ENTWURF EINES BERICHTS - European Parliament
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Europäisches Parlament 2019-2024 Ausschuss für Wirtschaft und Währung 2021/2184(INI) 12.1.2022 ENTWURF EINES BERICHTS über das Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2021“ (2021/2184(INI)) Ausschuss für Wirtschaft und Währung Berichterstatter: Patryk Jaki PR\1238610DE.docx PE696.539v01-00 DE In Vielfalt geeint DE
PR_INI INHALT Seite ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS.............3 PE696.539v01-00 2/11 PR\1238610DE.docx DE
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zum Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2021“ (2021/2184(INI)) Das Europäische Parlament, – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2021 zum Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2020“1, – unter Hinweis auf die Folgemaßnahmen der Kommission zur Entschließung des Europäischen Parlaments zum Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2020“, – unter Hinweis auf das Dokument der Europäischen Zentralbank (EZB) mit dem Titel „Feedback on the input provided by the European Parliament as part of its ‘Resolution on Banking Union - Annual Report 2020“ (Feedback zu den Anregungen des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung zum Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2020“)2, – unter Hinweis auf den EZB-Jahresbericht vom 23. März 2021 zur Aufsichtstätigkeit 20203, – unter Hinweis auf die am 7. Dezember 2021 veröffentlichten Aufsichtsprioritäten der EZB für die Jahre 2022–20244, – unter Hinweis auf die Reaktion des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (Single Resolution Board, SRB) auf die Entschließung des Parlaments zum Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2020“, – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2020 zum Thema „Digitales Finanzwesen: neu auftretende Risiken bei Kryptoanlagen – Herausforderungen in Bezug auf Regulierung und Aufsicht im Bereich Finanzdienstleistungen, Finanzinstitute und Finanzmärkte“5, – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2020 zum Thema „Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion: Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln am Kapitalmarkt, insbesondere durch KMU, und Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten für Kleinanleger“6, 1 Angenommene Texte, P9_TA(2021)0415. 2 https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm~59811d5fb7.feedback_ar2020.pdf 3 https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/publications/annual- report/html/ssm.ar2020~1a59f5757c.de.html 4 https://www.bankingsupervision.europa.eu/banking/priorities/html/ssm.supervisory_priorities2022~0f890c6b70. de.html 5 Angenommene Texte, P9_TA(2020)0265. 6 Angenommene Texte, P9_TA(2020)0266. PR\1238610DE.docx 3/11 PE696.539v01-00 DE
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Juli 2021 mit dem Titel „Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft“ (SWD(2021)0180), – unter Hinweis auf den Financial Stability Review (Finanzstabilitätsbericht) der EZB vom November 20217, – unter Hinweis auf den Bericht der EZB vom 2. Oktober 2020 über einen digitalen Euro8, – unter Hinweis auf den Bericht der EZB mit dem Titel „Digital euro experimentation scope and key learnings“ (Digitaler Euro – Versuchsumfang und wichtigste Erkenntnisse)9, – unter Hinweis auf die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Absichtserklärung zwischen der EZB und den Behörden des Vereinigten Königreichs10, – unter Hinweis auf das Dokument des Teams zur Überwachung von Klimarisiken der EZB/des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) mit dem Titel „Climate- related risk and financial stability“ (Klimabedingte Risiken und Finanzstabilität) vom Juli 202111, – unter Hinweis auf den Bericht der EZB mit dem Titel „The state of climate and environmental risk management in the banking sector: Report on the supervisory review of banks’ approaches to manage climate and environmental risks“ (Stand des Managements von Klima- und Umweltrisiken im Bankensektor: Bericht über die aufsichtliche Überprüfung der Strategien von Banken für das Management von Klima- und Umweltrisiken) vom November 202112, 7 https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2021/html/ecb.pr211117~43fea9f9ce.en.html 8 https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/Report_on_a_digital_euro~4d7268b458.en.pdf 9 https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/ecb.digitaleuroscopekeylearnings202107~564d89045e.en.pdf 10 https://www.bankingsupervision.europa.eu/legalframework/mous/html/ssm.mou_2019_pra~fbad08a4bc.en.pdf? 57221907ef3ce290b35bd2ab650868bb 11 https://www.esrb.europa.eu/pub/pdf/recommendations/2021/esrb.climateriskfinancialstability202107_annex~35e 1822ff7.en.pdf 12 https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.202111guideonclimate- relatedandenvironmentalrisks~4b25454055.en.pdf PE696.539v01-00 4/11 PR\1238610DE.docx DE
