EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN FÜR DAS KULTURERBE - Ministerio de ...

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EUROPÄISCHER
AKTIONSRAHMEN
FÜR DAS KULTURERBE
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienstellen
EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN FÜR DAS KULTURERBE - Ministerio de ...
PDF          ISBN 978-92-76-03434-6            doi:10.2766/825909       NC-03-19-331-DE-N

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2019

© Europäische Union, 2019

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EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN FÜR DAS KULTURERBE
1. EINLEITUNG
Das kulturelle Erbe ist ein Gut der Allgemeinheit, das die früheren Generationen an die künftigen weitergeben.

Das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018 1 hatte zum Ziel, das kulturelle Erbe als eine gemeinsame Ressource
zu fördern, das Bewusstsein für die gemeinsame Geschichte und die gemeinsamen Werte zu schärfen und das
Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen kulturellen und politischen europäischen Raum zu stärken.
Damit entstand die notwendige Dynamik, um das kulturelle Erbe durch einen integrierten Ansatz stärker in
den Vordergrund der EU-Agenda zu rücken.

Beim Göteborger Gipfeltreffen im November 2017 bestätigten die Staats- und Regierungschefs ihr Engagement
für eine Union, die ihr kulturelles Erbe bewahrt und kulturelle Vielfalt fördert. Im Dezember 2017 hob der
Europäische Rat das Europäische Jahr des Kulturerbes als strategische Gelegenheit hervor, das Bewusstsein
für die soziale und wirtschaftliche Bedeutung der Kultur und des Kulturerbes zu schärfen.

Der in der neuen europäischen Agenda für Kultur 2 angekündigte europäische Aktionsrahmen für das
Kulturerbe ist die Antwort auf die Empfehlungen der Führungsspitzen Europas und der Akteure des
Kulturbereichs. Er basiert auf den Ergebnissen des Europäischen Jahres des Kulturerbes und gewährleistet
mit der Entwicklung weiterführender Maßnahmen dessen Fortbestand.

Mit dem Aktionsrahmen wird ein integrierter und partizipativer Ansatz für das kulturelle Erbe gefördert und
umgesetzt und ein Beitrag zur durchgehenden Berücksichtigung des kulturellen Erbes in allen Politikbereichen
der EU geleistet. Das Europäische Parlament 3, der Rat der Europäischen Union 4, der Ausschuss der Regionen 5
sowie der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss 6 unterstützen diesen Ansatz.

1   Beschluss (EU) 2017/864 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über ein Europäisches Jahr
    des Kulturerbes (2018).
2   Mitteilung der Kommission: Eine neue europäische Agenda für Kultur, (COM(2018) 267).
3   Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. September 2015 zum Thema „Für ein integriertes Konzept
    für das kulturelle Erbe Europas“ (2014/2149(INI)), ABl. C 316 vom 22.9.2017, S. 88.
4   Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Mai 2014 zum Kulturerbe als strategische Ressource für ein nachhaltiges
    Europa (ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 36); Schlussfolgerungen des Rates zur partizipativen Steuerung des kulturellen
    Erbes (ABl. C 463 vom 23.12.2014, S. 1); Schlussfolgerungen des Rates zur Notwendigkeit, das kulturelle Erbe in allen
    Politikbereichen der EU stärker in den Vordergrund zu rücken (2018/C 196/05) (ABl. C 196 vom 8.6.2018, S. 20).
5   Stellungnahme des Ausschusses der Regionen – Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas
    (ABl. C 195 vom 12.6.2015, S. 22).
6   Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses: „Der Beitrag der ländlichen Gebiete Europas zum
    Jahr des Kulturerbes 2018 durch die Gewährleistung von Nachhaltigkeit und Zusammenhalt zwischen Stadt und Land“.
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EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN FÜR DAS KULTURERBE
2. EIN EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN
FÜR DAS KULTURERBE – WARUM?
ÜBER DAS EUROPÄISCHE JAHR DES KULTURERBES HINAUS

Das Europäische Jahr des Kulturerbes war eine weitreichende und inklusive Initiative, an der alle
EU-Institutionen 7, alle EU-Mitgliedstaaten 8, neun Partnerländer 9 sowie ein breites Spektrum kultureller
Interessenträger, einschließlich der European Heritage Alliance 3.3 („Europäische Kulturerbe-Allianz 3.3“) 10
beteiligt waren. Es wurde eine gezielte europaweite Kommunikationskampagne durchgeführt. Mehr als 11 700 11
Veranstaltungen fanden in ganz Europa statt und über 10 000 Initiativen erhielten das offizielle Siegel des
Europäischen Jahres des Kulturerbes 12. Ein großes und vielfältiges Publikum nahm daran teil: Bis zum Ende
des dritten Quartals 2018 erreichten die Aktivitäten mehr als 6 Millionen Menschen. Außerdem nahmen 2018
bis zu 30 Millionen Personen an mehr als 70 000 Veranstaltungen teil, die im Rahmen der europäischen Tage
des Kulturerbes in ganz Europa organisiert wurden und die Aufmerksamkeit auf die europäische Dimension
des Kulturerbes lenkten.

Zur Förderung bürgernaher, integrativer und nachhaltiger Konzepte stellte die Kommission im Rahmen
verschiedener EU-Förderprogramme umfangreiche Mittel zur Finanzierung von Projekten im Bereich
des Kulturerbes zur Verfügung. Die Stärkung von Synergien mit anderen Politikbereichen war ebenfalls
ein wesentliches Merkmal, und 19 Dienststellen der Europäischen Kommission beteiligten sich an den
in diesem Jahr durchgeführten Maßnahmen.

Das Ziel dieses Aktionsrahmens ist, die während des Europäischen Jahres des Kulturerbes erzeugte Dynamik
mittels einer kontinuierlichen Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen zu nutzen. Er gibt einen Überblick
über die diesbezüglich von der Europäischen Kommission eingegangenen Verpflichtungen.

7   Das Europäische Parlament, der Ausschuss der Regionen und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
    mobilisierten Ressourcen, um zum Europäischen Jahr des Kulturerbes beizutragen..
8   Das Europäische Jahr des Kulturerbes war eine dezentral angelegte Initiative. In den EU-Mitgliedstaaten wurde es
    von nationalen Koordinatoren organisiert, die von den zuständigen Ministerien benannt wurden. Auch die assoziierten
    Länder bestellten zu diesem Zweck nationale Koordinatoren.
9   Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Georgien, Island, Norwegen und die Schweiz.
10 http://europeanheritagealliance.eu/
11 Die Zahlen beziehen sich auf das 1., 2. und 3. Quartal 2018.
12 Für Aktivitäten, Veranstaltungen und Projekte, die zum Erreichen eines oder mehrerer Ziele des Europäischen Jahres
   des Kulturerbes 2018 beitrugen, war gemäß Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2017/864 das Label des Europäischen Jahres
   des Kulturerbes (bestehend aus einem Logo, einem Motto und einem Hashtag) verfügbar.

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EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN FÜR DAS KULTURERBE
MOBILISIERUNG VON INTERESSENTRÄGERN

Die Ankündigung des Europäischen Aktionsrahmens im Mai 2018 löste eine umfangreiche Mobilisierung von
Interessenträgern aus.

