Vicky Leandros in der Elbphilharmonie, 15.02.-16.02.20 - Leserreise 2020

Die Seite wird erstellt Katharina Gebhardt
 
WEITER LESEN
Vicky Leandros in der Elbphilharmonie, 15.02.-16.02.20 - Leserreise 2020
Leserreise   2020

Information und Buchung
Telefonisch unter: 030-68 38 9-0
Mo - Fr 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
E-Mail: leserreisen@berliner-zeitung.de
www.berliner-zeitung.de/leserreisen

Vicky Leandros in der Elbphilharmonie, 15.02.-16.02.20
Vicky Leandros in der Elbphilharmonie, 15.02.-16.02.20 - Leserreise 2020
Vicky Leandros in der Elbphilharmonie
                                                                                                                                     2 Tage
                          Eine musikalische Reise nach Hamburg
                                                                                                                                    ab    499,-
                          · Eintrittskarte PK 1 inklusive
                          · akustischer Hochgenuss
                          · Der Weltstar in der Elbphilharmonie

Nach ihrem fulminanten Debut im vergangenen Jahr, wird Vicky Leandros im Frühjahr 2020
bereits das zweite Mal ein Konzert in der Elbphilharmonie geben. Damit ging für sie ein Her-
zenswunsch abermals in Erfüllung. Für den Abend stellt Vicky Leandros ein ganz persönliches
Programm zusammen, das den Weltstar in allen seinen Facetten zeigt.

    3*Hotel Hamburg                               ben besinnlichen Liedern und Balladen dürfen
    Sie wohnen in einem 3-Sterne-Hotel in         Sie sich auch auf die Welterfolge von Vicky
Hamburg. Alle Zimmer sind ausgestattet mit        Leandros freuen. Lauschen Sie den Tönen und
Bad oder Dusche/WC und TV.                        lassen Sie sich von der einzigartigen Akustik
                                                  der Elbphilharmonie verzaubern. Nach dem

1    Anreise - Hamburg
     Nach der Ankunft in Hamburg haben Sie
Zeit für ein leckeres Fischbrötchen an den
                                                  Konzert fahren Sie in Ihr Hotel und werden
                                                  nach dem Zimmerbezug zum Abendessen er-
                                                  wartet. Wer will, kann anschließend noch „um
Landungsbrücken. Anschließend besuchen Sie        die Häuser ziehen“.
die Plaza der Elbphilharmonie und genießen
den genießen den phantastischen Panorama-
blick auf den Hafen. Um 15.00 Uhr startet
dann das Highlight der Reise: ein Konzert von
                                                  2    Hamburg - Heimreise
                                                       Nach dem Frühstück lernen Sie die be-
                                                  kanntesten Sehenswürdigkeiten Hamburgs
Vicky Leandros im großen Saal der Elbphil-        bei einer Stadt- und Hafenrundfahrt näher
harmonie. Das Konzert wird dann die große         kennen. Anschließend bleibt Ihnen noch ge-
Bandbreite des musikalischen Potentials der       nügend Zeit an den Landungsbrücken, bevor
einzigartigen Künstlerin Vicky Leandros wi-       Sie am frühen Nachmittag die Rückreise nach
derspiegeln. Begleitet wird sie dabei von ihrer   Berlin antretet.                                ©Walter Kober
Band sowie einem Streichquartett – und ne-

                                                                                                   Im Reisepreis enthalten
                                                                                                   · Fahrt im Komfortreisebus
                                                                                                   · BVB-Sektfrühstück plus
                                                                                                   · 1 ÜN/HP in einem 3*Hotel in Hamburg
                                                                                                   · Konzertkarte PK 1 Elbphilharmonie
                                                                                                     großer Saal, am 15.02., Beginn 15.00 Uhr
                                                                                                   · Besuch der Plaza
                                                                                                   · Hafenrundfahrt
                                                                                                   · Stadtrundfahrt Hamburg
                                                                                                   · Reiseleiter ab Berlin

                                                                                                   Termin und Preise
                                                                                                   in € pro Person im                     EZ      DZ
                                                                                                   15.02. - 16.02.20                      529    499
                                                                                                                                         ESPH    DSPH

                                                                                                   Abfahrt        OSTBHF
                                                                                                   		             09:00
                                                                                                   Rückkunft      OSTBHF ca. 18.00 Uhr

