Checkliste zum Leitfaden für Schriftliche Prüfungen (Klausuren) per Videokonferenzsystem

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Checkliste zum Leitfaden für Schriftliche
Prüfungen (Klausuren) per Videokonferenzsystem

                 § 1 Räumliche Voraussetzungen

 1. Der Raum, in dem sich der*die Studierende befindet, soll geschlossen sein.

 2. Der Raum muss es ermöglichen, dass Störungen von außen für den
    Zeitraum der Prüfung vermieden werden.
 3. Der*die Studierende hat einen Prüfungsraum, den er*sie zur Prüfung allein
    nutzt.
 4. Der*die Studierende stellt sicher, dass keine Störungen (Telefon/Besuche
    etc.) während der Prüfungsdauer auftreten.
 5. Die Kamera muss so eingerichtet sein, dass das Videobild die*den
    Studierende*n während der Prüfung im Halbprofil zeigt und den
    Schreibprozess beobachten lässt. Bei Rechtshändern steht die Kamera
    daher schräg links neben der Person, bei Linkshändern schräg rechts
    neben der Person.
 6. Der*die Studierende muss sich mit Blickrichtung vor einer Wand bzw. vor
    einem Fenster (Rücken Richtung Raum) positionieren.
 7. Vorbereitung des Prüfungsplatzes
    a. Wenn bei der Prüfung keine Hilfsmittel zugelassen sind, ist der Tisch
    freizuräumen. Gegenstände welche noch auf dem Tisch sein Dürfen sind:
    einzelnes Schreibwerkzeug, eigenes Schreibpapier, Getränke und Snacks
    wie Schoko- oder Müsliriegel werden in begrenztem Umfang geduldet.
    b. Wenn bei der Prüfung Hilfsmittel zugelassen sind, ist der Tisch
    freizuräumen und die Hilfsmittel sind im Sichtbereich zu positionieren bzw.
    zu verwenden. Der jeweilige Prüfer legt fest welche Hilfsmittel zugelassen
    sind. Die Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels wird grundsätzlich als
    Täuschungsversuch angesehen.
    c. Im Rahmen einer internetgestützten Open-Book-Klausur sind alle
    Hilfsmittel, außer dem gegenseitigen Austausch zwischen den
    Prüfungsteilnehmer*innen und/oder mit Dritten, zugelassen
 8. Der Virtuelle Hintergrund ist zu deaktivieren

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§ 2 Technische Voraussetzungen

                        Hardware und Software

1. Sie müssen über die technischen Möglichkeiten um an einer Online-
   Videoprüfung teilnehmen zu können, verfügen: Sie haben ein
   Computer/Notebook mit einer Kamera und einem Mikrophon.
2. Sie verfügen über einen stabilen Internetzugang mit einer Bandbreite
   von mindestens 2 Mbit (Up- und Download), welcher in den letzten 2
   Wochen störungsfrei funktioniert hat und für den keine Wartungsarbeiten
   oder sonstige planmäßigen Einschränkungen seitens Ihres Internet Service
   Providers vorgesehen sind.
3. Jegliche Änderungen, welche eine Nichterfüllung von 1. oder 2. für
   den Zeitraum der Prüfung bedingen sind unverzüglich unter Nennung Ihrer
   Anschrift und Ihres Providers bei der Studiengangsleitung anzuzeigen.
4. Soll eine zusätzliche Übermittlung der Ergebnisse per Mail erfolgen, müssen
   die Studierenden über die technischen Möglichkeiten (Hard- und Software)
   besitzen, um mit Ihrem Handy eine PDF Datei zu erzeugen und diese nach
   beenden der Prüfung an das Lehrgebiet zu übermitteln. Bitte prüfen Sie
   vorab, ob und wie gut Ihre Kamera / Ihr Scanner / Ihr Smartphone
   handschriftliche Klausuren abfotografiert / einscannt und ob die Qualität
   hierbei angemessen ist (auf gute Lichtverhältnisse achten). Bitte installieren
   Sie sich vorab eine entsprechende App wie bspw. Microsoft Office Lens zur
   Erstellung der PDF Dateien.
5. Sie müssen über die Software Zoom Verfügen und die gängigen Funktionen
   beherrschen (Webcam/Mikrofon/Bildschirmfreigeben, Chat vom Fenster
   lösen/abkoppeln).
6. Wenn externe Bildschirme/Monitore verwendet werden müssen, diese vor
   Beitritt des Meetings vom System gelöst/getrennt werden.

