Besucherzentrum Botanischer Berlin Steglitz-Garten und Botanisches Museum Zehlendorf Berlin Dahlem

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Besucherzentrum Botanischer Berlin Steglitz-Garten und Botanisches Museum Zehlendorf Berlin Dahlem
Besucherzentrum Botanischer Berlin Steglitz-
Garten und Botanisches Museum Zehlendorf
                  Berlin Dahlem

                                 Konkurrierendes
                                 Gutachterverfahren

                                 Aufgabenstellung
Besucherzentrum Botanischer Berlin Steglitz-Garten und Botanisches Museum Zehlendorf Berlin Dahlem
Besucherzentrum Botanischer Berlin Steglitz-Garten und Botanisches Museum Zehlendorf Berlin Dahlem
Konkurrierendes Gutachterverfahren
Besucherzentrum Botanischer Garten und
Botanisches Museum Berlin Dahlem

Berlin Steglitz-Zehlendorf

Aufgabenstellung

 Berlin, 11. Dezember 2012
Besucherzentrum Botanischer Berlin Steglitz-Garten und Botanisches Museum Zehlendorf Berlin Dahlem
Herausgeber
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Abteilung Städtebau und Projekte
Referat II D
Brückenstraße 6
10179 Berlin

Aufgabenstellung
Nanna Sellin-Eysholdt, II D 11, Dipl.-Ing. Architektur
Referat Wettbewerbe und Auswahlverfahren,
Lars Brink, M.A. Historische Urbanistik

Digitale Bearbeitung
Lars Brink

Titelbild
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin
Besucherzentrum Botanischer Berlin Steglitz-Garten und Botanisches Museum Zehlendorf Berlin Dahlem
Inhaltsverzeichnis
Anlass und Ziel ........................................................................................ 7

Teil 1         Verfahren................................................................................. 9

1.1        Auftraggeber, Bauherr, Nutzer ..................................................... 9
1.2        Art des Auftrags ............................................................................ 9
1.3        Gutachter .................................................................................... 10
1.4        Obergutachter / Sachverständige............................................... 10
1.5        Ausgabe der Unterlagen / Ortsbesichtigung / Rückfragen ........ 12
1.6        Abgabe und Vorstellung des Gutachtens ................................... 12
1.7        Verzeichnis der Anlagen zum Auftrag ........................................ 12
1.8        Geforderte Leistungen ................................................................ 13
1.9        Vorprüfung .................................................................................. 14
1.10       Vergütung ................................................................................... 14
1.11       Auftragsvergabe ......................................................................... 15
1.12       Eigentum und Urheberrecht ....................................................... 15
1.13       Verfassererklärung ..................................................................... 15
1.14       Bekanntgabe des Ergebnisses................................................... 15
1.15       Haftung ....................................................................................... 16
1.16       Zusammenfassung der Termine................................................. 16

Teil 2         Situation und Planungsvorgaben....................................... 17

2.1        Städtebauliche Rahmenbedingungen ........................................ 17
2.2        Historische Entwicklung.............................................................. 22
2.3        Grundstück / Planungsbereich ................................................... 23
2.4        Technische Infrastruktur ............................................................. 24
2.5        Erschließung und Verkehr .......................................................... 24
2.6        Planungsrecht............................................................................. 25

Teil 3         Aufgabenstellung ................................................................. 27

3.1        Planungsumfang......................................................................... 27
3.2        Städtebauliche und architektonische Zielsetzung ..................... 28
3.3        Funktionale Anforderungen ........................................................ 28
3.4        Räumliche Anforderung .............................................................. 29
3.5        Raum- und Flächenbedarf .......................................................... 30
3.6        Eingang / Außenanlagen ............................................................ 30
3.7        Baukosten / Wirtschaftlichkeit..................................................... 30
3.8        Nachhaltigkeit/ Energieeffizienz/ Ökologische Zielsetzung ........ 31
3.9        Barrierefreies Bauen................................................................... 32
3.10       Baurechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien ................. 33
3.10       Beurteilungskriterien des Obergutachtergremiums .................... 33

Teil 4         Anhang .................................................................................. 35

4.1        Digitale Anlagen.......................................................................... 35
4.2        Bilddokumentation ...................................................................... 36
4.3        Quellenangabe und Urheberrecht .............................................. 39
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Besucherzentrum Botanischer Garten Berlin-Dahlem   6
Besucherzentrum Botanischer Berlin Steglitz-Garten und Botanisches Museum Zehlendorf Berlin Dahlem
Besucherzentrum Botanischer Garten Berlin-Dahlem                            7

Anlass und Ziel

Anlass des Gutachtens ist die beabsichtigte Errichtung eines Besucher­
zentrums am Nordeingang des Botanischen Gartens Berlin in unmittelba­
rer Nähe zum Königin-Luise-Platz, in Berlin Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil
Dahlem.

Der Nordeingang ist geprägt von Bauten der Wissenschaft. Neben dem
dreiflügligen Botanischen Museum befindet sich östlich des Museums
das Pharmazeutische Institut der Freien Universität. Im Westen grenzt
das historische Kassenhaus sowie die ehemalige Direktorenvilla an, wel­
che heute als Institutsbau der FU genutzt wird. Das Besucherzentrum soll
somit eine markante Schnittstelle zwischen Wissenschafts- und Besu­
cherinformation bilden und zwischen dem Botanischen Garten dem Bo­
tanischen Museum und dem historischen Kassenbereich vermitteln, so­
wie den Eingangsbereich neu ordnen.

Der Planungsbereich gehört zum Denkmalbereich des Botanischen Gar­
tens Berlin.

Ziel des Gutachterverfahrens ist der Entwurf eines anspruchsvollen Ges­
taltungskonzepts, das sich in die Umgebung sensibel einpasst hinsicht­
lich Materialwahl und Proportionen.

Der Neubau des Besucherzentrums hat eine Bruttogeschossfläche von
ca. 550 m². Für das Bauvorhaben sind Gesamtbaukosten nach DIN 276
in Höhe von 2.000.000,- Euro brutto vorgesehen.
Besucherzentrum Botanischer Berlin Steglitz-Garten und Botanisches Museum Zehlendorf Berlin Dahlem
Besucherzentrum Botanischer Garten Berlin-Dahlem   8
Besucherzentrum Botanischer Berlin Steglitz-Garten und Botanisches Museum Zehlendorf Berlin Dahlem
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 1 Verfahren                    9

Teil 1 Verfahren
1.1      Auftraggeber, Bauherr, Nutzer

Auftraggeber, Bauherr
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Abteilung Hochbau
Referat V B
Fehrbelliner Platz 2
10707 Berlin
Birgitt Kalthöner, V B
Tel.: +49 (0)30 90139 3150
Fax: +49 (0)30 90139 3151

Bedarfsträger / Nutzer
Botanischer Garten und Botanisches Museum (BGBM)
Zentraleinrichtung der Freien Universität Berlin
Königin-Luise-Straße 6-8
14195 Berlin

Durchführung des Gutachterverfahrens
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Abteilung Städtebau und Projekte
Referat II D
Brückenstraße 6
10179 Berlin-Mitte
Nanna Sellin-Eysholdt, II D 11
Tel.: +49 (0)30 9025 2039
Fax: +49 (0)30 9025 2535
E-Mail: nanna.sellin-eysholdt@SenStadtUm.Berlin.de

1.2      Art des Auftrags

Die Beauftragung erfolgt als konkurrierendes Gutacherverfahren. Es
werden sechs Planungsbüros von Architekten als Gutacher beauftragt.
Eine Zusammenarbeit mit Landschaftsplanern wird dringend empfohlen.