                                                                 Information und Buchung           Veranstalter: FREI       Reiseart:
                                                                       Tel.: (030) 68 38 9 0       Anforderung: BPK         Leistung: LS-HELVI

                                                           Mo - Fr 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr         Mindestteilnehmerzahl:   30 Personen
                                                                      www.bvb-touristik.de
Vicky Leandros in der Elbphilharmonie, 15.02.-16.02.20 - Leserreise 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,

 der vertrauliche Umgang mit den Daten unserer Kunden unter Einhaltung des Datenschutzes ist uns
 sehr wichtig. Wenn Sie weiterhin wünschen, dass wir Sie optimal betreuen und Sie von uns über
 aktuelle Reiseangebote informiert werden, erteilen Sie uns bitte Ihre Einwilligung. Vielen Dank für Ihr
 Vertrauen.

                        Einwilligung in die Datennutzung zu weiteren Zwecken

   Ich bin damit einverstanden, dass BVB-Touristik (Freizeitreisen KG) meine angegebenen Kontakt-
   daten zum Zwecke der Kundenbetreuung (z.B. Einladungen zu Veranstaltungen, Informationen zu
   Produkten und Dienstleistungen, Versand von Kundenmagazinen o. ä.) nutzt. Für diese Nutzung kann
   es u. a. erforderlich sein, dass meine personenbezogenen Daten an einzelne Vertragspartner (z.B.:
   Post- oder Marketingdienstleister) übermittelt werden.

   Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen unter der Kontaktadresse oder
   per E-Mail an service@bvb-touristik.de widerrufen.

   Ich bin damit einverstanden, dass mich die Firma BVB-Touristik (Freizeitreisen KG) zu den o.g.
   Zwecken mittels folgender Medien informiert:

   [ ] postalisch per Brief
   [ ] elektronisch per (Fax, E-Mail, SMS, Messenger-Dienst etc.)
   [ ] persönlich per Telefon
   (bitte ankreuzen, Mehrfachnennungen möglich)

   [Ort], [Datum]                                                                    [Unterschrift des Kunden]

   ___________________________                                                   ________________________________

   _Anschrift: ________________________________________ ______________________________

   Kundennummer (wenn vorhanden): ____________________________________________________

   Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Datenschutzerklärung* und den Widerrufshinweis zur
   Kenntnis genommen zu haben sowie mein Einverständnis.
   *Die Datenschutzerklärung ist hier einsehbar:
                         https://www.bvb-touristik.de/datenschutzerklaerung.html

   Ich habe das Recht auf Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten sowie auf
   Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch. Ich kann mich jederzeit
   bei einer Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung beschweren.

________________________________________________________________________________________________________________________
                       Freizeitreisen KG / BVB-Touristik , Grenzallee 15, 12057 Berlin, Telefon 030-68389-0, E-Mail service@bvb-touristik.de
                                                                    Geschäftsführer: Bernd Rietdorf, Lothar Kastner, Andrea Rietdorf-Bepler
Vicky Leandros in der Elbphilharmonie, 15.02.-16.02.20 - Leserreise 2020
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
                           bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU)
2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Freizeitreisen KG trägt die volle Verantwor-
tung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt Freizeitreisen KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls
der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Weiterführen-
de Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten: Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
– Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

– Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller imVertraginbegriffenen Reiseleistungen.

– Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveran-
  stalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

– Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten–
  auf eine andere Person übertragen.

– Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und
  wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn
  die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reisever-
  anstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechen-
  den Kosten sich verringern.

– Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller
  Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.
  Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die
  Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

– Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsge-
  bühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die
  Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

– Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rück-
  trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

– Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt
  werden, so sind dem Reisenden angemesse ne andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zah-
  lung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn
  Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen
  Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

– Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ord-
  nungsgemäß erbracht werden.

– Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

– Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurück-
  erstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise
  ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Freizeitrei-
  sen KG hat eine Insolvenzabsicherung mit HanseMerkur abgeschlossen.* Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebe-
  nenfalls die zuständige Behörde (HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg) kontaktieren,
  wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Freizeitresien KG verweigert werden.

