Vicky Leandros in der Elbphilharmonie, 15.02.-16.02.20 - Leserreise 2020
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Leserreise 2020 Information und Buchung Telefonisch unter: 030-68 38 9-0 Mo - Fr 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr E-Mail: leserreisen@berliner-zeitung.de www.berliner-zeitung.de/leserreisen Vicky Leandros in der Elbphilharmonie, 15.02.-16.02.20
Vicky Leandros in der Elbphilharmonie 2 Tage Eine musikalische Reise nach Hamburg ab 499,- · Eintrittskarte PK 1 inklusive · akustischer Hochgenuss · Der Weltstar in der Elbphilharmonie Nach ihrem fulminanten Debut im vergangenen Jahr, wird Vicky Leandros im Frühjahr 2020 bereits das zweite Mal ein Konzert in der Elbphilharmonie geben. Damit ging für sie ein Her- zenswunsch abermals in Erfüllung. Für den Abend stellt Vicky Leandros ein ganz persönliches Programm zusammen, das den Weltstar in allen seinen Facetten zeigt. 3*Hotel Hamburg ben besinnlichen Liedern und Balladen dürfen Sie wohnen in einem 3-Sterne-Hotel in Sie sich auch auf die Welterfolge von Vicky Hamburg. Alle Zimmer sind ausgestattet mit Leandros freuen. Lauschen Sie den Tönen und Bad oder Dusche/WC und TV. lassen Sie sich von der einzigartigen Akustik der Elbphilharmonie verzaubern. Nach dem 1 Anreise - Hamburg Nach der Ankunft in Hamburg haben Sie Zeit für ein leckeres Fischbrötchen an den Konzert fahren Sie in Ihr Hotel und werden nach dem Zimmerbezug zum Abendessen er- wartet. Wer will, kann anschließend noch „um Landungsbrücken. Anschließend besuchen Sie die Häuser ziehen“. die Plaza der Elbphilharmonie und genießen den genießen den phantastischen Panorama- blick auf den Hafen. Um 15.00 Uhr startet dann das Highlight der Reise: ein Konzert von 2 Hamburg - Heimreise Nach dem Frühstück lernen Sie die be- kanntesten Sehenswürdigkeiten Hamburgs Vicky Leandros im großen Saal der Elbphil- bei einer Stadt- und Hafenrundfahrt näher harmonie. Das Konzert wird dann die große kennen. Anschließend bleibt Ihnen noch ge- Bandbreite des musikalischen Potentials der nügend Zeit an den Landungsbrücken, bevor einzigartigen Künstlerin Vicky Leandros wi- Sie am frühen Nachmittag die Rückreise nach derspiegeln. Begleitet wird sie dabei von ihrer Berlin antretet. ©Walter Kober Band sowie einem Streichquartett – und ne- Im Reisepreis enthalten · Fahrt im Komfortreisebus · BVB-Sektfrühstück plus · 1 ÜN/HP in einem 3*Hotel in Hamburg · Konzertkarte PK 1 Elbphilharmonie großer Saal, am 15.02., Beginn 15.00 Uhr · Besuch der Plaza · Hafenrundfahrt · Stadtrundfahrt Hamburg · Reiseleiter ab Berlin Termin und Preise in € pro Person im EZ DZ 15.02. - 16.02.20 529 499 ESPH DSPH Abfahrt OSTBHF 09:00 Rückkunft OSTBHF ca. 18.00 Uhr Information und Buchung Veranstalter: FREI Reiseart: Tel.: (030) 68 38 9 0 Anforderung: BPK Leistung: LS-HELVI Mo - Fr 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr Mindestteilnehmerzahl: 30 Personen www.bvb-touristik.de
Sehr geehrte Damen und Herren, der vertrauliche Umgang mit den Daten unserer Kunden unter Einhaltung des Datenschutzes ist uns sehr wichtig. Wenn Sie weiterhin wünschen, dass wir Sie optimal betreuen und Sie von uns über aktuelle Reiseangebote informiert werden, erteilen Sie uns bitte Ihre Einwilligung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Einwilligung in die Datennutzung zu weiteren Zwecken Ich bin damit einverstanden, dass BVB-Touristik (Freizeitreisen KG) meine angegebenen Kontakt- daten zum Zwecke der Kundenbetreuung (z.B. Einladungen zu Veranstaltungen, Informationen zu Produkten und Dienstleistungen, Versand von Kundenmagazinen o. ä.) nutzt. Für diese Nutzung kann es u. a. erforderlich sein, dass meine personenbezogenen Daten an einzelne Vertragspartner (z.B.: Post- oder Marketingdienstleister) übermittelt werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen unter der Kontaktadresse oder per E-Mail an service@bvb-touristik.de widerrufen. Ich bin damit einverstanden, dass mich die Firma BVB-Touristik (Freizeitreisen KG) zu den o.g. Zwecken mittels folgender Medien informiert: [ ] postalisch per Brief [ ] elektronisch per (Fax, E-Mail, SMS, Messenger-Dienst etc.) [ ] persönlich per Telefon (bitte ankreuzen, Mehrfachnennungen möglich) [Ort], [Datum] [Unterschrift des Kunden] ___________________________ ________________________________ _Anschrift: ________________________________________ ______________________________ Kundennummer (wenn vorhanden): ____________________________________________________ Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Datenschutzerklärung* und den Widerrufshinweis zur Kenntnis genommen zu haben sowie mein Einverständnis. *Die Datenschutzerklärung ist hier einsehbar: https://www.bvb-touristik.de/datenschutzerklaerung.html Ich habe das Recht auf Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch. Ich kann mich jederzeit bei einer Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung beschweren. ________________________________________________________________________________________________________________________ Freizeitreisen KG / BVB-Touristik , Grenzallee 15, 12057 Berlin, Telefon 030-68389-0, E-Mail service@bvb-touristik.de Geschäftsführer: Bernd Rietdorf, Lothar Kastner, Andrea Rietdorf-Bepler
