Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Juniorinnenmannschaften
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FLVW - Kreise 21 Lüdinghausen, 32 Unna/Hamm, 11 Dortmund
Kreisjugendausschuss
Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der
Juniorinnenmannschaften
in den Fußballkreisen 21 Lüdinghausen, 32 Unna-Hamm, 11 Dortmund
für die Saison 2013/2014
Die Einteilung der kreislichen Juniorinnengruppen, die Besetzung der Gruppen mit Staffelleitern sowie die Auf-
und Abstiegsregelung ergeben sich aus den entsprechenden Veröffentlichungen und werden vom KJA 21, 32 und 11
unanfechtbar vorgenommen (§ 16 Abs. 5 JSpO/WFLV).Der Spielbetrieb der Juniorinnenmannschaften, die auf Kreisebene
spielen, richtet sich nach dem Rahmenterminplan bzw. der im DFB-Net veröffentlichten Spielpläne des
KJA 21, 32 und 11.
Die Vereine sind verpflichtet, den Trainern, Betreuern, Mannschaftsverantwortlichen und Jugendfunktionären diese
Bestimmungen in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen.
Der E-Mailverkehr über das DFBnet-Postfach ist von den Vereinen zeitnah abzurufen. Informationen zu Spielverlegungen,
Neuansetzungen etc. werden ausschließlich über das DFBnet-Postfach verschickt und in den offiziellen Mitteilungen (OM)
veröffentlicht. Spielverlegungen sind generell nur noch über das neue Modul im DFBnet zu beantragen. Andere
Vorgehensweisen werden nicht mehr berücksichtigt.
1. Klasseneinteilungen (Austragungsmodus Saison 2013-2014)
B Juniorinnen:
Hier findet für die Kreise 32 Unna-Hamm und 21 Lüdinghausen ein eigenständiger Spielbetrieb statt.
Der Spielbetrieb des Kreises 11 Dortmund ist von diesem eigenständig zu regeln.
Die B Juniorinnen spielen in drei Qualifikationsgruppen, Gruppe 1: 6 Mannschaften, Gruppe 2 und 3 jeweils 7
Mannschaften. Es wird in einer Einfachrunde bis zu den Herbstferien gespielt. Die Gruppenersten, -zweiten und dritten
aus jeder Qualifikationsgruppe spielen dann in der Kreisliga A in einer Doppelrunde den Kreismeister aus, der an den
Aufstiegsspielen zur Bezirksliga teilnimmt. Die jeweiligen 4., 5., 6. der Gruppen 1, 2 und 3 sowie die jeweiligen 7. der
Gruppen 2 und 3 der Qualifikationsrunden spielen dann in der Kreisliga B eine Einfachrunde. Die Mannschaften, die
mit "o.W." bezeichnet oder mit reduzierter Mannschaftsstärke gemeldet sind (9er), nehmen an der Qualifikationsrunde
teil, spielen aber nach der Qualifikationsrunde in der Kreisliga B.
Werden bei den B Juniorinnen Spielerinnen des jüngeren A Juniorinnenjahrgangs eingesetzt, so werden diese
Mannschaften in der Qualifikation mit o.W. bezeichnet. Diese Mannschaften können sich nicht für die Kreisliga A
qualifizieren und spielen in der Kreisliga B. Es dürfen maximal drei Spielerinnen des jüngeren A Jugendjahrgangs
(1996) in einem Spiel mitwirken und diese Spielerinnen müssen auf dem Spielbericht aufgeführt werden.
C Juniorinnen:
11er Mannschaften:
Die Mannschaften spielen in vier Gruppen mit jeweils 4 Mannschaften eine einfache Hinrunde. Die Gruppenersten und
-zweiten jeder Gruppe spielen in der Kreisliga A in einer Doppelrunde den Meister aus Die dritt- und viertplatzierten
Mannschaften spielen in der Kreisliga B, ebenfalls eine Doppelrunde.
9er Mannschaften:
Die Mannschaften spielen in einer Doppelrunde den Sieger der Kreisliga C aus.
August 2013 Erstellt vom KJA Kreis 21 Lüdinghausen, KJA Kreis 32 Unna/Hamm, Kreis 11 Dortmund Seite 1 von 17FLVW - Kreise 21 Lüdinghausen, 32 Unna/Hamm, 11 Dortmund
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D Juniorinnen:
Die D Juniorinnen spielen in zwei Staffeln mit jeweils 11 Mannschaften in einer Doppelrunde den Staffelsieger aus. Die
jeweiligen Sieger der Staffeln 1 und 2 tragen am Mittwoch, dem 18.06.2014, ein Endspiel um die Kreismeisterschaft
aus. Die Spielstätte wird rechtzeitig durch die Staffelleiterin bekannt gegeben.
Der letzte Spieltag eines Spielplanes ist grundsächlich geschlossen an einem Tag durchzuführen. Dabei sind Spiele,
die zur Ermittlung von Meistern von Bedeutung sind, zeitgleich auszutragen. Konnten die angesetzten Spiele der
Qualifikationsrunden bis zum letzten Termin nicht durchgeführt werden, entscheiden die KJA der Kreise 21, 32 und 11
über die neue Gruppeneinteilung. Müssen zu der Findung des/der Meister bzw. Gruppensieger Entscheidungsspiele
ausgetragen werden, so sind diese auf einem neutralen Platz auszutragen. Die anfallenden Schiedsrichterkosten
gehen zu Lasten der beteiligten Vereine.
E Juniorinnen:
Die E-Juniorinnen spielen in der Saison 2013/14 Spieltreffs. Die Einteilung behält sich die Staffelleitung vor. Die
Einteilung wird, ebenso wie die Spieltermine und –orte, rechtzeitig bekannt gegeben Die Spiele der E Juniorinnen
dürfen/können in der Halle stattfinden. Bei den E-Juniorinnen wird weiterhin der herkömmliche Spielbericht
(Turnierspielbericht) angefertigt.
