FAKE-SHOPS - RELEVANTES VERBRAUCHER-PROBLEM IN DEUTSCHLAND - Verbraucherzentrale Brandenburg
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FAKE-SHOPS – RELEVANTES VERBRAUCHER- PROBLEM IN DEUTSCHLAND Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale n – August 2018
2 Inhaltsverzeichnis INHALT ABBILDUNGEN................................................................................................................................................................................ 2 ZUSAMMENFASSUNG................................................................................................................................................................. 4 1 ANLASS.................................................................................................................................................................................... 6 2 METHODISCHES VORGEHEN ........................................................................................................................................ 8 3 DER SCHADEN IST GROSS ............................................................................................................................................. 9 4 DIE SPITZE DES EISBERGS ...........................................................................................................................................11 5 BETROFFENE HABEN ES SCHWER...........................................................................................................................12 6 DÄNEMARK MACHT ES VOR.........................................................................................................................................14
3 Abbildungen ABBILDUNGEN 1 Anteil nicht gelieferter Ware und gewählte Zahlart 9 2 Indizien von Fake-Shops 10 3 Domainregistrierung über einen Registrar bei einer Registry ohne Identitätsprüfung 14 4 Domainregistrierung bei einer Registry ohne Identitätsprüfung 16 5 Domainregistrierung über einen Registrar mit Identitätsprüfung 17
4 Zusammenfassung ZUSAMMENFASSUNG In das Frühwarnnetzwerk der Verbraucher- DIE SPITZE DES EISBERGS: ÜBER EINE zentralen gehen regelmäßig Verbraucherbe- MILLION FAKE-SHOPS ÜBER ABGEMEL- schwerden zu Fake-Shops ein. Diese bieten DETE DOMAINS ERREICHBAR Verbrauchern im Internet Kleidung, Schuhe, Mit Hilfe einer automatisierten Suchanfrage Brillen, Schmuck und Luxusprodukte an – bei Google konnte eine hohe Zahl von URLs jedoch nur zum Schein. Die bestellte Ware mit Fake-Shops identifiziert werden. Da es wird nicht geliefert. Da die Bezahlung gegen sich bei den für die Fake-Shops verwendeten Vorkasse erfolgt, sehen sich Verbraucher URLs häufig um abgemeldete Domains von sowohl um Ware als auch Geld geprellt. Privatpersonen, Parteien und Vereinen han- Damit können Verbraucher zum einen Opfer delt – vorrangig registriert auf einer „.de“- von Fake-Shops werden. Zum anderen kön- Domain – verschärft sich das Problem der nen ehemalige Domaininhaber, egal ob Verei- mangelnden Erreichbarkeit der Fake-Shop- ne oder Privatpersonen, unbemerkt als ver- Betreiber für Verbraucher, um etwaige Rechts- meintliche Betreiber von Fake-Shops auftreten ansprüche durchzusetzen zu können. – mit drohenden rechtlichen Konsequenzen. BETROFFENE HABEN ES SCHWER: GE- DER SCHADEN IST GROSS: HOHE ZAHL KÜNDIGTE DOMAINS ALS FAKE-SHOPS BETROFFENER INTERNETKÄUFER GENUTZT Wie eine repräsentative Umfrage unter den Der Fall des Allgemeinen Deutschen Fahrrad- Internet-Nutzern in Deutschland im Juni 2018 Club e.V. (ADFC) zeigt exemplarisch, wie ergab, muss bei über 4 Millionen Deutschen schwer es für Betroffene in Deutschland der- von einem Betrug durch Fake-Shops ausge- zeit ist, eine von ihnen abgemeldete Domain, gangen werden. Verbraucher, die sowohl um auf der ein Fake-Shop betrieben wird, vom Ware als auch Geld geprellt wurden, be- aktuellen Domaininhaber löschen zu lassen. schrieben jeweils mindestens noch ein weite- So musste auch der ADFC feststellen, dass res Indiz, welches auf einen Fake-Shop hin- unter seiner früheren bereits gekündigten weist. Hierbei handelte es sich wahlweise Domain plötzlich Waren der Marken Adidas darum, dass keine Möglichkeit der Kontakt- und Oakwood angeboten wurden und die aufnahme bestand, der Online-Shop kurze neuen Domaininhaber nicht greifbar waren. Zeit später nicht mehr im Internet war, eine Die Löschung wäre mittels Rechtsstreit zwar Zahlung nur mit Vorkasse möglich war bzw. möglich, würde jedoch aufgrund der falschen die Artikel zu einem deutlich reduzierten Preis Adressangaben des derzeitigen Domaininha- angeboten wurden. bers bei der Zustellung der Klage scheitern. Von ihrer eigenen Möglichkeit der Kündigung
