Gastfreundliches Baltikum - Ökumenische Reise nach Litauen und Lettland vom 25. Juni - 2. Juli 2021 - Evangelisches Gemeindeblatt
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Gastfreundliches Baltikum Ökumenische Reise nach Litauen und Lettland vom 25. Juni – 2. Juli 2021 In den vergangenen Jahren hat das Evangelische Gemeindeblatt bereits einige ökumenische Reisen gemeinsam mit der Diözesanpilgerstelle Rottenburg-Stuttgart durchgeführt, die auf großes Interesse stießen und von denen zahlreiche Gäste tief beeindruckt zurückgekehrt sind. Nun laden wir Sie auf eine abwechslungsreiche Reise in die baltischen Länder ein. Zunächst verbringen Sie Zeit in Litauen, neben der Hauptstadt Vilnius erkunden Sie idyllische Fischerdörfer, kleine Städtchen und die Natur am Wasser. Später lernen Sie Lettland kennen und besuchen die Hauptstadt Riga, imposante Gebäude sowie einen Nationalpark. Lassen Sie sich von der Gastfreundschaft der baltischen Bewohner empfangen und genießen Sie eine erlebnisreiche Reise im Kreise freundlicher Menschen. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.
Vorgesehener Reiseverlauf: 1. Tag: Freitag, 25. Juni 2021: Anreise nach Vilnius Am Morgen Linienflug mit Lufthansa von Stuttgart über Frankfurt nach Vilnius, der ersten Station der Reise – Hauptstadt von Litauen. Nachdem Sie am Nachmittag Ihre Zimmer beziehen, lernen Sie beim gemeinsamen Abendessen Ihre Mitreisenden kennen. Erste Übernachtung in Vilnius. 2. Tag: Samstag, 26. Juni 2021: Vilnius Nach dem Frühstück starten Sie mit einer Besichtigung der Altstadt von Vilnius. Die Hauptstadt Litauens überrascht durch die Fülle und Vielfalt ihrer Sehenswürdigkeiten. Zu den schönsten Baudenkmälern gehören die St. Peter und Paul-Kirche sowie das Meister- werk der Spätgotik der Heiligen Anna. Außer- dem besichtigen Sie u. a. die alte Universität, die Kathe- drale Sankt Stanislaus und die Kapelle am Tor der Morgenröte. Sie erleben auch das Bild „Der barmherzige Jesus“, das Jesus Christus nach der Beschreibung der heiligen Maria Faustyna Kowalska (1905–1938) darstellt. Es ist weltweit in unzähligen Kopien und Reproduktionen verbreitet. Während des Abendessens erleben Sie eine Folklore- unterhaltung. Zweite Übernachtung in Vilnius. 3. Tag: Sonntag, 27. Juni 202: Trakai – Kaunas – Klaipeda Nach dem Frühstück starten Sie zur Fahrt Richtung Klaipeda, unterwegs legen Sie einen Halt in Trakai ein. Das Städtchen ist für seine imposante, gotische Wasser- burg berühmt, die über zwei Holz- brücken zu erreichen ist. Im histori- schen Burgmuseum erfahren Sie ei- niges über die Geschichte Litauens und über die heutzutage kleinste Volksgruppe des Landes, die Karäer. Mittags lassen Sie sich einen kleinen Imbiss in einem karäischen Restau- rant schmecken. Im Anschluss Weiterfahrt nach Kaunas. Hier nehmen Sie an einer ausführlichen Stadtführung durch die zweitgrößte Stadt Litauens teil. Unter anderem sehen Sie das Priesterseminar, den Dom, das ehemalige Rathaus und die alte Vytautas-Kirche. Später Weiterfahrt nach Klaipeda. Abendessen und erste Übernachtung in Klaipeda. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 2
4. Tag: Montag, 28. Juni 2021: Klaipeda – Kurische Nehrung – Nidden Sie starten den Tag mit einem kurzen Alt- stadtrundgang durch Klaipeda. Die Hafen- stadt erlangte Bedeutung nicht nur als das “Tor zur See”, sondern auch durch die histo- rische Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern, dem Schauspielhaus, Brunnen und vielem mehr. Später Abfahrt zur Kurischen Nehrung. Während eines geführten Streifzugs durch das idyllische Fischerdorf Nidden werden romantische Fischerhäuser, die größte Wan- derdüne – die sogenannte Litauische Sahara – sowie die evangelisch-lutherische Kirche mit dem alten Friedhof besichtigt. Im Thomas-Mann- Haus, wo der deutsche Schriftsteller einige Sommer verbrachte, berichtet eine Ausstellung über sein Leben und Werk. Mittags genießen Sie einen Imbiss in Nidden am Haff bei einer Fisch-Räucherei. Anschließend Schifffahrt auf dem Kurischen Haff. Vom Schiff aus können Sie die atemberaubenden Sanddünen besonders gut bewundern. Später Rückfahrt nach Klaipeda. Abendessen und zweite Übernachtung in Klaipeda. 