EINBLICKE HAMBURGS VERFASSUNG UND POLITISCHER ALLTAG LEICHT GEMACHT - Hamburg.de
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10. vollständig überarbeitete Auflage EINBLICKE HAMBURGS VERFASSUNG UND POLITISCHER ALLTAG LEICHT GEMACHT
Titelfoto: © Anamaria Mejia/Shutterstock.com Die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg ist Teil der Behörde für Schule und Berufsbildung der Frei- Unser Angebot richtet sich an alle Hamburgerinnen und en und Hansestadt Hamburg. Sie arbeitet auf überpar- Hamburger. Die Informationen und Veröffentlichungen teilicher Grundlage. Ein pluralistisch zusammengesetzter können Sie während der Öffnungszeiten des Informati- Beirat sichert die Überparteilichkeit der Arbeit. onsladens abholen. Zu den Aufgaben der Landeszentrale gehören: Gegen eine Bereitstellungspauschale von 15 Euro pro Ka- • Herausgabe eigener Schriften lenderjahr erhalten Sie bis zu 5 Bücher aus einem zusätz- • Erwerb und Ausgabe von themengebundenen lichen Publikationsangebot. Publikationen Die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg arbei- • Koordination und Förderung der politischen tet mit den Landeszentralen der anderen Bundesländer Bildungsarbeit und der Bundeszentrale für politische Bildung zusammen. • Beratung in Fragen politischer Bildung Unter der gemeinsamen Internet-Adresse • Zusammenarbeit mit Organisationen www.hamburg.de/politische-bildung werden alle Ange- und Vereinen bote erfasst. • Finanzielle Förderung von Veranstaltungen politischer Bildung Die Büroräume befinden sich in der Dammtorstraße 14, • Veranstaltung von Seminaren, Workshops und 20354 Hamburg; Ladeneingang Dammtorwall 1 Planspielen in Präsenz und online für diverse Zielgruppen Öffnungszeiten des Informationsladens EINBLICKE • Öffentliche Veranstaltungen Montag bis Donnerstag: 12.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 12.30 Uhr bis 16.30 Uhr Erreichbarkeit HAMBURGS VERFASSUNG UND Telefon: (040) 428 23-48 08 POLITISCHER ALLTAG LEICHT GEMACHT Telefax: (040) 428 23-48 13 E-Mail: politischebildung@bsb.hamburg.de 10. vollständig überarbeitete Auflage Internet: www.hamburg.de/politische-bildung Twitter: https://twitter.com/LZPolBildung Impressum: Landeszentrale für politische Bildung Hamburg Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg 10. aktualisierte Auflage 2021 Layout: Sibylle Bauhaus Druck: Max Siemen KG ISBN: 978-3-462-46-18-3 2 Einblicke 3
Einblicke ins Rathaus INHALT 1 Einblick ins Rathaus mit dem Vorwort........................................................................................................................................................................................7 Plenarsaal der Bürgerschaft Einführung: Von guter und schlechter Verfassung..............................................................................................................8 2 Der Bürgersaal 1. Die Freie und Hansestadt Hamburg und ihre Bezirke .................................................................................................. 14 3 Der Kaisersaal 4 Der Große Festsaal 2. Die Bürgerschaft – die Legislative für Hamburg............................................................................................................ 16 5 Der Turmsaal Bürgerschaft früher................................................................................................................................................................ 17 6 Der Bürgermeistersaal Bürgerschaft heute................................................................................................................................................................. 19 7 Das Waisenzimmer Wahlrecht zur Hamburgischen Bürgerschaft.................................................................................................................... 20 8 Der Phönixsaal Nach der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft............................................................................................................ 29 9 Das kleine Sitzungszimmer Die Zusammensetzung der Bürgerschaft in drei Säulen................................................................................................. 33 10 Das Vorzimmer Gesetzgebungsverfahren...................................................................................................................................................... 37 11 Das Bürgermeisteramtszimmer Direkte Demokratie in Hamburg.......................................................................................................................................... 43 12 Die Ratsstube Weitere Aufgaben der Bürgerschaft................................................................................................................................... 46 13 Die Rathausdiele Die Bürgerschaft wählt.......................................................................................................................................................... 46 14 Das Arbeitszimmer des Ersten Bürgermeisters Die Bürgerschaft kontrolliert................................................................................................................................................ 46 Die Bürgerschaftspräsidentin............................................................................................................................................... 50 Die Bürgerschaftssitzung...................................................................................................................................................... 51 Das Rathaus ist täglich geöffnet Die Ausschüsse....................................................................................................................................................................... 56 Sie können sich selbst in der unteren Hal- Die Bürgerschaftskanzlei...................................................................................................................................................... 63 le, der Rathausdiele, umschauen. Andere 3. Der Senat – die Exekutive für Hamburg........................................................................................................................... 64 Räume sind nur während einer Rathaus- führung anzusehen. Diese werden zu be- Senat früher............................................................................................................................................................................. 65 stimmten Tageszeiten angeboten, auch in Senat heute.............................................................................................................................................................................. 66 den Sprachen Englisch und Französisch. Der Senat als Landesregierung............................................................................................................................................ 