Einreisebedingungen: Jamaika - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
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Einreisebedingungen: Jamaika EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit () sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes. Impfschutz Bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet (aktuelle Liste unter www.who.int) kann der Nachweis eines aktuellen Gelbfieber-Impfschutzes verlangt werden. Dies gilt auch für Transit/Zwischenstopp zum Flugzeugwechsel in Endemiegebieten ungeachtet der Transitzeit! Bei direkter Einreise aus Deutschland ist dieser nicht erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Dengue-Fieber Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.). Chikungunya Aktuell gibt es, ausgehend von der Antillen-Insel St. Martin im Januar 2014, inzwischen auch Fälle von Chikungunya- Virusinfektionen auf Jamaika und auf anderen Inseln der Region. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten, siehe auch Merkblatt Chikungunya. Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Aktuell gibt es zwar keine dokumentierten Fälle von einer autochtonen, im Land selber erworbenen Malaria. Allerdings ist als Krankheitsüberträger die Anopheles-Mücke weiterhin vertreten, so dass auch künftige Ausbrüche prinzipiell nicht vollkommen auszuschließen sind. Als einzige Konsequenz hieraus ist die ohnehin schon unabdingbare Beachtung der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen ableitbar. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen: - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - ganztägig (Dengue und Chikungunya!), in den Abendstunden und nachts (Malaria!), Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Siehe auch Merkblatt Expositionsprophylaxe. Leptospirose Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetiersekreten kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Einreisebedingungen: Seite 1 von 10 Jamaika
Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin. HIV/AIDS Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, selber schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden. Medizinische Versorgung Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Jamaikas nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen. Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist möglich) beglichen werden. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Jamaika durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (Verzeichnis unter www.dtg.org). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. [20578] Allgemeine Reiseinformationen Sprache Die Landessprache ist Englisch. Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet. Verhalten in der Öffentlichkeit Wertgegenstände sollte man im Hotelzimmer, im Mietwagen oder am Strand nicht unbeaufsichtigt liegen lassen. Flugscheine, Reisedokumente etc. sollten im Hotelschließfach deponiert oder nicht erkennbar unter der Kleidung getragen werden. Wichtige Dokumente (Pass, internationaler Führerschein) sollten in Kopie und getrennt von den Originalen mitgeführt werden. Straßenverkehr In Jamaika herrscht Linksverkehr. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunender Tiere sowie der teilweise unberechenbaren und rücksichtslosen Fahrweise Einheimischer ist im Straßenverkehr besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Motorräder und -roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden; es besteht Helmpflicht. Die wichtigsten Verkehrsmittel in Jamaika sind Bus und Minibus. Diese Fahrzeuge sind oft in technisch schlechtem Zustand. Sie sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt und auch immer wieder Tatort von Überfällen und Diebstählen. Es wird empfohlen, von Reisen mit diesen Fahrzeugen nach Möglichkeit Abstand zu nehmen. Das Reisen mit einem amtlich zugelassenen Taxi (Fahrzeug mit einem roten PP-Kennzeichen) ist eher zu empfehlen; Taxameter existieren nicht, der Preis sollte auf jeden Fall vor Abfahrt ausgehandelt werden. Das Fahren auf der Landstraße sollte nach Einbruch der Dunkelheit tunlichst vermieden werden. Die Fahrzeuge der Einheimischen sind oft in einem schlechten technischen Zustand, unbeleuchtete Nachtfahrten sind eher die Regel als die Ausnahme. Vereinzelt gab es in der Nacht falsche "Polizeikontrollen" durch Kriminelle, die arglos anhaltende Passanten ausraubten. Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Jamaika-Dollar (JMD). Kreditkarten werden in Jamaika problemlos akzeptiert, die Abhebung von Bargeld an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist vielerorts mit Kredit- und Bankkarten (Maestro) möglich. Der Umtausch von Euro und US-Dollar ist an vielen Wechselstuben möglich. Man sollte nur kleinere Geldbeträge bei sich führen. Einreisebedingungen: Seite 2 von 10 Jamaika
Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. [20578] EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER Gesundheitsvorsorge Übersicht Die medizinische Versorgung in Jamaika entspricht nicht europäischen Verhältnissen, insbesondere bezüglich der Notfallversorgung. Die behandelnden Ärzte sowie auch die Krankenhäuser verlangen in der Regel sofortige Barbezahlung. Es gibt staatliche und private Krankenhäuser. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Impfungen Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich Essen & Trinken 4 - Cholera Nein - Typhus & Polio 2 - Gelbfieber 1 - Malaria 3 - Anmerkungen Impfungen [1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende auf Jamaika. [2] Typhus kommt vor, Poliomyelitis kommt nicht vor. Impfschutz gegen Typhus ist empfehlenswert. [3] Nach mehr als 40 Jahren gab es auf Jamaika wieder Malaria. Der Wiederauftritt von Malaria tropica während der letzten beiden Jahre in Kingston und Umgebung ist unter Kontrolle. Betroffen waren fast ausschließlich Bewohner hygienisch mangelhaft versorgter Wohngebiete. Es werden nur noch vereinzelte Fälle gemeldet (2009). Reisenden wird empfohlen, sorgfältige Mückenschutzmaßnahmen (Haut bedeckende Kleidung, Mückennetze, Mücken abweisende Crems, Lotionen, Sprays, Räucherspiralen etc.) durchzuführen. Diese Vorsorge ist besonders wichtig in den Abend- und Nachtstunden. Eine medikamentöse Chemoprophylaxe ist nach Einschätzung der Tropenmediziner momentan nicht erforderlich. [4] Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte sind im Allgemeinen unbedenklich. Landesweit besteht ein erhöhtes Risiko für Darminfektionen. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt. Sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygiene sollten stets durchgeführt werden.Vor dem Verzehr von Riff-Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten. Andere Risiken Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Einreisebedingungen: Seite 3 von 10 Jamaika
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika- Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen. Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen. [col] Reisewarnung Überblick Stand - Mon, 22 Oct 2018 16:15:00 +0200 (Unverändert gültig seit: Mon, 22 Oct 2018 16:17:11 +0200) Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen AKTUELLE HINWEISE Für St. James Parish und damit auch für Montego Bay, Clarendon und die Viertel Tivoli Gardens, Arnette Gardens, Trenchtown, Jonestown und Whitfield Town der Hauptstadt Kingston wurde infolge zahlreicher krimineller Schießereien und Morde der Ausnahmezustand mit erweiterten Befugnissen für die Einsatzkräfte der Polizei mit Unterstützung des Militärs u.a. für Personen- und Fahrzeugkontrollen ausgerufen. Es kann zudem zu eingeschränkten Öffnungszeiten für Geschäfte, Bars, Tankstellen usw. kommen. Der auch in St. Catherine North State mit dem Schwerpunkt auf Spanish Town, Linstead and Bog Walk ausgerufene Ausnahmezustand gilt derzeit ebenfalls noch fort. Die Hauptverbindung zwischen dem Flughafen Montego Bay und den Piers mit den Kreuzfahrtschiffen wird besonders überwacht und gilt als sicher. Reisende werden gebeten, insbesondere bei individuellen Reisen und Ausflügen umsichtig zu sein und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten, siehe auch Landesspezifische Sicherheitshinweise. LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE Kriminalität Wegen der hohen Kriminalität ist besonders in der Hauptstadt Kingston, aber auch in städtischen Bezirken der Touristenzentren Montego Bay, Negril und Ocho Rios erhöhte Vorsicht geboten. Es kommt nicht selten zu Diebstählen bzw. bewaffneten Überfällen. In solchen Fällen wird dringend davon abgeraten, Widerstand zu leisten, da die Bereitschaft, Waffen einzusetzen, hoch ist. In den letzten Jahren gab es vereinzelte Überfälle auf Busse bei Überlandfahrten. Daneben ist Raub mit Körperverletzung im Zusammenhang mit Marihuanakonsum und -handel an der Tagesordnung. Häufig sind junge Touristen betroffen. Es sind Fälle bekannt, in denen Drogenhändler und Polizisten naiven Touristen gemeinsam Fallen stellten. Zur intensivierten Verbrechensbekämpfung ruft die jamaikanische Regierung derzeit „Zones of Special Operations" (ZoSos) für begrenzte Gebiete aus, in denen gemeinsame Armee- und Polizeidurchsuchungen durchgeführt werden. Die Einwohner in diesen Zonen unterliegen bestimmten Ausgehbeschränkungen und dürfen die Zonen nur mit Ausweispapieren