Erläuterungen zu den Traktanden - Einwohnergemeindeversammlung Dienstag, 24. November 2020 - Gemeinde Mellingen

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Erläuterungen zu den Traktanden - Einwohnergemeindeversammlung Dienstag, 24. November 2020 - Gemeinde Mellingen
Einwohnergemeindeversammlung
  Dienstag, 24. November 2020
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 Erläuterungen
     zu den Traktanden
Erläuterungen zu den Traktanden - Einwohnergemeindeversammlung Dienstag, 24. November 2020 - Gemeinde Mellingen
BERICHTERSTATTUNG ZU DEN TRAKTANDEN

Bemerkungen:

     Die Einladungen sind den Stimmberechtigten mit separater Post zugestellt wor-
      den.

     Die Versammlung findet in der Mehrzweckhalle der Schulanlage Kleine Kreuzzelg
      statt. Beginn um 19.30 Uhr.

     Soweit zu den Traktanden Unterlagen vorliegen, können diese in der Zeit vom 9.
      bis 24. November 2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Büro-
      stunden eingesehen werden. Zudem stehen die Unterlagen in Form von Dateien
      auf der Homepage www.mellingen.ch unter der Rubrik „Politik/Gemeindever-
      sammlung“ zur Verfügung.

     Wir werden für diese Versammlung ein Schutzkonzept erstellen. Dieses ist ab 9.
      November 2020 auf unserer Homepage www.mellingen.ch einsehbar. Damit die
      Bestimmungen betreffend Corona-Krise eingehalten werden können, wird darauf
      verzichtet, nach der Gemeindeversammlung einen Apéro durchzuführen.

Traktandenliste

1.      Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. November 2019
2.      Rechenschaftsbericht 2019
3.      Jahresrechnung 2019
4.      Kreditabrechnungen
        a) Dachsanierung Oberstufe Kleine Kreuzzelg
        b) Erschliessung Jurastrasse
        c) Sanierung Kreuzzelg-/Industriestrasse und Gheidstrasse
        d) Erweiterung Tägerigerweg West
5.      Baukredit Werkleitungen Umfahrung
6.      Beschaffung Stromzähler
7.      Neubau Trafostation Alterszentrum Im Grüt
8.      Baukredit Erschliessung Grossmatt
9.      Baukredit Anpassung bestehende Schulanlage Kleine Kreuzzelg
10.     Voranschlag 2021
11.     Verschiedenes und Umfrage

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Erläuterungen
zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom
24. November 2020

1.   Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. November 2019

Gemeindeversammlung vom 19. November 2019

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2019 kann
auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Finanzkommission hat das Proto-
koll geprüft und wird an der Versammlung Bericht erstatten und Antrag stellen.

Antrag

Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom
19. November 2019

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2.   Rechenschaftsbericht 2019

Laut Gemeindegesetz hat der Gemeinderat zu Handen der Gemeindeversammlung
alljährlich einen Rechenschaftsbericht über die Gemeindeverwaltung zu erstellen. Der
umfassende Bericht gibt Auskunft über die umfangreiche und vielfältige Tätigkeit der
Behörden und Verwaltungsabteilungen im vergangenen Jahr und enthält interessante
Daten und Statistiken über das Jahr 2019.

Der Bericht liegt, zusammen mit den anderen Akten und Unterlagen zur Einwohnerge-
meindeversammlung, bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Interessierte können
den Rechenschaftsbericht zudem kostenlos bei der Gemeindekanzlei beziehen. Der
Bericht kann auch bei den Publikationen der Gemeinde im Internet unter www.mellin-
gen.ch (Rubrik Politik/Gemeindeversammlung) eingesehen werden.

Antrag

Dem Rechenschaftsbericht 2019 sei die Genehmigung zu erteilen.

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3.   Jahresrechnung 2019

Wie in den Vorjahren wird ein reduzierter Ausdruck der Jahresrechnung abgegeben.
Interessierte können die Rechnung mit allen Konten auf der Finanzverwaltung unter
www.mellingen.ch einsehen oder einen Gesamtausdruck beziehen.

Die Finanzkommission prüfte auftragsgemäss die Jahresrechnung 2019 und wird an
der Gemeindeversammlung Bericht erstatten und ihrerseits Antrag stellen.

a) Überblick

Das Rechnungsjahr 2019 der Einwohnergemeinde schliesst mit einem Ertragsüber-
schuss von CHF 2‘163‘329.77 (Budget = Ertragsüberschuss: CHF 418‘766.00) ab. Die
nachfolgende Aufstellung gibt eine detaillierte Übersicht über alle Ergebnisse (Ge-
meinde- und Eigenwirtschaftsbetriebe) und das konsolidierte Gesamtergebnis nach
dreistufigem Erfolgsausweis.

Der Steuereingang bei den Einkommens- und Vermögenssteuern liegt um rund
CHF 330‘000.00 über dem Budgetwert. Der Steuerausstand beträgt per Ende Jahr
15.22 % (2018: 17.22 %, 2017: 19.08 %). Damit konnte der Ausstand weiter reduziert
werden. Gesamthaft (inkl. AG-, Quellen- und Sondersteuern) betragen die Steuerein-
nahmen netto CHF 14‘726‘142.90 und liegen um rund CHF 900‘000.00 oder 6.5 %
über dem Budget.

Schulden der Einwohnergemeinde gegenüber den Eigenwirtschaftsbetrieben oder an-
deren Betrieben wurden intern mit 0.82 % verzinst, Guthaben der Einwohnergemeinde
mit 1.65 %, entsprechend dem Durchschnittszinssatz für langfristiges Fremdkapital.

Die Umlagen des Nettoaufwandes der Kostenstelle 9901 (Bauamt) erfolgten auf der
Basis der geleisteten Einsätze (Rapportierung).

Die Umlagen der Soziallasten erfolgten im Verhältnis zur Lohnsumme der einzelnen
Kostenstellen.

b) Ergebnisse

Die Rechnung der Einwohnergemeinde schliesst bei einem Steuerfuss von 110 % mit
einem Ertragsüberschuss (Gesamtergebnis) von CHF 2‘163‘329.77 ab. Die Ergeb-
nisse werden in einem dreistufigen Erfolgsausweis und einem Finanzierungsausweis
dargestellt. Die Budgetvergleiche können den Ergebnissen im Zahlenteil entnommen
werden.

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Die detaillierte Jahresrechnung liegt wie gewohnt zur Einsichtnahme auf (Aktenauf-
lage) und kann auf der Homepage www.mellingen.ch (Rubrik Politik/Gemeindever-
sammlung) heruntergeladen werden.

Antrag

Die Jahresrechnung 2019 sei zu genehmigen.

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4.      Kreditabrechnungen
a)      Dachsanierung Oberstufe Kleine Kreuzzelg
b)      Erschliessung Jurastrasse
c)      Sanierung Kreuzzelg-/Industriestrasse und Gheidstrasse
d)      Erweiterung Tägerigerweg West

a)      Dachsanierung Oberstufe Kleine Kreuzzelg

Das Dach des Oberstufenschulhauses Kleine Kreuzzelg musste dringend saniert wer-
den. Die Dachhaut musste ersetzt und einige Oblichter ersatzlos entfernt werden. Alle
restlichen Oblichtkuppeln mussten ersetzt werden. Mit dieser Dachsanierung kann das
Schulgebäude für die nächsten 10 bis 15 Jahre weiter genutzt werden.

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf CHF 391‘524.45. Die Gemeindeversammlung
vom 13. Juni 2018 hat einen Kredit bewilligt von insgesamt CHF 400‘000.00. Dieser
wird um CHF 8‘475.55 (2.1 %) unterschritten.

b)      Erschliessung Jurastrasse

Der Kreditantrag für den Ausbau der Jurastrasse für den Abschnitt «Hafinag» wurde
der Gemeindeversammlung vom 27. November 2013 auf der Basis des Beitragsplanes
des Ingenieurbüros Senn AG, Obersiggenthal, vom 7. März 2013 netto mit
CHF 265‘000.00, d.h. nach Abzug der Vorfinanzierung von CHF 235‘341.40, aber inkl.
MwSt. beantragt.