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§ 3 Durchführungsbestimmungen

1. Als aufsichtführende Personen kommen nur Mitarbeiter*innen der
   Bergischen Universität Wuppertal in Frage. Eine aufsichtführende Person
   darf maximal 25 Studierende beaufsichtigen.
2. Der*die Studierende erklärt bei der Anmeldung zur schriftlichen Prüfung in
   Schriftform, diese Regelungen zur schriftlichen Prüfung (Klausur) per
   Videokonferenzsystem zur Kenntnis genommen zu haben und sie
   vollumfänglich anzuerkennen bzw. einzuhalten und mit Klarnamen oder
   Matrikelnummer dem Meeting beizutreten.
3. Der*die Studierende weist sich vor Beginn der Prüfung anhand eines
   amtlichen Lichtbildausweises aus.
4. Vor Beginn der Klausur muss der durch die Kamera abgedeckte Bereich
   des Tischs unter Verwendung von Markierhilfen (z.B. Klebestreifen) für die
   Aufsichtsperson gekennzeichnet werden. Dieser Bereich muss durchgängig
   im Kamerabild sichtbar sein.
5. Erhalt der Prüfungsunterlagen (Studierende) Es kann eine der folgenden Arten für die
   Bereitstellung der Aufgabenstellungen / Merkblätter gewählt werden:
   a. Jede*r Studierende erhält rechtzeitig vor dem Klausurtermin in einer
   Versandtasche postalisch folgende Unterlagen zugesendet. Einen weiteren
   verschlossenen Umschlag mit dem Klausurpapier (geheftet und
   gestempelt). Dieser Umschlag darf erst unter Aufsicht während der
   Klausurdurchführung geöffnet werden. Gegebenenfalls einen weiteren
   verschlossenen Umschlag mit Klausurmaterialien (z.B. Abbildungen,
   Textauszüge etc.). Auch dieser Umschlag darf erst unter Aufsicht geöffnet
   werden. Eine frankierte und adressierte Versandtasche (Rückumschlag) mit
   selbstkleben-dem Verschlusse. Gegebenenfalls ein Siegel.
   b. Jede*r Studierende erhält rechtzeitig vor Klausurbeginn die
   Aufgabenstellungen digital (bspw. über Moodle).
   c. Jede*r Studierende erhält rechtzeitig vor Klausurbeginn die
   Aufgabenstellungen durch die aufsichtführende Person diktiert
6. Erhalt der Prüfungsunterlagen (Lehrende) Es kann eine der folgenden Arten für die
   Entgegennahme der bearbeiteten Aufgabenstellungen (Klausuren) gewählt werden:
   a. Wenn § 3 Abs 5. a gewählt wurde erfolgt die Abgabe seitens der
   Studierenden physischer Form auf postalischem Weg. Am Ende der Klausur
   werden die bearbeiteten Klausurmaterialien unter Aufsicht in den
   Rückumschlag gesteckt und die Versandtasche zugeklebt. Die Naht wird
   entweder mit dem mitgesendeten Siegel beklebt oder unterschrieben. Nach
   dem Ende der Prüfung sendet der*die Studierende den Rückumschlag
   postalisch an den Prüfungsausschuss.

