FAKE-SHOPS - RELEVANTES VERBRAUCHER-PROBLEM IN DEUTSCHLAND - Verbraucherzentrale Brandenburg

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FAKE-SHOPS - RELEVANTES VERBRAUCHER-PROBLEM IN DEUTSCHLAND - Verbraucherzentrale Brandenburg
FAKE-SHOPS – RELEVANTES VERBRAUCHER-
PROBLEM IN DEUTSCHLAND
Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale n – August 2018
2      Inhaltsverzeichnis

INHALT

ABBILDUNGEN................................................................................................................................................................................ 2

ZUSAMMENFASSUNG................................................................................................................................................................. 4

1       ANLASS.................................................................................................................................................................................... 6

2       METHODISCHES VORGEHEN ........................................................................................................................................ 8

3       DER SCHADEN IST GROSS ............................................................................................................................................. 9

4       DIE SPITZE DES EISBERGS ...........................................................................................................................................11

5       BETROFFENE HABEN ES SCHWER...........................................................................................................................12

6       DÄNEMARK MACHT ES VOR.........................................................................................................................................14
3   Abbildungen

ABBILDUNGEN

1   Anteil nicht gelieferter Ware und gewählte Zahlart                                   9
2   Indizien von Fake-Shops                                                              10
3   Domainregistrierung über einen Registrar bei einer Registry ohne Identitätsprüfung   14
4   Domainregistrierung bei einer Registry ohne Identitätsprüfung                        16
5   Domainregistrierung über einen Registrar mit Identitätsprüfung                       17
4   Zusammenfassung

ZUSAMMENFASSUNG
In das Frühwarnnetzwerk der Verbraucher-               DIE SPITZE DES EISBERGS: ÜBER EINE
zentralen gehen regelmäßig Verbraucherbe-              MILLION FAKE-SHOPS ÜBER ABGEMEL-
schwerden zu Fake-Shops ein. Diese bieten              DETE DOMAINS ERREICHBAR

Verbrauchern im Internet Kleidung, Schuhe,        Mit Hilfe einer automatisierten Suchanfrage
Brillen, Schmuck und Luxusprodukte an –           bei Google konnte eine hohe Zahl von URLs
jedoch nur zum Schein. Die bestellte Ware         mit Fake-Shops identifiziert werden. Da es
wird nicht geliefert. Da die Bezahlung gegen      sich bei den für die Fake-Shops verwendeten
Vorkasse erfolgt, sehen sich Verbraucher          URLs häufig um abgemeldete Domains von
sowohl um Ware als auch Geld geprellt.            Privatpersonen, Parteien und Vereinen han-
Damit können Verbraucher zum einen Opfer          delt – vorrangig registriert auf einer „.de“-
von Fake-Shops werden. Zum anderen kön-           Domain – verschärft sich das Problem der
nen ehemalige Domaininhaber, egal ob Verei-       mangelnden Erreichbarkeit der Fake-Shop-
ne oder Privatpersonen, unbemerkt als ver-        Betreiber für Verbraucher, um etwaige Rechts-
meintliche Betreiber von Fake-Shops auftreten     ansprüche durchzusetzen zu können.

– mit drohenden rechtlichen Konsequenzen.              BETROFFENE HABEN ES SCHWER: GE-
      DER SCHADEN IST GROSS: HOHE ZAHL                 KÜNDIGTE DOMAINS ALS FAKE-SHOPS
      BETROFFENER INTERNETKÄUFER                       GENUTZT

Wie eine repräsentative Umfrage unter den         Der Fall des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-
Internet-Nutzern in Deutschland im Juni 2018      Club e.V. (ADFC) zeigt exemplarisch, wie
ergab, muss bei über 4 Millionen Deutschen        schwer es für Betroffene in Deutschland der-
von einem Betrug durch Fake-Shops ausge-          zeit ist, eine von ihnen abgemeldete Domain,

gangen werden. Verbraucher, die sowohl um         auf der ein Fake-Shop betrieben wird, vom
Ware als auch Geld geprellt wurden, be-           aktuellen Domaininhaber löschen zu lassen.

schrieben jeweils mindestens noch ein weite-      So musste auch der ADFC feststellen, dass
res Indiz, welches auf einen Fake-Shop hin-       unter seiner früheren bereits gekündigten
weist. Hierbei handelte es sich wahlweise         Domain plötzlich Waren der Marken Adidas
darum, dass keine Möglichkeit der Kontakt-        und Oakwood angeboten wurden und die
aufnahme bestand, der Online-Shop kurze           neuen Domaininhaber nicht greifbar waren.
Zeit später nicht mehr im Internet war, eine      Die Löschung wäre mittels Rechtsstreit zwar
Zahlung nur mit Vorkasse möglich war bzw.         möglich, würde jedoch aufgrund der falschen

die Artikel zu einem deutlich reduzierten Preis   Adressangaben des derzeitigen Domaininha-
angeboten wurden.                                 bers bei der Zustellung der Klage scheitern.
                                                  Von ihrer eigenen Möglichkeit der Kündigung
5   Zusammenfassung