Commerzbank AG                                        Freizeitreisen GmbH & Co. KG
IBAN: DE91 10080000 05 358 863 00                     Amtsgericht Charlottenburg HRA 15 103 /HRB 79 00
S.W.I.F.T.: DRS DE BB                                 Geschäftsführer: Bernd Rietdorf, Lothar Kastner, Andrea Rietdorf-Bepler
Ust-Id.Nr.: DE 13 666 2440                            Gerichtsstand: Berlin-Neukölln
Vicky Leandros in der Elbphilharmonie, 15.02.-16.02.20 - Leserreise 2020
REISEBEDINGUNGEN
Die folgenden Reisebedingungen gelten für die Buchung         medizinische und physiotherapeutische Leistungen ist         der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet
einer Reise aus dem Programm des Veranstalters Freizeit-      Freizeitreisen lediglich Vermittler. Steht bei der Buchung   einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in
reisen KG (ein Unternehmen der BVB.net Touristikgruppe)       die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist der    einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die so-
für alle bis zum 30.06.2018 gebuchten Pauschalreisen.         Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Flugge-       fortige Beendigung des Vertrages begründet ist. Kündigt
Soweit Reisen anderer Veranstalter - dies ist jeweils bei     sellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durch-     der Reiseveranstalter, so behält er Anspruch auf den Ge-
der Ausschreibung oder/und der Reisebestätigung ge-           führen wird. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche       samtpreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwen-
nannt - vermittelt werden, gelten die Reisebedingungen        Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er          dungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
des anderen Veranstalters, die entweder vorab angefor-        den Kunden informieren. Wechselt die dem Kundnen als         er aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung
dert oder im Internet bei dem betreffenden Reiseveran-        ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,      erlangt, einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern
stalter abgerufen werden können, sofern sie nicht bei         muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wech-         gutgeschriebener Beträge.
der Buchung übersandt werden. Für derartig vermittelte        sel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen      6.2. Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer
Reisen haftet die Freizeitreisen KG nicht als Reiseveran-     Schritte einleiten um sicherzustellen, dass der Kunde so     in der betreffenden Reiseausschreibung ge­nann­ten Min-
stalter.                                                      rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.        destteilnehmerzahl den Reisevertrag kün­   digen. Sobald
                                                              3.3. Die Saisonzeiten richten sich nach dem Turnus des       feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Min-
1. Abschluss des Reisevertrages                               Reiseprogramms des Reiseveranstalters und stimmen            destteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, ist der Rei-
1.1. Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Rei-         nicht immer mit örtlichen Verhältnissen überein. Es gel-     severanstalter verpflichtet, dem Reisenden unverzüglich,
sende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reise-        ten jedoch ausschließlich die in der Ausschreibung und       spätestens bis 22 Tage (bei Tagesfahrten 15 Tage) vor Rei-
vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch         im Preisteil des Katalogs genannten Termine und Saison-      sebeginn, davon Kenntnis zu geben. Der Reisende erhält
den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mit-           zeiten des jeweiligen Zielgebietes.                          unverzüglich bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe
aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren vertragliche          3.4. Der Reiseveranstalter behält sich eine Anpassung der    zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausge-
Verpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen            ausgeschriebenen Preise bei einer Erhöhung der Beförde-      schlossen.
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechen-         rungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie        Für die Durchführung bestimmter, mit “Durchführung 60
de Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte           Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der        Tage” gekennzeichneter Reisen sichert der Reiseveran-
Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der           für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse vor. Der    stalter ab 60 Tage vor Reisebeginn die Durchfüh­rung der
Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Rei-            Reiseveranstalter behält sich auch eine Anpassung der        Reise unabhängig vom Buchungsstand zu.
seanmeldung und Annahmeerklärung bedürfen keiner              ausgeschriebenen Preise vor, wenn die vom Reisenden
Form. Der Reisende erhält von dem Reiseveranstalter           gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschal-         7. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatz-
mit Annahme oder unverzüglich nach Vertragsabschluss          reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente         person, Stornokosten
eine Reisebestätigung in Schrift- oder Textform. (Ist die     nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.       7.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom
Anmeldung über ein Reisebüro erfolgt, erhält dieses die                                                                    Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der
Reisebestätigung und ist verpflichtet, sie unverzüglich an    4. Leistungsänderungen                                       Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es wird emp-
