ERHOLUNGSURLAUB AN DER NORDSEE - Zauberhaftes Friesland & Insel Langeoog - kolping-ms.de

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ERHOLUNGSURLAUB AN DER NORDSEE - Zauberhaftes Friesland & Insel Langeoog - kolping-ms.de
ERHOLUNGSURLAUB
           AN DER NORDSEE
     Zauberhaftes Friesland & Insel Langeoog
              Gruppenleiterin Agnes Schumacher
                      12. Juni – 18. Juni 2022

Die herrliche Urlaubsregion Wangerland in Friesland ist Ihr Gastgeber für
diese erholsame Reise. Hier knattern die Traktoren, das Bier schmeckt frie-
sisch herb, es wird geklönt, geschnackt und rund um die Uhr „Moin“ gesagt.
Das Wangerland gehört zu den größten Urlaubsregionen an der niedersächsi-
schen Nordsee, ist seit 2009 UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer und mit
seinen 30 Kilometern Deichlinie ein wahres Badeparadies. Genießen Sie eine
Reise mit Entschleunigung und viel Platz für Urlaubsträume.
Meeresrauschen und endlose weiße Strände, Strand, Wellen, außergewöhn-
liche Küstenstraßen, Deichschafe und Robbenbabies mit Kulleraugen, das
salzige Meer, Ebbe und Flut und die vielen idyllischen und malerischen Ört-
chen mit ihren zahlreichen Sehenswürdigkeiten garantieren einen perfekten
Urlaub.
Im Wangerland scheint nicht immer die Sonne, aber auch bei „Schietwetter“
gibt es Interessantes zu entdecken und nebenbei wartet auch ganz viel Kuli-
narik darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.
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Sonntag, 12.06.2022                                     sche Museumsha-
Am Morgen reisen Sie mit einem modernen Bus             fen mit seinen
vom Münsterland an die Nordseeküste. Unterwegs          Plattbodenschiffen
werden ausreichend Pausen eingelegt. Am späten          und kleinen Seg-
Nachmittag erreichen Sie Ostfriesland und beziehen      lern. Über die
im Hotel Dorf Wangerland Ihre Zimmer bevor Sie          Harle ist er verbun-
das gemeinsame Abendessen einnehmen.                    den     mit     dem
                                                        Yachthafen,      wo
Montag, 13.06.2022                                      Motorboote und Segelyachten ihr Zuhause gefun-
Sie beginnen Ihren heutigen Friesland-Ausflug mit       den haben. Gleich hinter der Schöpfwerksschleuse
einer Stadtrundfahrt in Wilhelmshaven. Die Stadt        findet man den Außenhafen, Ausgangspunkt der
wurde 1869 durch König Wilhelm I. von Preußen           Fähren nach Wangerooge oder für Ausflugsfahrten
dank des tiefen und breiten Jadefahrwassers als         in das Wattenmeer. Zwischen den drei Häfen
Marinegarnison gegründet und ist heute Deutsch-         verläuft die etwa 2 Kilometer lange Promenade, die
lands größter Bundeswehr- und Marinestützpunkt.         zum Flanieren entlang der Harle einlädt und
Durch die enge Verbindung mit „ihrer“ Marine            Carolinensiel mit Harlesiel verbindet. Den Abschluss
erlebte die Stadt zweimal den Wechsel von wirt-         des Tages bildet ein Abstecher nach Neuharlinger-
schaftlicher Blüte zu Niedergang und Zerstörung als                                      siel. Der Hafen ist
Folge der Weltkriege. Hafen-Feeling pur, City-Life                                       seit 100 Jahren
und maritime Attraktionen – in Wilhelmshaven                                             “mooi´n Stuuv” (die
verschmelzen Strandurlaub an der Nordsee und das                                         gute Stube) des
Leben in einer aufstrebenden Hafenstadt. Sie sehen                                       idyllischen     Ur-
zunächst den Seehafen und blicken dann bei einem                                         laubsortes.   Man
kurzen Bummel über die Südstrandpromenade auf                                            sitzt man einfach
den Jadebusen. Wilhelmshavens Südstrand ist ein                                          beim Ostfriesentee
beliebter Anziehungspunkt. Hier erfahren Sie                                             oder einem frie-
Wissenswertes über das benachbarte Deutsche             sisch herben Bier, klönt und guckt. Bei einem
Marinemuseum und die Schiffe, die es beheimatet.        Spaziergang auf dem Deich lauschen Sie interessan-
Ebenfalls befinden sich dort das Aquarium, das          ten Erklärungen zum Hafen und haben danach die
UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer-Besucherzen-            Gelegenheit zu einer Tee- oder Kaffeepause (Extra-
trum und das Küstenmuseum. Vorbei am Marine-            kosten). Wie wäre es mit typischem Ostfriesentee
stützpunkt, dem Ölhafen und dem Jade-Weser-Port,        und dazu ein herrliches Stück Ostfriesentorte?
dem einzigen Tiefwasserhafen Deutschlands, fahren       Danach erfolgt die Rückfahrt zum Hotel. Abendes-
Sie weiter nach Hooksiel. Im Hafen haben Sie die        sen.
Möglichkeit, zur Mittagspause ein frisches Fisch-
brötchen zu essen. Voller Tradition und doch            Dienstag, 14.06.2022
modern, diese reizvolle Kombination prägt Hooksiel,     Heute brechen Sie nach einem zeitigen Frühstück
den wunderschönen Sielort. Die Seefahrt- und die        zum Fähranleger nach Bensersiel auf. Hier beginnt Ihr
Fischereitradition des Badeortes reicht über 700        Ausflug zur Insel Langeoog. Nach der etwa einstündi-
Jahre zurück. Ihre nächste Station ist Horumersiel,     gen Überfahrt erreichen Sie die beliebte ostfriesische
                                                        Insel und fahren weiter mit der Inselbahn zum
                                                        Bahnhof. Der gesamte Tag steht Ihnen zur freien
                                                        Verfügung. Egal, was Sie unternehmen möchten -
