EM-Reifen Preisliste 1/2012 - Preisliste digital abrufbar unter
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EM-Reifen Preisliste 1/2012 Gültig ab 1. Januar 2012 Deutschland/Österreich Preisliste digital abrufbar unter: www.bridgestone-haendler.de www.bridgestone-haendler.at
ANSPRECHPARTNER – D / AT Verkaufsleiter EM-Reifen: Bridgestone Deutschland GmbH Matthias Engelhardt Justus-von-Liebig-Straße 1, 61352 Bad Homburg v.d.H. Matthias.Engelhardt@Bridgestone.eu Tel.: +49 06172 408-01 Tel.: 0175 9314269 Fax: +49 06172 408-490 Fax: 036259 60128 www.bridgestone.de Verkaufsinnendienst: Bridgestone AUSTRIA GmbH Ulrike Deimert Laxenburgerstraße 252, A-1230 Wien Ulrike.Deimert@Bridgestone.eu Tel.: +43 01 61413-0 Fax: +43 01 61413-100 Giuseppe Genuardi Giuseppe.Genuardi@Bridgestone.eu www.bridgestone.at HOTLINE Deutschland Tel.: 01802 266275 Fax: 01802 266276 NEU: HOTLINE AUSTRIA Tel.: 01614 1391 Fax: 01802 266276 EM-Technik: Ralf Jacobs Ralf.Jacobs@Bridgestone.eu Tel.: 0175 9314169 Michael Krause Michael.Krause@Bridgestone.eu Tel.: 0175 9314167 Olaf Schäfer Olaf.Schaefer@Bridgestone.eu Tel.: 0175 9314168 Knut Kadner Knut.Kadner@Bridgestone.eu Tel.: 0175 9314166 CHRISTOPH ERCKMANN Christoph.Erckmann@Bridgestone.eu Tel.: 0175 9314165 Otto Schörg Otto.Schoerg@Bridgestone.eu Tel.: 0664 2116845 2
INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS Seite Ansprechpartner 2 EM-Radial-Standardreifen 4–5 EM-Radial-Breitreifen 6–8 EM-Radial-Kranreifen 8 EM-Diagonal-Standardreifen 9 EM-Diagonal-Breitreifen 10 EM-Diagonalreifen-Kleinlader/Mobilbagger 11 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – Deutschland 12 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – Österreich 13 Bestellformular 14 Notizen 15 Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer 3
EM-RADIAL-Standardreifen VUT (G2) VKT (G2) L 317 (E4) VMTS (E4) VSMS (L5S) VHB VCH VCHD VCHS VEL Dimension Tragfähigkeit Profil Typ Kennung EK - Preis IPC EAN Code Bemerkung Radial Serie 95 9.00R 20 ** VSMS tt L5S 1.331,00 64328 3286346432812 12.00R 20 *** L 317 tt E4 1.170,00 64300 3286346430016 12.00R 20 *** VCH set Industrial 1.252,00 64319 3286346431914 12.00R 20 *** VCHS tt Industrial 1.346,00 1638 3286340163811 12.00R 20 ** VSMS tt L5S 1.882,00 64329 3286346432911 12.00R 24 *** L 317 set E4 1.106,00 64259 3286346425913 12.00R 24 *** VMTP set E4.5 1.408,00 69556 3286346955618 12.00R 24 ** VSMS tt L5S 1.960,00 64290 3286346429010 12.00R 24 ** VCH set Industrial 1.457,00 64366 3286346436612 13.00R 24 * VUT tl G2 1.171,00 69444 3286346944414 14.00R 24 * VUT tl G2 1.457,00 69366 3286346936617 14.00R 24 * VKT tl G2 1.587,00 48368 3286344836810 14.00R 24 *** VHB set Straddle 1.976,00 64365 3286346436513 14.00R 24 *** VCH set Straddle 2.462,00 64311 3286346431112 14.00R 24 *** VCHS set Industrial 2.692,00 64364 3286346436414 14.00R 24 *** VCHS tl Industrial 2.692,00 3885 3286340388511 14.00R 24 ** VSMS tt L5S 3.229,00 1646 3286340164610 16.00R 24 * VKT tl G2 2.044,00 49416 3286344941613 14.00R 25 *** VRLS tl E4 2.546,00 69053 3286346905316 16.00R 25 ** VRLS tl E4 3.241,00 69486 3286346948610 16.00R 25 ** VCHD tl Straddle 3.156,00 69532 3286346953218 18.00R 25 ** VMTS tl E4 4.465,00 69064 3286346906412 18.00R 25 ** VELS tl E4 4.709,00 69062 3286346906214 18.00R 25 * VSMS tl L5S 6.673,00 48959 3286344895916 18.00R 25 ** VSMS tl L5S 7.344,00 69429 3286346942915 18.00R 25 *** VEL tl Industrial 4.179,00 69457 3286346945718 18.00R 25 *** VCHS tl Industrial 5.056,00 69459 3286346945916 18.00R 25 ** VSMS tl Industrial 6.737,00 69333 3286346933319 4 Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
EM-RADIAL-Standardreifen VMTP (E4.5) VELS (E4) VRLS (E4) VELS SERIE 90 (E4) VRQP (E4) VCHS VREP Dimension Tragfähigkeit Profil Typ Kennung EK - Preis IPC EAN Code Bemerkung Radial Serie 95 18.00R 33 ** VMTP tl E4.5 5.475,00 69395 3286346939519 18.00R 33 ** VELS tl E4 5.587,00 69071 3286346907112 18.00R 33 ** VRQP tl E4 5.630,00 69555 3286346955519 18.00R 33 *** VCHS tl Industrial 6.201,00 69470 3286346947019 21.00R 33 ** VMTP tl E4.5 6.675,00 1100 3286340110013 21.00R 35 ** VMTP tl E4.5 7.493,00 69398 3286346939816 21.00R 35 ** VELS tl E4 7.710,00 69080 3286346908010 24.00R 35 ** VMTP tl E4.5 9.258,00 69404 3286346940416 24.00R 35 ** VRLS tl E4 9.411,00 69087 3286346908713 24.00R 35 ** VRQP tl E4 9.507,00 2913 3286340291316 24.00R 49 ** VMTP tl E 4.5 13.292,00 69437 3286346943714 27.00R 49 ** VMTP tl E4.5 15.215,00 69493 3286346949310 27.00R 49 ** VRLS tl E4 15.847,00 69096 3286346909611 27.00R 49 ** VREP tl E4 16.150,00 4281 3286340428118 NEU 33.00R 51 ** VMTP tl E4.5 auf Anfrage 69428 3286346942816 Radial Serie 90 31/90R 49 ** VELS tl E4 16.295,00 69505 3286346950514 KB 1/2012 gültig ab 01/2012 Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer 5
EM-RADIAL-BREITREIFEN VUT (L2/G2) VKT (L2) VLT (L3/E3) VMT (L3) VJT (L3/E3) VSDT (L5T) VSDL (L5R) VSMS (L5S) VLTS (L4/E4) VSW (L2/G2/E2) Dimension Tragfähigkeit Profil Typ Kennung EK - Preis IPC EAN Code Bemerkung Radial Serie 80 und 70 335/80R 20 * VUT tl L2 490,00 78143 3286347814310 365/80R 20 * VUT tl L2 594,00 78102 3286347810213 405/70R 20 * VUT tl L2 696,00 78142 3286347814211 15.5R 25 * VUT tl L2/G2 1.047,00 69386 3286346938611 15.5R 25 * VKT tl L2 1.068,00 48370 3286344837015 15.5R 25 * VSDL tl L5R 2.235,00 1640 3286340164016 17.5R 25 * VUT tl L2/G2 1.499,00 69413 3286346941314 17.5R 25 * VKT tl L2 1.664,00 48532 3286344853213 17.5R 25 * VMT tl L3 1.716,00 48897 3286344889717 AUSLAUF 17.5R 25 * VJT tl L3 1.750,00 4819 3286340481915 17.5R 25 * VSW tl L2/G2 1.874,00 69267 3286346926717 17.5R 25 * VSDL tl L5R 3.098,00 69407 3286346940713 17.5R 25 ** VSDL tl L5R 3.283,00 69552 3286346955212 17.5R 25 * VSMS tl L5S 3.431,00 69387 3286346938710 17.5R 25 ** VSMS tl L5S 3.795,00 69408 3286346940812 20.5R 25 * VUT tl L2/G2 2.358,00 69373 3286346937317 20.5R 25 * VKT tl L2 2.592,00 48256 3286344825616 20.5R 25 * VMT tl L3 2.673,00 48898 3286344889816 AUSLAUF 20.5R 25 */** VSW tl L2/E2 2.858,00 69378 3286346937812 20.5R 25 * VJT tl L3 2.726,00 1050 3286340105019 20.5R 25 */** VLT tl L3/E3 2.885,00 69369 3286346936914 20.5R 25 */** VLTS tl L4/E4 3.159,00 69512 3286346951214 20.5R 25 * VSDL tl L5R 4.277,00 69348 3286346934811 20.5R 25 ** VSDL tl L5R 4.571,00 69361 3286346936112 23.5R 25 * VUT tl L2/G2 3.092,00 69388 3286346938819 23.5R 25 * VMT tl L3 3.447,00 48899 3286344889915 AUSLAUF 23.5R 25 * VJT tl L3 3.515,00 69535 3286346953515 23.5R 25 ** VJT tl L3 3.772,00 5480 3286340548014 NEU 23.5R 25 */** VSW tl L2/E2 3.665,00 69422 3286346942212 23.5R 25 */** VLT tl L3/E3 3.460,00 69371 3286346937119 23.5R 25 */** VLTS tl L4/E4 3.792,00 69513 3286346951313 23.5R 25 * VSDT tl L5T 5.170,00 69454 3286346945411 23.5R 25 ** VSDT tl L5T 5.635,00 69455 3286346945510 23.5R 25 * VSDL tl L5R 5.569,00 69316 3286346931612 23.5R 25 ** VSDL tl L5R 6.017,00 69372 3286346937218 23.5R 25 ** VSDL tl Industrial 6.204,00 69334 3286346933418 6 Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
