Neues Übergangssystem Schule - Beruf in NRW. Zusammenstellung der Instrumente und Angebote.
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Neues Übergangssystem Schule – Beruf in NRW. Zusammenstellung der Instrumente und Angebote. www.mais.nrw.de
Neues Übergangssystem Schule – Beruf in NRW. Zusammenstellung der Instrumente und Angebote. (Stand: November 2012)
Vorwort. Nordrhein-Westfalen hat begonnen, ein neues Die Entwicklung eines so umfassenden Vorha- Übergangssystem von der Schule in den Beruf bens konnte nur gelingen, weil die Partner im umzusetzen. Es nimmt alle Schülerinnen und Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen Schüler in den Blick. Der Start in die berufliche (Sozialpartner, Kammern, Kommunen, Ausbildung oder das Studium und damit zu- Bundesagentur für Arbeit und verschiedene gleich ins Berufsleben soll so möglichst vielen Landesressorts) die Notwendigkeit und die Jugendlichen erfolgreicher als bisher ermög- Chancen, die damit verbunden sind, erkannt licht werden. haben. Basis für den Erfolg des Vorhabens sind eine Diese Übereinstimmung ist die Basis für die gute Bildung und eine stabile Persönlichkeits- Umsetzung des Neuen Übergangssystems entwicklung. Sie sind entscheidende Faktoren Schule – Beruf im Flächenland Nordrhein- für die gesellschaftliche Teilhabe und die per- Westfalen. Der Erfolg ist davon abhängig, dass sönliche Zukunft eines jeden Einzelnen. sich die Akteure vor Ort gemeinsam den Auf- gaben stellen. Das Neue Übergangssystem soll zugleich einen Beitrag dazu leisten, die Wettbewerbs- Die vorliegende Broschüre stellt die Bestand- fähigkeit der Unternehmen zu stärken, da teile und die Umsetzungskonzepte des Neuen junge Fachkräfte schneller und gezielter ihre Übergangssystems zum gegenwärtigen Zeit- Ausbildung oder ihr Studium abschließen punkt dar. Allen Beteiligten ist bewusst, dass können. es darauf ankommen wird, diese Elemente auf der Basis der Erfahrungen bei der Umsetzung Es ist insofern ein Element präventiver fortzuschreiben, um sie dauerhaft verankern Jugend-, Sozial-, Wirtschafts- und Arbeits- zu können.1 marktpolitik. 1 Verfolgen Sie den weiteren Prozess unter www.berufsorientierung.nrw.de.
Inhalt. Umsetzung des Neuen Übergangssystems Schule – Beruf in NRW. Beschluss des Spitzengesprächs im Ausbildungskonsens am 18. November 2011. 6 I. Präambel. 10 II. Standardelemente. 14 Systematisierung des Übergangs von der Schule in Beruf und/oder Studium durch schlanke und klare Angebotsstrukturen. 41 1. Rahmenbedingungen. 44 2. Zielgruppenbeschreibung. 44 3. Angebote. 44 Attraktivität des dualen Systems. 67 Die Rolle der Kommunen im Neuen Übergangssystem Schule – Beruf in NRW. 69 Anlage 1 Beschluss des Spitzengesprächs im Ausbildungskonsens am 10. Februar 2011. 77 Anlage 2 Eckpunkte zur qualitativen Weiterentwicklung des Ausbildungskonsenses NRW. 80
Neues Übergangssystem Schule – Beruf in NRW. Umsetzung des Neuen Übergangssystems Schule – Beruf in NRW. Beschluss des Spitzengesprächs im Ausbildungskonsens am 18. November 2011. Der Ausbildungskonsens des Landes NRW beschließt zur 1. Auftrag/Zielsetzung. Einführung eines transparenten geschlechtersensiblen „Neuen Übergangssystems Schule – Beruf in NRW“ mit Mit seinem Beschluss vom 10. Februar 2011 (Anlage 1) klaren Angebotsstrukturen für Schüler und Schülerinnen beauftragte der Ausbildungskonsens Nordrhein- die nachfolgenden Umsetzungsschritte in den vier Hand- Westfalen seine Fachebene, bis zu seiner Herbstsitzung lungsfeldern: Berufs- und Studienorientierung, Über 2011 ein Umsetzungskonzept zu dem im Beschluss be- gangssystem, Attraktivität des dualen Systems, kommu- schriebenen Neuen Übergangssystem Schule – Beruf nale Koordinierung. in NRW vorzulegen. Der AK Ausbildungskonsens bildete am 14. März 2011 zur Umsetzung dieses Auftrages vier Die Partner im Ausbildungskonsens verpflichten sich mit Arbeitsgruppen, die getrennt und in kurzen Zeittakten in dem Erreichen des Endausbaus der Umsetzung, allen den sich daraus ergebenden Handlungsfeldern arbeite- jungen Frauen und Männern, die ausbildungsfähig und ten, wobei der AK Konsens in sieben weiteren Sitzungen ausbildungswillig sind, eine verbindliche Ausbildungs die Zwischenstände entgegennahm und schließlich die perspektive zu geben. Ergebnisse zusammenführte. Bei der Realisierung bringen die Partner im Ausbildungs- Im Endausbau richtet sich das System u. a. an konsens zur vollen Unterstützung des „Neuen Übergangs- systems Schule – Beruf in NRW“ ihre jeweiligen Ressour ■■ alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ab cen auch im Hinblick auf die Prioritätensetzung und Klasse 8 und der gymnasialen Oberstufe, Programmimplementierung ein. Die öffentliche Hand berücksichtigt dies bei ihrer Haushaltsplanung. Das Neue ■■ alle Jugendlichen, die die verbleibenden, zum Teil Übergangssystem kann seine vollständige Wirksamkeit neu gestalteten Angebote des bisherigen Übergangs nur unter der Bedingung einer umfassenden Finanzierung systems zur Herstellung der Ausbildungsreife be- entfalten. suchen, sowie ■■ diejenigen Jugendlichen, die öffentliche Ausbildungs- angebote unterschiedlicher Typen wahrnehmen. 6
Umsetzung des Neuen Übergangssystems Schule – Beruf in NRW. Das Umsetzungskonzept umfasst dabei die zentralen StädteRegion Aachen, Kreis Borken, Kreis Siegen- Handlungsfelder: Wittgenstein, Rheinisch-Bergischer Kreis) noch im Jahr 2011. ■■ Berufs- und Studienorientierung ■■ Übergangssystem 2. Zentrale Handlungsfelder für die Umsetzung des Vorhabens. ■■ Steigerung der Attraktivität des dualen Systems Die Umsetzung folgt den Grundsätzen der nachhaltigen ■■ kommunale Koordinierung Systematisierung, der Steuerung, der Prävention, der Hebung von Potenzialen und des Aufbaus von neuen Das System mit allen seinen Elementen und mit landes- Kooperationsformen der Akteure, wobei in allen Berei- weiter Wirkung muss grundsätzlich schrittweise umge- chen auch die Aspekte Qualifizierung und Qualitätssiche- setzt werden. Dabei beginnt die Umsetzung mit sieben rung beachtet werden. Die nachstehende Grafik stellt das Referenzkommunen (Bielefeld, Dortmund, Mülheim, Neue Übergangssystem Schule – Beruf in seiner Struktur dar: AV 1. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der ergänzende Ausbildungsangebote Regionaldirektion NRW der BA i.V. m. Ausbildungs- vorbereitung Teilzeit im BK und ergänzend 1. BaE/BaE NRW 3. Weg – Berufsausbildung in außer- Ausbildungsvorbereitung Vollzeit im BK mit betrieblichen Einrichtungen (Regionaldirektion NRW begleiteten Betriebspraktika der BA) 2. über Ausbildungsbausteine anrechenbare 2. vollzeitschulische Berufsausbildung nach BKAZVO Berufsfachschule mit Kammerabschluss nach BBiG/HWO nur in Berufen, in denen nach dem Arbeitsmarktmonitoring der BA ein EQ Einstiegsqualifizierung Fachkräftemangel absehbar ist JH Maßnahme der Jugendhilfe (Jugendwerkstatt/ 3. andere außerbetriebliche Ausbildung/partnerschaft- Werkstattjahr)/Aktivierungshilfen liche Ausbildung/Verbundausbildung Zur Umsetzung des Übergangssystems liegen die weit- gehend abgestimmten fachlichen Details in einem aus- führlichen Dokument erläutert vor. 7
