ELSTER Die elektronische Steuererklärung - Steuerinformationen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Steuerinformationen ELSTER Die elektronische Steuererklärung Schnell – sicher – online
Vorwort 3 I n Bayern wird bereits jede vierte Einkommensteuerer– klärung elektronisch über ELSTER beim Finanzamt eingereicht. Viele Bürgerinnen und Bür- ger schätzen die elektronische Steuererklärung, die sowohl für die Anwender als auch für die Steuerverwaltung Vorteile mit sich bringt. ELSTER-Nutzer sparen sich zum Beispiel die Portokosten beziehungsweise den Weg ins Finanzamt; für die Steuerverwaltung entfällt die zeit- und kostenintensive Datenerfassung. Unser Ziel ist es, die ELSTER-Quote noch weiter zu steigern. Des- halb möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre die Möglichkeiten und Vorteile des ELSTER-Verfahrens vorstellen. Auf den angeführten In- ternetseiten können Sie sich noch weiter über die einzelnen The- men informieren. Seien Sie modern, nutzen Sie ELSTER! Georg Fahrenschon Franz Josef Pschierer Staatsminister Staatssekretär
4 Inhalt A. Begriffsbestimmung: ELSTER – ElsterFormular – ElsterOnline 6 B. ELSTER ist sicher 8 C. ELSTER für Arbeitnehmer 10 I. Voraussetzungen 10 II. Die Vorteile der elektronischen Steuererklärung im Überblick 10 1. Sicher 11 2. Schnell 11 3. Papierlos 12 D. ELSTER für Arbeitgeber und Unternehmer 14 I. Gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung 14 II. Voraussetzungen 15 III. ElsterFormular und ElsterOnline 16 IV. Nutzen und Vorteile der elektronischen Abgabe 17 V. ElsterLohn – Elektronische Lohnsteuer- bescheinigung 18
Inhalt 5 E. ELSTER für die Verwaltung 19 F. Die Registrierung im ElsterOnline-Portal 20 I. Online-Dienste: ELSTERBasis, ELSTERSpezial und ELSTERPlus 20 II. Registrierung in zwei Schritten 21 1. Schritt 1: Angaben zur Person 21 2. Schritt 2: Aktivierung und Zertifikat erzeugen sowie erstmaliges Login 22 G. Sicherheit durch Authentifizierung 23 H. Informationen und Hilfen 24
6 Steuerinformationen A. Begriffsbestimmung: ELSTER – ElsterFormular – ElsterOnline ELSTER – die elektronische Steuererklärung – ist ein Verfahren, mit dem eine strukturierte elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung möglich ist. ELSTER bietet Arbeitnehmern, Rent- nern, Pensionären, Unternehmern, Arbeitgebern und Steuerbera- tern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Über ELSTER können Sie unter anderem folgende Erklärungen elek- tronisch abgeben: • Einkommensteuererklärung • Einnahmenüberschussrechnung • Gewerbesteuererklärung • Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags • Umsatzsteuererklärung • Umsatzsteuer-Voranmeldung • Dauerfristverlängerung • Lohnsteuer-Anmeldung • Lohnsteuerbescheinigung Für die elektronische Übermittlung mittels ELSTER stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Abgabe der Steuererklärung und Steueranmeldung über Elster- Formular, das offizielle Programm der Steuerverwaltung. ElsterFormular gibt es auf CD-ROM kostenlos bei Ihrem Finanz- amt oder unter www.elsterformular.de zum Herunterladen. Über das Internet werden zudem Online-Updates zur Verfügung ge- stellt. Seit der Version ElsterFormular 2008/2009 sind alle For- mulare barrierefrei gestaltet.
