Elektronische Kassenführung zum 1.7.2020 - Für unsere Mandanten - Rinninger & Partner mbB

 
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Elektronische Kassenführung zum 1.7.2020 - Für unsere Mandanten - Rinninger & Partner mbB
Für unsere Mandanten
Elektronische Kassenführung zum 1.7.2020

Allgemeines
In den letzten Jahren wurden die Anforderungen an das ordnungsgemäße Führen einer
Kasse immer weiter verschärft. Die Verschärfung der Anforderungen an die
ordnungsgemäße Kassenführung führt zu Unsicherheiten in der Praxis:
Was muss meine Kasse können? Was bedeutet die Zertifizierungspflicht für mein
Unternehmen? Darf ich meine „alte“ Kasse überhaupt noch ab dem Jahr 2020
weiterverwenden und worauf ist bei einem Neukauf zu achten? Auf den folgenden Seiten
werden wir Ihnen zu den aktuell dringendsten Fragen Antworten geben.
Inhalt                                                 Hinweis: Es ist allerhöchste Zeit zu prüfen, ob Ihre
                                                       Kasse     diesen      Anforderungen         genügt!
1       Was muss meine Kasse können?
                                                       Insbesondere dürfen Speicherkarten nicht
2       Zertifizierung der Kasse ab 2020               überschrieben werden können. Achten Sie
                                                       unbedingt auch darauf, Programmier- und
3       Finanzverwaltung gewährt
                                                       Wartungsprotokolle Ihres Herstellers sorgfältig
        Übergangsregelung
                                                       und lückenlos zu archivieren.
4       Ausnahmen von der Aufrüstungspflicht?
5       Belegausgabepflicht ab 2020
                                                       2      Zertifizierung der Kasse ab 2020
6       USt-Senkung ab 1.7.2020
                                                       Seit dem 1.1.2020 müssten grundsätzlich alle
7       Verfahrensdokumentation                        elektronischen Aufzeichnungssysteme mittels
8       Fazit                                          einer     technischen      Sicherheitseinrichtung
                                                       (TSE) vor Manipulationen geschützt sein. Das
9       Weitere Informationen                          Gesetz sieht vor, dass die TSE aus einem
                                                       Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und
                                                       einer einheitlichen digitalen Schnittstelle besteht.
1       Was muss meine Kasse können?
                                                       Die eingesetzte TSE muss durch das Bundesamt
Durch die Kassenrichtlinie wurde definiert, welche     für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Anforderungen eine elektronische Kasse erfüllen        zertifiziert sein.
muss:                                                  Hinweis:    Das     BSI      veröffentlicht aus
    §     Geschäftsvorfälle     müssen       einzeln   Wettbewerbsgründen keine Liste zertifizierter
          aufgezeichnet werden. Hierbei müssen         Kassen bzw. Hersteller. Es bleibt daher aktuell
          folgende Angaben ersichtlich sein:           keine andere Möglichkeit, als mit dem Hersteller
             - der verkaufte, eindeutig bezeichnete    Ihres Kassensystems direkt in Kontakt zu
                Artikel,                               treten, um die Möglichkeit einer Aufrüstung mit
             - der Einzelverkaufspreis,                einem solchen TSE-System abzuklären.
             - der dazugehörige Umsatzsteuersatz
                                                           Achtung: Steht bei Ihnen eine Umrüstung
                und -betrag,
                                                           des Kassensystems bzw. eine Neu-
             - vereinbarte Preisminderungen,
                                                           anschaffung an, müssen Sie sicherstellen,
             - die Zahlungsart,
                                                           dass die Neugeräte schon ein solches,
             - das Datum und der Zeitpunkt des
                                                           zertifiziertes TSE-System besitzen. Der Kauf
                Umsatzes
                                                           von Gebrauchtgeräten ist daher nicht zu
             - sowie die verkaufte Menge bzw.
                                                           empfehlen.
                Anzahl.
