Einladung zur ordentlichen General versammlung 2017 - September 2017 Kongress- und Kursaal Bern - EXPERTsuisse
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2017 6. September 2017 Kongress- und Kursaal Bern
1 Einladung zur ordentlichen Generalversammlung von EXPERTsuisse Datum: Mittwoch, 6. September 2017 Einlass: 10:00 Uhr Start: 10:30 Uhr (bis ca. 11:30 Uhr) Ort: Kongress- und Kursaal Bern, Kornhausstrasse 3, 3000 Bern A Traktanden 1. Einleitung/Begrüssung durch den Präsidenten 2. Eröffnungsgeschäfte 2.1 Präsenz 2.2 Bezeichnung des Protokollführers und der Stimmenzähler 2.3 Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Generalversammlung 2016 3. Änderungen von Reglementen infolge des neuen Mitgliedschaftsmodells 3.1 Aufnahme von eidg. dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling 3.2 Neue Mitgliedschafts-, Leistungs- und Mitgliederbeitragslogik 3.3 Weitere materielle Aspekte (Klausel Qualitätssicherung, Anpassung Aufnahmeprozess, Klausel Gruppenverhältnisse, etc.) und formelle Präzisierungen 3.4 Abstimmung und Verabschiedung der Änderungen in den EXPERTsuisse-Reglementen (je einzeln zu Trakt. 3.1, 3.2 und 3.3) 4. Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung 4.1 Abnahme des Jahresberichts 2016/17 4.2 Abnahme der Jahresrechnung 2016/17 5. Festlegung der Mitgliederbeiträge 2018/19 (nach neuer Logik) 6. Décharge-Erteilung 6.1 Entlastung des Vorstands 6.2 Entlastung des Ausschusses des Vorstands 6.3 Entlastung der Geschäftsleitung 7. Wahlen 7.1 Wahl der Vorstandsmitglieder 7.2 Wahl der Standeskommissionsmitglieder und deren Präsidenten 7.3 Wahl der Revisionsstelle 8. Varia Dominik Bürgy Dr. Marius Klauser Präsident Direktor
2 B Anträge und Erläuterungen Einleitung Mit Ankündigung vom 25. April 2017 wurden Ort und Zeitpunkt der Generalversamm- lung frühzeitig bekannt gegeben. Die Einladung mit den Traktanden hat spätestens zwei Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung zu erfolgen (Art. 11 Abs. 1 der Statuten). Die Zustellung der Einladung mit den Traktanden erfolgt hiermit fristge- recht. Zu Traktandum 2: Eröffnungsgeschäfte 2.3 Genehmigung des Protokolls der Generalversammlung 2016 Das Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2016 finden Sie im Anhang zur Einladung. Zu Traktandum 3: Änderungen von Reglementen infolge des neuen Mitgliedschaftsmodells Einleitung 2014 wurde von der Generalversammlung bestätigt, dass EXPERTsuisse für alle dipl. Experten der Branche und für alle Grössenklassen von Mitgliedunternehmen der füh- rende Branchenverband sein soll. Entsprechend dieser strategischen Neuausrichtung wurde die Namensänderung von Treuhand-Kammer zu EXPERTsuisse und die Wieder- aufnahme von eidg. dipl. Treuhandexperten als Einzelmitglieder gutgeheissen. Die aktuell vorgesehenen Änderungen der Verbandsreglemente stehen im Zusam- menhang mit dem neu konzipierten Mitgliedschaftsmodell, welches der erwähnten strategischen Ausrichtung wesentlich besser gerecht wird als das bisherige Mitglied- schaftsmodell. Ziel ist eine Optimierung des Mitgliedschafts-, Leistungs- und Mit- gliederbeitragsmodells im balancierten Interesse aller Mitglieder. Die beantragten Neuerungen und Anpassungen erfordern eine inhaltliche und formale Anpassung der Statuten, des Mitgliedschaftsreglements, der Standes- und Berufsre- geln und des Reglements über die Standeskommission und über das unabhängige Schiedsgericht. Der Vorstand, der je zur Hälfte aus Vertretern von grösseren und klei- neren Mitgliedunternehmen und allen 13 Sektionspräsidenten besteht, hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2017 der Optimierung des Mitgliedschafts-, Leistungs- und Mit- gliederbeitragsmodells sowie der Revision der erwähnten Verbands-Reglemente ein- stimmig zugestimmt.