Im Zuge des Ausbaus stiess man auf eine Altlast, welche fachgerecht entsorgt werden
musste. Die damit verbundenen, nicht einkalkulierten Kosten von CHF 126‘600.00 gin-
gen zu 100 % zulasten der Gemeinde und wurden zu je 1/3 auf die Werke
Strasse/Wasser/Abwasser aufgeteilt. Gleichzeitig mussten diverse Mehrleistungen
ausgeführt werden, welche nicht im Beitragsplan enthalten waren. Die für die Er-
schliessung bearbeitete Fläche wurde von 1‘430 m 2 auf 1‘776 m2 resp. um 24 % er-
weitert. Gestützt auf diese Änderungen an der Ausgangslage wurde der Gemeinde-
versammlung vom 21. Juni 2017 ein Zusatzkredit von insgesamt CHF 275‘000.00 (für
die Strasse inkl. MwSt., für die Eigenwirtschaftsbetriebe exkl. MwSt.) beantragt.

Nach Aufrechnung der MwSt. bei den Eigenwirtschaftsbetrieben ergibt sich folgende,
MwSt.-bereinigte Übersicht:
                     Übe rs ic ht Kre dit v e rgle ic h
Kreditvergleich
                     B auko sten          Vo rfinan-                                      Zusatz-         To tal
                                                                                                                                         +/-       +/-
                     gem.                  zierung         Erwartete     Kreditantrag   Kreditantrag    bewilligter      Kredit-
                                                                                                                                        CHF         %
Werke                B eitragsplan        Gemeinde        Restko sten     27.11.2013     21.06.2017       Kredit       abrechnung
Strasse                  300'000.00         141'205.00      158'795.00     160'000.00      195'000.00    355'000.00      351'327.35    -3'672.65   -1.0%
Wasser                     66'720.00        32'948.00        33'772.00      35'000.00       37'695.00     72'695.00       76'554.45     3'859.45   5.3%
A bwasser                 130'000.00         61'188.00       68'812.00      70'000.00       43'080.00     113'080.00      118'770.90    5'690.90   5.0%
To tal B auko sten       496'720.00        235'341.00       261'379.00     265'000.00     275'775.00     540'775.00      546'652.70     5'877.70     1.1%

                     *) alle B eträge inkl. M wSt.

Die Gesamtausgaben für den Ausbau Jurastrasse Abschnitt «Hafinag» belaufen sich
(inkl. MwSt.) auf CHF 546‘652.70. Der Gesamtkredit inkl. Zusatzkredite von insgesamt
CHF 540‘775.00 (inkl. MwSt.) wurde um CHF 5‘877.70 oder 1.1 % überschritten.

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Erläuterungen zu den Traktanden - Einwohnergemeindeversammlung Dienstag, 24. November 2020 - Gemeinde Mellingen
Von den Erschliessungskosten für die Jurastrasse im Betrag von CHF 1‘807‘186.70
trägt die Einwohnergemeinde Mellingen gemäss Beitragsplan vom 07. März 2013 so-
mit den Gesamtbetrag von CHF 546‘652.70 (rund 30 %).

Die Kreditabrechnung wurde durch die Finanzkommission geprüft.

c)   Sanierung Kreuzzelg-/Industriestrasse und Gheidstrasse

Die Gemeindeversammlung vom 27. November 2017 hat für die Sanierung der Stras-
senabschnitte Gheidstrasse, Industriestrasse und Kreuzzelgstrasse einen Kredit von
CHF 1‘350‘000.00, zuzüglich CHF 97‘000.00 MwSt. für die Werkleitungen, total somit
1‘447‘000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.

Es ergibt sich folgende MwSt.-bereinigte Übersicht:

Kreditvergleich           Strasse       Wasser         Abwasser      Elektrizität    Total Projekt
Kreditbeschluss GV          90'000.00    580'000.00      30'000.00     650'000.00      1'350'000.00
zuzügl. 7.7 % MwSt           inkl.         44'700.00      2'300.00       50'000.00        97'000.00
Bruttokredit inkl. MwSt     90'000.00    624'700.00      32'300.00     700'000.00      1'447'000.00
Bruttoanlagekosten         125'872.20    589'255.40      18'214.90     681'675.15      1'415'017.65
Kreditvergleich             35'872.20     -35'444.60    -14'085.10      -18'324.85       -31'982.35
Vorsteuerabzug                     -       41'971.35      1'302.25       48'736.35        92'009.95
Nettoinvestition           125'872.20    547'284.05      16'912.65     632'938.80      1'323'007.70

Die Gesamtausgaben belaufen sich (inkl. MwSt.) auf CHF 1‘415‘017.65. Die Gemein-
deversammlung vom 27. November 2017 hat einen Kredit bewilligt von insgesamt
CHF 1‘447‘000.00 (inkl. MwSt.). Dieser wird um CHF 31‘982.35 (2.2 %) unterschritten.
Der Vorsteuerabzug für die Werkleitungen beträgt CHF 92‘009.95. Beiträge Dritter lie-
gen keine vor.

Begründung der wesentlichen Abweichungen

Auf der einen Seite konnten die Bauingenieurleistungen und die Bauarbeiten aufgrund
der Ausschreibungen wesentlich günstiger vergeben werden.

Auf der anderen Seite musste das Bauprojekt optimiert werden. Das Bauprojekt ist
durch die Waldburger Ingenieure AG, Mellingen, im Jahr 2016 erstellt worden. Auf-
grund der Ausführungsplanung mit Sondierungen durch die Eichenberger AG, Muhen,
musste nach der Arbeitsvergabe eine neue Leitungsführung gesucht werden. Die Wer-
kleitungen Wasser und Elektro mussten teilweise in die Gheidstrasse verlegt sowie
zusätzlich die Randsteine ersetzt werden. In diesem Zusammenhang wurde der Stras-
senbelag in der Fahrbahn zur Hälfte erneuert.

Die Kreditabrechnung wurde durch die Finanzkommission geprüft.

d)   Erweiterung Tägerigerweg West

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf CHF 335‘179.20. Die Gemeindeversammlung
vom 13. Juni 2018 hat einen Kredit bewilligt von insgesamt CHF 380‘000.00. Dieser
wird um CHF 44‘820.80 (11.8 %) unterschritten.
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Erläuterungen zu den Traktanden - Einwohnergemeindeversammlung Dienstag, 24. November 2020 - Gemeinde Mellingen
In der Kreditabrechnung sind der Landerwerb und die Geometerkosten enthalten. Bei-
träge Dritter konnten keine geltend gemacht werden.

Begründung der wesentlichen Minderkosten

Die Arbeitsvergabe für die Bauingenieurleistungen konnte aufgrund der Ausschrei-
bung wesentlich günstiger vergeben werden.

Die Kreditabrechnungen wurden durch die Finanzkommission geprüft.

Antrag

Genehmigung der Kreditabrechnungen
a) Dachsanierung Oberstufe Kleine Kreuzzelg
b) Erschliessung Jurastrasse
c) Sanierung Kreuzzelg-/Industriestrasse und Gheidstrasse
d) Erweiterung Tägerigerweg West

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Erläuterungen zu den Traktanden - Einwohnergemeindeversammlung Dienstag, 24. November 2020 - Gemeinde Mellingen
5.   Baukredit Werkleitungen Umfahrung

A. Ausgangslage

Das Strassenbauprojekt Umfahrung Mellingen (NK 268) ist hauptsächlich auf dem Ge-
meindegebiet der Einwohnergemeinde Mellingen geplant. Der Regierungsrat hat am
17. Januar 2018 das Bauprojekt genehmigt. Der Baubeginn der Umfahrung Mellingen
erfolgte am 6. Juni 2020.

Dem Gemeinderat sind im März 2020 die Ausführungspläne für die Umfahrung zuge-
stellt worden. Die erneute Überprüfung der konkreten Ausführungspläne hat aufge-
zeigt, dass im Zusammenhang mit dem Neubau zeitgleich auch kommunale Werklei-
tungen zu erneuern resp. zu sanieren sind.

B. Erweiterung Werkleitungen Elektrizitätswerk Mellingen

Durch das Strassenbauprojekt Umfahrung Mellingen erhält die Elektrizitätsversorgung
die einmalige Gelegenheit, mehrere, für die Versorgung wichtige und sinnvolle Erwei-
terungen und Ringschlüsse zu realisieren. In Synergie mit der Verkehrstechnik des
Kantons können Rohranlagen erstellt und an die bestehende Infrastruktur angeschlos-
sen werden.

