Einreisebedingungen: Tunesien - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

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Einreisebedingungen:
                                            Tunesien

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise

   Impfschutz
   Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine
   Gelbfieberimpfung notwendig.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für
   Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
   Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Polio
   (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
   Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut
   empfohlen.

   HIV/AIDS
   ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Tunesien vor, die Häufigkeit ist hier allerdings gering (Prävalenz 0,1%). Durch
   sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein Risiko.
   Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

   Durchfallerkrankungen
   Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
   Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende
   Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, Flaschenwasser mit Kohlensäure. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes
   oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen.
   Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selbst schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie
   sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo
   angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

   Weitere Infektionskrankheiten
   Vereinzelt kommen jedes Jahr menschliche Tollwutfälle vor. Außerdem finden sich einige durch Mücken oder Zecken
   übertragene Infektionskrankheiten, diese sind insgesamt aber selten (z. B. Leishmaniose, West-Nile-Fever, Phlebotomus Fieber).
   Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).
   Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.

   Sonstige Gesundheitsgefahren
   Gefahren durch Schlangen und Skorpione.

   Medizinische Versorgung
   Das Versorgungsniveau ist zumindest in Tunis gut. Viele gut ausgestattete Privatkliniken (Clinique International Hannibal,
   Polyclinique Les Berges du Lac, Clinique de la Soukra) sind auch Ziel von Patienten aus benachbarten afrikanischen Ländern.
   Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich wird allen Reisenden der Abschluss einer
   Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfohlen.
   Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich
   beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe
   www.dtg.org oder www.frm-web.de).
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

   [20613]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Versorgung im Notfall
Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 1 von 10
Tunesien
Versorgung im Notfall
   Reisende nach Tunesien sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall
   auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
   Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt in Tunesien nur die Kosten von staatlichen
   Krankenhäusern, die den Standards von Kliniken auf europäischem Niveau in aller Regel nicht entsprechen.
   I

   nfrastruktur / Straßenverkehr
   Tunesien verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
   Im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie
   auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit
   Fußgängern und Tieren zu rechnen.
   Die Promillegrenze beträgt 0,3, für Fahranfänger und Fahrer in der Tourismusbranche besteht absolutes Alkoholverbot. Die
   Benutzung der Autobahn ist mautpflichtig und wird in bar entrichtet.

   Führerschein
   Der deutsche Führerschein ist bei touristischen Aufenthalten ausreichend. Die Mitnahme des Internationalen Führerscheins wird
   jedoch zusätzlich empfohlen.

   Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
   Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (tagsüber Schließung
   von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in
   Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
   Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, - selbst das Kauen von Kaugummi - ist von Sonnenaufgang bis
   Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime nicht gestattet.

   Geld/Kreditkarten
   Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TND). Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden
   von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch
   auf der Straße ist verboten. Geldabhebungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa)
   und auch mit der Bankkarte möglich (nicht jedoch V-Pay). Zeitweise gibt es an einigen Bankautomaten Probleme, Geld mit der
   Bankkarte abzuheben. Teilweise wird gar kein Geld, teilweise nur geringe Beträge ausgegeben.

   Verlust von Ausweispapieren
   Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In
   Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul auf Djerba möglich. Der Verlust oder
   Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die
   Anzeige ("attestation de perte") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten
   vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, eine Passkopie bei einer während der Auslandsreise erreichbaren Kontaktperson zu
   hinterlegen. Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem
   Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.

   Sonstiges
   Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in
   Tunesien sind beim Office National du Tourisme Tunesien bzw. dem Fremdenverkehrsamt Tunesiens erhältlich.
   Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend wird die Vorwahl der deutschen
   Stadt ohne "0" eingegeben.
   Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 15:30 bis 16:00
   Uhr auf UKW 98,2 MHz. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
   Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die vom tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen
   Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist
   empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per
   Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.
   [20613]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Die medizinische Versorgung ist zumindest in Tunis gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen
   Einschränkungen zu rechnen. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte
   in der Peripherie.

   Vor Reiseantritt sollte man sich bei seiner Krankenkasse den Urlaubskrankenschein TN/A 11 besorgen. Im Krankheitsfall wendet
   man sich an das nächstgelegene Regional- oder örtliche Büro der Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS). In allen
   Krankenhäusern und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung.

   Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.

   Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch
   hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Nachtapotheken sowie die am Sonntag
   geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.

Einreisebedingungen:                                                                                                  Seite 2 von 10
Tunesien
Essen und Trinken
   Leitungswasser ist gechlort und normalerweise unbedenklich, kann allerdings u. U. in der Umgewöhnungszeit leichte
   Magenbeschwerden hervorrufen, weshalb für die ersten Urlaubstage abgefülltes Wasser empfohlen wird. Trinkwasser außerhalb
   größerer Städte ist nicht immer keimfrei und sollte abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden.
   Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
   Milch ist pasteurisiert. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Fleisch- und Fischgerichte nur gut
   durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte
   gekocht und Obst geschält werden.
   Darminfektionen kommen landesweit vor, daher ist es ratsam auf eine sorgfältige Lebensmittelhygiene zu achten.

   Impfungen

     Titel                       Besondere Vorsichtsmaßnahmen                         Gesundheitszeugnis erforderlich

       Cholera                    Nein                                                 -

       Typhus & Polio             Ja                                                   -

       Malaria                    Nein                                                 -

       Essen & Trinken            -                                                    -

       Gelbfieber                 1                                                    -

   Anmerkungen Impfungen
   [1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt
   in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind
   Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die den Transitraum in
   Tunesien nicht verlassen.

   Andere Risiken
   Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie,
   Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
   Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen vor allem in Gafsa und Schott Djerit vorkommen, das Schwimmen
   und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind
   unbedenklich.

   Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige
   Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

   Landesweit besteht ein hohes Infektionsrisiko für Hepatitis A und ein mittleres Infektionsrisiko für Hepatitis B. Ein Impfschutz
   gegen Hepatitis A wird empfohlen. Hepatitis B ist endemisch. Anlässlich einer Reise ist es ratsam, eine Hepatitis B-Impfung
   grundsätzlich in Erwägung zu ziehen.

   HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder
   Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

   Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit selten vor. Schutz bieten hautbedeckende
   Kleidung und insektenabweisende Mittel.

   Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunernde Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für
   Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei
   Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

   [col]

   Reisewarnung
   Überblick
   Stand - Tue, 10 Jul 2018 11:30:00 +0200
   (Unverändert gültig seit: Tue, 10 Jul 2018 13:38:08 +0200)
   Letzte Änderungen:
   Landesspezifische Sicherheitshinweise (Terrorismus)

