Einwohnergemeinde Zuzwil Mitteilungsblatt Nr. 1/2021 Februar
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Einwohnergemeinde Zuzwil Mitteilungsblatt Nr. 1/2021 Februar Erscheint in unregelmässiger Folge Gemeinderat Präsident Bernhard Hofer Präsidial Vizepräsident Andreas Keiser Christian Bärtschi Bildungswesen Tiefbau, Verkehr Kultur, Freizeit, Sport Öffentliche Sicher- heit Michel Kläy Konrad Steiner Finanzen Landwirtschaft, Entsorgungswesen Hochbau, Gemeinde- Soziale Wohlfahrt liegenschaften Gesundheitswesen
Mitteilungsblatt Nr. 1/2021 Februar Schulkommission Doris Weber Kuster Andreas Keiser Marlis Kälin Präsidentin Vertreter Gemeinderat Seniorinnen- und Seniorenkommission Michel Kläy Andrea Walther Rita Gugger Vertreter Gemeinderat Vize-Vorsitzende Vorsitz
Mitteilungsblatt Nr. 1/2021 Februar Michel Kläy ist Geschäftsleitungsmitglied und Liebe Zuzwilerinnen Mitinhaber einer Kommunikationsfirma. Eines Liebe Zuzwiler unserer Dauerthemen, die Finanzen, wird viel von seiner beruflichen Budgetverantwortung Die Gemeindeversamm- profitieren. Er hat sich in den letzten Jahren ein lung vom 25. November grosses Wissen über unsere Dorfschule ange- 2020 war ein ganz wichti- eignet. Als jüngstes Ratsmitglied ist er zudem in ger Puzzlestein für die Ar- IT-Themen sehr zu Hause. In diesem Bereich beit der Verwaltung und stehen verschiedenste Aufgaben vor der Tür. des Gemeinderates in diesem Jahr. Konrad Steiner ist seit gut einem Jahr im Amt und ist damit bereits das dienstälteste Ratsmit- Wir waren 74 stimmberechtigte Bürgerinnen und glied. Er füllt seine Zeit im «Unruhestand» mit Bürger. Jedem Einzelnen DANKE ich ganz herz- grossem Engagement für unsere Gemeinde. Wir lich für sein Interesse, seine Teilnahme und sein profitieren von seiner grossen organisatorischen Vertrauen. Mit dieser bedeutenden Anzahl und analytischen Erfahrung als Leiter von Stimmberechtigter dürfen wir sagen, dass die Grossprojekten bei einer Grossbank und in den Abstimmungen repräsentativ für unser Dorf wa- letzten Jahren bei einem Grossverteiler. ren. Bei einer nur geringen Zahl Stimmberechtig- ter hätte es, aufgrund der Corona Situation, un- Mit den üblichen 100 Tagen Einarbeitungszeit liebsame Diskussionen über die Richtigkeit der wird leider nichts. Mit der Forderung der Schul- Abstimmungen geben können. Inspektorin nur noch zwei Schulklassen zu füh- ren, das heisst 1. – 3. Schuljahr eine Klasse und Allen Stimmberechtigen welche auf Grund von 4. – 6. Schuljahr eine Klasse, liegt die erste grös- Covid 19 nicht an der Gemeindeversammlung sere Herausforderung bereits auf dem Tisch. Der teilnehmen konnten, DANKE ich an dieser Stelle gesamte Gemeinderat ist sich einig und bereit ganz herzlich für ihr Verständnis und ihr koopera- sich mit allen Kräften für unsere Dorfschule ein- tives Verhalten. In dieser Sache gibt es keinen zusetzen. Schuldigen. Eine Pandemie gilt als höhere Ge- walt für die niemand die Verantwortung tragen Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit kann oder muss. diesen neu formierten, kompetenten und moti- vierten Gemeinderats Mitgliedern und zähle da- Den drei neuen Gemeinderatsmitgliedern gratu- rauf, dass uns die Bevölkerung von Zuzwil nach liere ich ganz herzlich zu ihrer Wahl. Ich bin sehr Möglichkeit und Kräften bestens bei unserer Ar- dankbar für ihre Bereitschaft, für ihre Zeit und für beit unterstützt. ihr Engagement, dass sie bereit sind für unsere Gemeinde zu leisten. Ein Milizsystem, wie wir es Mit gemeinschaftlichen Grüssen pflegen, ist darauf angewiesen, dass