3 Die Mitglieder von EXPERTsuisse haben die vom Vorstand zuhanden der Generalver- sammlung verabschiedeten überarbeiteten Reglemente als Beilage zur vorliegenden Einladungsbroschüre erhalten. Darin finden Sie eine im «track change-Modus» optisch hervorgehobene Aufstellung über alle vom Vorstand beantragten Änderungen. Die wichtigsten Aspekte der Änderungen werden in der Folge kurz dargelegt und an der Generalversammlung nochmals mündlich erläutert. 3.1 Aufnahmen von eidg. dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling EXPERTsuisse möchte sich in Zukunft noch gezielter und nachhaltiger als führender Branchen-, Berufs- und Fachverband in den Gebieten Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand positionieren. Als Expertenverband fühlen wir uns den für unsere Bran- che relevanten Berufsbildern und eidg. Diplomen verpflichtet und möchten daher in Zukunft auch die eidg. dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling als Exper- ten-Einzelmitglieder bei EXPERTsuisse aufnehmen. Je kleiner das Mitgliedunternehmen, desto wichtiger sind auch breit ausgebildete Ex- perten, welche im KMU-Segment einen Kunden möglichst umfassend und nutzenstif- tend unterstützen können in Fragen der Buchführung, eingeschränkten Revision, Steuerberatung und Wirtschaftsberatung. Als solche Experten kommen insbesondere auch eidg. dipl. Treuhandexperten und eidg. dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling in Betracht. Für viele unserer Mitgliedunternehmen haben die genannten Experten eine wichtige Bedeutung, insbesondere bei unseren über 80% Mitgliedunternehmen mit zehn und weniger Mitarbeitenden. Dies auch zur Erfüllung der Anforderung gemäss Mitglied- schaftsreglement, wonach das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan sowie die Geschäftsleitung mehrheitlich aus ordentlichen Einzelmitgliedern zusammengesetzt sein muss. Nachdem die Generalversammlung im Jahr 2014 entschieden hat, die eidg. dipl. Treu- handexperten wieder als Einzelmitglieder aufzunehmen, möchten wir in Zukunft auch die eidg. dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling als Experten-Einzelmit- glieder bei EXPERTsuisse begrüssen. Dies macht eine Anpassung der Statuten und des Mitgliedschaftsreglements nötig.
4 3.2 Neue Mitgliedschafts-, Leistungs- und Mitgliederbeitragslogik Im Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung und den Abklärungen zur Optimie- rung des Mitgliedschafts-, Leistungs- und Mitgliederbeitragsmodells hat sich ergeben, dass das heutige Modell verschiedene Defizite aufweist, u.a. bestehen im heutigen Mit- gliedschaftsmodell zwischen den einzelnen Mitgliederkategorien kaum Leistungsdiffe- renzierungen, was im Ergebnis zu unfairen Beiträgen führt: ••Mitarbeiter von Mitgliedunternehmen profitieren von den gleichen Leistungen/Ra- batten wie Einzelmitglieder in Mitgliedunternehmen, welche dafür aber einen Beitrag bezahlen müssen; ••Passivmitglieder zahlen in bestimmten Sektionen mehr als Aktivmitglieder in ande- ren Sektionen; ••kleinere Mitgliedunternehmen zahlen im Verhältnis weniger für ihre Mitgliedervor- teile als grosse und tragen über ihren weiteren Leistungsbezug weniger