Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 51 - Stadt Baden Sondernutzungsplanung Kanton Aargau - März 2020 - 51 Planungsbericht
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Stadt Baden Kanton Aargau Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 gemäss § 17 BauG Planungsbericht Orthofoto (AGIS 2015), Planungsgebiet rot umrandet 31. März 2020
SCHEIDEGGER + PARTNER AG E-MAIL BADEN@KOPA.CH INGENIEURE UND PLANER WEB WWW.KOPA.CH MARTINSBERGSTRASSE 46 FON +41 056 200 08 88 5400 BADEN FAX +41 056 200 08 99 PILATUSSTRASSE 28 FON +41 056 675 39 00 5630 MURI FAX +41 056 200 08 99 Auftragsnummer 001.263.001 Status Öffentliche Auflage Verfasser Roman Schenker, dipl. Ing. ETH/SIA Stefan Giess, dipl. Ing. FH Raumplanung FSU/SIA Isabelle Gloor, MSc UZH in Geografie Verfassungsdatum 31. März 2020 Kontrolle ............... Druckdatum / -initialen 02.04.2020 / IGL Dateipfad / -name N:\Projekte\001_Baden\263 Erschliessungsplan Mellingerstr. 43 - 51\5 Berichte\ber_EP_Mellingerstrasse_E_2020-03-31_öffAuflage.docx Copyright SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI - 2020
Inhaltsverzeichnis Planungsgegenstand / Ziel 4 1.1 Anlass / Gegenstand der Erschliessungsplanung 4 1.2 Ziel der Erschliessungsplanung 5 1.3 Planungsstand 5 Rahmenbedingungen 5 2.1 Perimeter 5 2.2 Topographie 5 2.3 Vorgaben aus der Nutzungsplanung 6 2.4 Vorgaben aus der übergeordneten Verkehrsplanung 7 2.5 Randbedingungen Projekt «Baden IO K 268 Mellingerstrasse, Abschnitt Schadenmühle»8 Erläuterungen zu den einzelnen Planungsinhalten 10 3.1 Strassenerschliessung 10 3.1.1 Tiefgarage 10 3.1.2 Güterumschlagplatz 11 3.2 Sichtzonen 13 3.3 Fusswegerschliessung 16 3.4 Werkleitungserschliessung 16 3.5 Lärmbeurteilung 16 3.5.1 Ausgangslage 16 3.5.2 Konsequenzen für den Erschliessungsplan 17 3.6 Hochwasser 17 Fazit 18 Planungsablauf 19 Wichtigste Grundlagen 20 Beilagenverzeichnis 20
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 4 / 20 Planungsgegenstand / Ziel 1.1 Anlass / Gegenstand der Erschliessungsplanung Die Mellingerstrasse ist eine der meist belasteten Hauptverkehrsstrassen im Kanton Aargau. Die Häuserreihe südlich der Mellingerstrasse in Baden, im Abschnitt zwi- schen der Tannwald- und der Bergstrasse, wurde in den 1920er Jahren bebaut. Sie ist für den Fussverkehr nur mangelhaft erschlossen (gefährliche Hauszugänge) und die mittleren fünf Grundstücke besitzen für den motorisierten Individualverkehr we- der eine Zufahrt und Garagierung noch eine Möglichkeit zum Warenumschlag (Zü- gelwagen, Anlieferung von Heizöl etc.). Der öffentliche Treppenaufgang, welcher den Planungsperimeter quert, mündet ebenfalls direkt auf die Mellingerstrasse und wurde vor Jahren aus Sicherheitsgründen gesperrt. Abbildung 1: Bereich Mellingerstrasse 43 - 51, Aufnahme 2016 Mit dem Strassenausbauprojekt «Baden IO K 268 Mellingerstrasse, Abschnitt Scha- denmühle» möchte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt den Strassenraum nordwärts erweitern und entlang der südseitigen, privaten Stützmauer ein 2 m brei- tes Trottoir erstellen. Damit wird die Voraussetzung für eine genügende Erschlies- sung für den Fussverkehr geschaffen und die gefährlichen Gartenaustritte auf die Hauptstrasse werden entschärft. Parallel dazu will die Stadt Baden für die fünf mitt- leren Mehrfamilienhäuser (vgl. Kapitel 2.2, Abbildung 2) eine Erschliessungsbucht realisieren. Damit wird das Problem mit dem fehlenden Warenumschlagplatz gelöst. Für die Überführung der einzelnen Parzellen zur Baureife fehlt jedoch weiterhin eine zweckmässige individuelle Erschliessung. Grundsätzlich sind