Durchführung hybrider Lehre - Oktober 2020 - Universität Konstanz

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Oktober 2020

 Durchführung
 hybrider Lehre

Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht
kommerziell 4.0 International Lizenz. Erstellt vom Team E-Learning (KIM, ASD, Abt.
Studium & Lehre) und dem Justitiariat der Universität Konstanz.
1. Was sind die minimalen technischen und personellen Voraussetzungen?

   •   Veranstaltungsraum mit Netzwerkverbindung (z.B. per eduroam) und Beamer.

   •   Studierende in Präsenz und online.

   •   Assistent*in vor Ort (z.B. in jeder Sitzung ein*e andere*r Seminarteilnehmer*in oder
       alternativ eine studentische Hilfskraft), welche*r die Online-Teilnehmenden vertritt
       und z.B. Fragen aus dem Chat präsentiert oder an Sie weiterleitet – dies erleichtert
       Ihnen die Konzentration auf den inhaltlichen Teil Ihrer Veranstaltung.

   •   Laptop mit Webcam und Mikrofon (besser: mit dem Laptop verbundenes Headset
       oder Funkmikrofon) für die Lehrperson, ggf. externe Lautsprecher oder Anschluss an
       die Audioanlage des Raums. Mit den ausleihbaren MediaBoxen bietet KIM.LR ein
       hochwertiges Set externer Aufnahmegeräte an: https://streaming.uni-
       konstanz.de/kimmediabox/

   •   Laptop für den/die Assistent*in.

   •   Webkonferenz-Plattform (z.B. BBB, WebEx, Zoom). Wenn Sie diese Dienste mit dem
       Webbrowser nutzen, verwenden Sie bitte eine möglichst aktuelle Version von Chro-
       me oder Firefox.

   •   Falls die Veranstaltung als Live-Stream angeboten werden soll: Nutzung eines mit
       Opencast-Kameratechnik ausgerüsteten Lehrraums. Weitere Informationen zu den
       Aufzeichnungs- und Streamingfunktionen von Opencast und zur Nutzung der mit vo-
       rinstallierter Kameratechnik ausgerüsteten Lehrräume finden Sie hier:
       https://streaming.uni-konstanz.de/opencast/

2. Durchführung der Veranstaltung

   1. Verbinden Sie als Lehrperson ihren Laptop mit dem Netzwerk (z.B. per WLAN über
      eduroam) und dem Beamer im Veranstaltungsraum. Öffnen Sie dann ggf. zusätzlich
      Ihre Präsentation (z.B. mit Powerpoint) und schalten Sie die Bildschirmausgabe auf
      den Beamer.

   2. Öffnen Sie auf der Webkonferenz-Plattform einen virtuellen Konferenzraum:

       ◦   Aktivieren Sie die Webcam und das Mikrofon des Laptops oder Headsets, de-
           aktivieren Sie die Lautsprecher.

       ◦   Machen Sie mit der „Bildschirm teilen“-Funktion der Webkonferenz die Präsen-
           tation für die Online-Teilnehmenden sichtbar (z.B. das PowerPoint-Fenster), star-
           ten Sie die Präsentation und beginnen Sie Ihre Veranstaltung.

   3. Sie sind nun mit ihrer Präsentation für alle Teilnehmenden sichtbar und hörbar. Die
      Online-Teilnehmenden sollten Sie stumm schalten und deren Webcams deakti-
      vieren (entsprechende Einstellungen lassen sich vorab und während der Veranstal-
      tung in den Webkonferenzraum-Einstellungen vornehmen).

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4. Ihr*e vor Ort präsente*r Assistent*in tritt mit dem eigenen Laptop der Webkonfe-
      renz bei und vermittelt die Fragen aus dem Chat Ihnen und den Anwesenden. Ihre
      Antworten sind für alle Teilnehmenden unmittelbar hörbar/verfügbar; Fragen aus dem
      Präsenzpublikum müssen Sie für die Online-Teilnehmenden vor der Antwort para-
      phrasieren, da diese nicht direkt von Ihrem Mikrofon aufgenommen werden können.
      Aus Hygienegründen ist das Herumreichen eines Funkmikrofons nicht empfeh-
      lenswert.