Von den Gutachtern soll ein gestalterisches und konstruktives Konzept
entwickelt werden, das in einem abschließenden Kolloquium einem Ober­
gutachtergremium vorgestellt wird. Im Anschluss daran entscheidet das
Gremium, welches Konzept Grundlage für die weitere Bearbeitung wer­
den soll.

Kommunikation
Die Kommunikation mit den Teilnehmern erfolgt über E-Mail. Die Verfah­
renssprache ist Deutsch.
Besucherzentrum Botanischer Berlin Steglitz-Garten und Botanisches Museum Zehlendorf Berlin Dahlem
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 1 Verfahren                   10

1.3      Gutachter

Folgende Gutachter werden beauftragt:

Bruno Fioretti Marquez Architekten, Berlin
HAAS Architekten BDA, Berlin
Heidenreich und Springer Architekten, Berlin
Köppen Rumetsch Architekten GmbH, Nürnberg
Kuehn Malvezzi Architekten, Berlin
Nieto Sobejano Architekten, Berlin

1.4      Obergutachter / Sachverständige

Das Gutachten wird vor folgendem Obergutachtergremium vorgestellt
und diskutiert:

Obergutachter              Peter Kulka
                           Architekt, Köln/ Dresden

                           Hilde Léon
                           Architektin, Berlin

                           Volker Staab
                           Architekt, Berlin

                           Dr. Thomas Borsch
                           Direktor
                           Zentraleinrichtung Botanischer Garten und
                           Botanisches Museum Berlin Dahlem

                           Dr. Jörg Haspel
                           Landeskonservator, Amtsleiter
                           Landesdenkmalamt
                           Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
                           Umwelt Berlin

                           Birgitt Kalthöner
                           Abteilung Hochbau
                           Leiterin Referat Projektmanagement
                           Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
                           Umwelt Berlin

Das Gremium kann bei Bedarf ergänzt werden. Vertretungen sind zuge­
lassen.

Sachverständige            Karsten Schomaker
                           Betriebsleiter und Betriebsleiter Technik,
                           Infrastruktur, Umwelt
                           Zentraleinrichtung Botanischer Garten und
                           Botanisches Museum Berlin Dahlem
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 1 Verfahren                       11

                           Dr. H. Walter Lack
                           Direktor am Botanischen Garten
                           und Botanischen Museum Berlin
                           Zentraleinrichtung Botanischer Garten und
                           Botanisches Museum Berlin Dahlem

                           Katrin Grotz
                           Leiterin Ausstellungen / Museum
                           Zentraleinrichtung Botanischer Garten und
                           Botanisches Museum Berlin Dahlem

                           Bettina Bergande
                           Landschaftsarchitektin, Berlin
                           Topos – Stadtplanung, Landschaftsplanung,
                           Stadtforschung

                           Sabine Lappe
                           Leiterin des Stadtentwicklungsamtes,
                           Fachbereichsleitung Stadtplanung
                           Stadtentwicklungsamt
                           Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin

                           Dr. Jörg Rüter
                           Leiter Untere Denkmalschutzbehörde
                           Abteilung Soziales und Stadtentwicklung
                           Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin

                           Klaus Lingenauber
                           Gartendenkmalpflege
                           Landesdenkmalamt
                           Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
                           Umwelt Berlin

                           Andreas Schwarz
                           Abteilung Hochbau
                           Referat Projektmanagement
                           Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
                           Umwelt Berlin

                           Peter Ostendorff
                           Abteilung Städtebau und Projekte
                           Referatsleiter Wettbewerbe u. Auswahlverfahren
                           Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
                           Umwelt Berlin
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 1 Verfahren                     12

1.5      Ausgabe der Unterlagen / Ortsbesichtigung
         / Rückfragen

Ausgabe der Unterlagen
Die Unterlagen werden am 11. Dezember 2012 im Rahmen der Ortsbe­
sichtigung ausgegeben.

Ortsbesichtigung
Die Ortsbesichtigung findet am 11. Dezember 2012 um 12:00 Uhr statt.

Rückfragen
Rückfragen können bis zum 17. Dezember 2012 um 12:00 Uhr gestellt
werden. Die Zusammenstellung der Rückfragen und deren Beantwortung
werden am 20. Dezember 2012 allen Gutachtern per E-Mail zugesandt.

Die Rückfragen sind zu senden an:

nanna.sellin-eysholdt@SenStadtUm.Berlin.de

Bei den Rückfragen ist auf die entsprechenden Teilziffern der Aufgaben­
stellung, auf die sie sich beziehen, Bezug zu nehmen.

1.6      Abgabe und Vorstellung des Gutachtens

Die Gutachten sind am Freitag, den 25. Januar 2012 bis spätestens
15:00 Uhr (es gilt nicht das Datum des Poststempels) einzureichen in
der:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Brückenstraße 6
10179 Berlin
Raum: Brü 4.026

abzugeben.

Die Gutachten sind am Donnerstag, den 31. Januar 2012 dem Obergut­
achtergremium persönlich vorzustellen. Die Vorstellung findet statt im

Botanischen Garten Berlin
Rousseausaal im neuen Glashaus

Die Einladung mit dem Zeitablaufplan und der genauen Adresse zu die­
sem Termin wird den Gutachtern gesondert zugeschickt.

Die Gutachten sind in Papierform und auf CD-Rom / bzw. DVD zu
diesem Termin mitzubringen.

1.7      Verzeichnis der Anlagen zum Auftrag

Arbeitsunterlagen des Gutachterverfahrens sind:
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 1 Verfahren                      13

Die vorliegende Aufgabenstellung sowie eine CD-ROM mit digitalen Da­
teien:

Arbeitsplan
Lage- und Arbeitsplan als .dwg / .dxf-Datei

Informationspläne
Denkmalkarte, Schwarzplan, Leitungsplan, Grundrisse der Bestandsge­
bäude

Raumprogramm
funktionale Anforderungen und Raumausstattung

Weitere Planungsunterlagen
Planunterlagen aus dem Pflegewerk

Formblätter
Verfassererklärung

Bilder
aktuelle Fotos als .jpg-Dateien,
Luftbilder, als .jpg-Datei

Hinweis
Der Auftragnehmer des Gutachtens verpflichtet sich, die vorliegenden
digitalisierten Daten und Pläne, auch die Auszüge des Gartenpflege­
werks, nur für die Bearbeitung des Auftrags zu nutzen. Daten, die im
Rahmen der Bearbeitung als Zwischenprodukte anfallen und nicht an den
Auftraggeber abgegeben werden, sind nach Fertigstellung zu löschen.

1.8      Geforderte Leistungen

Es soll ein gestalterisches und konstruktives Konzept entwickelt werden.

Vom Auftragnehmer werden folgende Leistungen erwartet:

    –    Lageplan, M 1:500 mit Darstellung der Gesamtsituation
    –    EG Grundriss mit Darstellung der Erschließung und Anbindung
         an den Bestand, M 1:200
    –    weitere Grundrisse, M 1:200
    –    Ansichten, M 1:200
    –    zum Verständnis des Entwurfs erforderliche Schnitte, M 1:200
    –    eine räumliche Darstellung (Skizze) des Entwurfskonzeptes
    –    ein einfaches Arbeitsmodell als Massenmodell nach vorgegebe­
         nem Ausschnitt, M 1:500 (Die Kennzeichnung des Ausschnitts ist
         auf der CD-Rom unter Punkt 4.1.3 zu finden.)
    –    Fassaden- bzw. Systemschnitt M 1:20 mit Teilansicht. Der In­
         formationsgehalt soll annähernd dem eines Schnittes im M 1:50
         entsprechen.
    –    Aussagen zum energetischen Gesamtkonzept
    –    Erläuterungstext auf max. zwei DIN A4-Seiten
    –    Berechnung auf Formblatt A (siehe Anhang)
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 1 Verfahren                           14

    –    Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
    –    Baubeschreibung in Anlehnung an DIN 276 (neu) zu KG 300,
         400
    –    Verfassererklärung

Die geforderten Leistungen sind in Papierform abzugeben.

