Eingliederungsbilanz der Agentur für Arbeit Hagen - Eingliederungsbilanz 2020

 
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Eingliederungsbilanz 2020

12.08.2021 – G ESCH ÄF T SFÜ H RU NG   AZ 5025/4412   INTERN

Eingliederungsbilanz der
Agentur für Arbeit Hagen
Impressum
Dienststelle:   Agentur für Arbeit Hagen
Einheit:        Geschäftsführung
Dienstort:      Hagen
Kontaktdaten:   Hagen.Geschaeftsfuehrung@arbeitsagentur.de
                02331/ 202-501
Eingliederungsbilanz
          2020

          12.08.2021 – G ESCH ÄF T SFÜ H RU NG                                                 INTERN

    Inhaltsverzeichnis

         1.   Allgemeine Informationen zur Eingliederungsbilanz 2020 ......................... 4
         2.   Rahmenbedingungen für die Agentur für Arbeit Hagen ............................. 5
         3.   Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Aufgabengebiet SGB III .................... 6
         4.1. Finanzierung der Arbeitsförderung in 2020 ................................................. 7
         4.2. Förderfälle, Förderdauer, Durchschnittskosten .......................................... 8
         4.3. Eingliederungsquoten der wichtigsten Förderinstrumente ....................... 9
         4.4. Förderung der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen .... 11
         4.5. Förderung der Jugendlichen unter 25 Jahre ............................................. 12
         4.6. Förderung von Frauen .................................................................................. 13

Eingliederungsbilanz 2020
                                                                           © Bundesagentur für Arbeit                      3
Stand 12.08.2021
1. Allgemeine Informationen zur Eingliederungsbilanz 2020
    Nach § 11 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) hat jede Agentur für Arbeit
    über seine Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach Abschluss
    eines Haushaltsjahres eine Eingliederungsbilanz zu erstellen und mit den Be-
    teiligten des Arbeitsmarktes zu erörtern.

    Mit der Eingliederungsbilanz für das Jahr 2020 werden die Ergebnisse der we-
    sentlichen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten der Agentur für Arbeit Hagen of-
    fengelegt. Hierdurch wird verdeutlicht, wofür die Mittel des Arbeitsmarktbud-
    gets eingesetzt wurden, welche arbeitsmarktliche Schwerpunktsetzung er-
    folgte und wie hoch der durchschnittliche Aufwand bei den einzelnen Leistun-
    gen und wie wirksam die Förderung waren.

    Die Darstellung gibt einen Überblick über den Instrumenteneinsatz in Hagen
    und im Ennepe-Ruhr-Kreis im Jahre 2020. Dabei gibt sie auch Aufschluss über
    die Beteiligung besonders förderungsbedürftiger Personengruppen bei den
    Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Bereich des SGB III.

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                                                 © Bundesagentur für Arbeit           4
Stand 12.08.2021
2. Rahmenbedingungen für die Agentur für Arbeit Hagen

    Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland war im Jahr 2020 gekennzeichnet
    durch einen enormen Einbruch der Wirtschaftsleistung. Das preisbereinigte Brut-
    toinlandsprodukt (BIP) war nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes
    (Destatis) um 4,9 % niedriger als im Vorjahr. Die Corona-Pandemie beendete ein
    zehn Jahre andauerndes Wachstum der deutschen Wirtschaft. Nur bei der Finanz-
    und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 war der Rückgang des BIP mit 5,7 % noch größer
    ausgefallen.

    Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (SvB) im Agenturbezirk Hagen,
    also in der Stadt Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis, ging von 2019 auf 2020 zurück.
    Im Jahresdurchschnitt sank sie um 1.866 (-1,0 %) auf 180.181 SvB. Die Wirtschafts-
    zweige entwickelten sich wieder sehr unterschiedlich.

    Die für die Region bedeutsamste Branche, die Metallwarenherstellung, kam mit
    einem Rückgang von 838 SvB (-4,9 %) auf 16.336 SvB.