Bei den B(9er)-, C(9er)-, D-, E-Juniorinnen sind die angegebenen Spielfeldgrößen
unbedingt einzuhalten!
Bei den Spielen der Juniorinnen dürfen nur noch die Trainer, Betreuer und Ersatzspieler an den Seitenlinien des
Spielfeldes stehen. Zuschauer haben sich hinter Umrandung des Hauptplatzes aufzuhalten.
In allen Juniorinnenspielklassen werden die ausgefallenen Pflichtspiele durch den Staffelleiter neu terminiert
und den Vereinen mitgeteilt.
Die KJA der Kreise 21, 32 und 11 behalten sich vor Änderungen an den Klasseneinteilungen vorzunehmen!
Pflichtspiele ohne Wertung: Nehmen Mannschaften an den angesetzten Rundenspielen des Kreises teil, ohne das
die Spiele gewertet werden, dann sind dieses „Pflichtspiele“ gemäß § 7 Abs. 1 JSpO/WFLV. Alle §§ der JSpO/WFLV
(auch der § 8 -Festspielen-) sind auch für diese Mannschaften anzuwenden.
2. Spieltechnische Anweisungen
2 a. Regel für die E Juniorinnen, die ab sofort gültig ist: „Bei Toraus, verursacht durch die angreifende
Mannschaft, wird der Ball durch Werfen, Rollen, Abstoß oder Abschlag ins Spiel gebracht. Erfolgt der Abwurf, Abstoß
oder Abschlag über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt, ist auf direkten
Freistoß (Regelung nach Anhang der JSpO/WFLV) für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu
entscheiden – die Regelung gilt für jeden Abstoß durch einen Feldspieler sowie für jeden Abwurf und Abschlag des
Torhüters (somit auch dann, wenn sich der Ball im Spiel befindet)”.
2 b. Mindestzahl von Spielern: Eine Mannschaft (11er-Mannschaft) muss mit mindestens 7 Spielern antreten um
nicht die Punkte aus einem Spiel zu verlieren. Ausnahme: Bei einer 9er- und 8er-Mannschaft müssen mindestens 6
Spieler, bei einer 7er-Mannschaft müssen mindestens 5 Spieler zum Spiel antreten. Trifft eine 11er Mannschaft auf
eine 9er Mannschaft, so hat die 11er Mannschaft auch mit 9 Spielern zu spielen.
August 2013 Erstellt vom KJA Kreis 21 Lüdinghausen, KJA Kreis 32 Unna/Hamm, Kreis 11 Dortmund Seite 2 von 17FLVW - Kreise 21 Lüdinghausen, 32 Unna/Hamm, 11 Dortmund
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2 c. Auswechselmodalitäten (gilt auch für 9er, 8er- und 7er-Mannschaften, siehe auch Anlage D): Bei den B- bis
D-Juniorinnen dürfen bis zu vier Spieler (einschließlich des Torwarts) beliebig ein- und ausgewechselt werden. Bei den
E-Juniorinnen dürfen beliebig viele Spieler/innen ein- und ausgewechselt werden. Die Ein- bzw. Auswechselungen
dürfen nur in einer Spielunterbrechung erfolgen. Die Auswechselspieler sind nach erfolgtem Einsatz in den
Spielbericht einzutragen. (§ 20.5 JSpO/WFLV). Spieler, die bereits vor dem Spiel eingetragen wurden, aber nicht zum
Einsatz gekommen sind, sind unbedingt zulöschen. Werden entgegen dem Punkt 2a) mehr als vier Auswechselspieler
eingesetzt und hat dieser Regelverstoß gegebenenfalls spielentscheidend gewirkt, ist ein Einspruch gegen die
Spielwertung binnen 48 Stunden bei der Kreisjugendspruchkammer einzulegen.
2 d. Auswahlspieler und DFB-Stützpunkt: Die Vereine haben zu Maßnahmen und Auswahlspielen des Kreises
gemäß § 23 JSpO/WFLV die angeforderten Spielerinnen abzustellen. Wenn ein Verein eine Spielerin für Lehrgänge
des Regionalverbandes oder DFBs abstellen muss, kann er die Absetzung eines für ihn angesetzten
Pflichtspieles beantragen. Zum Schutz der Auswahlmannschaften sowie des DFB-Stützpunkttrainings gilt montags ein
generelles Spielverbot für sämtliche E-, D- und C Juniorinnen-Mannschaften. Über Ausnahmen entscheidet der KJA.
Eine Ausnahme-Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn vorher der zuständige Auswahltrainer und der
Staffelleiter zugestimmt hat.
2 e. Spielberichte: Von sämtlichen Spielen und Turnieren sind, vor Spiel- bzw. Turnierbeginn, Spielberichte
auszufüllen.
Die Spielberichte für die Meisterschaftsspiele und Pokalspiele der Juniorenmannschaften sind mit dem Modul aus dem
DFBnet – Spielplus – Spielbericht verpflichtend zu fertigen. Der SBO ist, nach dem der Schiedsrichter/Spielleiter alle
Eintragungen vorgenommen hat, vom Schiedsrichter/Spielleiter im Beisein der beiden Vereinsvertreter freizugeben.
Fehlt ein Vereinsvertreter so ist dies im SBO zu vermerken. Der Schiedsrichter/Spielleiter hat unbedingt die erfolgten
Auswechslungen und persönlichen Strafen (Totaler Feldverweis) einzutragen. Die am Spiel beteiligten Vereine sind
verpflichtet, die Eintragungen mit dem Schiedsrichter/Spielleiter abzugleichen und diesen bei der Eingabe zu
unterstützen. Bei der Meldung des Schiedsrichterassistenten sind der Vor- und Nachname sowie der Verein
einzutragen.
