Umsetzung von Energieaudits nach DIN EN 16247- welche Unternehmen müssen was, wann und wie machen-econius ...

Die Seite wird erstellt Georg-Thomas Eberhardt
 
WEITER LESEN
Umsetzung von Energieaudits nach DIN EN 16247- welche Unternehmen müssen was, wann und wie machen-econius ...
Umsetzung von Energieaudits
                        nach DIN EN 16247

      --- welche Unternehmen müssen was, wann und wie machen ---

                                  Dr. Hartmut Klein, econius GmbH

Energieaudits nach DIN EN 16247                  © econius GmbH   (www.econius.de)   Folie 1
Umsetzung von Energieaudits nach DIN EN 16247- welche Unternehmen müssen was, wann und wie machen-econius ...
econius GmbH

unabhängiges Ingenieurbüro für Energie- und Umweltdienstleistungen

 Ingenieurleistungen                Emissionshandel                  Messtechnischer-Service
                                                                       & Standort-Analysen

   Schulungen &                        BImschG                          Energiemanagement
    Workshops                        & PRTR & IED                          Energieaudits

  Energieaudits nach DIN EN 16247            © econius GmbH   (www.econius.de)              Folie 2
Umsetzung von Energieaudits nach DIN EN 16247- welche Unternehmen müssen was, wann und wie machen-econius ...
econius GmbH

              Ingenieurleistungen

               ̵   Optimierung von Prozessen und Anlagen

               ̵   Schwachstellen Analysen

               ̵   Konzeptionelle Planungen

               ̵   Überwachungsleistungen im Errichtungsprozess

               ̵   Stetige Betreuung von Industriebetrieben

               ̵   Wirtschaftlichkeitsvergleiche und CO2-Bilanzen

               ̵   Berichte, Studien, Kataster

Energieaudits nach DIN EN 16247                  © econius GmbH   (www.econius.de)   Folie 3
Umsetzung von Energieaudits nach DIN EN 16247- welche Unternehmen müssen was, wann und wie machen-econius ...
econius GmbH

                Messtechnischer-Service
                 durch Messung Klarheit schaffen

̵     Leistungsmessungen Kälte, Druckluft, Dampf,…

̵     Strömungsmessungen mit Ultraschall, Staudruck
      und thermischen Anemometern

̵     über 60 mobile Stromzähler zur gleichzeitigen
      Aufnahme synchroner Lastganglinien ganzer Werke

̵     Durchführung komplexer Messungen zur Bewertung
      von verfahrenstechnischen Anlagen

̵     Messung von Rauchgasströmen bis 1000°C

̵     transparente Auswertungen und Dokumentationen

̵     DIN EN 16247 (Lastprofile, Energieflüsse, etc.)

̵     …

    EFA-NRW 14.04.2015                © econius GmbH   (www.econius.de)   Folie 4
Umsetzung von Energieaudits nach DIN EN 16247- welche Unternehmen müssen was, wann und wie machen-econius ...
econius GmbH

              Schulungen & Workshops
                              Hilfe zur Selbsthilfe

Kunden:
   ̵   Bildungsträger, öffentliche Organisationen
   ̵   Energieversorger, Stadtwerke
   ̵   Unternehmen

Themen:
   ̵   Mitarbeiterqualifikation - Energieeffizienz
   ̵   Energiemanagement in der Industrie
   ̵   Schulungen zu speziellen Techniken
   ̵   Schulungen zu Umwelthemen
   ̵   Workshops in Netzwerken

Energieaudits nach DIN EN 16247                       © econius GmbH   (www.econius.de)   Folie 5
econius GmbH

                  Energiemanagement
                  ISO 50001,          SpaEfV, DIN EN 16247

̵      Aufbau und Betreuung von Energiemanagementsystemen

̵      Durchführung interner Audits nach DIN EN ISO 50001

̵      Durchführung Energieaudits nach DIN 16247-1

̵      Betreuung des Nachweisverfahrens nach SpaEfV

̵      Planung einfacher und angemessener Messsysteme

̵      Erstellung und Begleitung von Aktionsplänen

    Energieaudits nach DIN EN 16247                © econius GmbH   (www.econius.de)   Folie 6
econius GmbH