macht die zuständige DENIC im vorliegenden                     Dänemark macht es durch eine rechtlich ver-
Fall keinen Gebrauch. Im Ergebnis sind die                     pflichtete Identitätsprüfung am schwersten, eine
Fake-Shops nach wie vor unter den Domains                      Domain für einen Fake-Shop zu registrieren.
aktiv.                                                         Lag im November 2017 der Anteil von betrüge-
                                                               rischen Web-Shops an allen dänischen Web-
         VORGEHEN DER DENIC GEFÄHRDET
                                                               seiten noch bei 6,7 Prozent, so sank er nach
         VERBRAUCHER
                                                               Einführung der verschärften Identitätsprüfun-
Das praxisrelevante Beispiel mit dem ADFC
                                                               gen auf 1 Prozent2. Die DENIC führt hinge-
zeigt ein deutliches Defizit bei der Domain-
                                                               gen keinerlei Identitätsprüfung durch.
verwaltung in Deutschland: Mangels Identi-
tätsprüfung und erschwerter Löschung sei-
tens der DENIC ist Betroffenen eine Rechts-
verfolgung sowie -durchsetzung nahezu un-
möglich. Dieses hat zur Folge, dass unter den
aktuellen Bedingungen der Registrierung und
Löschung von Domains in Deutschland jeder
Verbraucher sowohl als Käufer als auch als
ehemaliger privater Domainbetreiber geschä-
digt werden kann. Die Chancen, sich zur
Wehr zu setzen, sind dabei gering.

         DÄNEMARK MACHT ES VOR: IDENTI-
         TÄTSPRÜFUNG           VERHINDERT           MISS-
         BRAUCH

Die Praxis in anderen europäischen Ländern
zeigt, dass durch bestimmte Prozesse der An-
teil betrügerischer Online-Shops deutlich ein-
geschränkt werden kann. Ein Vergleich sechs
ausgewählter Domain-Registrierungsprozesse
in Europa zeigt: Es gibt unterschiedliche Ansät-
ze zur Verhinderung von Missbrauch bei der
Registrierung von Domains. Die Registry1 in

                                                               2
                                                                 Hostmaster DK (2018): Significantly fewer scam web shops in
                                                               the .dk zone, online im Internet: https://www.dk-
1
 Ein Registry ist für die Vergabe und Verwaltung von Domain-   hostmaster.dk/en/news/significantly-fewer-scam-web-shops-
Namen verantwortlich.                                          dk-zone (Stand 21.06.2018).
6   Anlass

                                                               Verbraucherbeschwerden                  zu    Fake-Shops
1 ANLASS
                                                               ein. Seit Oktober 2015 liegen mit Stand Juli
Bei Fake-Shops, „Schein-Shops“ oder auch                       2018 insgesamt 421 Beschwerden aus 15
gefälschten Online-Shops handelt es sich um                    Bundesländern vor. Dabei ist das monatliche
                                                           3
betrügerische Internet-Verkaufsplattformen .                   Beschwerdeaufkommen konstant: Pro Monat
Auf diesen kann nur Ware bestellt und be-                      erhält das Brandenburger Marktwächter-
zahlt werden, eine Lieferung der Ware erfolgt                  Team zwischen 10 und 20 neue Meldungen.
nicht. Warengruppen wie Kleidung, Schuhe,                      Zwei Drittel (67 Prozent) der Verbraucher-
Brillen, Schmuck und Luxusprodukte sind                        meldungen zu Fake-Shops betreffen eine
besonders häufig betroffen. Fake-Shops las-                    .de-Domain.
sen sich auf den ersten Blick oftmals nur
                                                                      UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND
schwer von seriösen Anbietern unterschei-
den. Unterschiedliche Indizien liefern jedoch                  Untersuchungsgegenstand sind Fake-Shops –
einen Hinweis darauf, ob es sich um einen                      auch diese werden für Kunden, wie alle Web-
Fake-Shop handelt:                                             seiten, immer über eine IP-Adresse erreicht.
                                                               Diese besteht aus einer Ziffernfolge und ist
     Die dort angebotenen Waren, häufig alle
                                                               daher schwer zu merken. Daher wurden Do-
      Produkte, werden oftmals mit einem deut-
      lichen Preisnachlass beworben.                           main-Namen als Alias eingeführt. Sie bilden

     Eine Vielfalt an Bezahlmöglichkeiten ist                 gemeinsam mit der jeweiligen Endung (bei-
      nur Schein: Die Bezahlung ist meist nur                  spielsweise. „.de“, „.at“) die Domain4. So ist
      per Vorkasse möglich.                                    beispielsweise die Webseite der Marktwächter
     Die Shops bieten keine direkte Kontakt-                  entweder über die IP-Adresse oder die Do-
      möglichkeit an; oftmals fehlt auch ein Im-               main marktwaechter.de erreichbar. Die Do-
      pressum.
                                                               main-Namen werden in Deutschland von der
     Teilweise sind die Shops nur kurze Zeit im               DENIC (Registry für „.de“-Top-Level-Domain)
      Internet auffindbar.
                                                               für eine oder mehrere Domain-Endungen ver-
     Die Domainbezeichnungen der Shops                        geben und verwaltet5.
      haben keinen Bezug zu den dort angebo-
      tenen Produkten.
Im Rahmen des Frühwarnnetzwerkes der                           4
                                                                 DENIC (2018a): Informationen für Domainanmelder, online
                                                               im Internet: https://www.denic.de/fragen-antworten/faqs-fuer-
Verbraucherzentralen             gehen        regelmäßig       domainanmelder/#faq-48 (Stand 21.06.2018)¸ nic.at (2018): /
                                                               Domain-Einsteiger, online im Internet: https://www.nic.at/de/so-
                                                               funktioniert-at/domain-einsteiger (Stand 21.06.2018); SWITCH
                                                               (2018a): Domain-Namen mit .ch und .li: Die Rolle von
                                                               SWITCH, online im Internet:
3                                                              https://www.switch.ch/de/services/id/ (Stand 21.06.2018)..
  Polizeiliches Kriminalprävention der Länder und des Bundes
                                                               5
(2018): Fake-Shops, online im Internet: https://www.polizei-    DENIC (2018b): Allgemeine Informationen, online im Internet:
beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-           https://www.denic.de/fragen-antworten/allgemeine-faqs/#faq-
commerce/fake-shops/ (Stand 12.06.2018).                       90 (Stand 29.06.2018).
7   Anlass

