Eingliederungsbilanz der Agentur für Arbeit Hagen - Eingliederungsbilanz 2020
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Eingliederungsbilanz 2020 12.08.2021 – G ESCH ÄF T SFÜ H RU NG AZ 5025/4412 INTERN Eingliederungsbilanz der Agentur für Arbeit Hagen
Impressum Dienststelle: Agentur für Arbeit Hagen Einheit: Geschäftsführung Dienstort: Hagen Kontaktdaten: Hagen.Geschaeftsfuehrung@arbeitsagentur.de 02331/ 202-501
Eingliederungsbilanz 2020 12.08.2021 – G ESCH ÄF T SFÜ H RU NG INTERN Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen zur Eingliederungsbilanz 2020 ......................... 4 2. Rahmenbedingungen für die Agentur für Arbeit Hagen ............................. 5 3. Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Aufgabengebiet SGB III .................... 6 4.1. Finanzierung der Arbeitsförderung in 2020 ................................................. 7 4.2. Förderfälle, Förderdauer, Durchschnittskosten .......................................... 8 4.3. Eingliederungsquoten der wichtigsten Förderinstrumente ....................... 9 4.4. Förderung der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen .... 11 4.5. Förderung der Jugendlichen unter 25 Jahre ............................................. 12 4.6. Förderung von Frauen .................................................................................. 13 Eingliederungsbilanz 2020 © Bundesagentur für Arbeit 3 Stand 12.08.2021
1. Allgemeine Informationen zur Eingliederungsbilanz 2020 Nach § 11 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) hat jede Agentur für Arbeit über seine Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach Abschluss eines Haushaltsjahres eine Eingliederungsbilanz zu erstellen und mit den Be- teiligten des Arbeitsmarktes zu erörtern. Mit der Eingliederungsbilanz für das Jahr 2020 werden die Ergebnisse der we- sentlichen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten der Agentur für Arbeit Hagen of- fengelegt. Hierdurch wird verdeutlicht, wofür die Mittel des Arbeitsmarktbud- gets eingesetzt wurden, welche arbeitsmarktliche Schwerpunktsetzung er- folgte und wie hoch der durchschnittliche Aufwand bei den einzelnen Leistun- gen und wie wirksam die Förderung waren. Die Darstellung gibt einen Überblick über den Instrumenteneinsatz in Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis im Jahre 2020. Dabei gibt sie auch Aufschluss über die Beteiligung besonders förderungsbedürftiger Personengruppen bei den Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Bereich des SGB III. Eingliederungsbilanz 2020 © Bundesagentur für Arbeit 4 Stand 12.08.2021
2. Rahmenbedingungen für die Agentur für Arbeit Hagen Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland war im Jahr 2020 gekennzeichnet durch einen enormen Einbruch der Wirtschaftsleistung. Das preisbereinigte Brut- toinlandsprodukt (BIP) war nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 4,9 % niedriger als im Vorjahr. Die Corona-Pandemie beendete ein zehn Jahre andauerndes Wachstum der deutschen Wirtschaft. Nur bei der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 war der Rückgang des BIP mit 5,7 % noch größer ausgefallen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (SvB) im Agenturbezirk Hagen, also in der Stadt Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis, ging von 2019 auf 2020 zurück. Im Jahresdurchschnitt sank sie um 1.866 (-1,0 %) auf 180.181 SvB. Die Wirtschafts- zweige entwickelten sich wieder sehr