Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG Köpenicker Chaussee 9-10 10317 Berlin - Spenner Zementwerk ...

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Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG Köpenicker Chaussee 9-10 10317 Berlin - Spenner Zementwerk ...
Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG
Köpenicker Chaussee 9-10
10317 Berlin
Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG Köpenicker Chaussee 9-10 10317 Berlin - Spenner Zementwerk ...
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                          Baustellenangaben                                         Wunschtermin
Anschrift                                                               Lieferdatum
PLZ / Ort                                                               Uhrzeit
Ansprechpartner                                                         Menge in m³
Mobiltelefonnr.                                                         m³/h
E-Mail                                                                  Abstand
Entladung                                        Schubkarre       /    Schüttrohr / Krankübel

                      Angaben zum Transportbeton
Druckfestigkeitsklasse
Größtkorn
Konsistenzklasse
Festigkeitsentwicklung

Expositionsklassen / sonstige Anforderungen                      XC        XF        XS

                                                                 XD        XM        XA

                                                                      Feuchteklasse

                                                 Pumpenleistungen
Pumpengröße                                               M24 / M36 / M42 / M52 / Sondergröße
Pumpenart                                                    Schlauchpumpe / Mastpumpe
Reichweite                                                                                                      m
Reichhöhe                                                                                                       m
Schlauchlänge                                                                                                   m
Schlauchdurchmesser                                                                                            mm
Anfahrmischung                                                                ja    /     nein
Reinigung auf Baustelle                                                       ja    /     nein

            Besteller (Name in Blockschrift)                                        Datum / Unterschrift

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Es gelten unsere AGB vom 01.11.2013
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Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG
Köpenicker Chaussee 9-10
10317 Berlin
                                                                                                                             Seite 2
Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG Köpenicker Chaussee 9-10 10317 Berlin - Spenner Zementwerk ...
Übersicht Liefergebiet     Zentraldisposition / Auftragsannahme
                                         zwischen 7:00 und 16:00 Uhr

                                         Telefon +49 30 55752-95 oder +49 30 55752-96
                                         Telefax +49 30 55752-99
                                         E-Mail: disposition@spenner-zementwerk.de

                                         Vertrieb
                                         Timm Wiemann
                                         stellv. Prüfstellenleiter Transportbeton
                                         Telefon: +49 30 55752-23
                                         Mobil: +49 174 9235891
                                         t.wiemann@spenner-zementwerk.de

                                         Mathias Dubrow
                                         Verkauf Transportbeton
                                         Telefon: +49 30 55752-24
                                         Mobil: +49 173 7291636
                                         m.dubrow@spenner-zementwerk.de

                                         Lieferwerk Berlin-Lichtenberg
                                         Köpenicker Chaussee 9–10, 10317 Berlin-Lichtenberg

                                         Lieferwerk Berlin-Spandau
                                         Freiheit 15, 13597 Berlin-Spandau

                                         Lieferwerk Berlin-Marzahn
                                         Hellersdorfer Weg 30, 12689 Berlin-Marzahn

    Außenwand       XC4, XF1
    Außentreppe     XC4, XF4, XA1
    Kellerwand      XC4, XF1, XA1
    Fahrzeugrampe   XC4, XF4, XA1, XM1
    Bodenplatte     XC2 (frostfrei)
    Garagenboden    XC4, XF1, XA1, XM1
    Dach            XC4, XF3
    Innenwand       XC1
    Ringanker       XC4, XF1

Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG
Köpenicker Chaussee 9-10
10317 Berlin
                                                                                        Seite 3
Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG Köpenicker Chaussee 9-10 10317 Berlin - Spenner Zementwerk ...
Druck-     Konsis-
                                   Expositions-                            Größt-             pump-        Preis in € frei Baustelle zzgl.
 Eigenschaften / Verwendung                        festigkeits-  tenz-               FE*
                                     klassen                                korn              fähig                     MwSt.
                                                     klasse     klasse

                                                      C 8/10      C1                                                    112,00 €
Beton für unbewehrte Bauteile in                      C 8/10      F3                                                    114,00 €
    nicht betonangreifender              X0
           Umgebung                                  C 12/15      C1                                                    113,00 €
                                                                                         l
                                                     C 12/15                                    x                       115,00 €
      Beton für Innen- und              XC2          C 16/20                                     x                      117,00 €
      Gründungsbauteile                 XC3          C 20/25                                     x                      119,00 €
 Beton nach DIN EN 206-1 und
 DIN 1045-2 für Außenbauteile
                                   XC4, XF1, XA1     C 25/30                 32                  x                      123,00 €
        w/z-Wert ≤0,60
   Beanspruchungsklasse 2
                                                                  F3
 Beton nach DIN EN 206-1 und
                                     XC4, XF1,
         DIN 1045-2
                                     XA1, XD1,       C 30/37                             m      x                       129,00 €
        w/z-Wert ≤0,55
                                       XM1
   Beanspruchungsklasse 1
                                    möglich bis
 Beton nach DIN EN 206-1 und        XC4, XF3,
                                                     C 35/45                                    x                       135,00 €
         DIN 1045-2                 XD3, XA2,
                                      XM2

                                                                                                     von 0/32 auf 0/16             2,50 €/m³
                                                                       Körnungswechsel
                                                                                                     von 0/32 auf 0/8              5,00 €/m³
                                                                                                        FE schnell                 4,00 €/m³
                                                                  Festigkeitsentwicklung
                                                                                                       FE langsam                  4,00 €/m³
                                                                                             Erhöhung um 1 Stufe z.B. F3
                                                                    Konsistenzsprung                                               4,00 €/m³
                                                                                                       " F4

* Festigkeitsentwicklung (l=langsam, m=mittel, s=schnell)
** Prüfalter abweichend von 28d (56d oder 91d)

Es gelten unsere AGB vom 01.11.2013
Gültig ab 01.01.2021

Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG
Köpenicker Chaussee 9-10
10317 Berlin
                                                                                                                                         Seite 4
Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG Köpenicker Chaussee 9-10 10317 Berlin - Spenner Zementwerk ...
Druck-     Konsis-
                                   Expositions-                           Größt-         pump-   Preis in € frei Baustelle zzgl.
 Eigenschaften / Verwendung                        festigkeits-  tenz-             FE*
                                     klassen                               korn          fähig                MwSt.
                                                     klasse     klasse