für Baugebiete immer rückwärtige Erschliessungen anzustreben. Eine solche muss jedoch aufgrund der vorherrschenden Topographie und der be- stehenden Bebauung als nicht zumutbar taxiert werden. Die Erschliessung ist des- halb lediglich ab der K 268 Mellingerstrasse möglich und realisierbar. Ebenso hat die Erschliessung der vom Planungsperimeter betroffenen Liegenschaften mit einer gemeinsamen Ein- bzw. Ausfahrt für alle Liegenschaften zu erfolgen. SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 5 / 20 1.2 Ziel der Erschliessungsplanung Mit dem vorliegenden Erschliessungsplan soll die Voraussetzung für die Überfüh- rung der Parzellen Nrn. 2981, 2972, 2741, 2885 und 2886 (Liegenschaften Mellin- gerstrasse 43 - 51) in die Baureife geschaffen werden; dies unter Berücksichtigung des Projektes «Baden IO K 268 Mellingerstrasse, Abschnitt Schadenmühle». 1.3 Planungsstand Die vorliegende Erschliessungsplanung wurde am 29. August 2016 dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht (Erschliessungsplan vom 17. August 2016 und Planungsbe- richt vom 25. August 2016). Mit Datum vom 14. November 2016 liess die kantonale Abteilung Raumentwicklung dem Stadtrat Baden ihre fachliche Stellungnahme zu- kommen. Im Anschluss erfolgten diverse Gespräche zwischen betroffenen Grundei- gentümern, der Stadt Baden und den kantonalen Abteilungen Raumentwicklung, Verkehr und Tiefbau. Basierend auf der fachlichen Stellungnahme sowie den weite- ren Gesprächen wurden der Erschliessungsplan und der Planungsbericht für die Einreichung zur 2. kantonalen Vorprüfung überarbeitet. Die Anpassungen sind in den jeweiligen Kapiteln erläutert. Der positive, abschliessende Vorprüfungsbericht die Abteilung für Raumentwicklung datiert vom 7. November 2019. Rahmenbedingungen 2.1 Perimeter Der Perimeter umfasst die Parzellen Nrn. 2981, 2980 (heutige Wegparzelle der Stadt Baden), 2972, 2741, 2885, 2886 und 2888 (private Wegparzelle). Die Parzel- len Nrn. 2982 (Liegenschaften Mellingerstrasse 39 und 41) und 2887 (Liegenschaft Mellingerstrasse 53) gelten als erschlossen, womit diese bewusst nicht in den Er- schliessungsperimeter aufgenommen wurden. 2.2 Topographie Die Liegenschaften im Planungsperimeter bilden oberhalb der ca. 1.40 m hohen Stütz- und Grenzmauer zur Mellingerstrasse einen abfallenden Hangrücken. SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 6 / 20 Abbildung 2: Planungsperimeter mit Höhenkurven (Situation ohne Massstab) 2.3 Vorgaben aus der Nutzungsplanung Der Planungsperimeter liegt gemäss rechtsgültiger Nutzungsplanung der Stadt Ba- den vom 10. Dezember 2013 in der Wohnzone W3, welche in diesem Bereich mit einer Grünflächenziffer von 50% überlagert wird. Abbildung 3: Auszug Bauzonenplan (ohne Massstab) Gemäss der rechtskräftigen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) vom 10. Dezember 2013 / 2. September 2014 sind die folgenden Zonenvorschriften zu beachten: SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 7 / 20 § 6 BNO: Masswerte Wohnzone 3 W3 Anzahl Geschosse max. 3 Gesamthöhe max. [m] 13.5 Kleiner Grenzabstand mind. [m] 5.0 Grosser Grenzabstand mind. [m] * Wohnflächenanteil mind. 70 % Lärmempfindlichkeitsstufe II / III** * (Anzahl Vollgeschosse x 3.5 m) + ¼ Fassadenlänge, max. 2 x (Anzahl Vollgeschosse x 3.5 m), für Terrassenhäuser gilt der grosse Grenzabstand gemäss § 47 Abs. 3 BNO ** In den im Nutzungsplan bezeichneten, vorbelasteten Gebieten gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. § 7 BNO: 1 In den Wohnzonen sind neben dem vorgeschriebenen Wohnflächenanteil Läden, Kleingewerbe, Ate- liers und dergleichen zulässig, sofern sie nicht stören. 