ESF Plus-Arbeitsmarktstrategie 2022 des Landkreises Rottweil
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ESF Plus-Arbeitsmarktstrategie 2022 des Landkreises Rottweil Inhalt Seite Vorbemerkungen .........................................................................................................2 1. Analyse der Ausgangslage der ESF-Förderung und des absehbaren Handlungsbedarfs im Jahr 2022 ..........................................................................3 1.1 Entwicklung von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit im Landkreis Rottweil .........................................................................................................4 1.2 Jugendliche am Übergang von der Schule in die berufliche Ausbildung ..... 10 1.3 ESF-relevante Aspekte der Arbeitsmarktförderung im Landkreis Rottweil .. 12 2. Festlegung von (Teil-)Zielen, Zielgruppen und Handlungsschwerpunkten ........ 13 3. Umsetzung vor Ort ............................................................................................ 16 4. Vorschläge zur Festlegung konkreter Evaluierungsschritte ............................... 17 Änderungen in der neuen ESF Plus-Förderperiode 2021 - 2027 Mit dem Förderjahr 2022 beginnt die neue ESF Plus - Förderperiode 2021 – 2027, die einige Neuerungen mit sich bringt. Das Programm für das Land Baden- Württemberg ist noch nicht abschließend beschlossen, allerdings kann auf der Grundlage der letzten Förderperiode und des bisherigen Entwurfes bereits die regio- nale ESF-Strategie erstellt werden. Bis zum Inkrafttreten neuer Regelungen gelten die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen weiter.
2 Vorbemerkungen Allgemeines Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das zentrale beschäftigungs- und arbeits- marktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union und richtet sich in seiner För- derung an die EU-Strategie „Europa 2020“ aus. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen dem Land Baden-Württemberg rund 219 Mio. Euro für ESF-Interventionen zur Verfügung. Das bedeutet eine Reduktion um rund 16% im Vergleich zur Förderperiode 2014-2020. Der Landkreis Rottweil erhält pro Förderjahr 165.000 Euro. Die regionale Umsetzung des ESF in den Stadt- und Landkreisen erfolgt über die ESF-Arbeitskreise. Diese legen die ESF-Strategie fest und bewerten die eingereichten Projektanträge u.a. in Bezug auf de- ren Übereinstimmung mit der ESF-Strategie und erstellen ein Ranking, das an die L- Bank weitergeleitet wird. Mit der vorliegenden Arbeitsmarktstrategie werden die inhaltlichen Eckpunkte festgelegt, nach denen die ESF-Mittel des Landkreises im Jahr 2022 eingesetzt werden sollen. Weitere Informationen und aktuelle Hinweise zur ESF-Förderung stehen im Internet un- ter www.esf-bw.de bereit. gedruckt am 17.08.2021
3 1. Analyse der Ausgangslage der ESF-Förderung und des ab- sehbaren Handlungsbedarfs im Jahr 2022 Die Ausgangsbedingungen der ESF-Förderung setzen sich aus zwei entscheidenden Bausteinen zusammen: 1. den Entwicklungstendenzen im sozioökonomischen Umfeld der Handlungsfel- der des ESF 2. den förderpolitischen Rahmenbedingungen der ESF-Interventionen. Der zuletzt genannte Baustein hat unter zwei Gesichtspunkten große Bedeutung: Einerseits kommt den Angeboten der Regelförderung – und hier speziell denen des SGB II – im Vergleich zu den ESF-Mitteln des Landkreises Rottweil schon unter dem Aspekt ihres finanziellen Umfangs ein besonderes Gewicht zu. Gleichwohl hat der ESF – dem Gebot der Additionalität folgend – die Chance, bestimmte Nischen oder auch „Förderlücken“ zu füllen, die mit den Instrumenten der Regelförderung nicht oder nur unvollkommen abgedeckt werden. Andererseits sind es die Regelangebote, aus denen sich im Wesentlichen die Kofinanzierung der ESF-Interventionen speist. Die folgenden