Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 51 - Stadt Baden Sondernutzungsplanung Kanton Aargau - März 2020 - 51 Planungsbericht

Die Seite wird erstellt Elisa Unger
 
WEITER LESEN
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 51 - Stadt Baden Sondernutzungsplanung Kanton Aargau - März 2020 - 51 Planungsbericht
Stadt Baden                                          Kanton Aargau

Sondernutzungsplanung

Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51
gemäss § 17 BauG

Planungsbericht

Orthofoto (AGIS 2015), Planungsgebiet rot umrandet

                                                     31. März 2020
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 51 - Stadt Baden Sondernutzungsplanung Kanton Aargau - März 2020 - 51 Planungsbericht
SCHEIDEGGER + PARTNER AG   E-MAIL    BADEN@KOPA.CH
INGENIEURE UND PLANER      WEB       WWW.KOPA.CH

MARTINSBERGSTRASSE 46      FON       +41 056 200 08 88
5400 BADEN                 FAX       +41 056 200 08 99

PILATUSSTRASSE 28          FON       +41 056 675 39 00
5630 MURI                  FAX       +41 056 200 08 99

Auftragsnummer             001.263.001
Status                     Öffentliche Auflage

Verfasser                  Roman Schenker, dipl. Ing. ETH/SIA
                           Stefan Giess, dipl. Ing. FH Raumplanung FSU/SIA
                           Isabelle Gloor, MSc UZH in Geografie

Verfassungsdatum           31. März 2020            Kontrolle ...............

Druckdatum / -initialen    02.04.2020 / IGL
Dateipfad / -name          N:\Projekte\001_Baden\263 Erschliessungsplan Mellingerstr. 43 - 51\5
                           Berichte\ber_EP_Mellingerstrasse_E_2020-03-31_öffAuflage.docx

Copyright                   SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI - 2020
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 51 - Stadt Baden Sondernutzungsplanung Kanton Aargau - März 2020 - 51 Planungsbericht
Inhaltsverzeichnis

     Planungsgegenstand / Ziel                                                               4
     1.1     Anlass / Gegenstand der Erschliessungsplanung                                   4
     1.2     Ziel der Erschliessungsplanung                                                  5
     1.3     Planungsstand                                                                   5

     Rahmenbedingungen                                                                       5
     2.1     Perimeter                                                                       5
     2.2     Topographie                                                                     5
     2.3     Vorgaben aus der Nutzungsplanung                                                6
     2.4     Vorgaben aus der übergeordneten Verkehrsplanung                                 7
     2.5     Randbedingungen Projekt «Baden IO K 268 Mellingerstrasse, Abschnitt Schadenmühle»8

     Erläuterungen zu den einzelnen Planungsinhalten                                        10
     3.1     Strassenerschliessung                                                          10
             3.1.1 Tiefgarage                                                               10
             3.1.2 Güterumschlagplatz                                                       11
     3.2     Sichtzonen                                                                     13
     3.3     Fusswegerschliessung                                                           16
     3.4     Werkleitungserschliessung                                                      16
     3.5     Lärmbeurteilung                                                                16
             3.5.1 Ausgangslage                                                             16
             3.5.2 Konsequenzen für den Erschliessungsplan                                  17
     3.6     Hochwasser                                                                     17

     Fazit                                                                                  18
     Planungsablauf                                                                         19
Wichtigste Grundlagen                                                                       20
Beilagenverzeichnis                                                                         20
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 51 - Stadt Baden Sondernutzungsplanung Kanton Aargau - März 2020 - 51 Planungsbericht
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                          Seite 4 / 20

           Planungsgegenstand / Ziel

1.1        Anlass / Gegenstand der Erschliessungsplanung

           Die Mellingerstrasse ist eine der meist belasteten Hauptverkehrsstrassen im Kanton
           Aargau. Die Häuserreihe südlich der Mellingerstrasse in Baden, im Abschnitt zwi-
           schen der Tannwald- und der Bergstrasse, wurde in den 1920er Jahren bebaut. Sie
           ist für den Fussverkehr nur mangelhaft erschlossen (gefährliche Hauszugänge) und
           die mittleren fünf Grundstücke besitzen für den motorisierten Individualverkehr we-
           der eine Zufahrt und Garagierung noch eine Möglichkeit zum Warenumschlag (Zü-
           gelwagen, Anlieferung von Heizöl etc.). Der öffentliche Treppenaufgang, welcher
           den Planungsperimeter quert, mündet ebenfalls direkt auf die Mellingerstrasse und
           wurde vor Jahren aus Sicherheitsgründen gesperrt.