2 In der Wohnzone W2 beträgt die maximale Gebäudelänge 30 m, in der Wohnzone W3 40 m. 2.4 Vorgaben aus der übergeordneten Verkehrsplanung Das Verkehrsaufkommen der prognostizierten Siedlungsentwicklung (Richtplan 2040) lässt sich mit dem geplanten Ausbau des ÖV (Referenz 2040) nicht abde- cken. Es resultiert darüber hinaus eine Zunahme der MIV-Belastung auf den beste- henden Achsen um ca. 20%. Mit dem Projekt Ostaargauer Strassenentwicklung (OASE) will der Kanton Aargau die verkehrlich stark belasteten Zentren Baden und Brugg entlasten und das Untere Aaretal besser an das Nationalstrassennetz anbinden. Die Bestvariante «Umfah- rung Baden West mit Anschluss Mellingerstrasse» sieht einen Anschluss Mellin- gerstrasse in unmittelbarer Nähe des Planungsperimeters vor. Abbildung 4: OASE-Synthesebericht vom 11. Dezember 2015, Anhangsband Seite 17 (Auszug) SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 8 / 20 2.5 Randbedingungen Projekt «Baden IO K 268 Mellingerstrasse, Abschnitt Schadenmühle» Die Vorarbeiten der Strassenprojekte «Verkehr Baden Zentrum» identifizierten fol- genden Handlungsbedarf im Abschnitt Schadenmühle: • Südlich der Mellingerstrasse fehlt zwischen Bergstrasse und Tannwaldstras- se der Gehweg (Linie blau gepunktet). • Für die Häuser in diesem Bereich fehlt ein Warenumschlagplatz (rot). • Die Bushaltestelle Schadenmühle (stadteinwärts) ist weiter östlich (nach Knoten Bergstrasse) anzuordnen (gelber Punkt) • Die Häuser entlang der Mellingerstrasse sind übermässig lärmbelastet Abbildung 5: Folien zur Info-Veranstaltung Verkehr Baden Zentrum vom 27.01.2010 Das Ausbauprojekt «Baden IO K 268 Mellingerstrasse, Abschnitt Schadenmühle» sieht im Bereich des Planungsperimeters einen durchgehenden zentralen Mehr- zweckstreifen mit beidseitigen Fahrbahnen und Radstreifen vor. Südseitig der Mellingerstrasse ist ein 2 m breiter Gehweg vorgesehen, womit die heute unmittel- bar auf diese Hauptverkehrsachse führenden Hauszugänge auf normgerechte und sichere Weise erschlossen werden. Das Projekt sieht ausserdem eine Verschiebung der Bushaltestelle um ca. 50 m nach Osten vor. SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 9 / 20 Abbildung 6: Auszug Ausbauprojekt «Baden IO K 268 Mellingerstrasse / Abschnitt Schadenmühle», Grundriss und Querprofil (ohne Massstab); ergänzt mit Neubau Treppe gemäss Bauprojekt der Stadt Baden sowie Bereich für Tiefgaragenzufahrt und Güterumschlagplatz gemäss Erschliessungsplan SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 10 / 20 Erläuterungen zu den einzelnen Planungsinhalten 3.1 Strassenerschliessung 3.1.1 Tiefgarage Die Erschliessung für eine Tiefgarage für die Parzellen Nrn. 2981, 2972, 2741, 2885 und 2886 erfolgt als Direkterschliessung ab der K 268 Mellingerstrasse. Massge- bend ist die VSS-Norm SN 640 050 («Grundstückzufahrten»). Bei der Mellingerstrasse handelt es sich um eine Hauptverkehrsstrasse mit seitlich angeordneten Radstreifen, womit die Grundstückszufahrt – abhängig von der An- zahl der Parkplätze – dem Typ B oder C zuzuordnen ist. Die Grundstückszufahrt muss demnach so ausgestaltet sein, dass das Kreuzen im Einmündungsbereich bei Gegenverkehr möglich ist. Ebenso muss gewährleistet sein, dass das Ein- und Aus- fahren in jedem Fall nur in Fahrtrichtung vorwärts erfolgt. Dies wird gewährleistet, indem eine Wendemöglichkeit in der zukünftigen, noch zu planenden Tiefgarage vorzusehen ist. Die Anzahl der Parkplätze in der an die Grundstückszufahrt anschliessende Tiefga- rage ist noch unbekannt, wird jedoch im Bereich von 10 bis 