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung 7 Die Nutzung von ElsterFormular ist frei von Lizenzgebühren. Mit ElsterFormular können Sie Ihre Steuererklärung am PC ausfüllen und die Daten anschließend verschlüsselt an die Steuerverwal- tung übermitteln. ElsterFormular ist eine reine Ausfüllsoftware mit Ausfüllhilfe, die keine steuerberatenden Funktionalitäten beinhaltet. Amtliche Anleitungstexte werden bei den Feldern an- geboten. Sollten Sie inhaltliche Fragen zu Ihrer Steuererklärung beziehungsweise Steueranmeldung haben, wenden Sie sich bit- te an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater. 2. Abgabe der Steuererklärung und Steueranmeldung über kom- merzielle Programme und Freeware, welche ELSTER unter- stützen. Eine Liste kommerzieller und freier Softwareprodukte, in die ELSTER integriert ist, finden Sie auf www.elster.de unter „Liste der Softwareprodukte“. 3. Abgabe direkt über das ElsterOnline-Portal, das Dienstleis tungsportal der Steuerverwaltung. Mit dem ElsterOnline-Portal wird ein personalisierter, barriere- freier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung angeboten. Nach einer Regis- trierung stehen unter anderem folgende Dienste beziehungswei- se Formulare zur Verfügung: • Umsatzsteuer-Voranmeldung • Lohnsteuer-Anmeldung • Kapitalertragsteuer-Anmeldung • Lohnsteuerbescheinigung • Zusammenfassende Meldung • Steuerkontoabfrage Die Dateneingabe erfolgt direkt im Internetbrowser. Das Herun terladen und Installieren umfangreicher Programme ist nicht mehr erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommen- steuererklärung derzeit nicht bei ElsterOnline eingeben können.
8 Steuerinformationen B. ELSTER ist sicher Steuerdaten sind persönlich und sensibel. Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder bekennen sich daher zu ihrer Verantwor- tung für IT-Sicherheit im Verfahren ELSTER. Der Schutz vertraulicher Informationen sowie die Gewährleistung der Verfügbarkeit und der Integrität aller im Rahmen von ELSTER zu verarbeitenden Daten so- wie deren Verarbeitungssysteme sind gewährleistet. IT-Sicherheit nach ISO 27001 Die ELSTER-Leistungen werden in einer nach ISO 27001 auf Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des BSI zertifizierten eigenen IT-Infra- struktur erbracht. Mit der Zertifizierung wird dokumentiert, dass für diese der IT-Grundschutz nach ISO 27001 vollständig implementiert wurde und dass die Auseinandersetzung mit IT-Sicherheitsthemen ein essentieller Bestandteil der Behördenphilosophie ist. Ihre Steuerdaten werden mit ELSTER von Ihrem PC über das Internet in das Rechenzentrum der Steuerverwaltung verschlüsselt übermit- telt. Hierfür wurde eine hybride Verschlüsselung gewählt, die dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entspricht. Zusätzlich kann zum Zweck der Authentifizierung des Datenüber- mittlers über das ElsterOnline-Portal ein elektronisches Zertifikat (elektronisches Schlüsselpaar) erzeugt werden. Das Zertifikat, das in Zukunft für alle ELSTER-Anwendungen genutzt werden soll, bietet höchste Sicherheit für Bürger und Steuerverwal- tung. Auf die eigenhändige Unterschrift wird verzichtet. Mit der neu- en Technik bietet Ihnen ElsterOnline ein Maximum an Datensicher- heit (vgl. Abschnitt G.).
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung 9 Das Internet ist mit seinen unzähligen Nutzern und seiner weltweiten Verfügbarkeit eine große Quelle für mögliche Angriffe auf die ange- schlossenen Rechner. Der wichtigste Schutz gegen Angriffe ist daher die umfassende Information über Gefährdungen und die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Deshalb sollten Sie auch die Sicherheit Ihres Systems im Auge haben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik publiziert unter www.bsi-fuer-buerger.de aktu- elle Informationen und Maßnahmen zur Anwendersicherheit.