Zusätzlich geforderte Leistungen sind in digitaler Form auf CD-ROM zu
erbringen:
    – die Präsentationspläne als Windows-kompatible .tif-Datei(en)
        in einer Auflösung von bevorzugt 300 dpi (ggf. LZW-komprimiert)
    – die Präsentationspläne als .pdf-Datei(en) mit eingebundenen
        Pixeldarstellungen in einer Auflösung von bevorzugt 300 dpi.
    – Erläuterungstext

Hinweise zu den geforderten digitalen Leistungen
„Offene“ Dateien aus Layout-Programmen (z.B. InDesign, QuarkExpress,
Illustrator etc.) können nicht berücksichtigt werden. Bildmaterial, das nicht
im genannten Windows-kompatiblen .tif-Format vorliegt, kann nicht be­
rücksichtigt werden.

In den Dateinamen dürfen keine Leer- und Sonderzeichen vorkommen.
Die CD-ROM ist für einen Windows-kompatiblen PC zu erstellen. Macin­
tosh-Formate können grundsätzlich nicht verwendet werden.

Allgemeine Hinweise
Für die Präsentation der Gutachten stehen pro Planungsbüro max. zwei
2 m hohe Rolltafeln (einseitig behängt) mit einer Hängefläche von 1,96 m
(Breite) x 1,46 m (Höhe) zur Verfügung. Die vom Auftraggeber zur Verfü­
gung gestellten Arbeitspläne sind ein Angebot, das Konzept darzustellen;
sie müssen von den Verfassern nicht verwendet werden.

1.9      Vorprüfung

Die eingereichten Arbeiten werden durch die Senatsverwaltung für Stadt­
entwicklung und Umwelt vor der Endpräsentation auf ihre quantitativen
Merkmale begutachtet. Die Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Obergut­
achtergremium vorbehalten. Die Arbeiten werden von ihren Verfassern
dem Obergutachtergremium vorgestellt.

1.10 Vergütung

Das Bearbeitungshonorar beträgt 4.000,– Euro je Teilnehmer. Die Mehr­
wertsteuer von derzeit 19 % wird zusätzlich ausgezahlt. Darüber hinaus
ist eine Kostenerstattung oder die Vergabe von Preisen nicht vorgese­
hen.
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 1 Verfahren                        15

1.11 Auftragsvergabe

Das Obergutachtergremium gibt eine mündliche Empfehlung zur Beauf­
tragung der Planungsaufgabe. Die Sitzung des Obergutachtergremiums
wird protokolliert.

Der Auftraggeber wird unter Würdigung der Empfehlungen des Obergut­
achtergremiums den ermittelten Gutachter mit der Leistungsphase 2 bis 5
nach § 33 beauftragen, soweit und sobald die dem Gutachten zugrunde
liegende Aufgabe realisiert werden wird. Die Beauftragung erfolgt stu­
fenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim
Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gem. ABau Teil II,
Punkt 23 erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistun­
gen besteht nicht. Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausge­
wählten Arbeit innerhalb der Kostenobergrenze möglich ist.

Im Falle einer Beauftragung werden die bereits im Gutachten erbrachten
Planungsleistungen bis zur Höhe der Vergütung nicht erneut honoriert,
wenn die Planungsleistungen in ihren wesentlichen Teilen unverändert
der beauftragten Bearbeitung zugrunde liegen.

1.12 Eigentum und Urheberrecht

Die eingereichten Unterlagen werden Eigentum des Auftraggebers. Das
Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleiben
dem Gutachter erhalten.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Planungsleistungen nach Abschluss
des Verfahrens ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen
und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Gutachter wer­
den dabei genannt.

1.13 Verfassererklärung

Durch ihre Unterschrift in der Verfassererklärung versichern die Gutach­
ter, dass sie die geistigen Urheber der Planungsleistungen sind, mit einer
Beauftragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur terminge­
rechten Durchführung in der Lage sind.

Die Verfassererklärung befindet sich als Formblatt auf beiliegender CD­
ROM.

1.14 Bekanntgabe des Ergebnisses

Das Ergebnis des Verfahrens wird den Bewerbern direkt nach Beendi­
gung der Sitzung des Obergutachtergremiums telefonisch mitgeteilt. Au­
ßerdem erhalten alle Verfahrensbeteiligten das Protokoll der Sitzung des
Obergutachtergremiums.
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 1 Verfahren                          16

1.15 Haftung

Für Beschädigung oder Verlust der eingereichten Planungsleistungen
haftet der Auslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens.

1.16 Zusammenfassung der Termine

 Ausgabe der Aufgabenstellung /                 11. Dezember 2012, 12:00 Uhr
 Ortsbesichtigung

 Rückfragen bis                                 17. Dezember 2012, 12:00 Uhr

 Rückfragenbeantwortung bis                     20. Dezember 2012

 Abgabe                                         25. Januar 2012
                                                bis 15:00 Uhr

 Vorstellung vor dem                            31. Januar 2012
 Obergutachtergremium
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   17

Teil 2             Situation und Planungsvorgaben
2.1       Städtebauliche Rahmenbedingungen

Lage im Stadtgebiet
Der Planungsbereich des Gutachterverfahrens liegt am Nordeingang des
Botanischen Gartens Berlin-Dahlem im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, in
unmittelbarer Nähe zum Königin-Luise-Platz. Das rund 42 ha große
Grundstück des gesamten Gartens erstreckt sich zwischen der Straße
Unter den Eichen im Süden und dem Königin-Luise-Platz im Norden, der
Willdenowstraße und der Altensteinstraße im Westen sowie der Zeu­
nepromenade und zum Teil der Straße Am Fichtenberg im Osten. Stadt-
räumlich ist das Gelände dem universitären Campus der Freien Universi­
tät Berlin (FU) sowie der Technischen Universität (TU) zugehörig.

Abb. 1:   Schwarzplan mit Eintragung des Wettbewerbsgrundstücks

Umgebende Bebauung
Die nähere Umgebung des Planungsgrundstückes bzw. des Botanischen
Gartens ist gekennzeichnet durch ein- bis dreigeschossige bauliche An­
lagen zu Wohn-, Gewerbe, sowie Gemeinschaftszwecken im Westen und
Osten der Gartenanlage. Im Süden des Botanischen Gartens befindet
sich eine viergeschossige denkmalgeschützte Blockrandbebauung in
Form von Mehrfamilienhäusern. Darüber hinaus befinden sich im Norden
und Nordwesten des Botanischen Gartens bauliche Großstrukturen von
Institutsgebäuden der Freien und Technischen Universität Berlins.

Botanisches Museum
Die Anfänge des Botanischen Museums gehen auf das Jahr 1815 zu­
rück. Es entwickelte sich aus dem früheren „Königlichen Herbarium“, das
seit je her organisatorisch mit dem Garten verbunden war. Bereits 1880
wurde erstmals eine Ausstellungsabteilung eröffnet, die der „Belehrung
nicht fachlich ausgebildeter Besucher“ dienen sollte. 1906 wurde der
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   18

Museumsbau fertig gestellt. Er bestand aus einer Dreiflügelanlage. Der
Hauptflügel an der Königin-Luise-Straße war vornehmlich Räumen für
Verwaltung und Lehre vorbehalten. Hier befanden sich auch Arbeitssäle
sowie ein sich über zwei Stockwerke erstreckender Hörsaalanbau am
nordwestlichen Ende des Flügels. Im südwestlichen Seitenflügel befand
sich das Schaumuseum, welches sich über zwei Etagen erstreckte. Der
Nordöstlich gelegene Seitenflügen enthielt das Herbarium welches sich
ebenfalls auf zwei Etagen befand. Die Erschließung des Gebäudes er­
folgte über eine Eingangshalle neben dem Hörsaal. Bemerkenswert am
Bau des Museums war die Ausgestaltung der Dachlandschaft mit
Zwerchhäusern.

