EDELSTEINSCHLEIFER/ EDELSTEINSCHLEIFERIN - AUSBILDUNG GESTALTEN - BIBB
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
AUSBILDUNG GESTALTEN Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin Ausbildungshilfen zur Ausbildungsordnung für ▪▪ Ausbilder und Ausbilderinnen ▪▪ Auszubildende ▪▪ Berufsschullehrer und Berufsschullehrerinnen ▪▪ Prüfer und Prüferinnen
© 2019 by Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn ISBN: 978-3-8474-2309-6 (Print) ISBN: 978-3-96208-052-5 (PDF) Diese Publikation wurde bei der Deutschen Nationalbibliothek angemeldet und archiviert. urn:nbn:de: 0035-0788-7 Internet: www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/100317 Der Inhalt dieses Werkes steht unter einer Creative-Commons-Lizenz (Lizenztyp: Namensnennung – Keine kommerzielle Nutzung – Keine Bearbeitung – 4.0 Deutschland). Weitere Informationen finden Sie im Internet auf unserer Creative-Commons- Infoseite www.bibb.de/cc-lizenz. Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Internet: www.bibb.de Konzeption und Redaktion: Hedwig Brengmann-Domogalla Bundesinstitut für Berufsbildung E-Mail: brengmann@bibb.de Brigitte Seyfried Bundesinstitut für Berufsbildung E-Mail: seyfried@bibb.de Autoren: Stephan Jahke Idar-Oberstein Dominik Kierspel Idar-Oberstein Stefan Klein Idar-Oberstein Bernd Mildenberger Idar-Oberstein Klaus Schäfer Idar-Oberstein Mit freundlicher Unterstützung von: Sekretariat der Kultusministerkonferenz, www.kmk.org Gedruckt auf PEFC-zertifiziertem Papier
Vorwort Ausbildungsforschung und Berufsbildungspraxis im Rah- nung und die damit verbundenen Ziele und Hintergründe men von Wissenschaft – Politik – Praxis – Kommunikation aufbereitet und anschaulich dargestellt. Dazu werden prak- sind Voraussetzungen für moderne Ausbildungsordnungen, tische Handlungshilfen zur Planung und Durchführung der die im Bundesinstitut für Berufsbildung erstellt werden. Ent- betrieblichen und schulischen Ausbildung angeboten. scheidungen über die Struktur der Ausbildung, über die zu fördernden Kompetenzen und über die Anforderungen in Ich wünsche mir weiterhin eine umfassende Verbreitung bei den Prüfungen sind das Ergebnis eingehender fachlicher allen, die mit der dualen Berufsausbildung befasst sind, so- Diskussionen der Sachverständigen mit BIBB-Experten und wie bei den Auszubildenden selbst. Den Autoren und Auto- -Expertinnen. rinnen gilt mein herzlicher Dank für ihre engagierte und qualifizierte Arbeit. Um gute Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung neuer Ausbildungsordnungen im Sinne der Ausbildungsbe- triebe wie auch der Auszubildenden zu schaffen, haben sich Umsetzungshilfen als wichtige Unterstützung in der Praxis bewährt. Die Erfahrungen der „Ausbildungsordnungsma- cher“ aus der Erneuerung beruflicher Praxis, die bei der Entscheidung über die neuen Kompetenzanforderungen we- Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser sentlich waren, sind deshalb auch für den Transfer der neuen Bonn, im Februar 2019 Präsident Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans für den Be- Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident ruf Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin in die Praxis von Bundesinstitut für Berufsbildung besonderem Interesse. Vor diesem Hintergrund haben sich die Beteiligten dafür entschieden, gemeinsam verschiedene Materialien zur Un- terstützung der Ausbildungspraxis zu entwickeln. In der vor- liegenden Handreichung werden die Ergebnisse der Neuord- Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin | Ausbildung Gestalten 3
Inhaltsverzeichnis Vorwort......................................................................................................................... 3 1 Einleitung.................................................................................................................. 6 1.1 Historische Entwicklung des Berufs ............................................................................................................ 6 1.1.1 Geschichte der Edelsteinverarbeitung................................................................................................. 6 1.1.2 Idar-Oberstein – Metropole des Edelsteinhandwerks.............................................................................. 7 1.2 Warum eine Neuordnung? ...................................................................................................................... 7 1.3 Was ist neu? ........................................................................................................................................ 7 2 Betriebliche Umsetzung der Ausbildung............................................................................. 9 2.1 Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan....................................................................................... 10 2.1.1 Die Paragrafen der Ausbildungsordnung .......................................................................................... 10 2.1.2 Zeitliche Richtwerte .................................................................................................................... 21 2.1.3 Der Ausbildungsrahmenplan......................................................................................................... 24 2.1.4 Beispiele für Ausbildungsaufgaben im Betrieb.................................................................................... 43 2.2 Betrieblicher Ausbildungsplan ................................................................................................................ 46 2.3 Ausbildungsnachweis .......................................................................................................................... 49 2.4 Hilfen zur Durchführung der Ausbildung.................................................................................................... 