Erläuterungen zu den Traktanden - Einwohnergemeindeversammlung Dienstag, 24. November 2020 - Gemeinde Mellingen
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Einwohnergemeindeversammlung Dienstag, 24. November 2020 _______________________________ Erläuterungen zu den Traktanden
BERICHTERSTATTUNG ZU DEN TRAKTANDEN Bemerkungen: Die Einladungen sind den Stimmberechtigten mit separater Post zugestellt wor- den. Die Versammlung findet in der Mehrzweckhalle der Schulanlage Kleine Kreuzzelg statt. Beginn um 19.30 Uhr. Soweit zu den Traktanden Unterlagen vorliegen, können diese in der Zeit vom 9. bis 24. November 2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Büro- stunden eingesehen werden. Zudem stehen die Unterlagen in Form von Dateien auf der Homepage www.mellingen.ch unter der Rubrik „Politik/Gemeindever- sammlung“ zur Verfügung. Wir werden für diese Versammlung ein Schutzkonzept erstellen. Dieses ist ab 9. November 2020 auf unserer Homepage www.mellingen.ch einsehbar. Damit die Bestimmungen betreffend Corona-Krise eingehalten werden können, wird darauf verzichtet, nach der Gemeindeversammlung einen Apéro durchzuführen. Traktandenliste 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. November 2019 2. Rechenschaftsbericht 2019 3. Jahresrechnung 2019 4. Kreditabrechnungen a) Dachsanierung Oberstufe Kleine Kreuzzelg b) Erschliessung Jurastrasse c) Sanierung Kreuzzelg-/Industriestrasse und Gheidstrasse d) Erweiterung Tägerigerweg West 5. Baukredit Werkleitungen Umfahrung 6. Beschaffung Stromzähler 7. Neubau Trafostation Alterszentrum Im Grüt 8. Baukredit Erschliessung Grossmatt 9. Baukredit Anpassung bestehende Schulanlage Kleine Kreuzzelg 10. Voranschlag 2021 11. Verschiedenes und Umfrage 2
Erläuterungen zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2020 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. November 2019 Gemeindeversammlung vom 19. November 2019 Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2019 kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Finanzkommission hat das Proto- koll geprüft und wird an der Versammlung Bericht erstatten und Antrag stellen. Antrag Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2019 3
2. Rechenschaftsbericht 2019 Laut Gemeindegesetz hat der Gemeinderat zu Handen der Gemeindeversammlung alljährlich einen Rechenschaftsbericht über die Gemeindeverwaltung zu erstellen. Der umfassende Bericht gibt Auskunft über die umfangreiche und vielfältige Tätigkeit der Behörden und Verwaltungsabteilungen im vergangenen Jahr und enthält interessante Daten und Statistiken über das Jahr 2019. Der Bericht liegt, zusammen mit den anderen Akten und Unterlagen zur Einwohnerge- meindeversammlung, bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Interessierte können den Rechenschaftsbericht zudem kostenlos bei der Gemeindekanzlei beziehen. Der Bericht kann auch bei den Publikationen der Gemeinde im Internet unter www.mellin- gen.ch (Rubrik Politik/Gemeindeversammlung) eingesehen werden. Antrag Dem Rechenschaftsbericht 2019 sei die Genehmigung zu erteilen. 4
3. Jahresrechnung 2019 Wie in den Vorjahren wird ein reduzierter Ausdruck der Jahresrechnung abgegeben. Interessierte können die Rechnung mit allen Konten auf der Finanzverwaltung unter www.mellingen.ch einsehen oder einen Gesamtausdruck beziehen. Die Finanzkommission prüfte auftragsgemäss die Jahresrechnung 2019 und wird an der Gemeindeversammlung Bericht erstatten und ihrerseits Antrag stellen. a) Überblick Das Rechnungsjahr 2019 der Einwohnergemeinde schliesst mit einem Ertragsüber- schuss von CHF 2‘163‘329.77 (Budget = Ertragsüberschuss: CHF 418‘766.00) ab. Die nachfolgende Aufstellung gibt eine detaillierte Übersicht über alle Ergebnisse (Ge- meinde- und Eigenwirtschaftsbetriebe) und das konsolidierte Gesamtergebnis nach dreistufigem Erfolgsausweis. Der Steuereingang bei den Einkommens- und Vermögenssteuern liegt um rund CHF 330‘000.00 über dem Budgetwert. Der Steuerausstand beträgt per Ende Jahr 15.22 % (2018: 17.22 %, 2017: 19.08 %). Damit konnte der Ausstand weiter reduziert werden. Gesamthaft (inkl. AG-, Quellen- und Sondersteuern) betragen die Steuerein- nahmen netto CHF 14‘726‘142.90 und liegen um rund CHF 900‘000.00 oder 6.5 % über dem Budget. Schulden der Einwohnergemeinde gegenüber den Eigenwirtschaftsbetrieben oder an- deren Betrieben wurden intern mit 0.82 % verzinst, Guthaben der Einwohnergemeinde mit 1.65 %, entsprechend dem Durchschnittszinssatz für langfristiges Fremdkapital. Die Umlagen des Nettoaufwandes der Kostenstelle 9901 (Bauamt) erfolgten auf der Basis der geleisteten Einsätze (Rapportierung). Die Umlagen der Soziallasten erfolgten im Verhältnis zur Lohnsumme der einzelnen Kostenstellen. b) Ergebnisse Die Rechnung der Einwohnergemeinde schliesst bei einem Steuerfuss von 110 % mit einem Ertragsüberschuss (Gesamtergebnis) von CHF 2‘163‘329.77 ab. Die Ergeb- nisse werden in einem dreistufigen Erfolgsausweis und einem Finanzierungsausweis dargestellt. Die Budgetvergleiche können den Ergebnissen im Zahlenteil entnommen werden. 5
Die detaillierte Jahresrechnung liegt wie gewohnt zur Einsichtnahme auf (Aktenauf- lage) und kann auf der Homepage www.mellingen.ch (Rubrik Politik/Gemeindever- sammlung) heruntergeladen werden. Antrag Die Jahresrechnung 2019 sei zu genehmigen. 6
4. Kreditabrechnungen a) Dachsanierung Oberstufe Kleine Kreuzzelg b) Erschliessung Jurastrasse c) Sanierung Kreuzzelg-/Industriestrasse und Gheidstrasse d) Erweiterung Tägerigerweg West a) Dachsanierung Oberstufe Kleine Kreuzzelg Das Dach des Oberstufenschulhauses Kleine Kreuzzelg musste dringend saniert wer- den. Die Dachhaut musste ersetzt und einige Oblichter ersatzlos entfernt werden. Alle restlichen Oblichtkuppeln mussten ersetzt werden. Mit dieser Dachsanierung kann das Schulgebäude für die nächsten 10 bis 15 Jahre weiter genutzt werden. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf CHF 391‘524.45. Die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2018 hat einen Kredit bewilligt von insgesamt CHF 400‘000.00. Dieser wird um CHF 8‘475.55 (2.1 %) unterschritten. b) Erschliessung Jurastrasse Der Kreditantrag für den Ausbau der Jurastrasse für den Abschnitt «Hafinag» wurde der Gemeindeversammlung vom 27. November 2013 auf der Basis des Beitragsplanes des Ingenieurbüros Senn AG, Obersiggenthal, vom 7. März 2013 netto mit CHF 265‘000.00, d.h. nach Abzug der Vorfinanzierung von CHF 235‘341.40, aber inkl. MwSt. beantragt. Im Zuge des Ausbaus stiess man auf eine Altlast, welche fachgerecht entsorgt werden musste. Die damit verbundenen, nicht einkalkulierten Kosten von CHF 126‘600.00 gin- gen zu 100 % zulasten der Gemeinde und wurden zu je 1/3 auf die Werke Strasse/Wasser/Abwasser aufgeteilt. Gleichzeitig mussten diverse Mehrleistungen ausgeführt werden, welche nicht im Beitragsplan enthalten waren. Die für die Er- schliessung bearbeitete Fläche wurde von 1‘430 m 2 auf 1‘776 m2 resp. um 24 % er- weitert. Gestützt auf diese Änderungen an der Ausgangslage wurde der Gemeinde- versammlung vom 21. Juni 2017 ein Zusatzkredit von insgesamt CHF 275‘000.00 (für die Strasse inkl. MwSt., für die Eigenwirtschaftsbetriebe exkl. MwSt.) beantragt. Nach Aufrechnung der MwSt. bei den Eigenwirtschaftsbetrieben ergibt sich folgende, MwSt.-bereinigte Übersicht: Übe rs ic ht Kre dit v e rgle ic h Kreditvergleich B auko sten Vo rfinan- Zusatz- To tal +/- +/- gem. zierung Erwartete Kreditantrag Kreditantrag bewilligter Kredit- CHF % Werke B eitragsplan Gemeinde Restko sten 27.11.2013 21.06.2017 Kredit abrechnung Strasse 300'000.00 141'205.00 158'795.00 160'000.00 195'000.00 355'000.00 351'327.35 -3'672.65 -1.0% Wasser 66'720.00 32'948.00 33'772.00 35'000.00 37'695.00 72'695.00 76'554.45 3'859.45 5.3% A bwasser 130'000.00 61'188.00 68'812.00 70'000.00 43'080.00 113'080.00 118'770.90 5'690.90 5.0% To tal B auko sten 496'720.00 235'341.00 261'379.00 265'000.00 275'775.00 540'775.00 546'652.70 5'877.70 1.1% *) alle B eträge inkl. M wSt. Die Gesamtausgaben für den Ausbau Jurastrasse Abschnitt «Hafinag» belaufen sich (inkl. MwSt.) auf CHF 546‘652.70. Der Gesamtkredit inkl. Zusatzkredite von insgesamt CHF 540‘775.00 (inkl. MwSt.) wurde um CHF 5‘877.70 oder 1.1 % überschritten. 7
Von den Erschliessungskosten für die Jurastrasse im Betrag von CHF 1‘807‘186.70 trägt die Einwohnergemeinde Mellingen gemäss Beitragsplan vom 07. März 2013 so- mit den Gesamtbetrag von CHF 546‘652.70 (rund 30 %). Die Kreditabrechnung wurde durch die Finanzkommission geprüft. c) Sanierung Kreuzzelg-/Industriestrasse und Gheidstrasse Die Gemeindeversammlung vom 27. November 2017 hat für die Sanierung der Stras- senabschnitte Gheidstrasse, Industriestrasse und Kreuzzelgstrasse einen Kredit von CHF 1‘350‘000.00, zuzüglich CHF 97‘000.00 MwSt. für die Werkleitungen, total somit 1‘447‘000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt. Es ergibt sich folgende MwSt.-bereinigte Übersicht: Kreditvergleich Strasse Wasser Abwasser Elektrizität Total Projekt Kreditbeschluss GV 90'000.00 580'000.00 30'000.00 650'000.00 1'350'000.00 zuzügl. 7.7 % MwSt inkl. 44'700.00 2'300.00 50'000.00 97'000.00 Bruttokredit inkl. MwSt 90'000.00 624'700.00 32'300.00 700'000.00 1'447'000.00 Bruttoanlagekosten 125'872.20 589'255.40 18'214.90 681'675.15 1'415'017.65 Kreditvergleich 35'872.20 -35'444.60 -14'085.10 -18'324.85 -31'982.35 Vorsteuerabzug - 41'971.35 1'302.25 48'736.35 92'009.95 Nettoinvestition 125'872.20 547'284.05 16'912.65 632'938.80 1'323'007.70 Die Gesamtausgaben belaufen sich (inkl. MwSt.) auf CHF 1‘415‘017.65. Die Gemein- deversammlung vom 27. November 2017 hat einen Kredit bewilligt von insgesamt CHF 1‘447‘000.00 (inkl. MwSt.). Dieser wird um CHF 31‘982.35 (2.2 %) unterschritten. Der Vorsteuerabzug für die Werkleitungen beträgt CHF 92‘009.95. Beiträge Dritter lie- gen keine vor. Begründung der wesentlichen Abweichungen Auf der einen Seite konnten die Bauingenieurleistungen und die Bauarbeiten aufgrund der Ausschreibungen wesentlich günstiger vergeben werden. Auf der anderen Seite musste das Bauprojekt optimiert werden. Das Bauprojekt ist durch die Waldburger Ingenieure AG, Mellingen, im Jahr 2016 erstellt worden. Auf- grund der Ausführungsplanung mit Sondierungen durch die Eichenberger AG, Muhen, musste nach der Arbeitsvergabe eine neue Leitungsführung gesucht werden. Die Wer- kleitungen Wasser und Elektro mussten teilweise in die Gheidstrasse verlegt sowie zusätzlich die Randsteine ersetzt werden. In diesem Zusammenhang wurde der Stras- senbelag in der Fahrbahn zur Hälfte erneuert. Die Kreditabrechnung wurde durch die Finanzkommission geprüft. d) Erweiterung Tägerigerweg West Die Gesamtausgaben belaufen sich auf CHF 335‘179.20. Die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2018 hat einen Kredit bewilligt von insgesamt CHF 380‘000.00. Dieser wird um CHF 44‘820.80 (11.8 %) unterschritten. 8
In der Kreditabrechnung sind der Landerwerb und die Geometerkosten enthalten. Bei- träge Dritter konnten keine geltend gemacht werden. Begründung der wesentlichen Minderkosten Die Arbeitsvergabe für die Bauingenieurleistungen konnte aufgrund der Ausschrei- bung wesentlich günstiger vergeben werden. Die Kreditabrechnungen wurden durch die Finanzkommission geprüft. Antrag Genehmigung der Kreditabrechnungen a) Dachsanierung Oberstufe Kleine Kreuzzelg b) Erschliessung Jurastrasse c) Sanierung Kreuzzelg-/Industriestrasse und Gheidstrasse d) Erweiterung Tägerigerweg West 9
5. Baukredit Werkleitungen Umfahrung A. Ausgangslage Das Strassenbauprojekt Umfahrung Mellingen (NK 268) ist hauptsächlich auf dem Ge- meindegebiet der Einwohnergemeinde Mellingen geplant. Der Regierungsrat hat am 17. Januar 2018 das Bauprojekt genehmigt. Der Baubeginn der Umfahrung Mellingen erfolgte am 6. Juni 2020. Dem Gemeinderat sind im März 2020 die Ausführungspläne für die Umfahrung zuge- stellt worden. Die erneute Überprüfung der konkreten Ausführungspläne hat aufge- zeigt, dass im Zusammenhang mit dem Neubau zeitgleich auch kommunale Werklei- tungen zu erneuern resp. zu sanieren sind. B. Erweiterung Werkleitungen Elektrizitätswerk Mellingen Durch das Strassenbauprojekt Umfahrung Mellingen erhält die Elektrizitätsversorgung die einmalige Gelegenheit, mehrere, für die Versorgung wichtige und sinnvolle Erwei- terungen und Ringschlüsse zu realisieren. In Synergie mit der Verkehrstechnik des Kantons können Rohranlagen erstellt und an die bestehende Infrastruktur angeschlos- sen werden. Durch die geplante Rohranlage werden zwischen den bestehenden Transformatoren- stationen Kapazitäten geschaffen, über welche die Versorgungssicherheit erhöht oder zukünftigen Ansprüchen Rechnung getragen werden kann. Im Abschnitt 1 werden die Transformatorenstationen im Einzugsgebiet Kreisel Bahn- hofstrasse (Obere Bahnhofstrasse, Tankanlage, Hevo), die Anlagen im Bereich Que- rung Grumetweg (Frigemo und ARA), die Reussquerung zur