67 Die Termine der fremdsprachigen Führun- Der Senat als Staatsoberhaupt............................................................................................................................................ 69 gen erfahren Sie unter der Telefonnum- Der Erste Bürgermeister/Die Zweite Bürgermeisterin.................................................................................................... 71 mer: (040) 428 23-2064 Erreichbar zwischen 9 und 17 Uhr. Die Senatorinnen und Senatoren......................................................................................................................................... 72 Termine für Führungen in deutscher Die Senatsvorbesprechung................................................................................................................................................... 73 Sprache finden Sie unter: Die Senatssitzung................................................................................................................................................................... 74 www.hamburg.de/rathausfuehrung/ Das Staatsrätekollegium........................................................................................................................................................ 80 Die Senatskanzlei.................................................................................................................................................................... 83 TIPP: Einen szenischen Rundgang durch das 4. Die Gerichtsbarkeit – die Judikative in Hamburg........................................................................................................... 88 Hamburger Rathaus und zu weiteren Der Aufbau der Justiz in Hamburg...................................................................................................................................... 90 Themen können Sie sich über https:// Die Rolle der Staatsanwaltschaft......................................................................................................................................... 92 www.hamburg.de/szenische-rundgaen- ge-hamburg/ anhören. Einen alternativen Das Hamburgische Verfassungsgericht.............................................................................................................................. 93 Rundgang durch das Rathaus bietet die Streitbeilegung anders........................................................................................................................................................... 95 Broschüre: „Einsichten. Von realen und Zeichnung: © Robinson idealen Frauen im Hamburger Rathaus“ Glossar...................................................................................................................................................................................... 97 von Rita Bake und Birgit Kiupel. Die Bro- Abkürzungsverzeichnis........................................................................................................................................................ 106 schüre gibt es kostenlos im Infoladen der Verwendete Quellen............................................................................................................................................................. 107 Landeszentrale für politische Bildung. 4 Einblicke 5
Foto: © FabrikaSimf/Shutterstock.com LIEBE LESERINNEN UND LESER, unsere „Einblicke“ sind seit vielen Jahren ein „Best- Ein Kern von Demokratie ist es, Fragen zu stellen, Din- seller“. Interessierte aller Altersgruppen, Lehrkräfte, ge zu hinterfragen, und auf die Fragen eigene Antwor- Studierende, Schülerinnen und Schüler, Behördenmit- ten mit den Antworten der Gesprächsteilnehmenden arbeitende, Auszubildende – die meisten von Ihnen zu kontrastieren. Damit man in Hamburg Fragen stel- haben sicher schon mal diese „Einblicke“ in unsere Feie len und Antworten geben kann, braucht man: Durch- und Hansestadt Hamburg in die Hand genommen, um blicke und damit natürlich die „Einblicke“. sich Durchblick zu verschaffen. Ich danke sehr herzlich auch allen, die an dieser Publi- Die „Einblicke“ sollen einen Rundumblick auf die Stadt kation beteiligt waren: ermöglichen: auf ihre politischen Gremien, auf die Ver- Frau Dr. Monika Hartges, unserer für Rechtsfragen waltung, auf Wahlen, Volksentscheide, Parteien und zuständige Kollegin in der Landeszentrale; unserer Mitwirkungsmöglichkeiten, auf Bezirke, das Rathaus, Grafikerin, Frau Sibylle Bauhaus; den Fotografinnen den Senat, die Bürgerschaft und die Gerichtsbarkeit und Fotografen, deren Bilder wir nutzen dürfen; den in Hamburg. Kolleginnen und Kollegen in Senatskanzlei und Bür- gerschaftskanzlei sowie dem Landeswahleiter, Herrn Nachdem für viele Jahre die Erfinderin der „Einblicke“, Oliver Rudolf, die uns nachdrücklich unterstützt ha- Dr. Rita Bake, für diesen Blick in die Stadt gesorgt hat, ben. Ein alphabetisches Glossar befindet sich am Ende des rungen die weibliche, männliche und/oder diverse Formu- haben die „Einblicke“ nun ein neues Gewand und eine Buches und erklärt stichwortartig Begriffe aus der Ham- lierung benutzt. An etlichen Stellen wird die Formulierung neue Verantwortliche: Denise Kroker. „Demokratie braucht politische Bildung“ – Hamburg burgischen Verfassung und den hier benutzten Gesetzen gemäß des Geschlechtes der aktuellen Amtsträgerin oder Viele Texte aus der Feder von Frau Dr. Bake sind noch braucht den Durchblick – wir haben die „Einblicke“: für und Geschäftsordnungen. Es dient gleichzeitig als Stich- des aktuellen Amtsträgers verwendet, z.B. bei Zweite Bür- enthalten oder bieten die Grundlage für diese Neu- Sie! wortverzeichnis. germeisterin oder Finanzsenator. Bei jeder einseitigen For- fassung. Das Gewand hat sich verändert – aber die mulierung möchten wir darauf hinweisen, dass immer alle grundlegende Idee der „Einblicke“ ist die Gleiche ge- Dr. Sabine Bamberger-Stemmann Zur verwendeten Sprache: Geschlechterformen mitgemeint sind. blieben: Direktorin der Landeszentale für politische Bildung Die Publikation bemüht sich um die Verwendung einer Wissen verschafft die Möglichkeit zur Mitwirkung. Po- Hamburg geschlechtersensiblen Sprache. Aus Gründen der ein- litisches Wissen motiviert Interesse. Fragen motivie- facheren Lesbarkeit wird jedoch nicht bei allen Formulie- ren Mitwirkung – und natürlich neue Fragen. 6 Einblicke 7