51 2.5 Überbetriebliche Ausbildung ................................................................................................................ 51 3 Berufsschule als Lernort der dualen Ausbildung................................................................. 52 3.1 Lernfeldkonzept und die Notwendigkeit der Kooperation der Lernorte ............................................................... 53 3.2 Rahmenlehrplan – Berufsbezogene Vorbemerkungen.................................................................................... 54 3.3 Die Lernfelder – mit Lernsituationen (ausgewählte Beispiele)........................................................................... 55 4 Prüfungen ............................................................................................................... 61 4.1 Zwischenprüfung nach BBiG bzw. HwO..................................................................................................... 61 4.2 Abschluss- bzw. Gesellenprüfung – BBiG bzw. HwO ..................................................................................... 62 4.3 Prüfungsinstrumente ........................................................................................................................... 62 4.3.1 Allgemeines............................................................................................................................. 62 4.3.2 Prüfungsinstrumente für die Prüfungen des Edelsteinschleifers/der Edelsteinschleiferin.................................. 63 4.4 Übersicht über die Prüfungsbereiche......................................................................................................... 65 4.4.1 Struktur der Zwischenprüfung – für alle Fachrichtungen gleich................................................................ 65 4.4.2 Struktur der Abschluss-/Gesellenprüfung – Fachrichtung Edelsteingravieren................................................ 67 4.4.3 Struktur der Abschluss-/Gesellenprüfung – Fachrichtung Edelsteinschleifen................................................ 69 4.4.4 Struktur der Abschluss-/Gesellenprüfung – Fachrichtung Industriediamantschleifen...................................... 71 4.4.5 Struktur der Abschluss-/Gesellenprüfung – Fachrichtung Schmuckdiamantschleifen...................................... 73 4.4.6 Gewichtung und Bestehen – alle Fachrichtungen................................................................................ 74 5 Karriere und Weiterbildung ......................................................................................... 75 6 Fachbegriffe für die edelsteinverarbeitenden Berufe........................................................... 78 4 Ausbildung Gestalten | Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin
7 Weiterführende Informationen ......................................................................................84 7.1 Internetadressen..................................................................................................................................84 7.2 Adressen ...........................................................................................................................................85 7.2.1 Allgemein.................................................................................................................................85 7.2.2 Berufsschule..............................................................................................................................86 7.2.3 Organisationen, Verbände.............................................................................................................86 7.3 Abbildungsverzeichnis...........................................................................................................................87 Dieses Symbol verweist an verschiedenen Stellen im Dokument auf Praxisbeispiele und Zusatzmaterialien, die Sie auf der Seite des Berufs im Internet finden [www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/100317]. Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin | Ausbildung Gestalten 5
1 Einleitung 1.1 Historische Entwicklung des Berufs 1.1.1 Geschichte der Edelsteinverarbeitung Zu den ältesten Werkstoffen des Menschen zählt der Stein. Myanmar und aus Ceylon, dem heutigen Sri Lanka – zu be- Zum Edelstein wird er, wenn er praktisch tauglich, aber auch schaffen. schön und selten ist. Der besondere Stein verleiht dem Besit- zer einen gewissen Status. Farbspiel und Reflexion sprechen Geschliffen werden diese Farbsteine, die sich in Reliquien, den ästhetischen Sinn an und können dem Stein magische Insignien und Geschmeiden wiederfinden, meist im Glatt- Bedeutung verleihen. oder Mugelschliff. Selten erhalten Farbsteine einzelne Facet- ten. Im arabischen Raum verfeinert sich um das Jahr 1000 Erste kulturelle Hinweise sind auf steinernen Siegeln aus das Schleifen von Gefäßen aus dem Material Bergkristall, Harappa im Industal und der sumerischen Kultur im Zwei- das aus Madagaskar seinen Weg auf die arabische Halbinsel stromland erhalten. Aus dem ersten praktischen kleinen zu den Fatimiden findet. Der Fall Konstantinopels im Jahr Stempel aus Kalkstein mit Symbolschrift entsteht das tech- 1453 treibt die Menschen mit ihrem Wissen in den Westen nisch fortgeschrittene Rollsiegel aus Karneol, das es mög- Europas, schafft ein neues Menschenbild und lässt die Küns- lich macht, selbst große Motive mit genügend Druck in eine te der Renaissance erblühen. plastische Masse zu pressen. Der Edelsteinschliff wird in Italien wiederentdeckt und in In der Hochkultur der Ägypter entstehen Perlschnüre aus Frankreich verfeinert. In Florenz fördern die Medici, in Mai- Smaragd und Amethyst; plastische Steingravuren aus Türkis land die Sforza die edlen Künste, darunter auch den Stein- und Jaspis und ein tiefblauer Skarabäus aus Lapislazuli be- schnitt. Gasparo Miseroni begründet in Mailand eine über legen tausende Kilometer lange Handelswege bis in das