ETL | Monatsticker "Unternehmerfrühstück Online" - Gleich geht's los
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ETL | Monatsticker „Unternehmerfrühstück Online“ Gleich geht‘s los Start 10:00 Uhr 15. Dezember 2021
Annette Hochheim Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Spezialisierung: Sozialrecht & Arbeitsrecht August-Bebel-Straße 23 06108 Halle (Saale) Tel.: 0345/298 44 50 E-Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de 3 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
Agenda 1. Aktuelles kurz & knapp 2. Corona-Steuerhilfegesetz – Was ändert sich in 2022? 3. Wechsel private Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 4. Aktuelles aus der Gesetzesküche – Änderung des IfSG (3G am Arbeitsplatz / Quarantäne & Arbeitsunfähigkeit) 5. Tipp des Monats 6. Update Corona-Hilfen 7. Fragen & Antworten 4 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
Aktuelles Kurz & Knapp Änderungen ab 01.01.2022: – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Neuerungen im AG-Meldeverfahren bei: – Geringfügig Beschäftigten – Steuernummer des AG – Identifikationsnummer des AN – Kurzfristig Beschäftigten – neues Datenfeld „Kennzeichen Krankenversicherung“ – Meldung zu Vorbeschäftigungszeiten durch Minijobzentrale an AG – Anforderung digitaler Unterlagen: – Elektronische Entgeltunterlagen – Elektronische Betriebsprüfung 7 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
Aktuelles Kurz & Knapp Änderungen ab 01.01.2022: – Hinzuverdienstgrenze Altersrentner sinkt auf 6.300 EUR – Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15% zur bAV bei Entgeltumwandlungen – Mindestlohnerhöhung – Ab 01.01.2022: 9,82 Euro – Ab 01.07.2022: 10,45 Euro – Ab ??? 12,00 EUR (Mini-Job = max. 520 EUR) – Steuererklärungsfrist für VZ 2020 um 3 Monate verlängert – Antragsmöglichkeiten für Liebhaberei bei Photovoltaikanlagen & Blockheizkraftwerken 8 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
Was kommt noch im Jahr 2022? Gesetz zur Reform der Grundsteuer => Grundsteuerwerterklärung Zeitplan der Umsetzung: Voraussichtlich im März 2022 Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen per öffentlicher Bekanntmachung zum 1. Juli 2022 Freischaltung der Erfassung und Übermittlung der Steuererklärungen im ELSTER-Portal bis zum 31. Oktober 2022 sind sämtliche Steuererklärungen einzureichen (Fristverlängerungen sind im Einzelfall möglich) bis zum 31. Dezember 2023 sollen alle Grundsteuerwertbescheide erlassen werden im 1. Halbjahr 2024 sollen die Messzahlen und die Hebesätze geprüft werden im 2. Halbjahr 2024 sollen alle Messbetrags- und Grundsteuerbescheide erlassen werden sodass zum ersten 15. Februar 2025 die neue Grundsteuer bezahlt werden kann 9 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
Corona-Steuerhilfegesetz In 2022 gelten noch folgende Maßnahmen fort: – Ermäßigter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7% für Speisen wird bis zum 31.12.2022 verlängert – Corona-Prämie an Arbeitnehmer noch bis 31.03.2022 möglich – Verlängerung der Steuererklärungsfrist 2020 für beratene Steuerpflichtige auf den 31.05.2022 11 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
Corona-Steuerhilfegesetz In 2022 wegfallen werden (Stand November 2021): – Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld (wieder steuerpflichtig) – Degressive AfA für bewegliche WG des Anlagevermögens – Verlängerung der Reinvestitionsfrist nach § 6b EStG – Verlängerung der Investitionsfrist nach § 7g EStG – Erweiterter Verlustrücktrag – Homeoffice-Pauschale – Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung – Verlängerte Abgabefristen für die Steuererklärungen (ab VZ 2021) – Absenkung Grenze für Kurzarbeitergeld (bis März 10%, danach 1/3) 12 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
