ENTWURF EINES BERICHTS - European Parliament

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Europäisches Parlament
     2019-2024

                              Ausschuss für Wirtschaft und Währung

                                                                     2021/2184(INI)

     12.1.2022

                 ENTWURF EINES BERICHTS
                 über das Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2021“
                 (2021/2184(INI))

                 Ausschuss für Wirtschaft und Währung

                 Berichterstatter: Patryk Jaki

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                                    INHALT

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     ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS.............3

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DE
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2021“
(2021/2184(INI))

Das Europäische Parlament,

–     unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2021 zum Thema
      „Bankenunion – Jahresbericht 2020“1,

–     unter Hinweis auf die Folgemaßnahmen der Kommission zur Entschließung des
      Europäischen Parlaments zum Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2020“,

–     unter Hinweis auf das Dokument der Europäischen Zentralbank (EZB) mit dem Titel
      „Feedback on the input provided by the European Parliament as part of its ‘Resolution
      on Banking Union - Annual Report 2020“ (Feedback zu den Anregungen des
      Europäischen Parlaments in seiner Entschließung zum Thema „Bankenunion –
      Jahresbericht 2020“)2,

–     unter Hinweis auf den EZB-Jahresbericht vom 23. März 2021 zur
      Aufsichtstätigkeit 20203,

–     unter Hinweis auf die am 7. Dezember 2021 veröffentlichten Aufsichtsprioritäten der
      EZB für die Jahre 2022–20244,

–     unter Hinweis auf die Reaktion des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (Single
      Resolution Board, SRB) auf die Entschließung des Parlaments zum Thema
      „Bankenunion – Jahresbericht 2020“,

–     unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2020 zum Thema „Digitales
      Finanzwesen: neu auftretende Risiken bei Kryptoanlagen – Herausforderungen in
      Bezug auf Regulierung und Aufsicht im Bereich Finanzdienstleistungen, Finanzinstitute
      und Finanzmärkte“5,

–     unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2020 zum Thema
      „Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion: Verbesserung des Zugangs zu
      Finanzmitteln am Kapitalmarkt, insbesondere durch KMU, und Verbesserung der
      Beteiligungsmöglichkeiten für Kleinanleger“6,

1 Angenommene Texte, P9_TA(2021)0415.
2 https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm~59811d5fb7.feedback_ar2020.pdf
3 https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/publications/annual-
report/html/ssm.ar2020~1a59f5757c.de.html
4
https://www.bankingsupervision.europa.eu/banking/priorities/html/ssm.supervisory_priorities2022~0f890c6b70.
de.html
5 Angenommene Texte, P9_TA(2020)0265.
6 Angenommene Texte, P9_TA(2020)0266.

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–     unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Juli 2021 mit dem Titel
           „Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft“ (SWD(2021)0180),

     –     unter Hinweis auf den Financial Stability Review (Finanzstabilitätsbericht) der EZB
           vom November 20217,

     –     unter Hinweis auf den Bericht der EZB vom 2. Oktober 2020 über einen digitalen
           Euro8,

     –     unter Hinweis auf den Bericht der EZB mit dem Titel „Digital euro experimentation
           scope and key learnings“ (Digitaler Euro – Versuchsumfang und wichtigste
           Erkenntnisse)9,

     –     unter Hinweis auf die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Absichtserklärung zwischen
           der EZB und den Behörden des Vereinigten Königreichs10,

     –     unter Hinweis auf das Dokument des Teams zur Überwachung von Klimarisiken der
           EZB/des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) mit dem Titel „Climate-
           related risk and financial stability“ (Klimabedingte Risiken und Finanzstabilität) vom
           Juli 202111,

     –     unter Hinweis auf den Bericht der EZB mit dem Titel „The state of climate and
           environmental risk management in the banking sector: Report on the supervisory review
           of banks’ approaches to manage climate and environmental risks“ (Stand des
           Managements von Klima- und Umweltrisiken im Bankensektor: Bericht über die
           aufsichtliche Überprüfung der Strategien von Banken für das Management von Klima-
           und Umweltrisiken) vom November 202112,