die Rats- Bernhard Hofer mitglieder möglichst viel berufliche Erfahrung und Wissen in ihr politisches Amt miteinbringen. Christian Bärtschi als erfahrener Bauunterneh- mer ist für uns eine sehr willkommene Fachkraft sowohl im Tief- wie im Hochbau. Wir werden zudem von seiner grossen politischen Erfahrung profitieren können. Andreas Keiser ist Dozent für Ackerbau- und Pflanzenzüchtung an der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) in Zollikofen. Er leitet ein Forschungsteam, das sich mit Drittmittel finanzierten Projekten, für eine nachhaltige Landwirtschaft einsetzt. Andreas Keiser unterrichtet in den Bachelor- und Master- studiengängen der HAFL. Er ist Vater von drei erwachsenen Kindern. Mit ihm erhalten wir die gewünschte grosse Fachkompetenz für unsere Dorfschule. Auf Ihn wartet mit Sicherheit die grösste und aufwendigste Herausforderung.
Mitteilungsblatt Nr. 1/2021 Februar * Aus dem Gemeinderat COVID-19-Impfkampagne Der Kanton Bern hat mit den COVID-19- Neuer Wegmeister Impfungen begonnen. Seit dem 8. Januar kann sich die Bevölkerung online oder telefonisch re- Der Gemeinderat freut sich, dass er mit Herr gistrieren und für eine Impfung anmelden. Ab Hans-Rudolf Rufer einen kompetenten und moti- dem 11. Januar sind fünf kantonale Impfzentren vierten Wegmeister gewinnen konnte. Herr Rufer in Betrieb und bis Ende Januar deren insgesamt hat seine Arbeit bereits am 1. Januar 2021 auf- neun. Zudem sind ab Mitte Januar mobile Teams genommen. im Einsatz, um in Heimen und später nicht mobile Personen zu impfen. Aktuelle Angaben werden Der Gemeinderat wünscht Herr Hans-Rudolf laufend unter www.be.ch/corona-impfung aufge- Rufer viel Befriedigung bei seiner zusätzlichen schaltet. Tätigkeit und freut sich auf die Zusammenarbeit. Falls Sie Probleme bei der online Anmeldung haben oder Hilfe benötigen, dürfen Sie sich ger- Neuer Leiter Erhebungsstelle Agrarvoll- ne bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 031 761 02 zug (Ackerbaustellenleiter) 23 melden. Der Gemeinderat freut sich, dass er mit Herrn Christoph Stacher einen kompetenten und moti- vierten Ackerbaustellenleiter gewinnen konnte. * Aus der Verwaltung Herr Stacher hat seine Arbeit bereits am 1. Janu- ar 2021 aufgenommen. Öffnungszeiten Der Gemeinderat wünscht Herr Christoph Sta- cher viel Befriedigung bei seiner zusätzlichen Die offiziellen Öffnungszeiten der Gemeindever- Tätigkeit und freut sich auf die Zusammenarbeit. waltung beschränken sich weiterhin auf zwei Vormittage wie folgt: Bekämpfung von Feuerbrand Dienstag 09.00 – 11.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 11.00 Uhr Seit dem 1. Januar 2020 werden leider die Kos- Das Gemeindepersonal ist in der Regel jedoch ten für den Aufwand der Kontrollen des Feuer- wie folgt anwesend: brandes nicht mehr vom Kanton getragen. Aus Barbara Marti, Gemeindeschreiberin: diesem Grund fallen die Kosten seit 2020 voll zu Montag- bis Donnerstagvormittag Lasten der Gemeinde. Sabine Tüscher, Finanzverwalterin: Grundsätzlich ist seit dem 1. Januar 2020 Feuer- Montag- und Donnerstagvormittag brand nicht mehr melde- und bekämpfungspflich- tig, ausser für Gebiete mit geringer Prävalenz Auch ausserhalb der Öffnungszeiten und bei (Erwerbsobstanlagen, Baumschulen, Hoch- unserer Anwesenheit vereinbaren wir gerne ei- stammgruppen). nen Termin mit Ihnen. Kontaktieren Sie uns unter gemeinde@zuzwil-be.ch oder Tel. 031 761 02 Da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt, 23. hat sich der Gemeinderat entschieden, diese Aufgabe per 1. Januar 