Einladung zur ordentlichen General versammlung 2017 - September 2017 Kongress- und Kursaal Bern - EXPERTsuisse

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Einladung zur ordentlichen
General­versammlung 2017
6. September 2017
Kongress- und Kursaal Bern
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Einladung zur ordentlichen Generalversammlung von EXPERTsuisse
Datum: Mittwoch, 6. September 2017
Einlass: 10:00 Uhr
Start: 10:30 Uhr (bis ca. 11:30 Uhr)
Ort: Kongress- und Kursaal Bern, Kornhausstrasse 3, 3000 Bern

A        Traktanden

1.   Einleitung/Begrüssung durch den Präsidenten
2.   Eröffnungsgeschäfte
     2.1 Präsenz
     2.2 Bezeichnung des Protokollführers und der Stimmenzähler
     2.3 Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Generalversammlung 2016
3.   Änderungen von Reglementen infolge des neuen Mitgliedschaftsmodells
     3.1 Aufnahme von eidg. dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling
     3.2 Neue Mitgliedschafts-, Leistungs- und Mitgliederbeitragslogik
     3.3 Weitere materielle Aspekte (Klausel Qualitätssicherung, Anpassung
         Aufnahmeprozess, Klausel Gruppenverhältnisse, etc.) und formelle
         Präzisierungen
     3.4 Abstimmung und Verabschiedung der Änderungen in den
         EXPERTsuisse-Reglementen (je einzeln zu Trakt. 3.1, 3.2 und 3.3)
4.   Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung
     4.1 Abnahme des Jahresberichts 2016/17
     4.2 Abnahme der Jahresrechnung 2016/17
5.   Festlegung der Mitgliederbeiträge 2018/19 (nach neuer Logik)
6.   Décharge-Erteilung
     6.1 Entlastung des Vorstands
     6.2 Entlastung des Ausschusses des Vorstands
     6.3 Entlastung der Geschäftsleitung
7.   Wahlen
     7.1 Wahl der Vorstandsmitglieder
     7.2 Wahl der Standeskommissionsmitglieder und deren Präsidenten
     7.3 Wahl der Revisionsstelle
8.   Varia

Dominik Bürgy               Dr. Marius Klauser
Präsident                   Direktor
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B       Anträge und Erläuterungen

Einleitung
Mit Ankündigung vom 25. April 2017 wurden Ort und Zeitpunkt der Generalversamm-
lung frühzeitig bekannt gegeben. Die Einladung mit den Traktanden hat spätestens
zwei Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung zu erfolgen (Art. 11 Abs. 1 der
Statuten). Die Zustellung der Einladung mit den Traktanden erfolgt hiermit fristge-
recht.

Zu Traktandum 2: Eröffnungsgeschäfte
2.3 Genehmigung des Protokolls der Generalversammlung 2016
Das Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2016 finden
Sie im Anhang zur Einladung.

Zu Traktandum 3: Änderungen von Reglementen infolge des neuen
Mitgliedschaftsmodells

Einleitung
2014 wurde von der Generalversammlung bestätigt, dass EXPERTsuisse für alle dipl.
Experten der Branche und für alle Grössenklassen von Mitgliedunternehmen der füh-
rende Branchenverband sein soll. Entsprechend dieser strategischen Neuausrichtung
wurde die Namensänderung von Treuhand-Kammer zu EXPERTsuisse und die Wieder-
aufnahme von eidg. dipl. Treuhandexperten als Einzelmitglieder gutgeheissen.
Die aktuell vorgesehenen Änderungen der Verbandsreglemente stehen im Zusam-
menhang mit dem neu konzipierten Mitgliedschaftsmodell, welches der erwähnten
strategischen Ausrichtung wesentlich besser gerecht wird als das bisherige Mitglied-
schaftsmodell. Ziel ist eine Optimierung des Mitgliedschafts-, Leistungs- und Mit-
gliederbeitragsmodells im balancierten Interesse aller Mitglieder.
Die beantragten Neuerungen und Anpassungen erfordern eine inhaltliche und formale
Anpassung der Statuten, des Mitgliedschaftsreglements, der Standes- und Berufsre-
geln und des Reglements über die Standeskommission und über das unabhängige
Schiedsgericht. Der Vorstand, der je zur Hälfte aus Vertretern von grösseren und klei-
neren Mitgliedunternehmen und allen 13 Sektionspräsidenten besteht, hat an seiner
Sitzung vom 29. Juni 2017 der Optimierung des Mitgliedschafts-, Leistungs- und Mit-
gliederbeitragsmodells sowie der Revision der erwähnten Verbands-Reglemente ein-
stimmig zugestimmt.
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Die Mitglieder von EXPERTsuisse haben die vom Vorstand zuhanden der Generalver-
sammlung verabschiedeten überarbeiteten Reglemente als Beilage zur vorliegenden
Einladungsbroschüre erhalten. Darin finden Sie eine im «track change-Modus» optisch
hervorgehobene Aufstellung über alle vom Vorstand beantragten Änderungen.
Die wichtigsten Aspekte der Änderungen werden in der Folge kurz dargelegt und an der
Generalversammlung nochmals mündlich erläutert.

