ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU

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ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Universität für Bodenkultur Wien

             ERASMUS+ Studienaufenthalt

     Administrative Abläufe nach Nominierung

02.04.2020                                                             1
ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Inhalt
        Sie sind nominiert, das heißt …          Universität für Bodenkultur Wien

        Gastuniversität
        Weitere Schritte
        Äquivalenzliste+LA/Wer unterschreibt?
        FachkoordinatorInnen
        Was, bis wann, wohin?
        Erasmus+ Zuschusshöhen
        Berechnung des Erasmus+ Zuschusses
        StudienbeihilfenbezieherInnen
        Sonstige Zuschüsse und Stipendien
        Nächste Schritte / 2 Datenbanken
        OLS – Online Linguistic Support
        Verlängerungsantrag
        Erasmus+ Praktikum
        Soziale Vorbereitung auf den Austausch
        Erasmus+ Kontakt

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ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Sie sind nominiert, das heißt…
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 Von der BOKU wurden Sie für eine bestimmte Partneruni
      ausgewählt.
 BOKU-International Relatios hat diese Partneruni bereits per Mail
      (oder Datenbank) über Ihre Nominierung informiert (WS+Studienjahr;
      SS tlw. erst ab Sommer möglich) Trotzdem: Wir können die Partneruni
      nicht zwingen, Sie aufzunehmen (Ablehnung aber selten!).
 Sie müssen sich eigenständig auch bei der Partneruni bewerben.
      Info auf der Webseite Ihrer Gastuni über Anmeldemodalitäten für
      Austauschstudierende (Achtung: Application Deadlines!) und
      kontaktieren Sie die dortige Ansprechperson.
 SoSe: Bewerbungsdeadlines ca. Anfang Herbst, je nach Uni

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ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Gastuniversität
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 Bewerbungsfristen und -modalitäten für Austauschstudierende
      selbstständig prüfen!!! Skandinavien: Fristen sehr bald, Süden: eher
      später.
     KEINE Weitergabe von Unterlagen von BOKU-International Relations
      an Partneruni  Registrierung Partneruni + BOKU-Schritte parallel
      erfüllen!
     Semesterdaten (in Skandinavien: Beginn WS im August, SS im Jänner)
     Lehrveranstaltungen (Voraussetzungen erfüllt? Niveau
      Bachelor/Master?)
     Unterkunft, vor allem für die ersten Tage (Hostel, CS, Buddy etc.)
     Versicherung
     Sprachkurs (freiwillig)
     Orientierung, Soziale Integration, Welcome Days
Schweiz: Swiss-European Mobility Programme statt Erasmus+ (Ablauf
sonst gleich, aber kein Vertrag mit OeAD; Stipendium von CH!)
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ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Weitere Schritte
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   Mobility Online: https://www.service4mobility.com/mobility/LoginServlet
             Login und Passwort wie für BOKU Online (für MO bitte NIE Internet
             Explorer verwenden, sondern andere Browser); Link zu MO
             Lesezeichen speichern
   Genauen Zeitraum und (Haupt-)Unterrichtssprache bis 20.05.
         (WS/Studienjahr) / 20.11. (SS) erfassen => Mobility Online (ein paar
         Tage davor + danach als Puffer sinnvoll)
   Learning Agreement („Studienvertrag“) => Mobility Online
   Antrag-Anerkennung-Studienerfolgsnachweis („Äquivalenzliste“)
   min. 3 anrechenbare ECTS/Monat Stipendium (empfohlen: 25-30
         ECTS/Sem.)  wird nun auch vermehrt vom OeAD kontrolliert!

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ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Learning Agreement – Wer unterschreibt
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 1. Eigene Unterschrift

 2. Fachkoordinator*in (= departmental coordinator)

 3. Unterschrift Partneruni (per Mail)

 Bei späteren Änderungen: Erklärung per Mail bei Ankunft (Erasmus
      Koordinator BOKU-International Relations unterschreibt)

Hinweis:
gescannte Unterschriften
ausreichend

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ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Äquivalenzliste – Wer unterschreibt
    wann?                                                      Universität für Bodenkultur Wien

 1. Eigene Unterschrift

 2. Pflicht-LV-Leiter*innen  entfäallt, wenn freie Wahlfächer

 3. Fachkoordinator*in

 4. Abgabe in den Studienservices, Abholung nach ein paar Tagen mit
      Unterschrift der Studiendekan  erst dann rechtlich gültig

Notice:
Original signatures needed

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ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Fachkoordinator*innen
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 Zuständig für akademische Fragen und NUR akademische Fragen