5. Tag: Dienstag, 29. Juni 2021: Berg der Kreuze – Schloss Rundale Am Vormittag besuchen Sie im Norden Litauens nahe Siauliai den Berg der Kreuze. Der mit Tausen- den von Kreuzen aus allen Materialien bedeckte Hügel ist ein nationaler Wallfahrtsort und von hohem symbolischen Wert. Diese Insel der Geistlichkeit des litauischen Volkes ist der Ort des größten Treffens mit Papst Johannes Paul II. während seiner Reise 1993 durch Litauen gewesen. Weiter geht die Fahrt in Richtung Lettland. Hinter der litauisch-lettischen Grenze erwartet Sie eine weitere Attraktion: das Schloss Rundale, das sich der Herzog von Kurland im 18. Jahrhundert bauen ließ. Es ist das größte und vollkom- menste Barockensemble in Lettland, das oft als „Versailles des Baltikums“ bezeichnet wird. Später Weiterfahrt nach Riga. Abendessen und erste Übernachtung in Riga. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 3
6. Tag: Mittwoch, 30. Juni 2021: Riga Am Morgen erwartet Sie eine ausführliche Stadtführung in Riga, der Hauptstadt Lett- lands. Die an den Ufern der Daugava gelegene Stadt bie- tet eine Altstadt mit romanti- schen Handwerkergässchen, der Petrikirche mit ihrem 120 m hohen Turm und viele Sehens- würdigkeiten mehr. Mittags erleben Sie ein Orgel- konzert im Rigaer Dom, der im Jahre 1211 durch den Bischof Albrecht von Buxthoeven erbaut wurde und die größte baltische Kirche ist. Er ist die Kathedrale des Erzbischofs der evangelisch-lutherischen Kirche Lettlands und einer der hervorragendsten Konzertsäle der Welt sowie für seine herrliche Orgel bekannt. Gemeinsames Abendessen und zweite Übernachtung in Riga. 7. Tag: Donnerstag, 01. Juli 2021: Nationalpark Gauja Heute unternehmen Sie einen Ausflug zum Gauja-Nationalpark. Hier besichtigen Sie die Ruine der Ordensburg und die Bischofsburg Turaida. Das weite Territorium des Museums- reservats Turaida ist reich an Denkmälern der Archäologie, Architektur, Geschichte und Kunst. Der größte Stolz des Parks sind die prachtvollen Sandsteinfreilegungen, Gesteine, Felsen und Höhlen. Sie be- suchen die aus Buntsandstein beste- hende Gutmannshöhle, die größte Grotte in den baltischen Ländern. Unterwegs kehren Sie zum Mittag- essen in einem lettischen Bauernhof ein. Hier wird Ihnen herzliche Gast- freundschaft angeboten, wo Sie das Landleben mit allen Sinnen genießen können. Später Rückfahrt nach Riga und Möglichkeit für ein individuelles Abendessen nach eigenem Geschmack. Dritte Übernachtung in Riga. 8. Tag: Freitag, 02. Juli 2021: Heimreise Am Morgen haben Sie noch Zeit zur freien Verfügung. Am späten Vormittag bringt Sie der Bus zum Flughafen. Rückflug am Nachmittag nach Frankfurt, von dort weiter mit dem Zug nach Stuttgart. Ankunft hier voraussichtlich am frühen Abend. Programmänderungen vorbehalten. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 4
Voraussichtliche Flugzeiten: (Stand 14.01.2021) Hinflug, Freitag, 25.06.2021: 08:30 Uhr ab Stuttgart Flughafen 09:20 Uhr an Frankfurt 10:20 Uhr ab Frankfurt 13:20 Uhr an Vilnius Rückflug, Freitag, 02.07.2021: 13:40 Uhr ab Riga 14:55 Uhr an Frankfurt 16:53 Uhr ab Frankfurt (Fernbhf) 18:08 Uhr an Stuttgart Hbf Reisepreis: Pro Person im Doppelzimmer: 1.530,- € Einzelzimmerzuschlag: 250,- € Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen Maximale Gruppengröße: 31 Personen Anmeldeschluss: 15.04.2021 (begrenzte Kapazität, Bestätigung gemäß Anmeldeeingang) Im Reisepreis enthaltene Leistungen: • Linienflug mit Lufthansa von Stuttgart via Frankfurt nach Vilnius, zurück von Riga nach Frankfurt, weiter mit dem Zug nach Stuttgart • Rundreise im komfortablen Reisebus • 7 x Übernachtung mit Frühstück in Mittelklassehotels • 6 x Abendessen im Hotel oder in landestypischen Restaurants • 3 x Mittagsimbiss • Eintrittsgelder, Bootsfahrt und Führungen laut Programm • City-Tax in Vilnius • Trinkgelder • Qualifizierte Deutsch sprechende Reiseleitung in Litauen und Lettland • Gemeindeblatt-Reisebegleitung sowie Andachten und Gottesdienste