Foto: © alex7370/Shutterstock.com EINFÜHRUNG Sitz der Legislative Sitz der Exekutive VON GUTER UND SCHLECHTER In bester Verfassung (Bürgerschaft) (Senat) VERFASSUNG Die Hamburgische Verfassung regelt elementare Dinge wie: Die meisten Menschen denken bei dem Wort „Verfas- • Rechte und Pflichten der Bürgerschaftsabgeordne- sung“ wohl zuerst einmal an ihren eigenen körperlichen ten, oder seelischen Zustand. In diesem Sinne benutzt auch • Wahlen zur Bürgerschaft, der Duden u. a. das Wort „Verfassung“. So verbindet er • Bildung des Senats, diesen Begriff mit Körperverfassung, Körperbeschaf- • Rechte und Pflichten des Senats sowie des Ersten fenheit und Widerstandsfähigkeit – und lässt auch die Bürgermeisters und der Zweiten Bürgermeisterin, kräftige, zarte und schwache Verfassung nicht aus. • Rechte und Pflichten der Verwaltung und ihrer Be- Das politische Lexikon definiert den Begriff „Verfas- diensteten, sung“ weitaus nüchterner. Hier heißt es: „Verfassung • den Haushalt und die Finanzen Hamburgs, bezeichnet die meist in einer Urkunde niedergelegte • die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Stadt- Grundordnung eines politischen Gemeinwesens. Diese staates Hamburg. Grundordnung gilt vor und über allem anderen staat- lich geschaffenen Recht, sie legt die Grundstruktur und In „bester Verfassung“ kann sich unsere Landesver- die politische Organisation des Gemeinwesens (z.B. des fassung aber nur befinden, wenn Verfassungstext Staates) fest, (...).“ (Schubert/Klein, 2018, S.348) und Verfassungswirklichkeit nicht zu sehr auseinan- derklaffen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass wir wissen, was in der Verfassung steht. Diese Publikation möchte an Hand ausgewählter Verfassungsartikel den Einstieg in die Hamburgische Verfassung erleichtern. Zum Verständnis aktueller Verfassungswirklichkeit ist DAS HAMBURGER RATHAUS der historische Bezug hilfreich; daher zunächst ein Blick zurück in unser Rathaus: 8 Einführung 9
Das Rathaus: die in Stein gehauene Verfassung von Ein Rundgang durchs Rathaus 1860/79 Obwohl der Geist der alten Verfassung von 1860/79 Vor rund 140 Jahren plante der Rathausbaumeister im Gemäuer und Interieur konserviert ist, lässt es sich Martin Haller das Rathaus als Abbild der Hambur- im Rathaus gut mit der heutigen Verfassung leben. gischen Verfassung von 1860/79. Nach wie vor bietet das Rathaus sowohl der Bürger- schaft als auch dem Senat Arbeits- und Repräsenta- Heute ist diese in Stein gehauene Verfassung längst tionsräume. überholt. Schon seit 1919 geht z.B. alle Staatsgewalt Das Rathaus repräsentiert in seiner architektonische vom Volke aus und nicht – wie noch 1860/79 – vom Gestalt zwei der drei in der Verfassung verankerten Senat und einer Versammlung von Bürgern (Bürger- Staatsgewalten: Bürgerschaft und Senat, also Legis- schaft), die zwar gewählt wurde, aber nur von denjeni- lative und Exekutive. Um schließlich die rechtspre- gen männlichen Bewohnern der Stadt, die das Bürger- chende, dritte Staatsgewalt (Judikative) kennenzu- recht besaßen. Und das waren eben gerade nicht alle lernen, müssen wir das Rathaus verlassen und einen erwachsenen Einwohnerinnen und Einwohner Ham- Gang zum Sievekingplatz unternehmen: Dort befinden burgs. Im Laufe der Zeit wurde die Verfassung noch sich Zivil- und Strafgerichte, das Oberlandesgericht mehrmals verändert, zuletzt im November 2020. und auch das Verfassungsgericht. Hatten die hanseatischen Rathausbaumeister etwa die Anfang des 19. Jahrhunderts übliche Sitzordnung der französischen Deputiertenkammer im Blick, als sie Bürgerschaft und Senat ihre Räumlichkeiten im Rathaus zuwiesen? Denn in der Deputiertenkammer erhielten die Begriffe „rechts“ und „links“ zum ersten Grundriss vom Hauptgeschoss des Rathauses. Die Räume der Bür- Mal politischen Bezug. Links saßen die „Bewegungs- gerschaft befinden sich links, die des Senats rechts. Die höchste parteien“, diejenigen also, deren Ziel es war, die poli- Staatsgewalt steht dem Senat und der Bürgerschaft gemeinschaft- tisch-sozialen Verhältnisse zu verändern. Und rechts lich zu. Allerdings billigten die Rathausbaumeister vor über 120 Jah- saßen die „Ordnungsparteien“, die im Wesentlichen ren dem Senat einen größeren Repräsentationsaufwand zu. Deshalb verfügt der Senat im Hauptgeschoss auch über mehr Räumlichkei- auf die Bewahrung der politisch-sozialen Verhältnisse ten. hinwirkten. Der Begriff „links“ wurde aber auch dann gebraucht, wenn ein Mann eine sogenannte uneben- bürtige Frau heiratete und damit eine Ehe „zur linken Hand“ einging. Nun sind Senat und Bürgerschaft zwar Das Jahr 1933 markierte einen Wendepunkt: politik auf hamburgischer Ebene umzusetzen. Dieses nicht miteinander verheiratet, dennoch haben sie eine „Durch das sogenannte ‚Ermächtigungsgesetz‘ Amt wurde von Karl Kaufmann besetzt, und damit lag jahrhundertelange, spannungsreiche Beziehung. Es vom 24. März 1933 wurde das Parlament ausgesetzt die gesamte politische Macht in seinen Händen. Der neu dauerte allerdings bis 1919, ehe sie auf eine demokra- und die Macht allein auf Adolf Hitler übertragen. Die Ver- gewählte Bürgermeister, Carl Vincent Krogmann, hatte tische Basis gestellt wurde – die 1921 in der Verfas- fassung wurde auf diese Weise außer Kraft gesetzt und praktisch keine Macht und unterstand später Kaufmann. Gemälde: © Staatsarchiv Hamburg sung festgeschrieben wurde. damit auch so wichtige Rechte wie das auf Versamm- Durch die Zusammenführung diverser Kompetenzen in lungs- oder Pressefreiheit. Kaufmanns Position war nirgends im Reich das Prinzip Kurz danach wurden andere politische Parteien verboten der politischen Gleichschaltung so vollständig umgesetzt und die Gewaltenteilung aufgelöst. In Hamburg wurde die wie in Hamburg. Die Demokratie der Weimarer Republik Bürgerschaft überflüssig, und der Senat erhielt die Be- war endgültig abgeschafft.“ Die Rathausbaumeister, ganz links sitzend Martin Haller. Gemälde von fugnis, Gesetze zu verabschieden. Es wurde das Amt des Quelle: https://geschichtsbuch.hamburg.de/epochen/nationalsozialismus/ Julie de Boor Reichsstatthalters eingeführt, mit dem Ziel, die Reichs- 10 Einführung 11