5 Zusammenfassung macht die zuständige DENIC im vorliegenden Dänemark macht es durch eine rechtlich ver- Fall keinen Gebrauch. Im Ergebnis sind die pflichtete Identitätsprüfung am schwersten, eine Fake-Shops nach wie vor unter den Domains Domain für einen Fake-Shop zu registrieren. aktiv. Lag im November 2017 der Anteil von betrüge- rischen Web-Shops an allen dänischen Web- VORGEHEN DER DENIC GEFÄHRDET seiten noch bei 6,7 Prozent, so sank er nach VERBRAUCHER Einführung der verschärften Identitätsprüfun- Das praxisrelevante Beispiel mit dem ADFC gen auf 1 Prozent2. Die DENIC führt hinge- zeigt ein deutliches Defizit bei der Domain- gen keinerlei Identitätsprüfung durch. verwaltung in Deutschland: Mangels Identi- tätsprüfung und erschwerter Löschung sei- tens der DENIC ist Betroffenen eine Rechts- verfolgung sowie -durchsetzung nahezu un- möglich. Dieses hat zur Folge, dass unter den aktuellen Bedingungen der Registrierung und Löschung von Domains in Deutschland jeder Verbraucher sowohl als Käufer als auch als ehemaliger privater Domainbetreiber geschä- digt werden kann. Die Chancen, sich zur Wehr zu setzen, sind dabei gering. DÄNEMARK MACHT ES VOR: IDENTI- TÄTSPRÜFUNG VERHINDERT MISS- BRAUCH Die Praxis in anderen europäischen Ländern zeigt, dass durch bestimmte Prozesse der An- teil betrügerischer Online-Shops deutlich ein- geschränkt werden kann. Ein Vergleich sechs ausgewählter Domain-Registrierungsprozesse in Europa zeigt: Es gibt unterschiedliche Ansät- ze zur Verhinderung von Missbrauch bei der Registrierung von Domains. Die Registry1 in 2 Hostmaster DK (2018): Significantly fewer scam web shops in the .dk zone, online im Internet: https://www.dk- 1 Ein Registry ist für die Vergabe und Verwaltung von Domain- hostmaster.dk/en/news/significantly-fewer-scam-web-shops- Namen verantwortlich. dk-zone (Stand 21.06.2018).
6 Anlass Verbraucherbeschwerden zu Fake-Shops 1 ANLASS ein. Seit Oktober 2015 liegen mit Stand Juli Bei Fake-Shops, „Schein-Shops“ oder auch 2018 insgesamt 421 Beschwerden aus 15 gefälschten Online-Shops handelt es sich um Bundesländern vor. Dabei ist das monatliche 3 betrügerische Internet-Verkaufsplattformen . Beschwerdeaufkommen konstant: Pro Monat Auf diesen kann nur Ware bestellt und be- erhält das Brandenburger Marktwächter- zahlt werden, eine Lieferung der Ware erfolgt Team zwischen 10 und 20 neue Meldungen. nicht. Warengruppen wie Kleidung, Schuhe, Zwei Drittel (67 Prozent) der Verbraucher- Brillen, Schmuck und Luxusprodukte sind meldungen zu Fake-Shops betreffen eine besonders häufig betroffen. Fake-Shops las- .de-Domain. sen sich auf den ersten Blick oftmals nur UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND schwer von seriösen Anbietern unterschei- den. Unterschiedliche Indizien liefern jedoch Untersuchungsgegenstand sind Fake-Shops – einen Hinweis darauf, ob es sich um einen auch diese werden für Kunden, wie alle Web- Fake-Shop handelt: seiten, immer über eine IP-Adresse erreicht. Diese besteht aus einer Ziffernfolge und ist Die dort angebotenen Waren, häufig alle daher schwer zu merken. Daher wurden Do- Produkte, werden oftmals mit einem deut- lichen Preisnachlass beworben. main-Namen als Alias eingeführt. Sie bilden Eine Vielfalt an Bezahlmöglichkeiten ist gemeinsam mit der jeweiligen Endung (bei- nur Schein: Die Bezahlung ist meist nur spielsweise. „.de“, „.at“) die Domain4. So ist per Vorkasse möglich. beispielsweise die Webseite der Marktwächter Die Shops bieten keine direkte Kontakt- entweder über die IP-Adresse oder die Do- möglichkeit an; oftmals fehlt auch ein Im- main marktwaechter.de erreichbar. Die Do- pressum. main-Namen werden in Deutschland von der Teilweise sind die Shops nur kurze Zeit im DENIC (Registry für „.de“-Top-Level-Domain) Internet auffindbar. für eine oder mehrere Domain-Endungen ver- Die Domainbezeichnungen der Shops geben und verwaltet5. haben keinen Bezug zu den dort angebo- tenen Produkten. Im Rahmen des Frühwarnnetzwerkes der 4 DENIC (2018a): Informationen für Domainanmelder, online im Internet: https://www.denic.de/fragen-antworten/faqs-fuer- Verbraucherzentralen gehen regelmäßig domainanmelder/#faq-48 (Stand 21.06.2018)¸ nic.at (2018): / Domain-Einsteiger, online im Internet: https://www.nic.at/de/so- funktioniert-at/domain-einsteiger (Stand 21.06.2018); SWITCH (2018a): Domain-Namen mit .ch und .li: Die Rolle von SWITCH, online im Internet: 3 https://www.switch.ch/de/services/id/ (Stand 21.06.2018).. Polizeiliches Kriminalprävention der Länder und des Bundes 5 (2018): Fake-Shops, online im Internet: https://www.polizei- DENIC (2018b): Allgemeine Informationen, online im Internet: beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e- https://www.denic.de/fragen-antworten/allgemeine-faqs/#faq- commerce/fake-shops/ (Stand 12.06.2018). 90 (Stand 29.06.2018).
