Europa GASP, ESVP und ihre Instrumente - Ein Überblick - Deutscher Bundestag
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Europa GASP, ESVP und ihre Instrumente – Ein Überblick Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) entwickeln sich seit Ende der 90iger Jahre sehr dynamisch. Den formulierten militärischen und zivilen Planzielen entsprechend werden handlungsfähige Strukturen aufgebaut und Einrichtungen geschaffen. Die Entwicklungen sind von einem breiten Konsens getragen und im Einklang mit den im Verfassungsvertrag angelegten Bestimmungen. Die parlamentarische Kontrolle verbleibt in dem intergouvernemental ausgestalteten Bereich auch weiterhin maßgeblich bei den nationalen Parlamenten. Entwicklung der GASP und der ESVP nente der GASP hin zu einer Europäischen Seit 1970 kooperierten die Mitgliedstaaten der Sicherheits- und Verteidigungspolitik eröffnet. Europäischen Gemeinschaften (EG) im Bereich Mit der „Erklärung des Europäischen Rats zur der Außenpolitik durch das Instrument der Euro- Stärkung der GASP“ von Köln im Juni 1999 päischen Politischen Zusammenarbeit und nor- wurde der Aufbau einer operativen und mierten diese Praxis 1987 in der Einheitlichen eigenständigen ESVP als integraler Bestandteil Europäischen Akte. Nach dem Ende der bipola- der GASP eingeleitet. Ziel war es, der EU in ren Konfrontation wurde diese Zusammenarbeit Bezug auf internationale Konfliktverhütung und durch den Vertrag von Maastricht (1993) in Krisenbewältigung Handlungsfähigkeit zu ver- einen einheitlichen institutionellen und rech- leihen. Vor allem sollte ein autonomes tlichen Rahmen gefasst und um eine sicherheits- militärisches Eingreifen bei internationalen Krisen politische Komponente erweitert. Die dadurch in ermöglicht werden, allerdings einschränkend nur die EU-Verträge integrierte außen- und sicher- „in den Fällen, in denen die NATO als Ganzes heitspolitische Säule der Europäischen Union nicht beteiligt ist“, um eine Konkurrenzsituation hat in den vergangenen Jahren zusehends an zu vermeiden. Kohärenz und Handlungsfähigkeit gewonnen. Anders als der Bereich des Gemein- Aufgaben schaftsrechtes (erste Säule) und der in diesem Im Juni 1992 einigten sich die Mitgliedsstaaten Rahmen durchgeführten gemeinsamen Politiken darauf, die Organisation der Westeuropäischen ist die GASP intergouvernemental ausgestaltet. Union (WEU) wieder zu beleben und sie Der Vertrag von Amsterdam (1999) sah die insbesondere zur Erfüllung folgender, auch als schrittweise Festlegung einer gemeinsamen „Petersberg-Aufgaben“ bezeichneter Missio- europäischen Verteidigungspolitik vor. Mit Ein- nen zu befähigen: Humanitäre Einsätze, Ret- führung des Amtes des Hohen Repräsentanten tungsmaßnahmen in Katastrophenfällen, frie- für die GASP, derzeit wahrgenommen von denserhaltende Einsätze und Kampfeinsätze zur Javier Solana („Mr. GASP“), sollte der Außen- Bewältigung von Krisen sowie friedens- politik mehr Wirksamkeit und Profil verliehen schaffende Maßnahmen. Die politischen werden. Eine seinerzeit ebenfalls neu Beschlüsse von Petersberg sind inzwischen geschaffene „Strategieplanungs- und Frühwarn- auch Gegenstand der ESVP und seit 2000 mit einheit“ soll ihn unterstützen. Nachdem die dem Vertrag von Nizza in Art. 17 Abs. 2 EU in britische Regierung auf dem französisch- die vertraglichen Grundlagen der Union britischen Gipfeltreffen im Dezember 1998 in St. aufgenommen. Somit erfolgte durch die Inte- Malo ihre traditionelle Haltung, die Nordat- gration der ehemaligen WEU-Aufgaben in den lantische Vertragsorganisation (NATO) sei allein Vertrag eine genauere Bestimmung möglicher Garant für die Sicherheit und Verteidigung Einsätze im Bereich des nicht-militärischen und Europas, aufgab, war der Weg zum Ausbau der militärischen Krisenmanagements der EU. sicherheits- und verteidigungspolitischen Kompo- Neben den operativen Aufgaben der WEU hat die EU auch deren nachgeordnete Einrichtungen Nr. 44/06 (18. September 2006)
