EINREISEVORSCHRIFTEN FÜR BERUFSKRAFTFAHRER AUFGRUND VON COVID-19
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EINREISEVORSCHRIFTEN FÜR BERUFSKRAFTFAHRER AUFGRUND VON COVID-19 LAST UPDATE: 21/05/2021 Bitte beachten Sie, dass sich die Beschränkungen regelmäßig ändern. Daher empfehlen wir Ihnen, die Maßnahmen in den zuständigen Ländern bei den Ministerien zu überprüfen. Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben dienen nur zur Information, ohne jegliche Gewähr. Wir werden versuchen, das Dokument laufend zu aktualisieren. 1
EINREISEVORSCHRIFTEN FÜR BERUFSKRAFTFAHRER AUFGRUND VON COVID-19 INDEX PÁG BELGIEN 3 DÄNEMARK 3 FINNLAND 3 FRANKREICH 3 DEUTSCHLAND 4 GROSSBRITANNIEN 5 IRLAND 6 ITALY AKTUALISIEREN 6 LETTLAND 7 LUXEMBURG 7 NIEDERLANDE 7 NORWEGEN 7 ÖSTERREICH 8 POLEN 8 PORTUGAL 8 SCHWEDEN 8 SCHWEIZ 8 SLOWAKIEN 9 SPANIEN 9 TSCHECHIEN 9 UNGARN 9 ANHÄNGE 10 2
EINREISEVORSCHRIFTEN FÜR BERUFSKRAFTFAHRER AUFGRUND VON COVID-19 BELGIEN Fahrer müssen eine „Ehrenwörtliche Erklärung“ bei einem Grenzübertritt mit sich führen (Anhang 6). DÄNEMARK Fahrer von Gütertransporten sind von der Vorlage eines negativen Corona COVID-19- Tests ausgenommen, mit der Ausnahme von Fahrern mit Wohnsitz in Großbritannien oder Südafrika. Auch der Transit durch DK bleibt ohne COVID-19-Test möglich. Falls der Fahrer mit Flugzeug nach Dänemark reist, muss ein negativer Covid-19 Test (nicht älter als 24 Stunden) beim Einsteigen im Flugzeug vorgelegt werden. FINNLAND Keine Einschränkungen für Berufskraftfahrer. Es ist jedoch ratsam, die “Bescheinigung für internationale Transportarbeiter nach Anhang 3 EU” mitzuführen. (Anhang 2) FRANKREICH Keine Einschränkungen für Berufskraftfahrer. Ausnahme: Fahrer, die aus Großbritannien oder Irland kommen + alle Reisenden, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union in Frankreich ankommen, müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder in Ausnahmefällen ein negatives Antigen-Testergebnis, das den Nachweis des SARS-CoV-2-Proteins N ermöglicht. Sie müssen außerdem das beigefügte Dokument (Anlage 7) ausgefüllt mitführen. 3
EINREISEVORSCHRIFTEN FÜR BERUFSKRAFTFAHRER AUFGRUND VON COVID-19 DEUTSCHLAND In Deutschland ist eine Einreiseanmeldung Pflicht wenn einreisende Kraftfahrer sich innerhalb der letzten 10 Tage in HOCHRISIKOGEBIETEN oder VIRUSVARIANTEN- GEBIETEN aufgehalten haben. Maßgeblich ist die offizielle Einstufung und Ausweisung der Gebiete auf der Homepage des RKI: https://www.rki.de/risikogebiete Die Digitale Einreiseanmeldung muss VOR Einreise abgeben werden und Bestätigung in elektronischer Form (PDF) oder in Papierform mitgeführt werden. TESTPFLICHT Für Kraftfahrer besteht eine Testpflicht bei Einreise aus: HOCHINZIDENZGEBIET: Nachweis (nicht älter als 48 Std) ist bereits bei Einreise mit sich führen. -- Ausnahme bei Transit durch Hochinzidenzgebiete oder Deutschland -- Ausnahme bei beruflich bedingtem grenzüberschreitendem Waren- oder Gütertransport sofern Aufenthalt weniger als 72 Stunden -- VIRUSVARIANTEN-GEBIET Nachweis (nicht älter als 48 Std) ist bereits bei Einreise mit sich führen. PERSONENTRANSPORT Für den Transport von Personen gelten erweiterte Regeln. Diese finden Sie im Abschnitt 2 der Einreiseverordnung. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/ Coronavirus/Verordnungen/Corona-Einreiseverordnung_BAnz.pdf Die Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte ist jederzeit zu beachten. In Deutschland ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) in öffentlichen Bereichen Pflicht. Aktualisieren- 7. April, 2021 Sonn- und Feiertagsfahrverbote sind wegen der Pandemie bis Ende Juni 2021 aufgehoben. Laut der amtlichen Bekanntmachung vom 7. April, die auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht wurde, werden aufgrund der Pandemie die Fahrverbote für Lkw an Sonn- und Feiertage bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt (außer in Bayern, wo sie bis zum 16. Mai 2021 ausgesetzt werden). https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/Corona/bundeslaender-ausnahme- lkw-sonn-und-feiertage.pdf?__blob=publicationFile 4