In ihrem „Berliner Appell“ 13 vom Juni 2018 rufen Europa Nostra 14, das deutsche Nationalkomitee für
Denkmalschutz 15 und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz 16 zu einem „ehrgeizigen Europäischen
Aktionsplan für das Kulturerbe als bleibendes Vermächtnis des Europäischen Kulturerbejahres“ auf,
der „ganzheitlich und mit anderen zentralen politischen Agenden und Prioritäten der EU verknüpft“
sein sollte. Aus ihrer Sicht sollte der Aktionsplan auf die Rahmenkonvention des Europarates über den
Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft („Konvention von Faro“) 17 und die Europäische Kulturerbestrategie
für das 21. Jahrhundert abgestimmt sein.

Der Berliner Appell unterstreicht im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten
Nationen auch die Notwendigkeit einer starken externen Ausrichtung des Aktionsrahmens. Er wurde von
Ministern für Kultur, Mitgliedern des Europäischen Parlaments sowie zahlreichen interessierten Organisationen
und Einzelpersonen unterzeichnet.

Culture Action Europe 18 stimmt in seinem „Fast Forward Heritage manifesto“ 19 dem zeitgenössischen Verständnis
des kulturellen Erbes im Kontext des Europäischen Kulturerbejahres zu und ruft auf zur Einführung einer
inklusiven und zukunftsweisenden Definition von kulturellem Erbe in der Politik, bei Programmen und
Maßnahmen sowie einer nachfolgenden Anpassung der Definitionen, Ziele und Instrumente.

13 http://www.europanostra.org/wp-content/uploads/2018/09/Berlin-Call-Action-Ger.pdf
14 Europa Nostra ist ein europäischer Verband nichtstaatlicher Organisationen, die im Bereich des Kulturerbes tätig sind.
15 Koordinator des Europäischen Jahres des Kulturerbes in Deutschland.
16 Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) ist eine kulturelle Einrichtung in Deutschland
   http://www.preussischer-kulturbesitz.de/.
17 https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/199
18 Culture Action Europe ist ein großes Netzwerk, das kulturelle Organisationen, Künstler, Aktivisten, Akademiker
   und politische Entscheidungsträger umfasst.
19 https://cultureactioneurope.org/advocacy/fast-forward-heritage/

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3. UMFANG UND ZIELE DES EUROPÄISCHEN
AKTIONSRAHMENS FÜR DAS KULTURERBE
Mit dem Aktionsrahmen soll eine gemeinsame Richtung für Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kulturerbe
auf europäischer Ebene bestimmt werden, vor allem im Rahmen von politischen Maßnahmen und Programmen
der EU. Er kann auch als Inspiration für Regionen und Städte in Europa sowie für Kulturerbe-Organisationen
und -netzwerke bei der Entwicklung ihrer eigenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Kulturerbe dienen.

Der Aktionsrahmen wurde in Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten, EU-Ratsvorsitzen, dem Europäischen
Parlament, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Kulturschaffenden und internationalen Organisationen wie
dem Europarat und der UNESCO aufgestellt. Er baut auch auf den Erfahrungen aus zehn langfristigen Projekten
mit der Bezeichnung „Europäische Initiativen“ 20 auf, die von der Kommission zu den im Rahmen des
Europäischen Kulturerbejahres durchgeführten Maßnahmen realisiert wurden. Eine Vielzahl von Dienststellen
der Kommission, internationale Organisationen und Kulturerbe-Organisationen haben zur Umsetzung dieser
europäischen Initiativen beigetragen.

Der Aktionsrahmen stellt eine Ergänzung zum neuen Arbeitsplan des Rates für Kultur dar. Mit dem Arbeitsplan
wird die freiwillige Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Kulturbereich für die Jahre 2019 bis
2022 organisiert. Die Nachhaltigkeit des Kulturerbes gehört zu den fünf Hauptbereichen und umfasst mehrere
Maßnahmen. Da diese Maßnahmen mit Unterstützung der Kommission durchgeführt werden, sind sie in diesen
Aktionsrahmen einbezogen.

Die Europäische Kommission ersucht die Mitgliedstaaten, zur Ergänzung dieses Aktionsrahmens auf freiwilliger
Basis ähnliche Maßnahmenpakete in Bezug auf das Kulturerbe auszuarbeiten.

Der Europäische Aktionsrahmen für das Kulturerbe ist auf die 2017 verabschiedete Strategie des Europarates
für das europäische Kulturerbe des 21. Jahrhunderts, die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der
Vereinten Nationen und den Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 abgestimmt 21.

20 https://ec.europa.eu/culture/content/overview_de
21 https://www.unisdr.org/we/coordinate/sendai-framework

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EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN FÜR DAS KULTURERBE
4. GRUNDSÄTZE DES EUROPÄISCHEN
AKTIONSRAHMENS FÜR DAS KULTURERBE
GANZHEITLICHER ANSATZ

Im Europäischen Aktionsrahmen für das Kulturerbe werden die materielle, immaterielle und digitale Dimension
des Kulturerbes als untrennbar und miteinander verbunden betrachtet 22. Mit den Maßnahmen soll ein breiteres
Verständnis der Ideale, Grundsätze und Werte, die in das kulturelle Erbe Europas einfließen, gefördert werden,
insbesondere derjenigen, die der europäischen Integration zugrunde liegen und die einen Beitrag zur Bildung
über das Kulturerbe und zu dessen Interpretation leisten.

Das kulturelle Erbe wird auch als eine Ressource für die Zukunft verstanden, die bewahrt, verbessert und
gefördert werden muss, unter anderem durch die Stärkung von Synergien mit der zeitgenössischen Kunst.
Im Mittelpunkt des Aktionsrahmens stehen die Bürgerinnen und Bürger, indem deren Zugang und
Engagement angeregt und die Publikumsentwicklung gefördert werden. Zur Stärkung der sozialen
Inklusion und Integration liegt der Schwerpunkt auf lokalen Gemeinschaften, Kindern und Jugendlichen
sowie Menschen mit Behinderungen.

Schließlich sind Nachhaltigkeit und Innovation zentrale Grundsätze, die dem Aktionsrahmen und seinem
Ansatz für das kulturelle Erbe zugrunde liegen.

DURCHGEHENDE BERÜCKSICHTIGUNG UND INTEGRIERTER ANSATZ

Mit diesem Aktionsrahmen wird die durchgehende Berücksichtigung des kulturellen Erbes in den
verschiedenen Politikbereichen der EU erneut bestätigt und in die Praxis umgesetzt. Der Aktionsrahmen ist das
erste Dokument, in dem auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission von 2014 23 und den
Schlussfolgerungen des Rates von 2017 24 ein integrierter Ansatz für das kulturelle Erbe auf europäischer

22 In den Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Mai 2014 zum Kulturerbe als strategische Ressource für ein nachhaltiges
   Europa (2014/C 183/08) wird festgestellt, dass „das Kulturerbe aus von der Vergangenheit hinterlassenen Ressourcen
   in sämtlichen Formen und Aspekten – materiell, immateriell und digital (digital entstanden oder digitalisiert) – besteht,
   einschließlich Denkmäler, Stätten, Landschaften, Fertigkeiten, Brauchtum, Kenntnisse und Formen menschlicher
   Kreativität, sowie Sammlungen, die von öffentlichen und privaten Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken und Archiven
   erhalten und gepflegt werden“.
23 Mitteilung der Kommission: Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas, COM(2014) 477.
24 Dok. EUCO 19/1/17 REV 1.