3.1 Aufnahmen von eidg. dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling
EXPERTsuisse möchte sich in Zukunft noch gezielter und nachhaltiger als führender
Branchen-, Berufs- und Fachverband in den Gebieten Wirtschaftsprüfung, Steuern
und Treuhand positionieren. Als Expertenverband fühlen wir uns den für unsere Bran-
che relevanten Berufsbildern und eidg. Diplomen verpflichtet und möchten daher in
Zukunft auch die eidg. dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling als Exper-
ten-Einzelmitglieder bei EXPERTsuisse aufnehmen.
Je kleiner das Mitgliedunternehmen, desto wichtiger sind auch breit ausgebildete Ex-
perten, welche im KMU-Segment einen Kunden möglichst umfassend und nutzenstif-
tend unterstützen können in Fragen der Buchführung, eingeschränkten Revision,
Steuerberatung und Wirtschaftsberatung. Als solche Experten kommen insbesondere
auch eidg. dipl. Treuhandexperten und eidg. dipl. Experten in Rechnungslegung und
Controlling in Betracht.
Für viele unserer Mitgliedunternehmen haben die genannten Experten eine wichtige
Bedeutung, insbesondere bei unseren über 80% Mitgliedunternehmen mit zehn und
weniger Mitarbeitenden. Dies auch zur Erfüllung der Anforderung gemäss Mitglied-
schaftsreglement, wonach das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan sowie die
Geschäftsleitung mehrheitlich aus ordentlichen Einzelmitgliedern zusammengesetzt
sein muss.
Nachdem die Generalversammlung im Jahr 2014 entschieden hat, die eidg. dipl. Treu-
handexperten wieder als Einzelmitglieder aufzunehmen, möchten wir in Zukunft auch
die eidg. dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling als Experten-Einzelmit-
glieder bei EXPERTsuisse begrüssen. Dies macht eine Anpassung der Statuten und
des Mitgliedschaftsreglements nötig.
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3.2 Neue Mitgliedschafts-, Leistungs- und Mitgliederbeitragslogik
Im Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung und den Abklärungen zur Optimie-
rung des Mitgliedschafts-, Leistungs- und Mitgliederbeitragsmodells hat sich ergeben,
dass das heutige Modell verschiedene Defizite aufweist, u.a. bestehen im heutigen Mit-
gliedschaftsmodell zwischen den einzelnen Mitgliederkategorien kaum Leistungsdiffe-
renzierungen, was im Ergebnis zu unfairen Beiträgen führt:
••Mitarbeiter von Mitgliedunternehmen profitieren von den gleichen Leistungen/Ra-
 batten wie Einzelmitglieder in Mitgliedunternehmen, welche dafür aber einen Beitrag
 bezahlen müssen;
••Passivmitglieder zahlen in bestimmten Sektionen mehr als Aktivmitglieder in ande-
 ren Sektionen;
••kleinere Mitgliedunternehmen zahlen im Verhältnis weniger für ihre Mitgliedervor-
 teile als grosse und tragen über ihren weiteren Leistungsbezug weniger zur Kosten-
 deckung bei, als die grossen Mitgliedunternehmen.
Ziel des neuen Mitgliedschaftsmodells ist die Einführung einer neuen, faireren Bei-