2021 zu streichen. Aktuelles Abgabe von Schutzmasken Aktuelle Informationen werden laufend auf unse- rer Homepage www.zuzwil-be.ch aufgeschaltet. Die Gemeinde Zuzwil hat beim Kantonalen Füh- rungsorgan (KFO) Schutzmasken bestellt. Ein- wohnerinnen und Einwohner ab dem 12. Alters- Schalterschliessung 2021 jahr können die Schutzmasken bei der Gemein- deverwaltung Zuzwil kostenlos beziehen. Pro Der Schalter der Gemeindeverwaltung ist 2021 Person werden 5 Schutzmasken abgegeben. wie folgt geschlossen: Wir bitten Sie bei der Abholung der Masken die 26. Juli 2021 bis 06. August 2021 Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG einzu- 27. September 2021 bis 08. Oktober 2021 halten. Die Masken werden nicht versandt. 27. Dezember 2021 bis 07. Januar 2022
Mitteilungsblatt Nr. 1/2021 Februar Die telefonische Erreichbarkeit in Notfällen wird Gemeindeverwaltung sichergestellt. Tel: 031 761 02 23 Mail: gemeinde@zuzwil-be.ch Einwohnerstatistik 2020 Wasserhärte in Zuzwil Einwohner 01.01.2020 571 Die Wasserhärte in Zuzwil beträgt 25.8 fH° Zuzüge 33 Geburten 2 Wegzüge 35 Briefliche Stimmabgabe Todesfälle 8 Anleitung für die briefliche Stimmabgabe: Zunahme / Abnahme -8 Den Stimmrechtsausweis mit der Adresse der Stimmgemeinde Richtung Fenster in Einwohner 31.12.2020 563 Pfeilrichtung ins Antwortcouvert legen. Die ausgefüllten Abstimmungs- und Wahl- zettel ins separate Stimmcouvert legen und Baugesuche / Baubewilligungen 2020 dieses zukleben. Das Stimmcouvert hinter den Stimmrecht- Studer Christine, Unterdorf 3d – Erweiterung sausweis ins Antwortcouvert legen und die- Schopf ses zukleben. Läderach Regina und Balmer Dominique, Bitte vergessen Sie nicht, den Stimmrecht- Bergacker 7 – Fassadensanierung, Terras- sausweis zu unterschreiben. Ohne Unter- senüberdachung, Erdwärmesonde schrift ist Ihre Stimme ungültig. Lehmann Bernhard, Schwallmatt 10 – Das Antwortcouvert für die briefliche Stimmabga- Dachsanierung und Wärmepumpe be kann in den Briefkasten bei der Gemeinde- verwaltung eingeworfen werden. Letzte Leerung Lehmann Aloisia, Schwallmatt 12 – Dachsa- ist am Wahl- und Abstimmungssonntag um 09.30 nierung Uhr. Frei Philipp, Im Gäuer 2 – Carport Bei Postaufgabe ist das Antwortcouvert unbe- dingt rechtzeitig vor dem Wahl- und Abstim- Gloor Margrit, Iffwilstrasse 8 – Wintergarten mungssonntag frankiert der Post zu übergeben. Fontanellaz Rahel und Thomas, Thalacker 14 – Parkplatzerweiterung Piller Danja und Daniel, Im Gäuer 5 – Holz- Im Dezember 2019 wurde zusammen mit weite- zaun ren Gemeinden im Verwaltungskreis Bern- Mittelland der Betrieb von eBau gestartet. Mit Gnehm Susanna und Peter, Unterdorf 6 – eBau können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch Einbau WC in EG Garage einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit Tüscher Hanspeter und Leibundgut Alfred, TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden Oberdorf 29 + 31 - Wärmepumpe sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über Mieten von Tischen und Bänken der Ge- unserer Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpas- meinde sung ca. 2021 müssen uns die elektronisch ein- gereichten Gesuchsunterlagen auch noch zwei- Die Tische und Bänke der Gemeinde können für fach ausgedruckt und unterschrieben per Post private Anlässe gemietet werden: zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet. Preis: CHF 4.00 pro Tisch zahlbar beim Abholen der Tische Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau und Bänke Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe!
