EINGLIEDERUNGS-BERICHT 2020 - Servicestelle SGB II
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EINGLIEDERUNGS-BERICHT 2020 „gemäß § 4 der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zwei- ten Buch Sozialgesetzbuch SGB II“. Landkreis Mainz-Bingen JobCenter Konrad Adenauer Str. 3 55218 Ingelheim www.mainz-bingen.de kreisverwaltung@mainz-bingen.de 1
Inhalt 1. Landkreis ......................................................................................................................................................................................2 1.1 Landkreisporträt ...............................................................................................................................................................................2 1.1.1 Verkehrswege .................................................................................................................................................................................2 1.1.2 Wirtschaft..........................................................................................................................................................................................3 1.1.3 Landwirtschaft ................................................................................................................................................................................3 1.1.4 Tourismus .........................................................................................................................................................................................3 1.1.5 Ausblick ..............................................................................................................................................................................................3 2. Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende ...........................................................................................4 2.1 Aufbau des JobCenters ....................................................................................................................................................................4 2.2 Personal .................................................................................................................................................................................................4 2.2.1 Mitarbeiterzahlen ..........................................................................................................................................................................4 2.3 Infrastruktur........................................................................................................................................................................................4 2.3.1 Standort .............................................................................................................................................................................................4 2.3.2. Ablauf .................................................................................................................................................................................................4 2.3.3. IT-Verfahren ...................................................................................................................................................................................5 2.4 Aufsicht und Zielsteuerung ...........................................................................................................................................................5 3. Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes im Landkreis ........................................................................................6 3.1 Entwicklung der Fallzahlen und Strukturdaten des SGB II ............................................................................................6 3.2 Ergänzer im Landkreis Mainz-Bingen ......................................................................................................................................7 3.3 Integrationspotential im Landkreis ..........................................................................................................................................8 3.4 Arbeitslosenquoten ..........................................................................................................................................................................9 3.5 Rahmenbedingungen der Beschäftigung ............................................................................................................................. 10 4. Aktivitäten der Arbeitsförderung ................................................................................................................................... 11 4.1 Arbeitsmarktpolitische Ziele ..................................................................................................................................................... 11 4.2 Vermittlung ....................................................................................................................................................................................... 13 4.3 Aktivitäten und Projekte für besondere Zielgruppen .................................................................................................... 14 4.3.1 Die Wahrung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ........................................................................... 14 4.3.2 Alleinerziehende ......................................................................................................................................................................... 15 4.3.3 Menschen mit Migrationshintergrund .............................................................................................................................. 16 4.3.4 Arbeitgeber ................................................................................................................................................................................... 19 4.4 Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente nach dem SGB II ................................................................................ 20 4.4.2 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) ....................................................................................................... 21 4.4.3 Zuschüsse an Arbeitgeber ....................................................................................................................................................... 21 4.4.4 Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II ............................................................................................................ 21 4.5 Integrationen in Arbeit, Ausbildung und Selbständigkeit ............................................................................................ 22 5. Eingliederungsbudget.......................................................................................................................................................... 22 6. Zusammenfassung................................................................................................................................................................. 25 -1-
