vanellus vanellus                       U
 Kleinspecht                      Dryobates minor                         U
 Knäckente (BV)                   Anas querquedula                        S
 Knäckente (RV)                   Anas querquedula                        U
 Krickente (BV)                   Anas crecca                             U
 Krickente (RV)                   Anas crecca                             G
 Kuckuck                          Cuculus canorus                         U-
 Kurzschnabelgans                 Anser brachyrhynchus                    G
 Lachmöwe                         Larus ridibundus                        U
 Löffelente (BV)                  Anas clypeata                           U
 Löffelente (RV)                  Anas clypeata                           U
 Löffler                          Platalea leucorodia                     G
 Mäusebussard                     Buteo buteo                             G
 Mehlschwalbe                     Delichon urbica                         U
 Mittelmeermöwe                   Larus [c.] michahellis                  U+
 Mittelspecht                     Dendrocopos medius                      G
 Nachtigall                       Luscinia megarhynchos                   U
 Neuntöter                        Lanius collurio                         U
 Pfeifente                        Anas penelope                           G
 Pirol                            Oriolus oriolus                         S
 Rauchschwalbe                    Hirundo rustica                         U
 Rebhuhn                          Perdix perdix                           S
 Rotschenkel                      Tringa totanus                          U
 Saatgans                         Anser fabalis                           G
 Saatkrähe                        Corvus frugilegus                       G
 Schellente                       Bucephala clangula                      G
 Schleiereule                     Tyto alba                               G

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Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

                            Artname                            Erhaltungszustand in NRW
                deutsch                   wissenschaftlich            altlantisch
 Schnatterente                    Anas strepera                           G
 Schwarzkehlchen                  Saxicola rubicola                       G
 Schwarzmilan                     Milvus migrans                          G
 Schwarzspecht                    Dryocopus martius                       G
 Seeadler                         Haliaeetus albicilla                    S
 Sperber                          Accipiter nisus                         G
 Star                             Sturnus vulgaris                        U
 Steinkauz                        Athene noctua                           U
 Steinschmätzer                   Oenanthe oenanthe
 Sturmmöwe                        Larus canus                             U
 Tafelente (BV)                   Aythya ferina                           S
 Tafelente (RV)                   Aythya ferina                           G
 Teichrohrsänger                  Acrocephalus scirpaceus                 G
 Turmfalke                        Falco tinnunculus                       G
 Turteltaube                      Streptopelia turtur                     S
 Uferschwalbe                     Riparia riparia                         U
 Uhu                              Bubo bubo                               G
 Wachtel                          Coturnix coturnix                       U
 Wachtelkönig                     Crex crex                               S
 Waldkauz                         Strix aluco                             G
 Waldlaubsänger                   Phylloscopus sibilatrix                 U
 Waldohreule                      Asio otus                               U
 Waldschnepfe                     Scolopax rusticola                      U
 Waldwasserläufer                 Tringa ochropus                         G
 Wanderfalke                      Falco peregrinus                        G
 Wasserralle                      Rallus aquaticus                        U
 Weißstorch                       Ciconia ciconia                         G
 Weißwangengans                   Branta leucopsis                        G
 Wespenbussard                    Pernis apivorus                         S
 Wiesenpieper                     Anthus pratensis                        S
 Ziegenmelker                     Caprimulgus europaeus                   S
 Zwergsäger                       Mergellus albellus                      G
 Zwergschwan                      Cygnus bewickii                         S
 Zwergtaucher                     Tachybaptus ruficollis                  G
 Amphibien und Reptilien
 Kammmolch                        Triturus cristatus                      G
 Kleiner Wasserfrosch             Rana lessonae                         unbek.
 Kreuzkröte                       Bufo calamita                           U
 Zauneidechse                     Lacerta agilis                          G
 Libellen
 Asiatische Keiljungfer          Stylurus flavipes                        G

29.04.2022                                                                          Seite 7
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

1.2           Wahrscheinlichkeitsabschätzung der Erfüllung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG

Tab. 1-3:     Wahrscheinlichkeitsabschätzung der Erfüllung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG aller im Wirkbereich der unter-
              suchten Korridore potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten (Fundortkataster NRW, Meldungen der Biologischen Station
              Kreis Recklinghausen und Kreis Wesel und Messtischblätter)

Arten mit schlechtem Erhaltungszustand in NRW sind unterstrichen. Arten gemäß Fundortkataster NRW oder bei konkreten Hinweisen oder gemäß Nachwei-
sen in alten Kartierungen sind in blauer Schrift, Arten im ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand, die „nur“ gemäß Messtischblattabfrage im Bereich
der Trassenvarianten liegen, sind in schwarzer Schrift dargestellt.

                                                                         Mögliche Vermeidungs- und / oder
                   Art der Betroffenheit                                                                                   Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände
                                                                                 CEF-Maßnahmen

 Fischotter

 Anlage- und baubedingter Verlust                               Vermeidung der Tötung von Individuen, erhebliche       Der Tötungsverbotstatbestand kann i.d.R. vermieden
 Beanspruchung von relevanten Fließgewässerabschnit-            Störungen oder des Verlustes von Fortpflanzungs-       werden.
 ten und deren Uferzonen                                        und Ruhestätten                                        => geringe Wahrscheinlichkeit
 Baubedingte Störungen                                             Feintrassierung oder ggf. geschlossene Gewässer-   Durch Feintrassierung oder ggf. geschlossene Gewäs-
                                                                    kreuzung                                           serkreuzung können Inanspruchnahmen von Fortpflan-
 Ggf. sind Nachtbauarbeiten bei Gewässerkreuzungen
 erforderlich, die in die Aktivitätszeit des Fischotters fal-      Bei Nachtbauarbeiten Lebensraum des Fischotters    zungs- und Ruhestätten vermieden werden
 len. Störungen können dabei eintreten.                             vor Licht- und Lärmimmissionen z.B. durch mobile   => geringe Wahrscheinlichkeit
                                                                    Wände abschirmen
                                                                                                                       Bei Nachtbauarbeiten bei Gewässerkreuzungen können
                                                                CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi-        erhebliche Störungen durch Abschirmung von Licht- und
                                                                schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und     Lärmimmissionen vermieden werden
                                                                Ruhestätten
                                                                                                                       => geringe Wahrscheinlichkeit
                                                                   nicht erforderlich

