EINREISEVORSCHRIFTEN FÜR BERUFSKRAFTFAHRER AUFGRUND VON COVID-19

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EINREISEVORSCHRIFTEN FÜR
 BERUFSKRAFTFAHRER AUFGRUND VON
            COVID-19

                          LAST UPDATE: 21/05/2021

Bitte beachten Sie, dass sich die Beschränkungen regelmäßig ändern. Daher empfehlen
wir Ihnen, die Maßnahmen in den zuständigen Ländern bei den Ministerien zu
überprüfen.

Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben dienen nur zur Information,
ohne jegliche Gewähr. Wir werden versuchen, das Dokument laufend zu
aktualisieren.

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EINREISEVORSCHRIFTEN FÜR BERUFSKRAFTFAHRER AUFGRUND VON COVID-19

INDEX                                                                          PÁG

BELGIEN                                                                          3
DÄNEMARK                                                                         3
FINNLAND                                                                         3
FRANKREICH                                                                       3
DEUTSCHLAND                                                                      4
GROSSBRITANNIEN                                                                  5
IRLAND                                                                           6
ITALY    AKTUALISIEREN                                                           6
LETTLAND                                                                         7
LUXEMBURG                                                                        7
NIEDERLANDE                                                                      7
NORWEGEN                                                                         7
ÖSTERREICH                                                                       8
POLEN                                                                            8
PORTUGAL                                                                         8
SCHWEDEN                                                                         8
SCHWEIZ                                                                          8
SLOWAKIEN                                                                        9
SPANIEN                                                                          9
TSCHECHIEN                                                                       9
UNGARN                                                                           9
ANHÄNGE                                                                          10

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BELGIEN

Fahrer müssen eine „Ehrenwörtliche Erklärung“ bei einem Grenzübertritt mit sich
führen (Anhang 6).

DÄNEMARK

Fahrer von Gütertransporten sind von der Vorlage eines negativen Corona COVID-19-
Tests ausgenommen, mit der Ausnahme von Fahrern mit Wohnsitz in Großbritannien
oder Südafrika.

Auch der Transit durch DK bleibt ohne COVID-19-Test möglich.

Falls der Fahrer mit Flugzeug nach Dänemark reist, muss ein negativer Covid-19 Test
(nicht älter als 24 Stunden) beim Einsteigen im Flugzeug vorgelegt werden.

FINNLAND

Keine Einschränkungen für Berufskraftfahrer.

Es ist jedoch ratsam, die “Bescheinigung für internationale Transportarbeiter
nach Anhang 3 EU” mitzuführen. (Anhang 2)

FRANKREICH

Keine Einschränkungen für Berufskraftfahrer.

Ausnahme:

Fahrer, die aus Großbritannien oder Irland kommen + alle Reisenden, die aus Ländern
außerhalb der Europäischen Union in Frankreich ankommen, müssen einen negativen
PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder in Ausnahmefällen ein negatives
Antigen-Testergebnis, das den Nachweis des SARS-CoV-2-Proteins N ermöglicht. Sie
müssen außerdem das beigefügte Dokument (Anlage 7) ausgefüllt mitführen.

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DEUTSCHLAND

In Deutschland ist eine Einreiseanmeldung Pflicht wenn einreisende Kraftfahrer sich
innerhalb der letzten 10 Tage in HOCHRISIKOGEBIETEN oder VIRUSVARIANTEN-
GEBIETEN aufgehalten haben.

Maßgeblich ist die offizielle Einstufung und Ausweisung der Gebiete auf der Homepage des RKI:

https://www.rki.de/risikogebiete

Die Digitale Einreiseanmeldung muss VOR Einreise abgeben werden und Bestätigung
in elektronischer Form (PDF) oder in Papierform mitgeführt werden.

TESTPFLICHT

Für Kraftfahrer besteht eine Testpflicht bei Einreise aus:

HOCHINZIDENZGEBIET: Nachweis (nicht älter als 48 Std) ist bereits bei Einreise mit
sich führen.
 -- Ausnahme bei Transit durch Hochinzidenzgebiete oder Deutschland
 -- Ausnahme bei beruflich bedingtem grenzüberschreitendem Waren- oder
     Gütertransport sofern Aufenthalt weniger als 72 Stunden
 --
VIRUSVARIANTEN-GEBIET Nachweis (nicht älter als 48 Std) ist bereits bei Einreise
mit sich führen.

PERSONENTRANSPORT

Für den Transport von Personen gelten erweiterte Regeln. Diese finden Sie im Abschnitt
2 der Einreiseverordnung.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/
Coronavirus/Verordnungen/Corona-Einreiseverordnung_BAnz.pdf

     Die Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte ist jederzeit zu
                                       beachten.
 In Deutschland ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) in
                            öffentlichen Bereichen Pflicht.

Aktualisieren- 7. April, 2021

Sonn- und Feiertagsfahrverbote sind wegen der Pandemie bis Ende Juni 2021
aufgehoben.