                                                        entdecken Sie die Weite der unberührten Natur, den
                                                        endlosen Sandstrand oder das charmante Inseldorf.
                                                        Auf den zwei Naturpfaden "Osterhook" und "Flint-
                                                        hörn" können Sie die Insel auf eigene Faust erkunden
                                                        und die wohltuende Seeluft genießen. Wilde Dünen-
das seit 1985 anerkannte Nordseeheilbad. Es ist ein     landschaften, blühende Weiden, weiter Sandstrand,
interessanter „Logenplatz“, von dem aus man all die     rauschendes Meer, endloses Watt, kräftiger Wind
Ozeanriesen, Fischkutter und vielen Segelboote im       und krächzende Möwen – der Nationalpark Lange-
Blick hat. Der kilometerlange Rasenstrand direkt an     oogs ist ein Erlebnis. Am Nachmittag bringt Sie die
der Nordsee ist besonders beliebt bei Menschen,
die sandempfindlich sind. Bei einer Fahrt über den
Deich blicken Sie auf das Weltnaturerbe Watten-
meer und erhalten Erklärungen zur Landgewinnung
und zu den Salzwiesen. Weiter geht es nach Caroli-
nensiel- Harlesiel mit drei Häfen in zwei Orten. im
Ortskern von Carolinensiel befindet sich der histori-
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Inselbahn vom Bahnhof zurück zum Hafen und Sie              gung. Genießen Sie einen Bummel durch den
treten die Rückfahrt per Fähre nach Bensersiel an.          malerischen Kutterhafen oder lassen Sie die Seele
Hier erwartet Sie bereits Ihr Reisebus zur Rückfahrt        bei einem Strandspaziergang baumeln. Mittags
zum Hotel. Abendessen.                                      erfolgt die Rückfahrt zum Hotel. Für den freien
                                                            Nachmittag haben wir folgende Tipps für Sie: Für
Mittwoch, 15.06.2022                                        alle, die die schöne Umgebung des Hotels per
Nach dem Frühstück starten Sie Ihre Osfriesland-            Fahrrad erkunden möchten, steht ein Verleih im
Rundfahrt in der Marinestadt Jever. An den zahlrei-
chen Sehenswürdigkeiten ist erkennbar, dass die
Stadt auf eine mehr als tausendjährige wechselhafte
Geschichte zurückblicken kann, die ihre Spuren
hinterlassen hat. Im Mittelpunkt steht das Schloss
mit seinem weithin sichtbaren Zwiebelturm und
auch die historische Altstadt ist sehenswert. Danach
durchfahren Sie das Fehngebiet. Der Name leitet
sich vom niederländischen "Veen" ab und bedeutet            Hotel zur Verfügung. Die Küstenorte Hooksiel,
"Moor". Die markanteste Merkmale der Region sind            Horumersiel und Schillig sind ebenso in kürzester
die weißen Klappbrücken, die über schnurgerade              Zeit erreicht wie Carolinensiel und Harlesiel.
Kanäle führen, sowie zahlreiche Windmühlen.                 Außerdem befindet sich unmittelbar am Hotel das
Danach erreichen Sie Aurich, die Stadt im Herzen            Wangermeer. Inmitten dieses rund 100 ha großen,
Ostfrieslands. Weiter geht es für Sie nach Suurhusen        künstlich angelegten Freizeitsees liegt eine runde
mit dem schiefsten Turm der Welt, der sogar noch            Insel, die zu Fuß und mit dem Fahrrad über eine 325
stärker geneigt ist als der weltberühmte in Pisa.           Meter lange Promenadenbrücke erreicht werden
Mittags machen Sie Halt in Greetsiel, der „Puppen-          kann. Das Hotel verfügt über einen eigenen Strand-
stube Ostfrieslands“. Wahrzeichen des beliebten             abschnitt mit Strandbar und Bootsverleih. Abendes-
Urlaubsortes sind die Zwillingsmühlen. Im Hafen             sen.
liegen 27 Krabbenkutter vor Anker. Sie unternehmen
einen kleinen geführten Rundgang durch den über             Freitag, 17.06.2022
600 Jahre alten Ort, der Sie mit seinem historischen        Der heutige Vormittag steht nochmals für eigene
Ortskern begeis-                                            Unternehmungen zur freien Verfügung. Nutzen Sie
tern wird. Nach                                             die Freizeitangebote rund um das Hotel! Nachmit-
einer individuellen                                         tags findet ein kleiner Ausflug mit dem Bus nach
Mittagspause fah-                                           Hooksiel statt. Der traditionsreiche Sielort erwartet
ren Sie weiter                                              Sie mit seiner maritime Atmosphäre am Alten Hafen
nach Norddeich,                                             mit den historischen Packhäusern und mit den
wo Sie die kleinen                                          charmanten kleinen Straßen zum Flanieren. Außer-
Heuler in der                                               dem lädt der schöne, ca. 3,5 km lange, naturbelas-
Seehundaufzucht-                                            sene Sandstrand zum Verweilen ein. Rückkehr zum
station erwarten. Dort erfahren Sie bei einem               Hotel und Abendessen.
Vortrag viel Wissenswertes über die wichtige Arbeit
der Station und den Lebensraum Wattenmeer sowie             Samstag, 18.06.2022
die dort beheimatete Tierwelt. Entlang der Küste            Nach einem letzten gemeinsamen Frühstück neh-
geht es auf der Störtebeker Straße durch Neßmer-            men Sie Abschied von der Nordsee und treten die
siel, Dornumersiel und Bensersiel zurück zum Hotel.         Heimreise an. Unterwegs werden ausreichend
Abendessen.                                                 Pausen eingelegt. Am frühen Abend erreichen Sie
                                                            das Münsterland.
Donnerstag, 16.06.2022
Vormittags bringt der Bus Sie nach Neuharlingersiel.        Änderungen im zeitlichen Programmablauf vorbehalten.
Dort haben Sie einen Aufenthalt zur freien Verfü-