tragslogik
••mit neuen Beitragsmodalitäten und -sätzen für Mitgliedunternehmen (welche die Bei-
 träge für Einzelmitglieder in ihrem Unternehmen mitzahlen) und für Einzelmitglieder
 ausserhalb von Mitgliedunternehmen;
••mit harmonisierten Standardsätzen bzw. integrierter Sektionspauschale;
••mit differenzierten Leistungsangeboten für verschiedene Mitgliedergruppen.
Nach der neuen Beitragslogik bezahlen Einzelmitglieder ausserhalb von Mitgliedun-
ternehmen einen gesamtschweizerisch einheitlichen Beitrag, der nach Einzelmitglie-
derkategorie (Fachmitarbeiter, Experten, Alumni) unterschiedlich ist, wobei darin neu
der Sektionsbeitrag inkludiert ist. Mitgliedunternehmen bezahlen neben einer jährli-
chen Grundpauschale einen variablen, grössendegressiven Beitrag nach Anzahl Mitar-
beiter und Anzahl (kalkulatorischen) Experten (= Experten-Quote).
Nach dem neuen Mitgliedschaftsmodell zahlen alle Mitgliedunternehmen mehr als bis-
her, dafür sind alle aktuellen Kernpublikationen in elektronischer Version sowie die
Einzelmitgliedschaften im Beitrag der Unternehmensmitgliedschaft mitinbegriffen.
Für die einzelnen Mitgliederkategorien wurden attraktive Leistungspakete zu einem
fairen Preis definiert. Die Leistungen pro Mitgliederkategorie sind klarer definiert und
differenziert, dies sowohl zwischen Mitgliedunternehmen und Einzelmitgliedern (z.B.
auch bzgl. Qualitätslabel) als auch zwischen den verschiedenen Einzelmitgliederkate-
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gorien. «Normale Mitarbeiter von Mitgliedunternehmen» erhalten keine Einzelmitglie-
derleistungen mehr, ohne auch Einzelmitglied zu sein.
Weiter hat sich gezeigt, dass die heutigen Mitgliedschaftsarten und Mitgliedschafts-
bezeichnungen den Verhältnissen und Bedürfnissen der Branche zu wenig gerecht
werden. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, ist mit dem neuen Mitgliedschafts-
modell eine Anpassung der Definition und Bezeichnung der Mitgliedschaftsarten vorge-
sehen, dabei wird neu
••zwischen Mitgliedunternehmen, Experten-Einzelmitgliedern, Fachmitarbeiter-Ein-
 zelmitgliedern, Alumni und Ehrenmitgliedern differenziert (wobei nur Experten-Ein-
 zelmitglieder und Mitgliedunternehmen das Qualitätslabel verwenden dürfen);
••die Mitgliedschaft als Alumni für ehemalige Experten-Einzelmitglieder, die nicht mehr
 in der Branche tätig sind, offenstehen;
••die Mitgliedschaft als Fachmitarbeiter-Einzelmitglieder einem breiteren Personen-
 kreis zugänglich gemacht (Personen mit einem Fachausweis oder einem Bachelor).
Die Einführung dieser neuen Mitgliedschafts-, Leistungs- und Mitgliederbeitragslogik
macht verschiedene Anpassungen in den Statuten, im Mitgliedschaftsreglement, in
den Standes- und Berufsregeln sowie im Reglement über die Standeskommission und
über das unabhängige Schiedsgericht notwendig.

