Initiative Deutsche Zahlungssysteme - Gemeinsam für den Chip im Alltag
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2 // HINTERGRÜNDE & ZIELE
Die Initiative Deutsche
Zahlungssysteme e.V.
Hintergründe und Ziele
WEBSITE
greift die Inhalte des Magazins,
der Webseiten www.GeldKarte.de,
www.girogo.de, www.girocard.eu
sowie der Pressearbeit auf und
ist mit den Mitgliedern
MAGAZIN verlinkt.
Jährlich, informiert über KOORDINATION
neue Mitglieder, Sponsoren,
von Pilotprojekten
neue Themen und
für potenzielle Anwendungs-
Funktionen rund um die
gebiete und Unterstützung
Bezahlverfahren der DK,
von bestehenden Aktivitäten
Marketing-Aktionen,
der Mitglieder.
Veranstaltungen usw.
Aktivitäten
der Initiative Deutsche POLITISCHE
EVENT Zahlungssysteme e.V. KOMMUNIKATION
Unabhängige Dialogplattform
Jährlich, zum Austausch,
für Vertreter aus Politik, Wirtschaft
Kennenlernen, zur Demon-
und Medien. Aufbau und Pflege
stration, Bündelung von
von Arbeitsbeziehungen
Interessen u.v.m.
zu politischen Entschei-
dungsträgern.
RECHERCHE PRESSEARBEIT
Erstellung von Meldungen
nach weiteren
(Online/Offline) und Presse-
Einsatzmöglichkeiten von
mitteilungen, Abstimmung von
Bezahlverfahren der DK;
Gastbeiträgen in Fachmedien,
Ansprache von Entscheidungs-
sowie Konzeption und
trägern aus Politik
Vermarktung von Studien
und Wirtschaft.
der Initiative.
Die Initiative Deutsche Zahlungssysteme chiert die Initiative neue Einsatzmöglichkei- Die Initiative Deutsche
e.V. wurde 2005 gegründet und ist heute das ten, spricht Politik, Institutionen und neue
wichtigste Netzwerk für alle Unternehmen, Akzeptanzstellen für die DK-Bezahlverfah- Zahlungssysteme e.V.
Verbände und Organisationen, die die Be- ren an und koordiniert Pilotprojekte für po-
zahlverfahren der DK (wie girocard, Geld- tentielle Anwendungsgebiete (z.B. Jugend-
fördert die Interessen
Karte, girogo) akzeptieren oder die entspre- schutz, Schulverpflegung, Elektromobilität, ihrer Mitglieder nach
chende Infrastruktur bereitstellen. Sie ist die Sozialgutscheine, E-Ticket etc.). Somit stärkt
zentrale Schaltstelle, an der alle Informati- die Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. außen und innen.
onen und Neuigkeiten zusammenfließen. langfristig die Interessen ihrer Mitglieder
Stellvertretend für ihre Mitglieder recher- und den Informationsaustausch.4 // FUNKTIONEN
Inhalte der Vereinsarbeit
Die girocard: Alle Funktionen auf einen Blick
Der Verein fördert die Nutzung der elektronischen Bezahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft (DK),
insbesondere mit girocard, GeldKarte und girogo bei Händlern und Verbrauchern. Der Schwer-
punkt liegt hierbei im Bereich Kleinbetragszahlung. Zudem treibt der Verein die Anwendung von
Zusatzfunktionen im Zusammenhang mit den elektronischen Bezahlverfahren der DK voran, wie
z.B. Jugendschutz, elektronisches Ticket, Subventionierung usw.
Rund 100 Millionen girocards sowie Kundenkarten von Banken und Sparkassen haben die Deut-
schen in ihren Geldbörsen. „girocard“ ist der übergeordnete und neutrale Rahmen der Deutschen
Kreditwirtschaft für ihre zwei bewährten Debitkarten-Zahlungssysteme: Das PIN-gestützte Bezah-
len im Handel („electronic cash-System“) und die Bargeldbeschaffung an den Geldautomaten in
Deutschland („Deutsches Geldautomaten-System“). Mit der persönlichen Geheimzahl PIN (Perso-
nal Identification Number) garantiert die Deutsche Kreditwirtschaft den stets sicheren und einfa-
chen Einsatz des girocard-Systems.
Bezahlen im Handel Kontoauszüge drucken
Bezahlen an der Ladenkasse und an Automaten funktioniert Die Kontoauszüge geben regelmäßig Auskunft über alle Bewe-
schnell und unkompliziert mit der girocard. Karte stecken, auf Auf- gungen auf dem Girokonto. Mit der girocard erhalten Kunden
forderung am Terminal die PIN eingeben und das Geld wird direkt am Terminal auf Wunsch eine Übersicht über alle Ein- und Aus-
vom Konto abgebucht. Einfach und sicher für Kunden und Händler. gänge auf dem Konto, die seit dem letzten Auszug erfolgt sind.