Neues Übergangssystem Schule – Beruf in NRW. 2.1 Berufs- und Studienorientierung. Beratungsprozess zur Verfügung gestellt (einheit- liches Verständnis), Die flächendeckende Einführung einer nachhaltigen ge- schlechtersensiblen und systematischen Berufs- und ■■ eine Anschlussvereinbarung im Rahmen einer koor- Studienorientierung dient dem Ziel, dass die Jugend dinierten Übergangsgestaltung etabliert, um die lichen zu reflektierten Berufs- und Studienwahlentschei- zielgerichtete Inanspruchnahme der Angebote zu dungen kommen und realistische Ausbildungsperspek- begleiten, tiven zum Anschluss an die allgemeinbildende Schule entwickeln. Dazu sind Standardelemente entwickelt wor- ■■ der Abgleich von Maßnahmeangebot und -nachfrage den, durch die der systematische Prozess beginnend ab (auf Basis der Anschlussvereinbarungen) durch der Jahrgangsstufe 8 bis hinein in eine Ausbildung bzw. kommunale Koordinierung systematisiert (inklu- alternative Anschlusswege definiert wird. Er umfasst sive daraus folgender Angebotsreduktionen oder Elemente zu: -erweiterungen einschließlich der erforderlichen Praktikumsstellen). ■■ prozessbegleitender Beratung (in Schule, durch BA und andere Partner, der Eltern) Verschiedenen Gruppen von Jugendlichen wird trotz ver- besserter Berufs- und Studienorientierung und ggf. nach- ■■ schulischen Strukturen (Curricula, Studien- und folgender Berufsvorbereitung der vorrangig anzustreben Berufswahlkoordinatorinnen/-koordinatoren, Berufs de Übergang in betriebliche Ausbildung nicht gelingen. orientierungsbüros) Entsprechend dem Beschluss des Ausbildungskonsenses vom 10. Februar 2011 werden ihnen nachrangige, ergän- ■■ Portfolioinstrument zende Ausbildungsangebote gemacht, die sämtlich zum Kammerabschluss führen können. Ein frühestmöglicher ■■ Potenzialanalyse und Kompetenzfeststellung Übergang aus dem ergänzenden Angebot in betriebliche Ausbildung wird jeweils angestrebt. ■■ Praxisphasen und ihrer Verbindung mit Unterricht Vor diesem Hintergrund stellt das MAIS außerbetrieb ■■ koordinierter Gestaltung des Übergangs inklusive liche Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung, 2012 einer Anschlussvereinbarung. Dazu wird das Instru einmalig bis zu 700 zusätzliche nach dem Modell der ment der individuellen Begleitung der Jugendlichen partnerschaftlichen Ausbildung. Diese Plätze können im Sinne einer Verantwortungskette schrittweise dann genutzt werden, wenn nachweislich ein weiterer ausgebaut. regionaler Fachkräftebedarf entsprechend dem Arbeits marktmonitoring der BA besteht. Von der Bedingung kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn der 2.2 Übergangssystem Schule – Ausbildung. regionale Ausbildungskonsens dies einvernehmlich beschließt. Die Angebote im Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung dienen der Sicherstellung des Fach- kräftenachwuchses und zugleich der Realisierung einer 2.3 Attraktivität des dualen Systems. verbindlichen Ausbildungsperspektive. Eine gemeinsame Strategie soll entwickelt werden, um Ziel ist, die Angebote im Übergang zu systematisieren, zu die Attraktivität der dualen Ausbildung bei Eltern und reduzieren und die Zugangssteuerung in die Angebote zu Jugendlichen aller Schulformen zu erhöhen. Verschie- optimieren. Vorrangig bleibt die Vermittlung in betrieb- dene Maßnahmen werden dazu erarbeitet und im Land liche Ausbildung. umgesetzt. Dazu wird bzw. werden Die Umsetzung erfolgt z. B. ■■ die Angebote mit weitgehend identischen ■■ durch Veranstaltungen und Maßnahmen, bei denen Zielgruppen zusammengeführt (z. B. Werkstattjahr Multiplikatoren, Eltern, Schülerinnen und Schüler und Jugendwerkstätten), informiert werden, ■■ die Angebote am Berufskolleg reduziert und neu ■■ über jugendspezifische Kommunikationsmedien strukturiert, zu Themenfeldern wie Durchlässigkeit beruflicher Bildung, duales Studium u. Ä. ■■ eine Übersicht der künftigen Angebotsstruktur inklu- sive klarer Zielgruppenzuordnung allen Akteuren im Die Vernetzung mit bestehenden Initiativen zur Stärkung des dualen Systems ist dabei wesentlich: 8
Umsetzung des Neuen Übergangssystems Schule – Beruf in NRW. ■■ Für die flächendeckende Möglichkeit, gleichzeitig 3. Zeit- und Ressourcenplanung. mit der dualen Ausbildung die Fachhochschulreife zu erwerben, wird im Rahmen des Umbaus des Zwar sind die verschiedenen Arbeitsbereiche für ihre Bildungsangebots der Berufskollegs ein modifizier- volle Funktionalität zumindest teilweise voneinander tes, breiter nutzbares Angebot geschaffen. abhängig, dennoch sind für die einzelnen Teilbereiche unterschiedliche Geschwindigkeiten der Umsetzung un- ■■ Auch der Ansatz, beruflich erworbene Kompetenzen ausweichlich: auf Studiengänge anzurechnen, wird systematisch weiterverfolgt. ■■ Ein erster Schritt ist die Schaffung der kommuna len Koordinierungen, die mit den sieben Referenz Auf dieser Basis können jungen Menschen konkrete kommunen bereits 2011 beginnt. Der Prozess soll bis Karriereperspektiven von dualer Ausbildung dargestellt 2013 alle 53 Kommunen des Landes erfassen. und vermittelt werden. ■■ Daran anknüpfend werden bereits vorhandene Ansätze in das System der Standardelemente über 2.4 Kommunale Koordinierung. führt, um die vorgesehene Berufs- und Studien orientierung (s. Punkt 2.1) bis 2017/2018 flächen- Ziel der kommunalen Koordinierung ist es, ein nachhalti deckend umzusetzen. ges und systematisches Übergangssystem Schule – Beruf anzustoßen, erforderliche Abstimmungsprozesse ■■ Die Auswirkungen des „Neuen Übergangssystems zu organisieren und zu einer kontinuierlichen Weiterent Schule – Beruf in NRW“ werden in vollem Umfang ab wicklung sowie dem gezielten Abbau der unübersichtli- 2018/2019 eintreten. chen Maßnahmenvielfalt beizutragen. Die Zuständigkeiten der Partner bleiben dabei bestehen. 