3.3 Weitere materielle Aspekte
Die im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Mitgliedschaftsmodells stehen-
den Anpassungen der Reglemente sollen für einige weitere Modernisierungen und
sprachliche Präzisierungen genutzt werden. Im Vordergrund stehen folgende inhaltli-
che Anpassungen:
EXPERTsuisse-Mitgliedunternehmen wollen von einem starken Qualitätslabel profitie-
ren, was weiterhin über entsprechende Vorgaben und Überprüfungen sichergestellt
wird. Für Revisionsmandate sind weitgehende Qualitätsvorgaben und entsprechende
Qualitätssicherungssysteme gelebte Praxis bei den Mitgliedunternehmen von EXPERT-
suisse (QS1). Bei Nicht-Revisionsmandaten ist die Qualitätssicherung heute sehr unter-
schiedlich. Um den hohen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden, schlägt der Vorstand
daher für alle Mitgliedunternehmen ergänzend zu den heutigen Qualitätsanforderungen
und -sicherungen situationspassende Minimalvorgaben für die Annahme und Abwick-
lung von Nicht-Revisionsmandaten vor (vgl. Teil III Abs. 2 und Abs. 3 lit. d. sowie Abs. 4
E-Standes- und Berufsregeln).
Die ständige Weiterentwicklung des Datenschutzrechts macht eine Klausel zur Nut-
zung der Daten notwendig. Die Erfassung, Nutzung und Bearbeitung solcher Daten
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muss klar geregelt werden. Zudem erfordert die Einführung des neuen Mitglied-
schaftsmodells inskünftig eine systematische Erfassung des Arbeitgebers der Einzel-
mitglieder (vgl. Art. 3 und Art. 14 Abs. 4 E-Mitgliedschaftsreglement).
Über die Aufnahme von Mitgliedern beschliesst heute der Ausschuss des Vorstands auf
Antrag der Mitgliedschaftskommission, welche sich aus den 13 Sektionspräsidenten zu-
sammensetzt. Die Aufnahmegesuche werden von der Geschäftsstelle geprüft und der
Mitgliedschaftskommission zur Beurteilung und Antragstellung vorgelegt. Diese Rege-
lung kommt noch aus einer Zeit, in der die 13 Sektionspräsidenten nicht Mitglied des
Vorstands waren. Der Vorstand möchte mit der Einführung des neuen Mitgliedschafts-
modells den Aufnahmeprozess vereinfachen und schlägt daher vor, dass die Mitglied-
schaftskommission in Zukunft selbstständig über die Gesuche entscheidet (vgl. Art. 15
lit. l E-Statuten sowie Art. 4, Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 E-Mitgliedschaftsreglement).
Zudem wurde die geltende Regelung für Holdinggesellschaften erweitert. Danach be-
steht grundsätzlich neu für alle in der Branche tätigen Gruppengesellschaften in der
Schweiz die Pflicht, dem Verband beizutreten (Art. 7 Abs. 4 E-Mitgliedschaftsregle-
ment). So kann sichergestellt werden, dass im Vergleich von Mitgliedunternehmen
nicht unfaire Mitgliederbeiträge aufgrund von unterschiedlichen rechtlicher Organi-
sationsstrukturen entstehen.
Schliesslich wurden die Bestimmungen zum Mitgliederverzeichnis (Art. 3 Abs. 2
E-Statuten), zur Einberufung und Durchführung der Generalversammlung (Art. 11
E-Statuten), zur Beschlussfassung (Art. 14 Abs. 2 E-Statuten) und zur Revisions-
stelle (Art. 22 E-Statuten) angepasst bzw. präzisiert. Daneben sind noch einige
kleinere formelle Anpassungen (z. B. Art. 2 Abs. 3 E-Statuten) und orthografische
Korrekturen der Statuten sowie des Mitgliedschaftsreglements notwendig.