7 Anlass FRAGESTELLUNGEN Nachfolgende Fragestellungen werden im Rahmen des vorliegenden Berichtes beant- wortet: Ausmaß von Fake-Shops Wie groß ist die Betroffenheit der Inter- net-Käufer von Fake-Shops in Deutsch- land? Welche Dimension nehmen Fake-Shops aktuell im Internet ein? Welche Domains sind besonders betroffen? Ursachen und Lösungswege Welchen Problemen sehen sich Betroffe- ne gegenüber? Wie erfolgt die Registrierung eines Domain-Namens, wie die Überprüfung von (künftigen) Domain-Inhabern und wie die Aufhebung bestehender Do- main-Registrierungen bei der deut- schen Vergabestelle von „.de“-Do- mains DENIC? Was zeigt ein Vergleich in diesem Zu- sammenhang zu Einrichtungen weiterer ausgewählter europäischer Länder? Welche Ansätze ergeben sich, um das Problem von Fake-Shops in Deutschland zu verringern?
8 Methodisches Vorgehen Google durchgeführt, bei denen Kombinationen 2 METHODISCHES spezifischer Bestandteile des bekannten Sei- VORGEHEN tenquelltextes genutzt wurden. Die verwende- VERBRAUCHERBEFRAGUNG ZUR BE- ten Bestandteile des Seitenquelltextes beinhal- TROFFENHEIT VON FAKE-SHOPS teten Textabschnitte des Shops wie „Neue Arti- Im Auftrag des Marktwächters Digitale Welt der kel im Juni“ als Teil des h2-Headers, hinterlegte Verbraucherzentrale Brandenburg wurde durch Währungskürzel aus dem Warenkorbsystem die forsa.main Marktinformationssysteme („USD“, „DKK“ etc.) sowie Skripte, wie bei- GmbH eine Befragung zur Betroffenheit deut- spielsweise das jscript jquery-1.8.3.min.js. Die- scher Internet-Käufer ab 18 Jahren von Fake- se Suchbegriffe wurden mit den Namen von Shops durchgeführt. Die Untersuchung fand im Markenanbietern (wie Ray Ban, Adidas, Nike) Erhebungszeitraum vom 08. bis 14.06.2018 kombiniert, die ein besonders hohes Be- statt. Die Fragenkomplexe richteten sich an schwerdeaufkommen im Frühwarnnetzwerk der folgende Einzelaspekte: Betroffenheit nicht Verbraucherzentralen zeigen. Alle so erfassten gelieferter Ware trotz Bezahlung; Zahlungsart; URLs wurden im Anschluss auf Duplikate ge- Rückerstattung der Zahlung; Indizien für Fake- prüft und bereinigt. Der Untersuchungszeitraum Shops, wie reduzierte Preise, fehlendes Im- war der 18. bis 22.06.2018. pressum, fehlende Kontaktmöglichkeit. Demo- FALLBEISPIEL grafische Daten wurden zu Geschlecht, Alter, Mittels qualitativer Fallstudie wurde ein Ver- Region, Bildung, Haushaltsgröße und Haus- braucherfall eines betroffenen ehemaligen Do- haltsnettoeinkommen erhoben. Die finale Ge- maininhabers dargestellt. Diese erfolgte auf der samtstichprobe umfasste 1.088 Personen mit Basis der Auswertung von Unterlagen und In- einer statistischen Fehlertoleranz von +/- drei formationen aus dem direkten Austausch. Prozentpunkten. Die Erhebung erfolgte anhand SEKUNDÄRANALYSE DER BESTEHEN- eines strukturierten Fragebogens mittels com- DEN PRAXIS AUSGEWÄHLTER DOMAIN- putergestützter Webinterviews (CAWI) im Onli- REGISTRIES ne-Panel forsa.Omninet. Mittels qualitativer Sekundäranalyse wurde der SCHÄTZUNG ZU VORKOMMEN UND Registrierungs-, Prüfungs- und Abmeldepro- NUTZUNG AKTIVER FAKE-SHOPS zess ausgewählter europäischer Registries Zur Schätzung der Verbreitung aktiver Fake- untersucht. Dies erfolgte für Dänemark, Shops wurde exemplarisch ein Suchalgorith- Deutschland, Irland, Niederlande, Österreich mus verwendet. Dieser basierte auf den Merk- und der Schweiz. Es wurden an alle Registries malen eines bereits bekannten Fake-Shops. Informationsersuche gestellt sowie jeweils eine Auf dieser Basis wurden automatisierte Such- Webseitenrecherche durchgeführt. anfragen beim Suchmaschinendienstleister