EM-RADIAL-BREITREIFEN VKT (L2/E2) VLT (L3/E3) VMT (L3/E3) VRL (E3) VJT (L3) VSNT (L4/E4) VSDT (L5T) VSDL (L5R) VSMS (L5S) Dimension Tragfähigkeit Profil Typ Kennung EK - Preis IPC EAN Code Bemerkung Radial Serie 80 26.5R 25 * VKT tl L2 4.610,00 48381 3286344838111 26.5R 25 * VMT tl L3 4.904,00 48900 3286344890010 AUSLAUF 26.5R 25 ** VMT tl L3 5.068,00 69041 3286346904111 AUSLAUF 26.5R 25 * VJT tl L3 4.848,00 1015 3286340101516 26.5R 25 */** VLT tl L3/E3 4.631,00 69370 3286346937010 26.5R 25 */** VSNT tl L4/E4 5.486,00 69487 3286346948719 26.5R 25 ** VLTS tl E4 5.301,00 69391 3286346939113 26.5R 25 * VSDT tl L5T 6.512,00 69471 3286346947118 26.5R 25 ** VSDT tl L5T 7.509,00 69472 3286346947217 26.5R 25 * VSDL tl L5R 7.144,00 69303 3286346930318 26.5R 25 ** VSDL tl L5R 7.826,00 69360 3286346936013 26.5R 25 * VSMS tl L5S 8.390,00 69318 3286346931810 26.5R 25 ** VSMS tl L5S 9.018,00 69409 3286346940911 29.5R 25 ** VKT tl E2 6.488,00 69045 3286346904517 29.5R 25 * VMT tl L3 6.689,00 49216 3286344921615 AUSLAUF 29.5R 25 * VJT tl L3 6.846,00 4821 3286340482110 29.5R 25 ** VMT tl E3 7.023,00 49219 3286344921912 AUSLAUF 29.5R 25 */** VLT tl L3/E3 6.143,00 69356 3286346935610 29.5R 25 ** VLTS tl E4 6.757,00 69392 3286346939212 29.5R 25 */** VSNT tl L4/E4 7.639,00 69485 3286346948511 29.5R 25 * VSDT tl L5T 9.426,00 69473 3286346947316 29.5R 25 ** VSDT tl L5T 10.175,00 69502 3286346950217 29.5R 25 * VSDL tl L5R 10.043,00 69313 3286346931315 29.5R 25 ** VSDL tl L5R 10.796,00 69410 3286346941017 29.5R 29 ** VKT tl E2 7.629,00 69047 3286346904715 29.5R 29 */** VSNT tl L4/E4 9.504,00 69488 3286346948818 29.5R 29 * VSDT tl L5T 10.007,00 69490 3286346949013 29.5R 29 ** VSDT tl L5T 11.122,00 69489 3286346948917 29.5R 29 * VSDL tl L5R 11.546,00 69344 3286346934415 29.5R 29 ** VSDL tl L5R 12.828,00 69411 3286346941116 29.5R 29 ** VSMS tl L5S 13.521,00 1644 3286340164412 KB 1/2012 gültig ab 01/2012 33.25R 29 ** VLT tl E3 9.801,00 1961 3286340196116 29.5R 35 ** VRL tl E3 8.797,00 69380 3286346938017 33.25R 35 ** VRL tl E3 10.448,00 3109 3286340310918 Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer 7
EM-RADIAL-BREITREIFEN/EM-Radial-Kranreifen VKT (E2) VLT (L3/E3) VTS (L3) VLTS (L4/E4) VSNT (L4/E4) VSNL (L4R) VSDT (L5T) VSDL (L5R) VHS VSW Dimension Tragfähigkeit Profil Typ Kennung EK - Preis IPC EAN Code Bemerkung Radial Serie 65 25/65R 25 ** VKT tl E2 3.497,00 69115 3286346911515 550/65R 25 * VTS tl L3 2.460,00 2599 3286340259910 600/65R 25 * VSW tl L3 3.835,00 4974 3286340497411 NEU 650/65R 25 * VTS tl L3 3.533,00 69468 3286346946814 750/65R 25 */** VLT tl L3/E3 4.663,00 69448 3286346944810 750/65R 25 * VTS tl L3 4.746,00 1642 3286340164214 750/65R 25 ** VLTS tl E4 5.347,00 69527 3286346952716 775/65R 29 * VTS tl L3 6.445,00 69476 3286346947613 875/65R 29 MS VTS tl L3/E3 8.376,00 69481 3286346948115 875/65R 29 MS VLTS tl L4/E4 9.297,00 4731 3286340473118 35/65R 33 MS VSNT tl L4/E4T 10.538,00 69475 3286346947514 35/65R 33 ** VSNT tl L4T 11.066,00 1751 3286340175111 35/65R 33 ** VSNL tl L4R 10.899,00 1227 3286340122719 35/65R 33 * VSDT tl L5T 11.766,00 69474 3286346947415 35/65R 33 ** VSDT tl L5T 12.120,00 5071 3286340507110 NEU 35/65R 33 * VSDL tl L5R 12.432,00 49262 3286344926214 35/65R 33 ** VSDL tl L5R 13.021,00 69514 3286346951412 45/65R 39 * VSDL tl L5R 21.261,00 69445 3286346944513 45/65R 45 ** VSNL tl L4R 25.343,00 2238 3286340223812 45/65R 45 * VSDL tl L5R 25.589,00 49486 3286344948612 45/65R 45 ** VSDL tl L5R 27.510,00 69456 3286346945619 Dimension Tragfähigkeit Profil Typ Kennung EK - Preis IPC EAN Code Bemerkung Kranreifen 385/95R 24 ***170 E VHS set (14.00 R24) 1.766,00 64244 3286346424411 385/95R 25 ***170 E VHS tl (14.00 R25) 1.873,00 69336 3286346933616 385/95R 25 ***170 F VHS tl (14.00 R25) 1.892,00 3210 3286340321013 445/95R 25 **177 E VHS tl (16.00 R25) 2.485,00 69501 3286346950118 445/95R 25 **174 F VHS tl (16.00 R25) 2.510,00 3212 3286340321211 445/80R 25 **170 E VGT tl (17.5 R25) 2.214,00 49021 3286344902119 8 Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
EM-Diagonal-Standardreifen RR (C1) RL RLS ELS 2 STMS (L5S) VGT Dimension Tragfähigkeit Profil Typ Kennung EK - Preis IPC EAN Code Bemerkung Kranreifen 505/95R 25 **186 E VHS tl (18.00 R25) 3.628,00 69507 3286346950712 525/80R 25 **179 E VHS tl (20.5 R25) 3.141,00 69479 3286346947910 Diagonal Serie 95 9.00 - 20 10 PR RR set C1 397,00 64140 3286346414016 10.00 - 20 14 PR RL set E3 489,00 64145 3286346414511 12.00 - 20 20 PR RL set Industrial 1.002,00 64248 3286346424817 12.00 - 24 20 PR STMS set Industrial 2.119,00 64243 3286346424312 12.00 - 24 20 PR STMS set L5S 2.119,00 64156 3286346415617 14.00 - 24 24 PR RL tl Industrial 1.654,00 69362 3286346936211 14.00 - 24 28 PR RL set Industrial 1.764,00 64250 3286346425012 14.00 - 24 28 PR RLS tl Industrial 2.130,00 69484 3286346948412 14.00 - 24 20 PR STMS set L5S 2.947,00 64162 3286346416218 16.00 - 25 28 PR RL tl Industrial 2.733,00 69337 3286346933715 16.00 - 25 28 PR RLS tl Industrial 3.068,00 69302 3286346930219 16.00 - 25 32 PR RLS tl Industrial 3.182,00 69338 3286346933814 18.00 - 25 40 PR RL tl Industrial 4.111,00 69213 3286346921316 18.00 - 25 40 PR ELS 2 tl Industrial 4.667,00 69503 3286346927219 18.00 - 25 40 PR STMS tl Industrial 5.986,00 69311 3286346931117 21.00 - 25 40 PR RL tl Industrial 6.074,00 69480 3286346948016 18.00 - 33 36 PR ELS 2 tl Industrial 5.319,00 69332 3286346933210 21.00 - 35 40 PR ELS 2 tl Industrial 7.536,00 69353 3286346935313 KB 1/2012 gültig ab 01/2012 Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer 9