        FRAGESTELLUNGEN

Nachfolgende Fragestellungen werden im
Rahmen des vorliegenden Berichtes beant-
wortet:

Ausmaß von Fake-Shops

     Wie groß ist die Betroffenheit der Inter-
      net-Käufer von Fake-Shops in Deutsch-
      land?
     Welche Dimension nehmen Fake-Shops
      aktuell im Internet ein? Welche Domains
      sind besonders betroffen?
Ursachen und Lösungswege

     Welchen Problemen sehen sich Betroffe-
      ne gegenüber?
     Wie erfolgt die Registrierung eines
      Domain-Namens, wie die Überprüfung
      von (künftigen) Domain-Inhabern und
      wie die Aufhebung bestehender Do-
      main-Registrierungen bei der deut-
      schen Vergabestelle von „.de“-Do-
      mains DENIC?
     Was zeigt ein Vergleich in diesem Zu-
      sammenhang zu Einrichtungen weiterer
      ausgewählter europäischer Länder?
     Welche Ansätze ergeben sich, um das
      Problem von Fake-Shops in Deutschland
      zu verringern?
8   Methodisches Vorgehen

                                                  Google durchgeführt, bei denen Kombinationen
2 METHODISCHES
                                                  spezifischer Bestandteile des bekannten Sei-
  VORGEHEN                                        tenquelltextes genutzt wurden. Die verwende-
      VERBRAUCHERBEFRAGUNG ZUR BE-                ten Bestandteile des Seitenquelltextes beinhal-
      TROFFENHEIT VON FAKE-SHOPS                  teten Textabschnitte des Shops wie „Neue Arti-

Im Auftrag des Marktwächters Digitale Welt der    kel im Juni“ als Teil des h2-Headers, hinterlegte

Verbraucherzentrale Brandenburg wurde durch       Währungskürzel aus dem Warenkorbsystem

die    forsa.main     Marktinformationssysteme    („USD“, „DKK“ etc.) sowie Skripte, wie bei-

GmbH eine Befragung zur Betroffenheit deut-       spielsweise das jscript jquery-1.8.3.min.js. Die-

scher Internet-Käufer ab 18 Jahren von Fake-      se Suchbegriffe wurden mit den Namen von

Shops durchgeführt. Die Untersuchung fand im      Markenanbietern (wie Ray Ban, Adidas, Nike)

Erhebungszeitraum vom 08. bis 14.06.2018          kombiniert, die ein besonders hohes Be-

statt. Die Fragenkomplexe richteten sich an       schwerdeaufkommen im Frühwarnnetzwerk der

folgende Einzelaspekte: Betroffenheit nicht       Verbraucherzentralen zeigen. Alle so erfassten

gelieferter Ware trotz Bezahlung; Zahlungsart;    URLs wurden im Anschluss auf Duplikate ge-

Rückerstattung der Zahlung; Indizien für Fake-    prüft und bereinigt. Der Untersuchungszeitraum

Shops, wie reduzierte Preise, fehlendes Im-       war der 18. bis 22.06.2018.

pressum, fehlende Kontaktmöglichkeit. Demo-            FALLBEISPIEL
grafische Daten wurden zu Geschlecht, Alter,
                                                  Mittels qualitativer Fallstudie wurde ein Ver-
Region, Bildung, Haushaltsgröße und Haus-
                                                  braucherfall eines betroffenen ehemaligen Do-
haltsnettoeinkommen erhoben. Die finale Ge-
                                                  maininhabers dargestellt. Diese erfolgte auf der
samtstichprobe umfasste 1.088 Personen mit
                                                  Basis der Auswertung von Unterlagen und In-
einer statistischen Fehlertoleranz von +/- drei
                                                  formationen aus dem direkten Austausch.
Prozentpunkten. Die Erhebung erfolgte anhand
                                                       SEKUNDÄRANALYSE DER BESTEHEN-
eines strukturierten Fragebogens mittels com-
                                                       DEN PRAXIS AUSGEWÄHLTER DOMAIN-
putergestützter Webinterviews (CAWI) im Onli-
                                                       REGISTRIES
ne-Panel forsa.Omninet.
                                                  Mittels qualitativer Sekundäranalyse wurde der
      SCHÄTZUNG ZU VORKOMMEN UND
                                                  Registrierungs-, Prüfungs- und Abmeldepro-
      NUTZUNG AKTIVER FAKE-SHOPS
                                                  zess ausgewählter europäischer Registries
Zur Schätzung der Verbreitung aktiver Fake-
                                                  untersucht.   Dies   erfolgte   für   Dänemark,
Shops wurde exemplarisch ein Suchalgorith-
                                                  Deutschland, Irland, Niederlande, Österreich
mus verwendet. Dieser basierte auf den Merk-
                                                  und der Schweiz. Es wurden an alle Registries
malen eines bereits bekannten Fake-Shops.
                                                  Informationsersuche gestellt sowie jeweils eine
Auf dieser Basis wurden automatisierte Such-
                                                  Webseitenrecherche durchgeführt.
anfragen   beim     Suchmaschinendienstleister
9     Der Schaden ist groß