Mitteilungsblatt Nr. 1/2021 Februar EL Reform 2021: Wichtigste Massnahmen Anpassung der Nebenkosten- und Heizkos- tenpauschale Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) zielt Bei EL-beziehenden Personen, die in einer auf den Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere selbstbewohnten Liegenschaft leben, wird in der Berücksichtigung des Vermögens und die Verrin- EL-Berechnung als Teil der Wohnkosten eine gerung der Schwelleneffekte. Sie trat am Pauschale für Nebenkosten als Ausgabe aner- 1.1.2021 in Kraft. kannt. Bei Personen, die ihre Mietwohnungen selber beheizen müssen und dem Vermieter Die wichtigsten Massnahmen der Reform keine Heizungskosten zu zahlen haben, wird in Anhebung der Mietzinsmaxima der EL-Berechnung eine Heizkostenpauschale Stärkere Berücksichtigung des Vermögens als Ausgabe berücksichtigt. Die Pauschalen für Einführung Eintrittsschwelle die Nebenkosten und die Heizkosten werden um Einführung Rückerstattungspflicht 50 Prozent erhöht und liegen neu bei 2'520 bzw. Senkung Vermögensfreibeträge 1'260 Franken pro Jahr. Neue Regelung für den Lebensbedarf von Stärkere Berücksichtigung des Vermögens Kindern Bei der EL-Berechnung werden nicht nur die Anrechnung von 80% des Einkommens des Einnahmen der Bezügerinnen und Bezüger an- Ehegatten gerechnet (Renten, allfälliger Lohn usw.), son- Krankenversicherungsprämie: tatsächliche dern auch ihr Vermögen. Das Vermögen wird mit Ausgaben der Reform stärker berücksichtigt. So sieht die Anpassung der EL-Berechnung für Perso- Reform vor, dass künftig nur noch Personen mit nen im Heim einem Vermögen von weniger als 100'000 Fran- EL-Mindestbetrag wird gesenkt ken Anspruch auf EL haben können. Für Ehe- Massnahmen in der 2. Säule für ältere Ar- paare liegt diese Eintrittsschwelle bei 200'000 beitslose Franken, für Kinder bei 50'000 Franken. Mietkosten in den Ergänzungsleistungen Einführung Rückerstattungspflicht Mit der EL-Reform werden bei den Mietzinsma- Weiter wird im neuen Gesetz eine Rückerstat- xima ab 2021 die unterschiedlichen Mietzinsbe- tungspflicht für Erben eingeführt: Nach dem Tod lastungen in den Grosszentren (Region 1), in der einer EL-Bezügerin oder eines EL-Bezügers Stadt (Region 2) und auf dem Land (Region 3) müssen die Erben die in den letzten 10 Jahren berücksichtigt. Die EL tragen auch der Anzahl bezogene EL zurückerstatten. Allerdings ist die Personen Rechnung, die gemeinsam in einem Rückerstattung nur auf dem Erbteil geschuldet, Haushalt leben. der den Betrag von 40'000 Franken übersteigt. Bei Ehepaaren entsteht die Rückerstattungs- Monatliche Höchstbeträge nach Haushaltsgrösse pflicht der Erben erst beim Tod des überlebenden und Region (ab 2021) Ehegatten. Haushalt Region 1 Region 2 Region 3 1 Person 1'370.00 1'325.00 1'210.00 Anrechnung von 80% des Einkommens des 2 Personen 1'620.00 1'575.00 1'460.00 Ehegatten 3 Personen 1'800.00 1'725.00 1'610.00 Bei verheirateten Personen werden in der EL- 4 Personen 1'960.00 1'875.00 1'740.00 Berechnung die Ausgaben und Einnahmen bei- und mehr der Eheleute berücksichtigt. Wenn einer der bei- den Ehegatten vollständig arbeitsfähig ist, flies- Der Zuschlag für rollstuhlgängige Wohnungen sen heute 2/3 seines Einkommens in