EURO 2008 - Vorbereitungen im Gesundheitsbereich

Die Seite wird erstellt Petra-Hortensia Sonntag
 
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EURO 2008 - Vorbereitungen im
Gesundheitsbereich
Strauss R¹, Gromann K², Muchl R¹, Hain C¹, Kranner P2, Hrabcik H¹

¹ Sektion III (Öffentliches Gesundheitswesen und Arzneimittelwesen)
² Sektion IV (Verbrauchergesundheit und Gesundheitsprävention)

Hintergrund

Die Fußball-Europameisterschaft 2008 (EURO 2008) wird von der Schweiz und
Österreich in Kooperation organisiert und findet vom 7.- 29.6.2008 statt. In
Österreich werden dabei Spiele in Innsbruck (3), Klagenfurt (3), Salzburg (3)
und Wien (7) durchgeführt. Zusätzlich werden diverse Fanmeilen und Fancamps
eingerichtet und EURO 2008-assoziierte Veranstaltungen stattfinden. Dieses
Großereignis erfordert auch besondere Vorbereitungen des österreichischen
Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), da bei einer erwarteten Menge von
ca. 550.000 Gästen auch potentiell das Risiko für Krisen im Gesundheitsbereich
inkl. Krankheitsausbrüchen steigt.

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ) hat sich
daher schon Mitte 2007 mit dem Bundesministerium für Inneres (BM.I) in
Verbindung gesetzt sowie mit der Planungsarbeit in den dafür zuständigen
interdisziplinären Gremien (Staatliches Krisen- und Katastrophenmanagement
(SKKM)-Gesundheit, BMGFJ-Krisenstab, Pandemiekrisenstab) begonnen. Die
Vorbereitungen des BM.I sind in einem eigenen Artikel in dieser Ausgabe des
Newsletters dargestellt. Neben versorgungstechnischen Fragen (z.B.
Bettenzentralen, Versorgung mit Blut- und Blutprodukten) wurden auch Themen
wie die unbürokratische Anerkennung von ausländischen Sanitätern und -innen
diskutiert. Der Lebensmittelbereich im BMGFJ hat seinerseits ein Krisenkonzept
erstellt. Nach einem Meeting des BMGFJ mit dem Europäischen Zentrum für die
Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten (ECDC) sowie dem Robert-
Koch-Institut (RKI) wurde ein weiteres Konzept für die Überwachung von
Infektionskrankheiten erstellt.

Allgemeine Vorbereitungen im BMGFJ

   ¾ Gesetzliche Regelung für die Anerkennung der Diplome ausländischer
     Sanitätern und - innen
   ¾ Benennung von Koordinationsstellen in den Bundesländern für
     Spitalsbetten
   ¾ Erhebung von Verbrennungsbetten bei der Allgemeinen
     Unfallversicherungsanstalt (AUVA )
   ¾ Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgung mit
     Blutprodukten in Krisen- und Katastrophensituationen
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Vorbereitungen im Lebensmittelbereich

Maßnahmen und Konzepte, die die Sicherheit der Lebensmittel gewährleisten
sollen, sind in Zusammenarbeit des BMGFJ mit den Ländern der jeweiligen
Austragungsorte zu koordinieren. Die Kontrolle der Einhaltung der
lebensmittelrechtlichen Vorschriften obliegt den jeweiligen Bundesländern,
insbesondere der dort zuständigen Lebensmittelaufsicht.

Sofern Ereignisse eintreten, die ein mittelbares oder unmittelbares Risiko für die
menschliche Gesundheit darstellen und nicht mehr lokal beschränkt bleibt,
übernimmt der Krisenstab des BMGFJ die Koordination.

Zusätzlich zu den routinemäßigen Kontrollen der Lebensmittelaufsicht
werden erweiterte Kontrollen und vorbeugende Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung der Hygiene bei der Produktion und Verarbeitung von
Lebensmitteln verstärkt durchgeführt. Dies betrifft vor allem die Hotel- und
Gastronomiebetriebe.

Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Betreiber und –innen von
Lebensmittel- und Getränkeverkaufsständen in den jeweiligen Fanmeilen
und Fancamps gelegt.

Zur Unterstützung der Unternehmer von Lebensmittelverkaufsständen werden
seitens der Lebensmittelaufsicht Hygieneschulungen und Merkblätter angeboten.

Vorkehrungen auf Länderebene (Lebensmittelaufsicht)

Kommunikation
   •   Rufbereitschaften für die Dauer der EM
   •   Kommunikation auf Landesebene
   •   überregionale Kommunikation

Personelle Vorsorge (Urlaubssperre)
Lebensmittelkontrollen (Fanmeilen, Fancamps, Stadien)

Vorkehrungen auf der ministeriellen Ebene (BMGFJ)
   •   Einrichtung eines EM-Stabes Gesundheit
   •   Erweiterte Dienstbereitschaft
   •   Regelmäßige Information der Lebensmittelaufsichtsämter
   •   Lageinformation
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Vorbereitung BMGFJ im Infektionsbereich

Im Infektionsbereich sind das rasche Erkennen von Ausbrüchen sowie deren
Bekämpfung essentiell. Es wurde daher ein Konzept zur
Infektionsüberwachung und –kontrolle entwickelt und in Kooperation mit
dem Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten
(ECDC) sowie dem Robert-Koch-Institut (RKI), Deutschland, optimiert. Es
wurden dabei die Erfahrungen der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 (Deutschland)
sowie der Olympischen Spiele 2004 (Griechenland) eingearbeitet. Dabei zeigte
sich, dass insbesondere die Lebensmittelaufsicht sowie die interdisziplinäre
Zusammenarbeit insbesondere des Lebensmittel- und Humanbereichs wesentlich
sind.

Die syndromische Surveillance (= bereits Meldung von Symptomen wie z.B.
respiratorische Symptome) wurde als nicht sinnvoll beurteilt und auch in
Deutschland nicht durchgeführt. Grund dafür waren die Erfahrungen bei anderen
Großveranstaltungen, bei denen die gewonnenen Informationen („Signale“) nur
durch großen Aufwand für Meldung und Dokumentation gewonnen werden
konnten, die allerdings nicht zum frühzeitigen Erkennen von Ausbrüchen führte.

Die Maßnahmen im Infektionsbereich umfassen:

¾ Fortbildung
  o Eigenes Trainingsmodul des ECDC/RKI zu „mass gatherings“ für involvierte
     Gesundheitsämter (Österreich, Schweiz) + Lebensmittelbereich (4/08) im
     BMGFJ
¾ Meldewesen („enhanced surveillance“)
  o tägliche Übermittlung von Informationen zu Ausbrüchen und besonderen
     Ereignissen („enhanced surveillance“) aus den Gesundheitsämtern der
     Spielstätten
  o Tägliche Meldungen der Referenzzentralen/-labors über Häufungen von
     labortechnisch nachgewiesenen Fällen zur Erkennung von Ausbrüchen
     (auch bezirk- und länderübergreifende Ausbrüche)
¾ Erhöhte Wachsamkeit der Meldeärzte und –innen („increased
  awareness“)
  o Aufruf der Ärzte und -innen in Krankenhäusern und im niedergelassenen
     Bereich zur raschen Meldung von Infektionskrankheiten bzw. möglichen
     Ausbrüchen
¾ Legionellen-Krisenplan
  o durch die Landessanitätsdirektionen (LSDs) zu erstellen
¾ 24h/7T Ruf/Betriebsbereitschaft
  o Im BMGFJ und den zuständigen Gesundheitsämtern sowie
     Landessanitätsdirektionen der Spielstätten
  o In den nationalen Referenzzentralen/-labors
¾ Kontaktpersonen
  o Listen von Kontaktpersonen (samt Details) im BMGFJ, in wichtigen
     Organisationen (z.B. Pharmig, Rotes Kreuz, Ärztekammer,..), den
     Referenzzentralen/-labors sowie in den betroffenen Gesundheitsämtern
     und LSDs, etc.
¾ Lagezentrum
  o Tägliches Meeting voraussichtlich zwischen 9:00 und 10:00 für
        • Audiokonferenz ECDC
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          • Audiokonferenz mit den betroffenen LSDs
          • Lagebesprechung mit Lebensmittelbereich (falls notwendig auch mit
            dem Veterinärbereich)
¾ Information
  o Tagesberichte bzw. Logbucheintragungen generiert aus den täglichen
     Meldungen
  o Tagesberichte bzw. Logbucheintragungen über die Infektionssituation in
     der EU sowie der teilnehmenden Europäischen Länder. Grundlagen:
         • Early Warning and Response System (EWRS)
         • Rapid Alert System for Biological and Chemical Alerts and Threats
            (RAS-BICHAT)
         • Medical Intelligence System der Europäischen Kommission
            (MEDISys)
         • Health Emergencies and Diseases Surveillance System (HEDIS))
  o Informationsplattform EURO 2008 für alle betroffenen Gesundheitsämter
¾ Kommunikation
  o Tägliche Audiokonferenzen mit den betroffenen LSDs zur Besprechung der
     Ergebnisse der Meldungen/Tagesberichte
  o Tägliche Audiokonferenzen mit dem ECDC zur Besprechung der
     internationalen Lage