30 Parkplätzen liegen. Für die Bestimmung der Zufahrtsgeometrie wird deshalb vom massgebenden Typ C ausgegangen, für welchen folgende Richtwerte gelten: Breite der Grundstückszufahrt: 5.50 m Einlenkradius: 6.00 m Mit diesen Massen ist ein Kreuzen von zwei Personenwagen im Einmündungsbe- reich problemlos möglich, und ein allfälliger Rückstau auf die K 268 kann ausge- schlossen werden. Die Grundstückszufahrt wird mittels Strassenlinien gesichert (Enteignungsrecht gemäss § 132 BauG). Gemäss Beurteilung der Sektion Verkehrstechnik ist eine ungesteuerte Ein- und Ausfahrt an dieser Lage aus verkehrstechnischer Sicht möglich. Aufgrund der zu erwartenden Fahrzeugbewegungen wird die Funktions- und Leistungsfähigkeit der K 268 Mellingerstrasse nicht massgebend beeinträchtigt. Inwiefern das Linksabbie- gen in die Mellingerstrasse zugelassen wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht ab- schliessend geklärt werden. Alternativ wird aber das Wenden im neuen Kreisel Burghalde möglich sein. Das Linksabbiegen von der Mellingerstrasse in die Zufahrt zur Parkierungsanlage ist durch den zukünftigen Mehrzweckstreifen gewährleistet. Mit den Sondernutzungsvorschriften wird im Erschliessungsplan zum einen festge- legt, dass keine weiteren Direktzufahrten von der bzw. auf die Mellingerstrasse zu- lässig sind (§ 1 Abs. 1 SNV). Zum anderen wird eine mögliche Etappierung der Tiefgarage geregelt (§ 1 Abs. 2 SNV). SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 11 / 20 3.1.2 Güterumschlagplatz Für den nötigen Güterumschlagplatz wurde von der Stadt Baden bereits ein Baupro- jekt erarbeitet und dem Kanton zur Prüfung eingereicht. Um die dafür nötige Fläche rechtlich sicherzustellen, ist sie aber in den Genehmigungsinhalt des Erschlies- sungsplanes aufzunehmen und das Enteignungsrecht mit einer Strassenlinie zu si- chern (Enteignungsrecht gemäss § 132 BauG). Ausgehend von der fachlichen Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung vom 14. November 2016 wurde die Grösse der Bucht auf einen LKW ohne Anhänger so ausgelegt, dass dieser die Bucht ohne Rückfahrmanöver befahren kann und haltend den Gehweg nicht tangiert. Die Sichtverhältnisse sind in Kapitel 3.2 erläutert. Nach Rücksprache mit den kantonalen Fachstellen und der Stadt Baden wurde eine Lösung gesucht, bei welcher der Bereich der Tiefgaragenzufahrt gleichzeitig als Zu- fahrtsbereich zum Güterumschlagplatz dient. Damit kann der Landverbrauch insge- samt deutlich verringert werden. Die Doppelbeanspruchung dieses Bereichs er- scheint aufgrund der erwarteten, geringen Frequentierung der Umschlagbucht als sinnvoll und sachgerecht. Bei der Bestimmung der für die Bucht nötigen Dimensionen wurde das Bauprojekt der Stadt Baden (Stand 22.08.2016) berücksichtigt, welches einen neuen Treppen- anschluss an die Fusswegparzelle Nr. 2980 vorsieht. Abbildung 7 zeigt anhand der Schleppkurven die Befahrbarkeit der Bucht gemäss VSS-Norm SN 640 271a für einen LKW ohne Anhänger auf. Abbildung 7: Erschliessungsplan, ergänzt mit Schleppkurven für LKW ohne Anhänger Wie die Schleppkurven in Abbildung 7 aufzeigen, kann ein LKW aus der Bucht aus- fahren, ohne die Treppe gemäss Bauprojekt der Stadt Baden zu tangieren. Die Treppe wurde daher als Randbedingung für die Dimensionierung der Bucht verwen- det, womit sich eine Länge von 17.70 m (16.20 m plus 1.50 m) von der Tiefgaragen- zufahrt bis zur Treppe ergibt. Zum Ausfahren beansprucht ein LKW zusätzlich den Bereich zwischen Treppe und Strasse. Um hier ausreichenden Planungsspielraum SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 12 / 20 zu