Frohe Weihnachtszeit - Appenzell Ausserrhoden

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Frohe Weihnachtszeit - Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Ausserrhoden
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Frohe Weihnachtszeit
Frohe Weihnachtszeit - Appenzell Ausserrhoden
Foto: Nino Biasotto
Schwarzbäre Schuppe] mit Schlechtwetter-Groscht am 13. Januar 2017 im Steinenmoos, Urnäsch
Frohe Weihnachtszeit - Appenzell Ausserrhoden
Liebe Bäuerinnen, liebe Bauern

Weihnachtszeit und Jahreswechsel in der Stille ertönt das feierliche Zäuerli
                                   -                                            -

in Erinnerung an die frohe Weihnachtsbotschaft schreiten wir voller Hoffnung
ins neue Jahr.

Die Männer vom Schwarzbäre Schuppel tragen einen so genannten
 Schlechtwetter-Groscht" und überbringen uns ihre Glückwünsche für das
neue Jahr. Sie stehen im stürmischen Wind, geschützt von Fellen und Mänteln,
zauren und chlausen, so wie es ihnen die Tradition gelehrt hat. Alles kommt
zur Ruhe und horcht dem besinnlichen Gesang. Nichts kann mehr erschüttern,
weder Kälte noch Schnee, weder Wind noch Wetter. Es ist diese unglaubliche
Kraft, welche die Menschen vereint und sie von Weihnachten ins neue Jahr
begleitet.

So wie sich die Silvesterchläuse jeweils dem Wetter anzupassen wissen,
wünsche ich auch Ihnen von Herzen, dass Sie im neuen Jahr 2019 für jede
Witterung gerüstet sind. Ich wünsche Ihnen, dass Sie in allen Situationen von
Beruf und Alltag den richtigen «Groscht»jlnden.

Ich bedanke mich herzlich für die vertrauensvolle und angenehme
Zusammenarbeit mit Ihnen.

Ihnen und Ihren Angehörigen wünsche ich einfrohes Weihnachtsfest und ein
gutes neues Jahr, verbunden mit den besten Wünschen für Gesundheit, Glück
und Wohlergehen.

DölfBiasotto
Regierungsrat
Frohe Weihnachtszeit - Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Ausserrhoden
VJTR)
Departement Bau und Volkswirtschaft
Amt für Landwirtschaft
Regierungsgebäude
9102 Herisau
www.ar. ch/alw
Frohe Weihnachtszeit - Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Ausserrhoden                                           DepartementBauund
VIIR                                                                    Volkswirtschaft

                                                                                              Direktzahlungen und Tier-
                                                                                              zucht
                                                                                              Regierungsgebäude
                                                                                              9102 Herisau
                                                                                              Iandwirtschaft@ar.ch
                                                                                              www.ar.ch

       Informationen zum Bewirtschaftungsjahr 2019

            Landwirtschaftliche Betriebsstrukturdatenerhebung 2019
            Die landwirtschaftliche Betriebsstrukturdatenerhebung 2019 findet zwischen Freitag. 8. Februar 2019
            und Mittwoch, 20. Februar 2019 statt. In dieser Zeit müssen bei allen Betrieben die Betriebsdaten per In-
            ternet erfasst werden. Für die Strukturdatenerhebung bitte die Anleitung auf www.ar.ch/alw unter dem
            Punkt „Direktzahlungen" beachten.

            Dabei ist folgendes zu beachten:

            a) Alle Eingaben gemäss https.//ar.agridaten.ch erfassen. Die aktuelle Anleitung wird bis zum 8. Februar
                2019 aufgeschaltet.

            b) Es werden keine Erhebungsformulare in Papierform zugestellt.

            c) Betriebe, die kein Internet haben, können sich bei der zuständigen Stelle der Gemeinde melden. Die
                Gemeindeverantwortlichen werden die Daten für diejenigen Betriebe erfassen, welche keinen Zugang
                zum Internet haben. Die Betriebsdaten können alternativ auch an jedem beliebigen PC mit Internetan-
                schluss (Verwandten, Bekannten etc.) und mit den entsprechenden Zugangsdaten erfasst werden.

       2.   Ressourceneffizienzbeiträge (REB)
            Die Schleppschlauchbeiträge werden 2019 noch zum letzten Mal ausbezahlt. Ab 2019 wird neu Herbizid-
            verzicht bei den ÖLN-Ackerflächen eingeführt.

       3.   Tierwohlbeiträge
            Bei den Tierwohlbeiträgen gibt es ab 2019 neu die Möglichkeit für einen RAUS Zusatzbeitrag für Weide-
            jungtiere im Rindviehbereich.

       4.   Nährstoff- und Futterbilanz
            Nach der Direktzahlungsverordnung haben die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen die Nährstoffbilanz
            jährlich nach der Methode „Suisse-Bilanz" zu rechnen. Ausnahmen sind nach Anhang 1, Ziffer 2.1.9 der
            Direktzahlungsverordnung (DZV; SR 910.13) definiert. Die Kontrollperiode dauert vom 1. Januar 2018 bis
            zum 31. Dezember 2018. In der Suisse-Bilanz wird auch die Futterbilanz für den GMF-Beitrag erstellt.

            In Appenzell Ausserrhoden aktualisiert der kantonale, landwirtschaftliche Beratungsdienst die Suisse-
            Bilanzen, inklusiv GMF-Futterbilanz. Die von anderen Stellen gerechneten Nährstoff- und Futterbilanzen
            werden erst nach der Überprüfung durch den Beratungsdienst anerkannt. Für all diese Aufwendungen
            wird je Betrieb ein Unkostenbeitrag von Fr. 40.- für die Suisse-Bilanz und von Fr. 20.- für die GMF-
            Futterbilanz verrechnet.

            Zur korrekten Berechnung der Suisse Bilanz ersuchen wir Sie, das grüne Beiblatt „Angaben zur Be-
            rechnung der Nährstoffbilanz für das Jahr 2018" vollständig auszufüllen. Beachten Sie, dass der Kraft-
            futterverbrauch des Jahres 2018 auf die verschiedenen Tierkategorien aufzuteilen ist. Neu ist Grüsch
            nicht mehr als Kraftfutter zu deklarieren, sondern wie Spelzen und Spreue separat unter „Nebenprodukte"
            einzutragen. Nach den neuen Berechnungsvorschriften der Suisse-Bilanz ist es wichtig, dass die durch-
            schnittliche Jahresmilchleistung der Milchkühe von Ihnen genau berechnet wird: die im Kalenderjahr 2018

            Hersau, 10. Dezember 2018                                                            Seite 1/4
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          vermarktete Milch            +   verfütterte Milch   +   Haushaltmilch geteilt durch die durchschnittliche Anzahl der gehal-
          tenen Milchkühe im Jahr 2018. Das unterschriebene grüne Blatt ist bis 20. Februar 2019, zusammen mit
          den Unterlagen der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdatenerhebung, an das Amt für Landwirtschaft
          Appenzell Ausserrhoden zurückzusenden.