Laut der amtlichen Bekanntmachung vom 7. April, die auf der Website des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht wurde, werden
aufgrund der Pandemie die Fahrverbote für Lkw an Sonn- und Feiertage bis zum 30. Juni
2021 ausgesetzt (außer in Bayern, wo sie bis zum 16. Mai 2021 ausgesetzt werden).

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/Corona/bundeslaender-ausnahme-
lkw-sonn-und-feiertage.pdf?__blob=publicationFile

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GROSSBRITANNIEN

Ab dem 6. April 2021 werden neue COVID-19-Testanforderungen für
Transportunternehmen bei Einreise in das Vereinigte Königreich eingeführt.

Alle Fahrer, die sich länger als zwei Tage im Land aufhalten, müssen vor dem Ende
des zweiten Tages einen Antigen-Test machen. Fahrer, die im Land verbleiben,
müssen dann alle drei Tage einen weiteren Test machen - also in der Regel an Tag 2,
5 und 8.

Fahrer können sich bei einer der vielen offiziellen Informations- und Beratungsstellen
testen lassen, die kostenlose Antigen-Tests für Fahrer anbieten.

Alle in das Land einreisenden Kraftfahrer müssen sich nun für die Dauer ihres
Aufenthalts in UK in ihren Kabinen selbst isolieren und dürfen diese nur aus
bestimmten Gründen verlassen, z. B. um Lebensmittel zu kaufen, eine Toilette
aufzusuchen, sich in begrenztem Rahmen zu bewegen oder einen COVID-19-Test zu
machen.

Diese Anforderungen an Kraftfahrer gelten für die ersten 10 Tage nach
Ankunft. Fahrer, die die neuen Anforderungen der Selbstisolierung nicht
einhalten, müssen mit Geldstrafen von bis zu 1.000 Pfund rechnen.

Fahrer die zu einem Zeitpunkt während ihrer Reise in UK positiv getestet werden
und keine sichere Umgebung für eine Selbstisolierung haben, werden sofort in dafür
vorgesehene Hotelunterkünften geschickt, die von der Regierung an verschiedenen
Orten im Lande eingerichtet wurden. Wenn Fahrer in der Lage sind, sich zu Hause
oder bei Familie oder Freunden in UK zu isolieren, wird von ihnen verlangt, dies zu
tun.

Eine vollständige Liste der Informations- und Beratungsstellen.

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IRLAND

In Irland sind Mitarbeiter im internationalen Transportwesen von der Pflicht zum
Ausfüllen des “Public Health Passenger Locator Form” befreit.
Ein negativer COVID-19-Test oder die Verpflichtung zur Selbstisolierung ist ebenfalls
nicht erforderlich, wenn sie in Ausübung ihrer Tätigkeit reisen.

ITALY     AKTUALISIEREN

UPDATE COVID ITALIEN

Ab dem 24.05.2021 wird das Papierformular der Selbstauskunft durch ein elektronisches
Formular ersetzt, das unter folgendem Link ausgefüllt werden kann:

https://app.euplf.eu/#/form

Im Falle, dass die Selbstauskunft nicht elektronisch ausgefüllt werden kann, besteht
die Möglichkeit, diese in Papierform zu erhalten

NEUE SELBSTMELDUNG VOM 14/05/2021

Vor der Einreise nach Italien müssen die Fahrer ihre Anwesenheit dem Gesundheitsamt
am jeweiligen Ort der Einreise melden:

 VENTIMIGLIA                    d.franco@asl1.liguria.it
 BARDONECCHIA (FREJUS)          nsuma@aslto3.piemonte.it
 AOSTA                          igiene.pubblica@ausl.vda.it
 COMO                           coronavirus@ats-insubria.it
 BRENNERO                       https://siag.limequery.org/483785?lang=it
 TARVISIO                       sorveglianzamalattieinfettive@asufc.sanita.fvg.it
 GORIZIA                        infettive.profilassi@asugi.sanita.fvg.it
 TRIESTE                        profilassi.dip@asugi.sanita.fvg.it
 CIVITAVECCHIA                  sorveglianzamalattieinfettive@aslroma4.it

Wir empfehlen Ihnen, eine E-Mail mit den folgenden Informationen an das
jeweilige Gesundheitsamt zu senden:

   1. FAHRERINFORMATIONEN (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und
   Nationalität)
   2. REISEDATEN (Datum der Einreise, Datum der Abreise, Start- und Zielort)
   3. KONTAKTDETAILS (Firmen-E-Mail und Telefonnummer)

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LETTLAND (10 FEBRUAR 2021)

Die Regierung der Republik Lettland hat eine Liste der zusätzlichen Dokumente zur
Verfügung gestellt, die für die Mitarbeiter des Güter- und Personendienstleisters
erforderlich sind.

Erforderliche Dokumente:

   1. Führerschein.
   2. Die Fahrerkarte des digitalen Tachographen oder der Fahrtenschreiber des
   letzten Arbeitstages.
   3. Bescheinigung für internationale Transportarbeiter nach Anhang 3 EU” (Anlage 2)
Diese Dokumente können in Papierform oder in elektronischer Form (Smart Device)
vorgelegt werden.