Im Zweiten Weltkrieg wurde das Herbar sowie der Bibliotheksflügel weit­
gehend zerstört. Auch der Schaumuseumsflügel und der Hörsaal wurden
1944 schwerwiegend zerstört, so dass ein Wiederaufbau unumgänglich
wurde. In den 1950er Jahren wurde das Museum wieder aufgebaut, je­
doch ohne die Zwerchhäuser und mit baulichen Veränderungen. In den
1980er Jahren erfolgte der Um- und Neubau des Botanischen Museums
mit Herbarflügel. In einer zweiten Bauphase von 1984-87 wurde ein Neu­
bau für den Bibliotheks- und Herbarflügel mit zwei Tiefgeschossen reali­
siert.

1994 bekam das Museum einen weiteren, direkten Zugang zum Botani­
schen Garten. Die Wegeverbindung zwischen Museum und Hauptweg
wurde über einen mit Mosaik-Kalkstein gepflasterten Weg hergestellt,
welcher rechtwinklig zum Eingangsgebäude verläuft. Der Weg kreuzt
hierbei eine offene, mit Beton befestigte Regenwasserrinne. Kennzeich­
nend für den Weg ist eine Metallbogenbrücke im japanischen Stil zur
Überquerung der Wasserrinne.
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   19

Abb. 2:   Luftbild, 2011
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   20

Abb. 3:   Lageplan mit Eintragung des Planungsbereiches
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   21

Nordeingang Königin-Luise-Platz
Das Nordportal am Königin-Luise-Platz ist in den Kreisbogen der Einfrie­
dung eingebunden und nimmt Bezug auf die frühere kreisförmige Anlage
des Königin-Luise-Platzes mit den ehemals strahlenförmig abgehenden
Straßen. Die Podbielskiallee bildete ursprünglich die Flucht mit dem
Hauptweg des Botanischen Gartens, jedoch ist dies heute nur noch ein­
geschränkt wahrnehmbar, seitdem der Platz von einem kreisförmigen
Platz zu einem optimierten Kreuzungsbereich umgebaut wurde.

Die Tor- und Zaunanlage des Gartens bilden einen Kreisbogen, der
durch ein vorgelagertes Beet in der Form eines Kreissegmentes betont
wird.

Innerhalb des Gartens war der nördliche Eingangsbereich von je her
schlichter gestaltet. Schmuckpflanzungen fanden sich lediglich auf der
Pflanzfläche zwischen Museum und Hauptweg. Für die Besucher gab es,
identisch dem Südeingang, einen Unterstand mit Kassenhäuschen. Hier­
bei handelte es sich um eine offene Halle mit einem aufgeständerten
Dach. Später wurden Absperreinrichtungen, Toiletten (1938) und ein
Drehkreuz eingebaut. Die äußere Gestalt des Kassenhäuschens und des
Unterstandes am Nordeingang ist weitgehend im Original erhalten.

Der Hauptweg der den Nordeingang mit den großen Gewächshäusern
und darüber hinaus dem Südeingang verbindet besteht seit der Anlegung
des Gartens. Bei seiner Entstehung war er als Platanenallee ausgebildet.
Diese wurden 1925 gefällt und durch einen Buchenwald aufgeforstet. Der
Wald bildet heute einen dicht bewachsenen Buchendom aus.

Direktorenvilla (Englervilla)
Schon während der Realisierung der Erstanlage wurden für den Direktor
des Gartens, den Unterdirektor sowie den Oberinspektor Einzelgebäude
mit dazu angrenzenden Schmuckgärten errichtet. Von den beiden Direk­
torenwohngebäuden ist nur die Direktorenvilla erhalten. Sie befindet sich
westlich des nördlichen Haupteinganges. Das Grundstück der Direkto­
renvilla wurde dem Grundstück des Botanischen Gartens ausgegliedert
und 1973-75 saniert. Heute befinden sich hier verschiedene Institute der
Freien Universität.

Zäune und Einfriedungen
Bereits mit dem Bau des neuen Botanischen Gartens in Dahlem wurde
das Grundstück eingefriedet. Die Einfriedung wurde 1905 fertig gestellt.
Somit war das gesamte Gelände, inklusive des Pharmazeutischen Insti­
tuts von einem 2849m langen, bis zu drei Meter hohen Zaun umgeben.
Der Zaun ist heute noch größtenteils vorhanden und besteht aus einem
bis zu 60 cm hohen Klinkersockel mit einem eisernen Staketengitter. Die
einzelnen Elemente des Zauns sind acht Meter lang und an rechteckigen
Metallpfosten bzw. Mauersegmenten befestigt. Zum Garten hin sind die
Zaunelemente abgestützt. Die Grundstücksecken sind jeweils durch
Mauersegmente gestalterisch betont. Die Einfriedung steht unter Denk­
malschutz.

Nördlich des Kassenhäuschens in unmittelbarer Nähe zur Zaunanlage
befindet sich ein technisches Gebäude der Firma Vattenfall. Dieses Ge­
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   22

bäude kann nicht überplant werden. Der Standort des Gebäudes ist im
Bestandsplan des Gartenpflegewerks unter Punkt 4.1.5 auf der CD-Rom
zu finden.

2.2      Historische Entwicklung

Die Ursprünge des Botanischen Garten Berlin liegen im Lustgarten, wel­
cher 1573 auf Veranlassung des Kurfürsten Johann Georg westlich des
Berliner Stadtschlosses angelegt wurde. Bereits hier wurden, neben ein­
heimischem Obst, fremdartige Früchte sowie Pflanzen für Nahrungs- und
Arzneizwecke kultiviert.

Der eigentliche Botanische Garten wurde unter dem Botaniker Johann
Sigismund Elsholtz 1657 geschaffen. 1679 kam mit dem Schöneberger
Garten (heutiger Kleistpark) ein weiterer Küchengarten, der so genannte
Hopfengarten, hinzu. Mit der Umwandlung des Lustgartens in einen Pa­
radeplatz im Jahr 1715 wurden die dortigen Pflanzen aus den königlichen
Gärten am Schloss nach Schöneberg überführt.

1718 wurde der Garten der Societät, etwas später dann der Akademie
der Wissenschaften übertragen, wo er ca. 100 Jahre später, unter der
Leitung von Carl Ludwig Willdenow zu einer wissenschaftlichen Institution
heranwuchs. Er war es auch, der sich gegen die Akademie durchsetzte,
den Garten erstmals landschaftlich gestaltete und neue Gewächshäuser
bauen lies.

1812 wurde der Botanische Garten der Akademie entzogen und der neu
gegründeten Universität angegliedert. Ende des 19. Jahrhunderts, nach
zahlreichen Umgestaltungen und Neubaumaßnahmen war der alte Bota­
nische Garten in Schöneberg zu klein geworden, sodass über eine Ver­
legung an einen anderen Ort nachgedacht werden musste. Die Ge­
wächshäuser waren zu dieser Zeit stark sanierungsbedürftig, die Pflan­
zenflächen zu klein. Außerdem gab es Bedarf ein neues und größeres
Arboretum anzulegen. Als Fläche zur Neuanlage rückte ein Grundstück
in Dahlem, nahe dem Neubau des Pharmazeutischen Instituts, welches
den Grundstein für den Umzug des Gartens nach Dahlem bildete, in den
Fokus.

