Erhebungsbeauftragten-Schulung - Worms, März/April 2022
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Inhalt 1. Allgemeine Einführung zum Zensus 2. Haushaltebefragung 3. Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen (Wohnheime) 4. Wiederholungsbefragung (WDH) 5. Hygienekonzept 6. Rückgabe der Erhebungsunterlagen und Aufwandsentschädigung 7. Datenschutzverpflichtung und Taschenausgabe 2
1. Allgemeine Einführung zum Zensus a) Was ist der Zensus b) Zeitlicher Rahmen c) Rechtliche Rahmenbedingungen d) Datenschutz 3
1a Was ist der Zensus? Der Zensus 2022 ist eine registergestützte Volkszählung, einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung und besteht aus 3 Teilen: • Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis • Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen (Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte) • Gebäude- und Wohnungszählung (Durchführung: Statistisches Landesamt RLP) Zensusstichtag: 15.5.2022 (alle Befragungen & erhobenen Daten beziehen sich auf dieses Datum!) Ziele: amtliche Einwohnerzahlermittlung, Gewinnung von Strukturmerkmalen zur Bevölkerung, Gewinnung von Angaben zu Wohnungen und zu Gebäuden Bemessungsgrundlage, u. a. für: Länderfinanzausgleich, EU-Fördergelder, Einteilung der Wahlkreise, Sitzverteilung im Bundesrat Planungsgrundlage, u.a. für: Stadtentwicklungs-, Flächennutzungs- und Sanierungsplanung, Bedarf an neuen Wohnungen, Schulen usw. 4
1b Zeitlicher Rahmen März/April 2022: Schulung der Erhebungsbeauftragten (EB) durch die Erhebungsstellen ab 7. Mai 2022: Start der Anschriftenbegehung durch EB (Befragungen dürfen erst am Zensusstichtag durchgeführt werden!) 15. Mai 2022: Zensusstichtag -> Beginn der Befragungen, Referenzdatum für alle Auskünfte 7. August 2022: Abschluss der Befragungen zur Haushaltebefragung und Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen durch EB 31. Oktober 2022: Abschluss der Befragungen zur Wiederholungsbefragung 31. Oktober 2022: Abschluss ggf. erforderlicher Nacherhebungen zur Klärung von Unklarheiten 5
1c Rechtliche Rahmenbedingungen Verschiedene Bundes- und Landesgesetze regeln u.a. – die Anordnung des Zensus, – welche Daten erhoben werden, – wie und von wem die Daten verarbeitet werden dürfen, – Fristen zur Datenlöschung – wer beim Zensus Auskunft geben muss, – den Einsatz und die Aufgaben von Erhebungsbeauftragten. 6
1d Datenschutz Auf den Zensus bezogene Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse sind von sämtlichen Personen, die mit der Durchführung des Zensus betraut sind (auch EB), geheim zu halten. Sie werden schriftlich verpflichtet – zur Sicherstellung des Datengeheimnisses und sonstiger datenschutzrechtlicher Vorschriften, – zur Wahrung des Statistikgeheimnisses nach§16 Bundesstatistikgesetz. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort. Zensusergebnisse werden nur anonymisiert und nach Anwendung eines Geheimhaltungsverfahrens veröffentlicht, damit keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Rückspielverbot: Einzeldaten werden nicht an Behörden (z. B. Meldeämter) weitergegeben. 7
1d Datenschutz Für Erhebungsbeauftragte bedeutet die Geheimhaltungspflicht insbesondere Folgendes: – Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Erhebungstätigkeit bekannt werden, sind geheim zu halten. – Aus ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse dürfen sie nicht in anderen Verfahren oder für andere Zwecke verwenden. – Erhebungs- und Arbeitsunterlagen sind während der Bearbeitung gegen unbefugten Einblick in Einzelangaben Dritter zu sichern. – Bei Telefongesprächen mit der Erhebungsstelle oder Auskunftspflichtigen dürfen Unbefugte nicht mithören. – Auch Familienangehörige und Haushaltsmitglieder dürfen keine Kenntnis von Einzelangaben der Auskunftspflichtigen erlangen. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. 8
2. Haushaltebefragung a) Wichtige Begriffe & Abkürzungen b) Ziele der Befragung c) Wer ist auskunftspflichtig? d) Ablauf der Erhebung e) Begehung der Anschrift und Terminvergabe f) Existenzfeststellung (ExFest) und Ziel-1-Erhebung g) Ziel-2-Erhebung und Ergebnis der Befragung h) Grundregeln bei der Kontaktaufnahme und Verhalten in Extremfällen 9
2a Wichtige Begriffe und Abkürzungen Auskunftspflichtige Person (AP): Person, die laut Zensusgesetz zur Auskunft verpflichtet ist. Erhebungsbeauftragte (EB): Interviewerinnen und Interviewer, die für den Zensus 2022 die auskunftspflichtigen Personen befragen. Erhebungsbezirke (EHB): Grundsätzlich entspricht ein EHB einer Anschrift. Bei großen Anschriften und bei Anschriften mit Sonderbereichen wird die Anschrift aus erhebungsorganisato- rischen Gründen durch die EHST in mehrere EHB geteilt. HH-1: Haushaltebefragung Ziel-1 (nur Existenzfeststellung & Kurzbefragung) HH-2: Haushaltebefragung Ziel-2 (Existenzfeststellung & Kurzbefragung + zusätzliche, ausführliche Befragung) WH-1: Wohnheimbefragung Ziel-1 (nur Existenzfeststellung & Kurzbefragung) WH-2: Wohnheimbefragung Ziel-2 (Existenzfeststellung & Kurzbefragung + zusätzliche, ausführliche Befragung) WDH: Wiederholungsbefragung 10