                                                     C 25/30               8              x                 133,00 €
                                  XC4, XF1, XA1      C 25/30               16             x                 130,50 €
   Bohrpfähle, Schlitzwände,
                                                     C 25/30               32             x                 128,00 €
  Bohrpfahl / Unterwasserbeton                                    F5               l**
                                                     C 30/37               16             x                 136,00 €
   DIN EN 1536 / DIN FB 129          XC4, XD2,
                                                     C 30/37               32             x                 133,50 €
                                    XF3, XA2***
                                                     C 35/45               16             x                 138,50 €

                                                     Druck-     Konsis-
                                   Expositions-                           Größt-         pump-   Preis in € frei Baustelle zzgl.
 Eigenschaften / Verwendung                        festigkeits-  tenz-             FE*
                                     klassen                               korn          fähig                MwSt.
                                                     klasse     klasse
                                    XC4, XF1,
                                    XA1, XD1,        C 30/37               16             x                 139,00 €
                                      XM1
     FD-Beton (schwindarm)
                                    XC4, XF3,
                                   XA2***, XD3,      C 35/45      F3       16      m      x                 143,00 €
                                      XM2
                                    XC4, XF4,
   FD-Beton (schwindarm) mit
                                    XA1, XD3,        C 30/37               16             x                 147,00 €
    Taumittelbeanspruchung
                                      XM2

                                                     Druck-     Konsis-
                                   Expositions-                           Größt-         pump-   Preis in € frei Baustelle zzgl.
 Eigenschaften / Verwendung                        festigkeits-  tenz-             FE*
                                     klassen                               korn          fähig                MwSt.
                                                     klasse     klasse

                                  XC4, XF1, XA1      C 25/30                              x                 135,00 €
Industriefussboden mit PCE oder
                                     XC4, XF1,
      PCE Kombinationen
                                     XA1, XD1,       C 30/37                              x                 138,00 €
                                     XM2(OB)
                                  XC4, XF1, XA1      C 25/30                              x                 132,00 €
                                                                  F4       16      m
                                     XC4, XF1,
 Industriefussboden ohne PCE
                                     XA1, XD1,       C 30/37                              x                 135,00 €
 oder PCE Kombinationen (FM
                                     XM2(OB)
   Zugabe auf der Baustelle)
                                     XC4, XF3,
                                     XA1, XD3,       C35/45                               x                 140,00 €
                                       XM2
  Stahlfaserbeton     L 0,6/0,4                      C 30/37                              x               auf Anfrage
                                     XC4, XF1,
   nach DAfStb-       L 0,9/0,6                      C 30/37      F4       16      m      x               auf Anfrage
                                     XA1, XM1
     Richtlinie       L 1,9/0,9                      C 30/37                              x               auf Anfrage

* Festigkeitsentwicklung (l=langsam, m=mittel, s=schnell)
** Prüfalter teilweise abweichend von 28d (56d oder 91d)
*** bis 1500mg/l SO4 im GW
Es gelten unsere AGB vom 01.11.2013
Gültig ab 01.01.2021

Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG
Köpenicker Chaussee 9-10
10317 Berlin
                                                                                                                        Seite 5
Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG Köpenicker Chaussee 9-10 10317 Berlin - Spenner Zementwerk ...
Druck-     Konsis-
                                    Expositions-                             Größt-           pump-   Preis in € frei Baustelle zzgl.
 Eigenschaften / Verwendung                         festigkeits-  tenz-               FE*
                                      klassen                                 korn            fähig                MwSt.
                                                      klasse     klasse

                                XC4, XF1,
                               XA2***, XD1,          C 30/37                                   x                 232,00 €
Betone mit XYPEX Admix C1000-   XM2(OB)
                                                                   F3         16        l
              NF                XC4, XF3,
                               XA2***, XD3,          C 35/45                                   x                 242,00 €
                                  XM2
                                    X0               C 8/10                                    x                 107,00 €
 Ressourcenschonender Beton         X0               C 12/15                            l      x                 109,00 €
        mit rezyklierten           XC1               C16/20                                    x                 115,00 €
                                                                   F3         16
Gesteinskörnungen nach DIN EN      XC1               C 20/25                                   x                 117,00 €
             12620                                   C 25/30                           m       x                 125,00 €
                              XC4, XF1, XA1
                                                     C 30/37                                   x                 131,00 €

                                                      Druck-     Konsis-
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 Eigenschaften / Verwendung                         festigkeits-  tenz-               FE*
                                      klassen                                 korn            fähig                MwSt.
                                                      klasse     klasse
                                      XC4, XF4,      C 30/37       F2                          x                 139,00 €
  Straßenbeton (mit Frost- und                                                16
                                      XD3, XA1,      C 30/37                           m       x                 147,00 €
    Tausalzbeanspruchung)                                          F3
                                        XM2          C 30/37                 Splitt            x                 152,00 €
                                    XC4, XF1, XA1    C 25/30       F6                          x               auf Anfrage
 Fließfähige und sehr fließfähige     XC4, XF1,
                                                     C 30/37       F6         16       m       x               auf Anfrage
             Betone                   XA1, XD1
                                      XC4, XF3,
                                                     C 35/45       F5                          x               auf Anfrage
                                      XD3, XA1
                                          Sondermischungen (nicht überwacht, auf Anfrage)
                                                     C 12/15                  2                                  111,00 €
        Pflastermischung
                                                     C 12/15                  8                                  113,00 €
                                                     C 12/15       C1         8         l     nein
           Drainbeton                                C 12/15                  16                               auf Anfrage
                                        keine        C 12/15                  32
                                                                              2                x          225,00 € pauschal ****
        Vorlaufmischung
                                                                                               x          230,00 € pauschal ****
                                                       keine    fließfähig            keine
                                                                             ohne              x
            Dämmer                                                                                             auf Anfrage
                                                                                               x

