E-Mobilitätskonzept Landkreis Emsland - Teilkonzept E-Fahrzeuge - Greven, Dezember 2018

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E-Mobilitätskonzept Landkreis Emsland - Teilkonzept E-Fahrzeuge - Greven, Dezember 2018
E-Mobilitätskonzept
Landkreis Emsland
Teilkonzept E-Fahrzeuge

Greven, Dezember 2018
E-Mobilitätskonzept Landkreis Emsland - Teilkonzept E-Fahrzeuge - Greven, Dezember 2018
Auftraggeber:

Landkreis Emsland
Kreishaus Meppen
Ordeniederung 1
49716 Meppen

Bearbeitung:

Carolin Dietrich (Energielenker, Projektleitung)
Tim Kräutner (Energielenker, Projektbearbeitung)
Dr.-Ing. Katja Engelen (BSV, Projektbearbeitung)

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E-Mobilitätskonzept Landkreis Emsland - Teilkonzept E-Fahrzeuge - Greven, Dezember 2018
Einleitung

Inhalt

1 Einleitung ...................................................................................................................... 5
     1.1     Anreize zur Förderung von E-Fahrzeugen ..................................................................................... 5
     1.2     Technische Grundlagen ................................................................................................................. 7

2 Status-quo .................................................................................................................... 8
     2.1     E-Fahrzeuge im Landkreis Emsland .............................................................................................. 8
     2.2     Stromerzeugung durch erneuerbare Energien ............................................................................... 8

3 Zukünftiger Energiebedarf für E-Fahrzeuge ............................................................ 10

4 E-Mobilität als Stromspeicher ................................................................................... 17

5 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von E-Fahrzeugen ................................................. 21
     5.1     Landkreiseigener Fuhrpark........................................................................................................... 21
     5.2     Potenzialanalyse .......................................................................................................................... 23
           5.2.1      Kleinwagenklasse............................................................................................................... 24
           5.2.2      Kompaktklasse ................................................................................................................... 27
           5.2.3      Mittelklasse ......................................................................................................................... 30
           5.2.4      Nutzfahrzeugklasse ............................................................................................................ 33
           5.2.5      Zusammenfassung TCO-Betrachtung ............................................................................... 36

6 Projekte im Landkreis Emsland ................................................................................ 39
     6.1     (E-)Fahrzeugsharing im Landkreis Emsland ................................................................................ 39
     6.2     Nutzung von E-Fahrzeugen im ländlichen Raum ......................................................................... 40

7 Anhang ........................................................................................................................ 41
     7.1     Ladedauer unterschiedlicher Fahrzeugmodelle ........................................................................... 41

8 Literatur ...................................................................................................................... 48

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E-Mobilitätskonzept Landkreis Emsland - Teilkonzept E-Fahrzeuge - Greven, Dezember 2018
Einleitung

Tabellenverzeichnis

Tabelle 3: Durchschnittliche Jahresfahrleistung innerhalb der Fahrzeugklassen des Landkreises
Emsland. ..................................................................................................................................... 23
Tabelle 4: Kostenkalkulation Ladeinfrastruktur ............................................................................ 24
Tabelle 5: TCO-Vergleich Kleinwagen [VW 2018e, VW 2018c, BMW AG 2018, Renault 2018b] . 26
Tabelle 6: TCO-Vergleich Kompaktklasse [Audi AG 2018a, Nissan 2018, VW 2018b] ................ 28
Tabelle 7: TCO-Analyse Mittelklasse [Audi AG 2018b, VW 2018d, Hyundai 2018b, Hyundai 2018a]
.................................................................................................................................................... 31
Tabelle 9: TCO-Analyse Nutzfahrzeugklasse [Citroen 2018, VW 2018a, Peugeot 2017, Renault
2018a] ......................................................................................................................................... 34

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Gegenüberstellung verschiedener Antriebsformen (Quelle: VDA 2017). ................... 7
Abbildung 2: Anzahl der im Landkreis Emsland gemeldeten Pkw nach Energieträgern (Quelle:
Kraftfahrzeugbundesamt 2018). .................................................................................................... 8
Abbildung 3: Anteile der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion im Landkreis Emsland
2015 (Quelle: eigene Darstellung auf Datengrundlage von EcoRegion 2018). .............................. 9
Abbildung 4:Entwicklung der Fahrleistung im Trendszenario....................................................... 13
Abbildung 5: Entwicklung der Fahrleistung im Maximalszenario. ................................................. 14
Abbildung 6:Entwicklung der Fahrleistungen nach Verbrennern und Nutzfahrzeugen. ................ 15
Abbildung 7: Entwicklung des Endenergiebedarfes im Verkehrssektor. ...................................... 15
Abbildung 8: Anteil des Endenergiebedarfes von E-Fahrzeugen am EE-Strom ohne weitere
Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien im Landkreis Emsland................................... 16
Abbildung 9: Anteil des Endenergiebedarfes von E-Fahrzeugen am EE-Strom mit Steigerung des
Anteils an erneuerbaren Energien im Landkreis Emsland. .......................................................... 16
Abbildung 10: Integration von Elektroautos in das Stromnetz (Quelle: © WWF/LichtBlick SE; 2017).
.................................................................................................................................................... 18
Abbildung 11: Scoring in der Kleinwagenklasse .......................................................................... 27
Abbildung 12: Scoring in der Kompaktwagenklasse .................................................................... 29
Abbildung 13: Scoring in der Mittelklasse .................................................................................... 32
Abbildung 15: Scoring in der Nutzfahrzeugklasse ....................................................................... 36
Abbildung 16: Einflussfaktoren des Fahrzeugvergleiches ............................................................ 38

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E-Mobilitätskonzept Landkreis Emsland - Teilkonzept E-Fahrzeuge - Greven, Dezember 2018
Einleitung

1            Einleitung
Um eine klimafreundliche Mobilität zu fördern, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, bis
zum Jahr 2020 insgesamt eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen. Nach aktuellen
Prognosen der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) wird dieses Ziel voraussichtlich im Jahre
2022 erreicht (vgl. NPE 2018: 6).

Der Landkreis Emsland unterstützt das Ziel der Bundesregierung, Mobilität zukunftsorientiert wei-
terzuentwickeln. Dabei soll der Fokus im Landkreis Emsland auf dem Thema E-Mobilität liegen. Vor
diesem Hintergrund sind folgende Rahmenbedingungen im Landkreis Emsland relevant: Insgesamt
werden im Landkreis Emsland 116 % (Stand: 2015) des Gesamtstromverbrauchs aus erneuerba-
ren Energien (EE) erzeugt. Dieser Wert ist seitdem deutlich angestiegen (u. a. durch die Errichtung
weiterer Windenergieanlagen und durch Repowering bestehender Windenergieanlagen) und liegt
deutlich über der Zielsetzung der Bundesregierung, die für das Jahr 2030 ein Ziel von 50 % EE-
Anteil am Stromverbrauch vorgibt. Der im Emsland produzierte Strom aus Windenergie-, Biomasse-
und PV-Anlagen kann zukünftig – im Sinne der Sektorenkopplung – vermehrt für E-Fahrzeuge ge-
nutzt werden. Die Speicherkapazitäten von E-Fahrzeugen können dabei in Zukunft als dezentrale
Stromspeicher eingesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund verfolgt der Landkreis Emsland folgende Zielsetzungen:

    •   Steigerung des Anteils der Elektrofahrzeuge im Landkreis
    •   schrittweiser Umbau der kommunalen Flotte auf Elektromobilität
    •   Ermittlung von Potenzialen von E-Fahrzeugen als dezentrale Stromspeicher
    •   Bedarfsgerechter Ausbau von Ladeinfrastruktur im Landkreis
    •   Identifizierung alternativer Systeme sowie innovativer Lösungen für den Einsatz von E-
        Bussen.

Auf die ersten drei Punkte wird im Rahmen des Teilkonzeptes E-Fahrzeuge eingegangen, der vierte
Punkt zum Thema Ladeinfrastruktur wird im Teilkonzept Landinfrastruktur und der fünfte Punkt zu
den E-Bussen wird im Teilkonzept E-ÖPNV abgehandelt.