Durch die geplante Rohranlage werden zwischen den bestehenden Transformatoren-
stationen Kapazitäten geschaffen, über welche die Versorgungssicherheit erhöht oder
zukünftigen Ansprüchen Rechnung getragen werden kann.

Im Abschnitt 1 werden die Transformatorenstationen im Einzugsgebiet Kreisel Bahn-
hofstrasse (Obere Bahnhofstrasse, Tankanlage, Hevo), die Anlagen im Bereich Que-
rung Grumetweg (Frigemo und ARA), die Reussquerung zur Transformatorenstation
Bruggerstrasse sowie die vorhandene Rohranlage in Richtung Gewerbegebiet
Lastech/Coop/Lindenplatz verbunden.

Im Abschnitt 2 wird die Rohranlage ebenfalls erweitert, um obige Anlagen mit dem
Gewerbegebiet Geerig/Migros sowie der dortigen Transformatorenstation zu verbin-
den und an die bestehenden Rohranlagen in der Lenzburgerstrasse anzuschliessen.

Es werden jeweils zwei Kabelschutzrohre und Schachtbauwerke gemeinsam mit den
Anlagen der Verkehrstechnik des Kantons erstellt. Die Anbindung an die bestehenden
Anlagen der Elektrizitätsversorgung erfolgt, soweit dies im Bereich des Projektperime-
ters möglich und sinnvoll ist. So wird beispielsweise im neuen Verlauf des Grumetwegs
ebenfalls eine Rohranlage erstellt.

C. Kosten Rohranlagen/Werkleitungen

Insgesamt werden Rohranlagen mit einer Gesamtlänge von 2.5 km gebaut (inkl. An-
schlüsse). Die Kosten für Planung und Realisierung der beiden Abschnitte wurden
durch das Ingenieurbüro Gerber + Partner AG berechnet und betragen inkl. MwSt.,
(Genauigkeit +/- 10 %, Kostenstand ZBKI 01. April 2020):

                                         10
Abschnitt 1:                                        CHF 450'000
Abschnitt 2:                                        CHF 150'000

D. Erneuerung kommunale Wasser- und Abwasserleitungen

Der Erneuerungsbedarf der kommunalen Werkleitungen ist mit dem beauftragten In-
genieurbüro Gerber + Partner AG geprüft worden. Die Leistungen sind im Baukredit
für die Umfahrung Mellingen nicht enthalten, sondern gehen zu lasten der Eigenwirt-
schaftsbetriebe.Die folgenden Erneuerungen sind in der Investitionsplanung 2021 bis
2030 enthalten.

Abbildung 1: Planausschnitt / Kreisel Bahnhofstrasse / Grumet

Abbildung 2: Planausschnitt Grumet / Kreisel Birrfeldstrasse

                                             11
Mit dem Neubau Umfahrung Mellingen (NK 268) sind gemäss Zusammenstellung der
Gerber + Partner AG folgende Werkleitungen gleichzeitig zu erneuern (Genauigkeit +/-
10%, Kostenstand ZBKI 01. April 2020):

     Abschnitt           Leistung                         Kosten CHF Baubeginn
                                                                      ab
1 Neubau Wasserlei-    Neubau Wasserleitung Kreisel           185‘000 Jan. 2021
  tung Bahnhofstrasse  bis Bahnhofstrasse 50, Länge
                       rund 195 m, Ø 120 mm
2 Neubau Wasserlei-    Neubau Wasserleitung im Be-             80‘000 März 2021
  tung Bruggerstrasse reich der neuen Brücke, Länge
                       rund 85 m, Ø 150 mm
3 Neubau Wasserlei-    Neubau Wasserleitung der Zu-            25‘000 Herbst 2021
  tung Birrfeldstrasse fahrt Büblikerweg, Länge rund
                       25 m, Ø 120 mm.
Total Wasserleitungen Pos. 1, 3 bis 5, inkl. MwSt.           290‘000

     Abschnitt           Leistung                         Kosten CHF Baubeginn
                                                                      ab
4 Grumetweg, alter      Neubau Abwasserleitung Que-           370‘000 Okt. 2021
  Mühlebach bis Mili-   rung NK 268 bis Militärstrasse,
  tärstrasse            Länge rund 190 m, Ø 500 mm.
Total Abwasser, inkl. MwSt.                                  370‘000

E. Bauablauf

Die Bauarbeiten sind mit der Umfahrung Mellingen (NK 268) durch die beauftragte
Unternehmung ausführen zu lassen. Soweit die Projektierung resp. die Bauarbeiten
für die Wasser- und Abwasserleitungen bereits erfolgt sind, werden diese Aufwendun-
gen der laufenden Rechnung belastet und mit der Jahresrechnung begründet. Die
Bauarbeiten erfolgen zeitgleich mit den jeweiligen Bauarbeiten für die Umfahrung.

Antrag

Für die Erweiterung der kommunalen Werkleitungen im Zusammenhang mit
dem Bau der Umfahrung sei ein Betrag von CHF 1‘260‘000 (Bruttokredit inkl.
MwSt.), zuzüglich allfälliger teuerungsbedingter Mehr- oder Minderkosten, ab-
züglich Rückerstattung Vorsteuerabzug, zu genehmigen:
a)     CHF 290‘000 für die Wasserversorgung
b)     CHF 370‘000 für die Abwasserentsorgung
c)     CHF 600‘000 für die Elektrizitätsversorgung

                                           12
6.   Beschaffung Stromzähler, Umsetzung Smart Metering

Ausgangslage

Der Gesetzgeber hat in der eidgenössischen Stromversorgungsverordnung die Ein-
führung intelligenter Messsysteme (elektronische Stromzähler, sogenannte Smart Me-
ter) und die mindestens 80-prozentige Abdeckung mit solchen Systemen bis ins Jahr
2027 vorgeschrieben.

Die Gemeinde Mellingen hat an der Gemeindeversammlung vom 19. November 2019
der Beteiligung an der Firma e-sy AG, zusammen mit inzwischen 35 weiteren Energie-
versorgern, hauptsächlich aus dem Kanton Aargau, zugestimmt. Die e-sy AG hat den
Zweck, gemeinsam die Smart Meter zu beschaffen sowie die notwendigen IT-Systeme
zu beschaffen und zu betreiben. Die Ausschreibung konnte bereits erfolgreich abge-
schlossen werden.

In Mellingen sind total rund 3300 Stromzähler im Einsatz. Davon sind bereits 620 Stück
Smart Meter. Zwei Drittel davon sind aus einer ersten Smart Meter Generation der
Jahre 2012/2013 und erreichen während des bevorstehenden Smart Meter Rollouts
das Ende der Lebensdauer. Sie müssen ebenfalls ersetzt werden. Über die bestehen-
den Smart Meter werden auch 37 der knapp 1‘000 Wasseruhren fernausgelesen.

Der Einsatz der Smart Meter ist gesetzlich vorgeschrieben. Es ist ein möglichst flä-
chendeckender Einsatz anzustreben, um einzelne Vor-Ort-Ablesungen zu vermeiden.
Bis ins Jahr 2027 müssen 80 % der Zähler ausgewechselt werden. Sollte ein Wechsel
technisch schwierig oder nur mit grossem Aufwand möglich sein, wird in diesen Fällen
vorderhand darauf verzichtet. Dies kann bei engen Platzverhältnissen oder asbesthal-
tigen Verteilungen der Fall sein. Für die Planung wird von einem Bedarf von 3‘000
Smart Metern ausgegangen.

Die Smart Meter übertragen ihre Daten über Powerline (Datenübertragung über das
Stromnetz). Die Daten werden in Datenkonzentratoren gesammelt, welche hauptsäch-
lich in Transformatorenstationen installiert sind. Die Datenkonzentratoren werden von
der Firma e-sy AG über Mobilfunk ausgelesen. Die gesamte Datenübertragung ist ver-
schlüsselt. Der Gesetzgeber hat dem Datenschutz und der Datensicherheit einen sehr
hohen Stellenwert eingeräumt. Die Vorgaben werden selbstverständlich vollumfäng-
lich umgesetzt.

