Initiative Deutsche Zahlungssysteme - Gemeinsam für den Chip im Alltag

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Initiative Deutsche Zahlungssysteme - Gemeinsam für den Chip im Alltag
Initiative Deutsche
       Zahlungssysteme
Gemeinsam für den Chip im Alltag
2   //   HINTERGRÜNDE & ZIELE

Die Initiative Deutsche
Zahlungssysteme e.V.
Hintergründe und Ziele

                                                                                 WEBSITE
                                                                        greift die Inhalte des Magazins,
                                                                       der Webseiten www.GeldKarte.de,
                                                                       www.girogo.de, www.girocard.eu
                                                                        sowie der Pressearbeit auf und
                                                                            ist mit den Mitgliedern
                                     MAGAZIN                                         verlinkt.
                                Jährlich, informiert über                                                            KOORDINATION
                               neue Mitglieder, Sponsoren,
                                                                                                                        von Pilotprojekten
                                    neue Themen und
                                                                                                                   für potenzielle Anwendungs-
                                 Funktionen rund um die
                                                                                                                    gebiete und Unterstützung
                                 Bezahlverfahren der DK,
                                                                                                                   von bestehenden Aktivitäten
                                   Marketing-Aktionen,
                                                                                                                          der Mitglieder.
                                  Veranstaltungen usw.

                                                                             Aktivitäten
                                                                       der Initiative Deutsche                                    POLITISCHE
                             EVENT                                     Zahlungssysteme e.V.                                     KOMMUNIKATION
                                                                                                                             Unabhängige Dialogplattform
                       Jährlich, zum Austausch,
                                                                                                                           für Vertreter aus Politik, Wirtschaft
                      Kennenlernen, zur Demon-
                                                                                                                             und Medien. Aufbau und Pflege
                       stration, Bündelung von
                                                                                                                                von Arbeitsbeziehungen
                           Interessen u.v.m.
                                                                                                                                 zu politischen Entschei-
                                                                                                                                      dungsträgern.

                                                       RECHERCHE                                    PRESSEARBEIT
                                                                                                  Erstellung von Meldungen
                                                          nach weiteren
                                                                                                 (Online/Offline) und Presse-
                                                    Einsatzmöglichkeiten von
                                                                                                mitteilungen, Abstimmung von
                                                     Bezahlverfahren der DK;
                                                                                                Gastbeiträgen in Fachmedien,
                                                  Ansprache von Entscheidungs-
                                                                                                    sowie Konzeption und
                                                        trägern aus Politik
                                                                                                  Vermarktung von Studien
                                                          und Wirtschaft.
                                                                                                         der Initiative.

Die Initiative Deutsche Zahlungssysteme                      chiert die Initiative neue Einsatzmöglichkei-               Die Initiative Deutsche
e.V. wurde 2005 gegründet und ist heute das                  ten, spricht Politik, Institutionen und neue
wichtigste Netzwerk für alle Unternehmen,                    Akzeptanzstellen für die DK-Bezahlverfah-                   Zahlungssysteme e.V.
Verbände und Organisationen, die die Be-                     ren an und koordiniert Pilotprojekte für po-
zahlverfahren der DK (wie girocard, Geld-                    tentielle Anwendungsgebiete (z.B. Jugend-
                                                                                                                         fördert die Interessen
Karte, girogo) akzeptieren oder die entspre-                 schutz, Schulverpflegung, Elektromobilität,                 ihrer Mitglieder nach
chende Infrastruktur bereitstellen. Sie ist die              Sozialgutscheine, E-Ticket etc.). Somit stärkt
zentrale Schaltstelle, an der alle Informati-                die Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.                außen und innen.
onen und Neuigkeiten zusammenfließen.                        langfristig die Interessen ihrer Mitglieder
Stellvertretend für ihre Mitglieder recher-                  und den Informationsaustausch.
4   //   FUNKTIONEN

Inhalte der Vereinsarbeit
Die girocard: Alle Funktionen auf einen Blick
Der Verein fördert die Nutzung der elektronischen Bezahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft (DK),
insbesondere mit girocard, GeldKarte und girogo bei Händlern und Verbrauchern. Der Schwer-
punkt liegt hierbei im Bereich Kleinbetragszahlung. Zudem treibt der Verein die Anwendung von
Zusatzfunktionen im Zusammenhang mit den elektronischen Bezahlverfahren der DK voran, wie
z.B. Jugendschutz, elektronisches Ticket, Subventionierung usw.

Rund 100 Millionen girocards sowie Kundenkarten von Banken und Sparkassen haben die Deut-
schen in ihren Geldbörsen. „girocard“ ist der übergeordnete und neutrale Rahmen der Deutschen
Kreditwirtschaft für ihre zwei bewährten Debitkarten-Zahlungssysteme: Das PIN-gestützte Bezah-
len im Handel („electronic cash-System“) und die Bargeldbeschaffung an den Geldautomaten in
Deutschland („Deutsches Geldautomaten-System“). Mit der persönlichen Geheimzahl PIN (Perso-
nal Identification Number) garantiert die Deutsche Kreditwirtschaft den stets sicheren und einfa-
chen Einsatz des girocard-Systems.