          Suisse Bilanz für Bio-Betriebe
          Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Bio-Betrieben können die Suisse-Bilanz durch den kantonalen
          Beratungsdienst (Kosten: Fr. 40.-) oder durch ihre Kontrollorganisation berechnen lassen.

          Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF)
          An- und Abmeldungen sind bis am 31. August vor dem Beitragsjahr zu melden. Wird nach der Berech-
          nung der Futterbilanz festgestellt, dass die Anforderungen nicht eingehalten werden können, ist eine Ab-
          meldung nicht mehr möglich. In diesem Fall erfolgt eine Kürzung nach Anhang 8, Ziffer 2.7 der DZV. Die
          Kürzung beträgt 120% der GMF-Beiträge.

     5.   Neuanmeldung Biodiversitätsförderflächen (BFF) und Landschaftsqualität
          Die Neuanmeldung für die BFF-Qualitätsstufe 2, Vernetzung und Landschaftsqualität muss anlässlich der
          landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdatenerhebung 2019 erfolgen. Die Anmeldung BFF-Q2 erfolgt elekt-
          ronisch im Agriportal. Die Anmeldungen für Vernetzung und LQB erfolgen mit Formularen, inkl, jene für
          Sömmerungsbetriebe, Waldrandaufwertung und Initialbeiträge, welche im Agriportal aufgeschaltet sind.
          Sämtliche Anmeldungen müssen bis zum 20. Februar 2019, dem Amt für Landwirtschaft Appenzell Aus-
          serrhoden, schriftlich eingereicht werden.

     6.   Biodiversitätsberatung
          Biodiversitätsberatungen, deren Massnahmen 2019 umgesetzt werden möchten, haben bis zum 31. Ja-
          nuar 2019 zu erfolgen.

     7.   Einsatz von Ökofutter
          Betriebe, die nährstoffreduziertes Futter (Ökofutter) einsetzen, müssen eine "Ökofuttervereinbarung" ha-
          ben. Darin muss angegeben sein, wo das Futter eingesetzt wird und ob in der Nährstoffbilanz die "lineare
          Korrektur" oder die "Import/Exportbilanz" zu berücksichtigen ist. Wer 2018 Ökofutter einsetzte oder 2019
          einsetzen will und noch keine Vereinbarung hat, muss diese bis Ende Januar 2019 dem Amt für Umwelt
          zur Genehmigung einreichen.

          Die jährlich verlangten Unterlagen für die beiden möglichen Varianten "lineare Korrektur" oder "Im-
          port/Export-Bilanz" sind bis Ende Februar 2019 dem Amt für Umwelt zuzustellen. Für die Berechnung
          der „Linearen Korrektur" wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 20.-, bzw. für die Import/Export-Bilanz ein Un-
          kostenbeitrag von Fr. 30.- pro Betrieb verrechnet.

     8.   Bodenunabhängige Betriebe
          Schweinezucht- und Mastbetriebe, sowie Käsereien mit Schweinehaltung müssen die Unterlagen der Im-
          port/Export Bilanz ebenfalls bis Ende Februar 2019 dem Amt für Umwelt zur Kontrolle einreichen. Es
          werden nur die in HODUFLU erfassten und bestätigten Lieferungen anerkannt.

     9.   Schwerpunktkontrollen Pufferstreifen
          Um die Anforderungen des Gewässerschutzes einzuhalten, muss beim Jaucheaustrag entlang von Ge-
          wässern, Waldrändern sowie Hecken, Feld- und Ufergehölzen ein Mindestabstand von 3 Metern eingehal-
          ten werden. Dieser Mindestabstand gilt auch für das Ablagern von Siloballen. Ab kommendem Jahr wird
          die Einhaltung der Pufferstreifen im Kanton Appenzell Ausserrhoden verstärkt kontrolliert.

          Herisac, 10. Dezember 2018                                                                             Seite 2/4
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           Ein Merkblatt mit den detaillierten Anforderungen zu Pufferstreifen steht auf der Homepage des Amts für
           Umwelt unter der Rubrik: Publikationen/Landwirtschaft/Pufferstreifen zum Download zur Verfügung.

       10. HODUFLU: Hofdünger Zu- oder Wegfuhr
           Zur Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) müssen sämtliche Hof- und Recyclingdün-
           gerverschiebungen, in und aus der Landwirtschaft sowie zwischen den Betrieben in HODUFLU verwaltet
           werden.

           Die Lieferungen von Hof- und Recyclingdünger sind innert 60 Tagen nach Lieferung durch den Abgeber-
           betrieb im System zu erfassen. Nach dem Jahresende können keine Lieferungen mehr erfasst werden.
           Der Abnehmerbetrieb muss alle im Erntejahr erfolgten Lieferungen bis spätestens 15. Januar 2019 in
           HODUFLU bestätigen. Nur in HODUFLU erfasste und bestätigte Lieferungen werden bei der Berechnung
           der gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanz angerechnet. Nährstoffbilanzen, die wegen nicht erfasster Hof-
           düngerabgaben unausgeglichen sind, haben Kürzungen der Direktzahlungen zur Folge. Der Abgeberbe-
           trieb trägt die Verantwortung für die korrekte Erfassung resp. Kontrolle der Bestätigung durch den Ab-
           nehmer.

           Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Amt für Umwelt, die landwirtschaftliche Beratung oder den Agate
           Helpdesk (Tel. 0848 222 400) wenden.

       11. Jauchegrubenkontrolle
           Im Herbst 2018 wurden die letzten ca. 150 Betriebe zur Jauchegrubenkontrolle aufgeboten. Die Frist zur
           Durchführung beträgt wiederum 2 Jahre. Im Herbst 2020 sollten folglich alle Betriebe die Kontrolle abge-
           schlossen haben. Nun stehen im Kanton nur noch die Alpbetriebe und einige säumige Betriebe offen. Im
           Frühjahr 2019 werden die Alpbetriebe über das genaue Vorgehen der Kontrolle informiert. Die Alpbetriebe
           werden voraussichtlich gruppenweise kontrolliert, um die Kontrolle möglichst kostengünstig und effizient
           zu gestalten. Säumige Betriebe werden mittels kostenpflichtiger Verfügung aufgeboten.