Einreisebedingungen:                                                                                                        Seite 3 von 10
Tunesien
LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE
   Terrorismus
   In Tunesien besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. Es ist in der Vergangenheit zu terroristischen
   Anschlägen gekommen, bei denen auch ausländische Reisende unter den Opfern waren, wie zuletzt im März 2015 vor dem
   Bardo-Museum in Tunis und im Juni 2015 auf ein Strandhotel in Sousse.
   Die tunesischen Sicherheitskräfte haben ihre Präsenz saisonbedingt in den Touristengebieten verstärkt. Das tunesische
   Innenministerium hat die Beamten der Touristenpolizei erheblich aufgestockt sowie mobile Sicherheitsposten eingerichtet, die in
   den Sommermonaten an touristischen Anlaufpunkten, Stränden und öffentlichen Plätzen im Einsatz sind.
   Der seit Ende 2015 verhängte Ausnahmezustand wurde erneut verlängert und gilt mindestens bis zum 10. Oktober 2018 fort. Mit
   vermehrten Polizeikontrollen ist zu rechnen.
   Reisenden wird grundsätzlich empfohlen, sich über die aktuellen Reisehinweise und die Medien zur Lageentwicklung informiert
   zu halten. Generell sollten Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen, sowie z.B.
   im Rahmen der Freitagsgebete um die Moscheen, gemieden und die Anweisungen der Sicherheitskräfte befolgt werden.
   Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze, im Bereich von El Aioun bis Kasserine, sollte aufgrund
   von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen mit dort operierenden Terrorgruppen abgesehen werden. Im Westen
   des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Am 8. Juli 2018 wurden bei einem
   Anschlag bei der Ortschaft Ain Soltane im Bezirk Jendouba sechs tunesische Nationalgardisten getötet.
   Aufgrund der weiterhin angespannten Lage, wird bei Reisen in die Stadt und die Region um Ben Guerdane zu besonderer
   Vorsicht geraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.
   Von Touristenreisen und anderen, nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie,
   die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.
   Aufgrund des dort und abseits der Touristenzentren am Rande der Sahara bestehenden erhöhten Entführungsrisikos mit
   Ausnahme von organisierten Fahrten bewährter Reiseveranstalter wird davon abgeraten, Touren in die tunesische Wüste zu
   unternehmen.
   Die südliche Sperrzone der Grenzgebiete zu Algerien und Libyen ist unbedingt zu beachten und darf außer mit
   Sondergenehmigung der Sicherheitsbehörden nicht bereist werden.
   Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind
   militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des
   zuständigen Gouvernorats betreten werden.
   Grenzübergänge nach Libyen und Algerien
   Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf
   dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu
   informieren. Da es zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommen kann, wird dringend geraten sich von diesem
   Grenzübergang fernzuhalten. Auf die Reisewarnung für Libyen wird hingewiesen.
   Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, werden nachdrücklich um Beachtung der Reise- und
   Sicherheitshinweise Algerien gebeten.
   Reisen über Land
   Reisen auf dem Landweg, insbesondere im Landesinneren, sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr
   von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Nebenstrecken sollten
   gemieden werden.
   Allein reisende Frauen sollten sich außerhalb der Touristenzentren zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen.
   Auch wenn viele Tunesierinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von
   herkömmlichen Mustern bestimmt.
   Innenpolitische Lage
   In Tunesien kam es im Zusammenhang mit Preissteigerungen Anfang 2018 zu Demonstrationen und Protesten, teilweise auch
   mit gewalttätigen Ausschreitungen.
   Aufgrund sozialökonomisch bedingter Protestbewegungen war es 2017 schon in den Regionen um Tataouine und Kebili im
   Süden des Landes zu spontanen Straßenblockaden und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und
   Sicherheitskräften gekommen. Größere Menschenansammlungen, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, vor Moscheen und
   touristischen Attraktionen sollten gemieden und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge geleistet werden.
   Kriminalität
   Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien gestiegen. Insbesondere die Anzahl von Einbruchs- und Diebstahldelikten hat sich in den
   vergangen Monaten erhöht. Es sollte daher auf Wertgegenstände geachtet werden. Bei Besuchen in Altstädten sowie in
   Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels,
   mit gesunder Skepsis zu begegnen. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen.
   Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen
   Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die
   rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von
   Geldkartenkriminalität; auch ist Falschgeld im Umlauf.
   Krisenvorsorgeliste
   Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle
   Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im
   Reiseland informiert.
   Weltweiter Sicherheitshinweis
   Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN

Einreisebedingungen:                                                                                                  Seite 4 von 10
Tunesien
Versorgung im Notfall
   Reisende nach Tunesien sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall
   auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
   Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt in Tunesien nur die Kosten von staatlichen
   Krankenhäusern, die den Standards von Kliniken auf europäischem Niveau in aller Regel nicht entsprechen.
   Infrastruktur / Straßenverkehr
   Tunesien verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
   Im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie
   auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit
   Fußgängern und Tieren zu rechnen.
   Die Promillegrenze beträgt 0,3, für Fahranfänger und Fahrer in der Tourismusbranche besteht absolutes Alkoholverbot. Die
   Benutzung der Autobahn ist mautpflichtig und wird in bar entrichtet.
   Führerschein
   Der deutsche Führerschein ist bei touristischen Aufenthalten ausreichend. Die Mitnahme des Internationalen Führerscheins wird
   jedoch zusätzlich empfohlen.
   Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
   Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber
   Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten
   sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
   Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis
   Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime nicht gestattet.
   Geld/Kreditkarten
   Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TND). Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden
   von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch
   auf der Straße ist verboten. Geldabhebungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa)
   und auch mit der Bankkarte möglich (nicht jedoch V-Pay). Zeitweise gibt es an einigen Bankautomaten Probleme, Geld mit der
   Bankkarte abzuheben. Teilweise wird gar kein Geld, teilweise nur geringe Beträge ausgegeben.
   Verlust von Ausweispapieren
   Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In
   Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul auf Djerba möglich. Der Verlust oder
   Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die
   Anzeige ("attestation de perte") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten
   vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, eine Passkopie bei einer während der Auslandsreise erreichbaren Kontaktperson zu
   hinterlegen. Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem
   Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.
   Sonstiges
   Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in
   Tunesien sind beim Office National du Tourisme Tunesien bzw. dem Fremdenverkehrsamt Tunesiens erhältlich.
   Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend wird die Vorwahl der deutschen
   Stadt ohne "0" eingegeben.
   Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 15:30 bis 16:00
   Uhr auf UKW 98,2 MHz. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
   Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die vom tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen
   Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist
   empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per
   Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
   Reisedokumente
   Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
   Reisepass: Ja
   Vorläufiger Reisepass: Ja
   Personalausweis: Ja, aber nur bei der Einreise als Pauschaltourist auf dem Luftweg, wenn Buchungsunterlagen zu einer
   Pauschalreise mitgeführt werden (Hin- und Rückflugticket zuzüglich Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
   Vorläufiger Personalausweis: Nein
   Kinderreisepass: Ja
   Anmerkungen:
   Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.
   Visum
   Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei
   Monate in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de
   visiteur non-résident" ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird
   eine Strafgebühr von 20,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die
   Ausreise nicht gestattet.
   Hinweise für Doppelstaater
   Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen
   Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine
   tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 5 von 10
Tunesien
tunesischen Staatsangehörigkeit). Deutsch-tunesische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in
   Tunesien ausschließlich als Tunesier behandelt und unterliegen uneingeschränkt den tunesischen Gesetzen.
   Hinweise für Reisen von Minderjährigen
   Minderjährige, die nicht vom tunesischen Elternteil begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum
   Verlassen des Landes (autorisation parentale, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in
   Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen
   Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Elternteil besitzt und
   die Ausreise aus Tunesien auch von dessen schriftlichem Einverständnis abhängig gemacht wird.
   Einreise mit Kfz
   Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt. Die Fahrzeugdaten werden
   in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf.
   Bei der Ausreise mit dem Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht.
   Im Straßenverkehr ist wegen erhöhter Unfallgefahr defensive Fahrweise und besondere Vorsicht geboten.
   Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim
   zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das
   Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende
   Bescheinigung ausgestellt und das Fahrzeug zolltechnisch abgewickelt/verzollt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug
   verlassen kann. Bei einer evtl. notwendigen Verschrottung des Fahrzeugs ist mit empfindlichen Zollgebühren zu rechnen. Auch
   im Falle eines Fahrzeugdiebstahls sind grundsätzlich erhebliche Zollgebühren zu entrichten. Der Abschluss von Versicherungen,
   die die o.a. Risiken abdecken, wird dringend empfohlen.
   Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen
   Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in
   Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt
   worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30,- TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
   vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
   Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
   In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Tunesische Dinar (TND) dürfen weder ein- noch ausgeführt werden.
   Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist ohne Begrenzung möglich, ab einem Gegenwert von 10.000 TND muss jedoch eine
   Einfuhr- bzw. Ausfuhrdeklaration beim Zoll erfolgen.
   Reisende, welche keinen permanenten Aufenthalt in Tunesien haben, und die Absicht haben, eine Restsumme der Devisen von
   50.000 TND oder mehr wieder auszuführen, müssen bereits bei der Einfuhr den Wert der mitgeführten Devisen deklarieren. Die
   Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel
   beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden.
   Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht zulässig.
   Vor der Einfuhr eines Kfz für länger als drei Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen
   Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden. Die Einfuhr eines Kfz, das älter als drei Jahre ist, ist für einen
   längeren Zeitraum nach tunesischen Vorschriften nicht möglich.
   Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen
   eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
   Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden
   oder dort telefonisch erfragen.

    BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
   Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes wird in Tunesien mit mindestens 1 Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das
   Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe belaufen.
   Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt.
   Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar.
   Öffentliche Zuneigungsbekundungen, insbesondere zwischen nicht-verheirateten Paaren, können je nach Art und Ausmaß
   wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden.
   Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung
   anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden.

