Gruppenleiterin Agnes Schumacher 27. Juni - 03. Juli 2021
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Gruppenleiterin Agnes Schumacher 27. Juni – 03. Juli 2021 Die herrliche Urlaubsregion Wangerland in Friesland ist Ihr Gastgeber für diese erholsame Reise. Hier knattern die Traktoren, das Bier schmeckt frie- sisch herb, es wird geklönt, geschnackt und rund um die Uhr „Moin“ gesagt. Das Wangerland gehört zu den größten Urlaubsregionen an der nieder- sächsischen Nordsee, ist seit 2009 UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer und mit seinen 30 Kilometern Deichlinie ein wahres Badeparadies. Genie- ßen Sie eine Reise mit Entschleunigung und viel Platz für Urlaubsträume. Meeresrauschen und endlose weiße Strände, Strand, Wellen, außergewöhn- liche Küstenstraßen, Deichschafe und Robbenbabies mit Kulleraugen, das salzige Meer, Ebbe und Flut und die vielen idyllischen und malerischen Örtchen mit ihren zahlreichen Sehenswürdigkeiten garantieren einen per- fekten Urlaub. Im Wangerland scheint nicht immer die Sonne, aber auch bei „Schietwetter“ gibt es Interessantes zu entdecken und nebenbei wartet auch ganz viel Kulinarik darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.
Sonntag, 27.06.2021 das Weltnaturerbe Wattenmeer und erhalten Am Morgen reisen Sie mit einem modernen Bus Erklärungen zur Landgewinnung und zu den vom Münsterland an die Nordseeküste. Unter- Salzwiesen. Weiter geht es nach Carolinensiel- wegs werden ausreichend Pausen eingelegt. In Harlesiel mit drei Häfen in zwei Orten. im Orts- Oldenburg haben Sie Gelegenheit zu einer indi- kern von Carolinensiel befindet sich der histori- viduellen Mittagspause. Die Universitätsstadt im sche Museumsha- Oldenburger Land ist zugleich eine moderne und fen mit seinen anmutige Großstadt mit einem quirligen Zentrum Plattbodenschif- und einem grünen Umland. .Am späten Nachmit- fen und kleinen tag erreichen Sie Ostfriesland und beziehen im Seglern. Über die Hotel Dorf Wangerland Ihre Zimmer bevor Sie Harle ist er ver- das gemeinsame Abendessen einnehmen. bunden mit dem Yachthafen, wo Montag, 28.06.2021 Motorboote und Sie beginnen Ihren heutigen Friesland-Ausflug Segelyachten ihr Zuhause gefunden haben. mit einer Stadtrundfahrt in Wilhelmshaven. Die Gleich hinter der Schöpfwerksschleuse findet Stadt wurde 1869 durch König Wilhelm I. von man den Außenhafen, Ausgangspunkt der Fähren Preußen dank des tiefen und breiten Jadefahr- nach Wangerooge oder für Ausflugsfahrten in wassers als Marinegarnison gegründet und ist das Wattenmeer. Zwischen den drei Häfen ver- heute Deutschlands größter Bundeswehr- und läuft die etwa 2 Kilometer lange Promenade, die Marinestützpunkt. Durch die enge Verbindung zum Flanieren entlang der Harle einlädt und mit „ihrer“ Marine erlebte die Stadt zweimal den Carolinensiel mit Harlesiel verbindet. Den Ab- Wechsel von wirtschaftlicher Blüte zu Nieder- schluss des Tages bildet ein Abstecher nach gang und Zerstörung als Folge der Weltkriege. Neuharlingersiel. Der Hafen ist seit 100 Jahren Hafen-Feeling pur, City-Life und maritime At- “mooi´n Stuuv” (die traktionen – in Wilhelmshaven verschmelzen gute Stube) des Strandurlaub an der Nordsee und das Leben in idyllischen Ur- einer aufstrebenden Hafenstadt. Sie sehen zu- laubsortes. Man nächst den Seehafen und blicken dann bei einem sitzt man einfach kurzen Bummel über die Südstrandpromenade beim Ostfriesentee auf den Jadebusen. Wilhelmshavens Südstrand oder einem frie- ist ein beliebter Anziehungspunkt. Hier erfahren sisch herben Bier, Sie Wissenswertes über das benachbarte Deut- klönt und guckt. sche Marinemuseum und die Schiffe, die es be- Bei einem Spaziergang auf dem Deich lauschen heimatet. Ebenfalls befinden sich dort das Aqua- Sie interessanten Erklärungen zum Hafen und rium, das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer- haben danach die Gelegenheit zu einer Tee- oder Besucherzentrum und das Küstenmuseum. Vor- Kaffeepause (Extrakosten). Wie wäre es mit ty- bei am Marinestützpunkt, dem Ölhafen und dem pischem Ostfriesentee und dazu ein herrliches Jade-Weser-Port, dem einzigen Tiefwasserhafen Stück Ostfriesentorte? Danach erfolgt die Rück- Deutschlands, fahren Sie weiter nach Hooksiel. fahrt zum Hotel. Abendessen. Im Hafen haben Sie die Möglichkeit, zur Mittags- pause ein frisches Fischbrötchen zu essen. Voller Dienstag, 29.06.2021 Tradition und doch modern, diese reizvolle Kombination prägt Hooksiel, den wunderschö- nen Sielort. Die Seefahrt- und die Fischereitra- dition des Badeortes reicht über 700 Jahre zu- rück. Ihre nächste Station ist Horumersiel, das seit 1985 anerkannte Nordseeheilbad. Es ist ein interessanter „Logenplatz“, von dem aus man all die Ozeanriesen, Fischkutter und vielen Segel- boote im Blick hat. Der