durch Pfarrer i. R. Dr. Karl Theodor Kleinknecht (evangelisch) und Msgr. Herbert Schmucker (katholisch) Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen: • Getränke zu den Mahlzeiten • Sonstige Verpflegung • Persönliche Ausgaben • Reiseversicherungen Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung, welche einen evtl. medizinisch nötigen Rücktransport abdeckt. Bitte beachten Sie auch spezielle Versicherungsangebote und –bedin- gungen bzgl. Covid-19. Bei vielen (alten) Versicherungen ist der Versicherungs- schutz bei Pandemien nicht inkludiert. Sie können bei einem Versicherungsanbieter Ihres Vertrauens oder auch direkt über den Veranstalter dieser Reise einen Versicherungsschutz abschließen. In letzterem Fall vermerken Sie das bitte entsprechend auf Ihrer Anmeldung. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 5
Einreisebestimmungen sowie Impfvorschriften: Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Litauen und Lettland ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Es sind keine speziellen Impfungen vorgeschrieben. Es wird grundsätzlich empfohlen, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen. Während der Reise gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen des Robert-Koch- Institutes, darunter das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Flugzeug und Bus sowie in den Hotels, Restaurants und geschlossenen Räumen. Je nach Entwicklung der Verordnungen werden wir Sie vor der Reise nochmals über die dann geltenden Bestimmungen informieren. Wichtige Hinweise: Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen weisen wir darauf hin, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Sollten Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, kommen Sie bitte VOR Buchung der Reise auf uns zu. Wir bemühen uns, die Teilnahme zu ermöglichen und prüfen, ob die gewünschte Reise für Sie geeignet ist. Die Anzahlung in Höhe von 10% wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung fällig, die Restzahlung bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn. Bis 28.05.2021 kann diese Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, abgesagt werden. Die einge- zahlten Beträge werden voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen. Im Falle eines Rücktritts des Reisenden vom Reisevertrag fallen je nach Rücktrittstermin Stornokosten gemäß Punkt 6 der Reisebedingungen an. Sollte die Reise wegen einer offiziellen Reisewarnung und/oder Beherbergungsverbot nicht durchführbar sein, werden Ihnen selbstverständlich keine Kosten in Rechnung gestellt. Reiseveranstalter: Diözesanpilgerstelle (im Sinne des dt. Reiserechts) Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. Strombergstr. 11 70188 Stuttgart Tel.: 0711-2633-1233 oder -1234 E-Mail: pilgerstelle@caritas-dicvrs.de Reisevermittler: Evangelische Gemeindepresse GmbH Leserreisen Augustenstr. 124 70197 Stuttgart Tel.: 0711-60 100 49 E-Mail: leserreisen@evanggemeindeblatt.de Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 6
Evangelische Gemeindepresse GmbH Leserreisen Augustenstr. 124 70197 Stuttgart Verbindliche A N M E L D U N G zur Leserreise mit dem Evangelischen Gemeindeblatt für Württemberg Gastfreundliches Baltikum vom 25. Juni – 02. Juli 2021 Schreibweise der Namen bitte exakt wie im Reisedokument angegeben! 1. Teilnehmer/in: Vorname(n) ................................................. Name ...…................................................................... Straße .................................................................................................................................................. PLZ/Ort ................................................................................................................................................ Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. ..................................................................... Geb.-Datum ................................................ E-Mail .......................................................................... 