                  BImschG , PRTR u. IED
                  von der Vergangenheit
                                  bis zur Gegenwart

̵      Genehmigungsverfahren für Anlagen nach 4. BImschV

̵      Anpassung der Genehmigungssituation an den Betrieb

̵      Begleitung im IED-Verfahren

̵      Bewertungs- und Berichtspflichten nach PRTR

̵      Emissionsberichte nach 11. BImSchV

̵      …

    Energieaudits nach DIN EN 16247        © econius GmbH   (www.econius.de)   Folie 7
econius GmbH

                  Emissionshandel
                      rechtskonform die Anforderungen erfüllen

̵     Dienstleister für sämtliche administrativen Prozesse

̵     Datenerhebungsverfahren nach DEV2020

̵     Antrags- und Zuteilungsverfahren nach ZuG2020

̵     Monitoringverfahren und Überwachungspläne

̵     Emissionsberichte nach §5 TEHG

̵     Beschaffungs- und Abgabemanagement

̵     Bewertungen von Verfahren, Prozessen, Rohstoffen

    Energieaudits nach DIN EN 16247               © econius GmbH   (www.econius.de)   Folie 8
Umsetzung von Energieaudits
                        nach DIN EN 16247

    wichtige Hinweise zum Vortragsinhalt:

    Alle im Rahmen dieses Vortrages dargestellten Sachverhalte stellen Interpretationen der
    econius GmbH dar, für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen wird.

    Maßgebend bleiben die gültigen Rechtsvorschriften sowie die zugehörigen Merkblätter
    und Hinweise der zuständigen Behörden (z.B. BAFA).

Energieaudits nach DIN EN 16247                   © econius GmbH   (www.econius.de)           Folie 9
siehe auch:

    Energieaudits nach DIN EN 16247   © econius GmbH   (www.econius.de)   Folie 10
EDL-G Betroffenheit

Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN 16247-1:
 Unternehmen, die keine KMU sind.
                              1)                         2)
                                                                                                                                           §1 Nr.4 EDL-G
                                                                                                                                           §8 (1) EDL-G1

Ausnahmen:
 Unternehmen, die bereits nach dem 4. Dez. 2012 ein Audit durchgeführt haben.                                                             §8 (2) EDL-G

 Unternehmen, die nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziert sind.                                                                      §8 (3) EDL-G
      (mindestens 90% des Energieverbrauchs des Gesamtunternehmens muss im Anwendungsbereich sein)                                         3.2 BAFA-MB

 Unternehmen, die mit der Einführung eines EnMS nach 50001 oder mit EMAS                                                                  §8c (6) EDL-G
      bis zum 5. Dez. 2015 begonnen haben und dieses System in 2016 zertifizieren lassen.

 Unternehmen, die überwiegend hoheitliche Tätigkeiten wahrnehmen.                                                                         2.2 BAFA-MB
      (Abfall- und Abwasserbeseitigung, Klärwerke, Ämter, Gerichte, Universitäten, JVAs, …..)

 1)    Einheiten (juristische Personen, auch Einpersonen-Betriebe ), die eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht nur gelegentlich ausüben .
       Eine Gewinnerzielungsabsicht ist dabei kein Entscheidungskriterium.

 2)    Gem. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003, 2003/361/EG (ABl. L124 vom 20.05.2003, S.36)

      Energieaudits nach DIN EN 16247                                                     © econius GmbH             (www.econius.de)                Folie 11
Nicht-KMU Betrieb, wenn:

 Mitarbeiterzahl ≥ 250              (Vollzeitäquivalente)

 Mitarbeiterzahl ≤ 250 aber Jahresumsatz > 50 Mio. EUR und Jahresbilanzsumme > 43 Mio. EUR

 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte von öffentl. Stellen oder Körperschaften des
  öffentlichen Rechts kontrolliert werden. (Ausnahme: Autonome Gebietskörperschaft < 10 Mio. EUR
  Jahreshaushalt und weniger als 5000 Einwohner.)

 ein Unternehmen kein eigenständiges Unternehmen im Sinne 2003/361/EG ist
  und die zusätzlich zu berücksichtigenden Anteile zu einer Schwellenwertüberschreitung führen.
   Auch außereuropäische Unternehmensteile (Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen) sind zu berücksichtigen.

 ….

