EINREISEBESTIMMUNGEN - Hgv
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EINREISE ITALIEN EU- oder Schengen-Staaten, Israel, Großbritannien und Nordirland (Länder der Liste C) Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests (PCR- oder Antigentest) nicht älter als 48 Std. - Impfnachweis bzw. Genesungsnachweis reicht nicht Meldung bei Einreise beim Sanitätsbetrieb Bei Kontrollen Eigenerklärung abgeben - Wird ab 24.05 durch das digitale Einreiseformular Passenger Locator Form digitale – dPLF ersetzt Kinder unter 2 Jahren sind von der Testpflicht befreit 17.05.2021
EINREISE DEUTSCHLAND Italien ist laut RKI als Risikogebiet eingestuft Bei Einreise nach Deutschland gelten bundesweit folgende Auflagen: Anmeldepflicht: vor Einreise in Deutschland über das Einreiseprotal anmelden und den Nachweis der digitalen Einreiseanmeldung mitführen Nachweispflicht: bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise über das Einreiseportal (Digitale Einreiseanmeldung) einen Genesenennachweis, einen Impfnachweis oder einen Testnachweis übermitteln. Bis zur Übermittlung des Nachweises gilt die Quarantänepflicht Die Nachweispflicht besteht für Personen ab dem 6. Lebensjahr 17.05.2021
EINREISE SCHWEIZ UND ÖSTERREICH Schweiz Südtirol ist aktuell vom Bundesamt für Gesundheit der Schweiz nicht als Risikogebiet eingestuft Die Rückreise in die Schweiz mit einem Privatfahrzeug ist für Schweizer ohne Einschränkungen möglich Österreich Ab dem 19. Mai gelten in Österreich neue Einreisebestimmungen Werden sich voraussichtlich an der ECDC-Karte der Risikogebiete orientieren Südtirol ist als rot eingestuft – Rückreise ohne Quarantäne für getestete, geimpfte oder genesene Personen 17.05.2021
BEWEGUNGSFREIHEIT ITALIEN Personen in und aus Regionen und autonomen Provinzen, die als weiße oder gelbe Zone eingestuft sind, können ohne besonderen Nachweis reisen Für touristische Reisen in und aus Regionen oder autonome Provinzen, die als orange oder rote Zone eingestuft sind, wird der sogenannte „Grüne Pass“ benötigt 17.05.2021
CERTIFICATO VERDE ITALIEN – GREEN PASS EU Der „Grüne Pass – certificato verde“ Der national geltende „Grüne Pass“ bescheinigt: Abgeschlossene Impfung – 6 Monate gültig Genesung von der Infektion – 6 Monate gültig Molekular- oder Antigentests mit negativem Ergebnis - 48 Stunden gültig Green Pass EU Im Sommer – in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig Digital- und/oder Papierformat mit QR-Code in Landessprache und auf Englisch 17.05.2021
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN Check–in mit CoronaPass Südtirol Impf-, Genesungs- oder negativer Covid-19-Test auch ausländische oder italienische Nicht für Kinder unter 6 Jahren erforderlich Kann innerhalb der darauffolgenden 24 Stunden nachgereicht werden Muss nicht alle 72 Std. erneuert werden, wenn nicht andere CoronaPass Areas besucht werden 17.05.2021
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN Sicherheitsabstand von 1 Meter außer für - Personen des selben Haushalts - Personen des selben Zimmers 1/10 Regelung in allen Gemeinschaftsräumen gilt nicht für Speisesaal Ausnahme: Fläche unter 20 m² - max. 2 Gäste Betriebsinhaber ist verpflichtet, für die Einhaltung der Maßnahmen zu sorgen 17.05.2021
MASKENPFLICHT FÜR MITARBEITER*INNEN Geschlossene Räumen: bei Anwesenheit anderer Personen vom Abstand zwischen den Personen und unabhängig ob Gäste oder Mitarbeitende – chirurgische Maske Im Freien: chirurgische Maske, wenn man anderen Personen begegnen könnte Personen im Service: tragen immer – auch im Freien - chirurgische Maske Mitarbeiter*innen der Beautyabteilung müssen FFP2-Masken tragen 17.05.2021
MASKENPFLICHT FÜR GÄSTE Gemeinschaftsflächen in geschlossenen Räumen tragen Gästen stets einen Schutz der Atemwege Gemeinschaftsflächen im Freien tragen Gäste einen Schutz der Atemwege, wenn diese auf andere Personen treffen, außer zusammenlebende Personen oder Zimmer Auf den Flächen zur Verabreichung von Speisen und Getränken - kein Mund-Nasenschutz am Tisch Chirurgische Masken oder solche einer höheren Kategorie oder Alltagsmasken Beautybehandlung – FFP2 17.05.2021