Transformatorenstation Bruggerstrasse sowie die vorhandene Rohranlage in Richtung Gewerbegebiet Lastech/Coop/Lindenplatz verbunden. Im Abschnitt 2 wird die Rohranlage ebenfalls erweitert, um obige Anlagen mit dem Gewerbegebiet Geerig/Migros sowie der dortigen Transformatorenstation zu verbin- den und an die bestehenden Rohranlagen in der Lenzburgerstrasse anzuschliessen. Es werden jeweils zwei Kabelschutzrohre und Schachtbauwerke gemeinsam mit den Anlagen der Verkehrstechnik des Kantons erstellt. Die Anbindung an die bestehenden Anlagen der Elektrizitätsversorgung erfolgt, soweit dies im Bereich des Projektperime- ters möglich und sinnvoll ist. So wird beispielsweise im neuen Verlauf des Grumetwegs ebenfalls eine Rohranlage erstellt. C. Kosten Rohranlagen/Werkleitungen Insgesamt werden Rohranlagen mit einer Gesamtlänge von 2.5 km gebaut (inkl. An- schlüsse). Die Kosten für Planung und Realisierung der beiden Abschnitte wurden durch das Ingenieurbüro Gerber + Partner AG berechnet und betragen inkl. MwSt., (Genauigkeit +/- 10 %, Kostenstand ZBKI 01. April 2020): 10
Abschnitt 1: CHF 450'000 Abschnitt 2: CHF 150'000 D. Erneuerung kommunale Wasser- und Abwasserleitungen Der Erneuerungsbedarf der kommunalen Werkleitungen ist mit dem beauftragten In- genieurbüro Gerber + Partner AG geprüft worden. Die Leistungen sind im Baukredit für die Umfahrung Mellingen nicht enthalten, sondern gehen zu lasten der Eigenwirt- schaftsbetriebe.Die folgenden Erneuerungen sind in der Investitionsplanung 2021 bis 2030 enthalten. Abbildung 1: Planausschnitt / Kreisel Bahnhofstrasse / Grumet Abbildung 2: Planausschnitt Grumet / Kreisel Birrfeldstrasse 11
Mit dem Neubau Umfahrung Mellingen (NK 268) sind gemäss Zusammenstellung der Gerber + Partner AG folgende Werkleitungen gleichzeitig zu erneuern (Genauigkeit +/- 10%, Kostenstand ZBKI 01. April 2020): Abschnitt Leistung Kosten CHF Baubeginn ab 1 Neubau Wasserlei- Neubau Wasserleitung Kreisel 185‘000 Jan. 2021 tung Bahnhofstrasse bis Bahnhofstrasse 50, Länge rund 195 m, Ø 120 mm 2 Neubau Wasserlei- Neubau Wasserleitung im Be- 80‘000 März 2021 tung Bruggerstrasse reich der neuen Brücke, Länge rund 85 m, Ø 150 mm 3 Neubau Wasserlei- Neubau Wasserleitung der Zu- 25‘000 Herbst 2021 tung Birrfeldstrasse fahrt Büblikerweg, Länge rund 25 m, Ø 120 mm. Total Wasserleitungen Pos. 1, 3 bis 5, inkl. MwSt. 290‘000 Abschnitt Leistung Kosten CHF Baubeginn ab 4 Grumetweg, alter Neubau Abwasserleitung Que- 370‘000 Okt. 2021 Mühlebach bis Mili- rung NK 268 bis Militärstrasse, tärstrasse Länge rund 190 m, Ø 500 mm. Total Abwasser, inkl. MwSt. 370‘000 E. Bauablauf Die Bauarbeiten sind mit der Umfahrung Mellingen (NK 268) durch die beauftragte Unternehmung ausführen zu lassen. Soweit die Projektierung resp. die Bauarbeiten für die Wasser- und Abwasserleitungen bereits erfolgt sind, werden diese Aufwendun- gen der laufenden Rechnung belastet und mit der Jahresrechnung begründet. Die Bauarbeiten erfolgen zeitgleich mit den jeweiligen Bauarbeiten für die Umfahrung. Antrag Für die Erweiterung der kommunalen Werkleitungen im Zusammenhang mit dem Bau der Umfahrung sei ein Betrag von CHF 1‘260‘000 (Bruttokredit inkl. MwSt.), zuzüglich allfälliger teuerungsbedingter Mehr- oder Minderkosten, ab- züglich Rückerstattung Vorsteuerabzug, zu genehmigen: a) CHF 290‘000 für die Wasserversorgung b) CHF 370‘000 für die Abwasserentsorgung c) CHF 600‘000 für die Elektrizitätsversorgung 12
6. Beschaffung Stromzähler, Umsetzung Smart Metering Ausgangslage Der Gesetzgeber hat in der eidgenössischen Stromversorgungsverordnung die Ein- führung intelligenter Messsysteme (elektronische Stromzähler, sogenannte Smart Me- ter) und die mindestens 80-prozentige Abdeckung mit solchen Systemen bis ins Jahr 2027 vorgeschrieben. Die Gemeinde Mellingen hat an der Gemeindeversammlung vom 19. November 2019 der Beteiligung an der Firma e-sy AG, zusammen mit inzwischen 35 weiteren Energie- versorgern, hauptsächlich aus dem Kanton Aargau, zugestimmt. Die e-sy AG hat den Zweck, gemeinsam die Smart Meter zu beschaffen sowie die notwendigen IT-Systeme zu beschaffen und zu betreiben. Die Ausschreibung konnte bereits erfolgreich abge- schlossen werden. In Mellingen sind total rund 3300 Stromzähler im Einsatz. Davon sind bereits 620 Stück Smart Meter. Zwei Drittel davon sind aus einer ersten Smart Meter Generation der Jahre 2012/2013 und erreichen während des bevorstehenden Smart Meter Rollouts das Ende der Lebensdauer. Sie müssen ebenfalls ersetzt werden. Über die bestehen- den Smart Meter werden auch 37 der knapp 1‘000 Wasseruhren fernausgelesen. Der Einsatz der Smart Meter ist gesetzlich vorgeschrieben. Es ist ein möglichst flä- chendeckender Einsatz anzustreben, um einzelne Vor-Ort-Ablesungen zu vermeiden. Bis ins Jahr 2027 müssen 80 % der Zähler ausgewechselt werden. Sollte ein Wechsel technisch schwierig oder nur mit grossem Aufwand möglich sein, wird in diesen Fällen vorderhand darauf verzichtet. Dies kann bei engen Platzverhältnissen oder asbesthal- tigen Verteilungen der Fall sein. Für die Planung wird von einem Bedarf von 3‘000 Smart Metern ausgegangen. Die Smart Meter übertragen ihre Daten über Powerline (Datenübertragung über das Stromnetz). Die Daten werden in Datenkonzentratoren gesammelt, welche hauptsäch- lich in Transformatorenstationen installiert sind. Die Datenkonzentratoren werden von der Firma e-sy AG über Mobilfunk ausgelesen. Die gesamte Datenübertragung ist ver- schlüsselt. Der Gesetzgeber hat dem Datenschutz und der Datensicherheit einen sehr hohen Stellenwert eingeräumt. Die Vorgaben werden selbstverständlich vollumfäng- lich umgesetzt. Kosten Der Smart Meter Rollout verursacht folgende Kosten (CHF inkl. MwSt.): Beschaffung Smart Meter und Datenkonzentratoren 400’000 Montage Smart Meter und Datenkonzentratoren 280’000 Inbetriebnahme (Konfiguration, Optimierung, Störungsbehebung) 55’000 Erweiterung IT-Systeme (Automatisierungen, Webportal) 85’000 Projektmanagement 20’000 Total 840’000 13