 Hinweise:      Ein verbundenes Unternehmen kann auch daraus entstehen, das eine natürliche Person oder
                eine Gruppe natürlicher Personen beherrschenden Einfluss auf mehrere Unternehmen haben,
                die in gleichen oder benachbarten Märkten tätig sind.

                Weitere Erläuterungen zur KMU-Bilanzierung und -Abgrenzung enthält das BAFA-Merkblatt
                sowie im Leitfaden „ sme_user_guide_de.pdf “ der Europäischen Kommission.

   Energieaudits nach DIN EN 16247                            © econius GmbH    (www.econius.de)                 Folie 12
Berechnung der Mitarbeiter:

 Mitarbeiterzahl = Summe der Vollzeitäquivalente bezogen auf das volle Bezugsjahr           (oft 2014)

 Teilzeit-Mitarbeiter werden auf Vollzeitäquivalente umgerechnet.

 Mitarbeiter, die nicht das volle Jahr gearbeitet haben, werden auf Vollzeitäquivalente umgerechnet.

 Leiharbeiter werden wie eigene Mitarbeiter bewertet.

 Eigentümer und Teilhaber, die regelmäßige Tätigkeiten im Unternehmen ausführen, werden mitgerechnet.

 Nicht mitgerechnet werden:             ̵   Personen in Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub

                                         ̵   Auszubildende

                                     ̵       Personen in beruflicher Ausbildung mit Berufsausbildungsvertrag

   Energieaudits nach DIN EN 16247                       © econius GmbH   (www.econius.de)                Folie 13
Stichtage:

 Energieaudits müssen durchgeführt sein bis zum:                          5. Dezember 2015
   (18 Monate Übergangsfrist bei Neugründung oder Wechsel in Nicht-KMU-Status ab Eintreten des Ereignisses)

 Bei gewählter Option: Einführung ISO 50001 ist bis 5. Dezember 2015 Normpunkt 4.4.3.a zu erfüllen
  und eine Verpflichtungserklärung der Geschäftsführung über die vorgesehene Einführung zu erstellen.

 Bei gewählter Option: Einführung EMAS sind bis 5. Dez. 2015 tabellarisch zu ermitteln: Eingesetzte
  Energieträger, Energieströme, wichtige Energiekenngrößen prozentual und absolut und Energiekosten.
  Des Weiteren ist und eine Verpflichtungserklärung der Geschäftsführung über die Einführung zu erstellen.

 Die Anforderung von vorstehenden Nachweisen erfolgt durch die Behörde im Rahmen stichprobenartiger
  Überprüfung. Die Stichprobengröße soll in den 4 Jahren etwa 20% der „EDL-G-Unternehmen“ betragen.

 Zur Bewertung KMU-Kriterien ist für die erste EDL-G-Verpflichtungsperiode der 31.12.2014 als Stichtag
  festgelegt. Es ist somit für die Bewertung das Geschäftsjahr heranzuziehen, welches in/mit 2014 endet.

 Um einen KMU-Status zu verlieren oder zu erlangen, müssen die entsprechenden Bedingungen in zwei
  aufeinanderfolgenden Jahren erfüllt sein.

   Energieaudits nach DIN EN 16247                                    © econius GmbH       (www.econius.de)   Folie 14
Aufwand und Bußgelder:

 Kosten Energieaudit je Standort (abgeschätzt):              3.000,- EUR/a        zzgl. 40 Personalstunden/a

 Kosten EnMS 50001 je Standort (abgeschätzt):               20.000,- EUR/a       zzgl. 150 Personalstunden/a

 Bußgeld bei fehlendem oder mangelhaftem Audit:             bis zu 50.000,- EUR

 Verbleibende Zeit für die wirtschaftlichere Variante:      7 Monate    (Stand: 27.04.2015)

   Energieaudits nach DIN EN 16247                   © econius GmbH   (www.econius.de)                 Folie 15
Audits und Auditoren:

Managementsysteme            (z.B.: ISO 50001, ISO 14001, ISO 9001, EMAS,…..):

Audit:        (Systemaudit) Überprüfung der Übereinstimmung des Systems mit der Norm.

