Einreisebedingungen: Curaçao - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

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Einreisebedingungen:
                                            Curaçao

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise
   Für die Niederlande selbst gibt es keine Impfvorschriften oder andere besondere Hinweise.
   Aktuelle medizinische Hinweise
   Zika-Virus-Infektion
   In der Karibik, inklusive Curaçao, Aruba, Bonaire, St. Maarten, wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken
   übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene
   Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur
   Verfügung.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen
   Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit () sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in
   Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
   Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur
   Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche.
   Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.

   Impfschutz
   In Aruba, Curaçao und St Maarten sowie in den besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St Eustatius und Saba (die in
   der Karibik gelegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande) gelten die folgenden besonderen Vorschriften und Hinweise:
   Bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Ausgenommen sind
   Kinder unter neun Monaten.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und
   Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
   Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Polio
   (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
   Als Reiseimpfungen werden, abhängig von den Aufenthaltsbedingungen. auch Impfungen gegen Hepatitis B, für die
   niederländischen Antillen zusätzlich noch gegen Hepatitis A und. Typhus und Tollwut empfohlen.
   Bei einem Langzeitaufenthalt für Schüler/Studenten wird in den Niederlanden, nicht in den in der Karibik gelegenen Gebieten),
   auch eine Impfung gegen Meningokokken ACWY empfohlen.
   Die folgenden Krankheiten treten mit Ausnahme von HIV/AIDS nur auf den in der Karibik gelegenen Gebieten des Königreichs
   der Niederlande, nicht aber in den Niederlanden selbst auf:

   Dengue-Fieber
   Durch den Stich tagaktiver Stechmücken kommt es zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber,
   Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der
   Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem
   selten. Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht einzig als präventive
   Maßnahme die Vermeidung von Mückenstichen.

   Chikungunya
   Seit 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin) erste bestätigte Erkrankungsfälle von
   Chikungunya auf Aruba. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken
   übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

   Malaria
   Alle Inseln der in der Karibik belegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande gelten als malariafrei.

   Persönlicher Mückenschutz
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in Risikogebieten empfohlen:
      körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
      ganztätig (Dengue, Chikungunya, Zika) Insektenschutzmittel (Repellentien) auf alle freien Körperstellen wiederholt
      aufzutragen,
      unter einem imprägnierten Moskitonetz schlafen.

   HIV/AIDS
   Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich
   ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

   Durchfallerkrankungen
   Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 1 von 10
Curaçao
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im
   Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen -wo
   möglich- Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer
   Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen.
   Möglichst Einmalhandtücher verwenden.

   Bilharziose
   Bilharziose ist in einigen Landesteilen nicht sicher auszuschließen, daher sollte Süßwasserkontakt generell gemieden werden.

   Ciguatera
   Eine Intoxikation kann saisonal gehäuft beim Verzehr belasteter größerer Raubfische auftreten und ist unabhängig vom
   vorherigen Erhitzen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise vor Ort.

   Medizinische Versorgung
   Das Versorgungsniveau in den Niederlanden entspricht europäischem Standard. In den in der Karibik belegenen Gebieten des
   Königreichs der Niederlande ist allerdings mit deutlichen Einschränkungen zu rechnen.
   Deutsche Staatsangehörige können wie alle anderen -Bürger, die sich vorübergehend in den Niederlanden (nicht aber in den in
   der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande!) aufhalten, nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im
   Krankheitsfall Leistungen nach niederländischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt
   der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt.
   Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland
   www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter "Urlaub im Ausland").
   Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
   Die in der Karibik helegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande deckt die deutsche gesetzliche Krankenkasse
   grundsätzlich nicht ab!
   Unabhängig davon wird auch für die Niederlande selbst dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine
   Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht
   übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in
   Privatkliniken).
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

   [20694]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Zuständige Auslandsvertretung
   Das Königreich der Niederlande besteht aus den Niederlanden und den Ländern Curação, St. Maarten und Aruba, sowie
   besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (Karibischer Teil der Niederlande).
   Das Generalkonsulat Amsterdam ist die zuständige konsularische Vertretung auch für den karibischen Teil der Niederlande.
   In Oranjestad, Aruba und in Willemstad, Curação gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden
   können.