    Das Gesundheitswesen, die zweitstärkste Branche, hatte aufgrund der Pande-
    miebekämpfungsmaßnahmen einen Anstieg um 210 SvB bzw. 1,3 % auf 15.882 SvB.

    Der Einzelhandel blieb mit einem Rückgang um 37 SvB oder 0,3 % mit 13.209
    SvB die drittgrößte Branche im Bezirk.

    Die Arbeitnehmerüberlassung als Branche mit den wie gewohnt meisten neu
    begonnenen Beschäftigungsverhältnissen in Hagen und EN-Kreis (im Jahr 2020
    genau 6.166) hatte krisenbedingt einen durchschnittlichen Beschäftigtenrückgang
    von 785 SvB oder 14,4 % auf einen Beschäftigtenstand von 4.309 SvB.

    Gegen den Trend konnten in folgenden wesentlichen Bereichen die durchschnittli-
    chen Beschäftigtenzahlen zulegen: Die öffentliche Verwaltung hatte im Rahmen der
    Pandemiebekämpfung einen Beschäftigtenzuwachs um 306 SvB oder 3,4
    Prozent auf 9.294 SvB, das Transportgewerbe einen Anstieg um 468 SvB oder
    9,1 Prozent auf 5.624 SvB.

    Nach einer Reihe von unauffälligen Jahren stand das Instrument der Kurzarbeit im
    Jahr 2020 im Zentrum des Interesses und gewann zentrale Bedeutung im Bereich der
    Erhaltung von Arbeitsplätzen und Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pande-
    mie für die Unternehmen. Im März, April und Mai 2020 erreichten die Anzeigen über
    Arbeitsausfälle (4.600 für max. rund 70.000 betroffene Arbeitnehmer) und später auch
    das tatsächlich abgerechnete Kurzarbeitergeld (für über 41.000 Kurzarbeiter) nie
    gekannte Höhen. In der zweiten Jahreshälfte gingen die Zahlen dann kontinuierlich
    zurück, zum Jahresende waren es aber immer noch 15.530. Waren es im Jahr 2018
    noch durchschnittlich 447 Kurzarbeiter und im Jahr 2019 schon 1310, so explodierte
    diese Zahl im Jahr 2020 auf nahezu 20.000.

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                                                   © Bundesagentur für Arbeit              5
Stand 12.08.2021
3. Entwicklung der Arbeitslosigkeit im
       Aufgabengebiet SGB III
    Im Aufgabenbereich des SGB III (alle Aufgaben im Rahmen der Arbeitslosenversi-
    cherung, die durch die Agentur für Arbeit Hagen in der Region Hagen und im EN-
    Kreis erfüllt werden) entwickelte sich die Arbeitslosigkeit wie folgt:

    (Tab.1)
                                                                 absolute        prozentuale
                                          2020        2019       Veränderung     Veränderung
     Arbeitslose im Jahresdurchschnitt    7.835       5.745            +2.090        +36,4 %
     Arbeitslosmeldungen im Jahresver-
     lauf                                20.625      21.574               -949        -4,4 %
     Abmeldungen aus der Arbeitslosig-
     keit im Jahresverlauf               17.624      20.133             -2.509       -12,5 %
            davon:
            Abmeldungen wegen der
            Aufnahme einer Erwerbstä-
            tigkeit                       7.887       7.700               +187        +2,4 %

    Das Arbeitsmarktjahr 2020 im Bezirk der Agentur für Arbeit Hagen verzeichnete eine
    Abnahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei gleichzeitigem
    enormen Anstieg der durchschnittlichen Arbeitslosigkeit um mehr als ein Drittel.
    Die Rahmenbedingungen waren ab März/April 2020 geprägt von der Corona-
    Pandemie, die zuvor festgestellten leichten Anzeichen einer konjunkturellen Besse-
    rung wurden damit jäh beendet.