Update KuG – erleichterter Zugang bis 30.03.2022 verlängert – weiterhin 24 Monate insgesamt – bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird aber auf die Hälfte reduziert – !!! Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nicht verlängert !!! ab 01. Januar 2022 gelten wieder die regulären Erstattungssätze das heißt 60% bzw. 67% des Entgeltes auch bei Reduzierung der Arbeitszeit wegen Kurzarbeit um über 50% 13 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
Wechsel private Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung
Wechsel PKV in die GKV grds. sind selbständig Tätige und diejenigen, deren Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, nicht verpflichtet, Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein bzw. zu bleiben in der Regel Entscheidung für PKV in jungen Jahren zu günstigen Konditionen mit zunehmendem Alter erhöhen sich Beiträge in der PKV gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 a SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) sind Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, d.h. in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren. 15 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
Wechsel PKV in die GKV Überlegungen vor dem Erreichen des 55. Lebensjahres: Wechsel in GKV sinnvoll Welche realistischen Möglichkeiten bestehen? Versicherungspflicht in gesetzlicher KV besteht bei Bestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses und Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze als Selbständiger, der in PKV versichert ist, müssten Sie Ihre hauptberuflich selbständige Tätigkeit aufgeben eine abhängige Beschäftigung aufnehmen ein monatliches Einkommen erzielen, das unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 16 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
Wechsel PKV in die GKV als Gesellschafter-Geschäftsführer mit selbständigem Status müssten Sie Ihre Beteiligung an der Gesellschaft so herabsenken, dass SV-Pflicht eintritt (mgl. durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Dritte – auch Familienangehörige) ein monatliches Einkommen erzielen, das unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt dieses Konstrukt mindestens ein Jahr aufrecht erhalten Haben Sie das 55. Lebensjahr vollendet ist eine Rückkehr in die GKV nahezu nicht mehr möglich. einzige Lösung ist die Aufnahme in die Familienversicherung eines sv-pflichtigen Angehörigen aber: Einkünfte über 450,00 € mtl. sind schädlich 17 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
Aktuelles aus der Gesetzesküche Änderungen des IfSG
Änderung des IfSG – 3G am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – Homeoffice-Pflicht wieder eingeführt – zusätzliche Testpflichten für Beschäftigte, Arbeitgeber und Besucherinnen und Besucher in besonderen Einrichtungen (Pflege, Reha, Einrichtungen der Eingliederungshilfe) – auch für Geimpfte und Genesene – Testpflichten von Beschäftigten sind zu überwachen – 3G für Fahr- und Fluggäste im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (nicht Schüler und nicht im Taxi) – seit 01.11.2021 haben ungeimpfte Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem IfSG 19 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
3G am Arbeitsplatz Seit dem 24. November 2021
3G am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – 3G am Arbeitsplatz = Arbeitsplatz darf nur noch aufgesucht werden, wenn Person geimpft, getestet oder genesen ist – nicht Geimpfte/nicht Genesene müssen täglich testen = 5 Tests je Woche – Pflicht des Angebotes zweier Tests durch Arbeitgeber bleibt bestehen – Test im Testzentrum ist keine Arbeitszeit! – Test vor Arbeitsbeginn (Testzentrum oder vor Ort bei Arbeitgeber – Nachweis) – Verpflichtung zur Aufbewahrung 6 Monate – Wer nicht mitteilen möchte, ob er geimpft oder genesen ist, muss sich täglich testen (lassen) 21 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