zur Kosten- deckung bei, als die grossen Mitgliedunternehmen. Ziel des neuen Mitgliedschaftsmodells ist die Einführung einer neuen, faireren Bei- tragslogik ••mit neuen Beitragsmodalitäten und -sätzen für Mitgliedunternehmen (welche die Bei- träge für Einzelmitglieder in ihrem Unternehmen mitzahlen) und für Einzelmitglieder ausserhalb von Mitgliedunternehmen; ••mit harmonisierten Standardsätzen bzw. integrierter Sektionspauschale; ••mit differenzierten Leistungsangeboten für verschiedene Mitgliedergruppen. Nach der neuen Beitragslogik bezahlen Einzelmitglieder ausserhalb von Mitgliedun- ternehmen einen gesamtschweizerisch einheitlichen Beitrag, der nach Einzelmitglie- derkategorie (Fachmitarbeiter, Experten, Alumni) unterschiedlich ist, wobei darin neu der Sektionsbeitrag inkludiert ist. Mitgliedunternehmen bezahlen neben einer jährli- chen Grundpauschale einen variablen, grössendegressiven Beitrag nach Anzahl Mitar- beiter und Anzahl (kalkulatorischen) Experten (= Experten-Quote). Nach dem neuen Mitgliedschaftsmodell zahlen alle Mitgliedunternehmen mehr als bis- her, dafür sind alle aktuellen Kernpublikationen in elektronischer Version sowie die Einzelmitgliedschaften im Beitrag der Unternehmensmitgliedschaft mitinbegriffen. Für die einzelnen Mitgliederkategorien wurden attraktive Leistungspakete zu einem fairen Preis definiert. Die Leistungen pro Mitgliederkategorie sind klarer definiert und differenziert, dies sowohl zwischen Mitgliedunternehmen und Einzelmitgliedern (z.B. auch bzgl. Qualitätslabel) als auch zwischen den verschiedenen Einzelmitgliederkate-
5 gorien. «Normale Mitarbeiter von Mitgliedunternehmen» erhalten keine Einzelmitglie- derleistungen mehr, ohne auch Einzelmitglied zu sein. Weiter hat sich gezeigt, dass die heutigen Mitgliedschaftsarten und Mitgliedschafts- bezeichnungen den Verhältnissen und Bedürfnissen der Branche zu wenig gerecht werden. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, ist mit dem neuen Mitgliedschafts- modell eine Anpassung der Definition und Bezeichnung der Mitgliedschaftsarten vorge- sehen, dabei wird neu ••zwischen Mitgliedunternehmen, Experten-Einzelmitgliedern, Fachmitarbeiter-Ein- zelmitgliedern, Alumni und Ehrenmitgliedern differenziert (wobei nur Experten-Ein- zelmitglieder und Mitgliedunternehmen das Qualitätslabel verwenden dürfen); ••die Mitgliedschaft als Alumni für ehemalige Experten-Einzelmitglieder, die nicht mehr in der Branche tätig sind, offenstehen; ••die Mitgliedschaft als Fachmitarbeiter-Einzelmitglieder einem breiteren Personen- kreis zugänglich gemacht (Personen mit einem Fachausweis oder einem Bachelor). Die Einführung dieser neuen Mitgliedschafts-, Leistungs- und Mitgliederbeitragslogik macht verschiedene Anpassungen in den Statuten, im Mitgliedschaftsreglement, in den Standes- und Berufsregeln sowie im Reglement über die Standeskommission und über das unabhängige Schiedsgericht notwendig. 