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Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

                                                                       Mögliche Vermeidungs- und / oder
                  Art der Betroffenheit                                                                                    Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände
                                                                               CEF-Maßnahmen

 Europäischer Biber

 Anlage- und baubedingter Verlust                             Vermeidung der Tötung von Individuen, erhebliche
 Beanspruchung von relevanten Fließgewässerabschnit-          Störungen oder des Verlustes von Fortpflanzungs-
 ten und deren Uferzonen                                      und Ruhestätten

 Baubedingte Störungen                                           Feintrassierung oder ggf. geschlossene Gewässer-
                                                                  kreuzung
 Ggf. sind Nachtbauarbeiten bei Gewässerkreuzungen
 erforderlich, die in die Aktivitätszeit des Bibers fallen.      Bei Nachtbauarbeiten Lebensraum des Bibers vor
 Störungen können dabei eintreten.                                Licht- und Lärmimmissionen z.B. durch mobile
                                                                  Wände abschirmen
                                                              CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi-
                                                              schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und
                                                              Ruhestätten
                                                                 Naturnahe Gestaltung von Fließgewässerabschnit-
                                                                  ten; Anlage/ Entwicklung von Ufergehölzen (kurz-
                                                                  bis mittelfristig wirksam)

 Fledermäuse – waldbewohnende Arten (Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Mückenfledermaus, Rau-
 hautfledermaus, Wasserfledermaus)

 Anlage- und baubedingter Verlust                             Vermeidung der Tötung von Individuen, erhebliche         Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann
 Beseitigung von Gehölzen mit Quartierfunktion, dadurch       Störungen oder des Verlustes von Fortpflanzungs-         ebenso wie der Tötungsverbotstatbestand durch die
 Tötung von Individuen sowie Zerstörung von Fortpflan-        und Ruhestätten                                          Feintrassierung oder die Einengung des Arbeitsstreifens
 zungs- und Ruhestätten möglich.                                 Feintrassierung, Einengung des Arbeitsstreifens im   vermieden werden.

 Baubedingte Störungen                                            Bereich von Wochenstuben                             => geringe Wahrscheinlichkeit
                                                                 Verschließen potenzieller Quartiere                  Sollten die o.g. Vermeidungsmaßnahmen nicht möglich
                                                                                                                       sein, ist durch Bauzeitenregelungen der Tötungsver-
                                                                 Bauzeitenregelung für Rodungen unverschlossener
                                                                                                                       botstatbestand i.d.R. zu vermeiden
                                                                  potenzieller Quartiere
                                                                                                                       => geringe Wahrscheinlichkeit

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ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

                                                                         Mögliche Vermeidungs- und / oder
                   Art der Betroffenheit                                                                                      Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände
                                                                                 CEF-Maßnahmen
 Ggf. sind Nachtbauarbeiten bei Gewässerkreuzungen                 Abschirmung des Baufeldes bei Nachtbauarbeiten        Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann
 erforderlich, die in die Aktivitätszeit der Fledermäuse fal-       um wichtige Transfer- und Jagdrouten vor              dann nicht vermieden werden, die ökologische Funktion
 len. Störungen können dabei punktuell eintreten. Außer-            Lichtimmissionen zu schützen                          der Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann aber i.d.R-
 halb von Gewässerkreuzungen finden keine Nachtbau-             CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi-           durch geeignete CEF-Maßnahmen (z.B. Fledermaus-
 arbeiten statt.                                                schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und        kästen) aufrechterhalten werden.
                                                                Ruhestätten                                               => geringe Wahrscheinlichkeit
                                                                   Anlage von Fledermauskästen als künstliches Quar-     Erhebliche Störungen von Transfer- und Jagdrouten
                                                                    tierangebot (kurzfristig wirksam)                     können nur bei Nachtbauarbeiten im Bereich von Ge-
                                                                                                                          wässerquerungen auftreten. Durch die Abschirmung der
                                                                   Entwicklung von Alt- und Totholzinseln in vorhande-
                                                                                                                          Funktionsräume gegenüber Licht können erhebliche
                                                                    nen Wäldern zur Erhöhung des natürlichen Quartier-
                                                                                                                          Störungen vermieden werden
                                                                    angebotes (kurz- mittelfristig wirksam)
                                                                                                                          => geringe Wahrscheinlichkeit

 Fledermäuse – Siedlungsbewohnende Arten (Breitflügelfledermaus, Großes Mausohr, Zwergfledermaus)

