"Eine solide Basis für die Zukunft" - neba.at/berufsausbildungsassistenz
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VIELE OFFENE 04 VORWORT FRAGEN ANTWORTEN: 06 WARUM BAS 07 WER WIRD ANGESPROCHEN 08 WIE LÄUFT DIE BAS AB 11 FALLBEISPIELE 16 ADRESSEN SOZIALMINISTERIUMSERVICE Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Sozialministeriumservice, 1010 Wien, Babenbergerstraße 5 Konzeption & Design: CM Creative Redaktion: Sozialministeriumservice, CM Creative Fotos: Johannes Zinner, Shutterstock
VORWORT Durch Jugendcoaching, AusbildungsFit, Berufsausbildungs- und Arbeitsassistenz sowie MINISTER Jobcoaching werden die betroffenen Menschen bei der Ausbildung, bei der Jobsuche und Die Bundesregierung hat sich in ihrem beim Erhalt des Arbeitsplatzes unterstützt und Regierungsprogramm 2020 -2024 zum begleitet. Ziel gesetzt, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft sicherzustellen. Die nächsten Jahre sind nun Mir als Sozialminister ist es ein besonderes der intensiven Umsetzung dieses Ziels zu Anliegen, diesen Weg weiter fortzusetzen. widmen. Neben der Weiterentwicklung bestehender Beschäftigungsinitiativen, wie die verstärkte Begleitung von Unternehmen im Rahmen Neben Maßnahmen zur Beschäftigung der Arbeitsassistenz, legen wir im Sinne der von Menschen mit Behinderungen setzen Inklusion einen besonderen Schwerpunkt auf wir dabei auf verstärkte Angebote im die Schnittstelle zwischen Schule, Ausbildung Schnittstellenbereich Schule und Beruf, und Beruf. Diese Angebote werden wir wodurch nachhaltig Armut bekämpft und weiterentwickeln und ausbauen. Teilhabe gesichert wird. Ich danke allen, die sich im Rahmen Das „Netzwerk Berufliche Assistenz“ von NEBA engagieren. Damit helfen Sie (NEBA) leistet hier - in Zusammenarbeit Menschen mit Behinderungen dabei, sich mit dem Sozialministeriumservice und mit ein selbstbestimmtes Leben mit einem Unterstützung des Europäischen Sozialfonds eigenen Einkommen aufzubauen und fördern - einen maßgeblichen Beitrag. NEBA bildet gleichzeitig die Barrierefreiheit in unserer mit seinen Leistungen die Dachmarke für das Gesellschaft. sehr differenzierte System zur Unterstützung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Die Maßnahmen dieses Ihr Rudolf Anschober 04 05 Netzwerks geben ihnen eine Chance, auf dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege für sie schwierigen Arbeitsmarkt nachhaltig und Konsumentenschutz Fuß zu fassen.
WARUM WER WIRD BAS ANGESPROCHEN >> Die Möglichkeit einer verlängerten Lehre Berufsausbildungsassistenz können oder Teilqualifikation bringt neue Chancen Jugendliche im Rahmen einer verlängerten für Jugendliche mit persönlichen Lehre oder Teilqualifikation in Anspruch Vermittlungshindernissen und für nehmen, die entweder Unternehmen. >> am Ende der Pflichtschule >> Lehrlinge und Betriebe bekommen durch die sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, Berufsausbildungsassistenz >> keinen oder einen negativen Abschluss der maßgeschneiderte Unterstützungsangebote Hauptschule oder der Neuen Mittelschule im Rahmen der Lehre bzw. bei einer aufweisen, Teilqualifizierung. >> eine Behinderung im Sinne des >> Durch die Beratung und Begleitung der Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Berufsausbildungsassistenz wird den jeweiligen Landesbehindertengesetzes Jugendlichen ein erfolgreicher Abschluss aufweisen, oder ihrer Ausbildung ermöglicht. >> wenn eine vom Arbeitsmarktservice oder vom Sozialministeriumservice beauftragte ... DAMIT DIE BESTMÖGLICHE Beratungs-, Betreuungs- oder BERUFSAUSBILDUNG Orientierungseinrichtung feststellt, dass der ERREICHT WERDEN KANN Abschluss eines Lehrvertrages gemäß §1 des Berufsausbildungsgesetzes aus persönlichen Gründen nicht möglich ist. Auf www.neba.at und auf www.dabei-austria.at bekommen Sie einen Überblick über alle beruflichen Assistenzleistungen. 06 06 ... JUGENDLICHE BEIM EINSTIEG INS BERUFSLEBEN 07
