Einreisebedingungen: Jamaika - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

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Einreisebedingungen:
                                            Jamaika

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise
   Aktuelle medizinische Hinweise
   Zika-Virus-Infektion
   In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die
   klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine
   Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen
   Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit () sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in
   Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
   Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur
   Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche.
   Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.

   Impfschutz
   Bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet (aktuelle Liste unter www.who.int) kann der Nachweis eines aktuellen
   Gelbfieber-Impfschutzes verlangt werden. Dies gilt auch für Transit/Zwischenstopp zum Flugzeugwechsel in Endemiegebieten
   ungeachtet der Transitzeit! Bei direkter Einreise aus Deutschland ist dieser nicht erforderlich.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für
   Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die
   Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken
   und Influenza.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder bei besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

   Dengue-Fieber
   Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht
   in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei
   Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei
   Reisenden insgesamt extrem selten.
   Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die
   einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur
   Minimierung von Mückenstichen (s. u.).

   Chikungunya
   Aktuell gibt es, ausgehend von der Antillen-Insel St. Martin im Januar 2014, inzwischen auch Fälle von Chikungunya-
   Virusinfektionen auf Jamaika und auf anderen Inseln der Region. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.
   o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen
   beachtet werden sollten, siehe auch Merkblatt Chikungunya.

   Malaria
   Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die
   Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt
   ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den
   behandelnden Arzt notwendig.
   Aktuell gibt es zwar keine dokumentierten Fälle von einer autochtonen, im Land selber erworbenen Malaria. Allerdings ist als
   Krankheitsüberträger die Anopheles-Mücke weiterhin vertreten, so dass auch künftige Ausbrüche prinzipiell nicht vollkommen
   auszuschließen sind. Als einzige Konsequenz hieraus ist die ohnehin schon unabdingbare Beachtung der konsequenten
   Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen ableitbar.
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
   - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
   - ganztägig (Dengue und Chikungunya!), in den Abendstunden und nachts (Malaria!), Insektenschutzmittel auf alle freien
   Körperstellen wiederholt aufzutragen,
   - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
   Siehe auch Merkblatt Expositionsprophylaxe.

   Leptospirose
   Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetiersekreten kontaminiertes Wasser übertragen werden.
   Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender

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Jamaika
Beteiligung der Leber und Nieren führen.
   Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine
   medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin.

   HIV/AIDS
   Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein
   hohes Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei
   Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

   Durchfallerkrankungen und Cholera
   Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und
   Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser
   sicheren Ursprungs trinken, Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser
   benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, selber
   schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit
   Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
   Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

   Medizinische Versorgung
   Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Jamaikas nicht mit in Deutschland herrschenden
   technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland
   erfolgen.
   Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport
   im Notfall mit einschließt.
   Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im
   privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist möglich) beglichen werden.
   Lassen Sie sich vor einer Reise nach Jamaika durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen
   Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (Verzeichnis unter www.dtg.org).
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

   [20578]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Sprache
   Die Landessprache ist Englisch. Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.

   Verhalten in der Öffentlichkeit
   Wertgegenstände sollte man im Hotelzimmer, im Mietwagen oder am Strand nicht unbeaufsichtigt liegen lassen. Flugscheine,
   Reisedokumente etc. sollten im Hotelschließfach deponiert oder nicht erkennbar unter der Kleidung getragen werden. Wichtige
   Dokumente (Pass, internationaler Führerschein) sollten in Kopie und getrennt von den Originalen mitgeführt werden.