           Bis die Bestätigungen bei allen Betrieben eintreffen werden, kann es noch bis zum Frühling 2021 dauern.
           Da sämtliche Kontrolldossiers vom MR Ostschweiz und dem Amt für Umwelt im Anschluss der Kontrolle
           überarbeitet werden müssen. Dafür bitten wir Sie um Verständnis.

       12. Merkblatt: Erdverlegte Gülledruckleitungen
           Erdverlegte Gülledruckleitungen bergen hinsichtlich des Gewässerschutzes zahlreiche Gefahren. Sie
           können bei unsachgemässer Erstellung und Benützung bersten und zu einer Verunreinigung von Grund-
           und Oberflächengewässer führen. Sie zählen wie Mistplatten, Güllegruben und Laufhöfe zu den landwirt-
           schaftlichen Anlagen und sind somit bewilligungspflichtig. Erdverlegte Gülledruckleitungen müssen zudem
           in regelmässigen Abständen auf ihre Dichtigkeit überprüft werden, um einen sicheren Betrieb auch über
           einen längeren Zeitraum zu garantieren. Die geltenden Anforderungen und Vorschriften zu erdverlegten
           Gülledruckleitungen finden sich auf dem Vollzugsblatt „Erdverlegte Gülledruckleitungen" der Koordination
           Ostschweiz und Fürstentum Liechtenstein. Dieses Vollzugsblatt steht Ihnen auf der Homepage des Amts
           für Umwelt unter der Rubrik: Publikationen/Landwirtschaft/Erdverlegte Gülledruckleitungen zum Download
           zur Verfügung.

       13. Sonderbewilligungen
           Können die Vorschriften und Auflagen (Schnittzeitpunkt, Blackenbekämpfung, Auslauf, Tierschutz etc.)
           aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden, so sind die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen
           verpflichtet, im Voraus eine Bewilligung beim Amt für Landwirtschaft Appenzell Ausserrhoden einzuholen.

           Herisau, IC. Dezember 2018                                                          Seite 3/4
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       14. Kürzungen der Direktzahlungen
           Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen, welche Direktzahlungen beantragen, müssen der kantonalen
           Behörde den Nachweis erbringen, dass sie den gesamten Betrieb nach den Anforderungen des ökologi-
           schen Leistungsnachweises (ÖLN) bewirtschaften (Art. 11 DZV). Zum ökologischen Leistungsnachweis
           gehört unter anderem die Einhaltung der Bedingungen und Auflagen der Direktzahlungsverordnung, des
           Tierschutzes sowie der landwirtschaftsrelevanten Vorschriften des Gewässerschutz-, des Umweltschutz-
           oder des Natur- und Heimatschutzgesetzes.

           Wird der ökologische Leistungsnachweis nicht oder nur teilweise erfüllt, so werden die Direktzahlungen
           gemäss Anhang 8 der DZV, gekürzt.

       15. Weitere Informationen
           Nutzen Sie die Informationsmöglichkeiten des Internets. Die Neuerungen 2019 betreffend verweisen wir
           auf unsere Interseite. Die aktualisierten Dokumente sind unter www.ar.ch/alw (Direktzahlungen) ab dem
           14. Januar 2019 abrufbar.

           Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

           Amt für Landwirtschaft                      Amt für Umwelt
           Appenzell Ausserrhoden                      Appenzell Ausserrhoden

           Herisau, 10. Dezember 2018                                                        Seite 4I4
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Departement Bau und          Amt für Landwirtschaft
           Appenzell         Ausserrhoden                              Volkswirtschaft
VSJR                                                                   Irene Mühlebach              Beratung im ländlichen Raum
                                                                       Leiterin                     Regierungsgebäude
                                                                       Tel. 071 353 67 56           9102 Herisau
                                                                       Irene.Muehlebach@ar.ch       Iandwirtschaft@ar.ch
                                                                                                    www,ar.chlalw

       Angaben zur Berechnung                    der     Nährstoffbilanz      für      das   Jahr   2018
       Periode: 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

       Betriebsnummer

       Name/Vorname:

       Adresse, Ort:

                                                                  Düngemittel:

            Bezeichnung      Verbrauch aus Verkauf [in kg]           Bezeichnung                        Zufuhr
                              Zukauf [in kg]                                                         [m3 /t/kg]
       Heu, Emd,                                                  Ricokalk       [t]
       Luzerne

       Grassilage                                                 Ammonsalpeter
                                                                  (27.5% N) [kg]
       Silomais                                                   Kalkammonsalp.
                                                                  (23% N)     [kg]
       Maiswürfel                                                 Andere Mineral-                           N..............%
                                                                  dünger      [kg]                          P...............%
       Zuckerrüben-                            LI nass
       schnitzel
                                               U trocken
       Malz                                    U nass
                                               Ii trocken
       Trester                                 U nass             Kraftfutterverbrauch total [kg] im Jahr für:
                                               U trocken          (Milchviehfutter, Getreidemischung, Maiskolben-
                                                                  schrott.....

       Andere:                                                    Milchkühe

       Nebenprodukte                                              Mutterkühe
       (Grüsch)

       Stroh z. Einstreuen                                        Jungvieh
                             Verbrauch pro Jahr (ohne Alp)

       Stroh zum Füttern                                          Rindviehmast

                                                                  Schafe

       Milchleistung pro Kuh und Jahr:                       kg   Andere Raufutterverzehrer
                                                                  (Ziegen, Pferde, etc

       Wurde betriebseigenes Rauhfutter auf die Alp geführt?
       Wenn ja, Futter und Menge hier unten in den Bemerkungen aufführen.

       Bemerkungen:

                                                                                                          bitte wenden
Frohe Weihnachtszeit - Appenzell Ausserrhoden
Weitere Angaben zur Berechnung der Nährstoffbilanz für das Jahr 2018

Rindvieh: (diese Angaben zum Rindvieh brauchen wir als Ergänzung zu den TVD-Zahlen)

Haben Sie im 2018 Mastkälber gemästet?                                                             Ja      Li               Nein       Li

      Wenn Ja: Wie viel Stück wurden gemästet?                                                     Stück. ............................