Prepaid-Bezahlen mit GeldKarte und girogo Bezahlen im Ausland
Guthaben laden ist deutschlandweit an nahezu allen Geldau- Bislang wird in Deutschland nahezu jede girocard zusätzlich mit
tomaten der teilnehmenden Banken und Sparkassen sowie im einem Debit Brand von Visa (VPay) bzw. von MasterCard (Maes-
Internet möglich. Zum Bezahlen Karte stecken (GeldKarte) oder tro) ausgestattet. Sofern keine girocard-Akzeptanz im Ausland
vorhalten (girogo). Der Rechnungsbetrag wird abgebucht, ohne besteht, können deutsche Karteninhaber mit ihrer girocard so
PIN oder sonstige Autorisierung - Mit GeldKarte z.B. in Mensen/ auch Transaktionen im Ausland durchführen.
Kantinen oder an Automaten für Fahrscheine, Parktickets,
Zigaretten, Snacks; mit girogo auch im Einzelhandel. Zusatzfunktionen
Bezuschussung:
Geld abheben Diskret Transferleistungen und soziale Zuschüsse gewähren
An rund 60.000 Geldautomaten in Deutschland heben Kunden Jugendschutz:
mittels PIN-Eingabe Bargeld direkt vom Konto ab. Anonymer und sicherer Alterscheck 16 oder 18 Jahre per
Jugendschutzmerkmal. (z.B. an Zigarettenautomaten)
Online-Banking
Mit Hilfe eines Chip-TAN-Generators und der girocard können Zeiterfassung:
Kunden im Online-Banking Zahlungsaufträge, Daueraufträge Identifizieren und Zugang von Firmenmitarbeitern. Erfassung
oder Mitteilungen verifizieren. der Arbeitszeiten per Kartenleser
E-Ticket:
Selbstverwaltung am Terminal Speicherung von Eintrittskarten, Fahrscheinen und Tickets
Zahlreiche Selbstverwaltungsfunktionen stehen an Terminals von (z.B. im ÖPNV, beim Parken und für Veranstaltungen)
Banken und Sparkassen zur Verfügung. Darunter z.B. Überweisun-
Bonus:
gen oder das Einrichten, Ändern und Kündigen von Daueraufträgen.
Speicherung und Einlösen von Bonuspunkten beim Einkauf
(z.B. für Citycards, Pfandrücknahmesysteme)FUNKTIONEN // 5
HAUPTFUNKTIONEN
BEZAHLEN IM HANDEL,
KONTAKTBEHAFTET
& KONTAKTLOS
PREPAID-BEZAHLEN MIT SELBSTVERWALTUNG
GELDKARTE UND GIROGO AM TERMINAL
KONTOAUSZÜGE DRUCKEN BEZAHLEN IM AUSLAND
ONLINEBANKING GELD ABHEBEN
BONUS BEZUSCHUSSUNG
JUGENDSCHUTZ ZEITERFASSUNG
E-TICKET
ZUSATZFUNKTIONEN6 // BETEILIGUNG
Initiative Deutsche
Zahlungssysteme e.V.
So können Sie sich beteiligen
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Interessensgruppen werden, die direkt oder indirekt mit den elektronischen
Bezahlverfahren der DK, insbesondere im Bereich Kleinbetragszahlung, in Verbindung stehen.
Jedes Mitglied entscheidet selbst, welcher Mitgliedskategorie es beitreten möchte.
I. MITGLIEDSKATEGORIEN UND JÄHRLICHE MITGLIEDSBEITRÄGE
Die Mitglieder der Initiative Deutsche Zahlungssysteme entrichten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag gemäß Einstufung in die folgenden Kategorien:
Förderer 6.000,00 Euro
Premiumpartner 1.000,00 Euro
Partner 500,00 Euro
Mitglieder 100,00 Euro
II. LEISTUNGSBESCHREIBUNG
MITGLIED PARTNER PREMIUM-PARTNER FÖRDERER
Beiträge im jährlich
erscheinenden Magazin
(sofern es thematisch passt)
✔
Freier Eintritt für
das Jahresevent ✔
(2 Personen)
Zugang zu den Kontakten nur
über den Verein*
(z. B. Mailingversand, Bekanntmachung von
✔
Veranstaltungen über den Verein)
PR-Unterstützung
zu IDZ-Themen ✔ ✔
Nutzung von Promotionteams für
eigene Aktionen zu Nettokosten ✔ ✔
Sonderkonditionen für das
Jahresevent ✔ ✔ ✔
(für 1 Person) (für 2 Personen) (für alle weiteren Personen)
attraktive Konditionen für
Marketingmaterial ✔ ✔ ✔
strategischer Support bei eigenen
Marketingmaßnahmen ✔ ✔ ✔ ✔
Integration in
die Außenwirkung ✔ ✔ ✔ ✔
Zusendung des
jährlich erscheinenden
Magazins ProChip
✔ ✔ ✔ ✔
(3 Stück) (15 Stück) (25 Stück) (50 Stück)
* Die Beitragsordnung wurde gemäß den aktuellen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst.
gU
m selbst von der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. profitieren zu können, füllen
Sie einfach die nachfolgende Fax-Antwort aus und senden es per Fax zurück. Vielen Dank!FAX-ANTWORT // 7
Fax-Antwort: 030/212 34 22-99
Beteiligung an der Initiative Deutsche
Zahlungssysteme e.V.
