Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG Köpenicker Chaussee 9-10 10317 Berlin - Spenner Zementwerk ...
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Bestellungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich! Bestellformular Transportbeton / Betonpumpen per FAX: 030 557 52 99 per Mail: disposition@spenner-zementwerk.de Besteller / Rechnungsanschrift Kundennummer Firma Anschrift PLZ / Ort Mobiltelefonnr. FAX Nr. Baustellenangaben Wunschtermin Anschrift Lieferdatum PLZ / Ort Uhrzeit Ansprechpartner Menge in m³ Mobiltelefonnr. m³/h E-Mail Abstand Entladung Schubkarre / Schüttrohr / Krankübel Angaben zum Transportbeton Druckfestigkeitsklasse Größtkorn Konsistenzklasse Festigkeitsentwicklung Expositionsklassen / sonstige Anforderungen XC XF XS XD XM XA Feuchteklasse Pumpenleistungen Pumpengröße M24 / M36 / M42 / M52 / Sondergröße Pumpenart Schlauchpumpe / Mastpumpe Reichweite m Reichhöhe m Schlauchlänge m Schlauchdurchmesser mm Anfahrmischung ja / nein Reinigung auf Baustelle ja / nein Besteller (Name in Blockschrift) Datum / Unterschrift Gültig ab 01.01.2021 Es gelten unsere AGB vom 01.11.2013 Sollte es keine Fragen zu Ihrer Bestellung geben bekommen Sie eine Bestätigung per SMS auf die angegebene Mobilfunknummer. Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG Köpenicker Chaussee 9-10 10317 Berlin Seite 2
Übersicht Liefergebiet Zentraldisposition / Auftragsannahme zwischen 7:00 und 16:00 Uhr Telefon +49 30 55752-95 oder +49 30 55752-96 Telefax +49 30 55752-99 E-Mail: disposition@spenner-zementwerk.de Vertrieb Timm Wiemann stellv. Prüfstellenleiter Transportbeton Telefon: +49 30 55752-23 Mobil: +49 174 9235891 t.wiemann@spenner-zementwerk.de Mathias Dubrow Verkauf Transportbeton Telefon: +49 30 55752-24 Mobil: +49 173 7291636 m.dubrow@spenner-zementwerk.de Lieferwerk Berlin-Lichtenberg Köpenicker Chaussee 9–10, 10317 Berlin-Lichtenberg Lieferwerk Berlin-Spandau Freiheit 15, 13597 Berlin-Spandau Lieferwerk Berlin-Marzahn Hellersdorfer Weg 30, 12689 Berlin-Marzahn Außenwand XC4, XF1 Außentreppe XC4, XF4, XA1 Kellerwand XC4, XF1, XA1 Fahrzeugrampe XC4, XF4, XA1, XM1 Bodenplatte XC2 (frostfrei) Garagenboden XC4, XF1, XA1, XM1 Dach XC4, XF3 Innenwand XC1 Ringanker XC4, XF1 Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG Köpenicker Chaussee 9-10 10317 Berlin Seite 3
Druck- Konsis- Expositions- Größt- pump- Preis in € frei Baustelle zzgl. Eigenschaften / Verwendung festigkeits- tenz- FE* klassen korn fähig MwSt. klasse klasse C 8/10 C1 112,00 € Beton für unbewehrte Bauteile in C 8/10 F3 114,00 € nicht betonangreifender X0 Umgebung C 12/15 C1 113,00 € l C 12/15 x 115,00 € Beton für Innen- und XC2 C 16/20 x 117,00 € Gründungsbauteile XC3 C 20/25 x 119,00 € Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 für Außenbauteile XC4, XF1, XA1 C 25/30 32 x 123,00 € w/z-Wert ≤0,60 Beanspruchungsklasse 2 F3 Beton nach DIN EN 206-1 und XC4, XF1, DIN 1045-2 XA1, XD1, C 30/37 m x 129,00 € w/z-Wert ≤0,55 XM1 Beanspruchungsklasse 1 möglich bis Beton nach DIN EN 206-1 und XC4, XF3, C 35/45 x 135,00 € DIN 1045-2 XD3, XA2, XM2 von 0/32 auf 0/16 2,50 €/m³ Körnungswechsel von 0/32 auf 0/8 5,00 €/m³ FE schnell 4,00 €/m³ Festigkeitsentwicklung FE langsam 4,00 €/m³ Erhöhung um 1 Stufe z.B. F3 Konsistenzsprung 4,00 €/m³ " F4 * Festigkeitsentwicklung (l=langsam, m=mittel, s=schnell) ** Prüfalter abweichend von 28d (56d oder 91d) Es gelten unsere AGB vom 01.11.2013 Gültig ab 01.01.2021 Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG Köpenicker Chaussee 9-10 10317 Berlin Seite 4
Druck- Konsis- Expositions- Größt- pump- Preis in € frei Baustelle zzgl. Eigenschaften / Verwendung festigkeits- tenz- FE* klassen korn fähig MwSt. klasse klasse C 25/30 8 x 133,00 € XC4, XF1, XA1 C 25/30 16 x 130,50 € Bohrpfähle, Schlitzwände, C 25/30 32 x 128,00 € Bohrpfahl / Unterwasserbeton F5 l** C 30/37 16 x 136,00 € DIN EN 1536 / DIN FB 129 XC4, XD2, C 30/37 32 x 133,50 € XF3, XA2*** C 35/45 16 x 138,50 € Druck- Konsis- Expositions- Größt- pump- Preis in € frei Baustelle zzgl. Eigenschaften / Verwendung festigkeits- tenz- FE* klassen korn fähig MwSt. klasse klasse XC4, XF1, XA1, XD1, C 30/37 16 x 139,00 € XM1 FD-Beton (schwindarm) XC4, XF3, XA2***, XD3, C 35/45 F3 16 m x 143,00 € XM2 XC4, XF4, FD-Beton (schwindarm) mit XA1, XD3, C 30/37 16 x 147,00 € Taumittelbeanspruchung XM2 Druck- Konsis- Expositions- Größt- pump- Preis in € frei Baustelle zzgl. Eigenschaften / Verwendung festigkeits- tenz- FE* klassen korn fähig MwSt. klasse klasse XC4, XF1, XA1 C 25/30 x 135,00 € Industriefussboden mit PCE oder XC4, XF1, PCE Kombinationen XA1, XD1, C 30/37 x 138,00 € XM2(OB) XC4, XF1, XA1 C 25/30 x 132,00 € F4 16 m XC4, XF1, Industriefussboden ohne PCE XA1, XD1, C 30/37 x 135,00 € oder PCE Kombinationen (FM XM2(OB) Zugabe auf der Baustelle) XC4, XF3, XA1, XD3, C35/45 x 140,00 € XM2 Stahlfaserbeton L 0,6/0,4 C 30/37 x auf Anfrage XC4, XF1, nach DAfStb- L 0,9/0,6 C 30/37 F4 16 m x auf Anfrage XA1, XM1 Richtlinie L 1,9/0,9 C 30/37 x auf Anfrage * Festigkeitsentwicklung (l=langsam, m=mittel, s=schnell) ** Prüfalter teilweise abweichend von 28d (56d oder 91d) *** bis 1500mg/l SO4 im GW Es gelten unsere AGB vom 01.11.2013 Gültig ab 01.01.2021 Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG Köpenicker Chaussee 9-10 10317 Berlin Seite 5
