ELSTER Die elektronische Steuererklärung - Steuerinformationen

Die Seite wird erstellt Darian Ernst
 
WEITER LESEN
Bayerisches Staatsministerium
                          der Finanzen

Steuerinformationen
                 ELSTER
       Die elektronische
        Steuererklärung
Schnell – sicher – online
Vorwort   3

I n Bayern wird bereits jede
  vierte Einkommensteuerer–
klärung elektronisch über
ELSTER beim Finanzamt eingereicht. Viele Bürgerinnen und Bür-
ger schätzen die elektronische Steuererklärung, die sowohl für
die Anwender als auch für die Steuerverwaltung Vorteile mit sich
bringt. ELSTER-Nutzer sparen sich zum Beispiel die Portokosten
beziehungsweise den Weg ins Finanzamt; für die Steuerverwaltung
entfällt die zeit- und kostenintensive Datenerfassung.

Unser Ziel ist es, die ELSTER-Quote noch weiter zu steigern. Des-
halb möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre die Möglichkeiten und
Vorteile des ELSTER-Verfahrens vorstellen. Auf den angeführten In-
ternetseiten können Sie sich noch weiter über die einzelnen The-
men informieren. Seien Sie modern, nutzen Sie ELSTER!

Georg Fahrenschon                       Franz Josef Pschierer
Staatsminister                          Staatssekretär
4   Inhalt

             A. Begriffsbestimmung:
                ELSTER – ElsterFormular – ElsterOnline 6

             B. ELSTER ist sicher                              8

             C. ELSTER für Arbeitnehmer                       10
                I. Voraussetzungen                            10

               II.   Die Vorteile der elektronischen
             		      Steuererklärung im Überblick             10
               1.    Sicher                                   11
               2.    Schnell                                  11
               3.    Papierlos                                12

             D. ELSTER für Arbeitgeber und
                Unternehmer                                   14
               I. Gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen
             		 Übermittlung                                   14

                II. Voraussetzungen                           15

                III. ElsterFormular und ElsterOnline          16

               IV. Nutzen und Vorteile der elektronischen
             		 Abgabe                                        17

               V. ElsterLohn – Elektronische Lohnsteuer-
             		 bescheinigung                                 18
Inhalt   5

E. ELSTER für die Verwaltung                                   19

F. Die Registrierung im ElsterOnline-Portal 20
  I. Online-Dienste: ELSTERBasis, ELSTERSpezial
		 und ELSTERPlus                               20

  II.   Registrierung in zwei Schritten                        21
  1.    Schritt 1: Angaben zur Person                          21
  2.    Schritt 2: Aktivierung und Zertifikat erzeugen sowie
		      erstmaliges Login                                      22

G. Sicherheit durch Authentifizierung                          23

H. Informationen und Hilfen                                    24
6   Steuerinformationen

          A. Begriffsbestimmung:
                  ELSTER – ElsterFormular –
               ElsterOnline

          ELSTER – die elektronische Steuererklärung – ist ein Verfahren,
          mit dem eine strukturierte elektronische Kommunikation mit der
          Finanzverwaltung möglich ist. ELSTER bietet Arbeitnehmern, Rent-
          nern, Pensionären, Unternehmern, Arbeitgebern und Steuerbera-
          tern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch
          via Internet an das Finanzamt zu übermitteln.

          Über ELSTER können Sie unter anderem folgende Erklärungen elek-
          tronisch abgeben:

          •   Einkommensteuererklärung
          •   Einnahmenüberschussrechnung
          •   Gewerbesteuererklärung
          •   Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags
          •   Umsatzsteuererklärung
          •   Umsatzsteuer-Voranmeldung
          •   Dauerfristverlängerung
          •   Lohnsteuer-Anmeldung
          •   Lohnsteuerbescheinigung

          Für die elektronische Übermittlung mittels ELSTER stehen Ihnen
          drei Möglichkeiten zur Verfügung:

          1. Abgabe der Steuererklärung und Steueranmeldung über Elster-
             Formular, das offizielle Programm der Steuerverwaltung.