Kosten

Der Smart Meter Rollout verursacht folgende Kosten (CHF inkl. MwSt.):

Beschaffung Smart Meter und Datenkonzentratoren               400’000
Montage Smart Meter und Datenkonzentratoren                   280’000
Inbetriebnahme (Konfiguration, Optimierung, Störungsbehebung) 55’000
Erweiterung IT-Systeme (Automatisierungen, Webportal)          85’000
Projektmanagement                                              20’000
Total                                                         840’000

                                         13
Kostentragung

Für die Liegenschaftseigentümer entstehen keine Kosten. Die gesamten Investitions-
kosten werden über die Spezialfinanzierung Elektrizitätsversorgung getragen. Die
Gesamtkosten von CHF 840‘000 verteilen sich etappenweise auf die Jahre 2021 bis
2027.

Auslagerung Prozess „Meter to Cash“

Die Finanzverwaltung und der Gemeinderat haben erkannt, dass aufgrund der Um-
stellung auf Smart Metering sowie zukünftig insbesondere aufgrund der zu erwarten-
den Strommarktöffnung grosse Herausforderungen auf den operativen Betrieb bei der
Abrechnung zukommen. Die Prozesse müssen weiter digitalisiert und optimiert wer-
den. Zudem sind umfangreiches Fachwissen und Stellvertreterregelungen zwingend
notwendig. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auf Antrag der Finanzverwaltung
entschieden, im 2021 die Prozessabwicklung Zähler bis Inkasso für Elektrizität, Was-
ser, Abwasser und Entsorgungsgebühren an die Regionalwerke AG Baden auszula-
gern.

Umsetzung

Die Umsetzung ist so geplant, dass bis im Jahr 2027 die gesetzlich geforderte Abde-
ckung von mindestens 80 % erreicht werden kann.

Anbindung der Wasseruhren

Die Anbindung der Wasseruhren an den Smart Meter und damit die Fernauslesung ist
gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei einem Anschluss an den Smart Meter ist eine Vor-
Ort-Ablesung nicht mehr notwendig. Wasseruhren können drahtgebunden (M-Bus)
oder drahtlos (wireless M-Bus) ausgelesen werden. Die drahtgebundene Lösung ist
technisch zuverlässiger und benötigt keine Batterie beim Wasserzähler. Seit einigen
Jahren verlangen die Werkvorschriften, dass bei einem Neubau eine Kabelverbindung
zwischen Wasseruhr und Stromzähler realisiert wird, damit die drahtgebundene Aus-
lesung einfach umgesetzt werden kann. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in ei-
nem relevanten Anteil der Liegenschaften diese Verkabelung fehlt. Folglich wird je
nach technisch-/finanzieller Machbarkeit eine drahtgebundene oder drahtlose Lösung
zum Einsatz kommen. Bei der drahtlosen Lösung ist mit höherem betrieblichem Auf-
wand wie Störungen und Batteriewechsel (sollte 15 Jahre funktionieren) zu rechnen.
Zudem ist bei der Installation das Einrichten der Funkverbindung am Smart Meter vor
Ort notwendig.

Eine Anbindung von rund 1‘000 Wasseruhren würde zusätzliche Kosten von
CHF 450‘000 auslösen. Weil aktuell keine gesetzliche Verpflichtung für eine Anbin-
dung besteht, wird auf eine Umsetzung verzichtet. Bei Neubauten sollen die entspre-
chenden Installationen eingebaut werden, damit eine Fernablesung möglich ist. Dies
wird auch bei schwer zugänglichen Wasseruhren angestrebt. Zudem wird bei der jähr-
lichen Austauschaktion (50 Wasseruhren pro Jahr) darauf geachtet, dass eine Anbin-
dung ans Smart Metering System möglich wird. Vorderhand sollen die Wasseruhren
weiterhin durch die Zählerableserinnen abgelesen werden.

                                         14
Antrag

Dem Kredit von CHF 840‘000 inkl. MwSt. für den Rollout Smart Metering Strom
sei zuzustimmen.

                                     15
7.   Neubau Trafostation Alterszentrum Im Grüt

Ausgangslage

Der südöstliche Altstadtbereich Grosse und Kleine Kirchgasse bis zum Alterszentrum
wird von der anderen Seite der Reuss ab der Transformatorenstation Stadt im Bereich
Einfahrt Parkhaus ehemaliger Coop versorgt. Die Kabelleitungen sind teilweise sehr
lang. Im Bereich Tägerigerweg West und Im Grüt entstehen neue Liegenschaften, wel-
che durch das Elektrizitätswerk zu erschliessen sind.

Die Versorgungssicherheit im Bereich Grosse und Kleine Kirchgasse bis zum Alters-
zentrum ist aktuell unbefriedigend. Aufgrund der grossen Distanz zur Transformato-
renstation Stadt sind leistungsintensive Anwendungen wie Wärmepumpen oder Elekt-
roladestationen bereits heute nur beschränkt möglich. Im Störungsfall könnte nur ein
Teil der benötigten Leistung ab einer anderen Transformatorenstation bezogen wer-
den. Die neuen Liegenschaften im Bereich Tägerigerweg West und Im Grüt (Erweite-
rungsbau Alterszentrum) verschärfen die Situation zusätzlich.

Die geographische Lage Im Grüt ist ideal für eine zusätzliche Transformatorenstation
des Elektrizitätswerks. Die Versorgung in der Altstadt kann optimiert und diejenige der
Neubauten sichergestellt werden.

Es wurden mehrere potentielle Standorte für eine Transformatorenstation geprüft. Eine
in einer Liegenschaft integrierte Lösung wurde als städtebaulich ideal beurteilt und pri-
oritär angestrebt. Technisch machbar, jedoch nicht bevorzugt, wäre als Alternative
eine freistehende Anlage auf dem Parkplatz Im Grüt. Mit dem Verein Alterszentrum
Mellingen-Wohlenschwil konnte eine sinnvolle Lösung im Bereich Einfahrt zur Tiefga-
rage im Untergeschoss des Erweiterungsbaus gefunden werden.

Die Vertreter der Gemeinde Mellingen und des Vereins Alterszentrum Mellingen-Woh-
lenschwil haben sich auf einen Dienstbarkeitsvertrag mit folgendem Inhalt geeinigt:
• Das Elektrizitätswerk erhält alle notwendigen Rechte für den Traforaum, Erschlies-
    sung und Zugang bis mindestens 31.12.2060.
• Die Baukosten in der Höhe von CHF 80'000 inkl. MwSt. werden dem Verein Al-
    terszentrum Mellingen-Wohlenschwil pauschal entschädigt.
• Der jährliche Zins für die Dienstbarkeiten beträgt CHF 600.
• Für den Hochwasserschutz wurde eine kostengünstige und effiziente Lösung fest-
    gelegt.

Für die Erstellung der Transformatorenstation entstehen folgende Kosten (CHF inkl.
MwSt.):

Baukosten Traforaum inkl. Hochwasserschutz                                 83’000
Ausbau Traforaum (Türe, Installationen, Rohrabdichtungen)                  12’000
Elektrische Anlagen inkl. Verkabelung                                     165’000
Total Transformatorenstation                                              260’000

                                           16
Zusätzlich entstehen folgende Kosten für Netzerweiterungen zur Integration der Trans-
formatorenstation in das bestehende Netz des Elektrizitätswerks (CHF inkl. MwSt.):

Erweiterung Mittelspannungsanlage
Transformatorenstation Lindenplatz                                      32’000
Mittelspannungskabelverbindung                                          42’000
Niederspannungskabelverbindungen zu bestehenden
Kabelverteilkabinen                                                     66’000
Total Netzerweiterungen                                                140’000

Zusammenzug
Total Transformatorenstation                                           260’000
Total Netzerweiterungen                                                140’000
Total Kreditantrag inkl. MwSt.                                         400’000

Die Transformatorenstation wird zeitlich abgestimmt auf den Bauablauf des Erweite-
rungsbaus Alterszentrum realisiert.

Die gesamten Investitionskosten in der Höhe von CHF 400'000 inkl. MwSt. werden
über die Spezialfinanzierung Elektrizitätsversorgung getragen.

                                         17
Übersichtsplan

Antrag

Dem Kredit von CHF 400‘000 inkl. MwSt. für den Bau einer Transformatorensta-
tion Im Grüt inklusive Netzerweiterungen sei zuzustimmen.

                                    18
8.   Baukredit Erschliessung Grossmatt

A. Ausgangslage

Im Schild Stetterstrasse, Grossmattweg und Ulrichsteg soll auf der Parzelle Nr. 252
eine neue Überbauung mit vier Mehrfamilienhäusern entstehen. Dabei sollen die be-
stehenden älteren Bauernhäuser sowie deren Nebenbauten abgebrochen werden.