                                                          Ausbreitmaß
                                         F1                  steif              ≤ 340mm
                                         F2              plastisch            350 - 410mm
                                         F3                 weich             420 - 480mm
                                         F4             sehr weich            490 - 550mm
                                         F5              fließfähig           560 - 620mm
                                         F6            sehr fließfähig          ≥ 630mm

* Festigkeitsentwicklung (l=langsam, m=mittel, s=schnell)
** Prüfalter abweichend von 28d (56d oder 91d)
*** bis 1500mg/l SO4 im GW
****max. 1,0m³ inkl. Mindermengenzuschlag
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Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG
Köpenicker Chaussee 9-10
10317 Berlin
                                                                                                                             Seite 6
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                            müssen schriftlich während der üblichen Auftragsannahmezeiten gtätigt werden. (Montag bis
                            Freitag zwischen 7:00 und 16:00 Uhr)

                            Bestellungen werden nur im Rahmen unserer Kapazitäten angenommen. Für Bestellungen und
Lieferzusage                Umbestellungen am Liefertag können Zusagen nur unter Vorbehalt getroffen werden. Die Zusage
                            der Lieferung bleibt frei bis eine schriftliche Bestätigung erfolgt ist.
Lieferzeit (planmäßige
                            Montag bis Freitag von 07:00 - 17:00 Uhr
Lieferung auf Baustelle)
                            Montag bis Freitag von 17:00 - 20:00 Uhr                                                              8,00 €/m³
Zuschlagsplichtige          Samstags nach Absprache                                                                              10,00 €/m³
Lieferzeiten (nach
Verfügbarkeit)              Fahrmischerzuschlag außerhalb der zuschlagsfreien Lieferzeit je Lieferschein.                          90,00 €
                            Lieferungen außerhalb der oben genannten Zeiten nach Vereinbarung möglich.
                            Die Fahrzeuge sind sofort nach Eintreffen zu entladen. Wartezeit wird berechnet von Ankunft auf
Wartezeit                                                                                                                         1,50€/min
                                                     der Baustelle bis zum Beginn der Entladung.
                             Die Überschreitung der Entladezeit berechtigt uns zum Abbruch der Betonage und Berechnung
Entladezeit                  des Mehraufwandes. Entladezeit max 5 Minuten pro Kubikmeter (ab Beginn der Entladung auf             1,50€/min
                                        der Baustelle bis Verlassen der Baustelle incl. Reinigung der Rutsche).

                            Achtung: Haftung geht ab Eintreffen des Fahrzeuges auf der Baustelle an den Empfänger über.

                            Ab- und Umbestellungen müssen schriftlich erfolgen!                          Abbestellung bis
                            10:00Uhr des Vortages (1 Arbeitstag) bis 50m³, bei Mengen über 50m³ muss die Abbestellung bis
Ab- oder Umbestel-          10:00Uhr zwei Arbeitstage im Vorfeld erfolgen.
lungen                      Berechnung des Mehraufwandes, jedoch mindestens 30,00 €/m³.
                                                                                                                                450,00 €/Std.
                            Vorhaltung der geplanten Mischanlage.
                            Vorhaltung je geplantem Fahrmischer.                                                                 90,00 €/Std.
                            Bei Verweigerung von bestellten Lieferungen ohne Verschulden des Verkäufers gilt der Auftrag
Abnahmeverweigerung         als ausgeführt. Die geladene Betonmenge wird voll berechnet, zzgl. aller weiteren Kosten (z.B.
                            Entsorgung, Fahrzeugausfall, usw.).
Frachtanteil                nicht skontierfähig                                                                                  20,00 €/m³
Frachtzuschläge             z.B. für gesonderte logistische Anforderungen - Berechnet wird nach Aufwand.

                            Für nicht transportierte Mengen
Hinweise und Sonderleistungen
Saisonzuschlag              Berechnungszeitraum 01.11. bis 31.03.                                                            7,00 €/m³

                            Lufttemperatur
Gebührenkatalog für Laborleistungen
Festbetonprüfungen (Labor)
                                            Prüfung der Würfeldruckfestigkeit inkl. Rohdichte                     45,00 €
                                Prüfung der Wasserundurchlässigkeit von Probekörpern (pro Stück)                  65,00 €
              Ermittlung der Biegezug- und Druckfestigkeit inkl. Rohdichte an prüffertigen Prismen 40x40x160mm    165,00 €
                       Ermittlung der Druckfestigkeit inkl. Rohdichte an prüffertigen Prismen 40x40x160mm         115,00 €
                                       Elastizitätsmodul an Zylindern (X150mm) zzgl. Vorbereitung                 295,00 €
                                   Prüfung der Spaltzugfestigkeit am Würfel nach DIN EN 12390-3                   90,00 €
                   Ermittlung der äquivalenten Biegezugfestigkeit an Stahlfaserbetonbalken 150x150x700mm         auf Anfrage
Festbetonprüfungen (Baustelle)
                          Zerstörungsfreie Prüfung mit Rückprallhammer nach E.Schmidt (je Prüffläche)             125,00 €
                             Bestimmung der Carbonatisierungstiefe mit Phenolphtalein (je Messstelle)             25,00 €
                 Bestimmung der Lage eines Bewehrungsstahls oder Einbauteils mit Profometer (je Prüffläche)       400,00 €
Regiesätze
                                                          Ingenieur / Techniker                                   95,00€/h
                                                     Betontechnologe mit E-Schein                                 75,00€/h
                                                             Baustoffprüfer                                       55,00€/h
                                                 Laborwagen zzgl. Kostensatz je Person                            0,90€/km
Sonstiges
                                       Musterprobekörperherstellung (z.B. eingefärbter Sichtbeton)                200,00 €
                                                Hydratationswärmemessung am Bauteil                              auf Anfrage
                                       Erstellung einer Betonrezeptur inkl. Erstprüfung (pro Stück)               650,00 €

Es gelten unsere AGB vom 01.11.2013.
Gültig ab 01.01.2021                                                                                               Seite 9
Formular zum elektronischen Rechnungsversand als PDF