Bezahlen im Handel                                                    Kontoauszüge drucken
Bezahlen an der Ladenkasse und an Automaten funktioniert              Die Kontoauszüge geben regelmäßig Auskunft über alle Bewe-
schnell und unkompliziert mit der girocard. Karte stecken, auf Auf-   gungen auf dem Girokonto. Mit der girocard erhalten Kunden
forderung am Terminal die PIN eingeben und das Geld wird direkt       am Terminal auf Wunsch eine Übersicht über alle Ein- und Aus-
vom Konto abgebucht. Einfach und sicher für Kunden und Händler.       gänge auf dem Konto, die seit dem letzten Auszug erfolgt sind.

Prepaid-Bezahlen mit GeldKarte und girogo                             Bezahlen im Ausland
Guthaben laden ist deutschlandweit an nahezu allen Geldau-            Bislang wird in Deutschland nahezu jede girocard zusätzlich mit
tomaten der teilnehmenden Banken und Sparkassen sowie im              einem Debit Brand von Visa (VPay) bzw. von MasterCard (Maes-
Internet möglich. Zum Bezahlen Karte stecken (GeldKarte) oder         tro) ausgestattet. Sofern keine girocard-Akzeptanz im Ausland
vorhalten (girogo). Der Rechnungsbetrag wird abgebucht, ohne          besteht, können deutsche Karteninhaber mit ihrer girocard so
PIN oder sonstige Autorisierung - Mit GeldKarte z.B. in Mensen/       auch Transaktionen im Ausland durchführen.
Kantinen oder an Automaten für Fahrscheine, Parktickets,
Zigaretten, Snacks; mit girogo auch im Einzelhandel.                  Zusatzfunktionen
                                                                      Bezuschussung:
Geld abheben                                                          Diskret Transferleistungen und soziale Zuschüsse gewähren
An rund 60.000 Geldautomaten in Deutschland heben Kunden              Jugendschutz:
mittels PIN-Eingabe Bargeld direkt vom Konto ab.                      Anonymer und sicherer Alterscheck 16 oder 18 Jahre per
                                                                      Jugendschutzmerkmal. (z.B. an Zigarettenautomaten)
Online-Banking
Mit Hilfe eines Chip-TAN-Generators und der girocard können           Zeiterfassung:
Kunden im Online-Banking Zahlungsaufträge, Daueraufträge              Identifizieren und Zugang von Firmenmitarbeitern. Erfassung
oder Mitteilungen verifizieren.                                       der Arbeitszeiten per Kartenleser
                                                                      E-Ticket:
Selbstverwaltung am Terminal                                          Speicherung von Eintrittskarten, Fahrscheinen und Tickets
Zahlreiche Selbstverwaltungsfunktionen stehen an Terminals von        (z.B. im ÖPNV, beim Parken und für Veranstaltungen)
Banken und Sparkassen zur Verfügung. Darunter z.B. Überweisun-
                                                                      Bonus:
gen oder das Einrichten, Ändern und Kündigen von Daueraufträgen.
                                                                      Speicherung und Einlösen von Bonuspunkten beim Einkauf
                                                                      (z.B. für Citycards, Pfandrücknahmesysteme)
FUNKTIONEN   //   5

                HAUPTFUNKTIONEN

                                    BEZAHLEN IM HANDEL,
                                     KONTAKTBEHAFTET
                                       & KONTAKTLOS

                 PREPAID-BEZAHLEN MIT                     SELBSTVERWALTUNG
                 GELDKARTE UND GIROGO                        AM TERMINAL

 KONTOAUSZÜGE DRUCKEN                                                    BEZAHLEN IM AUSLAND

ONLINEBANKING                                                                     GELD ABHEBEN

       BONUS                                                                    BEZUSCHUSSUNG

                 JUGENDSCHUTZ                                   ZEITERFASSUNG

                                         E-TICKET

                ZUSATZFUNKTIONEN
6   //   BETEILIGUNG

  Initiative Deutsche
  Zahlungssysteme e.V.
  So können Sie sich beteiligen

  Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Interessensgruppen werden, die direkt oder indirekt mit den elektronischen
  Bezahlverfahren der DK, insbesondere im Bereich Kleinbetragszahlung, in Verbindung stehen.
  Jedes Mitglied entscheidet selbst, welcher Mitgliedskategorie es beitreten möchte.

  I. MITGLIEDSKATEGORIEN UND JÄHRLICHE MITGLIEDSBEITRÄGE
  Die Mitglieder der Initiative Deutsche Zahlungssysteme entrichten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag gemäß Einstufung in die folgenden Kategorien:
    Förderer			                     6.000,00 Euro
    Premiumpartner		                1.000,00 Euro
    Partner 			                     500,00 Euro
    Mitglieder		                    100,00 Euro

  II. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

                                                       MITGLIED     PARTNER          PREMIUM-PARTNER             FÖRDERER

           Beiträge im jährlich
           erscheinenden Magazin
           (sofern es thematisch passt)
                                                                                                                        ✔
           Freier Eintritt für
           das Jahresevent                                                                                             ✔
                                                                                                                   (2 Personen)

           Zugang zu den Kontakten nur
           über den Verein*
           (z. B. Mailingversand, Bekanntmachung von
                                                                                                                        ✔
           Veranstaltungen über den Verein)