– unter Hinweis auf die öffentlichen Anhörungen von Andrea Enria, Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der EZB, im Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 23. März 202113, 1. Juli 202114 und 14. Oktober 202115, – unter Hinweis auf den Jahresbericht 2020 des SRB vom 30. Juni 202116, – unter Hinweis auf das mehrjährige Arbeitsprogramm des SRB für den Zeitraum 2021– 2023 und sein Arbeitsprogramm für das Jahr 202117, – unter Hinweis auf das Arbeitsprogramm des SRB für das Jahr 202218, – unter Hinweis auf die öffentlichen Anhörungen von Elke König, Vorsitzende des SRB, im Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 1. Juli 202119 und 1. Dezember 202120, – unter Hinweis auf die Eröffnungsrede der Vorsitzenden des SRB, Elke König, bei der Jahreskonferenz des SRB am 14. Oktober 202121, – unter Hinweis auf die Rede der Vorsitzenden des SRB, Elke König, bei der dritten Konferenz der Europäischen Investitionsbank zur wirtschaftlichen Erholung und zum Wirtschaftswachstum in der EU nach der Pandemie vom 4. November 202122, – unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit dem Titel „IFRS 9 Implementation by EU institutions – monitoring report“ (Umsetzung des IFRS 9 durch die EU-Organe – Überwachungsbericht)23, 13 https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/speeches/date/2021/html/ssm.sp210323~0430a6b099.en.html; Protokoll: https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/231880/CRE_Public%20hearing_Enria_23.03.2021_EN.pdf 14 https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/speeches/date/2021/html/ssm.sp210701~3f0230c51f.en.html; Protokoll: https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/238492/CRE_Public_Hearing_SSM_010721_EN.pdf 15 https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/speeches/date/2021/html/ssm.sp211014~6ba6ff1b06.en.html; Protokoll: https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/241418/Enria14october_EN.pdf 16 https://www.srb.europa.eu/system/files/media/document/Annual%20Report%202020_Final_web.pdf 17 https://www.srb.europa.eu/system/files/media/document/2020-11-30%20SRB%20Multi- Annual%20Work%20Programme%202021-2023.pdf 18 https://www.srb.europa.eu/system/files/media/document/2021-11-26_Work-Programme-2022.pdf 19 https://www.srb.europa.eu/en/content/srb-chair-elke-konig-econ-committee 20 https://www.srb.europa.eu/en/content/srb-chair-elke-konigs-speech-econ-committee 21 https://www.srb.europa.eu/en/content/opening-speech-srb-annual-conference-2021-elke-konig 22 https://www.srb.europa.eu/en/content/srb-chair-elke-konigs-speech-3rd-ebi-policy-conference-recovery-and- growth-post-pandemic-eu 23 https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Reports/2021/1024609/I FRS9%20monitoring%20report.pdf PR\1238610DE.docx 5/11 PE696.539v01-00 DE
– unter Hinweis auf den Jahresbericht der EBA mit dem Titel „Risk Assessment of the European Banking System – December 2021“ (Risikobewertung des Europäischen Bankensystems – Dezember 2021)24, – unter Hinweis auf die Studie der EBA vom 16. Dezember 2021 mit dem Titel „Guidelines on cooperation and information exchange between prudential supervisors, AML / CFT supervisors and financial intelligence units under Directive 2013/36/EU“ (Leitlinien für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Bankenaufsichtsbehörden, den Aufsichtsbehörden für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und den zentralen Meldestellen gemäß Richtlinie 2013/36/EU)25, – unter Hinweis auf das ESRB-Dokument mit dem Titel „Monitoring the financial stability implications of COVID-19 support measures“ (Überwachung der Auswirkungen von COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen auf die Finanzstabilität), das basierend auf den bei den Sitzungen des ESRB-Verwaltungsrats vom 25. März und 24. Juni 2021 verfassten Vermerken erarbeitet