den Reisenden weiterzuleiten.) Erfolgt die Buchung we-        4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Rei-             fohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
niger als 7 Werktage vor Reisebeginn, entfällt die Ver-       seleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisever-           7.2. Tritt der Reisende aus Gründen, die in seiner Sphäre
pflichtung einer schriftlichen Reisebestätigung.              trages, die nach Vertragsabschluss eintreten und nicht       liegen, vom Reisevertrag zurück, kann der Reiseveran-
1.2. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der An-           vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben her-            stalter eine angemessene Entschädigung nach Maßga-
meldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das
­                                                             beigeführt werden, sind zulässig, soweit die Ände-           be folgender pauschaler Stornokosten je angemeldetem
der Reiseveranstalter auf die Dauer von 2 Wochen ge-          rungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und            Teilnehmer verlangen:
bunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage          den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht be-
dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende            einträchtigen. Der Reiseveranstalter ist verpflich-          Bei Rücktritt bis zum 22. Tag vor Reisebeginn    20%
die Annahme ausdrücklich oder durch schlüssiges Ver-          tet, den Reisenden von Leistungsänderungen oder              bis zum 15. Tag        40% bis zum 7. Tag        50%
halten, z. B. durch Zahlung des Reisepreises, erklärt.        -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei        bis 2 Tage             60%
                                                              Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Än-        ab 1 Tag vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen 90%
2. Bezahlung                                                  derungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus         des Reisepreises.
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis dürfen vom Reisever-        Sichheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.       Eintrittskarten/Visagebühren werden in jedem Falle mit
anstalter nur gegen Aushändigung eines Sicherungsschei-       4.2. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,     100% berechnet.
nes nach § 651k BGB verlangt oder entgegengenommen            falls die geänderten Leistungen nicht mängelfrei sind.
werden. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Siche-       4.3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer we-sent-      Bei Flugreisen & Kreuzfahrten gilt folgende Staffel:
rungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger      lichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, kosten-    Bei Rücktritt bis zum 30.Tag vor Reisebeginn         25%
als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt         frei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme      bis zum 15. Tag         50% bis zum 7. Tag           80%
und der Reisepreis € 75,- nicht übersteigt.                   an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,       bis zum 01. Tag und bei Nichterscheinen              90%
2.2. Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung      wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche      des Reisepreises.
in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten; Eintrittskar-    Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem An-
ten für Konzerte und sonstige Events zusätzlich in voller     gebot anzubieten. Der Reisende hat seine Rechte unver-       Bei den Festtagskuren gilt folgende Staffel:
Höhe des Kartenpreises. Der restliche Reisepreis ist bis 21   züglich nach der Erklärung vom Reiseveranstalter über die    Bei Rücktritt bis zum 30.Tag vor Reisebeginn        20%
Tage (bei Tagesfahrten 14 Tage) vor Reiseantritt Zug um       Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.                bis zum 15. Tag         50% bis zum 7. Tag          60%
Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterla-                                                                     bis zum 01. Tag und bei Nichterscheinen             90%
gen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgese-      5. Preiserhöhung                                             des Reisepreises.
hen, zu zahlen. Bei kurzfristiger Buchung ab 21 Tage vor      5.1. Tritt nach Abschluss des Reisevertrags eine Erhöhung
Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis Zug um Zug gegen       der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte            Abweichend davon gilt bei den u.g. Reisen die jeweils
Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit        Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder            zugeordnete Staffel:
für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen, sofort        einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden       Bei Reisen mit den Schiffen MS Elegant Lady, MS Maribel-
fällig. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die       Wechselkurse ein, so ist der Reiseveranstalter bis 21 Tage   le, MS Sans Souci und MS Hamburg
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zah-          vor Reisebeginn berechtigt, den Reisepreis wie folgt zu      Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn      20%
lungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt,   ändern, wenn der Reisebeginn später als 4 Monate nach        ab dem 29. Tag          30% ab dem 21. Tag         50%
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurück-        Vertragsabschluss liegt.                                     ab dem 14. Tag          80% ab 1 Tag vor Reisebeginn
zutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß            5.2. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbeson-          und bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises.
Ziff. 7.2 zu belasten.                                        dere die Treibstoffkosten, kann der Reiseveranstalter den
2.3. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebüh-          Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung         Bei Reisen mit den A-ROSA-Schiffen
ren sowie verauslagte Beträge sind sofort fällig.             erhöhen:                                                     Bei Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn       25%
                                                              a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann       bis zum 25. Tag         40% bis zum 18. Tag         50%
3. Leistungen                                                 der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag         bis zum 11. Tag         60% bis zum 4. Tag          80%
3.1. Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich        verlangen.                                                   ab dem 3. Tag und bei Nichterscheinen               90%
durch die Beschreibungen, Abbildungen und Preisan-            b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunter-       des Reisepreises.
gaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt          nehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen
und/oder einer sonstigen Reiseausschreibung des Reise-        Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des         Bei Reisen mit MS Select Belvedere:
veranstalters bestimmt. Abänderungen und Nebenabre-           vereinbarten Beförderungmittels geteilt. Den sich so er-     Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn    20%
den, die von den Reisebedingungen oder Leistungsbe-           gebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der        ab dem 29. Tag          50% ab dem 21. Tag       75%
schreibungen des Angebotes abweichen, bedürfen der            Reiseveranstalter vom Kunden verlangen.                      ab 1 Tag und bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises.
ausdrücklichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.       5.3. Erhöhen sich die Abgaben, wie Hafen- oder Flugha-
Reisebüros sind nicht berechtigt, vom Leistungs- und          fengebühren, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis       Bei Reisen mit MS Berlin“:
Preisangebot des Reiseveranstalters abweichende Zusi-         entsprechend erhöhen.                                        Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35%
cherungen zu geben.                                           5.4. Ändert sich der Wechselkurs für die gebuchte Reise,     ab dem 29. Tag          45% ab dem 21. Tag    55%
3.2. Sofern bei den Angebotsbeschreibungen nichts an-         kann der Reiseveranstalter die sich daraus ergebende Er-     ab dem 14. Tag          70% ab dem 9. Tag     80%
deres vermerkt ist, schließen die Angebotspreise, die         höhung auf den Reisepreis umlegen.                           ab dem 6. Tag           85% ab dem 2. Tag und bei
jeweils pro Person gelten, folgende Leistungen ein: -         5.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reise-       Nichterscheinen 90% des Reisepreises.
Beförderung gemäß Reisebeschreibung einschließlich            preises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unver-
Gepäckbeförderung (auf 20 kg Freigepäck begrenzt) - Bei       züglich zu informieren und den Preiserhöhungsgrund           Bei Reisen mit MS Ocean Majesty
Flugreisen Beförderung mit der in der Ausschreibung an-       darzulegen; diese Änderungsmitteilung muss bis zum 20.       Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn     30%
gegebenen Fluggesellschaft - Unterkunft in Hotels, Gast-      Tag vor Abreisetermin dem Reisenden zugegangen sein.         ab dem 29. Tag          40% ab dem 21. Tag        60%
häusern, Pensionen oder Privatquartieren entsprechend         Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende         ab dem 14. Tag          80% 1 Tag vor Reisebeginn 90%
der Reisebeschreibung - Verpflegung gemäß gebuchtem           berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten       und bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises.
Arrangement - Ortsabgaben, Kurtaxen, örtliche Steuern         oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
nur, soweit dies ausdrücklich in der Reisebeschreibung        Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der        Bei Reisen mit MS Finnmarken
angegeben wird - Reiseleitung (mit Ausnahme fakulta-          Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Rei-      Bei Rücktritt bis zum 45. Tag vor Reisebeginn       10%
tiv angebotener örtlicher Führer), soweit dies ausdrück-      senden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende           bis zum 22. Tag         40% bis zum 15. Tag         60%
lich in der Reisebeschreibung angegeben wird. Nicht           hat dem Reiseveranstalter unverzüglich nach Eingang der      bis zum 01. Tag und bei Nichterscheinen             90%
im Reisepreis enthalten - sofern nicht ausdrücklich bei       Preiserhöhungsmitteilung zu erklären, welche Rechte er       des Reisepreises.
der Reisebeschreibung anders angegeben - sind die im          geltend macht.
Rahmen der angebotenen Besichtigungen anfallenden                                                                          Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass dem Rei-
Eintrittsgelder sowie die Fahrgelder für Boots- und Berg-     6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter       severanstalter ein Schaden überhaupt nicht oder wesent-
bahnfahrten und alle Fahrten mit öffentlichen Nahver-         6.1. Der Reiseveranstalter kann den Vertrag nach Rei-        lich niedriger entstanden ist.
kehrsmitteln sowie die landesüblichen Trinkgelder. Für        sebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn          7.3. Der Reiseveranstalter kann abweichend von den