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b. Wenn § 3 Abs 5. b gewählt wurde erfolgt die Abgabe der
   Prüfungsunterlagen seitens der Studierenden durch Abscannen /
   Abfotografieren der beschriebenen Blätter. Bitte nutzen Sie hierfür eine App
   wie bspw. Microsoft Office Lens, sodass die Unterlagen gebündelt im PDF-
   Format gespeichert und hochgeladen werden können.
   c. Am Ende der Klausur werden die bearbeiteten Klausurmaterialien unter
   Aufsicht Photographie und auf dem entsprechenden digitalen Weg
   unverzüglich dem Lehrgebiet zur Verfügung gestellt.
7. Die Anfertigung der Klausurergebnisse erfolgt ausschließlich handschriftlich
   mit einem Kugelschreiber oder anderem wasserfesten Stift auf
   gewöhnlichen oder dem gesendeten DIN-A4-Blättern. Jedes DIN-A4-Blatt
   muss oben rechts Ihre Matrikelnummer / und oder Namen tragen. Bitte
   schreiben Sie entweder Ihren Namen oder die Matrikelnummer, auf die
   Papiere. Es empfiehlt sich, dass Sie die Papiere schon vorab vorbereiten.
8. Der Raum, in dem sich der*die Studierende befindet, soll vor Beginn der
   Prüfung mit Hilfe der Kamera der aufsichtführenden Person gezeigt werden,
   um sicherzustellen, dass sich keine weiteren Personen oder unzulässigen
   Hilfsmittel in Reichweite befinden.
9. Es besteht die Möglichkeit, den*die Studierende*n auch während der
   Prüfung erneut aufzufordern, die Räumlichkeiten via Kamera der
   aufsichtführenden Person zu zeigen, um einen Täuschungsversuch
   auszuschließen.
10. Die Webcam und das Mikrophon müssen über die gesamte Dauer der
    Prüfung freigegeben werden.
11. Wenn externe Geräte (Maus/Tastatur) verwendet werden, sind diese vom
    Prüfling im Sichtbereich zu positionieren.
12. Eine Teilnahme an der Klausur ohne eingeschaltete Kamera/Webcam und
    Mikrophon ist nicht möglich. Außerdem sind während der Klausur Kopfhörer,
    Earbuds, Headsets, Smartwatches, Handys (außer als Kamera für die
    Aufsichtsperson) o.ä. nicht erlaubt.
13. Der Bildschirminhalt muss über die gesamte Dauer der Prüfung geteilt
    werden.
14. Die Aufsichtsperson legt fest ab wann Sie Ihre Lautsprecher ausschalten
    müssen
15. Die Aufsichtsperson deaktiviert zu Beginn der Prüfung die eigene Webcam
    und Mikrofon.
16. Eine Eingabe der*des Studierenden auf ihrem*seinem Endgerät, welches
    für die Videokonferenz verwendet wird, ist während der Prüfung nur für die
    Kontaktaufnahme mit der Aufsichtsperson erlaubt.
17. Die aufsichtführende Person fertigt über die Prüfung ein Protokoll an.
    Dieses Protokoll hat die technischen Rahmenbedingungen (insbesondere
    die Art der verwendeten Software, die Qualität der Übertragung, eventuelle
    Störungen, Aufklärungshinweise) sowie besondere Vorkommnisse zu
    dokumentieren.
18. Die jeweiligen Prüfungsausschüsse können weitergehende Regelungen
    zum Ablauf der schriftlichen Prüfungen (Klausuren) per
    Videokonferenzsystem treffen. Sie sollen den Prüflingen vor der Prüfung