EINREISEVORSCHRIFTEN FÜR BERUFSKRAFTFAHRER AUFGRUND VON COVID-19 GROSSBRITANNIEN Ab dem 6. April 2021 werden neue COVID-19-Testanforderungen für Transportunternehmen bei Einreise in das Vereinigte Königreich eingeführt. Alle Fahrer, die sich länger als zwei Tage im Land aufhalten, müssen vor dem Ende des zweiten Tages einen Antigen-Test machen. Fahrer, die im Land verbleiben, müssen dann alle drei Tage einen weiteren Test machen - also in der Regel an Tag 2, 5 und 8. Fahrer können sich bei einer der vielen offiziellen Informations- und Beratungsstellen testen lassen, die kostenlose Antigen-Tests für Fahrer anbieten. Alle in das Land einreisenden Kraftfahrer müssen sich nun für die Dauer ihres Aufenthalts in UK in ihren Kabinen selbst isolieren und dürfen diese nur aus bestimmten Gründen verlassen, z. B. um Lebensmittel zu kaufen, eine Toilette aufzusuchen, sich in begrenztem Rahmen zu bewegen oder einen COVID-19-Test zu machen. Diese Anforderungen an Kraftfahrer gelten für die ersten 10 Tage nach Ankunft. Fahrer, die die neuen Anforderungen der Selbstisolierung nicht einhalten, müssen mit Geldstrafen von bis zu 1.000 Pfund rechnen. Fahrer die zu einem Zeitpunkt während ihrer Reise in UK positiv getestet werden und keine sichere Umgebung für eine Selbstisolierung haben, werden sofort in dafür vorgesehene Hotelunterkünften geschickt, die von der Regierung an verschiedenen Orten im Lande eingerichtet wurden. Wenn Fahrer in der Lage sind, sich zu Hause oder bei Familie oder Freunden in UK zu isolieren, wird von ihnen verlangt, dies zu tun. Eine vollständige Liste der Informations- und Beratungsstellen. 5
EINREISEVORSCHRIFTEN FÜR BERUFSKRAFTFAHRER AUFGRUND VON COVID-19 IRLAND In Irland sind Mitarbeiter im internationalen Transportwesen von der Pflicht zum Ausfüllen des “Public Health Passenger Locator Form” befreit. Ein negativer COVID-19-Test oder die Verpflichtung zur Selbstisolierung ist ebenfalls nicht erforderlich, wenn sie in Ausübung ihrer Tätigkeit reisen. ITALY AKTUALISIEREN UPDATE COVID ITALIEN Ab dem 24.05.2021 wird das Papierformular der Selbstauskunft durch ein elektronisches Formular ersetzt, das unter folgendem Link ausgefüllt werden kann: https://app.euplf.eu/#/form Im Falle, dass die Selbstauskunft nicht elektronisch ausgefüllt werden kann, besteht die Möglichkeit, diese in Papierform zu erhalten NEUE SELBSTMELDUNG VOM 14/05/2021 Vor der Einreise nach Italien müssen die Fahrer ihre Anwesenheit dem Gesundheitsamt am jeweiligen Ort der Einreise melden: VENTIMIGLIA d.franco@asl1.liguria.it BARDONECCHIA (FREJUS) nsuma@aslto3.piemonte.it AOSTA igiene.pubblica@ausl.vda.it COMO coronavirus@ats-insubria.it BRENNERO https://siag.limequery.org/483785?lang=it TARVISIO sorveglianzamalattieinfettive@asufc.sanita.fvg.it GORIZIA infettive.profilassi@asugi.sanita.fvg.it TRIESTE profilassi.dip@asugi.sanita.fvg.it CIVITAVECCHIA sorveglianzamalattieinfettive@aslroma4.it Wir empfehlen Ihnen, eine E-Mail mit den folgenden Informationen an das jeweilige Gesundheitsamt zu senden: 1. FAHRERINFORMATIONEN (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Nationalität) 2. REISEDATEN (Datum der Einreise, Datum der Abreise, Start- und Zielort) 3. KONTAKTDETAILS (Firmen-E-Mail und Telefonnummer) 6
EINREISEVORSCHRIFTEN FÜR BERUFSKRAFTFAHRER AUFGRUND VON COVID-19 LETTLAND (10 FEBRUAR 2021) Die Regierung der Republik Lettland hat eine Liste der zusätzlichen Dokumente zur Verfügung gestellt, die für die Mitarbeiter des Güter- und Personendienstleisters erforderlich sind. Erforderliche Dokumente: 1. Führerschein. 2. Die Fahrerkarte des digitalen Tachographen oder der Fahrtenschreiber des letzten Arbeitstages. 3. Bescheinigung für internationale Transportarbeiter nach Anhang 3 EU” (Anlage 2) Diese Dokumente können in Papierform oder in elektronischer Form (Smart Device) vorgelegt werden. Transportmitarbeiter müssen zudem vor ihrer Ankunft in Lettland den Fragebogen auf https://covidpass.lv/en/ ausfüllen, ein negativer COVID-19-Test ist jedoch nicht erforderlich. LUXEMBURG Für Berufskraftfahrer bestehen keine Einschränkungen. NIEDERLANDE Kraftfahrer sind ausgenommen vom Einreiseverbot und der Quarantäne- oder Testregelungen. Bei internationalen Transporten reicht der Frachtbrief (CMR) als Nachweis, alle anderen Fahrer müssen jedoch das folgende Dokument vorlegen: file:///C:/Users/ User/Downloads/253.084_Werkgeversverklaring_avondklok_20_10b+FINAL.pdf). vorlegen. (Anlage 5) Maskenpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Gebäuden und Geschäften inkl. überdachter Parkplätze und Tankstellen (95,-- Euro Strafe) NORWEGEN Transportmitarbeiter und Berufskraftfahrer sind verpflichtet, vor dem Grenzübergang eine Online-Registrierung vorzunehmen. Sie müssen sich nur registrieren und Informationen ausschließlich zu diesem Zweck bereitstellen; sie sind von PCR-Tests und Quarantäneanforderungen befreit. 7