    MEDIZINISCHE HINWEISE
   Impfschutz
   Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine
   Gelbfieberimpfung notwendig.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für
   Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
   Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio
   (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
   Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut

Einreisebedingungen:                                                                                                  Seite 6 von 10
Tunesien
empfohlen.
   HIV/AIDS
   ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Tunesien vor, die Häufigkeit ist hier allerdings gering (Prävalenz 0,1%). Durch
   sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein Risiko.
   Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
   Durchfallerkrankungen
   Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
   Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende
   Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure. Im Notfall gefiltertes,
   desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich
   Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selbst schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung
   fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
   Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
   Weitere Infektionskrankheiten
   Vereinzelt kommen jedes Jahr menschliche Tollwutfälle vor. Außerdem finden sich einige durch Mücken oder Zecken
   übertragene Infektionskrankheiten, diese sind insgesamt aber selten (z. B. Leishmaniose, West-Nile-Fever, Phlebotomus Fieber).
   Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).
   Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.
   Sonstige Gesundheitsgefahren
   Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
   Medizinische Versorgung
   Das Versorgungsniveau ist zumindest in Tunis gut. Viele gut ausgestattete Privatkliniken (Clinique International Hannibal,
   Polyclinique Les Berges du Lac, Clinique de la Soukra u.a.) sind auch Ziel von Patienten aus benachbarten afrikanischen
   Ländern. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich wird allen Reisenden der
   Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfohlen.
   Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich
   beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe
   z.B. www.dtg.org oder www.frm-web.de).
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND

   Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen
   Beziehungen mit Deutschland.
   Mehr

    WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE
   Akkordeon

   [col]

   Pass- und Visabestimmungen
   Notwendige Einreisedokumente

     Titel                         Pass erforderlich           Visum erforderlich           Rückflugticket erforderlich

       Schweiz                      Ja/1                        Nein                          Ja

       Andere EU-Länder             Ja                          2                             Ja

       Türkei                       Ja                          Nein                          Ja

       Deutschland                  Ja/1                        Nein                          Ja

       Österreich                   Ja/1                        Nein                          Ja

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 7 von 10
Tunesien
Personalausweise/Identitätskarten
   [1] U.a. Staatsangehörige der folgenden genannten Länder können im Rahmen einer Pauschalreise (unter Vorlage von Hin-
   und Rückflugtickets sowie Hotelvoucher für die Dauer des Aufenthalts) auch mit einem 6 Monate gültigen
   Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
   Deutschland, Österreich und Schweiz.

   Reisepassinformationen
   Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

   Visainformationen
   Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für
   Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
   (a) Deutschland (3 Monate, vor Ort auf insgesamt 4 Monate verlängerbar), Bulgarien (2 Monate), Griechenland (1 Monat), übrige
   EU-Länder ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Zypern;).
   (b) Schweiz;
   (c) Türkei.

   Einreise mit Kindern
   Deutsche: Personalausweis (Pauschalreise), Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
   Österreicher: Eigener Reisepass.
   Schweizer: Identitätskarte (Pauschalreise) oder eigener Reisepass.
   Türken: Eigener Reisepass.
   Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
   Achtung: Allein reisende Minderjährige (auch Doppelstaatler) müssen eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit
   sich führen. Führen Eltern und Kinder unterschiedliche Nachnahmen muss das Verwandtschaftsverhältnis z.B. mittels einer
   Geburtsurkunde nachgewiesen werden.
   Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
   (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

   Einreise mit Haustieren
   Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das maximal 6 Wochen alt ist und
   bescheinigt, dass am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten
   vorkamen.
   Katzen und Hunde benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat (Hunde auch eine Staupe-Impfung). Die Tollwutimpfung muss
   mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate vor der Abreise erfolgt sein.

   Bearbeitungsdauer
   2-3 Wochen.

   Gültigkeit
   Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage.

   Transit
   Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den
   Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger, jedoch nicht in der
   obigen Tabelle erwähnten Länder, die immer ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen
   konsularischen Vertretungen.

   Visaarten und Kosten
   Touristen- und Transitvisum.

   Kosten
   Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
   Deutschland
   Visum
   einmalige Einreise: 61 €
   mehrmalige Einreise: 120 €
   Transitvisum: 20 €

Einreisebedingungen:                                                                                                 Seite 8 von 10
Tunesien
Schweiz
   Visum: 39 CHF.