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Ebene dargelegt wird. Er umfasst verschiedene Politikbereiche der EU: regionale, städtische und ländliche
Entwicklung, Bildung und sozialer Zusammenhalt, digitale Transformation, Umwelt (einschließlich Naturschutz),
Tourismus, Zugänglichkeit 25, die Nachhaltigkeitsagenda und deren Anpassung an den Klimawandel, Forschung
und Innovation sowie Außenbeziehungen.

AUF GESICHERTEN ERKENNTNISSEN BERUHENDE POLITIKGESTALTUNG

Eine auf gesicherten Erkenntnissen beruhende Politikgestaltung ist im Bereich des kulturellen Erbes ebenso
wichtig wie in anderen Politikbereichen. In diesem Sinne umfasst der Aktionsrahmen verschiedene Verfahren
zur Messung der Auswirkungen der Maßnahmen auf das Kulturerbe. Die Kommission wird über ihr Statistisches
Amt, Eurostat, in Zusammenarbeit mit den Statistischen Ämtern der EU-Mitgliedstaaten das methodische
Vorgehen und die Instrumente zur Datenerhebung für die Kulturstatistik weiter verbessern. Sie wird auch zu
ähnlichen Bemühungen auf internationaler Ebene beitragen, indem sie mit Organisationen wie dem Institut für
Statistik der UNESCO 26 und Netzwerken wie der „European Group on Museum Statistics“ 27 zusammenarbeitet.

ZUSAMMENARBEIT DER VERSCHIEDENEN INTERESSENGRUPPEN

Das Europäische Jahr des Kulturerbes hatte eine besondere Lenkungsform: Zur Unterstützung der Kommission
wurde eine Gruppe eingerichtet, an der die nationalen Koordinatoren aus den 28 EU-Mitgliedstaaten und den
neun Partnerländern 28 sowie ein Ausschuss der Interessengruppen 29, der 38 europäische Kulturerbe-Netzwerke
sowie internationale Organisationen vertrat, teil hatten. Neu an diesem Ansatz war die umfassende und
effiziente Koordination zwischen den EU-Mitgliedstaaten, EU-Institutionen 30, der Zivilgesellschaft und
Dienststellen der Europäischen Kommission.

Um den Geist der Zusammenarbeit zu erhalten und den politischen Dialog fortzusetzen, setzt die Europäische
Kommission eine informelle Expertengruppe der Kommission ein – das Cultural Heritage Forum (Kulturerbe-
Forum). Dieses Forum wird eine Plattform für Anfragen und den Austausch von Ideen und bewährten
Verfahren sein, an der sich alle oben genannten Akteure beteiligen werden. Es wird nach der Umsetzung
des Aktionsrahmens eingerichtet. Ziel des Forums ist es, öffentliche Maßnahmen zu fördern, die
den langfristigen Wert und die Nachhaltigkeit des europäischen Kulturerbes auf der Grundlage
eines integrierten Ansatzes gewährleisten.

25 Die EU und alle ihre Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen
   mit Behinderungen unterzeichnet, das folglich Bestandteil der Rechtsordnung der EU ist. Zugänglichkeit ist gemäß
   dieses Übereinkommens ein allgemeiner Grundsatz und laut Art. 9 eine Verpflichtung. Während das Übereinkommen
   keine ausdrückliche Ausnahme für Kulturerbestätten und Museen aufführt, weist der Ausschuss zum Schutz der
   Rechte von Menschen mit Behinderungen darauf hin, dass „der Zugang zu kulturellen und historischen Denkmälern, die
   zum nationalen Erbe gehören, [...] unter Umständen tatsächlich eine Herausforderung darstellen kann. Die Vertragsstaaten sind
   jedoch verpflichtet, sich um den Zugang zu diesen Stätten zu bemühen. Viele Denkmäler und Stätten von nationaler kultureller
   Bedeutung wurden auf eine Weise zugänglich gemacht, die ihre kulturelle und historische Identität und Einzigartigkeit bewahrt.“
26 UNESCO UIS http://uis.unesco.org/
27 European Group on Museum Statistics- EGMUS https://www.egmus.eu/
28 Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien, Georgien, Island, Norwegen und die Schweiz.
29 http://www.voicesofculture.eu/wp-content/uploads/2017/07/Stakeholder-committee_VoC.pdf
30 Das Europäische Parlament, der Ausschuss der Regionen und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss waren
   Beobachter.

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5. FÜNF SÄULEN
Dieser Aktionsrahmen beruht auf folgenden fünf Säulen:
1. Kulturelles Erbe für ein inklusives Europa: Teilhabe und Zugang für alle
2. Kulturelles Erbe für ein nachhaltiges Europa: intelligente Lösungen für eine von Zusammenhalt
   und Nachhaltigkeit geprägte Zukunft
3. Kulturelles Erbe für ein widerstandsfähiges Europa: Erhaltung des gefährdeten Erbes
4. Kulturelles Erbe für ein innovatives Europa: Mobilisierung von Wissen und Forschung
5. Kulturelles Erbe für stärkere globale Partnerschaften: Stärkung der internationalen Zusammenarbeit.

Jeder Säule ist eine begrenzte Anzahl von Maßnahmenbündeln zugeordnet 31. Eine detaillierte Beschreibung
der 14 Bündel und der Maßnahmen, die diese jeweils umfassen, können im Anhang nachgelesen werden.

Die Europäische Kommission führt die im Aktionsrahmen beschriebenen Maßnahmen in Zusammenarbeit
mit den maßgeblichen Institutionen, Organisationen und Partnern durch. Diese Maßnahmen werden durch
ergänzende Initiativen erweitert, die von Interessengruppen und Gemeinschaften durchgeführt werden
und ohne die das kulturelle Erbe nicht am Leben erhalten werden kann.

SÄULE 1: KULTURELLES ERBE FÜR EIN INKLUSIVES EUROPA

Mit dem Kulturerbe kann ein positiver Beitrag zum Leben der Menschen und für die europäischen
Gesellschaften insgesamt geleistet werden. Dies kann durch die Verbesserung des psychischen und
sozialen Wohlergehens oder durch Stärkung der sozialen Inklusion erfolgen 32. Die Auseinandersetzung
mit dem Kulturerbe fördert auch das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer europäischen Gemeinschaft, die auf
gemeinsamen kulturellen Hinterlassenschaften, historischen Erfahrungen und gemeinsamen Werten beruht.

31 Die in dem Schriftstück beschriebenen Maßnahmen, einschließlich derjenigen im Anhang, unterliegen der bestehenden
   Finanzplanung der jeweiligen Ausgabenprogramme und den Verfügbarkeiten im Rahmen der maßgeblichen
   jährlichen Haushaltsverfahren. Darüber hinaus müssen die angekündigten Maßnahmen den einschlägigen jährlichen
   Arbeitsprogrammen entsprechen.
32 Schlussfolgerungen des Rates zum Kulturerbe als strategische Ressource für ein nachhaltiges Europa (2014),
   Schlussfolgerungen des Rates zur partizipativen Steuerung des kulturellen Erbes (2014) und Mitteilung der Kommission:
   Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur (2017).

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EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN FÜR DAS KULTURERBE
Um dieses Potenzial optimal zu nutzen, muss ein möglichst breiter Zugang zum Kulturerbe in all seinen
Formen für alle Menschen gewährleistet sein. Dazu gehören auch wirtschaftlich benachteiligte und sozial
schwache Personen sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen.