   5. Präsentation der Beiträge von Online-Teilnehmenden:

       ◦   Nutzen Sie Ihren Laptop: Er zeigt über den Beamer die Webkonferenz und darin
           das Webcam-Bild, den Ton und die Präsentation der Online-Vortragenden. Der
           Ton wird über angeschlossene Lautsprecher ausgegeben.

       ◦   Zur Vermeidung von Rückkopplungen (sehr laute Störgeräusche über Lautspre-
           cher) sollte dabei das Mikrofon des Laptops ausgeschaltet sein. Dialoge mit
           Online-Teilnehmenden bei eingeschalteten Lautsprechern sind aufgrund der
           Rückkopplungsgefahr generell problematisch, hier sollte darauf geachtet werden,
           dass nur die jeweils sprechende Person ihr Mikrofon zeitnah aktiviert / deaktiviert
           und dieses nicht zu laut eingestellt ist. Die Lautstärke der Lautsprecher muss ggf.
           reduziert werden.

3. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

   •   Bei einer Online-Veranstaltung ohne aktive Beteiligung der Studierenden genügt
       es, die Datenschutzerklärung der verwendeten Webkonferenz-Plattform oder
       Streaming-Dienstes zur Verfügung zu stellen. Eine aktive Zustimmung ist in diesem
       Fall nicht erforderlich. Die Links zu den Datenschutzerklärungen der an der Universi-
       tät Konstanz angebotenen Dienste finden Sie auf der letzten Seite.

   •   Bei einer Online-Veranstaltung mit aktiver Beteiligung der Studierenden müssen
       Sie vor Beginn der Veranstaltung die Einwilligung der Studierenden einholen, die
       Sie ggf. nachweisen müssen. Diese Einwilligung muss nicht schriftlich ausgespro-
       chen werden, es reicht grundsätzlich auch der Nachweis einer Anmeldung zu einer
       Veranstaltung, nachdem die Datenschutzinformation nachvollziehbar von den Studie-
       renden zur Kenntnis genommen wurde. Dies kann z.B. durch einen Test in ILIAS er-
       folgen, der mit dem Setzen eines Hakens in einer entsprechenden Multiple-Choice-
       Abfrage „bestanden“ wird und daraufhin ein Linkobjekt verfügbar macht, über das die
       Webkonferenz betreten werden kann. Ausführliche Informationen zu den rechtlichen
       Grundlagen finden Sie hier: https://www.uni-konstanz.de/justiziariat/datenschutzrecht-
       in-der-online-lehre/

   •   Bei einer aufgezeichneten Online-Veranstaltung müssen Sie darauf achten, dass
       Studierende nicht mit aufgezeichnet oder identifizierbar werden - weder in Bild, Ton
       oder Text. Wenn sich dies nicht vermeiden lässt, sollten Sie deren explizite Zustim-
       mung in schriftlicher Form einholen.

   •   Da die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufbar ist, sorgen Sie bitte für
       den Fall vor, dass einzelne Studierende ihre Einwilligung eventuell widerrufen, auch

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wenn Sie die Veranstaltung für die Dauer des Semesters abrufbar in Ilias zur Verfü-
       gung stellen wollen. Unter Umständen müssen Sie dann die Teile des Videodoku-
       ments löschen oder nachbearbeiten, so dass die Daten der Studierenden in diesem
       Fall anonymisiert wären.

   •   Die oben genannten Einwilligungen müssen freiwillig erfolgen und Sie müssen Al-
       ternativen anbieten für den Fall, dass sie nicht erteilt werden kann oder soll. Beach-
       ten Sie dazu bitte unsere Hinweise auf der letzten Seite.