heu- hundertjährige Familientradition des Steinschnitts: die Gra- tige Afghanistan. vur monumentaler Bergkristalle aus den Alpen. Imposante Karaffen und große Tischaufsätze aus Quarz werden von Im antiken Griechenland beginnt eine Jahrhunderte andau- ihm geschliffen und mit farbigen Edelsteinen inkrustiert. ernde Phase für die Gravur auf hartem, von Menschenhand Sein Sohn Ottavio führt diese Kunst nach Prag an den Hof gefärbtem Achat, die während der hellenistischen Epoche von Kaiser Rudolf II., durch ihn wird sie über mehrere Gene- zu meisterlicher Blüte gelangt. Die Qualität dieser Arbeiten, rationen bis ins 17. Jahrhundert weitergereicht. die den heutigen Gravuren in nichts nachsteht, lässt sich nur mit der Verwendung von Diamanten als Schleifwerkzeuge In Frankreich entwickelt sich aus dem Nachpolieren gege- erklären. bener Flächen am Diamant, dem Spitzstein, durch das Öff- nen dieses Steins durch Anschleifen einer Tafel um das Jahr Rom schafft unter dem künstlerischen Einfluss des Helle- 1400 der Dickstein. Mit der Erfindung der Schleifscheibe im nismus gravierte Porträtkameen, die Wesen und Aussehen 15. Jahrhundert wird es möglich, auf diesen extrem harten einer Person einfangen. In Rom beginnt auch der Schliff von Steinen weitere Facetten anzubringen. roten indischen Almandinen, die als Mosaike in Goldfassun- gen gesetzt sind. In der Zeit der Völkerwanderung pflegen Im Jahr 1910 entwickelt der Belgier Marcel Tolkowsky einen germanische Stämme diese Kunst und erreichen darin wah- Brillantschliffstandard, der sich im nordamerikanischen re Meisterschaft. Raum durchsetzt. In Mitteleuropa ist der Eppler-Diamant das Maß aller Dinge, in Skandinavien setzen sich die Propor- Nach dem Fall Roms beginnt für den Edelsteinschliff eine tionen des Scan-Diamanten durch. Die Entwicklung des Dia- dunkle Epoche. Die Kunst der Edelsteingravur geht in Euro- mantschliffs führt zur Übertragung dieser Formen auf pa verloren. Die hohe Wertschätzung der Edelsteine auf- Farbsteine, die zeitgleich in ähnlichen Schliffen facettiert grund ihrer Schönheit und der ihnen zugesprochenen Magie werden. aber bleibt. Die mittelalterliche Begeisterung für die Offenbarung des Johannes – danach wurde das himmlische Jerusalem auf Grundsteinen erbaut, die mit zwölf verschiedenen Sorten von Edelsteinen verziert waren – führt im europäischen Raum dazu, dass Kirche und Adel versuchen, Edelsteine für ihre Zwecke zu erhalten. Sie nutzen die Fernhandelswege, um Farbsteine wie Rubin, Saphir, Topas und andere aus Asien – insbesondere aus Mogok, einer Provinz im heutigen Abbildung 1: Zirkon – Spitzantikschliff © Schäfer 6 Ausbildung Gestalten | Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin
zialisierung eine nachhaltige Exzellenz entwickelt haben. 1.1.2 Idar-Oberstein – Metropole des Der Schliff besonders wertvoller Steine, oft aus eigenen Mi- Edelsteinhandwerks nen, anspruchsvolle Schliffformen, ausgefallenes Schliff-De- sign und einzigartige technische Produkte bilden heutzutage Der erste geschichtliche Hinweis auf Edelsteine im Raum die Basis der edelsteinbearbeitenden Branche. Idar-Oberstein findet sich in einer Achatgräber-Rechnung im Jahr 1454. Hierin ist belegt, dass jeder dritte Zentner an Um diese Entwicklung zu stützen, werden 1986 die Fach- Achaten der Herrschaft abgegeben werden musste. Auf drei hochschule für Edelstein- und Schmuckdesign und 1989 das Grundlagen, den Achaten und Jaspissen als Bodenschatz, Forschungsinstitut für mineralische und metallische Werk- der Wasserkraft als Energiequelle und den erfindungsrei- stoffe in Idar-Oberstein gegründet. Die Alleinstellung dieser chen und strebsamen Einwohnern der Region Idar-Ober- Branche in der Region bleibt damit erhalten. stein, fußt die Entwicklung bis hin zum heutigen Edelstein- gewerbe. Der Beruf des Edelsteinschleifers bietet auch heutzutage die Möglichkeit, kreativ und präzise edles Material zu gestalten Aus dem Jahr 1531 liegt ein schriftlicher Nachweis über und an der Schaffung zeitloser Kostbarkeiten mitzuwirken. die Errichtung einer Wasserschleife durch Wyrich von Daun vor; sein Verwandter Phillip Franz von Daun, Graf zu Falken- stein und Herr zu Oberstein, erlässt am 16. Januar 1609 eine 1.2 Warum eine Neuordnung? Zunftordnung der Achatschleifer. Um das Jahr 1800 wird das Leben in der Region Idar-Ober- Am 1. August 2018 trat die neue Verordnung über die Be- stein durch Missernten und Verarmung sowie durch die zu- rufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelstein- rückgehende Ausbeute der Achatminen immer schwieriger. schleiferin in Kraft. Warum war eine Neuordnung erforder- Viele Menschen wandern aus der Region aus. Um das Jahr lich? 1828 entdeckt der Auswanderer Johannes Veeck reiche Achatvorkommen in Brasilien, die er in die Heimat zur Ver- In den Jahren 2014 und 2015 wurden vom Bundesinstitut arbeitung transportieren lässt; das Gewerbe erblüht erneut. für Berufsbildung (BIBB) insgesamt zehn Ausbildungsberu- Die nun reichlich zur Verfügung stehenden brasilianischen fe aus dem Schmuckbereich evaluiert. Darunter waren auch Achate sind gut zu färben und heben das Handwerk in der die Ausbildungsberufe Edelsteinschleifer und Edelstein- Region auf ein industrielles Niveau. graveur aus dem Jahr 1992 und Diamantschleifer von 1989 betroffen. Die beiden erstgenannten Ausbildungsberufe sind Mitte des 19. Jahrhunderts erlernen junge, talentierte sowohl dem Industrie- als auch dem Handwerksbereich zu- Idar-Obersteiner in Paris das Edelsteingraveurhandwerk, geordnet. Der Ausbildungsberuf Diamantschleifer ist ein rei- das ab den 1870er-Jahren ein wichtiger Schwerpunkt in der ner Industrieberuf. Edelsteinbearbeitung wird. Im Jahr 1871 wird durch Gustav Postler das Schleifen von Edelsteinen an der horizontalen Ein Ergebnis der Evaluation war die Forderung, die genann- Scheibe, das sogenannte Lapidieren, in der Region einge- ten drei Berufe zu einem Beruf zusammenzufassen, da