gewährleisten, wurde die gesamte Fläche zwischen Strasse und Treppe bis zur Parzellengrenze von 0.85 m Tiefe und 4.70 m Länge der Umschlagbucht zuge- schlagen. Die Tiefe der auszuscheidenden Fläche wurde anhand der LKW-Schleppkurven auf das absolut nötige Minimum von 3.50 m festgesetzt. Dabei wurde auf den in der fachlichen Stellungnahme vom 14. November 2016 geforderten seitlichen Abstand von 0.5 m zum Gehweg verzichtet. Diese Dimensionierung wurde in Rücksprache mit der Stadt Baden aus den folgenden Gründen gewählt: - Der Standort des Planungsperimeters liegt direkt an einer der Haupteinfallsach- sen nach Baden. Die Stadt ist daher bestrebt, die Beeinträchtigung des Ortsbil- des so gering wie möglich zu halten. Das Bauprojekt für die Umschlagbucht (Stand 22.08.2016) sieht bereits eine fast 3 m hohe Stützmauer vor. Mit der im Erschliessungsplan nun vorgesehenen Tiefe von 3.50 m ist die Bucht nur ge- ringfügig tiefer als dies im sistierten Bauprojekt vorgesehen wäre; für die hinter- liegende Stützmauer ist daher weiterhin von einer Höhe von rund 3 m auszuge- hen. Würde der Umschlagplatz aber um die geforderten 0.5 m (Abstand zum Gehweg) vergrössert, würde dies eine deutliche Erhöhung der Stützmauer be- dingen, was aus Ortsbildgründen nicht erwünscht ist. - Die Umschlagbucht befindet sich in einem innerstädtischen Gebiet mit beengten Platzverhältnissen. Mit dem kantonalen Strassenausbauprojekt «Baden IO K 268 Mellingerstrasse» wird in diesem von Fussgängern schwach frequentier- ten Abschnitt ein Gehweg mit einer Breite von 2.0 m erstellt. Aus diesen Grün- den – und in Anbetracht des gegenüber liegenden, grosszügigen Schadenmüh- le-Parkplatzes – erscheint es gerechtfertigt, den Raumbedarf für die Umschlag- bucht so klein als möglich anzusetzen. Einen zusätzlichen Abstand von 0.5 m zum 2.0 m breiten Gehweg für einen parkierten LKW zu veranschlagen, er- scheint an dieser Lage als unverhältnismässig. - Mit einer minimalen Dimensionierung der Umschlagbucht soll ferner dazu beige- tragen werden, die Fläche möglichst unattraktiv für Fremdparkieren zu halten. In der fachlichen Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung vom 14. Novem- ber 2016 wird unter Punkt 3.3.2 die Frage aufgeworfen, wie eine Zweckentfrem- dung dieses Güterumschlagplatzes verhindert werden soll. Da eine Zufahrtsbe- schränkung mit Pollern zur Behinderung des Kantonsstrassenverkehrs führen würde (die Bucht kann erst befahren werden, nachdem die Poller entfernt / ab- gesenkt wurden), bieten Poller keine sinnvolle Lösung. Die Nutzungsbeschrän- kung kann somit nur mit einem entsprechenden Verbotsschild gelöst werden. Es ist anzunehmen, dass mit einer grösseren Dimensionierung der Bucht uner- wünschtes Fremdparkieren tendenziell gefördert würde. - Die Schleppkurven zeigen, dass 3.50 m das absolute Minimum für die Tiefe der Umschlagbucht darstellt; in dieses Mass ist kein zusätzlicher Bewegungsspiel- raum eingerechnet. Dies scheint aber dahingehend gerechtfertigt, dass der Schleppkurvenberechnung eine Fahrgeschwindigkeit von 25 km/h zugrunde liegt; ein in die Bucht einparkierender LKW wird dies aber im Schritttempo tun. Der Verlauf der Schleppkurven kann daher als eher konservativ betrachtet wer- SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 13 / 20 den. Auf einen zusätzlichen Bewegungsspielraum zu verzichten, erscheint folg- lich gerechtfertigt. Für den Güterumschlagplatz wird aus diesen Gründen eine Fläche von 3.50 m Tiefe auf 17.70 m Länge sowie 0.85 m Tiefe auf 4.70 m Länge vorgesehen. Diese Fläche ist zusammen mit der Fläche für die Tiefgaragenzufahrt Genehmigungsinhalt des Erschliessungsplanes und wird mittels Strassenlinien rechtlich gesichert. 