kilometerlange Rasen- Heute brechen Sie nach einem zeitigen Früh- strand direkt an der Nordsee ist besonders stück zum Fähranleger nach Bensersiel auf. Hier beliebt bei Menschen, die sandempfindlich sind. beginnt Ihr Ausflug zur Insel Langeoog. Nach der Bei einer Fahrt über den Deich blicken Sie auf etwa einstündigen Überfahrt erreichen Sie die beliebte ostfriesische Insel und fahren weiter mit der Inselbahn zum Bahnhof. Der gesamte Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Egal, was Sie unternehmen möchten - entdecken Sie die Weite der unberührten Natur, den endlosen Sandstrand oder das charmante Inseldorf. Auf den zwei Naturpfaden "Osterhook" und "Flint- hörn" können Sie die Insel auf eigene Faust er-
kunden und die wohltuende Seeluft genießen. Straße durch Neßmersiel, Dornumersiel und Wilde Dünenlandschaften, blühende Weiden, Bensersiel zurück zum Hotel. Abendessen. weiter Sandstrand, rauschendes Meer, endloses Watt, kräftiger Wind und krächzende Möwen – Donnerstag, 01.07.2021 der Nationalpark Langeoogs ist ein Erlebnis. Am Für den heutigen freien Tag haben wir folgende Nachmittag bringt Sie die Inselbahn vom Bahn- Tipps für Sie: Für alle, die die schöne Umgebung hof zurück zum Hafen und Sie treten die Rück- des Hotels per Fahrrad erkunden möchten, steht fahrt per Fähre nach Bensersiel an. Hier erwar- ein Verleih im Hotel zur Verfügung. Die Küsten- tet Sie bereits Ihr Reisebus zur Rückfahrt zum orte Hooksiel, Horumersiel und Schillig sind Hotel. Abendessen. ebenso in kürzester Zeit erreicht wie Carolinen- siel und Harlesiel. Außerdem befindet sich un- Mittwoch, 30.06.2021 mittelbar am Hotel das Wangermeer. In diesem Nach dem Frühstück starten Sie Ihre Osfries- rund 100 ha großen, künstlich angelegten Frei- land-Rundfahrt in der Marinestadt Jever. An den zeitsee befindet sich in der Mitte eine runde zahlreichen Sehenswürdigkeiten ist erkennbar, dass die Stadt auf eine mehr als tausendjährige wechselhafte Geschichte zurückblicken kann, die ihre Spuren hinterlassen hat. Im Mittelpunkt steht das Schloss mit seinem weithin sichtbaren Zwiebelturm und auch die historische Altstadt ist sehenswert. Danach durchfahren Sie das Fehngebiet. Der Name leitet sich vom niederlän- dischen "Veen" ab und bedeutet "Moor". Die Insel, die zu Fuß und mit dem Fahrrad über eine markanteste Merkmale der Region sind die wei- 325 Meter lange Promenadenbrücke erreicht ßen Klappbrücken, die über schnurgerade Kanäle werden kann. Das Hotel verfügt über einen ei- führen, sowie zahlreiche Windmühlen. Danach genen Strandabschnitt mit Strandbar und Boots- erreichen Sie Aurich, die Stadt im Herzen Ost- verleih. Alternativ steht der Bus vormittags für frieslands. Weiter geht es für Sie nach Suurhusen einen halbtägigen Ausflug zur Verfügung (Infor- mit dem schiefsten Turm der Welt, der sogar mationen vor Ort). Abendessen. noch stärker geneigt ist als der weltberühmte in Pisa. Mittags machen Sie Halt in Greetsiel, der Freitag, 02.07.2021 „Puppenstube Ostfrieslands“. Wahrzeichen des Auch der heutige Tag steht erneut für eigene beliebten Urlaubsortes sind die Zwillingsmühlen. Unternehmungen zur freien Verfügung. Alterna- Im Hafen liegen 27 Krabbenkutter vor Anker. Sie tiv zum Freizeitangebot rund um das Hotel kann unternehmen einen kleinen geführten Rundgang nachmittags ein kleiner Ausflug mit dem Bus durch den über 600 Jahre alten Ort, der Sie mit unternommen werden (Informationen vor Ort). seinem historischen Ortskern begeistern wird. Abendessen. Nach einer indivi- duellen Mittags- Samstag, 03.07.2021 pause fahren Sie Nach einem letzten gemeinsamen Frühstück weiter nach nehmen Sie Abschied von der Nordsee und tre- Norddeich, wo Sie ten die Heimreise an. Unterwegs werden ausrei- die kleinen Heuler chend Pausen eingelegt. In Dinklage machen Sie in der Seehund- einen Stopp für mit Gelegenheit zu einer indivi- aufzuchtstation duellen Mittagspause. Eine der bekanntesten erwarten. Dort Sehenswürdigkeiten des Ortes ist die Benedikti- erfahren Sie viel Wissenswertes über die wichti- nerinnenabtei Kloster Burg Dinklage. Vielleicht ge Arbeit der Station und den Lebensraum Wat- kehren Sie im dortigen Kostercafé zu einem Im- tenmeer sowie die dort beheimatete Tierwelt. biss ein? Am frühen Abend erreichen Sie das Entlang der Küste geht es auf der Störtebeker Münsterland. Änderungen im zeitlichen Programmablauf vorbehalten. Hotel Dorf Wangerland *** superior www.dorf-wangerland.de Die Hotel- und Freizeitanlage liegt nur 10 km von der Nordseeküste entfernt in Wangerland- Hohenkirchen. Sie verfügt über ein Buffet-Restaurantmit zwei Wintergärten, diverse Kneipen und Themenbereiche, einen Kids-Club, einen Indoor-Freizeitpark für Kinder, Animationsprogramm für Jung und Alt, Kegel- und Bowlingbahnen, einen Minigolfplatz, ein Kino, eine Turnhalle, einen Fahrrad- und Bootsverleih, einen Sportplatz mit Tartanbahn, einen Spielplatz, Billard- und Kicker- tische sowie einen angrenzenden Freizeitsee mit hoteleigenem Strand und Strandbar. Alle 230 Hotelzimmer befinden sich im Erdgeschoss oder der ersten Etage (darunter auch 16 barrierefreie Zimmer – auf Anfrage buchbar). Sie sind auf acht Hotelgebäude verteilt und nur wenige Schritte