   Straßenverkehr
   In Jamaika herrscht Linksverkehr. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher,
   herumstreunender Tiere sowie der teilweise unberechenbaren und rücksichtslosen Fahrweise Einheimischer ist im
   Straßenverkehr besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Motorräder und -roller sollten trotz der tropischen
   Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden; es besteht Helmpflicht.
   Die wichtigsten Verkehrsmittel in Jamaika sind Bus und Minibus. Diese Fahrzeuge sind oft in technisch schlechtem Zustand. Sie
   sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt und auch immer wieder Tatort von Überfällen und Diebstählen. Es wird empfohlen, von
   Reisen mit diesen Fahrzeugen nach Möglichkeit Abstand zu nehmen. Das Reisen mit einem amtlich zugelassenen Taxi
   (Fahrzeug mit einem roten PP-Kennzeichen) ist eher zu empfehlen; Taxameter existieren nicht, der Preis sollte auf jeden Fall vor
   Abfahrt ausgehandelt werden. Das Fahren auf der Landstraße sollte nach Einbruch der Dunkelheit tunlichst vermieden werden.
   Die Fahrzeuge der Einheimischen sind oft in einem schlechten technischen Zustand, unbeleuchtete Nachtfahrten sind eher die
   Regel als die Ausnahme. Vereinzelt gab es in der Nacht falsche "Polizeikontrollen" durch Kriminelle, die arglos anhaltende
   Passanten ausraubten.

   Führerschein
   Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

   Geld/Kreditkarten
   Landeswährung ist der Jamaika-Dollar (JMD). Kreditkarten werden in Jamaika problemlos akzeptiert, die Abhebung von Bargeld
   an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist vielerorts mit Kredit- und Bankkarten (Maestro) möglich. Der Umtausch
   von Euro und US-Dollar ist an vielen Wechselstuben möglich. Man sollte nur kleinere Geldbeträge bei sich führen.

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Jamaika
Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
   [20578]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Die medizinische Versorgung in Jamaika entspricht nicht europäischen Verhältnissen, insbesondere bezüglich der
   Notfallversorgung. Die behandelnden Ärzte sowie auch die Krankenhäuser verlangen in der Regel sofortige Barbezahlung. Es
   gibt staatliche und private Krankenhäuser.

   Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen.

   Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

   Impfungen

     Titel                     Besondere Vorsichtsmaßnahmen                      Gesundheitszeugnis erforderlich

       Essen & Trinken           4                                                -

       Cholera                   Nein                                             -

       Typhus & Polio            2                                                -

       Gelbfieber                1                                                -

       Malaria                   3                                                -

   Anmerkungen Impfungen
   [1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in
   einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind
   Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende auf Jamaika.

   [2] Typhus kommt vor, Poliomyelitis kommt nicht vor. Impfschutz gegen Typhus ist empfehlenswert.

   [3] Nach mehr als 40 Jahren gab es auf Jamaika wieder Malaria. Der Wiederauftritt von Malaria tropica während der letzten
   beiden Jahre in Kingston und Umgebung ist unter Kontrolle. Betroffen waren fast ausschließlich Bewohner hygienisch
   mangelhaft versorgter Wohngebiete. Es werden nur noch vereinzelte Fälle gemeldet (2009).
   Reisenden wird empfohlen, sorgfältige Mückenschutzmaßnahmen (Haut bedeckende Kleidung, Mückennetze, Mücken
   abweisende Crems, Lotionen, Sprays, Räucherspiralen etc.) durchzuführen. Diese Vorsorge ist besonders wichtig in den Abend-
   und Nachtstunden. Eine medikamentöse Chemoprophylaxe ist nach Einschätzung der Tropenmediziner momentan nicht
   erforderlich.

   [4] Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für
   die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von
   abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert,
   und Milchprodukte sind im Allgemeinen unbedenklich.

   Landesweit besteht ein erhöhtes Risiko für Darminfektionen. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen
   Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt. Sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygiene sollten stets
   durchgeführt werden.Vor dem Verzehr von Riff-Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants
   angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.

   Andere Risiken
   Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

   Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen
   Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und
   Jugendlichen erfolgen.

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Jamaika
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte,
   unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
   Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber,
   Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden
   Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in
   Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-
   Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
   Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher
   Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.