Die Kommission unterstützt die Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit des europäischen Kulturerbes und
erleichtert damit den Zugang und die Auseinandersetzung der Bürgerinnen und Bürger mit dem Kulturerbe
sowie die breite Nutzung und Wiederverwendung des digitalisierten Materials in verschiedenen Bereichen 33.

Trotzdem ist es noch immer eine Herausforderung, die Menschen zur Teilnahme an Aktivitäten zum Kulturerbe
anzuregen. Laut einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage 34 gaben fast die Hälfte der Europäerinnen und
Europäer (48 %) an, dass sie nichts mit dem kulturellen Erbe zu tun haben. Die gleiche Umfrage zeigt jedoch,
dass 68 % der Befragten mehr über das europäische Kulturerbe erfahren möchten. Darüber hinaus glauben
80 %, dass das kulturelle Erbe für die gesamte Europäische Union und nicht nur auf nationaler Ebene wichtig
ist. 88 % der Befragten stimmten zu, dass das kulturelle Erbe Europas in den Schulen vermittelt werden sollte.

Um sich dieser Herausforderung zu stellen, bilden drei Maßnahmenbündel den Schwerpunkt des
Aktionsrahmens: a) Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit, auch unter Verwendung digitaler Medien, b)
Einbeziehung von Schulkindern und Befähigung Jugendlicher, und c) Überwindung von Zugangsbarrieren.
Letztendlich geht es beim Aufbau eines integrativeren Europas um die Nutzung des verbindenden Potenzials,
das dem kulturellen Erbe innewohnt.

Um die breite Öffentlichkeit zu erreichen, verstärkt die Kommission die Sichtbarkeit und Wirksamkeit
bestehender EU-Initiativen mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel, den Europäischen Tagen des Kulturerbes
und dem Europäischen Preis für das Kulturerbe. Darüber hinaus werden mit den Programmen „Kreatives
Europa“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ auch Bottom-up-Projekte im Bereich des Kulturerbes
finanziert. Schließlich wird mit „Europeana“ 35, Europas digitaler Plattform für das Kulturerbe, weiterhin
die Möglichkeit genutzt, eine breitere Öffentlichkeit auf digitalem Wege dazu ermutigt, sich mit dem
Kulturerbe zu befassen.

Ein weiteres Maßnahmenbündel zielt darauf ab, die jüngeren Generationen für das europäische Kulturerbe
zu begeistern und zu befähigen. Das wird durch Maßnahmen erreicht, die bei den Schulen sowie im
Rahmen von „Erasmus+“, „DiscoverEU“ und mit den Europäischen Solidaritätskorps ausgetragen werden.
Zusammengenommen soll mit diesen Maßnahmen das Potenzial des Kulturerbes als Mittel zur Bildung,
Jugendförderung und für eine aktive Bürgerschaft genutzt werden.

Ein drittes Maßnahmenbündel hat die Beseitigung der Zugangsbarrieren und die Förderung einer
verstärkten Einbindung schwer zugänglicher Gruppen in den Kulturerbebereich zum Ziel. Projekte wie
„#WeareEuropeForCulture“ richten sich an Gruppen, die isoliert und in Armut leben und von Bildungs-,
Lern- oder Beschäftigungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind, während der „EU Access City Award“ weiterhin
Wege fördern wird, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zum kulturellen Erbe zu erleichtern.

SÄULE 2: KULTURELLES ERBE FÜR EIN NACHHALTIGES EUROPA

Das Kulturerbe ist eine unersetzliche Ressource, die das Sozialkapital stärken, das Wirtschaftswachstum
ankurbeln und umweltbezogene Nachhaltigkeit sichern kann. Wie in der UN-Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung hervorgehoben wurde, spielt die Kultur, einschließlich des kulturellen Erbes und der
Kreativwirtschaft, eine wichtige Rolle bei der Erreichung einer integrativen und nachhaltigen Entwicklung.

33 Empfehlung zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung (2011)
   (2011/711/EU).
34 Eurobarometer über Kulturerbe („Cultural Heritage“), 2017.
35 Europeana.eu

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Um dieses Potenzial auszuschöpfen, sieht der Aktionsrahmen drei Maßnahmenbündel vor, die darauf abzielen,
a) Städte und Regionen mithilfe des kulturellen Erbes zu regenerieren, b) eine adaptive Wiederverwendung
kulturhistorischer Gebäuden zu fördern und c) den Zugang zum Kultur- und Naturerbe durch nachhaltigen
Kulturtourismus auszugleichen.

Das erste Maßnahmenbündel, mit dem die Wiederbelebung von Städten und Regionen durch das kulturelle
Erbe angestrebt wird, hat die Entwicklung pragmatischer, nachhaltiger und integrierter Lösungen für die
Probleme der Städte und Regionen zum Ziel.

Das zweite Maßnahmenbündel soll die intelligente Restauration und adaptive Wiederverwendung von
kulturhistorischen Gebäuden ausbauen und den Austausch bewährter Verfahren sowie Spitzenleistungen in
diesem Bereich fördern.

Schließlich stehen im Mittelpunkt des dritten Maßnahmenbündels die Verbesserung der Strategien und
Verfahren für einen nachhaltigen Kulturtourismus sowie die Förderung nachhaltiger, intelligenter und
innovativer Verfahren und Ansätze. Mit diesen Maßnahmen wird auch das europäische Naturerbe als
wesentlicher Antrieb für Wettbewerbsfähigkeit und ein nachhaltiges, integratives Wachstum gefördert.

SÄULE 3: KULTURELLES ERBE FÜR EIN WIDERSTANDSFÄHIGES EUROPA

Das Kulturerbe ist bedroht und aufgrund zahlreicher Faktoren anfällig für Zerstörung und Verfall. Zunächst
einmal infolge von Naturkatastrophen und Bedrohungen durch menschliches Handeln (absichtlich und
unbeabsichtigt). Das umfasst auch den Klimawandel.

Des Weiteren gefährden Konflikte das Kulturerbe. Plünderungen und illegaler Handel, oft verursacht durch
Konflikte, finden heute in einem beispiellosen Ausmaß statt und finanzieren manchmal den Terrorismus.

Schließlich sind qualitativ minderwertige oder schlecht durchdachte Maßnahmen zum Denkmalschutz ein
weiterer Risikofaktor.

Für die Bewahrung des Kulturerbes sind nicht nur die einzelnen Staaten zuständig, sie fällt ebenfalls in den
Verantwortungsbereich der EU, wie aus den Gründungsverträgen der EU 36 hervorgeht. Auch die Öffentlichkeit
ist der Meinung, dass die EU Verantwortung trägt: Laut einer kürzlich von der Kommission durchgeführten
Eurobarometer-Umfrage sind 40 % der Europäerinnen und Europäer der Ansicht, dass die EU zum Schutz des
europäischen Kulturerbes alles tun sollte, was in ihrer Macht steht 37.

Vor diesem Hintergrund umfasst der Aktionsrahmen drei Maßnahmenbündel mit den folgenden Zielen:
a) Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern, b) Verbesserung der Qualität der physischen
Eingriffe in das kulturelle Erbe und c) Schutz des Kulturerbes vor Naturkatastrophen und Klimawandel.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern und zum Schutz des bedrohten
Kulturerbes umfassen den Ausbau der Befugnisse der Vollzugsbehörden und Denkmalschützer, damit sie dieses
Problem bewältigen können, sowie die Unterstützung des Austauschs bewährter Verfahren in diesem Bereich.