10 Steuerinformationen C. ELSTER für Arbeitnehmer I. Voraussetzungen Um Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch mit dem Pro- gramm ElsterFormular via Internet an Ihr Finanzamt übermitteln zu können, benötigen Sie einen PC mit Internetzugang (ISDN be- ziehungsweise DSL empfohlen) und gegebenenfalls einen Drucker für den Ausdruck der sogenannten komprimierten Steuererklärung beziehungsweise des Übertragungsprotokolls. Systemvoraussetzungen: • Betriebssystem Windows 2000, XP, Vista oder Windows 7 • ein Anzeigeprogramm für PDF-Dokumente • mindestens 200 MB freien Speicherplatz auf Ihrer Festplatte • mindestens 512 MB Hauptspeicher • einen Prozessor ab 500 MHz Leistung Die Systemvoraussetzungen für andere auf dem Markt verfügbare Steuersoftware können hiervon abweichen. Es sind die entspre- chenden Herstellerangaben zu beachten. II. Die Vorteile der elektronischen Steuererklärung im Überblick Die Steuererklärung elektronisch abzugeben ist sicher, schnell und papierlos. Darüber hinaus bietet ELSTER jedoch noch weitere Vorteile: • Übernahme der Vorjahresdaten, soweit bereits ElsterFormular im Vorjahr benutzt wurde • Überprüfung der erklärten Daten auf formale Fehler • Berechnung der voraussichtlichen Steuer • sichere Übermittlung der Steuerdaten
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung 11 • papierlose Steuererklärung nach vorheriger Registrierung im In- ternet unter www.elsteronline.de • Vermeidung von Übertragungsfehlern • weniger Rückfragen und schnellere Bearbeitung durch das Fi- nanzamt • elektronische Bescheiddatenabholung • automatischer Bescheiddatenabgleich • Funktionen zur Unterstützung von Anwendern mit Sehschwäche 1. Sicher Ihre Daten übertragen Sie mit Hilfe der ELSTER-Funktion über das Internet. Zum Schutz des Steuergeheimnisses werden die Steu- erdaten verschlüsselt von Ihrem PC in das Rechenzentrum der Steuerverwaltung übermittelt (ElsterFormular). Die Leistungen von ELSTER werden in einer nach ISO 27001 auf Basis der IT-Grund- schutz-Kataloge des Bundesamts für Sicherheit in der Informati- onstechnik zertifizierten eigenen IT-Infrastruktur erbracht. Mit der Zertifizierung soll sowohl dokumentiert werden, dass für diese, vom Bayerischen Landesamt für Steuern und dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfü- gung gestellten Dienste der IT-Grundschutz nach ISO 27001 voll- ständig implementiert wurde und dass die Auseinandersetzung mit IT-Sicherheitsthemen ein essentieller Bestandteil der Ziele der Fi- nanzverwaltung ist (vgl. Abschnitt B.). 2. Schnell Ersparen Sie sich den Aufwand, Papiervordrucke zu beschaffen. Er- gänzen und ändern Sie bei Bedarf Ihre Eingaben am Bildschirm. So sparen Sie Zeit und schonen die Umwelt. Auch mit der Datenübernahme aus dem Vorjahr sparen Sie sich Zeit, da Sie gleichbleibende Daten nicht wieder neu eingeben müssen.