Fotos: © Landeszentrale für politische Bildung Hamburg tenz der Ersten Bürgermeisterin oder des Ersten Bür- gen von grundsätzlicher und gesamtstädtischer Be- germeisters und unmittelbare Wahl durch die Bürger- deutung herbeizuführen. schaft, Volksgesetzgebung, Gleichstellungsklausel) Und die am 1.1.2017 in Kraft getretene Änderung vom bzw. abgeschafft (u. a. Vetorecht des Senates in der 20.7.2016 (HmbGVBl. S. 319) regelt die Einrichtung Gesetzgebung, Bürgerausschuss). Diese und weitere des Amtes einer oder eines vom Senat unabhängigen Verfassungsänderungen ermöglichten dann die Be- Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und In- schlussfassungen über ein neues Abgeordnetenge- formationsfreiheit (Art. 60a). setz, ein Fraktionsgesetz, das Gesetz zu Parlamenta- rischen Untersuchungsausschüssen und das Gesetz Zuletzt wurde im November 2020 Artikel 56 durch Ar- über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksent- tikel 1 des Gesetzes (HmbGVBl. S. 559) neu gefasst: scheid. Die Verwaltung ist an Gesetz und Recht gebunden. Die Änderungen der Verfassung vom 16.5.2001 legten Sie ist dem Wohl der Allgemeinheit und den Grundsätzen für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid der Bürgernähe und Transparenz verpflichtet. Sie macht als Mittel der direkten Demokratie niedrigere Quoren die bei ihr vorhandenen Informationen zugänglich und fest, führte durchgehend die weibliche und männliche veröffentlicht gesetzlich bestimmte Informationen, so- Sprachregelung in den Text ein und aktualisierte eine weit dem nicht öffentliche Interessen, Rechte Dritter oder durchgängige Nummerierung der Artikel. gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Das Nähere re- Die Änderung der Verfassung vom 16.10.2006 betraf gelt ein Gesetz. Stolpersteine vor der Hamburger Staatsoper in der Dammtorstraße. den Artikel 4 Abs. 2. Zum ersten Mal sind in der Ham- burgischen Verfassung die Bezirke und Bezirksämter genannt. Dadurch ist ihnen eine größere rechtliche Be- deutung zuerkannt. Seit 2012 liegen vor dem Hamburger Rathaus auf der von der am 13. Oktober 1946 nun frei gewählten Bür- Die Verfassungsänderung vom 16.12.2008 betraf den Bürgerschaftsseite 20 Stolpersteine für Mitglieder gerschaft mit einigen Änderungen beschlossen. Ganz Artikel 50 und befasste sich mit dem Volksentscheid. der Hamburgischen Bürgerschaft, die von den Natio- bewusst war diese Vorläufige Verfassung als Richtung Die Verfassungsänderung vom 8.7.2009 befasste nalsozialisten ermordet wurden. weisender Vorläufer angelegt; einen Vorentwurf für sich mit der Änderung wahlrechtlicher Vorschriften. eine neue Verfassung gab es bereits 1946. Der erste Die Änderung der Hamburgischen Verfassung vom 1952 gab sich die Freie und Hansestadt Hamburg die echte Entwurf lag 1948 auf dem Tisch; weitere folgten 3.7.2012 thematisierte die Aufstellung der jährlichen heute gültige Verfassung – spät, im Vergleich zu fast in den Jahren 1949 und 1950. Erst im Juni 1952 pas- Haushaltspläne hinsichtlich des gleichmäßigen Ab- allen übrigen Bundesländern der damaligen Bundesre- sierte die vom Senat vorgelegte endgültige Fassung baus des strukturellen Defizits (Art. 72a). publik Deutschland. Einzige Ausnahme war das Land die Bürgerschaft. Drei Jahre vor der Verabschiedung Die Änderung vom 19.2.2013 der Hamburgischen Baden-Württemberg; hier lag ein Sonderfall vor. Ba- der Hamburgischen Verfassung waren mit der Verab- Verfassung beschäftigte sich mit der Dauer der Wahl- yern und Hessen hatten sogar schon Ende 1946 ihre schiedung des Grundgesetzes die Grundrechte des periode (Art. 10). Landesverfassungen beschlossen. Menschen auf Bundesebene festgeschrieben worden, Die Änderung vom 13.12.2013 der Hamburgischen Vorausgegangen waren 1945 das Ende des Zweiten sodass eine Regelung in der Landesverfassung damit Verfassung befasste sich mit den „Prozenthürden“ VERFASSUNG Weltkrieges und die Befreiung von der nationalso- entbehrlich wurde. Gleichwohl ist die Verfassung der bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen (Art. 4 DER FREIEN UND HANSESTADT zialistischen Herrschaft. Hamburg wurde britische Freien und Hansestadt Hamburg nach deren Verkün- Abs. 2) und zur Bürgerschaftswahl (Art. 6 Abs. 2). HAMBURG Besatzungszone, die erste Bürgerschaft von der bri- digung am 6. Juni 1952 mehrfach geändert worden. Das 16. Gesetz zur Änderung der Verfassung der Frei- tischen Militärregierung im Februar 1946 eingesetzt. Die umfangreichste Reform wurde 1996 vorgenom- en und Hansestadt Hamburg vom 1.6.2015 (HmbG- Der zunächst verfassungslose Zustand wurde im Mai men. In insgesamt 50 Artikeln wurden Änderungen VBL. S. 102) betraf die Einfügung eines sogenannten 1946 beendet, und zwar mit Erlass einer Neuordnung (u. a. Teilzeitstatus der Abgeordneten, Rechte der Un- Bürgerschaftsreferendums in Art. 50 Abs. 4b sowie noch durch die britische Besatzungsverwaltung. Diese tersuchungsausschüsse) eingebracht und es wurden Folgeänderungen in den Abs. 6 und 7, die es Senat Festlegungen neu eingeführt (u. a. Richtlinienkompe- und Bürgerschaft erlauben, Volksentscheide über Fra- 1 vorläufige Verfassung wurde Ende desselben Jahres 12 Einführung 13
Foto: © Artens/Shutterstock.com DIE FREIE UND HANSESTADT HAMBURG UND IHRE BEZIRKE Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist eines der des jeweiligen Bezirks alle fünf Jahre gewählt. Die Be- 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland. Zu ihrem zirksversammlung berät und kontrolliert das Bezirk- Gebiet gehören – anders als in den Flächenländern – samt. Sie entscheidet über viele Angelegenheiten, für keine weiteren Ortschaften und Dörfer. Die FHH ist die die Bezirksämter zuständig sind. eine sogenannte Einheitsgemeinde, da hier staatliche Bezirksversammlungen sind keine Parlamente, sondern und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt werden. Es gewählte Verwaltungsausschüsse. Sie verabschieden Bevölkerung und Fläche der Hamburger Bezirke gibt also keine Gemeinden mit eigener Gemeindever- keine Gesetze. Gesetze für die Stadt Hamburg und waltungen, die autonom gemeindliche Tätigkeiten ihre Bezirke kann nur das Hamburger Landesparla- Hamburg-Nord wahrnehmen könnten. ment, also die Hamburgische Bürgerschaft, oder das ➤ 5 777 Hektar Die Freie und Hansestadt Hamburg ist als Einheitsge- Wahlvolk durch Volksentscheid verabschieden. meinde in sieben Bezirke gegliedert. 315 514 Jeder der sieben Bezirke ist seinerseits in Stadtteile Die Hamburgische Verfassung regelt und sichert die Wandsbek und diese wiederum in Ortsteile untergliedert. Jeder Befugnisse der Bezirke Eimsbüttel der sieben Hamburger Bezirke hat eine eigene Verwal- ➤ 14 752 Hektar tung: das Bezirksamt. Der Hamburger Senat überträgt Seit Oktober 2006 heißt es im Artikel 4 Abs. 2 der ➤ 4 981 Hektar 442 702 den Bezirksämtern Aufgaben, die diese selbstständig Hamburgischen Verfassung (HV): „Durch Gesetz sind 269 118 erledigen sollen. Bei diesen Aufgaben handelt es sich für Teilgebiete (Bezirke) Bezirksämter zu bilden, denen in der Regel nicht um Aufgaben, die übergeordnete die selbstständige Erledigung übertragener Aufgaben Hamburg-Mitte Bedeutung haben und deshalb einheitlich für ganz obliegt. An der Aufgabenerledigung wirken die Bezirks- Altona ➤ 14 226 Hektar Hamburg umgesetzt werden müssen. Solche Auf- versammlungen nach Maßgabe des Gesetzes mit.“ gaben werden vom Senat übernommen oder auf die Dadurch wird den Bezirken und Bezirksämtern eine ➤ 7 791 Hektar 301 231 Fachbehörden übertragen, da diese für ganz Hamburg größere rechtliche Bedeutung zuerkannt als zuvor, 275 664 zuständig sind. Die Bezirksämter sind vielmehr für die denn ihre Stellung, ihre Existenz ist durch den Art. 4 meisten Verwaltungsaufgaben zuständig, die bürger- Abs. 2 HV gesicherter. Bergedorf nah direkt vor Ort – also in dem jeweiligen Bezirk – Wäre die Bürgerschaft vor Aufnahme dieses Passus in Harburg ➤ 15 472 Hektar eine Rolle spielen und deshalb auch dort bearbeitet die Hamburgische Verfassung auf die Idee gekommen, ➤ 12 511 Hektar 130 994 werden sollen. die Bezirke und Bezirksämter abzuschaffen, dann hätte sie damals nur eine einfache Mehrheit dazu gebraucht. 