2a Wichtige Begriffe und Abkürzungen Verschiedene Erhebungswege beim Zensus Online-Selbstausfüller – Bevorzugter Weg für weitere Angaben und daher verstärkt zu bewerben (IDEV Formular) – AP erhalten das IDEV-Anschreiben zum für sie vorgesehenen Fragebogen (CAWI) (Onlinefragebogen in verschiedenen Sprachen verfügbar) – Navigation im System ist selbsterklärend und intuitiv Persönliche – Standardvorgehen für die Existenzfeststellung mündliche – EB gehen Fragen mit den AP gemeinsam durch und notieren gemachte Befragung (PAPI) Angaben auf Papierfragebogen – Angaben zu Kernmerkmalen werden zusätzlich auf Haushaltsbogen erfasst Telefonische – Wird in der Regel durch die EHST durchgeführt Befragung (CATI) Papierfragebogen – Papierfragebogen kann den AP auf Wunsch ausgehändigt oder zugeschickt zum Selbstausfüllen werden (PAP) – Nach händischem Ausfüllen schicken AP ihn in dem beigefügten Rückumschlag an die EHST zurück CAWI = Computer Assisted Web Interview CATI = Computer Assisted Telephone Interview IDEV = Internet Datenerhebung im Verbund PAP = Paper-and-Pencil 11 PAPI = Paper-and-Pencil-Interview
2b Ziele der Befragung Ziel 1: Einwohnerzahl ermitteln Existenzfeststellung Ziel 2: Strukturmerkmale Zusatzfragebogen zu der Bevölkerung ermitteln folgenden Themen: ‒ Wohnsituation, Staatsangehörigkeit und Zuwanderung, Bildung und Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Arbeitsort, Wirtschaftszweig, Beruf 12
2c Auskunftspflicht – Laut Zensusgesetz 2022 besteht für alle Erhebungsteile Auskunftspflicht – Auskunftspflicht besteht gegenüber den Erhebungsbeauftragten und den Erhebungsstellen – Antworten müssen wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der von den Erhebungsstellen gesetzten Fristen erteilt werden Auskunftspflichtige Personen – Im Zensus 2022 sind alle Personen, die an einer Stichprobenanschrift wohnen, auskunftspflichtig – Auskunftspflicht gilt für alle volljährigen Personen sowie Minderjährige, die einen eigenen Haushalt führen Alle auskunftspflichtigen Personen eines Haushalts müssen Auskünfte auch für die jeweils anderen Personen des Haushalts erteilen (sog. Proxy-Auskunft), soweit die erfragten Merkmale bekannt sind! 13
2c Auskunftspflicht Nicht auskunftspflichtige Personen – Volljährige Haushaltsmitglieder, die wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst Auskunft geben können (für diese Personen ist jedes andere auskunftspflichtige Haushaltsmitglied auskunftspflichtig) – Personen mit gesetzlichen Vertretern (diese sind dann auskunftspflichtig, soweit die Auskunft in seinen oder ihren Aufgabenbereich fällt) – Minderjährige, die keinen eigenen Haushalt führen (auskunftspflichtig für diese sind volljährige Haushaltsmitglieder) – Angehörige ausländischer Streitkräfte, diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen sowie deren im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder (falls die genannten Personen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, nicht im Inland ständig ansässig sind und keine private Erwerbstätigkeit im Inland ausüben) 14
2d Ablauf der Erhebung Übersicht Aufgaben der EB Beschreibung Begehung des EHB (Adresse) – Überprüfung der Angaben zum EHB auf dem Mantelbogen – Terminvergabe Existenzfeststellung (ExFest) und Ziel-1- – Dokumentation der Befragungstermine Erhebung – Unterrichtung und Feststellung der Auskunftspflicht – Zählungsrelevanz bei Erhebung der Kernmerkmale – Befragung anhand des Haushaltsbogens Ziel-2-Erhebung und Ergebnis der Befragung – Übergabe IDEV-Anschreiben oder – Ausgabe Papierfragebogen oder – Durchführung persönliches Interview Ziel 2 Rückgabe der abgeschlossenen EHB an EHST – Prüfung auf Vollständigkeit – Rückgabe aller relevanten Unterlagen an EHST 15
2d Ablauf der Erhebung Haushaltebefragung und Erhebung an Wohnheimen Keine Befragung von Zusatzmerkmalen (Ziel 2) Alle Merkmale auf dem vorgesehen: Haushaltsbogen durch EB Befragung abgeschlossen erfasst Befragung von Zusatzmerkmalen vorgesehen: Name und Vorname aller Ausgabe von HH bei Termin angetroffen: Personen im HH erfasst Onlinekennungen für Persönlicher Kontakt AP und Selbstausfüller, ggf. EB Fragebogen oder persönliches Interview Begehung durch EB, Namen und Vornamen der Einwurf Terminankündigung Haushaltsmitglieder für persönliche Befragung unvollständig erfasst EHST leitet Selbstauskunft ein (Versand von Online- Zugangsdaten/ Fragebogen) Verweigerer HH bei Termin nicht 2. Kontaktversuch (mit HH wiederholt nicht angetroffen Ankündigung) angetroffen Telefonischer Kontakt von AP und EB: Name und Vorname aller Personen im HH erfasst EB=Erhebungsbeauftragte/r AP=Auskunftspflichtige/r HH=Haushalt EHST=Erhebungsstelle 16
2d Ablauf der Erhebung Übersicht über die Erhebungsunterlagen für die Haushaltebefragung Liste der Erhebungsbezirke Mantelbogen Haushaltsbogen Namensliste Unterlagen für die Anschreiben mit IDEV- Ziel-1- und Ziel-2- Sonstige Unterlagen Terminankündigung Zugangsdaten Fragebogen – Erstankündigungs- – Informationsflyer schreiben – Rechtliche Unterrichtung – Zweitankündigungs-karte – Übersetzungshilfen – Terminliste – Rückumschläge 17
2d Ablauf der Erhebung Liste der Erhebungsbezirke – Die Liste gibt den EB eine Übersicht über die Anschriften, die sie zu bearbeiten haben – In der Regel entspricht ein EHB einer Anschrift – Die EB müssen alle Haushalte befragen, die in ihren EHB liegen – Ausgehend von der Liste der EHB, der Lage der einzelnen EHB und den individuellen zeitlichen Kapazitäten planen die EB die Begehungen und Befragungen 18