Bei den E Juniorinnen muss nach wie vor der herkömmliche Spielbericht (Turnierspielbericht) angefertigt werden. Die
originalen Spielberichte sind innerhalb von sieben Tagen an den zuständigen Staffelleiter zu senden.
Dort, wo aus technischen Gründen, und nur deshalb, der Spielbericht Online nicht eingesetzt werden kann, muss ein
Spielbericht schriftlich angefertigt werden. Das Original dieses Spielberichts ist innerhalb von sieben Tagen, mit
Begründung warum kein SBO gemacht wurde, an den zuständigen Staffelleiter zu senden. Das Spielergebnis ist vom
Heimverein im DFBnet einzugeben. Der Heimverein ist für die Ausfüllung des Spielberichtskopfes verantwortlich. Tritt
eine Mannschaft in Trikots mit Rückennummern an, so müssen die Rückennummern mit den Spielernummern im
Spielbericht übereinstimmen, gegebenenfalls müssen die Nummern im Spielbericht entsprechend geändert werden.
Der/die aufgeführte(n) Ersatzspieler, die eingesetzt wurden, sind im Spielbericht einzutragen. Wenn kein(e) der
aufgeführten Ersatzspieler eingesetzt wurden ist dies unter besondere Vorkommnisse zu vermerken oder der/die
Spieler sind aus dem Spielbericht zu löschen.
2 f. Nichtantreten von Schiedsrichtern: Bei Nichtantreten des/der angesetzten oder eines/einer anderen neutralen
Schiedsrichters / Schiedsrichterin ist nach der kreisinternen Regelung für Juniorenspiele wie folgt zu verfahren: Der
Gast hat in jedem Fall das Vorrecht, das Spiel zu leiten. Dies gilt nicht, wenn seitens des Heimvereins ein/e geprüfte/r
Schiedsrichter/in zur Verfügung steht. Verzichtet der Gast auf dieses Recht, hat der Heimverein eine/n Spielleiter/in zu
stellen. Der/die nichtamtliche Spielleiter/in muss grundsätzlich Vereinsmitglied sein. Die Einigung auf einen nicht
neutralen Schiedsrichter bzw. auf einen Vereinsvertreter (Spielleiter) muss im Spielbericht vermerkt sein. Der
Spielleiter hat sich auf jeden Fall mit seinem Vor- und Zunamen und genauer Anschrift im Spielbericht einzutragen.
Ein/e nichtamtliche/r Spielleiter/in ist dabei wie ein/e amtliche/r Schiedsrichter/in zu behandeln und anzusehen (§ 29
Abs. 7 JSpO/WFLV). Das Spiel hat in jedem Fall stattzufinden. Sollte es wegen einem/einer fehlenden
Schiedsrichter/in oder Spielleiter/in zum Spielausfall kommen, wird das Spiel für beide Mannschaften als verloren
gewertet.
Bei den Spielen der C- und D-Juniorinnen werden keine Schiedsrichter angesetzt!
August 2013 Erstellt vom KJA Kreis 21 Lüdinghausen, KJA Kreis 32 Unna/Hamm, Kreis 11 Dortmund Seite 3 von 17FLVW - Kreise 21 Lüdinghausen, 32 Unna/Hamm, 11 Dortmund
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2 g. Ergebnisdienst / DFBnet (§ 19 Abs. 10 JSpO/WFLV): Der gastgebende Verein ist verpflichtet, das Spielergebnis
und gegebenenfalls einen Spielausfall oder Spielabbruch spätestens 1 Stunde nach Ende des Spieles im DFBnet
einzustellen. Die Nichteinhaltung kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Eingabewege: Internet
www.dfbnet.org - WAP-Handy www.dfbnet.org/wap.wml - Telefon (Festnetz) 01805-332638 - Handy 069 222261111.
Bei Nichtbeachtung wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 5 € festgesetzt. Diese Regelung entfällt bei der
ordnungsgemäßen Nutzung des Spielbericht Online, da die Ergebniseingabe in diesem Fall automatisiert ist.
2 h. Bekanntgabe der Anstosszeiten durch die Vereine im DFB-Net: Die Bekanntgabe der Anstoßzeiten der
einzelnen Vereinsmannschaften im Juniorinnenspielbetrieb, für die Einpflegung ins DFB-Net, hat rechtzeitig bis
spätestens 10 Tage vor dem Spieltermin durch die Vereine stattzufinden. Die Anstoßzeiten, die 10 Tage vor dem
angesetzten Spieltermin im DFBnet stehen, sind absolut verbindlich und dürfen nicht mehr einseitig vom
gastgebenden Verein geändert werden. Eine Änderung ist dann nur noch mit Zustimmung des Gegners über den
Staffelleiter möglich.
2 i. Spielausfälle: Spielausfälle müssen dem Staffelleiter, dem Schiedsrichter und dem Gastverein sofort mitgeteilt
werden. Bei Platzsperren durch den Eigentümer ist dem Staffelleiter innerhalb von 5 Tagen eine schriftliche
Sperrmitteilung vorzulegen. Der Heimverein ist für die Eintragung des Spielausfalls ins DFBnet verantwortlich.
2 j. Spielabsetzung, Spielverlegungen: Spielabsetzungen sind nur gemäß § 23 Abs. 1 JSpO/WFLV möglich.
