COVID-19 Schutzkonzept HES-SO Valais-Wallis Studienjahr 2020-2021

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COVID-19
                                 Schutzkonzept HES-SO Valais-Wallis
                                             Studienjahr 2020-2021

1.   Kontext
Im Rahmen seiner Kompetenzen hat der Kanton Wallis im Hinblick auf den Beginn des Schuljahres
2020/2021 an den obligatorischen und Berufsfachschulen sowie an den Schulen der Sekundarstufe II ein
Schutzkonzept ausgearbeitet.

Unter Berücksichtigung dieser Richtlinien und der Tatsache, dass sie sowohl Ausbildungen auf Tertiärstufe
A und B als auch auf Sekundarstufe II anbietet, hat die HES-SO Valais-Wallis ihr eigenes Schutzkonzept
aufgestellt.

Am kommenden 14. September wird der gesamte Schulbetrieb in ganzen Klassen wieder im
Präsenzunterricht aufgenommen. Das nachstehende Schutzkonzept, das von der Direktion im Rahmen
ihrer Sitzung vom 21. August genehmigt wurde, beschreibt die an allen Hochschulen der HES-SO Valais-
Wallis geltenden Regeln. Für die Ausbildungen auf Sekundarstufe II, die im Auftrag des Kantons Wallis
erteilt werden, hat das kantonale Sicherheitskonzept Vorrang. Falls die Gesundheitslage dies erfordert,
können zu einem späteren Zeitpunkt Anpassungen vorgenommen werden.

2.   Zielsetzungen
     Das Schutzkonzept hat zum Ziel:
     - die zahlreichen an den Hochschulen der HES-SO Valais-Wallis anwesenden Personen bestmöglich
       vor einer Ansteckung zu schützen;
     - die Wiederaufnahme der Vorlesungen und den Ablauf des Studienjahres unter möglichst
       normalen Bedingungen sicherzustellen. Dank dieses Schutzkonzepts sollen im Fall einer
       Ansteckung die Anzahl Quarantänefälle auf ein Minimum reduziert und die vorübergehende
       Schliessung eines Standorts vermieden werden.
     - gegebenenfalls rasch Anpassungen vornehmen zu können.

3.   Grundsätze
     Alle Vorlesungen an der HES-SO Valais-Wallis finden in ganzen Klassen und im Präsenzunterricht
     statt.
     Vorbehalten bleiben besondere Fälle gemäss Entscheid der Direktionen der Hochschulen:
     Möglichkeit, einen Teil der Vorlesungen unter Berücksichtigung der spezifischen Bestimmungen der
     einzelnen Studiengänge oder der Konfiguration der Standorte online zu erteilen.
     Die Schutzmassnahmen müssen strikt eingehalten werden.

                  HES-SO Valais-Wallis • rte du Rawil 47 • CP • 1950 Sitten 2
                  +41 58 606 85 11 • info@hevs.ch • www.hevs.ch
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4.   Richtlinien
     I.   Mitarbeitende der HES-SO Valais-Wallis

     a. Die Mitarbeitenden desinfizieren oder waschen sich die Hände regelmässig und gründlich mit
        einem Desinfektionsmittel oder mit Seife, vermeiden das Händeschütteln, und husten oder niesen
        in den Ellbogen. Bei Auftreten von Symptomen nehmen sie Kontakt mit ihrem Hausarzt auf und
        bleiben zuhause.
     b. Der Sicherheitsabstand von 1.5 Meter muss im Rahmen der beruflichen Tätigkeit jederzeit
        eingehalten werden. Falls dies nicht möglich ist, ist das Tragen einer Schutzmaske obligatorisch.
        Mitarbeitende, die sich an andere Standorte begeben, halten die dort geltenden Regeln ein. Falls
        keine Regeln erlassen wurden, gilt das vorliegende Schutzkonzept.
     c. Die Masken müssen in den Gängen und Gemeinschaftsräumen getragen werden.
     d. Der Dienst für Infrastruktur und Sicherheit stellt sicher, dass in den Büros der Abstand zwischen
        den einzelnen Arbeitsplätzen eingehalten wird. Falls nötig werden Trennwände (sofern möglich
        aus Plexiglas) angebracht, die nicht verschoben oder entfernt werden dürfen.
        Falls diese Massnahmen nicht eingehalten werden oder nicht angewandt werden können, muss
        eine Maske getragen werden.
     e. Gemeinsam genutzte Räume und Arbeitsplätze (Konferenzräume, gemeinsame Büros usw.)
        müssen vor dem Verlassen desinfiziert werden. Das entsprechende Material wird vom Dienst für
        Infrastruktur und Sicherheit zur Verfügung gestellt.
     f. Gemeinsam genutzte Räume werden alle 45 Minuten von den Mitarbeitenden gelüftet.
     g. Besonders gefährdete Personen treffen alle notwendigen Vorkehrungen, damit sie ihrer
        beruflichen Tätigkeit nachkommen können. Falls besondere Massnahmen notwendig sind,
        wenden sie sich an ihre/n direkte/n Vorgesetzte/n und legen ein Arztzeugnis vor.
     h. Mitarbeitende, die mit besonders gefährdeten Personen zusammenleben, treffen alle
        notwendigen Vorkehrungen, damit sie ihrer beruflichen Tätigkeit nachkommen können. Falls
        besondere Massnahmen notwendig sind, wenden sie sich an ihre/n direkte/n Vorgesetzte/n und
        legen ein Arztzeugnis vor.
     i. Berufsreisen ins Ausland sind auf ein Minimum zu beschränken. Die Reisehinweise des Bundes und
        des Gastlandes müssen beachtet werden. Die Entwicklung der Situation muss ständig im Auge
        behalten werden, insbesondere eine eventuelle obligatorische Quarantäne bei der Rückkehr aus
        dem Ausland.