Bitte die Felder vollständig ausfüllen und zurückfaxen:
Ja, hiermit erklären wir uns bereit, uns an der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.
zu beteiligen:
als Förderer mit einem Jahresbeitrag von 6.000 Euro
als Premium-Partner mit einem Jahresbeitrag von 1.000 Euro
als Partner mit einem Jahresbeitrag von 500 Euro
als Mitglied mit einem Jahresbeitrag von 100 Euro
Nein, wir haben kein Interesse, uns an der Initiative zu beteiligen.
Herr Frau
Firma Funktion
Vorname Name
Straße, Hausnummer PLZ, Ort, Land
Telefon Telefax
Handy E-Mail
Datum // Unterschrift // Stempel
An: Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. // c/o Advicepartners GmbH (Geschäftsstelle der Initiative) // Frau Heike Lange
Fax: (0 30) 212 34 22-99 // Haus der Bundespressekonferenz // Schiffbauerdamm 40 // 10117 Berlin // Tel (0 30) 212 34 22-71
E-Mail: heike.lange@initiative-dz.de8 // MITGLIEDSCHAFT
Die Mitglieder
Zurzeit engagieren sich folgende Unternehmen, Verbände und
Institutionen in der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.
Förderer:
EURO Kartensysteme GmbH Ingenico GmbH Bundesverband Öffentlicher
Solmsstr. 6, 60486 Frankfurt (Main) Daniel-Goldbach-Str. 17–19, 40880 Ratingen Banken Deutschland e. V. (VÖB)
www.eurokartensysteme.de www.ingenico.com Lennéstr. 11, 10785 Berlin
Karl F. G. Matl Jürgen Göbel, juergen.goebel@ingenico.com www.voeb.de
karl.matl@eurokartensysteme.de Michael Rabe, michael.rabe@voeb.de
SIZ GmbH
REINER SCT GmbH & Co. KG Simrockstr. 4, 53113 Bonn Deutscher Sparkassen- und
Baumannstr. 18, 78120 Furtwangen www.siz.de Giroverband e. V. (DSGV)
www.reiner-sct.com Dr. Beate Schmitz, beate.schmitz@siz.de Charlottenstr. 47, 10117 Berlin
Andreas Staiger, astaiger@reiner-sct.com Michael Senkbeil, michael.senkbeil@siz.de www.dsgv.de
Christian Schollmeyer
Premiumpartner: tobaccoland Automatengesellschaft christian.schollmeyer@dsgv.de
BS PAYONE GmbH mbH & Co. KG
Lyoner Str. 9, 60528 Frankfurt (Main) Krahnendonk 121 a + b Elavon Financial Services DAC
www.bspayone.com 41066 Mönchengladbach Lyoner Str. 36
Niklaus Santschi www.tobaccoland.de 60528 Frankfurt (Main)
Niklaus.Santschi@bspayone.com Gabriele Aubert-Siegers www.elavon.de
gabriele.aubert-siegers@tobaccoland.com Thomas Haarmann
Bundesverband Deutscher thomas.haarmann@elavon.com
Tabakwaren-Großhändler und Verifone GmbH
Automatenaufsteller e. V. (BDTA) Seilerweg 2 f, 36251 Bad Hersfeld epay I transact Elektronische
Im Mediapark 8, 50670 Köln www.verifone.com Zahlungssysteme GmbH
www.bdta.de Dr. Martin Hausmann Lyoner Str. 36, Fraunhoferstr. 10
Sascha Waltemate, waltemate@bdta.de martin.hausmann@verifone.com www.epay.de
Martin Siebler. m.siebler@epay.de
CCV Deutschland GmbH Volksbank Mittelhessen eG
Gewerbering 1, 84072 Au i. d. Hallertau Schiffenberger Weg 110, 35394 Gießen Ernst Kühner e. K.
www.ccv-deutschland.de www.vb-mittelhessen.de Neuer Weg 11, 96450 Coburg
Christine Bauer, c.bauer@de.ccv.eu Bettina Lemp www.genussvollzug.de
bettina.lemp@vb-mittelhessen.de Peter Ehrl, pe@genussvollzug.de
FHDS Solutions & Services GmbH
Am Borsigturm 50, 13507 Berlin VR Payment GmbH exceet Card AG
www.fhds-gmbh.de Saonestr. 3 a, 60528 Frankfurt (Main) Senefelderstr. 10, 33100 Paderborn
Franz Schraml www.vr-payment.de www.exceet-card-group.com
franz.schraml@fhds-gmbh.de Markus Solmsdorff Uwe Kley, u.kley@exceet-card.com
Markus.Solmsdorff@vr-payment.de
FirstData GmbH FEIG ELECTRONIC GmbH
Marienbader Platz 1 Lange Str. 4, 35781 Weilburg
61348 Bad Homburg v. d. Höhe Partner: www.feig.de
www.telecash.de Bundesverband der Deutschen Hassan Nagi, hassan.nagi@feig.de
Jörg Stahl, joerg.stahl@telecash.de Vending-Automatenwirtschaft e. V.
