2 Euro Amtsblatt Änderung und Ergänzung des Bebau-ungsplan-Entwurfs Nr. 4597 tritt rück-wirkend gem. 214 Abs. 4 BauGB in Kraft
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Informationen und Amtliche www.amtsblatt.nuernberg.de Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg amtliche Bekanntmachungen Nr. 14 / 8. Juli 2020 Amtsblatt der Stadt Nürnberg 2 Euro Änderung und Ergänzung des Bebau- ungsplan-Entwurfs Nr. 4597 tritt rück- wirkend gem. § 214 Abs. 4 BauGB in Kraft Der Bebauungsplan Nr. 4597 „Östlich der Mün- chener Straße“ vom 08.04.2015 für ein Gebiet östlich der Münchener Straße zwischen den Bahn- linien Nürnberg/Rangierbahnhof - Fischbach und Nürnberg/Rangierbahnhof - Vorbahnhof wurde am 12.03.2015 durch den Stadtplanungsausschuss be- schlossen und am 22.04.2015 im Amtsblatt bekannt gemacht. Ausgewiesen wird ein einschränktes Ge- werbegebiet. Es wurde ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durch- geführt. Die Satzung wird durch Geschäfts- und Bürogebäude als zulässige Art der Nutzung ergänzt sowie die Festsetzungen zum Immissionsschutz kon- kretisiert. Der Stadtplanungsausschuss hat am 28.05.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Änderung und Er- gänzung des Bebauungsplans Nr. 4597 „Östlich der Münchener Straße“ für ein Gebiet östlich der Mün- chener Straße zwischen den Bahnlinien Nürnberg/ Rangierbahnhof - Fischbach und Nürnberg/Rangier- bahnhof - Vorbahnhof als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Stadt- planungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauflage) wäh- rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungs- plan gem. § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend am 22.04.2015 in Kraft. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch den abgedruckten Lageplan kenntlich gemacht. Abs. 1 und 2 BauGB) beantragen. Auf § 44 - eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Auf Folgendes wird hingewiesen: Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hingewiesen. BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften 1. Die Behörden auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht über das Verhältnis des Bebauungsplans und des § 4 Abs. 3 BauGB. innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen- Flächennutzungsplans, derjahres, in dem die vorgenannten Vermögens- - nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler 2. Etwaige Entschädigungen können verlangt wer- nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des An- und den, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB spruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB). bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten - nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche sind. Entschädigungsberechtigte können die 3. Unbeachtlich werden Mängel des Abwägungsvorgangs Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, - eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit die- dass sie die Leistung der Entschädigung schrift- beachtliche Verletzung der dort bezeichneten ser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der lich beim Entschädigungspflichtigen (vgl. § 44 Verfahrens- und Formvorschriften, Stadt Nürnberg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. Amtsblatt Nürnberg Nr. 14 / 8. Juli 2020 278
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg 30, 90402 Nürnberg) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). Nürnberg, 25. Juni 2020 Stadt Nürnberg Marcus König Oberbürgermeister Straßenbenennung Öffentliche Bekanntmachung von Straßenbenen- nungen gem. Art. 52 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. In seiner Sitzung am 28.05.2020 hat der Verkehrs- ausschuss beschlossen, die neu gestaltete Grünan- lage zwischen der südlich liegenden Wandererstraße und der nordwestlich liegenden Adam-Klein-Straße sowie der östlich liegenden Augsburger Straße als Quelle-Park zu benennen. Die Verfügung und Rechtsbehelfsbelehrung, die zugrundeliegenden Beschlüsse des Verkehrsaus- schusses vom 28.05.2020 sowie die Planunterlagen können beim Amt für Geoinformation und Boden- ordnung der Stadt Nürnberg, Bauhof 5, 4. Stock, Zimmer 427, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Stadt Nürnberg Amt für Geoinformation und Bodenordnung Satzung zur Änderung der Entschä- digungssatzung des Zweckverbands Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach; Hinweis auf die Bekanntmachung im Mittelfränkischen Amtsblatt Die Satzung zur Änderung der Entschädigungs- Als Verbandsmitglied weist die Stadt Nürnberg hier- satzung des Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn mit auf die Veröffentlichung im Mittelfränkischen Nürnberg - Erlangen - Herzogenaurach wurde im Amtsblatt hin. Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 6/2020 amtlich be- kannt gemacht und tritt rückwirkend zum 1.1.2020 in Kraft. Ryschka GbR Blitzschutz- und Erdungstechnik Planungen · Montagen · Prüfungen Klingenfeldstraße 2 ∙ 90453 Nürnberg Tel. 0911/6 37 04 12 ∙ Fax 0911/6 37 04 14 g.ryschka@blitzschutz-ryschka.de info@fima-gmbh.de LGA geprüfter Betrieb www.fima-gmbh.de Amtsblatt Nürnberg Nr. 14 / 8. Juli 2020 279