   Antrag erforderlich
   (a) 1 (zwei in der Schweiz) ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.

   (b) 1 (zwei in der Schweiz) Passfoto (3,5 x 4,5 cm).

   (c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein muss.

   (d) Kopie des Passes (Seiten mit Identität und Gültigkeit).

   (e) Ggf. 2 Kopien der Aufenthaltsbewilligung in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz.

   (f) Visumgebühr in bar.

   (g) 1 vorfrankiertes und eingeschriebener Rückumschlag an die Adresse des Absenders.

   [col]

   Geld
   Geldwechsel
   Geldumtausch ist in allen Banken und in vielen Hotels sowie auf Postämtern möglich. Der Beleg, den man beim Geldwechseln
   erhält, sollte für einen eventuellen Rücktausch aufbewahrt werden. Geldumtausch auf der Straße ist verboten.

   Währung
   1 Dinar = 1000 Millimes. Währungskürzel: DT, TND (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 50, 30 (nicht im normalen
   Umlauf), 20, 10 und 5 TD. Münzen gibt es in den Werten von 5, 2, 1 und 1/2 TD sowie 200, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Millimes.

   Devisenbestimmungen
   Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
   Fremdwährungen können in unbeschränkter Menge ein- und ausgeführt werden; Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von
   10.000 TD. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die Einfuhrmenge bzw. auf den deklarierten Betrag beschränkt (Alle
   Formulare und Umtauschbelege gut aufbewahren).

   Kreditkarten
   Gängige Kreditkarten wie American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden in größeren Städten und in
   Touristenzentren akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. In Dutyfreeshops werden nur Kreditkarten
   oder Devisen akzeptiert.

   Aktueller Hinweis: Reisende sollte aufgrund von derzeit gehäuft auftretender Geldkartenkriminalität in Tunesien sehr sorgfältig
   auf ihre Kredit- und ec-Karten achten. Bekannt ist z. B., dass Karten während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten
   unbemerkt kopiert oder im Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt wurden. Eine Karte kann unter
   folgenden Telefonnummern im Ausland gesperrt werden:
   ec-Karten: 0049-1805/02 10 21 oder 0049-69/74 09 87;
   American Express: 0049-69/97 97 10 00;
   Visa: 0049-800/81 18 440 oder 001-41 05 81 38 36;
   Mastercard: 0800/819 1040 (in Deutschland) oder 001-63 67 22 71 11;
   Diners Club: 0049-203 34 77 905
   Zentraler Sperr-Notruf: 0049-116 116.

   Reiseschecks
   Reiseschecks werden nur von Banken akzeptiert, sollten in US$ ausgestellt sein.

   Öffnungszeiten der Bank
   Winter: meist Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-16.00. Sommer: meist 7.30-13.00 Uhr. Während des Ramadan gelten kürzere
   Öffnungszeiten der Banken.

   [col]

   Zollfrei Einkaufen

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 9 von 10
Tunesien
Überblick
   Folgende Artikel können zollfrei nach Tunesien eingeführt werden (Personen ab 17 J.):

   200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak;

   1 l alkoholische Getränke über 25 % Alkoholgehalt oder 2 l mit weniger als 25 % Alkoholgehalt;

   Wertsachen sollten bei der Einreise deklariert werden, damit es bei der Ausreise keine Probleme gibt.

   Verbotene Importe
   Waffen, Sprengstoff, Betäubungsmittel, Walkie-Talkies, pornografische Druckerzeugnisse.

   Exportbestimmungen
   Für Antiquitäten ist eine Ausfuhrgenehmigung des Kulturministeriums erforderlich.

   [col]

    HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN
   Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
   Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen
   können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen
   Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den
   für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

   Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel
   Media.

   [col]

    QUELLENANGABEN
   [20613] Tunesien - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 24.09.2018 (Unverändert gültig seit:
   10.07.2018)
   Haftungsausschluss
   Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
   eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
   eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
   ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
   Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
   jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
   diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
   Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie
   einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung,
   abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
   Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

   [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 24.09.2018 (Unverändert gültig seit: 10.07.2018)
   Information
   Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von
   Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 10 von 10
Tunesien
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