verlassen. Die erste dieser Zonen in „Mount Salem" lag im gleichen Distrikt (Parish) wie viele der u. a. auch von deutschen Touristen genutzten Hotels in und um Montego Bay. Diese für eine beschränkte Zeit deklarierten Zonen sollten während der besonderen Operationen von Armee- und Polizei möglichst gemieden werden. Die Operation im Großraum Mount Salem wird ebenfalls fortgesetzt. Die zweite ZoSo wurde aktuell in einem Stadtteil von Kingston (Denham Town) ausgerufen. Touristen, die auf eigene Faust oder mit einem privat engagierten Reiseführer unterwegs sind, wird geraten, die ZoSos nach Möglichkeit zu meiden. Von der Einnahme jeglicher Drogencocktails, die vor allem in den Touristenzentren angeboten werden, wird dringend abgeraten. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich möglichst nicht allein, vor allem nicht zu Fuß außerhalb der Hotelkomplexe bewegen. Ein großer Teil der Bevölkerung ist Homosexuellen gegenüber feindlich eingestellt. Es ist eine steigende Zahl gewalttätiger Übergriffe gegen Homosexuelle und Transsexuelle zu verzeichnen. Naturkatastrophen In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Die Stärke des Sturmes und die konkrete Gefährdung von Inseln in seinem Verlauf können sich innerhalb von Stunden ändern. Reisende werden in dieser Zeit gebeten, sich regelmäßig über die aktuelle Wetterlage zu informieren und die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Jamaika liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass immer mit tektonischer Aktivität gerechnet werden muss. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam. Auf der Webseite der jamaikanischen Behörde für Katastrophenvorsorge- und Notfallmanagement werden u.a. bei starken Erdbeben Informationen für die Zivilbevölkerung veröffentlicht. Krisenvorsorgeliste Einreisebedingungen: Seite 4 von 10 Jamaika
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN Sprache Die Landessprache ist Englisch. Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet. Verhalten in der Öffentlichkeit Wertgegenstände sollte man im Hotelzimmer, im Mietwagen oder am Strand nicht unbeaufsichtigt liegen lassen. Flugscheine, Reisedokumente etc. sollten im Hotelschließfach deponiert oder nicht erkennbar unter der Kleidung getragen werden. Wichtige Dokumente (Pass, internationaler Führerschein usw.) sollten in Kopie und getrennt von den Originalen mitgeführt werden. Straßenverkehr In Jamaika herrscht Linksverkehr. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunender Tiere sowie der teilweise unberechenbaren und rücksichtslosen Fahrweise Einheimischer ist im Straßenverkehr besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Motorräder und -roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden; es besteht Helmpflicht. Die wichtigsten Verkehrsmittel in Jamaika sind Bus und Minibus. Diese Fahrzeuge sind oft in technisch schlechtem Zustand. Sie sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt und auch immer wieder Tatort von Überfällen und Diebstählen. Es wird empfohlen, von Reisen mit diesen Fahrzeugen nach Möglichkeit Abstand zu nehmen. Das Reisen mit einem amtlich zugelassenen Taxi (Fahrzeug mit einem roten PP-Kennzeichen) ist eher zu empfehlen; Taxameter existieren nicht, der Preis sollte auf jeden Fall vor Abfahrt ausgehandelt werden. Das Fahren auf der Landstraße sollte nach Einbruch der Dunkelheit tunlichst vermieden werden. Die Fahrzeuge der Einheimischen sind oft in einem schlechten technischen Zustand, unbeleuchtete Nachtfahrten sind eher die Regel als die Ausnahme. Vereinzelt gab es in der Nacht falsche „Polizeikontrollen" durch Kriminelle, die arglos anhaltende Passanten ausraubten. Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Jamaika-Dollar (JMD). Kreditkarten werden in Jamaika problemlos akzeptiert, die Abhebung von Bargeld an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist vielerorts mit Kredit- und Bankkarten (Maestro) möglich. Der Umtausch von Euro und US-Dollar ist an vielen Wechselstuben möglich. Man sollte nur kleinere Geldbeträge bei sich führen. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über das Ende der beabsichtigen Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Visum Ein Visum ist für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen und geschäftliche Aufenthalte bis zu 30 Tagen nicht erforderlich. Der Reisende muss im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann gegen Gebühr direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen. Sonstiges Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft. An- bzw. Abreise über die USA Bei Ein- und Ausreise über die USA sind die Reise- und Sicherheitshinweise der USA zu beachten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN Für die Kontrolle im Rahmen der Zollvorschriften bei der Ankunft wird meistens bereits im Flugzeug ein Formular ausgegeben, Einreisebedingungen: Seite 5 von 10 Jamaika