              ElsterFormular gibt es auf CD-ROM kostenlos bei Ihrem Finanz-
              amt oder unter www.elsterformular.de zum Herunterladen. Über
              das Internet werden zudem Online-Updates zur Verfügung ge-
              stellt. Seit der Version ElsterFormular 2008/2009 sind alle For-
              mulare barrierefrei gestaltet.
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung   7

  Die Nutzung von ElsterFormular ist frei von Lizenzgebühren. Mit
  ElsterFormular können Sie Ihre Steuererklärung am PC ausfüllen
  und die Daten anschließend verschlüsselt an die Steuerverwal-
  tung übermitteln. ElsterFormular ist eine reine Ausfüllsoftware
  mit Ausfüllhilfe, die keine steuerberatenden Funktionalitäten
  beinhaltet. Amtliche Anleitungstexte werden bei den Feldern an-
  geboten. Sollten Sie inhaltliche Fragen zu Ihrer Steuererklärung
  beziehungsweise Steueranmeldung haben, wenden Sie sich bit-
  te an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

2. Abgabe der Steuererklärung und Steueranmeldung über kom-
   merzielle Programme und Freeware, welche ELSTER unter-
   stützen.

  Eine Liste kommerzieller und freier Softwareprodukte, in die
  ELS­TER integriert ist, finden Sie auf www.elster.de unter „Liste
  der Softwareprodukte“.

3. Abgabe direkt über das ElsterOnline-Portal, das Dienstleis­
   tungsportal der Steuerverwaltung.

  Mit dem ElsterOnline-Portal wird ein personalisierter, barriere-
  freier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen
  Diensten der Steuerverwaltung angeboten. Nach einer Regis-
  trierung stehen unter anderem folgende Dienste beziehungswei-
  se Formulare zur Verfügung:

  •   Umsatzsteuer-Voranmeldung
  •   Lohnsteuer-Anmeldung
  •   Kapitalertragsteuer-Anmeldung
  •   Lohnsteuerbescheinigung
  •   Zusammenfassende Meldung
  •   Steuerkontoabfrage

  Die Dateneingabe erfolgt direkt im Internetbrowser. Das Herun­
  terladen und Installieren umfangreicher Programme ist nicht
  mehr erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommen-
  steuererklärung derzeit nicht bei ElsterOnline eingeben können.
8   Steuerinformationen

          B. ELSTER ist sicher

          Steuerdaten sind persönlich und sensibel. Die Steuerverwaltungen
          des Bundes und der Länder bekennen sich daher zu ihrer Verantwor-
          tung für IT-Sicherheit im Verfahren ELSTER. Der Schutz vertraulicher
          Informationen sowie die Gewährleistung der Verfügbarkeit und der
          Integrität aller im Rahmen von ELSTER zu verarbeitenden Daten so-
          wie deren Verarbeitungssysteme sind gewährleistet.

          IT-Sicherheit nach ISO 27001
          Die ELSTER-Leistungen werden in einer nach ISO 27001 auf Basis
          der IT-Grundschutz-Kataloge des BSI zertifizierten eigenen IT-Infra-
          struktur erbracht. Mit der Zertifizierung wird dokumentiert, dass für
          diese der IT-Grundschutz nach ISO 27001 vollständig implementiert
          wurde und dass die Auseinandersetzung mit IT-Sicherheitsthemen
          ein essentieller Bestandteil der Behördenphilosophie ist.

          Ihre Steuerdaten werden mit ELSTER von Ihrem PC über das Internet
          in das Rechenzentrum der Steuerverwaltung verschlüsselt übermit-
          telt. Hierfür wurde eine hybride Verschlüsselung gewählt, die dem
          aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entspricht.

          Zusätzlich kann zum Zweck der Authentifizierung des Datenüber-
          mittlers über das ElsterOnline-Portal ein elektronisches Zertifikat
          (elektronisches Schlüsselpaar) erzeugt werden.

          Das Zertifikat, das in Zukunft für alle ELSTER-Anwendungen genutzt
          werden soll, bietet höchste Sicherheit für Bürger und Steuerverwal-
          tung. Auf die eigenhändige Unterschrift wird verzichtet. Mit der neu-
          en Technik bietet Ihnen ElsterOnline ein Maximum an Datensicher-
          heit (vgl. Abschnitt G.).
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung   9

Das Internet ist mit seinen unzähligen Nutzern und seiner weltweiten
Verfügbarkeit eine große Quelle für mögliche Angriffe auf die ange-
schlossenen Rechner. Der wichtigste Schutz gegen Angriffe ist daher
die umfassende Information über Gefährdungen und die Umsetzung
von Sicherheitsmaßnahmen. Deshalb sollten Sie auch die Sicherheit
Ihres Systems im Auge haben. Das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik publiziert unter www.bsi-fuer-buerger.de aktu-
elle Informationen und Maßnahmen zur Anwendersicherheit.
10   Steuerinformationen

           C. ELSTER für Arbeitnehmer

           I.   Voraussetzungen
           Um Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch mit dem Pro-
           gramm ElsterFormular via Internet an Ihr Finanzamt übermitteln
           zu können, benötigen Sie einen PC mit Internetzugang (ISDN be-
           ziehungsweise DSL empfohlen) und gegebenenfalls einen Drucker
           für den Ausdruck der sogenannten komprimierten Steuererklärung
           beziehungsweise des Übertragungsprotokolls.