    §     Die aufgezeichneten Daten müssen
          jederzeit    lesbar    und     maschinell
          auswertbar sein und sind 10 Jahre lang zu
          archivieren.                                 3      Finanzverwaltung gewährt Übergangs-
    §     Alle Änderungen von Programmier- und                regelung
          Stammdaten der Kasse müssen ebenfalls
                                                       Die    Finanzverwaltung   hat   nun    eine
          10 Jahre aufbewahrt werden.                  Übergangsfrist eingeräumt. Zwar sollen die
                                                       notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen
        Achtung: Auch für Privat-Barentnahmen und
                                                       umgehend durchgeführt werden, doch wird es
        Privat-Bareinlagen    muss    immer     ein
                                                       nicht beanstandet, wenn die elektronischen
        Eigenbeleg erstellt werden. Der Eigenbeleg
                                                       Aufzeichnungssysteme bis zum 30. September
        stellt eine Dokumentation dar und ist zu
        unterzeichnen.
        à Ein Muster-Beleg ist diesem Schreiben als                                                       2
        Anlage beigefügt.
2020 noch nicht über eine zertifizierte TSE               Achtung: Diese Übergangsregelung findet
verfügen.                                                 auf nicht aufrüstbare PC-Kassen keine
Derzeit wird eine weitere Verlängerung der                Anwendung! Diese Kassen dürfen lt.
Übergangsfrist über den 30.9.2020 hinaus                  Finanzverwaltung seit dem 1.1.2020 nicht
diskutiert.                                               mehr eingesetzt werden.
Durch den Deutschen Fachverband für Kassen-
und Abrechnungssystemtechnik e.V. wurde zwar
eine        weitere     Verlängerung     der
Übergangsregelung          angeregt.      Lt.         5       Belegausgabepflicht ab 2020
Bundesfinanzministerium bestehen aber derzeit
                                                      Unabhängig von der Frage der Aufrüstung und
keine      Überlegungen   (von    Seiten der
                                                      ggf. möglichen Weiterverwendung, gilt seit dem
Finanzverwaltung) die Übergangsregelung über
                                                      1.1.2020 eine Belegausgabepflicht an alle
den 30.9.2020 hinaus zu verlängern.
                                                      Kunden - egal ob diese den Beleg mitnehmen
                                                      oder nicht.
    Achtung: Damit besteht akuter Handlungs-
    bedarf! Soweit noch nicht geschehen, sollten      Ein ordnungsgemäßer Beleg muss enthalten:
    Sie zeitnah an ihren Kassenhersteller                 §   Name/Anschrift          des      leistenden
    herantreten und sich (schriftlich) Auskunft               Unternehmens
    darüber geben lassen, wann dieser Sie mit             §   Datum       und      Zeitpunkt    (!)    der
    einem zertifizierten Kassensystem beliefern               Belegausstellung
    bzw. eine TSE auf Ihr bestehendes System              §   Menge       und     Art    der   gelieferten
    nachrüsten kann.                                          Waren/Dienstleistungen
                                                          §   Entgelt incl. etwaige Preisminderungen
                                                          §   Umsatzsteuerbetrag
4       Ausnahmen von der Aufrüstungspflicht?
Wie oben dargestellt, müssen alle aufrüstbaren        Hinweis zu den Angaben auf dem Beleg:
Kassensysteme auch tatsächlich nachgerüstet
                                                      Nach § 6 KassenSichV in der derzeitigen Fassung
werden. Hierzu haben sie nur noch bis zum             muss der Beleg mindestens enthalten:
30. September 2020 Zeit.
                                                          1. den vollständigen Namen und die
Sollte Ihnen ihr Kassenhersteller jedoch mitteilen,
                                                             vollständige Anschrift des leistenden
dass ihr Kassensystem nicht mit einer TSE
                                                             Unternehmers,
aufrüstbar ist (Bestätigung bitte aufbewahren),
                                                          2. das Datum der Belegausstellung und den
wird entscheidend, wann sie Ihre Kasse
                                                             Zeitpunkt des Vorgangbeginns sowie den
angeschafft haben:
                                                             Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung,
    §   Bei Anschaffung vor dem 26. November              3. die Menge und die Art der gelieferten
        2010 dürfen Sie die Kasse längstens bis              Gegenstände oder den Umfang und die Art
        zum       30.       September       2020             der sonstigen Leistung (vgl. dazu auch
        weiterverwenden - dann ist Schluss, d.h.             AEAO zu § 146, Nr. 2.1.3.),
        Sie kommen um eine Neuanschaffung nicht           4. die Transaktions‐Nr.,
        herum!                                            5. das Entgelt (anzugeben ist der Betrag je
    §   Sie haben die Kasse nach dem 25.                     Zahlungsart gem. AEAO zu § 146a, Nr.