vom Gastronomiebereich entfernt. Die großzügigen Zimmer sind komfortabel ausgestattet mit Sat-TV, Radio, Telefon, Minisafe, Sitzecke, Schreibtisch, Dusche/WC und Föhn. In den Hotelzim- mern und den Gastronomieeinrichtungen gilt Rauchverbot. An den beiden freien Tagen besteht die Möglichkeit am Mittags- und Kuchenbuffet teilzunehmen (Extrakosten). Leistungen: Fahrt in einem modernen Reisebus mit Bordküche, Klimaanlage und WC/Waschraum 6 x Übernachtung mit Frühstücksbuffet 6 x Abendessen als Buffet Eis, alkoholfreie Getränke (Softdrinks), Kaffee, Tee und Kakao gratis, zusätzlich von 12.00 bis 23.00 Uhr (an Wochenenden bis 01.00 Uhr) alkoholfreie Getränke wie Wein, Bier, Spi- rituosen und Longdrinks im Restaurant oder den Themenkneipen Gästebeitrag Kostenfreie Nutzung von Sporthalle, Sportplatz, Kegelbahnen, Tischkicker, Billardtischen, Kino und des angrenzenden Freizeitsees mit hoteleigenem Strand Kostenfreies Animationsprogramm für Jung und Alt Ganztägiger Ausflug nach Langeoog inkl. Fährüberfahrt, Fahrt mit der Inselbahn vom Ha- fen zum Inselbahnhof und zurück sowie Tages-Gästebeitrag Ganztägiger Ausflug Friesland-Rundfahrt und Wilhelmshaven mit Reiseleitung inkl. Stadt- rundfahrt in Wilhelmshaven Ganztägiger Ausflug Ostfriesland-Rundfahrt mit Reiseleitung inkl. Eintritt in die Seehund- station Norddeich Kolping Reisebegleitung durch Frau Agnes Schumacher Reiserücktrittskosten-Versicherung (Selbstbehalt: 20% mind. € 25,–) Insolvenzschutz-Versicherung (Sicherungsschein) Preise pro Person: Im Doppelzimmer € 709,– Einzelzimmerzuschlag € 70,– Erforderliche Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen Hinweis: Aufgrund eventuell weiterhin geltender behördlicher Corona-Hygieneverordnungen kann es zu Programmänderungen und zu Einschränkungen in der Nutzung der Freizeiteinrichtungen im Hotel kommen. Nach derzeitigem Stand ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bus obligatorisch. Reiseveranstalter: GWK mbH – Kolping-Reisedienst Münster Gerlever Weg 1 – 48653 Coesfeld Tel: 02541/803-411 oder -419 / Fax: 02541/803-414 E-Mail: hagedorn@kolping-ms.de Bildrechte: Hotel Dorf Wangerland, Kolping Reisedienst / Andrea Hagedorn, Inselgemeinde Langeoog / Andreas Falk
Gruppenleiterin Agnes Schumacher 27. Juni – 03. Juli 2021 REISEANMELDUNG Hiermit melde ich mich verbindlich, auch im Namen der hier genannten Teilnehmer an. Name Vorname ____________________________________ _____________________________________________ ____________________________________ _____________________________________________ Straße und Hausnummer: _________________________________________________________________ PLZ und Wohnort: _________________________________________________________________ Telefon/ Fax / E-Mail: _________________________________________________________________ Zimmer: Doppelzimmer Einzelzimmer Sonstige Wünsche : _________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________ (z.B. vegetarische Kost, Lebensmittelunverträglichkeiten etc. / Bemerkungen) Die Reisebedingungen der GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kol- pingwerkes mbH, erkenne ich, auch im Namen der von mir angemeldeten Teilnehmer an und bestätige, ergänzend zu den AGBs das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise zur Kenntnis genommen zu haben. ________________________________________________________________________________________________ Ort Datum Unterschrift Bitte schicken Sie Ihre Reiseanmeldung an: Gruppenleiterin: Reiseveranstalter: Agnes Schumacher GWK mbH – Kolping-Reisedienst Münster Schoppenbusch 22 – 48720 Rosendahl Gerlever Weg 1 – 48653 Coesfeld Tel: 02547/550 Tel: 02541/803-411 u. 419 Fax: 02541-803-414 E-Mail: hagedorn@kolping-ms.de