die EL- wird ebenfalls erhöht von 3'600 auf 6'000 Fran- Berechnung des anderen Ehegatten mit ein. Die ken pro Jahr. Reform sieht vor, künftig 80% des Erwerbsein- kommens des Ehegatten anzurechnen. Die kantonale EL-Stellen werden per 1. Januar 2021 den EL-Anspruch von EL-Bezüger und – Krankenversicherungsprämie: Bezügerinnen nach altem und nach neuem Recht tatsächliche Ausgaben berechnen. Führen die Massnahmen der EL- Die Krankenkassenprämien werden in der EL- Reform insgesamt zu einer Kürzung des EL- Berechnung als Ausgabe berücksichtigt. Heute Anspruches, werden die genannten Massnah- wird jeweils nicht die individuelle Prämie ange- men frühestens drei Jahre nach Inkrafttreten der rechnet, sondern ein Pauschalbetrag in der Höhe EL-Reform angewendet. In diesem Fall bleiben der Durchschnittsprämie des Kantons bzw. der die bisherigen Mietzinsmaxima unverändert wei- Prämienregion der versicherten Person. Für die- terbestehen. Führen die Massnahmen der EL- sen Pauschalbetrag kommen alleine die Kantone Reform hingegen zu einer Erhöhung der EL, auf. Mit der Reform berücksichtigen die Kantone gelten die Massnahmen (inkl. neue Mietzinsma- für die Berechnung die tatsächliche Prämie, xima) ab dem 1. Januar 2021.
Mitteilungsblatt Nr. 1/2021 Februar höchstens aber die regionale Durchschnittsprä- mie. Weitere Informationen zur EL-Reform 2021 fin- den Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV. Auskünfte erhalten Sie auch bei Ihrer zuständigen AHV-Zweigstelle. Informationen, Formulare, Merkblätter www.akbern.ch oder bei den AHV-Zweigstellen. Ausgleichskasse des Kantons Bern * Termine AHV-Zweigstelle Zuzwil Gemeindeversammlungen Rückschnitt von Sträuchern und Hecken Mittwoch, 26. Mai 2021, 20.00 Uhr Vielen Dank, dass Sie Ihre Bepflanzungen und Mittwoch, 24. November 2021, 20.00 Uhr Einfriedungen an öffentlichen Strassen zurück- schneiden. Bitte beachten Sie folgende Weisun- gen: Nächste Abstimmungen Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu Sonntag, 07. März 2021 nahe an Strassen stehen oder in den Stras- Sonntag, 13. Juni 2021 senraum hineinragen, gefährden die Ver- kehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Er- Sonntag, 26. September 2021 wachsene, die aus verdeckten Standorten un- Sonntag, 28. November 2021 vermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinde- rung derartiger Verkehrsgefährdungen Die letzte Leerung des Briefkastens bei der Ge- schreibt die Strassenverordnung vom 4. Juni meindeverwaltung erfolgt jeweils am Abstim- 2008 unter anderem vor: mungssonntag um 09.30 Uhr. Das Wahl- und Abstimmungslokal befindet sich Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kultu- im Gemeindehaus und ist am Wahl- und Ab- ren und nicht hochstämmige Bäume müssen stimmungssonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr ge- seitlich mindestens 50 cm Abstand zum Fahr- öffnet. bahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Termine Seniorinnen- und Seniorenkom- Geh- und Radwegen muss eine Höhe von mission 2.50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden. Die Seniorinnen- und Seniorenkommission hat Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf sich Ende Oktober 2020 entschieden, aufgrund