3.3 Weitere materielle Aspekte Die im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Mitgliedschaftsmodells stehen- den Anpassungen der Reglemente sollen für einige weitere Modernisierungen und sprachliche Präzisierungen genutzt werden. Im Vordergrund stehen folgende inhaltli- che Anpassungen: EXPERTsuisse-Mitgliedunternehmen wollen von einem starken Qualitätslabel profitie- ren, was weiterhin über entsprechende Vorgaben und Überprüfungen sichergestellt wird. Für Revisionsmandate sind weitgehende Qualitätsvorgaben und entsprechende Qualitätssicherungssysteme gelebte Praxis bei den Mitgliedunternehmen von EXPERT- suisse (QS1). Bei Nicht-Revisionsmandaten ist die Qualitätssicherung heute sehr unter- schiedlich. Um den hohen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden, schlägt der Vorstand daher für alle Mitgliedunternehmen ergänzend zu den heutigen Qualitätsanforderungen und -sicherungen situationspassende Minimalvorgaben für die Annahme und Abwick- lung von Nicht-Revisionsmandaten vor (vgl. Teil III Abs. 2 und Abs. 3 lit. d. sowie Abs. 4 E-Standes- und Berufsregeln). Die ständige Weiterentwicklung des Datenschutzrechts macht eine Klausel zur Nut- zung der Daten notwendig. Die Erfassung, Nutzung und Bearbeitung solcher Daten
6 muss klar geregelt werden. Zudem erfordert die Einführung des neuen Mitglied- schaftsmodells inskünftig eine systematische Erfassung des Arbeitgebers der Einzel- mitglieder (vgl. Art. 3 und Art. 14 Abs. 4 E-Mitgliedschaftsreglement). Über die Aufnahme von Mitgliedern beschliesst heute der Ausschuss des Vorstands auf Antrag der Mitgliedschaftskommission, welche sich aus den 13 Sektionspräsidenten zu- sammensetzt. Die Aufnahmegesuche werden von der Geschäftsstelle geprüft und der Mitgliedschaftskommission zur Beurteilung und Antragstellung vorgelegt. Diese Rege- lung kommt noch aus einer Zeit, in der die 13 Sektionspräsidenten nicht Mitglied des Vorstands waren. Der Vorstand möchte mit der Einführung des neuen Mitgliedschafts- modells den Aufnahmeprozess vereinfachen und schlägt daher vor, dass die Mitglied- schaftskommission in Zukunft selbstständig über die Gesuche entscheidet (vgl. Art. 15 lit. l E-Statuten sowie Art. 4, Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 E-Mitgliedschaftsreglement). Zudem wurde die geltende Regelung für Holdinggesellschaften erweitert. Danach be- steht grundsätzlich neu für alle in der Branche tätigen Gruppengesellschaften in der Schweiz die Pflicht, dem Verband beizutreten (Art. 7 Abs. 4 E-Mitgliedschaftsregle- ment). So kann sichergestellt werden, dass im Vergleich von Mitgliedunternehmen nicht unfaire Mitgliederbeiträge aufgrund von unterschiedlichen rechtlicher Organi- sationsstrukturen entstehen. Schliesslich wurden die Bestimmungen zum Mitgliederverzeichnis (Art. 3 Abs. 2 E-Statuten), zur Einberufung und Durchführung der Generalversammlung (Art. 11 E-Statuten), zur Beschlussfassung (Art. 14 Abs. 2 E-Statuten) und zur Revisions- stelle (Art. 22 E-Statuten) angepasst bzw. präzisiert. Daneben sind noch einige kleinere formelle Anpassungen (z. B. Art. 2 Abs. 3 E-Statuten) und orthografische Korrekturen der Statuten sowie des Mitgliedschaftsreglements notwendig. 