    War der Anstieg der Arbeitslosenzahl zum Jahresbeginn 2020 noch ein normaler
    saisonaler Effekt, so gab es nach einem Rückgang im Februar und März mit dem
    Einsetzen der Pandemie ab Mitte März 2020 eine von der Saison abgekoppelte un-
    typisch enorme und sprunghafte Steigerung der Arbeitslosigkeit insbesondere in den
    Monaten April (+ 870), Mai (+ 600) und Juni (+ 350). Die Frühjahresbelebung fiel
    komplett aus. Im weiteren Jahresverlauf stieg die Erwerbslosenzahl auf den Jahres-
    höchststand von 8.869 im August. Eine nur verhaltene Herbstbelebung unter Corona-
    Eindruck hielt bis zum November an und ließ die Zahl auf 8.212 sinken. Am Jahres-
    ende waren es 8.417. Die niedrigste Arbeitslosenzahl für das Berichtsjahr 2020 war
    im Gesamtbezirk somit bereits im März mit 6.370 erreicht worden. Zwischen Tiefst-
    stand und Höchstwert lag innerhalb desselben Jahres also ein enormer Unterschied
    von 2.499 Arbeitslosen. Bei der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit im Bereich
    des SGB III war in Relation zum Vorjahr ein drastischer Anstieg um 36,4 % festzu-
    stellen.

    Die Zunahme der Arbeitslosigkeit lag nicht etwa an zahlreichen Neumeldungen,
    sondern war vielmehr eine Folge der drastisch gesunkenen Möglichkeiten, wieder in
    Arbeit zu kommen. Die Zahl der Arbeitslosmeldungen im Jahresverlauf war mit
    20.625 sogar leicht rückläufig, da viele pandemiebedingte Probleme mit Kurzarbeit
    aufgefangen werden konnten, aber die geringen Abgänge aus der Arbeitslosigkeit
    blieben mit 17.624 weit dahinter zurück (auch in Relation zu den Vorjahren).

    Die gemeldete Kräftenachfrage war im Krisenjahr 2020 erwartungsgemäß rückläufig.
    Gegenüber dem bereits schwachen Vorjahr gab es einen weiteren deutlichen Rück-
    gang um 3.100 gemeldete Stellen oder 28,6 % auf 7.727. Der durchschnittliche
    Bestand an gemeldeten Stellen verringerte sich dabei um fast 1.435 bzw. 29,9 %
    auf 3.357.

Eingliederungsbilanz 2020
                                                   © Bundesagentur für Arbeit                  6
Stand 12.08.2021
4. Arbeitsmarktpolitik der Agentur für
      Arbeit Hagen in 2020
    Die Ziele der Agentur für Arbeit Hagen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik im Ge-
    schäftsjahr 2020 waren:
              Arbeits- und Fachkräftesicherung: Sicherstellung eines schnellen und nach-
               haltigen Integrationsprozesses, Forcierung abschlussorientierter Qualifizie-
               rung und Teilqualifizierungen
              Verbesserung Übergang Schule / Beruf: Umsetzung lebensbegleitende Be-
               rufsberatung (LBB) und Beginn LBB Phase 2 an Berufskollegs, Konzentration
               Berufsorientierung/Berufsberatung in potentialträchtigen Schulen
    Für die Realisierung dieser Ziele wurde ein Ausgabenvolumen von ca. 29,98 Millionen
    (Mio.) Euro eingesetzt (Tab. 2). Damit ließen sich insgesamt 6.403 Eintritte in Förde-
    rungen im Jahr 2020 realisieren (Tab. 3).