unterschiedlich. Die für die Region bedeutsamste Branche, die Metallwarenherstellung, kam mit einem Rückgang von 838 SvB (-4,9 %) auf 16.336 SvB. Das Gesundheitswesen, die zweitstärkste Branche, hatte aufgrund der Pande- miebekämpfungsmaßnahmen einen Anstieg um 210 SvB bzw. 1,3 % auf 15.882 SvB. Der Einzelhandel blieb mit einem Rückgang um 37 SvB oder 0,3 % mit 13.209 SvB die drittgrößte Branche im Bezirk. Die Arbeitnehmerüberlassung als Branche mit den wie gewohnt meisten neu begonnenen Beschäftigungsverhältnissen in Hagen und EN-Kreis (im Jahr 2020 genau 6.166) hatte krisenbedingt einen durchschnittlichen Beschäftigtenrückgang von 785 SvB oder 14,4 % auf einen Beschäftigtenstand von 4.309 SvB. Gegen den Trend konnten in folgenden wesentlichen Bereichen die durchschnittli- chen Beschäftigtenzahlen zulegen: Die öffentliche Verwaltung hatte im Rahmen der Pandemiebekämpfung einen Beschäftigtenzuwachs um 306 SvB oder 3,4 Prozent auf 9.294 SvB, das Transportgewerbe einen Anstieg um 468 SvB oder 9,1 Prozent auf 5.624 SvB. Nach einer Reihe von unauffälligen Jahren stand das Instrument der Kurzarbeit im Jahr 2020 im Zentrum des Interesses und gewann zentrale Bedeutung im Bereich der Erhaltung von Arbeitsplätzen und Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pande- mie für die Unternehmen. Im März, April und Mai 2020 erreichten die Anzeigen über Arbeitsausfälle (4.600 für max. rund 70.000 betroffene Arbeitnehmer) und später auch das tatsächlich abgerechnete Kurzarbeitergeld (für über 41.000 Kurzarbeiter) nie gekannte Höhen. In der zweiten Jahreshälfte gingen die Zahlen dann kontinuierlich zurück, zum Jahresende waren es aber immer noch 15.530. Waren es im Jahr 2018 noch durchschnittlich 447 Kurzarbeiter und im Jahr 2019 schon 1310, so explodierte diese Zahl im Jahr 2020 auf nahezu 20.000. Eingliederungsbilanz 2020 © Bundesagentur für Arbeit 5 Stand 12.08.2021
3. Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Aufgabengebiet SGB III Im Aufgabenbereich des SGB III (alle Aufgaben im Rahmen der Arbeitslosenversi- cherung, die durch die Agentur für Arbeit Hagen in der Region Hagen und im EN- Kreis erfüllt werden) entwickelte sich die Arbeitslosigkeit wie folgt: (Tab.1) absolute prozentuale 2020 2019 Veränderung Veränderung Arbeitslose im Jahresdurchschnitt 7.835 5.745 +2.090 +36,4 % Arbeitslosmeldungen im Jahresver- lauf 20.625 21.574 -949 -4,4 % Abmeldungen aus der Arbeitslosig- keit im Jahresverlauf 17.624 20.133 -2.509 -12,5 % davon: Abmeldungen wegen der Aufnahme einer Erwerbstä- tigkeit 7.887 7.700 +187 +2,4 % Das Arbeitsmarktjahr 2020 im Bezirk der Agentur für Arbeit Hagen verzeichnete eine Abnahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei gleichzeitigem enormen Anstieg der durchschnittlichen Arbeitslosigkeit um mehr als ein Drittel. Die Rahmenbedingungen waren ab März/April 2020 geprägt von der Corona- Pandemie, die zuvor festgestellten leichten Anzeichen einer konjunkturellen Besse- rung wurden damit jäh beendet. War der Anstieg der Arbeitslosenzahl zum Jahresbeginn 2020 noch ein normaler saisonaler Effekt, so gab es nach einem Rückgang im Februar und März mit dem Einsetzen der Pandemie ab Mitte März 2020 eine von der Saison abgekoppelte un- typisch enorme und sprunghafte Steigerung der Arbeitslosigkeit insbesondere in den Monaten April (+ 870), Mai (+ 600) und Juni (+ 350). Die Frühjahresbelebung fiel komplett aus. Im weiteren Jahresverlauf stieg die Erwerbslosenzahl auf den Jahres- höchststand von 8.869 im August. Eine