Gastfreundliches Baltikum - Ökumenische Reise nach Litauen und Lettland vom 25. Juni - 2. Juli 2021 - Evangelisches Gemeindeblatt

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Gastfreundliches Baltikum - Ökumenische Reise nach Litauen und Lettland vom 25. Juni - 2. Juli 2021 - Evangelisches Gemeindeblatt
Gastfreundliches Baltikum
      Ökumenische Reise nach Litauen und Lettland
              vom 25. Juni – 2. Juli 2021
In den vergangenen Jahren hat das Evangelische Gemeindeblatt bereits einige
ökumenische Reisen gemeinsam mit der Diözesanpilgerstelle Rottenburg-Stuttgart
durchgeführt, die auf großes Interesse stießen und von denen zahlreiche Gäste tief
beeindruckt zurückgekehrt sind. Nun laden wir Sie auf eine abwechslungsreiche
Reise in die baltischen Länder ein.
Zunächst verbringen Sie Zeit in Litauen, neben der Hauptstadt Vilnius erkunden Sie
idyllische Fischerdörfer, kleine Städtchen und die Natur am Wasser. Später lernen Sie
Lettland kennen und besuchen die Hauptstadt Riga, imposante Gebäude sowie
einen Nationalpark. Lassen Sie sich von der Gastfreundschaft der baltischen
Bewohner empfangen und genießen Sie eine erlebnisreiche Reise im Kreise
freundlicher Menschen.

                     Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.
Gastfreundliches Baltikum - Ökumenische Reise nach Litauen und Lettland vom 25. Juni - 2. Juli 2021 - Evangelisches Gemeindeblatt
Vorgesehener Reiseverlauf:
1. Tag: Freitag, 25. Juni 2021: Anreise nach Vilnius
Am Morgen Linienflug mit Lufthansa von Stuttgart über Frankfurt nach Vilnius, der ersten
Station der Reise – Hauptstadt von Litauen. Nachdem Sie am Nachmittag Ihre Zimmer
beziehen, lernen Sie beim gemeinsamen Abendessen Ihre Mitreisenden kennen.
Erste Übernachtung in Vilnius.

2. Tag: Samstag, 26. Juni 2021: Vilnius
Nach dem Frühstück starten Sie mit einer
Besichtigung der Altstadt von Vilnius. Die
Hauptstadt Litauens überrascht durch die Fülle
und Vielfalt ihrer Sehenswürdigkeiten. Zu den
schönsten Baudenkmälern gehören die
St. Peter und Paul-Kirche sowie das Meister-
werk der Spätgotik der Heiligen Anna. Außer-
dem besichtigen Sie u. a. die alte Universität,
                                  die     Kathe-
                                  drale Sankt
                                  Stanislaus und die Kapelle am Tor der Morgenröte.
                                  Sie erleben auch das Bild „Der barmherzige Jesus“, das
                                  Jesus Christus nach der Beschreibung der heiligen Maria
                                  Faustyna Kowalska (1905–1938) darstellt. Es ist weltweit in
                                  unzähligen Kopien und Reproduktionen verbreitet.
                                  Während des Abendessens erleben Sie eine Folklore-
                                  unterhaltung.
                                  Zweite Übernachtung in Vilnius.

3. Tag: Sonntag, 27. Juni 202: Trakai – Kaunas – Klaipeda
Nach dem Frühstück starten Sie zur Fahrt Richtung Klaipeda, unterwegs legen Sie einen Halt
in Trakai ein. Das Städtchen ist für
seine imposante, gotische Wasser-
burg berühmt, die über zwei Holz-
brücken zu erreichen ist. Im histori-
schen Burgmuseum erfahren Sie ei-
niges über die Geschichte Litauens
und über die heutzutage kleinste
Volksgruppe des Landes, die Karäer.
Mittags lassen Sie sich einen kleinen
Imbiss in einem karäischen Restau-
rant schmecken.
Im Anschluss Weiterfahrt nach Kaunas. Hier nehmen Sie an einer ausführlichen Stadtführung
durch die zweitgrößte Stadt Litauens teil. Unter anderem sehen Sie das Priesterseminar, den
Dom, das ehemalige Rathaus und die alte Vytautas-Kirche. Später Weiterfahrt nach
Klaipeda.
Abendessen und erste Übernachtung in Klaipeda.