9 Der Schaden ist groß Insbesondere bei Zahlung mittels Vorkasse 3 DER SCHADEN IST erhielt die Mehrheit der Betroffenen (53 Pro- GROß zent) ihr Geld vom Online-Händler nicht zurück. Die Auswertung der repräsentativen Bevölke- Aber auch die Zahlung über Bezahldienstleister rungsumfrage zeigt: Jeder vierte (26 Prozent) schützt nicht vor dieser Erfahrung: Ein Drittel deutsche Internet-Käufer hat mindestens ein- (37 Prozent) der Befragten beklagt auch hier, mal bestellte Ware nicht erhalten – obwohl die- dass das Geld nicht erstattet wurde. se bereits bezahlt war. Der Nichterhalt der Wa- Die um Ware und Geld geprellten Verbraucher re kann jedoch nicht zwingend auf einen Fake- bestätigen dabei mehrheitlich (80 Prozent) Shop zurückgeführt werden. Wesentliches Indiz mindestens eines der nachfolgenden Indizien für einen Fake-Shop ist die Zahlungsart, vor- für Fake-Shops. Drei Viertel (74 Prozent) kön- nehmlich findet diese über Vorkasse statt. nen ihrer Erfahrung sogar bis zu drei Indizien 40 Prozent der Befragten, die keine Ware er- zuordnen. Allen voran beschreiben die Be- halten haben, gaben an, per Vorkasse (Über- troffenen, dass es ihnen nach Ausbleiben der weisung/Kreditkarte) gezahlt zu haben (vgl. Lieferung nicht möglich war, mit dem betreffen- Abbildung 1). Die Mehrheit (54 Prozent) zahlte den Online-Händler persönlich oder telefonisch mittels eines Bezahldienstleisters wie PayPal, in Kontakt zu treten (64 Prozent). SOFORT Überweisung oder giropay. ANTEIL NICHT GELIEFERTER WARE UND GEWÄHLTE ZAHLART Ware wurde nicht geliefert? … nach Bezahlung mit: k. A.; 1% über einen Bezahldienstleister 54% Nein; Ja; per Vorkasse 40% 73% 26% per Rechnung 4% Sonstige / Weiß nicht 1% Anm.: n = 1.090 Internet-Käufer bzw. n = 279 Befragte, deren bezahlte Bestellung ausblieb.
10 Der Schaden ist groß Jeder Dritte beschreibt, dass der Online-Shop FAZIT nach einiger Zeit im Internet nicht mehr auffind- Mehr als fünf Millionen6 deutsche Verbraucher bar war (34 Prozent), eine Zahlung nur mit Vor- haben bei einem Internetkauf weder die bezahlte kasse möglich war (32 Prozent) oder die Artikel Ware noch eine Rückerstattung des Kaufbetrages zu einem deutlich reduzierten Preis angeboten erhalten. Fake-Shops sind dabei ein gewichtiges wurden (29 Prozent). Einige Betroffene (7 Pro- Problem: Bei über vier Millionen Betroffenen zent) können sich an ein fehlendes Impressum muss von einem Betrug durch Fake-Shops aus- erinnern (vgl. Abbildung 2). gegangen werden. INDIZIEN FAKE-SHOPS Ich konnte mit dem Verkäufer nicht direkt 64% 26% 10% (persönlich/ telefonisch) in Kontakt treten. Der Online-Shop war nach einiger Zeit nicht 34% 53% 13% mehr auffindbar. Zwar unterschiedliche Zahlungsarten, aber letztendlich nur per Vorkasse (Überweisung/ 32% 42% 24% Kreditkarte) Alle Waren waren deutlich reduziert 29% 44% 24% Der Online-Shop hatte kein Impressum. 7% 43% 48% Trifft zu Trifft nicht zu Weiß nicht / kann ich nicht beantworten Keine Angabe Anm.: n = 121 Befragte, deren bezahlte Bestellung ausblieb und die kein Geld vom Online-Händler zurück erhielten. 6 Hochrechnung aus der o.g. Marktwächter-Befragung (statisti- sche Fehlertoleranz +/- 3 Prozentpunkte) in Verbindung mit der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamts per 31.12.2016 und der Internetnutzungshäufigkeiten aus dem forsa-Mehrthemenbus.