169 221 Die Bezirksversammlung Seit Aufnahme des Art. 4. Abs. 2. in die Hamburgische Verfassung würde die Bürgerschaft für solch ein Vor- Die Einwohnerinnen und Einwohner jedes Hamburger haben eine Zweidrittelmehrheit benötigen; denn nun Quelle: www.statistik-nord.de Bezirkes haben eine eigene demokratisch gewählte müsste eine Verfassungsänderung herbeigeführt wer- Stand Fläche: 2019 Quelle Bevölkerung: Melderegister am 31.12.2020 Vertretung: die Bezirksversammlung. Sie wird von den den, wofür immer eine Zweidrittelmehrheit nötig ist. (Bevölkerung mit Hauptwohnsitz) wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern 14 1 | Die Freie und Hansestadt Hamburg und ihre Bezirke 15
Foto: © Senatskanzlei Hamburg Der Erste Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher bei einer Rede im Plenarsaal. DIE BÜRGERSCHAFT – DIE LEGISLATIVE FÜR HAMBURG Die Bürgerschaft ist die gesetzgebende Gewalt, also 1848 Ausweitung des Bürgerrechts die durch Wahlen demokratisch gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. In den Flächenländern Beeinflusst durch die Ideen der bürgerlichen Revolution heißt die Legislative meistens Landtag. von 1848 wollte nun auch ein Großteil derjenigen Ein- wohner Hamburgs Bürger werden, denen das bislang verwehrt worden war. 1860 kam es deshalb zur Ver- BÜRGERSCHAFT FRÜHER fassungsreform: Von nun an erhielten alle männlichen, Ein Bilderfries aus alter Zeit prangt im Bürgerschaft- über 25-jährigen Einkommensteuer zahlenden Bürger streppenhaus vor den Eingängen zum Plenarsaal: Zwei politische Rechte. Durch diese Regelung hoffte man, wackere Handwerker im mittelalterlichen Gewand zei- das soziale Missverhältnis zwischen denen, die im Par- gen auf die Inschrift: „Tritt ein in Bürgergilden und leiste lament saßen, und denen, die das Wahlvolk ausmach- Bürgereid.“ ten, auszugleichen. Aber die Kluft war immer noch Aber wer durfte in Bürgergilden eintreten? Vor dem 15. immens: Kaufleute, Juristen, Ärzte, Apotheker, Lehrer, Jahrhundert konnten nur wenige Einwohner Hamburgs gefolgt von wenigen kleinen Händlern und Handwer- Bürger werden. Den Bürgereid zu erwerben, war eine kern machten das Gros der Abgeordneten aus. kostspielige Angelegenheit, mussten doch mit dem Treueschwur an die Stadt auch bestimmte Pflichten Der Anreiz zum Erwerb des Bürgerrechts geht zurück übernommen werden, wie Steuerzahlung und Stadt- verteidigung. Nur Männern war der Eintritt in die Bür- Durch die 1864 eingeführte Gewerbefreiheit konn- gergilde möglich. Dafür gab es dann aber auch diverse te man, nun auch ohne das Bürgerrecht zu besitzen, Privilegien. Der Bürger durfte ein selbstständiges Ge- selbstständig ein Gewerbe führen und ein Grundstück schäft betreiben, Grundeigentum erwerben, heiraten kaufen. Mit dem Bürgerrecht erkaufte sich ein Einkom- und die Bürgerschaft wählen. mensteuer zahlender Mann nur noch den Vorteil des Wahlrechts. Das erschien vielen zu wenig. Und so sank die Zahl der Bürger und damit auch die der Wähler. Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Gebühr für den Erwerb des Bürgerrechts abgeschafft. Aber das Wahl- 16 2 | Die Bürgerschaft – die Legislative für Hamburg 17
recht blieb weiterhin an die individuelle wirtschaftliche von 1890, bei der die Sozialdemokraten mit 58,7Pro- DIE BÜRGERSCHAFT HEUTE Lage gekoppelt, denn Voraussetzung für den Erwerb zent der Stimmen in Hamburg alle drei Reichstags- des Bürgerrechts und damit des Wahlrechtes war der wahlkreise erobert hatten. In die Hamburgische Bür- „Die Bürgerschaft ist das Landesparlament“ (Art. 6 Abs. Sitzplan für die Bürgerschaftsabgeordneten im Großen Nachweis eines fünf Jahre hintereinander bestehen- gerschaft dagegen zog der erste Sozialdemokrat erst 1 HV). In den anderen Bundesländern, die keine Ein- Festsaal seit dem 1. April 2020: Aktuell nehmen dort den jährlich zu versteuernden Einkommens von min- 1901 ein. heitsgemeinden oder Stadtstaaten sind, heißt die Le- 123 Bürgerschaftsmitglieder Platz. Die Sitzverteilung destens 1200 Mark. gislative: Landtag. erfolgt nach Fraktionsblöcken. In der 22. Wahlperiode Seit 1919: endlich das Bürgerrecht für alle volljährigen (WP) (2020– ) sind fünf Fraktionen in der Bürgerschaft Ein Arbeiter ist nun auch ein Bürger Hamburgerinnen und Hamburger vertreten. Stand:12/2020 Obwohl die wirtschaftliche Situation des Einzelnen Seit dieser Zeit sind in der Bürgerschaft nicht nur immer noch ausschlaggebend für das Wahlrecht war, Männer, sondern auch Frauen vertreten. Außerdem wollten dennoch auch Angehörige der Arbeiterschaft haben seitdem alle volljährigen Hamburgerinnen und das Bürgerrecht erwerben. Damit hatten die „Refor- Hamburger das Wahlrecht. Damit ist der 1921 in die matoren“ des Wahlrechtes nicht gerechnet. Und so Hamburgische Verfassung aufgenommene Artikel 3 tat die Hamburger Führungsschicht alles, um den stei- Absatz 2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ ein- genden Einfluss der Arbeiterbewegung und der Sozi- gelöst. aldemokratie (SPD) zurückzudrängen. Denn sie war Seit 2013 dürfen auch alle 16- und 17-jährigen Ham- aufgeschreckt durch die allgemeine Reichstagswahl burgerinnen und Hamburger die Bürgerschaft wählen. Auch wenn die in Stein gehauenen Handwerker an der Außenfassade des Rathauses 1897 das Bürgertum repräsentieren sollten, waren sie erst Bürgerschaftskanzlei Präsidium Senat relativ spät in der Bürgerschaft (Verwaltung) vertreten. Kaufleute, Juristen und Ärzte dominierten zahlen- BÜRGERSCHAFT SENAT mäßig. Landesregierung – Exekutive Landesparlament – Legislative Präsidentin Erster Bürgermeister Erste Vizepräsidentin Präsident des Senats 3 Vizepräsidenten 2 Schriftführer/innen Zweite Bürgermeisterin SPD GRÜNE zugleich Senatorin Ältestenrat Parteilos 4 Senatorinnen und Fotos: © l: Bildarchiv, r: Staatsarchiv Hamburg 7 Senatoren 7 Staatsrätinnen und 9 Staatsräte Sitzverteilung Ein Bilderfries entlang der Wände im Bürgerschaftstreppenhaus. Sein n SPD 54 Sitze, n GRÜNE 33 Sitze, n CDU 15 Sitze, n DIE LINKE 13 Sitze, Motiv: Der Lebenslauf eines idealen Bürgers. Von dem Kampf der unte- n AfD ursprünglich 7 Sitze, ein Mitglied ist am 30.11.2020 ausgetreten, hat seinen Sitz behalten, daher aktuell 6 Sitze, ren Schichten um politische Mitwirkung im Hamburger Rathaus ist hier nichts zu sehen. Es wird das Bild einer alten ständischen Ordnung be- fraktionslos 1 Sitz und fraktionslos (FDP) n 1 Sitz schworen und an die alten bürgerlichen Tugenden appelliert. 18 2 | Die Bürgerschaft – die Legislative für Hamburg 19
