4 Agrarpolitik und Agrarförderung - Deutscher Bauernverband

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4 Agrarpolitik und Agrarförderung - Deutscher Bauernverband
04 Agrarpolitik und Agrarförderung                     4.1 EU-Agrarhaushalt

4
Agrarpolitik und Agrarförderung

4.1     EU-Agrarhaushalt                                    103
4.2     Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“       109
4.3     Greening                                            114
4.4     „Zweite Säule“ – Förderung ländlicher Räume         118
4.5     Bundesagrarhaushalt und Agrarsubventionen           125

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4 Agrarpolitik und Agrarförderung - Deutscher Bauernverband
4.1 EU-Agrarhaushalt         04 Agrarpolitik und Agrarförderung

4.1 EU-Agrarhaushalt

EU-Haushalt 2017:                      EU-Haushalt 2017 kurz gefasst
134,5 Milliarden Euro

Der EU-Haushalt des Jahres 2017        Der EU-Haushalt für das Jahr 2017 hat ein Volumen von 134,5 Milliarden Euro.
umfasst 134,5 Milliarden Euro,         Einnahmen:
gegenüber 2016 sind das 6,5 Pro-
zent weniger. Dieser Betrag gibt       • 70 % Beiträge der Mitgliedstaaten entsprechend ihrem Bruttosozialprodukt
die sogenannten „Zahlungsermäch-       • 12 % Mehrwertsteuer-Abgaben
tigungen“ an, d.h. die Mittel, die
                                       • 16 % Zölle auf Waren aus Drittländern, Agrarzölle, Zuckerabgaben
im Haushaltsjahr tatsächlich für
Ausgaben zur Verfügung stehen.         • 2 % Sonstige (Finanzausgleich)
Die im Haushaltsplan veranschlag-      Ausgaben:
ten Mittel für Verpflichtungen
(Verpflichtungsermächtigungen)         • 32 % Agrarausgaben: Direktzahlungen und Marktmaßnahmen
geben an, bis zu welcher Höhe die      • 8 % Entwicklung des ländlichen Raumes („2. Säule“)
EU im jeweiligen Jahr Ausgaben
                                       • 42 % Struktur- und Kohäsionspolitik, Forschung etc.
beschließen kann. Sie sind für
das Haushaltsjahr 2017 mit 157,9       • 10 % Externe und interne Politikbereiche (Gemeinsame Außen- und Sicher-
Milliarden Euro veranschlagt. Unter      heitspolitik, humanitäre Hilfe, Unionsbürgerschaft)
der Haushaltsrubrik „Nachhaltiges      • 7 % Verwaltungsausgaben
Wachstum, natürliche Ressourcen“
                                       • 1 % Sonstige
fallen 2017 bei den Zahlungser-
mächtigungen 39,7 Milliarden Euro      Quelle: Europäische Kommission
auf Direktzahlungen und 2,8 Milliar-
den Euro auf Agrarmarktausgaben.
11,2 Milliarden Euro sind für die
ländliche Entwicklung vorgesehen.
Größter Posten im Brüsseler Etat ist
die Struktur- und Wirtschaftsförde-
rung mit 56,5 Milliarden Euro. Für
das Haushaltsjahr 2018 steigen die
Zahlungsermächtigungen auf 144,7
Milliarden Euro (+ 7,6 Prozent).       Direktzahlungen dominieren               tung) verwendet. Kehrseite dieser
Hauptgrund für den starken Anstieg     Agrarhaushalt                            Entwicklung ist, dass die Land-
der Ausgaben ist, dass die EU-Staa-                                             wirtschaft in relativ hohem Maße
ten inzwischen mehr Geld aus den       2017 entfallen 74 Prozent der            von den Direktzahlungen abhängig
Strukturfonds abrufen, mit denen       EU-Agrarausgaben auf Direktzah-          geworden ist.
die EU die Angleichung der Lebens-     lungen, 5 Prozent auf Agrarmarkt-
umstände in der EU vorantreiben        ausgaben, 21 Prozent kommen der          Exporterstattungen sind beendet
will. Die Verpflichtungsermächtigun-   ländlichen Entwicklung zu Gute.
gen erhöhen sich 2018 nur leicht       1991 wurden noch 91 Prozent der          Unter den EU-Marktordnungsausga-
(+ 0,7 Prozent).                       EU-Agrarausgaben für die Marktstüt-      ben spielen die Exporterstattungen
                                       zung (Exporterstattungen, Lagerhal-      seit Mitte 2013 keine Rolle mehr.

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04 Agrarpolitik und Agrarförderung                  4.1 EU-Agrarhaushalt

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                                                                       Parlament ausgehandelt werden.
                                                                       Mit diesem Verfahren soll vermie-
                                                                       den werden, dass es jedes Jahr zu
                                                                       heftigem Streit über die Finanzen
                                                                       kommt. Der MFR des EU-Haushalts
                                                                       für die Jahre 2014 bis 2020 be-
                                                                       trägt in jeweiligen Preisen 1.082,6
                                                                       Milliarden Euro bei den Verpflich-
                                                                       tungsermächtigungen (Zahlungszu-
                                                                       sagen) und 1.024,0 Milliarden Euro
                                                                       bei den Zahlungsermächtigungen
                                                                       (tatsächliche Ausgaben). Das sind
                                                                       gegenüber der vorangegangenen
                                                                       Förderperiode 2007 bis 2013 bei
                                                                       den Verpflichtungsermächtigungen
                                                                       106,8 Milliarden Euro und bei den
                                                                       Zahlungsermächtigungen 98,4
Die geringen Haushaltsbeträge in    Begrenzung des Mehrjährigen        Milliarden Euro mehr. Außerhalb des
den Folgejahren decken im Wesent-   Finanzrahmens auf 1,00 Prozent     MFR wurden für die neue Förderperi-
lichen Forderungen aus Altfällen    des BNE                            ode zusätzlich 42,5 Milliarden Euro
ab. Im Jahr 1993 betrugen die                                          beschlossen. Der MFR ist damit im
Exporterstattungen noch über 10     Der Mehrjährige Finanzrahmen       Zeitraum 2014-2020 bei den Ver-
Milliarden Euro.                    (MFR) gibt den Rahmen für die      pflichtungsermächtigungen auf 1,00
                                    jährlichen EU-Haushalte vor, die   Prozent des Bruttonationaleinkom-
                                                                       mens (BNE) beschränkt, verglichen
                                                                       mit 1,12 Prozent in der Finanzperi-
                                                                       ode 2007-2013.

                                                                       Agrarbudget gedeckelt – Anteil
                                                                       am EU-Haushalt geht weiter
                                                                       zurück

                                                                       Im Vergleich zur vorangegange-
                                                                       nen Haushaltsperiode 2007-2013
                                                                       steigen die Gesamtausgaben der
                                                                       EU in der laufenden Finanzperi-
                                                                       ode nominal an (+ 11 Prozent).
                                                                       Das darin enthaltende Budget für
                                                                       Direktzahlungen und Agrarmarkt-
                                                                       ausgaben bleibt dagegen nominal
                                                                       unverändert. Dessen Anteil am
                                                                       EU-Gesamtbudget (einschl. Mittel
                                                                       außerhalb des MFR, Verpflichtungs-
                                                                       ermächtigungen) fällt deshalb von
                                                                       31 Prozent in 2007-2013 auf rund
                                                                       28 Prozent in 2014-2020. Am Ende
                                                                       der Förderperiode im Jahr 2020 sind

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4 Agrarpolitik und Agrarförderung - Deutscher Bauernverband
4.1 EU-Agrarhaushalt       04 Agrarpolitik und Agrarförderung

es sogar nur noch 26 Prozent.
Die dennoch scheinbare Agrarlas-
tigkeit des EU-Haushaltes hat seine
Gründe. Bis heute ist die Gemein-
same Agrarpolitik der einzige voll
gemeinschaftlich finanzierte Poli-
tikbereich. Dies erklärt den relativ
hohen Anteil des Agrarbereichs am
EU-Haushalt. Im Durchschnitt zahlt
jeder EU-Bürger 32 Cent am Tag für
die EU-Agrarpolitik als Beitrag für
gesunde, sichere Nahrungsmittel
und eine vielfältige Kulturland-
schaft.