1. Der Landkreis Mainz-Bingen 1.1 Porträt Der Landkreis Mainz-Bingen ist vergleichsweise jung und erst 1969 aus dem Zusammenschluss der Kreise Mainz und Bingen hervorgegangen. Er erstreckt sich auf 606 km² von Guntersblum bis Bacharach über 80 Kilometer entlang des Rheins. In vielen der 66 Städte und Gemeinden des Landkreises zeugen zahlreiche Baudenkmäler von der langen und bewegten Geschichte der Region. Ein besonderes Kennzeichen des Kreises ist der Wein. Drei weltbekannte Anbau- gebiete prägen den Landkreis: der Mittelrhein, die Nahe und Rheinhessen, Deutschlands größ- tes Weinanbaugebiet. Seit Juni 2002 ist das Mittelrheintal, zu dem auch die Strecke zwischen Bingen und Bacharach gehört, Weltkulturerbe der UNESCO. Der Kreis ist durch Autobahnen, den Rhein als Europas größte und wichtigste Wasserstraße, das Schienennetz und den kom- fortabel ausgebauten ÖPNV unmittelbar an die Metropolregionen Rhein-Main und Rhein- Neckar angeschlossen. Die Wege zu den Flughäfen Frankfurt und Frankfurt-Hahn (Hunsrück) und damit in die ganze Welt sind kurz. Der Landkreis Mainz-Bingen gehört zu den Regionen, in denen die Bevölkerungszahlen nach wie vor steigen. Das bedeutet auch eine besondere Verantwortung jungen Familien, Kindern und Jugendlichen gegenüber. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist daher ein wichtiges gesellschaftspolitisches Thema und eine Aufgabe, die der Landkreis Mainz-Bingen mit großem Engagement angeht. Als Familienlandkreis ist es wei- terhin erklärtes Ziel, Eltern eine am Bedarf orientierte Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder anzubieten, aber auch für Senioren ausreichende Angebote vorzuhalten. Der bedarfsorien- tierte Ausbau der Kinderbetreuung sowohl in Kindertagesstätten wie auch in der Kindertages- pflege ist ein dauerhafter und selbstverständlicher Prozess, wie auch die stetige Anpassung von Bildungsangeboten und Weiterentwicklung von Bildungsstrukturen. Trotz ihrer modernen Struktur und Wirtschaftsstärke hat sich die Region ihren ursprünglichen und liebenswerten Charme erhalten und zeichnet sich durch einen hohen Freizeitwert aus. Das breite Angebot an Vereinen und Gruppen bietet für jedes Interesse einen Rahmen. Es gibt viele gute Gründe, die den Landkreis Mainz-Bingen ausmachen: eine sehr gute Infrastruktur, ein herausragendes Kita- und Schulangebot, Weiterbildungseinrichtungen, eine ansprechende Landschaft, soziale Einrichtungen, kulturelle Aktivitäten und reichlich Freizeitmöglichkeiten. 1.1.1 Verkehrswege Der Landkreis Mainz-Bingen ist mit einem dichten Straßennetz für den überörtlichen Verkehr erschlossen. Wirtschaftlich ist der Landkreis Teil des Rhein-Main-Gebietes, dennoch hat er sich seine eigene kulturelle Identität bewahren können. Die A60 (Mainz - Bingen), A61 (Ludwigshafen - Koblenz), A63 (Mainz - Alzey) und die durch den Landkreis führenden Bundesstraßen B9, B41, B48, B50 und B420 mit einer Gesamtlänge von 102 Kilometer bilden die Basis des Straßennetzes, das durch 236 Kilometer Landesstraßen, 177 Kilometer Kreisstraßen und 387 Kilometer Gemeindestraßen zu einem verkehrsmäßig op- timalen Zuschnitt ergänzt wird. Durch die links- und rechtsseitigen Rheinstrecken der Deut- schen Bahn ist der Landkreis an das überregionale und internationale Schienennetz ange- schlossen. Mit dem Rhein, Deutschlands Wasserstraße Nummer 1, und dem Fernstraßennetz mit der Anbindung an den Frankfurter Flughafen ist das Verkehrsgefüge im Bereich des Kreises weit über die Region hinaus von Bedeutung. 2
1.1.2 Wirtschaft Der mittelständisch geprägte Landkreis Mainz-Bingen ist der wirtschaftsstärkste Kreis in Rheinland-Pfalz. Ein Branchenmix aus Pharmaindustrie, Dienstleistung und Hochtechnologie prägt die Unternehmenslandschaft in Mainz-Bingen. Große Firmen wie z.B. Eckes oder Boeh- ringer Ingelheim, ein Weltkonzern in 103 Ländern mit 140 Standorten, global über ca. 47.700 Beschäftigten (am Standort Ingelheim ca. 8.350) oder die große Zahl mittelständischer Be- triebe, bieten sichere Arbeitsplätze. Kleinere, prosperierende Hochtechnologiefirmen haben sich im Landkreis angesiedelt. Auch der Medienstandort Mainz strahlt auf den Landkreis aus. Firmen der Kommunikationsbranche, Werbe- und Filmagenturen tragen immer stärker zum Wachstum bei, wie auch das weitere Umfeld des Rhein-Main- Mittelzentrums. Die Kaufkraft im Landkreis liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Das Bruttoinlandspro- dukt (BIP) des Kreises überschreitet das BIP des Landes Rheinland-Pfalz. Die permanent nied- rige Arbeitslosenquote mit erreichter Vollbeschäftigung vor Beginn der Pandemie 2020, geht einher mit einer hohen Wirtschaftskraft. Hier zahlen sich sog. "weiche Standortfaktoren“ aus: Eine hohe Lebensqualität durch gute Wohnlagen, ein großes kulturelles Angebot, erstklassige Infrastruktur mit schnellen Verkehrswegen, eine attraktive Lage mit ansprechender Land- schaft, geprägt von sanften Hügeln, Weinbau und Landwirtschaft, tragen ebenso zur Attrakti- vität des Landkreises bei, wie sehr gute Schul- und Bildungseinrichtungen und das breit aus- gebaute Angebot von Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Tagesstätten, Krippen, Horten oder durch qualifizierte Personen von Tagesmüttern und Tagesvätern. Die Versorgungsangebote für Senioren, hilfe- und pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger sind bedarfsgerecht aufge- stellt und bieten eine große Unterstützung. 1.1.3 Landwirtschaft Fast 44.063 ha Fläche werden im Landkreis landwirtschaftlich genutzt. Hochwertige rheinhes- sische Böden sind ausschlaggebend dafür, dass rd. 46,6 % dieser Fläche für den Ackerbau zur Verfügung steht. Etwa 34 % entfallen auf Weinanbau- bzw. Rebflächen, gefolgt von landwirt- schaftlich genutzter Gemüsefläche (10 %). Auf Dauergrünland entfallen 5 % und 4,4% sind Brachflächen. 