     7 https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2021/html/ecb.pr211117~43fea9f9ce.en.html
     8 https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/Report_on_a_digital_euro~4d7268b458.en.pdf
     9 https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/ecb.digitaleuroscopekeylearnings202107~564d89045e.en.pdf
     10
     https://www.bankingsupervision.europa.eu/legalframework/mous/html/ssm.mou_2019_pra~fbad08a4bc.en.pdf?
     57221907ef3ce290b35bd2ab650868bb
     11
     https://www.esrb.europa.eu/pub/pdf/recommendations/2021/esrb.climateriskfinancialstability202107_annex~35e
     1822ff7.en.pdf
     12 https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.202111guideonclimate-
     relatedandenvironmentalrisks~4b25454055.en.pdf

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DE
–     unter Hinweis auf die öffentlichen Anhörungen von Andrea Enria, Vorsitzender des
      Aufsichtsgremiums der EZB, im Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 23. März
      202113, 1. Juli 202114 und 14. Oktober 202115,

–     unter Hinweis auf den Jahresbericht 2020 des SRB vom 30. Juni 202116,

–     unter Hinweis auf das mehrjährige Arbeitsprogramm des SRB für den Zeitraum 2021–
      2023 und sein Arbeitsprogramm für das Jahr 202117,

–     unter Hinweis auf das Arbeitsprogramm des SRB für das Jahr 202218,

–     unter Hinweis auf die öffentlichen Anhörungen von Elke König, Vorsitzende des SRB,
      im Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 1. Juli 202119 und 1. Dezember 202120,

–     unter Hinweis auf die Eröffnungsrede der Vorsitzenden des SRB, Elke König, bei der
      Jahreskonferenz des SRB am 14. Oktober 202121,

–     unter Hinweis auf die Rede der Vorsitzenden des SRB, Elke König, bei der dritten
      Konferenz der Europäischen Investitionsbank zur wirtschaftlichen Erholung und zum
      Wirtschaftswachstum in der EU nach der Pandemie vom 4. November 202122,

–     unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit
      dem Titel „IFRS 9 Implementation by EU institutions – monitoring report“ (Umsetzung
      des IFRS 9 durch die EU-Organe – Überwachungsbericht)23,

13
https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/speeches/date/2021/html/ssm.sp210323~0430a6b099.en.html;
Protokoll: https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/231880/CRE_Public%20hearing_Enria_23.03.2021_EN.pdf
14
https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/speeches/date/2021/html/ssm.sp210701~3f0230c51f.en.html;
Protokoll: https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/238492/CRE_Public_Hearing_SSM_010721_EN.pdf
15
https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/speeches/date/2021/html/ssm.sp211014~6ba6ff1b06.en.html;
Protokoll: https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/241418/Enria14october_EN.pdf
16 https://www.srb.europa.eu/system/files/media/document/Annual%20Report%202020_Final_web.pdf
17 https://www.srb.europa.eu/system/files/media/document/2020-11-30%20SRB%20Multi-
Annual%20Work%20Programme%202021-2023.pdf
18 https://www.srb.europa.eu/system/files/media/document/2021-11-26_Work-Programme-2022.pdf
19 https://www.srb.europa.eu/en/content/srb-chair-elke-konig-econ-committee
20 https://www.srb.europa.eu/en/content/srb-chair-elke-konigs-speech-econ-committee
21 https://www.srb.europa.eu/en/content/opening-speech-srb-annual-conference-2021-elke-konig
22 https://www.srb.europa.eu/en/content/srb-chair-elke-konigs-speech-3rd-ebi-policy-conference-recovery-and-
growth-post-pandemic-eu
23
https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Reports/2021/1024609/I
FRS9%20monitoring%20report.pdf

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–     unter Hinweis auf den Jahresbericht der EBA mit dem Titel „Risk Assessment of the
           European Banking System – December 2021“ (Risikobewertung des Europäischen
           Bankensystems – Dezember 2021)24,