Auswirkungen auf die 1. Säule
der GAP

Die im Rahmen des MFR beschlosse-
nen Mittel für die 1. Säule der GAP
(Direktzahlungen und Agrarmarkt-
ausgaben) bedeuten gegenüber
dem Mittelansatz von 2007-2013
nominal ein Minus von 1,8 Prozent.
Da auch die Reserve für Agrarkrisen
aus dieser Haushaltsrubrik finan-
ziert wird, vermindert sich das für
Direktzahlungen verfügbare Finanz-
volumen im Falle von Krisen zusätz-
lich. Bislang wurde die Agrarkrisen-
reserve allerdings nicht in Anspruch
genommen. Auch die Umverteilung
der Direktzahlungsmittel zwischen
den Mitgliedstaaten (externe Kon-
vergenz) mindert das Agrarbudget
für die deutsche Landwirtschaft in
der 1. Säule ebenso wie mögliche
Umverteilungen von Mitteln aus der
1. in die 2. Säule, siehe Kapitel 4.2.

Mehr Mittel für „kritische
Bereiche“

Für die Jahre 2018 bis 2020 sollen
mehr Finanzmittel für „kritische         Programme“ (Juncker-Programm         ändert. Die höhere Ausschöpfung
Bereiche“ wie Migration, Sicherheit      und Investitionen in Drittländern)   dieser Obergrenzen durch mehr
und Kontrollen an den Außengren-         eingesetzt werden. Die Obergrenzen   Flexibilität sowie eine wesentliche
zen sowie für „leistungsintensive        des MFR bleiben allerdings unver-    Erhöhung der Mittel für die Son-

                                                                                                       105
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derinstrumente, die nicht bei den     Disziplin“ wird es auch im Haus-       die 2. Säule aber entsteht im För-
Obergrenzen des MFR berücksich-       haltsjahr 2018 (Direktzahlungen        derperiodenvergleich ein nominaler
tigt werden, führt dazu, dass die     2017) nicht kommen. Das gilt auch      Zugewinn von gut 4 Prozent auf
Mitgliedstaaten der EU mehr Mittel    für die Agrarkrisenreserve. Da diese   9,45 Milliarden Euro, siehe Kapitel
zur Verfügung stellen müssen. Das     auch in 2017 nicht in Anspruch ge-     4.4.
Agrarbudget (Rubrik 2) bleibt für     nommen wird, kommt es unter dem
die Haushaltsjahre 2018 bis 2020      Strich auch zu keinen Kürzungen        Deutschland größter Nettozahler
unverändert.                          der Direktzahlungen.
                                                                             Ohne Berücksichtigung der Finan-
Bislang keine „Finanzielle            Auch 2. Säule der GAP unterliegt       zierung der EU-Verwaltungsausga-
Disziplin“ angewendet                 zunächst Kürzungen                     ben hat Deutschland nach zuletzt
                                                                             für 2016 vorliegenden Angaben
Die Gewährung der Direktzahlungen     Die 2. Säule (ELER) der GAP verliert   rund 11,0 Milliarden Euro weniger
(Betriebsprämien) gegen Jahres-       nach den MFR-Beschlüssen im Ver-       aus dem EU-Haushalt bekommen
ende erfolgt aus dem EU-Haushalt      gleich zwischen den Förderperioden     als es darin eingezahlt hat. Das
des Folgejahres. Die Haushaltsjahre   2014-2020 zu 2007-2013 nominal         sind 0,34 Prozent des deutschen
beginnen jeweils am 16. Oktober.      leicht (-1 Prozent), im Vergleich      Bruttonationaleinkommens (BNE).
Die so genannte „Finanzielle Dis-     zum Jahr 2013 deutlich (- 8 Pro-       Der deutsche Beitragsanteil am
ziplin“ kommt dann zur Anwen-         zent). Nach den MFR-Beschlüssen        EU-Haushalt betrug 2016 19,2
dung, wenn die Prognosen für die      steht Deutschland in der laufenden     Prozent. Gemessen daran fällt der
Finanzierung der Direktzahlungen      EU-Haushaltsperiode 2014-2020          Anteil der EU-Rückflüsse mit 8,6
und der marktbezogenen Ausgaben       ein ELER-Mittelvolumen von 8,25        Prozent relativ bescheiden aus. Mit
erkennen lassen, dass die entspre-    Milliarden Euro zur Verfügung. Das     anderen Worten: Von jedem Euro,
chende finanzielle Obergrenze des     sind nominal gut 9 Prozent weniger     den Deutschland in die Brüsseler
MFR überschritten wird. Sie führt     als in der vorherigen Förderperiode    Kasse gibt, erhält es nur 44 Cent
automatisch zu einer Kürzung der      2007-2013 (9,08 Milliarden Euro).      zurück. Etwas günstiger sieht es bei
Direktzahlungen an die Landwirte.     Durch die Umverteilung von 4,5         den Ausgaben zur „Gemeinsamen
Zu einer derartigen „Finanziellen     Prozent der Direktzahlungsmittel in    Agrarpolitik“ (GAP, einschließlich

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4 Agrarpolitik und Agrarförderung - Deutscher Bauernverband
4.1 EU-Agrarhaushalt   04 Agrarpolitik und Agrarförderung

Der EU-Haushalt muss stets
ausgeglichen sein

Die EU verzeichnet niemals ein
Haushaltsdefizit, darf keine Schulden
machen und gibt nur so viel aus, wie
sie einnimmt. 80 Prozent der EU-Mit-
tel werden von nationalen oder regi-
onalen Regierungen verausgabt. Die
meisten von EU finanzierten Projekte
werden von den Mitgliedstaaten
ausgewählt und verwaltet.

„Ländliche Entwicklung“) aus. Den
deutschen Leistungen zur GAP in
Höhe von etwa 10,5 Milliarden Euro
standen 2016 Rückflüsse von 6,3
Milliarden Euro gegenüber. Hinter-
grund: Die Ausgaben zur GAP flie-
ßen vorrangig in Länder mit hoher
Agrarproduktion.

Polen größter Nettoempfänger

Zu den großen Nettoempfängern
zählen die mittel- und osteuropä-
ischen Länder sowie Griechenland,
Portugal und Spanien. Polen ver-
buchte 2016 in absoluten Zahlen
mit 7,0 Milliarden Euro den größten
Überschuss, das entspricht etwa
1,71 Prozent des polnischen Brutto-
nationaleinkommens. Die Differenz
zwischen Ein- und Auszahlungen
lässt allerdings nicht unmittelbar
darauf schließen, welches Land
letztlich von der Politik der Union
am meisten profitiert. Die Vorteile
etwa des Binnenmarktes schlagen
sich in den nationalen Steuerein-
nahmen oder auch in den Export-
möglichkeiten der Wirtschaft nieder.

                                                                                              107
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04 Agrarpolitik und Agrarförderung   4.1 EU-Agrarhaushalt

                                                      Mehrjähriger Finanzrahmen nach
                                                      2020

                                                      Im Mai 2018 will die EU-Kommis-
                                                      sion einen Vorschlag für den MFR
                                                      nach 2020 vorlegen, der von den
                                                      Staats- und Regierungschefs der
                                                      Europäischen Union einstimmig
                                                      beschlossen werden muss; auch
                                                      das Europäische Parlament muss
                                                      mehrheitlich zustimmen. Der bis-
                                                      herige Finanzrahmen, der bei den
                                                      Verpflichtungsermächtigungen auf
                                                      1,0 Prozent des Bruttonationalein-
                                                      kommens (BNE) begrenzt ist, reicht
                                                      nach Kommissionsauffassung nicht
                                                      aus, um zusätzliche EU-Aufgaben
                                                      zu erledigen, insbesondere die
                                                      Sicherung der EU-Außengrenzen,
                                                      Herausforderungen bei der Migra-
                                                      tion sowie in der europäischen
                                                      Verteidigungspolitik. Hinzu kommt
                                                      die Haushaltslücke infolge des
                                                      Brexit, die nach Berechnungen
                                                      der Kommission zwischen 10 und
                                                      11 Milliarden Euro pro Jahr liegt.
                                                      Dem Vernehmen nach strebt die
                                                      EU-Kommission eine Aufstockung
                                                      der Haushaltsobergrenze von 1,0
                                                      auf etwa 1,1 bis 1,2 Prozent des
                                                      Bruttonationaleinkommens (BNE)
                                                      an. Das würde Mehreinnahmen von
                                                      12 bis 25 Milliarden Euro pro Jahr
                                                      bedeuten. In der Diskussion sind
                                                      auch EU-Steuern als Eigenmittel-
                                                      quelle, z.B. auf CO2-Emissionen.
                                                      Nach Kommissionsbekundungen soll
                                                      es keine „finanziellen Brüche“ bei
                                                      den bestehenden Haushaltspositio-
                                                      nen geben.