Druck- Konsis- Expositions- Größt- pump- Preis in € frei Baustelle zzgl. Eigenschaften / Verwendung festigkeits- tenz- FE* klassen korn fähig MwSt. klasse klasse XC4, XF1, XA2***, XD1, C 30/37 x 232,00 € Betone mit XYPEX Admix C1000- XM2(OB) F3 16 l NF XC4, XF3, XA2***, XD3, C 35/45 x 242,00 € XM2 X0 C 8/10 x 107,00 € Ressourcenschonender Beton X0 C 12/15 l x 109,00 € mit rezyklierten XC1 C16/20 x 115,00 € F3 16 Gesteinskörnungen nach DIN EN XC1 C 20/25 x 117,00 € 12620 C 25/30 m x 125,00 € XC4, XF1, XA1 C 30/37 x 131,00 € Druck- Konsis- Expositions- Größt- pump- Preis in € frei Baustelle zzgl. Eigenschaften / Verwendung festigkeits- tenz- FE* klassen korn fähig MwSt. klasse klasse XC4, XF4, C 30/37 F2 x 139,00 € Straßenbeton (mit Frost- und 16 XD3, XA1, C 30/37 m x 147,00 € Tausalzbeanspruchung) F3 XM2 C 30/37 Splitt x 152,00 € XC4, XF1, XA1 C 25/30 F6 x auf Anfrage Fließfähige und sehr fließfähige XC4, XF1, C 30/37 F6 16 m x auf Anfrage Betone XA1, XD1 XC4, XF3, C 35/45 F5 x auf Anfrage XD3, XA1 Sondermischungen (nicht überwacht, auf Anfrage) C 12/15 2 111,00 € Pflastermischung C 12/15 8 113,00 € C 12/15 C1 8 l nein Drainbeton C 12/15 16 auf Anfrage keine C 12/15 32 2 x 225,00 € pauschal **** Vorlaufmischung x 230,00 € pauschal **** keine fließfähig keine ohne x Dämmer auf Anfrage x Ausbreitmaß F1 steif ≤ 340mm F2 plastisch 350 - 410mm F3 weich 420 - 480mm F4 sehr weich 490 - 550mm F5 fließfähig 560 - 620mm F6 sehr fließfähig ≥ 630mm * Festigkeitsentwicklung (l=langsam, m=mittel, s=schnell) ** Prüfalter abweichend von 28d (56d oder 91d) *** bis 1500mg/l SO4 im GW ****max. 1,0m³ inkl. Mindermengenzuschlag Es gelten unsere AGB vom 01.11.2013 Gültig ab 01.01.2021 Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG Köpenicker Chaussee 9-10 10317 Berlin Seite 6
Hinweise und Sonderleistungen Alle von uns gelieferten Transportbetone unterliegen der ständigen Qualitätskontrolle gemäß DIN EN 206-1 / DIN 1045-2. Wir verkaufen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle älteren Versionen Ihre Gültigkeit. Bestellungen bis 50m³ müssen mindestens 48 Stunden (2 Arbeitstage), über 50m³ mindestens 72 Stunden (3 Arbeitstage) vor bestelltem Liefertermin erfolgen. Bestellung und Abbestellungen Bestellungen müssen schriftlich während der üblichen Auftragsannahmezeiten gtätigt werden. (Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 16:00 Uhr) Bestellungen werden nur im Rahmen unserer Kapazitäten angenommen. Für Bestellungen und Lieferzusage Umbestellungen am Liefertag können Zusagen nur unter Vorbehalt getroffen werden. Die Zusage der Lieferung bleibt frei bis eine schriftliche Bestätigung erfolgt ist. Lieferzeit (planmäßige Montag bis Freitag von 07:00 - 17:00 Uhr Lieferung auf Baustelle) Montag bis Freitag von 17:00 - 20:00 Uhr 8,00 €/m³ Zuschlagsplichtige Samstags nach Absprache 10,00 €/m³ Lieferzeiten (nach Verfügbarkeit) Fahrmischerzuschlag außerhalb der zuschlagsfreien Lieferzeit je Lieferschein. 90,00 € Lieferungen außerhalb der oben genannten Zeiten nach Vereinbarung möglich. Die Fahrzeuge sind sofort nach Eintreffen zu entladen. Wartezeit wird berechnet von Ankunft auf Wartezeit 1,50€/min der Baustelle bis zum Beginn der Entladung. Die Überschreitung der Entladezeit berechtigt uns zum Abbruch der Betonage und Berechnung Entladezeit des Mehraufwandes. Entladezeit max 5 Minuten pro Kubikmeter (ab Beginn der Entladung auf 1,50€/min der Baustelle bis Verlassen der Baustelle incl. Reinigung der Rutsche). Achtung: Haftung geht ab Eintreffen des Fahrzeuges auf der Baustelle an den Empfänger über. Ab- und Umbestellungen müssen schriftlich erfolgen! Abbestellung bis 10:00Uhr des Vortages (1 Arbeitstag) bis 50m³, bei Mengen über 50m³ muss die Abbestellung bis Ab- oder Umbestel- 10:00Uhr zwei Arbeitstage im Vorfeld erfolgen. lungen Berechnung des Mehraufwandes, jedoch mindestens 30,00 €/m³. 450,00 €/Std. Vorhaltung der geplanten Mischanlage. Vorhaltung je geplantem Fahrmischer. 90,00 €/Std. Bei Verweigerung von bestellten Lieferungen ohne Verschulden des Verkäufers gilt der Auftrag Abnahmeverweigerung als ausgeführt. Die geladene Betonmenge wird voll berechnet, zzgl. aller weiteren Kosten (z.B. Entsorgung, Fahrzeugausfall, usw.). Frachtanteil nicht skontierfähig 20,00 €/m³ Frachtzuschläge z.B. für gesonderte logistische Anforderungen - Berechnet wird nach Aufwand. Für nicht transportierte Mengen
Hinweise und Sonderleistungen Saisonzuschlag Berechnungszeitraum 01.11. bis 31.03. 7,00 €/m³ Lufttemperatur
Gebührenkatalog für Laborleistungen Festbetonprüfungen (Labor) Prüfung der Würfeldruckfestigkeit inkl. Rohdichte 45,00 € Prüfung der Wasserundurchlässigkeit von Probekörpern (pro Stück) 65,00 € Ermittlung der Biegezug- und Druckfestigkeit inkl. Rohdichte an prüffertigen Prismen 40x40x160mm 165,00 € Ermittlung der Druckfestigkeit inkl. Rohdichte an prüffertigen Prismen 40x40x160mm 115,00 € Elastizitätsmodul an Zylindern (X150mm) zzgl. Vorbereitung 295,00 € Prüfung der Spaltzugfestigkeit am Würfel nach DIN EN 12390-3 90,00 € Ermittlung der äquivalenten Biegezugfestigkeit an Stahlfaserbetonbalken 150x150x700mm auf Anfrage Festbetonprüfungen (Baustelle) Zerstörungsfreie Prüfung mit Rückprallhammer nach E.Schmidt (je Prüffläche) 125,00 € Bestimmung der Carbonatisierungstiefe mit Phenolphtalein (je Messstelle) 25,00 € Bestimmung der Lage eines Bewehrungsstahls oder Einbauteils mit Profometer (je Prüffläche) 400,00 € Regiesätze Ingenieur / Techniker 95,00€/h Betontechnologe mit E-Schein 75,00€/h Baustoffprüfer 55,00€/h Laborwagen zzgl. Kostensatz je Person 0,90€/km Sonstiges Musterprobekörperherstellung (z.B. eingefärbter Sichtbeton) 200,00 € Hydratationswärmemessung am Bauteil auf Anfrage Erstellung einer Betonrezeptur inkl. Erstprüfung (pro Stück) 650,00 € Es gelten unsere AGB vom 01.11.2013. Gültig ab 01.01.2021 Seite 9