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Für die Begehung werden folgende Erhebungsunterlagen benötigt: 1. Mantelbogen 2. Haushaltsbogen (passend zur Ziel-1 bzw. Ziel-2 Angabe) 3. Namenslisten 4. Erstankündigungsschreiben, passende rechtliche Unterrichtung, Flyer (bereits zuhause in Briefumschlag gepackt) 5. Terminliste Hinweis: Die Begehung solle frühestens 7 – 14 Tage vor dem Stichtag (15.5.2022) stattfinden! 19
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Informationen auf dem Mantelbogen Im oberen Teil des Mantelbogens sind die grundlegenden Informationen der EHST und der jeweiligen EB bereits durch die EHST vorbelegt. Informationen der EHST und des/der EB – Informationen zum jeweiligen EHB und dem erwarteten Bereich – Information bzgl. Ziel-1- oder Ziel-2- Anschrift 20
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Schritt 1: Datum der Begehung Bei der Begehung überprüfen die EB, ob Anschriftentyp und Anschriftenbefund mit den Informationen auf dem Mantelbogen übereinstimmen. Hierbei muss sichergestellt werden, dass keine Hinterhäuser, Seiteneingänge oder ähnliches übersehen werden. Die gewonnenen Informationen werden auf dem Mantelbogen (Punkt 1. – 4.) eingetragen. – In Schritt 1 wird das Datum der Begehung notiert 21
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Schritt 2: Auffinden der Anschrift – In Schritt 2 überprüfen EB, ob sie die Anschrift bzw. den EHB exakt so vorfinden, wie es im oberen Bereich des Mantelbogens vorgegeben ist („Keine Probleme“) oder ob es „Auffälligkeiten“ gibt – Es sind zwei Gruppen möglicher Auffälligkeiten aufgelistet, die jeweils ein unterschiedliches weiteres Vorgehen nach sich ziehen – Wenn (nach Rücksprache mit EHST) Erhebung nicht möglich ist, so ist ein Ausfall mit entsprechendem Befund inkl. Kommentar zur konkreten Problematik auf dem Mantelbogen zu vermerken 22
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Illustration „Dublette“ – Code 55 Aufgrund von Ortsteilangaben oder falschen Straßenstandardisierungen können Anschriften mehrfach (mit leicht abweichender Bezeichnung) in die Stichprobe gelangen. Ein weiteres Beispiel für eine Dublette kann sein: – Beispielstadt, Hauptstraße 4 – Beispielstadt-Ortsteil, Hauptstraße 4 23
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Illustration „Anschrift mit Abgrenzungsproblem“ – Code 94 Vorgabe Mantelbogen: Musterstraße 3 Befund vor Ort: Musterstraße 3-5 Vorgabe Mantelbogen: Musterstraße 3-5 Befund vor Ort: Musterstraße 3, Musterstraße 5 (Gebäude mit zwei Eingängen oder zwei separate Gebäude) Vorgabe Mantelbogen: Bachstraße 1 Befund vor Ort: ein Gebäude mit Eingängen in der Bachstraße 1, 3 und 5 24
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Illustration „Gebäude mit mehreren Anschriften“ – Code 943 Vorgabe Mantelbogen: Meergasse 1 Befund vor Ort: ein Gebäude mit den Eingängen Bachstraße 7 und Meergasse 1 Gebäudeeingang wurde in Nebenstraße verlegt Stichprobenanschrift mit mehreren Gebäuden Hausnummerierung aufgeteilt 25
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Illustration „Sonstige Fälle“ – Code 944 D Falsche Schreibweise oder D Matthias-Grün-Str. Mathias-Grün-Str. Straßenumbenennung 7 7 Vorgabe Mantelbogen: Forellenhof Befund vor Ort: Forellenhof 1 Forellenhof Vorgabe Mantelbogen: Forellenhof 0 Befund vor Ort: Forellenhof Forellenhof 26
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Eindeutige Ausfälle von Anschriften Code Befund – Anschriften, die eindeutig nicht (von meldepflichtigen Personen) bewohnt sind 95 Kompl. gewerblich genutzte Anschrift – Mit den entsprechenden Befunden auf dem 96 Kompl. leerstehende Anschrift Mantelbogen zu kennzeichnen und möglichst durch einen kurzen Kommentar zu konkretisieren 97 Baulücke – Keine weitere Erhebung vornehmen 98 Anschrift bewohnt von Saisonarbeitern 99 Winterquartiere 95: kompl. gewerblich 96: kompl. leerstehende 97: Baulücke genutzte Anschrift Anschrift 27
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Schritt 3: Bestätigung der erwarteten Bereichsart – In Schritt 3 prüfen EB, ob nur der erwartete Bereich vorliegt (der erwartete Bereich ist auf dem Mantelbogen bei den Angaben zum EHB zu finden). Hierbei darf nur eine der drei folgenden Optionen ausgewählt werden: – Ja – Zusätzlicher Normalbereich an Sonderanschrift (z. B. Hausmeisterwohnung) – Andere Abweichung von der erwarteten Bereichsart – Bei Optionen 1 und 2 kann mit Schritt 4 weitergemacht werden – Bei Option 3 müssen die EB genauere Angaben auf der Rückseite des Mantelbogens machen und die Erhebung an dieser Stelle beenden 28
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Erklärung Anschriftentypen (1/2) Ein Anschriftentyp beschreibt, um welche Art von Wohnanschrift es sich handelt. Es gibt die folgenden Anschriftentypen, die auf den folgenden Folien weiter erläutert werden: – Anschrift, an der ein oder mehrere Häuser stehen (Einfamilienhäuser oder in mehrere Normalanschrift separate Wohnungen unterteilte Mehrfamilienhäuser) – Keiner der anderen Anschriftentypen darf an der Adresse vorliegen – Studierendenwohnheim, Arbeiterwohnheim oder Personalwohnheim – Hier können zusätzlich Wohneinheiten existieren, die einem Normalbereich entsprechen Sonderanschrift (z. B. Wohnung für Hausmeisterinnen und Hausmeister; dies wird als Normalbereich an WH/(NB) einer Sonderanschrift bezeichnet) – Gemeinschaftsunterkünfte – Unterschied zu Wohnheimen: Bewohnende führen keinen eigenen Haushalt, sie werden Sonderanschrift von der Einrichtung betreut und/oder versorgt GU – Bewohnende sind oftmals minderjährige Personen oder Personen, die kognitiv oder physisch nicht zu eigener Haushaltsführung in der Lage sind (z. B. Kinderheim oder Pflegeheim) 29