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Anwesen Deutschherrnstraße 10, Anwesen Endterstraße 6, Anwesen Hinterm Bahnhof 28b, Gemarkung/Flurnr.: Gemarkung/Flurnr.: Tafelhof 22 / 33 Gemarkung/Flurnr.: Galgenhof 37 / 14 Kleinweidenmühle 106 / 14 Baugenehmigung für die Nutzungs- Baugenehmigung für den Umbau und Vorbescheid über die Errichtung einer änderung einer bestehenden 1-Zim- die Modernisierung der Gewerberäu- Grundschule merwohnung in ein Appartement für me und Dachbegrünung Kurzzeitwohnen (1.OG) Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 24.06.2020, Aktenzeichen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 02.07.2020, Aktenzeichen V1-2020-5 wurde der Vorbescheid für das oben ge- Nürnberg vom 30.06.2020, Aktenzeichen B2-2018-771 wurde die Baugenehmigung für das nannte Vorhaben unter Zulassung von Befreiungen B2-2019-348 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt. oben genannte Vorhaben erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- bauberechtigte von benachbarten Grundstücken bauberechtigte von benachbarten Grundstücken bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Rechtsbehelfsbelehrung Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. nats nach seiner Zustellung Klage beim Bayer. nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro- Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro- Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro- menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder- menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder- menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder- schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor- schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor- schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor- mersatz zugelassenen Form erhoben werden. mersatz zugelassenen Form erhoben werden. mersatz zugelassenen Form erhoben werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- rensgebühr fällig. rensgebühr fällig. rensgebühr fällig. Hinweis: Hinweis: Hinweis: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Form gestellt werden. Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht: Hinweise zur Akteneinsicht: Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-56 60 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim- (0911) 231-43 57 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim- (0911) 231-43 72 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim- mer 21, einsehen. Sie können auch einen Abdruck mer 200, einsehen. Sie können auch einen Abdruck mer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. der Baugenehmigung schriftlich anfordern. der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Amtsblatt Nürnberg Nr. 14 / 8. Juli 2020 280
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Anwesen Hugo-Wolf-Straße, Anwesen Karlstraße 3, Gemarkung/ Anwesen Obere Mentergasse 5, Gemarkung/Flurnr.: Katzwang 469 Flurnr.: Nürnberg - Sebald 161 / 1 Gemarkung/Flurnr.: Steinbühl 2 / 2 Baugenehmigung für die Errichtung Baugenehmigung für den Neubau ei- Baugenehmigung für den Dachge- eines Mehrfamilienhauses mit Tiefga- ner Kirche mit Gemeinderäumen schossausbau mit Errichtung von rage 2 Dachgauben, Errichtung von 2 Bal- Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt konanlagen und Neubau einer Garage Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 19.06.2020, Aktenzeichen Nürnberg vom 22.06.2020, Aktenzeichen B1-2017-33, wurde die Baugenehmigung für das Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt B2-2019-532 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und mit der Nürnberg vom 24.06.2020, Aktenzeichen oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau B2-2019-373 wurde die Baugenehmigung für das Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Bauge- festgelegter Bäume erteilt. oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter setzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayeri- Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bay- schen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- erischen Bauordnung (BayBO) erteilt. bauberechtigte von benachbarten Grundstücken Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- bauberechtigte von benachbarten Grundstücken Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- Rechtsbehelfsbelehrung nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro- nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder- Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro- schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor- Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro- menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder- mersatz zugelassenen Form erhoben werden. menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder- schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor- schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor- mersatz zugelassenen Form erhoben werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: mersatz zugelassenen Form erhoben werden. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- rensgebühr fällig. Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- rensgebühr fällig. Hinweis: rensgebühr fällig. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- Hinweis: Hinweis: aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- Form gestellt werden. nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht: Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-56 61 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim- - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-43 72 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim- mer 232, einsehen. Sie können auch einen Abdruck (0911) 231-43 73 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim- mer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. mer 29, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Amtsblatt Nürnberg Nr. 14 / 8. Juli 2020 281