Spielabsetzung oder Spielverlegungen wegen erkrankter oder verreister Juniorenspieler können nicht vorgenommen
werden, wenn aus Spielermaterial des Vereins Ersatz beschafft werden kann. Dabei ist nicht davon auszugehen, dass
die Ersatzspieler gleichwertig sein müssen (Grundsatzentscheidung des VJA/FLVW). Klassenfahrten,
Kommunionsunterricht, Firmungsunterricht, etc. sind Termine, die meistens im Vorfeld bekannt sind und nicht erst 5
Tage vor dem Spiel. Anders verhält es sich bei schulischen Veranstaltungen, die sind oft sehr kurzfristig anberaumt.
Aber das ist nicht jedes Wochenende und kann auch ordentlich begründet werden.
2. k. Platzaufbau und Sicherung der Tore: Für den Platzaufbau ist im jeden Fall der Platzverein verantwortlich. Der
Platzverein ist auch für die Sicherung der Tore gemäß GUV und TÜV verantwortlich. Bewegliche Tore müssen
kippsicher aufgestellt werden! Werden die Tore nicht ordnungsgemäß gesichert, darf der Schiedsrichter/Spielleiter das
Spiel nicht anpfeifen. Das Spiel darf erst nach Behebung des Missstandes begonnen werden. Der Vorfall ist in jedem
Fall im Spielbericht zu vermerken.
2.m. Spieltag und Anstoßzeiten: Der amtliche Spieltag für die Juniorinnen ist Samstag: B Juniorinnen um 15.30 Uhr,
C Juniorinnen um 14.00 Uhr und D Juniorinnen um 12.30 Uhr. Auf den Staffeltagen zu Saisonbeginn können Vereine
mit anderen Vereinen über gestellte Anträge abstimmen, die ein eventuelles Abweichen der amtlichen Anstoßzeit für
eine oder mehrere Altersklassen auf einen anderen Wochentag, wegen z.B. Überbelegung der Plätze, nötig machen.
3. Allgemeines
Spielwertungen: Zur Ermittlung der Kreismeister in den KL A und den Gruppensiegern in den KL B und KL C werden
die Gewinnpunkte herangezogen. Haben in einer Gruppe zwei oder mehrere Mannschaften dieselben Punktzahlen,
das Torverhältnis zählt nicht, findet direkt nach Beendigung der Saison ein Endscheidungsspiel bzw.
Endscheidungsspiele statt. Ist zu Ermittlung eines Kreismeisters bzw. Gruppensiegers mehr als ein Spiel nötig
(mindestens 3 Vereine sind punktgleich) spielen diese nach dem Modus jeder gegen jeden eine einfach Runde aus.
Die Spielpaarungen werden vom KJA ausgelost und den Vereinen rechtzeitig mitgeteilt. Die Entscheidungsspiele
werden auf einem neutralen Platz ausgetragen. Die anfallenden Schiedsrichterkosten werden von dem beteiligten
Vereinen getragen. 9er-Mannschaften können am Spielbetrieb teilnehmen. Sie können nicht in der Staffel spielen in
dem der Meister ermittelt wird. Ein Aufstieg einer 9er Mannschaft ist nicht möglich. Diese Regelungen gelten für die B
und C Juniorinnen. In allen anderen Fällen entscheidet der KJA gemäß § 16 Abs. 5 der JSpO unanfechtbar.
Passkontrolle (§5 Abs. 6 JSpo/WFLV): Die Passkontrolle (durch Gegenüberstellung) ist bei allen Spielen von den B -
E Juniorinnen durchzuführen. Sollte kein amtlicher Schiedsrichter anwesend sein, ist im Beisein der
Mannschaftsverantwortlichen beider Spielgegner eine Passkontrolle durchzuführen. Den Mannschaftsverantwortlichen
steht das Recht zu in die Spielerpässe des Gegners Einblick zu nehmen.
August 2013 Erstellt vom KJA Kreis 21 Lüdinghausen, KJA Kreis 32 Unna/Hamm, Kreis 11 Dortmund Seite 4 von 17FLVW - Kreise 21 Lüdinghausen, 32 Unna/Hamm, 11 Dortmund
Kreisjugendausschuss
Spielverlegungen: Anträge auf Spielverlegungen sind innerhalb von 5 Tagen zu beantworten. Bei Nichteinhaltung
wird ein Ordnungsgeld wegen "Nichteinhaltung eines Termins" genommen. Vereinsfahrten sind rechtzeitig der
spielleitenden Stelle mitzuteilen. Grundsätzlich ist es erlaubt Pflichtspiele zu verlegen. Der neue Spieltermin ist
vorzuziehen, nur in Ausnahmefällen ist es möglich, das Spiel zeitnah nach hinten (vor den nächsten Spieltag) zu
verschieben. Bevor ein Antrag auf eine Spielverlegung gestellt wird müssen sich die beteiligten Vereine auf einen
Termin geeinigt haben. Ein Antrag zu einer Spielverlegung ist ausschließlich über das DFBnet-Modul Spielverlegung
zu stellen und muss grundsätzlich 5 Tage vor dem Spiel beim Staffelleiter vorliegen. Die Information über die
Entscheidung des Staffelleiters erfolgt über das DFBnet-Postfach. Der Antrag stellende Verein ist allein und
ausschließlich für eine termingerechte Versendung verantwortlich. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird einer
Spielverlegung nur noch in absoluten Ausnahmefällen stattgegeben. Bei Nichtzustimmung muss das Spiel am
angesetzten Spieltag ausgetragen werden. Diese Anordnung gilt für den gesamten Spielbetrieb der Kreise 21
Lüdinghausen, 32 Unna/Hamm und 11 Dortmund in den Bereichen von den E - B Juniorinnen.
DFBnet-Postfach: Die Vereine sind verpflichtet, die Emails im DFBnet-Postfach zeitnah abzurufen. Informationen zu
Spielverlegung, Neuansetzung etc. werden ausschließlich über das DFBnet-Postfach verschickt sowie in den
offiziellen Mitteilungen (OM) veröffentlicht.