Hielten Sie im 2018 Mutterkühe od. Ausmastkühe?                                                    Ja     Li                Nein       Li

      Wenn Ja:              Li       Mutterkühe mehr als       > 700 kg           Anzahl: ..........................
                                     (Reinrassige Limousin, Blonde d'Aquitaine, Charolais)
                            Li       Mutterkühe           600 700 kg       -   Anzahl. ..........................
                                     (Braunvieh, Simmental, Angus, Fl Kreuzungen)
                            Li       Mutterkühe
Auslauf- und Weidejournal 2019                                                                     Ni.:                              -   Name:

                 Januar                                Februar                                     März                                          April                                     Mai                                       Juni
    Tag             Tierkategorie           Tag             Tierkategorie           Tag             Tierkategorie              Tag               Tierkategorie              Tag            Tierkategorie           Tag               Tierkategorie

                                                10                                   10                                         10                                           10

                                                12                                  12                                          12                                           12                                    12
     13                                         13                          1       13                                          13                                           13                                    13
     14                                         14                                  14                                          14                                           14                                    14
     15                                         15                                   15                                         15                               '           15                                    15
     16                                         16                                   16   '                                     16                                           16                                    16
     17                                         17                                   17                                         17                                           17                                    17
     18                                         18                                   18                                         18                                           18                                    18
     ig                                         19                                   ig                                         19                                           19                                    ig
     20                                         20                                  20                                          20                                                                                 20
     21                                         21                                  21                                          21                                           21                                    21
     22                                         22                                  22                                          22                                           22                                    22
     23                                         23                                  23                                          23                                           23                                    23
     24                                         24                                  24                                          24                                           24                                    24
     25                                         25                                  25                                          25                                           25                                    25
                                                26                                  26                                          26                                           26                                    26
I
     28                                         28                                  28                                          28                                               8                                 28
     2                                                                              29                                          29                                               9                                 29
                                                                                    30                                          30                                               0                                 30
     31                                                                                                                                                                      !
Summe
Summe     L

Erläuterungen:                W = Weide L = Laufhof A = Aussenklimabereich                                     =    Sann- und allg. Feiertage             Datum, Unterschrift Kontrolleur, -in:
                              Einträge spätestens nach 3 Tagen (Ausnahmen siehe RAUS-Verordnung)
                              Dieses Formular ist während mindestens 5 Jahren aufzubewahren                                                               Datum, Unterschrift Betriebsleiter, -in:
Tierkategorien:
Rinder    und Wasserbüffel                             A7      männl.Tiere, über 365 bis 730 Tage alt        Ziegengattung                                           Schweinegattung                       Kaninchen
Al         Milchkühe                                   A8      männl.Tiere, über 160 bis 365 Tage alt        Cl   weibl. Tiere, über 1 Jahr alt                      El  Zuchteber, über halbjährig        Fl   produzierende Zibben
A2         andere Kühe                                 A9      männl. Tiere, bis 160 Tage alt                C2   männl.Tiere, über 1 Jahr alt                       E2  nicht säugende Zuchtsauen,        F2   Jungtiere
A3         weibl.Tiere über 365 Tage alt,                                                                                                                                über halbjährig                   Nutzgeflügel
           bis zur ersten Abkalbung                    Pferdegattung                                         Schafgattung                                            E3   säugende Zuchtsauen              G1   Bruteier produzierende Hennen und Hähne
A4         weibl.Tiere, über 160 bis 365 Tage          Bl    weibl.u. kastrierte männl.                      Dl   weibl. Tiere, über I Jahr alt                      E4  abgesetzte Ferkel                 G2   Konsumeier produzierende Hennen
           alt                                               Tiere, über 900 Tage alt                        D2   männl.Tiere, über 1 Jahr alt                       ES  Remonten bis halbjährig und       G3   Junghennen, Junghähne und
AS         weibl.Tiere, bis 160 Tage alt               B2    Hengste über 900 Tage alt                                                                                   Mastschweine                           Küken für die Eierproduktion
A6         männl. Tiere, über 730 Tage alt             B3    Tiere, bis 900 Tage alt                         Andere Rauhfutter verzehrende Nutztiere                                                       G4   Mastpoulets
                                                                                                             Hl   Hirsche       H2 Bisons                                                                  GS   Truten
Auslauf- und Weidejournal 2019                                                                          Nr.:                                 Name:

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                                                                                                                                                                                                                                   14
                                                                                                                                                                                                                                   is
                                                                                                                                                                                                                                   16
                                                                                                                                                                                                                                   17
                                                                                                                                                                                                                                   18
                                                                                                                                                                                                                                   19
                                                                                                                                                                                                                                   20
                                                                                                                                                                                                                                   21
                                                                                                                                                                                                                                   22
                                                                                                                                                                                                                                   23
                                                                                                                                                                                                                                   24
                                                                                                                                                                                                                                   25

                                                                                                                                                                                                                                   27
                                                                                                                                                                                                                                                   -

                                                 28                                         28                                         28                                           28                                             28
     9                                           29                                         29                                         29                                           29                                             29
  30                                             30                                         30                                         30                                           30                                             30
  31                         ________ 31                                                                                               31                                                                                          31
Summe W
Summer

Erläuterungen:               W   =   Weide   L   =   Laufhof   A   =   Aussenklimabereich                             =    Sonn- und allg. Feiertage              Datum, Unterschrift Kontrolleur, -in:
                             Einträge spätestens nach 3 Tagen (Ausnahmen siehe RAUS-Verordnung)
                             Dieses Formular ist während mindestens 5 Jahren aufzubewahren                                                                        Datum, Unterschrift Betriebsleiter, -in:
Tierkategorien