3.4 Abstimmung und Verabschiedung der Änderungen in den EXPERTsuisse-
    Reglementen

Antrag 1 (zu Traktandum 3.1):
Der Vorstand beantragt der Generalversammlung die Zustimmung zur Aufnahme der
eidg. dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und die Zustimmung zur
entsprechenden Revision der Statuten (Art. 24 Abs. 3a E-Statuten) sowie des Mit-
gliedschaftsreglements (Art. 2 Abs. 2 lit. a und Art. 10 Abs. 2 E-Mitgliedschaftsregle-
ment) mit Inkraftsetzung per 1. April 2018.
Antrag 2 (zu Traktandum 3.2):
Der Vorstand beantragt der Generalversammlung die Zustimmung zum neuen Mitglied-
schaftsmodell inkl. der neuen Beitragslogik und die Zustimmung zur entsprechenden
Revision der Statuten (Art. 3, Art. 10 lit. g und j, Art. 14 Abs. 2, 3 und 4, Art. 15 lit. k, Art. 23,
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Art. 24 Abs. 2, Art. 28 Abs. 3 und Art. 35 E-Statuten), des Mitgliedschaftsreglements
(Art. 2, Teil II lit. A–E, Art. 14, Art. 15 Abs. 3 lit. b, Art. 16 und Art. 25 E-Mitgliedschaftsreg-
lement), der Standes- und Berufsregeln (Teil I Abs. 2 der Standes- und Berufsregeln)
sowie des Reglements über die Standeskommission und über das unabhängige Schieds-
gericht (Art. 2 Abs. 1 E-Reglement über die Standeskommission und über das unabhän-
gige Schiedsgericht) mit Inkraftsetzung per 1. April 2018.
Antrag 3 (zu Traktandum 3.3):
Der Vorstand beantragt der Generalversammlung, die weiteren Änderungen zu geneh-
migen und der entsprechenden Revision der Statuten (Art. 2 Abs. 3, 5 und 8, Art. 3. Abs.
2, Art. 4, Art. 5, Art. 6, Art. 7 lit. d, Art. 11, Art. 14 Abs. 2 und 4, Art. 15 lit. b, c, f, I und m,
Art. 16 Abs. 2, Art. 19 Abs. 2 lit. i, Art. 20 Abs. 1, Art. 22 und Art. 33 E-Statuten), des Mit-
gliedschaftsreglements (Art. 3, Teil II lit. A, Art. 7 Abs. 1 lit. a und Abs. 4 und 5, Art. 8
Abs. 2 und 4, Art. 9, Art. 15 Abs. 1 lit. b und c, Art. 17 Abs. 1, Art. 22 und Art. 23 Abs. 1
E-Mitgliedschaftsreglement) und der Standes- und Berufsregeln (Teil I Abs. 3 und Teil
III Abs. 2, Abs. 3 lit. d und Abs. 4 E-Standes- und Berufsregeln) zuzustimmen mit In-
kraftsetzung per 1. April 2018.

Zu Traktandum 4: Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung
4.1 Abnahme des Jahresberichts 2016/17
Mit der Einladung zur Generalversammlung wurde Ihnen gleichzeitig der Jahresbericht
2016/17 zugestellt.
Der Vorstand beantragt der Generalversammlung, den vorliegenden Jahresbericht zu
genehmigen.

4.2 Abnahme der Jahresrechnung 2016/17
Mit der Einladung zur Generalversammlung wurde Ihnen gleichzeitig die Jahresrech-
nung 2016/17, inkl. des Revisionsberichts vom 23. Mai 2017 zugeschickt.
Der Vorstand beantragt der Generalversammlung, die vorliegende Jahresrechnung zu
genehmigen.
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Zu Traktandum 5: Festlegung der Mitgliederbeiträge 2018/19 (nach neuer Logik)
Die Mitgliederbeiträge für das laufende Mitgliedschaftsjahr 2017/18 (Zeitdauer vom
1. April 2017 bis 31. März 2018) wurden an der Generalversammlung vom 15. Septem-
ber 2016 festgelegt.
Für die Zeitdauer vom 1. April 2018 bis 31. März 2019 beantragt der Vorstand der Gene-
ralversammlung, aufgrund der Einführung des neuen Mitgliedschafts- und Beitrags-
modells folgende Beiträge:

 Kategorien                                   Mitgliederbeiträge (inkl. Sektionspauschale)

 Einzelmitglieder (ausserhalb von Mitgliedunternehmen)

 Experten-Einzelmitglieder                                                            290 CHF
 Fachmitarbeiter-Einzelmitglieder                                                     220 CHF
 Alumni                                                                               140 CHF

 Einzelmitglieder in Mitgliedunternehmen      Im Beitrag der Mitgliedunternehmen
                                              inbegriffen

 Mitgliedunternehmen inkl. Niederlassungen
 Pauschale                                                                           1'500 CHF
 Variabler Teil nach Anzahl Mitarbeiter und   pro Mitarbeiter                         60 CHF
 kalkulatorischem Experten (vgl. Experten-    pro kalkulatorischem Experten          290 CHF
 Quote) inkl. Mengenrabatt nach Grössen-
 kategorie auf variablem Teil*