           PR-Unterstützung
           zu IDZ-Themen                                                                      ✔                         ✔
           Nutzung von Promotionteams für
           eigene Aktionen zu Nettokosten                                                     ✔                         ✔
           Sonderkonditionen für das
           Jahresevent                                                  ✔                     ✔                        ✔
                                                                    (für 1 Person)       (für 2 Personen)   (für alle weiteren Personen)

           attraktive Konditionen für
           Marketingmaterial                                            ✔                     ✔                         ✔
           strategischer Support bei eigenen
           Marketingmaßnahmen                             ✔             ✔                     ✔                         ✔
           Integration in
           die Außenwirkung                               ✔             ✔                     ✔                         ✔
           Zusendung des
           jährlich erscheinenden
           Magazins ProChip
                                                         ✔              ✔                     ✔                        ✔
                                                        (3 Stück)    (15 Stück)            (25 Stück)               (50 Stück)

  * Die Beitragsordnung wurde gemäß den aktuellen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst.

gU
 m selbst von der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. profitieren zu können, füllen
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FAX-ANTWORT   //   7

Fax-Antwort: 030/212 34 22-99

Beteiligung an der Initiative Deutsche
Zahlungssysteme e.V.
Bitte die Felder vollständig ausfüllen und zurückfaxen:

            Ja, hiermit erklären wir uns bereit, uns an der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.
            zu beteiligen:

             als Förderer mit einem Jahresbeitrag von 6.000 Euro

             als Premium-Partner mit einem Jahresbeitrag von 1.000 Euro

             als Partner mit einem Jahresbeitrag von 500 Euro

             als Mitglied mit einem Jahresbeitrag von 100 Euro

            Nein, wir haben kein Interesse, uns an der Initiative zu beteiligen.

          Herr       Frau

Firma Funktion

Vorname                                                     Name

Straße, Hausnummer                                          PLZ, Ort, Land

Telefon                                                     Telefax

Handy                                                       E-Mail

Datum // Unterschrift // Stempel

An: Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. // c/o Advicepartners GmbH (Geschäftsstelle der Initiative) // Frau Heike Lange
Fax: (0 30) 212 34 22-99 // Haus der Bundespressekonferenz // Schiffbauerdamm 40 // 10117 Berlin // Tel (0 30) 212 34 22-71
E-Mail: heike.lange@initiative-dz.de
8   //   MITGLIEDSCHAFT

Die Mitglieder
Zurzeit engagieren sich folgende Unternehmen, Verbände und
Institutionen in der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.

Förderer:
EURO Kartensysteme GmbH                    Ingenico GmbH                                  Bundesverband Öffentlicher
Solmsstr. 6, 60486 Frankfurt (Main)        Daniel-Goldbach-Str. 17–19, 40880 Ratingen     Banken Deutschland e. V. (VÖB)
www.eurokartensysteme.de                   www.ingenico.com                               Lennéstr. 11, 10785 Berlin
Karl F. G. Matl                            Jürgen Göbel, juergen.goebel@ingenico.com      www.voeb.de
karl.matl@eurokartensysteme.de                                                            Michael Rabe, michael.rabe@voeb.de
                                           SIZ GmbH
REINER SCT GmbH & Co. KG                   Simrockstr. 4, 53113 Bonn                      Deutscher Sparkassen- und
Baumannstr. 18, 78120 Furtwangen           www.siz.de                                     Giroverband e. V. (DSGV)
www.reiner-sct.com                         Dr. Beate Schmitz, beate.schmitz@siz.de        Charlottenstr. 47, 10117 Berlin
Andreas Staiger, astaiger@reiner-sct.com   Michael Senkbeil, michael.senkbeil@siz.de      www.dsgv.de
                                                                                          Christian Schollmeyer
Premiumpartner:                            tobaccoland Automatengesellschaft              christian.schollmeyer@dsgv.de
BS PAYONE GmbH                             mbH & Co. KG
Lyoner Str. 9, 60528 Frankfurt (Main)      Krahnendonk 121 a + b                          Elavon Financial Services DAC