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Anwesen Rennweg 26, mer 227, einsehen. Sie können auch einen Abdruck (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 Gemarkung/Flurnr.: Rennweg 13 der Baugenehmigung schriftlich anfordern. - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-43 72 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim- Baugenehmigung für die Errichtung Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde mer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck zweier Fluchttreppen, Vergrößerung der Baugenehmigung schriftlich anfordern. einer bestehenden Dachgaube, Um- nutzung von Aufenthaltsräumen zu Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Wohnung mit Brandschutzertüch- Anwesen Schnorrstraße 5a, tigung - Tektur über Änderung der Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 534 Fluchttreppen-Ausführung - Baugenehmigung für die Umnutzung Anwesen Schopenhauerstraße 10, von drei vorübergehend aufgestellten Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Gemarkung/Flurnr.: Baucontainern als Lagerraum befris- Nürnberg vom 22.06.2020, Aktenzeichen Großreuth h. d. Veste 586 / 1 B1-2020-52 wurde die Baugenehmigung für das tet bis zum 30.06.2021 Baugenehmigung für die Errichtung oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt von 4 Wohngebäuden mit 102 Wohn- Zulassung einer Abweichung nach Art. 63 der Baye- rischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Nürnberg vom 01.07.2020, Aktenzeichen einheiten, eines Bürogebäudes, einer B2-2019-5 wurde die Baugenehmigung für das Tiefgarage mit 100 Kfz-Stellplätzen Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter und 2 oberirdischen Kfz-Stellplätzen bauberechtigte von benachbarten Grundstücken Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bay- beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer erischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Nürnberg vom 16.06.2020, Aktenzeichen fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- B2-2019-521 wurde die Baugenehmigung für das gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. bauberechtigte von benachbarten Grundstücken oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau Rechtsbehelfsbelehrung Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- festgelegter Bäume und unter Zulassung von Abwei- Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung chungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: (BayBO) erteilt. Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro- Rechtsbehelfsbelehrung menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder- Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor- nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. bauberechtigte von benachbarten Grundstüc-ken mersatz zugelassenen Form erhoben werden. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro- Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder- fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor- gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine mersatz zugelassenen Form erhoben werden. rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur Rechtsbehelfsbelehrung elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher nats nach seiner Zustellung Klage beim Bayer. tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro- waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder- rensgebühr fällig. bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor- tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft mersatz zugelassenen Form erhoben werden. Hinweis: Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- rensgebühr fällig. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- Hinweis: rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- Form gestellt werden. Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann rensgebühr fällig. beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Hinweise zur Akteneinsicht: Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- Hinweis: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Form gestellt werden. aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 Hinweise zur Akteneinsicht: Ein Antrag auf Anordnung der aufschie-benden - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit (0911) 231-56 62 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim- verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs- Amtsblatt Nürnberg Nr. 14 / 8. Juli 2020 282