 * Variabler Beitrag Mitgliedunternehmen = [CHF 60 * Anzahl Mitarbeiter * Mengenrabatt] +
 [CHF 290 * Anzahl Mitarbeiter * Experten-Quote * Mengenrabatt]

 Kategorie                      Experten-Quote in %              Mengenrabatt in %
 MU 	 > 500                       20                             30
 MU 	51–500                       25                             20
 MU 	21–50                        30                             10
 MU 	 11–20                       35                              0
 MU 	 6–10                        40                              0
 MU 	     2–5                     50                              0
 MU 	        1                   100                              0
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Zu Traktandum 7: Wahlen
7.1 Wahl von Vorstandsmitgliedern für die Periode 2017–2019
Gemäss Art. 10 lit. a der Statuten wählt die Generalversammlung diejenigen Mitglieder
des Vorstands, welche nicht von Amtes wegen aufgrund ihrer Funktion Mitglied des
Vorstands sind. Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt
(Art. 17 Abs. 1 der Statuten).
Aktuelle Zusammensetzung der «frei» gewählten Vorstandsmitglieder (Stand 15. Juli
2017):
Dominik Bürgy, Stäfa, Präsident     2015–2017
Denis Boivin, Fribourg              2016–2018
Erich Ettlin, Kerns                 2015–2017
Dr. Manfred Fey, St. Gallen         2015–2017
Thomas Kade, Zürich                 2015–2017
Jörg Knecht, Aarau                  2015–2017
Marianne Lüthi, Walchwil            2016–2018
Claudio Moro, Pedrinate             2015–2017
Philipp Rickert, Zürich             2016–2018
Peter Ritter, Wangs                 2015–2017
Christine Robin-Kreis, Genf         2015–2017
Urs Santschi, Pfeffingen            2015–2017
Roger Saul, Lausanne                2016–2018
Rolf Schönauer, Zürich              2015–2017
Vincent Vocat, Chablais             2016–2018
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Die Statuten sehen in Art. 16 Abs. 1 vor, dass die Sektionspräsidenten, die Präsidenten
der wesentlichen Fachbereiche und die Vorsitzenden der Geschäftsleitung der gröss-
ten fünf Mitgliedunternehmen aufgrund ihrer Funktion Mitglied des Vorstands sind.

Aktuelle Zusammensetzung der Vorstandsmitglieder, welche «ex officio» im Amt sind
(Stand 15. Juli 2017):

Sektionspräsidentinnen und Sektionspräsidenten
Bruno Faoro, Zürich              Sektionspräsident Sektion Zürich
Patrick Fawer, Riehen              Sektionspräsident Sektion Basel Region
Marco Hürsch, Neuenhof             Sektionspräsident Sektion Aargau
Aude Joly, Biel                    Sektionspräsidentin Sektion Neuenburg & Jura
Bernadette Koch, Oberkirch         Sektionspräsidentin Sektion Bern
Claudia Mattig, Kerns              Sektionspräsidentin Sektion Zentralschweiz
Claudia Meier, Muolen              Sektionspräsidentin Sektion Ostschweiz
Luc Oesch, Echandens-Denges        Sektionspräsident Sektion Waadt
Sandro Prosperi, Gnosca            Sektionspräsident Sektion Italienische Schweiz
Andreas Riedi, Chur                Sektionspräsident Sektion Graubünden & FL
Martine Rouiller, Fribourg         Sektionspräsidentin Sektion Freiburg
André Tinguely, Satigny            Sektionspräsident Sektion Genf
Jean-Luc Wassmer, Morgins          Sektionspräsident Sektion Wallis