12 Steuerinformationen Die eingebauten Plausibilitätsprüfungen unterstützen Sie und ver- hindern unnötige Nachfragen. Durch die unverbindliche Steuerberechnung wissen Sie bereits vorab, mit welcher Erstattung beziehungsweise Nachzahlung Sie rechnen können. Mit der optionalen Bescheiddatenübermittlung sehen Sie eventu- elle Abweichungen von Ihrer Erklärung gleich auf einen Blick. Durch die bevorzugte Bearbeitung Ihrer ELSTER-Erklärung in Ihrem bayerischen Finanzamt erhalten Sie schneller Ihre Einkommensteu- ererstattung. 3. Papierlos Machen Sie Ihre Steuererklärung komplett papierlos, indem Sie Ihre Daten authentifiziert elektronisch übermitteln. Hierfür ist eine einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal notwendig. Die Au- thentifizierung ersetzt Ihre Unterschrift. Das notwendige Zertifikat ist kostenlos über das ElsterOnline-Portal erhältlich (zur Registrie- rung vgl. Abschnitt F. und zur Authentifizierung vgl. Abschnitt G.). Wenn Sie auf die Authentifizierung verzichten wollen, können Sie auch einfach die Daten elektronisch übermitteln, eine sogenann- te komprimierte Steuererklärung ausdrucken und unterschrieben einreichen. Belege sind – mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Be- lege – nur auf Anforderung durch Ihr Finanzamt vorzulegen. Auf- grund rechtlicher Vorschriften sind zwingend einzureichen: • Bescheinigung über Lohnersatzleistungen • Unterlagen über die Gewinnermittlung • Steuerbescheinigung für Kapitalerträge • Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern • Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung)
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung 13 • Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen • Nachweis der Behinderung • Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit • soweit die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nicht durch den Ar- beitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden: die Lohnsteuerkarte beziehungsweise die besondere Lohnsteu- erbescheinigung • Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen • Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge Belege über Arbeitsmittel oder Nachweise über Beiträge an Be- rufsverbände, Bestätigungen zu Lebens- oder Haftpflichtversiche- rungen und der von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigte Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung müssen nicht eingereicht werden. Ebenso müssen bei Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen und Kinderbetreuungen die Rechnungen und Nachweise über den Zahlungseingang auf das Konto des Leistungs- erbringers nicht übermittelt werden. Diese Unterlagen sind aber bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufzubewahren und dem Finanzamt auf Verlangen vorzulegen. Wenn außergewöhnliche oder erstmalige Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, wird eine sofortige Belegeinreichung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall.
14 Steuerinformationen D. ELSTER für Arbeitgeber und Unternehmer I. Gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung Für Arbeitgeber und Unternehmer besteht die gesetzliche Verpflich- tung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Kapitalertragsteuer-Anmeldungen elektronisch nach Maßga- be der StDÜV an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Die für die Übermittlung notwendigen Schnittstellen stellt die Steuerverwal- tung mit ELSTER unentgeltlich zur Verfügung. Zur Vermeidung von unbilligen Härten kann das zuständige Finanzamt auf Antrag die Abgabe von Steueranmeldungen in Papierform weiterhin zulassen. Ein Härtefall kann vorliegen, wenn und solange es dem Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer nicht zumutbar ist, die technischen Voraussetzungen einzurichten, die für die Übermittlung der elektro- nischen Lohnsteuer-Anmeldung beziehungsweise Umsatzsteuer- Voranmeldung erforderlich sind. Die Lohnsteuerbescheinigung ist ebenfalls verpflichtend elektro- nisch abzugeben. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind lediglich Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die aus- schließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäf- tigung im Privathaushalt beschäftigen. Dieser Personenkreis kann die Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte weiterhin manuell ausfüllen. Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen ab dem Kalender- jahr 2009 und Kapitalertragsteuer-Anmeldungen können nur noch authentifiziert übermittelt werden, um den erhöhten Sicherheitsan- forderungen und dem Stand der Technik Rechnung zu tragen. Für die authentifizierte Übermittlung ist eine Registrierung am Elster– Online-Portal notwendig (vgl. Abschnitte F. und G.).
