EINREISEBESTIMMUNGEN - Hgv

Die Seite wird erstellt Santiago Roth
 
WEITER LESEN
EINREISEBESTIMMUNGEN - Hgv
EINREISEBESTIMMUNGEN
EINREISEBESTIMMUNGEN - Hgv
EINREISE ITALIEN
EU- oder Schengen-Staaten, Israel, Großbritannien und Nordirland (Länder der Liste C)

Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests (PCR- oder Antigentest)
  nicht älter als 48 Std. - Impfnachweis bzw. Genesungsnachweis reicht nicht

Meldung bei Einreise beim Sanitätsbetrieb

Bei Kontrollen Eigenerklärung abgeben - Wird ab 24.05 durch das digitale
Einreiseformular Passenger Locator Form digitale – dPLF ersetzt

Kinder unter 2 Jahren sind von der Testpflicht befreit

                                                                                        17.05.2021
EINREISEBESTIMMUNGEN - Hgv
EINREISE DEUTSCHLAND
Italien ist laut RKI als Risikogebiet eingestuft

Bei Einreise nach Deutschland gelten bundesweit folgende Auflagen:

  Anmeldepflicht: vor Einreise in Deutschland über das Einreiseprotal anmelden
  und den Nachweis der digitalen Einreiseanmeldung mitführen

  Nachweispflicht: bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise über
  das Einreiseportal (Digitale Einreiseanmeldung) einen Genesenennachweis, einen
  Impfnachweis oder einen Testnachweis übermitteln. Bis zur Übermittlung des
  Nachweises gilt die Quarantänepflicht

Die Nachweispflicht besteht für Personen ab dem 6. Lebensjahr

                                                                                   17.05.2021
EINREISEBESTIMMUNGEN - Hgv
EINREISE SCHWEIZ UND ÖSTERREICH

Schweiz
Südtirol ist aktuell vom Bundesamt für Gesundheit der Schweiz nicht als
Risikogebiet eingestuft
Die Rückreise in die Schweiz mit einem Privatfahrzeug ist für Schweizer ohne
Einschränkungen möglich

Österreich
Ab dem 19. Mai gelten in Österreich neue Einreisebestimmungen
Werden sich voraussichtlich an der ECDC-Karte der Risikogebiete orientieren
Südtirol ist als rot eingestuft – Rückreise ohne Quarantäne für getestete,
geimpfte oder genesene Personen

                                                                               17.05.2021
EINREISEBESTIMMUNGEN - Hgv
GREEN PASS
EINREISEBESTIMMUNGEN - Hgv
BEWEGUNGSFREIHEIT ITALIEN

Personen in und aus Regionen und autonomen Provinzen, die als weiße oder
gelbe Zone eingestuft sind, können ohne besonderen Nachweis reisen

Für touristische Reisen in und aus Regionen oder autonome Provinzen, die als
orange oder rote Zone eingestuft sind, wird der sogenannte „Grüne Pass“
benötigt

                                                                               17.05.2021
EINREISEBESTIMMUNGEN - Hgv
CERTIFICATO VERDE ITALIEN – GREEN PASS EU
Der „Grüne Pass – certificato verde“

Der national geltende „Grüne Pass“ bescheinigt:
  Abgeschlossene Impfung – 6 Monate gültig
  Genesung von der Infektion – 6 Monate gültig
  Molekular- oder Antigentests mit negativem Ergebnis - 48 Stunden gültig

Green Pass EU

Im Sommer – in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig
Digital- und/oder Papierformat
mit QR-Code
in Landessprache und auf Englisch

                                                                            17.05.2021
EINREISEBESTIMMUNGEN - Hgv
CORONAVIRUS – COVID 19
Präventions- und Schutzmaßnahmen
EINREISEBESTIMMUNGEN - Hgv
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

 Check–in mit CoronaPass Südtirol
 Impf-, Genesungs- oder negativer Covid-19-Test auch ausländische oder
 italienische

 Nicht für Kinder unter 6 Jahren erforderlich

 Kann innerhalb der darauffolgenden 24 Stunden nachgereicht werden

 Muss nicht alle 72 Std. erneuert werden, wenn nicht andere CoronaPass Areas
 besucht werden

                                                                               17.05.2021
EINREISEBESTIMMUNGEN - Hgv
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
 Sicherheitsabstand von 1 Meter außer für
 - Personen des selben Haushalts
 - Personen des selben Zimmers

 1/10 Regelung in allen Gemeinschaftsräumen
 gilt nicht für Speisesaal
 Ausnahme: Fläche unter 20 m² - max. 2 Gäste

 Betriebsinhaber ist verpflichtet, für die Einhaltung der Maßnahmen zu sorgen

                                                                                17.05.2021
MASKENPFLICHT FÜR MITARBEITER*INNEN

Geschlossene Räumen: bei Anwesenheit anderer Personen
 vom Abstand zwischen den Personen und
 unabhängig ob Gäste oder Mitarbeitende – chirurgische Maske

Im Freien: chirurgische Maske, wenn man anderen Personen begegnen
könnte

Personen im Service: tragen immer – auch im Freien - chirurgische Maske

Mitarbeiter*innen der Beautyabteilung müssen FFP2-Masken tragen

                                                                          17.05.2021
MASKENPFLICHT FÜR GÄSTE
 Gemeinschaftsflächen in geschlossenen Räumen tragen Gästen stets einen Schutz
 der Atemwege

 Gemeinschaftsflächen im Freien tragen Gäste einen Schutz der Atemwege, wenn
 diese auf andere Personen treffen, außer zusammenlebende Personen oder Zimmer