nur verhaltene Herbstbelebung unter Corona- Eindruck hielt bis zum November an und ließ die Zahl auf 8.212 sinken. Am Jahres- ende waren es 8.417. Die niedrigste Arbeitslosenzahl für das Berichtsjahr 2020 war im Gesamtbezirk somit bereits im März mit 6.370 erreicht worden. Zwischen Tiefst- stand und Höchstwert lag innerhalb desselben Jahres also ein enormer Unterschied von 2.499 Arbeitslosen. Bei der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit im Bereich des SGB III war in Relation zum Vorjahr ein drastischer Anstieg um 36,4 % festzu- stellen. Die Zunahme der Arbeitslosigkeit lag nicht etwa an zahlreichen Neumeldungen, sondern war vielmehr eine Folge der drastisch gesunkenen Möglichkeiten, wieder in Arbeit zu kommen. Die Zahl der Arbeitslosmeldungen im Jahresverlauf war mit 20.625 sogar leicht rückläufig, da viele pandemiebedingte Probleme mit Kurzarbeit aufgefangen werden konnten, aber die geringen Abgänge aus der Arbeitslosigkeit blieben mit 17.624 weit dahinter zurück (auch in Relation zu den Vorjahren). Die gemeldete Kräftenachfrage war im Krisenjahr 2020 erwartungsgemäß rückläufig. Gegenüber dem bereits schwachen Vorjahr gab es einen weiteren deutlichen Rück- gang um 3.100 gemeldete Stellen oder 28,6 % auf 7.727. Der durchschnittliche Bestand an gemeldeten Stellen verringerte sich dabei um fast 1.435 bzw. 29,9 % auf 3.357. Eingliederungsbilanz 2020 © Bundesagentur für Arbeit 6 Stand 12.08.2021
4. Arbeitsmarktpolitik der Agentur für Arbeit Hagen in 2020 Die Ziele der Agentur für Arbeit Hagen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik im Ge- schäftsjahr 2020 waren: Arbeits- und Fachkräftesicherung: Sicherstellung eines schnellen und nach- haltigen Integrationsprozesses, Forcierung abschlussorientierter Qualifizie- rung und Teilqualifizierungen Verbesserung Übergang Schule / Beruf: Umsetzung lebensbegleitende Be- rufsberatung (LBB) und Beginn LBB Phase 2 an Berufskollegs, Konzentration Berufsorientierung/Berufsberatung in potentialträchtigen Schulen Für die Realisierung dieser Ziele wurde ein Ausgabenvolumen von ca. 29,98 Millionen (Mio.) Euro eingesetzt (Tab. 2). Damit ließen sich insgesamt 6.403 Eintritte in Förde- rungen im Jahr 2020 realisieren (Tab. 3). 4.1. Finanzierung der Arbeitsförderung in 2020 Die Schwerpunkte der Finanzierung der aktiven Arbeitsförderung in 2020 bildeten ne- ben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Berufswahl und Berufsausbildung Berufliche Weiterbildung (Tab.2) Wesentliche Förderinstru- Ausgaben in 2020 Schwerpunkte der Arbeitsförderung mente (in Mio. Euro) Summen inkl. nicht aufgeführter Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderinstrumente 3,069 - Vermittlungsbudget 135 - Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2.672 Berufswahl und Berufsausbildung 8,041 - Berufseinstiegsbegleitung 1,530 - Berufsvorbereitende Bil- dungsmaßnahmen 2,952 - Ausbildungsbegleitende Hil- fen 820 - Außerbetriebliche Berufsaus- bildung 1,630 - Einstiegsqualifizierung 240 Berufliche Weiterbildung 14,386 - Maßnahmen zur beruflichen 10,785 Weiterbildung - Arbeitsentgeltzuschuss bei 3,459 beruflicher Weiterbildung Be- schäftigter Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 4,484 - Eingliederungszuschuss 2,469 - Gründungszuschuss 1,542 Summe aller Förderungsinstrumente (inkl. nicht aufgeführter und REHA) 29,981 Eingliederungsbilanz 2020 © Bundesagentur für Arbeit 7 Stand 12.08.2021