1.1.4 Tourismus Der Tourismus im Landkreis gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die beliebtesten touristi- schen Ziele liegen am Rhein zwischen Bacharach und Bingen, Mainz, Nierstein, Oppenheim und Guntersblum. Aber auch im Inneren -dem rheinhessischen Hügelland- entstehen mehr und mehr Angebote, die auch diesen Landkreisbereich touristisch interessant machen. Der Tourismus im Landkreis ist neben der Industrie, dem Handel und dem Handwerk ein sehr beachtlicher und vor allem ein relativ stabiler Wirtschaftsfaktor mit weiterem Wachstumspo- tenzial. Durch den Tourismus werden Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert, ein zusätzliches Einkommen wird in der Region generiert. Die kommunalen Mittel, die über die Rheinhessen- Touristik GmbH in die Tourismuswerbung fließen, werden als aktive Wirtschaftsförderung ver- standen, die sich bei marktgerechter Verwendung überwiegend auf die Großzahl kleiner und mittelständiger Betriebe stabilisierend und existenzsichernd auswirkt. 1.1.5 Ausblick Trotz aller Herausforderungen können die Menschen im Landkreis Mainz-Bingen zuversicht- lich in die Zukunft blicken. Wirtschaftliche Stärke, hohe Bildungschancen, noch immer stei- 3
gende Einwohnerzahlen, kulturelle Vielfalt und landschaftliche Attraktivität bilden die Grund- lage für eine weiterhin positive Entwicklung. Aufgabe der Politik ist es, die guten Rahmenbe- dingungen zu erhalten und weiter zu verbessern. In den kommenden Jahren werden u.a. der weitere Ausbau der kreiseigenen Schulen, die Verbesserung der Krippen- sowie Ganztageskin- dergartenplätze und die Wirtschaftsförderung Schwerpunkte der Arbeit des Kreises sein. Das kommunale JobCenter des Landkreises Mainz-Bingen ist Teil der Region und profitiert von der positiven Stimmung der Wirtschaft und ist bei der Integration hilfebedürftiger Menschen um deren nachhaltige Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt bemüht. 1. Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.1 Aufbau des JobCenters Das JobCenter wird seit dem 1. Januar 2012 als eine eigenständige Einheit innerhalb der Kreis- verwaltung geführt und war bis zum 30. September 2017 unmittelbar dem Geschäftsbereich des Landrates zugewiesen. Seit dem 01. Oktober 2017 ist das JobCenter als „Abteilung 31“ dem Geschäftsbereich der 2. Kreisbeigeordneten zugeordnet, dem Bereich Soziales, Soziale Sonderaufgaben und JobCenter. 2.2 Personal 2.2.1 Mitarbeiterzahlen Zum Stichtag des 31.12.2020 waren im JobCenter des Landkreises 118 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Umgerechnet auf Vollzeitstellen (VZÄ-Kerngeschäft) ergibt sich ein Personalbestand von 105,7815 VZÄ Vorjahr (111,7455). Der Frauenanteil aller Beschäftigten im JobCenter liegt bei 67,8 Prozent. 2.3 Infrastruktur 2.3.1 Standort Das JobCenter Mainz-Bingen ist seit dem 01. Januar 2012 in der „Neuen Mitte“ in Ingelheim ansässig, gegenüber der großen Kreisverwaltung und inmitten eines neuen Einkaufszentrums und in Bahnhofsnähe gelegen. 2.3.2. Ablauf Nach der Vorabklärung eines Anliegens durch den Empfang erfolgt in einem Front-Office-Be- reich die Antragsannahme und Beratung zu allen Fragen rund um das Thema „Leistungen und Angebote des SGB II im JobCenter Mainz-Bingen“. Die Grunddaten von Erstanträgen nimmt der Empfang auf, generiert damit die zuständige Sachbearbeitung im Leistungsbereich (mate- rielle Hilfen) und leitet Erstantragstellende mit telef. Vorankündigung nach dort zur ausführli- chen Beratung im Erstgespräch und zukünftigen Bearbeitung weiter. Nach Abschluss des Erst- gespräches im Leistungsbereich stellt die Sachbearbeitung, wenn möglich den direkten Kon- takt zu der Vermittlungsfachkraft (aktivierende Hilfe) her. Im aktivierenden Hilfebereich wird vorrangig nach Terminvereinbarung gearbeitet, die mate- rielle Hilfe erfolgt sowohl nach Terminabsprachen als auch durch freien Zugang während den Sprechzeiten zwischen 9.00 Uhr und 15.30 Uhr, donnerstags bis 18.00 Uhr. In der Zeit von 7:00 4
bis 9:00 Uhr und von 15:30 bis 17:00 Uhr steht den Bürgerinnen und Bürgern der Empfang und telefonisch die Servicestelle des JobCenter zur Verfügung. So der Ablauf im üblichen Arbeitsalltag. 2020 konnte dieser jedoch lediglich in den ersten bei- den Monaten des Jahres gelebt werden, ab März 2020 dominierten die Regelungen und Än- derungen durch die Vorgaben des Infektionsschutzes. Ein freier Zugang wurde durch Termin- vereinbarung im begründeten Einzelfall ersetzt, Mitarbeiter wurden in der 1. Phase zur Hälfte im Homeoffice beschäftigt und die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises wurden telefo- nisch beraten und begleitet, die Kommunikation bahnte sich ihre Wege über E-Mail oder die Postwege, persönliche Gespräche mussten leider den sog. begründeten Einzelfällen vorbehal- ten bleiben. 2.3.3. IT-Verfahren Sowohl im Bereich der aktivierenden Hilfen als auch im Bereich der materiellen Hilfen erfolgt seit der Anerkennung als „Optionskommune“, bzw. als zugelassener kommunale Träger (zkT), die DV-Sachbearbeitung und Einzelfallführung unter Einsatz der Software „comp.ASS“ der Firma Prosozial, Koblenz. Für die webgestützte Stellensuche durch die Bürger ist auf jeder Etage des Gebäudes ein PC installiert. Zur Modernisierung und Weiterentwicklung, aber auch mit Blick auf das bevorstehende Onlinezugangsgesetz wurde die Vergabe einer neuen Fach- anwendung europaweit ausgeschrieben. 2.4 Aufsicht und Zielsteuerung Nach § 5 des rheinland-pfälzischen Ausführungsgesetzes zum SGB II (AG-SGB II) obliegt dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) die Fachaufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger in Rheinland-Pfalz. Mit dem Ministerium findet ein intensiver Austausch statt, u.a. auch zur Koordination von Projektförderungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Landesprogramme, um die Unterstützungs- und Förderangebote des SGB II im Landkreis zu ergänzen. Auch in 2020 wur- den Fördermittel des ESF und Landesmittel für die Umsetzung diverser arbeitsmarktpoliti- scher Maßnahmen bewilligt und zielführend zum Einsatz gebracht. Förderschwerpunkte sind junge Menschen (z.B. „Jugendberufsagentur plus“, „Selfie“, ältere Menschen (z.B. „Erfahrene Menschen am Arbeitsmarkt“), aber auch Menschen im Langzeitleistungsbezug. Bedingt durch die in 2011 eingeführten Kennzahlen nach § 48a SGB II finden regelmäßige Ab- stimmungsgespräche zwischen dem MSAGD und den fünf Optionskommunen des Landes Rheinland-Pfalz statt, der kommunale Spitzenverband steht unterstützend zur Seite. Weiter- hin wird jährlich eine Zielvereinbarung über die Erreichung der gesetzlich definierten Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit dem MSAGD geschlossen. Neben der Landesarbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, die alle Jobcenter unabhängig der organisatorischen Trägerschaft umfasst, haben sich die zugelassenen kommunalen Träger aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu einer Arbeitsgemeinschaft „Süd-West-Option“ zu- sammen geschlossen. 5
2. Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes im Landkreis 3.1 Entwicklung der Fallzahlen und Strukturdaten des SGB II Nach einer zunächst unterjährig immensen Fallzahlsteigerung i.R. der Pandemie, befanden sich im Dezember 2020 nach Fallzahlreduzierung 95 Bedarfsgemeinschaften mehr im Leis- tungsbezug des SGB II als im Vorjahresmonat. Das entspricht einer Steigerung von 2,17 %. Zum Vergleich: Der Wert in Rheinland-Pfalz lag im Dezember 2020 um 2,86 % über dem des Vorjahrs. Anzahl Bedarfsgemeinschaften 3.500.000 3.294.604 3.274.712 3.234.081 3.253.130 3.177.026 2.977.840 3.000.000 2.797.597 2.853.583 2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 114.127 115.785 116.584 122.505 121.820 114.045 107.658 110.732 - 4.396 4.445 4.559 4.934 4.878 4.581 4.363 4.458 Dez 13 Dez 14 Dez 15 Dez 16 Dez 17 Dez 18 Dez 19 Dez 20 Deutschland Rheinland-Pfalz JC Mainz-Bingen Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher (eLb) erhöhte sich im Dezember 2020 zum Vor- jahresmonat um 162 Personen; ein Anstieg um 2,75%. Zum Vergleich: In Rheinland-Pfalz ist ein Anstieg von 2,67 % zu verzeichnen. 6
Anzahl erwerbsfähiger Leistungsberechtigten Jan 12 Jan 13 Jan 14 Jan 15 Jan 16 Jan 17 Jan 18 Jan 19 Jan 20 5.000.000 4.318.039 4.314.634 4.282.241 4.243.707 4.322.837 4.246.799 4.500.000 3.979.908 4.000.000 3.739.301 3.812.212 3.500.000 3.000.000 2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 149.404 151.790 154.170 155.290 165.254 165.196 154.604 145.934 149.834 - 5.745 5.758 5.889 5.952 6.608 6.574 6.195 5.893 6.055 Deutschland Rheinland-Pfalz JC Mainz-Bingen 3.2 Ergänzer im Landkreis Mainz-Bingen Als „Ergänzer“ werden Personen bezeichnet, die trotz laufender Einkünfte aus einer Erwerbs- tätigkeit ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Der ergänzende Leistungsanspruch kann unter anderem durch Arbeitsverhältnisse im Niedrig- lohnsektor, Teilzeittätigkeiten, Minijobs, Selbstständigkeit, Größe der Bedarfsgemeinschaft, etc. begründet sein. Allerdings gereicht hier mitunter auch die Attraktivität der Region mit ihren sehr hohen Kosten der Unterkunft insofern zum Nachteil, als dass ca. 1/3 der Bedarfs- gemeinschaften im Leistungsbezug über ein regelmäßiges Erwerbseinkommen verfügen, aber den persönlichen wirtschaftlichen Bedarf nicht zu decken in der Lage sind. Zum Jahresende 2020 (Nov. 2020) lebten im Landkreis Mainz-Bingen 6.041 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Davon gehören 1.445 (23,9%) zur Gruppe der „Ergänzer“. Von diesen wiederum waren 1.340 (92,7%) in abhängiger und 114 (7,8%) in selbstständiger Erwerbstä- tigkeit. Von den abhängig Erwerbstätigen waren 399 Personen (29,8 %) geringfügig und 799 Personen (59,6 %) sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Mehrzahl der sozialversiche- rungspflichtig Beschäftigten (61 %) arbeitet in Teilzeit, 39 % der Personen arbeiteten in Voll- zeit. 7
6041 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) (eLb) 1.445 Ergänzer (erwerbstätige eLb) 27,9 % 1.340 abhängig beschäftigte Ergänzer 114 selbstständige Ergänzer (94,4 %) 799 sv-pflichtig beschäftigte Ergänzer 399 geringfügig beschäftigte Ergänzer (50,5 %) (43,8 %) 487 sv-pflichtig beschäftigte 312 sv-pflichtig beschäftigte Ergänzer in Teilzeit Ergänzer in Vollzeit 3.3 Integrationspotential im Landkreis Hinsichtlich ihres Integrationspotenzials in Arbeit unterscheidet das JobCenter Mainz-Bingen die zum 31. Dezember 2020 vorliegend 5.584 maßgeblich kategorisierten Personen nach 6 unterschiedlichen Förderzielen. Nachstehende Tabelle stellt die Struktur der eLb entspre- chend dar. Mit einem Förderziel wird beschrieben, inwiefern Personen für den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sind bzw. welcher Betreuungsbedarf gegeben ist. Die Differenz zu der Gesamtzahl der „Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ erklärt sich durch die zahlrei- chen, Pandemie bedingten Neufälle in 2020, die angesichts fehlender persönlicher Gespräche (noch) nicht eingeordnet wurden bzw. werden konnten.Fehler! Keine gültige Verknüp- fung.Eine erste Zuordnung zeigt 69 arbeitsmarktnahe Personen (1,2 %), die sehr gut vermit- telbar sind. Eine zweite Zuordnung führt diejenigen, die aktuell nicht aktiv nach einer Arbeitsstelle suchen (EGV-Befreiung). Hierzu zählen 1.812 Personen (32,4 %), davon viele Schüler oder Auszubil- dende bzw. auch Menschen, die Angehörige pflegen oder Kinder unter 3 Jahren betreuen. Eine dritte Zuordnung umfasst Personen (66,4 %), die einer individuellen und intensiven Be- treuung durch die Vermittlungsfachkräfte bedürfen. Diese unterteilen sich wie folgt: Zum einen über 1.686 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (30,2 %), bei denen ein Förderungs- und/oder Aktivierungsbedarf besteht. Bei diesen Personen liegen unterschiedlichste Problem- lagen, wie z.B. gesundheitliche Einschränkungen oder längere Zeiten von Arbeitslosigkeit vor. Dem liegt aber durchaus die Einschätzung zu Grunde, dass mit entsprechender Unterstützung gute Chancen bestehen, eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. 8
Des Weiteren entfällt ein Anteil von 1.601 Personen (28,7 %) auf die Gruppierung der „arbeits- marktfernen Personen“, dem die Förderziele „Herstellung der Prozessfähigkeit“ und „Klarheit des SGBII-Verbleibs“ zugeordnet wurden. Diese Personen weisen meist mehrere und schwer- wiegende Vermittlungshemmnisse auf, wie z.B. akute oder chronifizierte gesundheitliche Be- einträchtigungen, sodass eine kurzfristige Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht realis- tisch erscheint. Mit diesen Personen muss zunächst äußerst intensiv gearbeitet werden, um sie wieder näher an die Erfordernisse des allgemeinen Arbeitsmarktes heranzuführen, zu sta- bilisieren und zu motivieren. Insgesamt kann festgehalten werden, dass nach wie vor ein sehr großer Teil der Personen des JobCenters Förderziele aufweisen, die eine sehr intensive Betreuung durch die Vermittlungs- fachkräfte erfordern. Das heißt: schnelle Integrationserfolge sind nicht das Ziel, sondern nach- haltige- auch wenn sie eine längere Zusammenarbeit erfordern. Im Vordergrund stehen inten- sive Bemühungen, um schrittweise die Beendigung der Hilfebedürftigkeit zu erreichen oder um die Feststellung treffen zu können, dass eine Erwerbsfähigkeit i.S. des SGB II nicht (mehr) gegeben und eine Überführung in den Rechtskreis des SGB XII vorzunehmen ist. 3.4 Arbeitslosenquoten Im beispielhaften Vergleich der rheinland-pfälzischen Landkreise hat Mainz-Bingen weiterhin durchgehend die niedrigste Arbeitslosenquote aller Gemeindeverbände: Arbeitslosenquote gesamt (LK und nächstgelegene Regionen) 10 8,8 8,7 9 8,1 8 7,2 7,1 7 6,7 6,7 6,5 6,4 6,5 6,2 6,2 6,5 6,5 5,9 6 6 6,1 5,3 5,3 5,8 5,5 5,1 5,1 5,5 5,4 4,9 4,9 4,9 5,4 5,1 5,2 4,7 4,7 5 4,9 5 5,1 5,1 4,9 4,4 4,7 4,6 4,6 4,6 4 3,9 4 3,7 3,6 3,7 3,4 3,5 4,5 4,4 4,2 3 3,5 3,6 3,5 3,4 3,4 3,3 3,3 2 1 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 Deutschland Rheinland-Pfalz-Saarland JC Alzey-Worms JC Mainz, Stadt JC Worms, Stadt JC Mainz-Bingen © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 9