   [col]

   Reisewarnung
   Überblick
   Stand - Mon, 22 Oct 2018 16:15:00 +0200
   (Unverändert gültig seit: Mon, 22 Oct 2018 16:17:11 +0200)
   Letzte Änderungen:
   Redaktionelle Änderungen

    AKTUELLE HINWEISE
   Für St. James Parish und damit auch für Montego Bay, Clarendon und die Viertel Tivoli Gardens, Arnette Gardens, Trenchtown,
   Jonestown und Whitfield Town der Hauptstadt Kingston wurde infolge zahlreicher krimineller Schießereien und Morde der
   Ausnahmezustand mit erweiterten Befugnissen für die Einsatzkräfte der Polizei mit Unterstützung des Militärs u.a. für Personen-
   und Fahrzeugkontrollen ausgerufen. Es kann zudem zu eingeschränkten Öffnungszeiten für Geschäfte, Bars, Tankstellen usw.
   kommen.
   Der auch in St. Catherine North State mit dem Schwerpunkt auf Spanish Town, Linstead and Bog Walk ausgerufene
   Ausnahmezustand gilt derzeit ebenfalls noch fort.
   Die Hauptverbindung zwischen dem Flughafen Montego Bay und den Piers mit den Kreuzfahrtschiffen wird besonders
   überwacht und gilt als sicher.
   Reisende werden gebeten, insbesondere bei individuellen Reisen und Ausflügen umsichtig zu sein und den Anweisungen von
   Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten, siehe auch Landesspezifische Sicherheitshinweise.

    LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE
   Kriminalität
   Wegen der hohen Kriminalität ist besonders in der Hauptstadt Kingston, aber auch in städtischen Bezirken der Touristenzentren
   Montego Bay, Negril und Ocho Rios erhöhte Vorsicht geboten. Es kommt nicht selten zu Diebstählen bzw. bewaffneten
   Überfällen. In solchen Fällen wird dringend davon abgeraten, Widerstand zu leisten, da die Bereitschaft, Waffen einzusetzen,
   hoch ist. In den letzten Jahren gab es vereinzelte Überfälle auf Busse bei Überlandfahrten. Daneben ist Raub mit
   Körperverletzung im Zusammenhang mit Marihuanakonsum und -handel an der Tagesordnung. Häufig sind junge Touristen
   betroffen. Es sind Fälle bekannt, in denen Drogenhändler und Polizisten naiven Touristen gemeinsam Fallen stellten.
   Zur intensivierten Verbrechensbekämpfung ruft die jamaikanische Regierung derzeit „Zones of Special Operations" (ZoSos) für
   begrenzte Gebiete aus, in denen gemeinsame Armee- und Polizeidurchsuchungen durchgeführt werden. Die Einwohner in
   diesen Zonen unterliegen bestimmten Ausgehbeschränkungen und dürfen die Zonen nur mit Ausweispapieren verlassen. Die
   erste dieser Zonen in „Mount Salem" lag im gleichen Distrikt (Parish) wie viele der u. a. auch von deutschen Touristen genutzten
   Hotels in und um Montego Bay. Diese für eine beschränkte Zeit deklarierten Zonen sollten während der besonderen
   Operationen von Armee- und Polizei möglichst gemieden werden.
   Die Operation im Großraum Mount Salem wird ebenfalls fortgesetzt.
   Die zweite ZoSo wurde aktuell in einem Stadtteil von Kingston (Denham Town) ausgerufen. Touristen, die auf eigene Faust oder
   mit einem privat engagierten Reiseführer unterwegs sind, wird geraten, die ZoSos nach Möglichkeit zu meiden.
   Von der Einnahme jeglicher Drogencocktails, die vor allem in den Touristenzentren angeboten werden, wird dringend abgeraten.
   Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich möglichst nicht allein, vor allem nicht zu Fuß außerhalb der Hotelkomplexe
   bewegen.
   Ein großer Teil der Bevölkerung ist Homosexuellen gegenüber feindlich eingestellt. Es ist eine steigende Zahl gewalttätiger
   Übergriffe gegen Homosexuelle und Transsexuelle zu verzeichnen.
   Naturkatastrophen
   In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis Ende November
   Wirbelsturmsaison. Die Stärke des Sturmes und die konkrete Gefährdung von Inseln in seinem Verlauf können sich innerhalb
   von Stunden ändern.
   Reisende werden in dieser Zeit gebeten, sich regelmäßig über die aktuelle Wetterlage zu informieren und die Hinweise zu
   Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
   Jamaika liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass immer mit tektonischer Aktivität gerechnet werden muss. Informationen
   zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
   Auf der Webseite der jamaikanischen Behörde für Katastrophenvorsorge- und Notfallmanagement werden u.a. bei starken
   Erdbeben Informationen für die Zivilbevölkerung veröffentlicht.
   Krisenvorsorgeliste
Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 4 von 10
Jamaika
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine
   schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die
   Sicherheitslage im Reiseland informiert.
   Weltweiter Sicherheitshinweis
   Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN
   Sprache
   Die Landessprache ist Englisch. Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.
   Verhalten in der Öffentlichkeit
   Wertgegenstände sollte man im Hotelzimmer, im Mietwagen oder am Strand nicht unbeaufsichtigt liegen lassen. Flugscheine,
   Reisedokumente etc. sollten im Hotelschließfach deponiert oder nicht erkennbar unter der Kleidung getragen werden. Wichtige
   Dokumente (Pass, internationaler Führerschein usw.) sollten in Kopie und getrennt von den Originalen mitgeführt werden.
   Straßenverkehr
   In Jamaika herrscht Linksverkehr. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher,
   herumstreunender Tiere sowie der teilweise unberechenbaren und rücksichtslosen Fahrweise Einheimischer ist im
   Straßenverkehr besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Motorräder und -roller sollten trotz der tropischen
   Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden; es besteht Helmpflicht.
   Die wichtigsten Verkehrsmittel in Jamaika sind Bus und Minibus. Diese Fahrzeuge sind oft in technisch schlechtem Zustand. Sie
   sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt und auch immer wieder Tatort von Überfällen und Diebstählen. Es wird empfohlen, von
   Reisen mit diesen Fahrzeugen nach Möglichkeit Abstand zu nehmen. Das Reisen mit einem amtlich zugelassenen Taxi
   (Fahrzeug mit einem roten PP-Kennzeichen) ist eher zu empfehlen; Taxameter existieren nicht, der Preis sollte auf jeden Fall vor
   Abfahrt ausgehandelt werden. Das Fahren auf der Landstraße sollte nach Einbruch der Dunkelheit tunlichst vermieden werden.
   Die Fahrzeuge der Einheimischen sind oft in einem schlechten technischen Zustand, unbeleuchtete Nachtfahrten sind eher die
   Regel als die Ausnahme. Vereinzelt gab es in der Nacht falsche „Polizeikontrollen" durch Kriminelle, die arglos anhaltende
   Passanten ausraubten.
   Führerschein
   Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
   Geld/Kreditkarten
   Landeswährung ist der Jamaika-Dollar (JMD). Kreditkarten werden in Jamaika problemlos akzeptiert, die Abhebung von Bargeld
   an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist vielerorts mit Kredit- und Bankkarten (Maestro) möglich. Der Umtausch
   von Euro und US-Dollar ist an vielen Wechselstuben möglich. Man sollte nur kleinere Geldbeträge bei sich führen.
   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
   Reisedokumente
   Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
   Reisepass: Ja
   Vorläufiger Reisepass: Ja
   Personalausweis: Nein
   Vorläufiger Personalausweis: Nein
   Kinderreisepass: Ja
   Anmerkungen:
   Alle Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über das Ende der beabsichtigen Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
   Visum
   Ein Visum ist für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen und geschäftliche Aufenthalte bis zu 30 Tagen nicht erforderlich. Der
   Reisende muss im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort
   ist grundsätzlich möglich und kann gegen Gebühr direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.
   Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
   Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
   Sonstiges
   Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in
   Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der
   jeweiligen Fluggesellschaft.
   An- bzw. Abreise über die USA
   Bei Ein- und Ausreise über die USA sind die Reise- und Sicherheitshinweise der USA zu beachten.
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
   vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
   Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
   Für die Kontrolle im Rahmen der Zollvorschriften bei der Ankunft wird meistens bereits im Flugzeug ein Formular ausgegeben,