EM-Diagonal-Breitreifen FG (L2/G2) VL2 (L3/D2) RLS (L4) DL (L5) STMS (L5S) RR (C1) Dimension Tragfähigkeit Profil Typ Kennung EK - Preis IPC EAN Code Bemerkung Diagonal Serie 80 10.5/80 - 16 6 PR RR tl C1 447,00 75283 3286347528316 17.5 - 25 12 PR FG tl L2/G2 1.350,00 69306 3286346930615 17.5 - 25 16 PR VL2 tl L3 1.667,00 69307 3286346930714 17.5 - 25 16 PR DL tl L5 2.638,00 69121 3286346912116 20.5 - 25 16 PR DL tl L5 3.769,00 48399 3286344839910 23.5 - 25 36 PR RLS tl Industrial 5.326,00 69299 3286346929916 AUSLAUF 23.5 - 25 20 PR DL tl L5 5.210,00 48402 3286344840213 23.5 - 25 20 PR STMS tl L5S 6.974,00 48403 3286344840312 26.5 - 25 26 PR DL tl L5 6.951,00 49244 3286344924418 26.5 - 25 32 PR STMS tl L5S 9.130,00 48942 3286344894216 29.5 - 25 28 PR DL tl L5 8.544,00 69325 3286346943417 29.5 - 29 34 PR STMS tl L5S 11.159,00 69179 3286346917913 Diagonal Serie 70 und 65 9.5/65 - 15 6 PR RR tt C1 316,00 3832 3286340383219 35/65 - 33 42 PR DL tl L5 15.744,00 69259 3286346925918 40/65 - 39 56 PR DL tl L5 22.177,00 69308 3286346930813 45/65 - 45 58 PR DL tl L5 auf Anfrage 69494 3286346949419 10 Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
EM-Diagonalreifen Kleinlader/Mobilbagger FG FGF Dimension Tragfähigkeit Profil Typ Kennung EK - Preis IPC EAN Code Bemerkung Kleinlader und Mobilbagger 33 x 12.5 - 15 8 PR FG tt 551,00 73942 3286347394218 12.5/70 - 16 6 PR FG tl 457,00 49097 3286344909712 15.5/60 - 18 8 PR FG tl 586,00 74696 3286347469619 15.5/70 - 18 8 PR FG tl 618,00 48848 3286344884811 17.5/65 - 20 10 PR FG tl 721,00 49386 3286344938613 10.00 - 20 14 PR FG set 369,00 64303 3286346430313 10.00 - 20 16 PR FGF set 384,00 64350 3286346435011 11.00 - 20 16 PR FG set 490,00 64382 3286346430917 O-Ringe P 25 B (schmal) 6 mm 26,00 63088 3286346308711 P 25 A (breit) 9 mm 28,00 63087 3286346308810 KB 1/2012 gültig ab 01/2012 Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer 11
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – Deutschland Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – D I. Gültigkeit VIII. Rügepflicht und Mängelansprüche Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit im Einzelfall nicht schriftlich etwas Abwei- 1. Der Käufer hat die Ware sofort nach Anlieferung sorgfältig zu untersuchen und uns einen Mangel vollständig anzuzeigen. chendes vereinbart wird, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer. Sie können von uns Differenzen im Lieferumfang sind auf den Liefer- bzw. Frachtpapieren (vgl. Ziffer V. 3.) zu vermerken. Mängel der Verpackung jederzeit geändert werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers, gleich welcher Art, die wir hiermit ausdrücklich sind unbeachtlich, solange diese die Tauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigen. Die Mängelanzeige muss schriftlich und ablehnen, werden auch dann nicht Vertragsgegenstand, wenn wir ihnen nicht widersprechen. Sondervereinbarungen bedürfen unverzüglich erfolgen. Spätere Anzeigen von Mängeln, die bei sorgfältiger Untersuchung nach Erhalt der Ware hätten entdeckt der schriftlichen Zustimmung unserer dafür bevollmächtigten Mitarbeiter. werden können, sind unbeachtlich und begründen keine Ansprüche des Käufers. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Auch hier führt die Versäumung der II. Vertragsabschluss unverzüglichen Mitteilung des Mangels zur Unbeachtlichkeit der Mängelanzeige und des Verlusts aller Ansprüche. Die Ange- Aus einem Angebot werden wir erst verpflichtet, wenn wir dieses schriftlich oder fernmündlich bestätigen. stellten von uns sind nicht befugt, mündliche oder telefonische Beanstandungen anzunehmen. 2. Unter Voraussetzung rechtzeitiger und vollständiger Mängelanzeige ist der Rückgriff der direkt von uns belieferten Käufer III. Liefergegenstand nur für solche neu hergestellten Reifen möglich, die unserer Qualitätssicherungsabteilung zur Begutachtung zugesandt wurden. Waren- und Leistungsangaben für von uns zu liefernde Gegenstände sind für uns nur verbindlich, soweit sie sich aus einem 3. Bei berechtigten Mängelanzeigen sind wir zur Rückerstattung des Kaufpreises, zur Nachbesserung oder zur Lieferung man- noch gültigen Prospekt ergeben oder von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Im Zweifelsfall gelten die Angaben gelfreier Ersatzware innerhalb von vier Wochen nach Empfang der beanstandeten Ware verpflichtet. Das Wahlrecht zwischen unserer schriftlichen Bestätigung. Beschaffenheitsangaben gelten nur als selbständige Garantien, wenn wir dies ausdrücklich Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall der Bridgestone Deutschland GmbH zu. Dem Käufer, der kein Verbrau- erklärt haben. Gestalterische und konstruktive Änderungen, die wir aufgrund technischen Fortschritts oder nach unserem cher ist, berechnen wir im Falle des Rücktritts oder der Nachlieferung einen Abzug, der dem Abnutzungsgrad des mangelhaften Ermessen für zweckmäßig halten, bleiben vorbehalten. Geringfügige Abweichungen von in unseren Prospekten oder Waren- Reifens entspricht, sofern dessen Endabnehmer kein Verbraucher war. Mit Erbringung der Gewährleistung geht der mangel- listen angegebenen Größen für Maße und Gewichte und bei Sonderanfertigungen sind zulässig, wenn diese Abweichungen hafte Gegenstand in das Eigentum von uns über. Der Rückgriff ist ausgeschlossen, wenn die Gewährleistungspflicht des Käufers 10 % nicht überschreiten und die Tauglichkeit des Liefergegenstands für den vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. auf einer Garantie des Käufers beruht, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgeht. Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von 2 Jahren nach Lieferung an den Verbraucher, jedoch spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Lieferung IV. Lieferzeit an den Besteller. Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind freibleibend und keine Fixtermine. Der Kunde kann uns nach Ablauf eines ange- 4. Mängelansprüche sind unter folgenden Voraussetzungen ausgeschlossen: gebenen Liefer- und Leistungstermins schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Eine Ablehnung der Leistung a) sofern uns der beanstandete mangelhafte Reifen nicht vorgelegt wird; nach Ablauf dieser Frist zur Nacherfüllung muss uns zuvor ausdrücklich angedroht worden sein. Weitgehende Ansprüche auf b) sofern der Sachmangel auf Handlungen des Käufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn der Käufer oder dessen Schadensersatz wegen Verzugs- oder Wegfall der Leistungspflicht richten sich nach Ziffer IX (Haftungsumfang) dieser Allge- Erfüllungsgehilfen die Montage unsachgemäß durchgeführt haben; meinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. c) sofern die Verpflichtung des Käufers gegenüber dem Endverbraucher auf einer Garantie des Käufers beruht, die über die Bei höherer Gewalt, wie zum Beispiel Arbeitskampfmaßnahmen, unverschuldeten behördlichen