Nach zahlreichen Überlegungen gelang es dem damaligen Direktor des
Gartens Adolf Engler 1895 die Genehmigungspläne zusammen mit dem
königlichen Baurat Alfred Körner zu erarbeiten. 1897 stimmte der Preußi­
sche Landtag dem Vorhaben zu, sodass im gleichen Jahr noch mit Erd-
und Bauarbeiten begonnen werden konnte.

Mit der Umsiedlung nach Dahlem ergab sich die einmalige Chance, den
gesamten Gartenbereich neu zu gliedern und anzulegen. 1910 konnte
der königliche Botanische Garten und das Botanische Museum an sei­
nem jetzigen Standort in Dahlem mit einer zweitägigen Feier von Direktor
Adolf Engler offiziell eröffnet werden.
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   23

In der Zwischenkriegszeit erfolgten Veränderungen insbesondere durch
die Fällung der Platanenallee entlang des Hauptweges 1925 sowie durch
eine bauliche Ergänzung bei den Toiletten- und Wirtschaftsgebäuden.

Im zweiten Weltkrieg, zwischen 1943 und 1944, wurden große Teile des
Gartens zerstört. Unter anderem fielen große Teile des Botanischen Mu­
seums, das Pharmazeutische Institut, die Unterdirektorenvilla und das
Alpenhaus den Zerstörungen zum Opfer. Aber auch die Gartenanlage
selber hatte zahlreiche Schäden zu verzeichnen.

Zwischen 1946 und 1968 wurde der Garten wiederaufgebaut und syste­
matisch neu geordnet. Der in Nachkriegszeiten eingestellte Universitäts­
betrieb - 1946 wurde der Garten aus dem Verband der Berliner Universi­
tät herausgelöst und dem Magistrat, Abteilung Volksbildung, unterstellt –
wurde ab den 1970er Jahren wieder aufgenommen und hatte den Wie­
deraufbau notwendiger Forschungs- und Institutsgebäude, unter ande­
rem des Pharmazeutischen Instituts, des Bibliotheks- und Herbarflügel
des Museums zur Folge.

2.3      Grundstück / Planungsbereich

Grundstück / Größe
Das Grundstück des Botanischen Gartens liegt in Berlin Steglitz-
Zehlendorf im Ortsteil Dahlem. Die Adresse des Botanischen Gartens
lautet Königin-Luise-Straße 6-8, 14195 Berlin. Der Planungsbereich be­
findet sich auf dem Gartengelände in unmittelbarer Nähe des Nordein­
ganges am Königin-Luise-Platz.

Eigentum
Die Liegenschaft einschließlich der ausgegliederten Grundstücksteile
(durch Institute der FU genutzte Grundstücksteile) gehört verwaltungs­
rechtlich zum Bezirk Steglitz-Zehlendorf, vermögensrechtlich dem Land
Berlin und wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verwaltet.
Nutzer ist die Freie Universität Berlin, wobei der Botanische Garten und
das Botanische Museum den Status einer Zentraleinrichtung haben.

Topographie/ Baugrund
Naturräumlich betrachtet liegt der Botanische Garten im Norden der regi­
onalgeologischen Großeinheit der „Mittelbrandenburgischen Platten und
Niederungen“. Die Haupteinheit der „Teltow-Platte“ bildet eine ebene bis
flachwellige Grundmoränenplatte, die sich durch meist recht sandige
Ausbildung auszeichnet.

In einer geologischen Karte von 1964 ist fast der gesamte Botanische
Garten als Geschiebelehm bzw. –mergel ausgewiesen. Nur im Norden
des Gartens gibt es rund um den Alpenwasserfall einen Bereich mit „Ab­
schlämmmassen über Sand auf Geschiebelehm bzw. –mergel und süd­
lich des Wasserfalls Sand.

Vegetation / Baumbestand
Der Botanische Garten Berlin beherbergt ca. 10.000 Gehölze, 5.000 hier­
von sind Bäume im Freilandbereich. Sie bilden die wissenschaftliche
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben    24

Pflanzensammlung und sind außerdem die langlebigsten und aus diesem
Grund mit Sorgfalt und besonderem Aufwand zu pflegenden und gestal­
tenden Elemente des Gartens, neben den Gewächshäusern.
Sämtliche gestalterischen Maßnahmen, sowie Zuschnitt und Abholzun­
gen müssen aus diesem Grund mit den genehmigenden Institutionen,
dem Grünflächenamt und der Gartendenkmalpflege abgestimmt werden.

Die bepflanzte Fläche zwischen dem Hauptweg und dem Museum ist im
Gegensatz zur ursprünglich regelmäßig geplanten Gestaltung dicht be­
wachsen und nimmt die Sicht auf das Botanische Museum und den Ein­
gang. Es handelt sich hierbei vorwiegend um Laub-, vereinzelt aber auch
Nadelbäume.

Die Vegetation und der Baumbestand des Botanischen Gartens steht
grundsätzlich unter Schutz.

2.4      Technische Infrastruktur

Es kann davon ausgegangen werden, dass sich unter dem Planungsbe­
reich die nötige technische Infrastruktur befindet. Ein aktueller Leitungs­
plan des Botanischen Gartens befindet sich auf der CD-Rom unter Punkt
4.1.3.

2.5      Erschließung und Verkehr

Übergeordnete Erschließung
Der Botanische Garten verfügt über zwei Eingänge: Der Nordeingang
befindet sich am Königin-Luise-Platz/ Königin-Luise-Straße, der Südein­
gang ist direkt von der B1 Unter den Eichen zu erreichen. Die beiden
Haupteingänge im Norden und Süden sind durch einen breiten Hauptweg
verbunden, der die Gewächshausanlagen, das Betriebsgelände und die
Sonderanlagen auf der östlichen Gartenseite von den großflächigen
Pflanzengeographischen Anlagen, dem Arboretum und der Systemati­
schen Abteilung auf der westlichen Gartenseite trennt.

Die den Nordeingang tangierende Königin-Luise-Straße führt in östlicher
Richtung direkt zum S+U Bahnhof Rathaus Steglitz. Nach Westen ver­
läuft sie in Richtung Dahlem, in Richtung des Campus der Freien Univer­
sität. Die nach Nordwesten abgehende Podbielskiallee führt Richtung
Roseneck. Über die nach Nordosten führende Englerallee erreicht man
zeitnah den Abzweig Steglitz der Stadtautobahn und somit das überge­
ordnete Schnellstraßennetz der Stadt.

Erschließung des Grundstücks
Das Grundstück wird direkt über den Königin-Luise-Platz und die Köni­
gin-Luise-Straße erschlossen.

ÖPNV
Der Nordeingang des Botanischen Gartens Berlin ist am besten mit dem
Bus zu erreichen. Die Haltestelle direkt vor dem Eingang heißt Königin­
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   25

Luise-Platz / Botanischer Garten. Hier verkehren die Buslinien X83, M48
und 101.

In ca. 1 km Entfernung befindet sich der U-Bahnhof Dahlem-Dorf, an dem
die BVG Züge der Linie U3 in Richtung City West verkehren.

Der Südeingang des Botanischen Gartens ist per S-Bahn über den
Bahnhof Botanischer Garten zu erreichen.

2.6      Planungsrecht

Flächennutzungsplan
Der FNP 94 (Neubekanntmachung vom 12. November 2009) weist das
Gebiet, auf dem sich das Wettbewerbsgrundstück befindet, als Grünflä­
che mit dem Zusatz Parkanlage aus.