Unsere Daten für den Versand der elektronischen Rechnung:

………………………………………………….
Ihre 6stellige Kundennummer

………………………………………………………………………………………………………………………..
Firma

………………………………………………………………………………………………………………………..
Straße                PLZ/Ort

………………………………………………………………………………………………………………………..
Nachname     Vorname      Funktion im Unternehmen

………………………………………………………………………………………………………………………..
Telefon      Fax             E-Mail

………………………………………………….                                                   ………………………………………………….
Ihre Unterschrift                                                      Firmen-Stempel

Wir bestätigen hiermit, dass die angegebene Person die Berechtigung besitzt, Rechnungsdaten einzusehen.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

1. Aufbewahrung
Für elektronische Rechnungen gelten die gleichen Aufbewahrungspflichten wie für Rechnungen auf Papier. Damit die
Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme-GoBS gewahrt werden, sollten elektronische Rechnungen
auf einem Server oder auf einer CD, die keine Änderungen zulässt, unter Verwendung eines vorgegebenen Formats
gespeichert werden. Der bloße Ausdruck der Rechnung und die Aufbewahrung in Papierform allein reichen hierzu nicht aus.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt wie bei Papierrechnungen zehn Jahre.

2. Verzicht auf Papierrechnung

Mit der Umstellung Ihrer elektronischen Rechnung verzichten Sie auf die herkömmliche Papierrechnung, d.h. wir stellen Ihnen
Rechnungen und dazugehörige Dokumente ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung. Dies gilt zurzeit für alle
Lieferungen und Dienstleistungen.

3. Zahlungskonditionen

Die mit Ihnen vereinbarten Zahlungskonditionen bleiben weiterhin gültig und werden durch die Umstellung auf elektronische
Rechnung nicht berührt.

Bitte ausfüllen, unterschreiben, stempeln und schnell an Spenner Zementwerk Berlin absenden.

Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG
Köpenicker Chaussee 9-10
10317 Berlin
                                                                                                                    Seite 10
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Beton/Baustoffen

Die folgenden Bedingungen des Lieferers sind Inhalt aller Verkäufe             Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer.
von Transportbeton und anderen zementgebundenen Baustoffen,                    Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle hat der Käufer zu ge-
nachfolgend kurz als „Beton/Baustoff“ bezeichnet. Dies gilt auch               währleisten, dass das Transportfahrzeug diese ohne Gefahr er-
dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf               reichen und wieder verlassen und eine gefahrlose Entladung
sie berufen, es sei denn, der Käufer ist kein Unternehmen und                  der Liefermenge erfolgen kann. Dies setzt einen ausreichend
keine juristische Person des öffentlichen Rechts und kein öffentlich-          befestigten, mit schweren Lastwagen (mit einem Gewicht von
rechtliches Sondervermögen.                                                    bis zu 40 t) ungehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Der
                                                                               Käufer hat sicherzustellen, dass der Weg eine Mindestbreite
Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegen-                   von 4 m und lichte Mindesthöhe von 4 m (auch bei Durchfahr-
über nicht und werden hiermit widersprochen. Erteilte Aufträge                 ten) hat, an der Entladestelle eine ausreichende Beleuchtung
gelten als Zustimmung zu den nachstehenden Bedingungen. Auf                    entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besteht und der
Bestellscheinen usw. vorgeschriebene Bedingungen des Käufers,                  Fahrzeugführer spätestens am Anfang der Zufahrt der Baustel-
die den Bedingungen des Verkäufers oder den gesetzlichen Rege-                 le/Abladestelle in die örtlichen Gegebenheiten eingewiesen
lungen ganz oder teilweise entgegenstehen, wird hiermit wider-                 wird. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, haftet der
sprochen. Anderslautende Bedingungen des Käufers haben daher                   Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, es sei denn, der
auch dann für den Verkäufer keine Gültigkeit, wenn der Verkäufer               Käufer und sein Erfüllungsgehilfe haben das Nichtvorliegen die-
im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Mündliche           ser Voraussetzungen nicht zu vertreten, wofür der Käufer be-
Nebenabreden sowie anderslautende Vorschriften in Bestellungen                 weispflichtig ist. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (bei
usw. haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich be-              Beton 1 m³ in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das
stätigt sind. Das gilt insbesondere für Abmachungen mit Vertretern             Fahrzeug bzw. (bei deren Einsatz) auch der Betonfördergeräte
des Verkäufers.                                                                erfolgen können. Infolge Überschreitung vorgenannter Entlee-
                                                                               rungszeiten oder Verweigerung der Abnahme einer Teilmenge
                                                                               der bestellten und zur Abnahme bereitgestellten Liefermenge
1. Angebot                                                                     anfallende Kosten, insbesondere für Warte- und Stillstandszei-
                                                                               ten für das Lieferfahrzeug, hat der Käufer innerhalb von 14 Ta-
    Unsere Angebote sind freibleibend und für uns unverbindlich,               gen nach Berechnung durch den Verkäufer zu ersetzen. Wir
    falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung             sind berechtigt, die nicht abgenommene Menge auf Kosten des
    oder die Leistung erfolgt ist. Mündliche Abreden sowie anders-             Käufers zu entsorgen bzw. zu verwenden. Ist der Käufer kein