3.4 Abstimmung und Verabschiedung der Änderungen in den EXPERTsuisse- Reglementen Antrag 1 (zu Traktandum 3.1): Der Vorstand beantragt der Generalversammlung die Zustimmung zur Aufnahme der eidg. dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und die Zustimmung zur entsprechenden Revision der Statuten (Art. 24 Abs. 3a E-Statuten) sowie des Mit- gliedschaftsreglements (Art. 2 Abs. 2 lit. a und Art. 10 Abs. 2 E-Mitgliedschaftsregle- ment) mit Inkraftsetzung per 1. April 2018. Antrag 2 (zu Traktandum 3.2): Der Vorstand beantragt der Generalversammlung die Zustimmung zum neuen Mitglied- schaftsmodell inkl. der neuen Beitragslogik und die Zustimmung zur entsprechenden Revision der Statuten (Art. 3, Art. 10 lit. g und j, Art. 14 Abs. 2, 3 und 4, Art. 15 lit. k, Art. 23,
7 Art. 24 Abs. 2, Art. 28 Abs. 3 und Art. 35 E-Statuten), des Mitgliedschaftsreglements (Art. 2, Teil II lit. A–E, Art. 14, Art. 15 Abs. 3 lit. b, Art. 16 und Art. 25 E-Mitgliedschaftsreg- lement), der Standes- und Berufsregeln (Teil I Abs. 2 der Standes- und Berufsregeln) sowie des Reglements über die Standeskommission und über das unabhängige Schieds- gericht (Art. 2 Abs. 1 E-Reglement über die Standeskommission und über das unabhän- gige Schiedsgericht) mit Inkraftsetzung per 1. April 2018. Antrag 3 (zu Traktandum 3.3): Der Vorstand beantragt der Generalversammlung, die weiteren Änderungen zu geneh- migen und der entsprechenden Revision der Statuten (Art. 2 Abs. 3, 5 und 8, Art. 3. Abs. 2, Art. 4, Art. 5, Art. 6, Art. 7 lit. d, Art. 11, Art. 14 Abs. 2 und 4, Art. 15 lit. b, c, f, I und m, Art. 16 Abs. 2, Art. 19 Abs. 2 lit. i, Art. 20 Abs. 1, Art. 22 und Art. 33 E-Statuten), des Mit- gliedschaftsreglements (Art. 3, Teil II lit. A, Art. 7 Abs. 1 lit. a und Abs. 4 und 5, Art. 8 Abs. 2 und 4, Art. 9, Art. 15 Abs. 1 lit. b und c, Art. 17 Abs. 1, Art. 22 und Art. 23 Abs. 1 E-Mitgliedschaftsreglement) und der Standes- und Berufsregeln (Teil I Abs. 3 und Teil III Abs. 2, Abs. 3 lit. d und Abs. 4 E-Standes- und Berufsregeln) zuzustimmen mit In- kraftsetzung per 1. April 2018. Zu Traktandum 4: Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung 4.1 Abnahme des Jahresberichts 2016/17 Mit der Einladung zur Generalversammlung wurde Ihnen gleichzeitig der Jahresbericht 2016/17 zugestellt. Der Vorstand beantragt der Generalversammlung, den vorliegenden Jahresbericht zu genehmigen. 4.2 Abnahme der Jahresrechnung 2016/17 Mit der Einladung zur Generalversammlung wurde Ihnen gleichzeitig die Jahresrech- nung 2016/17, inkl. des Revisionsberichts vom 23. Mai 2017 zugeschickt. Der Vorstand beantragt der Generalversammlung, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
8 Zu Traktandum 5: Festlegung der Mitgliederbeiträge 2018/19 (nach neuer Logik) Die Mitgliederbeiträge für das laufende Mitgliedschaftsjahr 2017/18 (Zeitdauer vom 1. April 2017 bis 31. März 2018) wurden an der Generalversammlung vom 15. Septem- ber 2016 festgelegt. Für die Zeitdauer vom 1. April 2018 bis 31. März 2019 beantragt der Vorstand der Gene- ralversammlung, aufgrund der Einführung des neuen Mitgliedschafts- und Beitrags- modells folgende Beiträge: Kategorien Mitgliederbeiträge (inkl. Sektionspauschale) Einzelmitglieder (ausserhalb von Mitgliedunternehmen) Experten-Einzelmitglieder 290 CHF Fachmitarbeiter-Einzelmitglieder 220 CHF Alumni 140 CHF Einzelmitglieder in Mitgliedunternehmen Im Beitrag der