Hotel Dorf Wangerland *** superior                                 www.dorf-wangerland.de
Die Hotel- und Freizeitanlage liegt nur 10 km von der Nordseeküste entfernt in Wangerland-Hohenkirchen. Sie
verfügt über ein Buffet-Restaurantmit zwei Wintergärten, diverse Kneipen und Themenbereiche, einen Kids-Club,
einen Indoor-Freizeitpark für Kinder, Animationsprogramm für Jung und Alt, Kegel- und Bowlingbahnen, einen
Minigolfplatz, ein Kino, eine Turnhalle, einen Fahrrad- und Bootsverleih, einen Sportplatz mit Tartanbahn, einen
Spielplatz, Billard- und Kickertische sowie einen angrenzenden Freizeitsee mit hoteleigenem Strand und Strandbar.
Alle 230 Hotelzimmer befinden sich im Erdgeschoss oder der ersten Etage (darunter auch 16 barrierefreie Zimmer –
auf Anfrage buchbar). Sie sind auf acht Hotelgebäude verteilt und nur wenige Schritte vom Gastronomiebereich
entfernt. Die großzügigen Zimmer sind komfortabel ausgestattet mit Sat-TV, Radio, Telefon, Minisafe, Sitzecke,
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Schreibtisch, Dusche/WC und Föhn. In den Hotelzimmern und den Gastronomieeinrichtungen gilt Rauchverbot. An
den beiden freien Tagen besteht die Möglichkeit am Mittags- und Kuchenbuffet teilzunehmen (Extrakosten).