           Systemvoraussetzungen:
           • Betriebssystem Windows 2000, XP, Vista oder Windows 7
           • ein Anzeigeprogramm für PDF-Dokumente
           • mindestens 200 MB freien Speicherplatz auf Ihrer Festplatte
           • mindestens 512 MB Hauptspeicher
           • einen Prozessor ab 500 MHz Leistung

           Die Systemvoraussetzungen für andere auf dem Markt verfügbare
           Steuersoftware können hiervon abweichen. Es sind die entspre-
           chenden Herstellerangaben zu beachten.

           II. Die Vorteile der elektronischen
               Steuererklärung im Überblick

           Die Steuererklärung elektronisch abzugeben ist sicher, schnell
           und papierlos. Darüber hinaus bietet ELSTER jedoch noch weitere
           Vorteile:
           • Übernahme der Vorjahresdaten, soweit bereits ElsterFormular
              im Vorjahr benutzt wurde
           • Überprüfung der erklärten Daten auf formale Fehler
           • Berechnung der voraussichtlichen Steuer
           • sichere Übermittlung der Steuerdaten
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung   11

• papierlose Steuererklärung nach vorheriger Registrierung im In-
  ternet unter www.elsteronline.de
• Vermeidung von Übertragungsfehlern
• weniger Rückfragen und schnellere Bearbeitung durch das Fi-
  nanzamt
• elektronische Bescheiddatenabholung
• automatischer Bescheiddatenabgleich
• Funktionen zur Unterstützung von Anwendern mit Sehschwäche

1. Sicher

Ihre Daten übertragen Sie mit Hilfe der ELSTER-Funktion über das
Internet. Zum Schutz des Steuergeheimnisses werden die Steu-
erdaten verschlüsselt von Ihrem PC in das Rechenzentrum der
Steuerverwaltung übermittelt (ElsterFormular). Die Leistungen von
ELSTER werden in einer nach ISO 27001 auf Basis der IT-Grund-
schutz-Kataloge des Bundesamts für Sicherheit in der Informati-
onstechnik zertifizierten eigenen IT-Infrastruktur erbracht. Mit der
Zertifizierung soll sowohl dokumentiert werden, dass für diese,
vom Bayerischen Landesamt für Steuern und dem Rechenzentrum
der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfü-
gung gestellten Dienste der IT-Grundschutz nach ISO 27001 voll-
ständig implementiert wurde und dass die Auseinandersetzung mit
IT-Sicherheitsthemen ein essentieller Bestandteil der Ziele der Fi-
nanzverwaltung ist (vgl. Abschnitt B.).

2. Schnell

Ersparen Sie sich den Aufwand, Papiervordrucke zu beschaffen. Er-
gänzen und ändern Sie bei Bedarf Ihre Eingaben am Bildschirm. So
sparen Sie Zeit und schonen die Umwelt.

Auch mit der Datenübernahme aus dem Vorjahr sparen Sie sich Zeit,
da Sie gleichbleibende Daten nicht wieder neu eingeben müssen.
12   Steuerinformationen

           Die eingebauten Plausibilitätsprüfungen unterstützen Sie und ver-
           hindern unnötige Nachfragen.

           Durch die unverbindliche Steuerberechnung wissen Sie bereits
           vor­ab, mit welcher Erstattung beziehungsweise Nachzahlung Sie
           rechnen können.

           Mit der optionalen Bescheiddatenübermittlung sehen Sie eventu-
           elle Abweichungen von Ihrer Erklärung gleich auf einen Blick.

           Durch die bevorzugte Bearbeitung Ihrer ELSTER-Erklärung in Ihrem
           bayerischen Finanzamt erhalten Sie schneller Ihre Einkommensteu-
           ererstattung.

           3. Papierlos

           Machen Sie Ihre Steuererklärung komplett papierlos, indem Sie
           Ihre Daten authentifiziert elektronisch übermitteln. Hierfür ist eine
           einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal notwendig. Die Au-
           thentifizierung ersetzt Ihre Unterschrift. Das notwendige Zertifikat
           ist kostenlos über das ElsterOnline-Portal erhältlich (zur Registrie-
           rung vgl. Abschnitt F. und zur Authentifizierung vgl. Abschnitt G.).