 Anlage- und baubedingter Verlust                               Vermeidung der Tötung von Individuen, erhebliche          Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann
 Beseitigung von Gebäuden mit Quartierfunktion und so-          Störungen oder des Verlustes von Fortpflanzungs-          ebenso wie der Tötungsverbotstatbestand durch die
 mit auch eine Beschädigung oder Zerstörung von Fort-           und Ruhestätten                                           Feintrassierung vermieden werden
 pflanzungs- und Ruhestätten sowie damit verbundene                Feintrassierung zur Vermeidung von Inanspruch-        => geringe Wahrscheinlichkeit
 Individuenverluste können ausgeschlossen werden.                   nahmen von Spaltenquartieren                          Sollten die o.g. Vermeidungsmaßnahmen nicht möglich
 Eine Beseitigung von Spaltenquartieren an Jagdkanzeln             Verschließen potenzieller Quartiere                   sein, ist durch Bauzeitenregelungen der Tötungsver-
 oder -hütten im Waldbereich dagegen nicht.                                                                               botstatbestand i.d.R. zu vermeiden
                                                                   Bauzeitenregelung für Entfernung unverschlossener
 Baubedingte Störungen                                                                                                    => geringe Wahrscheinlichkeit
                                                                    potenzieller Quartiere
 Ggf. sind Nachtbauarbeiten bei Gewässerkreuzungen
                                                                   Bei Nachtbauarbeiten bei Gewässerquerung wich-        Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann
 erforderlich, die in die Aktivitätszeit der Fledermäuse fal-                                                             dann nicht vermieden werden, die ökologische Funktion
                                                                    tige Transfer- und Jagdrouten vor Lichtimmissionen
 len. Störungen können dabei punktuell eintreten. Außer-                                                                  der Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann aber i.d.R-
                                                                    abschirmen
 halb von Gewässerkreuzungen finden keine Nachtbau-                                                                       durch geeignete CEF-Maßnahmen (z.B. Fledermaus-
 arbeiten statt.                                                CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi-
                                                                                                                          kästen) aufrechterhalten werden.
                                                                schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und
                                                                Ruhestätten                                               => geringe Wahrscheinlichkeit

29.04.2022                                                                                                                                                             Seite 10
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

                                                                       Mögliche Vermeidungs- und / oder
                    Art der Betroffenheit                                                                                    Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände
                                                                               CEF-Maßnahmen
                                                                 Anlage von Fledermauskästen als künstliches Quar-      Erhebliche Störungen von Transfer- und Jagdrouten
                                                                  tierangebot (kurzfristig wirksam)                      können nur bei Nachtbauarbeiten im Bereich von Ge-
                                                                                                                         wässerquerungen auftreten. Durch die Abschirmung der
                                                                                                                         Funktionsräume gegenüber Licht können erhebliche
                                                                                                                         Störungen vermieden werden
                                                                                                                         => geringe Wahrscheinlichkeit

    Vögel – Bewohner von Wald(rändern) und Feldgehölzen (Baumfalke, Baumpieper, Gartenrotschwanz, Graureiher, Habicht, Mäusebussard, Pirol, Rotmilan, Sperber, Turm-
    falke, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldohreule, Waldschnepfe, Wespenbussard)

    Anlage- und baubedingter Verlust                          Vermeidung der Tötung von Individuen oder des              Der Tötungsverbotstatbestand kann hinsichtlich der Tö-
    Beseitigung von Gehölzen als Ruhestätten (z.B. Nacht-     Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten              tung durch Gehölzbeseitigung außerhalb der Brutzeit
    schlafplatz) bzw. mit Horsten oder mit Höhlen als Fort-      Feintrassierung zum Schutz von Horst- und Höhlen-      vermieden werden. Eine Tötung durch baubedingte Stö-
    pflanzungs- und Ruhestätte oder Nistplätze, dadurch Tö-       bäumen sowie Niststandorten                            rungen (Nistplatzaufgabe) kann ebenfalls i.d.R. durch
    tung von Individuen sowie Zerstörung von Fortpflan-                                                                  verschiedene Vermeidungsmaßnahmen (Feintrassie-
                                                                 Baufeldräumung/Bauzeit außerhalb der Brutzeit
    zungs- und Ruhestätten möglich.                                                                                      rung, Bauzeitenregelung, Vergrämung) vollständig aus-
                                                                  (Bauzeitenbeschränkung)
                                                                                                                         geschlossen werden.
                                                                 Bauzeitenregelung                                      => geringe Wahrscheinlichkeit
    Baubedingte Störungen
                                                                 Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch       Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann
    Tötung von Individuen durch mögliche Aufgabe des Nist-        Vergrämung                                             durch die Feintrassierung vermieden werden.
    platzes aufgrund baubedingter Störungen, insbesondere
    im Bereich von Horstschutzzonen (Umkreis je nach Art                                                                 Wenn dies nicht möglich ist, kann die ökologische Funk-
                                                              CEF-Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der ökologi-           tion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch geeig-
    100-300 m um den Horstbaum2) von Greifvögeln und
                                                              schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und         nete CEF-Maßnahmen i.d.R. aufrechterhalten werden.
    Eulen (Baumfalke, Habicht, Mäusebussard, Raufußbus-
                                                              Ruhestätten                                                => geringe Wahrscheinlichkeit
    sard, Sperber, Waldkauz, Wespenbussard) sowie im Be-
    reich der Reviere der weiteren Wald- und Gehölzbewoh-        Anlage von künstlichen Nisthilfen (kurzfristig wirk-
    nenden Arten.                                                 sam)

2   Horstschutzzonen gem. MKULNV (2010): Baumfalke, Habicht, Mäusebussard: 100 m; Wespenbussard: 300 m

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Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

                                                                        Mögliche Vermeidungs- und / oder
                  Art der Betroffenheit                                                                                         Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände
                                                                                CEF-Maßnahmen
 Temporäre Beschädigung der Fortpflanzungs- u. Ruhe-              Erhöhung des Alt- und Totholzanteils in vorhande-
 stätte für maximal eine Brutperiode durch störungsbe-             nen Wäldern bzw. Feldgehölzen durch Nutzungsver-
 dingte Aufgabe des Brut- und/oder Ruheplatzes. Eine               zicht (flächig oder von Einzelbäumen) zur Erhöhung
 darüber hinausgehende erhebliche Störung ist sehr un-             des Anteils potenzieller Horst- bzw. Höhlenbäume
 wahrscheinlich und nur dann zu erwarten, wenn maß-                (kurz- bis mittelfristig wirksam), Entwicklung und Op-
 gebliche Anteile der lokalen Population während der               timierung naturnaher Laubwaldbestände (je nach
 Brut- und Aufzuchtzeiten gestört werden und die Emp-              Maßnahme kurz- bis mittelfristig wirksam)
 findlichkeit der Lokalpopulation so groß ist, dass die Stö-
 rungen während einer Brutsaison zu einer Verschlechte-
 rung des Erhaltungszustandes führen können.