die führt. Die Gebrüder Hahn verbreiten ab 1886 den Diamant- Grundausbildung zahlreiche Gemeinsamkeiten aufweist schliff in Idar-Oberstein. und die drei Ausbildungsberufe auch gemeinsam unterrich- tet werden. Zum anderen sind die Neuabschlüsse von Aus- Von 1884 bis 1915 wird in Deutsch-Südwestafrika, auf dem bildungsverträgen bei allen drei Berufen sehr gering, was Gebiet des heutigen Namibia, eine Vielzahl von Edelsteinen ebenfalls ein Grund war, die drei Berufe zusammenzulegen. gefunden, darunter Diamanten, Turmaline, Aquamarine und Heliodore. Diese Steine werden zu einem großen Teil in Idar-Oberstein geschliffen und gehandelt. Die Edelstein- 1.3 Was ist neu? branche erhält hierdurch Rückenwind, und die Anzahl der Beschäftigten beträgt mehrere Tausend Personen. Die Edel- Die Inhalte bestehender Ausbildungsberufe müssen, um den steinindustrie in Idar-Oberstein übersteht die Zeiten mit Veränderungen in der Arbeitswelt gerecht zu werden, von ihren Krisen besser als andere Bereiche in der deutschen In- Zeit zu Zeit angepasst und aktualisiert werden. So auch bei dustrie und bietet vielen Menschen Arbeit. den drei genannten Berufen. Hier war eine Neuordnung auf- grund technischer, wirtschaftlicher und organisatorischer In den 1970er-Jahren bis in die 1990er-Jahre setzt aber ein Veränderungen und Entwicklungen erforderlich, die sich Schrumpfungsprozess der edelsteinbearbeitenden Industrie auch auf die beruflichen Anforderungen und Tätigkeiten der in Idar-Oberstein ein. Der Diamantschliff und -handel wan- Beschäftigten auswirken. dert fast komplett in die USA sowie nach Belgien, Israel und Indien ab. Die Anzahl der Farbsteinschleifereien und die In der jetzigen Neuordnung haben die wesentlichen Fähig- Anzahl der Beschäftigten nimmt stark ab. Die Folge dieser keiten, Kenntnisse und Fertigkeiten der Bereiche Diamant- Entwicklung ist aber auch eine Konzentration auf besonde- schleifen, Edelsteingravieren und Edelsteinschleifen wie re Kompetenzen in diesem Handwerk. Heutzutage gibt es schon in den alten Verordnungen weiterhin einen hohen zwar weniger Firmen in Idar-Oberstein, die aber durch Spe- Stellenwert. Auch wenn sich die rein handwerklichen Tätig- Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin | Ausbildung Gestalten 7
keiten nur unwesentlich geändert haben, haben sich Bear- ffEdelsteingravieren beitungstechniken und Lasertechnik doch weiterentwickelt, ffEdelsteinschleifen betriebliche Arbeits- und Geschäftsprozesse wurden neu ge- ffIndustriediamantschleifen staltet. Die Industriediamantbearbeitung hat in den letzten ffSchmuckdiamantschleifen Jahren mehr Berücksichtigung erfahren, dem wurde eben- falls in der neuen Ausbildungsverordnung Rechnung getra- Der schulische Rahmenlehrplan wurde ebenfalls über- gen. Auch der vermehrte Einsatz von Maschinen und Anla- arbeitet. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung von gen sowie die verstärkte Einbeziehung des Umweltschutzes Lernfeldern. Lernfelder thematisieren jeweils berufliche waren Anlass, die Berufsbilder entsprechend anzupassen. Aufgabenbereiche. Hierbei ist es wichtig, dass Ausbildungs- betriebe und Berufsschule eng miteinander kooperieren und Die Ausbildung ist so konzipiert, dass das Prüfen, Beurteilen die schulischen und betrieblichen Lernsituationen gemein- und Bearbeiten sowie das In-Form-Bringen und Vorschlei- sam gestalten. fen von Edelsteinen oder gleichartigen Werkstoffen1 in den ersten beiden Ausbildungsjahren im Vordergrund stehen. Die dreijährige Ausbildung endet mit einer Abschluss- oder Im dritten Ausbildungsjahr spezialisieren sich die Auszubil- Gesellenprüfung vor der Industrie- und Handelskammer denden in einer der vier Fachrichtungen, die nach der neuen oder der Handwerkskammer. Verordnung zur Wahl stehen: Abbildung 2: Lagenachat – Gravur – Kamee © Schäfer 1 gleichartige Werkstoffe sind a) synthetische, nach dem Vorbild der Natur hergestellt b) künstliche Produkte, z. B. Zirkonia c) organische Schmuckmaterialien, z. B. Koralle, Bernstein, Perle 8 Ausbildung Gestalten | Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin
2 Betriebliche Umsetzung der Ausbildung Betriebe haben im dualen Berufsausbildungssystem eine Ein wichtiger methodischer Akzent wird mit der Forderung Schlüsselposition bei der Gestaltung und Umsetzung der gesetzt, die genannten Ausbildungsinhalte so zu vermitteln, Ausbildung. Es gibt zahlreiche Gründe für Betriebe, sich an der dualen Ausbildung zu beteiligen: „dass die Auszubildenden die berufliche Hand- lungsfähigkeit nach § 1 Absatz 3 des Berufsbildungs- ffIm eigenen Betrieb ausgebildete Fachkräfte kennen sich gesetzes erlangen. Die berufliche Handlungs- gut aus, sind flexibel einsetzbar und benötigen keine Ein- § fähigkeit schließt insbesondere selbstständiges arbeitungsphase. Planen, Durchführen und Kontrollieren ein.“ (Ver- ffDer Personalbedarf kann mittel- und langfristig mit ge- ordnungstext, § 3 „Gegenstand der Berufsausbil- zielt ausgebildeten Fachkräften gedeckt werden. dung und Ausbildungsrahmenplan“) ffDie Ausbildung verursacht zwar in der Anfangsphase zusätzliche Kosten. Aber mit zunehmender Ausbildungs- Die Befähigung zum selbstständigen Handeln wird während dauer arbeiten die Auszubildenden weitgehend selbst- der betrieblichen Ausbildung systematisch entwickelt. ständig und tragen dazu bei, den betrieblichen Erfolg zu steigern. Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. ffÜber die Ausbildung wird die Bindung der Mitarbeiter Ausbilder/-innen stehen in der Verantwortung, ihre Rolle als und Mitarbeiterinnen an den Betrieb gefördert. Die Kos- Lernberater und Planer der betrieblichen Ausbildung wahr- ten für Personalgewinnung können damit gesenkt wer- zunehmen. Hierfür sollten sie sich stets auf Veränderungen den. einstellen und neue Qualifikationsanforderungen zügig in die Ausbildungspraxis integrieren. Die Ausbilder-Eignungs- Der Ausbildungsbetrieb ist zentraler Lernort innerhalb des prüfung (nach AEVO) [www.gesetze-im-internet.de/aus- dualen Systems und hat damit eine große bildungspolitische beignv_2009] bietet einen geeigneten Einstieg in die Aus- Bedeutung und gesellschaftliche Verantwortung. Der Bil- bildertätigkeit. Sie dient auch als formaler Nachweis der dungsauftrag des Betriebes besteht darin, den Auszubilden- fachlichen und pädagogischen Eignung des Ausbildungsbe- den die berufliche Handlungsfähigkeit auf der Grundlage triebes. der Ausbildungsordnung zu vermitteln. Abbildung 3: Azubi beim Edelsteinschleifen – Glattschliff © Schäfer Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin | Ausbildung Gestalten 9