1.1          Anreize zur Förderung von E-Fahrzeugen
Zur Förderung von E-Mobilität wird in erster Linie das Vorhandensein von öffentlicher Ladeinfra-
struktur aufgeführt. Mit dem Thema Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge befasst sich das Teilkon-
zept Ladeinfrastruktur. Daneben gibt es allerdings noch weitere Anreize zur Förderung von E-Mo-
bilität in Deutschland, die nachfolgend dargestellt werden.

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Einleitung

Umweltbonus
Die Bundesregierung hat zusammen mit der Automobilindustrie eine Kaufprämie in Höhe von 4.000
EUR für batterieelektrische Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 EUR für Plug-in-Hybride festgelegt.
Gefördert werden dabei Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 60.000 EUR. Insgesamt steht
eine Summe von 1,2 Milliarden EUR zur Verfügung, von denen 50 % der Bund und die andere
Hälfte die Automobilhersteller tragen (vgl. NPE 2018: 8). Insgesamt wurden bereits (Stand: 31.
Oktober 2018) 83.967 E-Fahrzeuge gefördert (vgl. BAFA 2018).1

Steuerliche Vergünstigungen
Für die Nutzung von E-Fahrzeugen (→ gilt nicht für Hybride) gibt es eine zehnjährige Befreiung von
der Kraftfahrzeugsteuer. Diese Befreiung gilt zunächst bis zum 31.12.2020. Zudem wird das kos-
tenlose Laden beim Arbeitgeber zunächst nicht mehr als geldwerter Vorteil angesehen. Dadurch
steht dem Arbeitgeber eine Einkommenssteuerbefreiung für die vom Arbeitgeber gewährten Vor-
teile, wie das kostenlose Aufladen des E-Fahrzeuges oder eine vom Arbeitnehmer zur Verfügung
gestellte bzw. bezuschusste Ladeinfrastruktur (vgl. NPE 2018: 9).

Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) von Juni 2015, bietet Kommunen die Möglichkeit, E-Fahr-
zeuge beim Parken, bei der Nutzung von Sonderfahrzonen (z. B. Busspuren) und bei den Parkge-
bühren bevorzugt zu behandeln. So können Kommunen im öffentlichen Raum besondere Park-
plätze an Ladestationen für E-Fahrzeuge reservieren, oder Parkgebühren für E-Fahrzeuge redu-
zieren bzw. erlassen. Zudem können E-Fahrzeuge von Zufahrtsbeschränkungen ausgenommen
werden. Die konkreten Entscheidungen liegen im jeweiligen Ermessen der zuständigen kommuna-
len Straßenverkehrsbehörden.

Weitere Vergünstigungen beim Betrieb
Neben den zuvor genannten Anreizen und Vergünstigungen für E-Fahrzeugnutzer, gibt es weitere
Vergünstigungen. Derzeit bieten etwa einige Versicherer vergünstigte Versicherungsbedingungen
für E-Fahrzeuge an. Zudem liegen die Wartungskosten von E-Fahrzeugen im Durchschnitt 35 %
unter denen von konventionellen Verbrennern (s. dazu Kap. 5).
Für elektrische Nutzfahrzeuge gibt es seit Ende 2014 eine Sonderregelung, die es ermöglicht, E-
Kleintransporter von 4,25 t mit einem Pkw-Führerschein (Führerschein B) zu führen.

1
    Davon waren 52.393 rein batterieelektrische Fahrzeuge, 31.549 Plug-in-Hybride und 25 Brennstoffzellenfahrzeuge (vgl. BAFA 2018).

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Einleitung

1.2          Technische Grundlagen
Der Schwerpunkt des Teilkonzeptes liegt auf den rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugen. Diese
zeichnen sich durch eine Lithium-Ionen-Batterie als einzigen Energiespeicher im Fahrzeug aus, die
ausschließlich über eine externe Stromzufuhr geladen werden kann.

Das Elektromobilitätsgesetz unterscheidet insgesamt drei Typen von elektrisch betriebenen Fahr-
zeugen: Das reine Batterieelektrofahrzeug, das von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeug sowie
das Brennstoffzellenfahrzeug. Laut EmoG § 2 zeichnet sich ein reines Batterieelektrofahrzeug
dadurch aus, dass es einen Antrieb aufweist, dessen Energiewandler ausschließlich elektrische
Maschinen sind und dessen Energiespeicher von außerhalb des Fahrzeugs wieder aufladbar sind.
Ein Hybridelektrofahrzeug ist demgegenüber ein Fahrzeug mit einem Antrieb, der über mindes-
tens zwei Arten von Energiewandlern (wovon mindestens ein Energiewandler als elektrische An-
triebsmaschine fungiert) und Energiespeichern (wovon mindestens einer von außerhalb des Fahr-
zeugs elektrisch wieder aufladbar sein muss) verfügt (vgl. EmoG § 2). Als Brennstoffzellenfahr-
zeuge gelten Fahrzeuge mit einem Antrieb dessen Energiewandler ausschließlich aus Brennstoff-
zellen und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine bestehen (vgl. EmoG § 2).

Neben diesen Formen der Elektromobilität gibt es noch weitere Mischformen des elektrifizierten
Fahrens. Einen kurzen Überblick gibt folgende Abbildung:

Abbildung 1: Gegenüberstellung verschiedener Antriebsformen (Quelle: VDA 2017).

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Status-quo

2                          Status-quo

2.1                        E-Fahrzeuge im Landkreis Emsland
In der nachfolgenden Abbildung ist die Anzahl der im Landkreis Emsland gemeldeten Pkw nach
Energieträgern dargestellt. Insgesamt sind im Landkreis Emsland 135 rein elektrische Fahrzeuge
gemeldet. Werden Hybridfahrzeuge hinzugezogen, ergibt sich eine Summe von 515 E-Pkw im
Landkreis.

                                  Elektro       135

                    Hybrid Diesel/Elektro       29

                    Hybrid Benzin/Elektro       351

                              Flüssiggas        3
    Energieträger

                                  Erdgas        262

                                  Diesel                                                            86180

                          Benzin/Erdgas         159

                       Benzin/Flüssiggas            3163

                          Benzin/Ethanol        9

                                  Benzin                                                                        103824

                                            0              20000   40000       60000        80000      100000       120000
                                                                           Anzahl der Pkw

Abbildung 2: Anzahl der im Landkreis Emsland gemeldeten Pkw nach Energieträgern (Quelle: Kraftfahrzeugbundesamt
2018).

2.2                        Stromerzeugung durch erneuerbare Energien
Im Jahre 2015 werden insgesamt 2.561.393 MWh EE-Strom im Landkreis Emsland produziert. Den
größten Anteil am erneuerbaren Strom hat die Windenergie mit 51 %, gefolgt von Biogas mit 34 %
(s. nachfolgende Abbildung). EE-Strom aus PV-Anlagen macht immerhin noch 15 % aus, wohinge-
gen Strom aus Wasserkraftwerken mit 698 MWh vernachlässigbar gering ist.

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Status-quo

Abbildung 3: Anteile der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion im Landkreis Emsland 2015 (Quelle: eigene
Darstellung auf Datengrundlage von EcoRegion 2018).

Insgesamt hat der erneuerbare Strom 2015 einen Anteil von ca. 116 % am derzeitigen Stromver-
brauch des Landkreises. Neuere Zahlen zeigen einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energien
im Landkreis. Vor diesem Hintergrund möchte der Landkreis Emsland den „überschüssigen“ EE-
Strom über den Sektor Mobilität nutzen. Daher werden nachfolgend Szenarien zur Entwicklung des
verkehrsbezogenen Strombedarfes im Landkreis aufgezeigt (s. Kap. 3).

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Zukünftiger Energiebedarf für E-Fahrzeuge

3              Zukünftiger Energiebedarf für E-Fahrzeuge
Um abschätzen zu können, wie hoch der zukünftige Strombedarf von E-Fahrzeugen sein kann,
werden nachfolgend zwei Szenarien dargestellt. Sie zeigen auf, wie sich in Zukunft die Fahrleistun-
gen und die damit verbundenen Energiebedarfe von Verbrennern und E-Fahrzeugen im Landkreis
unter bestimmten angenommenen Rahmenbedingungen verändern können.

Für die nachfolgenden Potenzialberechnungen werden vorhandene Daten, wie zurückgelegte
Fahrzeugkilometer und der Endenergieverbrauch des Sektors Verkehr auf Landkreisebene, ver-
wendet. Des Weiteren werden für die Verkehrsmengenentwicklung und die Effizienzsteigerungen
je Verkehrsmittel, Faktoren aus der Studie „Klimaschutzszenario 2050“ (vgl. Öko-Institut et al. 2015:
223 ff) herangezogen.