REISEBEDINGUNGEN 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 % _____________________________________________________________________ am Anreisetag 90 % der Firma GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kolpingwerkes mbH, 5.3 Werden auf Wunsch des Teilnehmers nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des Gerlever Weg 1, 48653 Coesfeld zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermines, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), Sehr geehrte Teilnehmerinnen, sehr geehrte Teilnehmer, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfol- wird bis zum 42. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 25 EUR pro Teilnehmer erhoben. genden Reisebedingungen. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen und Umbuchungswünsche des Teilnehmers, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchfüh- uns im Falle unserer Buchungsbestätigung zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen rung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.1 und insoweit die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB (Vorschriften über den Reisevertrag) und füllen diese gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur Vorschriften aus. Mit der Abkürzung „GWK“ in den Reisebedingungen ist unsere Firma bezeichnet, geringfügige Kosten verursachen. Dem Teilnehmer ist es gestattet, der GWK nachzuweisen, dass ihr die im Falle Ihrer Buchung als Reiseveranstalter Ihr Vertragspartner wird. tatsächlich keine oder geringe Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 1. Anmeldung, Bestätigung 1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Teilnehmer der GWK den Abschluss eines Reisevertrages auf der 5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer sich bei der Durchführung der Reise durch einen Drittener- Grundlage der Prospektausschreibung und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann setzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten kann die GWK in Höhe von mindestens nur schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular der GWK erfolgen. Telefonische Reservierungen 30,00 EUR vom Teilnehmer verlangen. Die GWK kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers und Voranfragen sind stets unverbindlich. widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die GWK behält sich vor, im Einzelfall eine 1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen höhere Entschädigung, entsprechend ihrer entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffern- für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er der und zu belegender Kosten, zu berechnen. eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 5.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Teilnehmer zur vollen Bezahlung des 1.3 Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung der GWK zustande. Reisepreises verpflichtet bleibt. 1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsange- 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen bot der GWK vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grund- 6.1 Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder lage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer die Annahme dieses neuen Angebotes aus anderen, nicht von der GWK zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des erklärt. Dies kann durch ausdrückliche Erklärung, durch Leistung einer Anzahlung, durch Leistung des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung. Die GWK bemüht sich jedoch insoweit um Rückerstattung (Rest-)Reisepreises oder durch Reiseantritt erfolgen. ersparter Aufwendungen von den Leistungsträgern und bezahlt diese an den Teilnehmer zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die GWK zurückerstattet worden sind. 2. Bezahlung 2.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die GWK beim Teilnehmer) 7. Rücktritt und Kündigung durch die GWK und nach Übergabe des Sicherungsscheines gem. § 651k BGB ist innerhalb von zwei Wochen eine Die GWK kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 10 % des Reisepreises, der Reise ungeachtet einer Abmahnung der GWK nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße höchstens jedoch 250 EUR pro Person. vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Die Träger der Ferienstätten und deren Beauftragte und Mitarbeiter, insbesondere die Hausleitungen, sind berechtigt, 2.2 Sollte die Anzahlung bei der GWK nicht innerhalb dieser Frist eingehen, ist die GWK berechtigt, wie folgt Abmahnungen und Kündigungen namens der GWK auszusprechen. Kündigt die GWK, so behält sie den zu verfahren: Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Teilnehmer selbst. Die GWK muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen a) Die GWK wird die Anzahlung unter Fristsetzung anmahnen. Die Nichtzahlung des Anzah- lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt lungsbetrages bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. Der Reisevertrag bleibt auch bei einschließlich der von ihr von dem Leistungsträger eventuell gutgebrachten Beträge. Der Reiseveranstalter Nichtzahlung der Anzahlung gültig. (GWK) kann zurücktreten, wenn eine in der Reiseausschreibung veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Rücktritt ist bis 3 Wochen vor Reisebeginn möglich. b) Die GWK ist jedoch in diesem Fall berechtigt, nach Fristablauf die Buchung zu stornieren, das heißt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit Stornokosten nach 8. Obliegenheiten des Teilnehmers, Kündigung durch den Teilnehmer Ziffer 5.2 dieser Reisebedingungen zu belasten. Sie wird in diesem Fall dem Teilnehmer die 8.