Kostentragung Für die Liegenschaftseigentümer entstehen keine Kosten. Die gesamten Investitions- kosten werden über die Spezialfinanzierung Elektrizitätsversorgung getragen. Die Gesamtkosten von CHF 840‘000 verteilen sich etappenweise auf die Jahre 2021 bis 2027. Auslagerung Prozess „Meter to Cash“ Die Finanzverwaltung und der Gemeinderat haben erkannt, dass aufgrund der Um- stellung auf Smart Metering sowie zukünftig insbesondere aufgrund der zu erwarten- den Strommarktöffnung grosse Herausforderungen auf den operativen Betrieb bei der Abrechnung zukommen. Die Prozesse müssen weiter digitalisiert und optimiert wer- den. Zudem sind umfangreiches Fachwissen und Stellvertreterregelungen zwingend notwendig. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auf Antrag der Finanzverwaltung entschieden, im 2021 die Prozessabwicklung Zähler bis Inkasso für Elektrizität, Was- ser, Abwasser und Entsorgungsgebühren an die Regionalwerke AG Baden auszula- gern. Umsetzung Die Umsetzung ist so geplant, dass bis im Jahr 2027 die gesetzlich geforderte Abde- ckung von mindestens 80 % erreicht werden kann. Anbindung der Wasseruhren Die Anbindung der Wasseruhren an den Smart Meter und damit die Fernauslesung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei einem Anschluss an den Smart Meter ist eine Vor- Ort-Ablesung nicht mehr notwendig. Wasseruhren können drahtgebunden (M-Bus) oder drahtlos (wireless M-Bus) ausgelesen werden. Die drahtgebundene Lösung ist technisch zuverlässiger und benötigt keine Batterie beim Wasserzähler. Seit einigen Jahren verlangen die Werkvorschriften, dass bei einem Neubau eine Kabelverbindung zwischen Wasseruhr und Stromzähler realisiert wird, damit die drahtgebundene Aus- lesung einfach umgesetzt werden kann. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in ei- nem relevanten Anteil der Liegenschaften diese Verkabelung fehlt. Folglich wird je nach technisch-/finanzieller Machbarkeit eine drahtgebundene oder drahtlose Lösung zum Einsatz kommen. Bei der drahtlosen Lösung ist mit höherem betrieblichem Auf- wand wie Störungen und Batteriewechsel (sollte 15 Jahre funktionieren) zu rechnen. Zudem ist bei der Installation das Einrichten der Funkverbindung am Smart Meter vor Ort notwendig. Eine Anbindung von rund 1‘000 Wasseruhren würde zusätzliche Kosten von CHF 450‘000 auslösen. Weil aktuell keine gesetzliche Verpflichtung für eine Anbin- dung besteht, wird auf eine Umsetzung verzichtet. Bei Neubauten sollen die entspre- chenden Installationen eingebaut werden, damit eine Fernablesung möglich ist. Dies wird auch bei schwer zugänglichen Wasseruhren angestrebt. Zudem wird bei der jähr- lichen Austauschaktion (50 Wasseruhren pro Jahr) darauf geachtet, dass eine Anbin- dung ans Smart Metering System möglich wird. Vorderhand sollen die Wasseruhren weiterhin durch die Zählerableserinnen abgelesen werden. 14
Antrag Dem Kredit von CHF 840‘000 inkl. MwSt. für den Rollout Smart Metering Strom sei zuzustimmen. 15
7. Neubau Trafostation Alterszentrum Im Grüt Ausgangslage Der südöstliche Altstadtbereich Grosse und Kleine Kirchgasse bis zum Alterszentrum wird von der anderen Seite der Reuss ab der Transformatorenstation Stadt im Bereich Einfahrt Parkhaus ehemaliger Coop versorgt. Die Kabelleitungen sind teilweise sehr lang. Im Bereich Tägerigerweg West und Im Grüt entstehen neue Liegenschaften, wel- che durch das Elektrizitätswerk zu erschliessen sind. Die Versorgungssicherheit im Bereich Grosse und Kleine Kirchgasse bis zum Alters- zentrum ist aktuell unbefriedigend. Aufgrund der grossen Distanz zur Transformato- renstation Stadt sind leistungsintensive Anwendungen wie Wärmepumpen oder Elekt- roladestationen bereits heute nur beschränkt möglich. Im Störungsfall könnte nur ein Teil der benötigten Leistung ab einer anderen Transformatorenstation bezogen wer- den. Die neuen Liegenschaften im Bereich Tägerigerweg West und Im Grüt (Erweite- rungsbau Alterszentrum) verschärfen die Situation zusätzlich. Die geographische Lage Im Grüt ist ideal für eine zusätzliche Transformatorenstation des Elektrizitätswerks. Die Versorgung in der Altstadt kann optimiert und diejenige der Neubauten sichergestellt werden. Es wurden mehrere potentielle Standorte für eine Transformatorenstation geprüft. Eine in einer Liegenschaft integrierte Lösung wurde als städtebaulich ideal beurteilt und pri- oritär angestrebt. Technisch machbar, jedoch nicht bevorzugt, wäre als Alternative eine freistehende Anlage auf dem Parkplatz Im Grüt. Mit dem Verein Alterszentrum Mellingen-Wohlenschwil konnte eine sinnvolle Lösung im Bereich Einfahrt zur Tiefga- rage im Untergeschoss des Erweiterungsbaus gefunden werden. Die Vertreter der Gemeinde Mellingen und des Vereins Alterszentrum Mellingen-Woh- lenschwil haben sich auf einen Dienstbarkeitsvertrag mit folgendem Inhalt geeinigt: • Das Elektrizitätswerk erhält alle notwendigen Rechte für den Traforaum, Erschlies- sung und Zugang bis mindestens 31.12.2060. • Die Baukosten in der Höhe von CHF 80'000 inkl. MwSt. werden dem Verein Al- terszentrum Mellingen-Wohlenschwil pauschal entschädigt. • Der jährliche Zins für die Dienstbarkeiten beträgt CHF 600. • Für den Hochwasserschutz wurde eine kostengünstige und effiziente Lösung fest- gelegt. Für die Erstellung der Transformatorenstation entstehen folgende Kosten (CHF inkl. MwSt.): Baukosten Traforaum inkl. Hochwasserschutz 83’000 Ausbau Traforaum (Türe, Installationen, Rohrabdichtungen) 12’000 Elektrische Anlagen inkl. Verkabelung 165’000 Total Transformatorenstation 260’000 16
Zusätzlich entstehen folgende Kosten für Netzerweiterungen zur Integration der Trans- formatorenstation in das bestehende Netz des Elektrizitätswerks (CHF inkl. MwSt.): Erweiterung Mittelspannungsanlage Transformatorenstation Lindenplatz 32’000 Mittelspannungskabelverbindung 42’000 Niederspannungskabelverbindungen zu bestehenden Kabelverteilkabinen 66’000 Total Netzerweiterungen 140’000 Zusammenzug Total Transformatorenstation 260’000 Total Netzerweiterungen 140’000 Total Kreditantrag inkl. MwSt. 400’000 Die Transformatorenstation wird zeitlich abgestimmt auf den Bauablauf des Erweite- rungsbaus Alterszentrum realisiert. Die gesamten Investitionskosten in der Höhe von CHF 400'000 inkl. MwSt. werden über die Spezialfinanzierung Elektrizitätsversorgung getragen. 17
Übersichtsplan Antrag Dem Kredit von CHF 400‘000 inkl. MwSt. für den Bau einer Transformatorensta- tion Im Grüt inklusive Netzerweiterungen sei zuzustimmen. 18