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge- Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht lassenen Form gestellt werden. nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- Form gestellt werden. nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Hinweise zur Akteneinsicht: Form gestellt werden. Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- Hinweise zur Akteneinsicht: verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- Hinweise zur Akteneinsicht: Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststun- (0911) 231-1 04 64 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim- - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter den (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. mer 228, einsehen. Sie können auch einen Abdruck (0911) 231-1 03 70 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim- 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung der Baugenehmigung schriftlich anfordern. mer 28, einsehen. Sie können auch einen Abdruck unter (0911) 231- 2 86 47 im Amtsgebäude Bau- der Baugenehmigung schriftlich anfordern. hof 5, Zimmer 29, einsehen. Sie können auch einen Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Watzmannstraße 3, Gemarkung/Flurnr.: Langwasser 180/597 Anwesen Zerzabelshofstraße 25, Baugenehmigung für die Nutzungsän- Gemarkung/Flurnr.: Gleißhammer 49 Jahresabschluss 2019 derung einer Wohnung zu einem Büro, Baugenehmigung für die Nutzungsän- des Klinikums Nürnberg sowie Zusammenlegung zweier Büros derung von Blumenladen in Imbiss im Aufgrund des § 27 Abs. 3 Verordnung über Kommu- und einer Wohnung zu einem Büro EG nalunternehmen (KUV) wird hiermit die Feststellung des Jahresabschlusses des Krankenhauses Klinikum Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg bekannt gegeben: Nürnberg vom 22.06.2020, Aktenzeichen Nürnberg vom 30.06.2020, Aktenzeichen B2-2020-157 wurde die Baugenehmigung für das B1-2019-189 wurde die Baugenehmigung für das Jahresabschluss 2019 oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. oben genannte Vorhaben unter Auflagen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 29. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. April 2020 den Jahresabschluss 2019 festge- bauberechtigte von benachbarten Grundstücken stellt und dem Vorstand die Entlastung erteilt. beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- bauberechtigte von benachbarten Grundstücken Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 3.624.424,68 fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer wird auf neue Rechnung vorgetragen. gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch Rechtsbehelfsbelehrung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars GmbH Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- & Co. KG. Mit dem Prüfungsbericht vom 17. April nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Rechtsbehelfsbelehrung 2020 wurde dem Jahresabschluss der Bestätigungs- Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- vermerk erteilt. Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro- nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder- Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019, schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor- Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro- sowie der zugehörige Lagebericht, liegen vom mersatz zugelassenen Form erhoben werden. menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder- 20. Juli 2020 bis 24. Juli 2020 im Klinikum Nürnberg schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor- Nord, Haus 1 Altbau, 1. Stock, Zimmer 148, während Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: mersatz zugelassenen Form erhoben werden. der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Nürnberg, den 19. Juni 2020 rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher Klinikum Nürnberg elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur Prof. Dr. Achim Jockwig tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie Vorstandsvorsitzender Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- rensgebühr fällig. waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- Hinweis: rensgebühr fällig. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- Hinweis: gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Amtsblatt Nürnberg Nr. 14 / 8. Juli 2020 283
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Ergänzende Bestimmungen Wasser 2. Abrechnung der N-ERGIE Aktiengesellschaft zu den Allgemeinen Bedin- (1) Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung und Abrechnung sind in den Allgemei- gungen für die nen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) geregelt. (2) Der Abrechnungszeitraum läuft von Ablesung zu Ablesung und beträgt in der Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und Widerrufsbeleh- Regel ein Jahr (365 Tage). Die Zahl der Abrechnungstage wird in der Rechnung rung angegeben. (3) Bei einem von einem Jahr abweichenden Abrechnungszeitraum wird der Gültig ab 01.07.2020 Grundpreis zeitanteilig in Rechnung gestellt. Zum 01.07.2020 ergeben sich aufgrund der bis 31.12.2020 befristeten 3. Baukostenzuschüsse (BKZ) gemäß § 9 AVBWasserV Mehrwertsteuersenkung geringere Wasser-Bruttopreise (1) Im Zuge der Erstellung eines Netzanschlusses sowie bei einer Leistungserhö- hung ist vom Anschlussnehmer ein Baukostenzuschuss zu zahlen. Der Baukos- Die Änderungen wirken sich nur auf die Bruttopreise aus. Die Nettopreise bleiben tenzuschuss beträgt maximal 70 % der nach § 9 AVBWasserV ansetzbaren unverändert. Die zum 01.07.2020 aktuellen Bruttopreise für das Produkt N-ERGIE Kosten. WASSER betragen: (2) Der Baukostenzuschuss ist gestaffelt nach dem angemeldeten Spitzendurch- 1. Arbeitspreis fluss und wird pauschal berechnet: Zone Spitzendurchfluss Baukostenzuschuss Ab 01.07.2020 Ab 01.01.2021 1 bis 0,69 l/s Netto 1.049,00 € (brutto) 2,06 €/m³ (brutto) 2,10 €/m³ 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 1.101,45 € ab 01.01.2021 Brutto 1.122,43 € 2 0,70 l/s – 1,11 l/s Netto 2.281,00 € 2. Grundpreis je Zähler 