11 Die Spitze des Eisbergs Kanzleien, Politikern und Partei-Ortsver- 4 DIE SPITZE DES bänden. Allein für die untersuchten URLs EISBERGS fanden sich jeweils 50 Fake-Shops auf ehe- Neben der Befragung zur Betroffenheit wurde maligen Domains von FDP, CDU und Die geprüft, wie die aktuelle Verbreitung aktiver Linke; URLs der SPD waren über 100 Mal Fake-Shops in Internet einzuschätzen ist. Dies betroffen. kann nur exemplarisch erfolgen. Mit Hilfe der in Eine zusätzliche Analyse für 500 der ermittelten der Methodik beschriebenen Vorgehensweise Fake-Shops mit Hilfe des Dienstes SimilarWeb konnten zum Stand 20.06.2018 mehr als 1 Mil- zeigt, dass Besucher zu 70 Prozent ein mobiles lion URLs7 identifiziert werden, unter denen Endgerät zum Aufrufen der Seiten nutzten. Auf Verbraucher Fake-Shops erreichen konnten. den mobilen Seiten liegt der Fokus auf dem Aufgrund der gewählten Suchanfrage sind die Bildmaterial und die Sichtbarkeit der Domain ist über 1 Million ermittelten URLs mit Fake-Shops häufig eingeschränkt: Ein Erkennen der „un- in Aufbau und Funktionsweise identisch. Sie passenden“ URL durch die Besucher ist damit unterscheiden sich nur in Abwandlungen wie deutlich erschwert. den angebotenen Marken und den verwende- FAZIT ten Fotos. Weitere Abwandlungen und Kombi- Eine stichprobenartige Suchabfrage ergab über nationen wurden in der gewählten Suchanfrage eine Million URLs auf denen Fake-Shops Angebo- nicht berücksichtigt, so dass die Gesamtzahl te präsentieren. Aufgrund des Suchalgorithmus der hier ermittelten URLs nur einen Ausschnitt kann davon ausgegangen werden, dass diese des tatsächlichen Phänomens abbildet. Anzahl nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Die Die Betrachtung der identifizierten 1.087 Mio. verwendeten URLs sind im überwiegenden Maße URLs zeigt, dass der oder die Betreiber vor- abgemeldete Domains von Privatpersonen, Par- wiegend abgemeldete Domains verwenden. teien und Vereinen und auf einer „.de“ Domain Ein Großteil davon registriert unter der „.de“ registriert. Top-Level Domain bei der DENIC. Auffällig ist hier, dass nicht nur ehemalige Domains von Privatpersonen genutzt werden, sondern vielfach auch von Ärzten, Anwälten bzw. 7 Im Vergleich dazu sind in Deutschland 2017 insgesamt ca. 15 Millionen .de- Domains in allen deutschen Bundesländern registriert. Hinzu kommen noch 1.185.247.de-Domains aus- ländischer Domaininhaber in 2017. Vgl. hierzu: https://www.denic.de/wissen/statistiken/jahresauswertungen- de/2017-jahresauswertung/.
12 Betroffene haben es schwer Auftrag gegeben werden kann“. Und: „Für In- 5 BETROFFENE HA- halte und Services von Webseiten ist die DE- BEN ES SCHWER NIC nicht zuständig, da dies außerhalb ihres Im Jahr 2018 bemerkte der Landesverband Tätigkeitsbereiches liegt“. Es erfolgte ein Hin- Nordrhein-Westfalen des Allgemeinen Deut- weis auf die Möglichkeit des Dispute- schen Fahrrad-Clubs e. V. (ADFC), dass unter Verfahrens. Mit Hilfe eines Dispute-Antrags der Domain „adfc-moers.de“ Kleidung der Mar- kann verhindert werden, dass der Domaininha- ke Oakwood angeboten wird. Die Registrierung ber die Domain auf einen Dritten überträgt. bei der DENIC war allerdings zuvor durch die Aufgrund dieses Antrags kann sich der Inhaber nichtselbständige ADFC-Ortsgruppe Moers der Domain einer Auseinandersetzung um die beim zuständigen Registrar8 gekündigt worden. Domain nicht mehr entziehen; allein eine Über- Eine Überprüfung weiterer gekündigter ADFC- tragung der Domain auf den Antragsteller bleibt Adressen ergab, dass auch unter der Domain dann möglich. Der Dispute-Eintrag gewährleis- „adfc-wesel.de“ Kleidung und Schuhe der Mar- tet, dass der Antragsteller bei Löschung der ke Adidas vertrieben werden. Registrierung automatisch neuer Domain- In der Folge erstatteten ehrenamtliche ADFC- Inhaber wird. Von dieser Möglichkeit werden Mitarbeiter Anzeige wegen Internetbetrugs bei die Betroffenen Gebrauch machen. der Polizei. Laut Aussage dieser wurde die Im Mai 2018 teilte die Staatsanwaltschaft Duis- Anzeige nur widerwillig aufgenommen – mit burg mit folgender Begründung mit, dass das dem Hinweis des Beamten, dass „kein Scha- Ermittlungsverfahren eingestellt wurde: „Be- den entstanden sei“. weismittel, die eine Ermittlung/Überführung der Über eine Whois-Abfrage bei der DENIC ermit- Täter ermöglichen könnten, liegen nicht vor. telten die Betroffenen, dass die angegebenen (…) Die Ermittlungen der Polizei haben erge- Adressdaten des Inhabers der wieder registrier- ben, dass unter der angegebenen Anschrift des ten Domain „adfc-moers.de“ nicht stimmten: Domain-Inhabers keine Person dieses Namens Die Straßennamen waren in den entsprechen- gemeldet ist und der Server physikalisch in den den Orten nicht vorhanden. Darüber unterrich- U.S.A. steht.“ Weiterhin wurde mitgeteilt: „Zum teten die Betroffenen die DENIC und baten, die Zwecke der Gegenabwehr ist schon deshalb Registrierung der beanstandeten Domains zu nichts zu veranlassen, da die Seite nach Mittei- löschen. Die DENIC erwiderte daraufhin, dass lung der Polizei nicht mehr erreichbar ist.“ Die eine „Löschung durch einen Dritten nicht in Mitteilung der Polizei ist insofern nicht korrekt, als dass die Seite „adfc-wesel.de“ heute noch online ist. 8 Ein Registrar bezeichnet die für eine Domain-Registrierung verantwortliche Firma.