nicht beeinträchtigt werden. der steigenden Fallzahlen und beschlossenen Massnahmen des Bundes wie Kantons, sämtli- An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen che Anlässe bis Ende Februar 2021 ersatzlos zu Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um streichen. höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, Die Seniorinnen- und Seniorenkommission be- landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen dankt sich für Ihr Verständnis. gelten die Vorschriften über die Einfriedun- gen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 m einen Strassenab- Altpapier - Sammeldaten 2021 stand von 50 cm ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehr- 25. Februar 2021 höhe zurückversetzt werden. 10. Juni 2021 Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäu- 04. November 2021 ne müssen einen Abstand von 2 m zur Gren- ze des öffentlichen Verkehrsraumes haben. Es erfolgt vorgängig keine separate Zustellung eines Flugblattes mehr.
Mitteilungsblatt Nr. 1/2021 Februar Redaktionsschluss Mitteilungsblatt 2021 Mittwoch, 13. Januar 2021 Mittwoch, 21. April 2021 Mittwoch, 20. Oktober 2021 Wir freuen uns auf Ihre Beiträge. unsere Dorfschule Geschätzte Zuzwilerinnen und Zuzwiler An der vergangenen Gemeindeversammlung vom 25. November 2020 wurden drei Mitglieder aus dem Gemeinderat verabschiedet. Darunter Marcel Schocher mit dem Ressort Bildung. An dieser Stelle nochmals ein herzliches Danke- schön für seinen Einsatz als Mitglied der Schul- kommission. Wir haben die konstruktive Zusam- menarbeit sehr geschätzt und bedauern seinen Rücktritt. Wir heissen Herr Andreas Keiser als Nachfolger herzlich willkommen in unserer Run- de. Wir wünschen ihm einen guten Start in sei- nem neuen Amt und freuen uns auf eine gute Stilles Adventsfenster Zusammenarbeit. Eigentlich war am 1. Dezember 2020 eine Schul- Papiersammlung vom 5. November 2020 in Weihnachtsfeier für das ganze Dorf geplant. Mit neuer Form Beiträgen der Kinder, Singen und gemeinsamem Suppe Essen und Punsch trinken. Corona hat Erstmals wurde die Papiersammlung ohne die uns aber einen Strich durch die Rechnung ge- tatkräftige Mithilfe der «Oberstüfeler» durchge- macht, so dass schlussendlich ein stilles Ad- führt. Der Container wurde aus Sicherheitsgrün- ventsfenster übriggeblieben ist. Wunderschön hat den beim Gemeindehaus platziert. Die Kinder es trotzdem ausgesehen und das Lied der Weih- sammelten eifrig mit ihren Handwägeli die Pa- nachtsbäckerei konnte, JBL Flip sei Dank, auch pier- und Kartonbündel zusammen. Dabei kam ohne Kindergesang genossen werden. Die vielen ein schöner Betrag zusammen, welcher ins farbigen Kerzenlichter zauberten eine adventliche Schulkässeli fliesst und allen Schüler*innen in Stimmung vor dem Kindergarten. Schade, durfte irgendeiner Form zu gut kommen wird. MERCI trotz grosser Vorbereitungen seitens Lehrperso- allen Kindern, Lehrpersonen, Bernhard Hofer und nen und Schulleitung am Ende nur das Minimum Reto Winzenried für den tatkräftigen Einsatz! realisiert werden. Ein BRAVO den beteiligten Kindern und Erwachsenen, ihr seid alle «Heudä» (auch wenn ich als Ostschweizerin eine Weile brauchte, bis ich das Wort verstanden ha- be… )!