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4. Tag: Montag, 28. Juni 2021: Klaipeda – Kurische Nehrung – Nidden
                                                Sie starten den Tag mit einem kurzen Alt-
                                                stadtrundgang durch Klaipeda. Die Hafen-
                                                stadt erlangte Bedeutung nicht nur als das
                                                “Tor zur See”, sondern auch durch die histo-
                                                rische Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern,
                                                dem Schauspielhaus, Brunnen und vielem
                                                mehr.
                                                Später Abfahrt zur Kurischen Nehrung.
                                                Während eines geführten Streifzugs durch
                                                das idyllische Fischerdorf Nidden werden
                                                romantische Fischerhäuser, die größte Wan-
derdüne – die sogenannte Litauische Sahara – sowie die evangelisch-lutherische Kirche mit
dem alten Friedhof besichtigt. Im Thomas-Mann-
Haus, wo der deutsche Schriftsteller einige Sommer
verbrachte, berichtet eine Ausstellung über sein
Leben und Werk.
Mittags genießen Sie einen Imbiss in Nidden am Haff
bei einer Fisch-Räucherei. Anschließend Schifffahrt
auf dem Kurischen Haff. Vom Schiff aus können Sie
die atemberaubenden Sanddünen besonders gut
bewundern. Später Rückfahrt nach Klaipeda.
Abendessen und zweite Übernachtung in Klaipeda.

5. Tag: Dienstag, 29. Juni 2021: Berg der Kreuze – Schloss Rundale
Am Vormittag besuchen Sie im Norden Litauens
nahe Siauliai den Berg der Kreuze. Der mit Tausen-
den von Kreuzen aus allen Materialien bedeckte
Hügel ist ein nationaler Wallfahrtsort und von hohem
symbolischen Wert. Diese Insel der Geistlichkeit des
litauischen Volkes ist der Ort des größten Treffens mit
Papst Johannes Paul II. während seiner Reise 1993
durch Litauen gewesen.
Weiter geht die Fahrt in Richtung Lettland. Hinter der
litauisch-lettischen Grenze erwartet Sie eine weitere
                                                 Attraktion: das Schloss Rundale, das sich der
                                                 Herzog von Kurland im 18. Jahrhundert
                                                 bauen ließ. Es ist das größte und vollkom-
                                                 menste Barockensemble in Lettland, das oft
                                                 als „Versailles des Baltikums“ bezeichnet
                                                 wird. Später Weiterfahrt nach Riga.
                                                 Abendessen und erste Übernachtung in
                                                 Riga.

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6. Tag: Mittwoch, 30. Juni 2021: Riga
Am Morgen erwartet Sie eine
ausführliche Stadtführung in
Riga, der Hauptstadt Lett-
lands. Die an den Ufern der
Daugava gelegene Stadt bie-
tet eine Altstadt mit romanti-
schen Handwerkergässchen,
der Petrikirche mit ihrem 120 m
hohen Turm und viele Sehens-
würdigkeiten mehr.
Mittags erleben Sie ein Orgel-
konzert im Rigaer Dom, der im Jahre 1211 durch den Bischof Albrecht von Buxthoeven
erbaut wurde und die größte baltische Kirche ist. Er ist die Kathedrale des Erzbischofs der
evangelisch-lutherischen Kirche Lettlands und einer der hervorragendsten Konzertsäle der
Welt sowie für seine herrliche Orgel bekannt.
Gemeinsames Abendessen und zweite Übernachtung in Riga.

7. Tag: Donnerstag, 01. Juli 2021: Nationalpark Gauja
Heute unternehmen Sie einen Ausflug zum Gauja-Nationalpark. Hier besichtigen Sie die
Ruine der Ordensburg und die Bischofsburg Turaida. Das weite Territorium des Museums-
reservats Turaida ist reich an Denkmälern der Archäologie, Architektur, Geschichte und
Kunst.
Der größte Stolz des Parks sind die
prachtvollen Sandsteinfreilegungen,
Gesteine, Felsen und Höhlen. Sie be-
suchen die aus Buntsandstein beste-
hende Gutmannshöhle, die größte
Grotte in den baltischen Ländern.
Unterwegs kehren Sie zum Mittag-
essen in einem lettischen Bauernhof
ein. Hier wird Ihnen herzliche Gast-
freundschaft angeboten, wo Sie das
Landleben mit allen Sinnen genießen
können.
Später Rückfahrt nach Riga und Möglichkeit für ein individuelles Abendessen nach eigenem
Geschmack.
Dritte Übernachtung in Riga.