    lautende Angaben in Bestellungen sind für uns nur verbindlich,             Verbraucher, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden
    soweit wir sie schriftlich bestätigt haben. Grundlage unserer              Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Be-
    Angebote und Annahmeerklärung sind die am Tag der Abgabe                   tons/Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs bevollmäch-
    von Angebot bzw. Annahmeerklärung jeweils geltenden Bau-                   tigt sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis durch Un-
    stoffnormen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. Der           terzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. Bei verweigerter,
    Käufer ist für die richtige und vollständige Auswahl und Festle-           verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat
    gung der Sorte und Menge des zu liefernden Betons/Baustoffes               der Käufer den Verkäufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur
    unter Beachtung des von ihm beabsichtigten Verwendungs-                    Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, die
    zwecks und seiner Verarbeitungsbedingungen allein verant-                  Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die der
    wortlich.                                                                  Verkäufer zu vertreten hat. Der Käufer haftet, soweit er kein
                                                                               Verbraucher ist, im Fall der Abholung im Werk ohne Rücksicht
                                                                               auf ein Vertretenmüssen. Mehrere Käufer haften als Gesamt-
2. Lieferung und Abnahme                                                       schuldner für die ordnungsgemäße Abnahme der Ware und Be-
                                                                               zahlung des Kaufpreises. Der Verkäufer leistet an jeden von
    Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an                ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevoll-
    der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers                 mächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angele-
    nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehen-             genheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzu-
    den Kosten. Im Zweifelsfall gilt bei fernmündlichen Abrufen die            nehmen.
    beim Verkäufer schriftlich vermerkte Menge, Sorte, Lieferzeit
    und Auslieferungsstelle als vereinbart. Weichen vom Käufer                 Solange der Käufer uns gegenüber oder/und gegenüber mitei-
    gewünschte Lieferzeiten von den durch den Verkäufer angebo-                nander verbundenen Unternehmen (s. Ziffer 7) mit einer Ver-
    tenen Lieferzeiten ab, so gilt bei Abnahme der Lieferung der               bindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
    konkrete Zeitpunkt der Lieferung als vereinbart.
                                                                               Soweit erforderlich, hat der Käufer rechtzeitig auf seine Kosten
    Wir sind bemüht, vom Käufer gewünschte oder angegebene                     Straßen- oder Bürgersteigabsperrungen sowie andere behördli-
    Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter              che Genehmigungen für die Nutzung der Zugangs- und Ent-
    Leistungszeiten berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen               ladebereiche zu beantragen und zu beschaffen. Der Käufer ist
    Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB). So-                 für die Beseitigung aller bei und nach Entladung verursachten
    weit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausfüh-                 Verschmutzungen der vorgenannten Bereiche verantwortlich.
    rung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind
    wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der
    Behinderung      hinauszuschieben;     ist   uns    die   Liefe-        3. Gefahrübergang
    rung/Restlieferung im Sinne des § 275 BGB nicht möglich, ent-
    fällt gem. § 326 BGB der Anspruch auf Gegenleistung und wir                Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-
    sind in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise,           schlechterung des Betons/Baustoffs und die Lasten geht bei
    zurückzutreten. Die Anwendung des § 326 Abs. 2 bis 5 BGB                   Lieferung außerhalb des Werkes vom Verkäufer auf den Käufer
    bleibt vorbehalten. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördli-            über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, Frachtfüh-
    che Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung durch po-            rer oder der sonst zur Auslieferung bzw. der Versendung be-
    litische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstö-            stimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, spätestens je-
    rungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen,                    doch mit Überschreiten der Grenze zwischen dem Werksaus-
    Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und unab-                   gang und der daran anschließenden Straße oder Zuwegung.
    wendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferanten oder              Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-
    in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhal-               schlechterung der gelieferten Ware und die Lasten gehen bei
    tung unseres Betriebes abhängig ist.                                       Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in
                                                                               welchem die Ware die Verladeeinrichtung verlässt. Für Schä-
                                                                               den, die durch verunreinigte oder ungeeignete Fahrzeuge ent-