 Vögel – Bewohner von alten Laubwaldbeständen (Kleinspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht)

 Anlage- und baubedingter Verlust                              Vermeidung der Tötung von Individuen oder des                Die Tötung im Zuge der Schädigung der Fortpflanzungs-
 Beseitigung von Nistplätzen, Höhlenbäumen und Horst-          Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten                und Ruhestätte kann durch Feintrassierung vermieden
 standorten als Fortpflanzungs- und Ruhestätte, dadurch           Feintrassierung zum Schutz von Nistplätzen, Höh-         werden. Sollte eine Gehölzbeseitigung unumgänglich
 Tötung von Individuen sowie Zerstörung von Fortpflan-             len- und Horstbäumen                                     sein, so wird die Tötung durch die Beseitigung außerhalb
 zungs- und Ruhestätten möglich.                                                                                            der Brutzeit vermieden. Eine Tötung durch baubedingte
                                                                  Baufeldräumung/Bauzeit außerhalb der Brutzeit
                                                                                                                            Störungen (Nistplatzaufgabe) kann ebenfalls i.d.R. durch
 Baubedingte Störungen                                             (Bauzeitenbeschränkung)
                                                                                                                            verschiedene Vermeidungsmaßnahmen (Feintrassie-
 Tötung von Individuen durch mögliche Aufgabe des Nist-           Bauzeitenregelung                                        rung, Bauzeitenregelung, Vergrämung) vollständig aus-
 platzes aufgrund baubedingter Störungen im Umfeld von
                                                                  Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch         geschlossen werden.
 Nistplätzen, Höhlenbäumen und Horsten, insbesondere
                                                                   Vergrämung                                               =>geringe Wahrscheinlichkeit
 im Bereich von Horstschutzzonen (Habicht 100 m). Tem-
 poräre Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ruhe-                                                                          Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann
 stätte für maximal eine Brutperiode durch störungsbe-         CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi-              durch die Feintrassierung vermieden werden.
 dingte Aufgabe des Brut- und/oder Ruheplatzes. Eine           schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und           Wenn dies nicht möglich ist kann die ökologische Funk-
 darüber hinausgehende erhebliche Störung ist sehr un-         Ruhestätten                                                  tion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch geeig-
 wahrscheinlich und nur dann zu erwarten, wenn maß-                                                                         nete CEF-Maßnahmen aufrechterhalten werden.
 gebliche Anteile der lokalen Population während der
 Brut- und Aufzuchtzeiten gestört werden und die Emp-

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Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

                                                                        Mögliche Vermeidungs- und / oder
                  Art der Betroffenheit                                                                                        Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände
                                                                                CEF-Maßnahmen
 findlichkeit der Lokalpopulation so groß ist, dass die Stö-      Erhöhung des Alt- und Totholzanteils in vorhande-       => mittlere Wahrscheinlichkeit, da kurzfristig wirksame
 rungen während einer Brutsaison zu einer Verschlechte-            nen Wäldern bzw. Feldgehölzen durch Nutzungsver-        Maßnahmen nur unter sehr eingeschränkten Bestands-
 rung des Erhaltungszustandes führen können.                       zicht (flächig oder von Einzelbäumen) zur Erhöhung      situationen (ausreichende Verfügbarkeit von alten bis
                                                                   des Anteils potenzieller Horst- bzw. Höhlenbäume        sehr alten Laubwaldbeständen bzw. aufwertbaren Al-
                                                                   (kurz- bis mittelfristig wirksam)                       tersklassenwälder) möglich sind.
                                                                  Umwandlung von monoton gleichaltrigen Beständen
                                                                   in strukturreiche ungleichaltrige Bestände (kurz- bis
                                                                   mittelfristig wirksam, abhängig von vorhandener
                                                                   Waldstruktur)

 Vögel – Bewohner von Kleingehölzen, Gebüschen und Hecken (Bluthänfling, Feldsperling, Kuckuck, Nachtigall, Neuntöter, Star, Turteltaube)

 Anlage- und baubedingter Verlust                              Vermeidung der Tötung von Individuen oder des               Die Tötung im Zuge der Schädigung der Fortpflanzungs-
 Beseitigung von Gehölzen als Fortpflanzungs- und Ru-          Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten               und Ruhestätte kann durch Feintrassierung vermieden
 hestätte, dadurch Tötung von Individuen sowie Zerstö-            Baufeldräumung/Bauzeit außerhalb der Brutzeit           werden. Sollte eine Gehölzbeseitigung unumgänglich
 rung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten möglich.                 (Bauzeitenbeschränkung)                                 sein, so wird die Tötung durch die Beseitigung außerhalb
                                                                                                                           der Brutzeit vermieden. Eine Tötung durch baubedingte
 Baubedingte Störungen                                            Feintrassierung und Arbeitsstreifeneinengung bei
                                                                                                                           Störungen (Nistplatzaufgabe) kann ebenfalls i.d.R. durch
                                                                   bekannten Schwerpunktvorkommen
                                                                                                                           verschiedene Vermeidungsmaßnahmen (Feintrassie-
                                                                  Bauzeitenregelung                                       rung, Bauzeitenregelung, Vergrämung) vollständig aus-
                                                                  Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch        geschlossen werden.
                                                                   Vergrämung                                              => geringe Wahrscheinlichkeit
                                                               CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi-             Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann
                                                               schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und          durch die Feintrassierung vermieden werden.
                                                               Ruhestätten                                                 Wenn dies nicht möglich ist kann die ökologische Funk-
                                                                  Auflichten dichter Gehölzbestände (kurzfristig wirk-    tion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch geeig-
                                                                   sam)                                                    nete CEF-Maßnahmen i.d.R. aufrechterhalten werden.
                                                                  Entwicklung von Nahrungshabitaten durch Grün-           => geringe Wahrscheinlichkeit
                                                                   land-Extensivierung bzw. Ackerbrachen (kurzfristig
                                                                   wirksam)