     –     unter Hinweis auf die Studie der EBA vom 16. Dezember 2021 mit dem Titel
           „Guidelines on cooperation and information exchange between prudential supervisors,
           AML / CFT supervisors and financial intelligence units under Directive 2013/36/EU“
           (Leitlinien für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den
           Bankenaufsichtsbehörden, den Aufsichtsbehörden für die Bekämpfung von Geldwäsche
           und Terrorismusfinanzierung und den zentralen Meldestellen gemäß Richtlinie
           2013/36/EU)25,

     –     unter Hinweis auf das ESRB-Dokument mit dem Titel „Monitoring the financial
           stability implications of COVID-19 support measures“ (Überwachung der
           Auswirkungen von COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen auf die Finanzstabilität), das
           basierend auf den bei den Sitzungen des ESRB-Verwaltungsrats vom 25. März und
           24. Juni 2021 verfassten Vermerken erarbeitet wurde26,

     –     unter Hinweis auf das ESRB-Dokument mit dem Titel „Report of the Expert Group on
           Macroprudential Stance – Phase II (implementation)“ (Bericht der Expertengruppe zum
           Kurs der Finanzaufsicht auf Makroebene – Phase II (Umsetzung)) vom Dezember
           202127,

     –     unter Hinweis auf die Pressemitteilung mit dem Titel „Basel Committee reports on
           Basel III implementation progress“ (Basler Ausschuss berichtet über die Fortschritte bei
           der Umsetzung von Basel III) vom 14. Oktober 202128,

     –     unter Hinweis auf die Pressemitteilung mit dem Titel „Basel III monitoring results
           based on end-December 2020 data“ (Ergebnisse der Überwachung zu Basel III,
           basierend auf Daten von Ende Dezember 2020) vom 29. September 202129,

     –     unter Hinweis auf die Pressemitteilung mit dem Titel „Basel Committee calls for
           improved cyber resilience, reviews climate-related financial risks and discusses impact
           of digitalisation“ (Basler Ausschuss fordert eine stärkere Abwehrfähigkeit gegenüber

     24
     https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Risk%20Analysis%20and%20Data/E
     U%20Wide%20Transparency%20Exercise/2021/1025102/Risk_Assessment_Report_December_2021.pdf
     25
     https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Guidelines/2021/EBA-
     GL-2021-15%20GL%20on%20CFT%20cooperation/1025384/Final%20AML-
     CFT%20Cooperation%20Guidelines.pdf
     26
     https://www.esrb.europa.eu/pub/pdf/reports/esrb.20210908.monitoring_the_financial_stability_implications_of_
     COVID-19_support_measures~3b86797376.en.pdf
     27
     https://www.esrb.europa.eu/pub/pdf/reports/esrb.report_of_the_Expert_Group_on_Macroprudential_Stance_Pha
     se_II202112~e280322d28.en.pdf
     28 https://www.bis.org/press/p211014.htm
     29 https://www.bis.org/press/p210929.htm

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DE
Cyberangriffen, prüft klimabedingte Finanzrisiken und erörtert die Auswirkungen der
      Digitalisierung) vom 20. September 202130,

–     unter Hinweis auf den Abschlussbericht des Finanzstabilitätsrats vom 1. April 2021 mit
      dem Titel „Evaluation of the Effects of Too-Big-To-Fail Reforms“ (Bewertung der
      Auswirkungen der „Too big to fail“-Reformen)31,

–     unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung in Auftrag gegebene
      eingehende Analyse vom Oktober 2021 mit dem Titel „Don’t let up. The EU needs to
      maintain high standards for its banking sector as the European economy emerges from
      the Covid-19 pandemic“ (Nicht nachlassen. Die EU muss bei der Erholung der
      europäischen Wirtschaft von der COVID-19-Pandemie an hohen Standards für ihren
      Bankensektor festhalten)32,