13 Betroffene haben es schwer FAZIT Den Betroffenen des ADFC kann es nach jetzi- gem Stand nur im Klagewege gelingen, dass der Domaininhaber auf die derzeit für Fake-Shops registrierten Domain-Namen „adfc-moers.de“ und „adfc-wesel.de“ gegenüber der DENIC verzichtet und damit selbst die Kündigung des Domainver- trages erklärt. Die DENIC kann den Domainvertrag gemäß § 7 Absatz 2 ihrer Domainbedingungen jedoch auch aus wichtigem Grund kündigen. Beispielsweise dann, wenn „die gegenüber DE- NIC angegebenen Daten des Domaininhabers oder eines nach § 3 Absatz 4 benannten Zustel- lungsbevollmächtigten falsch sind“. Weiter kann die DENIC nach § 7 Absatz 3 ihrer Domainbedin- gungen „mit Absendung der Kündigung die Do- main und ihre technischen Daten aus den Name- servern für die Top Level Domain .de entfernen (Dekonnektierung)“. Von dieser Möglichkeit macht die DENIC im vorliegenden Fall jedoch keinen Gebrauch. Somit bleiben die Fake-Shops auf den Domains aktiv.
14 Dänemark macht es vor Um eine Domain anzumelden (1), muss der 6 DÄNEMARK MACHT spätere Domaininhaber zuerst prüfen, ob die ES VOR gewünschte Domain noch verfügbar ist (2). Nachfolgend wird dargestellt wie der Prozess Dies ist über die Whois-Datenbank der Re- der Vergabe einer Domain in sechs ausgewähl- gistry, die alle bereits bei der Registry registrier- ten europäischen Ländern erfolgt. Dies hängt ten Domain-Namen enthält, möglich. jeweils von der dort ansässigen Registry ab. Für Die Whois-Datenbank steht auf der Webseite die Registries der untersuchten Länder lassen der Registry zur Verfügung. Im nächsten Schritt sich drei unterschiedliche Kategorien identifizie- muss der spätere Domaininhaber einen Re- ren. Diese unterscheiden sich im Kern vor allem gistrar finden, über den er die Domain regis- in Bezug auf die Sicherstellung der Richtigkeit triert. Eine Registrierung direkt bei der Registry der Angaben eines Domain-Inhabers und kön- ist nicht möglich (3). Der Registrar fragt die nen damit einen wesentlichen Einfluss auf die benötigten Daten des späteren Domaininha- Verbreitung von Fake-Shops haben. bers ab und registriert die Domain bei der Re- VERGABE EINER DOMAIN ÜBER RE- gistry (4,5)9. In diesem Fall ist der Registrar für GISTRAR – OHNE IDENTITÄTSPRÜFUNG die Richtigkeit der Daten des Domaininhabers Beispiele für diese Kategorie sind die Registries verantwortlich10. aus den Niederlanden (SIDN) und der Schweiz ------------------------------ 9 SIDN (2018a): Registering a domain name, online im Inter- (SWITCH). net: https://www.sidn.nl/a/nl-domain-name/registering-a- domain-name (Stand 21.06.2018); SWITCH (2018b): Fragen Abbildung 3 zeigt, wie die Domainregistrierung und Antworten zu Domain-Namen, online im Internet : https://www.nic.ch/de/faqs/general/#registerch (Stand bei einer Vergabe über einen Registrar und 21.06.2018). 10 ohne Identitätsprüfung abläuft. SIDN (2011): General Terms and Conditions for Registrars, online im Internet: https://www.sidn.nl/downloads/terms-and- conditi- ons/General%20Terms%20and%20Conditions%20for%20R egistrars.pdf (Stand 21.06.2018); Auskunft der SWITCH vom 04.05.2018. DOMAINREGISTRIERUNG ÜBER EINEN REGISTRAR BEI EINER REGISTRY OHNE IDENTITÄTSPRÜFUNG 1. will Domain 3. Auftrag, anmelden Domain einzurichten 5. Domain- Domaininteressent Registrar registrierung Registry 2. prüft, ob 4. Datenab- Domain frage 6. vergibt noch Domain verfügbar ist