29.04.2022                                                                                                                                                                 Seite 13
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

                                                                    Mögliche Vermeidungs- und / oder
                 Art der Betroffenheit                                                                                   Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände
                                                                            CEF-Maßnahmen
 Tötung von Individuen durch mögliche Aufgabe des Nist-       Anlage von künstlichen Nisthilfen (Feldsperling,
 platzes aufgrund baubedingter Störungen im Umfeld             Star; kurzfristig wirksam)
 (Flucht- und Effektdistanzen) von Gehölzen. Temporäre        Anlage von zur Nestanlage geeignete Strukturen
 Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte für           (Gestrüppwälle, Reisighaufen) (Neuntöter; kurzfris-
 maximal eine Brutperiode durch störungsbedingte Auf-          tig wirksam)
 gabe des Brut- und/oder Ruheplatzes. Eine darüber hin-
                                                              Entwicklung von strukturreichen Gehölbeständen
 ausgehende erhebliche Störung ist sehr unwahrschein-
                                                               (Dornsträucher für Raubwürger, Neuntöter; kurzfris-
 lich und nur dann zu erwarten, wenn maßgebliche An-
                                                               tig wirksam)
 teile der lokalen Population während der Brut- und Auf-
 zuchtzeiten gestört werden und die Empfindlichkeit der
 Lokalpopulation so groß ist, dass die Störungen während
 einer Brutsaison zu einer Verschlechterung des Erhal-
 tungszustandes führen können.

 Vögel – Bewohner von ackergeprägtem Offenland (Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel)

 Anlage- und baubedingter Verlust                          Vermeidung der Tötung von Individuen oder des             Die Tötung im Zuge der Schädigung von Fortpflanzungs-
 Temporärer Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestät-      Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten             und Ruhestätten kann durch eine Feintrassierung ver-
 ten durch Anlage des Arbeitsstreifens, dadurch Tötung        Feintrassierung bei bekannten Schwerpunktvorkom-      mieden werden. Sollte eine Feintrassierung nicht mög-
 von Individuen sowie Zerstörung von Fortpflanzungs-           men                                                   lich sein, so kann die Tötung durch eine Baufeldräumung
 und Ruhestätten möglich.                                                                                            außerhalb der Brutzeit, u.U. mit anschließender Freihal-
                                                              Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit (Bauzeiten-
                                                                                                                     tung des Baufeldes durch Vergrämung, vermieden wer-
 Baubedingte Störungen                                         beschränkung)
                                                                                                                     den. Eine Tötung durch baubedingte Störungen (Nist-
                                                              Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch      platzaufgabe) kann ebenfalls i.d.R. durch verschiedene
                                                               Vergrämung                                            Vermeidungsmaßnahmen (Feintrassierung, Bauzeiten-
                                                              Bauzeitenregelung                                     regelung, Vergrämung) vollständig ausgeschlossen wer-
                                                                                                                     den.
                                                           CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi-
                                                           schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und        => geringe Wahrscheinlichkeit
                                                           Ruhestätten

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Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

                                                                     Mögliche Vermeidungs- und / oder
                 Art der Betroffenheit                                                                                     Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände
                                                                             CEF-Maßnahmen
 Temporäre Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ru-            Sofern keine Ersatzhabitate in ausreichender Größe     Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist
 hestätte für maximal eine Brutperiode durch störungsbe-        zur Verfügung stehen, Entwicklung von geeigneten       durch eine Feintrassierung zu vermeiden. Sollte dies
 dingte Aufgabe des Brut- und/oder Ruheplatzes.                 Strukturen (Nutzungsextensivierungen, Blüh- und        nicht möglich sein, kann der Verlust von Fortpflanzungs-
 Dadurch auch Tötung von Individuen durch mögliche              Brachestreifen) im Bereich intensiv genutzter Acker-   und Ruhestätten nicht vermieden werden, ist aber auf-
 Aufgabe des Nistplatzes möglich. Eine darüber hinaus-          kulturen im Umfeld der Trasse (kurzfristig wirksam)    grund der kurzfristigen Wiederherstellbarkeit temporär
 gehende erhebliche Störung ist sehr unwahrscheinlich          Schutz von Gelegen vor Verlusten durch landwirt-       begrenzt. Falls erforderlich ist die ökologische Funktion
 und nur dann zu erwarten, wenn maßgebliche Anteile             schaftliche Bearbeitungsgänge, z. B. mithilfe von      der Fortpflanzungs- und Ruhestätten kurzfristig durch
 der lokalen Population während der Brut- und Aufzucht-         Körben (Kiebitz, kurzfristig wirksam)                  CEF-Maßnahmen aufrecht zu erhalten.
 zeiten gestört werden und die Empfindlichkeit der Lokal-                                                              => geringe Wahrscheinlichkeit
 population so groß ist, dass die Störungen während ei-
 ner Brutsaison zu einer Verschlechterung des Erhal-
 tungszustandes führen können.