–     unter Hinweis auf die Analyse des Referats Unterstützung des wirtschaftspolitischen
      Handelns (EGOV) der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Parlaments vom
      Oktober 2021 mit dem Titel „Preventing money laundering in the banking sector –
      reinforcing the supervisory and regulatory framework“ (Verhinderung von Geldwäsche
      im Bankensektor – Stärkung des Aufsichts- und Regulierungsrahmens)33,

–     unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung in Auftrag gegebene
      eingehende Analyse vom Oktober 2021 mit dem Titel „Did the pandemic lead to
      structural changes in the banking sector?“ (Hat die Pandemie zu strukturellen
      Veränderungen im Bankensektor geführt?)34,

–     unter Hinweis auf die Analyse des Referats Unterstützung des wirtschaftspolitischen
      Handelns (EGOV) der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Parlaments vom
      Oktober 2021 mit dem Titel „Impediments to resolvability – what is the status quo?“
      (Hindernisse bei der Abwicklung – Aktueller Stand der Dinge)35,

–     unter Hinweis auf die Studie des Referats Unterstützung des wirtschaftspolitischen
      Handelns (EGOV) der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Parlaments vom
      Oktober 2021 mit dem Titel „Review of the crisis management and deposit insurance
      framework – Summary of some related issues“ (Überprüfung des Rahmens für das
      Bankenkrisenmanagement und die Einlagenversicherung – Zusammenfassung von
      hiermit verbundenen Problemen)36,

–     gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

–     unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-
      0000/2022),

30 https://www.bis.org/press/p210920a.htm
31 https://www.fsb.org/wp-content/uploads/P010421-1.pdf
32 https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2021/689461/IPOL_IDA(2021)689461_EN.pdf
33 https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2021/659654/IPOL_IDA(2021)659654_EN.pdf
34 https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2021/689460/IPOL_IDA(2021)689460_EN.pdf
35 https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2021/689468/IPOL_IDA(2021)689468_EN.pdf
36 https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2021/659632/IPOL_BRI(2021)659632_EN.pdf

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A.   in der Erwägung, dass die Bankenunion (BU) derzeit aus dem einheitlichen
          Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) und dem einheitlichen
          Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) besteht;

     B.   in der Erwägung, dass die BU allen EU-Mitgliedstaaten offensteht;

     C.   in der Erwägung, dass sich die Probleme des Bankensektors nach Wegfall der im Zuge
          der COVID-19-Krise eingeführten vorübergehenden Unterstützungsmaßnahmen
          verschärfen könnten;

     D.   in der Erwägung, dass einige Finanzinstitutionen in der BU umfassend in Schuldtitel
          ihres Heimatstaates investiert haben;

     E.   in der Erwägung, dass der Bankensektor bei der Erholung und beim Übergang zu einer
          kohlenstoffarmen Wirtschaft eine wesentliche Rolle spielt;

     F.   in der Erwägung, dass die Digitalisierung des Finanzwesens mit zahlreichen
          Herausforderungen verbunden ist;

     G.   in der Erwägung, dass es einer wirksamen Aufsicht zur Bekämpfung der Geldwäsche
          bedarf;

     H.   in der Erwägung, dass Verbraucher, Anleger sowie alle Einleger gut geschützt sein
          sollten;

     I.   in der Erwägung, dass die Steuerzahler bei Ausfall einer Bank nicht die Kosten für die
          entsprechenden Abhilfemaßnahmen tragen sollten;

     Allgemeine Erwägungen

     1.   weist darauf hin, dass eines der Ziele der BU die Sicherheit des Bankensystems und die
          Verhinderung eines „Bail-outs“ von Banken mit Steuergeldern ist; unterstützt
          Anstrengungen zur Stärkung der BU; betont, dass eine stabile BU das Vertrauen in den
          Bankensektor stärken wird;

     2.   ist der Auffassung, dass die BU konziliant und attraktiv gestaltet werden sollte,
          einschließlich für nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende Mitgliedstaaten;