8. Tag: Freitag, 02. Juli 2021: Heimreise
Am Morgen haben Sie noch Zeit zur freien Verfügung. Am späten Vormittag bringt Sie der
Bus zum Flughafen. Rückflug am Nachmittag nach Frankfurt, von dort weiter mit dem Zug
nach Stuttgart. Ankunft hier voraussichtlich am frühen Abend.

Programmänderungen vorbehalten.

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Voraussichtliche Flugzeiten:
(Stand 14.01.2021)

Hinflug, Freitag, 25.06.2021:
       08:30 Uhr ab Stuttgart Flughafen        09:20 Uhr an Frankfurt
       10:20 Uhr ab Frankfurt                  13:20 Uhr an Vilnius

Rückflug, Freitag, 02.07.2021:
       13:40 Uhr ab Riga                       14:55 Uhr an Frankfurt
       16:53 Uhr ab Frankfurt (Fernbhf)        18:08 Uhr an Stuttgart Hbf

Reisepreis:          Pro Person im Doppelzimmer:                    1.530,- €
                     Einzelzimmerzuschlag:                           250,- €
                     Mindestteilnehmerzahl:                         25 Personen
                     Maximale Gruppengröße:                         31 Personen
                     Anmeldeschluss:                                15.04.2021
                         (begrenzte Kapazität, Bestätigung gemäß Anmeldeeingang)

Im Reisepreis enthaltene Leistungen:
  •   Linienflug mit Lufthansa von Stuttgart via Frankfurt nach Vilnius, zurück von Riga
      nach Frankfurt, weiter mit dem Zug nach Stuttgart
  •   Rundreise im komfortablen Reisebus
  •   7 x Übernachtung mit Frühstück in Mittelklassehotels
  •   6 x Abendessen im Hotel oder in landestypischen Restaurants
  •   3 x Mittagsimbiss
  •   Eintrittsgelder, Bootsfahrt und Führungen laut Programm
  •   City-Tax in Vilnius
  •   Trinkgelder
  •   Qualifizierte Deutsch sprechende Reiseleitung in Litauen und Lettland
  •   Gemeindeblatt-Reisebegleitung sowie Andachten und Gottesdienste
      durch Pfarrer i. R. Dr. Karl Theodor Kleinknecht (evangelisch) und Msgr. Herbert
      Schmucker (katholisch)

Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen:
  •   Getränke zu den Mahlzeiten
  •   Sonstige Verpflegung
  •   Persönliche Ausgaben
  •   Reiseversicherungen
      Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer
      Reisekrankenversicherung, welche einen evtl. medizinisch nötigen Rücktransport
      abdeckt. Bitte beachten Sie auch spezielle Versicherungsangebote und –bedin-
      gungen bzgl. Covid-19. Bei vielen (alten) Versicherungen ist der Versicherungs-
      schutz bei Pandemien nicht inkludiert.
      Sie können bei einem Versicherungsanbieter Ihres Vertrauens oder auch direkt über
      den Veranstalter dieser Reise einen Versicherungsschutz abschließen. In letzterem
      Fall vermerken Sie das bitte entsprechend auf Ihrer Anmeldung.

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Einreisebestimmungen sowie Impfvorschriften:
Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Litauen und Lettland ist ein gültiger
Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
Es sind keine speziellen Impfungen vorgeschrieben. Es wird grundsätzlich empfohlen, die
Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes zu
überprüfen und ggf. zu vervollständigen.
Während der Reise gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen des Robert-Koch-
Institutes, darunter das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Flugzeug und Bus sowie in den
Hotels, Restaurants und geschlossenen Räumen. Je nach Entwicklung der Verordnungen
werden wir Sie vor der Reise nochmals über die dann geltenden Bestimmungen informieren.

Wichtige Hinweise:
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen weisen wir darauf hin, dass diese Reise im
Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist.
Sollten Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, kommen Sie bitte VOR Buchung der
Reise auf uns zu. Wir bemühen uns, die Teilnahme zu ermöglichen und prüfen, ob die
gewünschte Reise für Sie geeignet ist.

Die Anzahlung in Höhe von 10% wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung
fällig, die Restzahlung bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn.

Bis 28.05.2021 kann diese Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus
sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, abgesagt werden. Die einge-
zahlten Beträge werden voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.

Im Falle eines Rücktritts des Reisenden vom Reisevertrag fallen je nach Rücktrittstermin
Stornokosten gemäß Punkt 6 der Reisebedingungen an.
Sollte die Reise wegen einer offiziellen Reisewarnung und/oder Beherbergungsverbot nicht
durchführbar sein, werden Ihnen selbstverständlich keine Kosten in Rechnung gestellt.