www.bspayone.com                           41066 Mönchengladbach                          Lyoner Str. 36
Niklaus Santschi                           www.tobaccoland.de                             60528 Frankfurt (Main)
Niklaus.Santschi@bspayone.com              Gabriele Aubert-Siegers                        www.elavon.de
                                           gabriele.aubert-siegers@tobaccoland.com        Thomas Haarmann
Bundesverband Deutscher                                                                   thomas.haarmann@elavon.com
Tabakwaren-Großhändler und                 Verifone GmbH
Automatenaufsteller e. V. (BDTA)           Seilerweg 2 f, 36251 Bad Hersfeld              epay I transact Elektronische
Im Mediapark 8, 50670 Köln                 www.verifone.com                               Zahlungssysteme GmbH
www.bdta.de                                Dr. Martin Hausmann                            Lyoner Str. 36, Fraunhoferstr. 10
Sascha Waltemate, waltemate@bdta.de        martin.hausmann@verifone.com                   www.epay.de
                                                                                          Martin Siebler. m.siebler@epay.de
CCV Deutschland GmbH                       Volksbank Mittelhessen eG
Gewerbering 1, 84072 Au i. d. Hallertau    Schiffenberger Weg 110, 35394 Gießen           Ernst Kühner e. K.
www.ccv-deutschland.de                     www.vb-mittelhessen.de                         Neuer Weg 11, 96450 Coburg
Christine Bauer, c.bauer@de.ccv.eu         Bettina Lemp                                   www.genussvollzug.de
                                           bettina.lemp@vb-mittelhessen.de                Peter Ehrl, pe@genussvollzug.de
FHDS Solutions & Services GmbH
Am Borsigturm 50, 13507 Berlin             VR Payment GmbH                                exceet Card AG
www.fhds-gmbh.de                           Saonestr. 3 a, 60528 Frankfurt (Main)          Senefelderstr. 10, 33100 Paderborn
Franz Schraml                              www.vr-payment.de                              www.exceet-card-group.com
franz.schraml@fhds-gmbh.de                 Markus Solmsdorff                              Uwe Kley, u.kley@exceet-card.com
                                           Markus.Solmsdorff@vr-payment.de
FirstData GmbH                                                                            FEIG ELECTRONIC GmbH
Marienbader Platz 1                                                                       Lange Str. 4, 35781 Weilburg
61348 Bad Homburg v. d. Höhe               Partner:                                       www.feig.de
www.telecash.de                            Bundesverband der Deutschen                    Hassan Nagi, hassan.nagi@feig.de
Jörg Stahl, joerg.stahl@telecash.de        Vending-Automatenwirtschaft e. V.
                                           Universitätsstr. 5, 50937 Köln                 Gemalto GmbH
Garz & Fricke GmbH                         www.bdv-vending.de                             Werinherstr. 81, 81541 München
Tempowerkring 2, 21079 Hamburg             Dr. Aris Kaschefi, a.kaschefi@bdv-vending.de   www.gemalto.com
www.garz-fricke.de                                                                        Andreas Schremmer
Matthias Fricke, fricke@garz-fricke.com    Bundesverband der                              Andreas.Schremmer@gemalto.com
                                           Deutschen Volksbanken
Giesecke + Devrient Mobile                 und Raiffeisenbanken e. V. (BVR)               IDEMIA Germany GmbH
Security GmbH                              Schellingstr. 4, 10785 Berlin                  Konrad-Zuse-Ring 1, 24220 Flintbek
Prinzregentenstr. 159, 81677 München       www.bvr.de                                     www.idemia.com
www.gi-de.com                              Matthias Hönisch, m.hoenisch@bvr.de            Christopher Goulet
Peter Huber, peter.p.huber@gi-de.com                                                      christopher.goulet@idemia.com
                                           Bundesverband deutscher
Hoellinger GmbH                            Banken e. V. (BdB)                             LAVEGO AG
Eichenstr. 18, 65933 Frankfurt (Main)      Burgstr. 28, 10178 Berlin                      Zielstattstr. 10 a/Rgb, 81379 München
www.hoellinger.de                          www.bankenverband.de                           www.lavego.de
Albert Mager, albert.mager@hoellinger.de   Jörg Bernhauer, joerg.bernhauer@bdb.de         Jan-Peter Knoop, j-p.knoop@lavego.de
MITGLIEDSCHAFT       //   9

