Erfolgskontrolle 2020 GRS eMobility - gemäß 15 (3) Batteriegesetz www.grs-batterien.de - Faber Infrastructure
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www.grs-batterien.de Erfolgskontrolle 2020 GRS eMobility gemäß § 15 (3) Batteriegesetz
Erfolgskontrolle GRS eMobility 2020 Seite 2 Inhalt Vorbemerkung 3 Die GRS eMobility-Branchenlösung Batterien aus kleinen elektrischen Fahrzeugen wie E- Gemäß § 15 (3) BattG haben Vertreiber eine Berichts- 4 GRS eMobility 2020 in Zahlen Bikes, E-Scootern u. a. sind gemäß Batteriegesetz (BattG pflicht zur Rücknahme und Verwertung von Industriebat- 5 Hersteller § 2 Abs. 2) Industriebatterien. Hersteller und Importeure terien. Hersteller können zu diesem Zweck für mehrere 5 Rücknahmenetz dieser Batterien sind verpflichtet, Vertreibern und Be- Vertreiber gemeinsam eine Dokumentation beim Umwelt- 5 Sammelergebnisse handlungseinrichtungen eine zumutbare und kostenfreie bundesamt vorlegen. Rückgabemöglichkeit für Altbatterien anzubieten. Vertrei- Anhang ber wiederum müssen gebrauchte Batterien von Verbrau- Die vorliegende Erfolgskontrolle ist der gemeinsame Be- 7 Masse zurückgenommener Batterien chern kostenfrei zurücknehmen. richt für die Nutzer der GRS eMobility-Branchenlösung 8 Masse verwerteter Batterien über die Rücknahme und die umweltverträgliche Verwer- Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung GRS Batterien in tung von Industrie-Altbatterien aus kleinen elektrischen Zusammenarbeit mit dem Zweirad-Industrie-Verband e. V. Fahrzeugen im Jahr 2020. (ZIV) bereits 2010 eine Branchenlösung entwickelt, die die flächendeckende Rücknahme und Entsorgung der Alt- Ihr batterien gewährleistet. Als Nutzer der GRS eMobility-Lö- sung kommen Hersteller und Importeure ihren Pflichten gemäß BattG vollumfänglich nach. Zugleich können sie ihren Händlern und Servicestellen eine ebenso sichere wie komfortable Rücknahmelösung anbieten, von der auch die Verbraucher profitieren. Georgios Chryssos Geschäftsführer Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH Hamburg, im Mai 2021
Erfolgskontrolle GRS eMobility 2020 Seite 3 eMobility Die GRS eMobility-Branchenlösung Hersteller Hersteller von Industriebatterien für kleine elektrische Fahrzeuge beauftragen die GRS Servicegesellschaft mbH (GRS Service GmbH), dem Fahrradeinzelhandel sowie eigenen Servicestellen einen Abholservice für gebrauchte Batterien aus Elektrofahrrädern anzu- bieten. Auch freiwillige Rücknahmestellen, beispielsweise Kommunen, können als „Rücknahmestelle GRS eMobility“ das Angebot nutzen und erhalten eine Erstausstattung und Informationsmaterial zur sicheren Sammlung von Industriebatterien aus kleinen elektrischen Fahrzeugen. Endnutzer Verbraucher können ihre gebrauchten Akkus bequem und kostenfrei bei ihrem Händler zurückgeben. Nach Beauftragung durch die Rücknahmestellen veranlasst GRS Batterien die Abholung der gefüllten Sammelbehälter sowie die Sortierung und ordnungsgemäße Verwertung der gebrauchten Industriebatterien. Servicestellen Handel Wertstoffhöfe Sortierung und Recycling
Erfolgskontrolle GRS eMobility 2020 Seite 4 GRS eMobility 2020 in Zahlen Hersteller Rücknahmestellen Sammelmenge Verwertungsquote > 100 > 2.700 102 t 100 %
Erfolgskontrolle GRS eMobility 2020 Seite 5 Hersteller Rücknahmenetz Sammelergebnisse Über 100 Hersteller und Importeure von Industriebatte- Über 2.700 Vertreiber von E-Bikes und anderen elektri- Bedingt durch die Corona-Krise hat der seit Jahren anhal- rien für kleine elektrische Fahrzeuge, wie sie in E-Bikes, schen Kleinfahrzeugen haben sich als „Rücknahmestelle tende Boom des E-Bike-Markts einen weiteren Schub er- E-Scootern, Segways, E-Motorrädern u. a. zur Verwendung GRS eMobility“ registriert. Als solche erhalten Sie eine halten. Die Verkaufszahlen für E-Bikes stiegen 2020 nach kommen, nutzen aktuell die GRS eMobility-Lösung. Die Erstausstattung, die einen Sammelbehälter sowie Verpa- Angaben des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) im Ver- GRS Service GmbH übernimmt für sie die Pflichten gemäß ckungsmaterial umfasst. Das speziell gekennzeichnete gleich zum Vorjahr um 43,4 %. Der Verkauf von 1,95 