Rinder und Wasserbüffel                                 A7     männl.Tiere, über 365 bis 730 Tage alt          Ziegengattung                                Schweinegattung                              Kaninchen
Al        Milchkühe                                     A8     männl.Tiere, über 160 bis 365 Tage alt          Cl   weibl. Tiere, über 1 Jahr alt           El    Zuchteber, über halbjährig             Fl         produzierende Zibben
A2        andere Kühe                                   A9     männl. Tiere, bis 160 Tage alt                  C2   männl.Tiere, über 1 Jahr alt            E2    nicht säugende Zuchtsauen,             F2         Jungtiere
A3        weibl.Tiere über 365 Tage alt,                                                                                                                          über halbjährig                        Nutzgeflügel
          bis zur ersten Abkalbung                      Pferdegattung                                          Schafgattung                                 E3    säugende Zuchtsauen                    Gl         Bruteier produzierende Hennen und Hähne
A4        weiblTiere, über 160 bis 365 Tage             BI     weibl.u. kastrierte männl.                      Dl   weibl. Tiere, über 1 Jahr alt           E4    abgesetzte Ferkel                      G2         Konsumeier produzierende Hennen
          alt                                                  Tiere, über 900 Tage alt                        02   männl.Tiere, über 1 Jahr alt            ES    Remonten bis halbjährig und            G3         Junghennen, Junghähne und
A5        weibLTiere, bis 160 Tage alt                  B2     Hengste über 900 Tage alt                                                                          Mastschweine                                      Küken für die Eierproduktion
A6        männl. Tiere, über 730 Tage alt               B3     Tiere, bis 900 Tage alt                         Andere Rauhfutter verzehrende Nutztiere                                                   G4         Mastpou lets
                                                                                                               Hl   Hirsche         H2 Bisons                                                            G5         Truten
WIESENJOURNAL                         2019
                                                                                                        ,2 AN
                                  Herausgeber:       Arbeitsgemeinschaft zur Förderung                  Reckenholzstr. 191
                                                     des Futterbaues                                    8046 Zürich
                                                                                                        agff@agroscope.admin.ch
                                  Verfasser:         P. Gassmann, D. Suter (Agroscope)                  www.sgff.ch

Ziel des Journals
       Übersichtliches und einfaches Planen, Festhalten und Überprüfen einer artgemässen und standortgerech-
       ten Nutzung und Düngung der Wiesen und Weiden

       Erfassen des ausgebrachten verfügbaren Stickstoffes (Ne)

       Erfassen des Auslaufes derliere

So wird's gemacht              (siehe Muster)

1.     Die einzelnen Parzellen oder Weideschläge mit einem Namen oder einer Nummer bezeichnen.

2.     Pro Parzelle bzw. Schlag eine Doppelzeile im Journal belegen (Wintermonate auf der Rückseite). Es
       empfiehlt sich, die Futterflächen nach Intensität zu gliedern (intensive oben, extensive unten).

3.     Fläche pro Parzelle eintragen.

4.     Wiesentyp und Nutzungsintensität bestimmen und eintragen (siehe «Nutzung und Düngung der Wiesen-
       typen»).

5.     Journal samt Parzellenplan und Ernterapport an günstigem Ort aufhängen, um täglich die getroffenen
       Massnahmen festhalten zu können.

6.     Nutzungen in der oberen Zeile, Düngung und Pflegemassnahmen in der unteren Zeile eintragen. Die
       Erfahrung hat gezeigt, dass für drei bis sechs Wochen geplant werden kann (mit Bleistift).
7.     Auf Grund der Düngerarten und deren Gehalte die Menge an ausgebrachtem verfügbarem Stickstoff (N)
       ermitteln und in der hintersten Kolonne des Journals eintragen. Angaben zu den Stickstoffgehalten der
       verschiedenen Düngerarten sind oberhalb des Journals zu finden.

8.     Täglich den Auslauf der Kühe in den untersten Zeilen des Journals nachführen.

Für das konservierte Futter (Heu, Emd, Silage usw.) werden auf dem Ernterapport oder im Wiesenkalender die
botanische Zusammensetzung, das Nutzungsstadium, die eingeführte Menge usw. notiert.

         Stoppein dürfen nicht zu kurz sein!
         Wenn sich Bestände trotz angepasster Nutzung und       höhe nicht unterschritten werden. Mit Vorteil mäht
         Düngung verschlechtern, könnte eine zu tiefe Mahd      man sogar etwas höher (bis 9cm). Denn Mattenklee,
         die Ursache sein (Stoppelhöhe unter 5 cm).             Luzerne und die typischen Arten der Heuwiesen be-
         - Kurzdauernde Mischungen mit einer vorgesehe-         nötigen für den Wiederaustrieb Reservestoffe, die
           nen Nutzungsdauer von insgesamt zwei Jahren          sie in ihren Stoppein gelagert haben. Ein zu tiefer
           können bedenkenlos auf 5 cm Stoppelhöhe ge-          Schnitt schadet deshalb wegen der verminderten
 rev       schnitten werden. Jedoch muss dabei vermehrt         Reserven den Pflanzen und bremst deren Wieder-
           mit verschmutztem Futter gerechnet werden.           austrieb.
 I—      - Für intensiv genutzte Naturwiesen und längerdau-
                                                                Nicht vergessen!
           ernde Gras-Weissklee-Mischungen ist eher ein
                                                                -Nur der auf dem Feld richtig eingestellte Mäher
           höherer Schnitt (Stoppelhöhe gegen 7 cm) anzu-
                                                                 garantiert die angepeilte Schnitthöhe. Deshalb die
           streben. Schneidet man auf 5 cm Stoppelhöhe,
                                                                 Stoppelhöhe kontrollieren und gegebenenfalls Ma-
           wird zwar der Weissklee gefördert, dagegen wer-
                                                                 schine justieren! Je unebener das Gelände, umso
           den die für das Fortbestehen einer längerdauern-
                                                                 gründlicher die Kontrolle.
           den Anlage wichtigen Gräser wie Knaulgras, Rot-
                                                                -Messer schleifen. Nur unverletzte Stoppeln erfül-
           schwingel und Wiesenrispengras zurückgedrängt.
                                                                 len ihre Aufgabe. Dazu Ist ein sauberer, scharfer
           Somit können diese ihre Funktion Im Bestand nicht
                                                                 Schnitt Voraussetzung.
           mehr wahrnehmen. Nach dem Verschwinden der
                                                                -Die Nachteile eines zu tiefen Schnittes können
           wichtigen Futtergräser bleibt dann ein lückiger,
                                                                 durch eine erhöhte Stickstoffdüngung nicht wett-
          verunkrauteter Bestand zurück.
                                                                 gemacht werden.
         -Auch bei wenig intensiv und extensiv genutzten
           Naturwiesen sowie bei Mattenklee-Gras- und                         Daniel Suter, Agroscope
           Luzerne-Gras-Mischungen sollten 7 cm Stoppel-
Appenzell Ausserrhoden                                                              Departement Bau           Beratung im ländlichen Raum
V R1                                                                                       und Volkswirtschaft
                                                                                                                     Regierungsgebäude
                                                                                                                     9102 Herisau
                                                                                                                     Tel. +41 71 353 61 11
                                                                                                                     Iandwirtschaftlar.ch
                                                                                                                     www.ar.ch
       Beratung im ländlichen Raum, Regierungsgebäude, 9102 Herisau