Partner (Fortsetzung):
Ostermeier GmbH & Co. KG                   City Kaufleute Kassel e. V.                    Hermann Ross GmbH & Co. KG
Otto-Hahn-Str. 17, 85521 Ottobrunn         Neue Fahrt 12, 34117 Kassel                    Handwerkstr. 1 a, 77964 Kehl
www.ostermeier.de                          www.einkaufen-kassel.de                        www.ross-kg.com
Rudolf Ostermeier, ro@ostermeier.de        Alexander Wild, alexander_wild@gothaer.de      Marco Lasch, m.lasch@ross-kg.de

Star Finanz Software Entwicklung           CPA Advertising GmbH                           Karl Gengenbach GmbH & Co. KG
und Vertriebs GmbH                         Jakob-Latscha-Str. 3, 60314 Frankfurt (Main)   Aschenhausweg 4–6, 74523 Schwäbisch Hall
Grüner Deich 15, 20097 Hamburg             www.cpa-advertising.com                        www.tabak-gengenbach.de
www.starfinanz.de                          Claus Martin, info@cpa-advertising.com         Oliver Gengenbach
Birte Bachmann                                                                            oliver.gengenbach@tabak-gengenbach.de
birte.bachmann@starfinanz.de               CPI Crane Payment Innovations
                                           International Ltd                              Kreissparkasse Köln
VfL Wolfsburg Fußball GmbH                 Unit 51–52, Suttons Business Park              Neue Poststr. 15, 53721 Siegburg
In den Allerwiesen 1, 38446 Wolfsburg      Suttons Park Avenue, Early                     www.ksk-koeln.de
www.vfl-wolfsburg.de                       Reading UK, RG6 1AZ                            Marcus Schmitter
Uwe Kämpfe, uwe.kaempfe@vfl-wolfsburg.de   www.cranepi.com                                marcus.schmitter@ksk-koeln.de
                                           Günter Maas
Worldline Germany GmbH                     Guenter.Maas@cranepi.com                       Kreissparkasse Ludwigsburg
Pascalstr. 19, 52076 Aachen                                                               Schillerplatz 6, 71638 Ludwigsburg
www.de.worldline.com                       Dammann Services                               www.ksklb.de
Wolfgang Müller                            Oelinghovener Str. 7, 53639 Königswinter       Konstantin Chatzis
wolfgang.p.mueller@worldline.com           www.dammann.info                               konstantin.chatzis@ksklb.de
                                           Dipl.-Kfm. Friedrich Dammann
                                           dammann.friedrich@dammann.info                 Kurt A. Behrmann Wäschereimaschinen und
Mitglieder:                                                                               Reinigungsanlagen GmbH
2m Advertising GmbH                        DBS Projektsteuerung GmbH                      Gustav-Adolf-Str. 66, 22043 Hamburg
Budenheimer Weg 73                         Masurenweg 12, 30163 Hannover                  www.miele-behrmann.de
55262 Heidesheim am Rhein                  www.dbs-projekt.de                             Sven Kröger, info@behrmann.de
www.2m-advertising.de                      Peter Rakebrandt
Nadja Mumbächer                            rakebrandt@dbs-projekt.de                      MCS MICRONIC Computer Systeme GmbH
mumbaecher@2m-advertising.de                                                              Geneststr. 5, 10829 Berlin
                                           Deutscher Genossenschafts-Verlag eG            www.mcsberlin.de
Akcay-Schwarz Consulting GmbH              Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden             Carsten Krebs, carsten.krebs@mcsberlin.de
Mergenthaler Allee 79–81                   www.dgverlag.de
65760 Eschborn                             Erik Heimbächer                                OPC® cardsystems GmbH
www.a-s-consulting.de                      eheimbaecher@dgverlag.de                       Diedenhofener Str. 22, 54294 Trier
Jürgen Schwarz                                                                            www.opc.de
juergen.schwarz@a-s-consulting.de          ECS Cleaning Solutions GmbH                    Klaus Dieter Schömer, kdschoemer@opc.de
                                           Wolfener Str. 32–34, 12681 Berlin
ATW Automatentechnik Wartchow GmbH         www.elixclean.de                               palmLife products UG
Talstr. 4, 30880 Laatzen                   Thomas Großherr, post@elixclean.de             An der Krummen Lake 8, 12559 Berlin
www.atw-technik.de                                                                        www.palmline.de
Konrad Wartchow, vertrieb@atw-technik.de   EDV-Service Schaupp GmbH                       Peter Palm, peterpalm@palmline.de
                                           Gansäcker 25, 74321 Bietigheim-Bissingen
Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH           www.edv-schaupp.de                             Paycult GmbH & Co. KG
Bismarckstr. 122–124, 51373 Leverkusen     Peter Pongratz, Uwe Röntgen                    Wolf-Heidenheimstr. 12, 60489 Frankfurt (Main)
www.bayer04.de                             info@edv-schaupp.de                            www.paycult.com
Simon Pallmann                                                                            Helmuth Butt, helmuth.butt@paycult.com
simon.pallmann@bayer04.de                  Frankfurter Sparkasse
                                           Neue Mainzer Str. 47–53                        performance Medien & Datensysteme GmbH
BE Bezahlexperten GmbH & Co. KG            60255 Frankfurt (Main)                         Kruppstr. 46, 47475 Kamp-Lintfort
Hauptstr. 73, 50996 Köln                   www.frankfurter-sparkasse.de                   www.performance.de
www.bezahlexperten.de                      Michael Mücke                                  Paul Kowalczyk, kowalczyk@performance.de
Milan Klesper                              michael.muecke@frankfurter-sparkasse.de
beratung@bezahlexperten.de                                                                Professional Services GmbH Datentechnik
                                           GiroWeb Nord GmbH                              Marienstr. 10, 78054 Villingen-Schwenningen
Card4Vend GmbH                             Heinkelstr. 21, 30827 Garbsen                  www.proservices-gmbh.de
Reginastr. 8, 34119 Kassel                 www.giro-web.com                               Ulf Bernstorff
www.card4vend.de                           Thorsten Reineking                             ulf.bernstorff@proservices-gmbh.de
Arne Meil, info@card4vend.de               Thorsten.Reineking@giro-web.com
                                                                                          Rechtsanwaltskanzlei Helmuth Hoen
CASIO Europe GmbH                          Hamburger Sparkasse AG                         Bongardstr. 2, 52428 Jülich
Casio-Platz 1, 22848 Norderstedt           Wikingerweg 1, 20454 Hamburg                   www.helmuth-hoen.de
www.casio-europe.com                       www.haspa.de                                   Helmuth Hoen
Frank Liebisch, liebisch@casio.de          Oliver Elsner, oliver.elsner@haspa.de          rechtsanwaltskanzlei@helmuth-hoen.de
10   //   MITGLIEDSCHAFT

Mitglieder (Fortsetzung):                        Sparkasse KölnBonn                           S&Z Elektronik GmbH
relatio PR GmbH                                  Adolf-Grimme-Allee 2, 50829 Köln             Schieferstein 8, 65439 Flörsheim am Main
Steinsdorfstr. 2, 80538 München                  www.sparkasse-koelnbonn.de                   www.suz-elektronik.de
www.relatio-pr.de                                Michael Schedletzky                          Peter Polak,
Anja Feuerabend, anja.feuerabend@relatio-pr.de   michael.schedletzky@sparkasse-koelnbonn.de   polak@suz-elektronik.de

REMONDIS Recycling GmbH & Co. KG                 S-Payment GmbH                               TMCN GmbH & Co. KG
Rhenus-Platz 1, 59439 Holzwickede                Am Wallgraben 115, 70565 Stuttgart           Nordstr. 26, 33102 Paderborn
www.remondis-recycling.de                        www.s-payment.com                            www.tmcn.de
Marc Herrmann                                    Kay Heidemann                                Dieter Hovemeyer
marc.hermann@remondis.de                         kay.heidemann@s-payment.com                  dieter.hovemeyer@tmcn.de