Im Rechtskreis des SGB II, für den die Jobcenter Verantwortung tragen, ist es im Landkreis Mainz-Bingen gelungen, das niedrige Niveau beizubehalten. Arbeitslosenquote im SGB II-Bereich 6,0 5,6 5,3 4,9 5,0 4,4 4,4 4,1 4,1 4,2 4,2 4,2 4,0 3,9 4,0 3,6 3,6 3,7 3,5 3,4 3,3 3,4 3,3 3,0 2,3 2,2 2,1 1,8 1,8 1,9 1,8 1,9 1,9 2,0 1,7 2,0 2,1 2,1 1,9 1,9 1,8 1,8 1,9 1,8 1,9 1,0 - Juli 2020 Januar 2019 Juli 2019 Januar 2020 Februar 2019 März 2019 Juni 2019 Februar 2020 März 2020 Juni 2020 August 2019 November 2019 Dezember 2019 August 2020 November 2020 Mai 2019 Oktober 2019 Mai 2020 Oktober 2020 Dezember 2020 April 2019 April 2020 September 2019 September 2020 JC Alzey-Worms JC Mainz, Stadt JC Worms, Stadt JC Mainz-Bingen © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 3.5 Rahmenbedingungen der Beschäftigung Studien belegen, dass der Landkreis Mainz-Bingen ein wirtschaftlich sehr starker Landkreis ist. Das Landkreisranking des Wirtschaftsmagazins Focus Money sieht den Kreis Mainz-Bingen re- gelmäßig in der Spitzengruppe. Auch andere Studien wie die des Berlin-Institutes für Weltbe- völkerung und globale Entwicklung, der Prognos AG und der „Initiative Neue Soziale Markt- wirtschaft“ attestieren dem Landkreis Mainz-Bingen eine überdurchschnittliche Kaufkraft der Einwohner, Zukunftsfähigkeit und große Wirtschaftsstärke. Viele klein- und mittelständischen Betriebe, auch Großunternehmen wie das zweitgrößte deutsche forschende Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim, die Eckes AG (Granini- Fruchtsäfte, Hohes C) oder die zur Dr. August Oetker KG gehörende Chemische Fabrik Buden- heim, tragen maßgeblich zur Wirtschaftskraft des Landkreises Mainz-Bingen bei. Zudem ist die Region auch durch den Obstanbau als weitere wichtige Einnahmequelle geprägt. Die genos- senschaftlich organisierten Vereinigten Obst- und Gemüsemärkte Rheinhessen eG (VOG) in Ingelheim sind der größte deutsche Anbieter für Sauerkirschen und Mirabellen. Von ganz er- heblicher Bedeutung für die Region ist insbesondere auch der Weinbau. 34 Prozent der 44.063 ha landwirtschaftlicher Fläche im Landkreis Mainz-Bingen stehen dem Weinbau zur Verfü- gung. Mittelrhein, Nahe und Rheinhessen sind Deutschlands größtes Weinanbaugebiet. Der Kreis Mainz-Bingen ist von allen drei Weinbauregionen tangiert. Durch das Weinanbaugebiet Rheinhessen ist der Landkreis Mitglied im Great Wine Capitals Global Network. 10
Die gute wirtschaftliche Situation im Kreis Mainz-Bingen zeigt sich auch in der permanent niedrigen Arbeitslosenquote, die regelmäßig unter dem Landesdurchschnitt von Rheinland- Pfalz, sowie unterhalb des Bundesdurchschnittes liegt. Das verfügbare Haushaltseinkommen im Kreis ist nach den vorliegenden statistischen Erkenntnissen das höchste in Rheinland-Pfalz. Auch andere, unabhängige Untersuchungen bestätigen die hier aufgezeigte Entwicklung. Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen sind von Dez. 2019 (85.890) bis Dezember 2020 (85.710) trotz der Auswirkungen der Corona- Pandemie nur um 180 Stellen gesunken. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Wohnortprinzip) im LK Mz-Bi Rheinland- Mainz- Veränderung gegenüber Stand: 31.12.2020 Deutschland Pfalz Bingen dem Vorjahresstichtag absolut in % Insgesamt 33.089.920 1.571.580 85.710 -180 -0,20% Männer 17.723.150 847.890 45.010 -90 -0,20% Frauen 15.366.770 723.690 40.700 -70 -0,17% Deutsche 29.047.260 1.390.580 76.430 -500 -0,65% Ausländer 4.042.660 181.000 9.280 320 3,44% © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 4.Aktivitäten der Arbeitsförderung 4.1 Arbeitsmarktpolitische Ziele Verringerung der Hilfebedürftigkeit Ziel ist es immer, dass eLb ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können und damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird. Für die Beobachtung dieser Entwick- lung, wie auch damit einhergehend die Entwicklung der Leistungen zum Lebensunterhalt, steht ein qualitatives Monitoring zur Verfügung. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Im Focus allen Bemühens der Integration erwerbsfähiger Leistungsbezieher in eine Erwerbs- tätigkeit steht die Vermeidung, Reduzierung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit. Zielin- dikator dafür ist die Integrationsquote, die als erreicht gilt, wenn sie für unser Jobcenter 33,5 % entspricht. Zum Jahresende lag die Integrationsquote mit 22,7 % deutlich darunter (- 10,8 %). Das Ziel konnte –wie in allen anderen Regionen auch- angesichts der Pandemie beding- ten Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse und den Arbeitsmarkt nicht erreicht werden. Die Zielformulierung fand zu einem Zeitpunkt statt, als die diesbezüglichen Prob- leme nicht absehbar waren. 11
Integrationsquoten (40,0) (35,0) 35,1 32,9 (30,0) 31,5 28,2 (25,0) (26,3) (25,5) 26,3 24,3 22,7 21,9 (20,6) (20,0) 17,2 (15,0) (10,0) (5,0) (-) Dezember 2018 Dezember 2019 Dezember 2020 Deutschland (26,3) (25,5) (20,6) Rheinland-Pfalz (07) 29,7 (28,6) (23,2) Typ Ib 35,1 32,9 26,3 JC Alzey-Worms 26,7 27,2 23,3 JC Mainz, Stadt 24,3 21,9 17,2 JC Mainz-Bingen 31,5 28,2 22,7 JC Worms, Stadt 29,4 28,3 21,8 Deutschland Rheinland-Pfalz (07) Typ Ib JC Alzey-Worms JC Mainz, Stadt JC Mainz-Bingen JC Worms, Stadt Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Ein besonderes Augenmerk ist auf diejenigen Leistungsberechtigten zu legen, die bereits län- ger im Leistungsbezug sind bzw. ein entsprechendes Risiko aufweisen, um darin zu verharren. Damit soll grundsätzlich die Dauer des Hilfebezugs verkürzt, die Entstehung von Langzeitleis- tungsbezug möglichst verhindert und die sozialen Teilhabechancen sowie die Beschäftigungs- fähigkeit auch für marktbenachteiligte Leistungsberechtigte verbessert werden. Das Ziel galt als erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern des Jobcenters dem Vorjahresniveau entspricht. Ende Dezember 2020 waren 3.842 Menschen im Langzeitleistungsbezug. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich der Bestand von „Lang- zeitleistungsbezieher“ um -1,3 % Im regionalen Vergleich haben alle Jobcenter eine Verringe- rung des Bestandes zu verzeichnen. 12