2. Teilnehmer/in: Vorname(n) ................................................. Name ...…................................................................... Straße .................................................................................................................................................. PLZ/Ort ................................................................................................................................................ Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. ……….......................................................... Geb.-Datum ................................................ E-Mail …....................................................................... Unterbringung: □ Doppelzimmer □ Einzelzimmer □ ½ Doppelzimmer (ggf. zusammen mit ...................................................) Ersatzweise EZ, wenn keine weitere Person für das ½ DZ gefunden wird. Bitte Zutreffendes ankreuzen: □ Ich/wir bin/sind einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Vor- und Zuname, Wohnort und Festnetz-Telefonnummer an alle Teilnehmer der Reise verteilt wird. (nicht gewünschte Datenangaben ggf. streichen) □ Ich/wir habe/n Interesse an einer Reiseversicherung/Reiserücktrittskostenversicherung. □ Sonstige Bemerkungen (Vegetarier, gesundheitliche Hinweise etc.): …..……………….…. ……………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………… === bitte auch die Rückseite ausfüllen ===
Seite 2 zur Anmeldung Leserreise „Baltikum“ vom 25.06.-02.07.2021 In Notfällen (Unfall, Erkrankung) während der Reise zu benachrichtigende Kontaktperson: (freiwillige Angabe) Name ……………………………………………………………………………………………………….. Telefon ……………..……………………………………………………………………………….………. Rechnungsstellung (bei unterschiedlichen Anschriften): □ eine Gesamtrechnung an ………………………………………………….………………………… □ getrennte Rechnungen. Eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises leiste/n ich/wir nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, die Restzahlung bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn. Bitte beachten Sie die beigefügte Datenschutzerklärung der Diözesanpilgerstelle, wo alle Teilnehmerdaten für diese ökumenische Reise verarbeitet werden. Bitte unterschreiben Sie dieses Formular und senden es zusammen mit diesem Anmeldeformular an uns (Evange- lische Gemeindepresse) zurück. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hiermit melde ich mich und alle vorgenannten Teilnehmer zur oben genannten Reise auf Grundlage der Reiseausschreibung des Evangelischen Gemeindeblattes an. Neben der Reisebeschreibung inkl. Einreise- bestimmungen und Impfvorschriften liegen mir die Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie das „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB“ vor und ich erkenne sie – zugleich für alle von mir mit angemeldeten Teilnehmer – ausdrücklich an. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass der Reisevermittler und der Reiseveranstalter meine in dieser Anmeldung genannten Daten im Rahmen der Leserreise verarbeiten dürfen. Hierzu gehört auch die mögliche Weitergabe der Daten an Dritte, die im Rahmen der Reise meine Daten benötigen, z.B. Hotel, Fluggesellschaft und Reisebegleiter. Einer Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken wird ausdrücklich nicht zugestimmt. Ich bestätige, dass ich berechtigt bin, die Daten der weiteren Teilnehmer anzugeben. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass meine Daten zukünftig auch für Werbemaßnahmen ausschließlich im Rahmen der Leserreisen verarbeitet werden dürfen. Meine Rechte auf Auskunft, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch kann ich jederzeit per E-Mail an leserreisen@evanggemeindeblatt.de wahrnehmen. Ort/Datum ................................................. Unterschrift .................................................................... ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Reiseveranstalter: Diözesanpilgerstelle, Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. Strombergstr. 11, 70188 Stuttgart Reisevermittler: Evangelische Gemeindepresse GmbH Augustenstr. 124, 70197 Stuttgart