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Erklärung Anschriftentypen (2/2) – Bei Anschrift, die dem Anschriftentyp Gemeinschaftsunterkunft zugeordnet ist, können auch weitere Anschriftentypen vorliegen (werden dann in Klammern mit ausgewiesen) Sonderanschrift – Entweder Wohnheim oder Normalanschrift, wie z. B. Wohnung für Hausmeister (WH)/(NB) GU – Ausschließlich von ausländischen Streitkräften oder Diplomaten bewohnte Anschriften (z. B. Kasernengelände) – „Sonstige Sonderfälle“ Sonderfall – Meldeanschriften von Seeleuten und Binnenschiffern am Sitz der Reederei bzw. Heimathafen des Schiffes – Frauen- und Männerhäuser (werden zum Schutz der dort lebenden Personen weder im Vorfeld aktiv recherchiert noch später explizit ausgewiesen) 30
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Schritt 4: Anzahl der Haushalte – In Schritt 4 wird Anzahl der Haushalte an der Anschrift bzw. am EHB auf dem Mantelbogen vermerkt – Diese ermitteln EB anhand der Klingelschilder oder Briefkästen, die sie von außen einsehen können Bei jeglichen Unklarheiten oder Unsicherheiten während der Begehung ist immer die zuständige EHST zu kontaktieren, die über das weitere Vorgehen entscheidet. 31
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Innenseite des Mantelbogens – Kann von EB als Hilfestellung für Arbeitsorganisation ausgefüllt werden – EB können Nachnamen eintragen, die sie auf den Klingelschildern oder den Briefkästen finden – Bei unterschiedlichen Namen auf Klingelschild und Briefkasten, ist der Name des Briefkastens zu bevorzugen, falls später eine Kontaktaufnahme per Post erfolgen soll 32
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Namensliste – Zu jedem EHB gibt es eine Namensliste, die zur Unterstützung der Erhebungstätigkeit dient – Namensliste enthält Anzahl und Nachnamen der an der entsprechenden Anschrift gemeldeten Personen (Stand November 2021) – Nachnamen werden jeweils nur ein Mal aufgelistet (Anzahl der Personen mit gleichem Nachnamen dadurch nicht ersichtlich) – ACHTUNG: die Namensliste bietet nur eine Hilfestellung; alle an einer Anschrift existenten Personen sind zu erfassen, unabhängig davon, ob sie in der Namensliste enthalten sind 33
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Terminliste – Dient den EB dazu, den Überblick über ihre Termine mit den AP zu behalten – Ist lediglich eine Hilfestellung für die EB, damit sie sich besser organisieren können 34
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Erste Terminvergabe – Voraussetzung für Terminvergabe ist, dass vorbelegte Informationen auf dem Mantelbogen mit der Realität übereinstimmen – Erstankündigungsschreiben: Informieren AP über den Zensus, die Auskunftspflicht und die anstehende Befragung – Vorbereitung Erstankündigungsschreiben: ➢ Eintragen des Termins (ohne persönliche Rücksprache mit den AP, nicht klingeln) ➢ Kontaktdaten der EB (AP können sich wegen Terminverschiebung melden) – Erstankündigungsschreiben wird zusammen mit dem Informationsflyer zum Zensus 2022 und der vollständigen Unterrichtung (Unterrichtung nach §17 Bundesstatistikgesetz (BStatG) und nach der Datenschutz- Grundverordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO)) listet alle (datenschutz-) rechtlichen Grundlagen auf) in den Briefkasten eingeworfen Vor Einwurf ist darauf zu achten, dass jeweils das Anschreiben und diejenige Unterrichtung eingeworfen werden, die zum vorgesehenen Befragungsumfang passen – d.h. auch die Anschreiben und Unterrichtungen sind mit HH-1 (für die Ziel-1-Erhebung) bzw. HH-2 (für die Ziel-2-Erhebung) gekennzeichnet. 35
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Erste Terminvergabe Tipps: − Eigenen Namen und Telefonnummer kann der/die EB bereits zu Hause im Terminankündigungsschreiben eintragen − Terminvergabe ca. 7 bis 3 Tage im Voraus − Wegezeiten zwischen EHB einplanen − Um flexibler zu sein, sollten EB eher Zeiträume (30-60 Minuten) und keine festen Uhrzeiten angeben − Je nach Anzahl der Personen im Haushalt dauert die Ziel-1-Befragung etwa 5-15 Minuten − Termine unter der Woche in die Nachmittags- bzw. Abendstunden legen − Termine an einem Samstag eher (Vor-) Mittags einplanen − Terminvergabe am Sonntag sollte vermieden werden 36
2f Existenzfeststellung (ExFest) und Ziel-1-Erhebung Für das Interview werden folgende Erhebungs- und Organisationsunterlagen benötigt: 1. Mantelbogen 2. Haushaltsbogen (Ziel-1 bzw. Ziel-2) 3. Namenslisten 4. rechtliche Unterrichtung 5. Terminliste 6. Zweitankündigungskarten 7. Übersetzungshilfen 8. Anschreiben mit Online-Zugangsdaten (IDEV-Anschreiben) 9. Papierfragebogen 10. Rückumschläge für portofreien Rückversand an die EHST 11. Antwortliste 37
2e Begehung der Anschrift und Terminvergabe Haushaltsbogen – Der Haushaltsbogen dient den EB während des Kontakts mit den AP zur Erfassung der Ziel-1- Merkmale, – dient zudem der Erfassung der allgemeinen Daten zum EHB, Haushalt und Befragungstermin, – ist bereits vorausgefüllt mit: – Informationen zur EHST (Name, Nummer) – Informationen zu den EB (Name, Nummer) – Angaben zum EHB (Nummer, genaue Anschrift, Art der Befragung, erwarteter Bereich) 38