Anhang:

Dokumentation Vorbereitung - Meetings

Folgende Abstimmungsmeetings fanden bzw. finden statt:

7/2007            Meeting mit dem Roten Kreuz
11/2008           Landessanitätsdirektoren/-innen-Konferenz
10/07             Sitzung SKKM Gesundheit
12/2007           Sitzung SKKM Gesundheit
30.1.08           Sitzung BMGFJ-Krisenstab
2/2008            Bilaterales Meeting mit BM.I
2/08              Meeting ECDC-RKI-BMGFJ in Wien (Human- Lebensmittel-
                  und Veterinärbereich
2/08              7. Subteamsitzung Katastrophenschutz BM.I
3/08              BMGFJ und Österreichische Agentur für Gesundheit und
                  Ernährungssicherheit (ÖAGES) Geschäftsführung zu Labor-
                  Ruf/Betriebsbereitschaft HUMANbereich
3/08              SKKM-Gesundheit
3/08              Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pandemie – Erweiterung EURO
                  2008
4/08              Sitzung SKKM-Gesundheit
4/08              Update BM.I zu Bedrohungsszenarien und Stand der
                  Vorbereitungsmaßnahmen
5/08              Landessanitätsdirektoren/-innen-Konferenz – Endbesprechung
                  EURO 2008
5/08              EURO 2008 Workshop ECDC/RKI/BMGFJ
5/08              Update BMGFJ-Krisenstab – Präsentation Konzept
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BEITRAG DER ABTEILUNG I/B/6 (BMGFJ)

Sicherstellung der sanitätsdienstlichen Versorgung im
Rahmen der EURO 2008

Durch die strukturell notwendige Verlegung von in Österreich zur Berufs- bzw.
Tätigkeitsausübung berechtigten Sanitätern/Sanitäterinnen zu den EURO 2008
Spielstätten Wien und Klagenfurt entsteht ein Personalengpass, insbesondere für
die Spielstätten in Salzburg und Innsbruck, welcher durch die Heranziehung von
ca. 500 ehrenamtlichen Sanitätern/Sanitäterinnen aus den benachbarten EU-
Mitgliedstaaten kompensiert werden soll.

Da die Abkommen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder
schweren Unglücksfällen, z.B. das Abkommen zwischen der Republik Österreich
und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei
Katastrophen oder schweren Unglücksfällen, BGBl.Nr. 1992/489, nicht
anwendbar sind, wird die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
durch eine derzeit in parlamentarischer Bearbeitung befindliche Novelle zum
Sanitätergesetz – SanG, BGBl. I Nr. 30/2002, berechtigt, zur Sicherstellung der
Versorgung und zur Kompensierung befürchteter Personalengpässe durch
Verordnung ausländische Qualifikationen generell für die Zeit eines solchen
nationalen Großereignisses befristet anzuerkennen.