Spielbetrieb
Hier noch Links zu weiteren Informationen, Satzungen und Ordnungen, die ebenfalls im Spielbetrieb der Juniorinnen in
der Saison 2013/14 in den Kreisen Lüdinghausen, Unna/Hamm und Dortmund Anwendung finden!
http://www.wflv.de/service/download-center.html,
(www.flvw.de)
http://www.flvw.de/verband/satzungen-und-ordnungen.html
(www.wflv.de)
http://www.flvw.de/fussball/jugend/spielbetrieb/durchfuehrungsbestimmungen.html
(www.flvw.de)
Kreisjugendausschuss 21 Lüdinghausen Kreisjugendausschuss 32 Unna/Hamm
Rainer Gründges August 2013 Holger Bellinghoff August 2013
VKJA VKJA
Kreisjugendausschuss 11 Dortmund
Walter Toetz August 2013
VKJA
August 2013 Erstellt vom KJA Kreis 21 Lüdinghausen, KJA Kreis 32 Unna/Hamm, Kreis 11 Dortmund Seite 5 von 17FLVW - Kreise 21 Lüdinghausen, 32 Unna/Hamm, 11 Dortmund
Kreisjugendausschuss
Anlage A
AK Zahl der Spieler/ Anstoßzeit (bei
AK Geschlecht Spieldauer Verlängerung Spieltag
2012/2013 Spielerinnen Nichteinladung)
Männlich 1995/1996 11 2x45 Min. 2x15 Min. Freitag 19:00 Uhr
A Männlich 1995/1996 9 2x45 Min. 2x15 Min. Freitag 19:00 Uhr
Männlich 1997/1998 11 2x40 Min. 2x10 Min. Sonntag 10:30 Uhr
Männlich 1997/1998 9 2x40 Min. 2x10 Min. Sonntag 10:30 Uhr
B
Weiblich 1997/1998 11 2x40 Min. 2x10 Min. Samstag 15:30 Uhr
Weiblich 1997/1998 9 2x40 Min. 2x10 Min. Samstag 15:30 Uhr
Männlich 1999/2000 11 2x35 Min. 2x5 Min. Samstag 15:15 Uhr
Männlich 1999/2000 9 2x35 Min. 2x5 Min. Samstag 15:15 Uhr
C
Weiblich 1999/2000 11 2x35 Min. 2x5 Min. Samstag 14:00 Uhr
Weiblich 1999/2000 9 2x35 Min. 2x5 Min. Samstag 14:00 Uhr
D Männlich 2002/2002 9 2x30 Min. 2x5 Min. Samstag 13:00 Uhr
August 2013 Erstellt vom KJA Kreis 21 Lüdinghausen, KJA Kreis 32 Unna/Hamm, Kreis 11 Dortmund Seite 6 von 17FLVW - Kreise 21 Lüdinghausen, 32 Unna/Hamm, 11 Dortmund
Kreisjugendausschuss
Weiblich 2001/2002 7 2x30 Min. 2x5 Min. Freitag 12:30 Uhr
Männlich 2003/2004 7 2x25 Min. 2x5 Min. Samstag 12:00 Uhr
E
Weiblich 2003/2004 7 2x25 Min. 2x5 Min. Freitag 10:00 Uhr
Männlich 2005/2006 7 2x20 Min. ---------- Samstag 11:00 Uhr
F
Weiblich 2005/2006 7 2x20 Min. ---------- Freitag 11:00 Uhr
Männlich/ 2007 und
G Weiblich jünger
7 2x20 Min. ---------- Samstag 10:00 Uhr
Anlage B
Spielfeld
AK Geschlecht Spielfeldgröße Tomasse Strafraum Strafstoßmarke Eckstoß
Abbildung
Männlich normales Abb. 1/ groß
16 m 11 m Normal
(11er) Spielfeld Anl. E (2,44x7,32 m)
A
Männlich normales Abb. 1/ groß
16 m 11 m Normal
(11er) Spielfeld Anl. E (2,44x7,32 m)
B Weiblich normales Abb. 1/ groß
16 m 11 m Normal
(11er) Spielfeld Anl. E (2,44x7,32 m)
Weiblich klein Schnittpunkt
von 5er zu 5er 12 m 8m
(9er) (2,00x5,00 m) Seiten-/ Torauslinie
Männlich normales Abb. 1/ groß
16 m 11 m Normal
(11er + 9er) Spielfeld Anl. E (2,44x7,32 m)
C Weiblich
(11er)
normales
Spielfeld
Abb. 1/
Anl. E
groß
(2,44x7,32 m)
16 m 11 m Normal
Weiblich von Strafraum zu Abb. 2/ klein Schnittpunkt
12 m 8m
(9er) Strafraum Anl. E (2,00x5,00 m) Seiten-/ Torauslinie
Verkürztes
Spielfeld (ca.