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Freizeitreisen KG trägt die volle Verantwor- tung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Freizeitreisen KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Weiterführen- de Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten: Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 – Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller imVertraginbegriffenen Reiseleistungen. – Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveran- stalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. – Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten– auf eine andere Person übertragen. – Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reisever- anstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechen- den Kosten sich verringern. – Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. – Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsge- bühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. – Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rück- trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. – Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemesse ne andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zah- lung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. – Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ord- nungsgemäß erbracht werden. – Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. – Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurück- erstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Freizeitrei- sen KG hat eine Insolvenzabsicherung mit HanseMerkur abgeschlossen.* Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebe- nenfalls die zuständige Behörde (HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Freizeitresien KG verweigert werden. Commerzbank AG Freizeitreisen GmbH & Co. KG IBAN: DE91 10080000 05 358 863 00 Amtsgericht Charlottenburg HRA 15 103 /HRB 79 00 S.W.I.F.T.: DRS DE BB Geschäftsführer: Bernd Rietdorf, Lothar Kastner, Andrea Rietdorf-Bepler Ust-Id.Nr.: DE 13 666 2440 Gerichtsstand: Berlin-Neukölln
REISEBEDINGUNGEN Die folgenden Reisebedingungen gelten für die Buchung medizinische und physiotherapeutische Leistungen ist der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Reise aus dem Programm des Veranstalters Freizeit- Freizeitreisen lediglich Vermittler. Steht bei der Buchung einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in reisen KG (ein Unternehmen der BVB.net Touristikgruppe) die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist der einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die so- für alle bis zum 30.06.2018 gebuchten Pauschalreisen. Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Flugge- fortige Beendigung des Vertrages begründet ist. Kündigt Soweit Reisen anderer Veranstalter - dies ist jeweils bei sellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durch- der Reiseveranstalter, so behält er Anspruch auf den Ge- der Ausschreibung oder/und der Reisebestätigung ge- führen wird. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche samtpreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwen- nannt - vermittelt werden, gelten die Reisebedingungen Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er dungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die des anderen Veranstalters, die entweder vorab angefor- den Kunden informieren. Wechselt die dem Kundnen als er aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung dert oder im Internet bei dem betreffenden Reiseveran- ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, erlangt, einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern stalter abgerufen werden können, sofern sie nicht bei muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wech- gutgeschriebener Beträge. der Buchung übersandt werden. Für derartig vermittelte sel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen 6.2. Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer Reisen haftet die Freizeitreisen KG nicht als Reiseveran- Schritte einleiten um sicherzustellen, dass der Kunde so in der betreffenden Reiseausschreibung genannten Min- stalter. rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. destteilnehmerzahl den Reisevertrag kün digen. Sobald 3.3. Die Saisonzeiten richten sich nach dem Turnus des feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Min- 1. Abschluss des Reisevertrages Reiseprogramms des Reiseveranstalters und stimmen destteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, ist der Rei- 1.1. Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Rei- nicht immer mit örtlichen Verhältnissen überein. Es gel- severanstalter verpflichtet, dem Reisenden unverzüglich, sende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reise- ten jedoch ausschließlich die in der Ausschreibung und spätestens bis 22 Tage (bei Tagesfahrten 15 Tage) vor Rei- vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch im Preisteil des Katalogs genannten Termine und Saison- sebeginn, davon Kenntnis zu geben. Der Reisende erhält den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mit- zeiten des jeweiligen Zielgebietes. unverzüglich bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren vertragliche 3.4. Der Reiseveranstalter behält sich eine Anpassung der zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausge- Verpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen ausgeschriebenen Preise bei einer Erhöhung der Beförde- schlossen. Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechen- rungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Für die Durchführung bestimmter, mit “Durchführung 60 de Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der Tage” gekennzeichneter Reisen sichert der Reiseveran- Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse vor. Der stalter ab 60 Tage vor Reisebeginn die Durchführung der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Rei- Reiseveranstalter behält sich auch eine Anpassung der Reise unabhängig vom Buchungsstand zu. seanmeldung und Annahmeerklärung bedürfen keiner ausgeschriebenen Preise vor, wenn die vom Reisenden Form. Der Reisende erhält von dem Reiseveranstalter gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschal- 7. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatz- mit Annahme oder unverzüglich nach Vertragsabschluss reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente person, Stornokosten eine Reisebestätigung in Schrift- oder Textform. (Ist die nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. 7.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Anmeldung über ein Reisebüro erfolgt, erhält dieses die Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Reisebestätigung und ist verpflichtet, sie unverzüglich an 4. Leistungsänderungen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es wird emp- den Reisenden weiterzuleiten.) Erfolgt die Buchung we- 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Rei- fohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. niger als 7 Werktage vor Reisebeginn, entfällt die Ver- seleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisever- 7.2. Tritt der Reisende aus Gründen, die in seiner Sphäre pflichtung einer schriftlichen Reisebestätigung. trages, die nach Vertragsabschluss eintreten und nicht liegen, vom Reisevertrag zurück, kann der Reiseveran- 1.2. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der An- vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben her- stalter eine angemessene Entschädigung nach Maßga- meldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das beigeführt werden, sind zulässig, soweit die Ände- be folgender pauschaler Stornokosten je angemeldetem der Reiseveranstalter auf die Dauer von 2 Wochen ge- rungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und Teilnehmer verlangen: bunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht be- dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende einträchtigen. Der Reiseveranstalter ist verpflich- Bei Rücktritt bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20% die Annahme ausdrücklich oder durch schlüssiges Ver- tet, den Reisenden von Leistungsänderungen oder bis zum 15. Tag 40% bis zum 7. Tag 50% halten, z. B. durch Zahlung des Reisepreises, erklärt. -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei bis 2 Tage 60% Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Än- ab 1 Tag vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen 90% 2. Bezahlung derungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus des Reisepreises. 2.1. Zahlungen auf den Reisepreis dürfen vom Reisever- Sichheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän. Eintrittskarten/Visagebühren werden in jedem Falle mit anstalter nur gegen Aushändigung eines Sicherungsschei- 4.2. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, 100% berechnet. nes nach § 651k BGB verlangt oder entgegengenommen falls die geänderten Leistungen nicht mängelfrei sind. werden. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Siche- 4.3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer we-sent- Bei Flugreisen & Kreuzfahrten gilt folgende Staffel: rungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger lichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, kosten- Bei Rücktritt bis zum 30.Tag vor Reisebeginn 25% als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt frei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme bis zum 15. Tag 50% bis zum 7. Tag 80% und der Reisepreis € 75,- nicht übersteigt. an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, bis zum 01. Tag und bei Nichterscheinen 90% 2.2. Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche des Reisepreises. in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten; Eintrittskar- Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem An- ten für Konzerte und sonstige Events zusätzlich in voller gebot anzubieten. Der Reisende hat seine Rechte unver- Bei den Festtagskuren gilt folgende Staffel: Höhe des Kartenpreises. Der restliche Reisepreis ist bis 21 züglich nach der Erklärung vom Reiseveranstalter über die Bei Rücktritt bis zum 30.Tag vor Reisebeginn 20% Tage (bei Tagesfahrten 14 Tage) vor Reiseantritt Zug um Änderung der Reiseleistung geltend zu machen. bis zum 15. Tag 50% bis zum 7. Tag 60% Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterla- bis zum 01. Tag und bei Nichterscheinen 90% gen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgese- 5. Preiserhöhung des Reisepreises. hen, zu zahlen. Bei kurzfristiger Buchung ab 21 Tage vor 5.1. Tritt nach Abschluss des Reisevertrags eine Erhöhung Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis Zug um Zug gegen der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Abweichend davon gilt bei den u.g. Reisen die jeweils Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder zugeordnete Staffel: für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen, sofort einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Bei Reisen mit den Schiffen MS Elegant Lady, MS Maribel- fällig. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Wechselkurse ein, so ist der Reiseveranstalter bis 21 Tage le, MS Sans Souci und MS Hamburg Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zah- vor Reisebeginn berechtigt, den Reisepreis wie folgt zu Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% lungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, ändern, wenn der Reisebeginn später als 4 Monate nach ab dem 29. Tag 30% ab dem 21. Tag 50% nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurück- Vertragsabschluss liegt. ab dem 14. Tag 80% ab 1 Tag vor Reisebeginn zutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß 5.2. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbeson- und bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises. Ziff. 7.2 zu belasten. dere die Treibstoffkosten, kann der Reiseveranstalter den 2.3. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebüh- Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung Bei Reisen mit den A-ROSA-Schiffen ren sowie verauslagte Beträge sind sofort fällig. erhöhen: Bei Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25% a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann bis zum 25. Tag 40% bis zum 18. Tag 50% 3. Leistungen der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag bis zum 11. Tag 60% bis zum 4. Tag 80% 3.1. Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich verlangen. ab dem 3. Tag und bei Nichterscheinen 90% durch die Beschreibungen, Abbildungen und Preisan- b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunter- des Reisepreises. gaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt nehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen und/oder einer sonstigen Reiseausschreibung des Reise- Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Bei Reisen mit MS Select Belvedere: veranstalters bestimmt. Abänderungen und Nebenabre- vereinbarten Beförderungmittels geteilt. Den sich so er- Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% den, die von den Reisebedingungen oder Leistungsbe- gebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der ab dem 29. Tag 50% ab dem 21. Tag 75% schreibungen des Angebotes abweichen, bedürfen der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. ab 1 Tag und bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises. ausdrücklichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter. 5.3. Erhöhen sich die Abgaben, wie Hafen- oder Flugha- Reisebüros sind nicht berechtigt, vom Leistungs- und fengebühren, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis Bei Reisen mit MS Berlin“: Preisangebot des Reiseveranstalters abweichende Zusi- entsprechend erhöhen. Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35% cherungen zu geben. 5.4. Ändert sich der Wechselkurs für die gebuchte Reise, ab dem 29. Tag 45% ab dem 21. Tag 55% 3.2. Sofern bei den Angebotsbeschreibungen nichts an- kann der Reiseveranstalter die sich daraus ergebende Er- ab dem 14. Tag 70% ab dem 9. Tag 80% deres vermerkt ist, schließen die Angebotspreise, die höhung auf den Reisepreis umlegen. ab dem 6. Tag 85% ab dem 2. Tag und bei jeweils pro Person gelten, folgende Leistungen ein: - 5.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reise- Nichterscheinen 90% des Reisepreises. Beförderung gemäß Reisebeschreibung einschließlich preises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unver- Gepäckbeförderung (auf 20 kg Freigepäck begrenzt) - Bei züglich zu informieren und den Preiserhöhungsgrund Bei Reisen mit MS Ocean Majesty Flugreisen Beförderung mit der in der Ausschreibung an- darzulegen; diese Änderungsmitteilung muss bis zum 20. Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30% gegebenen Fluggesellschaft - Unterkunft in Hotels, Gast- Tag vor Abreisetermin dem Reisenden zugegangen sein. ab dem 29. Tag 40% ab dem 21. Tag 60% häusern, Pensionen oder Privatquartieren entsprechend Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende ab dem 14. Tag 80% 1 Tag vor Reisebeginn 90% der Reisebeschreibung - Verpflegung gemäß gebuchtem berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten und bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises. Arrangement - Ortsabgaben, Kurtaxen, örtliche Steuern oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen nur, soweit dies ausdrücklich in der Reisebeschreibung Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Bei Reisen mit MS Finnmarken angegeben wird - Reiseleitung (mit Ausnahme fakulta- Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Rei- Bei Rücktritt bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 10% tiv angebotener örtlicher Führer), soweit dies ausdrück- senden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende bis zum 22. Tag 40% bis zum 15. Tag 60% lich in der Reisebeschreibung angegeben