              - jährlich durch „internen Auditor“ im „internen Audit“

              - jährlich durch „externen Auditor“ im „externen Audit“      (Zert.-Audit, Überwachungs-Audit, Re-Zert.-Audit)

              Externer Auditor wird von akkreditierter Zertifizierungsstelle (SVOs) anerkannt.

Energieaudit nach DIN EN 16247-1:
Audit:        (Energieaudit) Systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des
              Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation
              mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu
              identifizieren und über diese zu berichten.

              Es ist ein Auditbericht von einem geeigneten Energieexperten (Energieauditor) zu erstellen.

   Energieaudits nach DIN EN 16247                      © econius GmbH   (www.econius.de)                          Folie 16
Energieauditor-Anerkennung

wichtiger Hinweis:
  Das Energieaudit kann von externen oder auch von unternehmensinternen Personen
  durchgeführt werden, sofern sie die Voraussetzungen nach §8b EDL-G erfüllen!

Voraussetzung §8b EDL-G                  (Prüfung durch BAFA bei Registrierung oder alternativ später!)

   ̵   Ausbildung in einschlägiger Fachrichtung:         Hochschul- oder Fachhochschulstudium
                                                         staatlich geprüfter Techniker / Technikerin
                                                         Meisterabschluss
                                                         gleichwertiger Weiterbildungsabschluss

   ̵   3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit, in der praxisbezogene Kenntnisse
       in der betrieblichen Energieberatung erworben wurden.

Registrierung
   ̵   online-Antrag über www.Bafa.de

   ̵   bei Anerkennung erfolgt eine entsprechende Mitteilung durch die BAFA
       und, sofern beantragt, eine Veröffentlichung in der BAFA-Liste.

  Energieaudits nach DIN EN 16247                    © econius GmbH   (www.econius.de)                  Folie 17
Energieauditor-Anerkennung
siehe auch:

     Energieaudits nach DIN EN 16247   © econius GmbH   (www.econius.de)   Folie 18
Unabhängigkeit des Energieauditors

Der Energieauditor:

     muss seine Arbeit unabhängig durchführen.

     darf keine Provisionen oder sonstige geldwerten Vorteile von einem Unternehmen erhalten,
      das Produkte herstellt oder vertreibt oder Anlagen errichtet oder vermietet, die bei der
      Energiesparinvestition im auditierten Unternehmen verwendet werden.

     darf nicht gleichzeitig Produkte vertreiben, die bei Energiesparinvestitionen im auditierten
      Unternehmen verwendet werden.

Der betriebseigene Energieauditor:

     muss seine Arbeit weisungsunabhängig durchführen
      und direkt an die Geschäftsführung berichten können.

     darf nicht unmittelbar an einer Tätigkeit beteiligt sein, die auditiert wird.

     Energiebeauftragte und Energiemanager eines Unternehmens dürfen Audits
      durchführen, sofern Sie §8b EDL-G erfüllen.

   Energieaudits nach DIN EN 16247                  © econius GmbH   (www.econius.de)        Folie 19
Listen und Experten:

 kfw-beraterboerse                             -   Berater - Energieberatung Mittelstand (KfW)          Programm: Energieberatung
    (www.kfw-beraterboerse.de)                  -   Berater - KfW-Runde-Tische                           Mittelstand ist bei der KfW
                                                -   Berater - Gründercoaching                            ausgelaufen.
                                                -   Berater - Turn Around Beratung                       Ab 01.01.15 ist die BAFA zuständig.
Kreditanstalt für Wiederaufbau

 dena                                          -   Berater - Energieberatung Mittelstand (BAFA)         Programm: Energieberatung
    (www.energie-effizienz-experten.de)         -   Berater - Vor-Ort-Beratung (BAFA)                    Mittelstand ab 01.01.2015.
                                                -   Berater - Energieeffizient Bauen u. Sanieren (KfW)
                                                -   KfW Effizienzhaus Denkmal
Deutsche Energie-Agentur

 BfEE – Anbieterliste (BAFA)                   -   Anbieter Energiedienstleistungen
    (www.bfee-online.de)                            nach §7(1) EDL-G, und §7(2) EDL-G
                                                -   Energieeffizienzmaßnahmen-Anbieter
                                                -   Energieaudits-Anbieter
Bundesstelle für Energieeffizienz               -   …..