Die Gemeinde ist gemäss eidgenössischem und kantonalem Recht verpflichtet, ihre
Bauzonen zeitgerecht zu erschliessen. Dazu gehört auch das Gebiet Grossmatt. Um
die Erschliessung zu gewährleisten, wird an der nordwestlichen Seite des Gebiets der
Ulrichsteg ausgebaut. Um die Spange Grossmattweg, welche an die K414 Stet-
terstrasse und die K417 Rohrdorferstrasse angeschlossen ist, unattraktiv für allfälligen
Durchgangsverkehr zu gestalten, ist eine Strassenbreite von 3,50 m sowie zwei Aus-
weichstellen von 5,00 m vorgesehen. Ein Trottoir mit 2,00 m Breite ergänzt die Anlage.

Die Wasserleitung ist in einem schlechten Zustand und ist zu ersetzen. Gemäss der
Generellen Entwässerungsplanung (GEP) ist für die Abwasserentsorgung ein Trenn-
system vorzusehen. Im Zuge der geplanten Bauarbeiten erweitert das Elektrizitätswerk
Mellingen (EWM) ihr Netz.

Der Gemeinderat hat am 9. Januar 2019 die Meiler, Huguenin Ingenieure und Planer
AG, Spreitenbach, mit der Erarbeitung des Strassenbauvorhabens beauftragt.

B. Kommunaler Überbauungsplan / Erschliessungsplan «Grossmatt»

Die Gemeindeversammlung hat am 5. November 1979 den kommunalen Überbau-
ungsplan «Grossmatt» genehmigt. Gestützt hierauf ist die Erschliessung für das Bau-
gebiet ab der Stetterstrasse bis zum Grossmattweg festgelegt und teilweise erschlos-
sen worden. Die Finanzierung erfolgte mehrheitlich durch die Grundeigentümer. Als
Grundlage der Planung galt das Verkehrskonzept Tempo 60 mit einer dannzumal üb-
lichen Strassenbreite für eine Quartiererschliessungsstrasse von 5,00 m, einem Trot-
toir von 2,00 m. Vorgesehen war eine Verkehrsspange zwischen der Stetterstrasse
und der Rohrdorferstrasse ohne Beschränkung.

                                          19
Abbildung: Ausschnitt kommunaler Überbauungsplan Grossmatt 05.11.1979

In der Zwischenzeit ist das Geschwindigkeitsregime innerorts auf Tempo 50 reduziert
worden. Mit der Teiländerung Erschliessungsplan «Grossmatt» soll das Teilstück zwi-
schen der Stetterstrasse und der Rohrdorferstrasse auf eine Geschwindigkeit von
Tempo 30 ausgelegt werden. Zudem ist eine Verkehrsbeschränkung geplant.

Die Teiländerung Erschliessungsplan «Grossmatt» ist durch die Zustimmung des De-
partements Bau, Verkehr und Umwelt (DBVU), Abteilung für Raumentwicklung (ARE)
in Rechtskraft erwachsen. Das Enteignungsrecht für den Landerwerb liegt hiermit vor.

Abbildung: Ausschnitt Teiländerung Erschliessungsplan Grossmatt

                                          20
Das vorliegende Strassenbauprojekt entspricht dem rechtskräftigen Erschliessungs-
plan «Grossmatt».

C. Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat auf Antrag der bauwilligen Grundeigentümer beschlossen, das
Strassenbauprojekt als öffentliche Erschliessung vorzubereiten und der Gemeindever-
sammlung als Bruttokredit zu unterbreiten. Das Bauprojekt sieht im Wesentlichen fol-
gende Bauarbeiten vor:

Abbildung: Strassenbauprojekt / Strassenbau (gelb); Trottoir (violett)

a) Strassenbau
Der auszubauende Strassenabschnitt ist rund 100 m lang und reicht ab Stetterstrasse
(K 414) bis zum bestehenden Grossmattweg (Parzelle 1494). Der Strassenabschnitt
soll verkehrsberuhigt gestaltet werden. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m, wobei im
Einmündungsbereich Stetterstrasse sowie bei der Tiefgaragenzufahrt der geplanten
Überbauung die Strasse auf einer Länge von jeweils rund 20,0 m auf 5,00 m ausge-
weitet wird. Dadurch entstehen zwei Ausweichstellen. Der bestehende Wendehammer
(Parzelle Nr. 1605) wird teilweise zurückgebaut. Die Fussgängererschliessung wird mit
einem 2,00 m breiten, durchgehenden Trottoir sichergestellt.

Im Quartier Grossmatt wird eine Tempo-30-Zone umgesetzt. Der motorisierte Verkehr
ist gegenüber dem Fussverkehr weiterhin vortrittsberechtigt. Fussgänger können mit
der erforderlichen Vorsicht auf der ganzen Fläche die Strasse queren.

Um Schleichverkehr vorzubeugen, soll der Grossmattweg mit einem «Fahrverbot für
Motorwagen und Motorräder» mit dem Zusatz «Zubringerdienst gestattet» belegt wer-
den.

                                              21
Das Längenprofil der Strasse richtet sich nach den topografischen Gegebenheiten.
Das Quergefälle der Strasse neigt sich mit 3 % auf die südliche Seite. Das Trottoir
weist ein Gefälle von 2 % auf. Das Oberflächenwasser wird so den Strassenabläufen
zugeführt und letztlich in die Kanalisation eingeleitet.

Die Strassenentwässerung erfolgt in die Kanalisation..

Die Strassenbeleuchtung wird nach heute geltenden Normen komplett neu erstellt und
mit modernen LED-Leuchten ausgerüstet.

b) Kanalisation
Das zu entwässernde Gebiet liegt ausserhalb eines Gewässerschutzbereichs, demzu-
folge sind auch keine Grundwasserschutzzonen betroffen. Die Versickerungskarte
zeigt, dass Oberflächenwasser im oberen Projektperimeter nicht versickert werden
kann. Auch im unteren Teil ist die Versickerung kaum möglich.

Die bestehenden Schmutzwasserleitungen auf den Parzellen 560 und 245 aus Beton-
rohren sind veraltet. Sie weisen einen unzureichenden Durchmesser auf und sind zu-
dem undicht. Zumindest wäre eine «Inliner»-Sanierung erforderlich. Aufgrund dieser
Faktoren wird die Stilllegung der heutigen Kanalisationsleitungen vorgesehen. Diese
werden mit Kanalfüllmasse verschlossen.

Gemäss der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) ist in diesem Gebiet mehrheit-
lich ein Trennsystem erforderlich. Infolgedessen wird ab dem bestehenden Kontroll-
schacht Nr. 33 die Sauber- sowie die Schmutzwasserleitung mit drei Haltungen neu
erstellt. Verwendet werden dafür HPP Rohre (Polypropylen) mit einem minimalen
Durchmesser von 250 mm.

c) Wasserversorgung
Die Wasserleitung wird ab der Stetterstrasse im Ringschluss bis zum Grossmattweg
neu erstellt. Zur Anwendung kommt ein PE-Druckrohr (Polyethylen) mit einem blauen
Schutzmantel. Ebenfalls werden private Hausanschlussleitungen, sofern sie sanie-
rungsbedürftig sind, im Strassenbereich ersetzt.

Bei sämtlichen Abgängen der Hausanschlüsse werden neue Armaturen zur Absper-
rung (Wasserschieber) gesetzt. Der Schieberschacht in der Stetterstrasse wird abge-
brochen. Stattdessen wird eine neue Dreier-Schieberkombination gesetzt.

Auf den Hydranten Nr. 240 kann neu verzichtet werden. Dafür wird der Hydrant Nr.
131 ersetzt, einer mit Doppelabsperrung der Marke Hinni.

d) Elektrizitätsversorgung
Für das Elektrizitätswerk Mellingen wird eine neue Rohranlage erstellt. Im Bereich der
Parzelle Nr. 991 gibt es eine neue Verteilkabine. Die bestehende Verteilkabine Gross-
mattweg wird saniert. Die bestehende Rohranlage für die Zuleitung Verteilkabine Trot-
tenring wird angepasst und das Kabel ersetzt.