     3.   betont, dass die relativ gute Performance der Banken während der COVID-19-Krise auf
          die von den Mitgliedstaaten während der Pandemie angewandten Strategien sowie auf
          vorübergehende Maßnahmen gemäß Verordnung (EU) 575/2013 (Verordnung über
          Eigenmittelanforderungen) zurückzuführen ist;

     4.   weist auf die zentrale Rolle des EU-Bankensektors bei der Finanzierung der Erholung
          der europäischen Wirtschaft hin;

     5.   weist darauf hin, dass die EBA, die EZB und der SRB nach wie vor viele Probleme im
          Bankensystem sehen, wie etwa hohe Bestände an notleidenden Krediten,
          Risikopositionen gegenüber Sektoren, die von der COVID-19-Pandemie in
          Mitleidenschaft gezogen wurden, Mängel beim Risikomanagement oder Unterschiede
          bei der Umsetzung des International Financial Reporting Standard 9 (IFRS 9); verweist

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DE
mit Sorge darauf, dass sich diese Probleme nach dem Wegfall der Sofortmaßnahmen
      wahrscheinlich noch verschärfen werden;

6.    unterstützt die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Basel-III-Vorschriften;

7.    weist darauf hin, dass sich der Bankensektor den Herausforderungen der Digitalisierung
      anpasst; betont, dass weitere Investitionen, Forschung und geeignete Vorschriften
      erforderlich sind; begrüßt die Arbeit am Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors;
      glaubt, dass Kundensicherheit, Inklusivität und Technologieneutralität Priorität haben
      sollten; verfolgt mit Interesse die Arbeit am digitalen Euro;

8.    weist darauf hin, dass die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem SSM und
      der Finanzaufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs die am 1. Januar 2021 in Kraft
      getretene Absichtserklärung zwischen der EZB und den Behörden des Vereinigten
      Königreichs ist;

Aufsicht

9.    weist darauf hin, dass geplant ist, die Sofortmaßnahmen allmählich auslaufen zu lassen
      und zu den vor der COVID-19-Krise geltenden Eigenmittelanforderungen
      zurückzukehren;

10.   ist der Auffassung, dass der Abbau notleidender Kredite auch künftig Priorität haben
      sollte; warnt davor, dass sich ihre Anzahl nach dem Wegfall der Soforthilfemaßnahmen
      wahrscheinlich rasch erhöhen wird; verweist darauf, wie wichtig die Einhaltung
      aufsichtsrechtlicher Anforderungen sowie eine frühzeitige Erkennung und proaktive
      Verwaltung notleidender Kredite sind;

11.   ist besorgt über die zunehmende Zahl staatlicher Schuldtitel in den Bilanzen der Banken
      in der BU; merkt an, dass Staatsanleihen keine risikofreien Anlagen sind und dass bei
      den Risiken zu unterscheiden ist; betont, dass die Frage der aufsichtsrechtlichen
      Behandlung von Staatsanleihen einer eingehenden Prüfung der Auswirkungen
      unterschiedlicher Ansätze bedarf;

12.   weist darauf hin, dass der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft mit neuen
      Herausforderungen und Risiken im Zusammenhang mit der Bevorzugung nachhaltiger
      Anlagen verbunden ist; hebt hervor, dass es einer sorgfältigen Analyse der
      Wirtschaftlichkeit nachhaltiger Anlagen bedarf, um die Entstehung einer „grünen
      Blase“ zu vermeiden; fordert klare, auf Wirtschaftsdaten basierende Leitlinien für die
      Banken;

13.   weist darauf hin, dass die Auswirkungen der während der Pandemie ergriffenen
      Sondermaßnahmen bei der Beurteilung der aktuellen Lage der Banken berücksichtigt
      werden sollten; betont, dass diese Maßnahmen das Bild verzerren, da sich der Rückgang
      der realwirtschaftlichen Aktivität nicht in vollem Umfang in den Bilanzen der Banken
      widerspiegelt;