Foto: © Michael Zapf Parlamente sind in demokratischen Staaten die Das Hamburger Parlament, genannt Bürgerschaft, In der Wahlkabine perschaft eines Landes seit deren letzter Wahl ununter- gewählte Vertretung des Volkes setzt sich aus Abgeordneten zusammen Was hier aussieht wie ein brochen vertreten waren und für welche Parteien bei der Postpaket, ist eine mobile letzten Wahl zum Deutschen Bundestag die Parteieigen- Im Rahmen der Verfassung regeln sie ihre Zusammen- Gemäß Art. 6 Abs. 2 der Hamburgischen Verfassung Wahlkabine. Sie hat für schaft festgestellt wurde, 2. vom Landeswahlausschuss, die Wahl eine wichtige künfte und Angelegenheiten, insbesondere ihre Ar- (HV) besteht die Bürgerschaft aus mindestens 120 Funktion, denn: Die Wah- welche Vereinigungen, die nach Absatz 1 ihre Beteiligung beitsweise, selbst. Im Parlament wird das Volk durch Abgeordneten. len sind geheim. Niemand angezeigt haben, für die Wahl als Partei oder als Wäh- gewählte Abgeordnete repräsentiert. Zentrale Kompe- Die genaue Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft darf der Wählenden oder lervereinigung anzuerkennen sind“ (§ 23 Abs. 3 BüWG). tenzen des Parlamentes sind: legt die Bürgerschaft selbst fest. Nach § 2 des Ge- dem Wählenden über die Danach gibt die Landeswahlleitung das Ergebnis, wel- die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt (siehe S. 37 setzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft Schulter schauen. che Parteien und Vereinigungen zugelassen sind, be- ff.), das Budgetrecht (Haushalt, siehe S. 48f.) und die (BüWG) umfasst die Bürgerschaft in der Regel 121 kannt. Kontrolle der Regierung (siehe S. 46 ff.). Mitglieder. Damit ist gewährleistet, dass bei Beschlüs- sen keine Pattsituation (unentschieden) entsteht. Bei Zulassungshürden für Nichtetablierte Parlamente nehmen staatliche und kommunale der Bürgerschaftswahl 2020 wurden aufgrund eines Aufgaben wahr von der FDP gewonnen einzelnen Wahlkreismandats Parteien und Wählervereinigungen, die nicht im Deut- 122 Mitglieder gewählt. Um eine Pattsituation zu ver- schen Bundestag oder in der gesetzgebenden Körper- Weil Hamburg nicht nur ein Bundesland, sondern meiden, ordnet das Gesetz bei einer geraden Sitzzahl Geheim: Gewählt wird in einer Wahlkabine, die nur ein- schaft eines Landes seit deren letzter Wahl ununter- gleichzeitig auch eine Stadt ist, stehen auf der Tages- die Erhöhung um einen weiteren Sitz an (§ 5 BüWG). zeln betreten werden darf. Bei der Briefwahl muss die brochen vertreten waren oder deren Parteieigenschaft ordnung einer Bürgerschaftssitzung (siehe S. 60 ff.) Die Bürgerschaft hat daher aktuell 123 Mitglieder, wählende Person selbst dafür Sorge tragen, dass nie- bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag nicht auch Themen, bei denen es sich um kommunale Ver- denn die Wahlkreisliste der FDP hat bei der Wahl in mand ihre Stimmabgabe beobachten kann. festgestellt wurde, müssen bis spätestens zum 90. waltungsangelegenheiten handelt: wie z.B. Schließung 2020 ein Wahlkreismandat erhalten, obgleich ihre Tag , 16 Uhr, vor der nächsten Wahl der Landeswahl- von öffentlichen Bücherhallen, finanzielle Unterstüt- Landesliste die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreicht hat. „Die Bürgerschaft entscheidet über die Gültigkeit leitung ihre Beteiligung an der Wahl anzeigen (Betei- zung von kirchlichen Kindertagesheimen oder die Er- Dadurch erhöhte sich die Zahl der Sitze in der Bür- der Wahl“ (Art. 9 Abs. 1 HV). ligungsanzeige). Nur wenn der Landeswahlausschuss richtung von Wohnprojekten für obdachlose Frauen. gerschaft auf 122. Zum Erreichen der gesetzlich vor- Das Verfahren bei Einspruch gegen die Gültigkeit der ihre Parteieigenschaft feststellt, dürfen ihre Wahlvor- geschriebenen ungeraden Sitzzahl wurde ein weiteres Wahl ist im Wahlprüfungsgesetz geregelt. (Gesetz schläge zugelassen werden (§ 23 Abs. 2 BüWG). Mandat hinzugefügt. Dieses ging nach dem Verhältnis über die Prüfung der Wahlen zur Bürgerschaft und zu Außerdem brauchen diese Parteien und Wählervereini- der Gesamtstimmen an DIE LINKE. den Bezirksversammlungen) gungen mindestens 1.000 wahlberechtigte Befürwor- terinnen und Befürworter aus Hamburg, um für die Zur Bürgerschaftswahl aufgestellt werden... Landesliste zugelassen zu werden. Um für die Wahlkreislisten zugelassen zu werden, WAHLRECHT ZUR HAMBURGISCHEN sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit min- • Parteien mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten, benötigen Parteien, Wählervereinigungen und Einzel- BÜRGERSCHAFT destens drei Monaten im Gebiet der Freien und Han- • Wählervereinigungen mit ihren Kandidatinnen und bewerberinnen und -bewerber, die nicht in der Bür- sestadt Hamburg eine Wohnung innehaben oder sich Kandidaten, gerschaft, einem anderen Landtag oder im Bundes- Über die Zusammensetzung der Hamburgischen Bür- sonst gewöhnlich aufhalten, dürfen wählen. • Einzelbewerberinnen und -bewerber (nur auf den tag vertreten sind, mindestens 100 wahlberechtigte gerschaft entscheiden Hamburgs Bürgerinnen und Unmittelbar: Die Stimmen werden direkt für die Zutei- Wahlkreislisten, siehe S. 23). Befürworterinnen und Befürworter aus dem ent- Bürger per Wahl. In der Regel findet alle fünf Jahre an lung der Abgeordnetensitze verwertet. Als Kandidat bzw. Kandidatin kann sich grundsätzlich sprechenden Wahlkreis. Die wahlberechtigten Befür- einem Sonntag die Wahl zur Hamburgischen Bürger- Es gibt keine Zwischeninstanz wie zum Beispiel Wahl- jede volljährige Person zur Bürgerschaftswahl aufstel- worterinnen und Befürworter dürfen nur jeweils eine schaft statt (Art. 10 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3 HV). frauen oder -männer (wie in den USA). len lassen (passives Wahlrecht). Wahlkreisliste und eine Landesliste unterschreiben. Frei: Niemand darf einer anderen Person vorschreiben, Die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Personen Die Wahlen sind: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und wen sie zu wählen hat. Auch muss eine Freiheit in der Zur Bürgerschaftswahl zugelassen: ist bei der Einreichung der Wahlvorschläge durch eine geheim Auswahl zwischen mehreren Wahlvorschlägen vorhan- Bescheinigung der zuständigen Behörde nachzuwei- den sein. „Spätestens am 72. Tag vor der Wahl wird festge- sen (§ 23 Abs. 5 u. 6 BüWG). Die Unterzeichnenden Allgemein: Alle Einwohnerinnen und Einwohner Ham- Gleich: Die Stimmen der Wahlberechtigten sind alle stellt, 1. von der Landeswahlleitung, welche Parteien im gehen damit keine Verpflichtung ein. Wählen können burgs, die deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger gleich viel wert und zählen deshalb auch gleich viel. Deutschen Bundestag oder in der gesetzgebenden Kör- sie nach wie vor, wen sie wollen. 20 2 | Die Bürgerschaft – die Legislative für Hamburg 21