Universitätsstr. 5, 50937 Köln Gemalto GmbH
Garz & Fricke GmbH www.bdv-vending.de Werinherstr. 81, 81541 München
Tempowerkring 2, 21079 Hamburg Dr. Aris Kaschefi, a.kaschefi@bdv-vending.de www.gemalto.com
www.garz-fricke.de Andreas Schremmer
Matthias Fricke, fricke@garz-fricke.com Bundesverband der Andreas.Schremmer@gemalto.com
Deutschen Volksbanken
Giesecke + Devrient Mobile und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) IDEMIA Germany GmbH
Security GmbH Schellingstr. 4, 10785 Berlin Konrad-Zuse-Ring 1, 24220 Flintbek
Prinzregentenstr. 159, 81677 München www.bvr.de www.idemia.com
www.gi-de.com Matthias Hönisch, m.hoenisch@bvr.de Christopher Goulet
Peter Huber, peter.p.huber@gi-de.com christopher.goulet@idemia.com
Bundesverband deutscher
Hoellinger GmbH Banken e. V. (BdB) LAVEGO AG
Eichenstr. 18, 65933 Frankfurt (Main) Burgstr. 28, 10178 Berlin Zielstattstr. 10 a/Rgb, 81379 München
www.hoellinger.de www.bankenverband.de www.lavego.de
Albert Mager, albert.mager@hoellinger.de Jörg Bernhauer, joerg.bernhauer@bdb.de Jan-Peter Knoop, j-p.knoop@lavego.deMITGLIEDSCHAFT // 9
Partner (Fortsetzung):
Ostermeier GmbH & Co. KG City Kaufleute Kassel e. V. Hermann Ross GmbH & Co. KG
Otto-Hahn-Str. 17, 85521 Ottobrunn Neue Fahrt 12, 34117 Kassel Handwerkstr. 1 a, 77964 Kehl
www.ostermeier.de www.einkaufen-kassel.de www.ross-kg.com
Rudolf Ostermeier, ro@ostermeier.de Alexander Wild, alexander_wild@gothaer.de Marco Lasch, m.lasch@ross-kg.de
Star Finanz Software Entwicklung CPA Advertising GmbH Karl Gengenbach GmbH & Co. KG
und Vertriebs GmbH Jakob-Latscha-Str. 3, 60314 Frankfurt (Main) Aschenhausweg 4–6, 74523 Schwäbisch Hall
Grüner Deich 15, 20097 Hamburg www.cpa-advertising.com www.tabak-gengenbach.de
www.starfinanz.de Claus Martin, info@cpa-advertising.com Oliver Gengenbach
Birte Bachmann oliver.gengenbach@tabak-gengenbach.de
birte.bachmann@starfinanz.de CPI Crane Payment Innovations
International Ltd Kreissparkasse Köln
VfL Wolfsburg Fußball GmbH Unit 51–52, Suttons Business Park Neue Poststr. 15, 53721 Siegburg
In den Allerwiesen 1, 38446 Wolfsburg Suttons Park Avenue, Early www.ksk-koeln.de
www.vfl-wolfsburg.de Reading UK, RG6 1AZ Marcus Schmitter
Uwe Kämpfe, uwe.kaempfe@vfl-wolfsburg.de www.cranepi.com marcus.schmitter@ksk-koeln.de
Günter Maas
Worldline Germany GmbH Guenter.Maas@cranepi.com Kreissparkasse Ludwigsburg
Pascalstr. 19, 52076 Aachen Schillerplatz 6, 71638 Ludwigsburg
www.de.worldline.com Dammann Services www.ksklb.de
Wolfgang Müller Oelinghovener Str. 7, 53639 Königswinter Konstantin Chatzis
wolfgang.p.mueller@worldline.com www.dammann.info konstantin.chatzis@ksklb.de
Dipl.-Kfm. Friedrich Dammann
dammann.friedrich@dammann.info Kurt A. Behrmann Wäschereimaschinen und
Mitglieder: Reinigungsanlagen GmbH
2m Advertising GmbH DBS Projektsteuerung GmbH Gustav-Adolf-Str. 66, 22043 Hamburg
Budenheimer Weg 73 Masurenweg 12, 30163 Hannover www.miele-behrmann.de
55262 Heidesheim am Rhein www.dbs-projekt.de Sven Kröger, info@behrmann.de
www.2m-advertising.de Peter Rakebrandt
Nadja Mumbächer rakebrandt@dbs-projekt.de MCS MICRONIC Computer Systeme GmbH
mumbaecher@2m-advertising.de Geneststr. 5, 10829 Berlin
Deutscher Genossenschafts-Verlag eG www.mcsberlin.de
Akcay-Schwarz Consulting GmbH Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden Carsten Krebs, carsten.krebs@mcsberlin.de
Mergenthaler Allee 79–81 www.dgverlag.de
65760 Eschborn Erik Heimbächer OPC® cardsystems GmbH
www.a-s-consulting.de eheimbaecher@dgverlag.de Diedenhofener Str. 22, 54294 Trier
Jürgen Schwarz www.opc.de
juergen.schwarz@a-s-consulting.de ECS Cleaning Solutions GmbH Klaus Dieter Schömer, kdschoemer@opc.de
Wolfener Str. 32–34, 12681 Berlin