           Wenn Sie auf die Authentifizierung verzichten wollen, können Sie
           auch einfach die Daten elektronisch übermitteln, eine sogenann-
           te komprimierte Steuererklärung ausdrucken und unterschrieben
           einreichen.

           Belege sind – mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Be-
           lege – nur auf Anforderung durch Ihr Finanzamt vorzulegen. Auf-
           grund rechtlicher Vorschriften sind zwingend einzureichen:

           •   Bescheinigung über Lohnersatzleistungen
           •   Unterlagen über die Gewinnermittlung
           •   Steuerbescheinigung für Kapitalerträge
           •   Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
           •   Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung)
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung   13

• Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen
• Nachweis der Behinderung
• Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
• soweit die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nicht durch den Ar-
  beitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden:
  die Lohnsteuerkarte beziehungsweise die besondere Lohnsteu-
  erbescheinigung
• Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
• Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge

Belege über Arbeitsmittel oder Nachweise über Beiträge an Be-
rufsverbände, Bestätigungen zu Lebens- oder Haftpflichtversiche-
rungen und der von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigte Ausdruck der
elektronischen Lohnsteuerbescheinigung müssen nicht eingereicht
werden. Ebenso müssen bei Inanspruchnahme von haushaltsnahen
Dienstleis­tungen und Kinderbetreuungen die Rechnungen und
Nachweise über den Zahlungseingang auf das Konto des Leistungs-
erbringers nicht übermittelt werden. Diese Unterlagen sind aber bis
zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufzubewahren und dem
Finanzamt auf Verlangen vorzulegen. Wenn außergewöhnliche oder
erstmalige Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, wird eine
sofortige Belegeinreichung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei
beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer
doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen
Arbeitszimmers der Fall.
14   Steuerinformationen

           D. ELSTER für Arbeitgeber und
                Unternehmer

           I.   Gesetzliche Verpflichtung zur
                elektronischen Übermittlung

           Für Arbeitgeber und Unternehmer besteht die gesetzliche Verpflich-
           tung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen
           und Kapitalertragsteuer-Anmeldungen elektronisch nach Maßga-
           be der StDÜV an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Die für die
           Übermittlung notwendigen Schnittstellen stellt die Steuerverwal-
           tung mit ELSTER unentgeltlich zur Verfügung. Zur Vermeidung von
           unbilligen Härten kann das zuständige Finanzamt auf Antrag die
           Abgabe von Steueranmeldungen in Papierform weiterhin zulassen.
           Ein Härtefall kann vorliegen, wenn und solange es dem Arbeitgeber
           beziehungsweise Unternehmer nicht zumutbar ist, die technischen
           Voraussetzungen einzurichten, die für die Übermittlung der elektro-
           nischen Lohnsteuer-Anmeldung beziehungsweise Umsatzsteuer-
           Voranmeldung erforderlich sind.

           Die Lohnsteuerbescheinigung ist ebenfalls verpflichtend elektro-
           nisch abzugeben. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind
           lediglich Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die aus-
           schließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäf-
           tigung im Privathaushalt beschäftigen. Dieser Personenkreis kann
           die Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte weiterhin
           manuell ausfüllen.

           Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen ab dem Kalender-
           jahr 2009 und Kapitalertragsteuer-Anmeldungen können nur noch
           authentifiziert übermittelt werden, um den erhöhten Sicherheitsan-
           forderungen und dem Stand der Technik Rechnung zu tragen. Für
           die authentifizierte Übermittlung ist eine Registrierung am Elster–
           Online-Portal notwendig (vgl. Abschnitte F. und G.).
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung   15

Die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung be-
trifft derzeit nicht die Abgabe der Einkommensteuererklärung, der
Umsatzsteuererklärung, des Antrags auf Dauerfristverlängerung,
der Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie der Gewerbesteu-
ererklärung.

II. Voraussetzungen
Für die elektronische Datenübermittlung mit ElsterFormular benö-
tigen Sie einen PC mit Internetanschluss (ISDN beziehungsweise
DSL empfohlen) und gegebenenfalls einen Drucker.