 Wer ist mein/e Fachkoordinator*in?
       Steht automatisch auf Learning Agreement / Äquivalenzliste (MO)

 Prüfen Sie in BOKU Online, wann die Sprechstunden sind bzw. ob es allg.
      Infos für Erasmus+ Studierende gibt

 Bei LAP/LARCH Studium: Angaben in MO bitte ignorieren – Stattdessen
      s. Extraliste (Fachkoordinatorinnen: Prof: Damyanovic oder Dr. Jiricka)

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ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Äquivalenzliste - Hinweise
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 Idealerweise: Kombination aus Pflicht LVs + (freien) Wahlfächern
 Pflichtfächer: OK (Unterschrift) von BOKU-Pflicht-LV-LeiterIn
    Nehmen Sie möglichst detaillierte Kursbeschreibungen zum Treffen mit.
    Wenn es während des Auslandssemesters zu Änderungen kommt,
    unbedingt per Mail sofort Rücksprache mit FachkoordinatorIn bzw. Pflicht-
    LV-LeiterIn halten (ansonsten werden die Kurse u.U. NICHT angerechnet!!!)
 Kurse, die im Vorfeld von BOKU-Pflicht-LV LeiterIn, FachkoordinatorIn UND
    Studiendekanin Staudacher (in Studienservices zur Unterschrift abgeben)
    bestätigt wurden, müssen angerechnet werden.
 Es ist in jedem Fall die Äquivalenzliste und Learning Agreement
    auszufüllen, auch wenn „nur“ (freie) Wahlfächer belegt werden.
 ACHTUNG: Ein an der BOKU negativ abgeschlossener Kurs, kann nicht
    vom Ausland angerechnet werden!!! Zulassungsauflagen müssen auch an
    der BOKU abgelegt werden.
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Äquivalenzliste
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Äquivalenzliste
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 Mobility Online – Geplante Lehrveranstaltungen erfassen  Weitere
    Lehrveranstaltung erfassen (Möglich Kurse zu splitten!)

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Äquivalenzliste
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Äquivalenzliste
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Was, bis wann, wohin?
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Bis 20.05. (WS/nächstes Studienjahr) / 20.11. (SS)
   Aufenthaltsdaten und (Haupt-)Unterrichtssprache in Mobility Online
   ergänzen, Eingabe der LVen und Semesterdaten für den Erasmus-
   Vertrag (bitte eher großzügigen Zeitraum angeben; bei SS oder
   ganzem Jahr: Enddatum max. 30. September 2020).

Bis spätestens zur Abreise:
 Antrag-Anerkennung-Studienerfolgsnachweis („Äquivalenzliste“) inkl.
      aller Unterschriften
      => Upload in MO
 Learning Agreement inkl. aller Unterschriften => Upload in MO
 OLS (Online Linguistic Support) First Assessment („Sprachtest“) =>
      Link wird per Mail geschickt

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Studiengebühren
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Studiengebührenbefreiung WÄHREND Austausch (verändert nichts an
Toleranzsemestern!)

Falls Sie z.B. im WS20/21 Studiengebühr bezahlen UND im Jänner 2021
(min. 4 Wochen während BOKU-WS exkl. Ferienzeit) nachweislich
bereits an Gastuni sein müssen (SS) => Studiengebührenbefreiung auch
für WS20/21 möglich, Deadline dafür 30. November in Studienservices.
Bitte bei mir vorher rechtzeitig melden. Rückwirkend geht nicht!

ÖH-Beitrag MUSS einbezahlt werden (Sie können auch an der BOKU
Kurse besuchen, diese zählen aber nicht für die 3 ECTS/Monat).

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Erasmus+ Zuschusshöhen *
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      3 Ländergruppen je 460, 410 oder 360€ monatlicher Zuschuss:

                               + 2019 NEU: Serbien
                      + NEU 2019: Serbia

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Berechnung des Erasmus+ Zuschusses
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 Zuschusshöhe wird auf den Tag genau berechnet
 80% am Beginn des Auslandsaufenthalts, 20% nach Beendigung und
      Einreichung aller Unterlagen beim OeAD
 Endgültige Berechnung erfolgt anhand der Aufenthaltsbestätigung, die
      von Ihrer Gastuniversität unterschrieben werden muss (frühestens 7 Tage
      vor Abreise oder später – jedenfalls VOR Ort) und die Sie nach Ende des
      Aufenthalts im Original an den OeAD schicken (+in MO hochladen +
      Studienservices in Kopie schicken).
 Tipp: Geben Sie in MO einen großzügigen Zeitraum an, da eine
      Verlängerung für ein paar Tage oder Wochen u.U. nicht möglich bzw.
      mühsam ist. Im schlimmsten Fall zahlen Sie den Betrag, den Sie zu viel
      erhalten haben, aliquot zurück.