Fachbereichspräsidenten
René Buchmann, Allschwil           Fachbereichspräsident Rechnungslegung
Thomas Koller, Pfaffhausen         Fachbereichspräsident Wirtschaftsberatung /
		                                 Treuhand
Martin Nay, Winterthur             Fachbereichspräsident Wirtschaftsprüfung
		                                 (Industrie/Handel/Dienstleistungen)
Dr. Markus R. Neuhaus, Birchwil    Fachbereichspräsident Steuern
Thomas Romer, Aeugst am Albis      Fachbereichspräsident Wirtschaftsprüfung
		                                 Finanzmarkt
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Vorsitzende der Geschäftsleitung der grössten fünf Mitgliedunternehmen
Urs Honegger, Wollerau          Vorsitzender/Vertreter der Geschäftsleitung PWC
Stefan Pfister, Triboltingen      Vorsitzender/Vertreter der Geschäftsleitung KPMG
Reto Savoia, Oberwil-Lieli        Vorsitzender/Vertreter der Geschäftsleitung Deloitte
Werner Schiesser, Adliswil        Vorsitzender/Vertreter der Geschäftsleitung BDO
Marcel Stalder, Rothenburg        Vorsitzender/Vertreter der Geschäftsleitung EY

Für die Amtsdauer 2017–2019 beantragt der Vorstand der Generalversammlung die Wahl
folgender Personen in den Vorstand:
Dominik Bürgy, Stäfa, Präsident   Wiederwahl
Jose Caneda, Vionnaz              Neuwahl
Erich Ettlin, Kerns               Wiederwahl
Dr. Manfred Fey, St. Gallen       Wiederwahl
Claudia Mattig, Schwyz*           freie Wahl
Claudio Moro, Pedrinate           Wiederwahl
Werner Pfäffli, Benken            Neuwahl
Peter Ritter, Wangs               Wiederwahl
Christine Robin-Kreis, Genf       Wiederwahl
Thomas Romer, Aeugst am Albis*    freie Wahl
Urs Santschi, Pfeffingen          Wiederwahl
Rolf Schönauer, Zürich            Wiederwahl
Thomas Züger, Galgenen            Neuwahl

* Claudia Mattig und Thomas Romer sind aktuell «ex officio» im Vorstand, sollten aber
aufgrund ihrer Tätigkeit im Vorstandsausschuss/Verwaltungsrat offiziell als «freige-
wähltes Mitglied» gewählt werden.
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7.2 Wahl der Standeskommissionsmitglieder und deren Präsidenten
Für die Amtsdauer 2017–2019 beantragt der Vorstand der Generalversammlung die
Wahl folgender Personen in die Standeskommission:
Hans-Ulrich Pfyffer, Wohlen, Präsident      Wiederwahl
Marc-André Ballestraz, Grône                Wiederwahl
Gaston Baudet, Corminboeuf                  Wiederwahl
Christophe Boy, Attalens                    Wiederwahl
Pascal Brügger, Fribourg                    Neuwahl
Anne Cheseaux, Jona                         Wiederwahl
Fabrizio De Stefani, Aranno                 Wiederwahl
Tiffany Dévaud, Vuisternens-Romont          Neuwahl
Christoph Dolensky, Pfeffingen              Wiederwahl
Guiseppe Ferrari, Balerna                   Wiederwahl
Moritz Heidegger, Triesen                   Wiederwahl
Oskar Heiniger, Oberwil                     Wiederwahl
Mischa Imboden, Ried-Brig                   Wiederwahl
Marinette Kellenberger, Yverdon-les-Bains   Wiederwahl
Jörg Knecht, Aarau                          Neuwahl
Orlando Lanfranchi, Meisterschwanden        Neuwahl
Serge Laville, Delémont                     Wiederwahl
Florian Magnollay, Etoy                     Wiederwahl
Hanspeter Plozza, Kleinlützel               Wiederwahl
Maryann Rohner, Zürich                      Wiederwahl
Dr. Frantisek Safarik, Basel                Wiederwahl
Achim Schäfer, Wollerau                     Wiederwahl
Dominik Spiess, Chêne-Bougeries             Wiederwahl
Hans Jürg Steiner, Gümligen                 Wiederwahl
Sonja Stirnimann, Rotkreuz                  Neuwahl
Hansjörg Stöckli, Subingen                  Wiederwahl
Willy Wenger, Biberstein                    Wiederwahl
13

Demission aus dem Vorstand:
Fabio Dell’ Anna (per 15. September 2016)
Thomas Kade (per 6. September 2017)
Thomas Knecht (per 6. September 2017
Orlando Lanfranchi (per 31. September 2016)