 BAFA – Energieauditorenliste                  -   Liste der zugelassenen Energieauditoren              Liste noch nicht veröffentlicht.
    (www.bafa.de)                                   für Energieaudits gemäß §8b EDL-G
                                                                                                         Maßgebliche Liste für den
                                                                                                         Kompetenznachweis.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

       Energieaudits nach DIN EN 16247                                     © econius GmbH      (www.econius.de)                      Folie 20
Spezielle Regelungen für komplexe Unternehmen

  Jede selbständige Unternehmenseinheit muss ein eigenes Audit durchführen.
      Ausnahme:            Bei verbundenen Unternehmen auf gleichem Standort ist ein Standortaudit möglich.
                           Mindestens 90% des Standortverbrauches muss vom Audit erfasst werden.

  Das Energieaudit kann sich auf die in Deutschland befindlichen Unternehmensteile, Anlagen,
   Standorte, Prozesse, Einrichtungen und Transporte beschränken.

  Unternehmen mit mehreren gleichartigen Standorten (Tätigkeiten) können Cluster gleicher
   Standorttypen bilden und das Multi-Site-Verfahren anwenden.
       In jedem Cluster sind mindestens eine Anzahl an Standorten näher zu untersuchen, die der auf die nächste Ganzzahl
       aufgerundeten Quadratwurzel der Standortanzahl im Cluster entspricht. Mindestens 25% der
       der zu prüfenden Standorte muss dabei nach dem Zufallsverfahren ausgewählt werden.

  Bei Unternehmen mit vielen gleichen Abnahmestellen mit geringem Energieverbrauch, an
   denen keine Mitarbeiter beschäftigt sind (Straßenlaternen, Pumpwerke, etc.), müssen nur eine
   Auswahl repräsentativer Abnahmestellen im Außeneinsatz geprüft werden.

  Verbundene Unternehmen können bei Wiederholungsaudits im Gruppenverbund die zu prüfenden
   Einzelunternehmen auf eine Untergruppe beschränken, die zusammen mindestens 90% des
   Energieverbrauchs des Gruppenverbundes auf sich vereinigt. Ggf. zusätzlich Multi-Site-Verfahren.

 Energieaudits nach DIN EN 16247                              © econius GmbH     (www.econius.de)                     Folie 21
Spezielle Regelungen für Fahrzeuge u. Transporte

 Bei Unternehmen mit vielen vergleichbaren Fahrzeugen kann der Außeneinsatz auf die Prüfung
  einer Auswahl repräsentativer Fahrzeuge eingegrenzt werden.

 Im Transportbereich (Straße, Schiff, Schiene, Flugzeug,..) ist nur der Energieverbrauch zu
  berücksichtigen, der dem Geschäftszweck des Unternehmens dient.

 Grenzüberschreitender Verkehr ist dann zu berücksichtigen, wenn dieser in Deutschland
  beginnt oder endet.

  es kann ausgenommen werden:

         ̵   Kraftstoffe für Bahn- und Flug-Transporte von Mitarbeitern, mit Transportmitteln,
             die das Unternehmen nicht betreibt.

         ̵   Kraftstoffe für Dienstwagen, die von Mitarbeitern auch privat genutzt werden.

         ̵   Kraftstoffverbrauch beauftragter Speditionen.

   Energieaudits nach DIN EN 16247                     © econius GmbH   (www.econius.de)         Folie 22
Spezielle Regelungen für Gebäude

  Grundsätzlich sind sämtliche Energieverbräuche des Gebäudes zu berücksichtigen.

  Eigentumsrechtliche Sachverhalte sind zu berücksichtigen. Insbesondere braucht die Gebäudehülle
   nur dann untersucht werden, wenn diese im Eigentum des Unternehmens steht.

  Auch Standorte, an denen vorübergehend oder längerfristig keine Mitarbeiter beschäftigt sind,
   sind in das Audit einzubeziehen.

  Auf eine Überprüfung (Auditierung) der Gebäudehülle kann verzichtet werden, wenn für das
   Gebäude ein gültiger Energieausweis nach EnEV vorliegt. Die technische Gebäudeausrüstung
   (TGA) und die Nutzung bleiben dennoch Gegenstand des Audits.

  Baudenkmäler gemäß §16(5) EnEV können aus dem Audit ausgeklammert werden.