4. Was sind Hybridveranstaltungen?

Hybridveranstaltungen stellen eine Sonderform des „Blended Learning“ oder auch „Flipped
Classroom“ dar und beziehen sich auf unterschiedliche Lehr-/Lernszenarien, die den Online-
und den face-to-face-Modus (physische Präsenz) in unterschiedlichen Anteilen miteinander
kombinieren. Blended Learning kombiniert die Vorteile von Präsenzveranstaltungen und E-
Learning so miteinander, dass die jeweiligen Vorteile verstärkt und die Nachteile kompensiert
werden.

Die aktuelle Bedeutung von „hybrid“ hat eine besondere Komponente erhalten und
bezeichnet jetzt auch Lehr-/ Lernszenarien, in denen eine Veranstaltung gleichzeitig in der
Präsenz - für eine Studierendengruppe - und online - für eine andere Studierendengruppe -
angeboten werden kann. Auch in diesen Szenarien werden face-to-face (physische Präsenz)
und Online-Komponenten verknüpft.

5. Wann empfehlen sich Hybridveranstaltungen?

   •   Da hybride Lehre im Vergleich zu einer Blended-Learning-Veranstaltung keinen di-
       daktischen Mehrwert bringt, empfehlen wir, diese mit Bedacht einzusetzen.

   •   Auf jeden Fall sollten Blended-Learning Szenarien geprüft und möglichst bevorzugt
       werden.

   •   Hybride Lehre ist dann angebracht, wenn für die Kompetenzentwicklung der Studie-
       renden Lehre vor Ort notwendig ist, aber nicht alle Studierenden vor Ort sein können
       bzw. dürfen.

   •   Hybride Lehre eignet sich aus didaktischer Sicht insbesondere für die Einführung,
       Anwendung und die Ergebnissicherung. Sie ist dann wertvoll, wenn es um das Ken-
       nenlernen und die Einführung ins Studium geht.

Umfangreiche Materialien zur didaktischen Konzeption und Umsetzung von Lehrveranstal-
tungen finden Sie unter:

           https://www.uni-konstanz.de/asd/angebote/digitale-lehre/lehrplanung/

                                                                                                3
6. Wo finde ich weiterführende Hinweise?

6.1 Verfügbare Webkonferenz-Tools an der Universität Konstanz
   •   Übersicht - Digital unterstützte Lehre: http://www.uni-konstanz.de/elearning

   •   Webkonferenz-Tools: https://www.kim.uni-konstanz.de/services/forschen-und-
       lehren/videokonferenzen/

6.2 Datenschutzhinweise der Webkonferenz-Plattformen
   •   Übersicht: https://www.kim.uni-konstanz.de/services/forschen-und-
       lehren/videokonferenzen/

   •   BBB: https://www.uni-konstanz.de/lehren/beratung-hilfsmittel-service/digital-
       unterstuetzte-lehre/datenschutzinformation-bbb/

   •   WebEx: https://www.kim.uni-
       kon-
       stanz.de/typo3temp/secure_downloads/57137/0/da2ad460b13c2a8876636788ce41c
       88c170d17d2/Webex_Datenschutzinformation.pdf

   •   Zoom: https://www.kim.uni-
       kon-
       stanz.de/typo3temp/secure_downloads/57137/0/da2ad460b13c2a8876636788ce41c
       88c170d17d2/Zoom_Datenschutzinformation.pdf

6.3 Hinweis zur Datensicherheit bei Webkonferenzen
   •   https://www.kim.uni-
       kon-
       stanz.de/typo3temp/secure_downloads/57137/0/da2ad460b13c2a8876636788ce41c
       88c170d17d2/Datenschutz_Webkonferenze.pdf

6.4 Datenschutz Online-Lehre und Einwilligungserklärung (Muster)
   •   https://www.uni-konstanz.de/justiziariat/datenschutzrecht-in-der-online-lehre/

                                                                                        4
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