           Abbildung 1:      Bereich Mellingerstrasse 43 - 51, Aufnahme 2016

           Mit dem Strassenausbauprojekt «Baden IO K 268 Mellingerstrasse, Abschnitt Scha-
           denmühle» möchte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt den Strassenraum
           nordwärts erweitern und entlang der südseitigen, privaten Stützmauer ein 2 m brei-
           tes Trottoir erstellen. Damit wird die Voraussetzung für eine genügende Erschlies-
           sung für den Fussverkehr geschaffen und die gefährlichen Gartenaustritte auf die
           Hauptstrasse werden entschärft. Parallel dazu will die Stadt Baden für die fünf mitt-
           leren Mehrfamilienhäuser (vgl. Kapitel 2.2, Abbildung 2) eine Erschliessungsbucht
           realisieren. Damit wird das Problem mit dem fehlenden Warenumschlagplatz gelöst.
           Für die Überführung der einzelnen Parzellen zur Baureife fehlt jedoch weiterhin eine
           zweckmässige individuelle Erschliessung.
           Grundsätzlich sind für Baugebiete immer rückwärtige Erschliessungen anzustreben.
           Eine solche muss jedoch aufgrund der vorherrschenden Topographie und der be-
           stehenden Bebauung als nicht zumutbar taxiert werden. Die Erschliessung ist des-
           halb lediglich ab der K 268 Mellingerstrasse möglich und realisierbar. Ebenso hat
           die Erschliessung der vom Planungsperimeter betroffenen Liegenschaften mit einer
           gemeinsamen Ein- bzw. Ausfahrt für alle Liegenschaften zu erfolgen.

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 51 - Stadt Baden Sondernutzungsplanung Kanton Aargau - März 2020 - 51 Planungsbericht
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                       Seite 5 / 20

1.2        Ziel der Erschliessungsplanung

           Mit dem vorliegenden Erschliessungsplan soll die Voraussetzung für die Überfüh-
           rung der Parzellen Nrn. 2981, 2972, 2741, 2885 und 2886 (Liegenschaften Mellin-
           gerstrasse 43 - 51) in die Baureife geschaffen werden; dies unter Berücksichtigung
           des Projektes «Baden IO K 268 Mellingerstrasse, Abschnitt Schadenmühle».

1.3        Planungsstand

           Die vorliegende Erschliessungsplanung wurde am 29. August 2016 dem Kanton zur
           Vorprüfung eingereicht (Erschliessungsplan vom 17. August 2016 und Planungsbe-
           richt vom 25. August 2016). Mit Datum vom 14. November 2016 liess die kantonale
           Abteilung Raumentwicklung dem Stadtrat Baden ihre fachliche Stellungnahme zu-
           kommen. Im Anschluss erfolgten diverse Gespräche zwischen betroffenen Grundei-
           gentümern, der Stadt Baden und den kantonalen Abteilungen Raumentwicklung,
           Verkehr und Tiefbau. Basierend auf der fachlichen Stellungnahme sowie den weite-
           ren Gesprächen wurden der Erschliessungsplan und der Planungsbericht für die
           Einreichung zur 2. kantonalen Vorprüfung überarbeitet. Die Anpassungen sind in
           den jeweiligen Kapiteln erläutert. Der positive, abschliessende Vorprüfungsbericht
           die Abteilung für Raumentwicklung datiert vom 7. November 2019.

           Rahmenbedingungen

2.1        Perimeter

           Der Perimeter umfasst die Parzellen Nrn. 2981, 2980 (heutige Wegparzelle der
           Stadt Baden), 2972, 2741, 2885, 2886 und 2888 (private Wegparzelle). Die Parzel-
           len Nrn. 2982 (Liegenschaften Mellingerstrasse 39 und 41) und 2887 (Liegenschaft
           Mellingerstrasse 53) gelten als erschlossen, womit diese bewusst nicht in den Er-
           schliessungsperimeter aufgenommen wurden.

2.2        Topographie

           Die Liegenschaften im Planungsperimeter bilden oberhalb der ca. 1.40 m hohen
           Stütz- und Grenzmauer zur Mellingerstrasse einen abfallenden Hangrücken.

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 51 - Stadt Baden Sondernutzungsplanung Kanton Aargau - März 2020 - 51 Planungsbericht
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                              Seite 6 / 20

           Abbildung 2:      Planungsperimeter mit Höhenkurven (Situation ohne Massstab)

2.3        Vorgaben aus der Nutzungsplanung

           Der Planungsperimeter liegt gemäss rechtsgültiger Nutzungsplanung der Stadt Ba-
           den vom 10. Dezember 2013 in der Wohnzone W3, welche in diesem Bereich mit
           einer Grünflächenziffer von 50% überlagert wird.