15 Dänemark macht es vor Sind die bei der Domainregistrierung angege- Sind die bei der Domain-Registrierung angege- benen Daten falsch, können die Registries die benen Daten falsch, können die Registries die Registrierung aufheben. Mit Informationen hier- Registrierung aufheben. Die Registries benöti- zu kann man sich an die Registry wenden. gen dafür Nachweise über die fehlerhaften Da- Teilweise verlangt die Registry Nachweise über ten. Die DENIC verlangt ein Einschreiben mit die falschen Daten. So müssen bei der dem Vermerk „unbekannt“ und eine Negativ- SWITCH ein Unzustellbarkeitsnachweis oder auskunft aus dem Melde- oder Handelsregister. im Fall eines Identitätsdiebstahls eine Ausweis- Der nic.at genügt ein Einschreiben, das als kopie eingereicht werden. Die Registry über- „unbekannt“ zurückkommt. Im Fall eines Identi- prüft dann die Identität und hebt ggf. die Regist- tätsdiebstahls kann die betroffene Person die rierung auf11. Domain bei der DENIC löschen lassen, da sie Domaininhaber ist14. VERGABE EINER DOMAIN ÜBER RE- GISTRAR UND REGISTRY – OHNE IDEN- VERGABE EINER DOMAIN – MIT IDENTI- TITÄTSPRÜFUNG TÄTSPRÜFUNG Beispiele hierfür sind die Registries aus Beispiele für diese Kategorie sind die Registries Deutschland (DENIC) und Österreich (nic.at). aus Dänemark (Hostmaster DK) und Irland (IEDR). Hier können Domains sowohl über einen Re- gistrar (vgl. Abbildung 3 und zugehöriger Pro- Abbildung 5 zeigt den Ablauf einer Domain- zess) als auch direkt bei der Registry angemel- Registrierung mit Identitätsprüfung. Die Regist- det werden. Abbildung 4 stellt den Ablauf der rierung einer Domain wird in den meisten Fällen direkten Registrierung bei der Registry dar: über einen Registrar15 vorgenommen und ver- Auch hier muss der spätere Domaininhaber läuft daher bis zur Domainregistrierung analog zuerst in der Whois-Datenbank prüfen, ob die zum ersten dargestellten Prozess (vgl. Abbil- gewünschte Domain verfügbar ist (2). Der Do- dung 3). Anschließend überprüft die Registry maininhaber registriert die Domain direkt bei die Identität des späteren Domaininhabers der Registry und füllt ein Formular mit den be- nötigten Daten aus (3,4)12. Die Registry prüft die eingegebenen Daten dabei nicht13. https://www.nic.at/de/so-funktioniert-at/domain-einsteiger (Stand 21.06.2018). 13 Auskunft der DENIC von 28.05.2018; Auskunft der nic.at vom 14.05.2018. 11 Auskunft der SWITCH vom 04.05.2018; Auskunft der SIDN 14 Auskunft der DENIC von 28.05.2018; Auskunft der nic.at vom 22.05.2018. vom 14.05.2018. 12 DENIC (2018a): Informationen für Domainanmelder, online 15 Bei Hostmaster DK ist dies die einzige Möglichkeit bei der im Internet: https://www.denic.de/fragen-antworten/faqs-fuer- Domainregistrierung, die IEDR bietet auch eine direkte Re- domainanmelder/#faq-93 (Stand 21.06.2018); nic.at (2018): / gistrierung bei ihr an. Domain-Einsteiger, online im Internet:
16 Dänemark macht es vor DOMAINREGISTRIERUNG BEI EINER REGISTRY OHNE IDENTITÄTSPRÜFUNG 1. will Domain anmelden 3. Auftrag, Domain einzurichten Domaininteressent Registry 4. Datenabfrage 2. prüft, ob Domain 5. vergibt Domain noch verfügbar ist bevor die Domain freigegeben wird (6)16. eine Verbindung zur irischen Insel und seine Hostmaster DK ist dazu gesetzlich verpflichtet Identität nachweisen19. (Danish Domain Names Act). Für dänische Sind die bei der Domain-Registrierung angege- Bürger und Firmen erfolgt dabei der Abgleich benen Daten falsch, können die Registries die mit der Steuerpersonennummer bzw. dem Registrierung aufheben20. Dies sollte jedoch Handelsregister17. Bei nicht in Dänemark ge- schon im Zuge der Identitätsprüfung bei der Re- meldeten natürlichen und juristischen Personen gistrierung auffallen. Entsprechend finden sich führt Hostmaster DK eine Risikoeinschätzung nur wenige Informationen zum Vorgehen in die- durch. Je nach Ergebnis kann der spätere Do- sem Fall auf den Webseiten der Registries. maininhaber nach Identitätsnachweisen gefragt werden18. In Irland muss der Domaininhaber 16 Hostmaster DK (2017a): Terms and conditions for the right of use to a .dk domain name, online im Internet: https://www.dk-hostmaster.dk/en/terms_v9#Ansogning (Stand 21.06.2018); IEDR (2018): Registration and Naming in the .IE Namespace, online im Internet: https://www.iedr.ie/uploads/IEDR-RegistrationNaming-.IE- %20id%20for%20ny%20reg%20med%20bopael%20udenfor Namespace.pdf (Stand 21.06.2018). %20DK_EN.pdf (Stand 21.06.2018). 