Das zweite Maßnahmenbündel zielt darauf ab, die Qualität der von nationalen, regionalen und lokalen
Behörden durchgeführten physischen Eingriffe in das Kulturerbe zu verbessern. Dies bezieht sich
insbesondere auf Maßnahmen, die von der EU finanziert werden 38 und den Aufbau von Fähigkeiten
und die Weitergabe von Wissen in diesem Bereich unterstützen.

36 Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 EUV muss die Union dafür sorgen, dass das kulturelle Erbe Europas geschützt und
   aufgewertet wird. Die Rolle der EU besteht gemäß Artikel 167 AEUV darin, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
   zum Schutz des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung zu fördern.
37 Eurobarometer-Sonderumfrage zum Thema „Die Europäer und ihr Kulturerbe“ (2017).
38 Unter „Eingriff ins Kulturerbe“ werden alle Handlungen verstanden, die sich auf Strukturen, Orte oder Stätten
   von kulturhistorischem Wert auswirken oder die das Vermögen haben, diese in ihrer Substanz zu verändern.

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EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN FÜR DAS KULTURERBE
Schließlich wird zum Schutz des kulturellen Erbes vor Naturkatastrophen und dem Klimawandel eine Reihe
von Maßnahmen zur Erforschung, Entwicklung und Verbreitung auf gesicherten Erkenntnissen beruhender
und kostenwirksamer Strategien und Instrumente entwickelt. Sie dienen der Risikobewältigung und Stärkung
der Widerstandsfähigkeit des europäischen Kulturerbes gegenüber Naturkatastrophen und den sich
verschärfenden Auswirkungen des Klimawandels.

SÄULE 4: KULTURELLES ERBE FÜR EIN INNOVATIVES EUROPA

Die digitalen Technologien bieten uns zahllose Möglichkeiten, den Zugang der Öffentlichkeit zu Kulturgütern
zu verbessern und deren Pflege und Neu-Nutzung zu ermöglichen 39. Innovative Technologien wie virtuelle
oder erweiterte Realität können die Erfahrungen der Menschen mit dem kulturellen Erbe ausweiten, während
digitale Tools wie 3D-Scanner eine wichtige Rolle bei der Erhaltung und Restauration von Kulturgütern
spielen 40.

Aber Innovation ist mehr als Technologie, sie spielt sich auch in der Gesellschaft ab. Die Rolle der
Gemeinschaften, die über Kulturgüter verfügen, ändert sich. Ein stärker partizipativer Ansatz bei
der Bewahrung und Verwaltung des Kulturerbes 41 ist angesagt. Es bedarf neuer Modelle, die lokale
Gemeinschaften und ein breites Spektrum von Akteuren durch offene, partizipative und integrative
Prozesse einbeziehen, wie zum Beispiel in der Sozialwirtschaft 42.

Zur Gewährleistung einer langfristigen Nachhaltigkeit des europäischen Kulturerbes ist es schließlich
unerlässlich, das Wissen und die Fähigkeiten, auf denen die Fachkenntnisse zur Erhaltung und Pflege
des Kulturerbes in Europa beruhen, an die künftigen Generationen weiterzugeben.

Um den oben genannten Herausforderungen zu begegnen, sieht der Aktionsrahmen drei Maßnahmenbündel
mit folgenden Zielen vor: a) Nutzung der Technologie für Innovationen im Bereich des Kulturerbes,
b) Förderung sozialer Innovationen und c) Ausbau der Fertigkeiten im Bereich des Kulturerbes.

Im Rahmen des ersten Maßnahmenbündels werden technologische Tools für Innovationen im Bereich
des kulturellen Erbes entwickelt, die dem Erhalt und der Pflege des kulturellen Erbes und zum Ausbau
der vorhandenen Forschung beitragen sowie die Kooperation in diesem Bereich erleichtern.

Beim zweiten Maßnahmenbündel geht es um soziale Innovation durch Stärkung der Rolle, die
die Zivilgesellschaft bei der Steuerung des Kulturerbes spielt. Damit werden weitere Versuche und
wissenschaftliche Studien gefördert, die sich damit beschäftigen, wie sich die Teilnahme an Aktivitäten
zum Schutz des Kulturerbes auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen auswirkt.

Das dritte Maßnahmenbündel befasst sich mit den Fähigkeiten im Bereich des Kulturerbes und damit,
wie diese durch die Unterstützung von Innovationen in der Denkmalspflege gefördert werden können.

SÄULE 5: KULTURELLES ERBE FÜR STÄRKERE GLOBALE PARTNERSCHAFTEN

Die Mitteilung der Kommission „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“ aus dem Jahr
2014 43 betonte die Rolle, die das Kulturerbe für internationale Beziehungen und bei der Entwicklungspolitik
spielt. Es wurde die Verpflichtung der EU hervorgehoben, die Zusammenarbeit mit Organisationen wie dem

39 Empfehlung der Kommission zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler
   Bewahrung (2011) (2011/711/EU).
40 Digital solutions in the field of cultural heritage (2018). A Policy Brief from the Policy Learning Platform on Environment
   and resource efficiency. Interreg Europa.
41 Studie: Partizipative Steuerung des kulturellen Erbes (2018), Bericht der Experten-Arbeitsgruppe der EU-Mitgliedstaaten
   im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode (OKM).
42 Schlussfolgerungen des Rates zur partizipativen Steuerung des kulturellen Erbes ABl. C 463 vom 23.12.2014 und
   Mitteilung der Kommission: Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas, COM(2014) 477.
43 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:52014DC0477

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EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN FÜR DAS KULTURERBE
Europarat und der UNESCO im Bereich des kulturellen Erbes zu fördern und zum Schutz des Kulturerbes
beizutragen.

Während des Europäischen Jahres des Kulturerbes wurde die EU-Strategie bezüglich der internationalen
Beziehungen im Bereich der Kultur wirksam in die Praxis umgesetzt. Diese Strategie baut auf dem Interesse
und Bedarf der Partnerländer und dem in Europa vorhandenen Fachwissen zum Denkmalschutz auf.

Der Aktionsrahmen beinhaltet zwei Maßnahmenbündel zur Stärkung der Kooperation im Bereich des
Kulturerbes. Das erste Bündel bezieht sich auf geografische Gebiete. Das zweite Maßnahmenbündel umfasst im
Rahmen der Initiativen, die die EU in ihren Außenbeziehungen unterstützt, horizontale/globale Maßnahmen
zum Ausbau der weltweiten, internationalen Zusammenarbeit im Bereich des Kulturerbes.

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EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN FÜR DAS KULTURERBE
6. SCHLUSSFOLGERUNG
Das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018 markierte einen Wendepunkt der ständig wachsenden Bewegung
für das kulturelle Erbe in Europa, und es bestätigte auch die Möglichkeit, das kulturelle Erbe zu nutzen, um
ein friedlicheres, wohlhabenderes, integrativeres und nachhaltigeres Europa zu fördern.

Die im Aktionsrahmen vorgestellten Maßnahmen werden 2019 und 2020 eingeleitet. Die entwickelten
Grundsätze können jedoch auch dazu dienen, längerfristige Konzepte für die Verwaltung und den Schutz
des europäischen Kulturerbes zu entwerfen. Die Gültigkeit dieser Grundsätze, die von zahlreichen Berichten
angeregt wurden, die die Kommission und der Rat seit 2014 angenommen haben, stand während des
Europäischen Jahres des Kulturerbes weiter auf dem Prüfstein.