Reiseveranstalter:                  Diözesanpilgerstelle
(im Sinne des dt. Reiserechts)      Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
                                    Strombergstr. 11
                                    70188 Stuttgart
                                    Tel.: 0711-2633-1233 oder -1234
                                    E-Mail: pilgerstelle@caritas-dicvrs.de

Reisevermittler:                    Evangelische Gemeindepresse GmbH
                                    Leserreisen
                                    Augustenstr. 124
                                    70197 Stuttgart
                                    Tel.: 0711-60 100 49
                                    E-Mail: leserreisen@evanggemeindeblatt.de

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Evangelische Gemeindepresse GmbH
Leserreisen
Augustenstr. 124
70197 Stuttgart

Verbindliche A N M E L D U N G
zur Leserreise mit dem Evangelischen Gemeindeblatt für Württemberg
Gastfreundliches Baltikum vom 25. Juni – 02. Juli 2021

Schreibweise der Namen bitte exakt wie im Reisedokument angegeben!

1. Teilnehmer/in:
Vorname(n) ................................................. Name ...…...................................................................
Straße ..................................................................................................................................................
PLZ/Ort ................................................................................................................................................
Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. .....................................................................
Geb.-Datum ................................................ E-Mail ..........................................................................

2. Teilnehmer/in:
Vorname(n) ................................................. Name ...…...................................................................
Straße ..................................................................................................................................................
PLZ/Ort ................................................................................................................................................
Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. ………..........................................................
Geb.-Datum ................................................ E-Mail ….......................................................................

Unterbringung:                   □ Doppelzimmer                       □ Einzelzimmer
                                 □ ½ Doppelzimmer (ggf. zusammen mit ...................................................)
                                 Ersatzweise EZ, wenn keine weitere Person für das ½ DZ gefunden wird.

Bitte Zutreffendes ankreuzen:
□ Ich/wir bin/sind einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Vor- und Zuname, Wohnort
  und Festnetz-Telefonnummer an alle Teilnehmer der Reise verteilt wird. (nicht gewünschte
  Datenangaben ggf. streichen)
□ Ich/wir habe/n Interesse an einer Reiseversicherung/Reiserücktrittskostenversicherung.
□ Sonstige Bemerkungen (Vegetarier, gesundheitliche Hinweise etc.): …..……………….….
  ………………………………………………………………………………………………………………
  ………………………………………………………………………………………………………………

=== bitte auch die Rückseite ausfüllen ===
Gastfreundliches Baltikum - Ökumenische Reise nach Litauen und Lettland vom 25. Juni - 2. Juli 2021 - Evangelisches Gemeindeblatt
Seite 2 zur Anmeldung Leserreise „Baltikum“ vom 25.06.-02.07.2021

In Notfällen (Unfall, Erkrankung) während der Reise zu benachrichtigende Kontaktperson:
(freiwillige Angabe)

Name ………………………………………………………………………………………………………..
Telefon ……………..……………………………………………………………………………….……….

Rechnungsstellung (bei unterschiedlichen Anschriften):
□ eine Gesamtrechnung an ………………………………………………….…………………………
□ getrennte Rechnungen.
Eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises leiste/n ich/wir nach Erhalt der
Reisebestätigung/Rechnung, die Restzahlung bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn.

Bitte beachten Sie die beigefügte Datenschutzerklärung der Diözesanpilgerstelle, wo alle
Teilnehmerdaten für diese ökumenische Reise verarbeitet werden. Bitte unterschreiben Sie
dieses Formular und senden es zusammen mit diesem Anmeldeformular an uns (Evange-
lische Gemeindepresse) zurück.

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Hiermit melde ich mich und alle vorgenannten Teilnehmer zur oben genannten Reise auf Grundlage der
Reiseausschreibung des Evangelischen Gemeindeblattes an. Neben der Reisebeschreibung inkl. Einreise-
bestimmungen und Impfvorschriften liegen mir die Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie das
„Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB“ vor und ich
erkenne sie – zugleich für alle von mir mit angemeldeten Teilnehmer – ausdrücklich an.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass der Reisevermittler und der Reiseveranstalter meine in dieser
Anmeldung genannten Daten im Rahmen der Leserreise verarbeiten dürfen. Hierzu gehört auch die
mögliche Weitergabe der Daten an Dritte, die im Rahmen der Reise meine Daten benötigen, z.B. Hotel,
Fluggesellschaft und Reisebegleiter. Einer Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken wird
ausdrücklich nicht zugestimmt.
Ich bestätige, dass ich berechtigt bin, die Daten der weiteren Teilnehmer anzugeben.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass meine Daten zukünftig auch für Werbemaßnahmen
ausschließlich im Rahmen der Leserreisen verarbeitet werden dürfen. Meine Rechte auf Auskunft,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch kann ich jederzeit per E-Mail an
leserreisen@evanggemeindeblatt.de wahrnehmen.