wurde26, – unter Hinweis auf das ESRB-Dokument mit dem Titel „Report of the Expert Group on Macroprudential Stance – Phase II (implementation)“ (Bericht der Expertengruppe zum Kurs der Finanzaufsicht auf Makroebene – Phase II (Umsetzung)) vom Dezember 202127, – unter Hinweis auf die Pressemitteilung mit dem Titel „Basel Committee reports on Basel III implementation progress“ (Basler Ausschuss berichtet über die Fortschritte bei der Umsetzung von Basel III) vom 14. Oktober 202128, – unter Hinweis auf die Pressemitteilung mit dem Titel „Basel III monitoring results based on end-December 2020 data“ (Ergebnisse der Überwachung zu Basel III, basierend auf Daten von Ende Dezember 2020) vom 29. September 202129, – unter Hinweis auf die Pressemitteilung mit dem Titel „Basel Committee calls for improved cyber resilience, reviews climate-related financial risks and discusses impact of digitalisation“ (Basler Ausschuss fordert eine stärkere Abwehrfähigkeit gegenüber 24 https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Risk%20Analysis%20and%20Data/E U%20Wide%20Transparency%20Exercise/2021/1025102/Risk_Assessment_Report_December_2021.pdf 25 https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Guidelines/2021/EBA- GL-2021-15%20GL%20on%20CFT%20cooperation/1025384/Final%20AML- CFT%20Cooperation%20Guidelines.pdf 26 https://www.esrb.europa.eu/pub/pdf/reports/esrb.20210908.monitoring_the_financial_stability_implications_of_ COVID-19_support_measures~3b86797376.en.pdf 27 https://www.esrb.europa.eu/pub/pdf/reports/esrb.report_of_the_Expert_Group_on_Macroprudential_Stance_Pha se_II202112~e280322d28.en.pdf 28 https://www.bis.org/press/p211014.htm 29 https://www.bis.org/press/p210929.htm PE696.539v01-00 6/11 PR\1238610DE.docx DE
Cyberangriffen, prüft klimabedingte Finanzrisiken und erörtert die Auswirkungen der Digitalisierung) vom 20. September 202130, – unter Hinweis auf den Abschlussbericht des Finanzstabilitätsrats vom 1. April 2021 mit dem Titel „Evaluation of the Effects of Too-Big-To-Fail Reforms“ (Bewertung der Auswirkungen der „Too big to fail“-Reformen)31, – unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung in Auftrag gegebene eingehende Analyse vom Oktober 2021 mit dem Titel „Don’t let up. The EU needs to maintain high standards for its banking sector as the European economy emerges from the Covid-19 pandemic“ (Nicht nachlassen. Die EU muss bei der Erholung der europäischen Wirtschaft von der COVID-19-Pandemie an hohen Standards für ihren Bankensektor festhalten)32, – unter Hinweis auf die Analyse des Referats Unterstützung des wirtschaftspolitischen Handelns (EGOV) der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Parlaments vom Oktober 2021 mit dem Titel „Preventing money laundering in the banking sector – reinforcing the supervisory and regulatory framework“ (Verhinderung von Geldwäsche im Bankensektor – Stärkung des Aufsichts- und Regulierungsrahmens)33, – unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung in Auftrag gegebene eingehende Analyse vom Oktober 2021 mit dem Titel „Did the pandemic lead to structural changes in the banking sector?“ (Hat die Pandemie zu strukturellen Veränderungen im Bankensektor geführt?)34, – unter Hinweis auf die Analyse des Referats Unterstützung des wirtschaftspolitischen Handelns (EGOV) der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Parlaments vom Oktober 2021 mit dem Titel „Impediments to resolvability – what is the status quo?“ (Hindernisse bei der Abwicklung – Aktueller Stand der Dinge)35, – unter Hinweis auf die Studie des Referats Unterstützung des wirtschaftspolitischen Handelns (EGOV) der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Parlaments vom Oktober 2021 mit dem Titel „Review of the crisis management and deposit insurance framework – Summary of some related issues“ (Überprüfung des Rahmens für das Bankenkrisenmanagement und die Einlagenversicherung – Zusammenfassung von hiermit verbundenen Problemen)36, – gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung, – unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9- 0000/2022), 30 https://www.bis.org/press/p210920a.htm 31 https://www.fsb.org/wp-content/uploads/P010421-1.pdf 32 https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2021/689461/IPOL_IDA(2021)689461_EN.pdf 33 https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2021/659654/IPOL_IDA(2021)659654_EN.pdf 34 https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2021/689460/IPOL_IDA(2021)689460_EN.pdf 35 https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2021/689468/IPOL_IDA(2021)689468_EN.pdf 36 https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2021/659632/IPOL_BRI(2021)659632_EN.pdf PR\1238610DE.docx 7/11 PE696.539v01-00 DE