3G am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – Es werden Gesundheitsdaten erhoben, deren Verarbeitung nach Art. 9 DSGVO besondere Maßstäbe erfordert – keine Kopie des Impfausweises - Grundsatz der Datensparsamkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) für Nachweispflicht aus § 28b IfSG reicht Liste mit den Namen der Beschäftigten, damit für den jeweils vorgelegten 3G-Nachweis Haken hinter den Namen gesetzt werden können (dann keine tägliche Kontrolle erforderlich) – kostenlose „CovPassCheck-App“ ist zur Überprüfung ausreichend (LDSB Rheinland- Pfalz) – nur bei standardisierten Einlasskontrollen sinnvoll – es ist nicht zu unterscheiden, um welche Art des 3G-Nachweises es sich handelt – Anfertigen einer Kopie nur mit Einwilligung des MA – zusätzliches Verfahrensverzeichnis erforderlich 22 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
3G am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – In Quarantäne müssen aktuell neben den Infizierten ungeimpfte Kontaktpersonen, die mit Infizierten in einem Haushalt leben – 14 Tage oder freitesten nach 7 bis 10 Tagen. (aktuelle VO beachten) – geimpft + Quarantäne = IfSG ABER: § 616 BGB!!! – geimpft + AU, weil infiziert = EntgeltFG – ungeimpft + Quarantäne = IfSG (§ 616 BGB?) - Verschulden – ungeimpft + AU, weil infiziert = grds. EntgeltFG – bei Möglichkeit Homeoffice kann Wegfall der Zahlung umgangen werden 23 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
Tipp des Monats
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Update Corona-Hilfen
Update Corona-Hilfen Schlussrechnungen bis 31.12.2022 verlängert Überbrückungshilfe III Plus / Neustarthilfe Plus: Verlängerung der Antrags- und Änderungsfrist & Frist für die Schlussrechnung bis 31.03.2022 Anhebung Beihilferahmen z.B. Kleinbeihilfen von 1,8 Mio. auf 2,3 Mio. Euro, Fixkostenhilfe von 10 Mio. auf 12 Mio. Euro Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022 => ÜH-IV Konditionen entsprechen grundsätzlich denen der bsiherigen ÜH, jedoch werden einige förderfähige Fixkostenpositionen gestrichen und die Höhe der Hilfe gegenüber der ÜH III geändert Details der FAQ liegen aktuell noch nicht vor 29 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
Update Corona-Hilfen Änderungsantrag / Korrektur Anfallende Rückzahlungen Förderzeitraum Erstantrag bis … Schlussrechnung bis … der Kontoverbindung bis … bis… Juni 2020 bis Überbrückungshilfe I … 9. Oktober 2020 … 9. Oktober 2020 … 31. Dezember 2022 August 2020 September 2020 – Überbrückungshilfe II … 31. März 2021 … 30. Juni 2021 … 31. Dezember 2022 Dezember 2020 November 2020 u./o. November- /Dezemberhilfe … 30. April 2021 … 31. Juli 2021 … 31. Dezember 2022 Dezember 2020 Überbrückungshilfe III – mit … 30. Juni 2021 … 2. November 2021 Abschlagszahlungen November 2020 – … 31. Dezember 2022 Juni 2021 Überbrückungshilfe III ohne … 2. November 2021 … 2. November 2021 Abschlagszahlungen Neustarthilfe - mit prüfenden … 2. November 2021 … 30. Juni 2022 Dritten Januar 2021 bis … 2. November 2021 … 30. Juni 2022 Juni 2021 Neustarthilfe – ohne prüfenden … 2. November 2021 … 31. Dezember 2021 Dritten (Eigenantrag) Juli 2021 bis Überbrückungshilfe III Plus … 31. März 2022 … 31. März 2022 … 31. Dezember 2022 Dezember 2021 Neustarthilfe Plus – mit/ohne Juli 2021 bis … 31. März 2022 … 31. März 2022 … 31. März 2022 … 30. September 2022 prüfenden Dritten September 2021 30 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
Pause: Zeit für Ihre Fragen 02:00 min 31 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
Beantwortung der Fragen 32 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! … nächster Termin am 26. Januar 33 ETL Monatsticker | Unternehmerfrühstück Online
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