Bürgerschaftsmandat Foto: © Michael Zapf/Senatskanzlei Hamburg Es gibt Tätigkeiten, die man Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag das Landeslistenstimmzettel und mit einem Mandatssitz in der 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens Wahlkreislistenstimmzettel Bürgerschaft nicht teilen kann. drei Monaten in Hamburg ansässig sind (aktives Staatsrätinnen, Staatsräte, Wahlrecht). Jede Wählerin und jeder Wähler erhält zwei farblich Amtsleitungen sowie Leitungen Wählbar sind alle Wahlberechtigen, die am Wahltag verschiedene Stimmzettel. Über die Landeslisten wer- und Referentinnen/Referenten in den Präsidialabteilungen der das 18. Lebensjahr vollendet haben (passives Wahl- den 50 der regulär 121 Bürgerschaftssitze und über Behörden, ebenso Behördenan- recht). die Wahlkreislisten 71 Bürgerschaftssitze vergeben. gestellte und Beamte mit Ho- Seit der Bürgerschaftswahl 2011 wird die Bürger- • Hinter jeder/jedem Kandidierenden sind fünf Kreise heitsbefugnissen dürfen keine schaft nach einem stark personalisierten Wahlrecht vorgegeben, die angekreuzt werden können. Bürgerschaftsabgeordneten mit 2 x fünf Stimmen gewählt. • Die Wählenden sind bei der Entscheidung, bei wem werden. (§ 34a BüWG) „Mitglieder des Senats dürfen und mit welcher Verteilung die fünf Kreuze gemacht ein Bürgerschaftsmandat nicht Die Wahlberechtigten haben: fünf Stimmen auf dem werden, völlig frei. ausüben, ihr Mandat ruht wäh- Landeslistenstimmzettel und fünf Stimmen auf dem • Man kann kumulieren (alle fünf Stimmen bündeln) rend ihrer Amtszeit.“ (Art. 39 Wahlkreislistenstimmzettel. und panaschieren (alle fünf Stimmen verteilen) oder HV) auch beides zusammen. Foto: © Photo_Pix/Shutterstock.com Landeslistenstimmzettel • Hinter jeder Partei, jeder Wählervereinigung, jeder Bestimmte Tätigkeiten sind mit einem gleichbaren Bereichen als deren Leiterinnen oder Lei- Kandidatin und jedem Kandidaten sind fünf Kreise Bürgerschaftsmandat nicht vereinbar ter, als persönliche Referentinnen oder Referenten der vorgegeben, die angekreuzt werden können. Die Senatsmitglieder, als Referentinnen oder Referenten Wählenden entscheiden frei bei, wem und mit wel- Gewaltenteilung ist das Grundprinzip demokratischer für Parlaments-, Senats- und Gremienangelegen- cher Verteilung sie ihre fünf Kreuze machen. Herrschaft und Organisation staatlicher Gewalt mit heiten oder für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig • Der Landeslistenstimmzettel ist für alle Wahlberech- dem Ziel, die Konzentration und den Missbrauch po- sind, ist mit der Ausübung des Mandats unvereinbar“ tigten gleich, egal in welchem Wahlkreis sie wohnen. litischer Macht zu verhindern. Es verstößt gegen die (§ 34a Abs. 1 BüWG). SO GEHTS: ner Person • Auf dem Stimmzettel stehen Parteien und Wähler- le Stimmen ei rtei/ Gewaltenteilung, wenn man gleichzeitig sowohl in Sie können al ste ei ne r Pa vereinigungen mit ihren jeweiligen Kandidierenden. amtli oder der Ges ge ben: der Legislative (Bürgerschaft) als auch der Exekutive Das gilt auch für ei ni gu ng • Jede Partei oder Wählervereinigung kann höchstens Wählerver (Senat) bzw. Judikative (Rechtsprechung) in herausra- „hauptamtliche Mitglieder des Vorstandes oder 60 Kandidierende aufstellen. en auf gender beruflicher Position tätig ist. eines vergleichbaren Organs einer landesunmittelbaren en Ihre Stimm esamt- • Mit dem Landeslistenstimmzettel wird über die Mehr- Oder Sie könn un d/od er G Die §§ 34 und 34a aus dem BüWG sagen dazu: Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen on en heitsverhältnisse in der Hamburgischen Bürgerschaft mehrere Pers n; z.B. Die Wahrnehmung der Aufgaben von Beamtinnen Rechts, die nicht allein der Rechtsaufsicht des Senats un- listen verteile entschieden. und Beamten sowie Angestellten der Freien und Hanse- tersteht, sowie für deren Beamtinnen, Beamte und Ange- stadt Hamburg „mit Dienstbezügen, stellte mit geschäftsführenden Aufgaben“ (§ 34a Abs. 2 1. zu deren eigentümlichen und regelmäßigem Aufga- BüWG). benbereich die Ausübung von Hoheitsbefugnissen mit Ebenso ist die Ausübung des Bürgerschaftsmandats staatlicher Zwangs- und Befehlsgewalt gehört, unvereinbar mit der öglich, Aufteilung m 2. die als Staatsrätinnen oder Staatsräte tätig sind, „Tätigkeit als Mitglied in Vorständen und Ge- Dabei ist jede esamt nicht mehr sg 3. die als Amtsleiterinnen oder Amtsleiter, deren Stell- schäftsführungen von Unternehmen, an deren Grundka- solange Sie in Kreu ze m achen. als 5 vertreterinnen oder Stellvertreter oder in jeweils ver- pital, Stammkapital oder Stimmrecht die Freie und Han- gleichbaren Funktionen in den Behörden tätig sind sestadt Hamburg mit mehr als 50 von Hundert beteiligt Auf dem Landeslistenstimmzettel sowie auf dem Wahlkreis- oder ist“ (§ 34a Abs. 3 BüWG). stimmzettel: Viele Möglichkeiten zum Ankreuzen. 4. die in den Präsidialabteilungen der Behörden oder ver- 22 2 | Die Bürgerschaft – die Legislative für Hamburg 23
Wahlkreislistenstimmzettel jahr, dem Beruf und ihrem/seinem Wohnort-Stadtteil Hamburg ist in 17 Wahlkreise eingeteilt: vorgestellt. • Im Gegensatz zu dem Landeslistenstimmzettel kön- • Die Reihenfolge ihrer Kandidierenden wird von jeder 1. Hamburg-Mitte 10. Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Langenhorn nen Wahlberechtigte auf dem Wahlkreislistenstimm- Partei bzw. Wählervereinigung selbst festgelegt. 2. Billstedt-Wilhelmsburg-Finkenwerder 11. Wandsbek zettel ihre Stimmen nur einzelnen Personen geben, • Es können auch Einzelbewerberinnen und -bewerber 3. Altona 12. Bramfeld-Farmsen-Berne Wohldorf-Ohlstedt und zwar – anders als auf dem Landeslistenstimm- zur Wahl zugelassen werden. 4. Blankenese 13. Alstertal-Walddörfer zettel – nicht nur den von den Parteien und Wähler- • Bedingungen für eine Kandidatur im Wahlkreis: 5. Rotherbaum-Harvestehude- 14. Rahlstedt Duvenstedt vereinigungen aufgestellten Kandidierenden, son- Die Person ist in Hamburg wohnhaft und sie bzw. Eimsbüttel-Ost 15. Bergedorf 13 dern auch Einzelbewerberinnen und -bewerbern. ihre Partei/Wählervereinigung kann mindestens 100 6. Stellingen-Eimsbüttel-West 16. Harburg Lemsahl- • Mit den fünf Stimmen für die Wahlkreislisten nehmen wahlberechtigte Befürworterinnen und Befürworter 7. Lokstedt-Niendorf-Schnelsen 17. Süderelbe Mellingstedt die Wahlberechtigten in der Regel keinen Einfluss auf aus ihrem Wahlkreis vorweisen. Das erübrigt sich, 8. Eppendorf-Winterhude Bergstedt die Sitzverteilung in der Bürgerschaft, dafür aber auf wenn die Partei oder Wählervereinigung, der/die auf- 9. Barmbek-Uhlenhorst-Dulsberg Langenhorn Poppen- deren personelle Zusammensetzung. gestellte Kandidierende angehört, bzw. die Einzel- büttel • Hamburg ist in 17 Wahlkreise eingeteilt. Jeder Wahl- bewerberin oder der Einzelbewerber selbst Mitglied Volksdorf 10 Hummels- Sasel büttel kreis wird von mehreren Abgeordneten in der Bür- des Deutschen Bundestages, der Bürgerschaft oder gerschaft vertreten. Wie viele Abgeordnete ein Wahl- kreis in die Bürgerschaft entsenden darf, richtet sich eines anderen Landtages ist. • Hinter jeder/jedem Kandidierenden sind fünf Kreise Schnelsen 7 Fuhlsbüttel Wellingsbüttel Niendorf Ohlsdorf nach der Anzahl der Wahlberechtigten, die in dem vorgegeben, die angekreuzt werden können. 