2f Existenzfeststellung (ExFest) und Ziel-1-Erhebung Befüllen der Angaben zum Haushalt – Unter den Angaben zum EHB (vorausgefüllt) befindet sich ein Abschnitt, der erste Angaben zum Haushalt erfasst – Er wird von den EB entweder bei der Begehung oder während des vereinbarten Termins ausgefüllt – In diesem Abschnitt: 1. vergeben EB eine laufende Nummer für jeden HH am EHB 2. ergänzen EB den oder die Nachnamen laut Briefkasten oder Klingelschild (diese Angabe ist ein Pflichtfeld, das vor Rückgabe an die EHST zwingend befüllt werden muss) 3. beschreiben EB die Lage der Wohnung im Gebäude 39
2f Existenzfeststellung (ExFest) und Ziel-1-Erhebung Dokumentation der Befragungstermine (1/2) – Im unteren Abschnitt dokumentieren EB die vereinbarten Termine und deren Ergebnisse sowie die Situation des HH – Während der Begehung tragen EB den 1. angekündigten Termin ein. An dem Termin können drei Fälle eintreten: 1. Angetroffen und befragt: EB befragen die AP anhand des Haushaltsbogens 2. Nicht angetroffen bzw. Termin verschoben: EB vergeben einen weiteren Terminvorschlag (durch Einwurf einer Terminankündigungskarte) und vermerken diesen beim 2. angekündigten Termin 3. Verweigert: EB brechen die Erhebung für diesen HH ab − Verfahren beim 2. angekündigten Termin ebenso. Es wird bei nicht antreffen der AP jedoch kein weiterer Termin vereinbart. 40
2f Existenzfeststellung (ExFest) und Ziel-1-Erhebung Zweitankündigungskarte – Wird beim ersten Termin niemand angetroffen, wird eine Zweitankündigungskarte in den Briefkasten geworfen (ohne weitere Unterlagen) – Der neue Termin ist auch auf dem Haushaltsbogen und der Terminliste zu vermerken Name des Haushalts Rückseite TT.MM.YYYY XX:XX XX:XX Ihr Name (mind. Nachname) Ihre Handynummer 41
2f Existenzfeststellung (ExFest) und Ziel-2-Erhebung Kontaktaufnahme und Unterrichtung – Vorstellung – Guten Tag, mein Name ist . . . – Ich komme im Auftrag . . . um Sie zu befragen – Unaufgefordert ausweisen (EB-Ausweis in Verbindung mit amtl. Lichtbildausweis) – Bevor EB mit der ersten Frage beginnen können, müssen sie sicherstellen, dass AP die rechtliche Unterrichtung erhalten haben – wird diese Frage durch die AP bejaht, können die EB fortfahren – wird diese Frage jedoch verneint, müssen die EB den AP zuerst die Unterrichtung aushändigen (auf richtigen Erhebungsteil achten!) und ihnen dann ausreichend Zeit geben, die Unterrichtung zu lesen – auf Wunsch der AP können EB die Unterrichtung zusammenfassen – erst danach kann die Erhebung fortgesetzt werden 42
2f Existenzfeststellung (ExFest) und Ziel-1-Erhebung Situation des Haushalts – Ist der Haushalt bewohnt und auskunftspflichtig, können die EB alle weiteren Optionen dieses Abschnitts ignorieren und direkt mit dem untersten Abschnitt (Anzahl der Personen im Haushalt) fortfahren – Ist dies nicht der Fall, müssen sie die Befragung beenden und die Unterlagen an die EHST zurückgeben – Anzahl der Personen im Haushalt 43
2f Existenzfeststellung (ExFest) und Ziel-2-Erhebung Wer ist zu zählen? Was bedeutet „wohnhaft“? Meldepflichtig – Grundsätzlich alle Personen an ihrem Wohnort (auch am Zweitwohnort) Ausnahmen – Personen mit einem Hauptwohnsitz, die für weniger als 6 Monate eine weitere Wohnung bewohnen (nicht zu zählen) – Personen, die eigentlich im Ausland leben und für weniger als drei Monate eine Wohnung in Deutschland bewohnen Nicht meldepflichtig – Personen, die nur zu Besuch sind – Angehörige ausländischer Streitkräfte oder Diplomaten Bei der Feststellung der Auskunftspflicht muss darauf geachtet werden, dass immer die Situation am Stichtag (15.05.2022) abgebildet wird und nicht die Situation am Tag der Erhebung. 44
2f Existenzfeststellung (ExFest) und Ziel-1-Erhebung Befragung anhand des Haushaltsbogens Damit eine Person, die an einer Anschrift wohnt, gezählt werden kann, müssen mindestens die vier Kernmerkmale bekannt sein: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht – Platz für vier AP, daher ggf. Verwendung eines Blanko- Haushaltsbogens bei mehr als vier Personen im Haushalt – am besten zunächst die Namen aller Personen notieren und dann für jede Person die Fragen durchgehen – Fragen, die nur an Wohnheimanschriften gestellt werden dürfen, sind mit dem entsprechenden Zusatz versehen und farblich gekennzeichnet – Es ist möglich, dass ein Auskunftspflichtiger für alle Personen im Haushalt die Fragen beantwortet (Proxy- Auskunft) Nur an Wohnheimanschriften 45
2g Ziel-2-Erhebung und Ergebnis der Befragung Vorgehen nach Erfassung der Ziel 1-Merkmale auf dem Haushaltsbogen Haushalt ist auch für die Ziel-2-Befragung vorgesehen (Kennzeichnung HH-2 auf Mantel- und Haushaltsbogen) Ausgabe von Zugangsdaten zum Onlinefragebogen oder auf Wunsch Ausgabe von Papierfragebogen für alle Haushaltsmitglieder Ausgabe ist nur möglich, wenn mindestens Name und Vorname aller Haushaltsmitglieder sowie die Gesamtzahl der Personen im Haushalt bekannt und auf dem Haushaltsbogen vermerkt ist Zusammen mit dem Papierfragebogen wird ein Rückumschlag zum portofreien Rückversand von ausgefüllten Fragebogen an die EHST ausgegeben Wichtig: Sowohl IDEV-Anschreiben als auch ggf. Papierfragebogen müssen passend zum Befragungsumfang ausgegeben werden (HH-1 bzw. HH-2)! Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass die Zugangsnummern den jeweils richtigen AP zugeordnet werden. Bei Ausgabe des IDEV-Anschreibens oder des Fragebogens muss immer der Aufkleber auf den Haushaltsbogen übertragen werden! 46