                                                                            Insbesondere bei Zahlung mittels Vorkasse
3 DER SCHADEN IST
                                                                            erhielt die Mehrheit der Betroffenen (53 Pro-
  GROß                                                                      zent) ihr Geld vom Online-Händler nicht zurück.
Die Auswertung der repräsentativen Bevölke-                                 Aber auch die Zahlung über Bezahldienstleister
rungsumfrage zeigt: Jeder vierte (26 Prozent)                               schützt nicht vor dieser Erfahrung: Ein Drittel
deutsche Internet-Käufer hat mindestens ein-                                (37 Prozent) der Befragten beklagt auch hier,
mal bestellte Ware nicht erhalten – obwohl die-                             dass das Geld nicht erstattet wurde.
se bereits bezahlt war. Der Nichterhalt der Wa-
                                                                            Die um Ware und Geld geprellten Verbraucher
re kann jedoch nicht zwingend auf einen Fake-
                                                                            bestätigen   dabei        mehrheitlich   (80 Prozent)
Shop zurückgeführt werden. Wesentliches Indiz
                                                                            mindestens eines der nachfolgenden Indizien
für einen Fake-Shop ist die Zahlungsart, vor-
                                                                            für Fake-Shops. Drei Viertel (74 Prozent) kön-
nehmlich findet diese über Vorkasse statt.
                                                                            nen ihrer Erfahrung sogar bis zu drei Indizien
40 Prozent der Befragten, die keine Ware er-
                                                                            zuordnen. Allen voran beschreiben die Be-
halten haben, gaben an, per Vorkasse (Über-
                                                                            troffenen, dass es ihnen nach Ausbleiben der
weisung/Kreditkarte) gezahlt zu haben (vgl.
                                                                            Lieferung nicht möglich war, mit dem betreffen-
Abbildung 1). Die Mehrheit (54 Prozent) zahlte
                                                                            den Online-Händler persönlich oder telefonisch
mittels eines Bezahldienstleisters wie PayPal,
                                                                            in Kontakt zu treten (64 Prozent).
SOFORT Überweisung oder giropay.

             ANTEIL NICHT GELIEFERTER WARE UND GEWÄHLTE ZAHLART

    Ware wurde nicht geliefert?               … nach Bezahlung mit:

                         k. A.;
                          1%
                                           über einen Bezahldienstleister                         54%

            Nein;        Ja;                               per Vorkasse                     40%
            73%         26%
                                                          per Rechnung       4%

                                                   Sonstige / Weiß nicht    1%

    Anm.:      n = 1.090 Internet-Käufer bzw. n = 279 Befragte, deren bezahlte Bestellung ausblieb.
10   Der Schaden ist groß

 Jeder Dritte beschreibt, dass der Online-Shop                                                    FAZIT
 nach einiger Zeit im Internet nicht mehr auffind-
                                                                                        Mehr als fünf Millionen6 deutsche Verbraucher
 bar war (34 Prozent), eine Zahlung nur mit Vor-
                                                                                        haben bei einem Internetkauf weder die bezahlte
 kasse möglich war (32 Prozent) oder die Artikel
                                                                                        Ware noch eine Rückerstattung des Kaufbetrages
 zu einem deutlich reduzierten Preis angeboten
                                                                                        erhalten. Fake-Shops sind dabei ein gewichtiges
 wurden (29 Prozent). Einige Betroffene (7 Pro-
                                                                                        Problem: Bei über vier Millionen Betroffenen
 zent) können sich an ein fehlendes Impressum
                                                                                        muss von einem Betrug durch Fake-Shops aus-
 erinnern (vgl. Abbildung 2).
                                                                                        gegangen werden.

               INDIZIEN FAKE-SHOPS

         Ich konnte mit dem Verkäufer nicht direkt
                                                                                    64%                                          26%           10%
         (persönlich/ telefonisch) in Kontakt treten.

       Der Online-Shop war nach einiger Zeit nicht
                                                                     34%                                         53%                          13%
                   mehr auffindbar.

       Zwar unterschiedliche Zahlungsarten, aber
      letztendlich nur per Vorkasse (Überweisung/                   32%                                   42%                           24%
                       Kreditkarte)

                Alle Waren waren deutlich reduziert                 29%                                 44%                            24%

             Der Online-Shop hatte kein Impressum.      7%                       43%                                          48%

                                                        Trifft zu     Trifft nicht zu       Weiß nicht / kann ich nicht beantworten    Keine Angabe

     Anm.:         n = 121 Befragte, deren bezahlte Bestellung ausblieb und die kein Geld vom Online-Händler zurück erhielten.

                                                                                        6
                                                                                         Hochrechnung aus der o.g. Marktwächter-Befragung (statisti-
                                                                                        sche Fehlertoleranz +/- 3 Prozentpunkte) in Verbindung mit der
                                                                                        Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamts per
                                                                                        31.12.2016 und der Internetnutzungshäufigkeiten aus dem
                                                                                        forsa-Mehrthemenbus.
11   Die Spitze des Eisbergs