4. Steuerung/Begleitung/ Kommunikation. Die regionalen Koordinierungsstellen im Ausbildungs- konsens NRW sind in der kommunalen Koordinierungs Der bestehende Arbeitskreis zum Ausbildungskonsens struktur als Vertretung des dualen Ausbildungssystems wird als Steuerungskreis mit der Aufgabe eingesetzt, an entsprechender Stelle einzubeziehen. die Umsetzung des Übergangssystems zu begleiten, ein Monitoring über den Umsetzungsfortschritt zu etablieren Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sorgt die und über Grundsatzfragen der Koordinierung zwischen Kommune dafür, dass mit den regionalen Partnern ein den verschiedenen Partnern im Übergangssystem zu gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken entscheiden. Dieser Steuerungskreis wird halbjährlich der Zuständigkeiten erreicht, Rollen geklärt, Absprachen eine Berichterstattung an den Ausbildungskonsens und Vereinbarungen getroffen und deren Einhaltung geben. nachgehalten werden. Die fachliche Begleitung der Umsetzung eines transpa- Die Partner auf Landesebene wirken in diesem Sinne auf renten und koordinierten Übergangssystems erfolgt im ihre regionalen Institutionen ein. Rahmen der Zuständigkeiten durch die Partner, über die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung Die kommunale Koordinierung (G.I.B) sowie durch eine externe wissenschaftliche Be- gleitung. Eine erste Berichterstattung über die Erfolge ■■ beteiligt die im Ausbildungskonsens vertretenen der Umsetzung in den Referenzkommunen wird Mitte Partner und darüber hinausgehend die für das und Ende 2012 erfolgen. Übergangssystem relevanten Akteure, Eine gemeinsam zu entwickelnde Kommunikationsstrate ■■ wird ihnen gegenüber initiativ, damit die Ziel- gie soll die Umsetzung des Neuen Übergangssystems der setzungen, Absprachen und Regeln bezüglich Trans Öffentlichkeit vermitteln. parenz, Kommunikation und Zusammenarbeit zwi- schen den Partnern getroffen, Schnittstellen opti- miert und Entwicklungsprozesse angestoßen werden, ■■ verabredet gemeinsam mit den jeweiligen Partnern, wie und durch wen die Umsetzung und Wirksamkeit sowie die Qualitätssicherung und -entwicklung der vereinbarten Prozesse nachgehalten werden. 9
Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung in allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I und II in NRW. Ergebnisse der Arbeitsgruppe 1. I. Präambel. nun als verbindliches Gesamtsystem für alle Schulen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Bereich der schulischen Berufs- und Studienorientie- rung gibt es an vielen Schulen in Nordrhein-Westfalen Alle Schülerinnen und Schüler sollen in Verbindung mit bereits eine Vielzahl von guten Aktivitäten und Kon- ihrem Schulabschluss eine realistische Anschlusspers- zepten, um die berufliche Orientierung von Schülerinnen pektive entwickeln, um sich möglichst gezielt eine eigen- und Schülern nachhaltig zu unterstützen. verantwortliche und selbstbestimmte berufliche Existenz aufbauen zu können. Damit sollen alle Potenziale genutzt Diese Aktivitäten und Konzepte greifen dabei in unter- werden, um den Bedarf an Fachkräften abzudecken. schiedlicher Intensität die im Erlass zur Berufs- und Studienorientierung vom 21. Oktober 2010 formulier- Um dies zu erreichen, hat der Ausbildungskonsens NRW ten Handlungsleitlinien und Empfehlungen der Handrei- mit seinen Partnern vereinbart, einen verbindlichen chung „Individuell fördern in der Berufs- und Studien- Prozess der Berufs- und Studienorientierung an allen orientierung“ von 2009 auf. Einige Schulen nutzen für allgemeinbildenden Schulen für die Schülerinnen und die Umsetzung bereits die landesweiten bzw. regionalen Schüler aller Schulformen ab der 8. Jahrgangsstufe Angebote und Anregungen. einzuführen. Folgende fünf Leitlinien sollen dabei die schulische Praxis in der Berufs- und Studienorientierung Diese gelungenen Ansätze der Berufs- und Studienori- kennzeichnen: entierung, so der Beschluss des Ausbildungskonsenses NRW im Jahr 2011, sollen nun ausgebaut und für alle ■■ Berufs- und Studienorientierung ist als Bestandteil Schulen in ein flächendeckendes, verbindliches, nach- der individuellen Förderung Aufgabe aller allgemein- haltiges transparentes und geschlechtersensibles bildenden Schulen mit Blick auf möglichst gute Ab- System der Berufs- und Studienorientierung überführt und Anschlüsse. werden. ■■ Alle Fächer leisten ab der Sekundarstufe I durch ihre Dieses System der Berufs- und Studienorientierung spezifische Förderung von Kompetenzen und durch stellt ein Handlungsfeld des „Neuen Übergangssystems ihren Lebens- bzw. Arbeitsweltbezug ihren Beitrag Schule – Beruf in NRW“ dar und greift die bewährte zu einem systematischen Prozess der Berufs- und Praxis der Berufs- und Studienorientierung auf, um sie Studienorientierung. Die fächerübergreifende 10
Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung in allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I und II in NRW. Koordination wird durch die Verankerung in einem Prozess der Berufs- und Studienorientierung lässt sich schulinternen Curriculum zur Berufs- und Stu- im Wesentlichen in vier Phasen unterteilen: dienorientierung sichergestellt. ■■ Alle Schülerinnen und Schüler aller Schulformen 1. Phase: erhalten ab der Jahrgangsstufe 8 durch einen ver- Potenziale erkennen und als Planungs bindlichen und schulintern festgelegten Prozess der grundlage für den individuellen Lern Berufs- und Studienorientierung die Möglichkeit, sich prozess nutzen. in ihren Neigungen und Interessen sowie Fähigkeiten an schulischen und außerschulischen, d. h. vor Mit dem Beginn der Jahrgangsstufe 8 werden alle Schü- allem betrieblichen Lernorten zu erproben und lerinnen und Schüler sowie Eltern über das in Abstim- Praxiserfahrungen zu sammeln. mung mit der Berufsberatung erarbeitete schulinterne Konzept der Berufs- und Studienorientierung informiert. ■■ Spezifische Schülergruppen, etwa mit dem Ziel der Fach- bzw. allgemeinen Hochschulreife, bzw. Ein von der Schule ausgewähltes und möglichst regional Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf erhal- abgestimmtes Portfolioinstrument (z. B. Berufswahl- ten zusätzlich spezifische verbindliche Standard- pass) wird für die Berufs- und Studienorientierung aller elemente, um ihren Berufs- und Studienorientie Schülerinnen und Schüler eingeführt. rungsprozess zielgenau zu unterstützen. Eine Potenzialanalyse liefert allen Schülerinnen und ■■ Die regelmäßige Beratung im Prozess der Berufs- Schülern zu Beginn des Prozesses eine fundierte Selbst- und Studienorientierung bezieht die Erziehungs und Fremdeinschätzung von personalen, sozialen und berechtigten, die Agenturen für Arbeit und weitere fachlichen Potenzialen. Akteure ein. Sie stellt ein wesentliches verbinden- des Element zur Selbstreflexion der Schülerinnen Ergebnisse der Potenzialanalyse werden im Hinblick auf und Schüler und zur gemeinsamen Gestaltung des die weitere Entwicklung der Schülerinnen und Schüler Prozesses und des gelingenden Übergangs dar. individuell ausgewertet und im Portfolioinstrument do- kumentiert. Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sind Der gesamte Berufs- und Studienorientierungsprozess daran beteiligt. Die Einbeziehung der Eltern stellt sicher, unterstützt dabei das Kernanliegen von Schulen, mög dass sie die Möglichkeit erhalten, individuelle Lernpro- lichst gute allgemeinbildende Abschlüsse zu vermitteln zesse aktiv mitzugestalten. und Ausbildungs- bzw. Studienreife herzustellen. Zum Gelingen dieses Prozesses ist die Zusammenarbeit der abgebenden und der aufnehmenden schulischen Sys- 2. Phase: Berufsfelder kennenlernen. teme, der Agenturen für Arbeit sowie der Wirtschaft in regionalen Zusammenhängen unerlässlich. Als Vorbereitung auf das schulische Betriebspraktikum sollen alle Schülerinnen und Schüler Kenntnisse über Die Betriebe stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in die regionale Berufs- und Arbeitswelt erhalten und ihre ihren Regionen ausreichende Praktikums- und Aus- Erkenntnisse aus der Potenzialanalyse für eine erste bildungsangebote zur Verfügung, um den Praxisbezug in praxisnahe berufliche Orientierung nutzen. Dazu sollen Berufsorientierung, -vorbereitung und -ausbildung sie mehrere Berufsfelder vorrangig in Betrieben, d. h. sicherzustellen und so den Schülerinnen und Schülern zu an außerschulischen Lernorten, exemplarisch erkunden realistischen Ausbildungsperspektiven zu verhelfen. und ihre Erfahrungen mit weiteren Personen (Mitschü- lerinnen/Mitschülern, Lehrkräften, Sorgeberechtigten, Berufsberaterinnen/Berufsberatern sowie Wirtschafts- Phasen der Berufs- vertreterinnen/Wirtschaftsvertretern) reflektieren. und Studienorientierung. Die Ergebnisse der Auswertung werden im Portfolio- Alle Fächer tragen dazu bei, dass Schülerinnen und Schü- instrument dokumentiert und sollen zu einer gezielten ler aller Schulformen der allgemeinbildenden Schulen Auswahl für das schulische Betriebspraktikum führen. Aspekte der Berufs- und Studienorientierung im Unter- richt bearbeiten. Indem der Unterricht die Lebens- und Arbeitswelt und die biografische Entwicklung der Kinder 3. Phase: und Jugendlichen in der Sekundarstufe I in den kompe- Praxis der Arbeitswelt kennenlernen tenzorientierten Lernprozess einbezieht, schaffen die und erproben. Schulen die Voraussetzung dafür, ab dem 8. Jahrgang den standardisierten Prozess der Berufs- und Studien- Ab dem 9. Jahrgang lernen die Schüler/-innen berufliche orientierung fächerübergreifend umzusetzen. Dieser Tätigkeiten praxisbezogen kennen und erproben ihre 11
Neues Übergangssystem Schule – Beruf in NRW. Fähigkeiten und Eignung vertiefend, indem sie in der sialen Oberstufe oder über Angebote des Berufskollegs Regel in jeweils einem spezifischen Berufsfeld ein Prakti- weiterqualifizieren oder im Rahmen des Übergangssys- kum absolvieren. Dieses schulische Betriebspraktikum tems ihre Ausbildungsreife fördern und ggf. einen allge- findet zumeist zwei- bis dreiwöchig in einem Betrieb meinbildenden Schulabschluss nachträglich erwerben statt, in dem die Schülerinnen und Schüler lernen, sich wollen. unmittelbar mit betrieblichen Arbeitsabläufen und -struk- turen auseinanderzusetzen, sich einzubringen und mitzu- Die Schülerinnen und Schüler gestalten dazu ihre Be- arbeiten. werbungsphase auf der Grundlage ihres bisherigen Berufs- und Studienwahlprozesses, dokumentiert im aus- Die Auswahl der Praktikumsstellen muss dabei in gewählten Portfolioinstrument, planvoll und zielgerichtet, einem nachvollziehbaren Bezug zu den bisherigen indivi- um einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Die Angebote der duellen Erkenntnissen und Erfahrungen stehen und den Arbeitsagentur zur individuellen beruflichen Beratung für Schülerinnen und Schülern realistische Anschlusspers- alle Schülerinnen und Schüler sind hierbei einzubeziehen. pektiven ermöglichen. Für Schülerinnen und Schüler mit Die Schule gewährleistet, dass sie über Bildungs- und dem Ziel der Fach- oder allgemeinen Hochschulreife kön- Ausbildungswege des dualen Ausbildungssystems, der nen bereits hier akademische Berufe von Interesse sein. Hochschulen und der beruflichen Schulen informiert sind und ihren Bewerbungsprozess entsprechend zeitlich und Die Schulen definieren spezifische Aufgaben der Schüle- inhaltlich angemessen gestalten können. rinnen und Schüler für das Praktikum. Die Unternehmen und die Schulen betreuen und beraten die Schülerin- Für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf besteht nen und Schüler während des Praktikums und geben in zum einen die Möglichkeit, sich über weitere Praxiskurse, geeigneter Form den Praktikantinnen und Praktikanten Langzeitpraktika (auch im Rahmen von BUS) zu qualifi- und den betreuenden Lehrkräften eine qualifizierte Rück- zieren und ihre Chancen auf einen Einstieg in eine duale meldung. Sie dokumentieren die Tätigkeitsbereiche und Ausbildung zu erhöhen, zum anderen, im Rahmen der beobachten Leistungen der Schülerinnen und Schüler. verschiedenen Formen der Beratung und Begleitung weitere Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, sich über ihre Erfahrungen auszutauschen und diese für In der gymnasialen Oberstufe zielt die pädagogische ihren individuellen Berufswahlprozess und ihre Entschei- Arbeit der Schule darauf, dass die Schülerinnen und dungsfindung zu reflektieren und zu dokumentieren. Schüler mit dem Erwerb der Hochschulreife studierfähig Die Schule stellt in Zusammenarbeit mit der Berufsbe- sind. Hierzu ermöglichen die Schulen mit gymnasialer ratung sicher, dass die Schülerinnen und Schüler über Oberstufe ihren Schülerinnen und Schülern spätestens in Bildungs- und Ausbildungswege informiert werden, um der Sekundarstufe II über geeignete Kooperationen mit ihre individuelle Studien- und Berufswahlentscheidung zu Hochschulen und/oder Betrieben Einblicke in die Anfor- konkretisieren und für ihren Lernprozess zu nutzen. Die derungen von Berufen und/oder Studiengängen. Die An- Sorgeberechtigten sind in diesen Prozess systematisch gebote der Studienberatung der Arbeitsagentur und der und angemessen einzubeziehen. Hochschulen sind dabei einzubeziehen. Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufen führen ggf. ein (wei- Darüber hinaus sollen ausgewählte Schülerinnen und teres) Schülerbetriebspraktikum durch, nach Möglichkeit Schüler die Möglichkeit erhalten, sich in einzelnen Be- auch als duales Orientierungspraktikum. rufsfeldern vertiefend zu erproben und ihre Lernmoti- vation im Hinblick auf den Schulabschluss zu stärken, Als individuelles Reflexionsinstrument und als Feedback etwa im Rahmen zusätzlicher berufsorientierender zum Prozess sowie als Planungsinstrument erarbeiten Praxiskurse oder in Langzeitpraktika. Sie haben zum alle Schülerinnen bzw. Schüler nach individuellem Bedarf Ziel, die Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler zusammen mit den in den Beratungsprozess einzubin- zu fördern und ihnen verbesserte Chancen auf eine an- denden Akteuren (Lehrkräfte, Eltern, Berufsberaterinnen schließende duale Ausbildung zu eröffnen. und Berufsberater usw.) am Ende der Vorabgangsklasse bzw. zu einem möglichst frühen Zeitpunkt der Abgangs- klasse eine realistische Anschlussperspektive, die in 4. Phase: einer Anschlussvereinbarung dokumentiert wird. Berufs- und Studienwahl konkretisieren, Übergänge gestalten. Hierfür ist die Zusammenarbeit der abgebenden und der aufnehmenden Systeme (allgemeinbildende Schule, Für Schülerinnen und Schüler, die mit dem Ende des Berufskolleg, Hochschulen) einschließlich der Wirtschaft zehnten Pflichtschuljahres die allgemeinbildende Schule regional zu fördern. verlassen, entscheidet sich im (vor-)letzten Pflichtschul- jahr, ob sie sich mit hinreichendem Erfolg auf eine duale Ausbildungsstelle bewerben (können), sich in der gymna- 12
Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung in allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I und II in NRW. Zeitplan. Fachberatung der Arbeitsagenturen sowie ggf. der Inte- grationsfachdienste der Landschaftsverbände. Die Umsetzung kann angesichts der großen Anzahl von Schülerinnen und Schülern und angestrebten Flächen- Zur Studienorientierung arbeiten die Schulen mit gym- deckung realistischerweise in Etappen ab Anfang 2012 nasialer Oberstufe mit der Berufsberatung und den erfolgen. ortsnahen Hochschulen sowie der regionalen Wirtschaft zusammen. Sie startet in sieben Referenzkommunen (Bielefeld, Dortmund, Mülheim, StädteRegion Aachen, Kreis Borken, Kreis Siegen-Wittgenstein, Rheinisch-Bergischer Kreis), da diese bereits über weitreichende Aktivitäten und Strukturen verfügen. Im Schuljahr 2012/2013 werden in diesen sieben Re- ferenzkommunen bereits ca. 27.000 Schülerinnen und Schüler in die neue Berufs- und Studienorientierung ein- steigen können. Es ist geplant, in den Folgejahren schrittweise alle Schü- lerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 in diesen Pro- zess einzubeziehen (ca. 170.000 bis 180.000 insgesamt pro Jahrgang). Kommunale Koordinierung. Um das Gesamtsystem einführen und umsetzen zu kön- nen, ist eine regionale Koordination und Kooperation geplant. Im Zuge der Einführung eines Gesamtsystems für verbindliche, standardisierte, flächendeckende und geschlechtersensible Angebote der Berufs- und Studien- orientierung für alle Schülerinnen und Schüler der allge- meinbildenden Schulformen ist vorgesehen, die bereits laufenden landesweiten Modelle und Maßnahmen sowie die regional spezifischen im Hinblick auf eine Weiterfüh- rung oder eine sukzessive Transformation auszurichten. Innerschulische Koordinierung und Beratung. Die innerschulische Koordination aller Maßnahmen zur Berufs- bzw. Studienorientierung wird von der Schul- leiterin oder dem Schulleiter verantwortet und durch die benannte Lehrkraft bzw. weitere Lehrkräfte zur Koordi- nation der Berufs- und Studienorientierung („StuBo“) sowie den Fachlehrkräften umgesetzt. Qualifizierung und Fortbildung erfolgen im Rahmen der staatlichen Lehrer- fortbildung und gegebenenfalls weiterer Träger. Die kontinuierliche Beratung der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten gehört zu den Aufga- ben der Lehrkräfte, ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen. Sie findet u. a. regelmäßig im Rahmen von Schulsprechtagen, der Laufbahnberatung oder der Förderplanung statt. Die Angebote der Berufsberatung setzen spätestens in Klasse 9 ein. Schüler/-innen mit Förderbedarf erhalten zusätzlich Angebote der Reha- 13
Neues Übergangssystem Schule – Beruf in NRW. II. Standardelemente. Bezeichnung Kürzel Zielgruppe S. des Standardelements für alle für Schüler/ für Schüler/- Schüler/ -innen mit spezi- -innen mit -innen fischen Zusatz- besonderem angeboten Förderbedarf 1. Qualitätsentwicklung, Erfahrungs- SBO 1 x 15 transfer und Qualifizierung 2. Formen der Beratung 2.1 Schulische Beratung SBO 2.2.1 x x 17 2.2 Beratung und Orientierung durch SBO 2.2.1 und x x x 20 die BA SBO 2.2.2 2.3 Elternarbeit SBO 2.3 x x 21 3. Strukturen an Schulen 3.1 Curriculum SBO 3.1 x x 22 3.2 Koordinatorinnen/Koordinatoren SBO 3.2 x 24 für Berufs- und Studienorientierung 3.3 Berufsorientierungsbüros (BOB) SBO 3.3 x 25 4. Portfolioinstrument SBO 4 x 27 5. Potenzialanalyse SBO 5 x x 29 6. Praxisphasen 6.1 Berufsfelder erkunden SBO 6.1 x x 30 6.2 Betriebspraktika SBO 6.2 x 31 in Sek. I und II 6.3 Praxiskurse SBO 6.3 x 33 6.4 Langzeitpraktikum SBO 6.4 x 35 6.5 Studienorientierung SBO 6.5 x 36 7. Gestaltung des Übergangs 7.1 Bewerbungsphase SBO 7.1 x 37 7.2 Übergangsbegleitung SBO 7.2 x 38 7.3 Koordinierte Übergangs- SBO 7.3 x 39 gestaltung 14
Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung in allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I und II in NRW. 1. Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung. SBO 1 Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung Die handelnden Akteure entwickeln die Qualität der Berufs- und Studienorientierung auf regionaler Ebene weiter. Sie nutzen Formen des Erfahrungstransfers und erhalten interne und externe Angebote zur Qualifizierung. Ziele/Kompetenz- Lehrkräfte und Berufsberater/-innen entwickeln zusammen mit anderen handelnden Akteu- erwartung ren im Handlungsfeld der Berufs- und Studienorientierung für ihre Schule ein in der Region abgestimmtes und auf die Situation der Schüler/-innen bezogenes Konzept der Berufs- und Studienorientierung (fort). Sie fördern die Berufs- und Studienorientierung ihrer Schülerin- nen und Schüler qualifiziert, geschlechtersensibel und koordiniert. Zielgruppe Lehrkräfte, insbesondere Koordinatorinnen/Koordinatoren für Berufs- und Studienorientie- rung, Fachkräfte für Schulsozialarbeit, Berufsberater/-innen und andere handelnde Akteure (z. B. Mitarbeiter/-innen der Jugendsozialarbeit, Berufseinstiegsbegleitung, Ansprechpart- nerin für