A. in der Erwägung, dass die Bankenunion (BU) derzeit aus dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) und dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) besteht; B. in der Erwägung, dass die BU allen EU-Mitgliedstaaten offensteht; C. in der Erwägung, dass sich die Probleme des Bankensektors nach Wegfall der im Zuge der COVID-19-Krise eingeführten vorübergehenden Unterstützungsmaßnahmen verschärfen könnten; D. in der Erwägung, dass einige Finanzinstitutionen in der BU umfassend in Schuldtitel ihres Heimatstaates investiert haben; E. in der Erwägung, dass der Bankensektor bei der Erholung und beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft eine wesentliche Rolle spielt; F. in der Erwägung, dass die Digitalisierung des Finanzwesens mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist; G. in der Erwägung, dass es einer wirksamen Aufsicht zur Bekämpfung der Geldwäsche bedarf; H. in der Erwägung, dass Verbraucher, Anleger sowie alle Einleger gut geschützt sein sollten; I. in der Erwägung, dass die Steuerzahler bei Ausfall einer Bank nicht die Kosten für die entsprechenden Abhilfemaßnahmen tragen sollten; Allgemeine Erwägungen 1. weist darauf hin, dass eines der Ziele der BU die Sicherheit des Bankensystems und die Verhinderung eines „Bail-outs“ von Banken mit Steuergeldern ist; unterstützt Anstrengungen zur Stärkung der BU; betont, dass eine stabile BU das Vertrauen in den Bankensektor stärken wird; 2. ist der Auffassung, dass die BU konziliant und attraktiv gestaltet werden sollte, einschließlich für nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende Mitgliedstaaten; 3. betont, dass die relativ gute Performance der Banken während der COVID-19-Krise auf die von den Mitgliedstaaten während der Pandemie angewandten Strategien sowie auf vorübergehende Maßnahmen gemäß Verordnung (EU) 575/2013 (Verordnung über Eigenmittelanforderungen) zurückzuführen ist; 4. weist auf die zentrale Rolle des EU-Bankensektors bei der Finanzierung der Erholung der europäischen Wirtschaft hin; 5. weist darauf hin, dass die EBA, die EZB und der SRB nach wie vor viele Probleme im Bankensystem sehen, wie etwa hohe Bestände an notleidenden Krediten, Risikopositionen gegenüber Sektoren, die von der COVID-19-Pandemie in Mitleidenschaft gezogen wurden, Mängel beim Risikomanagement oder Unterschiede bei der Umsetzung des International Financial Reporting Standard 9 (IFRS 9); verweist PE696.539v01-00 8/11 PR\1238610DE.docx DE
mit Sorge darauf, dass sich diese Probleme nach dem Wegfall der Sofortmaßnahmen wahrscheinlich noch verschärfen werden; 6. unterstützt die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Basel-III-Vorschriften; 7. weist darauf hin, dass sich der Bankensektor den Herausforderungen der Digitalisierung anpasst; betont, dass weitere Investitionen, Forschung und geeignete Vorschriften erforderlich sind; begrüßt die Arbeit am Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors; glaubt, dass Kundensicherheit, Inklusivität und Technologieneutralität Priorität haben sollten; verfolgt mit Interesse die Arbeit am digitalen Euro; 8. weist darauf hin, dass die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem SSM und der Finanzaufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Absichtserklärung zwischen der EZB und den Behörden des Vereinigten Königreichs ist; Aufsicht 9. weist darauf hin, dass geplant ist, die Sofortmaßnahmen allmählich auslaufen zu lassen und zu den vor der COVID-19-Krise geltenden Eigenmittelanforderungen zurückzukehren; 10. ist der Auffassung, dass der Abbau notleidender Kredite auch künftig Priorität haben sollte; warnt davor, dass sich ihre Anzahl nach dem Wegfall der Soforthilfemaßnahmen wahrscheinlich rasch erhöhen wird; verweist darauf, wie wichtig die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen sowie eine frühzeitige Erkennung und proaktive Verwaltung notleidender Kredite sind; 11. ist besorgt über die zunehmende Zahl staatlicher Schuldtitel in den Bilanzen der Banken in der BU; merkt an, dass Staatsanleihen keine risikofreien Anlagen sind und dass bei