Die Potenzialberechnungen erfolgen für ein Trend- und für ein ambitioniertes Maximalszenario. Für
das Trendszenario werden die Faktoren aus dem „Aktuelle-Maßnahmen-Szenario“, für das Maxi-
malszenario Faktoren aus dem „Klimaschutzszenario 95 (KS95)“ verwendet (vgl. Öko-Institut et al.
2015: 223 ff).

Folgende Datengrundlagen wurden verwendet:

    •     Erneuerbare-Energien-Anteile (EE-Anteile) / Endenergieverbräuche aus der aktuellen En-
          denergie- und THG-Bilanz des Landkreises Emsland (Bilanzjahr 2015)
    •     Fahrleistungen Status-quo: Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu)
    •     Fahrzeug-Bestand des Landkreises Emsland: Kraftfahrtbundesamt (KBA)
    •     Faktoren Effizienzsteigerungen, Entwicklung von E-Fahrzeugen und Verbrennern: Öko-
          Institut

Nachfolgend werden die Randbedingungen, die für die beiden Szenarien als Annahmen gelten
dargestellt.

Randbedingungen „Trend-Szenario“

Die Personenverkehrsnachfrage steigt in Summe bis 2050 an und wird durch zwei Aspekte be-
stimmt:

    •     Die Kraftstoffpreise für Benzin und Diesel steigen nur in geringem Maße an (ca. 0,8 % / a).
          Dies führt bei höherer Fahrzeugeffizienz und steigendem Wohlstand der Bevölkerung zu
          einer verbilligten individuellen Mobilität.

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Zukünftiger Energiebedarf für E-Fahrzeuge

    •   Der Anteil an Personen mit einem Zugang zu einem Pkw nimmt zu, wodurch die Möglich-
        keit zur Wahrnehmung des verbilligten individuellen Mobilitätsangebotes steigt. Dies führt
        zum Anstieg der täglichen Fahrten mit dem Pkw bis 2050.
    •   Für den Güterverkehr wird eine Zunahme der Gesamtverkehrsnachfrage aufgrund eines
        Anstiegs des Export- und Transitverkehrs auf der Straße vorhergesagt (eine Verlangsa-
        mung dieser Trends findet ab 2040 statt).
    •   Für die Verkehrszwecke Freizeit und Beruf wird eine Zunahme der Fahrten mit Distanzen
        unter 100 km angenommen. Dieser Effekt verlangsamt sich allerdings bis 2030 durch die
        nachlassende Steigerungsrate und die sinkenden Einwohnerzahlen, bis er in 2050 nicht
        mehr sichtbar ist. (vgl. Öko-Institut et al. 2015: 223).
    •   Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (lNFz) gilt darüber hinaus Folgendes: Verschiebung
        von E-Fahrzeugen liegt schwerpunktmäßig auf Hybridfahrzeugen und Range-Extendern –
        ohne großartige Reichweiteneinschränkungen – es gibt eher wenige rein elektrische Fahr-
        zeuge.

Randbedingungen „Maximal-Szenario“

    ▪   Es wird eine umfassendere Änderung des Mobilitätsverhaltens jüngerer Menschen voraus-
        gesetzt:

                 Personen besitzen weniger einen eigenen Pkw, sondern nutzen stattdessen ver-
                  mehrt Car-Sharing-Angebote

                 der intermodale Verkehrsanteil erhöht sich, wobei hier das Fahrrad als Verkehrsmit-
                  tel eine zentrale Rolle spielt.

    ▪   Weitere Annahmen:

                 veränderte Geschwindigkeiten

                 eine erhöhte Auslastung der Pkw (erhöhte Besetzungsgrade)

                 Verteuerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV)

    ▪   Rückgang der Personenverkehrsnachfrage: es findet eine Verkehrsverlagerung zum Fuß-
        und Radverkehr statt

    ▪   Geringerer Endenergiebedarf: Veränderungen bei der Verkehrsnachfrage und die Elektrifi-
        zierung des Güterverkehrs (→ Oberleitungs-Lkw gewinnen an Bedeutung)

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Zukünftiger Energiebedarf für E-Fahrzeuge

    ▪   Bis zum Jahr 2030 ist die Reduktion des Endenergiebedarfes vor allem auf die Effizienz-
        steigerung der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor im Personen- und Güterverkehr, die Ver-
        lagerung von Gütertransporten auf die Schiene und die Reduktion des MIV zurückzuführen.
        Die Elektrifizierung des Verkehrssektors findet größtenteils später, zwischen 2030 und 2050
        statt (vgl. Öko-Institut et al. 2015: 236).

Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die Entwicklung der Fahrleistung im Trend- sowie im Maxi-
malszenario auf. Dabei wird deutlich, dass die Fahrleistungen des MIV, der leichten Nutzfahrzeuge
und der Lkw im Trendszenario bis 2050 ansteigen. Die Fahrleistung der Busse nimmt bis 2050
leicht ab.

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Zukünftiger Energiebedarf für E-Fahrzeuge

Abbildung 4:Entwicklung der Fahrleistung im Trendszenario.

Demgegenüber sinkt die MIV-bedingte Fahrleistung im Maximalszenario bis 2050 stark ab. Die
Fahrleistungen der leichten Nutzfahrzeuge und der Lkw nehmen insgesamt bis 2030 zu und verrin-
gern sich dann bis 2050 wieder.

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Zukünftiger Energiebedarf für E-Fahrzeuge

Abbildung 5: Entwicklung der Fahrleistung im Maximalszenario.

Neben der Veränderung der Gesamtfahrleistung im Verkehrssektor, verschiebt sich auch der Anteil
der der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugunsten von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb (s.
Abbildung 6). Im Maximalszenario ist zu erkennen, dass nach 2030 die Fahrleistung der E-Fahr-
zeuge die Fahrleistung der Verbrenner übertrifft. Für das Trendszenario gilt dies nicht. Hier ist die
Fahrleistung der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor noch immer über der Fahrleistung der E-Fahr-
zeuge.

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Zukünftiger Energiebedarf für E-Fahrzeuge

Abbildung 6:Entwicklung der Fahrleistungen nach Verbrennern und Nutzfahrzeugen.

Auf diesen Grundlagen werden nachfolgend die Endenergiebedarfe und Endenergieeinsparpoten-
ziale für das Trend- und das Maximalszenario berechnet. Die Endenergiebedarfe sind bis 2050 im
Trendszenario auf 67 % und im Maximalszenario auf 32 % zurückgegangen. Dadurch liegen die
Einsparpotenziale bis 2050 im Trendszenario bei 33 % und im Maximalszenario bei 68 % (s. Abbil-
dung 7).

Abbildung 7: Entwicklung des Endenergiebedarfes im Verkehrssektor.

Darüber hinaus wird nachfolgend der Anteil des zukünftigen verkehrsinduzierten Strombedarfes am
erneuerbar produziertem Strom dargestellt. Bei gleichbleibender Stromproduktion (Stand 2015)

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Zukünftiger Energiebedarf für E-Fahrzeuge

liegt der Anteil des Strombedarfes für E-Fahrzeuge 2050 im Trendszenario bei gut 5 % und im
Maximalszenario bei knapp 16 %. 2

Abbildung 8: Anteil des Endenergiebedarfes von E-Fahrzeugen am EE-Strom ohne weitere Steigerung des Anteils an
erneuerbaren Energien im Landkreis Emsland.

Bei weiter ansteigender EE-Stromproduktion im Landkreis Emsland3 liegt der Anteil des Strombe-
darfes für E-Fahrzeuge 2050 im Trendszenario bei gut 4,4 % und im Maximalszenario bei knapp
13 %.

Abbildung 9: Anteil des Endenergiebedarfes von E-Fahrzeugen am EE-Strom mit Steigerung des Anteils an erneuerba-
ren Energien im Landkreis Emsland.

2
    Der Anteil der leichten Nutzfahrzeuge (lNFz) am EE-Strom beträgt 2050 im Maximalszenario 1 % und im Trendszenario 0,2 %.
3
    Annahme Trendszenario: Steigerung des EE-Stromanteils alle 10 Jahre um 5 %. Annahme Maximalszenario: Steigerung des EE-

Stromanteils alle 10 Jahre um 7 %.