SCHWARZ Computer Systeme GmbH                    stadtraum GmbH                               VÖB-ZVD Processing GmbH
Altenhofweg 2 a, 92318 Neumarkt                  Rotherstr. 22, 10245 Berlin                  Alemannenstr. 1, 53175 Bonn
www.schwarz.de                                   www.stadtraum.com                            www.voeb-zvd.de
Manfred Schwarz, info@schwarz.de                 Uwe Freund, uwe.freund@stadtraum.com         Antonio da Silva
                                                                                              antonio.dasilva@voeb-zvd.de
SCHMIDT GmbH Maschinen & Gerätebau               Stadtsparkasse München
Draisstr. 2, 77933 Lahr                          Sparkassenstr. 2, 80331 München              Volksbank Plochingen eG
www.schmidtsysteme.de                            www.stadtsparkasse-muenchen.de               Am Fischbrunnen 8, 73207 Plochingen
Ulf Schmidt, info@schmidtsysteme.de              Peter Galgoczy, peter.galgoczy@sskm.de       www.volksbank-plochingen.de
                                                                                              Torsten Schwarz
Sielaff GmbH & Co. KG                            Städtische Werke Überlandwerke Coburg        ezv@volksbank-plochingen.de
Münchener Str. 20, 91567 Herrieden               GmbH
www.sielaff.de                                   Bamberger Str. 2–6, 96450 Coburg             xfach GmbH
Robert Zahn, r.zahn@sielaff.de                   www.suec.de                                  Alsfelder Str. 19, 35305 Grünberg
                                                 Christian Borowski                           www.xfach.de
Sparkasse Aachen                                 christian.borowski@suec.de                   Bernd Pfeiffer, info@xfach.de
Münsterplatz 7–9, 52057 Aachen
www.sparkasse-aachen.de                          system2 GmbH                                 ZIIB Zahlungssysteme GmbH
Ursula Stanitzki                                 Gewerbering 8, 84405 Dorfen                  Otto-Suhr-Allee 144, 10585 Berlin
ursula.stanitzki@sparkasse-aachen.de             www.system2.de                               www.ziib.de
                                                 Georg Gött, georg.goett@system2.de           Nicole Groß, ngross@ziib.de
Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
Dudenstr. 15, 36251 Bad Hersfeld
www.sparkasse-bad-hersfeld-rotenburg.de
Jürgen Fischer
juergen.fischer@spk-hef.de
Stand: 02/2015

Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. // c/o Advicepartners GmbH (Geschäftsstelle der Initiative) // Haus der Bundespressekonferenz
                        Schiffbauerdamm 40 // 10117 Berlin // Tel. (0 30) 212 34 22-71 // Fax (0 30) 212 34 22-99
                                Ansprechpartnerin: Heike Lange // E-Mail: heike.lange@initiative-dz.de
12   //   SATZUNG

Satzung
der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.

§1          NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR
            (1) Der Verein führt den Namen Initiative Deutsche Zahlungssysteme. Er ist in das Vereinsregister Berlin (AG Charlottenburg) eingetragen.
            (2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
            (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2          VEREINSZWECK UND AUFGABEN
            (1) Der Verein hat den Zweck,
		             a) die Nutzung der elektronischen Bezahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), insbesondere mit GeldKarte, girogo und girocard,
                  bei Händlern und Verbrauchern zu fördern. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich Kleinbetragszahlung.
		             b) d
                   ie Anwendung von Zusatzfunktionen im Zusammenhang mit den elektronischen Bezahlverfahren der DK, wie z.B. Jugendschutz,
                  elektronisches Ticket, Subventionierung usw. zu fördern.
            (2) Der Verein erfüllt seinen Zweck u.a. durch folgende Aufgaben:
		             a) Fungieren als Kommunikationsplattform und Netzwerk zum Thema elektronische Bezahlverfahren der DK.
		             b) I nitiieren, Unterstützen und Moderieren von Projekten, die die Verbreitung und Akzeptanz der elektronischen Bezahlverfahren der DK
                  fördern.
		             c) U
                   nterstützung und Leistung politischer Lobbyarbeit, durch politisches Monitoring bzw. allgemeine Navigation durch den politischen
                  Raum.
		             d) I nformation der Mitglieder, Unterstützung des Eigenengagements, Recherche neuer Einsatzmöglichkeiten, Realisierung von Pilotpro-
                  jekten, etc
		             e) I nformation und Beratung von Verbrauchern (in der Regel mittelbar durch Public Affairs- und Pressearbeit) bzgl. der durch die Mit-
                  glieder angebotenen Dienstleistungen und Produkte, mit dem Ziel, die Anwendungen und deren Inhalte in der breiten Öffentlichkeit
                  transparenter und verständlicher zu machen.