4.2. Förderfälle, Förderdauer, Durchschnittskosten Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Hagen haben im Jahr 2020 insgesamt 6.403 Förderanträge bewilligt. Die folgende Übersicht listet die wesentlichen Förderinstru- mente mit der Anzahl der Förderfälle, die durchschnittlichen Kosten pro Monat und die durchschnittlichen Förderkosten auf: (Tab.3) Teilneh- Durchschnittliche Aus- mer gaben je TN pro Monat Förderfälle und Kosten pro Förderfall HA NRW BRD Arbeitslose Rechtskreis SGB III 20.625 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.392 Vermittlungsbudget 823 164 257 213 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2.438 1.096 686 738 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 88 x x x Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 39 1.970 2.415 2.247 Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 4 3.484 8.010 11.676 B Berufswahl und Berufsausbildung 1.115 Berufseinstiegsbegleitung 258 227 240 252 Assistierte Ausbildung 51 529 514 491 Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen * 136 390 320 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 462 861 824 827 Ausbildungsbegleitende Hilfen 171 272 239 237 Außerbetriebliche Berufsausbildung 77 1.198 1.152 1.177 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. * 621 539 543 Einstiegsqualifizierung 79 388 372 367 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 9 233 282 282 C Berufliche Weiterbildung 1.255 Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.130 1.209 1.045 974 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 17 759 903 849 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 108 1.697 1.348 1.245 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 641 Eingliederungszuschuss 475 995 1.069 993 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 34 975 1.151 1.092 Gründungszuschuss 132 1.069 1.126 1.109 Summe (A, B, C, D) 6.403 Quantitative Schwerpunkte im aktiven Fördergeschäft waren in 2020: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Berufliche Weiterbildung Berufswahl und Berufsausbildung Eingliederungsbilanz 2020 © Bundesagentur für Arbeit 8 Stand 12.08.2021
4.3. Eingliederungsquoten der wichtigsten Förderinstrumente Für einige Förderinstrumente der aktiven Arbeitsförderung ist in der unten aufgeführ- ten Tabelle aufgelistet, zu welchen Anteilen es den Kund*innen gelungen ist, inner- halb von sechs Monaten nach Abschluss der Förderung eine sozialversicherungs- pflichtige Beschäftigung auszuüben („Eingliederungsquote“). Als Ausgangsgröße die- nen hier die Förderaustritte im Zeitraum vom Januar bis Dezember 2019. (Tab. 4) Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt (Januar 2019 - Dezember 2019) Eingliederungsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Aus- tritt, Januar 2019 - Dezember 2019) HA NRW BRD A Aktivierung und berufliche Eingliederung Vermittlungsbudget 1.022 56,9 59,9 64,1 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 3.674 52,8 54,9 57,7 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 128 45,3 57,3 57,4 Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 29 75,9 77,3 72,4 Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 3 x 89,7 92,6 B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM Berufseinstiegsbegleitung 250 37,2 37,3 38,9 Assistierte Ausbildung 79 74,7 72,6 73,6 Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 3 x 77,8 76,4 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 627 49,1 47,1 49,3 Ausbildungsbegleitende Hilfen 183 86,3 82,4 83,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung 94 66,0 60,2 63,1 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 8 x 71,1 72,6 Einstiegsqualifizierung 120 70,0 68,9 69,7 Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. 