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E-Mobilität als Stromspeicher

4            E-Mobilität als Stromspeicher
E-Mobilität bringt vor dem Hintergrund eines steigenden EE-Anteils am Stromverbrauch im Land-
kreis Emsland zwei Vorteile mit sich: Zum einen können durch E-Fahrzeuge, die mit Strom aus
erneuerbaren Energien betrieben werden, die THG-Emissionen (insbesondere lokal) reduziert wer-
den. Zum anderen können E-Fahrzeuge als kurz- bzw. mittelfristige Zwischenspeicher für den Aus-
gleich der volatilen Einspeisung der erneuerbaren Energien fungieren. Denn die Verfügbarkeit von
Wind- und Solarenergie ist stark abhängig von den Wetterverhältnissen vor Ort.

Daher wird im nachfolgenden Kapitel E-Mobilität als Stromspeicher der aktuelle Stand zum Thema
Vehicle to Grid (V2G) näher erläutert. Unter Vehicle to Grid wird grundsätzlich ein „Konzept zur
Rückspeisung von gespeicherter Energie in Fahrzeugbatterien von reinen Elektroautos und Plug-
In-Hybridautos in das elektrische Versorgungsnetz“ (Richter/Steiner 2011: 1) gefasst.

Vehicle to Grid (V2G)
Die Energieproduktion war bisher immer eine Angelegenheit großer Versorgungsunternehmen, ein-
gebunden in eine zentrale Netzstruktur. Mit zunehmenden Anteilen erneuerbaren Energien an der
Stromproduktion steigt das Problem, mit den stark schwankenden Residuallasten umgehen zu
müssen. Die Residuallast beschreibt den Anteil am gesamten deutschen Stromverbrauch, der un-
abhängig von den unbeständigen Energieträgern Sonne und Wind ist (= der Stromanteil, der nicht
regenerativ erzeugt wird). Eine nationale Durchschnittsbetrachtung ist für Regionen mit einer hohen
Produktion an erneuerbaren Energien, wie dem Landkreis Emsland und / oder limitiertem Netzzu-
gang wenig hilfreich. Damit wächst der Druck, flexible Lasten in sektorenübergreifenden Smart
Grid-Lösungen zu integrieren. Durch ein dezentrales Lastmanagement können Bedarf und Angebot
an Energie besser ausgeglichen werden. Diese Art der Netzorganisation wird auch „schlaue
Netze“ genannt und zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Dezentralität bietet den Vorteil einer
effizienteren Versorgung mit einer transparenten Lastenzuschreibung und Lastenverteilung (vgl.
Canzler/Knie 2013).

Eine Möglichkeit, um das Problem mit den stark schwankenden Residuallasten zu lösen, ist die
Integration von Elektroautos ins Stromnetz. So ergibt sich ein interessanter Spielraum für den
Stromeinspeiser, wenn bspw. bei einer Nachtladung lediglich vereinbart wird, dass morgens um 7
Uhr die Batterie des Elektroautos vollständig geladen sein soll, das Fahrzeug aber bereits ab 21
Uhr an der Steckdose hängt. Innerhalb von 10 Stunden kann das Energieversorgungsunternehmen
dann gesteuert laden, wenn es zur Stabilisierung den andernorts nicht nachgefragten Strom „los-
werden“ möchte.

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E-Mobilität als Stromspeicher

Die Flexibilität kann durch das bidirektionale Laden nochmals erhöht werden. Bei erhöhtem Strom-
bedarf im Netz kann dann eine Rückspeisung aus der Batterie erfolgen (vgl. Abbildung 10).

Abbildung 10: Integration von Elektroautos in das Stromnetz (Quelle: © WWF/LichtBlick SE; 2017) .

"Vehicle to Grid" (V2G) in der Praxis

In einem Feldversuch wurde bereits die Praxistauglichkeit und die Nutzerakzeptanz von Elektromo-
bilität erprobt. Im Mittelpunkt standen die Potenziale der Elektromobilität in Bezug auf die Integration
der erneuerbaren Energien ins Stromnetz. Ferner wurde das natürliche Verhalten der Nutzer in
Hinblick auf die Elektromobilität und Steuerbarkeit des Ladeverhaltens untersucht. Der Aufbau und
Betrieb von Ladeinfrastruktur sowie die Erfahrungen mit dem Elektrofahrzeug und dessen Kompo-
nenten (vgl. Vattenfall 2011).

Des Weiteren wird in Langzeittests die Kopplung von Elektrofahrzeugen mit Photovoltaikanlagen
untersucht. Die Fahrzeuge sollen einen Teil ihres Strombedarfs direkt aus den Solarmodulen auf-
nehmen und somit das Netz in der Mittagsspitze weniger belasten (vgl. Webseite Solar o. J.).

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E-Mobilität als Stromspeicher

Insgesamt ist Vehicle to Grid nur umsetzbar, wenn das E-Fahrzeug an die Ladeinfrastruktur ange-
schlossen ist und die Nutzer mit einer Rückspeisung der Energie ins Netz einverstanden sind. Es
ist bisher aber nicht absehbar, in welchem Umfang private Nutzer über das Nachtladezeitfenster
hinaus die Kontrolle über den Ladezeitraum ihres Fahrzeuges abgeben werden. Eine potenzielle
Zielgruppe für gesteuertes Laden sind Pendler, die auf Betriebsparkplätzen ihr Fahrzeug ans Netz
anschließen und damit zur Absorption der PV-Mittagsspitze beitragen. Weitergehende Chancen
eröffnet der professionelle Flottenbetrieb: Sowohl das zeitlich versetzte Puffern als auch das bidi-
rektionale Laden ist deshalb vor allem für Flotten von Unternehmen eine realistische Perspektive,
weil diese ein vorausschauendes Lastenmanagement wesentlich einfacher und verbindlicher ge-
währleisten können, als es durch die individuelle Nutzung bei privaten Pkw möglich ist.

Alle Prognosen gehen von sinkenden Batteriepreisen aus. Dies hat zur Folge, dass Anschaffungs-
kosten für Elektrofahrzeuge sinken und zudem Kosten für die Integration von Batteriespeichern in
Smart Grids reduziert werden können. Damit würden die Rahmenbedingungen geschaffen werden,
die Speicherkapazitäten der Fahrzeuge als Puffer für die fluktuierend einspeisenden regenerativen
Energien zu nutzen.

Neben den Anschaffungspreisen ist auch die Lebensdauer der Batteriespeicher für V2G-Konzepte
von Bedeutung. Die Batterielebensdauer ist abhängig vom tatsächlichen Alter der Batterie (in Jah-
ren) und der Zyklen-Lebensdauer (Anzahl der möglichen Entladungen und Wiederaufladungen).
Herstellerangaben zufolge ist die Lebensdauer der Batterien nicht mehr systemrelevant: Je nach
Batterietyp ergibt sich eine Lebensdauer von 8-10 Jahren und bis zu 7.000 Ladezyklen (vgl. FGSV
2018: 20). Das ergibt bspw. bei 3.000 Ladezyklen und einer elektrischen Reichweite von 100 km
eine potenzielle Reichweite von rund 300.00 km (vgl. FGSV 2018: 20). Je nach Zyklen-Lebens-
dauer könnten weitere Ladezyklen durch V2G-Anwendungen genutzt werden, ohne dass dies zu
Lasten der Fahrzeugnutzung für Mobilitätszwecke ging. Problematisch ist es jedoch, wenn die Le-
bensdauer der Batterie durch V2G vor dem Lebensende des E-Fahrzeugs endet und ausgetauscht
werden muss. Damit würden sich die Batteriekosten für den Fahrzeugnutzer verdoppeln. Dies wie-
derum hätte zufolge, dass die Mindesteinnahmen durch V2G (€ pro eingespeiste kWh Strom) sehr
hoch angesetzt werden müssten, um eine Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten (vgl. Richter/Steiner
2011: 47).

Ein weiterer Aspekt, der gegen V2G spricht, ist dass die Lebensdauer einer Batterie ansteigt, wenn
diese nur auf 80 % der Maximalkapazität aufgeladen wird. Dementsprechend kann es unter be-
stimmten Rahmenbedingungen (regelmäßige Pendelstrecken) vorteilhafter für den Nutzer sein,
keine V2G-Anwendung zu nutzen (vgl. Richter/Steiner 2011: 48).