2.1 Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan 2.1.1 Die Paragrafen der Ausbildungsordnung (Edelsteinschleiferausbildungsverordnung [www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/regulation/ Edelsteinschleifer_2018.pdf] vom 17. Mai 2018) Abschnitt 1: Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung §1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs Der Ausbildungsberuf des Edelsteinschleifers und der Edelsteinschleiferin wird staatlich anerkannt nach 1. § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes und 2. § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe „Edelsteinschleifer und -graveure“ nach Anlage B Ab- schnitt 1 Nummer 37 der Handwerksordnung. §2 Dauer der Berufsausbildung Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. §3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Von der Organisation der Berufsausbildung, wie sie im Ausbildungsrahmenplan vorgege- ben ist, darf abgewichen werden, wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubildenden liegen, die Abweichung erfordern. (2) Die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit nach § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes erlangen. Die berufliche Handlungsfähigkeit schließt insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren ein. §4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, 2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung a) Edelsteingravieren, b) Edelsteinschleifen, c) Industriediamantschleifen oder d) Schmuckdiamantschleifen sowie 3. fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes ge- bündelt. 10 Ausbildung Gestalten | Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig- keiten sind: 1. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, 2. Erstellen und Anwenden von Unterlagen, 3. Handhaben von Werkzeugen sowie Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Anlagen, 4. Durchführen von betrieblicher und kundenorientierter Kommunikation, 5. Prüfen und Beurteilen von Edelsteinen oder gleichartigen Werkstoffen, 6. Auswählen, Vorbereiten, In-Form-Bringen und Vorschleifen von Edelsteinen oder gleichartigen Werkstoffen, 7. Bearbeiten von Edelsteinen oder gleichartigen Werkstoffen und 8. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen. (3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Edel- steingravieren sind: 1. Anfertigen von Entwürfen und Modellen für Gravuren sowie 2. Gravieren und Nachbereiten von Edelsteinen und gleichartigen Werkstoffen. (4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Edel- steinschleifen sind: 1. Schleifen und Polieren von Edelsteinen und gleichartigen Werkstoffen sowie 2. Umarbeiten und Nachbehandeln von Edelsteinen und gleichartigen Werkstoffen. (5) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung In- dustriediamantschleifen sind: 1. Schleifen der Grundformen von Diamanten für technische Anwendungen, 2. Schleifen und Polieren von Diamanten und 3. Einbau von Diamanten in Werkzeuge. (6) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schmuckdiamantschleifen sind: 1. Schleifen und Polieren von Schmuckdiamanten sowie 2. Um- und Nacharbeiten von Schmuckdiamanten. (7) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und 4. Umweltschutz. Abbildung 4: Bergkristallkugel, am Sandstein facettiert © Schäfer Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin | Ausbildung Gestalten 11
§5 Ausbildungsplan Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen. Abschnitt 2: Zwischenprüfung §6 Ziel und Zeitpunkt (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. (2) Die Zwischenprüfung soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. §7 Inhalt Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertig- keiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. §8 Prüfungsbereich (1) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Edelsteinbearbeitung statt. (2) Im Prüfungsbereich Edelsteinbearbeitung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Arbeitsaufträge zu erfassen, Arbeitsschritte festzulegen und Arbeitsmittel auszuwählen, 2. Edelsteine und gleichartige Werkstoffe nach Eigenschaften und Merkmalen zu unterscheiden, 3. Zeichnungen zu lesen und nach Zeichnungen zu arbeiten, 4. Schleiftechniken sowie Schleif- und Poliermittel festzulegen, 5. Scheiben zum Schleifen und Polieren vorzubereiten, 6. Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung ihres Verwendungszweckes auszuwählen und vorzubereiten, 7. Betriebsstoffe hinsichtlich ihrer Verwendung einzusetzen, 8. Edelsteine oder gleichartige Werkstoffe zu befestigen, 9. Edelsteine oder gleichartige Werkstoffe zu bearbeiten und dabei Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheits- schutz zu beachten und 10. die Qualität von Oberflächen und Schliffformen zu prüfen. (3) Für den Nachweis nach Absatz 2 ist eines der folgenden Tätigkeitsfelder zugrunde zu legen: 1. einen vertieften Steinschnitt nach Vorgaben zu gravieren und einen erhabenen oder einen vollplastischen Stein- schnitt nach Vorgaben zu gravieren, 2. einen Edelstein und einen gleichartigen Werkstoff nach Vorgaben zu trennen, in Form zu bringen, zu schleifen und zu polieren, 12 Ausbildung Gestalten | Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin
3. einen Diamanten nach Zeichnung vorzuschleifen und einen Abrichtdiamanten mit Vierfachfacettenschliff anzufer- tigen oder 4. einen getrennten Diamanten zu Grundformen zu schleifen und zu polieren und einen getrennten Diamanten auf Achtkant zu schleifen und zu polieren. Der Prüfungsausschuss wählt das Tätigkeitsfeld auf der Grundlage des betrieblichen Tätigkeitsschwerpunktes aus. (4) Der Prüfling soll zwei Prüfungsstücke anfertigen und die Arbeitsschritte mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Weiterhin soll der Prüfling Aufgaben schriftlich bearbeiten. (5) Die Prüfungszeit beträgt für die beiden Prüfungsstücke und die Dokumentation zusammen sieben Stunden. Für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben beträgt sie 120 Minuten. Abschnitt 3: Abschluss- und Gesellenprüfung §9 Ziel und Zeitpunkt (1) Durch die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit er- worben hat. (2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung soll am Ende der Berufsausbildung durchgeführt werden. § 10 Inhalt Die Abschluss- oder Gesellenprüfung erstreckt sich auf 1. die in der Anlage genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertig- keiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Unterabschnitt 1: Fachrichtung Edelsteingravieren § 11 Prüfungsbereiche Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Edelsteingravieren in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. Edelsteine gravieren, 2. Fertigungsplanung sowie 3. Wirtschafts- und Sozialkunde. Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin | Ausbildung Gestalten 13
§ 12 Prüfungsbereich Edelsteine gravieren (1) Im Prüfungsbereich Edelsteine gravieren soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung gestalterischer, wirtschaftlicher, ökologischer und zeitlicher Vorgaben zu pla- nen und zu dokumentieren, 2. Qualitätsvorgaben einzuhalten und Kundenanforderungen zu beachten, 3. Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzuhalten und den Umweltschutz zu beachten, 4. Steinschnitte unter Beachtung von Steineigenschaften und strukturellen Merkmalen anzufertigen und dabei eine der Techniken „vertieft“, „erhaben“ oder „vollplastisch“ anzuwenden, 5. gravierte Edelsteine oder gleichartige Werkstoffe unter Beachtung der gestalterischen Absicht zu glätten und sie zu polieren oder zu mattieren, 6. Arbeitsergebnisse zu prüfen und 7. fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen. (2) Der Prüfling soll zwei Prüfungsstücke anfertigen und die Arbeitsabläufe mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Nach der Anfertigung wird mit dem Prüfling zu jedem Prüfungsstück ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. (3) Für eines der beiden Prüfungsstücke soll der Prüfling einen Steinschnitt selbst wählen und für den Steinschnitt einen fertigungsreifen Entwurf erstellen. Den Entwurf hat er dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Für das zweite Prüfungsstück gibt der Prüfungsausschuss einen Steinschnitt vor. Dieser Steinschnitt muss sich von dem Stein- schnitt, den der Prüfling gewählt hat, unterscheiden. (4) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 16 Stunden. Die beiden auftragsbezogenen Fachgespräche dauern zusammen höchstens 20 Minuten. § 13 Prüfungsbereich Fertigungsplanung (1) Im Prüfungsbereich Fertigungsplanung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Schriften und Ornamente zu gestalten, Skizzen unter Beachtung anatomischer Gesetzmäßigkeiten anzufertigen und gravierfähige Entwurfszeichnungen anzufertigen, 2. Vorlagen und Steinschnitte nach historischer und zeitgenössischer Formensprache einzuordnen, 3. Eigenschaften und Merkmale von Edelsteinen und gleichartigen Werkstoffen hinsichtlich ihrer Verwendung zu unter- scheiden, 4. Schäden an Edelsteinen und gleichartigen Werkstoffen zu erkennen, 5. Materialberechnungen durchzuführen, 6. Wertunterschiede und Wertminderungsgründe festzustellen und 7. Gestaltungsprinzipien für vertiefte, erhabene und vollplastische Steinschnitte darzustellen. (2) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 180 Minuten. 14 Ausbildung Gestalten | Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin
§ 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (1) Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. (2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. § 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung (1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1. Edelsteine gravieren mit 60 Prozent, 2. Fertigungsplanung mit 30 Prozent sowie 3. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent. (2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“, 2. in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und 3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“. (3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Fertigungsplanung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn 1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und 2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der münd- lichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Unterabschnitt 2: Fachrichtung Edelsteinschleifen § 16 Prüfungsbereiche Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Edelsteinschleifen in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. Edelsteine schleifen, 2. Fertigungsplanung sowie 3. Wirtschafts- und Sozialkunde. Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin | Ausbildung Gestalten 15