 Vögel – Bewohner von grünlandgeprägtem Offenland (Rotschenkel, Wachtelkönig, Wiesenpieper)

 Anlage- und baubedingter Verlust                           Vermeidung der Tötung von Individuen oder des              Die Tötung im Zuge der Schädigung von Fortpflanzungs-
 Temporärer Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestät-       Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten              und Ruhestätten kann durch eine Feintrassierung ver-
 ten durch Anlage des Arbeitsstreifens, dadurch Tötung         Feintrassierung bei bekannten Schwerpunktvorkom-       mieden werden. Sollte eine Feintrassierung nicht mög-
 von Individuen sowie Zerstörung von Fortpflanzungs-            men                                                    lich sein, so kann die Tötung durch eine Baufeldräumung
 und Ruhestätten möglich.                                                                                              außerhalb der Brutzeit, u.U. mit anschließender Freihal-
                                                               Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit
                                                                                                                       tung des Baufeldes durch Vergrämung, vermieden wer-
 Baubedingte Störungen
                                                               Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch       den. Eine Tötung durch baubedingte Störungen (Nist-
 Temporäre Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ru-             Vergrämung                                             platzaufgabe) kann ebenfalls i.d.R. durch verschiedene
 hestätte für maximal eine Brutperiode durch störungsbe-
                                                               Bauzeitenregelung                                      Vermeidungsmaßnahmen (Feintrassierung, Bauzeiten-
 dingte Aufgabe des Brut- und/oder Ruheplatzes.                                                                        regelung, Vergrämung) vollständig ausgeschlossen wer-
 Dadurch auch Tötung von Individuen durch mögliche          CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi-
                                                                                                                       den.
 Aufgabe des Nistplatzes möglich. Eine darüber hinaus-      schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und
                                                            Ruhestätten                                                =>geringe Wahrscheinlichkeit
 gehende erhebliche Störung ist sehr unwahrscheinlich
 und nur dann zu erwarten, wenn maßgebliche Anteile            Sofern keine Ersatzhabitate in ausreichender Größe     Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist
 der lokalen Population während der Brut- und Aufzucht-         zur Verfügung stehen, Entwicklung von geeigneten       durch eine Feintrassierung zu vermeiden. Sollte dies
 zeiten gestört werden und die Empfindlichkeit der Lokal-                                                              nicht möglich sein, kann der Verlust von Fortpflanzungs-

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Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

                                                                     Mögliche Vermeidungs- und / oder
                 Art der Betroffenheit                                                                                   Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände
                                                                             CEF-Maßnahmen
 population so groß ist, dass die Störungen während ei-         Strukturen im Grünland (Neuanlage Grünland, Nut-     und Ruhestätten nicht vermieden werden, ist aber auf-
 ner Brutsaison zu einer Verschlechterung des Erhal-            zungsextensivierungen, angepasstes Mahdregime,       grund der kurzfristigen Wiederherstellbarkeit temporär
 tungszustandes führen können.                                  Anlage von Blänken) (kurzfristig wirksam)            begrenzt. Falls erforderlich ist die ökologische Funktion
                                                                                                                     der Fortpflanzungs- und Ruhestätten kurzfristig durch
                                                                                                                     CEF-Maßnahmen aufrecht zu erhalten.
                                                                                                                     =>geringe Wahrscheinlichkeit

 Vögel – Bewohner von brache- oder heidegeprägtem Offenland (Braunkehlchen, Feldschwirl, Heidelerche, Schwarzkehlchen, Ziegenmelker)

 Anlage- und baubedingter Verlust                           Vermeidung der Tötung von Individuen im Zuge der         Die Tötung im Zuge der Schädigung von Fortpflanzungs-
 Temporärer Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestät-       Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten o-        und Ruhestätten kann durch eine Feintrassierung ver-
 ten durch Anlage des Arbeitsstreifens, dadurch Tötung      der Störung oder des Verlustes von Fortpflanzungs-       mieden werden. Sollte eine Feintrassierung nicht mög-
 von Individuen sowie Zerstörung von Fortpflanzungs-        und Ruhestätten                                          lich sein, so kann die Tötung durch eine Baufeldräumung
 und Ruhestätten möglich.                                      Feintrassierung bei bekannten Schwerpunktvorkom-     außerhalb der Brutzeit vermieden werden. Eine Tötung
                                                                men                                                  durch baubedingte Störungen (Nistplatzaufgabe) kann
 Baubedingte Störungen
                                                                                                                     ebenfalls i.d.R. durch verschiedene Vermeidungsmaß-
 Temporäre Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ru-            Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit
                                                                                                                     nahmen (Feintrassierung, Bauzeitenregelung, Vergrä-
 hestätte für maximal eine Brutperiode durch störungsbe-       Bauzeitenregelung                                    mung) vollständig ausgeschlossen werden.
 dingte Aufgabe des Brut- und/oder Ruheplatzes.
                                                            Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch Ver-    =>geringe Wahrscheinlichkeit
 Dadurch auch Tötung von Individuen durch mögliche
                                                            grämung CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der
 Aufgabe des Nistplatzes möglich. Eine darüber hinaus-                                                               Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist auf-
                                                            ökologischen Funktion der betroffenen Fortpflan-
 gehende erhebliche Störung ist sehr unwahrscheinlich                                                                grund der kurzfristigen Wiederherstellbarkeit temporär
                                                            zungs- und Ruhestätten
 und nur dann zu erwarten, wenn maßgebliche Anteile                                                                  begrenzt. Falls erforderlich ist die ökologische Funktion
 der lokalen Population während der Brut- und Aufzucht-        Sofern keine Ersatzhabitate in ausreichender Größe   der Fortpflanzungs- und Ruhestätten kurzfristig (bei er-
 zeiten gestört werden und die Empfindlichkeit der Lokal-       zur Verfügung stehen, Entwicklung von geeigneten     forderlicher Aushagerung mittelfristig) durch CEF-Maß-
 population so groß ist, dass die Störungen während ei-         Strukturen in halboffenen Habitaten (Entbuschung,    nahmen aufrecht zu erhalten.
 ner Brutsaison zu einer Verschlechterung des Erhal-            Auflichtung, Anlage von Brachen und Rohbodenflä-     => geringe (bis mittlere) Wahrscheinlichkeit
 tungszustandes führen können.                                  chen, Extensivierung, Mosaik- oder Staffelmahd -
                                                                kurzfristig wirksam, Ausmagerungen - mittelfristig
                                                                wirksam)