     128      Reisebedingungen
REISEBEDINGUNGEN
vorstehenden Pauschalbeträgen im Einzelfall eine höhere       Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis         schaft zu melden.
Entschädigung fordern, die dem Reisenden im einzelnen         beschränkt, soweit                                            Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumel­den.
konkret zu beziffern und zu belegen ist.                      a) ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig         Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur
7.4. Umbuchungswünsche des Reisenden hinsichtlich             herbeigeführt wird oder                                       geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Ein-
Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen wer-       b) der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden ent-         haltung der Frist verhindert worden ist.
den bis einschließlich des 36. Tages vor Reisebeginn, so-     stehenden Schaden nur wegen eines Verschuldens eines          14.2. Ansprüche des Reisenden aus der Verletzung des
fern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt     Leistungsträgers verantwortlich ist.                          Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
von ¤ 15,- pro Person berücksichtigt. Spätere Umbu-           11.2. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für      vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Rei-
chungswünsche des Reisenden können nur nach Rück-             Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrläs-       severanstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder
tritt vom Reisevertrag gemäß den unter 7.2. genannten         sigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis be-        Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, ver-
Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung         schränkt. Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck           jähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den
erfolgen. Umbuchung von Flugreisen und Kreuzfahrten           nach dem Montrealer Übereinkommen oder nach der               Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
sind unabhängig vom Zeitpunkt der Erklärung des Um-           EG-Verordnung 261/2004 bleiben von der Beschränkung           grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters
buchungswunsches ebenfalls nur bei Rücktritt vom Rei-         unberührt.                                                    oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
severtrag gemäß den unter 7.2. genannten Rücktrittsbe-        11.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstö-    des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche
dingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.            rungen im Zusammenhang mit Leistungen, die außerhalb          nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die
7.5. Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch         der Pauschalreise als Fremdleistungen lediglich vermit-       Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des ver-
einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den beson-       telt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,       traglichen Reiseendes folgt.
deren Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme         Ausstellungen, Ausflüge u.a.) und die in der allgemeinen      14.3. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Rei-
nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anord-        oder konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als         severanstalter Verhandlungen über geltend ge-machte
nungen entgegenstehen. Der Reiseveranstalter ist be-          Fremdleistung gekennzeichnet sind.                            Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Um-
rechtigt, die durch den Eintritt des Dritten entstehenden     11.4. Der Reiseveranstalter kann sich auf eine Haf-tungs-     stände, so ist die Verjährung gehemmt, bis eine der
Mehrkosten zu verlangen, die in jedem Falle wenigstens        beschränkung oder einen Haftungsausschluss berufen,           Parteien die Fortsetzung der Verhandlung verweigert.
in Höhe von ¤ 20,- geltend gemacht werden. Bei Flug-          der für einen Leistungsträger aufgrund internationaler        Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der
reisen kann entsprechend der Regelung der jeweiligen          Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzli-           Hemmung ein.
Fluggesellschaft eine Änderungsgebühr von maximal ¤           chen Vorschriften gegenüber Schadensersatzansprüchen
200,- verlangt werden. Der Reisende und der Dritte haf-       gilt.                                                         15. Versicherungen
ten als Gesamtschuldner dem Reiseveranstalter für Reise-      11.5. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines          15.1. Es wird empfohlen, bereits mit der Buchung eine
preis und Mehrkosten.                                         vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haf-   Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Der
                                                              tung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes           Reisende hat die Möglichkeit, über den Reiseveranstalter
8. Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt                    in Verbindung mit dem internationalen Abkommen von            auch weitere Versicherungen für die Reise wie Reiseab-
Wird die Reise wegen bei Vertragsabschluss nicht voraus-      Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrea-              bruch-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht-, Reiseunfall-
sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet        ler Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in              und Reisegepäckversicherung abzuschließen.
oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveran-         der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder      15.2. Sämtliche Ansprüche aus derartigen Versicherungen