Ort/Datum ................................................. Unterschrift ....................................................................

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Reiseveranstalter:                      Diözesanpilgerstelle, Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
                                        Strombergstr. 11, 70188 Stuttgart
Reisevermittler:                        Evangelische Gemeindepresse GmbH
                                        Augustenstr. 124, 70197 Stuttgart
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                            (bitte unterschrieben zurücksenden – siehe Rückseite)
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Zusätzlich fragen wir Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort ab. Diese Informationen müssen wir z.B. bei Reisen
nach Italien in einer Liste an die jeweiligen Hotels schicken. Das ist eine polizeiliche Vorschrift dort, der wir
nachkommen müssen. Das Geburtsdatum dient auch für statistische Zwecke, um z.B. das Durchschnittsalter einer
Fahrt ermitteln zu können.
Diese Daten speichern wir in unserer elektronischen Pilgerkartei in dem Programm Yoonite. Darauf haben nur die
Mitarbeiterinnen der Pilgerstelle Zugriff.
Besondere Angaben wie z.B. Gehbehinderung oder gemeldete Allergien speichern wir mit Ihrer Einwilligung
ebenfalls, um bei künftigen Buchungen spezielle Anforderungen berücksichtigen zu können. Diese Daten bleiben
bei uns gespeichert, bis wir dazu aufgefordert werden, sie zu löschen.
Bei manchen Reisen (derzeit speziell Israel) werden wir aufgefordert, die Passdaten der Teilnehmer vorab dorthin
zu schicken, was auf elektronischem Weg (E-Mail) geschieht. In diesen Fällen fragen wir die benötigten Daten bei
Ihnen ab. Die Listen der Passdaten speichern wir nur bis zum Abschluss der jeweiligen Reise, danach werden sie
gelöscht. Daher müssten wir Sie ggf. bei einer neuen Buchung erneut danach fragen. Wenn Sie diese
Handhabung ablehnen, teilen Sie uns das bitte mit. In diesem Fall müssten Sie in den jeweiligen Hotels Ihren
Reisepass an der Rezeption abgeben, um die Daten erfassen zu lassen.
Wir versenden bei den meisten Reisen vorab eine Teilnehmerliste, die die Namen, Postleitzahlen und Wohnorte
der Teilnehmer enthält, die hierzu eingewilligt haben. Sie soll ermöglichen, dass sich Teilnehmer aus der gleichen
Gegend zur gemeinsamen Anreise, z.B. zum Flughafen Stuttgart, verabreden können. Die zugehörigen
Telefonnummern können sie bei Bedarf bei uns erfragen.
Wir geben Ihre Post-Adresse einmal im Jahr an unsere KollegInnen im Diözesancaritasverband weiter, die für die
Spendenwerbung (Fundraising) zuständig sind. Von ihnen werden Sie dann einmal jährlich einen Brief mit der Bitte
um Spenden für die Zwecke der Caritas erhalten. Sie haben das Recht, dieser Weitergabe Ihrer Adresse zu
widersprechen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei uns, der Diözesanpilgerstelle. Berechtigtes Interesse
hierfür ist die Finanzierung der Aufgaben des Diözesancaritasverbandes.
Personenbezogene Daten an Dritte übermitteln wir nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung
notwendig ist, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut oder an eine Versandfirma für
den Versand des Pilgerkataloges.
Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich
zugestimmt haben. In einem Drittland erfolgt eine Übermittlung nur dann, wenn dieses Reiseziel ist (Transport und
Unterbringungsunternehmen) und wenn die Daten dort eingefordert werden. Die Informationen zum
Datenschutzstandard in diesem Land erhalten Sie gesondert, wenn Sie eine entsprechende Reise gebucht haben.
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt
nicht.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist §6 Abs. 1 Buchst.c KDG.
Soweit Sie zur Nutzung der Daten eingewilligt haben, ist Rechtsgrundlage §6 Abs. 1 Buchst.b KDG. Die
Weitergabe zum Zweck des Fundraising folgt auf Basis des §6 Abs. 1 Buchst.g KDG.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben ein Recht auf Auskunft durch den Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen
Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung. Sie haben das Recht des
Widerspruchs gegen die Verarbeitung. Wir weisen Sie ebenfalls auf Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit hin. Das
bedeutet, dass Sie das Recht haben, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt
haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht,
diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln.
Gastfreundliches Baltikum - Ökumenische Reise nach Litauen und Lettland vom 25. Juni - 2. Juli 2021 - Evangelisches Gemeindeblatt
Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V., Strombergstr. 11, 70188 Stuttgart, Deutschland. Tel. +49
(0)711/2633-0
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Herr Michael Kranzer, Bechtle GmbH, IT-Systemhaus, Leinenweberstr. 1, 79108 Freiburg, Tel. Nr. 0761 8832225,
E-Mail: michael.kranzer@bechtle.com
Sie haben das Recht, sich bei der Datenschutzaufsicht zu beschweren. Zuständige Aufsicht für den
Datenschutz ist:
Diözesandatenschutzbeauftragte
Ursula Becker-Rathmair
Domplatz 3 – 60311 Frankfurt am Main
Tel. 069-800 871 8800, Fax 069-800 871 8815
Einwilligung zur Datenverarbeitung
Aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung müssen wir Sie bitten, uns ausdrücklich Ihre Einwilligung zur
Speicherung und Verwendung Ihrer Daten, wie oben geschildert, zu geben. Bitte senden Sie uns daher umgehend
den unten stehenden Abschnitt mit Ihrer Unterschrift zurück.
Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an
uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. Ich habe
das Recht, die Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen; dies kann ganz oder teilweise erfolgen. Bei
teilweisem Widerruf bin ich nicht an die obige Einteilung gebunden. Bei einem Widerruf bleibt die Rechtmäßigkeit
der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der Daten unberührt.