Maßnahmen, unverschuldeten gesetzlichen Mängelansprüche hinausgeht; Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Wasserschäden sowie unverschuldetem Energie- oder Roh- d) sofern an unseren Produkten unsachgemäße Eingriffe und Reparaturen, Runderneuerungen oder Bearbeitungen in sonstiger stoffmangel verlängert sich die Lieferfrist bzw. Nachfrist nach entsprechender Mitteilung durch uns ohne weiteres um die Weise durch andere als von uns vorgenommen wurden; Dauer der Verzögerung. e) sofern der von uns bzw. vom Erstausstatter/Fahrzeughersteller empfohlene bzw. der normgerechte Reifenfülldruck nicht Wir geraten nicht in Verzug, solange der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. eingehalten wurde; f) sofern der Reifen einer vernunftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise durch Überschreiten der V. Verpackung, Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Versicherung und Abnahme zulässigen Belastung und der jeweils zugelassenen Höchstgeschwindigkeit oder im Rallye- und/oder Renneinsatz war; 1. Teillieferungen sind zulässig. Die Wahl des Verpackungsmaterials und die Verpackung obliegt uns. Es bleibt uns vorbehalten, g) sofern der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. dynamische nach unserer Wahl franko Post, franko jeder deutschen Bahnstation oder franko auf sonst üblichem Wege zu liefern. Wünscht Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde oder sofern dieser von Dritten runderneuert wurde; der Käufer beschleunigte Versendung (z. B. Luftfracht Express), so trägt er die Differenz zwischen den Kosten für Frachtgut und h) sofern der Reifen auf einer ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder in sonstiger Weise mangelhaften den höheren Aufwendungen. Rollgeld geht zu Lasten des Käufers. Eine Vergütung für Selbstabholung wird nicht gewährt. Soweit Felge montiert war; hiernach die Kosten der Versendungen nicht von uns getragen werden, trägt sie der Käufer. i) sofern der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Auslieferung der Ware an den Versand- ausgesetzt gewesen ist; beauftragten, spätestens jedoch mit dem Verlassen eines unserer Läger oder eines unserer Kommissionsläger auf den Käufer j) sofern natürlicher Verschleiß oder Beschädigung vorliegen, die ganz allgemein auf unsachgemäße Behandlung, z. B. nicht über, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus vorgenommen wird und wer die Frachtkosten sachgerechte Profiländerungen, Einkerbungen usw. oder auf einen Unfall zurückzuführen sind; trägt. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der k) sofern der Reifen Schäden aufweist, die mit der Anbringung von Spikes, Hocken usw. durch fremde Hand im Zusammenhang Versandbereitschaft an auf den Käufer über. Die Ware wird auf Gefahr des Käufers versendet, unabhängig von der Versen- stehen; dungsart. Ausgenommen hiervon sind Nachbestellungen zur Auffüllung unserer Kommissionsläger. Die Gefahr der -nachbe- l) sofern an den Reifen Produktveränderungen im Sinne von Ziff. X. unserer AGB vorgenommen wurden; stellten Ware geht bei Ankunft im Kommissionslager auf den Käufer über. Weitere Rechte und Pflichten ergeben sich aus der m) sofern bezüglich RFT-Reifen oder mit Aircept montierten Reifen Obliegenheitsverletzungen im Sinne von Ziffer XI. unserer „Kommissionslager-Vereinbarung“. AGB vorliegen. 3. Den Empfang der Ware hat der Käufer ausschließlich auf den warenbegleitenden Lieferscheinen von Bridgestone bzw. auf 4. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln richten sich nach Ziffer IX. (Haftungsumfang) dieser Versandpapieren von Paketdiensten oder anderen Transportunternehmen mit Stempel, Empfangsdatum und Unterschrift zu Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. quittieren. 4. Eine Rückgabe vertragsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen können wir diese in IX. Haftungsumfang mangelfreiem Zustand zum Einkaufspreis zurücknehmen und eine Pauschale für die durch die Rücknahme entstehenden Kos- 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern und/oder Erfül- ten in Höhe von 5 % des KB-Preises gemäß der aktuellen Preisliste berechnen. Die Gutschrift für die Warenrückgabe erfolgt lungsgehilfen gegenüber (im folgenden „Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen unter -Berücksichtigung aller Konditionsbestandteile nach positivem Ergebnis unserer Qualitätsprüfung. der Verletzung des Schuldverhältnisses und/oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit uns, unseren Organen, unseren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt VI. Preise und Zahlung und/oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. 1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Lieferung und Berechnung erfolgen zu den Falls für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird, ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des typischen am Tage des Versandes oder der Abholung gültigen Gesamtpreisen (Listenpreis und MwSt.) und Bedingungen. vorhersehbaren Schadens begrenzt, wenn uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen 2. Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Nichtein- nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt, wobei bei einfachen Erfüllungsgehilfen diese Begrenzung des Haftungsumfanges bei haltung eines auf den Rechnungen oder Lieferscheinen vorhergesehenen Zahlungsziels (verzugsbegründendes Datum) sind jeder Fahrlässigkeit gilt. Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen. Das Recht, einen weitergehenden 2. Die Haftungsbegrenzungen aus Abs. 1. gelten nicht, soweit wir zwingend nach Produkthaftungsgesetz und/oder bei der Verzugsschaden geltend zu machen, wird durch diese Regelung nicht berührt. Die vorzeitige Inverzugsetzung durch Mahnung Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit haften. bleibt uns unbenommen. Wir behalten uns vor, eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen sowie entstandener Kosten zu verrechnen. X. Produktveränderungen 3. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Rückstand oder haben wir begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Der Käufer ist verpflichtet, unsere Erzeugnisse an Dritte zu verkaufen, wie sie von uns klassiert wurden (z. B. renoviert, repariert) Käufers, so können wir die Zahlung sämtlicher noch ausstehender Rechnungen für bereits gelieferte Ware verlangen. Zweifel und seinen Kunden die genaue Beschaffenheit an technischen Details dieser Ware zu erläutern. Unsere Erzeugnisse, an denen an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen insbesondere dann, wenn Rücklastschriften erfolgten, Schecks oder Wechsel seit der Lieferung durch uns Veränderungen vorgenommen wurden, insbesondere deren Seriennummern ausgeschliffen wurden nicht eingelöst wurden, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolglos blieben, der Käufer die eidesstattliche Versicherung abgab oder deren Qualität gemindert ist, dürfen nicht im Straßenverkehr benutzt oder an Dritte ausgeliefert werden. Der Käufer hat oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde. Die Lieferfrist für alle bestellten, aber noch nicht gelieferten Waren uns sämtliche aus seiner Verletzung dieser Verpflichtung resultierenden Schäden, einschließlich mittelbarer Folgeschäden, verlängert sich dann bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen. Wir sind auch berechtigt, für unsere Forderungen unverzüglich zu ersetzen. eine ausreichende Sicherheit zu verlangen. Kommt der Käufer dem nicht nach, so können wir unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig stellen. XI. RFT-Reifen, MOExtended-Reifen & LKW-Reifen mit Aircept 4. Zur Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche oder zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur 1. Zur Meidung schwerwiegender Verkehrsunfälle dürfen RFT-, MOExtended- sowie mit Aircept montierte Reifen nur auf Fahr- berechtigt, soweit seine Forderungen gegen uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. zeugen mit funktionstüchtigem Luftdruckkontrollsystem eingesetzt werden. Im Falle eines auftretenden Luftdruckverlustes besteht bei Überschreitung der dann festgelegten reduzierten zulässigen VII. Eigentumsvorbehalt Höchstgeschwindigkeit und Reichweite von 80 km/h bei max. 80 km bei RFT-Reifen, von 80 km/h bei max. 30 km bei MOExtended- 1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Forderungen aus den Ge- Reifen und 60 km/h bei max. 25 km bei aktiviertem Aircept ein gesteigertes Unfallrisiko mit gegebenenfalls schwerwiegenden Folgen. schäftsverbindungen mit dem Käufer bzw. bis zur Einlösung sämtlicher mit der Lieferung der Ware in Verbindung stehender 2. Der Käufer hat beim Verkauf von RFT-Reifen, MOExtended-Reifen bzw. mit Aircept montierten Reifen ausdrücklich auf die in Zahlungsmittel unser Eigentum. Eingelöst sind Zahlungsmittel, wenn sie unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben sind. Ziffer XI.1. genannten Gefahren hinzuweisen. Der Weiterverkauf von RFT-Reifen, MOExtended-Reifen und mit Aircept montierten Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Reifen an Endverbraucher, deren Fahrzeug nicht mit einem funktionstüchtigem Luftdruckkontrollsystem ausgestattet ist, ist 2. Der Käufer ist befugt, unser Eigentum im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, jedoch auch seinerseits eben- untersagt. Der Verkauf und die Montage von Aircept ist nur in Verbindung mit von uns freigegebener Bereifung zulässig. RFT- falls nur unter Eigentumsvorbehalt. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung ist widerruflich, wenn sich der Käufer im Verzug Reifen, MOExtended-Reifen sowie das Aircept-System nebst darauf freigegebener Reifen dürfen nur durch von uns zertifizierte befindet oder mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderungen vereinbart. Die Verpfändung oder die Sicherungsübereig- Fachhändler an Fahrzeugen mit entsprechender Herstellerfreigabe montiert werden. Nach Aktivierung des Aircept bzw. beim nung der in unserem Eigentum stehenden Ware ist ausgeschlossen. Die Forderung des Käufers aus der Weiterlieferung wird Austausch eines Aircept montierten Reifens darf dieses nur nach eingehender Überprüfung gemäß unserer Vorgaben weiter- bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob sie allein oder zusammen mit anderen Gegen- verwandt werden. ständen geliefert wird. In letzteren Fällen ist die Forderung in Höhe des Anteils des Wertes unserer Ware an uns abzutreten. Ist 3. Weitere Produktinformationen bezüglich RFT-Reifen, MOExtended-Reifen und Aircept sind den bei uns erhältlichen sowie zwischen dem Käufer und dessen Kunden eine Kontokorrentabrede getroffen worden, so wird hiermit die jeweilige Kontokor- auf unserer Website abrufbaren Broschüren zu Produkt- sowie Montagehinweisen zu entnehmen. Jedem Endverbraucher ist rentsaldoforderung zugunsten des Käufers an uns abgetreten, und zwar bis zur Höhe unserer ausstehenden Rechnungen. Die beim Kauf eines RFT-Reifens, MOExtended-Reifens bzw. Aircept die entsprechende Broschüre vom Verkäufer auszuhändigen. Befugnis des Käufers zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers. Der Käufer Die ergänzenden Hinweise auf der Reifenseitenwand sind zwingend zu beachten; der Endverbraucher ist ebenfalls hierauf ist verpflichtet, im Falle des Weiterverkaufes Namen und Anschrift seiner Kunden sowie den Lieferumfang und Zahlungsverkehr hinzuweisen. mit diesen festzuhalten und uns dahin-gehende Auskünfte jederzeit auf Anforderung zu erteilen. Die Forderungen aus vom Käufer zahlungshalber oder an Zahlung statt hereingenommenen Wechseln werden bereits jetzt an uns abgetreten. XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Die Übergabe der Wechsel wird dadurch ersetzt, dass der Käufer die hereingenommenen Wechsel für uns verwahrt. Die an 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit uns abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherheit unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Forderungen und sind uns, einschließlich von Wechsel- und Scheckforderungen, ist für beide Teile Bad Homburg v. d. H.. Wir sind jedoch berechtigt, vorrangig zu befriedigen. den Käufer auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. 