Formular zum elektronischen Rechnungsversand als PDF Unsere Daten für den Versand der elektronischen Rechnung: …………………………………………………. Ihre 6stellige Kundennummer ……………………………………………………………………………………………………………………….. Firma ……………………………………………………………………………………………………………………….. Straße PLZ/Ort ……………………………………………………………………………………………………………………….. Nachname Vorname Funktion im Unternehmen ……………………………………………………………………………………………………………………….. Telefon Fax E-Mail …………………………………………………. …………………………………………………. Ihre Unterschrift Firmen-Stempel Wir bestätigen hiermit, dass die angegebene Person die Berechtigung besitzt, Rechnungsdaten einzusehen. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise: 1. Aufbewahrung Für elektronische Rechnungen gelten die gleichen Aufbewahrungspflichten wie für Rechnungen auf Papier. Damit die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme-GoBS gewahrt werden, sollten elektronische Rechnungen auf einem Server oder auf einer CD, die keine Änderungen zulässt, unter Verwendung eines vorgegebenen Formats gespeichert werden. Der bloße Ausdruck der Rechnung und die Aufbewahrung in Papierform allein reichen hierzu nicht aus. Die Aufbewahrungsfrist beträgt wie bei Papierrechnungen zehn Jahre. 2. Verzicht auf Papierrechnung Mit der Umstellung Ihrer elektronischen Rechnung verzichten Sie auf die herkömmliche Papierrechnung, d.h. wir stellen Ihnen Rechnungen und dazugehörige Dokumente ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung. Dies gilt zurzeit für alle Lieferungen und Dienstleistungen. 3. Zahlungskonditionen Die mit Ihnen vereinbarten Zahlungskonditionen bleiben weiterhin gültig und werden durch die Umstellung auf elektronische Rechnung nicht berührt. Bitte ausfüllen, unterschreiben, stempeln und schnell an Spenner Zementwerk Berlin absenden. Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG Köpenicker Chaussee 9-10 10317 Berlin Seite 10
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Beton/Baustoffen Die folgenden Bedingungen des Lieferers sind Inhalt aller Verkäufe Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer. von Transportbeton und anderen zementgebundenen Baustoffen, Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle hat der Käufer zu ge- nachfolgend kurz als „Beton/Baustoff“ bezeichnet. Dies gilt auch währleisten, dass das Transportfahrzeug diese ohne Gefahr er- dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf reichen und wieder verlassen und eine gefahrlose Entladung sie berufen, es sei denn, der Käufer ist kein Unternehmen und der Liefermenge erfolgen kann. Dies setzt einen ausreichend keine juristische Person des öffentlichen Rechts und kein öffentlich- befestigten, mit schweren Lastwagen (mit einem Gewicht von rechtliches Sondervermögen. bis zu 40 t) ungehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Der Käufer hat sicherzustellen, dass der Weg eine Mindestbreite Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegen- von 4 m und lichte Mindesthöhe von 4 m (auch bei Durchfahr- über nicht und werden hiermit widersprochen. Erteilte Aufträge ten) hat, an der Entladestelle eine ausreichende Beleuchtung gelten als Zustimmung zu den nachstehenden Bedingungen. Auf entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besteht und der Bestellscheinen usw. vorgeschriebene Bedingungen des Käufers, Fahrzeugführer spätestens am Anfang der Zufahrt der Baustel- die den Bedingungen des Verkäufers oder den gesetzlichen Rege- le/Abladestelle in die örtlichen Gegebenheiten eingewiesen lungen ganz oder teilweise entgegenstehen, wird hiermit wider- wird. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, haftet der sprochen. Anderslautende Bedingungen des Käufers haben daher Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, es sei denn, der auch dann für den Verkäufer keine Gültigkeit, wenn der Verkäufer Käufer und sein Erfüllungsgehilfe haben das Nichtvorliegen die- im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Mündliche ser Voraussetzungen nicht zu vertreten, wofür der Käufer be- Nebenabreden sowie anderslautende Vorschriften in Bestellungen weispflichtig ist. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (bei usw. haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich be- Beton 1 m³ in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das stätigt sind. Das gilt insbesondere für Abmachungen mit Vertretern Fahrzeug bzw. (bei deren Einsatz) auch der Betonfördergeräte des Verkäufers. erfolgen können. Infolge Überschreitung vorgenannter Entlee- rungszeiten oder Verweigerung der Abnahme einer Teilmenge der bestellten und zur Abnahme bereitgestellten Liefermenge 1. Angebot anfallende Kosten, insbesondere für Warte- und Stillstandszei- ten für das Lieferfahrzeug, hat der Käufer innerhalb von 14 Ta- Unsere Angebote sind freibleibend und für uns unverbindlich, gen nach Berechnung durch den Verkäufer zu ersetzen. Wir falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung sind berechtigt, die nicht abgenommene Menge auf Kosten des