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 2.395,05 € ab 01.01.2021 Brutto 2.440,67 € Ab 01.07.2020 Ab 01.01.2021 3 1,12 l/s – 2,78 l/s Netto 4.580,00 € Q3 bis 10 m³/h (brutto) 69,10 €/Jahr (brutto) 70,42 €/Jahr 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 4.809,00 € ab 01.01.2021 Brutto 4.900,60 € Q3 bis 16 m³/h (brutto) 95,67 €/Jahr (brutto) 97,49 €/Jahr 4 2,79 l/s – 4,44 l/s Netto 8.243,00 € Q3 bis 25 m³/h (brutto) 191,33 €/Jahr (brutto) 194,98 €/Jahr 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 8.655,15 € ab 01.01.2021 Brutto 8.820,01 € Q3 bis 63 m³/h (brutto) 382,68 €/Jahr (brutto) 389,97 €/Jahr 5 4,45 l/s – 6,94 l/s Netto 12.819,00 € Q3 bis 100 m³/h (brutto) 574,01 €/Jahr (brutto) 584,95 €/Jahr 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 13.459,95 € ab 01.01.2021 Brutto 13.716,33 € Q3 bis 250 m³/h (brutto) 765,35 €/Jahr (brutto) 779,92 €/Jahr 6 6,95 l/s – 17,50 l/s Netto 27.185,00 € 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 28.544,25 € ab 01.01.2021 Brutto 29.087,95 € Anpassung der Ergänzenden Bestimmungen Wasser zum 01. Juli 2020 Für Anschlüsse mit einem Spitzendurchfluss von mehr als 17,50 l/s werden gesonderte Vereinbarungen getroffen. Die Ergänzenden Bestimmungen Wasser ändern sich wie folgt: (3) Der Spitzendurchfluss ist vom Anschlussnehmer oder seinem Beauftragten nach DIN 1988 Teil 300 – Technische Regeln für die Trinkwasserinstallation – Die N-ERGIE Aktiengesellschaft, Am Plärrer 43, zu ermitteln. 90429 Nürnberg – im folgenden N-ERGIE genannt – stellt aufgrund der jeweils (4) Erteilt der Anschlussnehmer einen Auftrag zur Verstärkung des Netzanschlus- geltenden „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit ses, wird als Baukostenzuschuss der Differenzbetrag berechnet, der sich aus Wasser (AVBWasserV)“ vom 20. Juni 1980 (BGBI. I S. 750, 1067) in der jeweils dem Baukostenzuschuss für den bereits gegebenen Spitzendurchfluss und gültigen Fassung und den jeweils geltenden „Ergänzenden Bestimmungen Was- dem Baukostenzuschuss für den beauftragten, höheren Spitzendurchfluss er- ser der N-ERGIE Aktiengesellschaft für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ gibt. Wasser zu den öffentlich bekannt gegebenen Preisen zur Verfügung. (5) Als Versorgungsbereich wird das gesamte Wasserversorgungsgebiet der N- 1. Wasserpreis ERGIE angesehen. (1) Der Wasserpreis wird errechnet aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis. 4. Hausanschlusskosten gemäß § 10 AVBWasserV (2) Der Arbeitspreis ist der Preis, der für jeden gelieferten Kubikmeter (m³) Wasser (1) Die notwendigen Kosten für die Herstellung eines neuen Hausanschlusses so- zu bezahlen ist. wie die Änderungen am bestehenden Hausanschluss sind vom Anschlussneh- (3) Der Grundpreis ist ein Jahrespreis. Der Grundpreis ist für jeden eingebauten mer zu tragen (§ 10 Abs. 3 AVBWasserV). Zähler voll zu bezahlen, auch wenn in einem Abrechnungszeitraum kein Was- (2) Die Berechnung der Hausanschlusskosten erfolgt für Neuanschlüsse unter ser entnommen wird. Bei Verbundzählern ist für jeden eingebauten Wasser- der Voraussetzung eines maximalen Rohrquerschnittes von da 63, einer ma- zähler der Grundpreis entsprechend der Nenngröße zu entrichten. ximalen Länge auf dem privaten Grund von 20 Meter oder 40 Meter, einer (4) Die Wasserversorgung erfolgt zu den jeweils im aktuellen Preisblatt N-ERGIE maximalen Länge im öffentlichen Grund von 10 Meter sowie einer maximalen WASSER öffentlich bekannt gegebenen Preisen. Länge befestigter Oberfläche im privaten Grund von 10 Meter nach einem Pauschalansatz. Amtsblatt Nürnberg Nr. 14 / 8. Juli 2020 284
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Neuanschluss bis 20 Meter Netto 3.593,39 € 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 471,03 € 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 3.773,06 € ab 01.01.2021 Brutto 480,00 € ab 01.01.2021 Brutto 3.844,93 € Herstellung eines temporären Wasseranschlusses Neuanschluss bis 40 Meter Netto 7.463,15 € am Hydrant Netto 335,00 € 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 7.836,31 € 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 351,75 € ab 01.01.2021 Brutto 7.985,57 € ab 01.01.2021 Brutto 358,45 € (3) Die Kosten für Hausanschlüsse, die nicht die Voraussetzungen nach (2) erfüllen (3) Standrohre für den Anschluss am Hydrant werden von der N-ERGIE vermietet. sowie die Kosten für Änderungen bestehender Hausanschlüsse, werden indivi- Die Kosten trägt der Anschlussnehmer tagesscharf wie folgt: duell berechnet. (4) Die Kosten für die Trennung eines Hausanschlusses für eine spätere Wieder- Standrohr ohne Zähler QN 6 pro Kalenderjahr Netto 182,50 €/Jahr verwendung sind vom Anschlussnehmer nach folgendem Pauschalansatz zu 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 191,63 €/Jahr tragen: ab 01.01.2021 Brutto 195,28 €/Jahr Trennung eines Hausanschlusses Standrohr ohne Zähler QN 10 pro Kalenderjahr Netto 365,00 €/Jahr inkl. Erdarbeiten Netto 691,59 € 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 383,25 €/Jahr 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 726,17 € ab 01.01.2021 Brutto 390,55 €/Jahr ab 01.01.2021 Brutto 740,00 € (4) Die Bereitstellung des Zählers sowie die Wasserentnahme erfolgt zu den je- Trennung eines Hausanschlusses weils im aktuellen Preisblatt N-ERGIE WASSER öffentlich bekannt gegebenen inkl. Erdarbeiten und Bauwasserventil Netto 869,16 € Preisen. 