Mitgliedunternehmen inbegriffen Mitgliedunternehmen inkl. Niederlassungen Pauschale 1'500 CHF Variabler Teil nach Anzahl Mitarbeiter und pro Mitarbeiter 60 CHF kalkulatorischem Experten (vgl. Experten- pro kalkulatorischem Experten 290 CHF Quote) inkl. Mengenrabatt nach Grössen- kategorie auf variablem Teil* * Variabler Beitrag Mitgliedunternehmen = [CHF 60 * Anzahl Mitarbeiter * Mengenrabatt] + [CHF 290 * Anzahl Mitarbeiter * Experten-Quote * Mengenrabatt] Kategorie Experten-Quote in % Mengenrabatt in % MU > 500 20 30 MU 51–500 25 20 MU 21–50 30 10 MU 11–20 35 0 MU 6–10 40 0 MU 2–5 50 0 MU 1 100 0
9 Zu Traktandum 7: Wahlen 7.1 Wahl von Vorstandsmitgliedern für die Periode 2017–2019 Gemäss Art. 10 lit. a der Statuten wählt die Generalversammlung diejenigen Mitglieder des Vorstands, welche nicht von Amtes wegen aufgrund ihrer Funktion Mitglied des Vorstands sind. Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt (Art. 17 Abs. 1 der Statuten). Aktuelle Zusammensetzung der «frei» gewählten Vorstandsmitglieder (Stand 15. Juli 2017): Dominik Bürgy, Stäfa, Präsident 2015–2017 Denis Boivin, Fribourg 2016–2018 Erich Ettlin, Kerns 2015–2017 Dr. Manfred Fey, St. Gallen 2015–2017 Thomas Kade, Zürich 2015–2017 Jörg Knecht, Aarau 2015–2017 Marianne Lüthi, Walchwil 2016–2018 Claudio Moro, Pedrinate 2015–2017 Philipp Rickert, Zürich 2016–2018 Peter Ritter, Wangs 2015–2017 Christine Robin-Kreis, Genf 2015–2017 Urs Santschi, Pfeffingen 2015–2017 Roger Saul, Lausanne 2016–2018 Rolf Schönauer, Zürich 2015–2017 Vincent Vocat, Chablais 2016–2018
10 Die Statuten sehen in Art. 16 Abs. 1 vor, dass die Sektionspräsidenten, die Präsidenten der wesentlichen Fachbereiche und die Vorsitzenden der Geschäftsleitung der gröss- ten fünf Mitgliedunternehmen aufgrund ihrer Funktion Mitglied des Vorstands sind. Aktuelle Zusammensetzung der Vorstandsmitglieder, welche «ex officio» im Amt sind (Stand 15. Juli 2017): Sektionspräsidentinnen und Sektionspräsidenten Bruno Faoro, Zürich Sektionspräsident Sektion Zürich Patrick Fawer, Riehen Sektionspräsident Sektion Basel Region Marco Hürsch, Neuenhof Sektionspräsident Sektion Aargau Aude Joly, Biel Sektionspräsidentin Sektion Neuenburg & Jura Bernadette Koch, Oberkirch Sektionspräsidentin Sektion Bern Claudia Mattig, Kerns Sektionspräsidentin Sektion Zentralschweiz Claudia Meier, Muolen Sektionspräsidentin Sektion Ostschweiz Luc Oesch, Echandens-Denges Sektionspräsident Sektion Waadt Sandro Prosperi, Gnosca Sektionspräsident Sektion Italienische Schweiz Andreas Riedi, Chur Sektionspräsident Sektion Graubünden & FL Martine Rouiller, Fribourg Sektionspräsidentin Sektion Freiburg André Tinguely, Satigny Sektionspräsident Sektion Genf Jean-Luc Wassmer, Morgins Sektionspräsident Sektion Wallis Fachbereichspräsidenten René Buchmann, Allschwil Fachbereichspräsident Rechnungslegung Thomas Koller, Pfaffhausen Fachbereichspräsident Wirtschaftsberatung / Treuhand Martin Nay, Winterthur Fachbereichspräsident Wirtschaftsprüfung (Industrie/Handel/Dienstleistungen) Dr. Markus R. Neuhaus, Birchwil Fachbereichspräsident Steuern Thomas Romer, Aeugst am Albis Fachbereichspräsident Wirtschaftsprüfung Finanzmarkt