4 x 85,7 88,2 C Berufliche Weiterbildung Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.271 59,2 60,9 63,4 dar. Berufliche Weiterbildung ohne "QCG" 1.186 60,7 58,2 59,7 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 62 80,0 87,0 89,8 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss 551 81,9 80,3 80,9 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 37 75,7 74,9 77,1 Gründungszuschuss 191 16,2 15,7 15,3 Eingliederungsbilanz 2020 © Bundesagentur für Arbeit 9 Stand 12.08.2021
Der Vorjahresvergleich und die obige Tabelle lassen folgende Erkenntnisse zu: Die Eingliederungsquoten der Agentur für Arbeit Hagen konnten in den Berei- chen Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, außerbetriebliche Ausbildung und Einstiegs- qualifizierung zum Vorjahr gesteigert oder zumindest gehalten werden. Mit den Förderungen aus dem Vermittlungsbudget erreicht die Agentur für Ar- beit Hagen eine Eingliederungsquote von 56,9 %. Mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung konnten 52,8% der Teilnehmenden nachhaltig integriert werden. Mit dem Instrument der Förderung beruflicher Weiterbildung erreichte die Agentur für Arbeit Hagen eine Eingliederungsquote von 59,2 %. Eingliederungszuschüsse waren im Agenturbezirk Hagen mit einer Eingliede- rungsquote von 81,9 % erfolgreich. Dieses Ergebnis liegt über dem Landes- und Bundeswert (80,3 % und 80,9%). Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) für Auszubildende waren mit einer Ein- gliederungsquote von 86,3 % erfolgreich (gegenüber 79,5 % im Vorjahr). Die Eingliederungsquote lag über den Ergebnissen des Landes- und Bundes- durchschnitts. Der Einsatz des Instruments der außerbetrieblichen Ausbildung erfolgte in Ha- gen und im EN-Kreis mit einer Eingliederungsquote von 66,0 %. Das Ergebnis des Vorjahres (66,3%) konnte fast gehalten werden, während dies auf Lan- des- und Bundesebene (60,2% und 63,1%) deutlich rückläufig gegenüber dem Vorjahr war. Mit der Förderung der Einstiegsqualifizierung wurde eine Eingliederungsquote von 70,0 % erreicht. Diese liegt nun knapp über dem Vorjahreswert (69,3%) und oberhalb des Landesdurchschnitts (68,9%) und knapp unterhalb des Bun- desdurchschnitts (69,7 %). Insgesamt erfolgte damit eine integrationsorientierte Umsetzung der Arbeits- und Ausbildungsförderung. Eingliederungsbilanz 2020 © Bundesagentur für Arbeit 10 Stand 12.08.2021
4.4. Förderung der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen Mit der aktiven Arbeitsförderung sollen die Chancen besonders förderungsbedürftiger Arbeitsloser verbessert werden, sich beruflich zu integrieren. Zu den besonders förderungsbedürftigen Personengruppen gehören: Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte und Gleichgestellte Ältere (55 Jahre und älter) Berufsrückkehrer Geringqualifizierte Von den 20.625 gemeldeten Arbeitslosen gehörten ca. 57,8 % (11.926) zur Bewer- bergruppe der besonders förderungsbedürftigen Personen. Die wesentlichen Förderschwerpunkte für die Zielgruppen waren im Jahr 2020: 1.375 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (56,4 % aller Eintritte von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) 445 Förderung aus dem Vermittlungsbudget (54,1 % der Anträge aus dem Vermittlungsbudget) 630 Eintritte in berufliche