           Abbildung 3:      Auszug Bauzonenplan (ohne Massstab)

           Gemäss der rechtskräftigen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) vom 10. Dezember
           2013 / 2. September 2014 sind die folgenden Zonenvorschriften zu beachten:

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 51 - Stadt Baden Sondernutzungsplanung Kanton Aargau - März 2020 - 51 Planungsbericht
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                                             Seite 7 / 20

           § 6 BNO:

               Masswerte                                                                        Wohnzone 3 W3

               Anzahl Geschosse max.                                                                              3
               Gesamthöhe max. [m]                                                                           13.5
               Kleiner Grenzabstand mind. [m]                                                                  5.0
               Grosser Grenzabstand mind. [m]                                                                   *
               Wohnflächenanteil mind.                                                                      70 %

               Lärmempfindlichkeitsstufe                                                                  II / III**

           * (Anzahl Vollgeschosse x 3.5 m) + ¼ Fassadenlänge, max. 2 x (Anzahl Vollgeschosse x 3.5 m), für
           Terrassenhäuser gilt der grosse Grenzabstand gemäss § 47 Abs. 3 BNO
           **   In den im Nutzungsplan bezeichneten, vorbelasteten Gebieten gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.

           § 7 BNO:
           1 In den Wohnzonen sind neben dem vorgeschriebenen Wohnflächenanteil Läden, Kleingewerbe, Ate-
           liers und dergleichen zulässig, sofern sie nicht stören.
           2 In der Wohnzone W2 beträgt die maximale Gebäudelänge 30 m, in der Wohnzone W3 40 m.

2.4        Vorgaben aus der übergeordneten Verkehrsplanung

           Das Verkehrsaufkommen der prognostizierten Siedlungsentwicklung (Richtplan
           2040) lässt sich mit dem geplanten Ausbau des ÖV (Referenz 2040) nicht abde-
           cken. Es resultiert darüber hinaus eine Zunahme der MIV-Belastung auf den beste-
           henden Achsen um ca. 20%.
           Mit dem Projekt Ostaargauer Strassenentwicklung (OASE) will der Kanton Aargau
           die verkehrlich stark belasteten Zentren Baden und Brugg entlasten und das Untere
           Aaretal besser an das Nationalstrassennetz anbinden. Die Bestvariante «Umfah-
           rung Baden West mit Anschluss Mellingerstrasse» sieht einen Anschluss Mellin-
           gerstrasse in unmittelbarer Nähe des Planungsperimeters vor.

           Abbildung 4:       OASE-Synthesebericht vom 11. Dezember 2015, Anhangsband Seite 17 (Auszug)

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 51 - Stadt Baden Sondernutzungsplanung Kanton Aargau - März 2020 - 51 Planungsbericht
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                                     Seite 8 / 20

2.5        Randbedingungen Projekt «Baden IO K 268 Mellingerstrasse,
           Abschnitt Schadenmühle»

           Die Vorarbeiten der Strassenprojekte «Verkehr Baden Zentrum» identifizierten fol-
           genden Handlungsbedarf im Abschnitt Schadenmühle:
                •    Südlich der Mellingerstrasse fehlt zwischen Bergstrasse und Tannwaldstras-
                     se der Gehweg (Linie blau gepunktet).
                •    Für die Häuser in diesem Bereich fehlt ein Warenumschlagplatz (rot).
                •    Die Bushaltestelle Schadenmühle (stadteinwärts) ist weiter östlich (nach
                     Knoten Bergstrasse) anzuordnen (gelber Punkt)

                •    Die Häuser entlang der Mellingerstrasse sind übermässig lärmbelastet

           Abbildung 5:      Folien zur Info-Veranstaltung Verkehr Baden Zentrum vom 27.01.2010

           Das Ausbauprojekt «Baden IO K 268 Mellingerstrasse, Abschnitt Schadenmühle»
           sieht im Bereich des Planungsperimeters einen durchgehenden zentralen Mehr-
           zweckstreifen mit beidseitigen Fahrbahnen und Radstreifen vor. Südseitig der
           Mellingerstrasse ist ein 2 m breiter Gehweg vorgesehen, womit die heute unmittel-
           bar auf diese Hauptverkehrsachse führenden Hauszugänge auf normgerechte und
           sichere Weise erschlossen werden. Das Projekt sieht ausserdem eine Verschiebung
           der Bushaltestelle um ca. 50 m nach Osten vor.

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 51 - Stadt Baden Sondernutzungsplanung Kanton Aargau - März 2020 - 51 Planungsbericht
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                                                Seite 9 / 20

           Abbildung 6:      Auszug Ausbauprojekt «Baden IO K 268 Mellingerstrasse / Abschnitt Schadenmühle», Grundriss
                             und Querprofil (ohne Massstab); ergänzt mit Neubau Treppe gemäss Bauprojekt der Stadt Baden
                             sowie Bereich für Tiefgaragenzufahrt und Güterumschlagplatz gemäss Erschliessungsplan

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 51 - Stadt Baden Sondernutzungsplanung Kanton Aargau - März 2020 - 51 Planungsbericht
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                        Seite 10 / 20