  108
4 Agrarpolitik und Agrarförderung - Deutscher Bauernverband
4.2 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“         04 Agrarpolitik und Agrarförderung

4.2 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“

EU-Agrarpolitik seit 1992 –
Abkehr von der Markt- und
Preisstützung

Seit Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ver-
folgt die „Gemeinsame Agrarpolitik“
(GAP) das Ziel, die Versorgung mit
Nahrungsmitteln zu gewährleisten
und die Einkommen der Landwirte
zu sichern. Seit der Uruguay-Runde
1992 der Welthandelsorganisation
(WTO) sind auch Agrarprodukte den
Regeln des internationalen Waren-
handels unterworfen. Deshalb wur-
den Preisstützung und Regulierung
der Agrarmärkte durch Marktord-
nungen Schritt für Schritt aufgege-
ben. Im Gegenzug bekommen die
Landwirte seitdem Direktzahlungen,
die seit 2005 grundsätzlich von
der Produktion entkoppelt sind und
flächenbezogen gewährt werden.
Ergänzend werden Fördermaßnah-
men für die Landwirtschaft und den    Angleichung profitieren vor allem
ländlichen Raum in der „zweiten       die baltischen Staaten und Rumäni-
Säule“ der GAP angeboten (s. Kapi-    en. Deutschland verliert hierdurch
tel 4.4).                             etwa 3 Prozent seiner Direktzahlun-
                                      gen. Zusammen mit der allgemeinen
Gemeinsame Agrarpolitik bis           Kürzung des EU-Agrarbudgets ste-
2020                                  hen den Landwirten in Deutschland
                                      knapp 8 Prozent weniger Direktzah-
Im Juni 2013 haben sich Agrar-        lungsmittel als „Betriebsprämien“
rat, Europäisches Parlament und       zur Verfügung (Vergleich 2019 zu
EU-Kommission auf die EU-Agrar-       2013). Durch die national beschlos-
politik für den Zeitraum bis 2020     sene Umschichtung von 4,5 Prozent
verständigt. Die Unterschiede in      der Direktzahlungsmittel in die
den Flächenzahlungen der EU-Staa-     „2. Säule“ gehen den deutschen
ten werden um ein Drittel vermin-     Landwirten weitere Direktzahlungen
dert. Alle Staaten werden bis 2019    verloren.
ein Mindestniveau von 196 Euro
je Hektar erhalten (einschließlich
Greening-Komponente). Von der
                                                                                               109
4 Agrarpolitik und Agrarförderung - Deutscher Bauernverband
04 Agrarpolitik und Agrarförderung                      4.2 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“

                                                                                Zuschlag für erste Hektare

                                                                                Der Zuschlag für die ersten Hekt-
                                                                                are (Umverteilungsprämie) wurde
                                                                                bereits 2014 eingeführt. Für 2017
                                                                                ergeben sich Schätzungen zufolge
                                                                                im Bundesdurchschnitt Zahlungen
                                                                                von 316,67 Euro/ha für die ersten
                                                                                30 Hektar, von 296,47 Euro/ha
                                                                                für die Hektare 31 bis 46 bzw. von
                                                                                266,19 Euro/ha ab dem 47. Hektar.
                                                                                Eine betriebliche Degression der
                                                                                Direktzahlungen findet wegen des
                                                                                Zuschlags für die ersten Hektare in
                                                                                Deutschland nicht statt.

2015 wurde die Greening-                 Die Gewährung der Basisprämie ist      Bundeseinheitliche Flächen-
Prämie eingeführt                        mit der Greening-Prämie verbunden.     prämie bis 2019
                                         Mit der Umverteilungsprämie wer-
Die wesentlichste Änderung der           den die ersten Hektare eines Betrie-   Der Übergang zur bundeseinheitli-
letzten GAP-Reform besteht darin,        bes bessergestellt. Landwirte bis 40   che Flächenprämie begann 2015 mit
dass 30 Prozent der Direktzah-           Jahre erhalten eine Junglandwirte-     einer einheitlichen Greening-Kom-
lungen an die Einhaltung der             prämie. Die Zahlungen sind an die      ponente von ca. 87 Euro je Hektar.
„Greening“-Auflagen zur Fruchtar-        Einhaltung von Standards gebunden      In den Jahren 2017 bis 2019 erfolgt
tenvielfalt, zum Dauergrünlander-        (Cross Compliance).                    dann die vollständige Angleichung
halt und zur Anlage von Ökologi-                                                der Basisprämie in drei gleichen
schen Vorrangflächen geknüpft sind.      Deutschland mit Umverteilung           Schritten. Wegen der Absenkung
                                         von 4,5 Prozent in die zweite          des EU-Finanzrahmens und der
                                         Säule                                  Umverteilung von 4,5 Prozent der
GAP-Reform in Deutschland                                                       Direktzahlungen in die zweite Säule
2015 bis 2019: Vier Förder-              Deutschland hat bei der nationa-       kommt es seit 2015 zunächst in
elemente in der ersten Säule             len Umsetzung der GAP-Reform           allen Ländern zu einer Absenkung
                                         entschieden, 4,5 Prozent der Di-       des Prämienniveaus. In den Ländern
                                         rektzahlungen von der ersten in        Baden-Württemberg, Brandenburg,
• Basisprämie: 2019 ca. 176 Euro/ha
                                         die zweite Säule der GAP umzuver-      Hessen, Rheinland-Pfalz und Saar-
• Greeningprämie: 2019 ca. 85 Euro/      teilen. Das sind jährlich etwa 230     land werden die Hektarzahlungen
  ha                                     Millionen Euro. Die Bundesländer       gegen Ende der Förderperiode 2014
• Umverteilungsprämie / Zuschlag         haben erklärt, die Mittel zweck-       bis 2020 wieder leicht steigen.
  für die ersten Hektare: ca. 50 Euro/   gebunden für die Förderung einer       Ursache ist der bundesweite Anglei-
  ha für die ersten 30 Hektar; ca. 30    nachhaltigen Landwirtschaft zu         chungsprozess.
  Euro/ha für die Hektare 31 bis 46      verwenden. Dazu gehören insbeson-
• Junglandwirtezuschlag: ca. 44          dere Agrarumwelt- und Klimamaß-
  Euro/ha für bis zu 90 Hektar           nahmen, die Förderung besonders
                                         tiergerechter Haltung und Tierwohl,
Quelle: BMEL                             die Stärkung von Grünlandstandor-
                                         ten sowie die Förderung von ökolo-
                                         gischem Landbau oder Gebieten mit
                                         natürlichen Beeinträchtigungen.

      110
4 Agrarpolitik und Agrarförderung - Deutscher Bauernverband
4.2 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“   04 Agrarpolitik und Agrarförderung

Direktzahlungen nur für den
„Aktiven Landwirt“

Um sicherzustellen, dass die Di-
rektzahlungen aktiven Landwirten
zu Gute kommen, gilt seit 2015
eine sogenannte Negativliste. Dazu
gehören Flughäfen, Eisenbahndiens-
te, Wasserwerke, Immobilienunter-
nehmen, permanente Sport- und
Freizeitanlagen und Bergbauunter-
nehmen. Diese Unternehmen sind
damit von den EU-Direktzahlungen
zunächst ausgeschlossen, können
jedoch in einem umfangreichen
Nachweis- und Dokumentations-
verfahren zeigen, dass ihre land-
wirtschaftliche Tätigkeit einen
wesentlichen Umfang hat bzw.
deren Hauptgeschäftszweck ist.
Dann gelten diese Betriebe trotz
Einordnung in die Negativliste als
„Aktiver Landwirt“.
Von diesem Prüfverfahren sind in
Deutschland vor allem Pensions-
pferdehalter betroffen. Für diese
Betriebe gibt es spezielle nationale
Ausnahmeregelungen: Wenn der
Landwirt in der Alterssicherung
der Landwirte versichert ist, wenn
der Betrieb mehr als 38 Hektar
bewirtschaftet bzw. wenn die Tier-
bestandsdichte unter 3 Großvieh-
einheiten je Hektar liegt, so gilt
der Pensionspferdehalter generell
als „aktiver Landwirt“. Auch Betrie-
be mit Direktzahlungen bis 5.000
Euro im vorangegangen Antragsjahr
gelten in Deutschland ohne zusätz-
liches Prüfverfahren „per se“ als
aktiver Landwirt.
Durch die sogenannte Omnibus-Ver-
ordnung vom Herbst 2017 können
die Mitgliedstaaten bis Ende März
2018 entscheiden, dieses Prüfungs-
verfahren aus Vereinfachungsgrün-
den auszusetzen.