Langzeitleistungsbezug 9.000 7.897 7.775 7.610 8.000 7.000 6.000 Achsentitel 5.000 4.019 3.895 3.842 4.000 3.708 3.497 3.443 JC Alzey-Worms 3.000 2.441 JC Mainz, Stadt 2.434 2.373 2.000 JC Mainz-Bingen 1.000 JC Worms, Stadt - Dezember 2018 Dezember 2019 Dezember 2020 JC Alzey-Worms 2.441 2.434 2.373 JC Mainz, Stadt 7.897 7.775 7.610 JC Mainz-Bingen 4.019 3.895 3.842 JC Worms, Stadt 3.708 3.497 3.443 Während von den vereinbarten Zielen das Ziel „2.Verbesserung der Integration in Erwerbstä- tigkeit“ aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie verfehlt wurde, konnte dennoch der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern wie angestrebt leicht reduziert werden. 4.2 Vermittlung Zentrale Aufgabe jeder Vermittlungsfachkraft in der aktivierenden Hilfe (VFK aH) ist die um- fassende Beratung, Förderung und Unterstützung aller eLb zur Überwindung der Hilfebedürf- tigkeit, vorzugsweise durch eine berufliche Integration. Besonderer Wert wird auf eine ganz- heitliche, individuelle Beachtung der Lebensumstände und ein darauf abgestimmtes Unter- stützungskonzept gelegt. Fachlich wird zwischen der Vermittlungsfachkraft (VFK) für U25 und Ü25 unterschieden. I der Fall bezogenen inhaltlichen Arbeit wird ein sozialraumorientierter Ansatz präferiert, obwohl sich die Fallzuständigkeiten nicht mehr lokalen Regionen, sondern sowohl in der materiellen, als auch in der aktivierenden Hilfe nach den Aktenzeichen bestimmt. Regionale Besonderheiten (z.B. Pendelwege, KiTa-Betreuungsmöglichkeiten, Infrastruktur von kommunalen Netzwerken zur Beratung und Unterstützung, Vereinen usw.) werden be- rücksichtigt und zielorientiert zum Einsatz gebracht. Die sehr guten regionalen Netzwerke und handelnden Akteure werden ggf. ausgebaut und am Bedarf orientiert ergänzt: „Man kennt und trifft sich, arbeitet zusammen“. Bereits bei Antragstellung und nach Erstbeurteilung des Leistungsanspruches durch die Sach- bearbeitung materieller Hilfen (SB mH) soll ein erstes Gespräch mit einer VFK stattfinden. Da- bei sollen nach Möglichkeit bereits eine erste berufliche Situationsanalyse erfolgen und Akti- vitäten zur weiteren Zusammenarbeit entwickelt und vereinbart werden. 13
Methodisch wurde der inhaltlichen Arbeit der Integration von Leistungsbeziehern in den Ar- beitsmarkt die personenzentrierte Einzelfallhilfe in den Mittelpunkt gestellt. Diese wurde auch der Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnern zu Grunde gelegt. In einem inhalt- lich und zeitlich auf den Einzelfall abgestimmten Handlungsplan ist als Eingliederungsverein- barung fest zu legen, welche Hilfen im Einzelfall erforderlich sind und dementsprechend an- geboten werden. Neben den vielfältigen Möglichkeiten und Instrumentarien des SGB II i.V.m. dem SGB III ste- hen breit gefächerte Unterstützungsangebote externer regionaler Kooperationspartner zur Verfügung, auf die seitens der Vermittlungsfachkräfte zurückgegriffen werden kann: Verschiedene Varianten zur Unterstützung in Bewerbungsverfahren nach individueller Bedarfslage, Organisation und Nutzung betrieblicher Praktika, beispielhaft seien die regionalen Hand- werksbetrieben benannt, unterstützt durch den Kreishandwerksmeister, Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber bei erhöhtem Einarbeitungsaufwand und zum Aus- gleich von Minderleistungen, Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung zur Verbesserung der Wettbewerbschancen und gezielten Vorbereitung auf eine zukünftige Tätigkeit, Individuelle Unterstützung der Beschäftigungsaufnahme durch Leistungen aus dem Ver- mittlungsbudget und der Gewährung von Einstiegsgeld und Maßnahmen zur Aktivierung und Motivationsförderung i.R. einer individuellen Betreuung Erweiterte diagnostische Möglichkeiten zur Feststellung der Leistungsfähigkeit und psy- chologischen Konstitution Vermittlung an Netzwerkpartner mit Spezialkenntnissen und Aufgabengebieten (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Psychosoziale Dienste, Organisation der Kinderbe- treuung, Reha etc.), auch zur begleitenden Betreuung. Das jeweilige Handlungskonzept wird im Rahmen von Eingliederungsvereinbarungen fixiert und kontinuierlich der Bedarfslage angepasst. 4.3 Aktivitäten und Projekte für besondere Zielgruppen 4.3.1 Die Wahrung der Chancengleichheit von Frauen und Männern Das JobCenter Mainz-Bingen fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt u.a. durch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA). Die BCA hält Informationen bereit, um besonders Frauen und Alleinerziehende bei dem Wieder- einstieg in den Beruf zu unterstützen, berät und unterstützt Fach- und Führungskräfte des JobCenters Mainz-Bingen bei der frauen- und familiengerechten Aufgabenerledigung und arbeitet mit Institutionen und Organisationen zu Themen ihres Aufgabengebietes zusam- men. 14
Schwerpunktthemen der BCA sind die Bereiche Wiedereinstieg in den Beruf und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die BCA kann in ihrer beratenden Funktion auch und insbesondere auf verschiedene Unter- stützungsangebote des JobCenters als auch der Agentur für Arbeit zu den Möglichkeiten des Wiedereinstiegs zurückgreifen. Einmal monatlich findet mit der BCA der regional zuständigen Agentur für Arbeit eine gemeinsame Beratungssprechstunde in einem Mehrgenerationen- haus statt. Unterstützungsangebote: Beschäftigung Die zuständige Vermittlungsfachkraft berät über Hilfen und finanzielle Fördermöglichkei- ten bei der Suche nach einem Arbeitsplatz sowie der Bewerbung. Die BCA steht bei Bedarf zur Beratung über Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung oder zur Unterstützung bei der beruflichen (Neu-) Orientierung zur Verfügung. Selbstständigkeit Wenn die Selbstständigkeit bzw. Existenzgründung das erklärte Förderziel sein sollte, so stehen die Mitarbeiter des JobCenters Mainz-Bingen mit Ihrem Beratungsangebot zur Verfügung. Fort– und Weiterbildung Nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt kann eine Aktualisierung von Kenntnissen oder der Erwerb eines neuen Berufsabschlusses zwingend sein. Das JobCenter Mainz-Bin- gen unterstützt und fördert dieses Bemühen unter bestimmten Voraussetzungen in Zu- sammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern. Kinderbetreuung Ist die Betreuung der Kinder im Falle einer Arbeitsaufnahme oder einer Teilnahme an ei- ner Qualifizierungsmaßnahme nicht gewährleistet, so stehen Kolleginnen und Kollegen des Jugendamtes zur Verfügung, um bei der Organisation der Kinderbetreuung behilflich zu sein. 4.3.2 Alleinerziehende Alleinerziehende Frauen und Männer stehen beim beruflichen (Wieder-) Einstieg vor ganz be- sonderen Herausforderungen. Dabei sind oftmals individuelle Hilfestellungen bei der Qualifi- zierung und der Erreichung einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Hilfen bei der Organisation der Kinderbetreuung und des alltäglichen Ablaufes mit allen seinen Belangen er- forderlich. Kooperationspartner sind u.a. Vertreter des Jugendamtes, die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Mainz-Bingen, die BCA, Vertreter der Kinderbetreuungseinrichtungen, der Ver- band alleinerziehender Mütter und Väter e.V., freie Träger u.v.m. 15
