Einreisebedingungen: Suriname - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
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Einreisebedingungen: Suriname EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit () sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes. Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber kann für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise nach Surinam bzw. bei Weiterreise in andere Länder Südamerikas bzw. Subsahara-Afrikas verlangt werden (siehe www.who.int). Die Impfung wird medizinisch zudem empfohlen, da in Suriname eine Gelbfieber-Übertragung möglich ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt sowie bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Dengue-Fieber Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.). Chikungunya Aktuell gibt es, ausgehend von der Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Karibik auch, inzwischen erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya in Suriname. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Leishmaniasis Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.). Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica (Erreger: p. falciparum) nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Es besteht ganzjährig ein hohes Übertragungs-Risiko im ganzen Land, v. a. in Sipaliwini und Brokopondo bzw. ein geringes Risiko in den Küstenregionen. Als malariafrei bzw. mit einem minimalen Übertragunsrisisko behaftet gilt Paramaribo. Je nach Reiseprofil sollte zur Malaria-Vorbeugung auch eine medikamentöse Prophylaxe überlegt werden, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen: - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - ganztägig Insektenschutzmittel (Repellents) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe. Einreisebedingungen: Seite 1 von 10 Suriname
Leptospirose Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden. HIV/ Aids Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie können in vielen Fällen vermeidbar sein durch Beachtung einfacher Regeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden. Medizinische Versorgung Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen. Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist möglich) beglichen werden. Lassen Sie sich unbedingt vor einer Reise nach Surinam durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis unter www.dtg.org). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. [20612] Allgemeine Reiseinformationen Zuständige Auslandsvertretung In Suriname gibt es keine berufskonsularische deutsche Vertretung. Zuständig für Suriname ist die deutsche Botschaft in Port-of- Spain, Trinidad und Tobago. In Notfällen kann der deutsche Honorarkonsul in Paramaribo kontaktiert werden. Sprache Die Landessprache ist niederländisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet, jedoch kann man sich recht gut auf englisch verständigen. Infrastruktur Die touristische Infrastruktur in Suriname befindet sich noch im Aufbau. Straßenverkehr/Führerschein Es herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist nur teilweise ausgebaut, die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil kurvenreich. Wegen der vielen Sandstrassen, Schlaglöcher, herumstreunenden Tieren sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr angeraten. Relativ preisgünstige Taxis stehen in der Hauptstadt Paramaribo zur Verfügung. Zum Fahren von Kfz wird ein internationaler Führerschein benötigt. Flugverkehr Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer zu entrichten, die in der Regel bereits im Ticketpreis enthalten ist. Es ist dringend zu empfehlen, mindestens 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer eventuellen Überbuchung gestrichen wird. Die in Suriname beheimatete Blue Wing Airlines (BWA) wird auf der -Flugsicherheitsliste aufgeführt; ihr ist somit der Betrieb im europäischen Luftraum untersagt. Die BWA unterhält neben inländischen Passagier- und Frachtflügen auch einen Liniendienst nach Guyana. Geld/Kreditkarten Einheimische Währung ist der Suriname-Dollar (SRD). Ausländische Währungen können in Hotels, Wechselstuben und in den meisten Banken getauscht werden, wobei der US-Dollar weitreichend akzeptiert wird. Vom Umtausch auf der Straße wird wegen der Betrugsgefahr abgeraten. Zahlung per Kreditkarte ist zumindest in der Hauptstadt in den größeren Hotels, Restaurants, Reisebüros und einigen Geschäften möglich. Bankkarten zur Zahlung im Onlineverfahren unter Einsatz der PIN direkt im Geschäft werden selten akzeptiert. In Abhängigkeit vom aufstellenden Kreditinstitut akzeptieren nicht alle Geldautomaten gängige Kreditkarten / sonstige Bankkarten. Bei der Benutzung von Geldautomaten wird empfohlen, bei der Auskunft Einreisebedingungen: Seite 2 von 10 Suriname