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Studienbeihilfenbezieher*innen
    (zusätzl.):                                                       Universität für Bodenkultur Wien

  Antrag auf Beihilfe für ein Auslandsstudium (zusätzl. zu regul. Studienbeihilfe)
 https://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-ausland/auslandsbeihilfe/
      Ab diesem Studienjahr NEU: Erasmus-Zuschuss + Auslandsstudienbeihilfe
  Antrag von Studiendekanin (gemeinsam mit Äquivalenzliste in
       Studienservices zur Unterschrift abgeben) unterschreiben lassen
  Kopie des Bescheids über Beihilfe für ein Auslandsstudium bitte an den OeAD
      (Erasmus-Referat Wien) schicken – bis spätestens 2 Wochen vor Ende des
      Erasmus+ Aufenthalts, besser früher, d.h. sobald Sie ihn erhalten haben!
  Informationspflicht: Wenn sich Ihr Status ändert, bitte SOFORT OeAD
      (erasmus-wien@oead.at), Stipendienstelle und ZIB informieren.

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Sonstige Zuschüsse und Stipendien
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www.grants.at
http://www.scholarshipportal.com/
Bestätigung über Nominierung in MO

Stipendien der Bundesländer:
 TOP-Stipendien der NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB)
 Auslandsstipendium der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
 Auslandsstudienbeihilfen des Landes Steiermark
 Stipendien der Tiroler Landesregierung
 Vorarlberg-Stipendium zur Förderung von Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland
Länderspezifische Stipendien (Bsp.)
 Semester- und Jahresstipendien des Spanischen Außenministeriums
 Stipendien im Rahmen des Kulturabkommens mit Italien

ACHTUNG: Erasmus+ Stipendium darf NICHT gleichzeitig bezogen werden mit:
 Auslandsstipendien, die vom BMWFW, BMBF (Bundesstellen) direkt finanziert werden
 Andere Zuschüsse aus Mitteln der EU (z.B. für ein Joint Master Studium, etc.)
 Bitte bei entsprechender Stipendienstelle klären!

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Nächste Schritte / 2 Datenbanken
    (Mobility Online und Students Online)
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   Weitere Schritte stehen in MO (mit wenigen Ausnahmen, z.B. OLS)
   ZIB überspielt tlw. Daten von MO in Students Online (= OeAD
       Datenbank, notwendig für die Stipendienauszahlung)
              Auslandsaufenthalt im WS + WS/SS: Überspielung Daten Juni/Juli
              Auslandsaufenthalt im SS: Überspielung Daten Nov./Dez.
   Nominierung beim OeAD in Students Online (für Erasmus+ Vertrag)
   Registrierungscode für Students Online per Mail, eigene
       Datenvervollständigung! U.a. IBAN (d.h. EU-Konto)
   Zuerkennung Stipendium durch OeAD
   ERASMUS+ Vertrag, 2x ausdrucken + unterschreiben, per Post an
       OeAD

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OLS – Online Linguistic Support
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     Sprachliche Unterstützung durch EU
     2 verpflichtende Sprach-Assessments (Art „Sprachtest“), 1. vor Antritt
        des Aufenthalts und 2. zu Ende des Aufenthalts für folgende Sprachen:
        (Dt.), Engl. Franz., Ital., Span., Niederländ. (Info per Mail)

     Wenn Resultat von 1. Assessment unter Level B2 (d.h. A1-B1) –
        Möglichkeit eines freiwilligen OLS-Online Sprachkurses

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Noch ein paar Hinweise …
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     Erasmus+ Studienaufenthalt: min. 3 volle Monate, min. 3 ECTS/Monat (besser
        mehr!)
     BOKU Empfehlung: 25-30 ECTS pro Semester
     Erasmus+ Stipendium pro Studienzyklus für max. 12 Monate möglich, d.h. 12
        Monate im Bachelor, 12 Monate im Master, 12 Monate im PhD. Kombination mit
        Praktikum möglich; z.B.:
              7 Monate Studienaufenthalt und 5 Monate Praktikumsaufenthalt
              12 Monate Studienaufenthalt oder 12 Monate Praktikumsaufenthalt
     Zu Ende des Aufenthalts auszufüllen: Online-Bericht für die EU (EU Online
        Survey) und zweites OLS Language Assessment (Links per Mail), ansonsten
        muss evtl. Erasmus+ Zuschuss zurückgezahlt werden.
     Verpflichtender Erfahrungsbericht für die BOKU
     Weitere Infos: http://www.boku.ac.at/int-out-e.html „Ablauf des Aufenthalts“