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 5 von 10
Jamaika
das vom Reisenden die Auflistung von anderen als für den persönlichen Bedarf mitgebrachten Gegenständen mit Wertangabe
   verlangt.
   Frei zur Einfuhr sind für alle Reisenden ab 18 Jahren neben dem persönlichen Gepäck zusätzlich 170 ml Parfüm und 340 ml Eau
   de Toilette sowie 1 Liter alkoholische Getränke und 200 Zigaretten oder 50 Zigarren; die Artikel müssen aber angegeben
   werden.
   Verboten ist die Einfuhr von Waffen (auch Attrappen und Pfeffersprays).
   Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen
   eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
   Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden
   oder dort telefonisch erfragen.

    BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN

   Seit April 2015 wird der Besitz von zwei Unzen (ca. 56 Gramm) Cannabis nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Der Besitz größerer
   Mengen sowie der Handel und Konsum von Drogen (auch Cannabisprodukten) werden hart bestraft. Es muss zunächst mit
   Untersuchungshaft bis zur Verhandlung gerechnet werden. Meist kommt es zu Verurteilungen (Geldstrafen und/oder Gefängnis
   und danach zu Abschiebungen).
   Im gesamten öffentlichen Raum (u. a. Stadien, Parks, Behörden, öffentlicher Nahverkehr, Bushaltestellen, Gesundheits-, Sport-
   und Bildungseinrichtungen, Restaurants, Bars, Konzerte) sind der Konsum von Cannabisprodukten und das Rauchen von
   Tabakprodukten verboten. Es wird empfohlen, das Rauchverbot unbedingt einzuhalten, da hier Ordnungsstrafen drohen.
   Geschlechtsverkehr unter gleichgeschlechtlichen Partnern ist in Jamaika strafbar.