Systemvoraussetzungen:
• Betriebssystem Windows 2000, XP, Vista oder Windows 7
• ein Anzeigeprogramm für PDF-Dokumente
• mindestens 200 MB freien Speicherplatz auf Ihrer Festplatte
• mindestens 512 MB Hauptspeicher
• einen Prozessor ab 500 MHz Leistung

Für die Nutzung des ElsterOnline-Portals gelten folgende System-
voraussetzungen:
• Betriebssystem ab Windows XP, ab MAC OS X 10.5 oder Linux
   Ubuntu
• Java 2 Runtime Environment, Standard Edition (J2SE JRE), min-
   destens Version 5.0
• Prozessor mit 500 MHz oder vergleichbar
• 128 MB Arbeitsspeicher, empfohlen 256 MB
• mindestens 100 MB freier Festplattenspeicher
• Grafikkarte mit mindestens 256 Farben und einer Auflösung von
   800 x 600 Punkten, empfohlen wird eine Auflösung von 1.024 x
   768 Punkten
• gegebenenfalls USB-Anschluss, nur bei Registrierungsart
   ELSTERSpezial (Sicherheitsstick)

Außerdem ist eine gültige Steuernummer erforderlich. Auf dem
Markt ist zahlreiche kommerzielle und freie Steuersoftware verfüg-
16   Steuerinformationen

           bar, deren Systemvoraussetzungen hiervon abweichen können. Es
           sind die entsprechenden Herstellerangaben zu beachten.

           III. ElsterFormular und ElsterOnline
           Mit dem kostenlosen Programm der Steuerverwaltung ElsterFor-
           mular können Sie

           •   die Einkommensteuererklärung,
           •   die Einnahmenüberschussrechnung,
           •   die Umsatzsteuererklärung,
           •   die Gewerbesteuererklärung,
           •   die Umsatzsteuer-Voranmeldung,
           •   den Antrag auf Dauerfristverlängerung,
           •   die Anmeldung der Sondervorauszahlung,
           •   die Lohnsteuer-Anmeldung und
           •   die Lohnsteuerbescheinigung

           auf dem PC erstellen und elektronisch via Internet an Ihr Finanzamt
           übermitteln.

           Wenn keine Sicherheitsauthentifizierung verwendet wird (vgl. Ab-
           schnitt G.), muss bei der Einkommensteuererklärung, Einnahmen-
           überschussrechnung, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuer-
           erklärung nach der elektronischen Übermittlung die sogenannte
           komprimierte Steuererklärung gedruckt werden. Unterschreiben
           Sie die komprimierte Steuererklärung und schicken Sie diese zu-
           sammen mit den erforderlichen Belegen an das zuständige Finanz-
           amt.

           Sie können sich aber auch bei ElsterOnline registrieren und nach
           Erhalt des elektronischen Zertifikats dort

           •   die Umsatzsteuer-Voranmeldung,
           •   den Antrag auf Dauerfristverlängerung,
           •   die Anmeldung der Sondervorauszahlung,
           •   die Lohnsteuer-Anmeldung,
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung   17

• die Lohnsteuerbescheinigung,
• die Zusammenfassende Meldung und
• die Kapitalertragsteuer-Anmeldung

online ausfüllen und abgeben. Ein Ausdruck auf Papier oder die
umfassende Installation von Software ist nicht mehr notwendig.
Für die Registrierung benötigt man etwa eine Woche, da Ihnen per
Post ein Anschreiben mit Aktivierungs-Code zugesandt wird. Das
Zertifikat, das Sie im Rahmen dieser Registrierung erhalten, bietet
sowohl Ihnen als auch der Steuerverwaltung höchste Sicherheit
(vgl. Abschnitt F.).

Aus Sicherheitsgründen können Lohnsteuerbescheinigungen und
Kapitalertragsteuer-Anmeldungen nur noch authentifiziert über-
mittelt werden (vgl. Abschnitte F. und G.).

IV. Nutzen und Vorteile der elektronischen
    Abgabe

Neben der bevorzugten Bearbeitung bei der Einkommensteuerer-
klärung bietet die elektronische Steuererklärung weitere Vorteile
gegenüber der „Papiererklärung“:

• Bereits zum Übermittlungszeitpunkt werden die Daten auf for-
  male Richtigkeit geprüft, so dass es zu deutlich weniger Rück-
  fragen durch die Finanzämter kommt.
• Aufgrund der bereits erfassten Daten verringert sich in der Re-
  gel die Bearbeitungszeit mit der Folge, dass Sie Ihren Steuerbe-
  scheid schneller erhalten.
• Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung über ELSTER
  ist die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund ge-
  setzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, nur auf
  Anforderung durch das Finanzamt erforderlich. Diese Unterlagen
  müssen allerdings bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides
  aufbewahrt werden. Sie müssen dem Finanzamt auf Verlangen
  vorgelegt werden.
18   Steuerinformationen