                                                                                         111
04 Agrarpolitik und Agrarförderung                    4.2 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“

                                                                            Periode bis 2020 etwa 44 Euro je
                                                                            Hektar für bis zu 90 Hektar gezahlt.
                                                                            Im Jahr 2017 haben rund 30.600
                                                                            Betriebe Anträge auf Junglandwir-
                                                                            teförderung gestellt. Die der be-
                                                                            antragten Junglandwirteförderung
                                                                            zu Grunde gelegte Fläche beträgt
                                                                            im Jahr 2017 rund 1,16 Millionen
                                                                            Hektar. Die Junglandwirteförderung
                                                                            macht 1,1 Prozent der Direktzahlun-
                                                                            gen in Deutschland aus.
                                                                            Durch die „Omnibus-Verordnung“
                                                                            können die Mitgliedstaaten die
                                                                            Fördersätze je Hektar erhöhen.
                                                                            Jedoch stehen unverändert maximal
                                                                            2 Prozent der Direktzahlungen als
                                                                            Junglandwirte-Zuschlag zur Verfü-
                                                                            gung.

                                                                            Begrenzte Koppelung der Direkt-
                                                                            zahlungen

                                                                            Auf Drängen vieler EU-Mitglied-
                                                                            staaten sind an die Produktion
                                                                            gekoppelte Zahlungen weiterhin
                                                                            in begrenztem Umfang möglich.
                                                                            Bis zu 13 Prozent des nationalen
                                                                            Finanzrahmens für Direktzahlungen
                                                                            können hierfür verwendet werden.
                                                                            Zusätzlich können bis zu 2 Prozent
                                                                            für die Förderung des Eiweißpflan-
                                                                            zenanbaus gewährt werden. Mit
                                                                            Ausnahme von Deutschland werden
                                                                            gekoppelte Zahlungen in 27 von
                                                                            28 EU-Mitgliedsländern vor allem
                                                                            in den Bereichen Rind- und Kalb-
                                                                            fleisch, Milch und Milchprodukte,
                                                                            Schaf- und Ziegenfleisch sowie im
                                                                            Pflanzenanbau angeboten, was auf
                                                                            den Erzeugermärkten zu Wettbe-
Zuschlag für Junglandwirte             Personengesellschaften (z.B. GbR)    werbsverzerrungen führen kann.
                                       und junge Gesellschafter juristi-    2016 waren EU-weit im Durch-
Einen Prämienzuschlag können seit      scher Personen (z.B. Genossen-       schnitt rund 10 Prozent der Direkt-
2015 alle Landwirte unter 40 Jahre     schaft, GmbH) wird die Förderung     zahlungen gekoppelt.
erhalten, die erstmals einen land-     analog gewährt, soweit sie Mitent-
wirtschaftlichen Betrieb überneh-      scheidungsrechte über wichtige
men. Der Zuschlag wird 5 Jahre lang    Vorgänge im Unternehmen haben.
gewährt. Für junge Gesellschafter in   Dafür werden in Deutschland in der

     112
4.2 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“           04 Agrarpolitik und Agrarförderung

Kleinerzeugerregelung

Landwirte konnten 2015 einmalig
in ein vereinfachtes Antragsverfah-
ren im Rahmen der sogenannten
Kleinerzeugerregelung wechseln.
Mit der damit verbundenen Freistel-
lung von Cross Compliance, dem
Greening und dem Regime der
Zahlungsansprüche ist der Anspruch
auf die jährlichen Direktzahlungen
für den Kleinerzeuger auf maximal
1.250 Euro begrenzt. Nach zuletzt
für 2016 vorliegenden Angaben
nehmen 29.000 Betriebe diese
Regelung in Anspruch.

Cross Compliance

Mit Cross Compliance (CC) werden
die Direktzahlungen an die Einhal-
tung von bestimmten Produktions-
bedingungen geknüpft. Im Zuge
der jüngsten GAP-Reform sind die       „Omnibus-Verordnung“ bringt             Gemeinsame Agrarpolitik nach
Klärschlammrichtlinie, die Melde-      einige Änderungen der GAP-              2020
pflichten von Tierseuchen oder Teile   Förderung
der Vorgaben für Natura 2000 nicht                                             Im November 2017 hat die EU-Kom-
mehr relevant für Cross Compliance.    Die im Herbst 2017 im Trilog von        mission ein erstes Papier zur Ge-
Dagegen sind die Wasserrahmen-         EU-Kommission, Rat und Parlament        meinsamen Agrarpolitik nach 2020
richtlinie und die Pflanzenschutz-     beschlossene „Omnibus-Verord-           vorgelegt. Ziel ist eine stärkere
mittelanwendungsrichtlinie vor-        nung“ bringt einige Anpassungen.        „Ergebnisorientierung“ – die Mit-
sorglich in den Katalog von Cross      Mit einer Klarstellung der Definition   gliedstaaten/Regionen sollen die
Compliance aufgenommen worden.         von Dauergrünland sollen Unsi-          GAP-Förderung stärker an Zielen
Kriterien aus diesen beiden Richt-     cherheiten nach einem Urteil des        und Prioritäten ausrichten können.
linien werden für Cross Compliance     Europäischen Gerichtshofes aufge-
relevant, sobald die Richtlinien in    fangen werden. Außerdem erhalten
der EU vollständig umgesetzt sind.     die Mitgliedstaaten die Möglichkeit,
Die Anforderungen zur Einhaltung       auch in 2018 und 2019 über die
des „guten landwirtschaftlichen        Höhe der Umverteilung in die 2.
und ökologischen Zustandes“            Säule, über die Degression und über
(GLÖZ) sind mit der neuerlichen        den Umfang gekoppelter Zahlungen
GAP-Reform erweitert worden, z.B.      neu zu entscheiden (Änderungen
hinsichtlich der Erhaltung von         zum Greening siehe Kapitel 4.3).
Landschaftselementen.

                                                                                                      113
04 Agrarpolitik und Agrarförderung   4.3 Greening

4.3 Greening

                                                     Was gehört zum „Greening“?

                                                     Seit 2015 müssen Landwirte, die
                                                     EU-Direktzahlungen (Basisprä-
                                                     mie) beantragen, sogenannte
                                                     Greening-Anforderungen erfüllen.
                                                     Dazu gehören die Fruchtartenviel-
                                                     falt auf Ackerflächen, der Erhalt
                                                     von Dauergrünland und eine
                                                     Bewirtschaftung von mindestens
                                                     5 Prozent der Ackerflächen mit
                                                     besonderem Umweltnutzen (Ökolo-
                                                     gische Vorrangflächen). Hierfür wird
                                                     eine Pauschale von 30 Prozent der
                                                     EU-Direktzahlungen gewährt (für
                                                     Deutschland ca. 86 Euro je Hektar
                                                     in 2017). Die Nichteinhaltung der
                                                     Greening-Bedingungen kann mit bis
                                                     zu 125 Prozent der Greening-Prämie
                                                     des landwirtschaftlichen Betriebes
                                                     sanktioniert werden.

                                                     Fruchtartenvielfalt auf den
                                                     Ackerflächen – Was zählt?