Denkmalschutz
Der Botanische Garten Berlin ist seit 1995 nach § 2 DSchGBln vom
24.4.95 als Gesamtanlage und Gartendenkmal unter den Inventarnum­
mern 09065932 und 09046297 in die Denkmalliste von Berlin eingetra­
gen. Bedeutende Wissenschaftler, Gärtner, Architekten und Bauherren,
die für den Garten tätig waren, weisen ihn als hervorragendes kultur- und
wissenschaftsgeschichtliches Denkmal aus. In seiner Gestaltung als
neuer Botanischer Garten stellt er zudem ein hochrangiges Garten­
denkmal aus der Zeit des wilhelminischen Historismus und des Jugend­
stils dar, das in seiner gartenkünstlerischen Ausgestaltung wissenschaft­
liche Tradition mit modernen Konzepten der Lehre, der Volksbildung und
der Erholung zu verbinden versteht. Maßgeblich für die Unterschutzstel­
lung eines Gartens sind per Gesetz künstlerische, geschichtliche, wis­
senschaftliche oder städtebauliche Gründe. Für den Botanischen Garten
Berlin treffen alle vier Begründungen zu.

Die wissenschaftliche Begründung basiert auf der großen Lebend- und
Herbar-Sammlung von Pflanzen und deren wissenschaftlicher Beschrei­
bung und Erforschung.

Die geschichtliche Begründung liegt vor allem in der wissenschaftsge­
schichtlichen Bedeutung des Botanischen Gartens. Zum einen reicht
seine Tradition und Sammlungsgeschichte bis in das Barockzeitalter des
Großen Kurfürsten zurück, zum anderen zeugt der Garten von einer gro­
ßen Zahl bedeutender Botaniker, die die Berliner Forschungen und
Sammlungen in der ganzen Welt bekannt gemacht haben. Darüber hin­
aus haben Botaniker wie Adolf Engler und seine Mitarbeiter die Anlage
des neuen Botanischen Gartens entscheidend geprägt.

Wissenschaftsgeschichtlich von Bedeutung ist aber auch die Samm­
lungsgeschichte vieler Pflanzen, die dem Garten aus der Zeit vor dem
Zweiten Weltkrieg überkommen sind sowie die kulturgeschichtliche Be­
deutung von Pflanzen.

Die künstlerisch-gestalterische Bedeutung liegt darin, dass die ursprüng­
liche Gestaltung, basierend auf Konzepten und Entwürfen von Adolf Eng­
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   26

ler, des Baurats Alfred Koerner und der Gartenarchitekten und Gartendi­
rektoren Axel Fintelmann und Hermann Geitner von 1897-1909 im Stil
der Lenné-Meyer'schen-Schule in großen Teilen erhalten geblieben ist.
Mit einer Vielzahl baulicher Details, insbesondere an den Schauge­
wächshäusern, aber auch bei der Gestaltung des Seerosenbeckens im
Italienischen Garten verweisen die Entwürfe Alfred Koerners auch auf
den Jugendstil.

Als Denkmalbereich / Gesamtanlage geschützt sind die Schaugewächs­
häuser, das Botanische Museum, die Eingangsgebäude, die Einfriedun­
gen, das Brunnenhaus, das Gärtnerwohnhaus 1 und 2, das Direktoren-
Wohnhaus, das Inspektoren- Wohnhaus, der Wasserturm und zwei Toi­
lettengebäude.

Abb. 4:   Denkmalkarte

Bebauungsplan
Im Baunutzungsplan ist das Grundstück als Nichtbaugebiet ausgewiesen.
Mangels verbindlicher Bauleitplanung sind hier die Planersatzvorschriften
der Paragraphen 34 und 35 BauBG anzuwenden. Aufgrund der Größe
des Nichtbaugebiets handelt es sich hier um einen Außenbereich im In­
nenbereich im Sinne von Paragraph 35 BauGB. Nach Paragraph 35.2
BauBG können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden,
wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beein­
trächtigt und die Erschließung gesichert ist.

 Die Genehmigung des Bauvorhabens erfolgt im Baugenehmigungsver­
fahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin.

Bauordnungsrecht
Der Planung ist die Bauordnung des Landes Berlin BauOBln,
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml in
der aktuellen Fassung zugrunde zu legen.
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 3 Aufgabenstellung                  27

Teil 3 Aufgabenstellung
3.1      Planungsumfang

Die gutachterliche Bearbeitung beinhaltet die konzeptionelle Neuordnung
der Eingangssituation am Nordeingang. Dazu soll ein neues Besucher­
zentrum für den Botanischen Gartens und das Botanische Museum ge­
plant werden. Der Neubau soll als Bindeglied zwischen dem Eingang,
dem Botanischem Garten und Museum fungieren und den nördlichen
Eingang attraktiv für Besucher gestalten und klar strukturieren. Das histo­
rische Kassenhaus kann in die Planung mit einbezogen werden. In einem
Ideenteil sollen Konzepte zur Neugestaltung des bestehenden direkten
Eingangs einschließlich der Eingangshalle vom Garten in das das Muse­
um entwickelt werden.

Über die letzten Jahrhunderte galt der Fokus des Botanischen Gartens
dem Sammeln, Bewahren, Erforschen und Erschließen von Pflanzenma­
terialien sowie der Naherholung für die Berliner Bevölkerung. Mit der
Angliederung an die Freie Universität in den 1990er Jahren und unter
veränderten gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Rahmenbedin­
gungen stellen sich heute neue Anforderungen an den Garten. Ein ge­
stiegenes Bewusstsein für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der
Umwelt und der Pflanzenvielfalt, richtet die Aufmerksamkeit auf den Bo­
tanischen Garten, gerade auch bei Touristen aus aller Welt. Dies bedeu­
tet eine Verschiebung des Schwerpunktes von der reinen Forschungsein­
richtung hin zu einer Einrichtung, deren besondere Aufmerksamkeit auf
der Vermittlung und Ausstellung von Wissen liegt. Hierdurch soll die brei­
te Öffentlichkeit für die Pflanzenwelt begeistert werden.

Zurzeit werden sowohl der Nord- als auch der Südeingang des Botani­
schen Gartens gleich stark von jeweils ca. 50 Prozent der Besucher des
Gartens frequentiert. Der Nordeingang bildet hierbei die Schnittstelle
zwischen Wissenschaft und Besucherinformation. Hier konzentrieren sich
die wissenschaftlichen Bauten, wie das Botanische Museum und das
Pharmazeutische Institut der Freien Universität. Jedoch wird das Er­
scheinungsbild der straßen- und parkseitigen Zugänge zum Museum den
gesammelten Exponaten in Bibliothek, Museum und Herbar nicht ge­
recht. Deswegen ist eine denkmalgerechte und funktionale Neugestal­
tung der Zugänge zu Garten und Museum dringend erforderlich.

Dieser neue Zugang soll mithilfe eines repräsentativen neuen Nordein­
gangs für Garten und Museum realisiert werden. Das neue Eingangskon­
zept soll als Besucherzentrum mit Informationsbereich, Museumsshop
und Bistro / Restauration geplant werden und den Botanischen Garten
entsprechend seiner Bedeutung als wichtige kulturelle Einrichtung Berlins
für Besucher präsentieren.

Erwartet werden Lösungen zur funktionalen und gestalterischen Neuor­
ganisation des Eingangs Nord. Dieser soll durch ein Besucherzentrum
ergänzt werden und hierdurch ein repräsentativer und für Besucher gut
auffindbarer Zugang zum Botanischen Garten und Botanischen Museum
hergestellt werden. Die Beziehung und Anbindung zwischen Garten und
Museum ist durch das Besucherzentrum zu stärken. Im Rahmen der
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 3 Aufgabenstellung                 28

Neuordnung soll der bestehende direkte Zugang einschließlich der Ein­
gangshalle vom Garten in das das Museum neu geplant und organisiert
werden. Der Zugang soll barrierefrei gestaltet und mögliche Doppelfunk­
tionen in der Eingangshalle, die durch den Neubau des Besucherzent­
rums entstehen, vermieden werden. Der Eingang des Museums an der
Königin-Luise-Straße soll nach dem Bau des neuen Besucherzentrums
nicht mehr durch Besucher genutzt werden. Er bleibt als Zugang für die
Mitarbeiter der Zentraleinrichtung erhalten.