Der Ausbau und die stetige Weiterentwicklung des am Bedarf orientierten regionalen Netz- werkes zur Unterstützung Alleinerziehender bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf so- wie die nachhaltige Verzahnung aller mit der Gruppe der Alleinerziehenden Befassten ist als eine stetige Aufgabe anerkannt. Die regionalen Angebotsstrukturen sollen koordiniert und transparent gemacht werden. Alleinerziehende 2016 2017 2018 2019 2020 Deutschland 586.497 565.614 533.940 504.409 493.101 Rheinland-Pfalz 22.047 21.524 20.579 19.659 19.468 JC Mainz-Bingen 944 855 799 782 777 Fehler! Keine gültige Verknüpfung. 4.3.3 Menschen mit Migrationshintergrund Die Zuwanderung von Menschen mit Migrationshintergrund hat das Arbeitskräfteangebot in- nerhalb des Landkreises erhöht und zu mehr Beschäftigten, aber auch zu mehr Arbeitslosen und (Langzeit-) Leistungsempfängern geführt. zurück zum Inhalt Bestand an Arbeitslosen nach Migrationshintergrund und ausgewählten Merkmalen (hochgerechnete Werte) Mainz-Bingen (Gebietsstand Dezember 2020) Dezember 2020 (Datenstand April 2021) Bitte w ählen Sie die gew ünschte Region aus: Arb e itslo se in sg e sa mt Oh n e Mig ra tio n sh in te rg ru n d MitMig ra tio n sh in te rg ru n d In sg e sa mt Mite ig e n e rMig ra tio n se rfa h ru n g Au slä n d e rmite ig e n e rMig ra tio n se rfa h ru n g De u tsc h e mite ig e n e rMig ra tio n se rfa h ru n g d a r.:(Sp ä t-)Au sie d le r Oh n e e ig e n e Mig ra tio n se rfa h ru n g Au slä n d e ro h n e e ig e n e Mig ra tio n se rfa h ru n g De u tsc h e (mitmin d .e in e mzu g e wa n d e rte n Elte rn te il) MitMig ra tio n sh in te rg ru n d o h n e n ä h e re An g a b e davon (an Spalte 1) Mit Migrationshintergrund Mit eigener Migrationserfahrung Ohne eigene Migrationserfahrung Mit Arbeitslose Ohne darunter darunter Migrations- Merkmal insgesamt Migrations- Deutsche hintergrund hintergrund Insgesamt dar.: (mit mind. Insgesamt Insgesamt ohne Ausländer Deutsche (Spät-) Ausländer einem nähere Aussiedler zugew ander- Angabe ten Elternteil) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Insgesamt 4.954 2.951 2.003 1.693 1.301 391 113 288 113 176 22 Männer 2.726 1.649 1.077 894 692 201 53 172 68 103 10 Frauen 2.228 1.302 926 798 609 190 60 116 44 72 12 15 bis unter 25 Jahre 515 281 234 190 173 16 3 44 16 28 * 25 bis unter 35 Jahre 1.186 668 520 405 333 72 19 106 40 66 9 35 bis unter 45 Jahre 1.112 549 561 494 382 112 42 66 31 35 * 45 bis unter 55 Jahre 1.080 658 429 379 265 115 30 43 18 25 6 55 Jahre und älter 1.061 797 258 225 148 77 19 28 7 21 * Kein Hauptschulabschluss 936 244 734 687 642 45 11 45 24 21 * Hauptschulabschluss 1.539 1.216 388 278 177 100 24 108 38 70 * Mittlere Reife 771 570 198 139 63 76 32 53 9 44 6 (Fach-) Hochschulreife 1.047 611 381 324 211 113 27 51 24 27 6 Keine Angabe zum Schulabschluss 661 310 301 265 207 57 19 31 17 13 6 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 2.304 1.017 1.329 1.184 1.020 164 47 133 66 66 12 Betriebliche / schulische Ausbildung 1.908 1.514 414 287 129 158 52 121 32 89 6 Akademische Ausbildung 524 340 159 130 73 57 10 25 8 17 4 Keine Angabe zu abgeschl. Berufsausbildung 218 80 101 91 77 12 * 10 6 4 - Gering qualifiziert (§ 81 Abs. 2 SGB III) 1) 2.400 1.087 1.363 1.208 1.023 185 53 142 68 75 13 Keine Angabe zu gering qualifiziert 218 80 101 91 77 12 * 10 6 4 - Rechtskreis SGB III 2.520 1.730 790 614 372 241 76 157 59 98 20 Rechtskreis SGB II 2.434 1.221 1.213 1.079 928 150 37 131 53 78 * dav. Nicht Langzeitarbeitslos 1.440 630 810 733 646 87 19 74 32 42 * Langzeitarbeitslos 994 591 403 346 283 63 18 57 22 36 - dar. 2 Jahre und länger 448 305 141 119 93 26 6 22 8 14 - Keine Angabe zur Dauer - - - - - - - - - - - © Statistik der B undesagentur für A rbeit Ende Dezember 2020 bezogen im Landkreis Mainz-Bingen 2003 Menschen (1.077 Männer; 926 Frauen) mit ausländischer Staatsangehörigkeit Leistungen der Grundsicherung für Arbeit- suchende. Ergänzend dazu erfolgt unabhängig der Staatsangehörigkeit seit 2013 die Erhebung 16
des Migrationshintergrundes aller Leistungsberechtigten der Grundsicherung. Für den Land- kreis Mainz-Bingen ergeben sich folgende Strukturdaten im Rechtskreis SGB II: zurück zum Inhalt Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationshintergrund und ausgewählten Merkmalen Mainz-Bingen (Gebietsstand Dezember 2020) Dezember 2020 (Datenstand April 2021) Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Leistu ngsb ere c htig te in sg esa mt Ohne Mig ra tio nsh in te rg ru nd MitMig ra tio nsh in te rg ru nd In sg esa mt Miteig enerMig ra tio nse rfa hru ng Auslä ndermiteig enerMig ra tio nse rfa hru ng Deutsc he miteig enerMig ra tio nse rfa hru ng dar.:(Spät-)Aussie dle r Ohne eig ene Mig ra tio nse rfa hru ng Auslä nderohne eig ene Mig ra tio nse rfa hru ng Deutsc he (mitmin d.ein emzu gewanderte n Elte rn te il) MitMig ra tio nsh in te rg ru nd ohne nähere Angabe davon (an Spalte 1) Mit Migrationshintergrund erw erbs- Mit eigener Migrationserfahrung Ohne eigene Migrationserfahrung fähige Mit Ohne darunter darunter Migrations- Leistungs- Region Migrations- Deutsche hintergrund berechtigte Insgesamt hintergrund dar.: (mit mind. ohne insgesamt Insgesamt Insgesamt Ausländer Deutsche (Spät-) Ausländer einem nähere Aussiedler zugew ander- Angabe ten Elternteil) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Insgesamt 6.055 2.781 3.274 2.867 2.493 372 114 384 174 209 24 Männer 3.017 1.392 1.625 1.418 1.244 173 54 190 87 104 16 Frauen 3.038 1.389 1.649 1.448 1.250 199 59 193 88 106 8 15 bis unter 25 Jahre 1.121 406 715 595 570 24 10 115 49 66 5 25 bis unter 35 Jahre 1.558 697 861 721 647 74 15 135 68 67 4 35 bis unter 45 Jahre 1.338 535 803 725 621 104 32 69 34 35 9 45 bis unter 55 Jahre 