                                                     Es sollen jährlich mindestens zwei
                                                     bzw. drei verschiedene Ackerkul-
                                                     turen angebaut werden. Die An-
                                                     baudiversifizierung darf nicht mit
                                                     einer mehrjährigen Fruchtfolge nach
                                                     guter landwirtschaftlicher Praxis
                                                     verwechselt werden. Für die Rege-
                                                     lung zählt jede Gattung gesondert,
                                                     also Weizen, Roggen, Gerste, Mais,
                                                     Ackerbohne usw.. Bei den Familien
                                                     der Kreuzblütler, Nachtschattenge-
                                                     wächse und Kürbisgewächse zählt
                                                     jede Art unter den jeweiligen Gat-
                                                     tungen als gesonderte Kultur, also
                                                     Raps, Kohl, Senf, Kartoffel, Gurken,
                                                     Kürbis etc.. Winter- und Sommer-
                                                     kulturen einer Gattung gelten als
                                                     unterschiedliche Kulturen. Brach-
   114
4.3 Greening       04 Agrarpolitik und Agrarförderung

flächen und andere Stilllegungen
werden zu einer Kultur zusammen-
gefasst. Gleiches gilt für Gras und
andere Grünfutterpflanzen.

Verschärfte Regelungen für
Dauergrünland

Das „Greening“ sieht für besonders
umweltsensibles Dauergrünland ein
Umwandlungs- und Pflugverbot vor.
Dies betrifft in Deutschland alle
Dauergrünlandflächen in FFH-Gebie-
ten. Daneben gilt für das gesamte
Dauergrünland eine Genehmigungs-
pflicht im Falle einer Umwandlung.
Ist in einem Bundesland mehr als 5
Prozent des Dauergrünlandes verlo-    in Agrarumweltprogrammen und in        Ökologische Vorrangflächen auf
ren gegangen, so werden Genehmi-      ähnlichen freiwilligen Maßnahmen       dem Acker
gungen zur Umwandlung in der Re-      auch dann Ackerflächen bleiben,
gel nur noch erteilt, wenn dafür an   wenn sie länger als 5 Jahre mit Gras   Landwirte sollen 5 Prozent ihrer
anderer Stelle neues Dauergrünland    bewachsen sind. Im Herbst 2017         Ackerfläche (ohne Dauerkulturen)
angelegt wird. Auch in 2017 wurde     wurde in der „Omnibus-Verordnung“      als Ökologische Vorrangflächen
diese 5 Prozent-Schwelle in allen     festgelegt, dass das Pflügen von       (ÖVF) bereitstellen, wenn die Acker-
Bundesländern unterschritten. In      Ackerfutterflächen als Nachweis für    fläche mehr als 15 Hektar beträgt
vielen Bundesländern gelten jedoch    die Fruchtfolge herangezogen wer-      und der Landwirt keinen Ökobetrieb
zusätzliche landesrechtliche Aufla-   den kann.                              bewirtschaftet. Der Landwirt kann
gen und Verbote für die Grünland-                                            aus einem Katalog verschiedener
bewirtschaftung. Nach den Antrags-                                           Maßnahmen auswählen, der die
daten für die EU-Agrarförderung ist
der Umfang des Dauergrünlandes
mit etwa 4,8 Millionen Hektar in
den letzten Jahren deutschlandweit
stabil geblieben.

Unstimmigkeiten bei der
Definition von Dauergrünland

Dauergrünland entsteht nach den
Vorgaben des EU-Direktzahlungssys-
tems immer dann, wenn eine Fläche
5 Jahre lang ununterbrochen mit
Gras- oder Grünfutterpflanzen ge-
nutzt worden ist. Nach einem Urteil
des Europäischen Gerichtshofes vom
Herbst 2014 hat die EU-Kommission
klargestellt, dass Ackerrandstrei-
fen, Ackerbrachen sowie Flächen
                                                                                                     115
04 Agrarpolitik und Agrarförderung                    4.3 Greening

                                                                             Nach wie vor relativ wenig
                                                                             Landschaftselemente und Rand-
                                                                             streifen im Greening-System

                                                                             Die auf rund 4 Prozent leicht
                                                                             angestiegene, aber nach wie vor
                                                                             relativ geringe Beantragung von
                                                                             Landschaftselementen lässt sich zu
                                                                             großen Teilen mit bürokratischen
                                                                             Hindernissen erklären. Ein positives
                                                                             Beispiel ist die Beantragung von
                                                                             Landschaftselementen in Schles-
                                                                             wig-Holstein/Hamburg: Dort werden
                                                                             etwa 75 Prozent der Ökologischen
                                                                             Vorrangflächen über Landschafts-
                                                                             elemente wie Hecken und Gräben
                                                                             erbracht, im übrigen Bundesgebiet
                                                                             beträgt dieser Anteil nur etwa 7
                                                                             Prozent. Dieser Unterschied lässt
                                                                             sich damit erklären, dass Gräben
                                                                             und Knicks bisher nur in Schles-
                                                                             wig-Holstein als Landschaftsele-
                                                                             mente förderfähig sind. In vielen
                                                                             anderen Bundesländern ist der
Anlage von speziellen Feld- und        Zwischenfrüchte, Untersaaten          Erfassungsgrad der tatsächlich vor-
Pufferstreifen, den Erhalt von Land-   und Brachen sind wichtigste           handenen Landschaftselemente of-
schaftselementen und besonders         Ökologische Vorrangflächen            fensichtlich deutlich niedriger. Auch
umweltschonenden Wirtschaftswei-                                             vorhandene Randstreifen werden
sen (Zwischenfrüchte, Untersaaten      In 2017 haben die Landwirte Öko-      von vielen Landwirten nicht als ÖVF
und Leguminosen usw.) umfasst.         logische Vorrangflächen im Umfang     angegeben, weil sie förderrechtliche
Je nach ÖVF-Maßnahme bleibt eine       von 1,37 Millionen Hektar angege-     Risiken vermeiden wollen.
gewisse landwirtschaftliche Nutzung    ben, nach Anwendung der Gewich-
möglich. Die jeweiligen Varianten      tungsfaktoren entspricht dieses
gehen mit Gewichtungsfaktoren          699.800 Hektar ÖVF. Damit wurde
zwischen 0,3 und 2,0 in die Berech-    das Mindestmaß von 5 Prozent Öko-
nung der Ökologischen Vorrangflä-      logischer Vorrangfläche bezogen auf
chen ein.                              die beantragte Ackerfläche deutlich
Geltend ab 2018 hat die EU-Kom-        überschritten. Die Ökologischen
mission ein Verbot des Einsatzes       Vorrangflächen wurden zu etwa 40
von Pflanzenschutzmitteln auf          Prozent über die Variante Zwischen-
Ökologischen Vorrangflächen (Zwi-      früchte bzw. Untersaaten erbracht.
schenfrüchte, Untersaaten, Legu-       Danach folgt die Ackerbrache mit
minosen) beschlossen. Andererseits     anteilig etwa 30 Prozent.
wurden mit der „Omnibus-Verord-
nung“ einige neue Möglichkeiten
beschlossen, wie Miscanthus,
Durchwachsene Silphie und Bienen-
weiden als ÖVF.