        November 2010 und vor dem 01. Januar                 5.4, Tz. 7) und den darauf entfallenden
        2020 angeschafft: Diese Kassen dürfen                Steuerbetrag für die Lieferung oder
        (soweit   diese     die    Vorgaben  der             sonstige Leistung in einer Summe sowie
        Kassenrichtlinie erfüllen) ausnahmsweise             den anzuwendenden Steuersatz oder im
        noch bis zum 31. Dezember 2022 weiter                Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis
        genutzt werden.                                      darauf, dass für die Lieferung oder
                                                                                                      3
sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt   Sollte das Programm-Update der elektronischen
       und                                           Kassensysteme nicht pünktlich zum 1.7.2020,
    6. die Serien‐Nr. des elektronischen             sondern erst später möglich sein, dann Vorsicht
       Aufzeichnungssystems oder die Serien-Nr.      bei der Bonierung. Wird z. B. im Juli 2020 mit den
       des Sicherheitsmoduls.                        alten Steuersätzen boniert, droht die Gefahr des
                                                     überhöhten Steuerausweises. Hierzu laufen
                                                     aktuell verschiedene Anträge beim Bundesfinanz-
Hinweis zu der Bezeichnung der Ware:
                                                     ministerium (BMF). Es wird gefordert, dass eine
Welche Angabe auf dem Beleg bezüglich                Bonierung im Juli 2020 mit 19 % oder 7 %
„Bezeichnung der Ware“ zu erfolgen hat, dazu         unschädlich und somit kein unrichtiger
finden sich Erläuterungen in Nr. 2.1.3 des AEAO      Steuerausweis i.S. des § 14c UStG sein soll.
zu § 146 AO sowie Abschnitt 14.5 Absatz 15 Sätze
                                                     Von Seiten des BMF liegen hierzu noch keine
2 ff. des UStAE (siehe Anlage).
                                                     Reaktionen vor.
Die        Bezeichnungen         Lebensmittel,
                                                         So müssen u. a. angepasst bzw. upgedatet
Dienstleistung oder Handelsware sind danach
                                                         werden:
auf keinen Fall ausreichend. Dies sind
Oberbegriffe, in die vieles eingeordnet werden               -   Preislisten, Kataloge, Flyer
kann.                                                        -   Bestell-Software
Spätestens ab dem 1.10.2020 kommen dann                      -   Online-Vertrieb – Preisangaben
noch bei den entsprechenden Kassensystemen                   -   Fakturierungsprogramme
die Seriennummer und Signatur der TSE hinzu.                 -   Elektronische Kassensysteme
Mit Zustimmung des Kunden ist auch die                       -   Rechnungswesen-Software
Bereitstellung eines elektronischen Belegs
erlaubt.
                                                     7       Verfahrensdokumentation
Zur Bereitstellung des Belegs im elektronischen
                                                     Daneben ist zu beachten, dass eine ordnungs-
Format stehen bereits verschiedenste Verfahren
                                                     gemäße Kassenführung auch eine entsprechende
zur Verfügung. So z. B.
                                                     Verfahrensdokumentation beinhaltet.
    §    Kundenkonto mit Beleg-Archiv
                                                     Diese besteht regelmäßig aus
    §    QR-Codes
    §    Apps                                            §   Dem allgemeinen Benutzerhandbuch,
    §    Near Field Communication = Nahfeld-             §   einer Anwenderdokumentation (insbe-
         kommunikation (NFC)                                 sondere bei individueller Einrichtung bzw.