 Energieaudits nach DIN EN 16247               © econius GmbH   (www.econius.de)           Folie 23
nicht zu berücksichtigende Energieverbräuche

 Energieverbräuche, welche vom Unternehmen an Dritte weitergeliefert werden.

 Energieverbräuche außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

 Energieverbräuche von Home-Office-Arbeitsplätzen.

 Energieverbräuche von Standorten, die vorübergehend eingerichtet werden, um spezif.
  Arbeiten o. Dienstleistungen über einen begrenzten Zeitraum zu erbringen (Baustellen).

 Energieverbräuche internat. Transporte mit Start und Ziel außerhalb Deutschlands.

   Energieaudits nach DIN EN 16247          © econius GmbH   (www.econius.de)     Folie 24
weitere wichtige Sachverhalte

 Das Energieaudit muss mindestens die Bereiche einer näheren Betrachtung unterziehen, die
  zusammen 90% des Gesamtenergieverbrauchs auf sich vereinigen.

 §8a (1) Nr. 2 fordert die Einbindung von gemessenen Daten und Lastprofilen.
   Ausnahmen:               Bei nicht kontinuierlichen Verbrauchern, die nur mit erheblichem Aufwand
                             gemessen werden können, sind gemäß BAFA-Merkblatt nachvollziehbare
                             Hochrechnungen auf Basis anderer vorhandener Messdaten und Lastgänge
                             ggf. unter Einbeziehung temporärer Messungen zulässig.

                            Bei Beleuchtungen und Bürogeräten können Schätzungen auf Basis
                             nachvollziehbarer Methoden vorgenommen werden.

 §8a (1) Nr. 3 fordert eine eingehende Prüfung von Energieverbrauchsprofilen

 §8a (1) Nr. 4 fordert (nach Möglichkeit) Lebenszyklusanalysen

 §8a (1) Nr. 5 fordert eine Auditqualität, die ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz
  und der wichtigsten Verbesserungspotenziale darstellt.

 §8a (2) fordert eine Audit-Archivunterlage, die eine spätere Rückverfolgung der
  Auditleistungen und eine spätere Daten-Analyse bzw. -Nutzung ermöglicht.

  Energieaudits nach DIN EN 16247                       © econius GmbH   (www.econius.de)           Folie 25
Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Aufgabe:              Systematische Inspektion und Analyse von Energieeinsatz u. Energieverbrauch

Ziel:                 Identifizierung v. Energieflüssen u. Potenzialen f. Energieeffizienzverbesserungen.

Anforderungen: - angemessen                      (Anwendungsbereich / Ziele/ Gründlichkeit)

                      - vollständig              (um das Auditobjekt zu definieren/abzubilden)

                      - repräsentativ            (Daten/Aussagen müssen zuverlässig u. relevant sein)

                      - rückverfolgbar           (Ursprung und Verarbeitung der Daten)

                      - zweckdienlich            (Wirtschaftlichkeitsbewertung/Umsetzungsentscheidung)

                      - verifizierbar            (Kontrolle, Überwachung der Effizienzverbesserung)

Nachweis:              Auditbericht, in dem die normgerechte Umsetzung des gesamten Verfahrens
                       dokumentiert ist und der eine auf Basis von Kriterien festgelegte Rangliste von
                       bewerteten Verbesserungsmaßnahmen enthält.

    Energieaudits nach DIN EN 16247                   © econius GmbH   (www.econius.de)               Folie 26
Elemente des Energieaudits (DIN EN 16247-1)

   Übersicht - Kapitel 5 der Norm

                5.1 Einleitender Kontakt

                5.2 Auftaktbesprechung

                5.3 Datenerfassung

                5.4 Außeneinsatz

                5.5 Analyse

                5.6 Bericht

                5.7 Abschlussbesprechung

 Energieaudits nach DIN EN 16247           © econius GmbH   (www.econius.de)   Folie 27
Elemente des Energieaudits (DIN EN 16247-1)