In Anlehnung an den Geist und den Ansatz des Europäischen Kulturerbejahres wird die Umsetzung
des Aktionsrahmens die gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Akteure sein. Zwar liegt die Steuerung
der Durchführung der in diesem Aktionsrahmen vorgestellten Maßnahmen bei der Kommission, der Erfolg
der Maßnahmen wird aber auch daran gemessen, wie stark sich andere EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten,
lokale und regionale Behörden, Kultur- und Denkmalpflegeverbände und die Zivilgesellschaft daran beteiligen.

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ANHANG

    FÜNF SÄULEN, 14 MAẞNAHMENBÜNDEL
EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN FÜR DAS KULTURERBE
SÄULE 1: TEILHABE UND ZUGANG FÜR ALLE
Im Rahmen des Europäischen Jahres des Kulturerbes wurde eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um
jüngere und ältere Generationen, Fachleute und lokale Gemeinschaften am kulturellen Erbe und seiner
europäischen Dimension zu beteiligen.

Zu den ergriffenen Maßnahmen gehörten unter anderem folgende:

‣   Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit durch deutlich sichtbare, partizipative Initiativen. So nahmen
    beispielsweise 30 Millionen Menschen an den 60 000 Veranstaltungen der Sonderausgabe der
    Europäischen Tage des Kulturerbes teil, die dem Europäischen Jahr des Kulturerbes gewidmet waren.

‣   Förderung digitaler Medien für einen breiteren Zugang zum kulturellen Erbe in Zusammenarbeit mit
    „Europeana“, der digitalen Plattform der EU für das kulturelle Erbe. Über „Europeana“ wurden zahlreiche
    Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel eingeleitet, die digitale Zugänglichkeit zum
    Kulturerbe zu unterstützen, das Interesse der Bürgerinnen und Bürger für das digitalisierte Kulturerbe
    zu wecken und die Nutzung und Wiederverwendung digitaler Inhalte für Bildungszwecke zu fördern.

‣   Auch entwickelte die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission die Online-Plattform
    „Story Maps“ 1. Die hier verfügbaren Karten bieten den Nutzern interaktive und leicht zugängliche
    Informationen über von der EU angestoßene Initiativen zum Kulturerbe in Europa. Darüber hinaus
    brachte die Gemeinsame Forschungsstelle am 7. Dezember 2018 die kostenlose Open-Source-App
    „Cultural Gems“ heraus. Sie bietet Besuchern und Einheimischen gleichermaßen die Möglichkeit,
    Kulturstätten in ausgewählten europäischen Städten abseits der ausgetretenen Pfade zu entdecken
    und mit anderen zu teilen.

‣   Bewusstseinsbildung zum kulturellen Erbe Europas und dessen Schutz durch kulturelle Bildung.
    Das wurde mit weit verbreiteten europäischen Programmen wie „Erasmus+“ und der Plattform
    „eTwinning“ erreicht, die von einer halben Million Bildungsfachleuten genutzt wird.

1   http://eu-commission.maps.arcgis.com/apps/MapJournal/index.html?appid=e3e538d4e4b743c8a6bc7a363fbc2310

                                                                                                                 17
EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN FÜR DAS KULTURERBE
‣   Entwicklung des eTwinning-Buchs „Aus der Vergangenheit lernen, unsere Zukunft gestalten: Europas
    kulturelles Erbe in eTwinning“ 2. Dieses Buch bietet einen Überblick über die verschiedenen Aspekte des
    kulturellen Erbes und Beispiele für eTwinning-Projekte sowie Ideen für verwandte Aktivitäten.

‣   Einführung eines Toolkits und eines Online-Spiels in allen Sprachen der EU zur Unterstützung von
    Lehrkräften aller Fächer und Disziplinen bei der Einbeziehung des kulturellen Erbes in den Unterricht 3.

‣   Einladung von 15 000 jungen Europäerinnen und Europäern, das kulturelle Erbe Europas im Rahmen der
    Pilotinitiative „DiscoverEU“ zu entdecken.

‣   Es wurden Anstrengungen unternommen, junge Menschen im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps
    als Freiwillige für den Schutz des Kulturerbes zu mobilisieren.

‣   Förderung von Aktivitäten der Zivilgesellschaft zur Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit, z. B. der
    Initiativen von „Civilscape“ 4, EFAITH 5, die mit Freiwilligen und lokalen Denkmalschutzverbänden arbeitet,
    sowie von „Interpret Europe“ 6, dem Verband, der ein Toolkit herausgegeben hat, mit dem die Bürgerinnen
    und Bürger für das kulturelle Erbe Europas gewonnen werden sollen 7.

‣   In Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Europäischer Museumsorganisationen (NEMO 8) Schulung von
    Museumsexperten darüber, wie die Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen gestärkt und wie Kinder und
    Jugendliche angesprochen werden können.

‣   Stärkung der Synergien zwischen Kulturerbe und zeitgenössischem Schaffen anhand eines Projektaufrufs
    im Rahmen des Programms Kreatives Europa sowie die Förderung von Initiativen, die von Kulturakteuren
    ins Leben gerufen wurden, wie z. B. „On Stage 2018“ von Pearle*(European Theater Convention and Opera
    Europe) 9.

‣   Förderung der Verknüpfung von Kultur- und Naturerbe bei zahlreichen Anlässen wie dem Tag der offenen
    Tür der EU, dem Tag Natura 2000 10 sowie über soziale Medien.

‣   Unterstützung der Entwicklung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen in Bezug auf
    Kulturerbe. Dazu gehören Mehrsprachigkeit, das Verständnis gemeinsamer Werte, das Konzept der
    Identität und die Fähigkeit, sich selbst über kulturelle Medien Ausdruck zu verschaffen. Dabei handelt
    es sich um eine Folgemaßnahme im Anschluss an die Empfehlung über Schlüsselkompetenzen
    für lebenslanges Lernen aus dem Jahr 2018 11.

Neue Maßnahmen im Rahmen dieser Säule
Im Aktionsrahmen ist die Fortsetzung und Ausweitung dieser Initiativen sowie die Entwicklung drei neuer
Maßnahmenbündel vorgesehen: a) Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit, auch unter Verwendung digitaler
Medien, b) Einbeziehung von Schulkindern und Befähigung Jugendlicher, c) Überwindung von Zugangsbarrieren.

2   https://www.etwinning.net/eun-files/eTwinning%20book_DE.pdf
3   https://europa.eu/teachers-corner/sites/teacherscorner/files/files/eych-2018-toolkit-teachers_de.pdf
4   https://civilscape.eu/civilscape/?lang=de
5   http://e-faith.org/
6   http://www.interpret-europe.net/feet/home/
7   http://www.interpret-europe.net/fileadmin/Documents/publications/ie_engaging_citizens_with_europes_cultural_
    heritage_co.pdf
8   https://www.ne-mo.org/about-us.html
9   https://www.pearle.eu/activity/on-stage-2018
10 http://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/EUnatura2000day/index_en.htm
11 Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen, ABl. C 189 vom 4.6.2018.

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EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN FÜR DAS KULTURERBE
   MAẞNAHMENBÜNDEL 1:
   Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit,
   auch unter Verwendung digitaler Mittel

Steigerung der Sichtbarkeit und Wirksamkeit von drei symbolträchtigen EU-Initiativen im Bereich
des Kulturerbes: dem Europäischen Kulturerbe-Siegel, den Europäischen Tagen des Kulturerbes
und dem Europäischen Kulturerbe-Preis.