Datenschutzerklärung (bitte unterschrieben zurücksenden – siehe Rückseite) Allgemeine Hinweise Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, die Sie uns zur Verfügung stellen. Personenbezogene Daten sind gemäß §4 Nr.1 KDG alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Wofür nutzen wir Ihre Daten? Name, Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse brauchen wir, um Sie einbuchen zu können, Ihnen die Anmeldebestätigung/Rechnung zu schicken, für Rückfragen oder eventuelle Änderungen, die wir Ihnen mitteilen müssen. Zusätzlich fragen wir Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort ab. Diese Informationen müssen wir z.B. bei Reisen nach Italien in einer Liste an die jeweiligen Hotels schicken. Das ist eine polizeiliche Vorschrift dort, der wir nachkommen müssen. Das Geburtsdatum dient auch für statistische Zwecke, um z.B. das Durchschnittsalter einer Fahrt ermitteln zu können. Diese Daten speichern wir in unserer elektronischen Pilgerkartei in dem Programm Yoonite. Darauf haben nur die Mitarbeiterinnen der Pilgerstelle Zugriff. Besondere Angaben wie z.B. Gehbehinderung oder gemeldete Allergien speichern wir mit Ihrer Einwilligung ebenfalls, um bei künftigen Buchungen spezielle Anforderungen berücksichtigen zu können. Diese Daten bleiben bei uns gespeichert, bis wir dazu aufgefordert werden, sie zu löschen. Bei manchen Reisen (derzeit speziell Israel) werden wir aufgefordert, die Passdaten der Teilnehmer vorab dorthin zu schicken, was auf elektronischem Weg (E-Mail) geschieht. In diesen Fällen fragen wir die benötigten Daten bei Ihnen ab. Die Listen der Passdaten speichern wir nur bis zum Abschluss der jeweiligen Reise, danach werden sie gelöscht. Daher müssten wir Sie ggf. bei einer neuen Buchung erneut danach fragen. Wenn Sie diese Handhabung ablehnen, teilen Sie uns das bitte mit. In diesem Fall müssten Sie in den jeweiligen Hotels Ihren Reisepass an der Rezeption abgeben, um die Daten erfassen zu lassen. Wir versenden bei den meisten Reisen vorab eine Teilnehmerliste, die die Namen, Postleitzahlen und Wohnorte der Teilnehmer enthält, die hierzu eingewilligt haben. Sie soll ermöglichen, dass sich Teilnehmer aus der gleichen Gegend zur gemeinsamen Anreise, z.B. zum Flughafen Stuttgart, verabreden können. Die zugehörigen Telefonnummern können sie bei Bedarf bei uns erfragen. Wir geben Ihre Post-Adresse einmal im Jahr an unsere KollegInnen im Diözesancaritasverband weiter, die für die Spendenwerbung (Fundraising) zuständig sind. Von ihnen werden Sie dann einmal jährlich einen Brief mit der Bitte um Spenden für die Zwecke der Caritas erhalten. Sie haben das Recht, dieser Weitergabe Ihrer Adresse zu widersprechen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei uns, der Diözesanpilgerstelle. Berechtigtes Interesse hierfür ist die Finanzierung der Aufgaben des Diözesancaritasverbandes. Personenbezogene Daten an Dritte übermitteln wir nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut oder an eine Versandfirma für den Versand des Pilgerkataloges. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. In einem Drittland erfolgt eine Übermittlung nur dann, wenn dieses Reiseziel ist (Transport und Unterbringungsunternehmen) und wenn die Daten dort eingefordert werden. Die Informationen zum Datenschutzstandard in diesem Land erhalten Sie gesondert, wenn Sie eine entsprechende Reise gebucht haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist §6 Abs. 1 Buchst.c KDG. Soweit Sie zur Nutzung der Daten eingewilligt haben, ist Rechtsgrundlage §6 Abs. 1 Buchst.b KDG. Die Weitergabe zum Zweck des Fundraising folgt auf Basis des §6 Abs. 1 Buchst.g KDG. Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten? Sie haben ein Recht auf Auskunft durch den Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung. Sie haben das Recht des Widerspruchs gegen die Verarbeitung. Wir weisen Sie ebenfalls auf Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit hin. Das bedeutet, dass Sie das Recht haben, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln.
Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen: Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V., Strombergstr. 11, 70188 Stuttgart, Deutschland. Tel. +49 (0)711/2633-0 Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Herr Michael Kranzer, Bechtle GmbH, IT-Systemhaus, Leinenweberstr. 1, 79108 Freiburg, Tel. Nr. 0761 8832225, E-Mail: michael.kranzer@bechtle.com Sie haben das Recht, sich bei der Datenschutzaufsicht zu beschweren. Zuständige Aufsicht für den Datenschutz ist: Diözesandatenschutzbeauftragte Ursula Becker-Rathmair Domplatz 3 – 60311 Frankfurt am Main Tel. 069-800 871 8800, Fax 069-800 871 8815 Einwilligung zur Datenverarbeitung Aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung müssen wir Sie bitten, uns ausdrücklich Ihre Einwilligung zur Speicherung und Verwendung Ihrer Daten, wie oben geschildert, zu geben. Bitte senden Sie uns daher umgehend den unten stehenden Abschnitt mit Ihrer Unterschrift zurück. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. Ich habe das Recht, die Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen; dies kann ganz oder teilweise erfolgen. Bei teilweisem Widerruf bin ich nicht an die obige Einteilung gebunden. Bei einem Widerruf bleibt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der Daten unberührt. Das Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung verlangt, dass Sie der Nutzung Ihrer Daten wie oben beschrieben ausdrücklich zustimmen. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterschrift und Rücksendung der unten stehenden Erklärung. Ich/wir ……………………………………………………. stimme(n) zu, dass die Diözesanpilgerstelle meine/unsere personenbezogenen Daten wie in der Datenschutz-Erklärung beschrieben für Folgendes verwenden darf (bitte ankreuzen): _____ Erstellung der Zimmerliste _____ Teilnehmerliste _____ Speicherung besonderer Angaben für Folgebuchungen Auf unseren Wallfahrten werden gelegentlich Fotos gemacht, die dann in unserem Pilgerkatalog oder auf unserer Homepage verwendet werden. Es könnte sein, dass Sie als Teilnehmer einer Wallfahrt darauf zu sehen sind. Wir achten darauf, dass Sie nicht prominent im Vordergrund zu sehen sind (außer mit ausdrücklicher Genehmigung). _____ Ich bin damit einverstanden, dass von mir aufgenommene Fotos in dieser Weise verwendet werden dürfen. ………………………………………………………………………….. Ort, Datum, Unterschrift(en) Hinweise zum Datenschutz, die die elektronische Anmeldung betreffen, finden Sie auf unserer Homepage www.pilgerstelle-rs.de Ich/wir habe(n) außerdem die Allgemeinen Reisebedingungen, gültig ab 01.07.2018, zur Kenntnis genommen und erkenne sie an. ……………………………………………………………………………… Ort, Datum, Unterschrift(en) Bitte senden Sie uns Ihre Erklärung möglichst umgehend unterschrieben zurück an Diözesanpilgerstelle Strombergstr. 11 70188 Stuttgart oder per E-Mail an pilgerstelle@caritas-dicvrs.de oder per Fax an 0711-2633 1232
Allgemeine Reisebedingungen der Diözesanpilgerstelle Rottenburg-Stuttgart Gültig ab dem 01.07.2018 1. Abschluss des Reisevertrags/Buchung Ihre Reiseanmeldung (Buchung), unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgt, stellt rechtlich gesehen das Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer in- haltlich deckungsgleichen schriftlichen Bestätigung durch die Diözesanpilgerstelle Rottenburg-Stuttgart (im Fol- genden Pilgerstelle genannt) zustande. Sie haben ein Widerrufsrecht bis zum Zugang der Bestätigung; danach gelten die Stornobedingungen wie unter Punkt 6 aufgeführt. Der Anmelder steht für die Verpflichtungen aus dem einzelnen Reisevertragsverhältnis aller von ihm angemelde- ten Personen ein. 2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen Die Pilgerstelle als Reiseveranstalter ist verpflichtet, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu informieren, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft genannt werden. Bei ei- nem Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung muss der Reisende unverzüglich informiert werden. 