   Straßenverkehr
   Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren 0,2.
   Gelbe Markierungen an Bordsteinkanten bedeuten Parkverbot, bei blauen ist Parken mit Parkscheibe gestattet.
   Bußgeld- und Gebührenzahlungen werden in den Niederlanden sehr streng kontrolliert. Nichtgezahlte Bußgelder oder Gebühren
   werden auch bei einer späteren Wiedereinreise in die Niederlande geahndet. Die Polizei kann bei noch offenen Forderungen
   das Fahrzeug beschlagnahmen, wenn es durch den Kostenschuldner gefahren wird, auch wenn der Fahrer nicht Eigentümer
   des Fahrzeugs ist.
   Darüber hinaus können Kostenschuldner z. B. bei der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Schiphol bis zur Zahlung der
   ausstehenden Beträge in Polizeigewahrsam genommen werden.

   Führerschein
   Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

   Geld/Kreditkarten
   Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall
   möglich.

   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch

   Medizinische Versorgung.
   [20694]

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 2 von 10
Curaçao
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Es gibt drei Krankenhäuser auf Curaçao. Das St.-Elisabeth-Krankenhaus in Willemstad ist das größte Krankenhaus und verfügt
   über modernste Einrichtungen.

   Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung wird empfohlen.

   Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

   Impfungen

     Titel                      Besondere Vorsichtsmaßnahmen                        Gesundheitszeugnis erforderlich

       Essen & Trinken            3                                                  -

       Gelbfieber                 1                                                  -

       Cholera                    Nein                                               -

       Typhus & Polio             2                                                  -

       Malaria                    Nein                                               -

   Anmerkungen Impfungen
   [1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über sechs Monate alt sind und innerhalb
   von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen. Ausgenommen sind Reisende,
   die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die auf Curaçao den Flughafen
   nicht verlassen.

   [2] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

   [3] Das Trinkwasser wird aus einer Meerwasser-Entsalzungsanlage gewonnen und kann unbesorgt getrunken werden. In
   Flaschen abgefülltes Mineralwasser ist überall erhältlich. Milch, Milchprodukte, Fleischwaren, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und
   Gemüse können unbesorgt verzehrt werden.

   Andere Risiken
   Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen landesweit vorkommen. Das Schwimmen und Waten in
   Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

   Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt im ganzen Land vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer
   Insektenschutz.

   Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen
   Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und
   Jugendlichen erfolgen.
   Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber,
   Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden
   Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in
   Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-
   Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
   Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher
   Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.

   [col]

   Reisewarnung
   Überblick
   Stand - Fri, 15 Jun 2018 08:30:00 +0200
   (Unverändert gültig seit: Thu, 06 Sep 2018 16:21:57 +0200)
   Einschließlich Niederländische Überseegebiete

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 3 von 10
Curaçao
Letzte Änderungen:
   Landespezifische Sicherheitshinweise (Kriminalität)
   Redaktionelle Änderungen

    AKTUELLE HINWEISE
   Der Hurrikan „Irma" hat auf der Karibikinsel Sint Maarten im September 2017 schwere Schäden verursacht, die Aufräumarbeiten
   dauern an. Aktuelle Informationen in englischer Sprache bietet Government.nl.

    LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE
   Terrorismus
   Die Sicherheitsmaßnahmen wurden aufgrund der weltweit erhöhten Terrorgefahr insbesondere auf Flughäfen und Bahnhöfen
   verstärkt. Reisende sollten insbesondere auf den Zufahrtswegen zum und vom Flughafen Amsterdam Schiphol mit
   Verzögerungen rechnen.
   Kriminalität
   Insbesondere in Großstädten ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
   Reisende sollten an von Touristen stark frequentierten Orten (z.B. auch Warteschlangen an Museen, Coffeeshops etc.),
   Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen und sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln besonders auf ihre Wertsachen
   achten.
   Für die niederländischen Überseegebiete gilt allgemein, dass die Kriminalitätsrate noch relativ niedrig ist. Diebstähle,
   Kleinkriminalität und Straßenüberfälle kommen allerdings durchaus vor. Daher sollten die allgemein gültigen
   Sicherheitsvorkehrungen (keine größeren Summen Bargeld oder Wertgegenstände wie Schmuck bei sich zu tragen) beachtet
   werden. Aufenthalte in abgelegenen Gegenden einschließlich Stränden sollten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden
   werden. Wichtige Dokumente (Flugticket, Reisepass) sollten stets nur in Fotokopie mitgeführt und die Originale im Hotelsafe
   hinterlegt werden.
   Aufgrund der zunehmenden Drogenproblematik wird Reisenden empfohlen, ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt zu lassen. Unter gar
   keinen Umständen sollten sie sich darauf einlassen, für Dritte etwas zu transportieren.
   Naturkatastrophen
   In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Reisende in dieser Zeit in den karibischen Teil der Niederlande
   werden daher um Beachtung der Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland gebeten.
   Krisenvorsorgeliste
   Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine
   schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die
   Sicherheitslage im Reiseland informiert.
   Weltweiter Sicherheitshinweis
   Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN

   Zuständige Auslandsvertretung
   Das Königreich der Niederlande besteht aus den Niederlanden und den Ländern Curação, St. Maarten und Aruba, sowie
   besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (Karibischer Teil der Niederlande).
   Das Generalkonsulat Amsterdam ist die zuständige konsularische Vertretung auch für den karibischen Teil der Niederlande.
   In Oranjestad, Aruba und in Willemstad, Curação gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden
   können.
   Straßenverkehr
   Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren 0,2.
   Gelbe Markierungen an Bordsteinkanten bedeuten Parkverbot, bei blauen ist Parken mit Parkscheibe gestattet.
   Bußgeld- und Gebührenzahlungen werden in den Niederlanden sehr streng kontrolliert. Nichtgezahlte Bußgelder oder Gebühren
   werden auch bei einer späteren Wiedereinreise in die Niederlande geahndet. Die Polizei kann bei noch offenen Forderungen
   das Fahrzeug beschlagnahmen, wenn es durch den Kostenschuldner gefahren wird, auch wenn der Fahrer nicht Eigentümer
   des Fahrzeugs ist.
   Darüber hinaus können Kostenschuldner z. B. bei der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Schiphol bis zur Zahlung der
   ausstehenden Beträge in Polizeigewahrsam genommen werden.
   Führerschein
   Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
   Geld/Kreditkarten
   Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall
   möglich.
   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 4 von 10
Curaçao
Reisedokumente
   Die Einreise in die Niederlande (Festland) ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
   Reisepass: Ja
   Vorläufiger Reisepass: Ja
   Personalausweis: Ja
   Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
   Kinderreisepass: Ja
   Anmerkungen:
   Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den
   Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit
   höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
   Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen.
   Aruba,Curação, St. Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba
   Für die überseeischen Länder Aruba, Curação und St. Maarten sowie für die besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire,
   St. Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande) gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die
   Niederlande.
   Reisende (ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen) müssen einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, der für den
   Aufenthalt in Curaçãao während der gesamten Aufenthaltsdauer gültig ist, mit sich führen.
   Für weiterführende Reisen in andere Länder müssen diese Dokumente weitere drei Monate nach der geplanten Ausreise gültig
   sein; die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich.
   Über ggf. weitere Einreisebestimmungen, wie z.B. Erfordernis eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie Nachweis ausreichender
   finanzieller Mittel informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen der Niederlande.
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
   vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
   Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
   Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz der
   Warenverkehrsfreiheit schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der
   polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
   Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
   Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland,
   Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
   Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein
   Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
   Das Verbot der Einfuhr von Hunden des Typs Pitbull-Terrier in die Niederlande wurde aufgehoben.
   Weitere Informationen zur Einreise mit Hunden in die Niederlande sowie zur Einreise mit anderen Tieren sind bei der Botschaft
   der Niederlande in Berlin erhältlich.
   Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen
   eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
   Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden
   oder dort telefonisch erfragen.

    BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
   Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte
   Verkauf von höchstens fünf Gramm Cannabis (Marihuana/Haschisch) in Coffeeshops und der Besitz von höchstens fünf Gramm
   Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel
   (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in
   Amsterdam, Rotterdam und Den Haag örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei
   Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden.
   Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten.
   Pfefferspray, Tränengas und CO-2-Gas gelten als wehrlosmachende Gase und sind verbotene Waffen im Sinne des
   niederländischen Waffengesetzes. Das Mitführen und der Gebrauch von Pfefferspray sind daher verboten und werden mit
   hohen Geldbußen oder Freiheitsstrafe geahndet, die in der Stadt Den Haag z.B. 95,- Euro betragen.

    MEDIZINISCHE HINWEISE

   Für die Niederlande selbst gibt es keine Impfvorschriften oder andere besondere Hinweise.
   Aktuelle medizinische Hinweise
   Zika-Virus-Infektion
   In der Karibik, inklusive Curaçao, Aruba, Bonaire, St. Maarten, wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken
   übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene
   Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur
   Verfügung.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 5 von 10
Curaçao
Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen
   in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
   Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur
   Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche.
   Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.
   Impfschutz
   In Aruba, Curaçao und St Maarten sowie in den besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St Eustatius und Saba (die in
   der Karibik gelegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande) gelten die folgenden besonderen Vorschriften und Hinweise:
   Bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Ausgenommen sind
   Kinder unter neun Monaten.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und
   Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
   Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio
   (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
   Als Reiseimpfungen werden, abhängig von den Aufenthaltsbedingungen ggfs. auch Impfungen gegen Hepatitis B, für die
   niederländischen Antillen zusätzlich noch gegen Hepatitis A und ggfs. Typhus und Tollwut empfohlen.
   Bei einem Langzeitaufenthalt für Schüler/Studenten wird in den Niederlanden, nicht in den in der Karibik gelegenen Gebieten),
   auch eine Impfung gegen Meningokokken ACWY empfohlen.
   Die folgenden Krankheiten treten mit Ausnahme von HIV/AIDS nur auf den in der Karibik gelegenen Gebieten des Königreichs
   der Niederlande, nicht aber in den Niederlanden selbst auf:
   Dengue-Fieber
   Durch den Stich tagaktiver Stechmücken kommt es zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber,
   Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der
   Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem
   selten. Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht einzig als präventive
   Maßnahme die Vermeidung von Mückenstichen.
   Chikungunya
   Seit 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin u.a.) erste bestätigte Erkrankungsfälle
   von Chikungunya auf Aruba. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-
   Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.
   Malaria
   Alle Inseln der in der Karibik belegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande gelten als malariafrei.
   Persönlicher Mückenschutz
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in Risikogebieten empfohlen:
       körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
       ganztätig (Dengue, Chikungunya, Zika) Insektenschutzmittel (Repellentien) auf alle freien Körperstellen wiederholt
       aufzutragen,
       ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz schlafen.

   HIV/AIDS
   Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich
   ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
   Durchfallerkrankungen
   Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
   Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie
   Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen
   und Zähneputzen -wo möglich- Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie
   unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo
   angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
   Bilharziose
   Bilharziose ist in einigen Landesteilen nicht sicher auszuschließen, daher sollte Süßwasserkontakt generell gemieden werden.
   Ciguatera
   Eine Intoxikation kann saisonal gehäuft beim Verzehr belasteter größerer Raubfische auftreten und ist unabhängig vom
   vorherigen Erhitzen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise vor Ort.
   Medizinische Versorgung
   Das Versorgungsniveau in den Niederlanden entspricht europäischem Standard. In den in der Karibik belegenen Gebieten des
   Königreichs der Niederlande ist allerdings mit deutlichen Einschränkungen zu rechnen.
   Deutsche Staatsangehörige können wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in den Niederlanden (nicht aber in den
   in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande!) aufhalten, nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im
   Krankheitsfall Leistungen nach niederländischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt
   der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt.
   Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland
   www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland").
   Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
   Die in der Karibik helegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande deckt die deutsche gesetzliche Krankenkasse
   grundsätzlich nicht ab!
   Unabhängig davon wird auch für die Niederlande selbst dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine
   Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht
   übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in
   Privatkliniken).