ATW Automatentechnik Wartchow GmbH www.elixclean.de palmLife products UG
Talstr. 4, 30880 Laatzen Thomas Großherr, post@elixclean.de An der Krummen Lake 8, 12559 Berlin
www.atw-technik.de www.palmline.de
Konrad Wartchow, vertrieb@atw-technik.de EDV-Service Schaupp GmbH Peter Palm, peterpalm@palmline.de
Gansäcker 25, 74321 Bietigheim-Bissingen
Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH www.edv-schaupp.de Paycult GmbH & Co. KG
Bismarckstr. 122–124, 51373 Leverkusen Peter Pongratz, Uwe Röntgen Wolf-Heidenheimstr. 12, 60489 Frankfurt (Main)
www.bayer04.de info@edv-schaupp.de www.paycult.com
Simon Pallmann Helmuth Butt, helmuth.butt@paycult.com
simon.pallmann@bayer04.de Frankfurter Sparkasse
Neue Mainzer Str. 47–53 performance Medien & Datensysteme GmbH
BE Bezahlexperten GmbH & Co. KG 60255 Frankfurt (Main) Kruppstr. 46, 47475 Kamp-Lintfort
Hauptstr. 73, 50996 Köln www.frankfurter-sparkasse.de www.performance.de
www.bezahlexperten.de Michael Mücke Paul Kowalczyk, kowalczyk@performance.de
Milan Klesper michael.muecke@frankfurter-sparkasse.de
beratung@bezahlexperten.de Professional Services GmbH Datentechnik
GiroWeb Nord GmbH Marienstr. 10, 78054 Villingen-Schwenningen
Card4Vend GmbH Heinkelstr. 21, 30827 Garbsen www.proservices-gmbh.de
Reginastr. 8, 34119 Kassel www.giro-web.com Ulf Bernstorff
www.card4vend.de Thorsten Reineking ulf.bernstorff@proservices-gmbh.de
Arne Meil, info@card4vend.de Thorsten.Reineking@giro-web.com
Rechtsanwaltskanzlei Helmuth Hoen
CASIO Europe GmbH Hamburger Sparkasse AG Bongardstr. 2, 52428 Jülich
Casio-Platz 1, 22848 Norderstedt Wikingerweg 1, 20454 Hamburg www.helmuth-hoen.de
www.casio-europe.com www.haspa.de Helmuth Hoen
Frank Liebisch, liebisch@casio.de Oliver Elsner, oliver.elsner@haspa.de rechtsanwaltskanzlei@helmuth-hoen.de10 // MITGLIEDSCHAFT
Mitglieder (Fortsetzung): Sparkasse KölnBonn S&Z Elektronik GmbH
relatio PR GmbH Adolf-Grimme-Allee 2, 50829 Köln Schieferstein 8, 65439 Flörsheim am Main
Steinsdorfstr. 2, 80538 München www.sparkasse-koelnbonn.de www.suz-elektronik.de
www.relatio-pr.de Michael Schedletzky Peter Polak,
Anja Feuerabend, anja.feuerabend@relatio-pr.de michael.schedletzky@sparkasse-koelnbonn.de polak@suz-elektronik.de
REMONDIS Recycling GmbH & Co. KG S-Payment GmbH TMCN GmbH & Co. KG
Rhenus-Platz 1, 59439 Holzwickede Am Wallgraben 115, 70565 Stuttgart Nordstr. 26, 33102 Paderborn
www.remondis-recycling.de www.s-payment.com www.tmcn.de
Marc Herrmann Kay Heidemann Dieter Hovemeyer
marc.hermann@remondis.de kay.heidemann@s-payment.com dieter.hovemeyer@tmcn.de
SCHWARZ Computer Systeme GmbH stadtraum GmbH VÖB-ZVD Processing GmbH
Altenhofweg 2 a, 92318 Neumarkt Rotherstr. 22, 10245 Berlin Alemannenstr. 1, 53175 Bonn
www.schwarz.de www.stadtraum.com www.voeb-zvd.de
Manfred Schwarz, info@schwarz.de Uwe Freund, uwe.freund@stadtraum.com Antonio da Silva
antonio.dasilva@voeb-zvd.de
SCHMIDT GmbH Maschinen & Gerätebau Stadtsparkasse München
Draisstr. 2, 77933 Lahr Sparkassenstr. 2, 80331 München Volksbank Plochingen eG
www.schmidtsysteme.de www.stadtsparkasse-muenchen.de Am Fischbrunnen 8, 73207 Plochingen
Ulf Schmidt, info@schmidtsysteme.de Peter Galgoczy, peter.galgoczy@sskm.de www.volksbank-plochingen.de
Torsten Schwarz
Sielaff GmbH & Co. KG Städtische Werke Überlandwerke Coburg ezv@volksbank-plochingen.de
Münchener Str. 20, 91567 Herrieden GmbH
www.sielaff.de Bamberger Str. 2–6, 96450 Coburg xfach GmbH
Robert Zahn, r.zahn@sielaff.de www.suec.de Alsfelder Str. 19, 35305 Grünberg
Christian Borowski www.xfach.de
Sparkasse Aachen christian.borowski@suec.de Bernd Pfeiffer, info@xfach.de
Münsterplatz 7–9, 52057 Aachen
www.sparkasse-aachen.de system2 GmbH ZIIB Zahlungssysteme GmbH