§ 17 Prüfungsbereich Edelsteine schleifen (1) Im Prüfungsbereich Edelsteine schleifen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung gestalterischer, wirtschaftlicher, ökologischer und zeitlicher Vorgaben zu pla- nen und zu dokumentieren, 2. Qualitätsvorgaben einzuhalten und Kundenanforderungen zu beachten, 3. Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzuhalten und den Umweltschutz zu beachten, 4. Edelsteine oder gleichartige Werkstoffe unter Beachtung von Schliffformen, Steineigenschaften und Steinbesonder- heiten zu trennen und zu ebauchieren, 5. Edelsteine oder gleichartige Werkstoffe im Mugelschliff und Facettenschliff unter Einbeziehung optischer Steineigen- schaften in das ästhetische Erscheinungsbild zu schleifen sowie zu polieren oder zu mattieren, 6. Arbeitsergebnisse zu prüfen und 7. fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen. (2) Der Prüfling soll ein Prüfungsstück im Mugelschliff und ein Prüfungsstück im Facettenschliff anfertigen und die Arbeits- abläufe mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Nach der Anfertigung wird mit dem Prüfling zu jedem Prü- fungsstück ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. (3) Für eines der beiden Prüfungsstücke soll der Prüfling einen Schliff frei gestalten und für diesen Schliff einen fertigungs- reifen Entwurf erstellen. Den Entwurf hat er dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Für das zweite Prüfungsstück gibt der Prüfungsausschuss einen Schliff vor. Dieser Schliff muss sich von dem Schliff, den der Prüfling gewählt hat, unterscheiden. (4) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 16 Stunden. Die beiden auftragsbezogenen Fachgespräche dauern zusammen höchstens 20 Minuten. Abbildung 5: Kitten – Cabochons © Jahke 16 Ausbildung Gestalten | Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin
§ 18 Prüfungsbereich Fertigungsplanung (1) Im Prüfungsbereich Fertigungsplanung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Eigenschaften und Merkmale von Edelsteinen und gleichartigen Werkstoffen hinsichtlich ihrer Verwendung zu unter- scheiden, 2. Schäden an Edelsteinen und gleichartigen Werkstoffen zu erkennen, 3. Materialberechnungen durchzuführen, 4. Wertunterschiede und Wertminderungsgründe festzustellen, 5. Edelsteine und gleichartige Werkstoffe auf ihre Eigenschaften zu prüfen und nach vorgegebenen Anforderungen auszuwählen und 6. Verfahren zu strukturellen Behandlungen und Farbveränderungen auszuwählen sowie Nachbehandlungsverfahren festzulegen. (2) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 180 Minuten. § 19 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (1) Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. (2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. § 20 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung (1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1. Edelsteine schleifen mit 60 Prozent, 2. Fertigungsplanung mit 30 Prozent sowie 3. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent. (2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“, 2. in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und 3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“. (3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Fertigungsplanung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn 1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und 2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der münd- lichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin | Ausbildung Gestalten 17
Unterabschnitt 3: Fachrichtung Industriediamantschleifen § 21 Prüfungsbereiche Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Industriediamantschleifen in den folgenden Prüfungs- bereichen statt: 1. Industriediamanten schleifen, 2. Fertigungsplanung sowie 3. Wirtschafts- und Sozialkunde. § 22 Prüfungsbereich Industriediamanten schleifen (1) Im Prüfungsbereich Industriediamanten schleifen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung gestalterischer, wirtschaftlicher, ökologischer und zeitlicher Vorgaben zu pla- nen und zu dokumentieren, 2. Qualitätsvorgaben einzuhalten und Kundenanforderungen zu beachten, 3. Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzuhalten und den Umweltschutz zu beachten, 4. Diamanten unter Beachtung der Eigenschaften und Besonderheiten, insbesondere im Hinblick auf Größe und Schliff- formen, in Vorrichtungen einzusetzen und in Grundformen zu schleifen, 5. Diamanten für Werkzeuge nach Zeichnungen vorzuschleifen, 6. vorgeschliffene, in Werkzeuge eingespannte Diamanten nach Zeichnungen fertig zu schleifen und zu polieren und eine Funktionsprüfung des Werkzeugs durchzuführen, 7. Arbeitsergebnisse zu prüfen und 8. fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen. (2) Der Prüfling soll drei Prüfungsstücke anfertigen und die Arbeitsabläufe mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Nach der Anfertigung wird mit dem Prüfling zu jedem Prüfungsstück ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. (3) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 12 Stunden. Die drei auftragsbezogenen Fachgespräche dauern zusammen höchs- tens 20 Minuten. § 23 Prüfungsbereich Fertigungsplanung (1) Im Prüfungsbereich Fertigungsplanung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Eigenschaften und Merkmale von Diamanten und gleichartigen Werkstoffen hinsichtlich ihrer Verwendung zu unter- scheiden, 2. Schäden an Diamanten und gleichartigen Werkstoffen zu erkennen und Umschleifmöglichkeiten zu prüfen, 3. Materialberechnungen durchzuführen, 4. Wertunterschiede und Wertminderungsgründe festzustellen und 5. Diamantprüfmethoden festzulegen und darzustellen. (2) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 180 Minuten. 18 Ausbildung Gestalten | Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin
§ 24 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (1) Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. (2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. § 25 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung (1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1. Industriediamanten schleifen mit 60 Prozent, 2. Fertigungsplanung mit 30 Prozent sowie 3. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent. (2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“, 2. in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und 3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“. (3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Fertigungsplanung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn 1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und 2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der münd- lichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Unterabschnitt 4: Fachrichtung Schmuckdiamantschleifen § 26 Prüfungsbereiche Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Schmuckdiamantschleifen in den folgenden Prüfungs- bereichen statt: 1. Schmuckdiamanten schleifen, 2. Fertigungsplanung sowie 3. Wirtschafts- und Sozialkunde. Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin | Ausbildung Gestalten 19
§ 27 Prüfungsbereich Schmuckdiamanten schleifen (1) Im Prüfungsbereich Schmuckdiamanten schleifen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung gestalterischer, wirtschaftlicher, ökologischer und zeitlicher Vorgaben zu pla- nen und zu dokumentieren, 2. Qualitätsvorgaben einzuhalten und Kundenanforderungen zu beachten, 3. Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzuhalten und den Umweltschutz zu beachten, 4. einen getrennten Diamanten im Achtkantschliff zu schleifen und zu polieren, 5. einen getrennten Diamanten im Brillantschliff zu schleifen und zu polieren, 6. einen getrennten Diamanten im Baguetteschliff oder Carée-Schliff zu schleifen und zu polieren, 7. einen geschlossenen Diamanten im Brillantschliff zu schleifen und zu polieren, 8. Arbeitsergebnisse zu prüfen und 9. fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen. (2) Der Prüfling soll vier Prüfungsstücke anfertigen und die Arbeitsabläufe mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Je ein Prüfungsstück ist, 1. einen getrennten Diamanten im Achtkantschliff zu schleifen und zu polieren, 2. einen getrennten Diamanten im Brillantschliff zu schleifen und zu polieren, 3. einen getrennten Diamanten im Baguetteschliff oder Carée-Schliff zu schleifen und zu polieren und 4. einen geschlossenen Diamanten im Brillantschliff zu schleifen und zu polieren. Nach der Anfertigung wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über das in Satz 2 Nummer 4 ge- nannte Prüfungsstück geführt. (3) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 16 Stunden. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten. § 28 Prüfungsbereich Fertigungsplanung (1) Im Prüfungsbereich Fertigungsplanung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Eigenschaften und Merkmale von Diamanten und gleichartigen Werkstoffen hinsichtlich ihrer Verwendung zu unter- scheiden, 2. Schäden an Diamanten und gleichartigen Werkstoffen zu erkennen und Umschleifmöglichkeiten zu prüfen, 3. Materialberechnungen durchzuführen, 4. Wertunterschiede und Wertminderungsgründe festzustellen und 5. Diamantprüfmethoden festzulegen und darzustellen. (2) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 180 Minuten. § 29 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (1) Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. (2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. 20 Ausbildung Gestalten | Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin
§ 30 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung (1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1. Schmuckdiamanten schleifen mit 60 Prozent, 2. Fertigungsplanung mit 30 Prozent sowie 3. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent. (2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“, 2. in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und 3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“. (3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Fertigungsplanung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn 1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und 2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der münd- lichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Abschnitt 4: Schlussvorschrift § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft 1. die Diamantschleifer-Ausbildungsverordnung vom 20. November 1989 (BGBl. I S. 2033), 2. die Edelsteinschleifer-Ausbildungsverordnung vom 28. Januar 1992 (BGBl. I S. 183) und 3. die Edelsteingraveur-Ausbildungsverordnung vom 28. Januar 1992 (BGBl. I S. 191). 2.1.2 Zeitliche Richtwerte Für die jeweiligen Ausbildungsinhalte, das sind die zu ver- Bruttozeit (52 Wochen = 1 Jahr) 365 Tage mittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, wer- den zeitliche Richtwerte in Wochen als Orientierung für abzüglich Samstage, Sonntage und Feier- -114 Tage die betriebliche Vermittlungsdauer angegeben. Die Ausbil- tage² dungsinhalte, die für die Zwischenprüfung relevant sind, abzüglich ca. 12 Wochen Berufsschule -60 Tage werden dem Zeitraum 1. bis 18. Monat und die Ausbildungs- abzüglich Urlaub3 -30 Tage inhalte der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung werden dem Zeitraum 19. bis 36. Monat zugeordnet. Die zeitlichen Richt- Nettozeit Betrieb = 161 Tage werte spiegeln in ihrem Umfang die Bedeutung des jeweili- gen Inhaltsabschnittes wider. Die betriebliche Nettoausbildungszeit beträgt nach dieser Modellrechnung rund 160 Tage im Jahr. Das ergibt – bezo- Die Summe der zeitlichen Richtwerte beträgt pro Ausbil- gen auf 52 Wochen pro Jahr – etwa drei Tage pro Woche, dungsjahr 52 Wochen. Im Ausbildungsrahmenplan sind je- die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte im Betrieb doch Bruttozeiten angegeben. Diese müssen in tatsächliche, zur Verfügung stehen. Die Ausbildung in überbetrieblichen betrieblich zur Verfügung stehende Ausbildungszeiten, also Ausbildungsstätten zählt zur betrieblichen Ausbildungszeit. Nettozeiten, umgerechnet werden. Die folgende Modellrech- nung veranschaulicht dies: 2, 3: vgl. hierzu die gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin | Ausbildung Gestalten 21
Sie können auch lesen