           Erläuterungen zu den einzelnen Planungsinhalten

3.1        Strassenerschliessung

3.1.1      Tiefgarage

           Die Erschliessung für eine Tiefgarage für die Parzellen Nrn. 2981, 2972, 2741, 2885
           und 2886 erfolgt als Direkterschliessung ab der K 268 Mellingerstrasse. Massge-
           bend ist die VSS-Norm SN 640 050 («Grundstückzufahrten»).
           Bei der Mellingerstrasse handelt es sich um eine Hauptverkehrsstrasse mit seitlich
           angeordneten Radstreifen, womit die Grundstückszufahrt – abhängig von der An-
           zahl der Parkplätze – dem Typ B oder C zuzuordnen ist. Die Grundstückszufahrt
           muss demnach so ausgestaltet sein, dass das Kreuzen im Einmündungsbereich bei
           Gegenverkehr möglich ist. Ebenso muss gewährleistet sein, dass das Ein- und Aus-
           fahren in jedem Fall nur in Fahrtrichtung vorwärts erfolgt. Dies wird gewährleistet,
           indem eine Wendemöglichkeit in der zukünftigen, noch zu planenden Tiefgarage
           vorzusehen ist.
           Die Anzahl der Parkplätze in der an die Grundstückszufahrt anschliessende Tiefga-
           rage ist noch unbekannt, wird jedoch im Bereich von 10 bis 30 Parkplätzen liegen.
           Für die Bestimmung der Zufahrtsgeometrie wird deshalb vom massgebenden Typ C
           ausgegangen, für welchen folgende Richtwerte gelten:
           Breite der Grundstückszufahrt:                 5.50 m
           Einlenkradius:                                 6.00 m
           Mit diesen Massen ist ein Kreuzen von zwei Personenwagen im Einmündungsbe-
           reich problemlos möglich, und ein allfälliger Rückstau auf die K 268 kann ausge-
           schlossen werden. Die Grundstückszufahrt wird mittels Strassenlinien gesichert
           (Enteignungsrecht gemäss § 132 BauG).
           Gemäss Beurteilung der Sektion Verkehrstechnik ist eine ungesteuerte Ein- und
           Ausfahrt an dieser Lage aus verkehrstechnischer Sicht möglich. Aufgrund der zu
           erwartenden Fahrzeugbewegungen wird die Funktions- und Leistungsfähigkeit der
           K 268 Mellingerstrasse nicht massgebend beeinträchtigt. Inwiefern das Linksabbie-
           gen in die Mellingerstrasse zugelassen wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht ab-
           schliessend geklärt werden. Alternativ wird aber das Wenden im neuen Kreisel
           Burghalde möglich sein. Das Linksabbiegen von der Mellingerstrasse in die Zufahrt
           zur Parkierungsanlage ist durch den zukünftigen Mehrzweckstreifen gewährleistet.
           Mit den Sondernutzungsvorschriften wird im Erschliessungsplan zum einen festge-
           legt, dass keine weiteren Direktzufahrten von der bzw. auf die Mellingerstrasse zu-
           lässig sind (§ 1 Abs. 1 SNV). Zum anderen wird eine mögliche Etappierung der
           Tiefgarage geregelt (§ 1 Abs. 2 SNV).

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                                      Seite 11 / 20

3.1.2      Güterumschlagplatz

           Für den nötigen Güterumschlagplatz wurde von der Stadt Baden bereits ein Baupro-
           jekt erarbeitet und dem Kanton zur Prüfung eingereicht. Um die dafür nötige Fläche
           rechtlich sicherzustellen, ist sie aber in den Genehmigungsinhalt des Erschlies-
           sungsplanes aufzunehmen und das Enteignungsrecht mit einer Strassenlinie zu si-
           chern (Enteignungsrecht gemäss § 132 BauG).
           Ausgehend von der fachlichen Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung vom
           14. November 2016 wurde die Grösse der Bucht auf einen LKW ohne Anhänger so
           ausgelegt, dass dieser die Bucht ohne Rückfahrmanöver befahren kann und haltend
           den Gehweg nicht tangiert. Die Sichtverhältnisse sind in Kapitel 3.2 erläutert.
           Nach Rücksprache mit den kantonalen Fachstellen und der Stadt Baden wurde eine
           Lösung gesucht, bei welcher der Bereich der Tiefgaragenzufahrt gleichzeitig als Zu-
           fahrtsbereich zum Güterumschlagplatz dient. Damit kann der Landverbrauch insge-
           samt deutlich verringert werden. Die Doppelbeanspruchung dieses Bereichs er-
           scheint aufgrund der erwarteten, geringen Frequentierung der Umschlagbucht als
           sinnvoll und sachgerecht.
           Bei der Bestimmung der für die Bucht nötigen Dimensionen wurde das Bauprojekt
           der Stadt Baden (Stand 22.08.2016) berücksichtigt, welches einen neuen Treppen-
           anschluss an die Fusswegparzelle Nr. 2980 vorsieht.
           Abbildung 7 zeigt anhand der Schleppkurven die Befahrbarkeit der Bucht gemäss
           VSS-Norm SN 640 271a für einen LKW ohne Anhänger auf.