5.1 Einleitender Kontakt
 a) Vereinbarungen über Rahmenbedingungen:
        ̵   Ziele und Erwartungen an das Audit

        ̵   Anwendungsbereich und Grenzen

        ̵   Durchführungszeitraum

        ̵   Kriterien, an denen die Energieeffizienzmaßnahmen gemessen werden sollen

        ̵   erforderliche Unterstützungsleistungen durch das Unternehmen

        ̵   ggf. erforderliche Messungen und Begehungen

        ̵   …

 b) Der Auditor muss u.a. erfragen:
        ̵   Hintergründe zum Audit, gesetzliche oder andere Randbedingungen, geplante Änderungen
        ̵   vorhandene Managementsysteme und strategische Programme
        ̵   bereits vorhandene Untersuchungen, Ideen und Meinungen zur Energieeffizienz
        ̵   …..

 c) Der Auditor muss u.a. informieren über:
        ̵   spezielle Einrichtungen und Ausrüstungen, die für das Audit erforderlich sind

  Energieaudits nach DIN EN 16247                          © econius GmbH    (www.econius.de)      Folie 28
Elemente des Energieaudits (DIN EN 16247-1)

5.2 Auftaktbesprechung

 a) Der Auditor muss das Unternehmen auffordern:
        ̵   eine Person als Auditverantwortlichen zu benennen

        ̵   eine Person als Ansprechpartner f. d. Auditor zu benennen

        ̵   betroffene Kreise/Personen informieren

        ̵   Zusammenarbeit mit betroffenen Kreisen/Personen sicherstellen

        ̵   ggf. erforderliche Messungen und Begehungen

        ̵   ihn über unübliche/besondere Aktivitäten während der Auditzeit zu informieren

 b) Der Auditor muss Vereinbarungen treffen über:
        ̵   Begehungen, Zugänge, Sicherheitsregeln, Datenschutz, …

        ̵   zu liefernde Daten und Betriebsmittel

        ̵   Geheimhaltungsvereinbarungen

        ̵   Terminplan für Begehungen

        ̵   Anforderungen an spezielle Messungen und Vorgehensweisen für die Installation

  Energieaudits nach DIN EN 16247                     © econius GmbH    (www.econius.de)    Folie 29
Elemente des Energieaudits (DIN EN 16247-1)

5.3 Datenerfassung

̵   Liste der energieverbrauchenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen

̵   charakteristische Merkmale einschließlich Anpassungsfaktoren (Einflussfaktoren)

̵   Historische Daten (Energieverbrauch, Anpassungsfaktoren, Messdaten, Zählerprotokolle, etc.)

̵   betriebliche Entwicklungen und Ereignisse in der Vergangenheit mit Energierelevanz

̵   Konstruktions-, Betriebs- und Wartungsdokumente

̵   vorherige Energieaudits, Berichte zu Energieberatungen, vorh. Optimierungskonzepte, …

̵   Unternehmensparameter und Energietarife für Wirtschaftlichkeitsberechnungen

̵   andere relevante Wirtschaftsdaten (z.B. historische Produktionsleistungen und Änderungen)

̵   Zustand des Energiemanagements

     Energieaudits nach DIN EN 16247                   © econius GmbH   (www.econius.de)          Folie 30
Elemente des Energieaudits (DIN EN 16247-1)

5.4 Außeneinsatz

Der Auditor muss

̵   die Objekte inspizieren.

̵   den Energieeinsatz sach- und fachgerecht beurteilen.

̵   Arbeitsabläufe, Nutzerverhalten und ihren Einfluss auf die Energieeffizienz verstehen.

̵   erste Verbesserungsvorschläge generieren.

̵   Bereiche und Prozesse ermitteln, für die zusätzliche Daten benötigt werden.

̵   gewährleisten, dass die Messungen und Feststellungen verlässlich und repräsentativ sind.

̵   das Unternehmen umgehend informieren, wenn Schwierigkeiten beim Außeneinsatz auftreten.

̵   das Unternehmen auffordern, im Bedarfsfall kompetente u. befugte Begleitpersonen zu stellen.

̵   das Unternehmen auffordern, Zugang zu erforderlichen Dokumentationen/Unterlagen zu gewähren.