Weiterbildung (55,8 % aller Eintritte der beruflichen Weiterbildung) 268 Eingliederungszuschüsse (56,4 % aller EGZ) 157 Eintritte in ausbildungsbegleitende Hilfen (91,8 %) 76 Eintritte in außerbetriebliche Ausbildungen (98,7 %) 78 Eintritte in die Einstiegsqualifizierung (98,7 %) 43 Gründungszuschüsse (32,6 % aller GZ-Fälle) (Tab.5) Eingliederungsquote der besonders Eingliederungsquote förderungsbedürftigen Personen- Förderinstrument insgesamt in % gruppen in % Vermittlungsbudget 56,9 64,1 Maßnahmen zur Aktivierung und be- ruflichen Eingliederung 52,8 57,7 Berufliche Weiterbildung 59,2 63,4 Eingliederungszuschüsse 81,9 80,9 Ausbildungsbegleitende Hilfen 86,3 83,0 Außerbetriebliche Ausbildung 66,0 63,1 Einstiegsqualifizierung 70,0 69,7 Eingliederungsbilanz 2020 © Bundesagentur für Arbeit 11 Stand 12.08.2021
4.5. Förderung der Jugendlichen unter 25 Jahre 4.5.1. Förderung Übergang Schule und Beruf Die Begleitung junger Menschen am Übergang Schule und Beruf hatte für die Agentur für Arbeit Hagen nach wie vor hohe Priorität. Auch in der Corona Pandemie ist es gelungen, den Jugendlichen kontinuierlich För- derangebote zu unterbreiten. Die Maßnahmendurchführung erfolgte in Präsenz oder im Lock down auf Distanz bzw. virtuell. Rund 8,041 Millionen € hat die Agentur für Arbeit Hagen für die Förderung der Be- rufswahl und Berufsausbildung eingesetzt (26,8 % des gesamten Eingliederungsti- tels). Davon rund 2,952 Millionen € für die Durchführung von berufsvorbereitenden Bil- dungsmaßnahmen (bvB). Die außerbetriebliche Ausbildung wurde mit rund 1,63 Mil- lionen € gefördert. Damit konnten insgesamt 743 junge Menschen gefördert werden. In 116 Fällen erhielten Arbeitgeber eine Einstiegsqualifizierung für Ausbildungsbe- werberinnen und Ausbildungsbewerber mit eingeschränkten Vermittlungsperspekti- ven, fehlender Ausbildungsreife, Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligung, um ihnen die Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit zu vermitteln. 333 junge Menschen erhielten ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), um ihnen die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. 75 förderungsbedürftige junge Menschen nutzten das Produkt Assistierte Ausbildung (AsA) für sich und ihre Ausbildungsbetriebe, um ihre Ausbildung erfolgreich zu absol- vieren. 4.5.2. Förderung im Rahmen allgemeiner Maßnahmen Die Förderung im Rahmen der allgemeinen Maßnahmen kann folgender Übersicht ent- nommen werden (Eintrittsdaten): (Tab.6) Förderein- Fördereintritte tritte insge- Jugendliche un- Förderinstrument samt ter 25 Jahren Anteil U 25 Zugang Hagen in % NRW in % BRD in % Maßnahme zur Aktivie- rung u. beruflichen Ein- gliederung 3.392 483 14,2 17,8 16,9 Berufliche Weiterbildung 1.255 63 5,0 5,7 6,9 Eingliederungszuschüsse 475 73 15,4 14,5 15,6 Gründungszuschuss 132 3 2,3 2,9 3,0 Förderung aus dem Ver- mittlungsbudget 823 86 10,4 9,4 13,8 Die Förderschwerpunkte bei der Unterstützung der Jugendlichen lagen in der Nut- zung bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und des Ver- mittlungsbudgets (insbesondere Kostenerstattung bei Bewerbung und Vorstellung). Eingliederungsbilanz 2020 © Bundesagentur für Arbeit 12 Stand 12.08.2021