           • Übernahme der Vorjahresdaten, soweit bereits ElsterFormular
             im Vorjahr benutzt wurde
           • Berechnung der voraussichtlichen Steuer
           • sichere Übermittlung der Steuerdaten
           • elektronische Bescheiddatenabholung
           • automatischer Bescheiddatenabgleich
           • Funktionen zur Unterstützung von Anwendern mit Sehschwäche

           V. ElsterLohn – Elektronische Lohnsteuer-
              bescheinigung

           Arbeitgeber sind verpflichtet, Lohnsteuerbescheinigungen spä-
           testes bis zum 28. Februar des Folgejahres nach amtlich vorge-
           schriebenem Datensatz und auf elektronischem Weg authentifi-
           ziert an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Für die authentifi-
           zierte Übermittlung ist eine Registrierung im ElsterOnline-Portal
           notwendig, über DATEV entfällt eine Registrierung im Portal (vgl.
           Abschnitte F. und G.).

           Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist der erste Schritt
           zur Abschaffung der Papierlohnsteuerkarte. Ab dem Jahr 2012 wer-
           den die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
           in einer zentralen Datenbank bereitgestellt.
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung   19

E. ELSTER für die Verwaltung

ELSTER bietet auch anderen Behörden die Möglichkeit, sensible
Daten elektronisch via Internet mit der Steuerverwaltung auszutau-
schen. ELSTER ermöglicht dabei, Daten von der Steuerverwaltung
abzuholen, aber auch Daten elektronisch an die Steuerverwaltung
zu übermitteln. Dazu bietet die Steuerverwaltung das kostenlose
Programm ElsterFT an. ElsterFT ist die Filetransfer-Software der
Steuerverwaltungen von Bund und Ländern, die durch moderne
Verschlüsselungs- und Komprimierungstechniken für den sicheren
elektronischen Austausch sensibler Daten mit der Steuerverwal-
tung sorgt. Ziel ist es, bisherige Datenwege wie Magnetband, Dis-
kette oder Papier abzulösen und durch flexible und sichere elektro-
nische Wege zu ersetzen.

ElsterFT bietet derzeit folgende Funktionen:

• Download von verfahrensabhängigen Formularen
• Erstellen von Sende- und Abholaufträgen mittels Formulareinga-
  be
• sichere und dem Stand der Technik entsprechende Übertragung
  der Daten via Internet oder DOI/TESTA-Netz an die Steuerver-
  waltung; die Verschlüsselung erfolgt über ein hybrides Verfah-
  ren unter Verwendung der Verfahren RSA (2048 Bit) und 3DES
  (112 Bit)
• Kontrolle über Monitor- und Protokollfunktionen

Vor der Nutzung von ElsterFT müssen Sie eine Registrierung durch-
führen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.elster.de
in der Rubrik „Verwaltungen“.
20   Steuerinformationen

           F. Die Registrierung im
                ElsterOnline-Portal

           Mit ElsterOnline können Sie viele Steuerbelange direkt und bequem
           am Computer erledigen - ganz ohne Ausdruck, Formulare und Post-
           versand. Dieser Service kann nach der Registrierung von Privatper-
           sonen und Unternehmern genauso wie von Steuerberatern, Lohn-
           steuerhilfevereinen und Stellvertretern von Unternehmen genutzt
           werden.

           Bitte beachten Sie, dass ein Java Runtime Environment (JRE) auf
           Ihrem Computer installiert sein muss, wenn Sie ElsterOnline nut-
           zen möchten. DSL wird empfohlen, ISDN ist bedingt einsetzbar, ein
           analoger Internetzugang ist nicht empfehlenswert.

           I.   Online-Dienste: ELSTERBasis,
                ELSTERSpezial und ELSTERPlus

           Nach der Registrierung stehen Ihnen abhängig von der Art des
           Logins und der damit verbundenen Sicherheitsstufe unterschied-
           liche Dienste bei ElsterOnline zur Verfügung:

           ELSTERBasis: Hier erhalten Sie ein kostenloses Software-Zertifi-
           kat. Die sichere Speicherung und die Wahl des Speicherortes der
           Zertifikatsdatei (zum Beispiel USB-Stick) obliegen hierbei dem Be-
           nutzer.

           ELSTERSpezial: Hier wird ein spezieller USB-Stick mit Sicherheits-
           prozessor (so genannter Sicherheitsstick) personalisiert. Zertifikat
           und Schlüssel werden manipulationssicher im Sicherheitsstick ge-
           speichert.
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung   21

ELSTERPlus: Hier können sich Besitzer einer Signaturkarte regis-
trieren. Eine Liste der aktuell zugelassenen Signaturkarten finden
Sie unter https://www.elsteronline.de im Internet.