Die EU verleiht Stätten, die eine symbolische Rolle in der Geschichte, Kultur oder der Entwicklung der
europäischen Integration spielen, das Europäische Kulturerbe-Siegel. Die ausgezeichneten 38 Stätten
sind konkrete Beispiele für europäische Werte und Identitäten. Sie werden den Bürgerinnen und Bürgern direkt
vorgestellt und somit greifbar gemacht. Ab 2019 wird die Kommission im Rahmen einer speziellen Aktion
im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ Mittel bereitstellen, die die Sichtbarkeit und Wirksamkeit
dieses Siegels erhöhen sollen. Mit dieser Zuwendung werden auch gemeinsame Projekte und die Vernetzung
der mit dem Kulturerbe-Siegel ausgezeichneten Stätten unterstützt.

Die Europäischen Tage des Kulturerbes – eine gemeinsame Initiative der EU und des Europarates – bieten Zugang
zu Tausenden von selten geöffneten Stätten und Sonderveranstaltungen. Während des Europäischen Jahres des
Kulturerbes verdoppelte die EU das Budget für das Programm und rief zwei Pilotinitiativen ins Leben: die „European
Heritage Makers Week“ und den Aufruf zur Einreichung von Geschichten zum europäischen Kulturerbe. Mit beiden
Initiativen wird die Beteiligung lokaler Gemeinschaften angestrebt. Auch über 2019 hinaus erhalten diese Initiativen
Mittel von der Kommission, damit diese Aktivitäten mit breiter Beteiligung jährlich fortgeführt werden können.
Des Weiteren sieht die Kommission eine Überarbeitung des Programms im Jahr 2020 vor, um seine europäische
Dimension stärker hervorzuheben.

Ab 2019 wird die Kommission die Zusammenarbeit mit Initiativen unterstützen, die sich europaweit für das
Kulturerbe einsetzen und bewährte Verfahren sowie herausragende Leistungen in den Bereichen Denkmalpflege,
Verwaltung, Forschung, Bildung und Kommunikation aufweisen. Dazu gehören die Europäischen Tage des
Kulturerbes, das Europäische Kulturerbe-Siegel und der Preis der Europäischen Union für das Kulturerbe/
Europa-Nostra-Preis. Synergien mit relevanten makroregionalen Foren sowie die Nutzung von
Kooperationsplattformen und Netzwerken werden weiterhin gefördert.

Auch der digitale Zugang zum kulturellen Erbe wird gestärkt. Schätzungen gehen davon aus, dass derzeit nur 10 %
unseres Kulturerbes digitalisiert sind und noch sogar noch weniger im Internet zur Verfügung stehen. Um dieser
Herausforderung zu begegnen, wird die Kommission im Einklang mit der neuen Strategie für die Initiative
Europeana 12 auf eine weitere Stärkung von Europeana 13 hinarbeiten, mit dem Ziel, Denkmalschutzverbände im
digitalen Zeitalter bei der Erschließung hochwertigen Materials zum Kulturerbe zu unterstützen und zu steuern.
„Europeana“ wird auch weiterhin themenorientierte Kampagnen zu gemeinsamen europäischen Themen 14
durchführen, um die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und ihr Engagement für das gemeinsame
europäische Erbe zu fördern.

Darüber hinaus wird die Kommission ab 2019 auch weiterhin die Zugänglichkeit zum Filmerbe im Rahmen
des Unterprogramms MEDIA, das Bestandteil des Programms „Kreatives Europa“ ist, fördern. Außerdem werden
im Rahmen des sektorübergreifenden Aktionsbereichs von MEDIA ab dem letzten Quartal 2018 und während
des gesamten Jahres 2019 ein Sonderprojekt zur Restaurierung und Digitalisierung einer Reihe klassischer
europäischer Filme unterstützt und Vorführungen in Kinos und architektonisch und historisch wertvollen
Veranstaltungsorten organisiert.

Schließlich wird die Kommission das kulturelle Erbe als Schlüsselfaktor für die Bürgerbeteiligung und als
Instrument für gemeinsame Werte wie Dialog und Vielfalt fördern. Ab 2019 wird die Kommission

12 Bericht der Kommission über die Bewertung von Europeana und zum weiteren Vorgehen, COM(2018) 612.
13 „Europeana“ ermöglicht derzeit den Online-Zugriff auf mehr als 58 Millionen Kulturgüter von über 3700 europäischen
   Einrichtungen, die sich dem Kulturerbe widmen.
14 Beispielsweise die „Europeana Migration“-Kampagne.

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EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN FÜR DAS KULTURERBE
Bottom-up-Projekte im Bereich des kulturellen Erbes weiterfinanzieren. Dies wird im Rahmen der Programme
Kreatives Europa und Europa für Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Mit dem Programm „Kreatives Europa“
wird der Kultur- und Kreativsektor in Europa finanziell gestärkt, während mit dem Programm „Europa für
Bürgerinnen und Bürger“ Initiativen unterstützt werden, die Europäerinnen und Europäer zusammenbringen,
um Fragen von gemeinsamem Interesse anzugehen, ihr Bewusstsein für die Grundwerte zu schärfen und
letztendlich ihr Engagement für die EU zu fördern.

  MAẞNAHMENBÜNDEL 2:
  Einbeziehung von Schulkindern
  und Befähigung Jugendlicher

Die Stärkung des Bewusstseins junger Menschen für die Bedeutung und den Wert des europäischen
Kulturerbes ist eine Voraussetzung dafür, die zukünftige Sicherheit unseres Kulturerbes zu gewährleisten.

Während des Europäischen Jahres des Kulturerbes förderte die Kommission mit dem Programm „eTwinning“
die Einbeziehung des kulturellen Erbes in den Schulunterricht. 2019 werden im Rahmen eines von „Kreatives
Europa“ finanzierten gemeinsamen Projekts der EU und der UNESCO die für Schulen verfügbare Instrumente
zur Bildung über das Kulturerbe erfasst, wobei der Schwerpunkt auf dem immateriellen Erbe liegt. Das wird
in allen EU-Mitgliedstaaten mit dem Anliegen geschehen, Leitlinien und Instrumente für die Einbeziehung
des Schutzes des immateriellen Kulturerbes in die Lehrpläne und außerschulischen Veranstaltungen
zur Verfügung zu stellen. Außerdem wird eine Gruppe, bestehend aus bis zu acht Schulteams, auf die
Durchführung von Pilotmaßnahmen im Zusammenhang mit dem immateriellen Kulturerbe vorbereitet.

Die weitere Zusammenarbeit mit Schulen erfolgt auch über Europeana. Über „Europeana“ werden ab 2019 mit
Mitteln der Fazilität „Connecting Europe“ Partnerschaften mit den Bildungsministerien der Mitgliedstaaten und
mit gesamteuropäischen Bildungsnetzen (EU Schoolnet, Euroclio, eTwinning) aufgebaut, um digitale kulturelle
Inhalte in die Schulen zu bringen.