                                                                 Kanzleien, Politikern und Partei-Ortsver-
 4 DIE SPITZE DES
                                                                 bänden. Allein für die untersuchten URLs
   EISBERGS                                                      fanden sich jeweils 50 Fake-Shops auf ehe-
 Neben der Befragung zur Betroffenheit wurde                     maligen Domains von FDP, CDU und Die
 geprüft, wie die aktuelle Verbreitung aktiver                   Linke; URLs der SPD waren über 100 Mal
 Fake-Shops in Internet einzuschätzen ist. Dies                  betroffen.
 kann nur exemplarisch erfolgen. Mit Hilfe der in
                                                                 Eine zusätzliche Analyse für 500 der ermittelten
 der Methodik beschriebenen Vorgehensweise
                                                                 Fake-Shops mit Hilfe des Dienstes SimilarWeb
 konnten zum Stand 20.06.2018 mehr als 1 Mil-
                                                                 zeigt, dass Besucher zu 70 Prozent ein mobiles
 lion URLs7 identifiziert werden, unter denen
                                                                 Endgerät zum Aufrufen der Seiten nutzten. Auf
 Verbraucher Fake-Shops erreichen konnten.
                                                                 den mobilen Seiten liegt der Fokus auf dem
 Aufgrund der gewählten Suchanfrage sind die                     Bildmaterial und die Sichtbarkeit der Domain ist
 über 1 Million ermittelten URLs mit Fake-Shops                  häufig eingeschränkt: Ein Erkennen der „un-
 in Aufbau und Funktionsweise identisch. Sie                     passenden“ URL durch die Besucher ist damit
 unterscheiden sich nur in Abwandlungen wie                      deutlich erschwert.
 den angebotenen Marken und den verwende-
                                                                        FAZIT
 ten Fotos. Weitere Abwandlungen und Kombi-
                                                                 Eine stichprobenartige Suchabfrage ergab über
 nationen wurden in der gewählten Suchanfrage
                                                                 eine Million URLs auf denen Fake-Shops Angebo-
 nicht berücksichtigt, so dass die Gesamtzahl
                                                                 te präsentieren. Aufgrund des Suchalgorithmus
 der hier ermittelten URLs nur einen Ausschnitt
                                                                 kann davon ausgegangen werden, dass diese
 des tatsächlichen Phänomens abbildet.
                                                                 Anzahl nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Die
 Die Betrachtung der identifizierten 1.087 Mio.
                                                                 verwendeten URLs sind im überwiegenden Maße
 URLs zeigt, dass der oder die Betreiber vor-
                                                                 abgemeldete Domains von Privatpersonen, Par-
 wiegend abgemeldete Domains verwenden.
                                                                 teien und Vereinen und auf einer „.de“ Domain
 Ein Großteil davon registriert unter der „.de“
                                                                 registriert.
 Top-Level Domain bei der DENIC. Auffällig
 ist hier, dass nicht nur ehemalige Domains
 von Privatpersonen genutzt werden, sondern
 vielfach auch von Ärzten, Anwälten bzw.

 7
   Im Vergleich dazu sind in Deutschland 2017 insgesamt ca. 15
 Millionen .de- Domains in allen deutschen Bundesländern
 registriert. Hinzu kommen noch 1.185.247.de-Domains aus-
 ländischer Domaininhaber in 2017. Vgl. hierzu:
 https://www.denic.de/wissen/statistiken/jahresauswertungen-
 de/2017-jahresauswertung/.
12   Betroffene haben es schwer

                                                                Auftrag gegeben werden kann“. Und: „Für In-
 5 BETROFFENE HA-
                                                                halte und Services von Webseiten ist die DE-
   BEN ES SCHWER                                                NIC nicht zuständig, da dies außerhalb ihres
 Im Jahr 2018 bemerkte der Landesverband                        Tätigkeitsbereiches liegt“. Es erfolgte ein Hin-
 Nordrhein-Westfalen des Allgemeinen Deut-                      weis    auf   die   Möglichkeit    des    Dispute-
 schen Fahrrad-Clubs e. V. (ADFC), dass unter                   Verfahrens. Mit Hilfe eines Dispute-Antrags
 der Domain „adfc-moers.de“ Kleidung der Mar-                   kann verhindert werden, dass der Domaininha-
 ke Oakwood angeboten wird. Die Registrierung                   ber die Domain auf einen Dritten überträgt.
 bei der DENIC war allerdings zuvor durch die                   Aufgrund dieses Antrags kann sich der Inhaber
 nichtselbständige        ADFC-Ortsgruppe            Moers      der Domain einer Auseinandersetzung um die
 beim zuständigen Registrar8 gekündigt worden.                  Domain nicht mehr entziehen; allein eine Über-
 Eine Überprüfung weiterer gekündigter ADFC-                    tragung der Domain auf den Antragsteller bleibt
 Adressen ergab, dass auch unter der Domain                     dann möglich. Der Dispute-Eintrag gewährleis-
 „adfc-wesel.de“ Kleidung und Schuhe der Mar-                   tet, dass der Antragsteller bei Löschung der
 ke Adidas vertrieben werden.                                   Registrierung   automatisch       neuer   Domain-

 In der Folge erstatteten ehrenamtliche ADFC-                   Inhaber wird. Von dieser Möglichkeit werden

 Mitarbeiter Anzeige wegen Internetbetrugs bei                  die Betroffenen Gebrauch machen.

 der Polizei. Laut Aussage dieser wurde die                     Im Mai 2018 teilte die Staatsanwaltschaft Duis-
 Anzeige nur widerwillig aufgenommen – mit                      burg mit folgender Begründung mit, dass das
 dem Hinweis des Beamten, dass „kein Scha-                      Ermittlungsverfahren eingestellt wurde: „Be-
 den entstanden sei“.                                           weismittel, die eine Ermittlung/Überführung der

 Über eine Whois-Abfrage bei der DENIC ermit-                   Täter ermöglichen könnten, liegen nicht vor.

 telten die Betroffenen, dass die angegebenen                   (…) Die Ermittlungen der Polizei haben erge-

 Adressdaten des Inhabers der wieder registrier-                ben, dass unter der angegebenen Anschrift des

 ten Domain „adfc-moers.de“ nicht stimmten:                     Domain-Inhabers keine Person dieses Namens