Ursula Stanitzki Gewerbering 8, 84405 Dorfen Otto-Suhr-Allee 144, 10585 Berlin
ursula.stanitzki@sparkasse-aachen.de www.system2.de www.ziib.de
Georg Gött, georg.goett@system2.de Nicole Groß, ngross@ziib.de
Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
Dudenstr. 15, 36251 Bad Hersfeld
www.sparkasse-bad-hersfeld-rotenburg.de
Jürgen Fischer
juergen.fischer@spk-hef.deStand: 02/2015
Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. // c/o Advicepartners GmbH (Geschäftsstelle der Initiative) // Haus der Bundespressekonferenz
Schiffbauerdamm 40 // 10117 Berlin // Tel. (0 30) 212 34 22-71 // Fax (0 30) 212 34 22-99
Ansprechpartnerin: Heike Lange // E-Mail: heike.lange@initiative-dz.de12 // SATZUNG
Satzung
der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.
§1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR
(1) Der Verein führt den Namen Initiative Deutsche Zahlungssysteme. Er ist in das Vereinsregister Berlin (AG Charlottenburg) eingetragen.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 VEREINSZWECK UND AUFGABEN
(1) Der Verein hat den Zweck,
a) die Nutzung der elektronischen Bezahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), insbesondere mit GeldKarte, girogo und girocard,
bei Händlern und Verbrauchern zu fördern. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich Kleinbetragszahlung.
b) d
ie Anwendung von Zusatzfunktionen im Zusammenhang mit den elektronischen Bezahlverfahren der DK, wie z.B. Jugendschutz,
elektronisches Ticket, Subventionierung usw. zu fördern.
(2) Der Verein erfüllt seinen Zweck u.a. durch folgende Aufgaben:
a) Fungieren als Kommunikationsplattform und Netzwerk zum Thema elektronische Bezahlverfahren der DK.
b) I nitiieren, Unterstützen und Moderieren von Projekten, die die Verbreitung und Akzeptanz der elektronischen Bezahlverfahren der DK
fördern.
c) U
nterstützung und Leistung politischer Lobbyarbeit, durch politisches Monitoring bzw. allgemeine Navigation durch den politischen
Raum.
d) I nformation der Mitglieder, Unterstützung des Eigenengagements, Recherche neuer Einsatzmöglichkeiten, Realisierung von Pilotpro-
jekten, etc
e) I nformation und Beratung von Verbrauchern (in der Regel mittelbar durch Public Affairs- und Pressearbeit) bzgl. der durch die Mit-
glieder angebotenen Dienstleistungen und Produkte, mit dem Ziel, die Anwendungen und deren Inhalte in der breiten Öffentlichkeit
transparenter und verständlicher zu machen.
§3 MITGLIEDSCHAFT
(1) Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Interessensgruppen werden, die direkt oder indirekt mit den
elektronischen Bezahlverfahren der DK, insbesondere im Bereich Kleinbetragszahlung, in Verbindung stehen.
(2) Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern (im Folgenden in ihrer Gesamtheit „Mitglieder“ genannt).
a) D
ie ordentlichen Mitglieder unterteilen sich in folgende Kategorien: Förderer, Premiumpartner, Partner und sonstige Mitglieder.
Jedes Mitglied entscheidet selbst, welcher Mitgliedskategorie es beitreten möchte. Über die Ausgestaltung der einzelnen Kategorien
entscheidet die Mitgliederversammlung in der Beitragsordnung.
b) D
ie Ehrenmitgliedschaft wird vom Vereinsvorstand verliehen für besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Förderung der
Nutzung elektronischer Bezahlverfahren der DK. Über die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften entscheidet der Vorstand mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln. Ehrenmitglieder haben mit Ausnahme des Stimmrechtes alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedes, ohne
jedoch Mitgliedsbeiträge entrichten zu müssen. Die Ehrenmitgliedschaft wird mit der Annahme durch das Ehrenmitglied wirksam.