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN Desinfektionsmittel: umfangreiche Verfügbarkeit und Zugänglichkeit zu Vorrichtungen zur Desinfektion der Hände - Toiletten - neben Tastaturen, Touchscreens und Zahlungssystemen im Falle der Kundenverwendung Desinfektion der Hände muss immer und überall möglich sein Reinigung und Raumhygiene Lüftung und ausreichender Luftaustausch 17.05.2021
SPEISESAAL UND BAR 1/10 Regelung findet keine Anwendung Maximale Personenanzahl: - Nicht mehr Personen als es Sitzplätze gibt - Max 4 Personen am Tisch Ausnahme: Personen des selben Haushalt oder Zimmer Abstand zwischen den Personen von einem Meter - Ausnahme: Personen des selben Haushalt oder Zimmer Geeignete Trennvorrichtungen 17.05.2021
SPEISESAAL UND BAR Mund-Nasenschutz beim Betreten und bei jeder Bewegung Am Tisch: kein Mund-Nasenschutz Buffet: Mund-Nasenschutz und vorherige Desinfektion der Hände Tische, Utensilien und evtl. Trennvorrichtungen nach jedem Gästewechsel reinigen und zu desinfizieren Vor und nach dem Lesen von Zeitungen oder dem Benutzen von Spielkarten sind die Hände zu desinfizieren
FREI- UND HALLENSCHWIMMBÄDER 1/10-Regelung findet im gesamten Schwimmbadbereich Anwendung - Max. 1 Person pro 10 m² Fläche inkl. Wasserfläche Sicherheitsabstand von 1 Meter außer für - Personen des selben Haushalts oder selben Zimmer Im Wasser muss kein Mund-Nasenschutz getragen werden, jedoch der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden 17.05.2021
FREI- UND HALLENSCHWIMMBÄDER An Eingängen, Toiletten und Sitzgelegenheiten Möglichkeit zur Handdesinfektion Liegen, Sonnenschirme und sämtliche von Gästen genutzte Ausstattungsgegenstände müssen nach jedem Personenwechsel desinfiziert werden Einhaltung der Chlorwerte und des PH-Werts und Lüftung Dokumentationspflicht: Prüfung und Erfassung der Werte einmal täglich 17.05.2021
SAUNEN UND WELLNESSANLAGEN Sämtliche Saunen, Kneippanlagen, Dampfbäder, Salzhöhlen und unterschiedliche temperierte Räume in den Wellnessanlagen dürfen genutzt werden Im gesamten Sauna Wellnessbereich gilt die 1/10-Regelung - Keine Anwendung auf die einzelnen Räume z.B. die einzelnen Saunen Sicherheitsabstand von 2 Meter außer für - Personen des selben Haushalts oder Zimmer 17.05.2021
SAUNEN UND WELLNESSANLAGEN Nutzung der Saunen muss nicht vorgemerkt werden Personen, die sich im Sauna - Wellnessbereich aufhalten, müssen mittels geeigneten Systemen oder Tabellen erfasst werden, welche für 30 Tage aufzubewahren sind Saunen und Dampfbäder müssen nach jedem Wechsel gereinigt werden Gemeinschaftsräume, Toiletten, Duschen und Ausstattungsgegenstände müssen alle zwei Stunden gereinigt und desinfiziert werden 17.05.2021
BEAUTYABTEILUNG - KÖRPERPFLEGE 1/10 Regelung: Ausnahme für Fläche unter 20 m2 Mitarbeiter: FFP2 Kunde: FFP2 Dienstleister und Kunde: Einweghandschuhe oder Hände desinfizieren Zusätzliche Schutzausrüstung bei bestimmten Behandlungen notwendig Laser-Fiebermessung: Dienstleister und Kunde 17.05.2021
ARBEITSSICHERHEIT – CORONAVIRUS
ARBEITSSICHERHEIT - CORONAVIRUS Allgemeine Risikobewertung Spezifische Risikobewertung - Biologisches Risiko – Coronavirus - Risiken - Vorlage auf HGV-Homepage 17.05.2021
MITARBEITER*INNENUNTERWEISUNG Über die im Betrieb vorhandenen Risiken und über die getroffenen Präventions- und Schutzmaßnahmen – speziell über Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr des Coronavirus HGV Informationsmaterial für die spezifische Mitarbeiter*innenunterweisung Hinweisschild zur Information für Mitarbeiter*innen Schriftliche Bestätigung der Unterweisung der Mitarbeiter*innen und Aushändigung der persönlichen Schutzausrüstung 17.05.2021
HINWEISSCHILDER 17.05.2021
Danke für die Aufmerksamkeit. 17.05.2021
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