           Abbildung 7:      Erschliessungsplan, ergänzt mit Schleppkurven für LKW ohne Anhänger

           Wie die Schleppkurven in Abbildung 7 aufzeigen, kann ein LKW aus der Bucht aus-
           fahren, ohne die Treppe gemäss Bauprojekt der Stadt Baden zu tangieren. Die
           Treppe wurde daher als Randbedingung für die Dimensionierung der Bucht verwen-
           det, womit sich eine Länge von 17.70 m (16.20 m plus 1.50 m) von der Tiefgaragen-
           zufahrt bis zur Treppe ergibt. Zum Ausfahren beansprucht ein LKW zusätzlich den
           Bereich zwischen Treppe und Strasse. Um hier ausreichenden Planungsspielraum

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                            Seite 12 / 20

           zu gewährleisten, wurde die gesamte Fläche zwischen Strasse und Treppe bis zur
           Parzellengrenze von 0.85 m Tiefe und 4.70 m Länge der Umschlagbucht zuge-
           schlagen.
           Die Tiefe der auszuscheidenden Fläche wurde anhand der LKW-Schleppkurven auf
           das absolut nötige Minimum von 3.50 m festgesetzt. Dabei wurde auf den in der
           fachlichen Stellungnahme vom 14. November 2016 geforderten seitlichen Abstand
           von 0.5 m zum Gehweg verzichtet. Diese Dimensionierung wurde in Rücksprache
           mit der Stadt Baden aus den folgenden Gründen gewählt:
           -    Der Standort des Planungsperimeters liegt direkt an einer der Haupteinfallsach-
                sen nach Baden. Die Stadt ist daher bestrebt, die Beeinträchtigung des Ortsbil-
                des so gering wie möglich zu halten. Das Bauprojekt für die Umschlagbucht
                (Stand 22.08.2016) sieht bereits eine fast 3 m hohe Stützmauer vor. Mit der im
                Erschliessungsplan nun vorgesehenen Tiefe von 3.50 m ist die Bucht nur ge-
                ringfügig tiefer als dies im sistierten Bauprojekt vorgesehen wäre; für die hinter-
                liegende Stützmauer ist daher weiterhin von einer Höhe von rund 3 m auszuge-
                hen. Würde der Umschlagplatz aber um die geforderten 0.5 m (Abstand zum
                Gehweg) vergrössert, würde dies eine deutliche Erhöhung der Stützmauer be-
                dingen, was aus Ortsbildgründen nicht erwünscht ist.
           -    Die Umschlagbucht befindet sich in einem innerstädtischen Gebiet mit beengten
                Platzverhältnissen. Mit dem kantonalen Strassenausbauprojekt «Baden IO
                K 268 Mellingerstrasse» wird in diesem von Fussgängern schwach frequentier-
                ten Abschnitt ein Gehweg mit einer Breite von 2.0 m erstellt. Aus diesen Grün-
                den – und in Anbetracht des gegenüber liegenden, grosszügigen Schadenmüh-
                le-Parkplatzes – erscheint es gerechtfertigt, den Raumbedarf für die Umschlag-
                bucht so klein als möglich anzusetzen. Einen zusätzlichen Abstand von 0.5 m
                zum 2.0 m breiten Gehweg für einen parkierten LKW zu veranschlagen, er-
                scheint an dieser Lage als unverhältnismässig.
           -    Mit einer minimalen Dimensionierung der Umschlagbucht soll ferner dazu beige-
                tragen werden, die Fläche möglichst unattraktiv für Fremdparkieren zu halten. In
                der fachlichen Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung vom 14. Novem-
                ber 2016 wird unter Punkt 3.3.2 die Frage aufgeworfen, wie eine Zweckentfrem-
                dung dieses Güterumschlagplatzes verhindert werden soll. Da eine Zufahrtsbe-
                schränkung mit Pollern zur Behinderung des Kantonsstrassenverkehrs führen
                würde (die Bucht kann erst befahren werden, nachdem die Poller entfernt / ab-
                gesenkt wurden), bieten Poller keine sinnvolle Lösung. Die Nutzungsbeschrän-
                kung kann somit nur mit einem entsprechenden Verbotsschild gelöst werden. Es
                ist anzunehmen, dass mit einer grösseren Dimensionierung der Bucht uner-
                wünschtes Fremdparkieren tendenziell gefördert würde.
           -    Die Schleppkurven zeigen, dass 3.50 m das absolute Minimum für die Tiefe der
                Umschlagbucht darstellt; in dieses Mass ist kein zusätzlicher Bewegungsspiel-
                raum eingerechnet. Dies scheint aber dahingehend gerechtfertigt, dass der
                Schleppkurvenberechnung eine Fahrgeschwindigkeit von 25 km/h zugrunde
                liegt; ein in die Bucht einparkierender LKW wird dies aber im Schritttempo tun.
                Der Verlauf der Schleppkurven kann daher als eher konservativ betrachtet wer-