WIE LÄUFT Abwicklung übernimmt und somit die Firmen entlastet. Während der Ausbildung wird auf DIE BAS AB regelmäßigen Kontakt zum Betrieb und zur Berufsschule geachtet, um etwaige auftretende Voraussetzungen für eine Unterstützung Probleme oder Schwierigkeiten bereits durch die BAS sind eine Bestätigung frühzeitig wahrnehmen und beheben zu des Arbeitsmarktservice und können. des Sozialministeriumservice zur Zielgruppenzugehörigkeit sowie eine Abklärung Die Berufsausbildungsassistenz hilft den der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten Auszubildenden auch bei der Bewältigung durch das Jugendcoaching. des Erlernens der Ausbildungsinhalte durch Organisation von Lernhilfen vor und während Die BAS unterstützt die Jugendlichen im des Berufsschulbesuches. Im Bedarfsfall bindet Rahmen: die BAS zusätzlich Jobcoaches ein, die im >> einer verlängerten Lehre (um ein bis Betrieb die Ausbildner und Ausbildnerinnen vor maximal zwei Jahre) oder Ort unterstützen. >> einer Teilqualifikation. In der kritischen Phase des Bei der verlängerten Lehre ist der Besuch der Ausbildungsabschlusses unterstützt die BAS Berufsschule Pflicht, wobei auch im Rahmen die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung der Teilqualifikation in der Regel an der bzw. wird die Organisation der erfolgreichen dualen Ausbildung, also auch am Abschlussprüfung bei einer Teilqualifikation Besuch der Berufsschule, festgehalten wird. übernommen. Dauer und Inhalt werden bei der Die Leistungen der BAS können nicht nur im Teilqualifikation in einem eigenen Bereich der gewerblichen Berufe, sondern Ausbildungsvertrag festgehalten. auch im Bereich der Land- und Fortwirtschaft in Die Jugendlichen werden während der Anspruch genommen werden. gesamten Ausbildungszeit von den Die Berufsausbildungsassistenz wird vom Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialministeriumservice (und zum Teil auch Berufsausbildungsassistenz begleitet und vom Arbeitsmarktservice bzw. aus Geldern 08 09 unterstützt. des jeweiligen Bundeslandes) finanziert und Deren Engagement beginnt spätestens beim von kompetenten Trägerorganisationen Abschluss des Lehr- bzw. Ausbildungsvertrages, abgewickelt. bei dem die BAS die Formalitäten in der
Jugendcoaching Betriebe AMS Berufsschulen sonstige Betreuungseinrichtungen FALLBEISPIEL S. S. weist eine unauffällige schulische Laufbahn auf: Nach vier Jahren Volksschule absolvierte sie auch die Hauptschule. Hier zeigten sich Berufsausbildungsassistenz (BAS) allerdings deutliche Lernschwächen in Klärung, ob verlängerte Lehre oder Teilqualifikation (TQ) Wechsel zwischen TQ, verlängerter und regulärer Lehre möglich Mathematik, Deutsch und Englisch. Nach der Hauptschule besuchte S. ein Jahr lang einen Lehrgang des WIFI Gänserndorf, um Floristin zu werden. Parallel dazu schloss sie auch die Teilqualifikation Verlängerte Lehre erste Klasse der Landesberufsschule Geras mit genügendem Erfolg ab. Nach diesem Jahr wurde in einer Eignungsuntersuchung des AMS Gänserndorf Lehrvertrag Ausbildungsvertrag (Lehrzeitverlängerung bis bestätigt, dass S. handwerklich geschickt zu 2 Jahren möglich) und wortgewandt ist, was wichtige Voraussetzungen für eine Lehre als Floristin sind. Auf Grund familiärer Probleme Abklärung, ob Berufsschulbesuch und damit einhergehender psychischer Berufsschule möglich (verpflichtend) Belastungen wurde vom AMS zusätzlich eine Abklärung der beruflichen Möglichkeiten durch ein Jugendcoaching und im Anschluss daran eine Begleitung durch die Ausbildung Betreuung und Beratung durch die BAS Berufsausbildungsassistenz angeraten. S. begann ihre Lehre im Betrieb als Abschlussprüfung Lehrabschluss- oder Facharbeiter/innenprüfung Floristin mit Begleitung durch die Berufsausbildungsassistenz. Ihre Ausbildnerin Begleitung/Übergabe in Folgesystem (Aus)Bildungs- oder bestätigte schon wenige Monate später ihre 10 11 Unterstützungssystem, Arbeitsmarkt Kreativität und ihr handwerkliches Geschick. Bereits die erste Klasse der Berufsschule absolvierte sie positiv. S. hat einen Lehrberuf gefunden, der ihr Spaß macht und ihre Talente