Die Registrierung selbst ist kostenlos. Lediglich für den Erwerb des
Sicherheitssticks oder einer Signaturkarte fallen Kosten an.

Mit diesen Lösungen werden unterschiedliche Sicherheitsstufen
und Verwendungsmöglichkeiten realisiert. Für eine papierlose Ein-
kommensteuererklärung genügt in der Regel ELSTERBasis.

II. Registrierung in zwei Schritten
Im Folgenden wird die Registrierung für ELSTERBasis näher erläu-
tert. Die Registrierungsarten ELSTERSpezial und ELSTERPlus erfol-
gen ähnlich.

Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Registrierung bei ElsterOnline
in zwei Schritten:

1. Schritt 1: Angaben zur Person

Die Registrierung erfolgt verschlüsselt im ElsterOnline-Portal un-
ter https://www.elsteronline.de. Wählen Sie die Option „Persön-
liches Zertifikat“ und geben Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum
sowie Ihre Steuernummer an. Außerdem wird Ihre E-Mail-Adresse
erfasst.

Bei der Eingabe Ihrer persönlichen Daten müssen Sie auch eine Si-
cherheitsabfrage aus den vorgegebenen Fragestellungen auswählen
und beantworten. Die Sicherheitsabfrage dient Ihnen später dazu,
Ihren persönlichen Zugang zum ElsterOnline-Portal zu löschen oder
Zertifikate Ihres zu erwerbenden Software-Schlüssels zu widerru-
fen. Nur Sie und das ElsterOnline-Portal wissen, welche Frage und
welche Antwort die Löschung Ihres persönlichen Zugangs ermög­
licht und sollte an keine dritte Person weitergegeben werden.
22   Steuerinformationen

           Nach der Dateneingabe empfangen Sie eine E-Mail, die Sie bestä-
           tigen müssen. Anschließend erhalten Sie per E-Mail eine „Aktivie-
           rungs-ID“ sowie per Brief-Post einen „Aktivierungs-Code“. Letzte-
           rer wird von der Steuerverwaltung Ihres Landes an Ihre postalische
           Adresse verschickt, die die Steuerverwaltung zu Ihrer Steuernum-
           mer gespeichert hat. Sobald Ihnen beide Aktivierungsdaten vorlie-
           gen, können Sie mit der Registrierung fortfahren.

           2. Schritt 2: Aktivierung und Zertifikat erzeugen sowie
              erstmaliges Login

           Um die Registrierung fortzusetzen, geben Sie die Aktivierungs-ID
           und den Aktivierungs-Code im ElsterOnline-Portal ein. Daraufhin
           werden Ihr persönliches Zertifikat und die Schlüssel generiert, die
           für die papierlose Übermittlung von Steuererklärungen (Authenti-
           fizierung, Ver- und Entschlüsselung) benötigt werden. Dieser Vor-
           gang kann je nach Internet-Anbindung mehrere Minuten dauern.
           Haben Sie daher bitte Geduld und brechen den Vorgang nicht ab.

           Nun erfolgt das erstmalige Login bei ElsterOnline. Hier vervollstän-
           digen Sie Ihre Personalisierung und schließen damit die Registrie-
           rung ab. Ab sofort können Sie Ihre Steuererklärungen papierlos
           versenden.

           Bewahren Sie Ihre Zertifikats-PIN beziehungsweise die Antwort Ih-
           rer Sicherheitsabfrage nicht zusammen mit dem Zertifikat auf. So
           können Sie einen Missbrauch Ihres Zertifikats durch unberechtigte
           Personen verhindern. Geben Sie weder Ihr Zertifikat noch Ihre Re-
           gistrierungsdaten an dritte Personen weiter.

           Nach einem Verlust des Zertifikats sollte das Benutzerkonto ge-
           löscht werden. Ein neues Zertifikat muss beantragt werden.
ELSTER – Die elektronische Steuererklärung   23

G. Sicherheit durch
     Authentifizierung

Bei der Authentifizierung übermitteln Sie die Daten mit einem elek-
tronischen Zertifikat versehen an die Steuerverwaltung: papierlos
und ohne persönliche Unterschrift. Anhand des zur Authentifizie-
rung verwendeten Zertifikats weisen Sie sich gegenüber der Steu-
erverwaltung zweifelsfrei als Datenübermittler aus. Die Authentifi-
zierung eines registrierten Benutzers gegenüber dem ElsterOnline-
Portal basiert auf einer Public-Key-Infrastruktur. Sie trägt somit
den erhöhten Sicherheitsanforderungen und dem Stand der Tech-
nik Rechnung. Dieses Übermittlungsverfahren gewährleistet ein
Maximum an Datensicherheit.