Das Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung verlangt, dass Sie der Nutzung Ihrer Daten
wie oben beschrieben ausdrücklich zustimmen. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterschrift und
Rücksendung der unten stehenden Erklärung.

Ich/wir ……………………………………………………. stimme(n) zu, dass die Diözesanpilgerstelle meine/unsere
personenbezogenen Daten wie in der Datenschutz-Erklärung beschrieben für Folgendes verwenden darf (bitte
ankreuzen):
_____ Erstellung der Zimmerliste
_____ Teilnehmerliste
_____ Speicherung besonderer Angaben für Folgebuchungen

Auf unseren Wallfahrten werden gelegentlich Fotos gemacht, die dann in unserem Pilgerkatalog oder auf unserer
Homepage verwendet werden. Es könnte sein, dass Sie als Teilnehmer einer Wallfahrt darauf zu sehen sind. Wir
achten darauf, dass Sie nicht prominent im Vordergrund zu sehen sind (außer mit ausdrücklicher Genehmigung).
_____ Ich bin damit einverstanden, dass von mir aufgenommene Fotos in dieser Weise verwendet werden dürfen.

…………………………………………………………………………..
Ort, Datum, Unterschrift(en)

Hinweise zum Datenschutz, die die elektronische Anmeldung betreffen, finden Sie auf unserer Homepage
www.pilgerstelle-rs.de

Ich/wir habe(n) außerdem die Allgemeinen Reisebedingungen, gültig ab 01.07.2018, zur Kenntnis genommen und
erkenne sie an.

………………………………………………………………………………
Ort, Datum, Unterschrift(en)

Bitte senden Sie uns Ihre Erklärung möglichst umgehend unterschrieben zurück an Diözesanpilgerstelle
Strombergstr. 11
70188 Stuttgart
oder per E-Mail an pilgerstelle@caritas-dicvrs.de oder per Fax an 0711-2633 1232
Allgemeine Reisebedingungen der Diözesanpilgerstelle Rottenburg-Stuttgart
Gültig ab dem 01.07.2018