Ausführungen zu den sozioökonomischen Rahmenbedingungen der ESF-Förderung im Landkreis Rottweil konzentrieren sich auf jene arbeitsmarktpoliti- schen Handlungsfelder, in denen der regionalisierte ESF in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen kann. Bei der Umsetzung der Förderung aus dem ESF sind die Grundsätze der Gleichstel- lung von Frauen und Männern, der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, der nachhaltigen Entwicklung im Sinne des Umweltschutzes sowie der Sozialen Innova- tion und der Förderung der transnationalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen. Dieses Interventionsspektrum vor Augen wird im Folgenden auf ausgewählte Aspek- te in den Bereichen der beruflichen Orientierung Jugendlicher sowie der Beschäfti- gungs- und Arbeitsmarktsituation bestimmter Zielgruppen der aktiven Arbeitsmarkt- politik im Landkreis Rottweil eingegangen. Der Landkreis Rottweil bildet zusammen mit dem Schwarzwald-Baar-Kreis und dem Landkreis Tuttlingen die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. An der Nahtstelle des Südweststaats liegend, verfügt der Landkreis über je zwei Mittel- und Unterzentren: die Großen Kreisstädte Rottweil und Schramberg sowie die Städte Oberndorf am Neckar und Sulz am Neckar. Mit 182 Einwohnern pro km² (Stand: Dezember 2019) gehört der Kreis zu den geringer besiedelten Landkreisen Baden-Württembergs (Landesdurchschnitt: 233 Einwohner pro km²). Die Wirtschaft des Landkreises ist überwiegend mittelständisch geprägt. Die Metall- industrie und die Elektrotechnik gehören seit Jahrzehnten zu den dominierenden Wirtschaftszweigen im Landkreis. Durch den Dienstleistungssektor werden heute 47,9 % der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze gestellt.1 1 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Regionalreport – Beschäftigung am Arbeitsort, Nürnberg, April 2020, Tabelle 2.3. gedruckt am 17.08.2021
4 1.1 Entwicklung von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit im Landkreis Rott- weil Im September 2020 standen im Landkreis Rottweil 57.953 Personen in einem sozial- versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, das waren 1,5 % weniger als zum Vorjahreszeitpunkt und 6,6 % weniger als im September 2015.2 Der Frauenanteil an den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen im Landkreis Rottweil lag bei 44,3 %.3 Dieser hat sich im Laufe der letzten Jahre stetig erhöht. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Landkreis Rottweil 43,8% 43,9% 44,0% 44,3% 35.000 43,5% 43,8% 44,00% 30.000 43,00% 42,00% 25.000 41,00% 20.000 32.977 32.778 32.265 31.826 40,00% 31.007 30.571 15.000 25.860 25.688 25.604 24.797 24.150 23.533 39,00% 10.000 38,00% 5.000 37,00% - 36,00% Sept. 2015 Sept. 2016 Sept. 2017 Sept. 2018 Sept. 2019 Sept. 2020 Männer Frauen Von den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Männern waren 13,6 % in Teilzeit tätig. Bei den Frauen betrug der Anteil der Teilzeitbeschäftigten 86,4 %.4 Außerdem waren im September 2020 im Landkreis 14.687 Personen im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung tätig, das waren 6,12 % weniger als zum Vorjahreszeitpunkt, und 12,12 % weniger als im September 2015.2 Der Frauenanteil betrug hierbei 58,1 %. Bei den ausschließlich im Rahmen einer solchen Beschäfti- gung tätigen Personen lag der Frauenanteil mit 62,6 % noch höher.3 Die Beschäftigungsquote der Frauen im Landkreis Rottweil lag zum Stichtag 30.06.2020 mit 61,0 % niedriger als die der Männer (70,7 %); diejenige der Auslän- der mit 57,1% niedriger als die der Deutschen (67,4 %).5 Vor dem Hintergrund der skizzierten Beschäftigungsentwicklung ist die Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Landkreis Rottweil zu beurteilen. Im April 2021 waren im Landkreis in den Rechtskreisen SGB II und SGB III insgesamt 2.520 Personen ar- 2 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Regionalreport – Beschäftigung am Arbeitsort, Nürnberg, April 2020, Tabelle 6. 3 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Regionalreport – Beschäftigung am Arbeitsort, Nürnberg, April 2020, Tabelle 1. 4 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Regionalreport – Beschäftigung am Arbeitsort, Nürnberg, April 2020, Tabelle 2.2. 5 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsquoten, Nürnberg, Februar 2020, Tabelle 2. gedruckt am 17.08.2021