                                                                                                                     Jeannette Stadelmann
                                                                                                                     Beraterin
                                                                                                                     Tel. +41 71 35367 51
                                                                                                                     jeannette.stadelmann@ar.ch

       Herisau, 29. November 2018

       Einladung zu den Winterhöcks (früher Informationsabende) für Bäuerinnen
       und Bauern 2019

        Mo, 14.01.19                  Rest. Casino, Herisau                             14.00 Uhr            Referent: Peter Dörflinger,
                                                                                                             Leiter KESB Appenzell
        Di, 22.01.19                  Rest. Krone, Gais                                 20.00 Uhr            Ausserrhoden

        Di, 05.02.19                  Rest. Säntis, Oberegg                             20.00 Uhr            Referentin: Franziska
                                                                                                             Gerspach, Präsidentin
        Mi, 13.02.19                  Rest. Alpstein, Appenzell                         14.00 Uhr            KESB A] und Eva Fiechter,
                                                                                                             Vizepräsidentin KESB Al

       Thema:
       Selbstbestimmung und Erwachsenenschutzrecht: gesetzliche Vertretungsrechte, Vor-
       sorgeauftrag und Patientenverfügung
       Die Winterhöcks können an einem beliebigen Ort besucht werden, da es sich bei diesem Thema ums ZGB handelt
       und dies für alle Kantone einheitlich ist.

       Die Bäuerinnen sind ebenfalls zu den nachfolgenden Infoveranstaltungen im Januar 2019
       eingeladen:
       Hauptthema: Tierwohl ist unseren Tieren wohl?
                                         -

       Weitere Themen: Änderungen der AP per 1.1.2019, Stossrichtung Agrarpolitik 2022+, Nährstoffbilanzen, Puf-
       ferstreifen, diverse Infos Pflanzenschutz, Strategie Antibiotikaresistenzen, Beiträge gemäss Energieförderkon-
       zept, Kantonales Förderprogramm

       Datum                            Zeit                          Ort
       Mo, 14.01.19                     20.00 Uhr                     Traube, Trogen
       Di, 15.01.19                     20.00 Uhr                     Casino, Herisau
       Mi, 16.01.19                     20.00 Uhr                     Krone, Wolfhalden
       Fr, 18.01.19                     20.00 Uhr                     Ochsen, Schönengrund
       Mo, 21.01.19                     20.00 Uhr                     Linde, Teufen

       Freundliche Grüsse

       Jeannette Stadelmann

                                                                                                                                            Seite 1/1
Appenzell Ausserrhoden                                                            Departement Bau       Beratung im ländlichen Raum
                                                                                  und Volkswirtschaft
                                                                                                        Regierungsgebäude
                                                                                                        9102 Herisau
                                                                                                        Tel. +41 71 353 61 11
                                                                                                        landwirtschaft@ar.ch
                                                                                                        www.ar.ch
       in ländlichen Raum, Regierungsgebäude 9102 Herisau

                                                                                                        Irene Mühlebach
                                                                                                        Leiterin
                                                                                                        Tel. +41 71 35367 56
                                                                                                        irene.muehlebach@ar.ch

Herisau, 29. November 2018

Informationsabende 2019 für Bauern und Bäuerinnen

Der Landw. Beratungsdienst AR führt 5 Veranstaltungen mit folgenden Themen durch:

      > Hauptthema: Tierwohl ist unseren Tieren wohl?
                                                 -

        Tierwohl und Tierschutz: Ein Vergleich Schweiz Ausland                -

      > Weitere Themen:
              Änderungen der Agrarpolitik per 1.1.2019, Stossrichtung Agrarpolitik 2022+
                -

              Nährstoffbilanzen Änderungen und deren Auswirkungen
                -                                    -

              Pufferstreifen
                -

              Biodiversität, Neophyten und Diverses zum Pflanzenschutz
                -

              StAR: Strategie Antibiotikaresistenzen
                -

              Beiträge gemäss Energieförderkonzept
                -

              Kantonales Förderprogramm
                -

Diese Veranstaltungen finden wie folgt statt:

Datum                          Zeit                         Ort

Mo, 14.01.19                   20.00 Uhr                    Traube, Trogen

Di,    15.01.19                20.00 Uhr                    Casino, Herisau

Mi,    16.01.19                20.00 Uhr                    Krone, Wolfhalden

Fr,    18.01.19                20.00 Uhr                    Ochsen, Schönengrund

Mo,    21.01.19                20.00 Uhr                    Linde, Teufen

Die Bäuerinnen sind ebenfalls herzlich zu diesen Infoveranstaltungen eingeladen.

Freundliche Grüsse

Das Beratungsteam

                                                                                                                           Seite 111
I
     BAUERNVERBAND
     APPENZELL AUSSERRHODEN
                                                             0
                                                             ~r      LANDFRAUENVEREINIGUNG
                                                                     APPENZELL AUSSERRHODEN

                Öffentliche Tagung für Bäuerinnen und Bauern

     Gesunde Bauernfamilie gesunder Betrieb     -

            Burnout ich doch nicht!      -

               17. Januar 2019 13.00 Uhr Hotel Krone, Gais
                                     -                  -

PROGRAMM

13.00 Uhr        Begrüssung und Eröffnung der Tagung

                 Aktuelles aus dem Dep. Bau und Volkswirtschaft
                 Regierungsrat DO/f Biasotto

                 Burnout      -   Einmal Hölle retour!
                 Bericht eines Betroffenen
                 Referent: Urs Brandenburger, Iic.oec.HSG

                 Burnout      -   Medizinische Hintergründe und Prävention
                 Referent: Dr. Pietro Men ghini
                 ZAPP Zentrum für Achtsamkeit Psychiatrie Psychotherapie
                                                    -        -

                 Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie

                 Podiumsdiskussion mit Beteiligung des Publikums

15.30 Uhr        Schluss der Tagung und Steh-Apéro

Alle Bäuerinnen und Bauern sowie weitere Interessierte sind herzlich zu dieser
Veranstaltung eingeladen. Parkmöglichkeiten beim Hotel Krone oder beim Dorf-
schulhaus, oberhalb des Bahnhofs.
An
                                                     Viehhalter
                                                     im Kanton
                                                     Appenzell Ausserrhoden