                                                                        1
stehen, ist der Verkäufer nicht verantwortlich. Vom Verkäu-            Bauwerke eingebaut worden ist – kein eindeutiger Schluss auf
   fer beauftragte Spediteure und Frachtführer oder sonst zur             die Eigenschaften des Betons und der eingehenden Materialien
   Ausführung der Versendung bestimmte Personen sind nicht                bei Gefahrenübergang gezogen werden. Der Käufer bzw. des-
   Erfüllungsgehilfe des Verkäufers. Der Käufer kann in jedem             sen Abnehmer haben deshalb zur Wahrung etwaiger Gewähr-
   Falle eines Transportschadens vom Verkäufer die Abtre-                 leistungsansprüche jede Warenlieferung des Verkäufers unver-
   tung aller ihm in diesem Zusammenhang zustehenden An-                  züglich nach Eintreffen des Lieferfahrzeuges am Bestimmungs-
   sprüche auf Ersatz dieses Schadens verlangen. Abwei-                   ort unter Anwesenheit einer neutralen Person Proben zu ent-
   chend von den vorgenannten Regelungen gilt bei Kauf                    nehmen und daran nach den verbindlichen technischen Normen
   durch einen Verbraucher die Vorschrift des § 446 BGB.                  technische Prüfungen durchzuführen und die Ergebnisse dieser
                                                                          Prüfungen im Falle einer Mängelanzeige dem Verkäufer zur
                                                                          Verfügung zu stellen.
4. Gewährleistung
                                                                          Probewürfel/Prismen gelten nur dann als Beweismittel für die
   Eine besondere Garantie, aus der sich über die vorliegen-              Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vor-
   den Bedingungen hinaus Rechte ergeben (§§ 443, 477                     schriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind.
   BGB), wird nicht übernommen oder zugesichert. Mängel
   bzw. Falschlieferungen sind nach Feststellung unverzüglich             Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von dem Sor-
   schriftlich mit Angabe der Bezeichnung der Ware, Ort und               tenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung
   Umfang des Mangels, Lieferscheinnummer, Beförderungs-                  auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. Wegen eines
   art beim Verkäufer anzuzeigen. Liegt ein Verbrauchsgüter-              Mangels, den wir nach vorgenannten Absätzen zu vertreten ha-
   kauf vor, hat der Verkäufer innerhalb der in § 476 BGB ge-             ben, stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche zu; unsere
   nannten Fristen des Auftretens eines Mangels nachzuwei-                Haftung ist jedoch dem Umfang nach auf die Deckungssumme
   sen, dass die Ware bereits bei Gefahrenübergang den                    unserer Produkthaftpflichtversicherung von bis zu 500.000,00
   Mangel nicht aufgewiesen hätte, es sei denn, diese Vermu-              EUR begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Ver-
   tung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unverein-              tragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
   bar, was der Verkäufer zu beweisen hat.                                Die Verjährungsfrist für Mängel- und Schadensersatzansprüche
                                                                          für die vom Verkäufer gelieferten Waren beträgt 5 Jahre ab Ab-
   Wir gewährleisten, dass unsere Betone/Baustoffe nach den               lieferung der Ware beim Käufer. Insoweit der Käufer seinerseits
   geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert            in dem Vertrag mit seinem Abnehmer für das von ihm zu errich-
   werden und bei einer den Vorschriften entsprechenden Be-               tende Bauwerk die VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsab-
   handlung und Verarbeitung die vereinbarten Festigkeits-                schlusses geltenden Fassung ohne Abweichung insgesamt ein-
   klassen und Gütemerkmale erreichen. Der Nachweis einer                 bezogen und somit die Verjährungsfrist gem. § 13 Abs. 4 VOB/B
   den maßgeblichen technischen Vorschriften (DIN– bzw.                   wirksam vereinbart hat, gilt diese Frist in diesem Fall auch, so-
   EN-Normen, Richtlinien von Fachverbänden bzw. Berufs-                  weit zulässig, gegenüber dem Verkäufer. Voraussetzung ist in
   vereinigungen etc.) entsprechenden Behandlung und Ver-                 beiden Fällen, dass die vom Verkäufer gelieferte Ware entspre-
   arbeitung obliegt dem Käufer.                                          chend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk ver-
                                                                          wendet worden ist, der Käufer entsprechend dem Verwen-
   Ist der Verkäufer unter Ausschöpfung der für die Herstel-              dungszweck die dafür geeignete Ware ausgewählt, der Käufer
   lung von Transportbeton normal üblichen und anerkannten                die Vorgaben des Verkäufers und die maßgeblichen techni-
   Produktionsbedingungen ohne besondere technische Mittel                schen Bestimmungen zu Verwendungszweck, Lagerung und
   nicht in der Lage, den vom Käufer bestellten Transportbe-              Verarbeitung (insbesondere Verarbeitungstemperatur und Ver-
   ton mit einer Temperatur von bis zu minimal + 10°C und                 arbeitungszeiten) eingehalten hat und die Ware die Mangelhaf-
   max. + 30°C herzustellen und dem Käufer zu übergeben,                  tigkeit des Bauwerkes verursacht hat. Eine Mängelhaftung be-
   so ist der Verkäufer von seiner Verpflichtung zur Lieferung            steht nicht, wenn die Ware vom Käufer nicht innerhalb der vom
   befreit und in diesem Fall entfällt der Lieferanspruch des             Verkäufer angegebenen bzw. der technisch bedingten Dauer
   Käufers. Hat der Käufer Transportbeton unter Verwendung                ordnungsgemäß gelagert und weiterverarbeitet wurde. Bean-
   eines Verzögerers beim Verkäufer bestellt, so entbindet                standete Ware darf nicht weiterverarbeitet werden.
   dies den Käufer nicht davon, die Verarbeitungsbedingun-
   gen, insbesondere die dabei einzuhaltenden Temperaturen
   und Zeiten bei der Verarbeitung des Betons einzuhalten, da          5. Haftung aus sonstigen Gründen
   er anderenfalls seine Mängelansprüche verliert.
                                                                          Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den
   Hat der Käufer den gelieferten Beton durch Zusätze oder in             Verkäufer, dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich
   sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert o-                 aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung ei-
   der verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewähr-                ner Vertragspflicht, aus Verschulden aus Anlass von Vertrags-
   leistung.                                                              verhandlungen und aus außervertraglicher Haftung sind ausge-
                                                                          schlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder
   Mängel sind gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schrift-              grobfahrlässiger Pflichtverletzung vom Verkäufer, einem gesetz-
   lich zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich,            lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht
   bedarf sie sofortiger schriftlicher Bestätigung durch den              oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung
   Käufer. Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Ent-               wesentlichen Verpflichtung oder durch einen vom Verkäufer ab-
   gegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel               sichtlich verschwiegenen Mangel verursacht ist oder in der Ver-
   gleich welcher Art und die Lieferung einer offensichtlich an-          letzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt. Bei grober
   deren als vereinbarten Beton-/Baustoffsorte oder –menge                Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, bei Geschäf-
   sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Gleiches gilt nach             ten mit der Ware des Verkäufers vergleichbaren Art vorausseh-
   Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auch für Ver-             baren entstehenden Schaden begrenzt; eine Haftung für untypi-
   braucher. Bei nicht form- oder nicht fristgerechter Rüge gilt          sche, unvorhersehbare Schadensrisiken ist ausgeschlossen.
   der Beton/Baustoff als abgenommen und gemäß Liefer-                    Darüber hinaus haftet der Verkäufer auch bei einfacher Fahrläs-
   schein geliefert.                                                      sigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör-
                                                                          pers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung
   Die Beschaffenheit von Beton ist nicht nur von der Qualität            einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung in diesem
   der darin eingehenden Materialien abhängig, sondern auch               Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintre-
   von anderen Einflussfaktoren, z.B. von seiner Verarbeitung             tenden Schadens begrenzt ist.
   und den äußeren Bedingungen (z.B. Temperatur). Aus der
   Beschaffenheit des Betons und der in diesen eingehenden
   Materialien kann – soweit der Beton bereits in Bauteile bzw.