5 beitslos gemeldet, darunter 1.146 Frauen.6 Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen betrug 3,1 % bei Männern und 3,1 % bei den Frauen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt hat sich die Arbeitslosenquote erhöht, um 0,5 Prozentpunkte bei Männern und 0,1 Prozentpunkte bei Frauen.7 Arbeitslose in den Rechtskreisen SGB II und 2.200 SGB III im Landkreis Rottweil 2.000 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 Jul 16 Jul 17 Jul 18 Jul 19 Jul 20 Okt 16 Okt 17 Okt 18 Okt 19 Okt 20 Apr 17 Apr 18 Apr 19 Apr 20 Apr 21 Jan 17 Jan 18 Jan 19 Jan 20 Jan 21 Arbeitslose im SGB III Arbeitslose im SGB II In den letzten Jahren lag der Frauenanteil an den Arbeitslosen in beiden Rechtskrei- sen bei unter 50 %, zuletzt bei 45,4 %. Arbeitslose Frauen und Männer im Landkreis Rottweil 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 Jul 16 Jul 17 Jul 18 Jul 19 Jul 20 Apr 21 Okt 16 Okt 17 Okt 18 Okt 19 Okt 20 Apr 17 Apr 18 Apr 19 Apr 20 Jan 17 Jan 18 Jan 19 Jan 20 Jan 21 arbeitslose Männer arbeitslose Frauen 6 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslose – Zeitreihe, Nürnberg, Mai 2020, Tabellen 2 u. 6. 7 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenquoten. – Zeitreihe, Nürnberg, April 2020, Tabel- len 5 u. 6. gedruckt am 17.08.2021
6 Der regionalisierte ESF des Landes Baden-Württemberg ist vor allem auf Langzeit- arbeitslose und Arbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen ausgerichtet. Daher werden im Folgenden ausgewählte Zielgruppen der Arbeitsmarktpolitik be- trachtet. Langzeitarbeitslose Von den 2520 im Monat April 2021 arbeitslos gemeldeten Personen waren 617 Menschen (24,48 %) bereits mindestens ein Jahr lang arbeitslos (Langzeitar- beitslose). Der Anteil hat sich im letzten Jahr deutlich erhöht.8 Der Frauenanteil bei den Langzeitarbeitslosen betrug 42,5 % und war damit höher als der Frauenanteil an den Arbeitslosen insgesamt (24,5 %).9 Langzeitarbeitslose 400 25,0% 24,5% 27,0% 24,3% 23,5% 350 19,4% 22,0% 300 14,3% 17,0% 250 200 12,0% 355 150 294301 265261 262 7,0% 100 210203 188 211 146 170 2,0% 50 0 -3,0% Apr 16 Apr 17 Apr 18 Apr 19 Apr 20 Apr 21 Männer Frauen Anteil an Arbeitslosen insgesamt 8 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Frauen und Männer, Nürnberg, Mai 2015, Mai 2016, Mai 2017, Mai 2018, Mai 2019, Mai 2020 jeweils Tabelle 1 bzw. 1.1. 9 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Frauen und Männer, Nürnberg, Mai 2020, Tabelle 1.1. gedruckt am 17.08.2021
7 55 Jahre und älter Der Anteil der Arbeitslosen im Alter ab 55 Jahren betrug im April 2021 ca. 26,0 % (656 Personen). Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil gestiegen. Aufgrund einer Än- derung der Statistik – bis 2015 wurden Personen ab 50 Jahren ausgewiesen, seit 2016 ab 55 Jahren – kann die Entwicklung erst ab dem Jahr 2016 betrachtet werden. Der Frauenanteil lag bei 48,0 %.9 Arbeitslose, 55 Jahre und älter 25,4% 24,9% 26,0% 400 23,5% 23,3% 25,0% 350 300 20,0% 250 15,0% 200 334 341315 150 287 10,0% 249245 230217 232 100 198 5,0% 50 0 0,0% Apr 17 Apr 18 Apr 19 Apr 20 Apr 21 Männer Frauen Anteil an Arbeitslosen insgesamt 15 bis unter 25 Jahre 267 Personen von 15 bis unter 25 Jahren waren im April 2021 arbeitslos gemeldet. Der Frauenanteil lag bei 40,4 % und damit deutlich unter dem Durchschnitt. Der An- teil der jüngeren Arbeitslosen an den Arbeitslosen insgesamt schwankte in den letz- ten Jahren zwischen ca. 10 und 12 %, ist zuletzt nach dem Abstieg im Jahr 2020 wieder deutlich gesunken.9 Arbeitslose, 15 bis unter 25 Jahre 13,4% 250 14,0% 11,6% 11,7% 10,9% 11,2% 12,0% 10,6% 200 10,0% 150 8,0% 227 6,0% 100 153 159 141 4,0% 130 129 50 106 115 109 108 77 84 2,0% 0 0,0% Apr 16 Apr 17 Apr 18 Apr 19 Apr 20 Apr 21 Männer Frauen Anteil an Arbeitslosen insgesamt gedruckt am 17.08.2021