11 Vorsitzende der Geschäftsleitung der grössten fünf Mitgliedunternehmen Urs Honegger, Wollerau Vorsitzender/Vertreter der Geschäftsleitung PWC Stefan Pfister, Triboltingen Vorsitzender/Vertreter der Geschäftsleitung KPMG Reto Savoia, Oberwil-Lieli Vorsitzender/Vertreter der Geschäftsleitung Deloitte Werner Schiesser, Adliswil Vorsitzender/Vertreter der Geschäftsleitung BDO Marcel Stalder, Rothenburg Vorsitzender/Vertreter der Geschäftsleitung EY Für die Amtsdauer 2017–2019 beantragt der Vorstand der Generalversammlung die Wahl folgender Personen in den Vorstand: Dominik Bürgy, Stäfa, Präsident Wiederwahl Jose Caneda, Vionnaz Neuwahl Erich Ettlin, Kerns Wiederwahl Dr. Manfred Fey, St. Gallen Wiederwahl Claudia Mattig, Schwyz* freie Wahl Claudio Moro, Pedrinate Wiederwahl Werner Pfäffli, Benken Neuwahl Peter Ritter, Wangs Wiederwahl Christine Robin-Kreis, Genf Wiederwahl Thomas Romer, Aeugst am Albis* freie Wahl Urs Santschi, Pfeffingen Wiederwahl Rolf Schönauer, Zürich Wiederwahl Thomas Züger, Galgenen Neuwahl * Claudia Mattig und Thomas Romer sind aktuell «ex officio» im Vorstand, sollten aber aufgrund ihrer Tätigkeit im Vorstandsausschuss/Verwaltungsrat offiziell als «freige- wähltes Mitglied» gewählt werden.
12 7.2 Wahl der Standeskommissionsmitglieder und deren Präsidenten Für die Amtsdauer 2017–2019 beantragt der Vorstand der Generalversammlung die Wahl folgender Personen in die Standeskommission: Hans-Ulrich Pfyffer, Wohlen, Präsident Wiederwahl Marc-André Ballestraz, Grône Wiederwahl Gaston Baudet, Corminboeuf Wiederwahl Christophe Boy, Attalens Wiederwahl Pascal Brügger, Fribourg Neuwahl Anne Cheseaux, Jona Wiederwahl Fabrizio De Stefani, Aranno Wiederwahl Tiffany Dévaud, Vuisternens-Romont Neuwahl Christoph Dolensky, Pfeffingen Wiederwahl Guiseppe Ferrari, Balerna Wiederwahl Moritz Heidegger, Triesen Wiederwahl Oskar Heiniger, Oberwil Wiederwahl Mischa Imboden, Ried-Brig Wiederwahl Marinette Kellenberger, Yverdon-les-Bains Wiederwahl Jörg Knecht, Aarau Neuwahl Orlando Lanfranchi, Meisterschwanden Neuwahl Serge Laville, Delémont Wiederwahl Florian Magnollay, Etoy Wiederwahl Hanspeter Plozza, Kleinlützel Wiederwahl Maryann Rohner, Zürich Wiederwahl Dr. Frantisek Safarik, Basel Wiederwahl Achim Schäfer, Wollerau Wiederwahl Dominik Spiess, Chêne-Bougeries Wiederwahl Hans Jürg Steiner, Gümligen Wiederwahl Sonja Stirnimann, Rotkreuz Neuwahl Hansjörg Stöckli, Subingen Wiederwahl Willy Wenger, Biberstein Wiederwahl
13 Demission aus dem Vorstand: Fabio Dell’ Anna (per 15. September 2016) Thomas Kade (per 6. September 2017) Thomas Knecht (per 6. September 2017 Orlando Lanfranchi (per 31. September 2016) Demission aus der Standeskommission: Jacques Ceriani (per 6. September 2017) Dr. Edgar Fluri, (per 6. September 2017) Dino Lucadamo (per 6. September 2017) Fredy Luthiger (per 6. September 2017) Peter Maurer (per 6. September 2017) Peter Brian Quigley (per 6. September 2017) Beat Schnider (per 6. September 2017) Gilberto Zwahlen (per 6. September 2017) 7.3 Wahl der Revisionsstelle Der Vorstand beantragt der Generalversammlung, die Aeberli Treuhand AG, Zürich, für eine weitere Amtsperiode als Revisionsstelle zu wählen.