(3) Die ordentliche Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vereins-
vorstand mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Ein Rechtsanspruch
auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Auflösung eines Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristi-
schen Personen oder durch Streichung der Mitgliedschaft.
(5) Der freiwillige Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mitglieds gegenüber dem Vorstand. Er kann nur zum Ende
eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.
(6) Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied
in grober Weise gegen die Satzung, die allgemeine Ordnung, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Ein grober
Verstoß gegen die Vereinsinteressen liegt unter anderem vor, wenn ein Mitglied ohne Absprache mit dem Vorstand die vom Verein zur
Verfügung gestellten Kontaktdaten für Werbezwecke nutzt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversamm-
lung, wobei eine 3/4-Mehrheit erforderlich ist. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von drei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem
Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
(7) Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied mit einem Jahresbeitrag im Rückstand ist und diesen Beitrag auch nach
schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von drei Monaten von der Absendung der Mahnung an voll entrichtet. In derSATZUNG // 13
Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt
durch Beschluss des Vorstands, der dem betroffenen Mitglied nicht bekannt gemacht werden muss.
(8) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Hiervon
ausgenommen ist die anteilige Rückerstattung des im betreffenden Jahr eingezahlten Jahresbeitrags. Eine Rückgewähr von anderen
Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf Zahlung
rückständiger Beitragsforderungen bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
§4 ORGANE DES VEREINS
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§5 VORSTAND
(1) Den Vorstand im Sinne von § 26 BGB bilden der Vorsitzende und zwei Stellvertreter. Der Vorsitzende wird durch die EURO Kartensysteme
GmbH bestellt. Die stellvertretenden Vorstandsmitglieder werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestellt. Die Bestellung
der Vorstandsmitglieder gilt jeweils für die Dauer von zwei Jahren. Sie bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuberufung ihrer
Nachfolger im Amt.
(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mitglieder des Vorstandes, und zwar jeder allein, vertreten.
(3) Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: Vorbereitung der Mitgliederversammlung, Aufstellung der Tagesordnung und Einbe-
rufung der Mitgliederversammlung, Festlegung von Arbeitsschwerpunkten des Vereins, Einsetzung von Kommissionen, Arbeitsgruppen
und Sondergremien.
(4) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Zur Führung der laufenden Geschäfte des Vereins unterhält dieser eine
Geschäftsstelle; sie wird von einem Geschäftsführer als rechtsgeschäftlichen Vertreter des Vorstandes geleitet und untersteht dem Vor-
stand.
(5) Der Vorstand kann Personen mit beratender Stimme zu seinen Sitzungen hinzu ziehen.
(6) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind oder schriftlich
zustimmen. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern
unterzeichnet.
§6 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
(1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,
Entlastung des Vorstands,
Beschlussfassung über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins,
Wahl des Kassenprüfers.
(2) Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
(a) w
enn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn ein Viertel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand die Einberufung
unter Angabe von Zweck und Grund der Einberufung verlangt,
(b) mindestens einmal jährlich.
(3) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch die stellvertretenden Vorstandsmit-
glieder schriftlich unter Angabe der vom Vorstand festgelegten Tagesordnung einberufen. Die Einberufungsfrist beträgt 3 Wochen.
(4) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch einen der stellvertretenden Vorstandsmit-
glieder geleitet; sind auch diese verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Die Mitglieder-
versammlung kann eine Änderung oder Ergänzung der vom Vorstand festgelegten Tagesordnung beschließen.
(5) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der ordentlichen Mitglieder anwesend oder schriftlich vertreten
ist. Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, so ist innerhalb von zwei Wochen mit einer Frist von mindestens einer Woche eine neue
Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig. Darauf
ist in der Einladung hinzuweisen.
(6) Jedes Mitglied kann seine Stimme schriftlich auf ein anderes Mitglied übertragen. Diese Stimmübertragungserklärung ist in der Mitglie-
derversammlung vorzulegen. Kein Mitglied kann mehr als die Stimmrechte von drei weiteren Mitgliedern auf sich vereinigen.14 // SATZUNG
(7) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die einfache
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
(8) Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufheben oder Zuruf.
(9) Beschlüsse sind unter der Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift
festzuhalten; die Niederschrift ist vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben.
(10) Beschlüsse der Mitgliederversammlung können auch im Umlaufverfahren mit den von der Satzung bestimmten Mehrheiten gefasst
werden. Der Vorschlag eines Beschlusses ist jedem Mitglied des Vereins vom Vorsitzenden des Vorstandes schriftlich, per Telefax oder
E-Mail zu übermitteln. Die Abstimmung über den Vorschlag erfolgt innerhalb einer vom Vorsitzenden des Vorstandes vorgeschlagenen
Frist; diese darf nicht kürzer als drei Wochen nach Absendung des Vorschlags sein. Die Stimmabgabe erfolgt durch Erklärung gegenüber
dem Vorsitzenden des Vorstandes. Diese kann schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Nicht abgegebene Stimmen, Stimmenthal-
tungen sowie verspätet zugegangene Stimmabgaben gelten als ungültige Stimmen. Im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse sind
unter Angabe des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist vom Vorsitzenden des Vorstands zu
unterschreiben.
