Checkliste zum Leitfaden für Schriftliche Prüfungen (Klausuren) per Videokonferenzsystem
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Checkliste zum Leitfaden für Schriftliche Prüfungen (Klausuren) per Videokonferenzsystem § 1 Räumliche Voraussetzungen 1. Der Raum, in dem sich der*die Studierende befindet, soll geschlossen sein. 2. Der Raum muss es ermöglichen, dass Störungen von außen für den Zeitraum der Prüfung vermieden werden. 3. Der*die Studierende hat einen Prüfungsraum, den er*sie zur Prüfung allein nutzt. 4. Der*die Studierende stellt sicher, dass keine Störungen (Telefon/Besuche etc.) während der Prüfungsdauer auftreten. 5. Die Kamera muss so eingerichtet sein, dass das Videobild die*den Studierende*n während der Prüfung im Halbprofil zeigt und den Schreibprozess beobachten lässt. Bei Rechtshändern steht die Kamera daher schräg links neben der Person, bei Linkshändern schräg rechts neben der Person. 6. Der*die Studierende muss sich mit Blickrichtung vor einer Wand bzw. vor einem Fenster (Rücken Richtung Raum) positionieren. 7. Vorbereitung des Prüfungsplatzes a. Wenn bei der Prüfung keine Hilfsmittel zugelassen sind, ist der Tisch freizuräumen. Gegenstände welche noch auf dem Tisch sein Dürfen sind: einzelnes Schreibwerkzeug, eigenes Schreibpapier, Getränke und Snacks wie Schoko- oder Müsliriegel werden in begrenztem Umfang geduldet. b. Wenn bei der Prüfung Hilfsmittel zugelassen sind, ist der Tisch freizuräumen und die Hilfsmittel sind im Sichtbereich zu positionieren bzw. zu verwenden. Der jeweilige Prüfer legt fest welche Hilfsmittel zugelassen sind. Die Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels wird grundsätzlich als Täuschungsversuch angesehen. c. Im Rahmen einer internetgestützten Open-Book-Klausur sind alle Hilfsmittel, außer dem gegenseitigen Austausch zwischen den Prüfungsteilnehmer*innen und/oder mit Dritten, zugelassen 8. Der Virtuelle Hintergrund ist zu deaktivieren 1
§ 2 Technische Voraussetzungen Hardware und Software 1. Sie müssen über die technischen Möglichkeiten um an einer Online- Videoprüfung teilnehmen zu können, verfügen: Sie haben ein Computer/Notebook mit einer Kamera und einem Mikrophon. 2. Sie verfügen über einen stabilen Internetzugang mit einer Bandbreite von mindestens 2 Mbit (Up- und Download), welcher in den letzten 2 Wochen störungsfrei funktioniert hat und für den keine Wartungsarbeiten oder sonstige planmäßigen Einschränkungen seitens Ihres Internet Service Providers vorgesehen sind. 3. Jegliche Änderungen, welche eine Nichterfüllung von 1. oder 2. für den Zeitraum der Prüfung bedingen sind unverzüglich unter Nennung Ihrer Anschrift und Ihres Providers bei der Studiengangsleitung anzuzeigen. 4. Soll eine zusätzliche Übermittlung der Ergebnisse per Mail erfolgen, müssen die Studierenden über die technischen Möglichkeiten (Hard- und Software) besitzen, um mit Ihrem Handy eine PDF Datei zu erzeugen und diese nach beenden der Prüfung an das Lehrgebiet zu übermitteln. Bitte prüfen Sie vorab, ob und wie gut Ihre Kamera / Ihr Scanner / Ihr Smartphone handschriftliche Klausuren abfotografiert / einscannt und ob die Qualität hierbei angemessen ist (auf gute Lichtverhältnisse achten). Bitte installieren Sie sich vorab eine entsprechende App wie bspw. Microsoft Office Lens zur Erstellung der PDF Dateien. 5. Sie müssen über die Software Zoom Verfügen und die gängigen Funktionen beherrschen (Webcam/Mikrofon/Bildschirmfreigeben, Chat vom Fenster lösen/abkoppeln). 6. Wenn externe Bildschirme/Monitore verwendet werden müssen, diese vor Beitritt des Meetings vom System gelöst/getrennt werden. 2