14 C Organisatorische Hinweise Zutritts-/Stimmkarte Einzelmitglieder erhalten zu dieser Einladung eine Zutritts-/Stimmkarte in weisser, die Hauptsitze der Mitgliedunternehmen in grüner Farbe. Personen, welche EXPERT- suisse als Einzelmitglieder angehören und zugleich ein Mitgliedunternehmen vertre- ten, werden gebeten, beide Einladungen zur Generalversammlung mitzubringen. Alle übrigen Mitglieder (Passiv- und Juniormitglieder) erhalten eine gelbe Zutrittskarte, welche als Zutrittskarte zur Generalversammlung mitzunehmen ist. Zur Ermittlung der Präsenz an der GV werden die stimmberechtigten Mitglieder von EXPERTsuisse gebeten, am Eingang ihre weisse (Einzelmitglieder) oder grüne (Unter- nehmensmitglieder) Zutrittskarte abzugeben. Stimmberechtigung an der Generalversammlung Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder (Einzelmitglieder und Mitgliedun- ternehmen) von EXPERTsuisse. Im offenen Verfahren hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme (Art. 14 Abs. 3 Statuten). Im geheimen Verfahren verfügen Einzelmitglie- der über je eine Stimme, die Stimmrechte der Mitgliedunternehmen bemessen sich nach deren jeweiligem Mitarbeiterbestand (Art. 14 Abs. 3 Statuten). Das geheime Ver- fahren wird durchgeführt, wenn mindestens zehn Mitglieder dies verlangen oder der Vorsitzende es anordnet (Art. 14 Abs. 2 Statuten). Im geheimen Verfahren erfolgt die Abstimmung mit Abgabe der Stimmkarte an der Versammlung. Stimmanteile bei der Überarbeitung von Verbandserlassen Die Generalversammlung ist zuständig für den Erlass und die Änderung der Statuten und des Mitgliedschaftsreglements (Art. 10 lit. g Statuten). Die Änderung dieser Regle- mente erfordert eine 2/3 Mehrheit der Stimmen der anwesenden ordentlichen Mitglie- der (Art. 14 Abs. 2 Statuten). Gemäss den Statuten ist der Vorstand für die Genehmi- gung von weiteren Reglementen und Richtlinien sowie von weiteren Verbandserlassen zuständig (Art. 15 lit. g Statuten).
15 D Anhänge –– Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2016 –– Jahresbericht Geschäftsjahr 2016/17 –– Jahresrechnung 2016/17, inkl. des Revisionsberichts vom 23. Mai 2017 –– Übersicht zur Einführung des neuen Mitgliedschaftsmodells –– Statuten mit Änderungsvorschlägen (als track changes) –– Mitgliedschaftsreglement mit Änderungsvorschlägen (als track changes) –– Standes- und Berufsregeln mit Änderungsvorschlägen (als track changes) –– Reglement über die Standeskommission und über das unabhängige Schiedsgericht mit Änderungsvorschlägen (als track changes) –– Zutritts- bzw. Stimmkarte
EXPERTsuisse Jungholzstrasse 43 Postfach CH-8050 Zürich
Ja, ich nehme an der ordentlichen GV 2017 teil. Ja, ich nehme zusätzlich an der Jahrestagung 2017 teil. Ich bin: Einzelmitglied Mitgliedunternehmen Passiv- oder Juniormitglied Firma: Anrede: Herr Frau Name: Vorname: Strasse: PLZ: Ort: E-Mail:
Sie können auch lesen