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 912,62 € (5) Die N-ERGIE wird den temporären Wasseranschluss nur dann erstellen, wenn ab 01.01.2021 Brutto 930,00 € die N-ERGIE – entsprechend den Angaben zum vorübergehenden Wasserbe- zug – das örtlich zuständige Wasserunternehmen ist. (5) Preisreduzierungen für erbrachte Eigenleistungen des Anschlussnehmers, ver- 6. Hauptabsperrvorrichtung und Hausanschluss rechnete Aufwendungen und Mehrspartenausführungen (1) Mit der Hauptabsperrvorrichtung (gleichbedeutend mit Hauptabsperreinrich- Mauerdurchbruch Netto 56,43 € tung = HAE) endet der Hausanschluss. Nach dieser Hauptabsperrvorrichtung 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 59,25 € beginnt die Kundenanlage. ab 01.01.2021 Brutto 60,38 € (2) Überschreitet die Anschlussleitung innerhalb eines Grundstückes eine Länge von 20 m, so kann die N-ERGIE den Einbau der Hauptabsperrvorrichtung ge- Bestehender und verwendbarer Anschlussteil mäß § 10 Abs. 1 AVBWasserV an der Grundstücksgrenze verlangen. nach einer Trennung bei Pauschalen bis 20 Meter Netto 1.510,71 € (3) In allen anderen Fällen wird die Hauptabsperrvorrichtung unmittelbar nach 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 1.586,25 € der Mauerdurchführung eingebaut. Kann hier auch die Zähleranlage installiert ab 01.01.2021 Brutto 1.616,46 € werden, ist das Zählereingangsventil gleichzeitig auch die Hauptabsperrvor- richtung. Bestehender und verwendbarer Anschlussteil (4) Die Verlegung der Anschlussleitung erfolgt mit elektrisch nicht leitenden Ma- nach einer Trennung bei Pauschalen bis 40 Meter Netto 2.094,14 € terialien. Durch den Anschlussnehmer muss ausgeschlossen werden, dass die 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 2.198,85 € Anschlussleitung zu Erdungszwecken mitbenutzt wird. Alte, bisher noch nicht ab 01.01.2021 Brutto 2.240,73 € geänderte elektrische Schutzmaßnahmen sind auf Kosten des Anschlussneh- mers entsprechend abzuändern und umzubauen. Erdarbeiten bei Pauschale bis 20 Meter Netto 690,90 € 7. Inbetriebsetzung der Kundenanlage gemäß § 13 AVBWasserV 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 725,45 € (1) Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage erfolgt durch die N-ERGIE bzw. deren ab 01.01.2021 Brutto 739,26 € Beauftragte. Unter Inbetriebsetzung im Sinne von § 13 Abs. 1 AVBWasserV fällt der Anschluss der Kundenanlage an das Verteilungsnetz und die Inbe- Erdarbeiten bei Pauschale bis 40 Meter Netto 3.283,71 € triebnahme bis zum Zählerausgangsventil. Die Kosten hierfür werden dem 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 3.447,90 € Kunden mit dem Verrechnungssatz für 1½ Monteurstunden in Rechnung ge- ab 01.01.2021 Brutto 3.513,57 € stellt. (2) Ist eine beantragte Inbetriebsetzung der Kundenanlage aufgrund festgestellter Erdarbeiten bei pauschaler Trennung Netto 136,28 € Mängel an der Anlage nicht möglich, so zahlt der Anschlussnehmer für alle 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 143,09 € etwaigen weiteren vergeblichen Inbetriebsetzungen jeweils den gleichen Be- Brutto 145,82 € trag. Mehrspartenausführung Netto 89,04 € 8. Zutrittsrecht gemäß § 16 AVBWasserV 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 93,49 € (1) Der Anschlussnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten ab 01.01.2021 Brutto 95,27 € der N-ERGIE den Zutritt zu seinem Grundstück und seinen Räumen zu ge- 5. Wasserabgabe für Bau- oder weitere vorübergehende Zwecke statten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur gemäß § 22 Abs. 3 und 4 AVBWasserV Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dem Anschluss- und Ver- sorgungsvertrag und der AVBWasserV, insbesondere zur Ablesung oder zur (1) Die Herstellung eines Wasseranschlusses für die Wasserabgabe für Bau- oder Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen, erforderlich ist. Dieses Zutritts- weitere vorübergehende Zwecke (temporärer Wasseranschluss) ist gesondert recht wird hiermit ausdrücklich vereinbart. Bei Verweigerung des Zutrittsrech- zu beauftragen. tes liegt eine Zuwiderhandlung gemäß § 33 Abs. 2 AVBWasserV vor. (2) Die Kosten für die Herstellung trägt der Anschlussnehmer pauschal wie folgt: (2) Wenn es aus den genannten Gründen erforderlich ist, die Räume eines Drit- ten zu betreten, ist der Anschlussnehmer verpflichtet, der N-ERGIE hierzu die Herstellung eines temporären Wasseranschlusses Möglichkeit zu verschaffen. am Hausanschluss Netto 448,60 € Amtsblatt Nürnberg Nr. 14 / 8. Juli 2020 285
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg 9. Messung gemäß § 18 AVBWasserV 14. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) (1) Der Kunde stellt für die Messeinrichtungen einen geeigneten Platz zur Verfü- Den vorgenannten Beträgen wird – mit Ausnahme der als umsatzsteuerfrei ge- gung. Bei der Wahl des Anbringungsortes ist die Möglichkeit einer Fernausle- kennzeichneten Kosten – die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen sung der Messdaten zu berücksichtigen. gesetzlichen Höhe hinzugerechnet. (2) Die Messeinrichtungen umfassen die gesamte Wasserzähleranlage, d. h. die 15. Auskünfte erste Absperrarmatur vor dem Zähler, die längenveränderlichen Ein- und Aus- baustücke, Formstücke und ggf. Vorlaufstrecke sowie die Wasserzähler und Die N-ERGIE ist berechtigt, den Städten und Gemeinden für die Berechnung ihrer ihre Zusatzeinrichtungen und die ggf. am Ort des Einbaus