2g Ziel-2-Erhebung und Ergebnis der Befragung IDEV-Anschreiben – Ein Anschreiben pro AP – Sog. Selfmailer (Anschreiben bildet seinen eigenen Umschlag) – Name der AP wird jeweils auf dem Anschreiben vermerkt – Aufkleber mit IDEV-Zugangsnummer wird vom Anschreiben auf das entsprechende Feld des Haushaltsbogens übertragen – Zugangsdaten nur im geöffneten Zustand sichtbar – Enthält Kontaktdaten der EHST – Enthält rechtliche Unterrichtung als Beilage 47
2g Ziel-2-Erhebung und Ergebnis der Befragung Ziel-1- und Ziel-2-Fragebogen – Zwei verschiedene Fragebogen, da Befragungsumfang für jeden EHB festgelegt wird – Kurzfragebogen HH-1 deckt nur Ziel-1-Merkmale ab (erfragt die gleichen Merkmale wie der Haushaltsbogen) – Längerer Fragebogen HH-2 deckt sowohl Ziel-1- als auch Ziel-2-Merkmale ab – Papierfragebogen enthält Link zum Online-Formular und IDEV-Zugangsdaten – Papierfragebogen enthält Erläuterungen zu den Fragen sowie rechtliche Unterrichtung – Aufkleber mit Zugangsnummer wird vom Fragebogen auf das entsprechende Feld des Haushaltsbogens übertragen 48
2g Ziel-2-Erhebung und Ergebnis der Befragung Vorgehen bei Durchführung einer persönlichen Ziel-2-Befragung Auf expliziten Wunsch der Auskunftspflichtigen können die Ziel-2-Merkmale im persönlichen Interview erfasst werden – EB notiert die Antworten auf einem Papierfragebogen – Aufkleber mit Zugangsnummer wird vom Fragebogen auf das entsprechende Feld des Haushaltsbogens übertragen Vorbereitung Durchführung – Mit Filterführung und Erklärungstexten im – Alle Fragen inklusive aller Antworten langsam und Fragebogen vertraut machen deutlich vorlesen – Für Fragen mit vielen Antwortkategorien werden – Ggf. Antwortmöglichkeiten oder Frage wiederholen von der EHST Antwortlisten als Begleitmaterial – Darauf achten, dass Stichtagsbezug bei den Antworten bereitgestellt, die den AP beim Interview gegeben ist vorgelegt werden können – Entsprechende Zugangsnummer vom Papierfragebogen mithilfe des Aufklebers auf dem Haushaltsbogen vermerken – Papierfragebogen mitnehmen und ihn zusammen mit den anderen Erhebungsunterlagen nach Abschluss der Erhebung zurück an die EHST übergeben 49
2g Ziel-2-Erhebung und Ergebnis der Befragung Fertigstellung des Haushaltsbogens nach Abschluss der Befragung – EB füllen restliche Informationen zum Termin ein und notieren den Ablauf der Befragung auf der Rückseite des Haushaltsbogen. Hier wird erfasst: – wer die Angaben jeweils gemacht hat (die AP selbst oder ein Proxy) – ob die Fragen alle vollständig beantwortet wurden, und – ob eine weitere Befragung notwendig ist und wenn ja, auf welche Weise sie durchgeführt wird. – Fragen sind für alle AP separat zu beantworten – Danach Haushaltsbogen in den Mantelbogen legen und (zu einem späteren Zeitpunkt) an EHST übergeben 50
2h Grundregeln bei der Kontaktaufnahme und Verhalten in Extremfällen Verhalten in Extremfällen Schwierigkeiten bei der Befragung Minderjährige Nicht provozieren lassen, im Zweifel Situation verlassen Keine Befragung durchführen, nach Eltern erkundigen Kommunikation nicht möglich Ruhe bewahren, EB-Ausweis und (z. B. demente Personen oder Kontakt zur EHST bereithalten Hörgeschädigte) Ggf. darf Vertrauensperson Auskunft erteilen Verständigungsprobleme Nicht auf ausufernde Diskussionen einlassen, Ggf. auf mehrsprachiges Angebot Ausfall vermerken (Website, Online-Fragebogen) verweisen 51
3. Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen a) Was sind Anschriften mit Sonderbereichen? b) Erhebung & Auskunftspflicht c) Ablauf der Erhebung an Wohnheimen sowie Normalbereichen an Sonderanschriften 52
3a Was sind Anschriften mit Sonderbereichen? Sonderbereiche (SB) sind Einrichtungen, deren Bewohnerschaft nicht über das normale Zensusverfahren erhoben werden darf oder kann. Es handelt sich um Wohnheime (WH) und Gemeinschaftsunterkünfte (GU). Sie zeichnen sich aus durch − teilweise sensible Personengruppen − viele Bewohnerwechsel − oft unzureichendes Meldeverhalten daher Erhebung aller Einrichtungen statt − hohe Karteileichen- und Fehlbestandsrate Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis in den Melderegister-Daten − teilweise besondere Meldepflicht 53
3b Erhebung & Auskunftspflicht Ziele der Erhebung Ziel 1: Einwohnerzahl ermitteln Existenzfeststellung An wenigen Wohnheimanschriften zusätzlich: Ziel 2: Strukturmerkmale Zusatzfragebogen der Bevölkerung ermitteln Auskunftspflichtige in Wohnheimen und Normalbereichen – alle volljährigen Personen sowie Minderjährige, die einen eigenen Haushalt führen – ersatzweise Auskunftspflicht der Einrichtungsleitung (Wohnheimleitung) – alle auskunftspflichtigen Personen eines Haushalts müssen auch Auskünfte auch für die jeweils anderen Personen des Haushalts erteilen (sog. Proxy-Auskunft), soweit die Merkmale bekannt sind 54