                                                     Bächli, Anfang Dezember 2018
Grüezi mitenand

Öffentliche Märkte für Schlacht- und Ausmastvieh in Herisau
Schweizer Fleisch, insbesondere Kuh- und Rindfleisch, geniesst bei der Schweizer Be-
völkerung ein ausgezeichnetes Ansehen. Ein erfreulicher Teil der Konsumenten und teil-
weise auch der Verarbeiter ist bereit, uns einen guten Preis für Schweizer Tiere zu vergü-
ten. Doch Der Verlauf der Märkte im letzten Vierteljahr hat gezeigt, dass nur kleine Stö-
          -

rungen des fragilen Gleichgewichtes ausreichen um die Abläufe und die Preisgestaltung
in der ganzen Fleischbranche nachhaltig zu beeinflussen.
Unsere weltweit härtesten Umwelt- und Tierschutzvorschriften sind teuer und unbequem,
aber ein wichtiger Garant für die Marktvorteile die wir gegenüber Importfleisch geniessen
dürfen. Umso wichtiger ist es, dass wir fleisch-kritischen Kreisen keine „Munition" liefern
um diese Vorteile zu untergraben.
Bisher fanden 12 mal im Jahr Märkte, zuerst in Herisau und anschliessend in Appenzell
statt. Diese Praxis bewirkte leider, dass immer wieder Tiere ihr Ziel nicht innerhalb der
gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Transportzeit erreichten. Bereits wurden dafür
Bussen in der Höhe von rund Fr. 3500 pro Fall ausgesprochen.
Damit die gesetzlichen Vorschriften künftig eingehalten werden können, sehen wir uns
gezwungen, die Reihenfolge der Märkte zu ändern. Versuchsweise beginnen im ersten
Halbjahr 2019 die Märkte in Appenzell um 08:15 Uhr. Etwa eine Stunde nach Marktende
in Appenzell startet die Versteigerung der Tiere in Herisau. Wie überall schwankt die Auf-
fuhrzahl auch in Appenzell sehr stark. Dies bewirkt, dass der tatsächliche Marktbeginn in
Herisau vom offiziellen Zeitpunkt (10:15 Uhr) abweichen kann. Wir werden künftig am
Samstagvormittag auf unserer Internetseite den zu erwartenden Zeitpunkt des Marktbe-
ginns am Montag in Herisau publizieren. (www.viehanmeldung.ch).
Ab 1. Juli 2019 möchten wir eine andere Variante der Marktabläufe testen. Wir werden
Sie rechtzeitig über die genauen Details dazu orientieren.

Mit freundlichen Grüssen und den besten Wünschen für's 2019
Der Geschäftsführer der NSG:
Ernst Rutz
Viehmärkte        der    NSG   in    Herisau.   Sargans,     Wattwil    im Jahr     2019

      Appenzell    I   Herisau                  Sargans    08:15   Uhr       Wattwil        R
                                                                                        08:00    Uhr

                                                                                             I
                                               Dienstag       08.01.19                        2
 Appenz/Herisau            Mo 14. Jan                                  Dienstag 15.01.19 3
                                              Dienstag/G      22.01.19                        4
Herisau 08:15 Uhr          Mo 28. Jan                                  Dienstag 29.01.19 5
                                               Dienstag       05.02.19                        6
 Appenz/Herisau           Mo 11. Febr                                  Dienstag 12.02.19 7
                                              Dienstag/G      19.02.19                        8
Herisau 08:15 Uhr         Mo 25. Febr                                  Dienstag 26.02.19 9
                                               Dienstag       05.03.19                      10
Appenzell 08:15 Uhr Mo 11. März                                        Dienstag 12.03.19 11
                                              Dienstag/G      19.03.19                       12
Herisau 08:15 Uhr          Mo 25.März                                  Dienstag 26.03.19 13
                                               Dienstag       02.04.19                       14
 Appenz/Herisau            Mo 08. April                                Dienstag 09.04.19 15
                                                                       Dienstag 16.04.19 16
Herisau 08:15 Uhr          Mi 24. April       Dienstag/G      23.04.19                       17
                                                                       Dienstag 30.04.19 18
 Appenz/Herisau               Mo 06Mai          Dienstag      07.05.19                       19
                                                                       Dienstag 14.05.19 120
Herisau 08:15 Uhr             Mo 20.Mai                                Dienstag 21.05.19 21
                                              Dienstag/G      28.05.19                       22
 Appenz/Herisau            Mo 03.Juni                                  Dienstag 04.06.19 23
                                              Dienstag/G      11.06.19                      24
 Herisau 08:15 Uhr         Mo 17.Juni                                  Dienstag 18.06.19 25
                                                Dienstag      25.06.19                      26
    Appenzell                 Mo 01.Juli                                Dienstag 02.07.19 27
                                                Dienstag      09.07.19                       28
                                                                       Dienstag 16.07.19 29
 Herisau 08:15 Uhr            Mo 22Juli         Dienstag      23.07.19                      30
                                                                       Dienstag 30.07.19 31
                                                Dienstag      06.08.19                       32
    Appenzell              Mo 12.Aug                                    Dienstag 13.08.19 33
                                              Dienstag/G      20.08.19                       34
 Herisau 08:15 Uhr         Mo 26.Aug                                    Dienstag 27.08.19 35
                                                Dienstag      03.09.19                       36
    Appenzell              Mo 09.Sept                                   Dienstag 10.09.19 37
                                              Dienstag/G      17.09.19                       38
 Herisau 08:15 Uhr         Mo 23Sept                                   Di 7:30 Uhr 24.09.19 39
                                                Dienstag      01.10.19                       40
                                                                       Dienstag 08.10.19 41
     Appenzell                Mo 14.Okt       Mittwoch/G      16.10.19                      42
 Herisau 08:15 Uhr            Mo21.Okt                                  Dienstag 22.10.19 143
                                                Dienstag      29.10.19                       44
    Appenzell              Mo04.Nov                                     Dienstag 05.11.19   45
                                              Dienstag/G      12.11.19                       46
 Herisau 08:15 Uhr         Mo 18.Nov                                    Dienstag 19.11.19 47
                                                Dienstag      26.11.19                       48
    Appenzell              Mo 02.Dez                                    Dienstag 03.12.19 49
                                              Dienstag/G      10.12.19                        50
 Herisau 08:15 Uhr        1 Mo 16.Dez 1                                 Dienstag 1 17.12.19 1-1
   AppenzfHerisau = Appenzell 08:15 Uhr/Herisau 10:15 Uhr 1 Marktbeginn Appenzell ab 1. Juli folgt
Appenzell Ausserrhoden                                           Departement Bau        Amt für Raum und Wald
V ?                                                                    und Volkswirtschaft
                                                                                              Kasernenstrasse 17A
                                                                                              9102 Herisau
                                                                                              Tel. +41 71 35367 71
                                                                                              raum.wald@ar.ch
                                                                                              www.ar.ch