29.04.2022                                                                                                                                                           Seite 16
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

                                                                     Mögliche Vermeidungs- und / oder
                 Art der Betroffenheit                                                                                 Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände
                                                                             CEF-Maßnahmen

 Vögel – Bewohner von Röhrichte und Verlandungszonen (Blaukehlchen, Teichrohrsänger, Wasserralle)

 Anlage- und baubedingter Verlust                           Vermeidung der Tötung von Individuen oder des          Die Tötung im Zuge der Schädigung von Fortpflanzungs-
 Temporärer Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestät-       Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten          und Ruhestätten kann durch eine Feintrassierung ver-
 ten durch Anlage des Arbeitsstreifens, dadurch Tötung         Feintrassierung und Arbeitsstreifeneinengung bei   mieden werden. Sollte eine Feintrassierung nicht mög-
 von Individuen sowie Zerstörung von Fortpflanzungs-            bekannten Schwerpunktvorkommen oder ggf. ge-       lich sein, so kann die Tötung durch eine Baufeldräumung
 und Ruhestätten möglich.                                       schlossene Gewässerkreuzung (inkl. gewässerbe-     außerhalb der Brutzeit vermieden werden. Eine Tötung
                                                                gleitender Röhrichtbestände)                       durch baubedingte Störungen (Nistplatzaufgabe) kann
 Baubedingte Störungen
                                                                                                                   ebenfalls i.d.R. durch verschiedene Vermeidungsmaß-
 Temporäre Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ru-            Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit
                                                                                                                   nahmen (Feintrassierung, Bauzeitenregelung, Vergrä-
 hestätte für maximal eine Brutperiode durch störungsbe-
                                                               Bauzeitenregelung                                  mung) vollständig ausgeschlossen werden.
 dingte Aufgabe des Brut- und/oder Ruheplatzes.
 Dadurch auch Tötung von Individuen durch mögliche             Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch   =>geringe Wahrscheinlichkeit
 Aufgabe des Nistplatzes möglich. Eine darüber hinaus-          Vergrämung                                         Sollte eine Vermeidung durch die Feintrassierung nicht
 gehende erhebliche Störung ist sehr unwahrscheinlich       CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi-        möglich sein, ist durch Baufeldräumung außerhalb der
 und nur dann zu erwarten, wenn maßgebliche Anteile         schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und     Brutzeit der Tötungsverbotstatbestand i.d.R. zu vermei-
 der lokalen Population während der Brut- und Aufzucht-     Ruhestätten                                            den
 zeiten gestört werden und die Empfindlichkeit der Lokal-      Entwicklung von Gewässern und Verlandungszonen     =>geringe Wahrscheinlichkeit
 population so groß ist, dass die Störungen während ei-         durch Optimierung bestehender Gewässer oder        Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist auf-
 ner Brutsaison zu einer Verschlechterung des Erhal-            Wiedervernässung von Feuchtgebieten. Anpflan-      grund der kurzfristigen Wiederherstellbarkeit temporär
 tungszustandes führen können.                                  zung von Röhrichten. (kurzfristig wirksam)         begrenzt. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs-
                                                                                                                   und Ruhestätten ist kurzfristig durch CEF-Maßnahmen
                                                                                                                   aufrecht zu erhalten.
                                                                                                                   => geringe Wahrscheinlichkeit

29.04.2022                                                                                                                                                         Seite 17
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

                                                                     Mögliche Vermeidungs- und / oder
                 Art der Betroffenheit                                                                                 Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände
                                                                             CEF-Maßnahmen

 Vögel – Bewohner von Stillgewässern (Knäkente, Krickente, Lachmöwe, Löffelente, Schnatterente, Sturmmöwe, Tafelente, Zwergtaucher)

 Anlage- und baubedingter Verlust                           Vermeidung der Tötung von Individuen oder des          Der Tötungsverbotstatbestand und die Zerstörung der
 Verlust von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten durch Que-      Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten          Fortpflanzungs- und Ruhestätte kann i.d.R. durch Fein-
 rung von Gewässern bzw. Verlandungszonen und ge-              Feintrassierung und Arbeitsstreifeneinengung bei   trassierung oder geschlossene Gewässerkreuzung ver-
 wässerbegleitende Gehölzsäume, dadurch Tötung von              bekannten Schwerpunktvorkommen oder ggf. ge-       mieden werden.
 Individuen sowie Zerstörung von Fortpflanzungs- und            schlossene Gewässerkreuzung                        =>geringe Wahrscheinlichkeit
 Ruhestätten möglich.
                                                               Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit              Sollte eine Vermeidung durch die Feintrassierung nicht
 Baubedingte Störungen                                                                                             möglich sein, ist durch Baufeldräumung außerhalb der
                                                               Bauzeitenregelung
 Temporäre Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ru-                                                                Brutzeit der Tötungsverbotstatbestand i.d.R. zu vermei-
 hestätte für maximal eine Brutperiode durch störungsbe-       Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch   den
 dingte Aufgabe des Brut- und/oder Ruheplatzes.                 Vergrämung
                                                                                                                   =>geringe Wahrscheinlichkeit
 Dadurch auch Tötung von Individuen durch mögliche          CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi-
 Aufgabe des Nistplatzes möglich. Eine darüber hinaus-                                                             Eine Tötung durch baubedingte Störungen (Nistplatzauf-
                                                            schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und
 gehende erhebliche Störung ist sehr unwahrscheinlich                                                              gabe) kann ebenfalls i.d.R. durch verschiedene Vermei-
                                                            Ruhestätten
 und nur dann zu erwarten, wenn maßgebliche Anteile                                                                dungsmaßnahmen (Feintrassierung, Bauzeitenrege-
                                                               Entwicklung von Gewässern und Verlandungszonen     lung, Vergrämung) vollständig ausgeschlossen werden.
 der lokalen Population während der Brut- und Aufzucht-
                                                                durch Optimierung bestehender Gewässer oder
 zeiten gestört werden und die Empfindlichkeit der Lokal-                                                          =>geringe Wahrscheinlichkeit
                                                                Wiedervernässung von Feuchtgebieten. Anpflan-
 population so groß ist, dass die Störungen während ei-                                                            Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist auf-
                                                                zung von Röhrichten.
 ner Brutsaison zu einer Verschlechterung des Erhal-                                                               grund der kurzfristigen Wiederherstellbarkeit temporär
 tungszustandes führen können.                                                                                     begrenzt. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs-
                                                                                                                   und Ruhestätten ist kurzfristig durch CEF-Maßnahmen
                                                                                                                   aufrecht zu erhalten. Bei geschlossener Gewässerkreu-
                                                                                                                   zung (inkl. der Uferbereiche) kann die Zerstörung der
                                                                                                                   Fortpflanzungs- und Ruhestätte vollständig vermieden
                                                                                                                   werden
                                                                                                                   => geringe Wahrscheinlichkeit