-2- (Satellitenzentrum in Torrejón, Institut für schusses für auswärtige Angelegenheiten ein Sicherheitsstudien in Paris) übernommen. Der Unterausschuss für Sicherheit und WEU verbleiben Residualfunktionen im Hinblick Verteidigung. Dieser Ausschuss nimmt durch auf die Parlamentarische Versammlung und die Information und Diskussion de facto in weiten Beistandsverpflichtung in Art. 5 WEU-Vertrag. Bereichen zumindest eine parlamentarische Dieser normiert – anders als Art. 5 des NATO- „Begleitung“ in diesem Bereich wahr. Er ist Vertrages – eine Beistandsverpflichtung der auch mit dem Kontakt zu den nationalen Mitgliedstaaten und stellt insoweit eine parlamentarischen Verteidigungsausschüssen weiterreichende Vertragspflicht dar. betraut. Formell erfolgt die Beteiligung des EP an der Akteure GASP nach Art.21 EU im Wesentlichen im Wege Der Europäische Rat (ER) legt die Grundsätze von drei Instrumenten. Zum einen unterrichten und allgemeinen Leitlinien der GASP fest. Er be- Ratsvorsitz und Kommission das EP regelmäßig schließt einstimmig politisch bindende Gemein- über die aktuellen Entwicklungen in der GASP. same Strategien, die die außen- und Zum anderen hört der Ratsvorsitz das EP zu den sicherheitspolitische Linie der EU bestimmen. wichtigsten Aspekten und grundlegenden Zentrales Gremium im Bereich der GASP Weichenstellung der GASP und achtet auf eine einschließlich der ESVP ist der Rat „Allgemeine gebührende Berücksichtigung der Auffassungen Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ des EP. Diese Konsultationsverpflichtung er- (Rat), der auf Grundlage der vom Europäischen streckt sich nur auf die Grundentscheidungen Rat bestimmten allgemeinen Richtlinien Gemein- der GASP und nicht auf einzelne GASP-Aktivi- same Standpunkte und Gemeinsame Ak- täten. Schließlich führt das EP seinerseits eine tionen annehmen kann. In Gemeinsamen jährliche Aussprache über die Fortschritte bei Standpunkten (politisch bindend) werden poli- der Durchführung der GASP durch und bezieht tische Konzepte für bestimmte Fragen geogra- dabei auch Themen der ESVP in seine Be- phischer oder thematischer Art festgelegt. Die ratungen ein und kann Anfragen und völkerrechtlich bindenden Gemeinsamen Aktio- Empfehlungen an den Rat und die Kommission nen werden verabschiedet, wenn die Union in richten. Während dem Rat daran gelegen ist, die einer spezifischen Situation operativ tätig werden intergouvernementale Ausrichtung der GASP zu will. Beschlüsse im Rahmen der GASP folgen wahren, ist das EP bestrebt, seine Einfluss- grundsätzlich dem Einstimmigkeitsprinzip. Davon möglichkeiten auf die inhaltliche Gestaltung der kann bei Gemeinsamen Standpunkten oder GASP zu erweitern. Aktionen abgewichen werden, wenn diesen eine einstimmig beschlossene Strategie zugrunde Finanzierung liegt. Darüber hinaus können vom Rat einstimmig Das Haushaltsrecht ermöglicht dem EP eine völkerrechtlich verbindliche Beschlüsse oder eingeschränkte Einflussnahme. Finanzausgaben politisch bindende Erklärungen angenommen im Rahmen des GASP gehen zwar grundsätzlich werden. zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes und werden als nichtobligatorische Ausgaben Parlamentarische Mitwirkung eingeordnet, hinsichtlich derer das EP über weit An der Mitwirkung des Europäischen Parlaments reichende Befugnisse verfügt. Allerdings sind (EP) im Bereich der GASP hat sich aufgrund des Maßnahmen mit militärischen oder verteidi- intergouvernementalen Charakters seit gungspolitischen Bezügen, deren Kosten nach Maastricht wenig geändert. In den vergemein- dem Bruttonationaleinkommen auf die Mit- schafteten