der Wasserzähler Entwässerungsgebühren den Wasserbezug des Kunden mitzuteilen. eingesetzten Einrichtungen zur Messwertübertragung einschließlich der zuge- 16. Datenschutz hörigen Messwertgeber. (1) Die N-ERGIE hält die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die (3) Verlegungskosten nach § 18 Abs. 2 sind nach dem tatsächlichen Aufwand zu der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, erstatten. ein. (4) Der Kunde muss die Messeinrichtungen vor allen schädlichen Einflüssen schüt- (2) Die Daten werden im Kundenportal ausschließlich über eine gesicherte Ver- zen, die die Messung beeinflussen oder die hygienische Sicherheit der öffent- bindung übertragen. Für den persönlichen Bereich registriert sich der Kunde lichen Trinkwasserversorgung gefährden können. mit einem persönlichen Benutzernamen und Passwort. Hierzu versendet die N- 10. Ablesung gemäß § 20 AVBWasserV ERGIE einen Aktivierungsschlüssel per E-Mail. Die Kunden werden angehalten, Im Falle eines Widerspruchs gegen die Funkfunktion des Wasserzählers nach Art. das gewählte Passwort in regelmäßigen Abständen zu wechseln und nicht auf 24 Abs. 4 BayGO hat der Kunde der N-ERGIE die dadurch entstehenden Kosten in dem PC zu speichern. folgender Höhe pauschal zu erstatten: (3) Weitere Informationen sind den beigefügten Datenschutzhinweisen zu ent- nehmen. Manuelle Ablesung im Wasserzählerschacht Netto 130,00 € 17. Sonstige Bestimmungen 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 136,50 € (1) Die N-ERGIE ist berechtigt, die „Ergänzenden Bestimmungen“ zu ändern ab 01.01.2021 Brutto 139,10 € (§ 4 Abs. 2 AVBWasserV). Die Änderungen werden erst durch öffentliche Be- 11. Wohnungseigentümergemeinschaften und dergleichen kanntgabe wirksam. Ist der Anschlussnehmer eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern im Sinne (2) Zur Klärung von Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich zwischen den Ver- des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), so wird der Versorgungsvertrag mit der tragsparteien gelöst werden können, gilt der ordentliche Rechtsweg. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen. N-ERGIE nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil. 12. Einstellung der Versorgung, fristlose Kündigung gemäß § 33 AVB- 18. Inkrafttreten WasserV Mit Inkrafttreten dieser „Ergänzenden Bestimmungen Wasser“ zum 1. Juli 2020 Für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Wasserversorgung trägt der wird die bisherige Fassung der „Ergänzenden Bestimmungen Wasser“ ersetzt. Kunde die entstehenden Kosten pauschal wie folgt: Die Widerrufsbelehrung bleibt unverändert. Bei Durchführung der Maßnahmen an einer vorhandenen Trenneinrichtung für die Unterbrechung (umsatzsteuerfrei) 40,00 € 08.07.2020 für die Wiederherstellung Netto 50,42 € N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 58,49 € ab 01.01.2021 Brutto 60,00 € für die Wiederherstellung außerhalb der Geschäftszeiten montags bis freitags von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr des Zum 01.07.2020 ergeben sich aufgrund der bis 31.12.2020 folgenden Tages sowie samstags, sonntags und befristeten Mehrwertsteuersenkung geringere Fernwärme- an Feiertagen Netto 75,63 € Bruttopreise 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 87,73 € ab 01.01.2021 Brutto 90,00 € Die Nettopreise bleiben unverändert. Bei einem Abbau der Messeinrichtungen werden die Kosten nach Aufwand be- rechnet. Dazu kommen die Kosten, die durch die Veranlassung der Unterbrechung A) Preise für die Fernwärmeversorgung von Gebäuden bis 15 kW An- und Wieder-herstellung entstanden sind (nach Aufwand). Die Kosten für die Un- schlusswert für das Produkt N-ERGIE WÄRME LINE (gilt für Neuverträge terbrechung sind umsatzsteuerfrei. ab 01.09.2007) Wärmepreis WÄRME LINE ab 01.07.2020 (brutto) 80,92 €/MWh Die Kosten für die Wiederherstellung der Wasserversorgung kann die N-ERGIE im Voraus verlangen. B) Preise für die Fernwärmeversorgung von Gebäuden über 15 kW Sollte bei der Wiederherstellung der Wasserversorgung der Kunde trotz vorheriger Anschlusswert für das Produkt N-ERGIE WÄRME Ankündigung nicht anwesend sein, behält sich die N-ERGIE vor, für zusätzliche Anfahrten die entstehenden Kosten zu verrechnen. 1. Grundpreise ab 01.07.2020 Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass Kosten in wesentlich geringerer Für Raumheizung, Warmwasser für Wohngebäude, gewerbliche und sonstige Höhe entstanden sind, als die Pauschale ausweist. Zwecke (brutto) 30,02 €/kW p.a. 13. Beendigung der Versorgung Für Warmwasser (Altverträge) (brutto) 1,14 €/m² Werden über einen Hausanschluss ein oder mehrere Kunden versorgt, so bewirkt die Beendigung des Anschluss- und Versorgungsvertrags mit dem Anschlussneh- 2. Arbeitspreise ab 01.07.2020 mer gleichzeitig auch die Beendigung der Wasserlieferung an den Kunden. Arbeitspreis Heizwasser (brutto) 63,32 €/MWh Entsprechendes gilt, wenn die N-ERGIE vom Eigentümer nicht mehr mit der Was- Arbeitspreis Ferndampf (brutto) 42,25 €/m³ serlieferung an die Nutzungsberechtigten beauftragt ist. Amtsblatt Nürnberg Nr. 14 / 8. Juli 2020 286