oder die Leistung erfolgt ist. Mündliche Abreden sowie anders- Käufers zu entsorgen bzw. zu verwenden. Ist der Käufer kein lautende Angaben in Bestellungen sind für uns nur verbindlich, Verbraucher, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden soweit wir sie schriftlich bestätigt haben. Grundlage unserer Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Be- Angebote und Annahmeerklärung sind die am Tag der Abgabe tons/Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs bevollmäch- von Angebot bzw. Annahmeerklärung jeweils geltenden Bau- tigt sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis durch Un- stoffnormen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. Der terzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. Bei verweigerter, Käufer ist für die richtige und vollständige Auswahl und Festle- verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat gung der Sorte und Menge des zu liefernden Betons/Baustoffes der Käufer den Verkäufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur unter Beachtung des von ihm beabsichtigten Verwendungs- Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, die zwecks und seiner Verarbeitungsbedingungen allein verant- Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die der wortlich. Verkäufer zu vertreten hat. Der Käufer haftet, soweit er kein Verbraucher ist, im Fall der Abholung im Werk ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. Mehrere Käufer haften als Gesamt- 2. Lieferung und Abnahme schuldner für die ordnungsgemäße Abnahme der Ware und Be- zahlung des Kaufpreises. Der Verkäufer leistet an jeden von Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevoll- der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers mächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angele- nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehen- genheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzu- den Kosten. Im Zweifelsfall gilt bei fernmündlichen Abrufen die nehmen. beim Verkäufer schriftlich vermerkte Menge, Sorte, Lieferzeit und Auslieferungsstelle als vereinbart. Weichen vom Käufer Solange der Käufer uns gegenüber oder/und gegenüber mitei- gewünschte Lieferzeiten von den durch den Verkäufer angebo- nander verbundenen Unternehmen (s. Ziffer 7) mit einer Ver- tenen Lieferzeiten ab, so gilt bei Abnahme der Lieferung der bindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht. konkrete Zeitpunkt der Lieferung als vereinbart. Soweit erforderlich, hat der Käufer rechtzeitig auf seine Kosten Wir sind bemüht, vom Käufer gewünschte oder angegebene Straßen- oder Bürgersteigabsperrungen sowie andere behördli- Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter che Genehmigungen für die Nutzung der Zugangs- und Ent- Leistungszeiten berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen ladebereiche zu beantragen und zu beschaffen. Der Käufer ist Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB). So- für die Beseitigung aller bei und nach Entladung verursachten weit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausfüh- Verschmutzungen der vorgenannten Bereiche verantwortlich. rung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; ist uns die Liefe- 3. Gefahrübergang rung/Restlieferung im Sinne des § 275 BGB nicht möglich, ent- fällt gem. § 326 BGB der Anspruch auf Gegenleistung und wir Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver- sind in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise, schlechterung des Betons/Baustoffs und die Lasten geht bei zurückzutreten. Die Anwendung des § 326 Abs. 2 bis 5 BGB Lieferung außerhalb des Werkes vom Verkäufer auf den Käufer bleibt vorbehalten. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördli- über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, Frachtfüh- che Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung durch po- rer oder der sonst zur Auslieferung bzw. der Versendung be- litische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstö- stimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, spätestens je- rungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, doch mit Überschreiten der Grenze zwischen dem Werksaus- Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und unab- gang und der daran anschließenden Straße oder Zuwegung. wendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferanten oder Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver- in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhal- schlechterung der gelieferten Ware und die Lasten gehen bei tung unseres Betriebes abhängig ist. Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Verladeeinrichtung verlässt. Für Schä- den, die durch verunreinigte oder ungeeignete Fahrzeuge ent- 1