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E-Mobilität als Stromspeicher

Angesichts des steigenden Anteils an Strom aus erneuerbaren Energien, könnte es in Zukunft ver-
mehrt zu der Situation kommen, dass die Stromproduzenten mehr Strom erzeugen als der Markt
benötigt (= negative Residuallast). Welche Bedeutung stationäre Batterien und batterieelektrische
Fahrzeuge für die Dämpfung der der negativen Residuallast haben können, hängt nicht nur von
ihrer Größe, der nutzbaren Kapazität und ihrer Netzfähigkeit, sondern auch davon ab, ob es gelingt,
wirtschaftlich tragfähige Puffermodelle zu etablieren. Diese wiederum dürften nur dann zu realisie-
ren sein, wenn genügend Zeitintervalle als Speicheroption vergütet werden.

Insgesamt werden zwar viele Modell- und Forschungsprojekte zum Thema V2G durchgeführt, eine
praxisnahe Anwendung scheitert derzeit allerdings noch an der mangelnden Wirtschaftlichkeit des
Konzeptes. Vor dem Hintergrund der steigenden EE-Stromproduktion im Landkreis Emsland und
einer zunehmenden Anzahl an E-Fahrzeugen, kann das V2G-Modell zukünftig Einsatz finden.
Energieversorger nutzen derzeit schon Mobilitätsstromtarife, um das Laden von E-Fahrzeugen zu
managen. Diese könnten zukünftig ggf. auch mit V2G gekoppelt werden.

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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von E-Fahrzeugen

5              Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von E-Fahrzeugen
Total Cost of Ownership (TCO) ist ein ganzheitlicher Ansatz, der alle anfallenden Kosten im ge-
samten Lebenszyklus eines Fahrzeuges berücksichtigt und damit eine belastbare Entscheidungs-
grundlage für Kommunen und Unternehmen bei anstehenden Fahrzeuganschaffungen darstellt.

Zum wirtschaftlichen Vergleich verschiedener Fahrzeugmodelle, wurde der vom Öko-Institut e.V.
im Rahmen des Schaufenster Elektromobilität entwickelte TCO-Rechner verwendet (vgl. Öko-Insti-
tut e.V.). Dieser berücksichtigt alle anfallenden Kosten beim gewerblichen Betrieb eines Fahrzeu-
ges und ermöglicht die Gegenüberstellung von herkömmlichen Fahrzeugmodellen und Elektrofahr-
zeugen. Dazu gehören Kostenbestandteile, die sich aus den Fixkosten und den laufenden Kosten
ergeben. Zu den Fixkosten der Fahrzeugbeschaffung zählen:
       •   der Anschaffungspreis und
       •   die Kosten für die zu errichtende Ladeinfrastruktur.
Die laufenden Kosten ergeben sich hingegen aus:
       •   den Kraftstoffkosten,
       •   den Schmierstoffkosten,
       •   den anfallenden Aufwendungen für die Wartung und Reparatur des Fahrzeuges,
       •   den Inspektionskosten,
       •   den Versicherungskosten und
       •   der fälligen Kraftfahrzeugsteuer.
Dem gegenüber werden kostensenkende Faktoren berücksichtigt, die sich aus:
       •   Kaufprämien,
       •   Abschreibungen gemäß AfA und
       •   dem Restwert des Fahrzeuges nach seiner Nutzungsdauer
zusammensetzen. Durch die gesamtheitliche Betrachtung dieser Wirtschaftlichkeitsfaktoren wird
eine belastbare Betrachtung der zu erwartenden Kosten für die Nutzung eines Fahrzeuges möglich.
Auf diese Weise lässt sich auch die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit von E-Fahrzeugen darstel-
len.

5.1            Landkreiseigener Fuhrpark
Das TCO-Kalkulationsmodell wird das Potenzial zum Austausch bestehender Fuhrparkbestände
des Landkreises Emsland durch Elektrofahrzeuge deutlich machen und aufzeigen, wie sich die
wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit der Elektromobilität gegenwärtig darstellt.

Das anschließende Ziel sollte es sein, spezifische Fahrzeugmodelle des landkreiseigenen Fuhr-
parks zu identifizieren, die für eine zeitnahe Substitution durch Elektrofahrzeuge in Frage kommen.

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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von E-Fahrzeugen

Dabei sind zum einen jene Bestandsfahrzeuge zu fokussieren, deren Leasingverträge in einem
kurz- bis mittelfristigen Zeitraum auslaufen. Dieser Zeitraum kann beispielsweise auf das aktuelle
und das kommende Kalenderjahr beschränkt werden. Zum anderen sind aber auch solche Be-
standsfahrzeuge von Relevanz, die sich bereits seit mehreren Jahren im Eigentum des Landkreises
befinden. Geht man davon aus, dass die technische Funktionsfähigkeit eines Fahrzeuges auf einen
gewissen Zeitraum beschränkt ist und neue Entwicklungen zu einer veralteten Technologie führen,
sind diese Fahrzeugmodelle im Rahmen eines kurz- bis mittelfristigen Austausches ebenfalls zu
betrachten.

Im Rahmen weiterführender Überlegungen sind die hier ermittelten Substitutionspotenziale der
Elektromobilität somit auf konkrete Bestandsfahrzeuge zu übertragen. Dabei sind relevante Fahr-
zeuge mittels einer Fuhrparkanalyse zu identifizieren, die für eine Substitution in Frage kommen
und durch konkurrenzfähige Elektrofahrzeuge ersetzt werden können. Die Ergebnisse der nachfol-
genden Potenzialanalyse geben somit eindeutige Hinweise auf Möglichkeiten zur Fuhrparkumstel-
lung und zum Austausch von relevanten Bestandsfahrzeugen durch geeignete Elektromobile.

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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von E-Fahrzeugen

5.2          Potenzialanalyse
Zur Ermittlung der Austauschpotenziale durch Elektromobilität sind den dargestellten Bestandsfahr-
zeugen geeignete Elektrofahrzeugmodelle wirtschaftlich gegenüberzustellen. Zu diesem Zweck
wurden innerhalb der jeweiligen Fahrzeugklasse aktuell verfügbare Elektrofahrzeuge ausgewählt.
Dabei wurde darauf geachtet, dass sie hinsichtlich ihrer technischen Eigenschaften eine konkur-
renzfähige Alternative zu den bestehenden Fahrzeugen darstellen. Der angestrebte Wirtschaftlich-
keitsvergleich geht davon aus, dass bestehende Fahrzeuge des Fuhrparks abgeschafft und
    •   entweder durch den Neukauf des identischen Fahrzeugmodells
    •   oder eines vergleichbaren Elektrofahrzeuges
ersetzt werden. Demnach bezieht sich die TCO-Analyse auf den Vergleich herkömmlicher Benzin-
und Dieselfahrzeuge mit einem oder mehreren technisch konkurrenzfähigen Elektrofahrzeugen. In
diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass sich die betrachtete Konkurrenzfähigkeit der Elekt-
romobilität vor allem aus der Fahrzeugleistung und dem Stau- bzw. Gepäckraum ergibt. Hinsichtlich
der möglichen Reichweite pro Tank-/Ladefüllung kann die Elektromobilität gegenwärtig keine kon-
kurrenzfähige Alternative darstellen. Daher ist im Einzelfall zu prüfen, ob für den spezifischen Ver-
wendungszweck eines jeweiligen Fahrzeuges, die mögliche Reichweite des E-Fahrzeugs aus-
reicht. Dies sollte Bestanteil der weiteren Überlegungen und einer konkreten Fuhrparkanalyse sein.

Eine grundlegende Einflussgröße der Wirtschaftlichkeitsberechnung stellt die jährliche Laufleistung
der betrachteten Fahrzeuge dar. Diese wurde innerhalb der verschiedenen Fahrzeugklassen auf
Grundlage der durchschnittlichen Jahresfahrleistung des gegenwärtigen Fahrzeugbestandes ermit-
telt. Dabei ergaben sich die nachfolgenden Durchschnittswerte, die der TCO-Analyse zugrunde
gelegt wurden.

Tabelle 1: Durchschnittliche Jahresfahrleistung innerhalb der Fahrzeugklassen des Landkreises Emsland.