3c Ablauf der Erhebung an Wohnheimen sowie Normalbereichen an Sonderanschriften Keine Befragung von Zusatzmerkmalen Alle Merkmale auf dem vorgesehen: Haushaltsbogen durch EB Befragung abgeschlossen erfasst Befragung von Zusatzmerkmalen vorgesehen: Name und Vorname aller Ausgabe von HH bei Termin angetroffen: Personen im HH erfasst Onlinekennungen für Persönlicher Kontakt AP und Selbstausfüller, ggf. EB Fragebogen oder persönliches Interview Begehung durch EB, Namen und Vornamen der Einwurf Terminankündigung Haushaltsmitglieder für persönliche Befragung unvollständig erfasst EHST leitet Selbstauskunft ein (Versand von Online- Zugangsdaten/ Fragebogen) Verweigerer HH bei Termin nicht 2. Kontaktversuch (mit HH wiederholt nicht angetroffen Ankündigung) angetroffen Telefonischer Kontakt von AP und EB: Name und Vorname aller Personen im HH erfasst EB=Erhebungsbeauftragte/r AP=Auskunftspflichtige/r HH=Haushalt EHST=Erhebungsstelle 55
3c Ablauf der Erhebung an Wohnheimen sowie Normalbereichen an Sonderanschriften Aufgaben der EB Beschreibung Begehung durch EB – Überprüfung der Angaben zum EHB auf dem Mantelbogen – Terminvergabe Existenzfeststellung (ExFest) und Ziel-1- – Dokumentation der Befragungstermine Erhebung – Unterrichtung und Feststellung der Auskunftspflicht – Zählungsrelevanz bei Erhebung der Kernmerkmale – Befragung anhand des Haushaltsbogens Ziel-2-Erhebung und Ergebnis der Befragung – Übergabe IDEV-Anschreiben oder – Ausgabe Papierfragebogen oder – Durchführung persönliches Interview Ziel 2 Rückgabe der abgeschlossenen EHB an EHST – Prüfung auf Vollständigkeit – Rückgabe aller relevanten Unterlagen an EHST 56
3c Ablauf der Erhebung an Wohnheimen sowie Normalbereichen an Sonderanschriften Liste der Erhebungsbezirke Mantelbogen Haushaltsbogen Namensliste Unterlagen für die Anschreiben mit IDEV- Ziel-1- und Ziel-2- Sonstige Unterlagen Terminankündigung Zugangsdaten Fragebogen – Erstankündigungs- – Informationsflyer schreiben – Rechtliche Unterrichtung – Zweitankündigungs-karte – Übersetzungshilfen – Terminliste – Rückumschläge 57
3c Ablauf der Erhebung an Wohnheimen sowie Normalbereichen an Sonderanschriften Unterschiede zur Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis − Alle Anschriften mit Wohnheimen müssen erhoben werden (Vollerhebung) − Auch Privatwohnungen an Wohnheimadressen müssen erhoben werden (Bsp. Hausmeisterwohnung): Erhebungsunterlagen entsprechend einsetzen: HH-1/HH-2 für Hausmeisterwohnung, WH-1/Wh-2 für Wohnheimbewohner − Zusätzliche Merkmale (Geburtsname, Geburtsort, Geburtsstaat) − Ersatzweise Auskunftspflicht der Einrichtungsleitung (Wohnheimleitung) Unterscheidung der Erhebungsunterlagen und zusätzlichen Merkmale durch − Farbliche Kenntlichmachung − Erhebungsteilkürzel HH-1 und HH-2 für die Haushaltebefragung bzw. WH-1 und WH-2 für die Wohnheimbefragung auf Fragebogen, Unterrichtungen und IDEV-Anschreiben 58
3c Ablauf der Erhebung an Wohnheimen sowie Normalbereichen an Sonderanschriften Farbliche Kenntlichmachung 59
3c Ablauf der Erhebung an Wohnheimen sowie Normalbereichen an Sonderanschriften Zusatzmerkmale erfragen 60
4. Wiederholungsbefragung (WDH) a) Grundlagen der Wiederholungsbefragung b) Ablauf der Wiederholungsbefragung 61
4a Grundlagen der Wiederholungsbefragung Was ist die Wiederholungsbefragung? – Bei der Wiederholungsbefragung (WDH) wird an 4% der Anschriften der Haushaltebefragung und Sonderbereichen des Typs Wohnheim erneut eine verkürzte Befragung (kleinerer Fragenkatalog) vorgenommen. – Die WDH läuft parallel zur Haupterhebung, kann an einem Erhebungsbezirk (EHB) jedoch erst beginnen, wenn die Haupterhebung an dieser Anschrift abgeschlossen ist. – EB dürfen bei der WDH nicht an denselben Anschriften eingesetzt werden, die sie schon im Zuge der Haushaltebefragung oder Befragung an Wohnheimen erhoben haben. – Auch die Auskünfte im Rahmen der WDH müssen sich auf den Zensusstichtag (15.05.2022) beziehen. 62
4b Ablauf der Wiederholungsbefragung Unterschiede zur Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und Befragung an Wohnheimen − Durchführung bei Haushalten, die bereits für den Zensus befragt wurden − Weniger Erhebungsmerkmale (nur Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnungsstatus) − Das Merkmal „Anzahl der Personen im Haushalt“ darf nicht erhoben werden, EB können aber nachfragen, ob es noch weitere Personen im HH gibt. Unterscheidung der Erhebungsunterlagen durch − farbliche Kenntlichmachung − Erhebungsteilkürzel WDH auf Fragebogen, Unterrichtungen und IDEV-Anschreiben 63
4b Ablauf der Wiederholungsbefragung Aufgaben der EB Beschreibung Begehung durch EB – Überprüfung der Angaben zum EHB auf dem Mantelbogen – Terminvergabe Existenzfeststellung (ExFest) bzw. – Dokumentation der Befragungstermine Wiederholungsbefragung – Unterrichtung und Feststellung der Auskunftspflicht – Zählungsrelevanz bei Erhebung der Kernmerkmale – Befragung anhand des Haushaltsbogens Ergebnis der Befragung – ggf. Übergabe IDEV-Anschreiben – ggf. Ausgabe Papierfragebogen Rückgabe der abgeschlossenen EHB an EHST – Prüfung auf Vollständigkeit – Rückgabe aller relevanten Unterlagen an EHST 64
4b Ablauf der Wiederholungsbefragung Liste der Erhebungs-bezirke Mantelbogen WDH Haushaltsbogen WDH Namensliste WDH WDH Unterlagen für die Anschreiben mit IDEV- Papierfragebogen WDH Sonstige Unterlagen WDH Terminankündigung WDH Zugangsdaten WDH – Rechtliche Unterrichtung – Erstankündigungs- schreiben – Übersetzungshilfe – Zweitankündigungs-karte – Terminliste – Rückumschläge 65
4b Ablauf der Wiederholungsbefragung Farbliche Kenntlichmachung Mantelbogen Fragebogen Unterrichtung 66