                                         22
e) Weitere Werkleitungen
Die UPC hat für den Projektperimeter keinen Ausbaubedarf gemeldet. Die Swisscom
(Schweiz) AG hat eventuell Ausbaubedarf. Die definitive Rückmeldung erfolgt nach
der Kreditgenehmigung. Die Drittwerke beteiligen sich anteilmässig an den Baukosten.

D. Landerwerb
Für die Umsetzung des Projekts muss Land wie folgt zu ortsüblichen Ansätzen erwor-
ben werden:
       Parz. Nr.   Eigentümer                                  Zone         Fläche
 1     560         ECOREAL, Zürich                               W3          98 m2
 2     245         Fischer Pius, Mellingen                      W2L          61 m2
 3     1175        Fischer Pius, Mellingen                      W2L          49 m2
 4.1   252         Konsortium Grossmatt                          W3         268 m2
 4.2   252         Konsortium Grossmatt                         W2L         171 m2
 5     1605        Konsortium Grossmatt                         W2L         254 m2

Die Parzelle Nr. 1605 mit einer Fläche von rund 254 m 2 wird durch das Konsortium
Grossmatt kostenlos abgetreten.

Abbildung: Plan Landerwerb

E. Kostenvoranschlag

Für die geplanten Massnahmen liegen das Strassenbauprojekt mit Werkleitungspla-
nung, Landerwerb, Technischer Beschrieb mit Kostenvoranschlag +/- 10 % (inkl.
MwSt., Kostenstand ZBKI 01.04.2020) vor.

                                             23
Werke                              Baukosten        Landerwerb    Anlagekosten
                                            CHF                CHF             CHF
    Strassenbau                          395‘000            495‘000         890‘000
    Abwasser                             165‘000                000         165‘000
    Wasser                               140‘000                000         140‘000
    EW Mellingen                         255‘000                000         255‘000
    Zwischentotal inkl. MwSt.            955‘000           495‘000        1‘450‘000

                                             brutto          MwSt.             netto
    Total                                1‘345‘000          105‘000        1‘450‘000

    Anteil Grundeigentümer                   61 %                           880‘000
    Anteil Gemeinde                          39 %                           565‘000

Die Anlagekosten ohne Landerwerb betragen CHF 955‘000. Der Gemeindeversamm-
lung wird der Bruttokredit von CHF 1‘450‘000 inklusive Landerwerb unterbreitet. Die
Erschliessungsbeiträge der Grundeigentümer betragen rund CHF 880‘000. Der Netto-
aufwand für die Gemeinde beträgt rund CHF 565‘000. Die Aufwendungen sind im In-
vestitionsplan enthalten.

F. Erschliessungsfinanzierung

Die Erschliessungsfinanzierung erfolgt gestützt auf das Reglement über die Finanzie-
rung von Erschliessungsanlagen vom 1. Januar 2014. Die Grundeigentümer leisten
Erschliessungsbeiträge an die Baukosten der Strasse und Anschlussgebühren mit
dem Bauvorhaben.

Die neue Strasse erschliesst eine Landfläche von rund 7‘850 m2. Als Perimeterfläche
gilt die nach dem Strassenbau den Grundeigentümern verbleibende Fläche (total rund
6‘000 m2). Unbebaute Grundstücke werden 1,5-mal stärker belastet als bebaute
Grundstücke..

Insgesamt sind laut Erschliessungsreglement CHF 1‘195‘000 (ohne Anteil EW Mellin-
gen) zu verteilen. Gemäss dem Kostenvoranschlag ergeben sich nachstehende zu
verteilende Kosten:
-     Strassen- und Verkehrswegebau                   CHF        890‘000
-     Abwasser                                        CHF        165‘000
-     Wasser                                          CHF        140‘000

Die Gemeinde ist gemäss § 34 Abs. 1 BauG verpflichtet, von den Grundeigentümern
nach Massgabe der ihnen erwachsenen wirtschaftlichen Sondervorteilen, Beiträge an
die Kosten der Erstellung und Änderung von Strassen zu erheben. Sie tragen die Kos-
ten der Feinerschliessung in der Regel vollumfänglich, jene der Groberschliessung
höchstens zu 70 %.

                                        24
Unter Groberschliessung wird die Versorgung eines zu überbauenden Gebiets (Quar-
tier) mit den Hauptsträngen der Erschliessungsanlagen, namentlich Wasser-, Energie-
versorgungs- und Abwasserleitungen, sowie Strassen und Wegen, verstanden. Dem-
gegenüber umfasst die Feinerschliessung den Anschluss der einzelnen Grundstücke
an die Hauptstränge der Erschliessungsanlagen, mit Einschluss der öffentlich zugäng-
lichen Quartierstrassen und öffentlichen Leitungen.

 Werke                      Kostenbeteiligung Grundeigentümer
 Strassenbau                Groberschliessung → Belastung Grundeigentümer 70%
 Schmutzwasser              Feinerschliessung → Belastung Grundeigentümer 100%
 Regenwasser                Beitragspflichtig sind nur Grundstücke, welche nach dem
                            GEP eine Anschlusspflicht ans Teiltrennsystem haben.
                            Feinerschliessung → Belastung Grundeigentümer 100%
 Wasser                     Groberschliessung da Ringleitung → Belastung Grundei-
                            gentümer 70%
 EW Mellingen               keine Grundeigentümerbeiträge.

Für die Kostenverteilung wird eine Erschliessungsvereinbarung unter den Grundeigen-
tümern angestrebt. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

G. Bauablauf

Der Gemeinderat hat am 03. Juli 2020 die Baubewilligung für das Strassenbauvorha-
ben erteilt. Die Baubewilligung ist in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeindeversamm-
lung wird der Baukredit für das Strassenbauprojekt unterbreitet. Ein Baubeginn könnte
ab Sommer 2021 erfolgen. Der Deckbelag würde nach Realisierung der Hochbauten
erfolgen.

Antrag

Für die Erschliessung «Grossmatt» sei der Baukredit im Betrag von total
CHF 1‘450‘000 (Bruttokredit inkl. MwSt.), zuzüglich allfälliger teuerungsbeding-
ter Mehr- oder Minderkosten, abzüglich Beiträge Dritter, abzüglich Rückerstat-
tung Vorsteuerabzug, wie folgt zu genehmigen:
a) CHF 890‘000 für den Strassenbau (inkl. Strassenbeleuchtung)
b) CHF 165‘000 für die Abwasserentsorgung
c) CHF 140‘000 für die Wasserversorgung
d) CHF 255‘000 für die EW-Anlagen

                                         25
9.    Baukredit Anpassung bestehende Schulanlage Kleine Kreuzzelg

A. Ausgangslage

Am Standort Kleine Kreuzzelg in Mellingen wird das neue Primarschulhaus erstellt.
Der Neubau soll für das Schuljahr 2021/22 bezugsbereit sein. Nach Abschluss der
Bauarbeiten kommt es zu Rochaden bei den Raumbelegungen in den bestehenden
Schulgebäuden. Das bestehende Primarschulhaus wird neu durch die Oberstufe und
für den Musikunterricht genutzt. Im Mehrzweckgebäude sollen Räume für Tagesstruk-
turen realisiert werden. Die Gemeindeversammlung hat für die Projektierung «Anpas-
sung bestehende Schulanlage» mit dem Budget 2020 einen Budgetkredit von CHF
100‘000 bewilligt.

B. Bauprojekt

a) Heutiges Primarschulhaus
Erdgeschoss (EG): In den bestehenden Räumen werden fünf Musikzimmer eingebaut.
Um die schalltechnischen Anforderungen zu erreichen, werden Leichtbautrennwände
und Vorsatzschalen erstellt. Die Türen werden ausgetauscht und schallschluckende
Vorhänge installiert. Die Räume werden neu gestrichen und erhalten Teppichböden.
Die Beleuchtung und Steckdosen sowie die Arbeitssimse und Holzdecken werden auf-
grund der Umbauarbeiten situativ angepasst. Im Knaben-WC werden 2 Pissoire höher
gesetzt.

Abbildung: Primar Grundriss EG

Obergeschoss (OG): Im Zimmer 102 werden zwei Gruppenräume eingerichtet, die Un-
terteilung erfolgt mit einer Schrankfront. Die beiden Arbeitsbereiche gegenüber den
Treppen sind aktuell mit Schiebetüren abgetrennt. Diese werden durch schalldichtere
Türfronten ersetzt.