"transaction is not possible" einige Minuten am Gerät zu bleiben und zu kontrollieren, ob dennoch Geld herausgegeben wird. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. [20612] EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER Gesundheitsvorsorge Übersicht Aufgrund der unzuverlässigen medizinischen Versorgung sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise- Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Impfungen Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich Gelbfieber 1 - Cholera 2 - Typhus & Polio 3 - Malaria 4 - Essen & Trinken 5 - Anmerkungen Impfungen [1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Suriname den Flughafen nicht verlassen. Suriname gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten. Daher empfiehlt die WHO unabhängig von der Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden in Gelbfieber-Infektionsgebiete. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch vor allem im Marowijne Distrikt. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen. [3] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Impfschutz gegen Typhus ist empfehlenswert. [4] Hohes Malariarisiko besteht ganzjährig und vor allem in den südlichen Landesteilen. In der Stadt Paramaribo und in den Küstengegenden besteht nur geringe Ansteckungsgefahr. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll hochgradig gegen Chloroquin resistent sein. [5] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Das Leitungswasser in Suriname ist als Trinkwasser nicht geeignet. Es wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch der staatlichen »Melk Centrale« ist pasteurisiert und damit unbedenklich. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Reisende sollten unbedingt auf besondere Hygienemaßnahmen vor Verzehr von Obst, Gemüse und Fleisch sowie Fisch und Meeresfrüchten achten. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Andere Risiken Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor allem in der mittleren Küstenregion vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich. Einreisebedingungen: Seite 3 von 10 Suriname
Chagas-Erkrankungen werden durch Raubwanzen, die landesweit vorkommen, herbeigeführt. Reisenden, die in einfachen Hütten und im Freien übernachten, empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen. Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen. Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. HIV/Aids ist im Land ein großes Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. Die Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika- Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen. Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen. [col] Reisewarnung Überblick Stand - Fri, 17 Aug 2018 16:35:00 +0200 (Unverändert gültig seit: Fri, 17 Aug 2018 16:45:01 +0200) Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE Kriminalität Insbesondere in der Hauptstadt Paramaribo und Umgebung kommt es zu Taschendiebstählen und auch bewaffneten Überfällen. Einzelreisende sollten besonders vorsichtig sein und von nächtlichen Spaziergängen im Stadtteil Palm Garden (Park Palmentuin) absehen. Nach Möglichkeit sollten nur Hauptstraßen, nicht aber Nebenstraßen genutzt werden. Die Türen und Fenster der Autos sollten geschlossen gehalten werden, nach Möglichkeit sollten Tankstellenbesuche nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden, da es bei dieser Gelegenheit zu gelegentlichen Überfällen kam. Es sollten keine Anhalter mitgenommen werden. Grundsätzlich wird zu Vorsicht bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln bzw. Parks größerer Städte und Siedlungen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, geraten. Besonders in größeren Menschenansammlungen wie Märkten, Busbahnhöfen, Bars, etc. sollten Wertsachen wie Schmuck gar nicht und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Es wird angeraten, wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) nur in Fotokopie mitzunehmen und die Originale im Hotelsafe zu hinterlegen. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben. Piraterie Beim Befahren der Küstengewässer ist Vorsicht geboten. Dort werden immer wieder Boote überfallen, wenn auch bisher hauptsächlich Fischerboote. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN Zuständige Auslandsvertretung In Suriname gibt es keine berufskonsularische deutsche Vertretung. Zuständig für Suriname ist die deutsche Botschaft in Port-of- Spain, Trinidad und Tobago. In Notfällen kann der deutsche Honorarkonsul in Paramaribo kontaktiert werden. Sprache Einreisebedingungen: Seite 4 von 10 Suriname
Die Landessprache ist niederländisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet, jedoch kann man sich recht gut auf englisch verständigen. Infrastruktur Die touristische Infrastruktur in Suriname befindet sich noch im Aufbau. Straßenverkehr/Führerschein Es herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist nur teilweise ausgebaut, die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil kurvenreich. Wegen der vielen Sandstrassen, Schlaglöcher, herumstreunenden Tieren sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr angeraten. Relativ preisgünstige Taxis stehen in der Hauptstadt Paramaribo zur Verfügung. Zum Fahren von Kfz wird ein internationaler Führerschein benötigt. Flugverkehr Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer zu entrichten, die in der Regel bereits im Ticketpreis