8 Ausländer/-innen Nachteiliger entwickelt als die Zahlen der Arbeitslosen insgesamt haben sich in den letzten Jahren die Zahlen der arbeitslosen Ausländer/-innen. Ihr Anteil ist nach einem starken Anstieg in den vergangenen Jahren auf nun 32,5 % im April 2021 leicht ge- sunken. Der Frauenanteil lag zuletzt bei 43,7 %.9 600 Arbeitslose Ausländer/innen 34,0% 32,6% 32,7% 32,5% 33,0% 500 32,0% 400 30,6% 31,0% 29,6% 300 30,0% 529 28,4% 462 29,0% 200 391 352 330 342 358 302 271 295 28,0% 100 242 232 27,0% 0 26,0% Apr 16 Apr 17 Apr 18 Apr 19 Apr 20 Apr 21 Männer Frauen Anteil an Arbeitslosen insgesamt Schwerbehinderte Menschen Nach einem Anstieg des Anteils der schwerbehinderten Menschen unter den Arbeits- losen hat er sich nun wieder verringert und lag zuletzt bei 7,1 %. Der Frauenanteil lag zuletzt bei 36,3%.9 Arbeitslose schwerbehinderte Menschen 140 10,0% 8,6% 8,3% 9,0% 120 7,6% 7,2% 7,1% 8,0% 6,9% 100 7,0% 6,0% 80 5,0% 60 127 112 114 4,0% 94 88 40 84 3,0% 73 62 61 64 65 52 2,0% 20 1,0% 0 0,0% Apr 16 Apr 17 Apr 18 Apr 19 Apr 20 Apr 21 Männer Frauen Anteil an Arbeitslosen insgesamt gedruckt am 17.08.2021
9 Alleinerziehende Im Gegensatz dazu lag der Frauenanteil bei der Gruppe der alleinerziehenden Ar- beitslosen mit 93,4 % erheblich höher. Die Alleinerziehenden machten im April 2021 ungefähr 7,2 % der Arbeitslosen aus, wobei diese Quote im letzten Jahre gestiegen ist.9 Arbeitslose Alleinerziehende 200 8,1% 9,0% 7,9% 180 7,0% 7,1% 7,2% 8,0% 160 7,0% 140 5,3% 6,0% 120 5,0% 100 186 4,0% 80 170 151 127 3,0% 60 112 113 40 2,0% 13 15 11 10 14 12 1,0% 20 0 0,0% Apr 17 Apr 21 Apr 16 Apr 18 Apr 19 Apr 20 Männer Frauen Anteil an Arbeitslosen insgesamt Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Die deutlich größte der betrachteten Gruppen stellt weiterhin die der Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung dar. Im April 2021 betrug ihr Anteil 52,8 %. Der Frauenanteil hat sich in den letzten Jahren auf nunmehr 47,3 % erhöht.9 Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung 900 60,0% 51,4% 52,8% 50,1% 48,9% 50,4% 800 50,0% 700 43,2% 600 40,0% 500 30,0% 400 765 701 300 611614 578 630 20,0% 454455 442417 483 200 404 10,0% 100 0 0,0% Apr 21 Apr 16 Apr 17 Apr 18 Apr 19 Apr 20 Männer Frauen Anteil an Arbeitslosen insgesamt gedruckt am 17.08.2021
10 1.2 Jugendliche am Übergang von der Schule in die berufliche Ausbildung Im Schuljahr 2019/20 befanden sich an den 72 öffentlichen und 6 privaten allge- meinbildenden Schulen im Landkreis Rottweil insgesamt 13.779 Schülerinnen und Schüler.10 Hier ist ein weiterer Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren zu verzeich- nen. Unter dem Gesichtspunkt der mit ESF-Mitteln des Landkreises zu fördernden Jugendlichen sind die Schülerinnen und Schüler an den Hauptschulen und Sonder- pädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ; früher: Sonderschulen) von besonderem Interesse. Im Schuljahr 2019/20 besuchten 1.082 Personen Haupt- und Werkrealschulen im Landkreis, 617 Personen Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren.10 1.179 Jugendliche haben im Jahr 2019 im Landkreis Rottweil die allgemein bilden- den Schulen verlassen. Die erreichten Schulabschlüsse haben sich in den vergan- genen Jahren wie folgt verändert:11 Schulabgänger nach Abschlussarten 100% 90% 414 404 423 403 