3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entste- 2. Für alle Vereinbarungen und Rechtshandlungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss der henden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Be- und Verarbeitung erfolgen stets für uns unter Ausschluss des Eigentumser- einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. werbs des Be- oder Verarbeiters nach § 950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Käufer, soweit wir nicht ohnehin Miteigentümer der neuen Sache nach dem XIII. Nebenabreden Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Einstandspreise) zu dem der anderen Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Verbin- Nebenabreden werden nur wirksam, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Das Gleiche gilt auch für eine Änderung dung oder Verarbeitung geworden sind, schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentums- und Besitzrecht an der neuen Gesamtheit dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, insbesondere dieser Bestimmung. an uns ab und verwahrt sie für uns. 4. Im Fall eines Insolvenzverfahrens ist der Käufer verpflichtet, jedem Dritten durch Beschilderung oder auf sonstige Weise die XIV. Auslegungsregel Ware als unser Eigentum kenntlich zu machen. Bei einem Eigenantrag hat dies vor Antragstellung, bei einem Gläubigerantrag Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sind oder unverzüglich nach Anhörung des Schuldners – sprich des Käufers – zu erfolgen. Das Gleiche gilt bei Pfändungsmaßnahmen unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dritter gegen den Käufer. Über den Eintritt eines solchen Ereignisses sind wir unverzüglich telefonisch und sodann schriftlich zu informieren. XV. Datenschutz Solange eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, vom Käufer jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls personenbezogene Daten bei uns, verbundenen Unternehmen oder Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, der Kautschuk-Wirtschaftsförderungs-GmbH gemäß den Vorschriften des BDSG gespeichert und bearbeitet werden. Wir werden uns unverzüglich Änderungen des Verwahrungsortes unter Angabe des neuen Verwahrungsortes mitzuteilen. Wir sind ferner entsprechende Daten auch zur Information über neue Produkte und Services nutzen. Der Käufer kann der Nutzung seiner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich befindet, zu besichtigen. Daten zu diesen Zwecken jederzeit bei uns widersprechen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Besteller ist dann zur Herausgabe verpflichtet. Aufgrund des Eigentumsvorbehaltes können wir den XVI. Zusätzliche Bestimmung für den elektronischen Geschäftsverkehr Liefergegenstand nur herausverlangen, wenn wir vom Vertrag zurückgetreten sind. Das Recht, Schadensersatz wegen Nicht- 1. Wir sind nicht verpflichtet, unseren Kunden technische Mittel zur Verfügung zu stellen, um eventuelle Eingabefehler bei der erfüllung zu verlangen, bleibt vom Rücktritt unberührt. Wir werden jedoch versuchen, die zurückgenommene Ware bestmöglich Bestellung unserer Käufer zu erkennen bzw. zu korrigieren. Ebenso wenig sind wir verpflichtet, vor Abgabe der Bestellung zu verkaufen. Der Erlös wird auf unseren Schadensersatzanspruch angerechnet. unserer Käufer besondere Informationen über den Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zu erteilen. 5. Der Käufer trägt die Gefahr für die von uns gelieferte Ware und ist verpflichtet, sie sorgfältig zu verwahren und ausreichend 2. Die diesem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen und die bei Vertragsabschluss gültigen Allgemeinen Verkaufs- gegen Verlust (Diebstahl, Wasser, Feuer usw.) zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines und Lieferbedingungen können unsere Käufer abspeichern und ausdrucken. Schadens hiermit im Voraus an uns ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns unter 3. Soweit in den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, kann die Schriftform Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware. nicht durch die Übersendung einer E-Mail ersetzt werden. 6. Auf schriftliches Verlangen des Käufers sind wir zur Übertragung des von uns vorbehaltenen bzw. uns zustehenden Eigentums 4. Die Daten unserer Käufer werden ausschließlich für die Auftragsabwicklung verwendet gemäß deutschem Datenschutzrecht. oder sonstiger Sicherungsmittel verpflichtet, wenn und soweit der Schätzwert der Vorbehaltsware und der anderen Sicherheiten unsere jeweils zu sichernde Gesamtforderung um 10 % übersteigt. Bridgestone Deutschland GmbH · Justus-von-Liebig-Straße 1 · 61352 Bad Homburg v.d.H. Telefon 06172 408-01 · Fax 06172 408-490 www.bridgestone.de 12
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – Österreich Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – AT I. Preise VII. Schadenersatz und Produkthaftung Diese Preise gelten franko Bahnstation des Bestimmungsortes. Für alle Bestellungen gelten grundsätzlich die am Tag des 7.1. Bei allen Lieferungen sind Schadenersatzansprüche jeder Art sowie Regressforderungen, insbesondere auch nach dem Versandes gültigen Preise. Die Preisliste stellt für Bridgestone Austria GmbH keine Verpflichtung zur Lieferung dar. Alle vorher- Produkthaftungsgesetz, gegen Bridgestone Austria GmbH ausgeschlossen, wenn nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen gehenden Preislisten sind ungültig. Bridgestone Austria GmbH behält sich das Recht vor, diese Liste jederzeit und ohne Angabe dies vorsehen. Die Haftung der Bridgestone Austria GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen ist für leichte und schlicht grobe von Gründen zu ändern. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluß und Leistungsausführung die Kostenfaktoren bei Bridgestone Fahrlässigkeit, Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, mittelbaren Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einspa- Austria GmbH, wie Einkaufspreise, Zölle, Löhne, Sozialleistungen, Steuern udgl., so erhöhen sich die in Betracht kommenden rungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ausgeschlossen. Preise entsprechend. Ist der Käufer Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und treten zwischen Vertragsab- schluß und Leistungsausführung Materialkostenerhöhungen oder –senkungen aufgrund von Änderungen der Weltmarktpreise Die Höhe der Ersatzpflicht von Bridgestone Austria GmbH gegenüber dem einzelnen Geschädigten ist mit EUR 1.000 und gegenüber für Rohstoffe ein oder erhöhen oder senken sich die Kostenfaktoren bei Bridgestone Austria GmbH aufgrund von Gesetzesän- der Gesamtheit der Geschädigten mit EUR 30.000 beschränkt. derungen, behördlichen Verfügungen, neuen Steuern oder neuen Zollbestimmungen, so erhöhen oder senken sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Vertragsabschluß und Leistungsausführung liegen weniger als 7.2. Ersatzansprüche auf nachweisbar nicht von Bridgestone Austria GmbH gelieferte Waren, sind ausgeschlossen. zwei Monate. Pauschalpreiszusagen werden nicht gegeben. 