    4.1. Finanzierung der Arbeitsförderung in 2020

    Die Schwerpunkte der Finanzierung der aktiven Arbeitsförderung in 2020 bildeten ne-
    ben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung:
             Berufswahl und Berufsausbildung
             Berufliche Weiterbildung

    (Tab.2)
                                                 Wesentliche Förderinstru-          Ausgaben in 2020
      Schwerpunkte der Arbeitsförderung                   mente                       (in Mio. Euro)
                                                 Summen inkl. nicht aufgeführter
      Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderinstrumente                               3,069
                                               - Vermittlungsbudget                 135
                                               - Maßnahmen zur Aktivierung
                                               und beruflichen Eingliederung
                                                                                    2.672
             Berufswahl und Berufsausbildung                                                   8,041
                                               - Berufseinstiegsbegleitung          1,530
                                               - Berufsvorbereitende Bil-
                                               dungsmaßnahmen
                                                                                    2,952
                                               - Ausbildungsbegleitende Hil-
                                               fen
                                                                                    820
                                               - Außerbetriebliche Berufsaus-
                                               bildung
                                                                                    1,630
                                               - Einstiegsqualifizierung            240
                      Berufliche Weiterbildung                                                14,386
                                               - Maßnahmen zur beruflichen          10,785
                                               Weiterbildung
                                                 - Arbeitsentgeltzuschuss bei       3,459
                                                 beruflicher Weiterbildung Be-
                                                 schäftigter
               Aufnahme einer Erwerbstätigkeit                                                 4,484
                                              - Eingliederungszuschuss              2,469
                                              - Gründungszuschuss                   1,542
    Summe aller Förderungsinstrumente (inkl. nicht aufgeführter und REHA)                     29,981

Eingliederungsbilanz 2020
                                                             © Bundesagentur für Arbeit                7
Stand 12.08.2021
4.2. Förderfälle, Förderdauer, Durchschnittskosten

    Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Hagen haben im Jahr 2020 insgesamt 6.403
    Förderanträge bewilligt. Die folgende Übersicht listet die wesentlichen Förderinstru-
    mente mit der Anzahl der Förderfälle, die durchschnittlichen Kosten pro Monat und
    die durchschnittlichen Förderkosten auf:

    (Tab.3)
                                                                                       Teilneh-       Durchschnittliche Aus-
                                                                                         mer            gaben je TN pro
                                                                                                             Monat
      Förderfälle und Kosten pro Förderfall
                                                                                                      HA       NRW     BRD

     Arbeitslose Rechtskreis SGB III                                                      20.625
     A Aktivierung und berufliche Eingliederung                                            3.392

       Vermittlungsbudget                                                                    823       164      257     213

       Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung                             2.438 1.096          686     738

       Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha)                                           88           x       x       x

       Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen                                      39 1.970         2.415   2.247

       Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen                                            4 3.484         8.010 11.676

     B Berufswahl und Berufsausbildung                                                     1.115

       Berufseinstiegsbegleitung                                                            258        227      240     252

       Assistierte Ausbildung                                                                 51       529      514     491
       Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen                                   *       136      390     320

       Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein                                      462        861      824     827

       Ausbildungsbegleitende Hilfen                                                        171        272      239     237

       Außerbetriebliche Berufsausbildung                                                     77 1.198         1.152   1.177
       Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb.                     *    621      539     543

       Einstiegsqualifizierung                                                                79       388      372     367

       Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung                          9       233      282     282

     C Berufliche Weiterbildung                                                            1.255

       Förderung der beruflichen Weiterbildung                                             1.130 1.209         1.045    974

       Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung                              17       759      903     849

       Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter                   108 1.697          1.348   1.245

     D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit                                                      641

       Eingliederungszuschuss                                                               475        995     1.069    993

       Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen                         34       975     1.151   1.092

       Gründungszuschuss                                                                    132 1.069          1.126   1.109

     Summe (A, B, C, D)                                                                    6.403

    Quantitative Schwerpunkte im aktiven Fördergeschäft waren in 2020:
             Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
             Berufliche Weiterbildung
             Berufswahl und Berufsausbildung

Eingliederungsbilanz 2020
                                                                        © Bundesagentur für Arbeit                             8
Stand 12.08.2021
4.3. Eingliederungsquoten der wichtigsten Förderinstrumente