Um Daten authentifiziert übermitteln zu können, müssen Sie sich
einmalig im ElsterOnline-Portal registrieren (vgl. Abschnitt F.).

Die Authentifizierung kann unter anderem für folgende Datenüber-
mittlungen an die Steuerverwaltung genutzt werden:

• Lohnsteuer-Anmeldung
• Umsatzsteuer-Voranmeldung
• Jahreserklärung für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Ge-
  werbesteuer

Authentifiziert übermittelt werden müssen aus Sicherheitsgründen
die

• Lohnsteuerbescheinigungen und
• Kapitalertragsteuer-Anmeldungen.
24   Steuerinformationen

           H. Informationen und Hilfen

           Weiterführende Informationen und Hilfen zu ELSTER, ElsterFormu-
           lar und zum ElsterOnline-Portal erhalten Sie unter www.elster.de
           im Internet.

           Um Ihre Unterstützung bei ELSTER noch zielgerichteter zu gestal-
           ten, wurde im Internet ein ELSTER-Informations- und Auskunftssys­
           tem (ELIAS) eingerichtet. ELIAS finden Sie auf www.elster.de bei
           „ELIAS fragen“.

           Eine Liste kommerzieller und freier Softwareprodukte, in die ELS­
           TER integriert ist, finden Sie auf www.elster.de unter „Liste der
           Softwareprodukte“.

           Zudem steht in jedem Finanzamt ein Ansprechpartner für Fragen
           bezüglich ELSTER zur Verfügung.
Abkürzungen   25

Abs.     Absatz

AO       Abgabenordnung

BayDSG   Bayerisches Datenschutzgesetz

BDSG     Bundesdatenschutzgesetz

BGBl.    Bundesgesetzblatt

BMF      Bundesministerium der Finanzen

BSI      Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

EStG     Einkommensteuergesetz

ISO      Internationale Organisation für Normung

IT       Informationstechnik

MB       Megabyte

MHz      Megahertz

StDAV    Steuerdaten-Abrufverordnung

StDÜV    Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

UStG     Umsatzsteuergesetz

vgl.     vergleiche
26   Steuerinformationen
Hinweise   27

Diese Druckschrift wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsar­
beit der Bayerischen Staatsre­gie­rung herausgegeben. Sie darf we-
der von den Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im
Zeit­raum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwer­
bung verwendet wer­den. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-,
Kom­mu­nal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist wäh­rend dieser
Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an In-
formationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken
und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel.
Un­ter­sagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der
Wahl­werbung.

Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die
Druckschrift nicht in einer Wei­se verwendet werden, die als Partei­
nahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politi­scher Grup-
pen verstanden werden könnte.

Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung
ih­rer eigenen Mit­glieder zu ver­wenden.

Bei publizistischer Verwertung Angabe der Quelle und Übersen-
dung eines Beleg­exemplars erbe­ten.

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehal­
ten. Die Broschüre wird kos­ten­los abgegeben, jede entgeltliche Wei­
ter­gabe ist untersagt.
28   Impressum

           Herausgeber           Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
                                 Presse und Öffentlichkeitsarbeit
                                 Odeonsplatz 4
                                 80539 München
           E-Mail                info@stmf.bayern.de
           Internet              www.stmf.bayern.de
           Rechtsstand           Januar 2010
                                 1. Auflage 2010
           Titelbild             PantherMedia/Yuri Arcurs
           Druck                 Volkhardt Caruna Medien, Amorbach

           Inhalt gedruckt auf Recyclingpapier.

           Weitergehende Informationen zum Thema „ELSTER – Die elektro-
           nische Steuererklärung“ geben die Finanzämter.

           Wollen Sie mehr über die Arbeit der Bay­e­ri­schen Staatsregierung
           wissen?

           BAYERN | DIREKT ist Ihr direkter Draht zur
           Bayerischen Staats­regierung. Im Internet
           unter www.servicestelle.bayern.de oder
           per Mail unter direkt@bayern.de erhalten
           Sie Informationsma­te­ri­al und Bro­schü­ren,
           Auskunft zu aktuellen Themen und Inter-
           netquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stel­len und
           Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung.

           Diese Broschüre wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine
           Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht
           übernommen werden.
Sie können auch lesen