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Verlängerungsantrag
                                                              Universität für Bodenkultur Wien

      Verlängerung muss direkt anschließen, min. 14 Tage
      Gesamtaufenthalt nicht länger als 12 Monate, sofern auf aktuellem
         Studienniveau noch kein voriges Erasmus+ Stipendium (für Studium
         un Praktikum gemeinsam gerechnet) bezogen wurde.
      Verlängerungsantrag über Mobility Online
      Verlängerung muss von Gastuni und BOKU genehmigt werden
      Verlängerung wird in Mobility Online und Students Online angelegt
      Zusatzvereinbarung ist zu unterschreiben
      Max. bis 30. September des Folgejahres (Ferienzeit beachten!)

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Internationale Masterprogramme:
 Kurse an der Partneruniversität
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SIFC, EnvEuro, EUR-Organic, NARMEE
Administrative Koordinatorin: Ulrike Piringer
Infos zu ICP steht auf jeweiliger Programmwebsite: My courses-Individual Course Plan

SIFC: https://www.safetyinthefoodchain.com/en/91939
     Learning Agreement (LA) mit Fachkoordinator*in

EnvEuro: https://enveuro.eu/master-programme-structure-and-courses/specialisations_and_courses/
(noch nicht vollständig aktualisiert – Änderungen noch möglich)
      ICP + LA zuerst mit Tutorin + Ulrike Piringer > dann zu Fachkoordinator*in (bis 1.6.)

EUR-Organic: https://www.eur-organic.eu/en/79317
     ICP + LA zuerst mit Ulrike Piringer > dann zu Fachkoordinator*in (bis 1.6.)

NARMEE: http://www.boku.ac.at/int-master-narmee-toculs.html
    ICP + LA + Master Thesis topic + supervisor mit Ulrike Piringer > dann LA mit
     Fachkoordinator*in (bis 30.6.)
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Internationale Masterprogramme:
 Kurse an der Partneruni
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Horticultural Sciences (HS), Danube AgriFood Master (DAFM), International
Master is Soils and Global Change (IMSOGLO)
Adm. Kontakt: Gudrun Reisinger

Limnology and Wetland Mgt. (LWM), Animal Breeding and Genetics (ABG),
European Forestry (EF), NAWARO, Weinbau – Önologie und Weinwirtsch.
(WÖW)
Adm. Kontakt: Katrin Hasenhündl

     Curriculum (BOKU)
     ICP + Learning Agreement mit Programmkoordinator*in rechtzeitig klären

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Erasmus+ Praktikum
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        Ähnliche Voraussetzungen wie bei Studierenaufenhalt
        Min. 2 absolvierte BOKU Semester
        Dauer: 2 – 12 Monate
        Studienrelevant!!!
        Zuschuss: 460 oder 560 Euro/Monat (je nach Zielland)
        max. insges. 12 Monate pro Studienzyklus (Studienniveau), allerdings
         unter Berücksichtigung von vorherigen Erasmus-Aufenthalten (inkl.
         Studienaufenthalten)
        Anträge laufend
        Bewerbung über Mobility Online bis 2 Monate vor Antritt
        Weitere Infos inkl. Bewerbungsunterlagen: http://www.boku.ac.at/int-out-
         ep.html
        Kontakt: Gudrun Reisinger

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Mögliche „soziale“ Vorbereitung
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 www.boku.ac.at/int-out-e-prepare.html
 Facebook BOKU Exchange Gruppe

 Stammtisch für internationale Studierende Di, 20:00
 Buddy www.boku.ac.at/int-out-buddies.html
 Tandem www.boku.ac.at/int-languages-tandem.html

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Erasmus+ Kontakt
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        N.N.
        BOKU-International Relations
        Peter-Jordan-Straße 82a, 1190 Wien
        Tel: 01/47654-32002
        Mail: erasmus@boku.ac.at
        -------------------------------------------------------------------------------------

        NARMEE, EnvEuro, EUR-Organic: ulrike.piringer@boku.ac.at
        SIFC (academic matters): matthias.schreiner@boku.ac.at
        LWM, ABG, EF, NAWARO, WÖW: katrin.hasenhündl@boku.ac.at
        Praktika, HS, DAFM: gudrun.reisinger@boku.ac.at

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