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                                   Seite 13 / 20

                den. Auf einen zusätzlichen Bewegungsspielraum zu verzichten, erscheint folg-
                lich gerechtfertigt.
           Für den Güterumschlagplatz wird aus diesen Gründen eine Fläche von 3.50 m Tiefe
           auf 17.70 m Länge sowie 0.85 m Tiefe auf 4.70 m Länge vorgesehen. Diese Fläche
           ist zusammen mit der Fläche für die Tiefgaragenzufahrt Genehmigungsinhalt des
           Erschliessungsplanes und wird mittels Strassenlinien rechtlich gesichert.

3.2        Sichtzonen

           Für die Definition der Sichtlinien und -zonen ist die VSS-Norm SN 640 273a «Kno-
           ten: Sichtverhältnisse in Knoten in einer Ebene» massgebend.
           Das Projekt «Baden IO K 268 Mellingerstrasse» sieht im Bereich der Liegenschaf-
           ten Mellingerstrasse 49 und 51 eine Bushaltestelle vom Typ «Fahrbahnhaltestelle»
           vor. Der haltende Bus kann hierbei überholt werden. Fahrbahnmittig wird ein über-
           fahrbarer Mehrzweckstreifen erstellt. Somit muss auch aus Richtung Innenstadt mit
           überholenden Fahrzeugen gerechnet werden. Des Weiteren sind die Sichtlinien auf
           Radfahrer auf dem Radstreifen und fahrzeugähnliche Geräte («FäG») im Gehweg-
           bereich zu berücksichtigen.
           In Absprache mit den Unterabteilungen Realisierung und Verkehrsmanagement der
           kantonalen Abteilung Tiefbau kann für die Tiefgaragenausfahrt von einer sogenann-
           ten «zweistufigen Annäherung» gemäss Ziffer 12.2 der SN 640 273a ausgegangen
           werden. Hierbei kann das Fahrzeug, welches auf die Mellingerstrasse gelangen will,
           nach der Beobachtung des Verkehrs auf dem Gehweg (1. Stufe) langsam und vor-
           sichtig etwas nach vorne rollen, um den Verkehr auf der Fahrbahn zu beobachten.
           Dieses Vorgehen erlaubt es, dass die Beobachtungsdistanz auf den Verkehr auf der
           Fahrbahn immer mindestens 3.5 m beträgt.

           Stufe                                  Beobachtungsdistanz B        Knotensichtweite S
           1. Stufe: Sicht auf Gehweg-            4.50 m ab Fahrbahnrand        • Fahrzeugähnliche Geräte
           verkehr                                (entspricht 2.50 m ab Geh-      (FäG): 15 m
                                                  wegrand)
           2. Stufe: Sicht auf Fahr-              3.50 m ab Fahrbahnrand       • Fahrrad: 35 m nach links
           bahnverkehr                            (entspricht 1.50 m ab Geh-     / 10 m nach rechts
                                                  wegrand)                     • Nicht überholende Fahr-
                                                                                 zeuge: 60 m
                                                                               • Überholende Fahrzeuge:
                                                                                 60 m

           Mit dem Ausscheiden der im Erschliessungsplan festgelegten Sichtzonen bzw. de-
           ren Umsetzung wird die erforderliche Verkehrssicherheit gewährleistet.

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                                                    Seite 14 / 20

           Abbildung 8:      Erschliessungsplan mit Sichtlinien nach links für die Ausfahrt aus der Tiefgarage

           Abbildung 9:    Erschliessungsplan mit den Sichtlinien nach rechts für die Ausfahrt aus der Tiefgarage, ergänzt mit
                           in der Umschlagbucht stehendem LKW

           Für ein Rechtsabbiegen aus der Tiefgarage sind die nötigen Sichtverhältnisse nach
           links gegeben, auch wenn ein Bus an der (neuen) Haltestelle steht und von anderen
           Fahrzeugen überholt wird (siehe Abbildung 8).
           Bei Ausfahrt aus der Tiefgarage wird hingegen die Sicht nach rechts, insbesondere
           auf den Gehweg, durch einen in der Umschlagbucht stehenden LKW behindert (sie-
           he Abbildung 9). Dieser Konflikt kann aufgrund der räumlichen Ausgangslage nicht
           vollständig verhindert werden. Wegen der (bereits erwähnten) erwarteten seltenen
           Frequentierung der Umschlagbucht wird der Konflikt aber als untergeordnet beur-
           teilt.
           Die nötige Sicht für einen in der Umschlagbucht stehenden LKW ist in der SN 640
           273a nicht geregelt. Basierend auf der fachlichen Stellungnahme der Abteilung
           Raumentwicklung vom 14. November 2016 sowie in Analogie zur Tiefgaragenaus-
           fahrt wurde der Beobachtungspunkt in einer Distanz von 1.5 m zum Gehweg bzw.
           3.5 m zum Fahrbahnrand auf der der Vorderachse des LKWs festgelegt. Es wird
           davon ausgegangen, dass ein LKW den Umschlagplatz nur in Fahrtrichtung Stadt-