Mitteilungsblatt Nr. 1/2021 Februar Erinnerungen an die Adventsfenster 2020 Aufgrund der uns bekannten Situation konnte der Dorf-Adventskalender nicht ganz wie gewohnt durchgeführt werden, dennoch durften wir 22 Adventsfenster bestaunen. Nebst den klassi- schen Adventsfenstern musste sich auch der Samichlaus und das Märchenfenster der Situati- on anpassen. Die Kinder besuchten den Samich- laus, Schmutzli und das Eseli für einmal gestaf- felt im Wald und das Märchenfenster wurde im Internet via Livestream übertragen. Ein herzliches Dankeschön an alle die auch in diesem Winter dekoriert, gebastelt, Geschichten erzählt und musiziert haben! Dank euch konnten viele schöne Adventsfenster, während einem abendlichen Spaziergang durch das Dorf be- staunt werden. Unter folgendem Link https://bit.ly/361mGsz FEST VEREIN ZUZWIL Liebe Zuzwilerinnen und Zuzwiler Es scheint die Zeit der grossen Veränderungen sind Fotos von diversen Standorten aufgeschal- zu sein. So gibt es, wie bereits im letzten Mitte- tet. lungsblatt angekündigt, bei uns im Festverein personelle Neuigkeiten. Patricia und Bernhard Viel Spass! Hofer sind per Ende 2020 als Beisitzer aus dem Vorstand zurückgetreten und Karin Magnaguag- Wir freuen uns bereits jetzt auf den nächsten no hat ihr Amt als Revisorin niedergelegt. Dorfkalender im Winter 2022 – hoffentlich wieder ohne Corona-Schutzmassnahmen. Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass sowohl der Vorstand als auch die Revisionsstelle neu besetzt sind! Susanne Liggenstorfer und Cornelia Bulk ergänzen uns als Beisitzerinnen, Ausblick aufs Jahr 2021 Danja Piller übernimmt die Nachfolge als Reviso- rin. Wenn wir etwas gelernt haben in den vergange- nen Monaten, so ist es die flexible Planung (und Im Namen des gesamten Vorstandes sagen wir DANKE für die Bereitschaft, eure wertvolle Zeit in hoffentlich noch vieles mehr ). Nach diesem unser Dorf zu investieren. Seid ganz herzlich Motto werden wir es auch im Festverein mit un- willkommen! Wir freuen uns auf eine kreative seren Anlässen im 2021 handhaben müssen. Die Zusammenarbeit mit euch und hoffen, dass wir Mitgliederversammlung, den Gänggelimärit und viele tolle Feste und Anlässe zusammen organi- die 1. Augustfeier werden wir selbstverständlich sieren können. Somit ist der Vorstand wieder durchführen, sofern es die gegebenen Rahmen- vollzählig, es dürfen aber gerne noch weitere bedingungen erlauben. Informationen findet ihr Personen dazukommen. Bist du interessiert? auf unserem blog: festverein-zuzwil.blogspot.com Dann melde dich bei Marlis Kälin. und im nächsten Zuzwiler Mitteilungsblatt im Mai 2021.