Des Weiteren werden junge Menschen im Rahmen der EU-Flaggschiff-Initiativen Europäischer
Solidaritätskorps und DiscoverEU für Aktivitäten im Bereich des Kulturerbes mobilisiert. Der Europäische
Solidaritätskorps bietet jungen Menschen die Möglichkeit, als Freiwillige tätig zu werden oder an
Projekten mitzuarbeiten, die Gemeinschaften und Menschen in ganz Europa zugutekommen. Während
des Europäischen Jahres des Kulturerbes unterstützten junge Menschen Denkmalschützer bei ihrer Arbeit
und sie erhielten eine Ausbildung in Einrichtungen zur Denkmalpflege. Ab 2019 wird die Kommission
den Europäischen Solidaritätskorps weiterhin als Plattform fördern, mit deren Hilfe junge Freiwillige
zum Wohle des europäischen Kulturerbes mobilisiert werden können.

2018 bot das neue Pilotprogramm „DiscoverEU“ 18-Jährigen die Möglichkeit, das kulturelle Erbe Europas
zu entdecken. Rund 15 000 junge Europäerinnen und Europäer wurden ausgezeichnet und erhielten eine
(meistens Zug-)Fahrkarte, um mindestens einen anderen EU-Mitgliedstaat zu besuchen, wo sie die Vielfalt
des europäischen Erbes erkunden und an einigen der Veranstaltungen im Rahmen des Europäischen
Kulturerbejahres teilnehmen konnten. Die Kommission wird die Fortsetzung und den Ausbau dieser
Initiative sicherstellen.

Schließlich wird im Rahmen von „Erasmus+“ das Kulturerbe im Bildungsbereich sowie im traditionellen Sport-
und Spielbereich als eine Form des immateriellen Erbes weiterhin gefördert.

„Erasmus+“ bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich im Rahmen von Studien- und Ausbildungsaufenthalten
im Ausland sowie strategischen Partnerschaftsprojekten mit verschiedenen Kulturen und Sprachen
auseinanderzusetzen. Als Anerkennung der Bedeutung des Europäischen Kulturerbejahres wurde das
Kulturerbe in das jährliche Arbeitsprogramm 2018 von „Erasmus+“ aufgenommen und es wird bei allen
strategischen Partnerschaften vorrangig behandelt. Die Maßnahmen „eTwinning“ – die europaweite
Schulgemeinschaft für Lehrkräfte – und Europas Online-Plattform für schulische Bildung „School Education
Gateway“ legten einen Schwerpunkt auf das Kulturerbe. Im Rahmen von „Erasmus+“ wird die Kommission
auch weiter den interkulturellen Austausch unter Studierenden finanzieren und deren Teilnahme an Freiwilligen-
und Bildungsprojekten im Zusammenhang mit dem Kulturerbe unterstützen. Im Kapitel Sport von „Erasmus+“

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EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN FÜR DAS KULTURERBE
werden traditionelle Sportarten und Spiele vorrangig im Rahmen kleiner, kooperativer Partnerschaften weiter
gefördert.

   MAẞNAHMENBÜNDEL 3:
   Barrieren überwinden

Dieses Maßnahmenbündel richtet sich an schwer erreichbare Zielgruppen, die nicht an Aktivitäten im
Zusammenhang mit dem Kulturerbe teilnehmen. Menschen neigen dazu, sich aus Gründen wie Isolation,
Armut und geringen Bildungschancen nicht mit dem kulturellen Erbe auseinanderzusetzen.

Anfang 2019 wird die Europäische Kommission ein Projekt mit der Bezeichnung #WeareEuropeForCulture
starten. Mit diesem Projekt sollen jüngere und ältere Menschen, die keinen Bezug zum kulturellen Erbe haben,
angesprochen werden. Das Projekt finanziert Pop-up-Ausstellungen in öffentlichen Räumen und stellt
persönliche Geschichten und Gegenstände im Zusammenhang mit dem kulturellen Erbe in den Vordergrund.
Diese Pop-up-Ausstellungen werden in sieben bis zehn Mitgliedstaaten stattfinden und die Ergebnisse werden
durch Workshops und Informationsveranstaltungen verbreitet.

Außerdem wird die Kommission in Zusammenarbeit mit europäischen Städten im Rahmen des EU Access
City Award für barrierefreie Städte weiterhin Maßnahmen fördern, die dazu beitragen, dass Menschen mit
Behinderungen sich genauso wie andere Menschen am Kulturerbe erfreuen können. Mit diesem Preis werden
europäische Städte ausgezeichnet, die sich um eine bessere Zugänglichkeit und Integration von Menschen
mit Behinderungen besonders verdient gemacht haben. Im Rahmen des Europäischen Jahres des Kulturerbes
hat die Kommission einen Sonderpreis für die „Zugänglichkeit des Kulturerbes“ vergeben. Ab 2020 wird die
Kommission diesen Preis jährlich als besondere Auszeichnung verleihen 15.

15 Vorbehaltlich der Qualität der eingegangenen Bewerbungen.

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EUROPÄISCHER AKTIONSRAHMEN FÜR DAS KULTURERBE
SÄULE 2: INTELLIGENTE LÖSUNGEN FÜR EINE
VON ZUSAMMENHALT UND NACHHALTIGKEIT GEPRÄGTE ZUKUNFT
Während des Europäischen Jahres des Kulturerbes haben die Kommission und ihre Partnerorganisationen eine
Reihe von Maßnahmen durchgeführt, um das Kulturerbe in die Umwelt-, Architektur- und Raumordnungspolitik
einzubeziehen. Ein Beispiel war die Förderung der Umwandlung des industriellen, religiösen und militärischen
Erbes Europas für eine andere Nutzung.

Während des Europäischen Jahres des Kulturerbes wurde ein intensiver Wissens- und Erfahrungsaustausch
zwischen den Beteiligten (unter anderem Architekten und lokale/regionale Behörden) und den Netzwerken im
Bereich des religiösen, industriellen und militärischen Erbes gefördert. Bei diesem Austausch wurde deutlich,
dass dieser Ansatz zur Nachhaltigkeit auch auf andere verlassene oder ungenutzte kulturhistorische Gebäude
übertragen werden kann: ehemalige Schulen, Krankenhäuser, Bahnhöfe, verlassene Kinos, Theater, Hotels,
Büros, ehemalige Sozialwohnungen und „Geisterdörfer“.

Das Europäische Jahr des Kulturerbes hat den Beitrag des nachhaltigen Kulturtourismus zur Stadt- und
Regionalentwicklung hervorgehoben. Es bot auch eine Gelegenheit zu erkunden, wie ein nachhaltiges
Kulturerbe mit den Vorteilen des Tourismus in Einklang gebracht werden kann, nicht nur in wirtschaftlicher
Hinsicht, sondern auch zum Wohle der lokalen Gemeinschaften.

Es wurden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:

‣   Austausch bewährter Praktiken und Peer-Learning durch eine adaptive Wiederverwendung des religiösen,
    militärischen und industriellen Erbes

‣   Förderung des kulturellen Erbes durch von der EU finanzierte Projekte zur Wiederbelebung städtischer und
    ländlicher Gebiete und zur nachhaltigen Entwicklung (Europäischer Struktur- und Kohäsionsfonds, URBACT,
    Erasmus+ und Horizont 2020)

‣   Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren zum besseren Schutz, zur Wiederverwendung, Aufwertung
    und Förderung des kulturellen Erbes bei der Nutzung von Investitionen aus dem Europäischen Fonds
    für regionale Entwicklung, einschließlich der Interreg-Programme 16

16 E-Book: „Connecting Cultures, Connected Citizens“
   http://www.interact-eu.net/library#1843-e-book-connecting-cultures-connected-citizens

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