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                                                 Seite 15 / 20

           zentrum befährt. Verlassen kann ein LKW die Bucht ebenfalls nur in Fahrtrichtung
           Stadtzentrum; mit dem im Strassenausbauprojekt «Baden IO K 268 Mellingerstras-
           se» vorgesehenen neuen Kreisel besteht eine nahe Wendemöglichkeit.
           Entscheidend ist daher in erster Linie die Sicht nach links bzw. über die Schulter
           nach hinten (siehe Abbildung 10). Die Sichtlinien nach rechts (siehe Abbildung 11)
           sind höchstens für einen kleinen Lieferwagen massgebend, dem es möglich ist, die
           Bucht auch in Fahrtrichtung Dättwil zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass
           mit dem gewählten Beobachtungspunkt ab Vorderachse des LKW auch die nötigen
           Sichtbereiche für günstiger stehende, kleinere Lieferwagen abgedeckt sind.

           Abbildung 10: Erschliessungsplan, ergänzt mit sämtlichen Sichtlinien ab Güterumschlagplatz nach links

           Abbildung 11: Erschliessungsplan, ergänzt mit sämtlichen Sichtlinien ab Güterumschlagplatz nach rechts

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                                               Seite 16 / 20

3.3        Fusswegerschliessung

           Im Rahmen der Strassenausbauprojekts «Baden IO K 268 Mellingerstrasse, Ab-
           schnitt Schadenmühle» wird südseitig ein neuer Gehweg mit Breite 2.0 m erstellt.
           Dieser neue Gehweg wird die Attraktivität für Fussgänger markant erhöhen. Für die
           optimale Anbindung der Parzellen innerhalb des Erschliessungsperimeters ist je-
           weils ein Direktzugang ab neuem Gehweg in die zukünftige Tiefgarage vorgesehen.
           Genaue Lage und Ausgestaltung dieser Direktzugänge sind im Rahmen des Über-
           bauungsprojekts zu definieren, ebenso die Definition und Ausscheidung allfälliger
           notwendiger Sichtzonen.

3.4        Werkleitungserschliessung

           Sämtliche Parzellen im Planungsperimeter sind korrekt ans übergeordnete Werklei-
           tungsnetz angeschlossen und gelten demnach ver- und entsorgungstechnisch als
           erschlossen.

3.5        Lärmbeurteilung

3.5.1      Ausgangslage

           Die Liegenschaften entlang der Mellingerstrasse gehören lärmspezifisch zu den am
           meisten Belasteten entlang von Aargauer Kantonsstrassen. Keine andere Haupt-
           verkehrsstrasse im Ostaargau weist eine höhere Dichte an Alarmwertüberschreitun-
           gen auf. Bei den im Planungsperimeter liegenden Liegenschaften sind die Immissi-
           onsgrenzwerte durchwegs überschritten.

                                                                                         Gelbe Punkte: Immissions-
                                                                                         grenzwert überschritten
                                                                                          Rote Punkte: Alarmwert
                                                                                          überschritten
           Abbildung 12:     Lärmbelastung Strassenlärm, AGIS 2016 (Situation ohne Massstab)

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                                                 Seite 17 / 20

           In der Nutzungsplanung der Stadt Baden ist der Planungsperimeter als lärmvorbe-
           lastetes Gebiet ausgeschieden, womit die Empfindlichkeitsstufe III gemäss Lärm-
           schutzverordnung gilt. Der Lärmsituation ist in der architektonischen Ausgestaltung
           einer späteren Überbauung angemessen Rechnung zu tragen.

3.5.2      Konsequenzen für den Erschliessungsplan

           Die Mellingerstrasse K 268 weist gemäss Strassenbelastungsplan einen durch-
           schnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 20‘500 (Jahresmittel, Stand 2013) auf.
           Die geplante Ausfahrt auf die Mellingerstrasse befindet sich gegenüber der Parzelle
           Nr. 2518 (Schadenmühleplatz), welche der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
           zugewiesen ist. Aufgrund des bereits vorherrschenden Verkehrsaufkommens ist das
           durch die neue Zufahrt zu erwartende Verkehrsaufkommen und der damit neu gene-
           rierte Lärm vernachlässigbar. Auf eine Quantifizierung kann verzichtet werden.