12 14 jeweiligen Wahlkreis wohnen. In kleinen Wahlkreisen mit relativ wenigen Wahlberechtigten sind drei Sitze • Die Wählenden entscheiden völlig frei, bei wem und mit welcher Verteilung sie die fünf Kreuze machen. 6 Groß Borstel Alsterdorf Steils- hoop Bramfeld Farmsen- Berne Eidelstedt Rahlstedt für gewählte Abgeordnete zu vergeben. Aus mitt- • Auch auf dem Wahlkreislistenstimmzettel kann man Lurup Stellingen Lokstedt Eppen- Winterhude Barmbek- 8 dorf Nord leren Wahlkreisen werden vier Abgeordnete in die also Stimmen häufen (kumulieren) und mischen Sülldorf Hoheluft- Ost 9 Duls- berg Tonndorf 11 Bürgerschaft entsandt. Aus großen Wahlkreisen mit (panaschieren) oder auch beides zusammen. Rissen Osdorf Hoheluft- Wandsbek West Harveste- Barmbek- überdurchschnittlich vielen Wahlberechtigten kom- 4 Iser- brook brook Bahrenfeld Eims- 5 hude Uhlen- Süd Jenfeld 3 büttel Rother- horst Eilbek Marienthal men fünf Abgeordnete in die Bürgerschaft. Groß Altona- Stern- Nord baum Hohen- Blankenese Flottbek schanze St. felde • Jeder Wahlkreis hat seinen eigenen Stimmzettel. Auf Insel Georg Borg- Neuwerk Neu- St. stadt Nienstedten Otten- Altona- Pauli Hamburg felde Hamm Horn dem Stimmzettel stehen die Parteien und Wählerver- 1 Othmarschen sen Altstadt Altstadt Hammer- brook Billstedt einigungen mit ihren jeweiligen Kandidierenden so- Hafen City Cranz Finkenwerder Rothen- wie Einzelbewerberinnen und -bewerber, die sich für Steinwerder burgsort Waltershof Kleiner Billbrook diesen Wahlkreis zur Wahl stellen. Im Gegensatz zu Grasbrook 2 Veddel dem Landeslistenstimmzettel, der in Hamburg ein- Lohbrügge heitlich ist, enthalten die Wahlkreislistenstimmzettel Foto: © Sina Ettmer Photography/Shutterstock.com Neuenfelde Francop Altenwerder Moorfleet in jedem Wahlkreis andere Namen von Kandidieren- Billwerder den. • Parteien und Wählervereinigungen stellen für einen 17 Moorburg Wilhelmsburg Taten- Spaden- berg Allermöhe Neuallermöhe Foto: © Thorben Ecke/Shutterstock.com land Bergedorf Wahlkreis eine Liste mit ihren Kandidierenden auf. Hausbruch In einem großen Wahlkreis können das bis zu zehn Neugraben-Fischbek Reitbrook Heimfeld Curslack Personen sein, in einem mittleren Wahlkreis bis zu acht und in einem kleinen Wahlkreis bis zu sechs Per- Harburg 16 Neuland Ochsenwerder 15 Eißendorf Gut Moor sonen, also höchstens doppelt so viele Personen wie Wilstorf Altengamme Sitze im jeweiligen Wahlkreis zu vergeben sind. Langen- Rönne- Marmstorf burg Neuengamme • Jede Kandidatin und jeder Kandidat und wird mit ih- bek Kirchwerder rem/seinem Familien- und Vornamen, dem Geburts- Sinstorf 24 2 | Die Bürgerschaft – die Legislative für Hamburg 25
Foto: © Senatskanzlei Hamburg Blick in den Plenarsaal Verteilung der Stimmen / Hamburgische Bürgerschaftswahl Wie in einem Amphitheater steigen die Plätze der Abgeordne- ten im Plenarsaal an. Im Plenum vor dem Präsidium haben die 10 STIMMEN ▼ ▼ Abgeordneten ihre Plätze. In den Logen (links) sitzen Senats- vertreterinnen und -vertreter sowie Gäste des Senats. Die Plät- 5 WAHLKREISSTIMMEN 5 LANDESSTIMMEN ze in den Logen (rechts) werden von den Fraktionen vergeben. alle auf einen Kandidaten alle an eine Landesliste Vis-à-vis vom Präsidium befinden sich Zuschauenden und Pres- setribünen. Welche Fraktion oder Gruppe wo im Plenum sitzt, oder oder bestimmt die Bürgerschaftspräsidentin „im Benehmen mit dem auf beliebige Kandidaten aufgeteilt an mehrere Personen oder Ältestenrat“ (§ 3 Abs. 5 Geschäftsordnung der Hamburgischen ➔ Nicht mehr als 5 Stimmen Gesamtlisten Bürgerschaft). ➔ Nicht mehr als 5 Stimmen ▼ ▼ INSGESAMT 71 SITZE 50 SITZE 17 Wahlkreise mit je über offene Landeslisten* 3 bis 5 Sitzen, Entscheidend für die Verteilung der Bürgerschafts- HAMBURGER abhängig von der Größe sitze ist die die prozentuale Verteilung der Stimmen BÜRGERSCHAFT für die konkurrierenden Landeslisten (entspricht der 121 Sitze / Abgeordnete Zweitstimme bei der Bundestagswahl). ▼ ▼ Zzgl. Ausgleichs-, Überhang- oder Mehrheitssicherungsmandate sowie Wahlkreismandate von Ein- * Nach Abzug der gewonnenen Wahlkreismandate zelbewerbungen oder nicht über werden die übrigen Sitze einer Partei oder Wähler- die Landesliste eingezogenen vereinigung über die Landeslisten nach Listenplatz Parteien/ Wählervereinigungen. oder Personenstimmen verteilt. Das Wahlergebnis und für die darauf verzeichneten Kandidierenden ins- zent der Gesamtstimmen auf die jeweilige Partei oder Gesetze sind den Regelungen des Artikels 50 Abs. 4 gesamt abgegeben wurden. Gesamtstimmen sind also Wählervereinigung entfallen. der Hamburgischen Verfassung (HV) unterworfen. D.h. Die Sitzverteilung in der Hamburgischen Bürgerschaft die Summe der Listen- und der Personenstimmen je 2,5 Prozent der Wahlberechtigten in Hamburg können wird über die Landeslisten entschieden. Landesliste. Eine Änderung des Wahlrechts ist nur mit einer verlangen, dass auch von der Bürgerschaft beschlos- Die Verteilung der Sitze in der Hamburgischen Bür- Listenstimmen als Teil der Gesamtstimmen sind die Mehrheit von zwei Dritteln möglich sene wahlrechtliche Gesetze durch einen Volksent- gerschaft auf die Parteien und Wählervereinigungen Landesstimmen, die für eine Landesliste in ihrer Ge- scheid bestätigt werden müssen. Strebt eine Volksini- und damit die Frage, wer die Wahl gewonnen hat, samtheit vergeben wurden. Das Parlament kann das Wahlrecht nur mit einer tiative eine Änderung des Wahlrechts an, muss diese richtet sich nach dem Verhältnis der für die jeweiligen Personenstimmen sind die Landesstimmen, die für Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen auch eine Zweidrittelmehrheit beim Volksentscheid Landeslisten abgegebenen Gesamtstimmen. Diese einzelne Personen einer Landesliste abgegeben wur- ändern. Damit soll gewährleistet werden, dass Wahl- erreichen. sind die Summe aller Stimmen, die für eine Liste ei- den. Diese Gesamtstimmen werden nach der Wahl rechtsänderungen in einem weitgehenden Konsens ner Partei oder Wählervereinigung in ihrer Gesamtheit zuerst ausgezählt. Das Ergebnis zeigt an, wie viel Pro- der Fraktionen beschlossen werden. Wahlrechtliche 26 2 | Die Bürgerschaft – die Legislative für Hamburg 27
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