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg 3. Verrechnungspreise ab 01.07.2020 dementsprechend angepasst. je Wärmezähler QN 0,6 – 1,5 (brutto) 92,22 €/Jahr Vormalige Ziffer 13 – jetzt Ziffer 12: je Wärmezähler QN 2,5 – 3,5 (brutto) 219,82 €/Jahr Für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Wärmeversorgung trägt je Wärmezähler QN 6,0 (brutto) 289,42 €/Jahr der Kunde die entstehenden Kosten pauschal wie folgt: je Wärmezähler QN 10 (brutto) 440,22 €/Jahr Bei Durchführung der Maßnahmen an einer vorhandenen Trenneinrichtung je Kondensatzähler (Ferndampf) bis QN 6 (brutto) 231,42 €/Jahr für die Unterbrechung (umsatzsteuerfrei) 40,00 € für die Wiederherstellung Den Nettopreisen für die verbrauchsabhängige Heizkosten- und Kaltwasserab- Netto 50,42 € rechnung für die wohnungsweise Abrechnung wird zwischen dem 01.07.2020 bis 30.06.2020 Brutto 60,00 € und dem 31.12.2020 der niedrigere Mehrwertsteuersatz hinzugerechnet. Die sich 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 58,49 € dadurch ergebenden Bruttopreise werden auf der Internetseite der N ERGIE Akti- ab 01.01.2021 Brutto 60,00 € engesellschaft veröffentlicht. für die Wiederherstellung außerhalb der Geschäftszeiten montags bis freitags Anpassung der Ergänzenden Bestimmungen Fernwärme und Ergänzen- von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr des folgenden Tages sowie samstags, sonntags den Bestimmungen – LINE Fernwärme zum 1. Juli 2020 und an Feiertagen Netto 75,63 € A) Die Ergänzenden Bestimmungen Fernwärme ändern sich wie folgt: bis 30.06.2020 Brutto 90,00 € Ziffer 13 entfällt ersatzlos. Die nachfolgende Nummerierung der Ziffern wird 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 87,73 € dementsprechend angepasst. ab 01.01.2021 Brutto 90,00 € Vormalige Ziffer 14 – jetzt Ziffer 13: Bei physischer Trennung des Netzanschlusses sowie beim Abbau der Mess- einrichtung werden die Kosten nach Aufwand berechnet. Dazu kommen die Für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Wärmeversorgung trägt Kosten, die durch die Veranlassung der Unterbrechung und Wiederherstellung der Kunde die entstehenden Kosten pauschal wie folgt: entstanden sind (nach Aufwand). Die Kosten für die Unterbrechung sind um- Bei Durchführung der Maßnahmen an einer vorhandenen Trenneinrichtung satzsteuerfrei. für die Unterbrechung (umsatzsteuerfrei) 40,00 € Die Kosten für die Wiederherstellung der Wärmeversorgung kann die N-ERGIE für die Wiederherstellung im Voraus verlangen. Netto 50,42 € Sollte bei der Wiederherstellung der Wärmeversorgung der Kunde trotz vor- bis 30.06.2020 Brutto 60,00 € heriger Ankündigung nicht anwesend sein, behält sich die N-ERGIE vor, für 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 58,49 € zusätzliche Anfahrten die entstehenden Kosten zu verrechnen. ab 01.01.2021 Brutto 60,00 € Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass Kosten in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind, als die Pauschale ausweist. für die Wiederherstellung außerhalb der Geschäftszeiten montags bis freitags von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr des folgenden Tages sowie samstags, sonntags Vormalige Ziffer 14 – jetzt Ziffer 13: und an Feiertagen Den vorgenannten Beträgen wird – mit Ausnahme der umsatzsteuerfreien Be- Netto 75,63 € träge gemäß Ziffer 12 – die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen bis 30.06.2020 Brutto 90,00 € gesetzlichen Höhe hinzugerechnet. 01.07.2020 bis 31.12.2020 Brutto 87,73 € Vormalige Ziffer 16 – jetzt Ziffer 15: ab 01.01.2021 Brutto 90,00 € Mit Inkrafttreten dieser „Ergänzenden Bestimmungen – LINE für die Versor- Bei physischer Trennung des Netzanschlusses sowie beim Abbau der Mess- gung mit Fernwärme“ zum 1. Juli 2020 wird die bisherige Fassung der „Er- einrichtung werden die Kosten nach Aufwand berechnet. Dazu kommen die gänzenden Bestimmungen – LINE für die Versorgung mit Fernwärme“ ersetzt. Kosten, die durch die Veranlassung der Unterbrechung und Wiederherstellung entstanden sind (nach Aufwand). Die Kosten für die Unterbrechung sind um- 08.07.2020 satzsteuerfrei. N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg Die Kosten für die Wiederherstellung der Wärmeversorgung kann die N-ERGIE im Voraus verlangen. Sollte bei der Wiederherstellung der Wärmeversorgung der Kunde trotz vor- heriger Ankündigung nicht anwesend sein, behält sich die N-ERGIE vor, für Kraftloserklärung einer Sparurkunde zusätzliche Anfahrten die entstehenden Kosten zu verrechnen. Nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens (Artikel 35-38 AGBGB) wird hiermit Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass Kosten in wesentlich geringerer nach Artikel 39 AGBGB die verlorene, nachfolgend genannte Sparurkunde für Höhe entstanden sind, als die Pauschale ausweist. kraftlos erklärt. Vormalige Ziffer 16 – jetzt Ziffer 15: Den vorgenannten Beträgen wird – mit Ausnahme der umsatzsteuerfreien Be- Nr. der Sparurkunde: träge gemäß Ziffer 13 – die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen Sparkassenbuch 3.011.754.953 gesetzlichen Höhe hinzugerechnet. Vormalige Ziffer 18 – jetzt Ziffer 17: Alle Ansprüche gegen die Sparkasse aus den verlorenen Sparurkunden sind damit erloschen. Mit Inkrafttreten dieser „Ergänzenden Bestimmungen für die Versorgung mit Fernwärme“ zum 1. Juli 2020 wird die bisherige Fassung der „Ergänzenden Nürnberg, den 23. Juni 2020 Bestimmungen für die Versorgung mit Fernwärme“ ersetzt. SPARKASSE NÜRNBERG Der Vorstand B) Die Ergänzenden Bestimmungen – LINE Fernwärme ändern sich wie folgt: Ziffer 12 entfällt ersatzlos. Die nachfolgende Nummerierung der Ziffern wird Amtsblatt Nürnberg Nr. 14 / 8. Juli 2020 287
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