3.6        Hochwasser

           Die AGIS-Karte weist für den Planungsperimeter keine Gefährdung durch Hoch-
           wasser aus.

                                                                              rot:                erhebliche Gefährdung
                                                                              blau:               mittlere Gefährdung
                                                                              gelb:               geringe Gefährdung
                                                                              gelb schraffiert:   Restgefährdung
                                                                              (Planungsgebiet rot gekennzeichnet)
           Abbildung 13:     Gefahrenkarte Hochwasser, AGIS 2016 (Situation ohne Massstab)

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                        Seite 18 / 20

           Fazit
           Die mit dem vorliegenden Erschliessungsplan definierte Erschliessung ist auf das
           kantonale Strassenausbauprojekt «Baden IO K 268 Mellingerstrasse, Abschnitt
           Schadenmühle» abgestimmt. Sie basiert auf dem Betriebsregime und den geomet-
           rischen Abhängigkeiten des Ausbauprojekts, wobei der Gehweg auf der Südseite,
           die beidseitigen Radstreifen und der Mehrzweckstreifen als Abbiegehilfe betriebliche
           Voraussetzungen für die geplante Erschliessung darstellen. Gemäss Departement
           Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, stellt die geplante Erschliessung keine
           unverhältnismässige Erschwernis für einen allfällig späteren, weiteren Strassenaus-
           bau dar.
           Der Stadtrat ist überzeugt, mit den geplanten, bezüglich Grösse und Dimensionie-
           rung angemessenen und mit den übergeordneten Planungen – insbesondere dem
           kantonalen Strassenausbauprojekt – gut abgestimmten Erschliessungsanlagen die
           noch unerschlossenen Parzellen rational zu erschliessen und hiermit die Grundla-
           gen für eine zonengemässe Entwicklung zu schaffen.

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                       Seite 19 / 20

           Planungsablauf
           Kantonale Vorprüfung
           Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, unter der Federführung der Abteilung
           Raumentwicklung, hat das vorliegende Planungsvorhaben bezüglich seiner Recht-
           und Zweckmässigkeit (§ 23 BauG) resp. seiner Übereinstimmung mit den überge-
           ordneten Planungen beurteilt. Der abschliessende Vorprüfungsbericht datiert vom 7.
           November 2019.

           Mitwirkung der Bevölkerung / Öffentliche Auflage
           Das Mitwirkungsverfahren dient der frühzeitigen Orientierung der Bevölkerung über
           ein Planungsvorhaben und gibt jedermann die Möglichkeit, Fragen und Begehren
           dazu zu stellen (§ 3 BauG).
           Mit den unmittelbar betroffenen Grundeigentümern fanden bereits Gespräche statt.
           Aufgrund dessen hat der Stadtrat entschieden, das ordentliche Mitwirkungsverfah-
           ren mit dem Auflage- / Einwendungsverfahren (§ 24 BauG) zusammenzulegen.
           Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der öffentlichen Auf-
           lage beim Stadtrat schriftlich Einwendungen erheben (§ 24 BauG).

           Beschlussfassung / Genehmigung
           Die Beschlussfassung der Planungsentwürfe erfolgt durch den Stadtrat
           (§ 25 BauG). Nach Abschluss möglicher Beschwerden wird die Planung durch das
           Departement Bau, Verkehr und Umwelt genehmigt (§ 27 BauG).

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden
Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht                          Seite 20 / 20

           Wichtigste Grundlagen

           Bundesgesetze und Verordnungen
           [1]     Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
                   vom 22. Juni 1979 (SR 700) in der Fassung vom 1. Mai 2014
           [2]     Raumplanungsverordnung (RPV)
                   vom 28. Juni 2000 (SR 700.1) in der Fassung vom 1. Januar 2016
           [3]     Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
                   vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) in der Fassung vom 1. April 2015
           [4]     Lärmschutzverordnung (LSV)
                   vom 15. Dezember 1986 (SR 814.41) in der Fassung vom 1. Januar 2016

           Kantonale Gesetze und Verordnungen
           [5]     Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG)
                   vom 19. Januar 1993 (SAR 713.100) in der Fassung vom 1. Mai 2016
           [6]     Bauverordnung (BauV)
                   vom 25. Mai 2011 (SAR 713.121) in der Fassung vom 1. Januar 2015

           Kommunale Rechtserlasse und Planungsgrundlagen
           [7]     Stadt Baden, Bau- und Nutzungsordnung vom 10. Dezember 2013 /
                   2. September 2014 / Bauzonenplan 1: 2500 vom 10. Dezember 2013
           [8]     Stadt Baden, Sondernutzungsplan Gesamtrevision Baulinien- und Überbau-
                   ungspläne Teilplan Meierhof 1:1000 vom 29. August 2008

           Beilagenverzeichnis
           [1]     Stadt Baden, Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51, Situation 1:200

SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Sie können auch lesen