Gleichstellungsfragen, Integrationsfachdienst) Mindest- Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung umfassen folgende Themen anforderungen und Aufgaben: ■■ Die Vorgaben für die Berufs- und Studienorientierung sowie Lebensplanung werden als Bestandteil der individuellen Förderung einbezogen. ■■ Die Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung werden ab dem 8. Jahrgang nachhaltig und geschlechtersensibel umgesetzt. ■■ Die Berufsfelder, Branchen, Veränderungen der Arbeits- und Wirtschaftswelt, regionale Wirtschaftsstruktur werden einbezogen. ■■ Die Anschlussmöglichkeiten über duale Berufsausbildungen, berufsbildende Bildungsgänge und Studienmöglichkeiten inklusive dualer Studiengänge werden ange- messen dargestellt. ■■ Die Anforderungen der Wirtschaft an Ausbildungsreife sowie die Anforderungen der Hochschulen an Studierfähigkeit werden berücksichtigt. ■■ Über die Zugangsvoraussetzungen zur Berufsausbildung und zu Studiengängen, Bewerbungs- bzw. Einschreibungsverfahren wird rechtzeitig informiert. ■■ Beratungsgespräche werden mit Schülerinnen/Schülern und Eltern in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und gegebenenfalls weiteren externen Partnern durchgeführt. ■■ Es findet eine schulinterne Kommunikation und Koordination des Berufs- und Studienorientierungsprozesses und die fächerübergreifende Einbindung in den Unterricht/Schulalltag statt. ■■ Die Qualität wird durch Dokumentation und Evaluation gesichert. ■■ Kommunale Koordinierung und Unterstützungsangebote werden genutzt. ■■ Qualifizierung und Fortbildung von Lehrkräften und anderen Akteurinnen/Akteuren, auch durch externe Partner wie u. a. Vertreter/-innen aus der Wirtschaft, werden wahr- genommen. Die Möglichkeiten von Betriebserkundungen und Lehrerbetriebspraktika werden in die Qualifizierung einbezogen. 15
Neues Übergangssystem Schule – Beruf in NRW. SBO 1 Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung Umsetzung Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung bauen auf den Kompetenzen Wer? der Zielgruppe auf. Sie sollen bevorzugt in kooperativer Form (professions- und instituti- Was? onsübergreifend) durchgeführt werden. Abgestimmte regionale Angebote sollen vorrangig Wann? genutzt werden. Neben Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung sind nach Mög- lichkeit Fachkräfte der Arbeitsverwaltung, der Jugendhilfe und der regionalen Wirtschaft sowie geeignete weitere Akteurinnen und Akteure einzubeziehen. Schwerpunkte und Umfang von ggf. erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte werden innerschulisch zwischen den für den Berufs- und Studienorientierungsprozess ver- antwortlichen Lehrkräften und der Schulleitung abgestimmt. Schulübergreifende Bedarfe sollen mit den Kompetenzteams abgestimmt und möglichst durch regionale Angebote auf kommunaler Ebene und auf Ebene der Regierungsbezirke abgedeckt werden. Empfehlung Vorhandene Professionalität und verschiedene Sichtweisen sollen genutzt werden, um die Qualität und Wirksamkeit der regionalen Konzepte weiterzuentwickeln. Eine enge Koopera- tion mit Vertreterinnen/Vertretern der regionalen Wirtschaft sowie der Kammern und Ver- bände kann das staatliche Fortbildungsangebot zum Übergang Schule – Beruf ergänzen. Er- gebnisse/Erkenntnisse aus der regionalen Qualitätsentwicklung sollten den Kollegien in den Schulen bzw. den Einrichtungen der verschiedenen Akteure zugänglich gemacht werden. Lehrkräfte sollen verstärkt die Möglichkeit von Lehrerbetriebspraktika und Betriebserkun- dungen in Anspruch nehmen, um eigene Erfahrungen in der heutigen Wirtschafts- und Ar- beitswelt – auch im Hinblick auf geschlechtersegregierte Berufsfelder – zu sammeln. 16
Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung in allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I und II in NRW. 2. Formen der Beratung. 2.1 Schulische Beratung. SBO 2.1 Schulische Beratung Die Lehrkräfte und die Fachkräfte für Schulsozialarbeit beraten die Schüler/-innen in Zu- sammenarbeit mit der Berufsberatung und ggf. der Studienberatung der Hochschulen. Ziele/Kompetenz- ■■ Schüler/-innen stellen ihren bisherigen Prozess der Berufs- und Studienorientierung erwartung reflektiert dar und formulieren weiterführende Schritte. ■■ Sie erwerben zunehmend Sach- und Urteilskompetenz sowie Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit, um ihren Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine duale Ausbildung, in weiterführende Bildungsgänge oder ins Studium selbstverantwort- lich und zielbewusst zu gestalten. Zielgruppe alle Schüler/-innen der allgemeinbildenden Schulen Sek. I und II Mindest- Beratung ist grundsätzlich eine Aufgabe aller Lehrer/-innen. Die Schule legt fest, wer im anforderungen Rahmen der Berufs- und Studienorientierung sowohl die Schüler/-innen als auch ihre Eltern berät. Die beauftragten Lehr-/Fachkräfte gestalten diese begleitende Beratung in Zusam- menarbeit mit der Berufsberatung und ggf. den Hochschulen auf der Basis einer Kooperati- onsvereinbarung, die nach § 5 Abs. 3 SchulG der Zustimmung der Schulkonferenz bedarf. Die Schulen beraten alle Schüler/-innen ab dem 8. Jahrgang jeweils halbjährlich indivi- duell zu ihrer Berufs- oder Studienorientierung, z. B. im Kontext von Laufbahnberatungen und Schulsprechtagen. Die Angebote der Berufsberatung beginnen spätestens ab dem 9. Jahrgang. In allgemein- bildenden Schulen werden für jede Schulklasse oder Jahrgangsstufe berufsorientierende Veranstaltungen in der Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Schulstunden und eine berufsorientierende Veranstaltung im BiZ/BiZmobil verbindlich angeboten. für Schüler/-innen Schüler/-innen mit individuellem Unterstützungsbedarf bei der Orientierung und Ent- mit individuellem scheidung oder bei der Realisierung des Berufswunsches erhalten ein Angebot zu ausführ- Unterstützungs- lichen individuellen Beratungsgesprächen. Zur Vorbereitung setzt die Berufsberatung ein bedarf Arbeitspaket ein, mit dessen Hilfe Schüler/-innen unterstützt werden sollen, sich mit Fragen der Berufswahl auseinanderzusetzen. Die Instrumente der Berufsberatung stehen Schüler/ -innen mit Behinderungen an jedem Förderort zur Verfügung. Die Beratung der Agentur für Arbeit wird hier von Fachkräften der Reha-Beratung wahrgenommen, die zusätzlich eine El- ternveranstaltung pro Abgangsklasse sowie zwei Einzelberatungen pro Schüler/-in anbieten. Umsetzung Jede allgemeinbildende Schule wird von einer Beratungsfachkraft der BA betreut. Jährlich Wer? findet ein Abstimmungsgespräch zwischen der Beratungsfachkraft und der Schule zur Was? Planung der Berufsorientierung statt. Die Aktivitäten, Zeitschiene und Qualitätsstandards Wann? werden in der Kooperationsvereinbarung festgehalten. Beratungsfachkraft und Schule verantworten gemeinsam die zeitgerechte und qualitative Umsetzung der Planung. Entsprechende Medien zur Unterstützung des Berufswahlprozesses für Schüler/-innen, Eltern, Lehrer/-innen und Fachkräfte für Schulsozialarbeit werden durch die Berufsberatung zur Verfügung gestellt. für Schüler/-innen Die Schule unterstützt die individuelle Beratung und motiviert insbesondere Schüler/ mit individuellem -innen, die Schwierigkeiten bei der Entscheidung oder Realisierung eines Berufs- Beratungsbedarf wunsches haben, sowie Schüler/-innen mit Behinderungen, das Angebot in der Agentur für Arbeit oder in der Schule in Anspruch zu nehmen. Anliegen mit geringem Zeitbedarf können in sogenannten Schulsprechstunden besprochen werden. 17