1. Abschluss des Reisevertrags/Buchung
Ihre Reiseanmeldung (Buchung), unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgt, stellt
rechtlich gesehen das Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer in-
haltlich deckungsgleichen schriftlichen Bestätigung durch die Diözesanpilgerstelle Rottenburg-Stuttgart (im Fol-
genden Pilgerstelle genannt) zustande. Sie haben ein Widerrufsrecht bis zum Zugang der Bestätigung; danach
gelten die Stornobedingungen wie unter Punkt 6 aufgeführt.
Der Anmelder steht für die Verpflichtungen aus dem einzelnen Reisevertragsverhältnis aller von ihm angemelde-
ten Personen ein.
2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Die Pilgerstelle als Reiseveranstalter ist verpflichtet, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die
Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu informieren, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung
noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft genannt werden. Bei ei-
nem Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung muss der Reisende unverzüglich informiert werden.
3. Leistungen
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Reise-
ausschreibung. Eventuelle besondere Vereinbarungen, die schriftlich erfolgen sollten, gelten vorrangig.
Nehmen Sie ab Reisebeginn einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch aus Gründen, die von uns nicht zu ver-
treten sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die Pilgerstelle wird sich aber
bei den Leistungsträgern um Erstattung der eingesparten Aufwendungen bemühen, sofern diese nicht völlig un-
erheblich sind.
4. Zahlung des Reisepreises/Anzahlung
Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zu entrichten.
Der restliche Betrag ist 3 Wochen vor der Reise fällig; es wird keine gesonderte Rechnung verschickt. Sie erhal-
ten mit der Buchungsbestätigung einen Sicherungsschein nach §651 r Abs.4 BGB.
5. Rücktritt vor Reisebeginn bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen oder Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl
Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Um-
stände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an diesen Ort erheblich beein-
trächtigen, können Sie vor Reisebeginn kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten.
Ist die Pilgerstelle aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen an der Erfüllung des Vertrages
gehindert, kann sie unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes ihren Rücktritt erklären.
Ist in der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl, die bis zu einem bestimmten Termin erreicht sein
muss, angegeben, so kann die Pilgerstelle bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten.
In allen unter 5. genannten Fällen erhalten Sie sämtliche bereits bezahlten Beträge zurück und die Pilgerstelle hat
keinen Anspruch mehr auf Zahlung des Reisepreises.
6. Rücktrittskosten vor Reisebeginn in sonstigen Fällen
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten (stornieren). Der Rücktritt kann schriftlich, telefonisch oder elekt-
ronisch erklärt werden. Die Pilgerstelle verliert damit den Anspruch auf Ihren Reisepreis, kann jedoch eine ange-
messene Entschädigung verlangen, die nach folgenden pauschalen Sätzen festgelegt wird:
Für unsere Busfahrten und Lourdes-Flüge sowie Fahrten mit dem TGV:
- bis 6 Monate vor Reisebeginn: kostenlos
- bis 28 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
- bis 10 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
- innerhalb der letzten 9 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
- bei Nichtantritt der Reise oder Stornierung am Abreisetag: 80% des Reisepreises
Für alle anderen Flugreisen:
- bis 6 Monate vor Reisebeginn: kostenlos
- bis 60 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
- bis 28 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
- bis 10 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- innerhalb der letzten 9 Tage vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises
- bei Nichtantritt der Reise oder Stornierung am Abreisetag: 80% des Reisepreises
Maßgeblich für Berechnung dieser Fristen ist der Zugang Ihrer Stornierung bei der Pilgerstelle.
Ein Angebot für den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung erhalten Sie mit der Buchungsbestäti-
gung.
Nach Absprache mit der Pilgerstelle ist es möglich, eine geeignete Ersatzperson für den abgemeldeten Reiseteil-
nehmer zu benennen. Dafür können u.U. zusätzliche Umbuchungsgebühren entstehen, z.B. durch neue Ticket-
ausstellung.
7. Beistandspflicht
Die Pilgerstelle ist verpflichtet, Ihnen Beistand zu leisten, wenn Sie während einer Reise in Schwierigkeiten gera-
ten, insbesondere durch Beschaffung von Informationen und Herstellen von Kommunikationsverbindungen. So-
fern Sie schuldhaft die Schwierigkeiten herbeigeführt haben, kann die Pilgerstelle angemessenen Ersatz für die
ihr entstandenen Aufwendungen fordern.
8. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
Während der Reise auftretende Mängel zeigen Sie bitte unverzüglich der Reiseleitung an. Sie wird nach Möglich-
keit und so schnell wie möglich Abhilfe schaffen. Sie ist aber nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder
Schadenersatz gegenüber der Pilgerstelle anzuerkennen.
9. Rechte und Pflichten des Reisenden bei mangelhafter Reise
Ein Reisemangel ist unverzüglich anzuzeigen, so dass die Pilgerstelle die Möglichkeit hat, den Mangel zu beseiti-
gen. Erfolgt die unverzügliche Anzeige schuldhaft nicht, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Schadener-
satz. Wenn die Reise nicht vertragsgerecht erbracht wird, können Sie Abhilfe verlangen. Die Abhilfe kann von der
Pilgerstelle verweigert werden, wenn sie unmöglich oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und
Wert der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Kann die Pilgerstelle die Abhilfe verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistun-
gen, sind durch die Pilgerstelle angemessene Ersatzleistungen zu gewähren. Wenn dadurch keine gleichwertige
Beschaffenheit der Reise erreicht wird, muss die Pilgerstelle eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises
(Minderung) gewähren.
Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Die
Kündigung ist erst wirksam, wenn die Pilgerstelle eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist hat verstreichen
lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
Wurde berechtigt gekündigt, so muss die Pilgerstelle die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maß-
nahmen treffen (z.B. für die Rückbeförderung sorgen). Für die erbrachten und nach der Kündigung noch notwen-
dig erbrachten Reiseleistungen besteht der Anspruch der Pilgerstelle auf den Reisepreis weiter. Für die nach der
Kündigung nicht mehr erbrachten Leistungen hat die Pilgerstelle keinen Anspruch mehr auf den Reisepreis.
Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks muss unverzüglich auch dem Beförderungsunternehmen ange-
zeigt werden, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen zusätzliche Ausschlussfristen enthal-
ten. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Achten Sie da-
rauf, dass Sie ein solches Dokument erhalten und bewahren Sie es gut auf.
10. Haftungsbeschränkungen für die Pilgerstelle
Die Haftung der Pilgerstelle auf Schadenersatz für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Kör-
pers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis
des betroffenen Teilnehmers begrenzt.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Die Information über solche Vorschriften in der Reiseausschreibung bezieht sich auf deutsche Staatsbürger und
auf den aktuell gültigen Stand, ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände. Wenn Sie eine andere Staatsbür-
gerschaft haben, geben Sie uns dies bitte bei der Buchung an, damit wir Sie ggf. über andere Vorschriften infor-
mieren können.
Solche Bestimmungen können sich auch nach Vertragsschluss einmal ändern. Sollte das der Fall sein, wird sich
die Pilgerstelle bemühen, Sie unverzüglich darüber zu informieren. Sie sollten aber auch selbst die Lage in den
Medien verfolgen, um sich auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
12. Versicherungen
Die Reisepreise der Pilgerstelle beinhalten keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (siehe auch unter Punkt 5.);
wir empfehlen Ihnen jedoch insbesondere bei hochpreisigen Reisen den Abschluss einer solchen Versicherung.
Wir empfehlen außerdem dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung für das Ausland, die insbe-
sondere den Rücktransport bei Unfall oder Krankheit abdeckt.
13. Anspruchstellung, Verjährung
Ihre reisevertraglichen Ansprüche bei Reisemängeln (§651 i BGB) verjähren in 2 Jahren. Die Frist beginnt mit
dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
14. Datenschutz
Hierzu verweisen wir auf unsere ausführliche Datenschutz-Erklärung.