                   Fahrzeugklasse                                durchschnittliche Jahresfahrleistung

                      Kleinwagen                                                 20.000 km

                    Kompaktklasse                                                29.000 km

                      Mittelklasse                                               35.000 km

                     Nutzfahrzeuge                                               20.000 km

Weitere Einflussgrößen, die im Rahmen der TCO-Analyse manuell bestimmt wurden, beziehen sich
zum einen auf eine angenommene Haltedauer von insgesamt 8 Jahren. Zum anderen wurden die
Kraftstoffkosten bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren auf Grundlage der durchschnittlichen
Benzin- und Dieselpreise aus den letzten 12 Monaten berechnet. Dabei ergab sich ein Preis von

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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von E-Fahrzeugen

1,417 € pro Liter Benzin und 1,236 € pro Liter Diesel (vgl. MWV 2018). Bei Elektrofahrzeugen wur-
den die Kraftstoffkosten hingegen aus dem durchschnittlichen Gewerbestrompreis aus dem Jahre
2016 abgeleitet. Dieser belief sich auf 21,7 Cent/kWh (vgl. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 2017: 229).

Ebenfalls individuell zu bestimmen waren die Kosten der Fixkostenkalkulation. Dabei wurden die
Anschaffungskosten mittels der vom Hersteller veröffentlichten Listenpreise bestimmt. Es wurden
jeweils die Kosten der geringsten Ausstattungs- und Motorisierungsvariante eines spezifischen
Fahrzeuges verwendet. Bei der TCO-Analyse für Elektrofahrzeuge wurde der Umweltbonus in
Höhe von 4.000 Euro berücksichtigt und von den Anschaffungskosten abgezogen. Ein dritter Be-
standteil sind die Fixkosten für die benötigte Ladeinfrastruktur. Da der Landkreis Emsland bisher
über Ladesäulen mit einer Leistung von 2*11 kW verfügt, wurden der TCO-Analyse vor dem Hin-
tergrund des fortlaufenden technologischen Fortschrittes, die Kosten einer 2*22 kW Ladesäule zu-
grunde gelegt. Da eine Ladesäule jeweils von zwei Elektrofahrzeugen genutzt werden kann, wur-
den die kalkulierten Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur bei der TCO-
Analyse eines Fahrzeuges halbiert. Die veranschlagten Ladeinfrastrukturkosten setzen sich aus
folgenden Bestandteilen zusammen:

Tabelle 2: Kostenkalkulation Ladeinfrastruktur

                                                 Kalkulation
            Kostenbestandteile                                                        Quelle
                                                  (brutto)
                                                                              Hier wurde die Ladesäule
                          Hardware                 6.843 €     Mennekes Basic 22 (400 V AC, 32 A, 2*11 kW Ladeleistung
                                                                Mode 3) als Referenz verwendet (vgl. Mennekes 2018)
   Investitions-        Netzanschluss              2.000 €
      kosten
    (einmalig)      Genehmigung, Planung,          1.000 €
                        Standortsuche

                   Montage, Baukosten, Be-         2.000 €
                         schilderung
                                                                                   vgl. NPE 2015
                   Wartung- und Entstörung,
 Wartungs- und     Vertragsmanagement und
 Betriebskosten          Abrechnung,                1.200
   (pro Jahr)
                   IT-System und Kommuni-
                            kation

5.2.1          Kleinwagenklasse

In der Kleinwagenklasse wurde auf Seiten der verbrennungsmotorischen Antriebe das Benzin- und
Dieselfahrzeug VW Polo für den Wirtschaftlichkeitsvergleich ausgewählt. Elektrisch betriebene Al-
ternativen stellen die Fahrzeuge VW e-up, BMW i3 und Renault Zoe dar. Die Gegenüberstellung

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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von E-Fahrzeugen

im Rahmen der TCO-Analyse zeigt, dass alle Elektrofahrzeuge mit einem Aufpreis über den ge-
samten Nutzungszeitraum verbunden sind. Die höchste wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit weist
der VW e-up mit 2.330 € Mehrkosten im Vergleich zur Benzin-Variante und 4.170 € zur Diesel-
Variante des Polos auf. Der Renault Zoe kann leicht erhöhte Vorteile gegenüber dem VW e-up
hinsichtlich der maximalen Reichweite aufweisen, wird aber auch mit 2.420 € zusätzlichen Mehr-
kosten kalkuliert. Das teuerste Fahrzeugmodell stellt der BMW i3 dar. Mit Gesamtkosten in Höhe
von 38.9730 € übersteigt er die Diesel- und Benziner-Variante des VW Polos um 9.556 € bis
11.400 €. Dafür bietet er mit 300 km die geringsten Reichweiteneinschränkungen unter den darge-
stellten Elektrofahrzeugen in der Kleinwagenklasse.

Alle Elektrofahrzeuge weisen deutlich reduzierte CO2-Emissionen im Vergleich zu den herkömmlich
betriebenen Fahrzeugmodellen auf. Auf lokaler Ebene profitieren sie durch ihre Emissionsfreiheit
und auch hinsichtlich ihrer energiebedingten Emissionen können sie deutliche Vorteile aufweisen.
Diesbezüglich belaufen sich die Reduktionspotenziale
    •   des VW e-up auf 80,3 bis 83,1 %,
    •   des BMW i3 auf 77,9 bis 81,0 % und
    •   des Renault Zoe auf 78,3 bis 81,3 %
im Vergleich zu den beiden Polo-Modellen (vgl. Tabelle 3).

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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von E-Fahrzeugen