Mit der strukturellen Neuordnung des Nordeingangs soll ein Dialog zwi­
schen den einzelnen Gebäuden am Nordeingang des Gartens hergestellt
werden und die Attraktivität des Gartens und des Botanischen Museums
gestärkt werden. Dem zukünftigen Besucherzentrum kommt hierbei eine
zentrale Bedeutung zu. Wünschenswert ist eine Zugänglichkeit des Be­
sucherzentrums unabhängig vom Besuch des Gartens und des Muse­
ums.

Der Planungsbereich für das Gutachterverfahren liegt zwischen dem
Museumsbau und dem Grundstück der ehemaligen Direktorenvilla und
überspannt somit sowohl das historische Kassenhaus sowie auch die
historische Nord-Süd-Achse des Botanischen Gartens. Die Sichtbezie­
hung der Nord-Süd-Achse darf durch die Neubebauung nicht einge­
schränkt werden.

Die Bruttogeschossfläche des Neubaus soll ca. 550 m² betragen.
Für die Maßnahme ist ein Gesamtkostenrahmen von 2.000.000,– Euro
brutto vorgesehen. Die Neugestaltung des bestehenden Eingangs und
der Eingangshalle und die denkmalgerechte Instandsetzung der histori­
schen Bausubstanz des Kassenhäuschen ist nicht Bestandteil des Kos­
tenrahmens.

3.2      Städtebauliche und architektonische
         Zielsetzung

Von den Gutachtern wird ein gestalterisch anspruchsvoller Entwurf er­
wartet. Dieser soll in der Architektursprache der Bauaufgabe angemes­
sen sein. Aufgrund seiner Zweckbestimmung soll der neue Entwurf eine
hohe Funktionalität aufweisen. Ziel des Gutachterverfahrens ist die Ent­
wicklung eines gestalterisch und konstruktiv einheitlichen Gesamtkon­
zepts, das sich hinsichtlich seiner Gestaltung, Materialien und Proportio­
nen sensibel in die unter Schutz stehende vorhandene Bebauung und
Gartenanlage einfügt.

3.3      Funktionale Anforderungen

Das Besucherzentrum fungiert als Schnittstelle zwischen dem Stadtraum
und dem Garten. Der Informationsbereich soll hierbei der räumliche Ver­
teiler und Ausgangspunkt für Besuche des Gartens und des Museums
sein. Erwartet wird somit eine logische konzeptionelle Auseinanderset­
zung mit den Besucherströmen. Es ist vorgesehen, mit Fertigstellung des
Besucherzentrums zukünftig nur noch Eintrittskarten zu verkaufen, die
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 3 Aufgabenstellung                29

sowohl zum Besuch des Museums wie auch des Gartens berechtigen.
Der Ticketverkauf soll im neuen Besucherzentrum stattfinden. Es ist vor­
gesehen, den Einlass mit Ticketscannern und Drehkreuzen auszustatten.
Funktionale Bereiche wie Sanitärräume, Museumsshop und Bistro sollten
jedoch ohne den Erwerb eines Tickets zu benutzen sein. Wünschenswert
wäre eine freie Sichtbeziehung zwischen Bistro und Park.
Zudem sollte der Museumsshop abschließbar sein, um das Besucher­
zentrum auch nach Schließung des Museums und des Gartens nutzen zu
können. Des Weiteren sind räumliche Zusammenhänge, wie z. B. die
Nähe des Lagers zum Shop, die Nähe der Küche und des Lagers zum
Bistro sowie die Nähe des Tresorraums zur Kasse zu berücksichtigen.

3.4      Räumliche Anforderung

Informationsbereich
Vom Informationsbereich aus starten Garten- und Museumsführungen.
Hier soll es einen Wartebereich mit Sitzgelegenheiten für Besucher/innen
geben. Er soll mit einen Info-Desk für eine Person einschließlich Möblie­
rung wie zum Beispiel einer Stehhilfe ausgestattet sein. Als Lichtquelle
sollen Beleuchtungsschienen vorgesehen werden. Für den Informati­
onsbereich ist ein Sonnenschutz vorzusehen, da die Ausstellungsobjekte,
sowie die Bild- und Videoprojektionen keiner direkten Sonneneinstrah­
lung ausgesetzt sein dürfen.

Museumsshop
Der Museumsshop soll mit einem Verkaufstresen mit entsprechender
Möblierung ausgestattet werden. Für die Präsentation der Waren ist ein
Regal- und Tischsystem vorgesehen. Außerdem soll es eine Poster-
Galerie geben.

Sanitärbereich
Der Sanitärbereich soll eine Standardausstattung ohne Hygienemittel
erhalten. Es sollen Seifen- und Handtuchspender sowie Hygieneboxen
vorgesehen werden.

Kassenbereich
Der Kassenbereich soll mit einem Verkaufstresen einschließlich Möblie­
rung für eine Kassenkraft ausgestattet werden. Die Tresorausstattung
und Sicherheitstechnik ist entsprechend den gesetzlichen Anforderungen
auszuführen.

Garderobenbereich
Im Garderobenbereich sind Schließfächer für Taschen und Kleidungsstü­
cke vorzusehen.

Bistrobereich
Im Bistrobereich sollen die Vorinstallationen für den gastronomischen
Betrieb mitgeplant werden (Schenke/ Küche).
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 3 Aufgabenstellung                                                      30

3.5       Raum- und Flächenbedarf

                                                               Anzahl der Räume

                                                                                                  Flächenbedarf
                                                                                  Fläche / Raum
                 Nutzung / Raumbezeichnung

                 Nutzfläche                                                                       550,0

    1.1          Informationsbereich                                  1           230,0           230,0

    1.2          Museumsshop, inklusive Lager                         1           100,0           100,0
                 Der Zutrit soll ohne Zahlung des Ein­
                 tritts möglich sein. Der Shop muss
                 abschließbar sein

    1.3          Bistro /Restauration, inklusive Küche                1           100,0           100,0
                 und Lager. Der Zugang soll ohne Zah­
                 lung des Eintritts möglich sein

    1.4          Sanitäranlagen für Damen, Herren und                 1           45,0            45,0
                 mobilitätseingeschränkte Menschen
    1.5          Garderobe/ Gepäckaufbewahrung                        1           55,0            55,0

    1.6          Kasse, inklusive Nebenraum mit Tresor                1           15,0            15,0

    1.7          Reinigungsraum                                       1           5,0             5,0

3.6       Eingang / Außenanlagen

Eingang
Das unter Denkmalschutz stehende und weitgehend im Original erhalte­
ne Kassengebäude sowie die Einfriedung am Eingang Nord muss erhal­
ten bleiben und kann in die Planung des neuen Besucherzentrums ein­
bezogen werden.

Außenanlagen
Neben der Planung des Besucherzentrums ist eine gärtnerische Aufwer­
tung der Vorgarten- und Schmuckbereiche am Nordeingang wünschens­
wert.

3.7       Baukosten / Wirtschaftlichkeit

Nach der Landeshaushaltsordnung ist der Bauherr verpflichtet, seine
Mittel sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Die Wirtschaftlichkeit
des Gebäudeentwurfes sowie die Realisierung des Entwurfes innerhalb
des vorgegebenen Kostenrahmens sind entscheidende Kriterien bei der
Beurteilung der Entwurfskonzept. Dies bezieht sich auf:

–     Baukosten
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 3 Aufgabenstellung               31

–       Instandhaltungskosten
–       Kosten des laufenden Betriebs

Bei der Planung sollten umweltfreundliche Baustoffe verwendet und
technische Systeme auf ein Minimum reduziert werden (die Verwen­
dungsverbote und -beschränkungen der Senatsverwaltung für Stadtent­
wicklung sind zu beachten, s. Anhang, Teil 4.1.6).