      Herisau, 10. Dezember 2018

      Information für Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer von Holzerntearbeiten
      Obligatorische Arbeitssicherheitskurse für „forstlich ungelernte Personen"

      Mit Inkrafttreten der revidierten Waldgesetzgebung vom 1. Januar 2017 werden Personen, die
      Holzerntearbeiten im Auftrag ausführen, künftig verpflichtet vom Bund anerkannte Arbeitssicherheits-
      kurse zu besuchen.

      1. Gesetzlich vorgeschriebenes Kursobligatorium
      Aufgrund der grossen Gefährdungen bei Holzerntearbeiten hat die Arbeitssicherheitsausbildung einen hohen
      Stellenwert. Durch fachgerechtes Arbeiten wird das Unfallrisiko stark reduziert, wodurch viel Leid und hohe
      Kosten vermieden werden können. Viele der Im Wald tätigen Personen verfügen jedoch nicht über eine
      forstliche Grundbildung und sollten sich deshalb die Fähigkeit zum sicheren Arbeiten in entsprechenden
      Kursen aneignen.
      Seit dem 1. Januar 2017 ist das revidiere Waldgesetz (WaG, SR 921.0) in Kraft. Mit dem neu
      hinzugekommenen Art. 21 a werden Personen, die Holzerntearbeiten im Auftragsverhältnis ausführen, künftig
      zum Besuch von Arbeitssicherheitskursen verpflichtet:

      Art. 21a WaG.   ‚Zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit müssen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer,
                      die Holzerntearbeiten im Wald ausführen, nachweisen, dass die eingesetzten Arbeitskräfte
                      einen vom Bund anerkannten Kurs zur Sensibilisierung über die Gefahren von forstlichen
                      Arbeiten besucht haben."

      Das Kursobligatorium beinhaltet folgende Tätigkeiten:

           -   Fällen von Bäumen ab einem Brusthöhendurchmesser von 20 cm mit der Motorsage
          ..   Entasten und Einschneiden von Bäumen mit der Motorsage
               Maschinelles Rücken von Holz

      Das Kursobligatorium gilt für die genannten Arbeiten, wenn sie im Auftrags- oder Anstellungsverhältnis
      ausgeführt werden. Die Ausführung von Holzschlägen ab Stock stellt ebenfalls ein Auftragsverhältnis dar. Das
      Kursobligatorium gilt auch dann, wenn für die ausgeführten Auftragsarbeiten keine Abgeltung entrichtet wird.
      Nicht als Auftragsverhältnis gelten die Bewirtschaftung von Waldungen im eigenen Besitz und die
      Bewirtschaftung von Waldungen, die Gegenstand eines landwirtschaftlichen Pachtvertrages sind.
      Für die Umsetzung der neuen Vorschriften gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren (bis zum 31. Dezember 2021).

                                                                                                                    Seite 1/2
1h1)

       Appenzell Ausserrhoden

       2. Künftige Kurse I Kursinhalte
       In der Waldverordnung (WaV, SR 921.01) werden die wichtigsten Inhalte der verlangten Arbeitssicherheits-
       kurse beschrieben:

       Art. 34 Abs. 2 WaV:      „Vom Bund anerkannte Kurse müssen Grundkenntnisse über Arbeitssicherheit zum
                                Gegenstand haben, insbesondere das fachgerechte und sichere Fällen, Entasten,
                                Einschneiden und Rücken von Bäumen und Baumstämmen; sie müssen insgesamt
                                mindestens 10 Tage umfassen."

       Die Ausbildung dauert insgesamt mindestens 10 Tage und setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Teil 1
       umfasst den 5-tägigen Basiskurs, Teil 2 den darauf aufbauenden 5-tägigen Weiterführungskurs. Den
       Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern wird empfohlen, wenn möglich zwischen den beiden Kursen
       Praxiserfahrung in der Holzernte zu sammeln. Dies ist rechtlich möglich, wenn sie die Arbeiten in privatem
       Rahmen ohne Auftragsverhältnis ausführen oder, falls sie in einem Auftragsverhältnis stehen, unter
       Aufsicht einer ausgebildeten Person (Forstwart EFZ) arbeiten. Der Weiterführungskurs sollte innerhalb von 2
       Jahren nach Abschluss des Basiskurses besucht werden.

       Weitere Informationen zu den Holzerkursen und das Kursangebot finden sich unter:

       www.holzerkurse.ch

       3. Konsequenzen bei Nichteinhaltung der neuen Vorschriften
       Wer nach dem Ablauf der Übergangsfrist (ab 1. Januar 2022) Holzerntearbeiten im Auftrags- oder
       Anstellungsverhältnis ausführt ohne die vorgeschriebene Ausbildung nachweisen zu können, muss neben
       strafrechtlichen Konsequenzen bei einem Unfall massive Kürzungen oder sogar einen Vorbehalt von
       Versicherungsleistungen in Kauf nehmen.

       4. Umsetzung im Kanton Appenzell Ausserrhoden
       Bis zum 31. Dezember 2021 müssen alle Personen, die Holzerntearbeiten im Auftrags- oder
       Anstellungsverhältnis ausführen, die vorgeschriebenen Kurse besucht haben. Bereits besuchte Kurse werden
       anerkannt, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte vermitteln (z.B. der Basiskurs Holzernte E28 und
       der Weiterführungskurse Holzernte E29). Gleichwertigkeitsanerkennungen anderer Kantone oder ein
       bestandener Kompetenznachweis bei einem Stützpunkt von WaldSchweiz werden ebenfalls anerkannt.
       Erfolgreich besuchte Arbeitssicherheitskurse werden von Bund und Kanton finanziell unterstützt.

       Für weitere Fragen steht die Abteilung Wald und Natur, Kasernenstrasse 17 A, 9102 Herisau zur Verfügung
       (Tel. Nr. 071 3536771).

                                                                                                                Seite 212
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