424 400 364 80% 70% 60% 50% 756 730 679 784 719 633 579 40% 30% 20% 388 286 305 267 257 307 170 10% 63 111 60 86 82 92 66 0% 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 mit Hochschulreife mit mittlerem Abschluss mit Hauptschulabschluss ohne Hauptschulabschluss Der Anteil der Jugendlichen, die ihre allgemeinbildende Schule mit der Hochschulrei- fe abgeschlossen haben, ist in den letzten Jahren leicht gesunken, auf nun 23,4 %. Der „Ausreißer“ im Schuljahr 2011/12 ist darauf zurückzuführen, dass in jenem Jahr der letzte volle Jahrgang des neunjährigen Gymnasiums und der erste Jahrgang des achtjährigen Gymnasiums ihr Abitur absolviert haben. 10 Statistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, Schüler und Schulen nach Schular- ten, Landkreis Rottweil, Stuttgart 2020. 11 Statistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, D15.1: Schulabgangsquote nach dem Verfahren mit durchschnittlichen Altersjahrgängen an allgemeinbildenden Schulen, Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2020. gedruckt am 17.08.2021
11 Auch der Anteil der Schüler, die einen mittleren Schulabschluss erreicht haben, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, wobei zuletzt wieder ein Rückgang zu verzeichnen war auf nun 38,8 %. Gesunken ist der Anteil der Schüler, die einen Hauptschulabschluss erzielt haben, auf noch etwa 11,3 %. Der Anteil der Jugendli- chen, welche die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben, ist zuletzt wie- der etwas gesunken auf nun 4,6 %. Die „Spitze“ in der offiziellen Statistik für das Schuljahr 2013/14 beruht auf überhöhten Meldungen mancher Schulen aufgrund ei- nes inzwischen behobenen Softwarefehlers. Differenziert man die Schulabgänger nach Geschlecht und Herkunft, zeigt sich, dass weiterhin die jungen Frauen seltener als die jungen Männer die allgemeinbildende Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen und häufiger die Hochschulreife errei- chen.11 Schulabgänger nach Abschlussarten 2018/2019 100% 7 90% 163 357 364 80% 201 70% 27 60% 50% 289 552 579 40% 290 16 30% 20% 109 19 170 10% 61 154 0% 36 30 47 66 männlich weiblich Deutsche Ausländer Insgesamt mit Hochschulreife mit mittlerem Abschluss mit Hauptschulabschluss ohne Hauptschulabschluss Unter jungen Ausländern beträgt die Quote derjenigen, welche die Hochschulreife erreichen, weniger als ein Fünftel der deutschen Altersgenossen. Dagegen verlassen junge Ausländer deutlich häufiger die allgemeinbildende Schule ohne Hauptschulab- schluss.11 Von den 1049 Abgängern von allgemeinbildenden Schulen 2020 haben 51 die Schu- le ohne Hauptschulabschluss verlassen, was einer Quote von 4,9 % entspricht (Lan- desdurchschnitt: 6,0 %). Dabei haben 10 Jugendliche eine Haupt- oder Werkreal- schule ohne Abschluss der Sekundarstufe 1 verlassen, 0 die Realschule, und 1 Ju- gendliche das Gymnasium. Die größte betroffene Gruppe waren 2019 weiterhin die Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. 40 von 50 Ab- gängern einer solchen Schule haben diese ohne Hauptschulabschluss verlassen, wobei zu beachten ist, dass unter diesen Schülern Abgänger mit Förderschulab- schluss und Abgänger mit Abschluss für Geistigbehinderte waren.12 12 Statistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, D15.2: Anteil der Schulabgänger/- innen ohne Abschluss der Sekundarstufe I, Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2020. gedruckt am 17.08.2021