    MEDIZINISCHE HINWEISE
   Aktuelle medizinische Hinweise
   Zika-Virus-Infektion
   Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Jamaika mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h.
   Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
   Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
   In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die
   schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko
   frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
   Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für
   Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-
   Virus des Gesundheitsdienstes.
   Impfschutz
   Bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet (aktuelle Liste unter www.who.int) kann der Nachweis eines aktuellen
   Gelbfieber-Impfschutzes verlangt werden. Dies gilt auch für Transit/Zwischenstopp zum Flugzeugwechsel in Endemiegebieten
   ungeachtet der Transitzeit! Bei direkter Einreise aus Deutschland ist dieser nicht erforderlich.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für
   Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die
   Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR),
   Pneumokokken und Influenza.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder bei besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
   Dengue-Fieber
   Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht
   in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei
   Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei
   Reisenden insgesamt extrem selten.
   Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die
   einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur
   Minimierung von Mückenstichen (s. u.).
   Chikungunya
   Aktuell gibt es, ausgehend von der Antillen-Insel St. Martin im Januar 2014, inzwischen auch Fälle von Chikungunya-
   Virusinfektionen auf Jamaika und auf anderen Inseln der Region. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.
   o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen
   beachtet werden sollten, siehe auch Merkblatt Chikungunya.
   Malaria
   Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die
   Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt
   ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den
   behandelnden Arzt notwendig.
   Aktuell gibt es zwar keine dokumentierten Fälle von einer autochtonen, d.h. im Land selber erworbenen Malaria. Allerdings ist als
   Krankheitsüberträger die Anopheles-Mücke weiterhin vertreten, so dass auch künftige Ausbrüche prinzipiell nicht vollkommen
   auszuschließen sind. Als einzige Konsequenz hieraus ist die ohnehin schon unabdingbare Beachtung der konsequenten
   Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen ableitbar.
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 6 von 10
Jamaika
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
   - ganztägig (Dengue und Chikungunya!), in den Abendstunden und nachts (Malaria!), Insektenschutzmittel auf alle freien
   Körperstellen wiederholt aufzutragen,
   - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
   Siehe auch Merkblatt Expositionsprophylaxe.
   Leptospirose
   Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetiersekreten kontaminiertes u.a. Wasser übertragen werden.
   Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender
   Beteiligung der Leber und Nieren führen.
   Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine
   medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin.
   Durchfallerkrankungen und Cholera
   Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und
   Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser
   sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes
   Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen,
   selber schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich
   mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
   Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
   HIV/AIDS
   Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein
   hohes Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei
   Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
   Medizinische Versorgung
   Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Jamaikas nicht mit in Deutschland herrschenden
   technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland
   erfolgen.
   Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport
   im Notfall mit einschließt.
   Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im
   privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.
   Lassen Sie sich vor einer Reise nach Jamaika durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen
   Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter www.dtg.org).
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND
   Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen
   Beziehungen mit Deutschland.
   Mehr

    WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE
   Akkordeon

   [col]

   Pass- und Visabestimmungen
   Notwendige Einreisedokumente

     Titel                         Pass erforderlich           Visum erforderlich            Rückflugticket erforderlich

       Österreich                   Ja                           Nein                          Ja

       Deutschland                  Ja                           Nein                          Ja

       Türkei                       Ja                           Nein                          Ja

Einreisebedingungen:                                                                                                       Seite 7 von 10
Jamaika
Andere EU-Länder                Ja                        1                             Ja

      Schweiz                         Ja                        Nein                          Ja

   Reisepassinformationen
   Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

   Visainformationen
   Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie
   gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise und ausreichende Geldmittel für die Dauer des touristischen Aufenthalts von
   bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) oder für die Dauer des geschäftlichen Aufenthalts von bis zu 30 Tagen
   vorweisen können:
   EU-Länder, Schweiz und Türkei (Frankreich, Griechenland, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische
   Republik und Ungarn für bis zu 30 Tage sowie Großbritannien, Malta und Zypern für bis zu 6 Monate). Ausnahmen: [1]
   Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Serbien und
   Slowenien außer die Staatsangehörigen dieser Länder besitzen ein Visum für die USA und sind gegen Masern, Röteln und Polio
   geimpft).
   Visum bei der Einreise: Die unter [1] genannten Nationalitäten erhalten als Touristen ein Visum bei der Einreise (Bedingung:
   Gültigkeit des Reisepasses, bestätigte Rück-/Weiterreisetickets und ausreichende Geldmittel).

   Einreise mit Kindern
   Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass (Achtung: Bei An-/Abreise über die USA ist eine
   visumfreie Durchreise mit ESTA-Genehmigung nur mit eigenem Reisepass möglich.)
   Österreicher: Eigener Reisepass.
   Schweizer: Eigener Reisepass.
   Türken: Eigener Reisepass.
   Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

   Hinweis: Alleinreisende Minderjährigen wird empfohlen, eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzuführen.
   Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
   (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

   Einreise mit Haustieren
   Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von Vögeln ist
   generell verboten.

   Bearbeitungsdauer
   I. Allg. 2 Wochen (bei persönlicher Antragstellung nach Absprache u. U. auch schneller). Abhängig von der Nationalität bis
   maximal 6-8 Wochen.

   Visaarten und Kosten
   Einreise- und Transitvisum.