8. Baukredit Erschliessung Grossmatt A. Ausgangslage Im Schild Stetterstrasse, Grossmattweg und Ulrichsteg soll auf der Parzelle Nr. 252 eine neue Überbauung mit vier Mehrfamilienhäusern entstehen. Dabei sollen die be- stehenden älteren Bauernhäuser sowie deren Nebenbauten abgebrochen werden. Die Gemeinde ist gemäss eidgenössischem und kantonalem Recht verpflichtet, ihre Bauzonen zeitgerecht zu erschliessen. Dazu gehört auch das Gebiet Grossmatt. Um die Erschliessung zu gewährleisten, wird an der nordwestlichen Seite des Gebiets der Ulrichsteg ausgebaut. Um die Spange Grossmattweg, welche an die K414 Stet- terstrasse und die K417 Rohrdorferstrasse angeschlossen ist, unattraktiv für allfälligen Durchgangsverkehr zu gestalten, ist eine Strassenbreite von 3,50 m sowie zwei Aus- weichstellen von 5,00 m vorgesehen. Ein Trottoir mit 2,00 m Breite ergänzt die Anlage. Die Wasserleitung ist in einem schlechten Zustand und ist zu ersetzen. Gemäss der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) ist für die Abwasserentsorgung ein Trenn- system vorzusehen. Im Zuge der geplanten Bauarbeiten erweitert das Elektrizitätswerk Mellingen (EWM) ihr Netz. Der Gemeinderat hat am 9. Januar 2019 die Meiler, Huguenin Ingenieure und Planer AG, Spreitenbach, mit der Erarbeitung des Strassenbauvorhabens beauftragt. B. Kommunaler Überbauungsplan / Erschliessungsplan «Grossmatt» Die Gemeindeversammlung hat am 5. November 1979 den kommunalen Überbau- ungsplan «Grossmatt» genehmigt. Gestützt hierauf ist die Erschliessung für das Bau- gebiet ab der Stetterstrasse bis zum Grossmattweg festgelegt und teilweise erschlos- sen worden. Die Finanzierung erfolgte mehrheitlich durch die Grundeigentümer. Als Grundlage der Planung galt das Verkehrskonzept Tempo 60 mit einer dannzumal üb- lichen Strassenbreite für eine Quartiererschliessungsstrasse von 5,00 m, einem Trot- toir von 2,00 m. Vorgesehen war eine Verkehrsspange zwischen der Stetterstrasse und der Rohrdorferstrasse ohne Beschränkung. 19
Abbildung: Ausschnitt kommunaler Überbauungsplan Grossmatt 05.11.1979 In der Zwischenzeit ist das Geschwindigkeitsregime innerorts auf Tempo 50 reduziert worden. Mit der Teiländerung Erschliessungsplan «Grossmatt» soll das Teilstück zwi- schen der Stetterstrasse und der Rohrdorferstrasse auf eine Geschwindigkeit von Tempo 30 ausgelegt werden. Zudem ist eine Verkehrsbeschränkung geplant. Die Teiländerung Erschliessungsplan «Grossmatt» ist durch die Zustimmung des De- partements Bau, Verkehr und Umwelt (DBVU), Abteilung für Raumentwicklung (ARE) in Rechtskraft erwachsen. Das Enteignungsrecht für den Landerwerb liegt hiermit vor. Abbildung: Ausschnitt Teiländerung Erschliessungsplan Grossmatt 20
Das vorliegende Strassenbauprojekt entspricht dem rechtskräftigen Erschliessungs- plan «Grossmatt». C. Bauvorhaben Der Gemeinderat hat auf Antrag der bauwilligen Grundeigentümer beschlossen, das Strassenbauprojekt als öffentliche Erschliessung vorzubereiten und der Gemeindever- sammlung als Bruttokredit zu unterbreiten. Das Bauprojekt sieht im Wesentlichen fol- gende Bauarbeiten vor: Abbildung: Strassenbauprojekt / Strassenbau (gelb); Trottoir (violett) a) Strassenbau Der auszubauende Strassenabschnitt ist rund 100 m lang und reicht ab Stetterstrasse (K 414) bis zum bestehenden Grossmattweg (Parzelle 1494). Der Strassenabschnitt soll verkehrsberuhigt gestaltet werden. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m, wobei im Einmündungsbereich Stetterstrasse sowie bei der Tiefgaragenzufahrt der geplanten Überbauung die Strasse auf einer Länge von jeweils rund 20,0 m auf 5,00 m ausge- weitet wird. Dadurch entstehen zwei Ausweichstellen. Der bestehende Wendehammer (Parzelle Nr. 1605) wird teilweise zurückgebaut. Die Fussgängererschliessung wird mit einem 2,00 m breiten, durchgehenden Trottoir sichergestellt. Im Quartier Grossmatt wird eine Tempo-30-Zone umgesetzt. Der motorisierte Verkehr ist gegenüber dem Fussverkehr weiterhin vortrittsberechtigt. Fussgänger können mit der erforderlichen Vorsicht auf der ganzen Fläche die Strasse queren. Um Schleichverkehr vorzubeugen, soll der Grossmattweg mit einem «Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder» mit dem Zusatz «Zubringerdienst gestattet» belegt wer- den. 21
Das Längenprofil der Strasse richtet sich nach den topografischen Gegebenheiten. Das Quergefälle der Strasse neigt sich mit 3 % auf die südliche Seite. Das Trottoir weist ein Gefälle von 2 % auf. Das Oberflächenwasser wird so den Strassenabläufen zugeführt und letztlich in die Kanalisation eingeleitet. Die Strassenentwässerung erfolgt in die Kanalisation.. Die Strassenbeleuchtung wird nach heute geltenden Normen komplett neu erstellt und mit modernen LED-Leuchten ausgerüstet. b) Kanalisation Das zu entwässernde Gebiet liegt ausserhalb eines Gewässerschutzbereichs, demzu- folge sind auch keine Grundwasserschutzzonen betroffen. Die Versickerungskarte zeigt, dass Oberflächenwasser im oberen Projektperimeter nicht versickert werden kann. Auch im unteren Teil ist die Versickerung kaum möglich. Die bestehenden Schmutzwasserleitungen auf den Parzellen 560 und 245 aus Beton- rohren sind veraltet. Sie weisen einen unzureichenden Durchmesser auf und sind zu- dem undicht. Zumindest wäre eine «Inliner»-Sanierung erforderlich. Aufgrund dieser Faktoren wird die Stilllegung der heutigen Kanalisationsleitungen vorgesehen. Diese werden mit Kanalfüllmasse verschlossen. Gemäss der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) ist in diesem Gebiet mehrheit- lich ein Trennsystem erforderlich. Infolgedessen wird ab dem bestehenden Kontroll- schacht Nr. 33 die Sauber- sowie die Schmutzwasserleitung mit drei Haltungen neu erstellt. Verwendet werden dafür HPP Rohre (Polypropylen) mit einem minimalen Durchmesser von 250 mm. c) Wasserversorgung Die Wasserleitung wird ab der Stetterstrasse im Ringschluss bis zum Grossmattweg neu erstellt. Zur Anwendung kommt ein PE-Druckrohr (Polyethylen) mit einem blauen Schutzmantel. Ebenfalls werden private Hausanschlussleitungen, sofern sie sanie- rungsbedürftig sind, im Strassenbereich ersetzt. Bei sämtlichen Abgängen der Hausanschlüsse werden neue Armaturen zur Absper- rung (Wasserschieber) gesetzt. Der Schieberschacht in der Stetterstrasse wird abge- brochen. Stattdessen wird eine neue Dreier-Schieberkombination gesetzt. Auf den Hydranten Nr. 240 kann neu verzichtet werden. Dafür wird der Hydrant Nr. 131 ersetzt, einer mit Doppelabsperrung der Marke Hinni. d) Elektrizitätsversorgung Für das Elektrizitätswerk Mellingen wird eine neue Rohranlage erstellt. Im Bereich der Parzelle Nr. 991 gibt es eine neue Verteilkabine. Die bestehende Verteilkabine Gross- mattweg wird saniert. Die bestehende Rohranlage für die Zuleitung Verteilkabine Trot- tenring wird angepasst und das Kabel ersetzt. 22