 Die Straßennamen waren in den entsprechen-                     gemeldet ist und der Server physikalisch in den

 den Orten nicht vorhanden. Darüber unterrich-                  U.S.A. steht.“ Weiterhin wurde mitgeteilt: „Zum

 teten die Betroffenen die DENIC und baten, die                 Zwecke der Gegenabwehr ist schon deshalb

 Registrierung der beanstandeten Domains zu                     nichts zu veranlassen, da die Seite nach Mittei-

 löschen. Die DENIC erwiderte daraufhin, dass                   lung der Polizei nicht mehr erreichbar ist.“ Die

 eine „Löschung durch einen Dritten nicht in                    Mitteilung der Polizei ist insofern nicht korrekt,
                                                                als dass die Seite „adfc-wesel.de“ heute noch
                                                                online ist.
 8
   Ein Registrar bezeichnet die für eine Domain-Registrierung
 verantwortliche Firma.
13   Betroffene haben es schwer

        FAZIT

 Den Betroffenen des ADFC kann es nach jetzi-
 gem Stand nur im Klagewege gelingen, dass der
 Domaininhaber auf die derzeit für Fake-Shops
 registrierten Domain-Namen „adfc-moers.de“ und
 „adfc-wesel.de“ gegenüber der DENIC verzichtet
 und damit selbst die Kündigung des Domainver-
 trages erklärt. Die DENIC kann den Domainvertrag
 gemäß § 7 Absatz 2 ihrer Domainbedingungen
 jedoch auch aus wichtigem Grund kündigen.
 Beispielsweise dann, wenn „die gegenüber DE-
 NIC angegebenen Daten des Domaininhabers
 oder eines nach § 3 Absatz 4 benannten Zustel-
 lungsbevollmächtigten falsch sind“. Weiter kann
 die DENIC nach § 7 Absatz 3 ihrer Domainbedin-
 gungen „mit Absendung der Kündigung die Do-
 main und ihre technischen Daten aus den Name-
 servern für die Top Level Domain .de entfernen
 (Dekonnektierung)“.   Von   dieser   Möglichkeit
 macht die DENIC im vorliegenden Fall jedoch
 keinen Gebrauch. Somit bleiben die Fake-Shops
 auf den Domains aktiv.
14   Dänemark macht es vor

                                                              Um eine Domain anzumelden (1), muss der
 6 DÄNEMARK MACHT
                                                              spätere Domaininhaber zuerst prüfen, ob die
   ES VOR                                                     gewünschte Domain noch verfügbar ist (2).
 Nachfolgend wird dargestellt wie der Prozess                 Dies ist über die Whois-Datenbank der Re-
 der Vergabe einer Domain in sechs ausgewähl-                 gistry, die alle bereits bei der Registry registrier-
 ten europäischen Ländern erfolgt. Dies hängt                 ten Domain-Namen enthält, möglich.
 jeweils von der dort ansässigen Registry ab. Für
                                                              Die Whois-Datenbank steht auf der Webseite
 die Registries der untersuchten Länder lassen
                                                              der Registry zur Verfügung. Im nächsten Schritt
 sich drei unterschiedliche Kategorien identifizie-
                                                              muss der spätere Domaininhaber einen Re-
 ren. Diese unterscheiden sich im Kern vor allem
                                                              gistrar finden, über den er die Domain regis-
 in Bezug auf die Sicherstellung der Richtigkeit
                                                              triert. Eine Registrierung direkt bei der Registry
 der Angaben eines Domain-Inhabers und kön-
                                                              ist nicht möglich (3). Der Registrar fragt die
 nen damit einen wesentlichen Einfluss auf die
                                                              benötigten Daten des späteren Domaininha-
 Verbreitung von Fake-Shops haben.
                                                              bers ab und registriert die Domain bei der Re-
       VERGABE EINER DOMAIN ÜBER RE-                          gistry (4,5)9. In diesem Fall ist der Registrar für
       GISTRAR – OHNE IDENTITÄTSPRÜFUNG                       die Richtigkeit der Daten des Domaininhabers

 Beispiele für diese Kategorie sind die Registries            verantwortlich10.

 aus den Niederlanden (SIDN) und der Schweiz                  ------------------------------
                                                              9
                                                                  SIDN (2018a): Registering a domain name, online im Inter-
 (SWITCH).
                                                                  net: https://www.sidn.nl/a/nl-domain-name/registering-a-
                                                                  domain-name (Stand 21.06.2018); SWITCH (2018b): Fragen
 Abbildung 3 zeigt, wie die Domainregistrierung                   und Antworten zu Domain-Namen, online im Internet :
                                                                  https://www.nic.ch/de/faqs/general/#registerch (Stand
 bei einer Vergabe über einen Registrar und                       21.06.2018).
                                                              10
 ohne Identitätsprüfung abläuft.                                   SIDN (2011): General Terms and Conditions for Registrars,
                                                                  online im Internet: https://www.sidn.nl/downloads/terms-and-
                                                                  conditi-
                                                                  ons/General%20Terms%20and%20Conditions%20for%20R
                                                                  egistrars.pdf (Stand 21.06.2018); Auskunft der SWITCH vom
                                                                  04.05.2018.