                                                                   2
Vorstehende Haftungsbegrenzungen sind nicht anwendbar,                  Der Käufer darf seine Forderungen gegenüber Nacherwerbern
   wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen                  weder an Dritte abtreten noch verpfänden, noch mit Nacherwer-
   hat. Eine Haftung gem. Produkthaftungsgesetz bleibt unbe-               bern ein Abtretungsverbot vereinbaren oder unsere Ware zur
   rührt.                                                                  Sicherheit übereignen. Bei laufender Rechnung gelten unsere
                                                                           Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforde-
                                                                           rung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder ande-
6. Sicherungsrechte                                                        ren Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich
                                                                           zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwen-
   Gelieferter Beton/Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfül-          digen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Inter-
   lung sämtlicher – bei Käufern, die nicht Verbraucher sind –             ventionskosten zu tragen.
   auch künftig entstehender – Forderungen samt aller dies-
   bezüglichen Nebenforderungen, die wir gegen den Käufer                  Der „Wert unseres Beton/Baustoffs“ im Sinne dieser Ziffer 6
   haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Be-                      entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zu-
   ton/Baustoff weder verpfänden noch sicherungsübereignen.                züglich 20 %.
   Jedoch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wei-
   terverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hatte den                Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Si-
   Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus                 cherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen
   einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsver-                nach Abs. 1 Satz 1 um 20 % übersteigt.
   bot vereinbart. Auch bei Weiterverkauf und der Weiterver-
   arbeitung bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen. Die Be-               Der Verkäufer ist berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltswa-
   rechtigung zur Verarbeitung und Weiterveräußerung entfällt              re zu verlangen, wenn der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht
   bei Zahlungsproblemen des Käufers im Sinne der nachfol-                 nachkommt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts
   genden Ziffer 7.                                                        sowie die Pfändung des Beton/Baustoffs durch den Verkäufer
                                                                           gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Gesetz
   Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer                betreffend Abzahlungsgeschäften Anwendung findet. Zugriffe
   Forderungen nach Abs.1 Satz 1 schon jetzt alle auch künf-               Dritter auf die uns gehörenden Betone/Baustoffe und Forderun-
   tig entstehenden Forderungen aus Weiterverkauf, Verarbei-               gen sind uns vom Käufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
   tung oder Verwendung unseres Beton/Baustoffs mit allen
   Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Beton/Baustoffs
   mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderung ab. Erwirbt           7. Preis- und Zahlungsbedingungen
   der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermi-
   schung des gelieferten Baustoffes mit anderen beweglichen               Die Preise des Verkäufers sind freibleibend. Es gilt mangels an-
   Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Al-                 derer schriftlicher Preisabsprachen der am Liefertag beim Ver-
   lein- oder Miteigentum, überträgt er dem Verkäufer zur Si-              käufer geltende Preis zzgl. Fracht und Mehrwertsteuer. Für Lie-
   cherung sämtlicher geschuldeter Forderungen schon jetzt                 ferungen, welche nicht eine volle Ladung oder Nutzlast der je-
   sein Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unseres Be-                weiligen Transportmittel ausmachen, können wir einen ange-
   tons/Baustoffes zum Wert der anderen Sachen. Der Käufer                 messenen Aufschlag berechnen. Sonstige Sonderkosten hat
   verpflichtet sich, die neue Sache für den Verkäufer unent-              der Käufer zu tragen. Skonto wird nur im Falle unserer vorheri-
   geltlich zu verwahren. Im Falle des Weiterverkaufes unse-               gen schriftlichen Zustimmung und nur dann gewährt, wenn
   res Betons/Baustoffes oder der aus ihm hergestellten neu-               sämtliche älteren fälligen Rechnungen beglichen sind. Skonto
   en Sache hat der Käufer seine Abnehmer auf das Eigen-                   auf den im Franko-Preis enthaltenen Frachtanteil wird nicht
   tumsrecht des Verkäufers schriftlich hinzuweisen.                       gewährt; der skontoberechtigte Betrag wird auf unseren Rech-
                                                                           nungen gesondert ausgewiesen. Erhöhen sich zwischen Abga-
   Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton/Baustoff zu-                be des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Aus-
   sammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder                      führung unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Kies,
   auch mit unserem Beton/Baustoff hergestellte neue Sachen                Sand, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht und/oder Löhne, so
   verkauft oder unseren Beton/Baustoff mit einem fremden                  sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung
   Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbin-                 berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen.
   det, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung                Dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die inner-
   erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns          halb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von
   schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderun-                Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Zuschläge für
   gen mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres                   Lieferungen nicht voller Ladungen, nicht normal befahrener
   Beton/Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der For-               Straßen und Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei An-
   derungen ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine                 kunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszei-
   etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypo-                    ten oder in der kalten Jahreszeit werden gesondert berechnet.
   thek aufgrund der Verarbeitung unseres Beton/Baustoffs                  Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne
   wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden For-                  Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Verein-
   derungen. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Käu-                   barung. Schecks und Banklastschriften gelten erst nach ihrer
   fers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer                 Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung.
   diese Forderung einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern                  Bei Zahlung durch Banküberweisung gilt die Zahlung mit der
   die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforde-                 Gutschrift auf unserem Bankkonto als erfolgt.
   rung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1, an
   uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die           Wird SEPA-Firmenlastschrift vereinbart, ist der Käufer verpflich-
   Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und                   tet, jederzeit bei seiner Bank entsprechende Deckung vorzuhal-
   die Forderung einzuziehen.                                              ten und Zustimmung zur Abbuchung vom Konto zu erteilen.

   Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Ge-                   Falls der Käufer mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns
   brauch machen und die Forderungen nicht einziehen, so-                  gegenüber in Verzug oder mit der Zahlung auf eine Forderung
   lange der Käufer seinen Zahlungspflichten ordnungsgemäß                 in Rückstand gerät, seine Zahlungen einstellt, er überschuldet
   nachkommt.                                                              ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfah-
                                                                           ren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens man-
   Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forde-                 gels Masse abgelehnt wird, eine wesentliche Verschlechterung
   rungen einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige             in den Vermögensverhältnissen des Käufers eintritt, durch die
   Restforderung in Höhe von dieser Forderung ab. Der An-                  unser Anspruch bzw. ein Anspruch der mit uns im Sinne des §
   spruch der Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt                   15 AktG verbundenen und im Weiteren konkret benannten Un-
   unberührt.                                                              ternehmen gegen den Käufer gefährdet wird, Umstände be-

                                                                    3
kannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers und sei-           Ist der Käufer nicht Verbraucher und reicht seine Erfüllungsleis-
ne Zahlungsfähigkeit in Frage stellen, insbesondere wenn              tung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu erfüllen,
unser Kreditversicherer den Käufer betreffend einen De-               so bestimmen wir -auch bei deren Einstellung in laufender
ckungsschutz/Kreditlimit aufkündigt bzw. versagt, der Käu-            Rechnung - auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.
fer zu erkennen gibt, dass er seinen Zahlungsverpflichtun-
gen nicht rechtzeitig nachkommen wird, dem Verkäufer
Umstände bekannt werden, die die wirtschaftliche Sicher-           8. Fremdüberwachung
heit und Durchsetzbarkeit unserer Zahlungsansprüche in
Frage stellen, der Käufer in den Vertragsverhandlungen                Den Beauftragten des Eigen- und Fremdüberwachers und der
oder während der Vertragsrealisierung unrichtige oder un-             zuständigen Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten,
vollständige Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen                 während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die
gemacht hat, oder den Käufer unberechtigt mit nicht rechts-           belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen.
kräftig festgestellten Forderungen gegen uns oder einem
mit uns im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen
(siehe unten) aufgerechnet hat, sind wir berechtigt, unsere        9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Leistung zu verweigern, weitere Lieferungen von Voraus-
zahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen               Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Lieferwerk; für die Zah-
oder nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz                 lung der Sitz der Gesellschaft. Gerichtsstand für alle aus dem
wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zu-                Vertragsverhältnis soweit über sein Entstehen und seine Wirk-
rückzutreten. Insoweit der Käufer mit Zahlung auf eine For-           samkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Scheck-
derung in Rückstand gerät oder er in Verzug gerät, sind wir           klagen) mit Vollkaufleuten ist, soweit gesetzlich zulässig und
berechtigt, ihm eingeräumte Rabatte oder sonstige Ver-                soweit der Käufer nicht Verbraucher ist, das für unseren Sitz ört-
günstigungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. Scha-              lich zuständige Gericht.
densersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen,
wenn der Verkäufer aus vorgenannten Gründen die Leis-
tung verweigert.                                                   10. Anwendbares Recht

Bei Unterschreitung der vertraglichen Liefermenge von                 Es gilt ausschließlich das Recht der BRD unter Ausschluss des
mehr als 15 Prozent sind wir berechtigt, vom Käufer die Dif-          UN-Kaufrechtes.
ferenz zum vereinbarten Auftragsvolumen zum Listenpreis
einzufordern.                                                         Wir weisen den Käufer darauf hin, dass wir personenbezogene
                                                                      Daten des Käufers (Name, Anschrift und Rechnungsdaten)
Ist der Käufer nicht Verbraucher, beeinflussen seine Män-             speichern, verarbeiten und diese Daten an eine Wirtschaftsaus-
gelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und er ver-            kunftei weitergeben können. Hierbei werden wir der Wirt-
zichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu            schaftsauskunftei unter Umständen auch Daten über eine ver-
machen.                                                               tragsgemäße oder nicht vertragsgemäße Abwicklung der mit
                                                                      dem Käufer vereinbarten Verträge informieren. Entsprechend
Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinba-                  den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes dürfen
rungen entgegengenommen. Einzugs- und sonstige Spe-                   diese Informationen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung un-
sen gehen zu Lasten des Käufers. Gleiches gilt für die Ge-            serer berechtigten Interessen oder der berechtigten Interessen
fahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung. Gerät            eines Vertragspartners der Wirtschaftsauskunftei oder der All-
der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, be-             gemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Be-
rechnen wir ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe der uns               lange des Käufers nicht beeinträchtigt werden. Die Wirtschafts-
berechneten Bankzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 8               auskunftei speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen
%, bei Verbrauchern von 5 % über dem Diskontsatz der                  Unternehmen Informationen zur Kreditwürdigkeit von Kunden,
Deutschen Bundesbank sowie Ersatz unseres sonstigen                   vorliegend des Käufers, geben zu können. Die Wirtschaftsaus-
Verzugsschadens. Die Aufrechnung durch den Käufer mit                 kunftei stellt den ihr angeschlossenen Unternehmen die Daten
Gegenansprüchen, Forderungen und Rechten, gleich wel-                 zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der
cher Art, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Auf-          Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Das Vorgenannte gilt
rechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten             auch für Daten, die wir im Zusammenhang mit den mit dem
oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei einem Käufer, der            Käufer abgeschlossenen Verträgen an unseren Kreditversiche-
nicht Verbraucher ist, sind wir berechtigt, mit allen Forde-          rer weitergeben.
rungen, gleich welcher Art, gegenüber sämtlichen Forde-
rungen des Käufers, die diesen gegen uns und gegen mit
uns im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen                 11. Nichtigkeitsklausel
zustehen, aufzurechnen. Dies gilt auch bei verschiedener
Fälligkeit der Forderungen. Miteinander verbundene Unter-             Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem
nehmen unserer Unternehmensgruppe sind die Spenner                    Grunde ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht
Zement GmbH & Co. KG Erwitte, die Spenner Zementwerk                  durchführbar sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen
Berlin GmbH & Co. KG, die Herkules Transportbeton                     Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt, wenn sich herausstellen
Rhein-Ruhr GmbH & Co. KG in Essen, die Herkules Trans-                sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle
portbeton Rheinland GmbH & Co. KG in Niederkassel, die                der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen oder
Herkules Transportbeton Siegerland GmbH & Co. KG in                   zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gel-
Freudenberg, die Herkules Transportbeton Mittelhessen                 ten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was
GmbH & Co. KG in Solms, die Herkules Transportbeton                   der Käufer und der Verkäufer gewollt haben oder nach dem
Münsterland GmbH & Co. KG in Nottuln, die Herkules                    Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei
Transportbeton Ostwestfalen GmbH & Co. KG in Schloss                  Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme den
Holte-Stukenbrock, die Herkules Transportbeton Nordhes-               Punkt bedacht hätten.
sen GmbH & Co. KG in Kaufungen und die Herkules
Transportbeton Niedersachsen GmbH & Co. KG in Crem-
lingen.

                                                                   Stand November 2013

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