    Leistungen:
   Fahrt in einem modernen Reisebus mit Bordküche, Klimaanlage und WC/Waschraum
   6 x Übernachtung mit Frühstücksbuffet
   6 x Abendessen als Buffet
   Eis, alkoholfreie Getränke (Softdrinks), Kaffee, Tee und Kakao gratis, zusätzlich von 12.00 bis 23.00 Uhr (an
    Wochenenden bis 01.00 Uhr) alkoholfreie Getränke wie Wein, Bier, Spirituosen und Longdrinks im Restau-
    rant oder den Themenkneipen
   Gästebeitrag
   Kostenfreie Nutzung von Sporthalle, Sportplatz, Kegelbahnen, Tischkicker, Billardtischen, Kino und des
    angrenzenden Freizeitsees mit hoteleigenem Strand
   Kostenfreies Animationsprogramm für Jung und Alt
   Ganztägiger Ausflug nach Langeoog inkl. Fährüberfahrt, Fahrt mit der Inselbahn vom Hafen zum Inselbahn-
    hof und zurück sowie Tages-Gästebeitrag
   Ganztägiger Ausflug Friesland-Rundfahrt und Wilhelmshaven mit Reiseleitung inkl. Stadtrundfahrt in
    Wilhelmshaven
   Ganztägiger Ausflug Ostfriesland-Rundfahrt mit Reiseleitung inkl. Eintritt und Vortrag in der Seehundstation
    Norddeich
   Halbtägiger Ausflug nach Hooksiel mit Aufenthalt zur freien Verfügung
   Halbtägiger Ausflug nach Neuharlingersiel mit Aufenthalt zur freien Verfügung
   Kolping Reisebegleitung durch Frau Agnes Schumacher
   Reiserücktrittskosten-Versicherung (Selbstbehalt: 20% mind. € 25,–)
   Insolvenzschutz-Versicherung (Sicherungsschein)