4.6. Förderung von Frauen Der Frauenanteil in der Arbeitslosigkeit betrug im Jahr 2020 bezogen auf: - die Arbeitslosmeldungen 37,4 % - die jahresdurchschnittliche Arbeitslosigkeit 37,6 % Der Anteil der Berufsrückkehrer/innen an den Arbeitslosen lag im Jahresdurchschnitt 2020 bei 2,4 % (absolut 186). Mit 33,3 % sind die Frauen auch im Jahr 2020 bei den Eintritten unterproportional beteiligt, ebenso mit 36,2 % im durchschnittlichen Bestand. Die Frauenmindestförderquoten nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III für die Agentur für Arbeit Hagen, für den Bezirk der Regionaldirektion NRW sowie dem Bundesgebiet kann der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden. (Tab.7) Hagen NRW BRD 29,5 % 34,3 % 37,1 % Bezogen auf die Eintritte und Zugänge in eine Förderung können die Schwerpunkte folgender Übersicht entnommen werden: (Tab.8) Fördereintritte Ausgewählte Förderinstru- Hagen insge- Fördereintritte mente samt Hagen Frauen Anteil Frauen Hagen in % NRW in % BRD in % Maßnahmen zur Aktivie- rung und beruflichen Ein- gliederung 2.438 822 33,7 40,5 42,7 Berufliche Weiterbildung 1.255 385 30,7 40,0 44,7 Eingliederungszuschüsse 475 140 29,5 33,4 38,7 Eingliederungszuschüsse für bes. betr. schwerbehin- derte Menschen 34 8 23,5 34,5 38,1 Gründungszuschuss 132 42 31,8 38,0 41,7 Förderung aus dem Ver- mittlungsbudget 823 343 41,7 41,5 46,2 Von den insgesamt 5.157 Fördereintritten bei den wesentlichen Förderinstrumenten waren 1.740 Fördereintritte von Frauen. Dies entspricht einer Quote von 33,7 %. Betrachtet man die durchschnittlichen Teilnehmerbestände, ergibt sich folgendes Bild bei den Förderschwerpunkten: Eingliederungsbilanz 2020 © Bundesagentur für Arbeit 13 Stand 12.08.2021
(Tab.9) Bestand Hagen Bestand Hagen Ausgewählte Förderin- insgesamt Frauen Anteil strumente (12- Monatsdurchschnitt) (12-Monatsdurchschnitt) Frauen Hagen in % NRW in % BRD in % Maßnahmen zur Aktivie- rung und beruflichen Ein- gliederung 221 69 31,0 40,1 42,4 Berufliche Weiterbildung 928 392 42,2 47,7 54,8 Eingliederungszuschüsse 207 64 30,9 33,6 38,8 Eingliederungszuschüsse für bes. betr. schwerbe- hinderte Menschen 40 8 20,0 35,0 36,9 Gründungszuschuss 120 48 39,6 41,5 44,8 Insgesamt (incl. nicht genannter) 2.925 1.059 Realisierter Förderanteil gesamt 36,2 39,6 43,4 Das gesetzliche Ziel (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III), Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit mit Leistun- gen der aktiven Arbeitsförderung zu fördern, konnte im Jahr 2020 im Bezirk der Agen- tur für Arbeit Hagen erreicht werden. Der realisierte Bilanzförderanteil (Bestandsdaten aller Förderinstrumente) beträgt 36,2 % und überschreitet die Frauenmindestförder- quote von 29,5 % um 6,8 Prozentpunkte (ohne Förderung der Berufsausbildung be- trägt der realisierte Bilanzförderteil 38,3 % = Überschreitung um 8,8 Prozentpunkte). Zum Vergleich: Im Vorjahr lag der realisierte Bilanzförderanteil bei 39,8 %, die Frau- enmindestförderquote bei 38,4 %. Auf Landesebene wird die Frauenmindestförderquote von 34,3 % mit dem realisierten Förderanteil von 39,6 % um 5,3 Prozentpunkte überschritten (ohne Förderung der Berufsausbildung +10 Prozentpunkte). Zum Vergleich: Im Vorjahr lag der realisierte Bilanzförderanteil in NRW bei 39,6 %, die Frauenmindestförderquote bei 37,2 %. Auf Bundesebene wird die Frauenmindestförderquote um 6,3 Prozentpunkte über- troffen (ohne Förderung der Berufsausbildung +12,5 Prozentpunkte). Zum Vergleich: Im Vorjahr wurde die Frauenmindestförderquote um 4 Prozentpunkte übertroffen (ohne Förderung der Berufsausbildung +10,2 Prozentpunkte). 1 1 Der Zielförderanteil wird wie folgt berechnet: Eingliederungsbilanz 2020 © Bundesagentur für Arbeit 14 Stand 12.08.2021
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