stehen, ist der Verkäufer nicht verantwortlich. Vom Verkäu- Bauwerke eingebaut worden ist – kein eindeutiger Schluss auf fer beauftragte Spediteure und Frachtführer oder sonst zur die Eigenschaften des Betons und der eingehenden Materialien Ausführung der Versendung bestimmte Personen sind nicht bei Gefahrenübergang gezogen werden. Der Käufer bzw. des- Erfüllungsgehilfe des Verkäufers. Der Käufer kann in jedem sen Abnehmer haben deshalb zur Wahrung etwaiger Gewähr- Falle eines Transportschadens vom Verkäufer die Abtre- leistungsansprüche jede Warenlieferung des Verkäufers unver- tung aller ihm in diesem Zusammenhang zustehenden An- züglich nach Eintreffen des Lieferfahrzeuges am Bestimmungs- sprüche auf Ersatz dieses Schadens verlangen. Abwei- ort unter Anwesenheit einer neutralen Person Proben zu ent- chend von den vorgenannten Regelungen gilt bei Kauf nehmen und daran nach den verbindlichen technischen Normen durch einen Verbraucher die Vorschrift des § 446 BGB. technische Prüfungen durchzuführen und die Ergebnisse dieser Prüfungen im Falle einer Mängelanzeige dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. 4. Gewährleistung Probewürfel/Prismen gelten nur dann als Beweismittel für die Eine besondere Garantie, aus der sich über die vorliegen- Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vor- den Bedingungen hinaus Rechte ergeben (§§ 443, 477 schriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. BGB), wird nicht übernommen oder zugesichert. Mängel bzw. Falschlieferungen sind nach Feststellung unverzüglich Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von dem Sor- schriftlich mit Angabe der Bezeichnung der Ware, Ort und tenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung Umfang des Mangels, Lieferscheinnummer, Beförderungs- auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. Wegen eines art beim Verkäufer anzuzeigen. Liegt ein Verbrauchsgüter- Mangels, den wir nach vorgenannten Absätzen zu vertreten ha- kauf vor, hat der Verkäufer innerhalb der in § 476 BGB ge- ben, stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche zu; unsere nannten Fristen des Auftretens eines Mangels nachzuwei- Haftung ist jedoch dem Umfang nach auf die Deckungssumme sen, dass die Ware bereits bei Gefahrenübergang den unserer Produkthaftpflichtversicherung von bis zu 500.000,00 Mangel nicht aufgewiesen hätte, es sei denn, diese Vermu- EUR begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Ver- tung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unverein- tragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. bar, was der Verkäufer zu beweisen hat. Die Verjährungsfrist für Mängel- und Schadensersatzansprüche für die vom Verkäufer gelieferten Waren beträgt 5 Jahre ab Ab- Wir gewährleisten, dass unsere Betone/Baustoffe nach den lieferung der Ware beim Käufer. Insoweit der Käufer seinerseits geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert in dem Vertrag mit seinem Abnehmer für das von ihm zu errich- werden und bei einer den Vorschriften entsprechenden Be- tende Bauwerk die VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsab- handlung und Verarbeitung die vereinbarten Festigkeits- schlusses geltenden Fassung ohne Abweichung insgesamt ein- klassen und Gütemerkmale erreichen. Der Nachweis einer bezogen und somit die Verjährungsfrist gem. § 13 Abs. 4 VOB/B den maßgeblichen technischen Vorschriften (DIN– bzw. wirksam vereinbart hat, gilt diese Frist in diesem Fall auch, so- EN-Normen, Richtlinien von Fachverbänden bzw. Berufs- weit zulässig, gegenüber dem Verkäufer. Voraussetzung ist in vereinigungen etc.) entsprechenden Behandlung und Ver- beiden Fällen, dass die vom Verkäufer gelieferte Ware entspre- arbeitung obliegt dem Käufer. chend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk ver- wendet worden ist, der Käufer entsprechend dem Verwen- Ist der Verkäufer unter Ausschöpfung der für die Herstel- dungszweck die dafür geeignete Ware ausgewählt, der Käufer lung von Transportbeton normal üblichen und anerkannten die Vorgaben des Verkäufers und die maßgeblichen techni- Produktionsbedingungen ohne besondere technische Mittel schen Bestimmungen zu Verwendungszweck, Lagerung und nicht in der Lage, den vom Käufer bestellten Transportbe- Verarbeitung (insbesondere Verarbeitungstemperatur und Ver- ton mit einer Temperatur von bis zu minimal + 10°C und arbeitungszeiten) eingehalten hat und die Ware die Mangelhaf- max. + 30°C herzustellen und dem Käufer zu übergeben, tigkeit des Bauwerkes verursacht hat. Eine Mängelhaftung be- so ist der Verkäufer von seiner Verpflichtung zur Lieferung steht nicht, wenn die Ware vom Käufer nicht innerhalb der vom befreit und in diesem Fall entfällt der Lieferanspruch des Verkäufer angegebenen bzw. der technisch bedingten Dauer Käufers. Hat der Käufer Transportbeton unter Verwendung ordnungsgemäß gelagert und weiterverarbeitet wurde. Bean- eines Verzögerers beim Verkäufer bestellt, so entbindet standete Ware darf nicht weiterverarbeitet werden. dies den Käufer nicht davon, die Verarbeitungsbedingun- gen, insbesondere die dabei einzuhaltenden Temperaturen und Zeiten bei der Verarbeitung des Betons einzuhalten, da 5. Haftung aus sonstigen Gründen er anderenfalls seine Mängelansprüche verliert. Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Hat der Käufer den gelieferten Beton durch Zusätze oder in Verkäufer, dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert o- aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung ei- der verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewähr- ner Vertragspflicht, aus Verschulden aus Anlass von Vertrags- leistung. verhandlungen und aus außervertraglicher Haftung sind ausge- schlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder Mängel sind gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schrift- grobfahrlässiger Pflichtverletzung vom Verkäufer, einem gesetz- lich zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht bedarf sie sofortiger schriftlicher Bestätigung durch den oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung Käufer. Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Ent- wesentlichen Verpflichtung oder durch einen vom Verkäufer ab- gegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel sichtlich verschwiegenen Mangel verursacht ist oder in der Ver- gleich welcher Art und die Lieferung einer offensichtlich an- letzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt. Bei grober deren als vereinbarten Beton-/Baustoffsorte oder –menge Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, bei Geschäf- sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Gleiches gilt nach ten mit der Ware des Verkäufers vergleichbaren Art vorausseh- Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auch für Ver- baren entstehenden Schaden begrenzt; eine Haftung für untypi- braucher. Bei nicht form- oder nicht fristgerechter Rüge gilt sche, unvorhersehbare Schadensrisiken ist ausgeschlossen. der Beton/Baustoff als abgenommen und gemäß Liefer- Darüber hinaus haftet der Verkäufer auch bei einfacher Fahrläs- schein geliefert. sigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung Die Beschaffenheit von Beton ist nicht nur von der Qualität einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung in diesem der darin eingehenden Materialien abhängig, sondern auch Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintre- von anderen Einflussfaktoren, z.B. von seiner Verarbeitung tenden Schadens begrenzt ist. und den äußeren Bedingungen (z.B. Temperatur). Aus der Beschaffenheit des Betons und der in diesen eingehenden Materialien kann – soweit der Beton bereits in Bauteile bzw. 2
Vorstehende Haftungsbegrenzungen sind nicht anwendbar, Der Käufer darf seine Forderungen gegenüber Nacherwerbern wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen weder an Dritte abtreten noch verpfänden, noch mit Nacherwer- hat. Eine Haftung gem. Produkthaftungsgesetz bleibt unbe- bern ein Abtretungsverbot vereinbaren oder unsere Ware zur rührt. Sicherheit übereignen. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforde- rung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder ande- 6. Sicherungsrechte ren Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwen- Gelieferter Beton/Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfül- digen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Inter- lung sämtlicher – bei Käufern, die nicht Verbraucher sind – ventionskosten zu tragen. auch künftig entstehender – Forderungen samt aller dies- bezüglichen Nebenforderungen, die wir gegen den Käufer Der „Wert unseres Beton/Baustoffs“ im Sinne dieser Ziffer 6 haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Be- entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zu- ton/Baustoff weder verpfänden noch sicherungsübereignen. züglich 20 %. Jedoch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wei- terverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hatte den Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Si- Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus cherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsver- nach Abs. 1 Satz 1 um 20 % übersteigt. bot vereinbart. Auch bei Weiterverkauf und der Weiterver- arbeitung bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen. Die Be- Der Verkäufer ist berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltswa- rechtigung zur Verarbeitung und Weiterveräußerung entfällt re zu verlangen, wenn der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht bei Zahlungsproblemen des Käufers im Sinne der nachfol- nachkommt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts genden Ziffer 7. sowie die Pfändung des Beton/Baustoffs durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Gesetz Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer betreffend Abzahlungsgeschäften Anwendung findet. Zugriffe Forderungen nach Abs.1 Satz 1 schon jetzt alle auch künf- Dritter auf die uns gehörenden Betone/Baustoffe und Forderun- tig entstehenden Forderungen aus Weiterverkauf, Verarbei- gen sind uns vom Käufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. tung oder Verwendung unseres Beton/Baustoffs mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Beton/Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderung ab. Erwirbt 7. Preis- und Zahlungsbedingungen der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermi- schung des gelieferten Baustoffes mit anderen beweglichen Die Preise des Verkäufers sind freibleibend. Es gilt mangels an- Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Al- derer schriftlicher Preisabsprachen der am Liefertag beim Ver- lein- oder Miteigentum, überträgt er dem Verkäufer zur Si- käufer geltende Preis zzgl. Fracht und Mehrwertsteuer. Für Lie- cherung sämtlicher geschuldeter Forderungen schon jetzt ferungen, welche nicht eine volle Ladung oder Nutzlast der je- sein Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unseres Be- weiligen Transportmittel ausmachen, können wir einen ange- tons/Baustoffes zum Wert der anderen Sachen. Der Käufer messenen Aufschlag berechnen. Sonstige Sonderkosten hat verpflichtet sich, die neue Sache für den Verkäufer unent- der Käufer zu tragen. Skonto wird nur im Falle unserer vorheri- geltlich zu verwahren. Im Falle des Weiterverkaufes unse- gen schriftlichen Zustimmung und nur