   Kosten
   Sind von der Nationalität abhängig, nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.
   Deutsche: 45 € (in Berlin) (Visa sind obligatorisch für Aufenthalte, die über 3 Monaten hinausgehen).
   Schweizer: 45 € (in Berlin) (Visa sind obligatorisch für Aufenthalte, die über 3 Monaten hinausgehen).
   Türken: 45 € (in Berlin) (Visa sind obligatorisch für Aufenthalte, die über 3 Monaten hinausgehen).

   Visum bei der Einreise: 100 US$.

   Antrag erforderlich
   Einreisevisum für Touristen:
   (a) 2 Antragsformulare.
   (b) 2 Passfotos.
   (c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
   (d) Nachweis ausreichender Geldmittel.
   (e) Hotel- und Flugbuchungsnachweis (touristische oder geschäftliche Reise) bzw. Einladungsschreiben einer jamaikanischen
   Privatperson und Flugticket (Besuchsreise) sowie Rück- bzw. Weiterreiseticket.

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 8 von 10
Jamaika
(f) Gebühr (in bar bei Antragstellung oder per Verrechnungsscheck).
   Einreisevisum für Geschäftsbesuche zusätzlich:
   (g) Schreiben des Unternehmens in Jamaika.

   [col]

   Geld
   Geldwechsel
   Geld kann in der Flughafen-Wechselstube, in allen Ferienorten in offiziellen Wechselstuben sowie in jeder Bank gewechselt
   werden. Quittungen müssen aufbewahrt werden.

   Währung
   1 Jamaika-Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: J$, JMD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5000, 1000, 500, 100 und
   50 J$. Münzen in den Nennbeträgen 20, 10, 5 und 1 J$ sowie 25, 10 und 1 Cent. In der Umgangssprache wird die Währung
   auch Jay genannt.

   Devisenbestimmungen
   Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt, Deklarationspflicht.
   Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der bei der Einreise deklarierten Beträge.

   Kreditkarten
   American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen
   Kreditkarte. In den Banken kann mit der Kreditkarte Geld abgehoben werden. An vielen jamaikanischen Geldautomaten kann
   auch mit dem Visa-, Cirrus-, Maestro- und Plus-Logo Geld abgehoben werden.

   Reiseschecks
   US-Dollar-Reiseschecks werden empfohlen.

   Öffnungszeiten der Bank
   Mo-Do 09.00-14.00 Uhr, Fr 09.00-16.00 Uhr.

   [col]

   Zollfrei Einkaufen
   Überblick
   Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Jamaika eingeführt werden (Personen ab 18 J.), wenn sie auf dem im Flugzeug
   ausgehändigten Zollformular aufgelistet sind:
   200 Zigaretten oder 50 Zigarren;
   1 l alkoholische Getränke;
   170 ml Parfüm und 340 ml Eau de Toilette;
   Persönliche Gebrauchsgegenstände im Gegenwert von bis zu 500 US$.

   Verbotene Importe
   Produkte aus Ziegenleder (u. a. Trommeln, Handtaschen), Kaffee, anstößiges oder obszönes Material (einschließlich Drucke,
   Gemälde, Fotos, Filme, Lithografien, Stiche Bücher, Karten oder Schriftstücke).

   [col]

    HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN
   Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
   Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen
   können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen
   Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den
   für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

   Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel
   Media.

   [col]

Einreisebedingungen:                                                                                                       Seite 9 von 10
Jamaika
QUELLENANGABEN
   [20578] Jamaika - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 27.09.2018 (Unverändert gültig seit:
   25.09.2018)
   Haftungsausschluss
   Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
   eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
   eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
   ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
   Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
   jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
   diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
   Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie
   einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung,
   abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
   Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

   [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 27.09.2018 (Unverändert gültig seit: 25.09.2018)
   Information
   Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von
   Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Einreisebedingungen:                                                                                                  Seite 10 von 10
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