enthalten ist. Es ist dringend zu empfehlen, mindestens 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer eventuellen Überbuchung gestrichen wird. Die in Suriname beheimatete Blue Wing Airlines (BWA) wird auf der EU-Flugsicherheitsliste aufgeführt; ihr ist somit der Betrieb im europäischen Luftraum untersagt. Die BWA unterhält neben inländischen Passagier- und Frachtflügen auch einen Liniendienst nach Guyana. Geld/Kreditkarten Einheimische Währung ist der Suriname-Dollar (SRD). Ausländische Währungen können in Hotels, Wechselstuben und in den meisten Banken getauscht werden, wobei der US-Dollar weitreichend akzeptiert wird. Vom Umtausch auf der Straße wird wegen der Betrugsgefahr abgeraten. Zahlung per Kreditkarte ist zumindest in der Hauptstadt in den größeren Hotels, Restaurants, Reisebüros und einigen Geschäften möglich. Bankkarten zur Zahlung im Onlineverfahren unter Einsatz der PIN direkt im Geschäft werden selten akzeptiert. In Abhängigkeit vom aufstellenden Kreditinstitut akzeptieren nicht alle Geldautomaten gängige Kreditkarten / sonstige Bankkarten. Bei der Benutzung von Geldautomaten wird empfohlen, bei der Auskunft „transaction is not possible" einige Minuten am Gerät zu bleiben und zu kontrollieren, ob dennoch Geld herausgegeben wird. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft. Visum Für die Einreise nach Suriname für touristische Zwecke benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum mehr. Sie können unter Vorlage ihres noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und eines Rückflugtickets einreisen und bei Ankunft am Johan Adolf Pengel International Airport in Paramaribo für 35 US$ oder 30 € eine „tourist card" erwerben, die nur für eine Einreise gilt. Diese Karte kann auch vorab bei einer Auslandsvertretung von Suriname erworben werden, zum Beispiel bei der Botschaft von Suriname in Den Haag. Bei Einreise auf dem Landweg aus Französisch Guyana muss die Tourist Card vorab bei einer Auslandvertretung von Suriname beantragt werden. Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen. Ein- und Ausreise über die USA Bei Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Einreisebedingungen: Seite 5 von 10 Suriname
BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben. Homosexuelle Handlungen sind zwar strafbar, es sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist. MEDIZINISCHE HINWEISE Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes. Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber kann für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise nach Surinam bzw. bei Weiterreise in andere Länder Südamerikas bzw. Subsahara-Afrikas verlangt werden (siehe www.who.int). Die Impfung wird medizinisch zudem empfohlen, da in Suriname eine Gelbfieber-Übertragung möglich ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt sowie bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Dengue-Fieber Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.). Chikungunya Aktuell gibt es, ausgehend von der Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Karibik auch, inzwischen erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya in Suriname. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Leishmaniasis Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.). Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica (Erreger: p. falciparum ) nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Es besteht ganzjährig ein hohes Übertragungs-Risiko im ganzen Land, v. a. in Sipaliwini und Brokopondo bzw. ein geringes Risiko in den Küstenregionen. Als malariafrei bzw. mit einem minimalen Übertragunsrisisko behaftet gilt Paramaribo. Je nach Reiseprofil sollte zur Malaria-Vorbeugung auch eine medikamentöse Prophylaxe überlegt werden, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen: - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - ganztägig Insektenschutzmittel (Repellents) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe. Leptospirose Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden. HIV/ Aids Einreisebedingungen: Seite 6 von 10 Suriname
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie können in vielen Fällen vermeidbar sein durch Beachtung einfacher Regeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden. Medizinische Versorgung Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen. Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden. Lassen Sie sich unbedingt vor einer Reise nach Surinam durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter www.dtg.org). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE Akkordeon [col] Pass- und Visabestimmungen Notwendige Einreisedokumente Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Andere EU-Länder Ja 1/2 Ja Österreich Ja 1/2 Ja Türkei Ja Ja Ja Deutschland Ja 1/2 Ja Schweiz Ja 1/2 Ja Reisepassinformationen Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Achtung: Die Anforderungen einiger Fluggesellschaften an die Reisedokumente ihrer Kunden kann erheblich von den staatlichen Einreisebedingungen abweichen. Visainformationen Einreisebedingungen: Seite 7 von 10 Suriname