§3          MITGLIEDSCHAFT
            (1) Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Interessensgruppen werden, die direkt oder indirekt mit den
               elektronischen Bezahlverfahren der DK, insbesondere im Bereich Kleinbetragszahlung, in Verbindung stehen.
            (2) Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern (im Folgenden in ihrer Gesamtheit „Mitglieder“ genannt).
		             a) D
                   ie ordentlichen Mitglieder unterteilen sich in folgende Kategorien: Förderer, Premiumpartner, Partner und sonstige Mitglieder.
                  Jedes Mitglied entscheidet selbst, welcher Mitgliedskategorie es beitreten möchte. Über die Ausgestaltung der einzelnen Kategorien
                  entscheidet die Mitgliederversammlung in der Beitragsordnung.
		             b) D
                   ie Ehrenmitgliedschaft wird vom Vereinsvorstand verliehen für besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Förderung der
                  Nutzung elektronischer Bezahlverfahren der DK. Über die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften entscheidet der Vorstand mit einer
                  Mehrheit von zwei Dritteln. Ehrenmitglieder haben mit Ausnahme des Stimmrechtes alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedes, ohne
                  jedoch Mitgliedsbeiträge entrichten zu müssen. Die Ehrenmitgliedschaft wird mit der Annahme durch das Ehrenmitglied wirksam.
            (3) Die ordentliche Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vereins-
               vorstand mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Ein Rechtsanspruch
               auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.
            (4) Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Auflösung eines Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristi-
               schen Personen oder durch Streichung der Mitgliedschaft.
            (5) Der freiwillige Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mitglieds gegenüber dem Vorstand. Er kann nur zum Ende
               eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.
            (6) Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied
               in grober Weise gegen die Satzung, die allgemeine Ordnung, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Ein grober
               Verstoß gegen die Vereinsinteressen liegt unter anderem vor, wenn ein Mitglied ohne Absprache mit dem Vorstand die vom Verein zur
               Verfügung gestellten Kontaktdaten für Werbezwecke nutzt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversamm-
               lung, wobei eine 3/4-Mehrheit erforderlich ist. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von drei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem
               Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
            (7) Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied mit einem Jahresbeitrag im Rückstand ist und diesen Beitrag auch nach
               schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von drei Monaten von der Absendung der Mahnung an voll entrichtet. In der
SATZUNG      //   13

            Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt
            durch Beschluss des Vorstands, der dem betroffenen Mitglied nicht bekannt gemacht werden muss.
       (8) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Hiervon
            ausgenommen ist die anteilige Rückerstattung des im betreffenden Jahr eingezahlten Jahresbeitrags. Eine Rückgewähr von anderen
            Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf Zahlung
            rückständiger Beitragsforderungen bleibt hiervon ebenfalls unberührt.

§4     ORGANE DES VEREINS
       Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§5     VORSTAND
       (1) Den Vorstand im Sinne von § 26 BGB bilden der Vorsitzende und zwei Stellvertreter. Der Vorsitzende wird durch die EURO Kartensysteme
          GmbH bestellt. Die stellvertretenden Vorstandsmitglieder werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestellt. Die Bestellung
          der Vorstandsmitglieder gilt jeweils für die Dauer von zwei Jahren. Sie bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuberufung ihrer
          Nachfolger im Amt.
       (2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mitglieder des Vorstandes, und zwar jeder allein, vertreten.
       (3) Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: Vorbereitung der Mitgliederversammlung, Aufstellung der Tagesordnung und Einbe-
          rufung der Mitgliederversammlung, Festlegung von Arbeitsschwerpunkten des Vereins, Einsetzung von Kommissionen, Arbeitsgruppen
          und Sondergremien.
       (4) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Zur Führung der laufenden Geschäfte des Vereins unterhält dieser eine
          Geschäftsstelle; sie wird von einem Geschäftsführer als rechtsgeschäftlichen Vertreter des Vorstandes geleitet und untersteht dem Vor-
          stand.
       (5) Der Vorstand kann Personen mit beratender Stimme zu seinen Sitzungen hinzu ziehen.
       (6) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind oder schriftlich
          zustimmen. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern
          unterzeichnet.

§6     MITGLIEDERVERSAMMLUNG
       (1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
		die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
		Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,
		Entlastung des Vorstands,
		Beschlussfassung über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins,
		Wahl des Kassenprüfers.
       (2) Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
		        (a) w
               enn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn ein Viertel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand die Einberufung
             unter Angabe von Zweck und Grund der Einberufung verlangt,
		        (b) mindestens einmal jährlich.
       (3) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch die stellvertretenden Vorstandsmit-
          glieder schriftlich unter Angabe der vom Vorstand festgelegten Tagesordnung einberufen. Die Einberufungsfrist beträgt 3 Wochen.
       (4) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch einen der stellvertretenden Vorstandsmit-
          glieder geleitet; sind auch diese verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Die Mitglieder-
          versammlung kann eine Änderung oder Ergänzung der vom Vorstand festgelegten Tagesordnung beschließen.
       (5) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der ordentlichen Mitglieder anwesend oder schriftlich vertreten
          ist. Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, so ist innerhalb von zwei Wochen mit einer Frist von mindestens einer Woche eine neue
          Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig. Darauf
          ist in der Einladung hinzuweisen.
       (6) Jedes Mitglied kann seine Stimme schriftlich auf ein anderes Mitglied übertragen. Diese Stimmübertragungserklärung ist in der Mitglie-
          derversammlung vorzulegen. Kein Mitglied kann mehr als die Stimmrechte von drei weiteren Mitgliedern auf sich vereinigen.
14   //   SATZUNG

            (7) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die einfache
                 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
            (8) Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufheben oder Zuruf.
            (9) Beschlüsse sind unter der Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift
                 festzuhalten; die Niederschrift ist vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben.
           (10) Beschlüsse der Mitgliederversammlung können auch im Umlaufverfahren mit den von der Satzung bestimmten Mehrheiten gefasst
                 werden. Der Vorschlag eines Beschlusses ist jedem Mitglied des Vereins vom Vorsitzenden des Vorstandes schriftlich, per Telefax oder
                 E-Mail zu übermitteln. Die Abstimmung über den Vorschlag erfolgt innerhalb einer vom Vorsitzenden des Vorstandes vorgeschlagenen
                 Frist; diese darf nicht kürzer als drei Wochen nach Absendung des Vorschlags sein. Die Stimmabgabe erfolgt durch Erklärung gegenüber
                 dem Vorsitzenden des Vorstandes. Diese kann schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Nicht abgegebene Stimmen, Stimmenthal-
                 tungen sowie verspätet zugegangene Stimmabgaben gelten als ungültige Stimmen. Im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse sind
                 unter Angabe des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist vom Vorsitzenden des Vorstands zu
                 unterschreiben.