wird. Nicht hat dem Reiseveranstalter unverzüglich nach Eingang der bis zum 01. Tag und bei Nichterscheinen 90% im Reisepreis enthalten - sofern nicht ausdrücklich bei Preiserhöhungsmitteilung zu erklären, welche Rechte er des Reisepreises. der Reisebeschreibung anders angegeben - sind die im geltend macht. Rahmen der angebotenen Besichtigungen anfallenden Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass dem Rei- Eintrittsgelder sowie die Fahrgelder für Boots- und Berg- 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter severanstalter ein Schaden überhaupt nicht oder wesent- bahnfahrten und alle Fahrten mit öffentlichen Nahver- 6.1. Der Reiseveranstalter kann den Vertrag nach Rei- lich niedriger entstanden ist. kehrsmitteln sowie die landesüblichen Trinkgelder. Für sebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn 7.3. Der Reiseveranstalter kann abweichend von den 128 Reisebedingungen
REISEBEDINGUNGEN vorstehenden Pauschalbeträgen im Einzelfall eine höhere Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis schaft zu melden. Entschädigung fordern, die dem Reisenden im einzelnen beschränkt, soweit Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. konkret zu beziffern und zu belegen ist. a) ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur 7.4. Umbuchungswünsche des Reisenden hinsichtlich herbeigeführt wird oder geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Ein- Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen wer- b) der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden ent- haltung der Frist verhindert worden ist. den bis einschließlich des 36. Tages vor Reisebeginn, so- stehenden Schaden nur wegen eines Verschuldens eines 14.2. Ansprüche des Reisenden aus der Verletzung des fern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt Leistungsträgers verantwortlich ist. Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von ¤ 15,- pro Person berücksichtigt. Spätere Umbu- 11.2. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Rei- chungswünsche des Reisenden können nur nach Rück- Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrläs- severanstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder tritt vom Reisevertrag gemäß den unter 7.2. genannten sigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis be- Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, ver- Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung schränkt. Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck jähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den erfolgen. Umbuchung von Flugreisen und Kreuzfahrten nach dem Montrealer Übereinkommen oder nach der Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder sind unabhängig vom Zeitpunkt der Erklärung des Um- EG-Verordnung 261/2004 bleiben von der Beschränkung grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters buchungswunsches ebenfalls nur bei Rücktritt vom Rei- unberührt. oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen severtrag gemäß den unter 7.2. genannten Rücktrittsbe- 11.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstö- des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche dingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. rungen im Zusammenhang mit Leistungen, die außerhalb nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die 7.5. Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch der Pauschalreise als Fremdleistungen lediglich vermit- Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des ver- einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den beson- telt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, traglichen Reiseendes folgt. deren Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme Ausstellungen, Ausflüge u.a.) und die in der allgemeinen 14.3. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Rei- nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anord- oder konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als severanstalter Verhandlungen über geltend ge-machte nungen entgegenstehen. Der Reiseveranstalter ist be- Fremdleistung gekennzeichnet sind. Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Um- rechtigt, die durch den Eintritt des Dritten entstehenden 11.4. Der Reiseveranstalter kann sich auf eine Haf-tungs- stände, so ist die Verjährung gehemmt, bis eine der Mehrkosten zu verlangen, die in jedem Falle wenigstens beschränkung oder einen Haftungsausschluss berufen, Parteien die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. in Höhe von ¤ 20,- geltend gemacht werden. Bei Flug- der für einen Leistungsträger aufgrund internationaler Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der reisen kann entsprechend der Regelung der jeweiligen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzli- Hemmung ein. Fluggesellschaft eine Änderungsgebühr von maximal ¤ chen Vorschriften gegenüber Schadensersatzansprüchen 200,- verlangt werden. Der Reisende und der Dritte haf- gilt. 15. Versicherungen ten als Gesamtschuldner dem Reiseveranstalter für Reise- 11.5. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines 15.1. Es wird empfohlen, bereits mit der Buchung eine preis und Mehrkosten. vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haf- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Der tung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes Reisende hat die Möglichkeit, über den Reiseveranstalter 8. Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt in Verbindung mit dem internationalen Abkommen von auch weitere Versicherungen für die Reise wie Reiseab- Wird die Reise wegen bei Vertragsabschluss nicht voraus- Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrea- bruch-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht-, Reiseunfall- sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet ler Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in und Reisegepäckversicherung abzuschließen. oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveran- der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder 15.2. Sämtliche Ansprüche aus derartigen Versicherungen stalter als auch der Reisende den Vertrag gemäß § 651j Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen sind vom Reisenden unmittelbar bei dem jeweiligen Ver- BGB kündigen. Im Falle der Kündigung kann der Reise- von Gepäck. sicherer geltend zu machen. veranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Rei- seleistungen eine angemessene Entschädigung verlan- 12. Sonstige Mitwirkungspflichten des Reisenden 16. Sonderbestimmungen gen. Wenn der Vertrag die Beförderung mit umfasste, ist 12.1. Die angegebene späteste zulässige Zeit für den 16.1. Bei Rund- und Programmreisen sind Tiere von der der Reiseveranstalter zur Rückbeförderung verpflichtet. Abfertigungsschluss am Schalter des Flughafens ist un- Beförderung ausgeschlossen. Bei sonstigen Reisen ist Mehrkosten der Rückbeförderung haben die Vertragspart- bedingt einzuhalten, da anderenfalls der Anspruch auf die Möglichkeit der Mitnahme von Tieren (nur “Ta- ner je zur Hälfte zu tragen, während die übrigen Mehr- Beförderung erlischt. schenhunde”) in jedem Falle bei Buchung anzufragen. kosten dem Reisenden zur Last fallen. 12.2. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung Es können vor Ort zusätzlich Gebühren entstehen. von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförde- 16.2. Alle Busreisen beginnen zu den jeweils genannten 9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen rungsunternehmen (Fluggesellschaft, Busunternehmen, Zeiten vom Omnibusbahnhof am Funkturm mit Zubrin- Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise Schiffsführung) angezeigt werden. Liegt Diebstahl oder gerdienst von den in der jeweiligen Reisebeschreibung nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Beraubung vor, ist umgehend Anzeige beim nächsten Poli- genannten Abfahrtsstellen. Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird zeirevier zu erstatten und darüber eine Bestätigung zu ver- 16.3. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrich- sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten langen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht tung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Aufwendungen bemühen, es sei denn, dass es sich nur nach, entfallen etwaige Ansprüche. Luftfahrtunternehmens informiert der Reiseveranstal- um unerhebliche Leistungen handelt. ter den Reisenden bei der Buchung wie folgt über die 10. Gewährleistungsansprüche des Reisenden und sei- 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Fluggesellschaft(en), die im Rahmen der gebuchten Reise ne Obliegenheiten 13.1. Der Reiseveranstalter unterrichtet vor Vertrags- die Beförderung leisten: 10.1. Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel von schluss den Reisenden über Pass-, Visa- und Gesund- a) In der Katalogausschreibung ist bei der jeweiligen Reiseleistungen unverzüglich der Reiseleitung anzuzei- heitsvorschriften, sofern der Reisende die deutsche Reise die für die Flugbeförderung eingesetzte Fluggesell- gen und Abhilfe zu verlangen. Soweit eine Reiseleitung Staatsangehörigkeit besitzt. Das geschieht in der Regel schaft angegeben. nicht vereinbart wurde oder diese nicht erreichbar ist, ist durch entsprechende Informationen in der Reiseaus- b) Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesell- der Mangel der örtlichen Agentur oder dem Reiseveran- schreibung. Für Reisende anderer Staatsangehörigkeit schaft noch nicht fest, ist der Veranstalter dazu verpflich- stalter unmittelbar anzuzeigen. Reiseleitung und örtliche oder bei Staatenlosigkeit erfüllt der Reiseveranstalter tet, den Kunden darüber zu unterrichten, Agentur sind nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung seine Informationspflicht durch die Verweisung auf die welche Fluggesellschaft voraussichtlich den Flug durch- oder Schadensersatz anzuerkennen. Auskunft des zuständigen Konsulats, für die der Reiseve- führen wird. Sobald die durchführende Fluggesellschaft 10.2. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Ab- ranstalter nicht haftet. feststeht, wird der Reisende vom Veranstalter darüber hilfe schaffen, dass eine wenigstens gleichwertige Ersatz- 13.2. Für die Einhaltung der für die Durchführung der unverzüglich informiert. leistung angeboten wird. Der Reiseveranstalter kann die Reise geltenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Ge- c) Wechselt die im Katalog genannte oder die dem Rei- Abhilfe verweigern, wenn sie einen unver-hältnismäßi- sundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwort- senden später benannte Fluggesellschaft in zulässiger gen Aufwand erfordert. lich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Weise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisen- 10.3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbrin- Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, es sei den darüber unverzüglich zu informieren. gung der Reiseleistung kann der Reisende eine Herab- denn, dass sie durch fehlende Information oder durch d) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die setzung des Reisepreises (Minderung) nach Maßgabe des eine schuldhafte Falschinformation des Reise-veranstal- Rechte und Ansprüche des Reisenden nach der eingangs § 638 Abs. 3 BGB verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, ters bedingt sind. Hat der Reisende seine Verhinderung bezeichneten EU-Verordnung, aus sonstigen anwendbaren soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel an der Durchführung der Reise zu vertreten, kann der Vorschriften und vertraglichen Vereinbarungen unberührt. anzuzeigen. Reiseveranstalter entsprechende Rücktrittskosten geltend e) Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte Liste 10.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich machen. über Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luft- beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb 13.3. Übernimmt der Reiseveranstalter für den Rei-sen- raumes über den Mitgliedsstaaten untersagt ist („Black einer vom Reisenden zu setzenden, angemessenen Frist den die Besorgung von Visa, so haftet der Reiseveran- List“), ist auf der Internetseite des Reiseveranstalters nach Mangelanzeige keine Abhilfe, kann der Reisende stalter nicht für deren rechtzeitige Erteilung und Zugang abrufbar und in den Geschäftsräumen der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Das gilt auch, wenn dem Rei- seitens der jeweiligen diplomatischen Vertretung, es sei einzusehen. senden die Reise infolge eines Mangels aus einem wich- denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu ver- tigen, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht treten hat. 17. Gerichtsstand und Rechtswahl zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe 14. Anmeldung von Ansprüchen, Ausschluss und Ver- 17.1. Gerichtsstand für Klagen gegen den Reiseveranstal- bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich jährung ter ist dessen Sitz. ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn 14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Er-brin- 17.2. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohn-sitz die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein beson- gung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats des Reisenden maßgebend, es sei denn, dass dieser sei- deres Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Es wird nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Been- nen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland empfohlen, die Kündigung schriftlich zu erklären. Der digung der Reise nur gegenüber dem bei der Reise ge- hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Reisende schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in nannten Reiseveranstalter Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Fällen ist Gerichtsstand am Sitz des Reiseveranstalters. Reisepreises, soweit diese Leistungen für ihn von Inter- Freizeitreisen KG - 17.3. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis esse waren. ein Unternehmen der BVB.net-Touristikgruppe zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden fin- 10.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung Bayerisches Reisebüro - Rietdorf - A.K. Weinrich - det deutsches Recht Anwendung. oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung Naturfreunde Reisen GmbH & Co verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf Grenzallee 15, 12057 Berlin 18. Schlussbestimmungen einem von dem Reiseveranstalter nicht zu vertretenden Tel.: 030 683 89 0 18.1. Alle Angaben in den Katalogen entsprechen dem Umstand. Fax: 030 683 89 200 Stand der jeweiligen Drucklegung. 10.6. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leis- E-Mail info@freizeitreisen.de 18.2. Alle auf Personen bezogene Daten, die dem Reise- tungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun- veranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß gen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geltend zu machen. Das gilt jedoch nicht für die Frist zur Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Ver- gering zu halten. Anmeldung von Gepäckschäden oder Ansprüchen wegen wendung geschützt. verspäteter Auslieferung des Gepäcks im Zusammenhang 18.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirk- 11. Haftungsbeschränkung mit Flugreisen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckbe- sam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Be- 11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für schädigung und bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen stimmungen und des Reisevertrages nicht berührt. reisevertragliche Ansprüche wegen Schäden, die nicht nach Aushändigung bei der ausführenden Fluggesell- Reisebedingungen 129
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