     116
4.3 Greening    04 Agrarpolitik und Agrarförderung

Geänderte Regeln für Öko-
logische Vorrangflächen im
Greening ab 2018

Neue Optionen:
• Miscanthus (Faktor 0,7)
• Durchwachsene Silphie (Faktor 0,7)
• Brachliegende Flächen mit Bienen-          Grafik SB2017-Gr43-4: „Ökologische Vorrangflächen im
  weiden (Faktor 1,5)                        Greening“
• Leguminosen: Anhebung des Ge-
  wichtungsfaktors von 0,7 auf 1,0
• Befreiungstatbestand für Betriebe
  mit mehr als 75 Prozent der Acker-
  fläche mit Gras/Brachen/Legumino-
  sen:
  Hier Aufhebung der 30 Hektar-Be-
  grenzung
• Generelles Verbot des Einsatzes
  synthetischer Pflanzenschutzmittel
  auf ökologischen Vorrangflächen

Quelle: EU-Kommission

                                                                                                    117
04 Agrarpolitik und Agrarförderung   4.4 „Zweite Säule“ – Förderung ländlicher Räume

4.4 „Zweite Säule“ – Förderung ländlicher Räume

                                                       Die „zweite Säule“ der Gemein-
                                                       samen Agrarpolitik (GAP)

                                                       Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
                                                       der Europäischen Union ist auf die
                                                       Förderung der Landwirtschaft wie
                                                       auch der ländlichen Räume aus-
                                                       gerichtet. Den Kern der Förderung
                                                       bilden die EU-Direktzahlungen,
                                                       siehe Kapitel 4.2. Neben der „ersten
                                                       Säule“ der GAP besteht die Förde-
                                                       rung aus dem Europäischen Land-
                                                       wirtschaftsfonds für die Entwick-
                                                       lung des ländlichen Raums (ELER)
                                                       als „zweiter Säule“ der GAP. Mit der
                                                       Förderung von Investitionen in der
                                                       Landwirtschaft sollen deren Wett-
                                                       bewerbsfähigkeit verbessert und der
                                                       Strukturwandel abgefedert werden.
                                                       Mit Agrarumweltmaßnahmen und
                                                       der Ausgleichszulage für benachtei-
                                                       ligte Gebiete soll eine nachhaltige
                                                       Bewirtschaftung der natürlichen
                                                       Ressourcen sichergestellt werden.
                                                       Viele weitere Maßnahmen haben die
                                                       Förderung ländlicher Infrastrukturen
                                                       im Fokus.

   118
4.4 „Zweite Säule“ – Förderung ländlicher Räume   04 Agrarpolitik und Agrarförderung

ELER-Förderung als Kofinan-
zierung

Der maximale EU-Kofinanzierungssatz
an den öffentlichen Ausgaben einer
ELER-Maßnahme beträgt 53 Prozent
(Basissatz). Mindestens 47 Prozent
müssen aus nationalen öffentlichen
Mitteln (Bund, Länder, Kommunen)
stammen. Für Agrarumwelt- und
Klimaschutzmaßnahmen einschließ-
lich der Ökolandbauförderung gilt ein
maximaler EU-Kofinanzierungssatz von
75 Prozent. Als „Übergangsregionen“
haben die meisten Gebiete in den
neuen Bundesländern einen besonde-
ren Förderstatus: In Mecklenburg-Vor-
pommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen,
Sachsen (ohne den Regierungsbezirk
Leipzig) sowie Brandenburg (ohne
Brandenburg-Südwest) beträgt die
maximale EU-Kofinanzierung 75
Prozent; in Brandenburg-Südwest
entsprechend 63 Prozent und im
Regierungsbezirk Leipzig sowie im üb-
rigen Bundesgebiet entsprechend 53
Prozent. Für umgeschichtete EU-Mittel
aus der 1. Säule gilt die Ausnahme,
dass deren Einsatz nicht mit nationa-
len Mitteln kofinanziert werden muss.

Bundesländer entscheiden

Im Vergleich zur 1. Säule, wo die
EU die Finanzierung zu 100 Prozent
trägt, müssen die EU-Mittel der 2.
Säule in der Regel mit nationalen
öffentlichen Mitteln von Bund,
Ländern oder Kommunen kofinan-
ziert werden und entfalten dadurch
eine erhebliche Hebelwirkung. Die
entsprechenden Programme zur
Förderung der Ländlichen Entwick-
lung werden in Deutschland von

                                                                                       119
04 Agrarpolitik und Agrarförderung   4.4 „Zweite Säule“ – Förderung ländlicher Räume

                                                      den Bundesländern erarbeitet. Die
                                                      Förderschwerpunkte der einzelnen
                                                      Bundesländer sind unterschiedlich.
                                                      Eingang in die Länderprogram-
                                                      me finden auch Maßnahmen der
                                                      Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe
                                                      „Verbesserung der Agrarstruktur
                                                      und des Küstenschutzes“ (GAK). Für
                                                      den einzelnen Fördernehmer vor Ort
                                                      sind ausschließlich die Förderbe-
                                                      stimmungen seines Bundeslandes
                                                      maßgebend.

                                                      Bundesländer legen ihre Förder-
                                                      prioritäten fest

                                                      Die Bundesländer legen in ihren
                                                      Programmen zur ländlichen Ent-
                                                      wicklung (Entwicklungsprogramme
                                                      Ländlicher Raum, EPLR) die konkre-
                                                      ten Fördermaßnahmen und deren
                                                      Dotierung fest. Die Europäische
                                                      Kommission genehmigt diese. We-
                                                      sentliche Teile der Gemeinschafts-
                                                      aufgabe „Verbesserung der Agrar-
                                                      struktur und des Küstenschutzes“
                                                      (GAK) sind von der EU-Kommission
                                                      als sogenannte Nationale Rahmen-
                                                      regelung (NRR) genehmigt worden.
                                                      Damit gilt die Konformität mit der
                                                      ELER-Verordnung als bestätigt. Die
                                                      Bundesländer setzen mit den ihnen
                                                      zugeteilten EU-Mitteln (ELER) und
                                                      Bundesmitteln (GAK) ihre eigenen
                                                      Prioritäten. Die Bundesländer kön-
                                                      nen auch ohne finanzielle Beteili-
                                                      gung der EU Maßnahmen durchfüh-
                                                      ren und sich diese im Rahmen der
                                                      ELER-Länderprogramme genehmigen
                                                      lassen („nationale top ups“). An-
                                                      dernfalls ist eine gesonderte bei-
                                                      hilferechtliche Prüfung und Geneh-
                                                      migung durch die EU-Kommission
                                                      erforderlich.

  120
4.4 „Zweite Säule“ – Förderung ländlicher Räume   04 Agrarpolitik und Agrarförderung

Mittelvolumen für 2014-2020 in
Deutschland

In Deutschland stehen in der För-
derperiode 2014-2020 knapp 16,9
Milliarden Euro aus öffentlichen
Mitteln für die Förderung der länd-
lichen Entwicklung zur Verfügung.
Das sind durchschnittlich rund 2,4
Milliarden Euro pro Jahr. Ausgangs-
punkt bilden rund 8,3 Milliarden
Euro aus dem ELER. Diese EU-Mittel
werden mit rund 4,7 Milliarden Euro
von Bund, Ländern und Kommunen
kofinanziert. Einige Länder setzen
über die ELER-Programme hinaus
zusätzliche Mittel in Höhe von zu-
sammen gut 2,7 Milliarden Euro ein.
Hinzu kommen insgesamt gut 1,1
Milliarden Euro EU-Mittel aus der
Umschichtung der Direktzahlungen
aus der ersten Säule in die 2. Säule.
Eine nationale Kofinanzierung ist
für diese Umschichtungsmittel nicht
zwingend erforderlich.

Schwerpunkt liegt auf der Förde-
rung von Ökosystemen

Auch wenn die einzelnen Maßnah-
men in den Länderprogrammen
nur bedingt miteinander vergli-
chen werden können, ergibt eine
Analyse, dass fast die Hälfte der
vorgesehenen Mittel (49 Prozent)
für die Wiederherstellung, Erhaltung
und Verbesserung von Ökosystemen
verwendet wird. 26 Prozent der
Gesamt-LF in Deutschland sind in
Agrarumwelt- und Klimaschutz-
maßnahmen eingebunden, EU-weit
sind es entsprechend ein Viertel.
Zweitwichtigste Förderpriorität
stellt die Förderung der ländlichen
Entwicklung dar (24 Prozent). Die
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
von land- und forstwirtschaftli-
chen Betrieben spielt dagegen

                                                                                       121
04 Agrarpolitik und Agrarförderung   4.4 „Zweite Säule“ – Förderung ländlicher Räume

                                                      mit einem Ausgabenanteil von 15
                                                      Prozent eine eher untergeordnete
                                                      Rolle, auch im EU-Vergleich. Die
                                                      Mittel für den Ökolandbau und
                                                      LEADER haben sich im Vergleich zur
                                                      Förderperiode 2007-2013 in etwa
                                                      verdoppelt. Noch stärker als in der
                                                      Vergangenheit divergieren die För-
                                                      derschwerpunkte der Bundesländer.
                                                      Sie ergeben sich aus den regionalen
                                                      Gegebenheiten und den jeweiligen
                                                      politischen Entwicklungszielen.