§7          KASSENPRÜFER
	Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer, der vom Vorstand vorgeschlagen wird, jedoch weder dem Vorstand noch einem
  vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellter des Vereins sein darf. Er übt dieses Amt zwei Jahre ehrenamtlich aus.
  Der Kassenprüfer hat die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und
  dabei insbesondere die satzungsmäßige und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die
  Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Aufgaben. Der Kassenprüfer hat die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassen-
  prüfung zu unterrichten.

§8          FINANZIERUNG des Vereins
            (1) Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Die Mitgliedsbeiträge bestimmen sich nach der von der Mitgliederversammlung zu
                 erlassenden Beitragsordnung. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen und ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Eine
                 Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Eintrittsjahr ist der Beitrag voll zu entrichten, wenn die Aufnahme des Mitglieds in der ersten
                 Jahreshälfte erfolgt. Andernfalls ist ein hälftiger Beitrag zu zahlen.
            (2) Eine Änderung der Beitragsordnung kann jeweils nur bis mindestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres mit Wirkung zum
                 Beginn des nachfolgenden Geschäftsjahres beschlossen werden.

§9          SATZUNGSÄNDERUNG, Auflösung des Vereins
            (1) Über eine Satzungsänderung sowie eine Änderung des Vereinszwecks entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von
                 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen.
            (2) Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen.
            (3) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins verfügt die letzte Mitgliederversammlung über das vorhandene Vermögen des Vereins nach
                 Ablösung aller Verbindlichkeiten. Das Vereinsvermögen soll für Zwecke im Sinne dieser Satzung verwendet werden.
            (4) Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes
                 abschließend regelt.

§ 10        GERICHTSSTAND
            Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.
BEITRAGSORDNUNG   //   15

Beitragsordnung
der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.
(Stand 01.01.2015)
Die Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. hat für ihre Mitgliedschaft gemäß Satzung § 8 (1) folgende Beitragsordnung beschlossen:

I. MITGLIEDSKATEGORIEN UND JÄHRLICHE MITGLIEDSBEITRÄGE
Die Mitglieder der Initiative Deutsche Zahlungssysteme entrichten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag gemäß Einstufung in die folgenden Kategorien:
  Förderer			                     6.000,00 Euro
  Premiumpartner		                1.000,00 Euro
  Partner 			                     500,00 Euro
  Mitglieder		                    100,00 Euro

II. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

                                                 MITGLIED           PARTNER           PREMIUM-PARTNER              FÖRDERER

     Beiträge im jährlich
     erscheinenden Magazin
     (sofern es thematisch passt)
                                                                                                                          ✔
     Freier Eintritt für
     das Jahresevent                                                                                                     ✔
                                                                                                                     (2 Personen)

     Zugang zu den Kontakten nur
     über den Verein*
     (z. B. Mailingversand, Bekanntmachung von
                                                                                                                          ✔
     Veranstaltungen über den Verein)

     PR-Unterstützung
     zu IDZ-Themen                                                                              ✔                         ✔
     Nutzung von Promotionteams für
     eigene Aktionen zu Nettokosten                                                             ✔                         ✔
     Sonderkonditionen für das
     Jahresevent                                                         ✔                      ✔                        ✔
                                                                     (für 1 Person)        (für 2 Personen)   (für alle weiteren Personen)

     attraktive Konditionen für
     Marketingmaterial                                                   ✔                      ✔                         ✔
     strategischer Support bei eigenen
     Marketingmaßnahmen                             ✔                    ✔                      ✔                         ✔
     Integration in
     die Außenwirkung                               ✔                    ✔                      ✔                         ✔
     Zusendung des
     jährlich erscheinenden
     Magazins ProChip
                                                   ✔                     ✔                      ✔                        ✔
                                                  (3 Stück)           (15 Stück)             (25 Stück)               (50 Stück)

* Die Beitragsordnung wurde gemäß den aktuellen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst.

III. AUSNAHMEREGELUNGEN / SONDERKONDITIONEN
Auf begründeten Antrag eines Mitgliedes kann der Vorstand in Ausnahmefällen einem von den Bestimmungen dieser Beitragsordnung abweichen-
den geringeren Mitgliedsbeitrag für das jeweils laufende Kalenderjahr zustimmen sowie abweichende Zahlungsmodalitäten festlegen.

IV. ZAHLUNG DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSMODALITÄTEN
1. M
    itgliedsbeiträge für das Aufnahmejahr sind in voller Höhe zu entrichten, es sei denn die Aufnahme erfolgt in der zweiten Jahreshälfte, dann ist
   für das laufende Jahr der halbe Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
2. D
    ie Berechnung der Beiträge der Mitglieder erfolgt zu Jahresbeginn. Die Mitgliedsbeiträge sind zahlbar 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.
3. D
    ie Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Auflösung eines Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Perso-
   nen oder durch Streichung der Mitgliedschaft. Konditionen zum Ende der Vereinsmitgliedschaft sind in der Satzung festgeschrieben.
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