Transportmitarbeiter müssen zudem vor ihrer Ankunft in Lettland den Fragebogen
auf https://covidpass.lv/en/ ausfüllen, ein negativer COVID-19-Test ist jedoch nicht
erforderlich.

LUXEMBURG

Für Berufskraftfahrer bestehen keine Einschränkungen.

NIEDERLANDE

Kraftfahrer sind ausgenommen vom Einreiseverbot und der Quarantäne- oder
Testregelungen.

Bei internationalen Transporten reicht der Frachtbrief (CMR) als Nachweis, alle
anderen Fahrer müssen jedoch das folgende Dokument vorlegen: file:///C:/Users/
User/Downloads/253.084_Werkgeversverklaring_avondklok_20_10b+FINAL.pdf).
vorlegen. (Anlage 5)

Maskenpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Gebäuden und Geschäften
inkl. überdachter Parkplätze und Tankstellen (95,-- Euro Strafe)

NORWEGEN

Transportmitarbeiter und Berufskraftfahrer sind verpflichtet, vor dem Grenzübergang
eine Online-Registrierung vorzunehmen.

Sie müssen sich nur registrieren und Informationen ausschließlich zu diesem Zweck
bereitstellen; sie sind von PCR-Tests und Quarantäneanforderungen befreit.

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ÖSTERREICH

Personen, die zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs dürfen
ohne Einschränkungen (d.h. ohne Quarantäne- und Testpflicht) einreisen (bzw.
wiedereinreisen).

Diese Personen sind auch von der Verpflichtung des Ausfüllens eines „Pre-Travel-
Clearance Formulars“ ausgenommen.

POLEN

Keine Einschränkungen für Berufskraftfahrer.

PORTUGAL

Keine Einschränkungen für Berufskraftfahrer.

SCHWEDEN

Fahrer von Gütertransporten und andere Transportmitarbeiter im Transport sind von
Einschränkungen ausgenommen.

SCHWEIZ

Ab dem 08.02.2021 müssen Fahrer, die aus einem Risikogebiet in die Schweiz
einreisen, ein elektronisches Einreiseformular (https://swissplf.admin.ch/formular)
Es gilt grundsätzlich eine Test- und Quarantänepflicht für alle einreisenden Personen.
Ausgenommen davon sind unter anderem Personen, die im Rahmen ihre beruflichen
Tätigkeit grenzüberschreitend Güter transportieren

Als Risikogebiete gelten aktuell:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-
pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/
liste.html

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SLOWAKIEN

Fahrer von Gütertransporten benötigen        das   „Zertifikat    für   internationale
Transportarbeiter“ (Anhang 2).

Zudem sind Fahrer des Gütertransports angewiesen, während des Be- und Entladens von
Waren Masken zu tragen und den direkten Kontakt mit dem Personal auf das Minimum
begrenzen. Das Fahrzeug sollte mit Gummihandschuhen und mit antibakteriellem Gel
zum regelmäßigen Händewaschen ausgestattet sein.

SPANIEN

Keine Einschränkungen für Berufskraftfahrer. Im Lkw müssen ab einer Zwei-Mann-
Besatzung Masken getragen werden.

TSCHECHIEN

Die Mitarbeiter im internationalen Transportwesen müssen folgendes mit sich führen:
  -- Bescheinigung für internationale Transportmitarbeiter (Anhang 1)
  -- Arbeitsvertrag, übersetzt in tschechischer Sprache

Für die Dauer von 10 Tagen ab Einreise gilt:
1. Bewegungseinschränkung, nur erforderliche Fahrten
2. eine Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken

UNGARN

Keine Einschränkungen für Transportunternehmen bei der Einreise nach Ungarn.
Es gibt eine vorgeschriebene Ausgangssperre von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens,
an die sich auch die Fahrer so weit wie möglich halten sollten.

In den meisten Städten und Bezirken Budapests besteht zudem Maskenpflicht
(Ausnahme: Grünanlagen).
Restaurants sind geschlossen und die Fahrer können nur Essen zum Mitnehmen
kaufen.

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                                              ANHÄNGE

Tschechien: Certificate for international transport worker (Anhang 1)

http://cdn.guretruck.com/newspublisher/010_2021/Attachment 1.docx

Finnland/Slowakien/ LETTLAND: Certificate for International Transport Workers acc. to Annex 3 EU (Anhang 2)

http://cdn.guretruck.com/newspublisher/010_2021/Attachment 2.pdf

Italien:   NEUE SELBSTMELDUNG VOM 14/05/2021

http://cdn.guretruck.com/newspublisher/010_2021/modulo_rientro_sintetico_14_maggio.pdf

Muster im elektronischen Format https://app.euplf.eu/#/form

Niederlande: employer’s declaration (Anhang 5)

http://cdn.guretruck.com/newspublisher/010_2021/Attachment 5.pdf

Belgien: „Ehrenwörtliche erklärung“ (Anhang 6)

http://cdn.guretruck.com/newspublisher/010_2021/Attachment 6.pdf

Frankreich: Erklärung über die Einhaltung der Regeln für die Einreise in das französische Hoheitsgebiet (Anlage 7)

http://cdn.guretruck.com/newspublisher/010_2021/Attachment 7.docx

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