stalter als auch der Reisende den Vertrag gemäß § 651j        Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen        sind vom Reisenden unmittelbar bei dem jeweiligen Ver-
BGB kündigen. Im Falle der Kündigung kann der Reise-          von Gepäck.                                                   sicherer geltend zu machen.
veranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Rei-
seleistungen eine angemessene Entschädigung verlan-           12. Sonstige Mitwirkungspflichten des Reisenden               16. Sonderbestimmungen
gen. Wenn der Vertrag die Beförderung mit umfasste, ist       12.1. Die angegebene späteste zulässige Zeit für den          16.1. Bei Rund- und Programmreisen sind Tiere von der
der Reiseveranstalter zur Rückbeförderung verpflichtet.       Abfertigungsschluss am Schalter des Flughafens ist un-        Beförderung ausgeschlossen. Bei sonstigen Reisen ist
Mehrkosten der Rückbeförderung haben die Vertragspart-        bedingt einzuhalten, da anderenfalls der Anspruch auf         die Möglichkeit der Mitnahme von Tieren (nur “Ta-
ner je zur Hälfte zu tragen, während die übrigen Mehr-        Beförderung erlischt.                                         schenhunde”) in jedem Falle bei Buchung anzufragen.
kosten dem Reisenden zur Last fallen.                         12.2. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung               Es können vor Ort zusätzlich Gebühren entstehen.
                                                              von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförde-           16.2. Alle Busreisen beginnen zu den jeweils genannten
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
                                                              rungsunternehmen (Fluggesellschaft, Busunternehmen,           Zeiten vom Omnibusbahnhof am Funkturm mit Zubrin-
Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise
                                                              Schiffsführung) angezeigt werden. Liegt Diebstahl oder        gerdienst von den in der jeweiligen Reisebeschreibung
nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige
                                                              Beraubung vor, ist umgehend Anzeige beim nächsten Poli-       genannten Abfahrtsstellen.
Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird
                                                              zeirevier zu erstatten und darüber eine Bestätigung zu ver-   16.3. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrich-
sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
                                                              langen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht       tung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Aufwendungen bemühen, es sei denn, dass es sich nur
                                                              nach, entfallen etwaige Ansprüche.                            Luftfahrtunternehmens informiert der Reiseveranstal-
um unerhebliche Leistungen handelt.
                                                                                                                            ter den Reisenden bei der Buchung wie folgt über die
10. Gewährleistungsansprüche des Reisenden und sei-           13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften                  Fluggesellschaft(en), die im Rahmen der gebuchten Reise
ne Obliegenheiten                                             13.1. Der Reiseveranstalter unterrichtet vor Vertrags-        die Beförderung leisten:
10.1. Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel von       schluss den Reisenden über Pass-, Visa- und Gesund-           a) In der Katalogausschreibung ist bei der jeweiligen
Reiseleistungen unverzüglich der Reiseleitung anzuzei-        heitsvorschriften, sofern der Reisende die deutsche           Reise die für die Flugbeförderung eingesetzte Fluggesell-
gen und Abhilfe zu verlangen. Soweit eine Reiseleitung        Staatsangehörigkeit besitzt. Das geschieht in der Regel       schaft angegeben.
nicht vereinbart wurde oder diese nicht erreichbar ist, ist   durch entsprechende Informationen in der Reiseaus-            b) Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesell-
der Mangel der örtlichen Agentur oder dem Reiseveran-         schreibung. Für Reisende anderer Staatsangehörigkeit          schaft noch nicht fest, ist der Veranstalter dazu verpflich-
stalter unmittelbar anzuzeigen. Reiseleitung und örtliche     oder bei Staatenlosigkeit erfüllt der Reiseveranstalter       tet, den Kunden darüber zu unterrichten,
Agentur sind nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung        seine Informationspflicht durch die Verweisung auf die        welche Fluggesellschaft voraussichtlich den Flug durch-
oder Schadensersatz anzuerkennen.                             Auskunft des zuständigen Konsulats, für die der Reiseve-      führen wird. Sobald die durchführende Fluggesellschaft
10.2. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Ab-        ranstalter nicht haftet.                                      feststeht, wird der Reisende vom Veranstalter darüber
hilfe schaffen, dass eine wenigstens gleichwertige Ersatz-    13.2. Für die Einhaltung der für die Durchführung der         unverzüglich informiert.
leistung angeboten wird. Der Reiseveranstalter kann die       Reise geltenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Ge-         c) Wechselt die im Katalog genannte oder die dem Rei-
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unver-hältnismäßi-         sundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwort-     senden später benannte Fluggesellschaft in zulässiger
gen Aufwand erfordert.                                        lich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser       Weise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisen-
10.3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbrin-       Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, es sei        den darüber unverzüglich zu informieren.