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung 15 Die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung be- trifft derzeit nicht die Abgabe der Einkommensteuererklärung, der Umsatzsteuererklärung, des Antrags auf Dauerfristverlängerung, der Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie der Gewerbesteu- ererklärung. II. Voraussetzungen Für die elektronische Datenübermittlung mit ElsterFormular benö- tigen Sie einen PC mit Internetanschluss (ISDN beziehungsweise DSL empfohlen) und gegebenenfalls einen Drucker. Systemvoraussetzungen: • Betriebssystem Windows 2000, XP, Vista oder Windows 7 • ein Anzeigeprogramm für PDF-Dokumente • mindestens 200 MB freien Speicherplatz auf Ihrer Festplatte • mindestens 512 MB Hauptspeicher • einen Prozessor ab 500 MHz Leistung Für die Nutzung des ElsterOnline-Portals gelten folgende System- voraussetzungen: • Betriebssystem ab Windows XP, ab MAC OS X 10.5 oder Linux Ubuntu • Java 2 Runtime Environment, Standard Edition (J2SE JRE), min- destens Version 5.0 • Prozessor mit 500 MHz oder vergleichbar • 128 MB Arbeitsspeicher, empfohlen 256 MB • mindestens 100 MB freier Festplattenspeicher • Grafikkarte mit mindestens 256 Farben und einer Auflösung von 800 x 600 Punkten, empfohlen wird eine Auflösung von 1.024 x 768 Punkten • gegebenenfalls USB-Anschluss, nur bei Registrierungsart ELSTERSpezial (Sicherheitsstick) Außerdem ist eine gültige Steuernummer erforderlich. Auf dem Markt ist zahlreiche kommerzielle und freie Steuersoftware verfüg-
16 Steuerinformationen bar, deren Systemvoraussetzungen hiervon abweichen können. Es sind die entsprechenden Herstellerangaben zu beachten. III. ElsterFormular und ElsterOnline Mit dem kostenlosen Programm der Steuerverwaltung ElsterFor- mular können Sie • die Einkommensteuererklärung, • die Einnahmenüberschussrechnung, • die Umsatzsteuererklärung, • die Gewerbesteuererklärung, • die Umsatzsteuer-Voranmeldung, • den Antrag auf Dauerfristverlängerung, • die Anmeldung der Sondervorauszahlung, • die Lohnsteuer-Anmeldung und • die Lohnsteuerbescheinigung auf dem PC erstellen und elektronisch via Internet an Ihr Finanzamt übermitteln. Wenn keine Sicherheitsauthentifizierung verwendet wird (vgl. Ab- schnitt G.), muss bei der Einkommensteuererklärung, Einnahmen- überschussrechnung, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuer- erklärung nach der elektronischen Übermittlung die sogenannte komprimierte Steuererklärung gedruckt werden. Unterschreiben Sie die komprimierte Steuererklärung und schicken Sie diese zu- sammen mit den erforderlichen Belegen an das zuständige Finanz- amt. Sie können sich aber auch bei ElsterOnline registrieren und nach Erhalt des elektronischen Zertifikats dort • die Umsatzsteuer-Voranmeldung, • den Antrag auf Dauerfristverlängerung, • die Anmeldung der Sondervorauszahlung, • die Lohnsteuer-Anmeldung,
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung 17 • die Lohnsteuerbescheinigung, • die Zusammenfassende Meldung und • die Kapitalertragsteuer-Anmeldung online ausfüllen und abgeben. Ein Ausdruck auf Papier oder die umfassende Installation von Software ist nicht mehr notwendig. Für die Registrierung benötigt man etwa eine Woche, da Ihnen per Post ein Anschreiben mit Aktivierungs-Code zugesandt wird. Das Zertifikat, das Sie im Rahmen dieser Registrierung erhalten, bietet sowohl Ihnen als auch der Steuerverwaltung höchste Sicherheit (vgl. Abschnitt F.). Aus Sicherheitsgründen können Lohnsteuerbescheinigungen und Kapitalertragsteuer-Anmeldungen nur noch authentifiziert über- mittelt werden (vgl. Abschnitte F. und G.). IV. Nutzen und Vorteile der elektronischen Abgabe Neben der bevorzugten Bearbeitung bei der Einkommensteuerer- klärung bietet die elektronische Steuererklärung weitere Vorteile gegenüber der „Papiererklärung“: • Bereits zum Übermittlungszeitpunkt werden die Daten auf for- male Richtigkeit geprüft, so dass es zu deutlich weniger Rück- fragen durch die Finanzämter kommt. • Aufgrund der bereits erfassten Daten verringert sich in der Re- gel die Bearbeitungszeit mit der Folge, dass Sie Ihren Steuerbe- scheid schneller erhalten. • Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung über ELSTER ist die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund ge- setzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, nur auf Anforderung durch das Finanzamt erforderlich. Diese Unterlagen müssen allerdings bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahrt werden. Sie müssen dem Finanzamt auf Verlangen vorgelegt werden.