        DOMAINREGISTRIERUNG ÜBER EINEN REGISTRAR BEI EINER REGISTRY OHNE IDENTITÄTSPRÜFUNG

         1. will
        Domain                  3. Auftrag,
       anmelden                   Domain
                                einzurichten
                                                                                     5. Domain-
            Domaininteressent                         Registrar                     registrierung        Registry

        2. prüft, ob               4. Datenab-
         Domain                        frage                                                                  6. vergibt
           noch                                                                                                Domain
       verfügbar ist
15     Dänemark macht es vor

 Sind die bei der Domainregistrierung angege-                         Sind die bei der Domain-Registrierung angege-
 benen Daten falsch, können die Registries die                        benen Daten falsch, können die Registries die
 Registrierung aufheben. Mit Informationen hier-                      Registrierung aufheben. Die Registries benöti-
 zu kann man sich an die Registry wenden.                             gen dafür Nachweise über die fehlerhaften Da-
 Teilweise verlangt die Registry Nachweise über                       ten. Die DENIC verlangt ein Einschreiben mit
 die falschen Daten. So müssen bei der                                dem Vermerk „unbekannt“ und eine Negativ-
 SWITCH ein Unzustellbarkeitsnachweis oder                            auskunft aus dem Melde- oder Handelsregister.
 im Fall eines Identitätsdiebstahls eine Ausweis-                     Der nic.at genügt ein Einschreiben, das als
 kopie eingereicht werden. Die Registry über-                         „unbekannt“ zurückkommt. Im Fall eines Identi-
 prüft dann die Identität und hebt ggf. die Regist-                   tätsdiebstahls kann die betroffene Person die
 rierung auf11.                                                       Domain bei der DENIC löschen lassen, da sie
                                                                      Domaininhaber ist14.
            VERGABE EINER DOMAIN ÜBER RE-
           GISTRAR UND REGISTRY – OHNE IDEN-                                    VERGABE EINER DOMAIN – MIT IDENTI-
           TITÄTSPRÜFUNG                                                        TÄTSPRÜFUNG

 Beispiele hierfür sind die Registries aus                            Beispiele für diese Kategorie sind die Registries
 Deutschland (DENIC) und Österreich (nic.at).                         aus Dänemark (Hostmaster DK) und Irland
                                                                      (IEDR).
 Hier können Domains sowohl über einen Re-
 gistrar (vgl. Abbildung 3 und zugehöriger Pro-                       Abbildung 5 zeigt den Ablauf einer Domain-
 zess) als auch direkt bei der Registry angemel-                      Registrierung mit Identitätsprüfung. Die Regist-
 det werden. Abbildung 4 stellt den Ablauf der                        rierung einer Domain wird in den meisten Fällen
 direkten Registrierung bei der Registry dar:                         über einen Registrar15 vorgenommen und ver-
 Auch hier muss der spätere Domaininhaber                             läuft daher bis zur Domainregistrierung analog
 zuerst in der Whois-Datenbank prüfen, ob die                         zum ersten dargestellten Prozess (vgl. Abbil-
 gewünschte Domain verfügbar ist (2). Der Do-                         dung 3). Anschließend überprüft die Registry
 maininhaber registriert die Domain direkt bei                        die Identität des späteren Domaininhabers
 der Registry und füllt ein Formular mit den be-
 nötigten Daten aus (3,4)12. Die Registry prüft
 die eingegebenen Daten dabei nicht13.
                                                                           https://www.nic.at/de/so-funktioniert-at/domain-einsteiger
                                                                           (Stand 21.06.2018).
                                                                      13
                                                                           Auskunft der DENIC von 28.05.2018; Auskunft der nic.at
                                                                           vom 14.05.2018.
 11
      Auskunft der SWITCH vom 04.05.2018; Auskunft der SIDN           14
                                                                           Auskunft der DENIC von 28.05.2018; Auskunft der nic.at
      vom 22.05.2018.                                                      vom 14.05.2018.
 12
      DENIC (2018a): Informationen für Domainanmelder, online         15
                                                                           Bei Hostmaster DK ist dies die einzige Möglichkeit bei der
      im Internet: https://www.denic.de/fragen-antworten/faqs-fuer-        Domainregistrierung, die IEDR bietet auch eine direkte Re-
      domainanmelder/#faq-93 (Stand 21.06.2018); nic.at (2018): /          gistrierung bei ihr an.
      Domain-Einsteiger, online im Internet:
16     Dänemark macht es vor

            DOMAINREGISTRIERUNG BEI EINER REGISTRY OHNE IDENTITÄTSPRÜFUNG

              1. will Domain
                anmelden                                  3. Auftrag, Domain
                                                              einzurichten

                          Domaininteressent                                                                       Registry

                                                                           4. Datenabfrage
             2. prüft, ob Domain                                                                                      5. vergibt Domain
             noch verfügbar ist

 bevor die Domain freigegeben wird (6)16.                                      eine Verbindung zur irischen Insel und seine

 Hostmaster DK ist dazu gesetzlich verpflichtet                                Identität nachweisen19.

 (Danish Domain Names Act). Für dänische                                       Sind die bei der Domain-Registrierung angege-
 Bürger und Firmen erfolgt dabei der Abgleich                                  benen Daten falsch, können die Registries die
 mit der Steuerpersonennummer bzw. dem                                         Registrierung aufheben20. Dies sollte jedoch
 Handelsregister17. Bei nicht in Dänemark ge-                                  schon im Zuge der Identitätsprüfung bei der Re-
 meldeten natürlichen und juristischen Personen                                gistrierung auffallen. Entsprechend finden sich
 führt Hostmaster DK eine Risikoeinschätzung                                   nur wenige Informationen zum Vorgehen in die-
 durch. Je nach Ergebnis kann der spätere Do-                                  sem Fall auf den Webseiten der Registries.
 maininhaber nach Identitätsnachweisen gefragt
 werden18. In Irland muss der Domaininhaber