12 Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss 100% 90% 80% 38 48 49 70% 41 46 60% 40 4 50% 3 40% 18 9 7 30% 1 2 0 3 20% 9 0 1 26 25 31 10% 15 10 10 0% 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Haupt-/Werkrealschulen Realschulen Gymnasien SBBZ 1.3 ESF-relevante Aspekte der Arbeitsmarktförderung im Landkreis Rottweil Der regionale Arbeitskreis hat sich insbesondere auf den Übergang von der Schule zum Beruf unter Berücksichtigung auf einen familienorientierten Ansatz, die Förde- rung von Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf, wie z.B. Menschen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende, ältere Arbeitnehmer oder Personen ohne abgeschlossene Ausbildung und die Prävention für gefährdete Schulabbrecher, z.B. gefährdete Kinder und Jugendliche zum Ziel gesetzt. Ein weiterer Punkt ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilha- bechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Insbesondere arbeitslose Alleinerziehende bedürfen vielfach der Unterstützung auf ihrem Weg (zurück) auf den Arbeitsmarkt. gedruckt am 17.08.2021
13 3. Festlegung von (Teil-)Zielen, Zielgruppen und Handlungs- schwerpunkten Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabe-Chancen von Men- schen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Zielstellung: - Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit arbeitsmarktferner mit mehreren Ver- mittlungshemmnissen belasteter Langzeitarbeitsloser und Langzeitleistungs-bezieher - Gesellschaftliche Integration von Gruppen, die in besonderem Maße von Aus-grenzung und Armutsgefährdung betroffen sind Zielgruppen: - Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen (insbesondere aus dem Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit bedürfen) - Alleinerziehende - Menschen mit Behinderung - Menschen mit Migrationshintergrund - Ältere - Wohnungslose - Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschrän-kungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen - Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwan-derern aus den EU-Mitglieds- und Drittstaaten Maßnahmen: In diesem spezifischen Ziel werden vielfach belastete, arbeitsmarktferne Zielgruppen angesprochen, bei denen eine Integration in den Arbeitsmarkt in der Regel nur über Zwi- schenschritte der gesellschaftlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabi- lisierung möglich sein wird. Beratungsangebote, das Erschließen von weiteren Hilfsangeboten, tagesstrukturie-rende und sozialintegrative Maßnahmen können Module einer niedrigschwelligen Ansprache dieser Zielgruppen sein. Zwischenstufen, z.B. über Einrichtungen des geförderten Arbeitsmarkts oder – bei Vor- liegen einer Schwerbehinderung – über Integrationsfirmen, können erforderlich sein, um Potenziale für eine Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auszuloten. Die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit kann bereits als erster Erfolg gelten. Ergebnisindikatoren Benachteiligte Teilnehmer/innen, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitssuche sind, eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, eine Qualifizierung erlangen, einen Arbeits- platz haben, einschließlich Selbständige. Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Zielstellung: - Individuelle und soziale Stabilisierung junger Menschen durch die Verbesse-rung der Ausbildungschancen von jungen Menschen ohne schulischen Ab-schluss und ohne be- rufliche Ausbildung - Erreichen eines Schulabschlusses und/oder Integration in Maßnahmen der Berufsvor- bereitung oder in eine berufliche Ausbildung gedruckt am 17.08.2021
14 Zielgruppen: - Unter 25-Jährige, die sich nicht mehr auf die Systeme schulischer oder beruf-licher Ausbildung einlassen, d.h. schulmüde oder schulverweigernde Jugend-liche im Schulal- ter, sowie junge Menschen nach Beendigung der Schulpflicht, die von den Regelsyste- men der Jugendberufshilfe und des Übergangs- und Ausbildungsbereiches nicht ausrei- chend erreicht werden - Schüler/innen an Haupt-, Werkreal- und Gemeinschaftsschulen ab der 7. Jahrgangs- stufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend er-reicht werden - Ausbildungsferne und zum Teil marginalisierte junge Menschen, die von