18 Steuerinformationen • Übernahme der Vorjahresdaten, soweit bereits ElsterFormular im Vorjahr benutzt wurde • Berechnung der voraussichtlichen Steuer • sichere Übermittlung der Steuerdaten • elektronische Bescheiddatenabholung • automatischer Bescheiddatenabgleich • Funktionen zur Unterstützung von Anwendern mit Sehschwäche V. ElsterLohn – Elektronische Lohnsteuer- bescheinigung Arbeitgeber sind verpflichtet, Lohnsteuerbescheinigungen spä- testes bis zum 28. Februar des Folgejahres nach amtlich vorge- schriebenem Datensatz und auf elektronischem Weg authentifi- ziert an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Für die authentifi- zierte Übermittlung ist eine Registrierung im ElsterOnline-Portal notwendig, über DATEV entfällt eine Registrierung im Portal (vgl. Abschnitte F. und G.). Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist der erste Schritt zur Abschaffung der Papierlohnsteuerkarte. Ab dem Jahr 2012 wer- den die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale in einer zentralen Datenbank bereitgestellt.
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung 19 E. ELSTER für die Verwaltung ELSTER bietet auch anderen Behörden die Möglichkeit, sensible Daten elektronisch via Internet mit der Steuerverwaltung auszutau- schen. ELSTER ermöglicht dabei, Daten von der Steuerverwaltung abzuholen, aber auch Daten elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Dazu bietet die Steuerverwaltung das kostenlose Programm ElsterFT an. ElsterFT ist die Filetransfer-Software der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern, die durch moderne Verschlüsselungs- und Komprimierungstechniken für den sicheren elektronischen Austausch sensibler Daten mit der Steuerverwal- tung sorgt. Ziel ist es, bisherige Datenwege wie Magnetband, Dis- kette oder Papier abzulösen und durch flexible und sichere elektro- nische Wege zu ersetzen. ElsterFT bietet derzeit folgende Funktionen: • Download von verfahrensabhängigen Formularen • Erstellen von Sende- und Abholaufträgen mittels Formulareinga- be • sichere und dem Stand der Technik entsprechende Übertragung der Daten via Internet oder DOI/TESTA-Netz an die Steuerver- waltung; die Verschlüsselung erfolgt über ein hybrides Verfah- ren unter Verwendung der Verfahren RSA (2048 Bit) und 3DES (112 Bit) • Kontrolle über Monitor- und Protokollfunktionen Vor der Nutzung von ElsterFT müssen Sie eine Registrierung durch- führen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.elster.de in der Rubrik „Verwaltungen“.
20 Steuerinformationen F. Die Registrierung im ElsterOnline-Portal Mit ElsterOnline können Sie viele Steuerbelange direkt und bequem am Computer erledigen - ganz ohne Ausdruck, Formulare und Post- versand. Dieser Service kann nach der Registrierung von Privatper- sonen und Unternehmern genauso wie von Steuerberatern, Lohn- steuerhilfevereinen und Stellvertretern von Unternehmen genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Java Runtime Environment (JRE) auf Ihrem Computer installiert sein muss, wenn Sie ElsterOnline nut- zen möchten. DSL wird empfohlen, ISDN ist bedingt einsetzbar, ein analoger Internetzugang ist nicht empfehlenswert. I. Online-Dienste: ELSTERBasis, ELSTERSpezial und ELSTERPlus Nach der Registrierung stehen Ihnen abhängig von der Art des Logins und der damit verbundenen Sicherheitsstufe unterschied- liche Dienste bei ElsterOnline zur Verfügung: ELSTERBasis: Hier erhalten Sie ein kostenloses Software-Zertifi- kat. Die sichere Speicherung und die Wahl des Speicherortes der Zertifikatsdatei (zum Beispiel USB-Stick) obliegen hierbei dem Be- nutzer. ELSTERSpezial: Hier wird ein spezieller USB-Stick mit Sicherheits- prozessor (so genannter Sicherheitsstick) personalisiert. Zertifikat und Schlüssel werden manipulationssicher im Sicherheitsstick ge- speichert.