Die Planung hat sich am Prinzip des kostensparenden Bauens zu orien­
tieren. Hierzu sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

    –      Kompakte, klare und funktionale Grundrissorganisation;
    –      Reduzierung der Verkehrsfläche auf ein notwendiges Maß;
    –      Natürliche Belichtung der Räume;
    –      Verzicht auf aufwendige Konstruktionen;
    –      Minimierung der Oberfläche, Kompaktheit;
    –      Optimierung des Verhältnisses von verglaster zu geschlossener
           Fassadenfläche;
    –      Reduktion der Materialwahl, Instandsetzungsfähigkeit,
           Alterungsfähigkeit des Materials.

Zur Beurteilung der architektonischen und konstruktiven Konzeption unter
Berücksichtigung der genannten Kosten- und Qualitätsanforderungen
werden konkrete Aussagen zur Konstruktion und zum Ausbau erwartet.
Um die Vergleichbarkeit der Entwürfe zu gewährleisten, ist dabei – neben
der Darstellung des Entwurfsansatzes in Skizzen und Textform – eine
Beschreibung der Konstruktion und Materialien (Baubeschreibung in
Anlehnung an DIN 276 (neu) für die Kostengruppen 300, 400, s. 1.10
Geforderte Leistungen) gefordert. Dabei soll auch die baukonstruktive
und gebäudetechnische Grundkonzeption beschrieben und dargestellt
werden. Es sind konkrete Aussagen zu folgenden Punkten zu machen:

    –      Konstruktion, Tragsystem, Ausbau
    –      Gebäudehülle (Fassade, Dach)
    –      Technische Gebäudeausrüstung (Heizen u. Lüften,
           Wärmerückgewinnung, Tageslichtnutzung, Beleuchtung)

3.8       Nachhaltigkeit/ Energieeffizienz/ Ökologische
          Zielsetzung

Der Neubau soll unter dem Aspekt des energieoptimierten und nachhalti­
gen Bauens im Sinne eines innovativen energie- und kosteneffizienten
Gebäudekonzepts konzipiert werden.

Die Grundlage der Planung öffentlicher Bauten in Deutschland bildet der
"Leitfaden Nachhaltiges Bauen 2011", dessen Beachtung verbindlich ist.
www.nachhaltigesbauen.de/leitfaeden-und-arbeitshilfen/leitfaden­
nachhaltiges-bauen.html

Neben den unter 3.7 genannten Kriterien sind folgende Ziele zu berück­
sichtigen:
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 3 Aufgabenstellung                32

-   Sicherstellung eines geringen Energiebedarfs (Gebäude, Anlagen­
    technik)
-   Optimierung der Tageslichtnutzung
-   Sehr gute akustische Raumeigenschaften und Sprachverständlichkeit
-   Langfristige und nachhaltige Nutzungsqualität
-   Kosteneffizienz bei Baukosten
-   Minimierung der Betriebskosten
-   Bedarfsgerechte Lüftung
-   Reduktion von Immissionen und Emissionen
-   Kompaktheit (A/V) der Gebäudeform und Zonierung der Nutzungsbe­
    reiche
-   Hohe thermische Qualität, Fugendichtheit und wärmebrückenfreie
    Konstruktionen der Gebäudehülle
-   Einsatz von Steuerungs- und Regelungsstrategien
-   Prüfung des Einsatzes regenerativer Energien
-   Schadstofffreiheit und Raumluftqualität

Bei der Planung sind die Kriterien und Anforderungen der EnEV minus 30
Prozent zu berücksichtigen und der Nachweis über die Einhaltung der
Primärenergieanforderungen in der weiteren Planung zu erbringen bzw.
Ausnahmeregelungen zu belegen. Der Einsatz von regenerativen Ener­
gien wird vorausgesetzt.

Das Gebäude- und Technikkonzept soll so einfach wie möglich gestaltet
und adaptiv zu bedienen sein, um einen optimierten, dauerhaft wirtschaft­
lichen Betrieb zu gewährleisten.

Im Rahmen der weiteren Planung ist gemäß den wasserwirtschaftlichen
Grundsätzen ein Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung zu entwi­
ckeln. Hierbei soll das Niederschlagswasser möglichst vollständig zu­
rückgehalten, über die belebten Bodenschichten versickert oder genutzt
werden.

Ökologische Planungskriterien
Prinzipien des ökologischen Bauens sind in den „Ökologischen Kriterien
für Bauwettbewerbe“ beschrieben (Stand Juli 2007, s. Teil 4 Anhang,
4.1.6 Richtlinien als .pdf).

Für die Konstruktion und Bauausführung sollen danach nur Materialien
und Bauteile zur Anwendung kommen, die hinsichtlich Gewinnung,
Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung eine hohe Gesund­
heits- und Umweltverträglichkeit sowie eine hohe Lebensdauer aufwei­
sen.

3.9      Barrierefreies Bauen
Barrierefreies Bauen ist als selbstverständliche Qualitätsanforderung
gemäß den Grundsätzen des Handbuches „Barrierefreies Planen und
Bauen in Berlin“ und des Handbuches „Design for all – Öffentlicher Frei­
raum                                                             Berlin“
Besucherzentrum Botanischer Garten / Teil 3 Aufgabenstellung                33

(http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/de/ha
ndbuch.shtml) im Wettbewerb umzusetzen.

Die unterschiedlichen Nutzeranforderungen sollen hinsichtlich motori­
scher, sensorischer oder kognitiver Art Berücksichtigung finden. Funkti­
onsbereichen wie Erschließung, Orientierung, Versammlungsräume,
Gastronomieräume, Aufenthaltsräume und Sanitärräume ist besondere
Aufmerksamkeit zu schenken.

Freiflächen
Auch im Außenraum sind die Prinzipien des barrierefreien Bauens kon­
sequent anzuwenden. Für die Erschließung der Besucher ist eine barrie­
refreie Konzeption nach DIN 18040-1 erforderlich. Die Erschließung der
öffentlichen Freiflächen aus dem Straßenraum sollte sich durch eindeuti­
ge Orientierung bzw. selbsterklärende Auffindbarkeit auszeichnen.

3.10 Baurechtliche Vorschriften, Normen und
     Richtlinien

Der Planung sind insbesondere zugrunde zu legen:

-    Gesetz     zum     Schutz      von     Denkmalen    in    Berlin   –
    Denkmalschutzgesetz Berlin (DschG Bln)
-    Bauordnung Berlin und ergänzende Vorschriften BauOBerlin
-    http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/down
    load/bauen/20070607_bauobln.pdf;
-    Verordnung über Bauvorlagen, bautechnische Nachweise und das
    Verfahren im Einzelnen (Bauverfahrensverordnung - BauVerfVO)
    vom 19. Oktober 2006;
-    Baugesetzbuch, Neugefasst v. 23.9.2004 I 2414;zuletzt geändert
    durch Art. 4 G v. 31.7.2009. § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich)
-    Bundesnaturschutzgesetz, Stand 2009, § 14 BNatSchG
-    Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vom 08. August
    2008;
-    Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättVO) vom 12. August 2004;
-    Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (A-Bau Anhang 2)
-    Leitfaden     „Ökologisches      Bauen     –    Anforderungen     an
    Baumaßnahmen“, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin,
    Abteilung VI, 2007
-    Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz
    - WHG);
-    Berliner Wassergesetz (BWG).

Des Weiteren sind die im Anhang aufgeführten Richtlinien zu beachten.

3.10 Beurteilungskriterien des Obergutachtergre­
     miums

Architektonische Gestaltung
   – Städtebau / stadträumliche Gestaltung
   – Architektonische Gestaltung
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