Demission aus der Standeskommission:
Jacques Ceriani (per 6. September 2017)
Dr. Edgar Fluri, (per 6. September 2017)
Dino Lucadamo (per 6. September 2017)
Fredy Luthiger (per 6. September 2017)
Peter Maurer (per 6. September 2017)
Peter Brian Quigley (per 6. September 2017)
Beat Schnider (per 6. September 2017)
Gilberto Zwahlen (per 6. September 2017)

7.3 Wahl der Revisionsstelle
Der Vorstand beantragt der Generalversammlung, die Aeberli Treuhand AG, Zürich, für
eine weitere Amtsperiode als Revisionsstelle zu wählen.
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C       Organisatorische Hinweise

Zutritts-/Stimmkarte
Einzelmitglieder erhalten zu dieser Einladung eine Zutritts-/Stimmkarte in weisser,
die Hauptsitze der Mitgliedunternehmen in grüner Farbe. Personen, welche EXPERT-
suisse als Einzelmitglieder angehören und zugleich ein Mitgliedunternehmen vertre-
ten, werden gebeten, beide Einladungen zur Generalversammlung mitzubringen. Alle
übrigen Mitglieder (Passiv- und Juniormitglieder) erhalten eine gelbe Zutrittskarte,
welche als Zutrittskarte zur Generalversammlung mitzunehmen ist.
Zur Ermittlung der Präsenz an der GV werden die stimmberechtigten Mitglieder von
EXPERTsuisse gebeten, am Eingang ihre weisse (Einzelmitglieder) oder grüne (Unter-
nehmensmitglieder) Zutrittskarte abzugeben.

Stimmberechtigung an der Generalversammlung
Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder (Einzelmitglieder und Mitgliedun-
ternehmen) von EXPERTsuisse. Im offenen Verfahren hat jedes ordentliche Mitglied
eine Stimme (Art. 14 Abs. 3 Statuten). Im geheimen Verfahren verfügen Einzelmitglie-
der über je eine Stimme, die Stimmrechte der Mitgliedunternehmen bemessen sich
nach deren jeweiligem Mitarbeiterbestand (Art. 14 Abs. 3 Statuten). Das geheime Ver-
fahren wird durchgeführt, wenn mindestens zehn Mitglieder dies verlangen oder der
Vorsitzende es anordnet (Art. 14 Abs. 2 Statuten). Im geheimen Verfahren erfolgt die
Abstimmung mit Abgabe der Stimmkarte an der Versammlung.

Stimmanteile bei der Überarbeitung von Verbandserlassen
Die Generalversammlung ist zuständig für den Erlass und die Änderung der Statuten
und des Mitgliedschaftsreglements (Art. 10 lit. g Statuten). Die Änderung dieser Regle-
mente erfordert eine 2/3 Mehrheit der Stimmen der anwesenden ordentlichen Mitglie-
der (Art. 14 Abs. 2 Statuten). Gemäss den Statuten ist der Vorstand für die Genehmi-
gung von weiteren Reglementen und Richtlinien sowie von weiteren Verbandserlassen
zuständig (Art. 15 lit. g Statuten).
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D      Anhänge
–– Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2016
–– Jahresbericht Geschäftsjahr 2016/17
–– Jahresrechnung 2016/17, inkl. des Revisionsberichts vom 23. Mai 2017
–– Übersicht zur Einführung des neuen Mitgliedschaftsmodells
–– Statuten mit Änderungsvorschlägen (als track changes)
–– Mitgliedschaftsreglement mit Änderungsvorschlägen (als track changes)
–– Standes- und Berufsregeln mit Änderungsvorschlägen (als track changes)
–– Reglement über die Standeskommission und über das unabhängige Schiedsgericht
   mit Änderungsvorschlägen (als track changes)
–– Zutritts- bzw. Stimmkarte
EXPERTsuisse
Jungholzstrasse 43
Postfach
CH-8050 Zürich
 Ja, ich nehme an der ordentlichen GV 2017 teil.
 Ja, ich nehme zusätzlich an der Jahrestagung 2017 teil.
Ich bin:
 Einzelmitglied
 Mitgliedunternehmen
 Passiv- oder Juniormitglied
Firma:
Anrede:  Herr      Frau
Name:
Vorname:
Strasse:
PLZ:               Ort:
E-Mail:
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