29.04.2022                                                                                                                                                         Seite 18
Wasserstoffleitung (H2) Dorsten – DU-Hamborn (DoHa)
ROV – Anhang 2: Artenschutz-Vorprüfung (UVP-Bericht Stufe I)

                                                                     Mögliche Vermeidungs- und / oder
                 Art der Betroffenheit                                                                                     Abschätzung Erfüllung Verbotstatbestände
                                                                             CEF-Maßnahmen

 Vögel – Bewohner von Fließgewässern oder entsprechenden Ersatzhabitaten (Eisvogel, Flussregenpfeifer, Flussuferläufer, Kormoran, Mittelmeermöwe, Uferschwalbe)

 Anlage- und baubedingter Verlust                           Vermeidung der Tötung von Individuen oder des              Der Tötungsverbotstatbestand und die Zerstörung der
 Verlust von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten durch Que-      Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten              Fortpflanzungs- und Ruhestätte kann i.d.R. durch Fein-
 rung von Gewässern bzw. Verlandungszonen und ge-              Feintrassierung und Arbeitsstreifeneinengung bei       trassierung oder geschlossene Gewässerkreuzung ver-
 wässerbegleitende Gehölzsäume, dadurch Tötung von              bekannten Schwerpunktvorkommen oder ggf. ge-           mieden werden.
 Individuen sowie Zerstörung von Fortpflanzungs- und            schlossene Gewässerkreuzung                            =>geringe Wahrscheinlichkeit
 Ruhestätten möglich.
                                                               Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit                  Sollte eine Vermeidung durch die Feintrassierung nicht
                                                                                                                       möglich sein, ist durch Baufeldräumung außerhalb der
                                                               Bauzeitenregelung
 Baubedingte Störungen                                                                                                 Brutzeit der Tötungsverbotstatbestand i.d.R. zu vermei-
 Temporäre Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ru-            Freihaltung des Baufeldes bzw. Bauumfeldes durch       den
 hestätte für maximal eine Brutperiode durch störungsbe-        Vergrämung
                                                                                                                       =>geringe Wahrscheinlichkeit
 dingte Aufgabe des Brut- und/oder Ruheplatzes.             CEF-Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ökologi-
                                                                                                                       Eine Tötung durch baubedingte Störungen (Nistplatzauf-
 Dadurch auch Tötung von Individuen durch mögliche          schen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und
                                                                                                                       gabe) kann ebenfalls i.d.R. durch verschiedene Vermei-
 Aufgabe des Nistplatzes möglich. Eine darüber hinaus-      Ruhestätten
                                                                                                                       dungsmaßnahmen (Feintrassierung, Bauzeitenrege-
 gehende erhebliche Störung ist sehr unwahrscheinlich          Entwicklung von Gewässern und Verlandungszonen         lung, Vergrämung) vollständig ausgeschlossen werden.
 und nur dann zu erwarten, wenn maßgebliche Anteile             durch Optimierung bestehender Gewässer oder
 der lokalen Population während der Brut- und Aufzucht-                                                                =>geringe Wahrscheinlichkeit
                                                                Wiedervernässung von Feuchtgebieten. Anpflan-
 zeiten gestört werden und die Empfindlichkeit der Lokal-       zung von Röhrichten.                                   Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist auf-
 population so groß ist, dass die Störungen während ei-                                                                grund der kurzfristigen Wiederherstellbarkeit temporär
                                                               Entwicklung von Brutstätten durch Schaffung künst-
 ner Brutsaison zu einer Verschlechterung des Erhal-                                                                   begrenzt. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs-
                                                                licher Brutröhren oder Abstechen von Böschungen
 tungszustandes führen können.                                                                                         und Ruhestätten ist kurzfristig durch CEF-Maßnahmen
                                                                (Eisvogel, Uferschwalbe; kurzfristig wirksam)
                                                                                                                       aufrecht zu erhalten. Bei geschlossener Gewässerkreu-
                                                               Entwicklung von vegetationsarmen Kies- und Schot-      zung (inkl. der Uferbereiche) kann die Zerstörung der
                                                                terflächen (nur Flussregenpfeifer, kurzfristig wirk-   Fortpflanzungs- und Ruhestätte vollständig vermieden
                                                                sam)                                                   werden
                                                                                                                       => geringe Wahrscheinlichkeit

29.04.2022                                                                                                                                                             Seite 19
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