e) Weitere Werkleitungen Die UPC hat für den Projektperimeter keinen Ausbaubedarf gemeldet. Die Swisscom (Schweiz) AG hat eventuell Ausbaubedarf. Die definitive Rückmeldung erfolgt nach der Kreditgenehmigung. Die Drittwerke beteiligen sich anteilmässig an den Baukosten. D. Landerwerb Für die Umsetzung des Projekts muss Land wie folgt zu ortsüblichen Ansätzen erwor- ben werden: Parz. Nr. Eigentümer Zone Fläche 1 560 ECOREAL, Zürich W3 98 m2 2 245 Fischer Pius, Mellingen W2L 61 m2 3 1175 Fischer Pius, Mellingen W2L 49 m2 4.1 252 Konsortium Grossmatt W3 268 m2 4.2 252 Konsortium Grossmatt W2L 171 m2 5 1605 Konsortium Grossmatt W2L 254 m2 Die Parzelle Nr. 1605 mit einer Fläche von rund 254 m 2 wird durch das Konsortium Grossmatt kostenlos abgetreten. Abbildung: Plan Landerwerb E. Kostenvoranschlag Für die geplanten Massnahmen liegen das Strassenbauprojekt mit Werkleitungspla- nung, Landerwerb, Technischer Beschrieb mit Kostenvoranschlag +/- 10 % (inkl. MwSt., Kostenstand ZBKI 01.04.2020) vor. 23
Werke Baukosten Landerwerb Anlagekosten CHF CHF CHF Strassenbau 395‘000 495‘000 890‘000 Abwasser 165‘000 000 165‘000 Wasser 140‘000 000 140‘000 EW Mellingen 255‘000 000 255‘000 Zwischentotal inkl. MwSt. 955‘000 495‘000 1‘450‘000 brutto MwSt. netto Total 1‘345‘000 105‘000 1‘450‘000 Anteil Grundeigentümer 61 % 880‘000 Anteil Gemeinde 39 % 565‘000 Die Anlagekosten ohne Landerwerb betragen CHF 955‘000. Der Gemeindeversamm- lung wird der Bruttokredit von CHF 1‘450‘000 inklusive Landerwerb unterbreitet. Die Erschliessungsbeiträge der Grundeigentümer betragen rund CHF 880‘000. Der Netto- aufwand für die Gemeinde beträgt rund CHF 565‘000. Die Aufwendungen sind im In- vestitionsplan enthalten. F. Erschliessungsfinanzierung Die Erschliessungsfinanzierung erfolgt gestützt auf das Reglement über die Finanzie- rung von Erschliessungsanlagen vom 1. Januar 2014. Die Grundeigentümer leisten Erschliessungsbeiträge an die Baukosten der Strasse und Anschlussgebühren mit dem Bauvorhaben. Die neue Strasse erschliesst eine Landfläche von rund 7‘850 m2. Als Perimeterfläche gilt die nach dem Strassenbau den Grundeigentümern verbleibende Fläche (total rund 6‘000 m2). Unbebaute Grundstücke werden 1,5-mal stärker belastet als bebaute Grundstücke.. Insgesamt sind laut Erschliessungsreglement CHF 1‘195‘000 (ohne Anteil EW Mellin- gen) zu verteilen. Gemäss dem Kostenvoranschlag ergeben sich nachstehende zu verteilende Kosten: - Strassen- und Verkehrswegebau CHF 890‘000 - Abwasser CHF 165‘000 - Wasser CHF 140‘000 Die Gemeinde ist gemäss § 34 Abs. 1 BauG verpflichtet, von den Grundeigentümern nach Massgabe der ihnen erwachsenen wirtschaftlichen Sondervorteilen, Beiträge an die Kosten der Erstellung und Änderung von Strassen zu erheben. Sie tragen die Kos- ten der Feinerschliessung in der Regel vollumfänglich, jene der Groberschliessung höchstens zu 70 %. 24
Unter Groberschliessung wird die Versorgung eines zu überbauenden Gebiets (Quar- tier) mit den Hauptsträngen der Erschliessungsanlagen, namentlich Wasser-, Energie- versorgungs- und Abwasserleitungen, sowie Strassen und Wegen, verstanden. Dem- gegenüber umfasst die Feinerschliessung den Anschluss der einzelnen Grundstücke an die Hauptstränge der Erschliessungsanlagen, mit Einschluss der öffentlich zugäng- lichen Quartierstrassen und öffentlichen Leitungen. Werke Kostenbeteiligung Grundeigentümer Strassenbau Groberschliessung → Belastung Grundeigentümer 70% Schmutzwasser Feinerschliessung → Belastung Grundeigentümer 100% Regenwasser Beitragspflichtig sind nur Grundstücke, welche nach dem GEP eine Anschlusspflicht ans Teiltrennsystem haben. Feinerschliessung → Belastung Grundeigentümer 100% Wasser Groberschliessung da Ringleitung → Belastung Grundei- gentümer 70% EW Mellingen keine Grundeigentümerbeiträge. Für die Kostenverteilung wird eine Erschliessungsvereinbarung unter den Grundeigen- tümern angestrebt. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. G. Bauablauf Der Gemeinderat hat am 03. Juli 2020 die Baubewilligung für das Strassenbauvorha- ben erteilt. Die Baubewilligung ist in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeindeversamm- lung wird der Baukredit für das Strassenbauprojekt unterbreitet. Ein Baubeginn könnte ab Sommer 2021 erfolgen. Der Deckbelag würde nach Realisierung der Hochbauten erfolgen. Antrag Für die Erschliessung «Grossmatt» sei der Baukredit im Betrag von total CHF 1‘450‘000 (Bruttokredit inkl. MwSt.), zuzüglich allfälliger teuerungsbeding- ter Mehr- oder Minderkosten, abzüglich Beiträge Dritter, abzüglich Rückerstat- tung Vorsteuerabzug, wie folgt zu genehmigen: a) CHF 890‘000 für den Strassenbau (inkl. Strassenbeleuchtung) b) CHF 165‘000 für die Abwasserentsorgung c) CHF 140‘000 für die Wasserversorgung d) CHF 255‘000 für die EW-Anlagen 25
9. Baukredit Anpassung bestehende Schulanlage Kleine Kreuzzelg A. Ausgangslage Am Standort Kleine Kreuzzelg in Mellingen wird das neue Primarschulhaus erstellt. Der Neubau soll für das Schuljahr 2021/22 bezugsbereit sein. Nach Abschluss der Bauarbeiten kommt es zu Rochaden bei den Raumbelegungen in den bestehenden Schulgebäuden. Das bestehende Primarschulhaus wird neu durch die Oberstufe und für den Musikunterricht genutzt. Im Mehrzweckgebäude sollen Räume für Tagesstruk- turen realisiert werden. Die Gemeindeversammlung hat für die Projektierung «Anpas- sung bestehende Schulanlage» mit dem Budget 2020 einen Budgetkredit von CHF 100‘000 bewilligt. B. Bauprojekt a) Heutiges Primarschulhaus Erdgeschoss (EG): In den bestehenden Räumen werden fünf Musikzimmer eingebaut. Um die schalltechnischen Anforderungen zu erreichen, werden Leichtbautrennwände und Vorsatzschalen erstellt. Die Türen werden ausgetauscht und schallschluckende Vorhänge installiert. Die Räume werden neu gestrichen und erhalten Teppichböden. Die Beleuchtung und Steckdosen sowie die Arbeitssimse und Holzdecken werden auf- grund der Umbauarbeiten situativ angepasst. Im Knaben-WC werden 2 Pissoire höher gesetzt. Abbildung: Primar Grundriss EG Obergeschoss (OG): Im Zimmer 102 werden zwei Gruppenräume eingerichtet, die Un- terteilung erfolgt mit einer Schrankfront. Die beiden Arbeitsbereiche gegenüber den Treppen sind aktuell mit Schiebetüren abgetrennt. Diese werden durch schalldichtere Türfronten ersetzt. 26