    Preise pro Person:
    Im Doppelzimmer                                                                  € 725,–
    Einzelzimmerzuschlag                                                             € 100,–
    Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:                                     28 Personen
    Hinweis: Wir führen bis auf Weiteres unsere Reisen unter Anwendung der 2G-Regel durch, d. h. es können nur gene-
    sene oder geimpfte Gäste teilnehmen. Corona bedingt kann es zu Programmänderungen und zu Einschränkungen in
    der Nutzung der Freizeiteinrichtungen im Hotel kommen. Wir verweisen auf die im Bus und vor Ort geltende Mas-
    kenpflicht, die sich jeweils zum Reiseantritt aus der dann gültigen Corona-Schutzverordnung ergibt.
    Gruppenleiterin:                                                               Reiseveranstalter:
    Agnes Schumacher                                                               GWK mbH – Kolping-Reisedienst Münster
    Schoppenbusch 22 – 48720 Rosendahl                                             Gerlever Weg 1 – 48653 Coesfeld
    Telefon: 02547-550                                                             Telefon: 02541/803-411 oder -419
                                                                                   Fax: 02541/803-415
                                                                                   E-Mail: hagedorn@kolping-ms.de

    Bildrechte: Hotel Dorf Wangerland, Kolping Reisedienst / Andrea Hagedorn, Inselgemeinde Langeoog / Andreas Falk
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ERHOLUNGSURLAUB
                        AN DER NORDSEE
            Zauberhaftes Ostfriesland & Insel Langeoog
                        Gruppenleiterin Agnes Schumacher
                             12. Juni – 18. Juni 2022

                                REISEANMELDUNG
Hiermit melde ich mich verbindlich, auch im Namen der hier genannten Teilnehmer an.
Name                               Vorname                      Geburtsdatum        Impfschutz
                                                                                    Covid19

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Straße und Hausnummer: _________________________________________________________________

PLZ und Wohnort: _______________________________________________________________________

Telefon/ Fax / E-Mail: ____________________________________________________________________

Zimmer:                     Doppelzimmer               Einzelzimmer

Sonstige Wünsche :   ____________________________________________________________________

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(z.B. vegetarische Kost, Lebensmittelunverträglichkeiten etc. / Bemerkungen)

Die Reisebedingungen der GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kolpingwerkes
mbH, erkenne ich, auch im Namen der von mir angemeldeten Teilnehmer an und bestätige, ergän-
zend zu den AGBs das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise zur
Kenntnis genommen zu haben. Die Reise wird unter Einhaltung der 2G-Regel durchgeführt, d. h. es
können nur geimpfte oder genesene Gäste mitreisen.

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Ort                       Datum                           Unterschrift