     Energieaudits nach DIN EN 16247               © econius GmbH   (www.econius.de)         Folie 31
Elemente des Energieaudits (DIN EN 16247-1)

5.5 Analyse
̵   energiebezogene Leistung feststellen und als Referenz festlegen

̵   Energieverbrauchs-Aufschlüsselung und Lastganganalyse

̵   Anpassungsfaktoren und Energiekennzahlen

̵   Bewertung von Verbesserungsmöglichkeiten nach bestimmenden Kriterien

̵   Festlegung der Rangfolge der Verbesserungsmöglichkeiten auf Basis vereinbarter Kriterien

̵   ggf. Anforderung zusätzlicher Daten und Definition des Bedarfs weiterführender Analysen

̵   Zuverlässigkeit von Daten bewerten und Fehler/Abweichungen aufzeigen

̵   Berechnungsverfahren sind angemessen und transparent zu gestalten

̵   angewandte Methoden und Annahmen sind zu dokumentieren

̵   Qualitäts- und Belastbarkeits-Kontrollen der Analyseergebnisse sind durchzuführen

̵   gesetzliche oder sonstige Einschränkungen auf die Effizienzpotenziale sind zu berücksichtigen

     Energieaudits nach DIN EN 16247                  © econius GmbH   (www.econius.de)             Folie 32
Elemente des Energieaudits (DIN EN 16247-1)

5.6 Bericht

 Inhalte:

  a) Zusammenfassung
      (Rangfolge der Maßnahmen und Umsetzungsprogramm)

  b) Hintergrundinformationen
      (Objekte, Unternehmen, Auditor, Methodik, Normen, ...)

  c) Darstellung des durchgeführten Audits
      (allgemeines Vorgehen, Gründlichkeit, Messungen, Analysen, Kriterien, ...)

  d) Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz
      (Maßnahmen, Empfehlungen, Wirtschaftlichkeitsanalysen, getroffene Annahmen, Genauigkeiten, Sensitivitäten
       Zuschüsse und Beihilfen, mögliche Wechselwirkungen mit anderen Empfehlungen, Nachweisverfahren für den Erfolg,…)

  e) Schlussfolgerungen

  Energieaudits nach DIN EN 16247                                  © econius GmbH   (www.econius.de)                      Folie 33
Elemente des Energieaudits (DIN EN 16247-1)

5.7 Abschlussbesprechung

    ̵   Übergabe des Audit-Berichtes

    ̵   Präsentation der Ergebnisse

    ̵   Diskussion und Erklärung der Ergebnisse

  Energieaudits nach DIN EN 16247                 © econius GmbH   (www.econius.de)   Folie 34
Empfehlungen

 Energieaudit statt Einführung eines Managementsystems

 möglichst jetzt schon einen Energieauditor beauftragen               (interne oder externe Kraft)

 relevante Daten organisieren/zusammenstellen:
                ̵   Energierechnungen, Zählerprotokolle, Lastgangdaten, Kraftstoffstatistiken, …

                ̵   Maschinen- und Anlagenkataster, Motorenlisten, Liste der Feuerungen, ….

                ̵   Lastprofile/Lastgänge zu Verbrauchsbereichen messtechnisch erfassen

                ̵   Dokumentationen, Wartungs- und Instandhaltungspläne zu technischen Anlagen

                ̵   Standortübersichten, Lagepläne, Aufstellungspläne, Nutzungspläne,..

                ̵   Gebäudekataster, Gebäudepläne, Energieausweise, Genehmigungsunterlagen,….

                ̵   Fuhrparkdaten (Übersichten, Transport- und Kraftstoffstatistiken, …)

                ̵   Dokumentationen zu vorhandenen Effizienzanalysen und Optimierungsoptionen, ...

                ̵   ...

 Nach Abschluss des Audits die zugehörige Dokumentation auf Konformität mit EDL-G prüfen.

  Energieaudits nach DIN EN 16247                           © econius GmbH   (www.econius.de)         Folie 35
Vielen Dank für Ihre
                                  Aufmerksamkeit!

                                    econius GmbH
                                   unabhängiges Ingenieurbüro

            Bad Laasphe                                              Siegen
            Am Naßacker 11,                                          Birlenbacher Straße 14
            57334 Bad Laasphe                                        57078 Siegen
            Tel.: 02752 507850                                       Tel.: 0271 890 284 20
            Fax: 02752 507851                                        Fax: 0271 890 284 21

Energieaudits nach DIN EN 16247                    © econius GmbH   (www.econius.de)          Folie 36
Sie können auch lesen