Neues Übergangssystem Schule – Beruf in NRW. SBO 2.1 Schulische Beratung Empfehlung Es wird empfohlen, mit allen Schüler/-innen ab dem 8. Jahrgang für jedes Halbjahr jeweils individuelle Entwicklungsschritte unter Beteiligung der Eltern zu vereinbaren. Das Portfolio- Instrument eignet sich besonders dafür, den jeweils individuellen Entwicklungsprozess zu dokumentieren. Es unterstützt die Berufsberatung in ihrer Dienstleistung. 18
Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung in allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I und II in NRW. 2.2 Beratung und Orientierung durch die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit. SBO 2.2.1 Berufsorientierende Angebote der Berufsberatung der BA Die Schüler/-innen werden, abgestimmt mit den Aktivitäten der Schule zur Berufswahl- vorbereitung, durch die Berufsberater/-innen der Arbeitsagenturen informiert. Ziele/Kompetenz- Die Berufs- und Studienwahl der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern wird mit erwartung abgesicherten Methoden und aktuellen berufs-, studienkundlichen und arbeitsmarktlichen Informationen potenzialorientiert unterstützt. Zielgruppe Schüler/-innen der allgemeinbildenden Schulen Mindest- In allgemeinbildenden Schulen werden für jede Schulklasse oder Jahrgangsstufe spätestens anforderungen ab der Jahrgangsstufe 9 eine berufsorientierende Veranstaltung in der Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Schulstunden und berufsorientierende Veranstaltungen im BiZ/ BiZmobil verbindlich angeboten. Dazu gehören: ■■ Fragen der Berufs- und Studienwahl ■■ Berufe und deren Anforderungen, Beschäftigungs- und Verdienstaussichten ■■ Wege und Förderung der beruflichen Bildung ■■ beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt Umsetzung Jede allgemeinbildende Schule wird von einer Beratungsfachkraft der BA betreut. Jährlich Wer? findet ein Abstimmungsgespräch zwischen der Beratungsfachkraft und der Schule zur Pla- Was? nung der Berufsorientierung statt. Im Gespräch werden Aktivitäten, Zeitschienen und Quali- Wann? tätsstandards verabredet und die Ergebnisse in der Kooperationsvereinbarung festgehalten. Die zeitgerechte und qualitative Umsetzung der Planung liegt in der gemeinsamen Verant- wortung von Beratungsfachkraft und Schule. Verbesserungsansätze sind für das Folgejahr aufzugreifen und neu zu vereinbaren. Entsprechende Medien zur Unterstützung des Be- rufswahlprozesses für Schüler/-innen, Eltern und Lehrer/-innen werden durch die Berufs- beratung zur Verfügung gestellt. für Schüler/-innen Besonderheiten bei Schülerinnen/Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf: mit sonderpädago- Die Beratung der Agentur für Arbeit wird hier von Fachkräften der Reha-Beratung wahrge- gischem Förder- nommen. Eltern haben bei der Berufswahl von jungen Menschen mit Behinderung eine beson- bedarf ders wichtige Rolle. Die oben genannten Mindeststandards gelten daher auch für Förderschulen mit der Maßgabe, dass eine berufsorientierende Veranstaltung als Elternveranstaltung durch- zuführen ist. Die berufsorientierende Veranstaltung im BiZ/BiZmobil kann bei der Zielgruppe junger Menschen mit Behinderung auch in anderer Form durchgeführt werden. Empfehlung Um dem prozessualen Charakter der Berufswahl Rechnung zu tragen, empfiehlt sich eine frühzeitige Durchführung der BO-Veranstaltungen bereits ab Beginn der Klasse 8. Den Zeitpunkt der Durchführung oder die Aufteilung legen Beratungsfachkraft und Schule ent- sprechend der Schulart gemeinsam fest. 19
Neues Übergangssystem Schule – Beruf in NRW. SBO 2.2.2 Individuelle Beratungsangebote der Berufsberatung der BA Diese individuelle Beratung unterstützt Schüler/-innen in ihrem Berufswahlprozess. Ziele/Kompetenz- Schüler/-innen, die individuellen Unterstützungsbedarf bei der Orientierung und Entschei- erwartung dung oder bei der Realisierung des Berufswunsches haben, werden mit wissenschaftlich abgesicherten Methoden potenzialorientiert beraten. Zielgruppe Schüler/-innen mit individuellem Beratungswunsch Mindest- Schüler/-innen der allgemeinbildenden Schulen erhalten das Angebot zu ausführlichen per- anforderungen sönlichen Beratungsgesprächen. Bei der Beratung werden Neigung, Eignung und Leistungs- fähigkeit der Ratsuchenden (auch bezüglich geschlechtsuntypischer Berufsfelder) sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt. Vorgehen und Methodik der Beratung richten sich nach der Beratungskonzeption der BA, die vielfältige Elemente der Qualitätssicherung enthält. Umsetzung Jede allgemeinbildende Schule wird von einer Beratungsfachkraft der BA betreut, die auch die Wer? individuellen Beratungsangebote für die Schüler/-innen vorhält. Viele Schüler/-innen benötigen Was? trotz umfangreicher Informationen über den Berufswahlprozess, die Berufe und die Arbeits- Wann? marktlage zusätzliche Hilfestellung, für welchen Beruf sie sich entscheiden oder wie sie einen Berufswunsch realisieren sollen. An diesem Punkt setzt das individuelle Angebot der BA zur beruflichen Beratung an. Die Schule unterstützt die individuelle Beratung und motiviert insbesondere Schüler/-innen, die Schwierigkeiten bei der Entscheidung oder Realisierung eines Berufswunsches haben, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Außerdem unterstützt die Schule die Vorbereitung des Ge- sprächs nach Absprache mit der Beratungsfachkraft. Als Beratungsorte kommen die Agentur für Arbeit oder die Schule infrage. Zusätzlich können Kurzanliegen in sogenannten Schulsprech- stunden besprochen werden. Einzelheiten sind in der Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Beratungsfachkraft zu vereinbaren. für Schüler/-innen Besonderheiten bei Schülerinnen/Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf: mit sonderpädagogi- Die Instrumente der Berufsberatung stehen Schülerinnen/Schülern mit Behinderungen an schem Förderbedarf jedem Förderort zur Verfügung. Die Beratung der Agentur für Arbeit wird hier von Fachkräften der Reha-Beratung wahrgenommen, die zwei Einzelberatungen pro Schüler/-in anbieten. Empfehlung Die Schule motiviert die Schüler/-innen, zum Beratungsgespräch das Portfolioinstrument und die Ergebnisse der Potenzialanalyse mitzubringen. Eltern können auf Wunsch der Schüler/-innen teilnehmen. 20
Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung in allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I und II in NRW. Elternarbeit SBO 2.3 Eine frühzeitige und systematische Einbindung der Eltern (Erziehungsberechtigten) begleitet den gesamten schulischen Prozess der Berufs- und Studienorientierung. Ziele/Kompetenz Die Eltern werden frühzeitig und systematisch über den Prozess und die Inhalte beraten erwartung und informiert. Sie werden für ihre unterstützende Rolle bei einer geschlechtersensiblen und stärkenorientierten Berufs- und Studienorientierung sensibilisiert sowie für eine aktive Mitarbeit während des Prozesses gewonnen. Zielgruppe Eltern aller Schüler/-innen Mindest- Die Schule informiert in geeigneter Weise die Eltern und Schüler/-innen der entsprechenden anforderungen Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 8 einmal pro Schuljahr über die geplanten Schwer- punkte im Bereich der Berufs- und Studienorientierung. Hierbei werden zumindest folgende Themen angesprochen: ■■ allgemeine Informationen zu Bildungs- und Ausbildungswegen (wo stehen die Schüler/ -innen, wo und wie geht’s weiter?) ■■ schulischer Plan des Berufs- und Studienorientierungsprozesses, d. h.: Ziele und konkre- te Umsetzung der Standardelemente, inklusive Umgang mit dem Portfolioinstrument, Zusammenarbeit mit der Berufsberatung, Rolle der Eltern und Möglichkeiten der aktiven Beteiligung ■■ Informationen zu weiterführenden regionalen Angeboten und Akteuren am Ausbildungsmarkt Jede Schule legt fest, wie auf die besondere Situation der Eltern eingegangen wird, die das deutsche Ausbildungssystem nicht kennen (vor allem Eltern mit Migrationshintergrund). Umsetzung Der/die Koordinator/-in für die Berufs- und Studienorientierung sowie die Klassenlehr- Wer? kräfte legen zu Beginn des Berufs- und Studienorientierungsprozesses in Abstimmung mit Was? der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit verbindliche Zeiten und Themen für die Eltern- Wann? information pro Schuljahr fest. Die Schule entwickelt ein Eltern-Informationsinstrument. Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer und ggf. die Fachkraft für Schulsozialarbeit arbeiten bei Bedarf mit den Fachkräften regionaler Stellen zusammen, um spezifische Zielgruppen (u. a. Migranten, Alleinerziehende) adäquat zu erreichen. Empfehlung Um die Akzeptanz der Informationsveranstaltungen zu erhöhen, wird empfohlen, ggf. „aufsuchende“ Veranstaltungen z. B. an außerschulischen Orten durchzuführen (vgl. Hand- reichung „Individuell fördern in der Berufs- und Studienorientierung“ 2009, Heft 2, S. 33 f., Heft 3, S. 11, 25 f., Heft 4, S. 16 f., 30, 57, Heft 5, S. 14, 26, Heft 6, S. 17, 20). 21
Neues Übergangssystem Schule – Beruf in NRW. 3. Strukturen an Schulen. SBO 3.1 Curriculum Die Schulen gestalten die Berufs- und Studienorientierung fächerübergreifend auf der Grundlage eines schuleigenen Curriculums zur Berufs- und Studienorientierung. Ziele/Kompetenz Die Fachlehrkräfte legen fest, welche Kompetenzbereiche und Lerninhalte ihres Fachs ab erwartung der Jahrgangsstufe 8 einen Beitrag zu den folgenden Erwartungen leisten. Sie verabreden fächerübergreifende und prozessorientierte Unterrichtsvorhaben zur spezifischen Förde- rung der Schüler/-innen in diesen Bereichen: ■■ eigene Entscheidungen im Hinblick auf ihre Lebensplanung und den Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt vorbereiten und selbstverantwortlich treffen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz) ■■ Kenntnisse über die Wirtschafts- und Arbeitswelt und über Bildungs- und Ausbildungswege, auch an Hochschulen, systematisieren ■■ (betriebsnahe) Praxiserfahrungen sammeln und diese im Unterricht reflektieren ■■ eigene Berufs- und Entwicklungschancen erkennen und sich über den Übergang in eine Ausbildung, in weitere schulische Bildungsgänge oder in ein Studium orientieren (Sach- und Urteilskompetenz) Hierzu gehört auch, geschlechtsbezogene Stereotype zu vermeiden bzw. zu beseitigen sowie Praxiserfahrungen in frauen- und männeruntypischen Berufen zu ermöglichen. Zielgruppe alle Schüler/-innen der allgemeinbildenden Schulen Sek. I und II Mindest Berufs- und Studienorientierung ist Teil der Allgemeinbildung (§ 2 SchulG) und in die Schul- anforderungen programmentwicklung jeder Schule integriert. Alle Fächer tragen mit ihren spezifischen Kompetenzbereichen, wie u. a. in der Rahmen- vorgabe Ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I ausgeführt, dazu bei, dass für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen der allgemeinbildenden Schulen Aspekte der Berufs- und Studienorientierung ab dem 5. Jahrgang im Unterricht behandelt und ab der 8. Jahrgangsstufe in einen systematischen Prozess anhand der verbindlichen Standard- elemente eingebunden werden. Didaktische Aspekte der reflexiven Koedukation finden Berücksichtigung. Die jeweilige Form der Zusammenarbeit der Schulen mit der Berufsberatung bzw. in der gymnasialen Ober stufe mit den Studienberaterinnen/Studienberatern der AA, ortsnahen Hochschulen und der Wirtschaft wird in Unterrichtsvorhaben und im Schulprogramm verankert. Außerschulische Lernorte und praxisnahe Phasen, vor allem in betrieblichen und hochschuli- schen Kontexten, werden in die Unterrichtsgestaltung als Schulveranstaltungen einbezogen und entsprechend vor- und nachbereitet. Die Zusammenarbeit mit den Eltern, außerschu- lischen Partnern, insbesondere der Wirtschaft, und das Lernen an außerschulischen Orten werden von der Schulleitung unterstützt und von den StuBos und den Klassenlehrkräften gefördert. Das Führen des Portfolioinstruments durch die Schüler/-innen wird im Prozess der Berufs- und Studienorientierung durch die beteiligten Fachlehrkräfte aktiv unterstützt. Die Ergebnisse aus den Praktika fließen gemäß der Festlegung durch die Schule in die Leistungsbewertung ein. 22
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