re-gelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden - Junge Menschen mit Migrationshintergrund Maßnahmen: Gefördert werden Maßnahmen, die in Ergänzung zu schulischen Angeboten und An- geboten der Jugendhilfe dazu beitragen, schulpflichtige junge Menschen an Regel- systeme der Schule heranzuführen und sie so zu integrieren, dass sie einen regulä-ren Schulabschluss erreichen können. Oftmals wird hierfür eine individuelle und erforderlichenfalls auch längerfristig ange-legte sozialpädagogische Begleitung erforderlich sein, die auch das familiäre Umfeld und die lebensweltlichen Bezüge der jungen Menschen berücksichtigt. Auch aufsu-chende For- men der Sozialarbeit kommen je nach Einzelfall zum Einsatz. Nied-rigschwellige und praxisbezogene Angebote sollen zur individuellen und sozialen Stabilisierung beitragen und auf eine realistische Perspektive für Ausbildung und Be-ruf hinwirken. Bei Teilnehmer/innen ohne Schulabschluss ist die nachträgliche Erlangung des Schulab- schlusses ein wesentliches konzeptionelles Merkmal der Förderung. Junge Menschen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, können auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz geför-dert werden. In diesem Förderziel wird besonders darauf zu achten sein, dass spezifische indivi-duelle Dispositionen (soziales und familiäres Umfeld, Migrationshintergrund bzw. ei-ne Migrati- onserfahrung, geschlechterspezifische Benachteiligungen, riskante Le-bensformen, Überschuldung) adäquat berücksichtigt werden. Ferner soll frühzeitig einem geschlech- tertypischen Berufswahlverhalten entgegengewirkt werden. Ergebnisindikator: Teilnehmer/innen, die nach Ihrer Teilnahme eine schulische/berufliche Bildung ab- solvieren. 2.3 Bereichsübergreifende Grundsätze Bei den aus ESF-Mitteln zu fördernden Projekten müssen auch die Querschnittsziele („Gleichstellung von Männern und Frauen“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminie- rung“, „Ökologische Nachhaltigkeit“), sowie die Querschnittsthemen („Soziale Innova- tion“ und „Transnationalität“) im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden. Dabei sind die folgenden Leitziele zu beachten: - quantitativ: Erhöhung des Anteils von Frauen sowie von Menschen mit Migra- tionshintergrund, Älteren und Menschen mit Behinderung an den Förderun-gen, mindes- tens entsprechend ihres Anteils an der Zielgruppe - qualitativ: o Arbeitsmarktintegration von Frauen sowie von Menschen mit Migrationshintergrund, Älteren und Menschen mit Behinderung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäfti- gedruckt am 17.08.2021
15 gung; mit einer langfristigen Zielperspektive auf eine stabile Beschäftigungssituation mit existenzsi-cherndem Einkommen o Reflexion und Aufbrechen von Geschlechterstereotypen und ethnischen Stereotypen und Bewusstseinsbildung im Hinblick auf die Bedeutung von Schulabschlüssen und Bil- dungsübergängen sowie auf eine eigenständige Existenzsicherung im Lebensverlauf. Unter dem Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern sollen geplante Maß- nahmen vor allem berücksichtigen, dass Frauen gerade unter den langfristig in Ar- beitslosigkeit verharrenden und von Armut bedrohten Personengruppen in besonde-rem Maße vertreten sind. Daher sollen auch spezifische Förderansätze für Frauen und Män- ner erprobt werden, um ihre soziale Teilhabe und ihre Integrationschancen zu verbes- sern. Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bedeuten in diesem spezifischen Ziel vor allem eine nochmalige Konzentration dieser Förderansätze auf jene Personengrup-pen, die in erhöhtem Maße von sozialer Exklusion bedroht sind, wie z.B. Minderhei-ten der Arbeitsmigrantinnen und –migranten aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Ökologische Nachhaltigkeit wird in diesem spezifischen Ziel insbesondere im Rah-men von Maßnahmen der sozialen Stabilisierung und der Alltagsstrukturierung in Form von praxisnahen Themen wie Energiesparen oder sparsamer Umgang mit Ressourcen eine Rolle spielen. Gerade bei der problembehafteten und oft schwer erreichbaren Zielgruppe ist eine ge- schlechtersensible Ausrichtung der Förderung von besonderer Bedeutung. Ange-sichts der hohen Relevanz von geschlechterstereotypen Orientierungen der Ziel-gruppe kön- nen in diesem Förderziel auch geschlechterspezifische Konzepte zum Einsatz kommen. Durch die Fokussierung auf bildungsferne und z.T. gesellschaftlich marginalisierte junge Menschen, darunter insbesondere solche mit Migrationshintergrund, leistet die Förde- rung in diesem Förderziel einen besonderen Beitrag zur Chancengleichheit und wirkt einer Diskriminierung entgegen. Bereits in der letzten Förderperiode hat sich gezeigt, dass Themen der ökologischen Nachhaltigkeit bei dieser Zielgruppe gut in das Maßnahmeangebot integriert werden können, etwa im Rahmen naturnaher erlebnispädagogischer Module. Der expandie- rende Markt für Green Jobs kann zudem für Teilnehmende an den geförderten Maß- nahmen Berufsperspektiven auf unterschiedlichen Qualifikationsebenen bieten. Fördermittel und Teilnehmerzahlen Grundsätzlich stehen dem Landkreis Rottweil voraussichtlich jährlich 165.000 Euro an regionalisierten ESF-Mitteln des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung. Da am Anfang der Förderperiode grundsätzlich keine Mittelübertragung aus den Vor- jahren zulässig ist, stehen für das Jahr 2022 insgesamt 165.000 Euro zur Verfügung. gedruckt am 17.08.2021
16 3. Umsetzung vor Ort Es sind Maßnahmen mit ein- oder zweijähriger Laufzeit förderbar. Die Mindestteil- nehmerzahl für Projekte liegt bei 10 Personen. Im Jahr 2022 stehen dem Landkreis Rottweil 165.000 Euro an ESF-Mitteln des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Ausschreibung der regionalen ESF-Mittel des Landkreises Rottweil erfolgt durch Veröffentlichung in der örtlichen Presse, im Rahmen des Internetauftritts des Land- kreises (www.landkreis-rottweil.de) und durch Anschreiben an potentielle Projektträger. Projektanträge sind über das webbasierte ESF-Antragsverfahren ELAN zu stellen. Die Registrierung für das Online-Antragsverfahren und wichtige Informationen zur Antrag- stellung sind unter www.esf-bw.de zu finden. Anträge für den Durchführungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 bzw. 31.12.2023 müssen bis zum 30.09.2021 vollständig und unterschrieben in Papierform bei der L-Bank (Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe) eingegangen sein. Es wird darum gebeten, die Anträge gleichzeitig in schriftlicher oder elektronischer Form auch an die ESF-Geschäftsstelle einzureichen (Landratsamt Rottweil, ESF- Geschäftsstelle, Olgastraße 6, 78628 Rottweil; miriam.griesser@landkreis-rottweil.de). Die Bewertung der Vorhaben erfolgt durch den regionalen Arbeitskreis unter Berück- sichtigung dieses Strategiepapiers und gemäß der vom ESF-Begleitausschuss be- schlossenen Methodik und Kriterien. Die Projektbewertung findet im Rahmen der Verga- besitzung statt, in der den Projektträgern auch die Möglichkeit gegeben wird, ihre Projek- te persönlich vorzustellen. gedruckt am 17.08.2021
17 4. Vorschläge zur Festlegung konkreter Evaluierungsschritte Die Ergebnissicherung erfolgt durch Abgleich der bewilligten Projektanträge mit den nach Abschluss der Projekte zu erstellenden Sachberichten, die Teil der Verwen- dungsnachweise sind. Außerdem stellen die Projektträger ihre Sachberichte im Rahmen der Strategiesitzung im Sommer 2022 vor. Zur Projektbegleitung werden Vertreter des Arbeitskreises und die ESF-Geschäftsstelle des Landkreises Vor-Ort-Besuche bei den im Jahr 2022 geförderten Projekten durchfüh- ren. gedruckt am 17.08.2021
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