§ 3 Durchführungsbestimmungen 1. Als aufsichtführende Personen kommen nur Mitarbeiter*innen der Bergischen Universität Wuppertal in Frage. Eine aufsichtführende Person darf maximal 25 Studierende beaufsichtigen. 2. Der*die Studierende erklärt bei der Anmeldung zur schriftlichen Prüfung in Schriftform, diese Regelungen zur schriftlichen Prüfung (Klausur) per Videokonferenzsystem zur Kenntnis genommen zu haben und sie vollumfänglich anzuerkennen bzw. einzuhalten und mit Klarnamen oder Matrikelnummer dem Meeting beizutreten. 3. Der*die Studierende weist sich vor Beginn der Prüfung anhand eines amtlichen Lichtbildausweises aus. 4. Vor Beginn der Klausur muss der durch die Kamera abgedeckte Bereich des Tischs unter Verwendung von Markierhilfen (z.B. Klebestreifen) für die Aufsichtsperson gekennzeichnet werden. Dieser Bereich muss durchgängig im Kamerabild sichtbar sein. 5. Erhalt der Prüfungsunterlagen (Studierende) Es kann eine der folgenden Arten für die Bereitstellung der Aufgabenstellungen / Merkblätter gewählt werden: a. Jede*r Studierende erhält rechtzeitig vor dem Klausurtermin in einer Versandtasche postalisch folgende Unterlagen zugesendet. Einen weiteren verschlossenen Umschlag mit dem Klausurpapier (geheftet und gestempelt). Dieser Umschlag darf erst unter Aufsicht während der Klausurdurchführung geöffnet werden. Gegebenenfalls einen weiteren verschlossenen Umschlag mit Klausurmaterialien (z.B. Abbildungen, Textauszüge etc.). Auch dieser Umschlag darf erst unter Aufsicht geöffnet werden. Eine frankierte und adressierte Versandtasche (Rückumschlag) mit selbstkleben-dem Verschlusse. Gegebenenfalls ein Siegel. b. Jede*r Studierende erhält rechtzeitig vor Klausurbeginn die Aufgabenstellungen digital (bspw. über Moodle). c. Jede*r Studierende erhält rechtzeitig vor Klausurbeginn die Aufgabenstellungen durch die aufsichtführende Person diktiert 6. Erhalt der Prüfungsunterlagen (Lehrende) Es kann eine der folgenden Arten für die Entgegennahme der bearbeiteten Aufgabenstellungen (Klausuren) gewählt werden: a. Wenn § 3 Abs 5. a gewählt wurde erfolgt die Abgabe seitens der Studierenden physischer Form auf postalischem Weg. Am Ende der Klausur werden die bearbeiteten Klausurmaterialien unter Aufsicht in den Rückumschlag gesteckt und die Versandtasche zugeklebt. Die Naht wird entweder mit dem mitgesendeten Siegel beklebt oder unterschrieben. Nach dem Ende der Prüfung sendet der*die Studierende den Rückumschlag postalisch an den Prüfungsausschuss. 3
b. Wenn § 3 Abs 5. b gewählt wurde erfolgt die Abgabe der Prüfungsunterlagen seitens der Studierenden durch Abscannen / Abfotografieren der beschriebenen Blätter. Bitte nutzen Sie hierfür eine App wie bspw. Microsoft Office Lens, sodass die Unterlagen gebündelt im PDF- Format gespeichert und hochgeladen werden können. c. Am Ende der Klausur werden die bearbeiteten Klausurmaterialien unter Aufsicht Photographie und auf dem entsprechenden digitalen Weg unverzüglich dem Lehrgebiet zur Verfügung gestellt. 7. Die Anfertigung der Klausurergebnisse erfolgt ausschließlich handschriftlich mit einem Kugelschreiber oder anderem wasserfesten Stift auf gewöhnlichen oder dem gesendeten DIN-A4-Blättern. Jedes DIN-A4-Blatt muss oben rechts Ihre Matrikelnummer / und oder Namen tragen. Bitte schreiben Sie entweder Ihren Namen oder die Matrikelnummer, auf die Papiere. Es empfiehlt sich, dass Sie die Papiere schon vorab vorbereiten. 8. Der Raum, in dem sich der*die Studierende befindet, soll vor Beginn der Prüfung mit Hilfe der Kamera der aufsichtführenden Person gezeigt werden, um sicherzustellen, dass sich keine weiteren Personen oder unzulässigen Hilfsmittel in Reichweite befinden. 9. Es besteht die Möglichkeit, den*die Studierende*n auch während der Prüfung erneut aufzufordern, die Räumlichkeiten via Kamera der aufsichtführenden Person zu zeigen, um einen Täuschungsversuch auszuschließen. 10. Die Webcam und das Mikrophon müssen über die gesamte Dauer der Prüfung freigegeben werden. 11. Wenn externe Geräte (Maus/Tastatur) verwendet werden, sind diese vom Prüfling im Sichtbereich zu positionieren. 12. Eine Teilnahme an der Klausur ohne eingeschaltete Kamera/Webcam und Mikrophon ist nicht möglich. Außerdem sind während der Klausur Kopfhörer, Earbuds, Headsets, Smartwatches, Handys (außer als Kamera für die Aufsichtsperson) o.ä. nicht erlaubt. 13. Der Bildschirminhalt muss über die gesamte Dauer der Prüfung geteilt werden. 14. Die Aufsichtsperson legt fest ab wann Sie Ihre Lautsprecher ausschalten müssen 15. Die Aufsichtsperson deaktiviert zu Beginn der Prüfung die eigene Webcam und Mikrofon. 16. Eine Eingabe der*des Studierenden auf ihrem*seinem Endgerät, welches für die Videokonferenz verwendet wird, ist während der Prüfung nur für die Kontaktaufnahme mit der Aufsichtsperson erlaubt. 17. Die aufsichtführende Person fertigt über die Prüfung ein Protokoll an. Dieses Protokoll hat die technischen Rahmenbedingungen (insbesondere die Art der verwendeten Software, die Qualität der Übertragung, eventuelle Störungen, Aufklärungshinweise) sowie besondere Vorkommnisse zu dokumentieren. 18. Die jeweiligen Prüfungsausschüsse können weitergehende Regelungen zum Ablauf der schriftlichen Prüfungen (Klausuren) per Videokonferenzsystem treffen. Sie sollen den Prüflingen vor der Prüfung 4