dann gewährt, wenn res Betons/Baustoffes oder der aus ihm hergestellten neu- sämtliche älteren fälligen Rechnungen beglichen sind. Skonto en Sache hat der Käufer seine Abnehmer auf das Eigen- auf den im Franko-Preis enthaltenen Frachtanteil wird nicht tumsrecht des Verkäufers schriftlich hinzuweisen. gewährt; der skontoberechtigte Betrag wird auf unseren Rech- nungen gesondert ausgewiesen. Erhöhen sich zwischen Abga- Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton/Baustoff zu- be des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Aus- sammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder führung unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Kies, auch mit unserem Beton/Baustoff hergestellte neue Sachen Sand, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht und/oder Löhne, so verkauft oder unseren Beton/Baustoff mit einem fremden sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbin- berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. det, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung Dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die inner- erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns halb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderun- Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Zuschläge für gen mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Lieferungen nicht voller Ladungen, nicht normal befahrener Beton/Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der For- Straßen und Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei An- derungen ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine kunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszei- etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypo- ten oder in der kalten Jahreszeit werden gesondert berechnet. thek aufgrund der Verarbeitung unseres Beton/Baustoffs Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden For- Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Verein- derungen. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Käu- barung. Schecks und Banklastschriften gelten erst nach ihrer fers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung. diese Forderung einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern Bei Zahlung durch Banküberweisung gilt die Zahlung mit der die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforde- Gutschrift auf unserem Bankkonto als erfolgt. rung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1, an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Wird SEPA-Firmenlastschrift vereinbart, ist der Käufer verpflich- Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und tet, jederzeit bei seiner Bank entsprechende Deckung vorzuhal- die Forderung einzuziehen. ten und Zustimmung zur Abbuchung vom Konto zu erteilen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Ge- Falls der Käufer mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns brauch machen und die Forderungen nicht einziehen, so- gegenüber in Verzug oder mit der Zahlung auf eine Forderung lange der Käufer seinen Zahlungspflichten ordnungsgemäß in Rückstand gerät, seine Zahlungen einstellt, er überschuldet nachkommt. ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfah- ren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens man- Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forde- gels Masse abgelehnt wird, eine wesentliche Verschlechterung rungen einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige in den Vermögensverhältnissen des Käufers eintritt, durch die Restforderung in Höhe von dieser Forderung ab. Der An- unser Anspruch bzw. ein Anspruch der mit uns im Sinne des § spruch der Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt 15 AktG verbundenen und im Weiteren konkret benannten Un- unberührt. ternehmen gegen den Käufer gefährdet wird, Umstände be- 3
kannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers und sei- Ist der Käufer nicht Verbraucher und reicht seine Erfüllungsleis- ne Zahlungsfähigkeit in Frage stellen, insbesondere wenn tung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu erfüllen, unser Kreditversicherer den Käufer betreffend einen De- so bestimmen wir -auch bei deren Einstellung in laufender ckungsschutz/Kreditlimit aufkündigt bzw. versagt, der Käu- Rechnung - auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. fer zu erkennen gibt, dass er seinen Zahlungsverpflichtun- gen nicht rechtzeitig nachkommen wird, dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die wirtschaftliche Sicher- 8. Fremdüberwachung heit und Durchsetzbarkeit unserer Zahlungsansprüche in Frage stellen, der Käufer in den Vertragsverhandlungen Den Beauftragten des Eigen- und Fremdüberwachers und der oder während der Vertragsrealisierung unrichtige oder un- zuständigen Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, vollständige Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die gemacht hat, oder den Käufer unberechtigt mit nicht rechts- belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen. kräftig festgestellten Forderungen gegen uns oder einem mit uns im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen (siehe unten) aufgerechnet hat, sind wir berechtigt, unsere 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Leistung zu verweigern, weitere Lieferungen von Voraus- zahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Lieferwerk; für