Tabelle 3: TCO-Vergleich Kleinwagen [VW 2018e, VW 2018c, BMW AG 2018, Renault 2018b]
                                                                            Kleinwagen
Kraftstoff                                                               Diesel              Benzin                                Elektro
Fahrzeugm odell                                                                    VW Polo                    VW e-up              BMW i3          Renault Zoe Life
Spezifikation                                                       TDI , Trendline      TSI, Trendline       18,7 kW               94 Ah            R90, 22 kWh
                                          Verbrauch                 3,8 - 3,6 l/100 km    5,0 l/100 km    11,7 kWh/100 km      13,1 kWh/100 km     12,9 kWh/100 km
                                       CO2-Emissionen                 108-109 g/km         95-99 g/km          0 g/km               0 g/km                 0 g/km
                                        max. Leistung                    80 PS                65 PS             82 PS               170 PS                 92 PS
                                   Höchstgeschw indigkeit               175 km/h             164 km/h         130 km/h             150km/h             135 km/h
     Technische
                                       max. Reichw eite2                1053 km              800 km           120 - 160             300 km                 170 km
       Daten 1
                                      Kofferraumvolumen                   351 l               351 l             250 l                425 l                  338 l
                           Ladedauer (Schuko, max. 3,6 kW)                  -                   -         10 h (0 - 100 %)     11 h (0 - 80 %)     14,5 h (0 - 100%)
                     Ladedauer (Wallbox o. Ladestation, ≥ 3,7 kW)           -                   -         40 Min. (0 - 80 %)   2,75 h (0 - 80 %)    2-3 h (0 - 80%)
                        Ladedauer (Schnellladestation, ≥ 50 kW)             -                   -               k. A.          0,65 h (0 - 80 %)     1 h (0 - 80%)
                     Anschaffungskosten3                                 13.929              10.945            22.605               31.555                 25.126
      Fixkosten      Kaufprämie4                                            0                   0              -4.000               -4.000                 -4.000
                     Ladeinfrastruktur 5                                    0                   0               9.992               9.992                  9.992
                     Kraftstoffe6,7                                       8.365              12.944             4.349               4.866                  4.793
                     Schmierstoffe8                                       456                  373                0                   0                      0
       laufende      Wartung und Reparatur 8                              6.115               5.722             3.450               3.450                  3.450
        Kosten       Inspektion8                                          674                  674               380                 380                    380
                     Versicherung9                                        5.594               5.138             5.138               5.138                  5.138
                     Kfz-Steuer 10                                        751                  476                0                   0                      0
                     Abschreibung für Abnutzung                          -3.709               -2.916           -4.957               -7.344                 -5.628
Abschreibung 11
                Abschreibung Betriebskosten                              -1.970               -1.829           -1.034               -1.034                 -1.034
 und Restw ert
                Fahrzeugrestw ert12                                      -2.632               -2.111           -4.177               -4.030                 -4.051
Gesam tkosten (netto) ohne Abschreibungen                                35.884              36.272            41.914               51.381                 44.879
Gesam tkosten (netto) m it Abschreibungen 13                             27.573              29.416            31.746               38.973                 34.166
CO2-Em issionen - lokal [in t] 14                                       17,848 t             19,964 t            0t                   0t                     0t
CO2-Em issionen - energiebedingt [in t] 15                              21,448 t             25,76 t            7,75 t              8,677 t                8,545 t
Auf Grundlage der Fahrleistungen bestehender Flotten-Fahrzeuge in der Kleinw agenklasse (Ø 23.333 km/a), w urde der Berechnung eine Jahresfahrleistung von
23.000 km pro Jahr zugrunde gelegt.
1
    Basierend auf Herstellerangaben.
2
    Die maximale Reichw eite w urde aus den Herstellerangaben zum Tankvolumen und den Verbrauchsw erten berechnet.
3
 Berücksichtigt w urde der jew eilig angegebene Grundpreis in der geringsten Ausstattungs- und Motorisierungsvariante. Angaben in netto exkl. Mehrw ertsteuer
(19 %) und bei Elektrofahrzeugen inkl. Batteriekauf.
4
 Bei Elektrofahrzeugen w ird der Umw eltbonus als Kaufprämie von den Anschaffungskosten abgezogen. Die Höhe der Förderung ergibt sich bei Fahrzeugen mit
einem Anschaffungspreis unter 60.000 € aus je 2.000 €, die vom Hersteller und vom Staat gew ährt w erden.
5
 Als Kalkulationsgrundlage w urde hier eine Ladesäule mit 22 kW verw endet (siehe Kostenkalkulation: Tab. 4)
6
 Kalkulationsgrundlage Elektro: 21,7 Cent/kWh (vgl. 3.3.2 Potenzialanalyse)
Kalkulationsgrundlage Verbrennungsmotor: Diesel: 123,6 Cent/l; Superbenzin: 141,7 Cent/l (vgl. 3.3.2 Potenzialanalyse)
7
    Zusätzlich w erden Prognosemodelle zur Benzin-, Diesel- und Strompreisentw icklung verw endet, die künftige Preisanstiege/-senkungen einkalkulieren.
8
 Kosten für die Fahrzeugw artung, -pflege und -reparatur w erden bei benzinmotorischen Fahrzeugen auf Grundlage der ADAC-Autokosten-Datenbank
(https://w w w .adac.de/infotestrat/autodatenbank/autokosten/default.aspx) kalkuliert. Bei Elektrofahrzeugen w ird hingegen von einer Minderung der Wartungskosten
ausgegangen. Mittels einer pauschalen 18 %igen Senkung der Kosten w ird die daraus resultierende Kostenersparnis angenommen.
9
 Die Kalkulation der Versicherungskosten erfolgt ebenfalls auf Grundlage der ADAC-Autokosten-Datenbank (https://w w w .adac.de/infotestrat/autodatenbank/auto
kosten/default.aspx). Darin enthalten ist der Beitrag zur Kfz-Haftpflicht und ein Mittelw ert aus den Beiträgen zur Voll- und Teilkaskoversicherung. Für die
Berechnung der Versicherungskosten bei Elektrofahrzeugen w erden die kalkulierten Beträge von Dieselfahrzeugen verw endet.
10
 Die laufenden Kosten der Kfz-Steuer ergeben sich aus dem Mittelw ert der am häufigsten nachgefragten Fahrzeugmodelle in der jew eiligen Fahrzeugklasse. Die
Datengrundlage stellt die ADAC-Autokosten-Datenbank (https://w w w .adac.de/infotestrat/autodatenbank/auto kosten/default.aspx) dar. Für Elektrofahrzeuge entfällt
der Beitrag zur Kfz-Steuer.
11
     Unternehmenssteuersatz: 30 %; Abschreibungszeitraum (nach AfA-Tabelle): 6 Jahre
12
  Die Restw ertentw icklung erfolgte auf Grundlage verschiedener Methoden.
- Elektrofahrzeug: Alternativansatz (Kalkulationsgrundlage für den Restw ert eines Elektrofahrzeuges stellt die Energiekostenersparnis des Zw eitnutzers dar)
- verbrennungsmotorische Fahrzeuge: Regressionskurve (Restw ertberechnung basierend auf Anschaffungspreis, Fahrleistung und Fahrzeugalter)
13
 Für alle anfallenden Kosten w urde eine mittlere jährliche Inflationsrate von 1,5 % für den Betrachtungszeitraum unterstellt. Zukünftige Zahlungen w urden einer
Abzinsung mittels eines Kalkulationssatzes von 5 % unterzogen.
14
  Kalkulation der durch den Fahrzeugbetrieb verursachten Emissionen auf Grundlage der Herstellerangaben (CO 2-Emissionen) und der Jahreslaufleistung.
Elektrofahrzeuge sind lokal emissionsfrei.
15
 Kalkulation der energiebedingten Emissionen aus der Nutzungsphase (unter Berücksichtignung der Stromerzeugung bei Elektrofahrzeugen). Vor- und
nachgelagerte Emissionen aus der Fahrzeugproduktion finden keine Berücksichtigung.

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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von E-Fahrzeugen

Insgesamt zeigt sich ein Kalkulationsergebnis, welches im Spannungsdreieck zwischen den drei
Entscheidungsfaktoren Preis, Leistung und Umwelt angesiedelt ist. Dabei wird der Preis durch die
kalkulierten Gesamtkosten, die Leistung durch die maximale Reichweite und der Faktor Umwelt
durch die CO2-Emissionen definiert. Die Entscheidung für oder gegen ein Elektrofahrzeug kann
lediglich durch eine Abwägung zwischen den drei Faktoren erfolgen. Es kann für die Kleinwagen-
klasse aber festgehalten werden, dass der VW e-up durchaus eine konkurrenzfähige Alternative
bezüglich der Faktoren Preis und Umwelt darstellt. Der BMW i3 zeigt hingegen, dass höhere An-
sprüche hinsichtlich der Leistung mit deutlichen Einbußen beim Preis einhergehen. Dies verdeut-
licht das in Abbildung 9 dargestellte Scoring der Fahrzeuge hinsichtlich der drei relevanten Ent-
scheidungsfaktoren. Unter den Elektrofahrzeugen korrelieren die Faktoren Preis und Leistung. Mit
steigender Reichweite (höheres Scoring bei der Leistung) steigt auch der Preis deutlich an (gerin-
geres Scoring beim Preis).

                                                 Preis
                                              100
                                                90
                                                80
                                                70
                                                60
                                                                                                      VW Polo (Diesel)
                                                50
                                                40                                                    VW Polo (Benzin)
                                                30                                                    VW e-up
                                                20                                                    BMW i3
                                                10                                                    Renault Zoe Life
                                                 0

          Umwelt                                                                         Leistung

     Preis: der niedrigste Preis stellt den Referenzwert dar (100 Scoring-Punkte); je 250 € Mehrkosten wird ein Scoring-
     Punkt abgezogen
     Leistung: die höchste Reichweite stellt den Referenzwert dar (100 Scoring-Punkte); je 1 % Abweichung vom
     Referenzwert wird ein Scoring-Punkt abgezogen
     Umwelt: die geringsten CO2-Emissionen stellen den Referenzwert dar (100 Scoring-Punkte); je 10 % Abweichung vom
     Referenzwert wird ein Scoring-Punkt abgezogen

Abbildung 11: Scoring in der Kleinwagenklasse

5.2.2         Kompaktklasse

In der Kompaktwagenklasse wurden die diesel- und benzinbetriebene Variante des Audi A3 Sport-
back den Elektrofahrzeugmodellen Nissan Leaf und VW e-Golf gegenübergestellt. Hinsichtlich der

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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von E-Fahrzeugen

Gesamtkosten über den 8-jährigen Nutzungszeitraum erweisen sich beide Elektrofahrzeuge
(Nissan Leaf: -320 bis -1.082 €, VW e-Golf: -1.728 bis -2.491 €) als wirtschaftlich konkurrenzfähig.
Insbesondere der VW e-Golf kann aufgrund seines relativ geringen Verbrauches von
12,7 kWh/100 km einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber den beiden Verbrennerfahrzeugen auf-
weisen. Dem Nissan Leaf gegenübergestellt, ergeben sich Einsparungen bei den kalkulierten Ge-
samtkosten von insgesamt 1.409 €.