 16
      Hostmaster DK (2017a): Terms and conditions for the right
      of use to a .dk domain name, online im Internet:
      https://www.dk-hostmaster.dk/en/terms_v9#Ansogning
      (Stand 21.06.2018); IEDR (2018): Registration and Naming
      in the .IE Namespace, online im Internet:
      https://www.iedr.ie/uploads/IEDR-RegistrationNaming-.IE-                      %20id%20for%20ny%20reg%20med%20bopael%20udenfor
      Namespace.pdf (Stand 21.06.2018).                                             %20DK_EN.pdf (Stand 21.06.2018).
 17
      Hostmaster DK (2017b): Procedure for checking contact                    19
                                                                                    IEDR (2018): Registration and Naming in the .IE
      information and identity of a new registrant resident in Den-                 Namespace, online im Internet:
      mark, online im Internet: https://www.dk-                                     https://www.iedr.ie/uploads/IEDR-RegistrationNaming-.IE-
      hostmaster.dk/sites/default/files/2018-                                       Namespace.pdf (Stand 21.06.2018).
      01/Procedure_for_kontrol_af_kontaktoplysninger_og_id_for_
                                                                               20
      ny_registrant_med_bopael_i_Danmark_EN.pdf (Stand                              Hostmaster DK (2017a): Terms and conditions for the right
      21.06.2018).                                                                  of use to a .dk domain name, online im Internet:
 18                                                                                 https://www.dk-hostmaster.dk/en/terms_v9#Ansogning
      Hostmaster DK (2017c): Procedure for checking contact                         (Stand 21.06.2018); IEDR (2018): Registration and Naming
      information and identity of a new registrant resident outside                 in the .IE Namespace, online im Internet:
      Denmark, online im Internet: https://www.dk-                                  https://www.iedr.ie/uploads/IEDR-RegistrationNaming-.IE-
      hostmaster.dk/sites/default/files/2017-                                       Namespace.pdf (Stand 21.06.2018).
      12/Procedure%20for%20kontrol%20af%20kontaktopl%20og
17     Dänemark macht es vor

             DOMAINREGISTRIERUNG ÜBER EINEN REGISTRAR MIT IDENTITÄTSPRÜFUNG

                                                                                                                      6. prüft
               1. will                                                                                             Identität des
              Domain                                                                                                 Domain-
             anmelden                       3. Auftrag,                                                              inhabers
                                             Domain
                                           einzurichten
                                                                                        5. Domain-
                 Domaininteressent                                Registrar            registrierung            Registry

             2. prüft, ob                    4. Datenab-
            Domain noch                         frage                                                                7. vergibt
            verfügbar ist                                                                                             Domain

           MISSBRAUCHSGEFAHR                                            mittels eines speziellen Programms Fake-
           IN DEUTSCHLAND HÖHER                                         Shops frühzeitig zu identifizieren22.

 Die drei beschriebenen Vorgehensweisen las-                            Auch die ausschließliche Registrierung über
 sen einen deutlich unterschiedlichen Spielraum                         einen Registrar bietet Sicherheit vor Miss-
 hinsichtlich der Betrugsmöglichkeit bei einer                          brauch: Hier ist der Registrar verantwortlich für
 Domain-Registrierung zu. So macht es eine                              die Richtigkeit der Daten und sollte diese prü-
 Identitätsprüfung der Registries am schwersten,                        fen. Dies entfällt bei der Registrierung direkt
 eine Domain für einen Fake-Shop zu registrie-                          über eine Registry. Wie ein Test bei der DENIC
 ren. Dies zeigt das Beispiel Dänemarks ein-                            und der nic.at zeigt, können hier fehlerhafte
 drücklich: Im November 2017 betrug der Anteil                          Daten ohne eine Prüfung auf Plausibilität oder
 von betrügerischen Web-Shops an allen däni-                            Richtigkeit angegeben werden.
 schen Webseiten 6,7 Prozent. Nachdem der
                                                                               FAZIT
 Einführung der verschärften Identitätsprüfungen
                                                                        Unter den aktuellen Bedingungen der Registrie-
 sank der Anteil auf 1 Prozent21.
                                                                        rung und Löschung betrügerischer Domains in
 Die niederländische Registry geht das Problem
                                                                        Deutschland stoßen selbst Polizei und Staatsan-
 der Fake-Shops ebenfalls an. So plant die Re-
                                                                        waltschaften an Grenzen. Nahezu unmöglich ist
 gistry Identitätsüberprüfungen einzuführen und
                                                                        eine Rechtsverfolgung sowie -durchsetzung für
                                                                        betroffene Verbraucher. Andere europäische
                                                                        Länder wie Dänemark handelten bereits und etab-

 21
      Hostmaster DK (2018): Sicnificantly fewer scam web shops          22
      in the .dk zone, online im Internet: https://www.dk-                 SIDN (2018b): Fake webshops on .nl and .dk, online im
      hostmaster.dk/en/news/significantly-fewer-scam-web-shops-         Internet:
      dk-zone (Stand 21.06.2018).                                       https://www.sidnlabs.nl/downloads/presentations/jamboree201
                                                                        8-fakewebshops.pdf (Stand 29.06.2018), S. 26
18   Dänemark macht es vor

 lierten Prozesse, die den Anteil betrügerischer
 Online-Shops nachweislich senkten. Auch in
 Deutschland wäre ein solches Vorgehen möglich.
IMPRESSUM

Herausgeber
Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.
Geschäftsführer Dr. Christian A. Rumpke
Babelsberger Str. 12
14473 Potsdam
Tel. (0331) 298 71-0
Fax (0331) 298 71-77
E-Mail marktwaechter@vzb.de

Autoren: Dr. Kirsti Dautzenberg, Constanze Gaßmann,
Britta Groß, Franziska Müller, Dunja Neukamp,
Lars Schmidtke, Ulrike Bodenstein

Stand: August 2018

© Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.
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