EINREISEVORSCHRIFTEN FÜR BERUFSKRAFTFAHRER AUFGRUND VON COVID-19 ÖSTERREICH Personen, die zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs dürfen ohne Einschränkungen (d.h. ohne Quarantäne- und Testpflicht) einreisen (bzw. wiedereinreisen). Diese Personen sind auch von der Verpflichtung des Ausfüllens eines „Pre-Travel- Clearance Formulars“ ausgenommen. POLEN Keine Einschränkungen für Berufskraftfahrer. PORTUGAL Keine Einschränkungen für Berufskraftfahrer. SCHWEDEN Fahrer von Gütertransporten und andere Transportmitarbeiter im Transport sind von Einschränkungen ausgenommen. SCHWEIZ Ab dem 08.02.2021 müssen Fahrer, die aus einem Risikogebiet in die Schweiz einreisen, ein elektronisches Einreiseformular (https://swissplf.admin.ch/formular) Es gilt grundsätzlich eine Test- und Quarantänepflicht für alle einreisenden Personen. Ausgenommen davon sind unter anderem Personen, die im Rahmen ihre beruflichen Tätigkeit grenzüberschreitend Güter transportieren Als Risikogebiete gelten aktuell: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien- pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/ liste.html 8
EINREISEVORSCHRIFTEN FÜR BERUFSKRAFTFAHRER AUFGRUND VON COVID-19 SLOWAKIEN Fahrer von Gütertransporten benötigen das „Zertifikat für internationale Transportarbeiter“ (Anhang 2). Zudem sind Fahrer des Gütertransports angewiesen, während des Be- und Entladens von Waren Masken zu tragen und den direkten Kontakt mit dem Personal auf das Minimum begrenzen. Das Fahrzeug sollte mit Gummihandschuhen und mit antibakteriellem Gel zum regelmäßigen Händewaschen ausgestattet sein. SPANIEN Keine Einschränkungen für Berufskraftfahrer. Im Lkw müssen ab einer Zwei-Mann- Besatzung Masken getragen werden. TSCHECHIEN Die Mitarbeiter im internationalen Transportwesen müssen folgendes mit sich führen: -- Bescheinigung für internationale Transportmitarbeiter (Anhang 1) -- Arbeitsvertrag, übersetzt in tschechischer Sprache Für die Dauer von 10 Tagen ab Einreise gilt: 1. Bewegungseinschränkung, nur erforderliche Fahrten 2. eine Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken UNGARN Keine Einschränkungen für Transportunternehmen bei der Einreise nach Ungarn. Es gibt eine vorgeschriebene Ausgangssperre von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens, an die sich auch die Fahrer so weit wie möglich halten sollten. In den meisten Städten und Bezirken Budapests besteht zudem Maskenpflicht (Ausnahme: Grünanlagen). Restaurants sind geschlossen und die Fahrer können nur Essen zum Mitnehmen kaufen. 9
EINREISEVORSCHRIFTEN FÜR BERUFSKRAFTFAHRER AUFGRUND VON COVID-19 ANHÄNGE Tschechien: Certificate for international transport worker (Anhang 1) http://cdn.guretruck.com/newspublisher/010_2021/Attachment 1.docx Finnland/Slowakien/ LETTLAND: Certificate for International Transport Workers acc. to Annex 3 EU (Anhang 2) http://cdn.guretruck.com/newspublisher/010_2021/Attachment 2.pdf Italien: NEUE SELBSTMELDUNG VOM 14/05/2021 http://cdn.guretruck.com/newspublisher/010_2021/modulo_rientro_sintetico_14_maggio.pdf Muster im elektronischen Format https://app.euplf.eu/#/form Niederlande: employer’s declaration (Anhang 5) http://cdn.guretruck.com/newspublisher/010_2021/Attachment 5.pdf Belgien: „Ehrenwörtliche erklärung“ (Anhang 6) http://cdn.guretruck.com/newspublisher/010_2021/Attachment 6.pdf Frankreich: Erklärung über die Einhaltung der Regeln für die Einreise in das französische Hoheitsgebiet (Anlage 7) http://cdn.guretruck.com/newspublisher/010_2021/Attachment 7.docx 10
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