§7 KASSENPRÜFER
Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer, der vom Vorstand vorgeschlagen wird, jedoch weder dem Vorstand noch einem
vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellter des Vereins sein darf. Er übt dieses Amt zwei Jahre ehrenamtlich aus.
Der Kassenprüfer hat die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und
dabei insbesondere die satzungsmäßige und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die
Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Aufgaben. Der Kassenprüfer hat die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassen-
prüfung zu unterrichten.
§8 FINANZIERUNG des Vereins
(1) Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Die Mitgliedsbeiträge bestimmen sich nach der von der Mitgliederversammlung zu
erlassenden Beitragsordnung. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen und ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Eine
Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Eintrittsjahr ist der Beitrag voll zu entrichten, wenn die Aufnahme des Mitglieds in der ersten
Jahreshälfte erfolgt. Andernfalls ist ein hälftiger Beitrag zu zahlen.
(2) Eine Änderung der Beitragsordnung kann jeweils nur bis mindestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres mit Wirkung zum
Beginn des nachfolgenden Geschäftsjahres beschlossen werden.
§9 SATZUNGSÄNDERUNG, Auflösung des Vereins
(1) Über eine Satzungsänderung sowie eine Änderung des Vereinszwecks entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von
3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen.
(2) Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen.
(3) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins verfügt die letzte Mitgliederversammlung über das vorhandene Vermögen des Vereins nach
Ablösung aller Verbindlichkeiten. Das Vereinsvermögen soll für Zwecke im Sinne dieser Satzung verwendet werden.
(4) Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes
abschließend regelt.
§ 10 GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.BEITRAGSORDNUNG // 15
Beitragsordnung
der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.
(Stand 01.01.2015)
Die Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. hat für ihre Mitgliedschaft gemäß Satzung § 8 (1) folgende Beitragsordnung beschlossen:
I. MITGLIEDSKATEGORIEN UND JÄHRLICHE MITGLIEDSBEITRÄGE
Die Mitglieder der Initiative Deutsche Zahlungssysteme entrichten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag gemäß Einstufung in die folgenden Kategorien:
Förderer 6.000,00 Euro
Premiumpartner 1.000,00 Euro
Partner 500,00 Euro
Mitglieder 100,00 Euro
II. LEISTUNGSBESCHREIBUNG
MITGLIED PARTNER PREMIUM-PARTNER FÖRDERER
Beiträge im jährlich
erscheinenden Magazin
(sofern es thematisch passt)
✔
Freier Eintritt für
das Jahresevent ✔
(2 Personen)
Zugang zu den Kontakten nur
über den Verein*
(z. B. Mailingversand, Bekanntmachung von
✔
Veranstaltungen über den Verein)
PR-Unterstützung
zu IDZ-Themen ✔ ✔
Nutzung von Promotionteams für
eigene Aktionen zu Nettokosten ✔ ✔
Sonderkonditionen für das
Jahresevent ✔ ✔ ✔
(für 1 Person) (für 2 Personen) (für alle weiteren Personen)
attraktive Konditionen für
Marketingmaterial ✔ ✔ ✔
strategischer Support bei eigenen
Marketingmaßnahmen ✔ ✔ ✔ ✔
Integration in
die Außenwirkung ✔ ✔ ✔ ✔
Zusendung des
jährlich erscheinenden
Magazins ProChip
✔ ✔ ✔ ✔
(3 Stück) (15 Stück) (25 Stück) (50 Stück)
* Die Beitragsordnung wurde gemäß den aktuellen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst.
III. AUSNAHMEREGELUNGEN / SONDERKONDITIONEN
Auf begründeten Antrag eines Mitgliedes kann der Vorstand in Ausnahmefällen einem von den Bestimmungen dieser Beitragsordnung abweichen-
den geringeren Mitgliedsbeitrag für das jeweils laufende Kalenderjahr zustimmen sowie abweichende Zahlungsmodalitäten festlegen.
IV. ZAHLUNG DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSMODALITÄTEN
1. M
itgliedsbeiträge für das Aufnahmejahr sind in voller Höhe zu entrichten, es sei denn die Aufnahme erfolgt in der zweiten Jahreshälfte, dann ist
für das laufende Jahr der halbe Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
2. D
ie Berechnung der Beiträge der Mitglieder erfolgt zu Jahresbeginn. Die Mitgliedsbeiträge sind zahlbar 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.
3. D
ie Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Auflösung eines Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Perso-
nen oder durch Streichung der Mitgliedschaft. Konditionen zum Ende der Vereinsmitgliedschaft sind in der Satzung festgeschrieben.Sie können auch lesen