3.2 Sichtzonen Für die Definition der Sichtlinien und -zonen ist die VSS-Norm SN 640 273a «Kno- ten: Sichtverhältnisse in Knoten in einer Ebene» massgebend. Das Projekt «Baden IO K 268 Mellingerstrasse» sieht im Bereich der Liegenschaf- ten Mellingerstrasse 49 und 51 eine Bushaltestelle vom Typ «Fahrbahnhaltestelle» vor. Der haltende Bus kann hierbei überholt werden. Fahrbahnmittig wird ein über- fahrbarer Mehrzweckstreifen erstellt. Somit muss auch aus Richtung Innenstadt mit überholenden Fahrzeugen gerechnet werden. Des Weiteren sind die Sichtlinien auf Radfahrer auf dem Radstreifen und fahrzeugähnliche Geräte («FäG») im Gehweg- bereich zu berücksichtigen. In Absprache mit den Unterabteilungen Realisierung und Verkehrsmanagement der kantonalen Abteilung Tiefbau kann für die Tiefgaragenausfahrt von einer sogenann- ten «zweistufigen Annäherung» gemäss Ziffer 12.2 der SN 640 273a ausgegangen werden. Hierbei kann das Fahrzeug, welches auf die Mellingerstrasse gelangen will, nach der Beobachtung des Verkehrs auf dem Gehweg (1. Stufe) langsam und vor- sichtig etwas nach vorne rollen, um den Verkehr auf der Fahrbahn zu beobachten. Dieses Vorgehen erlaubt es, dass die Beobachtungsdistanz auf den Verkehr auf der Fahrbahn immer mindestens 3.5 m beträgt. Stufe Beobachtungsdistanz B Knotensichtweite S 1. Stufe: Sicht auf Gehweg- 4.50 m ab Fahrbahnrand • Fahrzeugähnliche Geräte verkehr (entspricht 2.50 m ab Geh- (FäG): 15 m wegrand) 2. Stufe: Sicht auf Fahr- 3.50 m ab Fahrbahnrand • Fahrrad: 35 m nach links bahnverkehr (entspricht 1.50 m ab Geh- / 10 m nach rechts wegrand) • Nicht überholende Fahr- zeuge: 60 m • Überholende Fahrzeuge: 60 m Mit dem Ausscheiden der im Erschliessungsplan festgelegten Sichtzonen bzw. de- ren Umsetzung wird die erforderliche Verkehrssicherheit gewährleistet. SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 14 / 20 Abbildung 8: Erschliessungsplan mit Sichtlinien nach links für die Ausfahrt aus der Tiefgarage Abbildung 9: Erschliessungsplan mit den Sichtlinien nach rechts für die Ausfahrt aus der Tiefgarage, ergänzt mit in der Umschlagbucht stehendem LKW Für ein Rechtsabbiegen aus der Tiefgarage sind die nötigen Sichtverhältnisse nach links gegeben, auch wenn ein Bus an der (neuen) Haltestelle steht und von anderen Fahrzeugen überholt wird (siehe Abbildung 8). Bei Ausfahrt aus der Tiefgarage wird hingegen die Sicht nach rechts, insbesondere auf den Gehweg, durch einen in der Umschlagbucht stehenden LKW behindert (sie- he Abbildung 9). Dieser Konflikt kann aufgrund der räumlichen Ausgangslage nicht vollständig verhindert werden. Wegen der (bereits erwähnten) erwarteten seltenen Frequentierung der Umschlagbucht wird der Konflikt aber als untergeordnet beur- teilt. Die nötige Sicht für einen in der Umschlagbucht stehenden LKW ist in der SN 640 273a nicht geregelt. Basierend auf der fachlichen Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung vom 14. November 2016 sowie in Analogie zur Tiefgaragenaus- fahrt wurde der Beobachtungspunkt in einer Distanz von 1.5 m zum Gehweg bzw. 3.5 m zum Fahrbahnrand auf der der Vorderachse des LKWs festgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass ein LKW den Umschlagplatz nur in Fahrtrichtung Stadt- SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 15 / 20 zentrum befährt. Verlassen kann ein LKW die Bucht ebenfalls nur in Fahrtrichtung Stadtzentrum; mit dem im Strassenausbauprojekt «Baden IO K 268 Mellingerstras- se» vorgesehenen neuen Kreisel besteht eine