1.044 540 504 464 384 80 26 * * 21 * 55 Jahre und älter 994 602 392 361 271 89 32 * * 21 * Erw erbstätige erw erbsfähige Leistungsberechtigte1) 1.478 677 821 724 615 110 40 88 48 40 9 Langzeitleistungsbeziehende2) 3.842 1.755 2.087 1.887 1.666 220 64 190 89 101 10 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Ein Schwerpunkt der Arbeit galt auch 2020 den Flüchtlingen. Mit dem 01. Januar 2016 über- nahm im Jobcenter das „Büro für Flüchtlingsangelegenheiten im SGB II (BüfF)“ zentral die Be- treuung von Flüchtlingen im SGB II, um der Personenzahl, sowie der notwendigen fachlichen Spezialisierung und Professionalisierung Rechnung zu tragen. Im Herbst 2019 wurde der Spe- zialbereich in die übrigen Fachbereiche integriert, aber auch nachfolgend profitierte die Arbeit von den geschaffenen klaren Strukturen nach innen (i.V.m. den Schnittstellen zur Ausländer- behörde, dem Bereich Asylbewerberleistungsgesetz, Kreisvolkshochschule u.a.) und außen. Die geschaffene, effektive Netzwerkarbeit im Hinblick auf den Rechtskreiswechsel zwischen dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem SGB II mit seinen Handlungsbedarfen ist stabili- siert und findet nach wie vor Anwendung. Fachkräfte unterstützen die Eingliederung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt und ebnen so früh wie irgend möglich die Wege zur Sprach- förderung, zur Anerkennungsberatung ausländischer Abschlüsse und zu den passenden Ver- mittlungs- und Qualifizierungsangeboten. Diese transparente Verzahnung und Bündelung be- stehender Angebote und Maßnahmen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine aktive und wirkungsvolle Heranführung der Flüchtlinge im SGB II an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, aber auch um eine möglichst schnelle und nachhaltige gesellschaftliche Integration zu errei- chen. Die wichtigste Grundlage, zugleich aber auch größte Herausforderung ist und bleibt in diesem Zusammenhang die Sprache. Für eine erfolgreiche berufliche Integration, so hat sich immer wieder gezeigt, ist mindestens ein Sprachniveau von „B1“ notwendig. Die Aufgabe gehört zu 17
den Schwerpunkten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das die sprachli- che, soziale und gesellschaftliche Integration von Zuwanderern in Deutschland fördert und koordiniert. Erwerbsfähige Leistungsbezieher und Leistungsbezieherinnen mit Defiziten in der Anwendung der deutschen Sprache und die noch keinen Sprach- und/oder Integrationskurs besucht haben, werden immer als ersten Schritt und unmittelbar mit der Eingliederungsver- einbarung zur Teilnahme verpflichtet. Der Spracherwerb ist unerlässlich für alle weiteren In- tegrationsfolgeschritte. Da die Sprachkenntnisse nach einem ersten Sprachkurs des BAMF häufig nicht ausreichen, um sich gesellschaftlich oder in einen beruflichen Alltag zu integrieren, werden aufbauend vor oder nach dem Sprachkurs weitere Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Sprache und berufli- cher Kenntnisvermittlung angeboten, um die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu be- schleunigen und nachhaltig zu unterstützen. Bei der materiellen Hilfe wird die Gewährung von laufenden und auch einmaligen Leistungen zum Lebensunterhalt sichergestellt, zudem werden über weitere Leistungsansprüche infor- miert (Bildung und Teilhabe, Kindergeld, ggf. BAföG-Leistungen, Wohngeld usw.) Die Aufgabe der Vermittlungsfachkräfte besteht darin, Potentiale für den allgemeinen Arbeits- markt zu eruieren und passgenaue Unterstützungsangebote für jeden Einzelfall anzubieten. Betroffenen Personen soll ermöglicht werden, sich im Landkreis zu integrieren und im Arbeits- markt je nach Talent, Interesse und Vorerfahrungen Fuß zu fassen. Menschen mit geringen Deutschkenntnissen werden im Rahmen der vom BAMF angebotenen Integrationskurse wei- terführend unterstützt. Zum Jahresende 2020 wurden 910 Bedarfsgemeinschaften (Vorjahr 964) mit 1.478 eLb (Vor- jahr: 1536) mit Flüchtlingshintergrund betreut. Flüchtlinge im SGB II 2600 2400 2200 2000 1800 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Dez 15 Dez 16 Dez 17 Dez 18 Dez 19 Dez 20 Bedarfsgemeinschaften 253 790 1.042 1.012 964 910 Personen 276 1.677 2.399 2.546 2180 2142 eLb 257 1.161 1.606 1.643 1536 1.478 nicht eLb 19 516 793 903 644 664 Von den 1.478 Personen waren 42,83 % weiblich und 57,17 % männlich. 18
Geschlecht Altersstruktur erwerbsfähige 15 Jahre 25 Jahre bis > 40 Flüchtlinge weiblich männlich bis 24 40 Jahre Jahre Jahre Dez 17 1.606 625 981 410 591 101 Dez 18 1.643 701 942 370 621 133 Dez 19 1.536 631 905 482 708 346 Dez 20 1.478 633 845 411 684 383 Zur Unterstützung der Neubürger arbeitet das JobCenter seit Jahren mit dem „Beirat für Mig- ration und Integration“ des Landkreises, der Kreisvolkshochschule, dem „Bildungsinstitut für Beruf bezogene Sprachförderung“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, den Volks- hochschulen in der Region als Träger von Integrationskursen, der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie den Migrationsbeauftragten/-bera- tern freier Träger und der kreisangehörigen Kommunen eng zusammen. Das JobCenter ist ste- tiger Gastgeber der Netzwerktreffen des BAMF in der Region. 4.3.4 Arbeitgeber Die Zusammenarbeit mit Vertretern und Angehörigen der Wirtschaft im Landkreis Mainz-Bin- gen ist eine zentrale Aufgabe des Arbeitgeberbüros. Das JobCenter möchte gemeinsam mit Handwerksbetrieben und Unternehmen vor Ort deren Bedarf ermitteln und zu einer passen- den und schnellen Vermittlung beitragen. Das Dienstleistungsangebot umfasst in Zusammenarbeit mit den Vermittlungsfachkräften so- wohl die Vermittlung geeigneter Bewerber in Arbeit und Ausbildung, als auch die Beratung über finanzielle Förderungsmöglichkeiten bei der Beschäftigung von arbeitslosen Personen des Landkreises. Insbesondere werden neben allgemeinen Beratungen folgende Aufgaben von den Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern des Arbeitgeberbüros übernommen: Vermittlung von Arbeitskräften und Auszubildenden, Durchführung von Bewerbergesprächen und auf Wunsch Treffen einer Bewerberauswahl, Vermittlung von Praktikumsplätzen, Beratung über finanzielle Fördermöglichkeiten (u.a. Eingliederungs-und Lohnkostenzu- schüsse), Unterstützung bei der Beantragung von finanziellen Förderungen und Einstiegsqualifizierung (Jugendliche und Betriebe erhalten 6 bis 12 Monate lang die Chance zu erproben, ob der Übergang in eine reguläre Ausbildung erfolgen soll). Betriebsbesuche Schaffen und Pflegen von Netzwerken mit Arbeitgebern, Kammern u.a. 19
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