  Auf den Flächen zur Verabreichung von Speisen und Getränken
 - kein Mund-Nasenschutz am Tisch

 Chirurgische Masken oder solche einer höheren Kategorie oder Alltagsmasken

 Beautybehandlung – FFP2

                                                                                 17.05.2021
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
 Desinfektionsmittel: umfangreiche Verfügbarkeit und Zugänglichkeit zu Vorrichtungen
 zur Desinfektion der Hände

 - Toiletten
 - neben Tastaturen, Touchscreens und Zahlungssystemen im Falle der
  Kundenverwendung

 Desinfektion der Hände muss immer und überall möglich sein

 Reinigung und Raumhygiene

 Lüftung und ausreichender Luftaustausch

                                                                                       17.05.2021
SPEISESAAL UND BAR
 1/10 Regelung findet keine Anwendung

 Maximale Personenanzahl:
  - Nicht mehr Personen als es Sitzplätze gibt
  - Max 4 Personen am Tisch
 Ausnahme: Personen des selben Haushalt oder Zimmer

 Abstand zwischen den Personen von einem Meter
  - Ausnahme: Personen des selben Haushalt oder Zimmer

 Geeignete Trennvorrichtungen

                                                         17.05.2021
SPEISESAAL UND BAR
 Mund-Nasenschutz beim Betreten und bei jeder Bewegung

 Am Tisch: kein Mund-Nasenschutz

 Buffet: Mund-Nasenschutz und vorherige Desinfektion der Hände

 Tische, Utensilien und evtl. Trennvorrichtungen nach jedem Gästewechsel
 reinigen und zu desinfizieren

 Vor und nach dem Lesen von Zeitungen oder dem Benutzen von Spielkarten
 sind die Hände zu desinfizieren
FREI- UND HALLENSCHWIMMBÄDER

 1/10-Regelung findet im gesamten Schwimmbadbereich Anwendung
  - Max. 1 Person pro 10 m² Fläche inkl. Wasserfläche

 Sicherheitsabstand von 1 Meter außer für
  - Personen des selben Haushalts oder selben Zimmer

 Im Wasser muss kein Mund-Nasenschutz getragen werden, jedoch der
 Sicherheitsabstand muss eingehalten werden

                                                                    17.05.2021
FREI- UND HALLENSCHWIMMBÄDER

 An Eingängen, Toiletten und Sitzgelegenheiten Möglichkeit zur
 Handdesinfektion

 Liegen, Sonnenschirme und sämtliche von Gästen genutzte
 Ausstattungsgegenstände müssen nach jedem Personenwechsel desinfiziert
 werden

 Einhaltung der Chlorwerte und des PH-Werts und Lüftung

 Dokumentationspflicht: Prüfung und Erfassung der Werte einmal täglich

                                                                          17.05.2021
SAUNEN UND WELLNESSANLAGEN

 Sämtliche Saunen, Kneippanlagen, Dampfbäder, Salzhöhlen und
 unterschiedliche temperierte Räume in den Wellnessanlagen dürfen genutzt
 werden

 Im gesamten Sauna Wellnessbereich gilt die 1/10-Regelung
 - Keine Anwendung auf die einzelnen Räume z.B. die einzelnen Saunen

 Sicherheitsabstand von 2 Meter außer für
 - Personen des selben Haushalts oder Zimmer

                                                                            17.05.2021
SAUNEN UND WELLNESSANLAGEN
 Nutzung der Saunen muss nicht vorgemerkt werden

 Personen, die sich im Sauna - Wellnessbereich aufhalten, müssen mittels
 geeigneten Systemen oder Tabellen erfasst werden, welche für 30 Tage
 aufzubewahren sind

 Saunen und Dampfbäder müssen nach jedem Wechsel gereinigt werden

 Gemeinschaftsräume, Toiletten, Duschen und Ausstattungsgegenstände
 müssen alle zwei Stunden gereinigt und desinfiziert werden

                                                                           17.05.2021
BEAUTYABTEILUNG - KÖRPERPFLEGE
 1/10 Regelung: Ausnahme für Fläche unter 20 m2

 Mitarbeiter: FFP2

 Kunde: FFP2

 Dienstleister und Kunde: Einweghandschuhe oder Hände desinfizieren

 Zusätzliche Schutzausrüstung bei bestimmten Behandlungen notwendig

 Laser-Fiebermessung: Dienstleister und Kunde

                                                                      17.05.2021
ARBEITSSICHERHEIT – CORONAVIRUS
ARBEITSSICHERHEIT - CORONAVIRUS

 Allgemeine Risikobewertung

 Spezifische Risikobewertung
 - Biologisches Risiko – Coronavirus
 - Risiken
 - Vorlage auf HGV-Homepage

                                       17.05.2021
MITARBEITER*INNENUNTERWEISUNG

 Über die im Betrieb vorhandenen Risiken und über die getroffenen
 Präventions- und Schutzmaßnahmen – speziell über Ansteckungs- und
 Verbreitungsgefahr des Coronavirus

 HGV Informationsmaterial für die spezifische Mitarbeiter*innenunterweisung
 Hinweisschild zur Information für Mitarbeiter*innen

 Schriftliche Bestätigung der Unterweisung der Mitarbeiter*innen und
 Aushändigung der persönlichen Schutzausrüstung

                                                                              17.05.2021
HINWEISSCHILDER

                  17.05.2021
Danke
für die Aufmerksamkeit.

                          17.05.2021
Sie können auch lesen