das vom Reisenden die Auflistung von anderen als für den persönlichen Bedarf mitgebrachten Gegenständen mit Wertangabe verlangt. Frei zur Einfuhr sind für alle Reisenden ab 18 Jahren neben dem persönlichen Gepäck zusätzlich 170 ml Parfüm und 340 ml Eau de Toilette sowie 1 Liter alkoholische Getränke und 200 Zigaretten oder 50 Zigarren; die Artikel müssen aber angegeben werden. Verboten ist die Einfuhr von Waffen (auch Attrappen und Pfeffersprays). Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN Seit April 2015 wird der Besitz von zwei Unzen (ca. 56 Gramm) Cannabis nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Der Besitz größerer Mengen sowie der Handel und Konsum von Drogen (auch Cannabisprodukten) werden hart bestraft. Es muss zunächst mit Untersuchungshaft bis zur Verhandlung gerechnet werden. Meist kommt es zu Verurteilungen (Geldstrafen und/oder Gefängnis und danach zu Abschiebungen). Im gesamten öffentlichen Raum (u. a. Stadien, Parks, Behörden, öffentlicher Nahverkehr, Bushaltestellen, Gesundheits-, Sport- und Bildungseinrichtungen, Restaurants, Bars, Konzerte) sind der Konsum von Cannabisprodukten und das Rauchen von Tabakprodukten verboten. Es wird empfohlen, das Rauchverbot unbedingt einzuhalten, da hier Ordnungsstrafen drohen. Geschlechtsverkehr unter gleichgeschlechtlichen Partnern ist in Jamaika strafbar. MEDIZINISCHE HINWEISE Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Jamaika mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden. Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren. In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika- Virus des Gesundheitsdienstes. Impfschutz Bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet (aktuelle Liste unter www.who.int) kann der Nachweis eines aktuellen Gelbfieber-Impfschutzes verlangt werden. Dies gilt auch für Transit/Zwischenstopp zum Flugzeugwechsel in Endemiegebieten ungeachtet der Transitzeit! Bei direkter Einreise aus Deutschland ist dieser nicht erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Dengue-Fieber Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.). Chikungunya Aktuell gibt es, ausgehend von der Antillen-Insel St. Martin im Januar 2014, inzwischen auch Fälle von Chikungunya- Virusinfektionen auf Jamaika und auf anderen Inseln der Region. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten, siehe auch Merkblatt Chikungunya. Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Aktuell gibt es zwar keine dokumentierten Fälle von einer autochtonen, d.h. im Land selber erworbenen Malaria. Allerdings ist als Krankheitsüberträger die Anopheles-Mücke weiterhin vertreten, so dass auch künftige Ausbrüche prinzipiell nicht vollkommen auszuschließen sind. Als einzige Konsequenz hieraus ist die ohnehin schon unabdingbare Beachtung der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen ableitbar. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen: Einreisebedingungen: Seite 6 von 10 Jamaika
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - ganztägig (Dengue und Chikungunya!), in den Abendstunden und nachts (Malaria!), Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Siehe auch Merkblatt Expositionsprophylaxe. Leptospirose Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetiersekreten kontaminiertes u.a. Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin. Durchfallerkrankungen und Cholera Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, selber schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden. HIV/AIDS Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Medizinische Versorgung Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Jamaikas nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen. Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Jamaika durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter www.dtg.org). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE Akkordeon [col] Pass- und Visabestimmungen Notwendige Einreisedokumente Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Österreich Ja Nein Ja Deutschland Ja Nein Ja Türkei Ja Nein Ja Einreisebedingungen: Seite 7 von 10 Jamaika