                                                      Verwendung der Umschichtungs-
                                                      mittel

                                                      Die Umschichtungsmittel werden
                                                      nach dem Beschluss der Agrar-
                                                      minister vom November 2013 für
                                                      Maßnahmen in der Landwirtschaft
                                                      eingesetzt, z.B. für die Stärkung
                                                      von Grünlandstandorten, zur För-
                                                      derung natürlich benachteiligter
                                                      Gebiete (24 Prozent über alle
                                                      Länderprogramme), Agrarumwelt-
                                                      und Klimaschutzmaßnahmen (41
                                                      Prozent), Ökolandbau (13 Prozent)
                                                      und tiergerechte Haltungsverfahren
                                                      (4 Prozent).

                                                      Auch andere EU-Fonds unter-
                                                      stützen die ländlichen Räume

                                                      Zu den Europäischen Struktur- und
                                                      Investitionsfonds (ESI) zählen
                                                      neben dem ELER der Europäische
                                                      Fonds für regionale Entwicklung
                                                      (EFRE), der Europäische Sozi-
                                                      alfonds (ESF), der Europäische
                                                      Kohäsionsfonds (KF) sowie der
                                                      Europäische Meeres- und Fischerei-
                                                      fonds (EMFF). Ziele der ESI-Fonds
                                                      sind die Förderung der strukturel-
                                                      len Entwicklung benachteiligter
                                                      Regionen und der Anpassungsfä-
                                                      higkeit an den wirtschaftlichen
                                                      Wandel. Besonders die Mittel des
                                                      EFRE kommen zu einem großen Teil
  122
4.4 „Zweite Säule“ – Förderung ländlicher Räume   04 Agrarpolitik und Agrarförderung

Was ist LEADER?

Nach dem LEADER-Ansatz schließen
sich lokale Akteure aus den ver-
schiedenen öffentlichen und nicht
öffentlichen Interessenkreisen zu
Lokalen Aktionsgruppen (LAG) zusam-
men. Sie erarbeiten gemeinsam ein
Entwicklungskonzept für ihre Region
und zeigen darin Schwächen, Stär-
ken und Entwicklungsmöglichkeiten
auf. Auf der Basis dieses Konzeptes
werden dann geeignete Projekte zur
Förderung ausgewählt und umgesetzt.
Mit der neuen Förderperiode erfolgte
nochmals eine Ausweitung der LEA-
DER-Förderung. 321 Lokale Aktions-
gruppen decken etwa drei Viertel der
Gesamtfläche Deutschlands ab.

auch ländlichen Räumen zugute.
Die nach Deutschland fließenden
Mittel aus dem EFRE und dem
ESF gehen in der laufenden För-
derperiode 2014-2020 allerdings
stark zurück. Mit zusammen 19,2
Milliarden Euro fließen 27 Prozent
weniger EU-Mittel nach Deutschland
(Förderperiode 2007-2013 26,3
Milliarden Euro). Im Vergleich dazu
ist der Rückgang der ELER-Mittel
von 9,1 auf 8,3 Milliarden Euro
vergleichsweise gering (- 9 Prozent)
und wird durch die Umschichtung
der Mittel aus der ersten Säule mehr
als aufgefangen. 9,4 Milliarden Euro
EU-Mittel für die ländliche Entwick-
lung in der laufenden Förderperiode
sind gut 4 Prozent mehr als in der
Förderperiode 2007-2013.

                                                                                       123
04 Agrarpolitik und Agrarförderung                      4.4 „Zweite Säule“ – Förderung ländlicher Räume

Grundlegende Vereinfachung der         1.184 Millionen Euro Bundes- und Ländermittel für die GAK
ELER-Förderung nach 2020?              2017
Die Diskussion um die ELER-För-
derung nach 2020 wird stark von        Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar-
Bestrebungen nach einer grund-         struktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stellt der Bund 2017 725 Millionen Euro
legenden Vereinfachung geprägt.        bereit. Gemeinsam mit den komplementären Mitteln der Bundesländer ergibt
Das Spektrum reicht von mehr oder      sich daraus ein Fördervolumen von 1.184 Millionen Euro. Bund und Länder teilen
                                       sich die Ausgaben im Verhältnis 60 zu 40 (Küstenschutz 70 zu 30). Aus Sicht
weniger tiefgreifenden Vereinfa-
                                       der Landwirtschaft haben die einzelbetrieblichen Maßnahmen einen besonders
chungen im bestehenden Förder-
                                       hohen Stellenwert, darunter insbesondere die Agrarinvestitionsförderung, die
system bis zu einem Systemwechsel      Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete.
mit einer stärker ergebnisorientier-
ten Programmierung und einem rein
nationalen Umsetzungs-, Verwal-        GAK-Förderspektrum erweitert
tungs- und Kontrollsystem.
                                       Mit der in 2016 beschlossenen Erweiterung des GAK-Förderspektrums sollen ins-
                                       besondere die Maßnahmen im Bereich der Integrierten Ländlichen Entwicklung
                                       (ILE) ergänzt und gestärkt werden. Zu den neuen Maßnahmen gehören vor allem
                                       die Förderung von nicht-landwirtschaftlichen Kleinstunternehmen der Grundver-
                                       sorgung (bis 10 Mitarbeiter, bis 2 Millionen Jahresumsatz) sowie die Umnutzung
                                       dörflicher Bausubstanz. Neu ist auch die Förderung des nicht-produktiven inves-
                                       tiven Naturschutzes. Ab 2018 kommen Vertragsnaturschutz- und Waldumwelt-
                                       maßnahmen als neue Fördergrundsätze hinzu.

     124
4.5 Bundesagrarhaushalt und Agarsubventionen              04 Agrarpolitik und Agrarförderung

4.5 Bundesagrarhaushalt und Agrarsubventionen

Bundeshaushalt 2018 wird erst
im Frühjahr 2018 feststehen

Das Bundeskabinett hatte Ende Juni
2017 den Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2018 beschlossen.
Nach den Bundestagswahlen im
September 2017 wird eine neue
Bundesregierung einen neuen Haus-
haltsentwurf in die parlamentari-
schen Beratungen einbringen. Nach
dem bisherigen Regierungsentwurf
soll es auch 2018 keine Neuver-
schuldung geben. Das Haushalts-
volumen steigt um 2,6 Prozent auf
337,5 Milliarden Euro an. Für den
darin enthaltenen Bundes-
agrarhaushalt (Einzelplan 10) sind
5,81 Milliarden Euro vorgesehen.
Das sind gegenüber 2017 195 Mil-
lionen Euro weniger. Der deutliche
Rückgang ergibt sich vor allem aus
dem Wegfall der nationalen Mittel
zum „Hilfspaket Milch“, Kürzung
der GAK-Mittel, hohen „globalen
Minderausgaben“ sowie daraus, dass
die Mittel zur Landwirtschaftlichen
Unfallversicherung nicht weiter um
78 Millionen Euro Bundesmittel
aufgestockt werden sollen (Stand
Regierungsentwurf 28. Juni 2017).

Hilfspaket für die Landwirt-
schaft in 2016/17

Zur Verbesserung der Liquidität in    2017 jeweils um 78 Millionen Euro     allerdings vorbehaltlich der noch
den Milchviehbetrieben standen        aufgestockt worden. Die steuerliche   ausstehenden Genehmigung durch
im Bundesagrarhaushalt 2017           Gewinnglättung führt nach Schät-      die Europäische Kommission.
58 Millionen Euro bereit, um die      zungen des Bundesfinanzministeri-
europäischen Hilfen in gleicher       ums zu Steuermindereinnahmen bei
Höhe aufzustocken. Der Bundes-        Bund und Ländern von 80 Millionen
zuschuss zur Landwirtschaftlichen     Euro in 2017 und jeweils 60 Millio-
Unfallversicherung ist in 2016 und    nen Euro in den ersten Folgejahren,

                                                                                                    125
04 Agrarpolitik und Agrarförderung   4.5 Bundesagrarhaushalt und Agrarsubventionen

                                                     Gemeinschaftsaufgabe in 2016
                                                     und 2017 aufgestockt

                                                     Mit der Erweiterung des GAK-Förder-
                                                     spektrums war im Bundesagrarhaus-
                                                     halt 2016 und 2017 eine Aufsto-
                                                     ckung der Mittel verbunden, plus 30
                                                     Millionen Euro in 2016 und zusätz-
                                                     liche plus 10 Millionen Euro in 2017.
                                                     Das Bundesprogramm Ländliche Ent-
                                                     wicklung (BuLE) wurde auf 55 Millio-
                                                     nen Euro aufgestockt. Damit werden
                                                     innovative Konzepte, Modelle und
                                                     Vorhaben gefördert, die zur Attrak-
                                                     tivität ländlicher Räume als Wirt-
                                                     schafts- und Lebensraum beitragen
                                                     sollen. Der GAK-Hochwasserschutz
                                                     wird seit 2017 nicht mehr aus dem
                                                     Haushalt des Bundesfinanzministe-
                                                     riums, sondern aus dem Haushalt des
                                                     BMEL finanziert (100 Millionen Euro).