Einreisebedingungen:                                                                                                  Seite 6 von 10
Curaçao
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
    zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
    kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
    Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
    abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

 LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen
Beziehungen mit Deutschland.
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 WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE
Akkordeon

[col]

Pass- und Visabestimmungen
Notwendige Einreisedokumente

  Titel                        Pass erforderlich           Visum erforderlich              Rückflugticket erforderlich

    Türkei                       Ja                          1                              Ja

    Deutschland                  Ja                          Nein                           Ja

    Österreich                   Ja                          Nein                           Ja

    Schweiz                      Ja                          Nein                           Ja

    Andere EU-Länder             Ja                          Nein                           Ja

Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Anmerkung zum Reisepass
E-Gates: Touristen, die über 18 Jahre alt sind und Inhaber eines elektronischen Reisepasses der EU, Kanada oder der USA
sind, können am Flughafen zur Einreise die E-Gates nutzen, wenn sie mindestens 24 Stunden vor der Reise das dazugehörige
Online-Formular ausgefüllt haben.

Visainformationen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen
touristischen Aufenthalt:

(a) EU-Länder und Schweiz für einen Aufenthalt von bis 30 Tagen pro Einreise und bis zu 90 Tage Gesamtaufenthaltsdauer bei
Besuchen von mehreren karibischen Inseln der Niederlande in einem Zeitraum von 180 Tagen (Ausnahme: Niederländer max.
180 aufeinanderfolgende Tage in einem Zeitraum von 365 Tagen).

(b) [1] Türkische Staatsbürger mit einem Schengen-Visum, das mehrere Einreisen gestattet, oder mit einem gültigen
Aufenthaltstitel oder mit einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land, mit einem Visum oder Aufenthaltstitel
für Großbritannien oder Irland (Rep.) für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen pro Einreise und bis zu 90 Tage
Gesamtaufenthaltsdauer in einem Zeitraum von 180 Tagen.

Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige müssen entweder in Begleitung eines Erwachsenen einreisen oder bei der Ankunft von einem
Erwachsenen im Empfang genommen werden, der seinen Wohnsitz in Curaçao hat. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine
Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
(Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Einreise mit Haustieren
Für alle Haustiere (Hunde, Katzen und Vögel) wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist,
und das maximal 14 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde.

Katzen und Hunde müssen einen implantierten Microchip tragen.
Katzen und Hunde brauchen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat, aus dem die Microchip-Nummer des Tieres hervorgeht. Die
Impfung sollte mindestens 30 Tage vor der Ankunft verabreicht worden sein. Hunde müssen außerdem gegen Hundestaupe
geimpft worden sein.

Bearbeitungsdauer
Kurzzeitvisum: In der Regel 15 Kalendertage. Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor der geplanten Abreise eingereicht
werden.

Gültigkeit
Das Kurzzeitvisum ist 6 Monate gültig und erlaubt mehrfache Einreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage pro
Einreise. Die maximale Gesamtaufenthaltsdauer beträgt beim Insel-Hopping 90 Tage.

Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende (auch Passagiere von Kreuzfahrtschiffen und Zivilschiffen), die innerhalb von 48 Std.
weiterreisen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten und Kosten
Es gibt ein gemeinsames Visum für alle in der Karibik gelegenen Teile des Königreichs der Niederlande (Inseln Aruba, Curaçao
und Sint Maarten sowie Bonaire, Sint Eustatius und Saba):

- Visum für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen. (Beispiel für einen maximalen Aufenthalt: 30 Tage in Aruba, 21 Tage in
Curaçao, 21 Tage in Bonaire und 18 Tage in Sint Maarten.)

- Visum für einen Aufenthalt von über 90 Tagen.

Kosten
Kurzzeitvisum (für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, mehrfache Einreise): 35 €.

Antrag erforderlich
(a) ein ausgefülltes Antragsformular.

(b) ein aktuelles farbiges Passbild (3,5 x 4,5 cm).