gung der Reiseleistung kann der Reisende eine Herab-          denn, dass sie durch fehlende Information oder durch          d) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die
setzung des Reisepreises (Minderung) nach Maßgabe des         eine schuldhafte Falschinformation des Reise-veranstal-       Rechte und Ansprüche des Reisenden nach der eingangs
§ 638 Abs. 3 BGB verlangen. Die Minderung tritt nicht ein,    ters bedingt sind. Hat der Reisende seine Verhinderung        bezeichneten EU-Verordnung, aus sonstigen anwendbaren
soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel      an der Durchführung der Reise zu vertreten, kann der          Vorschriften und vertraglichen Vereinbarungen unberührt.
anzuzeigen.                                                   Reiseveranstalter entsprechende Rücktrittskosten geltend      e) Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte Liste
10.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich         machen.                                                       über Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luft-
beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb    13.3. Übernimmt der Reiseveranstalter für den Rei-sen-        raumes über den Mitgliedsstaaten untersagt ist („Black
einer vom Reisenden zu setzenden, angemessenen Frist          den die Besorgung von Visa, so haftet der Reiseveran-         List“), ist auf der Internetseite des Reiseveranstalters
nach Mangelanzeige keine Abhilfe, kann der Reisende           stalter nicht für deren rechtzeitige Erteilung und Zugang     abrufbar und in den Geschäftsräumen der Veranstalter
den Reisevertrag kündigen. Das gilt auch, wenn dem Rei-       seitens der jeweiligen diplomatischen Vertretung, es sei      einzusehen.
senden die Reise infolge eines Mangels aus einem wich-        denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu ver-
tigen, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht          treten hat.                                                   17. Gerichtsstand und Rechtswahl
zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe     14. Anmeldung von Ansprüchen, Ausschluss und Ver-             17.1. Gerichtsstand für Klagen gegen den Reiseveranstal-
bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich          jährung                                                       ter ist dessen Sitz.
ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn      14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Er-brin-          17.2. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohn-sitz
die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein beson-        gung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats        des Reisenden maßgebend, es sei denn, dass dieser sei-
deres Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Es wird    nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Been-         nen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland
empfohlen, die Kündigung schriftlich zu erklären. Der         digung der Reise nur gegenüber dem bei der Reise ge-          hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum
Reisende schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in        nannten Reiseveranstalter                                     Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen
Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des                                                                        Fällen ist Gerichtsstand am Sitz des Reiseveranstalters.
Reisepreises, soweit diese Leistungen für ihn von Inter-      Freizeitreisen KG -                                           17.3. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis
esse waren.                                                   ein Unternehmen der BVB.net-Touristikgruppe                   zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden fin-
10.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung             Bayerisches Reisebüro - Rietdorf - A.K. Weinrich -            det deutsches Recht Anwendung.
oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung        Naturfreunde Reisen GmbH & Co
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf       Grenzallee 15, 12057 Berlin                                   18. Schlussbestimmungen
einem von dem Reiseveranstalter nicht zu vertretenden         Tel.: 030 683 89 0                                            18.1. Alle Angaben in den Katalogen entsprechen dem
Umstand.                                                      Fax: 030 683 89 200                                           Stand der jeweiligen Drucklegung.
10.6. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leis-   E-Mail info@freizeitreisen.de                                 18.2. Alle auf Personen bezogene Daten, die dem Reise-
tungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun-                                                                        veranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß
gen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder         geltend zu machen. Das gilt jedoch nicht für die Frist zur    Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Ver-
gering zu halten.                                             Anmeldung von Gepäckschäden oder Ansprüchen wegen             wendung geschützt.
                                                              verspäteter Auslieferung des Gepäcks im Zusammenhang          18.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirk-
11. Haftungsbeschränkung                                      mit Flugreisen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckbe-       sam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Be-
11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für     schädigung und bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen           stimmungen und des Reisevertrages nicht berührt.
reisevertragliche Ansprüche wegen Schäden, die nicht          nach Aushändigung bei der ausführenden Fluggesell-

                                                                                                                                                    Reisebedingungen          129
Sie können auch lesen