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung 21 ELSTERPlus: Hier können sich Besitzer einer Signaturkarte regis- trieren. Eine Liste der aktuell zugelassenen Signaturkarten finden Sie unter https://www.elsteronline.de im Internet. Die Registrierung selbst ist kostenlos. Lediglich für den Erwerb des Sicherheitssticks oder einer Signaturkarte fallen Kosten an. Mit diesen Lösungen werden unterschiedliche Sicherheitsstufen und Verwendungsmöglichkeiten realisiert. Für eine papierlose Ein- kommensteuererklärung genügt in der Regel ELSTERBasis. II. Registrierung in zwei Schritten Im Folgenden wird die Registrierung für ELSTERBasis näher erläu- tert. Die Registrierungsarten ELSTERSpezial und ELSTERPlus erfol- gen ähnlich. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Registrierung bei ElsterOnline in zwei Schritten: 1. Schritt 1: Angaben zur Person Die Registrierung erfolgt verschlüsselt im ElsterOnline-Portal un- ter https://www.elsteronline.de. Wählen Sie die Option „Persön- liches Zertifikat“ und geben Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Steuernummer an. Außerdem wird Ihre E-Mail-Adresse erfasst. Bei der Eingabe Ihrer persönlichen Daten müssen Sie auch eine Si- cherheitsabfrage aus den vorgegebenen Fragestellungen auswählen und beantworten. Die Sicherheitsabfrage dient Ihnen später dazu, Ihren persönlichen Zugang zum ElsterOnline-Portal zu löschen oder Zertifikate Ihres zu erwerbenden Software-Schlüssels zu widerru- fen. Nur Sie und das ElsterOnline-Portal wissen, welche Frage und welche Antwort die Löschung Ihres persönlichen Zugangs ermög licht und sollte an keine dritte Person weitergegeben werden.
22 Steuerinformationen Nach der Dateneingabe empfangen Sie eine E-Mail, die Sie bestä- tigen müssen. Anschließend erhalten Sie per E-Mail eine „Aktivie- rungs-ID“ sowie per Brief-Post einen „Aktivierungs-Code“. Letzte- rer wird von der Steuerverwaltung Ihres Landes an Ihre postalische Adresse verschickt, die die Steuerverwaltung zu Ihrer Steuernum- mer gespeichert hat. Sobald Ihnen beide Aktivierungsdaten vorlie- gen, können Sie mit der Registrierung fortfahren. 2. Schritt 2: Aktivierung und Zertifikat erzeugen sowie erstmaliges Login Um die Registrierung fortzusetzen, geben Sie die Aktivierungs-ID und den Aktivierungs-Code im ElsterOnline-Portal ein. Daraufhin werden Ihr persönliches Zertifikat und die Schlüssel generiert, die für die papierlose Übermittlung von Steuererklärungen (Authenti- fizierung, Ver- und Entschlüsselung) benötigt werden. Dieser Vor- gang kann je nach Internet-Anbindung mehrere Minuten dauern. Haben Sie daher bitte Geduld und brechen den Vorgang nicht ab. Nun erfolgt das erstmalige Login bei ElsterOnline. Hier vervollstän- digen Sie Ihre Personalisierung und schließen damit die Registrie- rung ab. Ab sofort können Sie Ihre Steuererklärungen papierlos versenden. Bewahren Sie Ihre Zertifikats-PIN beziehungsweise die Antwort Ih- rer Sicherheitsabfrage nicht zusammen mit dem Zertifikat auf. So können Sie einen Missbrauch Ihres Zertifikats durch unberechtigte Personen verhindern. Geben Sie weder Ihr Zertifikat noch Ihre Re- gistrierungsdaten an dritte Personen weiter. Nach einem Verlust des Zertifikats sollte das Benutzerkonto ge- löscht werden. Ein neues Zertifikat muss beantragt werden.