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Abbildung: Primar Grundriss OG

Untergeschoss (UG): Die Regeltechnik für die Wärmeverteilung ist abgeschrieben. Er-
satzteile sind nur noch bedingt erhältlich. Gleichzeitig wird die Unterverteilung ersetzt.

b) Oberstufenschulhaus (heute SeReal)
Für das SeReal-Gebäude wird eine Weiternutzung von mindestens 10 bis 15 Jahren
angestrebt (vgl. Dachsanierung Oberstufenschulhaus, Realisierung 2018/2019).

Obergeschoss (OG): Drei Schulzimmer werden neu in zwei Naturwissenschaftszim-
mer (NaWi) und in ein Vorbereitungszimmer umgebaut. Hiervon wird das Naturwis-
senschaftszimmer 2 auch als Reserveklassenzimmer vorgesehen. Die Umbauarbeiten
beinhalten neue Verbindungstüren zwischen den einzelnen Zimmern, das Ergänzen
von Schulwandbrunnen mit Warmwasser und Augenduschen für Notfälle sowie An-
passungen der Elektroinstallationen. Die drei Zimmer werden neu mit geeigneten Ti-
schen, mobiler Kapelle, Chemieschränken inklusive Entlüftung über Dach, Kühl-
schrank und Geschirrspüler möbliert. Im Naturwissenschaftszimmer 1 wird die Wand-
tafel durch einen modernen Screen ersetzt.

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Abbildung: SeReal Grundriss OG

Das heutige Naturwissenschaftszimmer wird neu mit einer Leichtbautrennwand in ein
Sitzungszimmer und ein Gruppenraum unterteilt. Ein Klassenzimmer wird in zwei wei-
tere Gruppenräume unterteilt. Die bestehenden Schränke sowie die Lüftung der Che-
mieschränke im NaWi-Zimmer werden demontiert, die Beleuchtung und Elektrounter-
verteilung sowie die Arbeitssimse und Brüstungskanäle aufgrund der Umbauarbeiten
situativ angepasst. Für die Erschliessung werden zwei neue Zimmertüren eingebaut.

Die zweiflüglige Fenstertüre im Korridor Richtung Primarschulhaus wird durch eine
einflüglige Aussentüre ersetzt. Der Schwellenbereich wird angepasst, sodass ein roll-
stuhlgängiger Eingang entsteht.

Erdgeschoss (EG): Im Feuerwehrmagazin und in den WC-Anlagen sind im vorliegen-
den Projekt keine Massnahmen enthalten.

Die Regeltechnik für die Wärmeverteilung ist abgeschrieben. In der weiteren Planung
wird geprüft, ob die bestehende Installation unter Benutzung der Ersatzteile vom Pri-
marschulhaus beibehalten werden kann.

c) Mehrzweckgebäude
Erdgeschoss (EG): Die Schulräume sollen neu für die Tagesstrukturen genutzt wer-
den. Für die Tagesstrukturen stehen rund 380 m 2 zur Verfügung. Dazu werden die
einzelnen Räume durch neue Türen verbunden. Im heutigen Textilen Werken werden
die Schulwandbrunnen, die Wandtafel sowie der Nähmaschinenkorpus demontiert und
eine Küche mit Kühlschrank, Steamer, Mikrowelle und Industriegeschirrspüler einge-
baut. Diverse Schränke werden demontiert und wenn möglich in den Räumen im Ober-
geschoss wiederverwendet.

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Der Materialraum wird in eine Nasszelle mit drei WC-Kabinen und grosszügiger
Waschrinne umgebaut. Im Eingangsbereich braucht es einen Glasabschluss mit neuer
Zugangstüre.

Abbildung: MZG Grundriss EG Tagesstrukturen

Auf eigene Aussenspielplätze wird verzichtet. Die zu betreuenden Schüler benutzen
die Spielplätze auf der Schulanlage. Soweit vorhanden wird dem Verein bestehende
Möblierung der Schulanlage zur Verfügung gestellt.

Obergeschoss (OG): Die drei Zimmer werden neu als Textiles Werken (2x) und Bild-
nerisches Gestalten genutzt. Entlang der Fassade wird ein Elektrobrüstungskanal
nachgerüstet, im Textilen Werken der Nähmaschinenkorpus aus dem EG montiert und
im Bildnerischen Gestalten ein zusätzlicher Schulwandbrunnen eingebaut.

Abbildung: MZG Grundriss

Die Regeltechnik für die Wärmeverteilung ist abgeschrieben. In der weiteren Planung
wird geprüft, ob die bestehende Installation unter Benutzung der Ersatzteile vom Pri-
marschulhaus beibehalten werden kann. Die Umbauarbeiten sollen im Zusammen-
hang mit der Sanierung Hallenbad geprüft werden.

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d) Umgebung
Zwischen Primar- und Oberstufenschulhaus ist eine Neugestaltung der Umgebung mit
Schulgarten, Biotop und Sitzgelegenheiten vorgesehen. Der Verbindungsweg zwi-
schen den beiden Gebäuden wird überdacht und die Stahltreppe zum Primarschul-
haus durch eine Rampe ersetzt. Die Zugangstreppe vom tieferliegenden Pausenplatz
wird verbreitert.

Abbildung: Ausschnitt Umgebung / Perimeter Anpassung bestehende Schulanlage (blau)

C. Kostenvoranschlag

Die beauftragten Planer haben aufgrund des vorliegenden Bauprojektes den Kosten-
voranschlag (Genauigkeit +/- 10 %; Kostenstand ZBKI 01.04.2020) erarbeitet. Es ist
mit folgenden Anlagekosten zu rechnen:

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BKP      Leistung                                            Betrag CHF   Total CHF
1        Vorbereitungsarbeiten                                               18‘500
         Rückbauten                                              18‘500
         Provisorien (keine)                                          0
2        Gebäude                                                            782‘000
21       Rohbau 1 (Baumeister, etc.)                             21‘000
22       Rohbau 2 (Aussentüren, Bedachungen, Fugen, etc.)        30‘500
23       Elektroanlagen                                          57‘000
24       HLK                                                     95‘500
25       Sanitäre Anlagen und Küchen                             85‘500
27       Ausbau 1 (Gipser, Schreiner, Schliessanlage)           234‘500
28       Ausbau 2 (Boden- und Wandbeläge, Decken, Maler-         82‘000
         arbeiten, Baureinigung)
         Honorare Architekten (inkl. Umgebungsarbeiten)          85‘000
         Honorare Fachplaner, Spezialisten, inkl. Umgebung       91‘000
4        Umgebung                                                           242‘000
5        Baunebenkosten                                                      28‘000
6        Unvorhergesehenes 6 % / Rundung                                     81‘000
9        Mobilien                                                            98‘500
         Primarschulhaus / SeReal                                11‘500
         Laborausstattung NaWi-Räume                             87‘000
Total Baukredit inkl. MwSt.                                               1‘250‘000

D. Tagesstrukturen Verein «Kinderhort Iberg»

a) Übergangslösung Wallisstrasse 12
Der Gemeinderat hat am 3. Mai 2020 mit dem Vorstand der Kirche der «Siebenten-
Tags-Adventisten» in Mellingen einen Mietvertrag zur Nutzung von Räumen an der
Wallisstrasse 12 abgeschlossen. Die Gemeinde bezahlt für die Nutzung der Räume
einen Mietbetrag von CHF 800 pro Monat.

Das Angebot des Vereins «Kinderhort Iberg», Mellingen, wurde bisher in der Bevölke-
rung sehr gut angenommen. Allerdings entsprechen die Zahlen der zu betreuenden
Kinder noch nicht ganz den Erwartungen. In der Regel werden mindestens rund 13
Kinder pro Tag betreut. In den Räumen der Zwischenlösung wäre die Betreuung von
rund 15 Kindern pro Tag möglich.