Abbildung: Primar Grundriss OG Untergeschoss (UG): Die Regeltechnik für die Wärmeverteilung ist abgeschrieben. Er- satzteile sind nur noch bedingt erhältlich. Gleichzeitig wird die Unterverteilung ersetzt. b) Oberstufenschulhaus (heute SeReal) Für das SeReal-Gebäude wird eine Weiternutzung von mindestens 10 bis 15 Jahren angestrebt (vgl. Dachsanierung Oberstufenschulhaus, Realisierung 2018/2019). Obergeschoss (OG): Drei Schulzimmer werden neu in zwei Naturwissenschaftszim- mer (NaWi) und in ein Vorbereitungszimmer umgebaut. Hiervon wird das Naturwis- senschaftszimmer 2 auch als Reserveklassenzimmer vorgesehen. Die Umbauarbeiten beinhalten neue Verbindungstüren zwischen den einzelnen Zimmern, das Ergänzen von Schulwandbrunnen mit Warmwasser und Augenduschen für Notfälle sowie An- passungen der Elektroinstallationen. Die drei Zimmer werden neu mit geeigneten Ti- schen, mobiler Kapelle, Chemieschränken inklusive Entlüftung über Dach, Kühl- schrank und Geschirrspüler möbliert. Im Naturwissenschaftszimmer 1 wird die Wand- tafel durch einen modernen Screen ersetzt. 27
Abbildung: SeReal Grundriss OG Das heutige Naturwissenschaftszimmer wird neu mit einer Leichtbautrennwand in ein Sitzungszimmer und ein Gruppenraum unterteilt. Ein Klassenzimmer wird in zwei wei- tere Gruppenräume unterteilt. Die bestehenden Schränke sowie die Lüftung der Che- mieschränke im NaWi-Zimmer werden demontiert, die Beleuchtung und Elektrounter- verteilung sowie die Arbeitssimse und Brüstungskanäle aufgrund der Umbauarbeiten situativ angepasst. Für die Erschliessung werden zwei neue Zimmertüren eingebaut. Die zweiflüglige Fenstertüre im Korridor Richtung Primarschulhaus wird durch eine einflüglige Aussentüre ersetzt. Der Schwellenbereich wird angepasst, sodass ein roll- stuhlgängiger Eingang entsteht. Erdgeschoss (EG): Im Feuerwehrmagazin und in den WC-Anlagen sind im vorliegen- den Projekt keine Massnahmen enthalten. Die Regeltechnik für die Wärmeverteilung ist abgeschrieben. In der weiteren Planung wird geprüft, ob die bestehende Installation unter Benutzung der Ersatzteile vom Pri- marschulhaus beibehalten werden kann. c) Mehrzweckgebäude Erdgeschoss (EG): Die Schulräume sollen neu für die Tagesstrukturen genutzt wer- den. Für die Tagesstrukturen stehen rund 380 m 2 zur Verfügung. Dazu werden die einzelnen Räume durch neue Türen verbunden. Im heutigen Textilen Werken werden die Schulwandbrunnen, die Wandtafel sowie der Nähmaschinenkorpus demontiert und eine Küche mit Kühlschrank, Steamer, Mikrowelle und Industriegeschirrspüler einge- baut. Diverse Schränke werden demontiert und wenn möglich in den Räumen im Ober- geschoss wiederverwendet. 28
Der Materialraum wird in eine Nasszelle mit drei WC-Kabinen und grosszügiger Waschrinne umgebaut. Im Eingangsbereich braucht es einen Glasabschluss mit neuer Zugangstüre. Abbildung: MZG Grundriss EG Tagesstrukturen Auf eigene Aussenspielplätze wird verzichtet. Die zu betreuenden Schüler benutzen die Spielplätze auf der Schulanlage. Soweit vorhanden wird dem Verein bestehende Möblierung der Schulanlage zur Verfügung gestellt. Obergeschoss (OG): Die drei Zimmer werden neu als Textiles Werken (2x) und Bild- nerisches Gestalten genutzt. Entlang der Fassade wird ein Elektrobrüstungskanal nachgerüstet, im Textilen Werken der Nähmaschinenkorpus aus dem EG montiert und im Bildnerischen Gestalten ein zusätzlicher Schulwandbrunnen eingebaut. Abbildung: MZG Grundriss Die Regeltechnik für die Wärmeverteilung ist abgeschrieben. In der weiteren Planung wird geprüft, ob die bestehende Installation unter Benutzung der Ersatzteile vom Pri- marschulhaus beibehalten werden kann. Die Umbauarbeiten sollen im Zusammen- hang mit der Sanierung Hallenbad geprüft werden. 29
d) Umgebung Zwischen Primar- und Oberstufenschulhaus ist eine Neugestaltung der Umgebung mit Schulgarten, Biotop und Sitzgelegenheiten vorgesehen. Der Verbindungsweg zwi- schen den beiden Gebäuden wird überdacht und die Stahltreppe zum Primarschul- haus durch eine Rampe ersetzt. Die Zugangstreppe vom tieferliegenden Pausenplatz wird verbreitert. Abbildung: Ausschnitt Umgebung / Perimeter Anpassung bestehende Schulanlage (blau) C. Kostenvoranschlag Die beauftragten Planer haben aufgrund des vorliegenden Bauprojektes den Kosten- voranschlag (Genauigkeit +/- 10 %; Kostenstand ZBKI 01.04.2020) erarbeitet. Es ist mit folgenden Anlagekosten zu rechnen: 30
BKP Leistung Betrag CHF Total CHF 1 Vorbereitungsarbeiten 18‘500 Rückbauten 18‘500 Provisorien (keine) 0 2 Gebäude 782‘000 21 Rohbau 1 (Baumeister, etc.) 21‘000 22 Rohbau 2 (Aussentüren, Bedachungen, Fugen, etc.) 30‘500 23 Elektroanlagen 57‘000 24 HLK 95‘500 25 Sanitäre Anlagen und Küchen 85‘500 27 Ausbau 1 (Gipser, Schreiner, Schliessanlage) 234‘500 28 Ausbau 2 (Boden- und Wandbeläge, Decken, Maler- 82‘000 arbeiten, Baureinigung) Honorare Architekten (inkl. Umgebungsarbeiten) 85‘000 Honorare Fachplaner, Spezialisten, inkl. Umgebung 91‘000 4 Umgebung 242‘000 5 Baunebenkosten 28‘000 6 Unvorhergesehenes 6 % / Rundung 81‘000 9 Mobilien 98‘500 Primarschulhaus / SeReal 11‘500 Laborausstattung NaWi-Räume 87‘000 Total Baukredit inkl. MwSt. 1‘250‘000 D. Tagesstrukturen Verein «Kinderhort Iberg» a) Übergangslösung Wallisstrasse 12 Der Gemeinderat hat am 3. Mai 2020 mit dem Vorstand der Kirche der «Siebenten- Tags-Adventisten» in Mellingen einen Mietvertrag zur Nutzung von Räumen an der Wallisstrasse 12 abgeschlossen. Die Gemeinde bezahlt für die Nutzung der Räume einen Mietbetrag von CHF 800 pro Monat. Das Angebot des Vereins «Kinderhort Iberg», Mellingen, wurde bisher in der Bevölke- rung sehr gut angenommen. Allerdings entsprechen die Zahlen der zu betreuenden Kinder noch nicht ganz den Erwartungen. In der Regel werden mindestens rund 13 Kinder pro Tag betreut. In den Räumen der Zwischenlösung wäre die Betreuung von rund 15 Kindern pro Tag möglich. Beim Mietvertrag mit der Kirche der «Siebenten-Tags-Adventisten» handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Der Gemein- derat hat von Anfang an darauf abgezielt, im Zusammenhang mit dem Neubau des Primarschulhauses in der Kleinen Kreuzzelg und den baulichen Anpassungen des Oberstufenschulhauses, eine geeignete räumliche Lösung für die «Tagesstrukturen» zu finden. b) Bauprojekt Tagesstrukturen Kleine Kreuzzelg Nach eingehenden Abklärungen zwischen der Schulleitung der Schule Mellingen- Wohlenschwil, der Bauverwaltung und weiteren Bedarfsabklärungen mit dem Verein Iberg, hat sich der Gemeinderat für folgende Lösung entschieden: 31