Die sonstigen Voraussetzungen für eine Tätigkeitsausübung im Sinne des SanG,
nämlich der Eigenberechtigung, der gesundheitlichen Eignung und der
Vertrauenswürdigkeit sowie der erforderlichen Sprachkenntnisse müssen
jedenfalls erfüllt sein; diesbezüglich trifft die österreichische Einrichtung, in der
diese Personen tätig werden, das Auswahlverschulden.

Nach Kundmachung der Novelle zum SanG ist in Aussicht genommen, auf Grund
der bisherigen Erfahrungen im Bereich der Vollziehung der
Berufsanerkennungsrichtlinie(n) einen entsprechenden Verordnungsentwurf dem
allgemeinen Begutachtungsverfahren zuzuleiten.
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BEITRAG DER ABTEILUNG I/B/7 (BMGFJ)

Einsatz deutscher Notärzte während der EURO 2008

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend ist vom
Österreichischen Roten Kreuz mit der Frage, wie der „Einsatz deutscher Notärzte
während der EURO 2008“ aus ärzterechtlicher Sicht zu bewerten ist, befasst
worden.

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend hat dazu unter
GZ BMGFJ-92101/0008-I/B/7/2008 mit Schreiben vom 6.3.2008 im Wesentlichen
festgehalten, dass davon ausgegangen wird, „dass für in Aussicht genommene
Betreuung von Veranstaltungen im Rahmen der EURO 2008 durch das
Österreichische Rote Kreuz vorrangig österreichische Notärzte im Sinne des § 40
Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, herangezogen werden.

Soweit zur Unterstützung dieser österreichischen Notärzte ausnahmsweise und
vorübergehend Ärzte aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft), insbesondere aus Deutschland, zugezogen
werden sollen, unterliegen diese grundsätzlich der Regelung über den freien
Dienstleistungsverkehr gemäß § 37 ÄrzteG 1998 bzw. den entsprechenden
Regelungen der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Das bedeutet, dass deutsche Ärzte, die die Voraussetzungen des § 37 ÄrzteG
1998 erfüllen, ohne weitere Prüfung der Gleichwertigkeit einer notärztlichen
Qualifikation als approbierte Ärzte, Ärzte für Allgemeinmedizin oder Fachärzte
der entsprechenden Sonderfächer tätig werden dürfen.

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend geht davon aus, dass
das Österreichische Rote Kreuz diesen deutschen Ärzten, die nur kurzfristig, also
vorübergehend, die genannten Veranstaltungen gemeinsam mit österreichischen
Notärzten begleiten werden, für die ordnungsgemäßen Meldungen an die
Österreichische Ärztekammer gemäß § 37 Abs. 2 und 3 leg.cit. eine
entsprechende Hilfestellung leisten wird.

Für allfällige Gleichwertigkeitsprüfungen durch die Österreichische Ärztekammer
gemäß § 40 Abs. 7 leg.cit. ist schon deswegen kein Raum, da es im
Zusammenhang mit der Anwendung des § 40 Abs. 7 leg.cit. wohl um
kontinuierliche, also auf Dauer oder zumindest auf Wiederholung angelegte
notärztliche Tätigkeiten in Österreich und nicht nur um vorübergehende, sogar
nur einmalige Aktivitäten, wie sie während der EURO 2008 geplant sind, handelt
und es daher vertretbar ist, im Zweifel § 37 leg.cit. als vorrangig gegenüber § 40
leg.cit. anzusehen.

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend darf schließlich auch
davon ausgehen, dass das Österreichische Rote Kreuz auf die entsprechende
Organisations- und insbesondere Auswahlverantwortung beim allfälligen Einsatz
deutscher Ärzte während der EURO 2008 besonders achten wird.“
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