    Für einige Förderinstrumente der aktiven Arbeitsförderung ist in der unten aufgeführ-
    ten Tabelle aufgelistet, zu welchen Anteilen es den Kund*innen gelungen ist, inner-
    halb von sechs Monaten nach Abschluss der Förderung eine sozialversicherungs-
    pflichtige Beschäftigung auszuüben („Eingliederungsquote“). Als Ausgangsgröße die-
    nen hier die Förderaustritte im Zeitraum vom Januar bis Dezember 2019.

    (Tab. 4)
    Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt (Januar 2019 - Dezember 2019)

                                                                                                     Eingliederungsquote
                                                                                                     (zum Zeitpunkt 6
                                                                                                     Monate nach Aus-
                                                                                                     tritt, Januar 2019 -
                                                                                                     Dezember 2019)
                                                                                                     HA       NRW    BRD

     A Aktivierung und berufliche Eingliederung

       Vermittlungsbudget                                                                    1.022 56,9       59,9   64,1

       Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung                               3.674 52,8       54,9   57,7

       Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha)                                            128 45,3       57,3   57,4

       Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen                                        29 75,9       77,3   72,4

       Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen                                              3        x   89,7   92,6
     B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM

       Berufseinstiegsbegleitung                                                               250 37,2       37,3   38,9

       Assistierte Ausbildung                                                                   79 74,7       72,6   73,6

       Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen                                     3        x   77,8   76,4

       Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein                                         627 49,1       47,1   49,3

       Ausbildungsbegleitende Hilfen                                                           183 86,3       82,4   83,0

       Außerbetriebliche Berufsausbildung                                                       94 66,0       60,2   63,1

       Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M.                 8        x   71,1   72,6

       Einstiegsqualifizierung                                                                 120 70,0       68,9   69,7

       Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild.                   4        x   85,7   88,2
     C Berufliche Weiterbildung

       Förderung der beruflichen Weiterbildung                                               1.271 59,2       60,9   63,4

         dar. Berufliche Weiterbildung ohne "QCG"                                            1.186 60,7       58,2   59,7

       Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter                       62 80,0       87,0   89,8
     D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

       Eingliederungszuschuss                                                                  551 81,9       80,3   80,9

       Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen                           37 75,7       74,9   77,1

       Gründungszuschuss                                                                       191 16,2       15,7   15,3

Eingliederungsbilanz 2020
                                                                             © Bundesagentur für Arbeit                     9
Stand 12.08.2021
Der Vorjahresvergleich und die obige Tabelle lassen folgende Erkenntnisse zu:
             Die Eingliederungsquoten der Agentur für Arbeit Hagen konnten in den Berei-
              chen Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung
              und beruflichen Eingliederung, außerbetriebliche Ausbildung und Einstiegs-
              qualifizierung zum Vorjahr gesteigert oder zumindest gehalten werden.
             Mit den Förderungen aus dem Vermittlungsbudget erreicht die Agentur für Ar-
              beit Hagen eine Eingliederungsquote von 56,9 %.
             Mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung konnten 52,8%
              der Teilnehmenden nachhaltig integriert werden.
             Mit dem Instrument der Förderung beruflicher Weiterbildung erreichte die
              Agentur für Arbeit Hagen eine Eingliederungsquote von 59,2 %.
             Eingliederungszuschüsse waren im Agenturbezirk Hagen mit einer Eingliede-
              rungsquote von 81,9 % erfolgreich. Dieses Ergebnis liegt über dem Landes-
              und Bundeswert (80,3 % und 80,9%).
             Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) für Auszubildende waren mit einer Ein-
              gliederungsquote von 86,3 % erfolgreich (gegenüber 79,5 % im Vorjahr). Die
              Eingliederungsquote lag über den Ergebnissen des Landes- und Bundes-
              durchschnitts.
             Der Einsatz des Instruments der außerbetrieblichen Ausbildung erfolgte in Ha-
              gen und im EN-Kreis mit einer Eingliederungsquote von 66,0 %. Das Ergebnis
              des Vorjahres (66,3%) konnte fast gehalten werden, während dies auf Lan-
              des- und Bundesebene (60,2% und 63,1%) deutlich rückläufig gegenüber
              dem Vorjahr war.
             Mit der Förderung der Einstiegsqualifizierung wurde eine Eingliederungsquote
              von 70,0 % erreicht. Diese liegt nun knapp über dem Vorjahreswert (69,3%)
              und oberhalb des Landesdurchschnitts (68,9%) und knapp unterhalb des Bun-
              desdurchschnitts (69,7 %).