Im Mehrzweckgebäude können drei Räume mit einer Gesamtfläche von 380 m 2 für die Tagesstrukturen zur Verfügung gestellt werden. Damit diese Räume aber auch zweck- entsprechend genutzt werden können, sind infrastrukturelle Anpassungen notwendig. Es sind Nassräume für die Kinder vorzusehen. Zum Eingang ist ein separater zusätz- licher Abschluss erforderlich. Auf eigene Aussenspielplätze wird verzichtet. Die zu be- treuenden Schüler benutzen die Spielplätze auf der Schulanlage. c) Reglement familienergänzende Kinderbetreuung Die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2018 hat das Reglement über die familien- ergänzende Kinderbetreuung mit grossem Mehr gutgeheissen und damit dem Ge- meinderat den Auftrag erteilt, die Voraussetzungen für den Aufbau und Betrieb von «Tagesstrukturen» zu schaffen. Diesem Auftrag wird mit der vorliegenden Lösung im Mehrzweckgebäude Rechnung getragen. Allerdings geht es nicht ohne entsprechende bauliche Anpassungen. Bei den notwendigen Investitionen handelt es sich um nachhaltige Ausgaben. Es sind In- vestitionen in die Bildungsinstitution und in die Familien, die ihre Kinder professionell betreuen lassen können. Mit vorbildlichen «Tagesstrukturen» wird der Standort Mellin- gen nachhaltig gestärkt. Der Gemeinderat schätzt die professionelle Betreuungsarbeit, die vom Verein «Kin- derhort Iberg» geleistet wird ausserordentlich und möchte die getroffene Leistungsver- einbarung weiterführen. Beim Verein «Kinderhort Iberg» handelt es sich um eine nicht profitorientierte Organisation. Das soziale Engagement steht an erster Stelle. Der Gemeinderat ist an möglichst tiefen Kosten für die Tagesbetreuung von Kindern interessiert. Der Gemeinderat hält es deshalb für wenig zielführend, wenn dem Verein «Kinderhort Iberg» für die Miete der Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude ein markt- üblicher Mietzins in Rechnung gestellt würde. d) Beitrag Finanzierung Verein «Kinderhort Iberg» Der Verein «Kinderhort Iberg» ist an der langfristigen Weiterführung des Angebotes interessiert. Das Bauprojekt der Felber Widmer Schweizer Architekten entspricht die- sem Bedürfnis. Mit dem neuen Raumangebot können bis zu 20 Kinder pro Tag betreut werden. Mit der Schulleitung wird noch das Angebot über die Morgenstundenbetreu- ung geklärt. In Anlehnung an das Garderobengebäude Kleine Kreuzzelg sieht der Gemeinderat folgende Finanzierung vor: - Das Gebäude bleibt im Eigentum der Einwohnergemeinde. - Für die ausschliessliche Benutzung der Räume zahlt der Verein «Kinderhort Iberg» einen Mietzins von CHF 800/Monat resp. CHF 9‘600 pro Jahr. - Demgegenüber verpflichtet sich der Verein, die Kosten gegenüber heute zu prüfen und diese dem Gemeinderat offen darzulegen. Ziel muss es sein, die Kosten tief zu halten und möglicherweise noch zu senken. - Die Räume, inkl. Nassräume und Küche, werden gemäss Bauprojekt der Felber Widmer Schweizer Architekten durch die Einwohnergemeinde erstellt. - Die Einwohnergemeinde übernimmt die Energiekosten und die Grundreinigung (1x jährlich). 32
Der Verein «Kinderhort Iberg» ist bereit und in der Lage, folgende Beiträge an die Bau- arbeiten und die Nutzung beizutragen: - Einmaliger Beitrag Einbau Küche von CHF 25‘000 vor Baubeginn. - Der Verein «Kinderhort Iberg» stellt das Mobiliar (soweit vorhanden ist der Verein «Kinderhort Iberg» an ausgedientem Mobiliar interessiert). - Die laufende Reinigung der Räume erfolgt durch den Verein «Kinderhort Iberg» zu seinen Lasten. F. Bauablauf Das Baugesuch für die Anpassungen bestehende Schulanlage ist öffentlich aufgelegt worden. Der Gemeindeversammlung wird der Baukredit für die Anpassung der beste- henden Schulanlage unterbreitet. Ein Baubeginn könnte ab Sommer 2021 erfolgen. Die Tagesstrukturen stehen voraussichtlich ab Januar 2022 zur Verfügung. Antrag Für die Anpassung der bestehenden Schulanlage sei der Baukredit im Betrag von CHF 1‘250‘000 (Bruttokredit inkl. MwSt.), zuzüglich allfälliger teuerungsbe- dingter Mehr- oder Minderkosten sowie abzüglich Beiträge Dritter zu genehmi- gen. 33
10. Voranschlag 2021 Überblick Das Budget 2021 ist im Wesentlichen geprägt von 1. der Herabsetzung des massgebenden Zinssatzes für die Berechnung der Anla- gekosten von Schulbauten durch das BKS von 2.75 % auf 1.00 %. Dadurch fallen die Mieteinnahmen des Schulverbands um CHF 513‘000 geringer aus. 2. den Auswirkungen von Covid19, welche sich erwartungsgemäss negativ auf die Steuereinnahmen auswirken werden. Der Gemeinderat hat eine Korrektur bei den Steuereinnahmen von natürlichen Personen von –2.50 % und bei den ju- ristischen Personen von –15.00 % budgetiert. Zudem wird ein massiv höherer Defizitbeitrag an die Genossenschaft Hallenbad durch corona-bedingte Um- satzeinbussen erwartet. Weitere mögliche Auswirkungen wurden vorsorglich keine berücksichtigt. 3. der Umstellung der Bemessungsperiode für die Gebühren Wasser, Abwasser, Abfall und Elektrizität. Diese wird im 2021 vom hydrologischen Jahr (Oktober 2020 – September 2021) neu auf das Kalenderjahr umgestellt, sodass für das Budget 2021 ein „Langjahr“ entsteht. Das heisst, es werden die Gebühren von Oktober 2020 – Dezember 2021 im Rechnungsjahr 2021 vereinnahmt. Das Budgetjahr 2021 ist gemäss Finanzplan das zweite von drei ausgesprochen stark mit Investitionen belasteten Jahren. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF 12.489 Mio. (inkl. Betriebe insgesamt auf total CHF 15.048 Mio.). Die Selbstfi- nanzierung liegt bei CHF 1.7 Mio., sodass rund CHF 10.8 Mio. fremdfinanziert werden müssen (Neuverschuldung). Es wird im Detail auf die Investitionsrechnung sowie zur Übersicht auf den Finanzplan verwiesen. Namentlich aufgrund der Punkte 1 und 2, nicht zuletzt aber auch aufgrund der grossen Investitionen, hat der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung in- tensiv nach Budgetverbesserungen gesucht. Es mussten verschiedene, teils schmerz- liche Sparmassnahmen vorgenommen werden, vor allem in den Bereichen des Sach- aufwandes und der Beiträge an Dritte. Das Budget wurde mit einem unveränderten Steuerfuss von 110 % erstellt und rechnet mit einem operativen Aufwandüberschuss von CHF –384‘149. Bei den Personalkosten wurden einzelne strukturelle Anpassungen und Treueprämien budgetiert und für individuelle Anpassungen die Bruttolohnsumme um 0.50 % erhöht. Schulden der Einwohnergemeinde gegenüber den Eigenwirtschaftsbetrieben oder an- deren Betrieben werden intern mit 0.80 % verzinst, Guthaben der Einwohnergemeinde mit 1.60 %, entsprechend dem Durchschnittszinssatz für langfristiges Fremdkapital. 34
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