Beide Elektrofahrzeuge sind erneut durch deutlich reduzierte CO2-Emissionen gekennzeichnet.
Ihre daraus resultierenden Reduktionspotenziale belaufen sich
     •       beim Nissan Leaf auf 72,7 bis 72,9 % und
     •       beim VW e-Golf auf 82,1 bis 82,3 % und
im Vergleich zu den beiden Audi-Modellen (vgl. Tabelle 4).

Tabelle 4: TCO-Vergleich Kompaktklasse [Audi AG 2018a, Nissan 2018, VW 2018b]
                                                                 Kompaktklasse
Kraftstoff                                                           Diesel               Benzin                           Elektro
Fahrzeugm odell                                                             Audi A3 Sportback                Nissan Leaf              VW e-Golf
Spezifikation                                                         30 TDI              30 TFSI              40 kWh                 35,8 kWh
                                       Verbrauch                   4,5 l/100 km         5,0 l/100 km       19,4 kWh/100 km      12,7 kWh/100 km
                                    CO2-Emissionen                114-118 g/km          114-118 g/km            0 g/km                  0 g/km
                                     max. Leistung                   116 PS               116 PS                150 PS                  136 PS
                                Höchstgeschw indigkeit               206 km/h             206 km/h             144 km/h                150 km/h
  Technische                                         2
                                    max. Reichw eite                 1111 km              1000 km           285 km (WLTP)            300 km(NEFZ)
    Daten1
                                   Kofferraumvolumen                   380 l                380 l                435 l                   250 l
                        Ladedauer (Schuko, max. 3,6 kW)                 -                       -           17 h (0 -100 %)     ≈ 11 h (0 - 100 %)
                  Ladedauer (Wallbox o. Ladestation, ≥ 3,7 kW)          -                       -          8,5 h (0 -100 %)    ≈ 5,25 h (0 - 100 %)
                     Ladedauer (Schnellladestation, ≥ 50 kW)            -                       -           1 h (20 - 80 %)    ≈ 0,75 h (0 - 80 %)
                  Anschaffungskosten3                                 23.824               21.303               26.849                  30.168
   Fixkosten      Kaufprämie                                            0                       0               -4.000                  -4.000
                  Ladeinfrastruktur 5                                   0                       0               9.992                   9.992
                  Kraftstoffe6,7                                      12.827               16.321               9.090                   5.950
                  Schmierstoffe8                                       669                  568                   0                       0
   laufende       Wartung und Reparatur 8                             8.510                8.309                5.250                   5.250
    Kosten        Inspektion8                                          674                  674                  380                     380
                  Versicherung9                                       6.422                5.959                5.959                   5.959
                  Kfz-Steuer 10                                       1.375                 775                   0                       0
                  Abschreibung für Abnutzung                          -6.347               -5.675               -6.088                  -6.971
Abschreibung 11
                Abschreibung Betriebskosten                           -2.752               -2.665               -1.575                  -1.575
 und Restw ert
                Fahrzeugrestw ert12                                   -4.059               -3.664               -5.034                  -5.739
Gesam tkosten (netto) ohne Abschreibungen                             54.301               53.909               53.520                  53.699
Gesam tkosten (netto) m it Abschreibungen 13                          41.143               41.905               40.823                  39.414
CO2-Em issionen - lokal [in t] 14                                    26,912 t             26,912 t                0t                      0t
CO2-Em issionen - energiebedingt [in t] 15                           32,888 t             32,48 t              16,202 t                10,607 t

Auf Grundlage der Fahrleistungen bestehender Flotten-Fahrzeuge in der Kompaktklasse (Ø 28.987 km/a), w urde der Berechnung eine Jahresfahrleistung
von 29.000 km pro Jahr zugrunde gelegt.

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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von E-Fahrzeugen

Anders als in der Kleinwagenklasse sind die dargestellten Elektrofahrzeuge in der Kompaktwagen-
klassen aus rein wirtschaftlicher Sicht deutlich konkurrenzfähiger. Die Modelle Nissan Leaf und VW
e-Golf weisen sogar leicht geringere Gesamtkosten als die Referenzfahrzeuge mit Verbrennungs-
motoren auf. Ein deutlicherer Einfluss auf die Fahrzeugwahl ist hingegen von den Faktoren Fahr-
zeugleistung und Umwelt zu erwarten. Während die Verbrennerfahrzeuge hinsichtlich der Leistung
erneut deutlich dominieren, können die Elektrofahrzeuge abermals beim Umweltkriterium überzeu-
gen. Dabei fällt auf, dass vor allem der VW e-Golf über ein hohes Einsparpotenzial von bis zu
82,3 % verfügt. Da dieses Modell auch die geringste Gesamtkostenkalkulation aufweist, ist ihm eine
hohe Konkurrenzfähigkeit zu unterstellen. Erneut ist eine Kaufentscheidung jedoch vor dem Hinter-
grund einsatzspezifischer Anforderungen zu treffen. Dabei sollte insbesondere die eingeschränkte
Reichweite ins Auge gefasst werden. Mit 300 km elektrischer Reichweite ist der VW e-Golf zwar
auf einem vergleichsweise hohen technologischen Stand. Dennoch könnten Einschränkungen bei
hohen Tagesfahrleistungen und geringen Standzeiten entstehen (vgl. Abbildung 12).

                                                    Preis
                                                 100
                                                   90
                                                   80
                                                   70
                                                   60
                                                   50                                                  Audi A3 (Diesel)
                                                   40                                                  Audi A3 (Benzin)
                                                   30                                                  Nissan Leaf
                                                   20                                                  VW e-Golf
                                                   10
                                                    0

          Umwelt                                                                              Leistung

      Preis: der niedrigste Preis stellt den Referenzwert dar (100 Scoring-Punkte); je 250 € Mehrkosten wird ein Scoring-Punkt
      abgezogen
      Leistung: die höchste Reichweite stellt den Referenzwert dar (100 Scoring-Punkte); je 1 % Abweichung vom
      Referenzwert wird ein Scoring-Punkt abgezogen
      Umwelt: die geringsten CO2-Emissionen stellen den Referenzwert dar (10 Scoring-Punkte); je 10 % Abweichung vom
      Referenzwert wird ein Scoring-Punkt abgezogen

Abbildung 12: Scoring in der Kompaktwagenklasse

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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von E-Fahrzeugen

5.2.3          Mittelklasse

In der Mittelklasse wurde je eine benzin- und eine dieselbetriebene Variante der häufig verwende-
ten Fahrzeugtypen Audi A4 Avant und VW Passat Variant für die Kostenkalkulation verwendet.
Ihnen wurden die Elektrofahrzeuge Hyundai Ioniq und Hyundai Kona gegenübergestellt. Die TCO-
Analyse der Fahrzeuge zeigt, dass beide Elektrofahrzeugmodelle mit Gesamtkosten in Höhe von
40.002 € und 42.408 € deutlich geringer kalkuliert werden als die herkömmlich angetriebenen Re-
ferenzmodelle. Während die Diesel-Varianten des Audi A4 Avant und des VW Passat Variant Mehr-
kosten von 8.009 € bis 13.133 € aufweisen, beläuft sich das wirtschaftliche Einsparpotenzial der
Elektrofahrzeuge gegenüber den Benziner-Varianten sogar auf 13.701 € bis 20.292 €. Demnach
ist in dieser Fahrzeugklasse eine eindeutige Konkurrenzfähigkeit der Elektromobilität hinsichtlich
der zu erwartenden Gesamtkosten abzuleiten. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass beide
Elektrofahrzeugmodelle deutlich kleiner sind als die verbrennungsmotorischen Fahrzeuge. Dem-
nach weisen sie einen geringeren Stauraum und eine verringerte Zuladungskapazität auf. Für spe-
zifische Einsatzzwecke eines Mittelklassefahrzeuges könnten sie damit u. U. ungeeignet sein. Dies
ist jedoch vor dem Hintergrund der individuellen Anforderungen an ein Fahrzeug zu beurteilen.

Hinsichtlich der kalkulierten CO2-Emissionen belaufen sich die Einsparpotenziale der Elektromobi-
lität auf
     •      82,9 bis zu 85,8 % beim Hyundai Ioniq und
     •      79,3 bis zu 82,9 % beim Hyundai Kona (vgl. Tabelle 5).

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