    Insgesamt erfolgte damit eine integrationsorientierte Umsetzung der Arbeits- und
    Ausbildungsförderung.

Eingliederungsbilanz 2020
                                                      © Bundesagentur für Arbeit              10
Stand 12.08.2021
4.4. Förderung der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen

    Mit der aktiven Arbeitsförderung sollen die Chancen besonders förderungsbedürftiger
    Arbeitsloser verbessert werden, sich beruflich zu integrieren.

    Zu den besonders förderungsbedürftigen Personengruppen gehören:
             Langzeitarbeitslose
             Schwerbehinderte und Gleichgestellte
             Ältere (55 Jahre und älter)
             Berufsrückkehrer
             Geringqualifizierte

    Von den 20.625 gemeldeten Arbeitslosen gehörten ca. 57,8 % (11.926) zur Bewer-
    bergruppe der besonders förderungsbedürftigen Personen.

    Die wesentlichen Förderschwerpunkte für die Zielgruppen waren im Jahr 2020:
             1.375 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (56,4 %
                    aller Eintritte von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
                    Eingliederung)
             445      Förderung aus dem Vermittlungsbudget (54,1 % der Anträge aus dem
                       Vermittlungsbudget)
             630      Eintritte in berufliche Weiterbildung (55,8 % aller Eintritte der
                       beruflichen Weiterbildung)
             268      Eingliederungszuschüsse (56,4 % aller EGZ)
             157      Eintritte in ausbildungsbegleitende Hilfen (91,8 %)
             76       Eintritte in außerbetriebliche Ausbildungen (98,7 %)
             78       Eintritte in die Einstiegsqualifizierung (98,7 %)
             43       Gründungszuschüsse (32,6 % aller GZ-Fälle)
    (Tab.5)
                                                                   Eingliederungsquote der besonders
                                           Eingliederungsquote     förderungsbedürftigen Personen-
      Förderinstrument                     insgesamt in %          gruppen in %
      Vermittlungsbudget                                    56,9                                64,1
      Maßnahmen zur Aktivierung und be-
      ruflichen Eingliederung                               52,8                                57,7
      Berufliche Weiterbildung                              59,2                                63,4
      Eingliederungszuschüsse                               81,9                                80,9
      Ausbildungsbegleitende Hilfen                         86,3                                83,0
      Außerbetriebliche Ausbildung                          66,0                                63,1
      Einstiegsqualifizierung                               70,0                                69,7

Eingliederungsbilanz 2020
                                                           © Bundesagentur für Arbeit                  11
Stand 12.08.2021
4.5. Förderung der Jugendlichen unter 25 Jahre

        4.5.1. Förderung Übergang Schule und Beruf

    Die Begleitung junger Menschen am Übergang Schule und Beruf hatte für die Agentur
    für Arbeit Hagen nach wie vor hohe Priorität.

    Auch in der Corona Pandemie ist es gelungen, den Jugendlichen kontinuierlich För-
    derangebote zu unterbreiten. Die Maßnahmendurchführung erfolgte in Präsenz oder
    im Lock down auf Distanz bzw. virtuell.