Männlich/ 70x50 m) oder
Abb. 3/ klein
Weiblich quer, wenn die 12 m 8m von der Eckfahne
Anl. E (2,00x5,00 m)
(9er) Spielfeldgröße
D dadurch 70x50m
beträgt)
Quer (halbes
Weiblich Abb. 3 a/ klein
Spielfeld, 12 m 8m von der Eckfahne
(7er) Anl. E (2,00x5,00 m)
ca. 65 x 35 m)
verkleinertes Schnittpunkt
Männlich / Abb. 5/ klein
E Weiblich
Spielfeld
(ca. 35x55 m)
Anl. E (2,00x5,00 m)
12 m 8m Torauslinie/Strafraum
(12 m vom Torpfosten)
August 2013 Erstellt vom KJA Kreis 21 Lüdinghausen, KJA Kreis 32 Unna/Hamm, Kreis 11 Dortmund Seite 7 von 17FLVW - Kreise 21 Lüdinghausen, 32 Unna/Hamm, 11 Dortmund
Kreisjugendausschuss
verkleinertes Schnittpunkt
Männlich / Abb. 6/ klein
F weiblich
Spielfeld
(ca. 35x40 m)
Anl. E (2,00x5,00 m)
12 m 8m Torauslinie/Strafraum
(12 m vom Torpfosten)
verkleinertes Schnittpunkt
Männlich/ Abb. 7/ klein
G Weiblich
Spielfeld
(ca. 25x35 m)
Anl. E (2,00x5,00 m)
12 m 8m Torauslinie/Strafraum
(12 m vom Torpfosten)
August 2013 Erstellt vom KJA Kreis 21 Lüdinghausen, KJA Kreis 32 Unna/Hamm, Kreis 11 Dortmund Seite 8 von 17FLVW - Kreise 21 Lüdinghausen, 32 Unna/Hamm, 11 Dortmund
Kreisjugendausschuss
Anlage C
Entfernung Maximale
Rück- Spieldauer Spieldauer
der Spieler Abseits- Ein-/ Gesamt-
AK Geschlecht pass- Ballgröße Turnier- Kleinfeld-
bei regel Auswechslung Spielzeit
Regel spiele Turniere
Freistößen Turniere
Männlich Mind. 20 180 1x20
9,15 m Ja Ja 5 4 Spieler
Der Wiedereinsatz ausgewechselter Spieler ist in allen Altersklassen möglich
(11er) Minuten Minuten Min.
A
Männlich Mind. 20 160 1x20
9,15 m Ja Ja 5 4 Spieler
(11er) Minuten Minuten Min.
B Weiblich
9,15 m Ja Ja 5
4 Mind. 20 160 1x20
(11er) Spielerinnen Minuten Minuten Min.
Weiblich 4 Mind. 20 160 1x20
9,15 m Ja Ja 5
(9er) Spielerinnen Minuten Minuten Min.
Männlich Mind. 15 140 1x15
9,15 m Ja Ja 5 4 Spieler
(11er) Minuten Minuten Min.
Männlich Mind. 15 140 1x15
9,15 m Ja Ja 5 4 Spieler
(9er) Minuten Minuten Min.
C
Weiblich 4 Mind. 15 140 1x15
9,15 m Ja Ja 5
(11er) Spielerinnen Minuten Minuten Min.
Weiblich 4 Mind. 15 140 1x15
9,15 m Ja Ja 5
(9er) Spielerinnen Minuten Minuten Min.
Männlich Leicht-
Mind. 15 120 1x15
Weiblich 7m Ja Ja spielball 4 Spieler
Minuten Minuten Min.
(9er) 5 - 350 g
D Männlich Leicht-
4 Mind. 15 120 1x15
Weiblich 7m Ja Ja spielball
Spielerinnen Minuten Minuten Min.
(7er) 5 - 350 g
Leicht-
Männlich 4 Mind. 10 100 1x10
E Weiblich
7m Nein Nein spielball
Spieler/innen Minuten Minuten Min.
5 - 290 g
Leicht-
Männlich Mind. 10 80 1x10
F Weiblich
7m Nein Nein spielball Beliebig
Minuten Minuten Min.
5 - 290 g
Leicht-
Männlich 80 1x10
G Weiblich
7m Nein Nein spielball Beliebig
Minuten Min.
4 - 290 g
August 2013 Erstellt vom KJA Kreis 21 Lüdinghausen, KJA Kreis 32 Unna/Hamm, Kreis 11 Dortmund Seite 9 von 17FLVW - Kreise 21 Lüdinghausen, 32 Unna/Hamm, 11 Dortmund
Kreisjugendausschuss
Anlage D - Ordnungsgelder
Ordnungsgelder nach § 30.4 Jugendspielordnung/WFLV
a. Nichtvorlage des Spielerpasses innerhalb einer Woche nach Antreten ohne Pass bzw.
5,00 €
nach Wiedereingang des Passes von der Passabteilung
b. Einsatz eines Juniors ohne Spielberechtigung 15,00 €
c. Einsatz eines Juniors in der Schutzfrist oder in der niederen Altersklasse 10,00 €
d. Einsatz eines Juniors unter falschem Namen 75,00 €
e. Nichteinsenden des Spielberichts innerhalb einer Woche 5,00 €
f. Nichtausfüllung des Spielberichts 10,00 €
g. Unvollständiges Ausfüllen des Spielberichts bzw. Fehlen der Unterschrift 5,00 €
h. Nichtantreten bei Turnieren und Treffs
A – D-Junioren 100,00 €
E Junioren und jünger 50,00 €
i. Nichtantreten einer Juniorenmannschaft
A – B Junioren 75,00 €
C – D Junioren 50,00 €
E Junioren und jünger 30,00 €
j. Mangelnder Platzaufbau oder Fehlen des Balles:
a) wenn Spielverlust die Folge war 30,00 €
b) in allen anderen Fällen 10,00 €
k. Spielen gegen Nichtverbandsvereine und gesperrte Mannschaften 100,00 €
l. Zurückziehen einer Juniorenmannschaft nach dem Meldetermin des Kreises/Verbandes
bzw. während der Pflichtspielzeit
A – D Junioren 75,00 €
E Junioren und jünger 50,00 €
m. Spielen bei einem Spielverbot 20,00 €
n. Nichteinladen oder verspätetes Einladen des Schiedsrichters und der
5,00 €
Schiedsrichterassistenten sowie der Gastmannschaft
o. Fehlendes Passbild bzw. Nichterneuerung des Spielerpassbildes nach Beanstandung
5,00 €
durch den Schiedsrichter oder KJA
p. Nichtherausgabe des Spielerpasses innerhalb der Frist des § 10 (5) JSpO 20,00 €
q. Verstoß gegen § 16 (8) JSpO 10,00 €
r. Eigenmächtige Verlegung eines Pflichtspiels ohne Genehmigung des Staffelleiters/der
10,00 €
Staffelleiterin
s. Verstoß gegen § 21 JSpO 100,00 €
t. Unentschuldigtes Fernbleiben von angesetzten Tagungen 30,00 €
u. Nichtabgabe einer verlangten Meldung oder Nichteinhaltung eines Termins 15,00 €
v. Nichtabstellen eines Junioren zu Auswahlspielen und Lehrgängen 15,00 €
w. Abgabe von Falschmeldungen 50,00 €
x. Unterlassen der Meldung des Spielergebnisses gem. § 19 (10) JSpO 5,00 €
y. Ausrichtung nicht genehmigter Turniere 75,00 €
Ergänzung: Einheitliche Ordnungsgelder gemäß §4 Abs. 4 RuVO (WFLV)
Unsportliches Verhalten von Vorstandsmitgliedern, Betreuern, Spielern usw.