[1] Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder. [2] Staatsbürger u.a. der folgenden Länder benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen und für eine einmalige Einreise lediglich eine Touristenkarte, die am Flughafen erhältlich ist: Deutsche, Österreicher, Schweizer und EU-Bürger (Ausnahmen, die ein Visum auch für touristische Aufenthalte benötigen: Bulgarien, Irland, Kroatien, Polen, Rumänien und Zypern). Einreise mit Kindern Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Österreicher: Eigener Reisepass, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Schweizer: Eigener Reisepass, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Türken: Eigener Reisepass, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren, die ohne Sorgeberechtigte reisen, benötigen von diesen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Bearbeitungsdauer Ca. 2 Wochen per Postweg, am gleichen Tag bei persönlicher Antragstellung (beim Generalkonsulat in Amsterdam). Anträge sollten frühestens 2 Monate vor der Abreise eingereicht werden. Gültigkeit Touristenvisum: einfach: 2 Monate, mehrfach: 2-12 Monate; Geschäftsvisum: einfach: 2 Monate, mehrfach: 2-12 Monate. Touristenkarte: einmalige Einreise, bis zu 90 Tage Aufenthalt. Aufenthaltsverlängerung Verlängerung vor Ort beim Immigration Office (Adresse s. Meldepflicht) auf maximal 6 Monate möglich. Transit Die Möglichkeit des visumfreien Transits für visumpflichtige Reisende besteht nicht. Visaarten und Kosten Touristen-, Geschäfts-, Transitvisum. Kosten Deutschland, Österreich, Schweiz und Türkei Touristenvisum: 40 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig), 40 € (mehrmalige Einreise, 2 Monate gültig), 150 € (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig), 165 € (mehrmalige Einreise, 3 Jahre gültig). Geschäftsvisum: 50 € (einmalige Einreise, 2 Monate gültig), 300 € (mehrmalige Einreise, 2 Jahre gültig). Transitvisum (3 Tage gültig): 10 €. Deutschland, Österreich und die Schweiz Touristenkarte bei der Einreise (gültig für eine einmalige Einreise, 90 Tage gültig): 20 € in Europa, 25 US$ außerhalb von Europa. Antrag erforderlich Visum (a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung). (b) 1 Passfoto in Farbe. (c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. (d) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per internationaler Banküberweisung mit Beleg). Einreisebedingungen: Seite 8 von 10 Suriname
(e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Geschäftsvisum zusätzlich: (e) Entsendungsschreiben mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme. (f) eine Kopie des Handelsregisterauszugs des deutschen Unternehmens auf Englisch. Der postalischen Antragstellung sind ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beizufügen. Touristenkarte: (a) ein gültiger Reisepass, der bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig ist. (b) ein Rück- oder Weiterflugticket. (c) ggf. ein Nachweis über die Sorgeberechtigung für ein mitreisendes Kind. [col] Geld Geldwechsel Geld kann in Banken und Wechselstuben in Paramaribo und in anderen Städten umgetauscht werden. Wegen Betrugsgefahr ist von einem Wechsel auf offener Straße abzuraten. Währung 1 Suriname-Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: S$, SRD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10 und 5 Sf; Münzen sind im Wert von 250, 100, 25, 10, 5 und 1 Cent im Umlauf. Devisenbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 100 S$ begrenzt (Kinder unter 12 Jahre: 50 S$). Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt; Deklarationsoflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe des deklarierten Betrages, abzüglich der Umtauschbeträge. Kreditkarten Vor allem Visa und MasterCard werden in Paramaribo in größeren Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Reiseschecks Sollten am besten in US-Dollar ausgestellt sein und dürfen nur bei Banken eingelöst werden. Öffnungszeiten der Bank Mo-Fr 08.00-15.00 Uhr. [col] Zollfrei Einkaufen Überblick Folgende Artikel können zollfrei nach Suriname eingeführt werden: 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 200 Zigarillos oder 500 g Tabak; 2 l Spirituosen; 4 l Wein; 50 g Parfüm; 1 l Eau de Toilette; andere Waren und Geschenke bis zu einem Wert von 40 S$. Verbotene Importe Die Einfuhr von Gemüse, Fleisch und Fleischwaren, Kaffee, Pflanzen, Knollen, Zwiebeln, Wurzeln, Fisch, Reis, Kakao, Ananasfrüchten, Bananen, Zitrusfrüchten und Kokosnüssen ist verboten. [col] HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen Einreisebedingungen: Seite 9 von 10 Suriname
Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten. Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media. [col] QUELLENANGABEN [20612] Suriname - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 24.09.2018 (Unverändert gültig seit: 17.08.2018) Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 24.09.2018 (Unverändert gültig seit: 17.08.2018) Information Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Einreisebedingungen: Seite 10 von 10 Suriname
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