3. Leistungen Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Reise- ausschreibung. Eventuelle besondere Vereinbarungen, die schriftlich erfolgen sollten, gelten vorrangig. Nehmen Sie ab Reisebeginn einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch aus Gründen, die von uns nicht zu ver- treten sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die Pilgerstelle wird sich aber bei den Leistungsträgern um Erstattung der eingesparten Aufwendungen bemühen, sofern diese nicht völlig un- erheblich sind. 4. Zahlung des Reisepreises/Anzahlung Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zu entrichten. Der restliche Betrag ist 3 Wochen vor der Reise fällig; es wird keine gesonderte Rechnung verschickt. Sie erhal- ten mit der Buchungsbestätigung einen Sicherungsschein nach §651 r Abs.4 BGB. 5. Rücktritt vor Reisebeginn bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Um- stände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an diesen Ort erheblich beein- trächtigen, können Sie vor Reisebeginn kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Ist die Pilgerstelle aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen an der Erfüllung des Vertrages gehindert, kann sie unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes ihren Rücktritt erklären. Ist in der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl, die bis zu einem bestimmten Termin erreicht sein muss, angegeben, so kann die Pilgerstelle bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. In allen unter 5. genannten Fällen erhalten Sie sämtliche bereits bezahlten Beträge zurück und die Pilgerstelle hat keinen Anspruch mehr auf Zahlung des Reisepreises. 6. Rücktrittskosten vor Reisebeginn in sonstigen Fällen Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten (stornieren). Der Rücktritt kann schriftlich, telefonisch oder elekt- ronisch erklärt werden. Die Pilgerstelle verliert damit den Anspruch auf Ihren Reisepreis, kann jedoch eine ange- messene Entschädigung verlangen, die nach folgenden pauschalen Sätzen festgelegt wird: Für unsere Busfahrten und Lourdes-Flüge sowie Fahrten mit dem TGV: - bis 6 Monate vor Reisebeginn: kostenlos - bis 28 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises - bis 10 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises - innerhalb der letzten 9 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises - bei Nichtantritt der Reise oder Stornierung am Abreisetag: 80% des Reisepreises Für alle anderen Flugreisen: - bis 6 Monate vor Reisebeginn: kostenlos - bis 60 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises - bis 28 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises - bis 10 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises - innerhalb der letzten 9 Tage vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises - bei Nichtantritt der Reise oder Stornierung am Abreisetag: 80% des Reisepreises Maßgeblich für Berechnung dieser Fristen ist der Zugang Ihrer Stornierung bei der Pilgerstelle. Ein Angebot für den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung erhalten Sie mit der Buchungsbestäti- gung. Nach Absprache mit der Pilgerstelle ist es möglich, eine geeignete Ersatzperson für den abgemeldeten Reiseteil- nehmer zu benennen. Dafür können u.U. zusätzliche Umbuchungsgebühren entstehen, z.B. durch neue Ticket- ausstellung.