50,00 €
(unbestrittener Sachverhalt)
Schuldhaft verzögerte Anstoßzeit 10,00 €
Kein Original-Spielbericht an Staffelleiter/in 5,00 €
Zusendung des Spielberichts an die falsche Instanz 5,00 €
Fehlen der Spielnummer im Spielbericht 5,00 €
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Kreisjugendausschuss
Anlage E Spielfeldgrößen
Die vorgeschriebenen Masse der Spielfelder sind in allen Altersklassen einzuhalten.
Abbildung 1 B Juniorinnen: 11er Mannschaften
B-Juniorinnen 9er Mannschaften:
von 5er zu 5er
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Kreisjugendausschuss
C Juniorinnen 11er Mannschaft:
C-Juniorinnen 9er Mannschaft:
von 16er zu 16er
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Kreisjugendausschuss
Abbildung 3
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Kreisjugendausschuss
Abbildung 4
Zusatz aus den
Durchführungsbestimmungen des
Verbandsjugendausschusses im FLVW für
den Spielbetrieb der D-Junioren (9er):
Die Spiele auf Kreisebene können auch auf
einer
Spielfeldhälfte (quer) ausgetragen werden.
Das Spielfeld sollte ca. 70 x 50 m groß sein.
Abbildung 5
SPIELREGELN
für die E-Junioren
Austragungsmodus:
E-Junioren-Mannschaften können zu Spielrunden
gemeldet werden, die vom Kreisjugendausschuss
organisiert werden.
Kreismeister werden nicht ausgespielt.
Eine Spielberechtigung für Pflichtspiele ist erforderlich.
Spielerzahl: 7 : 7, Mindestspielerzahl: 5
Ein- und Auswechseln: beliebig bis zu 4 Junioren
Spielfeldgröße: ca. 55 m x 35 m
Spielfeldmarkierungen: Außenlinien können mit
„Hütchen“ markiert werden
Spieldauer: 2 x 25 min.
Tore: 5 m x 2 m – kippsicher aufzustellen
Spielball: Leichtspielball Größe 5 (290 g)
Abseitsregel: kommt nicht zur Anwendung
Rückpassregel: kommt nicht zur Anwendung
Regelwidriges Spiel: Freistoß nur direkt,
in Tornähe: Strafstoß (8 m)
Spielleiter: wird von einem der beteiligten Vereine gestellt
Spielfeldbeispiele E-7er-Junioren (siehe rechts)
Die Umsetzung ist abhängig von der Größe des Gesamtspielfeldes
Hinsichtlich der Abschlagregel für den Torhüter beschließt
der FLVW-Jugendbeirat folgende einheitliche Regel für die E- und F-Junioren sowie für die G-Junioren, die ab
sofort gültig ist (unterstrichener Text Modifizierung durch KJA Lüdinghausen zur Klarstellung):„Bei Toraus,
verursacht durch die angreifende Mannschaft, wird der Ball durch Werfen, Rollen, Abstoß oder Abschlag ins Spiel
gebracht. Erfolgt der Abwurf, Abstoß oder Abschlag über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne dass ein anderer
Spieler den Ball berührt, ist auf direkten Freistoß (Regelung nach Anhang der JSpO/WFLV) für die gegnerische
Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden – die Regelung gilt für jeden Abstoß durch einen Feldspieler
sowie für jeden Abwurf und Abschlag des Torhüters (somit auch dann, wenn sich der Ball im Spiel befindet)”.
Während des Spiels hat sich außer den Spieler/innen und des Spielleiters niemand auf der Spielfläche
aufzuhalten.
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Kreisjugendausschuss
Ergänzung zu den Durchführungsbestimmungen:
Durchführungsbestimmungen Kreispokal Juniorinnen 2013/2014
1. Die Spiele werden gemäß der vom Kreisjugendausschuss vorgenommenen Auslosung
durchgeführt. Bei den B-Juniorinnen nehmen die gemeldeten Mannschaften der Kreise 21
Lüdinghausen und 32 Unna/Hamm teil. Bei den C und D Juniorinnen nehmen die gemeldeten
Mannschaften von den Kreisen 21 Lüdinghausen, 32 Unna/Hamm und 18 Dortmund teil.