17 Hostmaster DK (2017b): Procedure for checking contact 19 IEDR (2018): Registration and Naming in the .IE information and identity of a new registrant resident in Den- Namespace, online im Internet: mark, online im Internet: https://www.dk- https://www.iedr.ie/uploads/IEDR-RegistrationNaming-.IE- hostmaster.dk/sites/default/files/2018- Namespace.pdf (Stand 21.06.2018). 01/Procedure_for_kontrol_af_kontaktoplysninger_og_id_for_ 20 ny_registrant_med_bopael_i_Danmark_EN.pdf (Stand Hostmaster DK (2017a): Terms and conditions for the right 21.06.2018). of use to a .dk domain name, online im Internet: 18 https://www.dk-hostmaster.dk/en/terms_v9#Ansogning Hostmaster DK (2017c): Procedure for checking contact (Stand 21.06.2018); IEDR (2018): Registration and Naming information and identity of a new registrant resident outside in the .IE Namespace, online im Internet: Denmark, online im Internet: https://www.dk- https://www.iedr.ie/uploads/IEDR-RegistrationNaming-.IE- hostmaster.dk/sites/default/files/2017- Namespace.pdf (Stand 21.06.2018). 12/Procedure%20for%20kontrol%20af%20kontaktopl%20og
17 Dänemark macht es vor DOMAINREGISTRIERUNG ÜBER EINEN REGISTRAR MIT IDENTITÄTSPRÜFUNG 6. prüft 1. will Identität des Domain Domain- anmelden 3. Auftrag, inhabers Domain einzurichten 5. Domain- Domaininteressent Registrar registrierung Registry 2. prüft, ob 4. Datenab- Domain noch frage 7. vergibt verfügbar ist Domain MISSBRAUCHSGEFAHR mittels eines speziellen Programms Fake- IN DEUTSCHLAND HÖHER Shops frühzeitig zu identifizieren22. Die drei beschriebenen Vorgehensweisen las- Auch die ausschließliche Registrierung über sen einen deutlich unterschiedlichen Spielraum einen Registrar bietet Sicherheit vor Miss- hinsichtlich der Betrugsmöglichkeit bei einer brauch: Hier ist der Registrar verantwortlich für Domain-Registrierung zu. So macht es eine die Richtigkeit der Daten und sollte diese prü- Identitätsprüfung der Registries am schwersten, fen. Dies entfällt bei der Registrierung direkt eine Domain für einen Fake-Shop zu registrie- über eine Registry. Wie ein Test bei der DENIC ren. Dies zeigt das Beispiel Dänemarks ein- und der nic.at zeigt, können hier fehlerhafte drücklich: Im November 2017 betrug der Anteil Daten ohne eine Prüfung auf Plausibilität oder von betrügerischen Web-Shops an allen däni- Richtigkeit angegeben werden. schen Webseiten 6,7 Prozent. Nachdem der FAZIT Einführung der verschärften Identitätsprüfungen Unter den aktuellen Bedingungen der Registrie- sank der Anteil auf 1 Prozent21. rung und Löschung betrügerischer Domains in Die niederländische Registry geht das Problem Deutschland stoßen selbst Polizei und Staatsan- der Fake-Shops ebenfalls an. So plant die Re- waltschaften an Grenzen. Nahezu unmöglich ist gistry Identitätsüberprüfungen einzuführen und eine Rechtsverfolgung sowie -durchsetzung für betroffene Verbraucher. Andere europäische Länder wie Dänemark handelten bereits und etab- 21 Hostmaster DK (2018): Sicnificantly fewer scam web shops 22 in the .dk zone, online im Internet: https://www.dk- SIDN (2018b): Fake webshops on .nl and .dk, online im hostmaster.dk/en/news/significantly-fewer-scam-web-shops- Internet: dk-zone (Stand 21.06.2018). https://www.sidnlabs.nl/downloads/presentations/jamboree201 8-fakewebshops.pdf (Stand 29.06.2018), S. 26
18 Dänemark macht es vor lierten Prozesse, die den Anteil betrügerischer Online-Shops nachweislich senkten. Auch in Deutschland wäre ein solches Vorgehen möglich.
IMPRESSUM Herausgeber Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. Geschäftsführer Dr. Christian A. Rumpke Babelsberger Str. 12 14473 Potsdam Tel. (0331) 298 71-0 Fax (0331) 298 71-77 E-Mail marktwaechter@vzb.de Autoren: Dr. Kirsti Dautzenberg, Constanze Gaßmann, Britta Groß, Franziska Müller, Dunja Neukamp, Lars Schmidtke, Ulrike Bodenstein Stand: August 2018 © Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.
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