den Risiken zu unterscheiden ist; betont, dass die Frage der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Staatsanleihen einer eingehenden Prüfung der Auswirkungen unterschiedlicher Ansätze bedarf; 12. weist darauf hin, dass der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft mit neuen Herausforderungen und Risiken im Zusammenhang mit der Bevorzugung nachhaltiger Anlagen verbunden ist; hebt hervor, dass es einer sorgfältigen Analyse der Wirtschaftlichkeit nachhaltiger Anlagen bedarf, um die Entstehung einer „grünen Blase“ zu vermeiden; fordert klare, auf Wirtschaftsdaten basierende Leitlinien für die Banken; 13. weist darauf hin, dass die Auswirkungen der während der Pandemie ergriffenen Sondermaßnahmen bei der Beurteilung der aktuellen Lage der Banken berücksichtigt werden sollten; betont, dass diese Maßnahmen das Bild verzerren, da sich der Rückgang der realwirtschaftlichen Aktivität nicht in vollem Umfang in den Bilanzen der Banken widerspiegelt; 14. verweist auf die Gefahren einer sehr lockeren Geldpolitik, mit der die Inflation gefördert wird; hält eine schrittweise Straffung der Geldpolitik für geboten; PR\1238610DE.docx 9/11 PE696.539v01-00 DE
15. merkt an, dass sich der Konsolidierungstrend im Bankensektor infolge der Pandemie voraussichtlich noch verstärken wird; ist sich der Herausforderungen bewusst, die große systemrelevante Institute für die Bankenaufsicht mit sich bringen, da etwaige Schwierigkeiten dieser Institute Auswirkungen auf die Finanzstabilität in vielen Ländern haben können; 16. verweist auf die Probleme und Herausforderungen in Verbindung mit der Thematik Herkunftsland/Aufnahmeland; betont, dass eine stärkere Marktintegration zuverlässige, im EU-Recht verankerte Sicherheitsgarantien für Aufnahmemitgliedstaaten erforderlich macht; 17. betont, dass eine wirksame Aufsicht zur Bekämpfung der Geldwäsche nötig ist; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission ein Paket von Vorschlägen zur Bekämpfung der Geldwäsche angenommen hat; 18. hebt hervor, dass die Verbraucher vor missbräuchlichen und schädlichen Praktiken geschützt werden müssen; Abwicklung 19. begrüßt die Arbeit des SRB im Jahr 2021, einschließlich der weiteren Vollendung des einheitlichen Abwicklungsfonds; nimmt das Arbeitsprogramm des SRB für die kommenden Jahre zur Kenntnis, das unter anderem beinhaltet, eine wirksame Abwicklung aller in den Zuständigkeitsbereich des SRB fallenden Banken bis 2023 zu ermöglichen; 20. unterstützt die Spezifizierung der Kriterien für die Beurteilung des öffentlichen Interesses im Sinne einer konsistenteren und besser berechenbaren Anwendung des SRM; schlägt vor, ein alternatives System zur Abwicklung kleiner und mittelgroßer Banken zu erwägen; fordert eine stärker an Verhältnismäßigkeit orientierte Festlegung der Höhe der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten; 21. unterstützt die Aktualisierung der Vorschriften für staatliche Beihilfen mit dem Ziel, eine stärkere Übereinstimmung und Kohärenz dieser Vorschriften mit dem SRM- Rahmen zu erreichen; betont, dass eine solche Aktualisierung unter anderem darauf abzielen sollte, die Ergreifung schneller und wirksamer Maßnahmen im Rahmen des SRM oder des alternativen Abwicklungssystems zu ermöglichen; Einlagenversicherung 22. weist darauf hin, dass es sich beim SSM und beim SMR um EU-Instrumente, bei den Einlagensicherungssystemen (Deposit Guarantee Schemes, DGS) jedoch um nationale Instrumente handelt; stellt fest, dass ein europäisches Einlagenversicherungssystem (EDIS) besseren Schutz für Einleger in der EU bieten würde; 23. verweist auf die laufende Debatte über verschiedene EDIS-Konzepte; 24. ist der Auffassung, dass dem EDIS insbesondere Bedenken bezüglich Risiken in einigen Bankensystemen im Wege stehen; betont, dass mit der Umsetzung von glaubwürdigen PE696.539v01-00 10/11 PR\1238610DE.docx DE
und wirksamen Maßnahmen zur Risikominderung eine Einigung über das EDIS erzielt werden könnte; 25. hebt hervor, dass ein EDIS klare Regeln für die Teilnahme von nicht dem Euro- Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten enthalten sollte; 26. unterstützt die Straffung des Rahmens für das Krisenmanagement, um ihn glaubwürdiger, kohärenter und wirksamer zu gestalten; ° ° ° 27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der EZB, der EBA sowie dem SRB zu übermitteln. PR\1238610DE.docx 11/11 PE696.539v01-00 DE
Sie können auch lesen