7. Beistandspflicht Die Pilgerstelle ist verpflichtet, Ihnen Beistand zu leisten, wenn Sie während einer Reise in Schwierigkeiten gera- ten, insbesondere durch Beschaffung von Informationen und Herstellen von Kommunikationsverbindungen. So- fern Sie schuldhaft die Schwierigkeiten herbeigeführt haben, kann die Pilgerstelle angemessenen Ersatz für die ihr entstandenen Aufwendungen fordern. 8. Rechte und Pflichten der Reiseleitung Während der Reise auftretende Mängel zeigen Sie bitte unverzüglich der Reiseleitung an. Sie wird nach Möglich- keit und so schnell wie möglich Abhilfe schaffen. Sie ist aber nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz gegenüber der Pilgerstelle anzuerkennen. 9. Rechte und Pflichten des Reisenden bei mangelhafter Reise Ein Reisemangel ist unverzüglich anzuzeigen, so dass die Pilgerstelle die Möglichkeit hat, den Mangel zu beseiti- gen. Erfolgt die unverzügliche Anzeige schuldhaft nicht, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Schadener- satz. Wenn die Reise nicht vertragsgerecht erbracht wird, können Sie Abhilfe verlangen. Die Abhilfe kann von der Pilgerstelle verweigert werden, wenn sie unmöglich oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Kann die Pilgerstelle die Abhilfe verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistun- gen, sind durch die Pilgerstelle angemessene Ersatzleistungen zu gewähren. Wenn dadurch keine gleichwertige Beschaffenheit der Reise erreicht wird, muss die Pilgerstelle eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) gewähren. Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung ist erst wirksam, wenn die Pilgerstelle eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Wurde berechtigt gekündigt, so muss die Pilgerstelle die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maß- nahmen treffen (z.B. für die Rückbeförderung sorgen). Für die erbrachten und nach der Kündigung noch notwen- dig erbrachten Reiseleistungen besteht der Anspruch der Pilgerstelle auf den Reisepreis weiter. Für die nach der Kündigung nicht mehr erbrachten Leistungen hat die Pilgerstelle keinen Anspruch mehr auf den Reisepreis. Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks muss unverzüglich auch dem Beförderungsunternehmen ange- zeigt werden, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen zusätzliche Ausschlussfristen enthal- ten. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Achten Sie da- rauf, dass Sie ein solches Dokument erhalten und bewahren Sie es gut auf. 10. Haftungsbeschränkungen für die Pilgerstelle Die Haftung der Pilgerstelle auf Schadenersatz für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers begrenzt. 11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Die Information über solche Vorschriften in der Reiseausschreibung bezieht sich auf deutsche Staatsbürger und auf den aktuell gültigen Stand, ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände. Wenn Sie eine andere Staatsbür- gerschaft haben, geben Sie uns dies bitte bei der Buchung an, damit wir Sie ggf. über andere Vorschriften infor- mieren können. Solche Bestimmungen können sich auch nach Vertragsschluss einmal ändern. Sollte das der Fall sein, wird sich die Pilgerstelle bemühen, Sie unverzüglich darüber zu informieren. Sie sollten aber auch selbst die Lage in den Medien verfolgen, um sich auf eventuelle Änderungen einstellen zu können. 12. Versicherungen Die Reisepreise der Pilgerstelle beinhalten keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (siehe auch unter Punkt 5.); wir empfehlen Ihnen jedoch insbesondere bei hochpreisigen Reisen den Abschluss einer solchen Versicherung. Wir empfehlen außerdem dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung für das Ausland, die insbe- sondere den Rücktransport bei Unfall oder Krankheit abdeckt. 13. Anspruchstellung, Verjährung Ihre reisevertraglichen Ansprüche bei Reisemängeln (§651 i BGB) verjähren in 2 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. 14. Datenschutz Hierzu verweisen wir auf unsere ausführliche Datenschutz-Erklärung. Diözesanpilgerstelle im Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. Strombergstr. 11, 70188 Stuttgart Telefon 0711-2633 1233 oder -1234 Telefax 0711-2633 1232 E-Mail pilgerstelle@caritas-dicvrs.de Homepage: www.pilgerstelle-rs.de Sitz: Stuttgart/Registernummer 2342, AG Stuttgart USt-ID-Nr.: DE147800888
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sin- ne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Diözesanpilger- stelle Rottenburg-Stuttgart trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesam- ten Pauschalreise. Zudem verfügt die Diözesanpilgerstelle Rottenburg-Stuttgart über die gesetzlich vorgeschriebene Absiche- rung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pau- schalreisevertrags. - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegrif- fenen Reiseleistungen. - Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können. - Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen un- ter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffprei- se) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verrin- gern. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pau- schalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. - Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zah- lung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwie- gende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. - Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungs- gemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bun- desrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag er- bracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistun- gen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. - Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. - Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. - Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedsstaaten – des Reisevermittlers wer- den Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Rei- severmittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Teil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Diözesanpilgerstelle hat eine Insolvenzversicherung mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die HanseMerkur Reise- versicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. +49 (0)40/53799360, reiseinfohansemer- kur.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Diözesanpilgerstelle Rotten- burg-Stuttgart verweigert werden. Dieses Formblatt händigen wir Ihnen aufgrund der neuen EU-Pauschalreise-Richtlinie aus.
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