(c) Nachweis über ein gebuchtes Flug- und Rückreiseticket.
(d) Unterkunftsnachweis.

   (e) Reisepass, der noch 3 Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält, plus
   Kopie der relevanten Seiten.

   (f) Erklärung eines Bürgen, dass es sich um einen Familienbesuch handelt oder dass der Antragsteller eine Einladung eines
   Einwohners oder einer Organisation erhalten hat.

   (g) Nachweis über ausreichende Geldmittel (ca. 150 -200 US$ pro Tag), um den Aufenthalt und ggf. die Rückreise finanzieren zu
   können.

   (h) Ggf. Nachweis über eine Aufenthaltserlaubnis für ein Schengen-Land, Großbritannien oder Irland (Rep.).

   (i) Auslandskrankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 15.000 US$.

   (j) Geburtsurkunde von minderjährigen Antragstellern sowie die Pässe beider Elternteile. Alleinreisende Minderjährige: Notariell
   beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile / Erziehungsberechtigten.

   (k) Erklärung über den Zweck der Reise.

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   Geld
   Geldwechsel
   Fremdwährungen können in Banken und Wechselstuben getauscht werden. Es gibt einige Geldautomaten. US-Dollar werden
   überall als Zahlungsmittel angenommen, man sollte jedoch Banknoten in kleiner Stückelung mitführen, 50 US$ und 100 US$-
   Banknoten lassen sich nicht immer leicht wechseln. Wechselgeld bekommt der Kunde meist in Antillen-Gulden. In Geschäften
   werden US$ nur ungern in die Landeswährung getauscht.

   Währung
   1 Antillen-Gulden = 100 Cents. Währungskürzel: NAf, ANG (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 25 und 10 ANG;
   Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 1/2 und 1 Gulden sowie 50, 25, 10, 5 und 1 Cent. In Zukunft soll die derzeitige Währung
   vom Karibischen Gulden abgelöst werden, der Zeitpunkt der Umstellung steht jedoch noch nicht fest.

   Anmerkung: Der Antillen Gulden / Karibische Gulden ist an den US-Dollar gebunden. Vielerorts (z.B. in Geschäften und in
   Restaurants) wird der US Dollar als Zahlungsmittel akzeptiert.

   Devisenbestimmungen
   Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbeschränkt, muss aber ab dem Gegenwert von
   20.000 NAf deklariert werden. Silbermünzen aus den Niederlanden und Suriname dürfen nicht eingeführt werden.

   Kreditkarten
   Mastercard, Visa, Diners Club, American Express sowie andere gängige Kreditkarten werden fast überall akzeptiert. Einzelheiten
   vom Hersteller der jeweiligen Kreditkarte.

   Reiseschecks
   Werden bevorzugt in US-Dollar angenommen.

   Öffnungszeiten der Bank
   Mo-Fr 08.00-15.30 Uhr. Die Bank am Flughafen hat Mo-Sa von 08.00-20.00 Uhr und So von 09.00-16.00 Uhr geöffnet.

   [col]

   Zollfrei Einkaufen
   Überblick
   Folgende Artikel können zollfrei nach Curaçao eingeführt werden (Personen ab 16 J.):
   200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak;
   1 l Spirituosen oder 2,25 l Wein oder 3 l Bier.
   Der Wert des eingeführten Gepäcks darf pro Passagier nicht 400 ANG übersteigen bzw. muss dann deklariert werden.

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 9 von 10
Curaçao
Verbotene Importe
   Weder Lederwaren aus Haiti noch Silbermünzen aus Suriname und den Niederlanden dürfen eingeführt werden.

   [col]

    HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN
   Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
   Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen
   können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen
   Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den
   für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

   Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel
   Media.

   [col]

    QUELLENANGABEN
   [20694] Curaçao - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 12.09.2018 (Unverändert gültig seit:
   15.06.2018)
   Haftungsausschluss
   Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
   eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
   eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
   ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
   Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
   jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
   diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
   Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie
   einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung,
   abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
   Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

   [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 12.09.2018 (Unverändert gültig seit: 15.06.2018)
   Information
   Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von
   Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 10 von 10
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