Beim Mietvertrag mit der Kirche der «Siebenten-Tags-Adventisten» handelt es sich um
einen unbefristeten Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Der Gemein-
derat hat von Anfang an darauf abgezielt, im Zusammenhang mit dem Neubau des
Primarschulhauses in der Kleinen Kreuzzelg und den baulichen Anpassungen des
Oberstufenschulhauses, eine geeignete räumliche Lösung für die «Tagesstrukturen»
zu finden.

b) Bauprojekt Tagesstrukturen Kleine Kreuzzelg
Nach eingehenden Abklärungen zwischen der Schulleitung der Schule Mellingen-
Wohlenschwil, der Bauverwaltung und weiteren Bedarfsabklärungen mit dem Verein
Iberg, hat sich der Gemeinderat für folgende Lösung entschieden:

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Im Mehrzweckgebäude können drei Räume mit einer Gesamtfläche von 380 m 2 für die
Tagesstrukturen zur Verfügung gestellt werden. Damit diese Räume aber auch zweck-
entsprechend genutzt werden können, sind infrastrukturelle Anpassungen notwendig.
Es sind Nassräume für die Kinder vorzusehen. Zum Eingang ist ein separater zusätz-
licher Abschluss erforderlich. Auf eigene Aussenspielplätze wird verzichtet. Die zu be-
treuenden Schüler benutzen die Spielplätze auf der Schulanlage.

c) Reglement familienergänzende Kinderbetreuung
Die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2018 hat das Reglement über die familien-
ergänzende Kinderbetreuung mit grossem Mehr gutgeheissen und damit dem Ge-
meinderat den Auftrag erteilt, die Voraussetzungen für den Aufbau und Betrieb von
«Tagesstrukturen» zu schaffen.

Diesem Auftrag wird mit der vorliegenden Lösung im Mehrzweckgebäude Rechnung
getragen. Allerdings geht es nicht ohne entsprechende bauliche Anpassungen. Bei
den notwendigen Investitionen handelt es sich um nachhaltige Ausgaben. Es sind In-
vestitionen in die Bildungsinstitution und in die Familien, die ihre Kinder professionell
betreuen lassen können. Mit vorbildlichen «Tagesstrukturen» wird der Standort Mellin-
gen nachhaltig gestärkt.

Der Gemeinderat schätzt die professionelle Betreuungsarbeit, die vom Verein «Kin-
derhort Iberg» geleistet wird ausserordentlich und möchte die getroffene Leistungsver-
einbarung weiterführen. Beim Verein «Kinderhort Iberg» handelt es sich um eine nicht
profitorientierte Organisation. Das soziale Engagement steht an erster Stelle.

Der Gemeinderat ist an möglichst tiefen Kosten für die Tagesbetreuung von Kindern
interessiert. Der Gemeinderat hält es deshalb für wenig zielführend, wenn dem Verein
«Kinderhort Iberg» für die Miete der Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude ein markt-
üblicher Mietzins in Rechnung gestellt würde.

d) Beitrag Finanzierung Verein «Kinderhort Iberg»
Der Verein «Kinderhort Iberg» ist an der langfristigen Weiterführung des Angebotes
interessiert. Das Bauprojekt der Felber Widmer Schweizer Architekten entspricht die-
sem Bedürfnis. Mit dem neuen Raumangebot können bis zu 20 Kinder pro Tag betreut
werden. Mit der Schulleitung wird noch das Angebot über die Morgenstundenbetreu-
ung geklärt.

In Anlehnung an das Garderobengebäude Kleine Kreuzzelg sieht der Gemeinderat
folgende Finanzierung vor:

-   Das Gebäude bleibt im Eigentum der Einwohnergemeinde.
-   Für die ausschliessliche Benutzung der Räume zahlt der Verein «Kinderhort Iberg»
    einen Mietzins von CHF 800/Monat resp. CHF 9‘600 pro Jahr.
-   Demgegenüber verpflichtet sich der Verein, die Kosten gegenüber heute zu prüfen
    und diese dem Gemeinderat offen darzulegen. Ziel muss es sein, die Kosten tief
    zu halten und möglicherweise noch zu senken.
-   Die Räume, inkl. Nassräume und Küche, werden gemäss Bauprojekt der Felber
    Widmer Schweizer Architekten durch die Einwohnergemeinde erstellt.
-   Die Einwohnergemeinde übernimmt die Energiekosten und die Grundreinigung (1x
    jährlich).

                                           32
Der Verein «Kinderhort Iberg» ist bereit und in der Lage, folgende Beiträge an die Bau-
arbeiten und die Nutzung beizutragen:

-   Einmaliger Beitrag Einbau Küche von CHF 25‘000 vor Baubeginn.
-   Der Verein «Kinderhort Iberg» stellt das Mobiliar (soweit vorhanden ist der Verein
    «Kinderhort Iberg» an ausgedientem Mobiliar interessiert).
-   Die laufende Reinigung der Räume erfolgt durch den Verein «Kinderhort Iberg» zu
    seinen Lasten.

F. Bauablauf

Das Baugesuch für die Anpassungen bestehende Schulanlage ist öffentlich aufgelegt
worden. Der Gemeindeversammlung wird der Baukredit für die Anpassung der beste-
henden Schulanlage unterbreitet. Ein Baubeginn könnte ab Sommer 2021 erfolgen.
Die Tagesstrukturen stehen voraussichtlich ab Januar 2022 zur Verfügung.

Antrag

Für die Anpassung der bestehenden Schulanlage sei der Baukredit im Betrag
von CHF 1‘250‘000 (Bruttokredit inkl. MwSt.), zuzüglich allfälliger teuerungsbe-
dingter Mehr- oder Minderkosten sowie abzüglich Beiträge Dritter zu genehmi-
gen.

                                          33
10. Voranschlag 2021

Überblick

Das Budget 2021 ist im Wesentlichen geprägt von

1.    der Herabsetzung des massgebenden Zinssatzes für die Berechnung der Anla-
      gekosten von Schulbauten durch das BKS von 2.75 % auf 1.00 %. Dadurch
      fallen die Mieteinnahmen des Schulverbands um CHF 513‘000 geringer aus.

2.    den Auswirkungen von Covid19, welche sich erwartungsgemäss negativ auf die
      Steuereinnahmen auswirken werden. Der Gemeinderat hat eine Korrektur bei
      den Steuereinnahmen von natürlichen Personen von –2.50 % und bei den ju-
      ristischen Personen von –15.00 % budgetiert. Zudem wird ein massiv höherer
      Defizitbeitrag an die Genossenschaft Hallenbad durch corona-bedingte Um-
      satzeinbussen erwartet. Weitere mögliche Auswirkungen wurden vorsorglich
      keine berücksichtigt.

3.    der Umstellung der Bemessungsperiode für die Gebühren Wasser, Abwasser,
      Abfall und Elektrizität. Diese wird im 2021 vom hydrologischen Jahr (Oktober
      2020 – September 2021) neu auf das Kalenderjahr umgestellt, sodass für das
      Budget 2021 ein „Langjahr“ entsteht. Das heisst, es werden die Gebühren von
      Oktober 2020 – Dezember 2021 im Rechnungsjahr 2021 vereinnahmt.

Das Budgetjahr 2021 ist gemäss Finanzplan das zweite von drei ausgesprochen stark
mit Investitionen belasteten Jahren. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf
CHF 12.489 Mio. (inkl. Betriebe insgesamt auf total CHF 15.048 Mio.). Die Selbstfi-
nanzierung liegt bei CHF 1.7 Mio., sodass rund CHF 10.8 Mio. fremdfinanziert werden
müssen (Neuverschuldung). Es wird im Detail auf die Investitionsrechnung sowie zur
Übersicht auf den Finanzplan verwiesen.

Namentlich aufgrund der Punkte 1 und 2, nicht zuletzt aber auch aufgrund der grossen
Investitionen, hat der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung in-
tensiv nach Budgetverbesserungen gesucht. Es mussten verschiedene, teils schmerz-
liche Sparmassnahmen vorgenommen werden, vor allem in den Bereichen des Sach-
aufwandes und der Beiträge an Dritte.

Das Budget wurde mit einem unveränderten Steuerfuss von 110 % erstellt und rechnet
mit einem operativen Aufwandüberschuss von CHF –384‘149.

Bei den Personalkosten wurden einzelne strukturelle Anpassungen und Treueprämien
budgetiert und für individuelle Anpassungen die Bruttolohnsumme um 0.50 % erhöht.

Schulden der Einwohnergemeinde gegenüber den Eigenwirtschaftsbetrieben oder an-
deren Betrieben werden intern mit 0.80 % verzinst, Guthaben der Einwohnergemeinde
mit 1.60 %, entsprechend dem Durchschnittszinssatz für langfristiges Fremdkapital.

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