Diözesanpilgerstelle im Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
Strombergstr. 11, 70188 Stuttgart
Telefon 0711-2633 1233 oder -1234
Telefax 0711-2633 1232
E-Mail pilgerstelle@caritas-dicvrs.de
Homepage: www.pilgerstelle-rs.de
Sitz: Stuttgart/Registernummer 2342, AG Stuttgart
USt-ID-Nr.: DE147800888
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen
Gesetzbuches

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sin-
ne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Diözesanpilger-
stelle Rottenburg-Stuttgart trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesam-
ten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Diözesanpilgerstelle Rottenburg-Stuttgart über die gesetzlich vorgeschriebene Absiche-
rung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur
Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pau-
schalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegrif-
fenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich
mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen un-
ter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffprei-
se) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20
Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann
der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung
vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verrin-
gern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine
volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme
des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pau-
schalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung
und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zah-
lung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwie-
gende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen
und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungs-
gemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten
anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bun-
desrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag er-
bracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistun-
gen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen
nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedsstaaten – des Reisevermittlers wer-
den Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Rei-
severmittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Teil der Pauschalreise, so wird die
Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Diözesanpilgerstelle hat eine Insolvenzversicherung mit
der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die HanseMerkur Reise-
versicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. +49 (0)40/53799360, reiseinfohansemer-
kur.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Diözesanpilgerstelle Rotten-
burg-Stuttgart verweigert werden.

         Dieses Formblatt händigen wir Ihnen aufgrund der neuen EU-Pauschalreise-Richtlinie aus.
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