    Rund 8,041 Millionen € hat die Agentur für Arbeit Hagen für die Förderung der Be-
    rufswahl und Berufsausbildung eingesetzt (26,8 % des gesamten Eingliederungsti-
    tels).

    Davon rund 2,952 Millionen € für die Durchführung von berufsvorbereitenden Bil-
    dungsmaßnahmen (bvB). Die außerbetriebliche Ausbildung wurde mit rund 1,63 Mil-
    lionen € gefördert. Damit konnten insgesamt 743 junge Menschen gefördert werden.

    In 116 Fällen erhielten Arbeitgeber eine Einstiegsqualifizierung für Ausbildungsbe-
    werberinnen und Ausbildungsbewerber mit eingeschränkten Vermittlungsperspekti-
    ven, fehlender Ausbildungsreife, Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligung,
    um ihnen die Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit zu vermitteln.

    333 junge Menschen erhielten ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), um ihnen die
    Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung
    zu ermöglichen.

    75 förderungsbedürftige junge Menschen nutzten das Produkt Assistierte Ausbildung
    (AsA) für sich und ihre Ausbildungsbetriebe, um ihre Ausbildung erfolgreich zu absol-
    vieren.

        4.5.2. Förderung im Rahmen allgemeiner Maßnahmen

    Die Förderung im Rahmen der allgemeinen Maßnahmen kann folgender Übersicht ent-
    nommen werden (Eintrittsdaten):

    (Tab.6)
                                 Förderein-      Fördereintritte
                                 tritte insge-   Jugendliche un-
      Förderinstrument           samt            ter 25 Jahren     Anteil U 25 Zugang
                                                                   Hagen in %    NRW in %         BRD in %
      Maßnahme zur Aktivie-
      rung u. beruflichen Ein-
      gliederung                         3.392              483           14,2             17,8         16,9
      Berufliche Weiterbildung           1.255                63           5,0              5,7          6,9
      Eingliederungszuschüsse              475                73          15,4             14,5         15,6
      Gründungszuschuss                    132                 3           2,3              2,9          3,0
      Förderung aus dem Ver-
      mittlungsbudget                      823                86          10,4              9,4         13,8

    Die Förderschwerpunkte bei der Unterstützung der Jugendlichen lagen in der Nut-
    zung bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und des Ver-
    mittlungsbudgets (insbesondere Kostenerstattung bei Bewerbung und Vorstellung).

Eingliederungsbilanz 2020
                                                              © Bundesagentur für Arbeit                       12
Stand 12.08.2021
4.6. Förderung von Frauen

    Der Frauenanteil in der Arbeitslosigkeit betrug im Jahr 2020 bezogen auf:
         -    die Arbeitslosmeldungen                                          37,4 %
         -    die jahresdurchschnittliche Arbeitslosigkeit                     37,6 %
    Der Anteil der Berufsrückkehrer/innen an den Arbeitslosen lag im Jahresdurchschnitt
    2020 bei 2,4 % (absolut 186).

    Mit 33,3 % sind die Frauen auch im Jahr 2020 bei den Eintritten unterproportional
    beteiligt, ebenso mit 36,2 % im durchschnittlichen Bestand.

    Die Frauenmindestförderquoten nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III für die Agentur für
    Arbeit Hagen, für den Bezirk der Regionaldirektion NRW sowie dem Bundesgebiet
    kann der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden.

    (Tab.7)

             Hagen           NRW          BRD

             29,5 %         34,3 %      37,1 %

    Bezogen auf die Eintritte und Zugänge in eine Förderung können die Schwerpunkte
    folgender Übersicht entnommen werden:

    (Tab.8)
                                Fördereintritte
      Ausgewählte Förderinstru- Hagen insge- Fördereintritte
      mente                     samt            Hagen Frauen Anteil Frauen
                                                                 Hagen in % NRW in %         BRD in %
      Maßnahmen zur Aktivie-
      rung und beruflichen Ein-
      gliederung                        2.438           822             33,7          40,5       42,7
      Berufliche Weiterbildung          1.255           385             30,7          40,0       44,7
      Eingliederungszuschüsse             475           140             29,5          33,4       38,7
      Eingliederungszuschüsse
      für bes. betr. schwerbehin-
      derte Menschen                       34              8            23,5          34,5       38,1
      Gründungszuschuss                   132             42            31,8          38,0       41,7
      Förderung aus dem Ver-
      mittlungsbudget                     823           343             41,7          41,5       46,2

    Von den insgesamt 5.157 Fördereintritten bei den wesentlichen Förderinstrumenten
    waren 1.740 Fördereintritte von Frauen. Dies entspricht einer Quote von 33,7 %.

    Betrachtet man die durchschnittlichen Teilnehmerbestände, ergibt sich folgendes Bild
    bei den Förderschwerpunkten:

Eingliederungsbilanz 2020
                                                         © Bundesagentur für Arbeit                     13
Stand 12.08.2021
(Tab.9)

                                            Bestand Hagen              Bestand Hagen
        Ausgewählte Förderin-               insgesamt                  Frauen                    Anteil
        strumente                           (12- Monatsdurchschnitt)   (12-Monatsdurchschnitt)   Frauen
                                                                                                 Hagen in %   NRW in %    BRD in %
        Maßnahmen zur Aktivie-
        rung und beruflichen Ein-
        gliederung                                            221                          69          31,0        40,1       42,4
        Berufliche Weiterbildung                              928                        392           42,2        47,7       54,8
        Eingliederungszuschüsse                               207                          64          30,9        33,6       38,8
        Eingliederungszuschüsse
        für bes. betr. schwerbe-
        hinderte Menschen                                       40                          8          20,0        35,0       36,9
        Gründungszuschuss                                     120                          48          39,6        41,5       44,8
        Insgesamt (incl. nicht genannter)                  2.925                      1.059
        Realisierter Förderanteil
        gesamt                                                                                         36,2        39,6       43,4

    Das gesetzliche Ziel (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III), Frauen entsprechend ihrem Anteil an
    den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit mit Leistun-
    gen der aktiven Arbeitsförderung zu fördern, konnte im Jahr 2020 im Bezirk der Agen-
    tur für Arbeit Hagen erreicht werden. Der realisierte Bilanzförderanteil (Bestandsdaten
    aller Förderinstrumente) beträgt 36,2 % und überschreitet die Frauenmindestförder-
    quote von 29,5 % um 6,8 Prozentpunkte (ohne Förderung der Berufsausbildung be-
    trägt der realisierte Bilanzförderteil 38,3 % = Überschreitung um 8,8 Prozentpunkte).
    Zum Vergleich: Im Vorjahr lag der realisierte Bilanzförderanteil bei 39,8 %, die Frau-
    enmindestförderquote bei 38,4 %.

    Auf Landesebene wird die Frauenmindestförderquote von 34,3 % mit dem realisierten
    Förderanteil von 39,6 % um 5,3 Prozentpunkte überschritten (ohne Förderung der
    Berufsausbildung +10 Prozentpunkte). Zum Vergleich: Im Vorjahr lag der realisierte
    Bilanzförderanteil in NRW bei 39,6 %, die Frauenmindestförderquote bei 37,2 %.

    Auf Bundesebene wird die Frauenmindestförderquote um 6,3 Prozentpunkte über-
    troffen (ohne Förderung der Berufsausbildung +12,5 Prozentpunkte). Zum Vergleich:
    Im Vorjahr wurde die Frauenmindestförderquote um 4 Prozentpunkte übertroffen
    (ohne Förderung der Berufsausbildung +10,2 Prozentpunkte). 1

    1   Der Zielförderanteil wird wie folgt berechnet:

Eingliederungsbilanz 2020
                                                                                      © Bundesagentur für Arbeit                     14
Stand 12.08.2021
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