 Heimarbeit
     a. Die Arbeit vor Ort an der Schule ist die Norm. Vorbehalten bleiben Massnahmen, die die
        Vorgesetzten aus Präventionsgründen treffen können (z. B. abwechslungsweise Präsenz oder
        Arbeit im Team).
     b. Gemäss der Mitteilung der Direktion vom vergangenen 26. Juni:
        „Die Direktion hat beschlossen, dass während der Übergangsphase in Absprache mit dem/der
        direkten Vorgesetzten ein Teil der Arbeit im Homeoffice gemacht werden kann. Die
        Weiterführung der Heimarbeit für den Mittelbau und das technische und Verwaltungspersonal
        muss mit der Organisation, der Art der Tätigkeit, den Bedürfnissen des Arbeitgebers und den
        Arbeitsbedingungen zuhause (eigener, ergonomischer und ruhiger Arbeitsplatz) vereinbar sein.
        Die im Homeoffice geleisteten Arbeitsstunden werden in SAP erfasst. In der Übergangszeit haben
        die Mitarbeitenden kein Anrecht auf Erstattung von Kosten in Zusammenhang mit dem
        Homeoffice.“

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 Unterricht
    a. Sofern der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, tragen die Dozierenden während des
       Unterrichts keine Maske.
    b. Alle Unterrichts-, Konferenz- und Informatikräume sowie Laboratorien werden vom Dienst für
       Infrastruktur und Sicherheit zweimal täglich desinfiziert.
    c. Die Dozierenden sind dafür verantwortlich, die Unterrichtsräume während der Vorlesungen
       mindestens alle 45 Minuten zu lüften. Beim Verlassen der Räume öffnen sie die Fenster. Der Dienst
       für Infrastruktur und Sicherheit schliesst die Fenster am Abend.
    d. Die Direktionen sind darauf vorbereitet, jederzeit wieder auf Fernunterricht oder auf hybride
       Unterrichtsformen umzustellen.
    e. Externe Referierende, freie Mitarbeitende sowie externe Expertinnen und Experten müssen sich
       an das Schutzkonzept halten.

    II.   Studierende

    a. Die Studierenden desinfizieren oder waschen sich die Hände regelmässig und gründlich mit einem
       Desinfektionsmittel oder mit Seife, vermeiden das Händeschütteln, und husten oder niesen in den
       Ellbogen. Bei Auftreten von Symptomen nehmen sie Kontakt mit ihrem Hausarzt auf und bleiben
       zuhause.
    b. Die Studierenden müssen in den Unterrichtsräumen, Gängen und gemeinsam genutzten Räumen
       eine Maske tragen. Spezialfälle (kleine Klassengrössen) bleiben vorbehalten und werden der
       Direktion der Hochschule zur Genehmigung unterbreitet.
    c. Absolvierende von Weiterbildungen an der HES-SO Valais-Wallis müssen sich ebenfalls an dieses
       Schutzkonzept halten.
    d. Der Sicherheitsabstand von 1.5 Meter muss an den verschiedenen Standorten wenn immer
       möglich eingehalten werden. Falls dies nicht möglich ist, ist das Tragen einer Schutzmaske
       obligatorisch.
    e. Besonders gefährdete Studierende treffen alle notwendigen Vorkehrungen, damit sie am
       Unterricht teilnehmen können. Falls besondere Massnahmen notwendig sind, wenden sie sich an
       die Studiengangsleitung und legen ein Arztzeugnis vor.
    f. Studierende, die mit besonders gefährdeten Personen zusammenleben, treffen alle notwendigen
       Vorkehrungen, damit sie am Unterricht teilnehmen können. Falls besondere Massnahmen
       notwendig sind, wenden sie sich an die Studiengangsleitung und legen ein Arztzeugnis vor.
    g. Austauschprogramme unter der Leitung von MOVE werden nach Vereinbarung mit der
       Gastinstitution durchgeführt. Die Richtlinien des Bundes, der HES-SO und von MOVE müssen
       eingehalten werden.