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Reisemängeln oder sonstigen Störungen der Reise im Rahmen der Kündigungserklärung unverzüglich nach Fristablauf übermitteln. gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Beeinträchtigungen oder Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 2.3 Die Restzahlung erfolgt nach Aushändigung eines Sicherungsscheines, der der Vorschrift des § 651k Abs. 3 BGB entspricht. Sie ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist nach Aushän- 8.2 Der Teilnehmer ist insbesondere zur Beachtung der in der Reiseausschreibung und/oder den übermittel- digung des Sicherungsscheines, jedoch nicht früher als drei Wochen vor Reisebeginn, zahlungsfällig. ten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweise verpflichtet. 2.4 Die Reiseunterlagen erhält der Teilnehmer nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises übermittelt. 8.3 Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den von der GWK Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Inanspruch- bzw. den von ihr eingesetzten örtlichen Verantwortlichen zur Kenntnis zu geben. nahme der Reiseleistungen. 8.4 Kommt der Teilnehmer den vorbezeichneten Mitwirkungspflichten nicht nach, entfallen Ansprüche des 2.5 Hinsichtlich der Zahlung kann der Teilnehmer wählen zwischen Überweisung oder Lastschrifteinzug. Teilnehmers nur dann nicht, wenn die Rüge unverschuldet unterblieb. Dies wird vom Teilnehmer auf dem Anmeldeformular vermerkt. Im Falle des Lastschrifteinzuges erfolgt dieser erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines und nicht früher als zu dem in 2.2 angegebenen 8.5 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die GWK bzw. ihre Beauftrag- Zeitpunkt. ten innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines 3. Leistungen Mangels aus wichtigem, der GWK erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für 3.1 Die Leistungsverpflichtung der GWK ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der GWK oder ihren Beauf- in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der erstellten Reiseausschrei- tragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse bung unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt oder der Reiseausschreibung enthaltenen Hinweise und des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Erläuterungen. 8.6 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines 3.2 Orts-, Haus- und Hotelprospekte, die nicht von der GWK vertrieben werden, sowie Erklärungen, Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der GWK unter der in der Über- Auskünfte und Zusicherungen Dritter, insbesondere der Leistungsträger (z. B. Hotels usw.) sind für die schrift angegebenen Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche GWK nicht verbindlich, ausgenommen für den Fall, dass eine entsprechende Erklärung oder Auskunft auf nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. entsprechende Anfrage ausdrücklich bestätigt wurde. 9. Haftung 3.3 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen sowie 9.1 Die Haftung der GWK gegenüber dem Teilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sollte aus Beweisgründen Schadensersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist auf den schriftlich getroffen werden. Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich nicht erlaubt. dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die GWK herbeigeführt worden ist. Diese Beschränkung der Haftung auf den dreifachen 4. Leistungs- und Preisänderungen Reisepreis gilt auch, soweit die GWK für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines 4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisever- Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. trages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der GWK nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und 9.2 Die GWK haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistun- den Gesamtzuschnitt der gebuchten Freizeit nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche gen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen Ausflüge usw.) bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die GWK verpflichtet sich, und die in der Allgemeinen oder konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu gekennzeichnet werden. setzen, soweit dies möglich ist. 9.3 Kommt der GWK die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach 4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluss des Reisevertra- den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Flugabkommen von ges nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig: Warschau, Den Haag, Guadalajara. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck. a) Die GWK kann eine Preisänderung nur verlangen bei einer Erhöhung der Beförderungskos- ten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder bei ei- 10. Verjährung, Datenschutz, Abtretungsverbot, Sonstiges ner Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse. 10.1 Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der GWK, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Teilnehmers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem b) Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt werden, wie sich diese Erhöhung pro Person vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisegast und der GWK Verhandlun- oder pro Sitzplatz auswirkt und sofern zwischen dem Vertragsschluss (Zugang der Bu- gen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjäh- chungsbestätigung) und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. rung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder die GWK die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung c) Die GWK hat den Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden ein. Umstände hiervon zu unterrichten. Preisänderungen können nach dem 20. Tag vor Reise antritt nicht mehr verlangt werden. 10.2 Die für die Verwaltung der Reisen benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst und ge- speichert. d) Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5 % übersteigt, ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die 10.3 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise – gleich aus welchem Rechts- Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die GWK in der Lage ist, grund – an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Geltendmachung im eigenen Namen. Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der GWK über die Preis- erhöhung gegenüber der GWK geltend zu machen. 10.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages als solchem bleibt 5. Rücktritt durch den Teilnehmer unberührt. 5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der GWK. Dem Teilnehmer wird im eigenen Interesse und aus Beweissi- cherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Coesfeld, den 12. Juni 2002 5.2 Im Falle des Rücktritts steht der GWK die nachfolgende pauschale Entschädigung zu, bei deren Verantwortlicher Reiseveranstalter im Sinne der §§ 561a ff. BGB ist die Firma Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwen- GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kolpingwerkes mbH, dung der Reiseleistung berücksichtigt ist. Im Regelfall berechnet die GWK folgende, auf den Reisepreis Gerlever Weg 1, 48653 Coesfeld, Telefon: 02541/804-01, Durchwahl: 803-419, Fax: 02541/803-414, bezogene Pauschalen pro Person: Email: info@kolping-ms.de, Internet: www.kolping-ms.de bis 60. Tag vor Reiseantritt 15 % 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 35 % Irrtum bei den Reiseausschreibungen behalten wir uns vor. 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 55 % 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 70 %
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen GWK mbH - Kolping-Reisedienst trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen GWK mbH - Kolping-Reisedienst über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rück- beförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisever- trags. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzli- chen Kosten – auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstat- tung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheb- lich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Ent- schädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits- probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertret- baren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durch- geführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Rei- sende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswir- kungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Ab- hilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlun- gen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Be- ginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die GWK mbH - Kolping-Reisedienst hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 533-5859 Fax: 0611 533-4500 E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leis- tungen aufgrund der Insolvenz von GWK mbH - Kolping-Reisedienst verweigert werden. Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist: www.gesetze-im-internet.de/bgb
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