    §    E-Mail mit Anhang (z. B. Kassenbeleg als            Programmierung durch den Hersteller)
         pdf-Datei)                                          sowie
    §    SMS                                             §   der    laufenden    Systemdokumentation
                                                             (Updates, Wartung etc.) und den
                                                             entsprechenden Programmierprotokollen.
6       USt-Senkung ab 1.7.2020
Die Senkung der Umsatzsteuer (USt) von 19 %          Hinweis: Dies gilt auch für Ihre Bestandskasse:
auf 16 % bzw. 7 % auf 5 % gilt vom 1.7. –            Ob die verlängerte Übergangsfrist bis 31.
31.12.2020.                                          Dezember      2022      greift,   macht     die
                                                     Finanzverwaltung hier vom Vorliegen einer
Vor dem 1.7.2020 ist sicherzustellen, dass ab
                                                     entsprechend     vollständigen      Verfahrens-
dem 1.7.2020 Programme, Stammdaten,
                                                     dokumentation abhängig.
Verträge usw. den neuen USt-Sätzen von 16 %
bzw. 5 % entsprechen.

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8    Dokumentation coronabedingter Sach-              Darstellung und ersetzt nicht die Beratung im
     verhalte und deren Auswirkung                    Einzelfall. Eine Haftung für den Inhalt dieses
                                                      Informationsbriefs kann daher nicht übernommen
Sämtliche Umstellungen bzw. Änderungen in
                                                      werden.
Ihrem Unternehmen, die aufgrund der Corona-
Krise durchgeführt werden mussten, sollten
dokumentiert werden, um diese für spätere Zeiten
                                                      In dieser herausfordernden Zeit stehen wir
nachvollziehbar zu halten.
                                                      Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung!
Beispiele:
                                                      Kommen Sie gerne auf uns zu.
  § zeitweise Schließung des Betriebes
  § eingeschränkter Geschäftsbetrieb
  § neue Vertriebswege                                Mit freundlicher Empfehlung
  § Zeitraum, für den diverse Fördermittel
      beantragt wurden (z.B. Soforthilfe)             Ihr Berater-Team
  § Schwund / verdorbene Ware                         RINNINGER & PARTNER mbB
Eine Muster-Vorlage zum Zwecke dieser
Dokumentation finden Sie in der Anlage dieses
                                                       Kontakt-Box:
Schreibens.

9    Fazit                                             RINNINGER & PARTNER mbB
Ab 2020 werden die Anforderungen an die                Steuerberater und Rechtsanwalt
Kassenführung noch einmal verschärft. Hier
müssen Sie gewappnet sein und rechtzeitig
handeln.                                               Lindauer Straße 57
Anbei noch einmal der Fahrplan:                        88316 Isny im Allgäu
   § Erfüllt      Ihr      Kassensystem         die
       Anforderungen der Kassenrichtlinie
       (siehe Punkt 1)?                                Telefon: +49 7562 9716 0
   § Falls ja, wurde diese vor oder nach dem           Telefax: +49 7562 9716 97
       26. Nov. 2010 angeschafft (siehe Punkt 4)?
   § In jedem Fall an den Kassenanbieter
       wenden und schriftlich abklären, ob die         mail@rinninger-partner.de
       Kasse auf den TSE-Standard aufrüstbar ist.
   § Nur wenn dies nicht der Fall ist, besteht ggf.
       die Möglichkeit die Kasse bis zum 31. Dez.
       2022 weiterverwenden zu können.
   § In allen anderen Fällen müssen Sie bis
       zum 30. Sept. 2020 Ihr Kassensystem
       umrüsten bzw. eine Neuanschaffung
       tätigen.
   § Vorsicht bei PC-Kassen, da dort die
       verlängerte Übergangsfrist bis 31. Dez.
       2022 nicht greift. Weitere Informationen
 Die vorstehenden Ausführungen und Beiträge
sind mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen
und Kenntnisstand verfasst worden. Es handelt
sich nicht um eine abschließende und vollständige
                                                                                                  5
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