    III. HES-SO Valais-Wallis

    a. Die Räume (einschliesslich Türklinken, Schalter, WC usw.) werden vom Dienst für Infrastruktur und
       Sicherheit zweimal täglich desinfiziert.
    b. Alle Unterrichts-, Konferenz- und Informatikräume sowie Laboratorien werden vom Dienst für
       Infrastruktur und Sicherheit zweimal täglich desinfiziert.
    c. Der Dienst für Infrastruktur und Sicherheit stellt Desinfektionsmittel, Masken und Handschuhe zur
       Verfügung.
    d. Abends lüftet der Dienst für Infrastruktur und Sicherheit die Unterrichtsräume und schliesst
       anschliessend die Fenster.

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    e. Zudem kontrolliert er, dass die Abfalleimer regelmässig geleert werden.

    IV. Masken

    a. Gemäss ihrer rechtlichen Verpflichtung zum Schutz der Gesundheit ihres Personals muss die HES-
       SO Valais-Wallis den Mitarbeitenden Masken zur Verfügung stellen.
    b. Die HES-SO Valais-Wallis stellt den Studierenden für die erste Unterrichtswoche und die
       praktischen Arbeiten Masken zur Verfügung. Für den Rest des Semesters müssen die Studierenden
       ihre eigenen Masken mitbringen.
    c. Absolvierende von Weiterbildungen an der HES-SO Valais-Wallis, externe Referierende, freie
       Mitarbeitende und externe Expertinnen und Experten bringen ihre eigene Maske mit.
    d. Die Masken müssen in den dafür vorgesehenen Abfalleimern entsorgt werden.
    e. Visiere sind kein Ersatz für Masken.
    f.   Die Masken werden von den Hochschulen verteilt. Zusätzliche Masken können in den
         Sekretariaten der Hochschulen bezogen werden, sofern ein begründetes Gesuch eingereicht wird.

    V.    Personen mit Krankheitssymptomen

    a. Personen mit Krankheitssymptomen müssen zuhause bleiben und telefonisch Kontakt mit ihrem
       Hausarzt aufnehmen.
    b. Personen, die an der HES-SO Valais-Wallis Krankheitssymptome aufweisen, gehen unverzüglich
       nach Hause und nehmen Kontakt mit ihrem Hausarzt auf.
    c. Bis zum Erhalt des Testergebnisses bleiben die Personen in Absprache mit ihrem Hausarzt in
       Isolation.
         -    Die Mitarbeitenden informieren ihre/n direkte/n Vorgesetzte/n über die Situation.
         -    Die Studierenden informieren die für den jeweiligen Studiengang zuständige Person.
         -    Die Massnahmen werden in Absprache mit dem Hausarzt oder der kantonalen Einheit für
              übertragbare Krankheiten getroffen.
    d. Im Fall eines positiven Tests halten sich die betroffene Person und die Hochschule an die
       Anweisungen der kantonalen Einheit für übertragbare Krankheiten.
         -    Die Mitarbeitenden informieren ihre/n direkte/n Vorgesetzte/n und den Personaldienst über
              die Situation.
         -    Die Studierenden informieren die für den jeweiligen Studiengang zuständige Person.
         -    Mitarbeitende, die sich in Quarantäne befinden, arbeiten sofern möglich von zuhause aus,
              ausser wenn sie krankgeschrieben sind.
         -    Alle Personen, die nicht von der kantonalen Einheit für übertragbare Krankheiten kontaktiert
              werden, führen ihre berufliche Tätigkeit wie gewohnt fort.
    e. Informationen über Personen, die in Quarantäne sind oder am Coronavirus erkrankt sind, werden
       gemäss den Richtlinien der kantonalen Einheit für übertragbare Krankheiten erteilt. Solange kein
       Gesundheitsrisiko besteht, geht der Schutz der Persönlichkeit vor.
    f.   Ab dem 3. Krankheitstag muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden.