nahe Wendemöglichkeit. Entscheidend ist daher in erster Linie die Sicht nach links bzw. über die Schulter nach hinten (siehe Abbildung 10). Die Sichtlinien nach rechts (siehe Abbildung 11) sind höchstens für einen kleinen Lieferwagen massgebend, dem es möglich ist, die Bucht auch in Fahrtrichtung Dättwil zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass mit dem gewählten Beobachtungspunkt ab Vorderachse des LKW auch die nötigen Sichtbereiche für günstiger stehende, kleinere Lieferwagen abgedeckt sind. Abbildung 10: Erschliessungsplan, ergänzt mit sämtlichen Sichtlinien ab Güterumschlagplatz nach links Abbildung 11: Erschliessungsplan, ergänzt mit sämtlichen Sichtlinien ab Güterumschlagplatz nach rechts SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 16 / 20 3.3 Fusswegerschliessung Im Rahmen der Strassenausbauprojekts «Baden IO K 268 Mellingerstrasse, Ab- schnitt Schadenmühle» wird südseitig ein neuer Gehweg mit Breite 2.0 m erstellt. Dieser neue Gehweg wird die Attraktivität für Fussgänger markant erhöhen. Für die optimale Anbindung der Parzellen innerhalb des Erschliessungsperimeters ist je- weils ein Direktzugang ab neuem Gehweg in die zukünftige Tiefgarage vorgesehen. Genaue Lage und Ausgestaltung dieser Direktzugänge sind im Rahmen des Über- bauungsprojekts zu definieren, ebenso die Definition und Ausscheidung allfälliger notwendiger Sichtzonen. 3.4 Werkleitungserschliessung Sämtliche Parzellen im Planungsperimeter sind korrekt ans übergeordnete Werklei- tungsnetz angeschlossen und gelten demnach ver- und entsorgungstechnisch als erschlossen. 3.5 Lärmbeurteilung 3.5.1 Ausgangslage Die Liegenschaften entlang der Mellingerstrasse gehören lärmspezifisch zu den am meisten Belasteten entlang von Aargauer Kantonsstrassen. Keine andere Haupt- verkehrsstrasse im Ostaargau weist eine höhere Dichte an Alarmwertüberschreitun- gen auf. Bei den im Planungsperimeter liegenden Liegenschaften sind die Immissi- onsgrenzwerte durchwegs überschritten. Gelbe Punkte: Immissions- grenzwert überschritten Rote Punkte: Alarmwert überschritten Abbildung 12: Lärmbelastung Strassenlärm, AGIS 2016 (Situation ohne Massstab) SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 17 / 20 In der Nutzungsplanung der Stadt Baden ist der Planungsperimeter als lärmvorbe- lastetes Gebiet ausgeschieden, womit die Empfindlichkeitsstufe III gemäss Lärm- schutzverordnung gilt. Der Lärmsituation ist in der architektonischen Ausgestaltung einer späteren Überbauung angemessen Rechnung zu tragen. 3.5.2 Konsequenzen für den Erschliessungsplan Die Mellingerstrasse K 268 weist gemäss Strassenbelastungsplan einen durch- schnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 20‘500 (Jahresmittel, Stand 2013) auf. Die geplante Ausfahrt auf die Mellingerstrasse befindet sich gegenüber der Parzelle Nr. 2518 (Schadenmühleplatz), welche der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen ist. Aufgrund des bereits vorherrschenden Verkehrsaufkommens ist das durch die neue Zufahrt zu erwartende Verkehrsaufkommen und der damit neu gene- rierte Lärm vernachlässigbar. Auf eine Quantifizierung kann verzichtet werden. 