Bitte schicken Sie Ihre Reiseanmeldung an:
Gruppenleiterin:                                Reiseveranstalter:
Agnes Schumacher                                GWK mbH – Kolping-Reisedienst Münster
Schoppenbusch 22 – 48720 Rosendahl              Gerlever Weg 1 – 48653 Coesfeld
Tel: 02547/550                                  Tel: 02541/803-411 u. 419 Fax: 02541-803-415
                                                E-Mail: hagedorn@kolping-ms.de
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REISEBEDINGUNGEN                                                                                                                                                7. bis 1. Tag vor Reisebeginn             80 %
_____________________________________________________________________                                                                                          am Anreisetag                              90 %
der Firma GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kolpingwerkes mbH,                                  5.3 Werden auf Wunsch des Teilnehmers nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des
               Gerlever Weg 1, 48653 Coesfeld                                                                       zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermines, des
                                                                                                                    Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung),
Sehr geehrte Teilnehmerinnen, sehr geehrte Teilnehmer, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfol-                      wird bis zum 42. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 25 EUR pro Teilnehmer erhoben.
genden Reisebedingungen. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen und                       Umbuchungswünsche des Teilnehmers, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchfüh-
uns im Falle unserer Buchungsbestätigung zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen                            rung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.1 und
insoweit die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB (Vorschriften über den Reisevertrag) und füllen diese                 gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
Vorschriften aus. Mit der Abkürzung „GWK“ in den Reisebedingungen ist unsere Firma bezeichnet,                      geringfügige Kosten verursachen. Dem Teilnehmer ist es gestattet, der GWK nachzuweisen, dass ihr
die im Falle Ihrer Buchung als Reiseveranstalter Ihr Vertragspartner wird.                                          tatsächlich keine oder geringe Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In
                                                                                                                    diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
       1.       Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Teilnehmer der GWK den Abschluss eines Reisevertrages auf der                 5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer sich bei der Durchführung der Reise durch einen Drittener-
Grundlage der Prospektausschreibung und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann                  setzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten kann die GWK in Höhe von mindestens
nur schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular der GWK erfolgen. Telefonische Reservierungen                 30,00 EUR vom Teilnehmer verlangen. Die GWK kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers
und Voranfragen sind stets unverbindlich.                                                                           widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
                                                                                                                    Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die GWK behält sich vor, im Einzelfall eine
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen               höhere Entschädigung, entsprechend ihrer entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffern-
für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er            der und zu belegender Kosten, zu berechnen.
eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.                                                                                                                5.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht
                                                                                                                    als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Teilnehmer zur vollen Bezahlung des
1.3 Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung der GWK zustande.              Reisepreises verpflichtet bleibt.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsange-                   6.      Nicht in Anspruch genommene Leistungen
bot der GWK vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grund-               6.1 Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder
lage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer die Annahme dieses neuen Angebotes                        aus anderen, nicht von der GWK zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des
erklärt. Dies kann durch ausdrückliche Erklärung, durch Leistung einer Anzahlung, durch Leistung des                Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung. Die GWK bemüht sich jedoch insoweit um Rückerstattung
(Rest-)Reisepreises oder durch Reiseantritt erfolgen.                                                               ersparter Aufwendungen von den Leistungsträgern und bezahlt diese an den Teilnehmer zurück, sobald und
                                                                                                                    soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die GWK zurückerstattet worden sind.
       2.     Bezahlung
2.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die GWK beim Teilnehmer)                        7.      Rücktritt und Kündigung durch die GWK
und nach Übergabe des Sicherungsscheines gem. § 651k BGB ist innerhalb von zwei Wochen eine                         Die GWK kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung
Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 10 % des Reisepreises,                   der Reise ungeachtet einer Abmahnung der GWK nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
höchstens jedoch 250 EUR pro Person.                                                                                vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Die Träger der
                                                                                                                    Ferienstätten und deren Beauftragte und Mitarbeiter, insbesondere die Hausleitungen, sind berechtigt,
2.2 Sollte die Anzahlung bei der GWK nicht innerhalb dieser Frist eingehen, ist die GWK berechtigt, wie folgt       Abmahnungen und Kündigungen namens der GWK auszusprechen. Kündigt die GWK, so behält sie den
zu verfahren:                                                                                                       Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Teilnehmer selbst.
                                                                                                                    Die GWK muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
      a)               Die GWK wird die Anzahlung unter Fristsetzung anmahnen. Die Nichtzahlung des Anzah-          lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt
                       lungsbetrages bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. Der Reisevertrag bleibt auch bei        einschließlich der von ihr von dem Leistungsträger eventuell gutgebrachten Beträge. Der Reiseveranstalter
                       Nichtzahlung der Anzahlung gültig.                                                           (GWK) kann zurücktreten, wenn eine in der Reiseausschreibung veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl nicht
                                                                                                                    erreicht wird. Der Rücktritt ist bis 3 Wochen vor Reisebeginn möglich.
      b)               Die GWK ist jedoch in diesem Fall berechtigt, nach Fristablauf die Buchung zu stornieren,
                       das heißt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit Stornokosten nach                 8.      Obliegenheiten des Teilnehmers, Kündigung durch den Teilnehmer
                       Ziffer 5.2 dieser Reisebedingungen zu belasten. Sie wird in diesem Fall dem Teilnehmer die   8.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Reisemängeln oder sonstigen Störungen der Reise im Rahmen der
                       Kündigungserklärung unverzüglich nach Fristablauf übermitteln.                               gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Beeinträchtigungen oder Schäden zu vermeiden
                                                                                                                    oder gering zu halten.
2.3 Die Restzahlung erfolgt nach Aushändigung eines Sicherungsscheines, der der Vorschrift des § 651k
Abs. 3 BGB entspricht. Sie ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist nach Aushän-        8.2 Der Teilnehmer ist insbesondere zur Beachtung der in der Reiseausschreibung und/oder den übermittel-
digung des Sicherungsscheines, jedoch nicht früher als drei Wochen vor Reisebeginn, zahlungsfällig.                 ten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweise verpflichtet.