14.   verweist auf die Gefahren einer sehr lockeren Geldpolitik, mit der die Inflation
      gefördert wird; hält eine schrittweise Straffung der Geldpolitik für geboten;

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15.   merkt an, dass sich der Konsolidierungstrend im Bankensektor infolge der Pandemie
           voraussichtlich noch verstärken wird; ist sich der Herausforderungen bewusst, die große
           systemrelevante Institute für die Bankenaufsicht mit sich bringen, da etwaige
           Schwierigkeiten dieser Institute Auswirkungen auf die Finanzstabilität in vielen
           Ländern haben können;

     16.   verweist auf die Probleme und Herausforderungen in Verbindung mit der Thematik
           Herkunftsland/Aufnahmeland; betont, dass eine stärkere Marktintegration zuverlässige,
           im EU-Recht verankerte Sicherheitsgarantien für Aufnahmemitgliedstaaten erforderlich
           macht;

     17.   betont, dass eine wirksame Aufsicht zur Bekämpfung der Geldwäsche nötig ist; nimmt
           zur Kenntnis, dass die Kommission ein Paket von Vorschlägen zur Bekämpfung der
           Geldwäsche angenommen hat;

     18.   hebt hervor, dass die Verbraucher vor missbräuchlichen und schädlichen Praktiken
           geschützt werden müssen;

     Abwicklung

     19.   begrüßt die Arbeit des SRB im Jahr 2021, einschließlich der weiteren Vollendung des
           einheitlichen Abwicklungsfonds; nimmt das Arbeitsprogramm des SRB für die
           kommenden Jahre zur Kenntnis, das unter anderem beinhaltet, eine wirksame
           Abwicklung aller in den Zuständigkeitsbereich des SRB fallenden Banken bis 2023 zu
           ermöglichen;

     20.   unterstützt die Spezifizierung der Kriterien für die Beurteilung des öffentlichen
           Interesses im Sinne einer konsistenteren und besser berechenbaren Anwendung des
           SRM; schlägt vor, ein alternatives System zur Abwicklung kleiner und mittelgroßer
           Banken zu erwägen; fordert eine stärker an Verhältnismäßigkeit orientierte Festlegung
           der Höhe der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige
           Verbindlichkeiten;

     21.   unterstützt die Aktualisierung der Vorschriften für staatliche Beihilfen mit dem Ziel,
           eine stärkere Übereinstimmung und Kohärenz dieser Vorschriften mit dem SRM-
           Rahmen zu erreichen; betont, dass eine solche Aktualisierung unter anderem darauf
           abzielen sollte, die Ergreifung schneller und wirksamer Maßnahmen im Rahmen des
           SRM oder des alternativen Abwicklungssystems zu ermöglichen;

     Einlagenversicherung

     22.   weist darauf hin, dass es sich beim SSM und beim SMR um EU-Instrumente, bei den
           Einlagensicherungssystemen (Deposit Guarantee Schemes, DGS) jedoch um nationale
           Instrumente handelt; stellt fest, dass ein europäisches Einlagenversicherungssystem
           (EDIS) besseren Schutz für Einleger in der EU bieten würde;

     23.   verweist auf die laufende Debatte über verschiedene EDIS-Konzepte;

     24.   ist der Auffassung, dass dem EDIS insbesondere Bedenken bezüglich Risiken in einigen
           Bankensystemen im Wege stehen; betont, dass mit der Umsetzung von glaubwürdigen

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und wirksamen Maßnahmen zur Risikominderung eine Einigung über das EDIS erzielt
      werden könnte;

25.   hebt hervor, dass ein EDIS klare Regeln für die Teilnahme von nicht dem Euro-
      Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten enthalten sollte;

26.   unterstützt die Straffung des Rahmens für das Krisenmanagement, um ihn
      glaubwürdiger, kohärenter und wirksamer zu gestalten;

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27.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der EZB,
      der EBA sowie dem SRB zu übermitteln.

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