3.6 Hochwasser Die AGIS-Karte weist für den Planungsperimeter keine Gefährdung durch Hoch- wasser aus. rot: erhebliche Gefährdung blau: mittlere Gefährdung gelb: geringe Gefährdung gelb schraffiert: Restgefährdung (Planungsgebiet rot gekennzeichnet) Abbildung 13: Gefahrenkarte Hochwasser, AGIS 2016 (Situation ohne Massstab) SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 18 / 20 Fazit Die mit dem vorliegenden Erschliessungsplan definierte Erschliessung ist auf das kantonale Strassenausbauprojekt «Baden IO K 268 Mellingerstrasse, Abschnitt Schadenmühle» abgestimmt. Sie basiert auf dem Betriebsregime und den geomet- rischen Abhängigkeiten des Ausbauprojekts, wobei der Gehweg auf der Südseite, die beidseitigen Radstreifen und der Mehrzweckstreifen als Abbiegehilfe betriebliche Voraussetzungen für die geplante Erschliessung darstellen. Gemäss Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, stellt die geplante Erschliessung keine unverhältnismässige Erschwernis für einen allfällig späteren, weiteren Strassenaus- bau dar. Der Stadtrat ist überzeugt, mit den geplanten, bezüglich Grösse und Dimensionie- rung angemessenen und mit den übergeordneten Planungen – insbesondere dem kantonalen Strassenausbauprojekt – gut abgestimmten Erschliessungsanlagen die noch unerschlossenen Parzellen rational zu erschliessen und hiermit die Grundla- gen für eine zonengemässe Entwicklung zu schaffen. SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 19 / 20 Planungsablauf Kantonale Vorprüfung Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, unter der Federführung der Abteilung Raumentwicklung, hat das vorliegende Planungsvorhaben bezüglich seiner Recht- und Zweckmässigkeit (§ 23 BauG) resp. seiner Übereinstimmung mit den überge- ordneten Planungen beurteilt. Der abschliessende Vorprüfungsbericht datiert vom 7. November 2019. Mitwirkung der Bevölkerung / Öffentliche Auflage Das Mitwirkungsverfahren dient der frühzeitigen Orientierung der Bevölkerung über ein Planungsvorhaben und gibt jedermann die Möglichkeit, Fragen und Begehren dazu zu stellen (§ 3 BauG). Mit den unmittelbar betroffenen Grundeigentümern fanden bereits Gespräche statt. Aufgrund dessen hat der Stadtrat entschieden, das ordentliche Mitwirkungsverfah- ren mit dem Auflage- / Einwendungsverfahren (§ 24 BauG) zusammenzulegen. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der öffentlichen Auf- lage beim Stadtrat schriftlich Einwendungen erheben (§ 24 BauG). Beschlussfassung / Genehmigung Die Beschlussfassung der Planungsentwürfe erfolgt durch den Stadtrat (§ 25 BauG). Nach Abschluss möglicher Beschwerden wird die Planung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt genehmigt (§ 27 BauG). SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
Stadt Baden Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51 / Planungsbericht Seite 20 / 20 Wichtigste Grundlagen Bundesgesetze und Verordnungen [1] Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979 (SR 700) in der Fassung vom 1. Mai 2014 [2] Raumplanungsverordnung (RPV) vom 28. Juni 2000 (SR 700.1) in der Fassung vom 1. Januar 2016 [3] Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) in der Fassung vom 1. April 2015 [4] Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986 (SR 814.41) in der Fassung vom 1. Januar 2016 Kantonale Gesetze und Verordnungen [5] Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993 (SAR 713.100) in der Fassung vom 1. Mai 2016 [6] Bauverordnung (BauV) vom 25. Mai 2011 (SAR 713.121) in der Fassung vom 1. Januar 2015 Kommunale Rechtserlasse und Planungsgrundlagen [7] Stadt Baden, Bau- und Nutzungsordnung vom 10. Dezember 2013 / 2. September 2014 / Bauzonenplan 1: 2500 vom 10. Dezember 2013 [8] Stadt Baden, Sondernutzungsplan Gesamtrevision Baulinien- und Überbau- ungspläne Teilplan Meierhof 1:1000 vom 29. August 2008 Beilagenverzeichnis [1] Stadt Baden, Erschliessungsplan Mellingerstrasse 43 - 51, Situation 1:200 SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI
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