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    VI. Pausen – Cafeteria

    a. Sofern möglich staffeln die Hochschulen die Pausenzeiten.
    b. Je nach Standort können besondere Massnahmen getroffen werden (zeitlich beschränkter
       Aufenthalt in der Cafeteria). Diese werden mit dem Dienst für Infrastruktur und Sicherheit
       besprochen und der Direktion zur Genehmigung unterbreitet.
    c. Die Hygienemassnahmen (Sicherheitsabstand in Warteschlangen, Desinfektion der Hände am Ein-
       und Ausgang der Cafeteria) müssen eingehalten werden.
    d. Ausser am Tisch ist das Tragen einer Maske in den Cafeterias obligatorisch.
    e. Die Cafeterias halten sich an die von ihrer Branche vorgegebenen Normen (Abstände).
    f.    Die Mitarbeitenden der Cafeterias tragen eine Maske.
    g. Zur Sicherstellung des Contact Tracing sollten sich die Besuchenden der Cafeterias merken, mit
       wem sie in den vergangenen 48 Stunden am selben Tisch gesessen haben.
    h. Jede Art von Selbstbedienung (Buffet, Besteck) ist verboten.

    VII. Sitzungen, Ausstellung der Diplomarbeiten, Veranstaltungen der Studierenden
         (alle internen Veranstaltungen)

     a.     Die Hygienemassnahmen müssen eingehalten werden.
     b.     Falls der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, müssen Masken getragen werden.
     c.     Das Contact Tracing muss sichergestellt werden.
     d.     Apéros usw. sind verboten.

    VIII. Diplomfeier

         Es finden keine Diplomfeiern statt. Die Diplome werden per Post versandt.

    IX. Tage der offenen Tür

         Die Tage der offenen Tür 2020 werden auf unbestimmte Zeit verschoben.

    X.      Nutzung der Räumlichkeiten durch externe Personen

     a. Externe Personen können die Räumlichkeiten der HES-SO Valais-Wallis reservieren. Gemäss
        Entscheid der Direktion der betroffenen Hochschule haben jedoch alle Aktivitäten in
        Zusammenhang mit der Ausbildung Vorrang.
     b. Die Hygienemassnahmen müssen strikt eingehalten werden.
     c. Falls der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, müssen Masken getragen werden.
     d. Die Sekretariate informieren die externen Personen über folgende Punkte und unterbreiten ihnen
        eine Einverständniserklärung zur Unterzeichnung:
            a. Contact Tracing
            b. Anzahl Plätze unter Einhaltung des Sicherheitsabstands und Anordnung des Raums
            c. Maskenobligatorium, falls der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann

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COVID-19 / Schutzkonzept HES-SO Valais-Wallis Studienjahr 2020-2021

          d. Maskenobligatorium in allen gemeinsam genutzten Räumen der HES-SO Valais-Wallis
             (einschliesslich der Gänge)
          e. Verbot von Apéros
     e. Es werden keine Masken zur Verfügung gestellt.
     f. Der Dienst für Infrastruktur und Sicherheit desinfiziert die Räumlichkeiten zwischen den einzelnen
        Benutzungen

    XI. Informationen zum Virus

    a. Die Dozierenden weisen die Studierenden auf die Hygienemassnahmen zum Schutz gegen das
       Coronavirus hin und stellen deren Einhaltung sicher.
    b. Auf der Website https://bag-coronavirus.ch/downloads/ steht Informationsmaterial zum Schutz
       gegen das Coronavirus zur Verfügung. Auf dem Intranet der HES-SO Valais-Wallis finden Sie alle
       wichtigen Informationen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.
    c. Die Plakate So schützen wir uns werden an allen relevanten Orten der Schule aufgehängt.
    d. Jede/r Einzelne ist für die Einhaltung der vom BAG erlassenen Regeln und Massnahmen zum Kampf
       gegen die Ausbreitung des Virus verantwortlich.

Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich alle strikt an dieses Schutzkonzept halten, damit der einwandfreie
Ablauf des Studienjahres gewährleistet werden kann.
Gültig ab: 27.08.2020

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