                                                     65 Prozent Agrarsozialausgaben

                                                     Vom Bundesagrarhaushalt 2017
                                                     entfallen 65 Prozent auf Sozialaus-
                                                     gaben (3,9 Milliarden Euro) und hier
                                                     vor allem für die Übernahme der
                                                     strukturwandelbedingten Defizite in
                                                     der Alterssicherung und Krankenver-
                                                     sicherung der Landwirte. Deutlich
                                                     stärker als die Zahl der Rentenemp-
                                                     fänger ist auch in 2017 die Zahl der
                                                     Beitragszahler zurückgegangen. Nach
                                                     zuletzt für 2016 vorliegenden Anga-
                                                     ben lagen die Beiträge der Landwirte
                                                     bei 574 Millionen Euro. Gegenüber
                                                     dem Vorjahr sind das 16 Millionen
                                                     Euro weniger. Der Strukturwandel in
                                                     der Landwirtschaft führt dazu, dass
                                                     die Zahl der Beitragszahler in der
                                                     Krankenversicherung der Landwirte
                                                     von 2016 auf 2017 um fast 6.000
                                                     weiter gesunken ist. Zugleich sank
                                                     aber auch die Zahl der Altenteiler um
                                                     5.700 Personen. Um ein ähnliches
                                                     Beitragsniveau wie in der allgemei-
                                                     nen gesetzlichen Sozialversicherung

  126
4.5 Bundesagrarhaushalt und Agarsubventionen   04 Agrarpolitik und Agrarförderung

sicherzustellen, wird auch weiterhin
der Einsatz von Bundesmitteln für
erforderlich gehalten.

Alterssicherung der Landwirte

Der Einheitsbetrag in der Alterssi-
cherung der Landwirte wurde seit
1999 schrittweise erhöht, in den
alten Ländern von monatlich 167
Euro (1999) auf monatlich 241
Euro im Jahr 2017. In den neuen
Ländern beträgt der Beitrag 216
Euro je Monat. Bei der Höhe der
monatlichen Beträge ist zu be-
rücksichtigen, dass das System der
landwirtschaftlichen Altershilfe nur
eine Teilabsicherung darstellt. Als
Folge des starken Strukturwandels
stehen 100 Beitragszahlern in 2017
etwa 294 Altenteiler gegenüber,
was eine Steigerung von 10 Perso-
nen im Vergleich zu 2016 bedeutet.
Damit bleibt die landwirtschaftliche
Alterssicherung auf eine Übernahme
der strukturellen Defizite durch den
Staat angewiesen.

Entlastung beim Agrardiesel

Die steuerlichen Rückvergütungen
beim Agrardiesel machen im Jahr
450 Millionen Euro aus. Durch eine
teilweise Erstattung der Energie-
steuer wird die deutsche Land- und
Forstwirtschaft entlastet, um ihre
Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich
zu anderen Mitgliedstaaten zu
erhalten. Die Besteuerung von
Diesel in der Landwirtschaft ist in
den einzelnen Mitgliedstaaten der
EU unterschiedlich geregelt. Ein
Landwirt in Deutschland zahlt nach
Rückvergütung mit rund 25,6 Cent
pro Liter immer noch deutlich mehr
Steuern für Diesel als Landwirte in
den meisten anderen EU-Staaten.

                                                                                    127
04 Agrarpolitik und Agrarförderung   4.5 Bundesagrarhaushalt und Agrarsubventionen

                                                     Was sind Subventionen?

                                                     Bei der Definition von Subventionen
                                                     kommt es auf die Zielsetzung der
                                                     Vergünstigungen an. Nach dem Sub-
                                                     ventionsbericht der Bundesregierung
                                                     bestehen Subventionen aus Finanz-
                                                     hilfen und Steuervergünstigungen,
                                                     die vorrangig auf die Unterstützung
                                                     wirtschaftlicher Tätigkeiten ausge-
                                                     richtet sind. Eine staatliche Vorgabe
                                                     für Marktpreise, wie zum Beispiel
                                                     beim Erneuerbaren Energien Gesetz
                                                     (EEG), gilt nicht als staatliche
                                                     Subvention.

                                                     Agrarsubventionen machen
                                                     nur 7 Prozent aller Subventionen
                                                     des Bundes aus

                                                     Von 2015 bis 2017 steigt das
                                                     Subventionsvolumen des Bundes
                                                     deutlich an, und zwar von 21,0
                                                     Milliarden Euro in 2015 auf 24,7
                                                     Milliarden Euro in 2017. Die drei
                                                     größten Subventionsempfänger sind
                                                     die gewerbliche Wirtschaft, der Ver-
                                                     kehrssektor sowie das Wohnungswe-
                                                     sen. Von den für 2017 geschätzten
                                                     24,7 Milliarden Euro Subventionen
                                                     entfallen auf den Agrarbereich 1,7
                                                     Milliarden Euro oder 7,0 Prozent.
                                                     1990 machten die Agrarsubventio-
                                                     nen des Bundes mit 2,9 Milliarden
                                                     Euro noch 20 Prozent an den Ge-
                                                     samtsubventionen aus. Auf Basis
                                                     des Regierungsentwurfs zum Bun-
                                                     deshaushalt 2018 aus Juni 2017
                                                     steigt das Subventionsvolumen des
                                                     Bundes in 2018 auf 25,2 Milliarden
                                                     Euro an. Die darin enthaltenen
                                                     Agrarsubventionen gehen jedoch
                                                     auf weniger als 1,5 Milliarden Euro
                                                     deutlich zurück. Ihr Anteil an den
                                                     Gesamtsubventionen sinkt auf 5,8
                                                     Prozent.

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4.5 Bundesagrarhaushalt und Agarsubventionen   04 Agrarpolitik und Agrarförderung

Subventionscharakter verschie-
dener Maßnahmen umstritten

Von den für 2017 ausgewiesenen
1,741 Milliarden Euro Agrarsub-
ventionen entfallen rund 450
Millionen Euro auf die steuerlichen
Rückvergütungen beim Agrardiesel,
530 Millionen Euro auf die Gemein-
schaftsaufgabe Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschut-
zes (insbesondere Investitionsför-
derung, Ausgleichszulage, Agrarum-
weltmaßnahmen und präventiver
Hochwasserschutz) sowie 260
Millionen Euro auf die Steuerbefrei-
ung für landwirtschaftliche Zugma-
schinen. Die Steuerermäßigungen
bei der Versicherungssteuer für
Hagelversicherungen und „agrari-
sche“ Mehrgefahrenversicherungen
werden vom Bundesfinanzminis-
terium auf jährlich zusammen 70
Millionen Euro geschätzt. Auch die
Förderung von Energieeffizienz in
Landwirtschaft und Gartenbau (25
Millionen Euro) sowie, wenn von der
EU-Kommission genehmigt, die neu
eingeführte Steuervergünstigung
zur Tarifglättung bei Einkünften
aus Land- und Forstwirtschaft (37
Millionen Euro Bundesanteil) schla-
gen zu Buche.
Der Subventionscharakter verschie-
dener Maßnahmen ist umstritten.
So werden zum Beispiel bei Agrar-
umweltmaßnahmen Mehraufwand
bzw. Minderertrag aus freiwilligen
Bewirtschaftungseinschränkungen
ausgeglichen. Die Hilfen des Bundes
für die Landwirtschaftliche Unfall-
versicherung (2017 178 Millionen
Euro) können eher sozialpolitischen
Zwecken zugeordnet werden.

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