2. Spielzeiten: B-Juniorinnen 2x40 Minuten
C-Juniorinnen 2x35 Minuten
D-Juniorinnen 2x30 Minuten
Verlängerung: B-Juniorinnen 2x10 Minuten
C-Juniorinnen 2x5 Minuten
D-Juniorinnen 2x5 Minuten
3. Mannschaftsstärke:
Die Anzahl der Spielerinnen pro Mannschaft sind wie folgt festgelegt:
B-Juniorinnen: 11 Spielerinnen
C-Juniorinnen: 11 Spielerinnen
D-Juniorinnen: 9 Spielerinnen
4. Entscheidung der Spiele:
Bei unentschiedenem Ausgang zunächst Verlängerung, wie unter Punkt 2 angegeben. Bei weiterem
Unentschieden wird die Entscheidung durch Strafstoßschiessen, gemäß den DFB-Bestimmungen
herbeigeführt. Wiederholungsspiele finden nicht statt.
5. Spielberechtigung:
Nur „erste“ Mannschaften der jeweiligen Vereine können in den einzelnen Altersklassen an den
Pokalspielrunden teilnehmen.
Spielberechtigt sind alle Spieler, die die Spielberechtigung für ihren Verein für Pflichtspiele besitzen.
6. Einladungen:
Die Pokalspielansetzungen sind im DFB-Net einzusehen und gelten für alle Vereine als verbindlich.
7. Anstoßzeiten:
Die Anstoßzeiten können von den Heimvereinen bis 10 Tage vor dem angesetzten Termin ohne
Rücksprache mit dem Gegner über den Pokalspielleiter/in verändert werden, danach nur noch, in
beiderseitigem Einvernehmen, über den Pokalspielleiter/in. Grundsätzlich ist es erlaubt Pokalspiele zu
verlegen.
8. Schiedsrichteranforderungen:
Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt über das DFB-Net.
8.1 Ausbleiben des Schiedsrichters:
Bei Nichtantreten des/der angesetzten oder eines/einer anderen neutralen
Schiedsrichters/Schiedsrichterin ist nach der kreisinternen Regelung für Juniorenspiele wie folgt zu
verfahren: Der Gast hat in jedem Fall das Vorrecht, das Spiel zu leiten. Dies gilt nicht, wenn seitens
des Heimvereins ein/e geprüfte/r Schiedsrichter/in zur Verfügung steht. Verzichtet der Gast auf dieses
Recht, hat der Heimverein eine/n Spielleiter zu stellen. Der/die nichtamtliche Spielleiter/in muss
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Kreisjugendausschuss
grundsätzlich Vereinsmitglied sein. Die Einigung auf einen nicht neutralen Schiedsrichter bzw. auf
eine/n Vereinsvertreter/in (Spielleiter/in) muss im Spielbericht vermerkt sein. Ein/e nichtamtliche/r
Spielleiter/in ist dabei wie ein/e amtliche/r Schiedsrichter/in zu behandeln und anzusehen (§29 Abs. 7
JspO/WFLVW). Das Spiel hat in jedem Fall stattzufinden. Sollte es wegen einem/einer fehlenden
Schiedsrichter/in oder Spielleiter/in zum Spielausfall kommen, wird das Spiel für beide Mannschaften
als verloren gewertet.
Die Spiele der D Juniorinnen werden nicht von amtlichen Schiedsrichtern, sondern von
Betreuern geleitet! Bei den C und B Juniorinnen werden Schiedsrichter nach Verfügbarkeit
über das DFBnet angesetzt.
Schiedsrichter für die Endspiele werden durch den Pokalspielleiter/in angefordert
9. Heimrecht:
Das Heimrecht liegt immer – außer bei den Endspielen bei dem niederklassig spielenden Verein.
Ansonsten wie in der Auslosung vorgegeben.
10. Pokalspielleiterin für die B, C, D – Juniorinnen ist:
Christa Jensen
Beethovenstr. 121
59199 Bönen
Telefon: 02383 4376
E-Mail: siehe E-Postfach
Der gastgebende Verein ist verpflichtet, das Spielergebnis und gegebenenfalls einen Spielausfall oder
Spielabbruch spätestens 1 Stunde (59 min.) nach Spielende im „DFB-Net“ einzustellen. Die
Nichteinhaltung wird grundsätzlich mit einem Ordnungsgeld von 5 € geahndet.
11. Spielberichte:
Bei allen Pokalspielen der Juniorinnen im Kreis 21 Lüdinghausen, Kreis 32 Unna/Hamm und Kreis 18
Dortmund ist der Spielbericht online Pflicht.
Dort, wo aus technischen Gründen, und nur deshalb, der Spielbericht online nicht eingesetzt werden
kann, muss ein Spielbericht schriftlich angefertigt werden. Das Orginal des Spielberichts ist noch am
Spieltag an den Pokalspielleiter/in zu versenden.
12. Nichtantreten:
Mannschaften, die nicht zum Spiel antreten, scheiden automatisch aus dem weiteren Wettbewerb
aus.
13. Spielausfälle:
Bei Spielausfällen haben sich die Vereine auf einen vor dem nächsten Spieltag liegenden Termin
umgehend zu einigen. Dieser Termin ist dem Pokalspieleiter ebenfalls umgehend von beiden
Vereinen mitzuteilen.
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14. Auswechseln von Spielerinnen:
Bei den B, C, und D-Juniorinnen ist ein Aus- und wieder Einwechseln von bis zu 4 Spielerinnen
möglich.
15. Endspiele:
Das Endspiel der B-Juniorinnen wird am Samstag, dem 23.11.2013 und die Endspiele der C- und D-
Juniorinnen finden am Samstag, dem 14.06.2014 statt. Die Austragungsorte werden frühzeitig durch
die Pokalspielleiterin über das DFBnet und die OM bekannt gegeben.
Ansonsten gelten die Durchführungsbestimmungen der beteiligten Kreise Lüdinghausen;
Unna/Hamm und Dortmund.
KJA 21 Kreis LH/ KJA 32 Kreis Unna/Hamm / Kreis 18 Dortmund
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