Andere EU-Länder Ja 1 Ja Schweiz Ja Nein Ja Reisepassinformationen Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Visainformationen Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise und ausreichende Geldmittel für die Dauer des touristischen Aufenthalts von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) oder für die Dauer des geschäftlichen Aufenthalts von bis zu 30 Tagen vorweisen können: EU-Länder, Schweiz und Türkei (Frankreich, Griechenland, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn für bis zu 30 Tage sowie Großbritannien, Malta und Zypern für bis zu 6 Monate). Ausnahmen: [1] Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Serbien und Slowenien außer die Staatsangehörigen dieser Länder besitzen ein Visum für die USA und sind gegen Masern, Röteln und Polio geimpft). Visum bei der Einreise: Die unter [1] genannten Nationalitäten erhalten als Touristen ein Visum bei der Einreise (Bedingung: Gültigkeit des Reisepasses, bestätigte Rück-/Weiterreisetickets und ausreichende Geldmittel). Einreise mit Kindern Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass (Achtung: Bei An-/Abreise über die USA ist eine visumfreie Durchreise mit ESTA-Genehmigung nur mit eigenem Reisepass möglich.) Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Hinweis: Alleinreisende Minderjährigen wird empfohlen, eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzuführen. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Einreise mit Haustieren Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von Vögeln ist generell verboten. Bearbeitungsdauer I. Allg. 2 Wochen (bei persönlicher Antragstellung nach Absprache u. U. auch schneller). Abhängig von der Nationalität bis maximal 6-8 Wochen. Visaarten und Kosten Einreise- und Transitvisum. Kosten Sind von der Nationalität abhängig, nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen. Deutsche: 45 € (in Berlin) (Visa sind obligatorisch für Aufenthalte, die über 3 Monaten hinausgehen). Schweizer: 45 € (in Berlin) (Visa sind obligatorisch für Aufenthalte, die über 3 Monaten hinausgehen). Türken: 45 € (in Berlin) (Visa sind obligatorisch für Aufenthalte, die über 3 Monaten hinausgehen). Visum bei der Einreise: 100 US$. Antrag erforderlich Einreisevisum für Touristen: (a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) Hotel- und Flugbuchungsnachweis (touristische oder geschäftliche Reise) bzw. Einladungsschreiben einer jamaikanischen Privatperson und Flugticket (Besuchsreise) sowie Rück- bzw. Weiterreiseticket. Einreisebedingungen: Seite 8 von 10 Jamaika
(f) Gebühr (in bar bei Antragstellung oder per Verrechnungsscheck). Einreisevisum für Geschäftsbesuche zusätzlich: (g) Schreiben des Unternehmens in Jamaika. [col] Geld Geldwechsel Geld kann in der Flughafen-Wechselstube, in allen Ferienorten in offiziellen Wechselstuben sowie in jeder Bank gewechselt werden. Quittungen müssen aufbewahrt werden. Währung 1 Jamaika-Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: J$, JMD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5000, 1000, 500, 100 und 50 J$. Münzen in den Nennbeträgen 20, 10, 5 und 1 J$ sowie 25, 10 und 1 Cent. In der Umgangssprache wird die Währung auch Jay genannt. Devisenbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt, Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der bei der Einreise deklarierten Beträge. Kreditkarten American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte. In den Banken kann mit der Kreditkarte Geld abgehoben werden. An vielen jamaikanischen Geldautomaten kann auch mit dem Visa-, Cirrus-, Maestro- und Plus-Logo Geld abgehoben werden. Reiseschecks US-Dollar-Reiseschecks werden empfohlen. Öffnungszeiten der Bank Mo-Do 09.00-14.00 Uhr, Fr 09.00-16.00 Uhr. [col] Zollfrei Einkaufen Überblick Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Jamaika eingeführt werden (Personen ab 18 J.), wenn sie auf dem im Flugzeug ausgehändigten Zollformular aufgelistet sind: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren; 1 l alkoholische Getränke; 170 ml Parfüm und 340 ml Eau de Toilette; Persönliche Gebrauchsgegenstände im Gegenwert von bis zu 500 US$. Verbotene Importe Produkte aus Ziegenleder (u. a. Trommeln, Handtaschen), Kaffee, anstößiges oder obszönes Material (einschließlich Drucke, Gemälde, Fotos, Filme, Lithografien, Stiche Bücher, Karten oder Schriftstücke). [col] HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten. Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media. [col] Einreisebedingungen: Seite 9 von 10 Jamaika
QUELLENANGABEN [20578] Jamaika - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 27.09.2018 (Unverändert gültig seit: 25.09.2018) Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 27.09.2018 (Unverändert gültig seit: 25.09.2018) Information Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Einreisebedingungen: Seite 10 von 10 Jamaika
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