fördert. Die Berufsausbildungsassistenz hält regelmäßig Kontakt mit ihr und FALLBEISPIEL M. dem Lehrbetrieb und organisiert alles M. ist 15 Jahre alt, nach Absolvierung der rund um die Lehrausbildung wie etwa Allgemeinen Sonderschule besucht er die Nachhilfe, Berufsschulkontakte und etwaige Polytechnische Schule im 10. freiwilligen Fördermöglichkeiten. In regelmäßigen Treffen Schuljahr. Auf Empfehlung seines werden Arbeitsaufträge, Arbeitsabläufe und Klassenvorstands wird M. vom Jugendcoaching fachspezifisches Wissen im Rahmen eines betreut, um hier seine beruflichen 12 13 Arbeitstagebuches bzw. Lehrlingsheftes Perspektiven auszuloten. M. möchte Kfz- strukturiert und im Anschluss protokolliert, um Mechaniker werden. Seine Mutter weist so die Vernetzung zwischen praktischem und auf Kontakte zu einem landwirtschaftlichen theoretischem Wissen zu vertiefen. Betrieb in der Wohnumgebung hin. Im
Jugendcoachingprozess wurde neben ausführlichen Gesprächen auch ein psychologischer Test absolviert. Das Jugendcoaching kam zum Schluss, dass eine berufliche Teilqualifikation angestrebt werden sollte. Ein erstes Praktikum in einer Kfz-Werkstatt verläuft für beide Seiten positiv, eine weitere Schnupperwoche in einem anderen Berufsbereich sollte eine weitere Klärung bringen. M. entscheidet sich für den landwirtschaftlichen Bereich. Auch hier Das Netzwerk Berufliche Assistenz bestätigen die Rückmeldungen, dass seine verfügt derzeit über folgende Stärken in der praktischen Tätigkeit liegen. Leistungen: Der landwirtschaftliche Praktikumsbetrieb zeigt Interesse daran, ihn als Lehrling aufzunehmen. Nach ausführlichen Beratungsgesprächen mit M. und seinen Eltern entscheidet er sich für den landwirtschaftlichen Ausbildungsplatz und gemeinsam mit seiner Familie für die Inanspruchnahme der Berufsaus- bildungsassistenz. Jugendcoaching und BAS informierten den Ausbildungsbetrieb über die Möglichkeiten einer verlängerten Lehrzeit sowie die Erreichung einer Teilqualifikation. Von Beginn an musste er sich auf dem Hof um eine gerade im Aufbau befindliche Herde von Muttertieren kümmern. Nach Abschluss seiner Ausbildungszeit und 14 15 Ablegen der Abschlussprüfung wurde ihm die Hauptverantwortung für „seine Herde“ übertragen.
ADRESSEN SOZIALMINISTERIUMSERVICE Landesstelle Burgenland Landesstelle Vorarlberg Neusiedler Straße 46 · 7000 Eisenstadt Rheinstraße 32/3 · 6900 Bregenz Tel: 02682 / 64 046 · Fax: 05 99 88-7412 Tel: 05574 / 68 38 · Fax: 05 99 88-7205 Landesstelle Kärnten Landesstelle Wien Kumpfgasse 23-25 · 9020 Klagenfurt Babenbergerstraße 5 · 1010 Wien Tel: 0463 / 58 64-0 · Fax: 05 99 88-5888 Tel: 01/ 588 31 · Fax: 05 99 88-2266 Landesstelle Niederösterreich Sozialministeriumservice-Zentrale Daniel-Gran-Straße 8/3. Stock · 3100 St. Pölten Babenbergerstraße 5 · 1010 Wien Tel: 0 27 42 / 31 22 24 Fax: 05 99 88-7699 Tel: 01 / 588 31 · Fax: 05 99 88-2131 Landesstelle Oberösterreich Gruberstraße 63 · 4021 Linz Tel: 0732 / 76 04-0 · Fax: 05 99 88-4400 DACHVERBAND Landesstelle Salzburg Dachverband Berufliche Integration Auerspergstraße 67a · 5020 Salzburg Favoritenstraße 111/11 · 1100 Wien Tel: 0662 / 88 983-0 · Fax: 05 99 88-3499 Tel: 0650 207 0111 Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße 35 · 8021 Graz Tel: 0316 / 70 90 · Fax: 05 99 88-6899 16 17 Landesstelle Tirol Herzog-Friedrich-Straße 3 · 6020 Innsbruck Tel: 05 12 / 56 3101 · Fax: 05 99 88-7075
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