Mitteilungsblatt Nr. 1/2021 Februar Und zum Schluss ein Bilder-Preis-Rätsel Wer findet heraus, zu welchem der 22 Adventsfenster-Tage im Dezember die 20 Bildausschnitte gehören? Notiere deine Lösung und gewinne mit etwas Glück eine von 3 exklusiven Überraschungen. Abgabe- schluss ist der Sonntag, 28. Februar 2021 bei Marlis Kälin, Rüeggisbühlweg 1, 079 772 21 47 oder festver- ein@gmail.com. Name, Adresse und Telefonnummer nicht vergessen. Wir freuen uns auf viele richtige Lösungen . Das Bilderrätsel findet ihr auch auf unserem blog (bessere Fotoqualität). Name, Adresse, Tel.: ................................................................................................................................ Nun bleibt uns nur noch eines, euch gute Gesundheit zu wünschen und freuen uns auf die Begegnungen mit euch im Dorf. Für den Festverein Regina Läderach und Marlis Kälin
Mitteilungsblatt Nr. 1/2021 Februar * Verschiedenes Auf Autobahnen und -strassen gibt es ebenfalls Änderungen. So ist rechts vorbeifahren mit der gebotenen Vorsicht künftig erlaubt, z.B. bei Ko- lonnenverkehr auf der mittleren oder linken Fahr- bahn. Rechts überholen, also das Vorbeifahren Sektion Bern mit direktem aus- und wieder einschwenken, ist nach wie vor verboten. Obligatorisch wird im neuen Jahr das Bilden ei- ner Rettungsgasse zwischen dem äussersten Das gilt 2021 neu im Strassenverkehr linken und dem unmittelbar rechts danebenlie- genden Fahrstreifen bei stockendem Verkehr Lernfahrten sind neu ab 17 Jahren erlaubt, mit oder Stau. Anhänger darf teilweise 100 km/h gefahren wer- Für leichte Motorwagen mit einem Anhänger ist den und Velos können bei Rot rechts abbiegen, ab 2021 auf Autobahnen und -strassen teilweise falls so signalisiert. Diese und weitere Änderun- eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h statt gen im Verkehrsrecht kommen ab 2021 – eine bisher 80 km/h erlaubt. Massgeblich dafür sind Übersicht. die Herstellerangaben für den Anhänger. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf 3,5 t nicht übersteigen. Ebenso obligatorisch wird der «Reissver- schluss». Unmittelbar vor Beginn einer Veren- gung muss den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen abwechslungsweise der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen ermöglicht werden. Die Spur soll erst gewechselt werden, wenn dies so signalisiert wird beziehungsweise kurz bevor sie endet, um den Platz auf der zu- sätzlichen Spur möglichst lange zu nutzen. Kontakt Anfang 2021 gibt es Anpassungen im Verkehrs- Bianca Sommer, Leiterin Marketing & Kommuni- recht. (Foto: TCS) kation, TCS Sektion Bern, 031 356 34 56, bianca.sommer@tcs.ch Das Verkehrsrecht wird laufend angepasst. Oft sind es kleine Änderungen. Für 2021 stehen hingegen mehrere wesentliche Neuerungen an. Weiterführende Links So kann Jugendlichen neu der Lernfahrausweis https://bit.ly/3o4ZaRE für Personenwagen ab 17 Jahren erteilt werden. Das Mindestalter für den Erwerb des Führeraus- weises bleibt bei 18 Jahren. Es verlängert sich also die Zeit, in der Neulenker vor der Prüfung Fahrpraxis erwerben können. Für den Langsamverkehr gibt es ebenfalls An- passungen. Kinder bis 12 Jahre dürfen auf Fusswegen und Trottoirs Rad fahren, falls weder https://bit.ly/391UK9Y Radweg noch -streifen vorhanden sind. Dabei müssen sie Rücksicht nehmen und Fussgängern Vortritt gewähren. Und wer mit Velo oder Töffli unterwegs ist, darf neu bei Rot nach rechts abbiegen, falls neben der Ampel das Signal «Rechtsabbiegen für Rad- fahrer gestattet» angebracht ist. Dabei haben sie keinen Vortritt.
Mitteilungsblatt Nr. 1/2021 Februar
Sie können auch lesen