2.4 Die Reiseunterlagen erhält der Teilnehmer nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises übermittelt.            8.3 Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den von der GWK
Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Inanspruch-                  bzw. den von ihr eingesetzten örtlichen Verantwortlichen zur Kenntnis zu geben.
nahme der Reiseleistungen.
                                                                                                                    8.4 Kommt der Teilnehmer den vorbezeichneten Mitwirkungspflichten nicht nach, entfallen Ansprüche des
2.5 Hinsichtlich der Zahlung kann der Teilnehmer wählen zwischen Überweisung oder Lastschrifteinzug.                Teilnehmers nur dann nicht, wenn die Rüge unverschuldet unterblieb.
Dies wird vom Teilnehmer auf dem Anmeldeformular vermerkt. Im Falle des Lastschrifteinzuges erfolgt
dieser erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines und nicht früher als zu dem in 2.2 angegebenen                 8.5 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die GWK bzw. ihre Beauftrag-
Zeitpunkt.                                                                                                          ten innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen
                                                                                                                    Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines
       3.      Leistungen                                                                                           Mangels aus wichtigem, der GWK erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für
3.1 Die Leistungsverpflichtung der GWK ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung            die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der GWK oder ihren Beauf-
in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der erstellten Reiseausschrei-             tragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
bung unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt oder der Reiseausschreibung enthaltenen Hinweise und                     des Teilnehmers gerechtfertigt ist.
Erläuterungen.
                                                                                                                    8.6 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines
3.2 Orts-, Haus- und Hotelprospekte, die nicht von der GWK vertrieben werden, sowie Erklärungen,                    Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der GWK unter der in der Über-
Auskünfte und Zusicherungen Dritter, insbesondere der Leistungsträger (z. B. Hotels usw.) sind für die              schrift angegebenen Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche
GWK nicht verbindlich, ausgenommen für den Fall, dass eine entsprechende Erklärung oder Auskunft auf                nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
entsprechende Anfrage ausdrücklich bestätigt wurde.
                                                                                                                            9.      Haftung
3.3 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen sowie                  9.1 Die Haftung der GWK gegenüber dem Teilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf
zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sollte aus Beweisgründen                    Schadensersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist auf den
schriftlich getroffen werden. Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich nicht erlaubt.                          dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob
                                                                                                                    fahrlässig durch die GWK herbeigeführt worden ist. Diese Beschränkung der Haftung auf den dreifachen
        4.     Leistungs- und Preisänderungen                                                                       Reisepreis gilt auch, soweit die GWK für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines
4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisever-                 Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
trages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der GWK nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und              9.2 Die GWK haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistun-
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Freizeit nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche               gen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen Ausflüge usw.)
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die GWK verpflichtet sich,           und die in der Allgemeinen oder konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu                       gekennzeichnet werden.
setzen, soweit dies möglich ist.
                                                                                                                    9.3 Kommt der GWK die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach
4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluss des Reisevertra-                den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Flugabkommen von
ges nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig:                                                                   Warschau, Den Haag, Guadalajara. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des
                                                                                                                    Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck.
         a)            Die GWK kann eine Preisänderung nur verlangen bei einer Erhöhung der Beförderungskos-
                       ten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder bei ei-             10.    Verjährung, Datenschutz, Abtretungsverbot, Sonstiges
                       ner Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse.                          10.1 Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der GWK, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit
                                                                                                                    Ausnahme der Ansprüche des Teilnehmers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem
         b)            Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt werden, wie sich diese Erhöhung pro Person      vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisegast und der GWK Verhandlun-
                       oder pro Sitzplatz auswirkt und sofern zwischen dem Vertragsschluss (Zugang der Bu-          gen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjäh-
                       chungsbestätigung) und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als vier Monate liegen.             rung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder die GWK die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
                                                                                                                    vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
         c)            Die GWK hat den Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden          ein.
                       Umstände hiervon zu unterrichten. Preisänderungen können nach dem 20. Tag vor Reise
                       antritt nicht mehr verlangt werden.                                                          10.2 Die für die Verwaltung der Reisen benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst und ge-
                                                                                                                    speichert.
           d)
            Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5 % übersteigt,
            ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die                   10.3 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise – gleich aus welchem Rechts-
            Teilnahme     an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die GWK in der Lage ist,                 grund – an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche
            eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der                  Geltendmachung im eigenen Namen.
            Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der GWK über die    Preis-
erhöhung gegenüber der GWK geltend zu machen.                                                                       10.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die
                                                                                                                    übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages als solchem bleibt
      5.      Rücktritt durch den Teilnehmer                                                                        unberührt.
5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei der GWK. Dem Teilnehmer wird im eigenen Interesse und aus Beweissi-
cherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.                                          Coesfeld, den 12. Juni 2002