4b Ablauf der Wiederholungsbefragung Übergabe IDEV-Anschreiben und ggf. Papierfragebogen bei fehlenden Angaben IDEV-Anschreiben Papierfragebogen – Kann auf Wunsch ausgegeben werden – Ein Anschreiben pro AP – Ein Fragebogen pro AP – Name der AP wird jeweils auf dem Anschreiben vermerkt – Name der AP wird jeweils auf dem Fragebogen vermerkt – Aufkleber mit IDEV-Zugangsnummer wird vom Anschreiben auf das entsprechende Feld des – Aufkleber mit Zugangsnummer wird vom Haushaltsbogens übertragen Fragebogen auf das entsprechende Feld des Haushaltsbogens übertragen Wichtig: Haushaltsbogen der WDH sollte möglichst komplett im persönlichen Interview ausgefüllt werden. Sowohl IDEV-Anschreiben als auch ggf. Papierfragebogen müssen passend zum Befragungsumfang ausgegeben werden (WDH)! Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass die Zugangsnummern den jeweils richtigen AP zugeordnet werden. Bei Ausgabe des IDEV-Anschreibens oder des Fragebogens muss immer der Aufkleber auf den Haushaltsbogen übertragen werden! 67
5. Hygienekonzept a) Hygienemittel b) Verhaltensregeln 68
5a Hygienemittel Beachtung der AHA-Regeln: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltag mit Maske – Dienen dem Fremd- und Eigenschutz – Müssen bei persönlichem Kontakt getragen werden FFP2-Masken – Maximale Tragedauer von 75 Minuten bis 3 Stunden am Stück – Danach Erholungsphase von 30 Minuten – Wechsel täglich (insb. nach Interview) oder wenn Atemwiderstand zu hoch – Handdesinfektion vor und nach direktem Kontakt in der Personenerhebung – evtl. auch Desinfektion von Arbeitsmitteln (z. B. Kulis, Übersetzungshilfen) Desinfektionsmittel Empfehlung: Es sollten regelmäßig Selbst- oder Schnelltests durchgeführt werden. 69
5b Verhaltensregeln Bei Begehungen und Interviews In folgenden Fällen darf keine Befragung oder Begehung durchgeführt werden: − Handdesinfektion und Desinfektion von Arbeitsmitteln (z. B. Übersetzungshilfen, − Covid-19-Erkrankung Antwortlisten) vor und nach jedem Besuch − FFP-2-Maske − Bei vorliegendem positiven Schnell- oder Selbsttest − Mindestabstand (1,5 Meter) einhalten − Bei Krankheitssymptomen wie Kurzatmigkeit, − Kurze Interviewdauer: möglichst unter 15 Verlust von Geschmacks- oder Geruchssinn, Min. Körpertemperatur über 38 Grad Celsius − Interview an der Wohnungstür oder im Es muss umgehend die EHST benachrichtigt Freien, wenn AP einverstanden sind werden − Wohnung nur auf expliziten Wunsch der AP betreten − Proxyauskünfte zu bevorzugen 70
6. Rückgabe der Erhebungsunterlagen an die EHST und Aufwandsentschädigung a) Rückgabe der Unterlagen b) Aufwandsentschädigung und Auszahlung 71
6a Rückgabe der Unterlagen Rückgabe der Unterlagen (Prüfung durch die EB) - Alle Termine mit AP wahrgenommen? - Vollzähligkeit, Vollständigkeit und Lesbarkeit der Unterlagen - Inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit von Mantel- und Haushaltsbogen ( + pers. Ziel 2 Interviews) - Vollständige Bearbeitung des EHB - Vereinbarung eines Rückgabetermins mit der Erhebungsstelle (Bitte beachten: Rückgabe der Unterlagen muss persönlich erfolgen!) - Handelt es sich um die Rückgabe der letzten EHB der EB, müssen alle restlichen Erhebungsunterlagen (auch ungenutzte), sonstige Materialien und der EB-Ausweis abgegeben werden. 72
6a Rückgabe der Unterlagen EHST prüft - Vollzähligkeit und Verwertbarkeit der Unterlagen - Zusätzlich bei Eingang von Papierfragebogen: - Prüfung auf Verwertbarkeit - Sichtprüfung des physischen Zustands der Fragebogen - Entscheidung über die Beleglesefähigkeit der Fragebogen - Bei letzter Übergabe von Unterlagen - Rückgabe restlicher Erhebungsunterlagen - Rückgabe sonstiger Materialien - Rückgabe EB-Ausweis Die EB dürfen nach Abschluss ihrer Tätigkeit die Umhängetaschen behalten. 73
6b Aufwandsentschädigung und Auszahlung Abrechnung − Abrechnung nach vollständiger, vollzähliger und verwertbarer Rückgabe der Erhebungsunterlagen − Quittierung der zurückgegebenen Unterlagen durch EHST − Tipp: Frühzeitige Rückgabe der Erhebungsunterlagen (schnellere Bearbeitung und Auszahlung) Allgemeines: − Anzeigepflicht: Wir empfehlen, die Tätigkeit beim Arbeitgeber anzuzeigen. − Steuerfreiheit: Die Aufwandsentschädigung unterliegt nicht der Besteuerung durch das EStG. − Finanzamt: Vergütung soll als Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit angezeigt werden; EHST sind verpflichtet die Zahlungen an die EB den Finanzbehörden zu melden − Fahrtkosten: Sind mit der Aufwandsentschädigung abgegolten − Unfallversicherung: Für die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragter besteht Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse des Landes Rheinland-Pfalz 74
6b Aufwandsentschädigung und Auszahlung Übersicht der Vergütungspositionen − Teilnahme an Schulungsmaßnahmen -> pauschal 50,- € − Gewährleistung tel. Erreichbarkeit -> pauschal 50,- € − Begehungen der Anschriften (HHST, WH, WDH) -> je EHB 2,50 € − Durchgeführte ExFest (HHST, WH, WDH) -> je Person 3,50 € − Feststellung der Ziel-2-Merkmale (HHST, WH) − Direktbefragung vor Ort -> je Person 4,- € − Ausgabe Fragebogen/Online-Zugangsdaten -> je Person 3,- € − Erhebung im Rahmen der GWZ-Ersatzvornahme -> je Gebäude 5,- € − Erfolglose Kontaktaufnahme, Auskunftsverweigerer -> je Haushalt 1,50 € − Antreffen nicht auskunftspflichtiger Personenkreise -> je Haushalt 1,50 € 75
7. Datenschutzverpflichtung und Taschenausgabe Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 76
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