7.3. Im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung für fehlerhafte Produkte besteht seitens Brid- II. Lieferung und Versand gestone Austria GmbH ausreichend Deckung. Allfällige, von Bridgestone Austria GmbH zugesagte Lieferfristen sind unverbindlich. Bridgestone Austria GmbH bemüht sich ständig, Lieferwünsche prompt zu erfüllen. Schadenersatzansprüche aus dem Titel der Überschreitung der Lieferzeit sind VIII. RFT-Reifen, MOExtended-Reifen, Reifen mit BSR-Ring & LKW-Reifen mit Aircept jedoch ausgeschlossen. 8.1. Zur Meidung schwerwiegender Verkehrsunfälle dürfen RFT-, MOExtended-Reifen sowie mit BSR oder Aircept montierte Reifen nur auf Fahrzeugen mit funktionstüchtigem Luftdruckkontrollsystem eingesetzt werden. Im Falle eines auftretenden III. Zahlungsbedingungen Luftdruckverlustes besteht bei Überschreitung der dann festgelegten reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Rechnungen sind, wenn keine anders lautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, 14 Tage nach Rechnungsdatum mit 3% Skonto Reichweite von 80 km/h bei max. 80 km bei RFT-Reifen, von 80 km/h bei max. 30 km bei MOExtended-Reifen, von 80 km/h bei max. zahlbar. Danach ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Als Eingangsdatum gilt der Tag, an dem der Rechnungsbetrag dem Konto 80 km bei Reifen mit BSR-Ring und 60 km/h bei max. 25 km bei aktiviertem Aircept ein gesteigertes Unfallrisiko mit gegebenenfalls von Bridgestone Austria GmbH gutgeschrieben ist. Der Käufer trägt das Risiko des Zahlungsweges. Mit Bridgestone Austria schwerwiegenden Folgen. GmbH vereinbarte Scheck- oder Wechselzahlungen müssen spesenfrei erfolgen. Deren schuldbefreiende Wirkung tritt erst mit Gutschrift des vollen Betrages auf dem Bankkonto von Bridgestone Austria GmbH ein. 8.2. Der Käufer hat beim Verkauf von RFT-Reifen, MOExtended-Reifen, Reifen mit BSR-Ring bzw. Aircept montierten Reifen ausdrücklich auf die in Ziffer 8.1. genannten Gefahren hinzuweisen. Der Weiterverkauf von RFT-Reifen, MOExtended-Reifen, IV. Bei Zahlungsverzug Reifen mit BSR-Ring und mit Aircept montierten Reifen an Endverbraucher, deren Fahrzeug nicht mit einem funktionstüchtigem Ist Bridgestone Austria GmbH berechtigt, Verzugszinsen von derzeit 14% p.a. zu berechnen; hierdurch werden bestehende Luftdruckkontrollsystem ausgestattet ist, ist untersagt. Der Verkauf und die Montage von Aircept sind nur in Verbindung mit von Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Mit Änderung der österreichischen Bankrate behält sich Bridgestone uns freigegebener Bereifung zulässig. RFT-Reifen, MOExtended-Reifen, Reifen mit BSR-Ring sowie das Aircept-System nebst Austria GmbH vor, den Verzugszinssatz jederzeit, ohne vorherige Mitteilung anzugleichen. Für alle aus dem Zahlungsverzug des darauf freigegebener Reifen dürfen nur durch Fachhändler an Fahrzeugen mit entsprechender Herstellerfreigabe montiert Käufers Bridgestone Austria GmbH gegenüber entstehenden Nachtteile und Kosten außergerichtlicher oder gerichtlicher Ein- werden. treibungen der Kaufpreisforderungen, haftet der Käufer; ist der Käufer Konsument im Sinnen des Konsumentenschutzgesetzes haftet er für diese Kosten und Nachteile nur, soweit sie zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig waren. 8.3. Weitere Produktinformationen bezüglich RFT-Reifen, MOExtended-Reifen, Reifen mit BSR-Ring und Aircept sind bei Bridge- stone Austria GmbH erhältlich sowie den Broschüren- Produkt- sowie Montagehinweisen zu entnehmen. Jedem Endverbrau- V. Eigentumsvorbehalt cher ist beim Kauf eines RFT-Reifens, MOEx-tended-Reifens, Reifen mit BSR-Ring und Aircept umfassende Information zu er- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufgegenstandes bleibt dieser im Eigentum von Bridgestone Austria GmbH. Im Falle eines teilen. Die ergänzenden Hinweise auf der Reifenseitenwand sind zwingend zu beachten; der Endverbraucher ist ebenfalls Weiterverkaufes des Kaufgegenstandes ist der Käufer verpflichtet, den Erwerber über den Eigentumsvorbehalt von Bridgestone darauf hinzuweisen. Austria GmbH zu unterrichten. Erlöse aus dem Verkauf eines derartigen Kaufgegenstandes hat der Käufer unverzüglich an Bridgestone Austria GmbH abzuliefern. 8.4. Für Schäden welcher Art auch immer, die aus der zweckwidrigen oder unsachgemäßen Verwendung von RFT-, MOExtended- Reifen, Reifen mit BSR-Ring sowie mit Aircept montierte Reifen resultieren, und/oder welche auf Fahrzeugen ohne funktions- VI. Gewährleistung und Haftung tüchtiges Luftkontrollsystem montiert sind, übernimmt Bridgestone Austria GmbH keine Haftung. 6.1. Bridgestone Austria GmbH bietet Gewähr für die Lieferung mangelfreier Produkte. Soweit der Käufer nicht Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, können Gewährleistungsansprüche nur durch franko Einsendungen des beanstan- IX. Allgemeines deten Produktes an einen von Bridgestone Austria GmbH zu nennenden Ort geltend gemacht werden; im Falle der Reklamation Mündliche oder telefonische Zusagen, Auskünfte oder Erklärungen, die Mitarbeiter von Bridgestone Austria GmbH abgeben, hat der Käufer einen ausgefüllten und von ihm unterschriebenen Fragebogen beizulegen. Die mit Bridgestone Austria GmbH in sind nicht verbindlich. Schriftliche Erklärungen von Bridgestone Austria GmbH sind nur dann verbindlich, wenn sie durch den laufender Geschäftsverbindung stehenden Reifenhändler sind zur Entgegennahme einer Reklamation berechtigt. Sofern der (die) hierzu befugte(n) Geschäftsführer oder Abteilungsleiter firmengemäß gefertigt sind. Bridgestone Austria GmbH erbringt Käufer Kaufmann iSd HGB ist, ist er verpflichtet, bei sonstigem Verlust seines Gewährleistungsanspruchs, die Ware unmittelbar sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer nach Lieferung zu inspizieren und Bridgestone Austria GmbH allfällige Mängel unverzüglich bekanntzugeben. Soweit Mängel jeweils im Zeitpunkt der Bestellung der Ware gültigen Fassung. Mit der Bestellung bestätigt der Käufer, diese Allgemeinen nicht während der Inspektion zum Vorschein kommen, muss der Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung der Bridgestone Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihrem Inhalt einverstanden zu sein. Davon abweichende Austria GmbH mitgeteilt werden. Die Mitteilung hat schriftlich mittels des Formulars „Garantie Antrag“ zu erfolgen. Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich getroffen werden. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus Geschäften, denen diese Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, sind die in 6.2 Ein berechtigter Gewährleistungsanspruch wird durch Lieferung eines Ersatzproduktes erfüllt. Ansprüche auf Wandlung Handelssachen für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständigen Gerichte (Bezirksgericht für Handelssachen Wien, oder Preisminderung bestehen nicht, es sei denn, dass mit Bridgestone Austria GmbH etwas anderes schriftlich vereinbart Handelsgericht Wien) zuständig, sofern Bestimmungen des KSchG dem nicht entgegenstehen. wird. In derartigen Fällen steht es Bridgestone Austria GmbH frei, die in Geld bestehenden Gewährleistungsansprüche des Käufers wahlweise in bar oder durch Gutschriften in laufender Rechnung zu vergüten. In jedem Fall aber hat der Käufer die durch Bridgestone Austria GmbH auf Basis der Profiltiefe festgelegte Abnutzung des beanstandeten Produktes unter Zugrun- Bridgestone Austria GmbH · Laxenburgerstraße 252 · A-1230 Wien delegung der am Tag der Erfüllung seines Gewährleistungsanspruches geltenden Preis abzugelten. Die Rücksendung von Telefon 01 61413-0 · Fax 01 61413-100 reklamierten Reifen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Reifen, für die Ersatzlieferung gewährt wurde, gehen in das Eigentum von Bridgestone Austria GmbH über. www.bridgestone.at 6.3 Bridgestone Austria GmbH räumt den Endverbrauchern eine Gewährleistungsfrist von drei Jahren ab Lieferung oder Übergabe des Produktes an den Endverbraucher oder fünf Jahren ab Produktion des Produktes der Bridgestone Austria GmbH ein, wobei diejene Gewährleistungsfrist maßgeblich ist, die zuerst endet. Für die Berechnung der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ab Produktion ist die auf den Produkten der Bridgestone Austria GmbH angegebene DOT-Nummer, die das Produktionsdatum enthält, maßgeblich. Sofern Endverbraucher Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, wird für den Fall, dass als maßgebliche Gewährleistungsfrist die Frist von fünf Jahren ab Produktion gilt, jedenfalls die gesetzliche Gewährlei- stungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung oder Übergabe des Produktes an den Konsumenten gewährt. 6.4 Ein Käufer von Produkten der Bridgestone Austria GmbH der einem Endverbraucher Gewähr geleistet hat, kann von Bridge- stone Austria GmbH binnen der Frist von sechs Monaten ab Lieferung der Bridgestone Austria GmbH an den Käufer, die Ge- währleistung durch Lieferung eines Ersatzproduktes fordern. Der Käufer ist nicht berechtigt, darüber hinaus Ersatz für seine Aufwendungen, wie beispielsweise Demontage-, Montage-, Wucht- und Versandkosten, von Bridgestone Austria GmbH zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet binnen drei Monaten ab Erfüllung der eigenen Gewährleistungsansprüche, allfällige Regressansprüche gegenüber Bridgestone Austria GmbH geltend zu machen. Hat der Käufer Gewähr geleistet, ohne hiezu aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung verpflichtet zu sein, bestehen keinerlei Regressansprüche gegenüber Bridgestone Austria GmbH. Voraussetzung der Geltendmachung des Regressanspruches gegenüber Bridgestone Austria GmbH ist ferner, dass der Käufer über die an den Endverbraucher im Rahmen der Gewährleistung geleisteten Zahlungen eine Aufstellung der geleisteten Beträge und Bestätigungen der Bridgestone Austria GmbH nachweist. Eine weitere Rückgriffsvoraussetzung ist die unverzügliche Mängelrüge des Käufers gegenüber Bridgestone Austria GmbH Der Käufer verpflichtet sich zudem, keine Gewähr an Endver- braucher zu leisten, wenn Umstände im Sinne des Punktes 6.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen, die die Haftung und Gewährleistung von Bridgestone Austria GmbH ausschließen. In diesem Fall hat der Käufer bereits die Überprüfung der Produkte zu unterlassen, es sei denn, dass sich der Endverbraucher zur Übernahme der Demontage-, Montage-, Wucht-, Versandkosten sowie sonstiger entstandener Kosten verpflichtet. Sollte der Käufer entgegen diesen Bestimmungen Ersatz leisten, ist der Regressanspruch des Käufers gegenüber Bridgestone Austria GmbH zur Gänze ausgeschlossen. 6.5 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gewährleistung und Haftung insbesondere ausgeschlossen, wenn a) der Kaufpreis noch nicht bezahlt ist; b) der Reifen von anderen als Bridgestone Austria GmbH repariert, runderneuert, besohlt oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde; c) es sich um eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit des Reifens handelt; d) bei Weißwandreifen Verfärbungen oder Licht- bzw. Ermüdungsrisse der Weißwand auftreten sollten; e) der Schaden durch Fehler am Fahrzeug verursacht wurde; f) der Reifen durch äußere Einwirkung beschädigt wurde; g) der Reifen einer fahrlässigen oder gewollten Überbeanspruchung ausgesetzt war, wie z.B. durch – Nichtbeachtung der Luftdruckvorschriften oder - Nichtbeachtung der Geschwindigkeitsgrenzen oder – Überlastung; h) der Reifen auf falscher und/oder mangelhafter Felge montiert war oder sonstige Montagefehler vorliegen; i) die zur Feststellung des Herstellerdatums benötigten Ziffern oder Buchstaben nicht mehr erkennbar sind; j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigung vorliegen, die ganz allgemein auf unsachgemäße Behandlung oder Lagerung oder auf einen Unfall zurückzuführen sind oder für Mängel aufgrund von Handlungen, Unterlassungen oder sonstiger Fehler des Käufers oder dritter Personen. Für eine Beratung durch unsere Mitarbeiter wird keine Haftung übernommen. 6.6 Die Produkte der Bridgestone Austria GmbH sind nicht zur Montage durch den Verbraucher bestimmt. Der Käufer muss die Montage durch einen Fachmann durchführen lassen. Bridgestone Austria GmbH leistet keine Gewähr für Montagefehler des Verbrauchers und für unfachgemäßes Vorgehen bei der Montage durch das montierende Unternehmen oder Dritte. Running Flat Tires (RFT-Reifen) – PKW-Reifen mit speziellen Notlaufeigenschaften – dürfen nur durch von Bridgestone Austria GmbH dazu autorisierte Händler durchgeführt werden. KB 1/2012 gültig ab 01/2012 01 / 2012 3.000 13
Bitte erst kopieren und dann ausfüllen bestellformular – D / AT Bestellformular Bestellannahme EM-Reifen Fax +49 (0)1802 266 - 276 Bestellung Name: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Land: Kunden-Nr.: Bestell-Nr.: Komm.: Besteller: Artikel-Nr. [IPC] Reifengröße Profil Bestellmenge Bemerkungen/Liefertermin 14
KB 1/2012 gültig ab 01/2012 15 Notizen
BRIDGESTONE Deutschl and GMBH Justus-von-Liebig-Straße 1 D-61352 Bad Homburg v.d.H. BRIDGESTONE AUSTRIA GMBH Laxenburger Straße 252 www.bridgestone.de A-1230 Wien www.bridgestone.at
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