5.2 Im Falle des Rücktritts steht der GWK die nachfolgende pauschale Entschädigung zu, bei deren                    Verantwortlicher Reiseveranstalter im Sinne der §§ 561a ff. BGB ist die Firma
Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwen-                   GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kolpingwerkes mbH,
dung der Reiseleistung berücksichtigt ist. Im Regelfall berechnet die GWK folgende, auf den Reisepreis              Gerlever Weg 1, 48653 Coesfeld, Telefon: 02541/804-01, Durchwahl: 803-419, Fax: 02541/803-414,
bezogene Pauschalen pro Person:                                                                                     Email: info@kolping-ms.de, Internet: www.kolping-ms.de
                                           bis 60. Tag      vor Reiseantritt      15 %
                                           59. bis 30. Tag vor Reisebeginn        35 %                              Irrtum bei den Reiseausschreibungen behalten wir uns vor.
                                           29. bis 15. Tag vor Reisebeginn        55 %
                                           14. bis 8. Tag vor Reisebeginn         70 %
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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise
                            nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie
(EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen
GWK mbH - Kolping-Reisedienst trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten
Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen GWK mbH - Kolping-Reisedienst über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für
die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rück-
beförderung im Fall seiner Insolvenz.

                                  Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

    Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisever-
     trags.
    Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen
     Reiseleistungen.
    Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem
     Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzli-
     chen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich
     erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn
     der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag
     zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das
     Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstat-
     tung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheb-
     lich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der
     Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Ent-
     schädigung.
    Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer
     Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits-
     probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertret-
     baren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durch-
     geführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Rei-
     sende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt
     dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswir-
     kungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Ab-
     hilfe zu schaffen.
    Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder
     nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlun-
     gen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Be-
     ginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der
     Reisenden gewährleistet. Die GWK mbH - Kolping-Reisedienst hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine
     Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1,
     65189 Wiesbaden Telefon: 0611 533-5859 Fax: 0611 533-4500 E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leis-
     tungen aufgrund der Insolvenz von GWK mbH - Kolping-Reisedienst verweigert werden.

Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist: www.gesetze-im-internet.de/bgb
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