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entsprechende Informationen in geeigneter Form zur Verfügung stellen.
19. Screenshots (Bildschirmfotos), Abfotografieren oder andere Formen der
    eigenen elektronischen Datenaufzeichnung während der gesamten
    Prüfungszeit sowie die Verbreitung solcher Daten sind nicht erlaubt.
20. Der*die Studierende bleiben Sie bis zum Ende der Klausur im Zoom
    Meeting. Ihre Aufsichtsperson beendet das Zoom Meeting erst, nachdem
    jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin die Klausur übermittelt oder den/die
    Umschläge verklebt hat.
21. Das Klausur-Meeting betreten Sie bitte 15 Minuten vor dem offiziellen
    Klausurbeginn, damit potenzielle Unklarheiten geklärt werden können.
22. Wird die Aufgabenstellung erst im Online-Meeting bekannt gegeben, wird 5
    Minuten vor dem offiziellen Prüfungsbeginn das entsprechende Meeting-
    Tool freigeschaltet, unter dem sich Ihre Klausur befindet. Sie können sofort
    mit dem Bearbeiten beginnen. Die Aufgabenstellung können Sie ausdrucken
    oder direkt vom Bildschirm ablesen.
23. Das „Toilettenmanagement“ erfolgt per akustischem Signal (z.B. Klatschen)
    an alle; es darf jeweils nur eine Person abwesend sein: Ab- und
    Rückmeldung von der Klausur durch akustisches Signal; Das Signal wird
    vorher abgesprochen. Nach Absprache kann auch eine Signalisierung über
    den Chat erfolgen.
24. Die Aufsichtsperson muss vor Beginn der Prüfung, die Systeme der
    Prüflinge auf externe Bildschirme/Monitore überprüfen.

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§ 4 Umgang mit Störungen

1. Der*die Studierende stellt sicher, dass es während der Prüfungszeit nicht zu
   Störungen durch Dritte kommt. Während der Klausur darf kein Kontakt zu
   anderen Personen (außer zu den Aufsichtspersonen via Zoom-Chat)
   erfolgen.
2. Kommt es während der Prüfung zu einer von den Prüfungsbeteiligten nicht
   zu vertretenden Unterbrechung der Verbindung, hierdurch jedoch nicht zu
   einer erheblichen Störung der Prüfung, wird die Prüfung fortgeführt.
3. Sollte es zu so erheblichen Problemen in der Signalübertragung kommen,
   dass die Prüfung hierdurch in relevanter Weise beeinträchtigt wird, ist die
   Prüfung abzubrechen und zu wiederholen. Die Beurteilung, ob eine
   erhebliche Störung vorliegt, obliegt der aufsichtführenden Person.
4. Sollte der*die Studierende die Videokonferenz während der Prüfung
   abbrechen, ohne dass ein technischer Fehler nachweisbar ist, ist die
   Prüfung mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten.
5. Ist einer der gemäß § 3 Abs. 5 zugesendeten Umschläge schon vor Beginn
   der Aufsicht geöffnet worden, so wird dies von der aufsichtführenden Person
   als besonderes Vorkommnis und Abweichung vom Normalbetrieb
   protokolliert. Der Prüfling kann die Klausuraufgaben jedoch zunächst zu
   Ende bearbeiten.
6. Jegliche wesentliche Abweichungen vom Normalbetrieb werden vom
   Prüfungsausschuss dahingehend geprüft, ob diese als Täuschungsversuch
   zu werten ist. Die Feststellung der Wesentlichkeit einer Abweichung wird
   von der Aufsicht getroffen.

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Bestätigung über die ordnungsgemäße Belehrung
  zu den Regularien zur Schriftlichen Prüfung
          (Klausur) per Videokonferenz

Die Regelungen unter § 1
Räumliche Voraussetzungen
wurden gelesen und akzeptiert
Die Regelungen unter § 2
Technische Voraussetzungen Hardware und Software
wurden gelesen und akzeptiert
Die Regelungen unter § 3
Durchführungsbestimmungen
wurden gelesen und akzeptiert
Die Regelungen unter § 4
Umgang mit Störungen
wurden gelesen und akzeptiert

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Ort, Datum                            Unterschrift und Matrikel-nr.
                                      des/der zu prüfenden Studierenden

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