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung 23 G. Sicherheit durch Authentifizierung Bei der Authentifizierung übermitteln Sie die Daten mit einem elek- tronischen Zertifikat versehen an die Steuerverwaltung: papierlos und ohne persönliche Unterschrift. Anhand des zur Authentifizie- rung verwendeten Zertifikats weisen Sie sich gegenüber der Steu- erverwaltung zweifelsfrei als Datenübermittler aus. Die Authentifi- zierung eines registrierten Benutzers gegenüber dem ElsterOnline- Portal basiert auf einer Public-Key-Infrastruktur. Sie trägt somit den erhöhten Sicherheitsanforderungen und dem Stand der Tech- nik Rechnung. Dieses Übermittlungsverfahren gewährleistet ein Maximum an Datensicherheit. Um Daten authentifiziert übermitteln zu können, müssen Sie sich einmalig im ElsterOnline-Portal registrieren (vgl. Abschnitt F.). Die Authentifizierung kann unter anderem für folgende Datenüber- mittlungen an die Steuerverwaltung genutzt werden: • Lohnsteuer-Anmeldung • Umsatzsteuer-Voranmeldung • Jahreserklärung für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Ge- werbesteuer Authentifiziert übermittelt werden müssen aus Sicherheitsgründen die • Lohnsteuerbescheinigungen und • Kapitalertragsteuer-Anmeldungen.
24 Steuerinformationen H. Informationen und Hilfen Weiterführende Informationen und Hilfen zu ELSTER, ElsterFormu- lar und zum ElsterOnline-Portal erhalten Sie unter www.elster.de im Internet. Um Ihre Unterstützung bei ELSTER noch zielgerichteter zu gestal- ten, wurde im Internet ein ELSTER-Informations- und Auskunftssys tem (ELIAS) eingerichtet. ELIAS finden Sie auf www.elster.de bei „ELIAS fragen“. Eine Liste kommerzieller und freier Softwareprodukte, in die ELS TER integriert ist, finden Sie auf www.elster.de unter „Liste der Softwareprodukte“. Zudem steht in jedem Finanzamt ein Ansprechpartner für Fragen bezüglich ELSTER zur Verfügung.
Abkürzungen 25 Abs. Absatz AO Abgabenordnung BayDSG Bayerisches Datenschutzgesetz BDSG Bundesdatenschutzgesetz BGBl. Bundesgesetzblatt BMF Bundesministerium der Finanzen BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik EStG Einkommensteuergesetz ISO Internationale Organisation für Normung IT Informationstechnik MB Megabyte MHz Megahertz StDAV Steuerdaten-Abrufverordnung StDÜV Steuerdaten-Übermittlungsverordnung UStG Umsatzsteuergesetz vgl. vergleiche
26 Steuerinformationen
Hinweise 27 Diese Druckschrift wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsar beit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf we- der von den Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwer bung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an In- formationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Partei nahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Grup- pen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Bei publizistischer Verwertung Angabe der Quelle und Übersen- dung eines Belegexemplars erbeten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehal ten. Die Broschüre wird kostenlos abgegeben, jede entgeltliche Wei tergabe ist untersagt.
28 Impressum Herausgeber Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Presse und Öffentlichkeitsarbeit Odeonsplatz 4 80539 München E-Mail info@stmf.bayern.de Internet www.stmf.bayern.de Rechtsstand Januar 2010 1. Auflage 2010 Titelbild PantherMedia/Yuri Arcurs Druck Volkhardt Caruna Medien, Amorbach Inhalt gedruckt auf Recyclingpapier. Weitergehende Informationen zum Thema „ELSTER – Die elektro- nische Steuererklärung“ geben die Finanzämter. Wollen Sie mehr über die Arbeit der Bayerischen Staatsregierung wissen? BAYERN | DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Im Internet unter www.servicestelle.bayern.de oder per Mail unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Inter- netquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Diese Broschüre wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden.
Sie können auch lesen