die Zah- oder nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz lung der Sitz der Gesellschaft. Gerichtsstand für alle aus dem wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zu- Vertragsverhältnis soweit über sein Entstehen und seine Wirk- rückzutreten. Insoweit der Käufer mit Zahlung auf eine For- samkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Scheck- derung in Rückstand gerät oder er in Verzug gerät, sind wir klagen) mit Vollkaufleuten ist, soweit gesetzlich zulässig und berechtigt, ihm eingeräumte Rabatte oder sonstige Ver- soweit der Käufer nicht Verbraucher ist, das für unseren Sitz ört- günstigungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. Scha- lich zuständige Gericht. densersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, wenn der Verkäufer aus vorgenannten Gründen die Leis- tung verweigert. 10. Anwendbares Recht Bei Unterschreitung der vertraglichen Liefermenge von Es gilt ausschließlich das Recht der BRD unter Ausschluss des mehr als 15 Prozent sind wir berechtigt, vom Käufer die Dif- UN-Kaufrechtes. ferenz zum vereinbarten Auftragsvolumen zum Listenpreis einzufordern. Wir weisen den Käufer darauf hin, dass wir personenbezogene Daten des Käufers (Name, Anschrift und Rechnungsdaten) Ist der Käufer nicht Verbraucher, beeinflussen seine Män- speichern, verarbeiten und diese Daten an eine Wirtschaftsaus- gelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und er ver- kunftei weitergeben können. Hierbei werden wir der Wirt- zichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu schaftsauskunftei unter Umständen auch Daten über eine ver- machen. tragsgemäße oder nicht vertragsgemäße Abwicklung der mit dem Käufer vereinbarten Verträge informieren. Entsprechend Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinba- den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes dürfen rungen entgegengenommen. Einzugs- und sonstige Spe- diese Informationen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung un- sen gehen zu Lasten des Käufers. Gleiches gilt für die Ge- serer berechtigten Interessen oder der berechtigten Interessen fahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung. Gerät eines Vertragspartners der Wirtschaftsauskunftei oder der All- der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, be- gemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Be- rechnen wir ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe der uns lange des Käufers nicht beeinträchtigt werden. Die Wirtschafts- berechneten Bankzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 8 auskunftei speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen %, bei Verbrauchern von 5 % über dem Diskontsatz der Unternehmen Informationen zur Kreditwürdigkeit von Kunden, Deutschen Bundesbank sowie Ersatz unseres sonstigen vorliegend des Käufers, geben zu können. Die Wirtschaftsaus- Verzugsschadens. Die Aufrechnung durch den Käufer mit kunftei stellt den ihr angeschlossenen Unternehmen die Daten Gegenansprüchen, Forderungen und Rechten, gleich wel- zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der cher Art, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Auf- Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Das Vorgenannte gilt rechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten auch für Daten, die wir im Zusammenhang mit den mit dem oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei einem Käufer, der Käufer abgeschlossenen Verträgen an unseren Kreditversiche- nicht Verbraucher ist, sind wir berechtigt, mit allen Forde- rer weitergeben. rungen, gleich welcher Art, gegenüber sämtlichen Forde- rungen des Käufers, die diesen gegen uns und gegen mit uns im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen 11. Nichtigkeitsklausel zustehen, aufzurechnen. Dies gilt auch bei verschiedener Fälligkeit der Forderungen. Miteinander verbundene Unter- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem nehmen unserer Unternehmensgruppe sind die Spenner Grunde ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht Zement GmbH & Co. KG Erwitte, die Spenner Zementwerk durchführbar sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Berlin GmbH & Co. KG, die Herkules Transportbeton Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt, wenn sich herausstellen Rhein-Ruhr GmbH & Co. KG in Essen, die Herkules Trans- sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle portbeton Rheinland GmbH & Co. KG in Niederkassel, die der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen oder Herkules Transportbeton Siegerland GmbH & Co. KG in zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gel- Freudenberg, die Herkules Transportbeton Mittelhessen ten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was GmbH & Co. KG in Solms, die Herkules Transportbeton der Käufer und der Verkäufer gewollt haben oder nach dem Münsterland GmbH & Co. KG in Nottuln, die Herkules Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Transportbeton Ostwestfalen GmbH & Co. KG in Schloss Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme den Holte-Stukenbrock, die Herkules Transportbeton Nordhes- Punkt bedacht hätten. sen GmbH & Co. KG in Kaufungen und die Herkules Transportbeton Niedersachsen GmbH & Co. KG in Crem- lingen. Stand November 2013 4
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