Mio. Batteriegesetz. Hierzu zählen Sammelfass ist für die Erfassung großer gebrauchter macht einen Anteil von 38,7 % des Gesamtabsatzes aus. Lithium-Akkumulatoren aus Elektrofahrrädern und ande- § 4 Registrierungspflicht Registrierung bei der zuständi- ren kleinen elektrischen Fahrzeugen ausgelegt. Bedingt durch die Langlebigkeit der Akkumulatoren neh- gen Behörde men die Rücknahmemengen gebrauchter Industriebatte- Das Merkblatt „Altbatterien sicher verpacken, lagern und rien aus elektrischen Kleinfahrzeugen mit einer deutlichen § 8 Rücknahmepflicht Angebot der Rücknahme für Ver- transportieren“ informiert über die ADR-konforme Verpa- zeitlichen Verzögerung stetig zu. Mittelfristig erwarten wir treiber und Behandlungseinrichtungen ckung und Kennzeichnung sowie die Lagerung, Palettierung daher eine deutliche Steigerung der Rücknahmemenge § 14 Verwertung und Beseitigung Gewährleistung der und den Transport. Ergänzt wird dieses durch Verpa- und sind dafür bereits heute bestens aufgestellt. Die Ver- vorschriftsmäßigen Behandlung und Verwertung der Bat- ckungsanweisungen, einen Newsletter sowie Informatio- wertungsquote lag wie im Vorjahr bei 100 %. terien, wobei die vorgeschriebenen Recyclingeffizienzen nen, die GRS Batterien auf seinen Webseiten bereitstellt. erreicht oder übertroffen werden. Über die G2 Infoplattform www.g2-infoplattform.de er- § 15 Erfolgskontrolle Jährliche Erfolgskontrolle zur halten Rücknahmestellen Zugriff auf Informations- und Dokumentation der durch GRS eMobility-Nutzer zurück- Kommunikationsmittel, mit denen Sie Endnutzer über den genommenen und verwerteten Masse an Batterien, der richtigen Umgang mit Batterien informieren können. Sammel- und Verwertungsquote sowie der qualitativen und quantitativen Verwertungs- und Beseitigungs ergebnisse. § 18 Hinweispflichten Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsmitteln an Vertreiber zur rechtskon- formen Information von Endnutzern.
Erfolgskontrolle GRS eMobility 2020 Anhang
Erfolgskontrolle GRS eMobility 2020 § 15 (1) Nr. 2 BattG | Seite 7 Masse zurückgenommener Batterien nach Typengruppen und Systemen Typengruppen/System Tonnen1 Primärbatterien ZnC/Zn-Luft Rundzellen/Pack AlMn2 Li AgO AlMn Knopfzellen2 Zn-Luft Li Sekundärbatterien Li-Ion 102,0 NiMH Rundzellen/Pack NiCd AIMn2 NiCd Knopfzellen 2 Li-Ion NiMH Kleinbleibatterien Gesamt 102,0 1 Zusammensetzung auf Basis der Sortierergebnisse 2 Soweit eine Sortierung nicht möglich ist, beinhalten die Ergebnisse sowohl Primär- als auch Sekundärbatterien.
Erfolgskontrolle GRS eMobility 2020 § 15 (1) Nr. 3, Nr. 5 und Nr. 6 BattG | Seite 8 Masse verwerteter Batterien: Qualitative und quantitative Verwertungs- und Beseitigungsergebnisse Masse der Altbatterien, die einer Masse der Altbatterien, die einer Masse der Altbatterien, stofflichen Verwertung außerhalb des stofflichen Verwertung zugeführt wurden die beseitigt wurden Geltungsbereichs zugeführt wurden Primärbatterien (t) (t) (t) ZnC/Zn-Luft Rundzellen/ AlMn1 Blockbatterien Li AgO AlMn Knopfzellen1 Zn-Luft Li Summe I 0,0 0,0 Sekundärbatterien AlMn1 Rundzellen/ Li-Ion 102,0 102,0 Prismatische Zellen/ NiMH Blockbatterien NiCd Pb Li-Ion Knopfzellen1 NiMH NiCd Summe II 102,0 102,0 Gesamt 102,0 102,0 1 Soweit eine Sortierung nicht möglich ist, beinhalten die Ergebnisse sowohl Primär- als auch Sekundärbatterien. System Masse des Inputs (t) Masse des Outputs (t) Recyclingeffizienz (%) Unter Berücksichtigung der jährlichen Lagerüberträge ergibt sich eine Verwertungsquote nach § 15 (1) Nr. 5 BattG in Höhe von 100 %. Pb BattG Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung NiCd von Batterien und Akkumulatoren Primärbatterien nicht wiederaufladbare Batterien „Sonstige“ 102,0 87,20 85,5 Sekundärbatterien wiederaufladbare Batterien (Akkus) Summe 102,0 87,20 AgO Silberoxid AIMn Alkali-Mangan AlMn Alkali-Mangan Cd Cadmium Li Lithium Li-Ion Lithium-Ion NiCd Nickel-Cadmium NiMH Nickel-Metallhydrid Pb Blei Zn-Luft Zink-Luft ZnC Zink-Kohle
www.grs-batterien.de GRS Batterien Service GmbH Heidenkampsweg 44 20097 Hamburg Telefon: +49 40 23 77 88 info@grs-batterien.de
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