entsprechende Informationen in geeigneter Form zur Verfügung stellen. 19. Screenshots (Bildschirmfotos), Abfotografieren oder andere Formen der eigenen elektronischen Datenaufzeichnung während der gesamten Prüfungszeit sowie die Verbreitung solcher Daten sind nicht erlaubt. 20. Der*die Studierende bleiben Sie bis zum Ende der Klausur im Zoom Meeting. Ihre Aufsichtsperson beendet das Zoom Meeting erst, nachdem jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin die Klausur übermittelt oder den/die Umschläge verklebt hat. 21. Das Klausur-Meeting betreten Sie bitte 15 Minuten vor dem offiziellen Klausurbeginn, damit potenzielle Unklarheiten geklärt werden können. 22. Wird die Aufgabenstellung erst im Online-Meeting bekannt gegeben, wird 5 Minuten vor dem offiziellen Prüfungsbeginn das entsprechende Meeting- Tool freigeschaltet, unter dem sich Ihre Klausur befindet. Sie können sofort mit dem Bearbeiten beginnen. Die Aufgabenstellung können Sie ausdrucken oder direkt vom Bildschirm ablesen. 23. Das „Toilettenmanagement“ erfolgt per akustischem Signal (z.B. Klatschen) an alle; es darf jeweils nur eine Person abwesend sein: Ab- und Rückmeldung von der Klausur durch akustisches Signal; Das Signal wird vorher abgesprochen. Nach Absprache kann auch eine Signalisierung über den Chat erfolgen. 24. Die Aufsichtsperson muss vor Beginn der Prüfung, die Systeme der Prüflinge auf externe Bildschirme/Monitore überprüfen. 5
§ 4 Umgang mit Störungen 1. Der*die Studierende stellt sicher, dass es während der Prüfungszeit nicht zu Störungen durch Dritte kommt. Während der Klausur darf kein Kontakt zu anderen Personen (außer zu den Aufsichtspersonen via Zoom-Chat) erfolgen. 2. Kommt es während der Prüfung zu einer von den Prüfungsbeteiligten nicht zu vertretenden Unterbrechung der Verbindung, hierdurch jedoch nicht zu einer erheblichen Störung der Prüfung, wird die Prüfung fortgeführt. 3. Sollte es zu so erheblichen Problemen in der Signalübertragung kommen, dass die Prüfung hierdurch in relevanter Weise beeinträchtigt wird, ist die Prüfung abzubrechen und zu wiederholen. Die Beurteilung, ob eine erhebliche Störung vorliegt, obliegt der aufsichtführenden Person. 4. Sollte der*die Studierende die Videokonferenz während der Prüfung abbrechen, ohne dass ein technischer Fehler nachweisbar ist, ist die Prüfung mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten. 5. Ist einer der gemäß § 3 Abs. 5 zugesendeten Umschläge schon vor Beginn der Aufsicht geöffnet worden, so wird dies von der aufsichtführenden Person als besonderes Vorkommnis und Abweichung vom Normalbetrieb protokolliert. Der Prüfling kann die Klausuraufgaben jedoch zunächst zu Ende bearbeiten. 6. Jegliche wesentliche Abweichungen vom Normalbetrieb werden vom Prüfungsausschuss dahingehend geprüft, ob diese als Täuschungsversuch zu werten ist. Die Feststellung der Wesentlichkeit einer Abweichung wird von der Aufsicht getroffen. 6
Bestätigung über die ordnungsgemäße Belehrung zu den Regularien zur Schriftlichen Prüfung (Klausur) per Videokonferenz Die Regelungen unter § 1 Räumliche Voraussetzungen wurden gelesen und akzeptiert Die Regelungen unter § 2 Technische Voraussetzungen Hardware und Software wurden gelesen und akzeptiert Die Regelungen unter § 3 Durchführungsbestimmungen wurden gelesen und akzeptiert Die Regelungen unter § 4 Umgang mit Störungen wurden gelesen und akzeptiert _______________________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift und Matrikel-nr. des/der zu prüfenden Studierenden Diese Seite bitte per Mail an: 7
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