Politikbereichen dagegen hat sich das gliedstaaten verteilt werden, den haushalts- EP der Rolle eines Mit-Gesetzgebers genähert. rechtlichen Befugnissen des EP entzogen. Der In den Mitgliedstaaten gehört die nationale ATHENA-Mechanismus ist nur ein Beispiel dafür, Außen- und Sicherheitspolitik überwiegend in die dass die budgetäre Kontrolle sowohl dem EP wie Sphäre der Exekutive, in der sich die parla- auch den nationalen Parlamenten nur in Teilen mentarische Mitwirkung weitgehend auf Kontroll- möglich ist. befugnisse beschränkt. Die Schwäche der Parlamente im Bereich der Außenpolitik wird in Die ESVP nach dem Verfassungsvertrag der Regel dadurch relativiert, dass die Regierun- Durch den Vertrag über eine Verfassung für gen als primäre außenpolitische Akteure vom Europa (VVE) sollen die Handlungsoptionen der Vertrauen einer Parlamentsmehrheit abhängig Europäischen Union im Bereich der ESVP sind. Ein solches Verhältnis besteht indes nicht erweitert und konzeptionell angepasst werden. zwischen Rat und EP. Gleichwohl hatte sich das Unabhängig von der weiteren Entwicklung zur EP frühzeitig um die Entwicklung eines sicher- Zukunft des Vertrages kommt ihm insbesondere heitspolitischen Profils bemüht und einen Aus- im Bereich der Sicherheit und Verteidigung eine schuss für Sicherheit und Abrüstung als Unter- Vorwirkung zu. So wurden im Vertrag angelegte ausschuss des damaligen Politischen Aus- neue Instrumente für eine größere operative schusses eingesetzt. Wirksamkeit der europäischen Verteidigung ge- Zu Beginn der 6. Wahlperiode des EP (2004- schaffen. Die im Vertrag vorgesehene Euro- 2009) konstituierte sich innerhalb des EP-Aus- päische Verteidigungsagentur (EDA) wurde Nr. 44/06 (18. September 2006)
-3- bereits 2004 eingerichtet. Die ebenfalls vorge- drücklich unberührt bleibt, kommt der Bei- sehene Solidaritätsklausel zur gegenseitigen standsklausel primär politische Bedeutung zu. Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen Was die parlamentarische Kontrolle angeht, so von terroristischen Anschlägen und Katastro- ließe der Vertrag die Beteiligung des EP an der phen wurde unter dem Eindruck der Anschläge ESVP grundsätzlich unverändert. Die Unterrich- in Madrid im März 2004 vorab aktiviert. Sie ist bis tungs- und Anhörungspflicht obliegt de lege zum Inkrafttreten des Vertrages politisch, aber ferenda dem Europäischen Außenminister, der nicht rechtlich bindend. auf die gebührende Berücksichtigung der Auffas- Die im VVE getroffenen Neuregelungen zur sungen des EP zu achten hätte. Die bisher GASP und ESVP waren und sind von breiter Zu- einmal jährlich stattfindende Aussprache über stimmung getragen. Künftige Überlegungen, die Fortschritte bei der Durchführung der GASP konsensuale Teilbereiche des Vertrages in der würde zweimal im Jahr stattfinden und sich einen oder anderen Form umzusetzen, werden ausdrücklich auch auf die ESVP erstrecken. diesen Bereich umfassen. Deshalb lohnt ein kurzer Ausblick auf die beabsichtigten Die Europäische Sicherheitsstrategie Regelungen: Auch wenn der VVE keine Mit der von dem Hohen Vertreter Javier Solana gemeinsame europäische Verteidigung etabliert, ausgearbeiteten und vom ER im Dezember 2003 so eröffnet er – wie bereits das geltende Recht in angenommenen Europäischen Sicherheitsstra- Art. 17 Abs. 1 EU – die Option, dass der tegie „Ein sicheres Europa in einer besseren Europäische Rat einen Beschluss über die Welt“ wurde erstmals ein umfassendes Konzept Festlegung einer gemeinsamen Verteidi- für die Sicherheitspolitik der EU formuliert. Die gungspolitik fasst, den die Mitgliedstaaten ge- Strategie sieht die EU als globalen Akteur, der mäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften Verantwortung „für die globale Sicherheit und für annehmen. Die Union könnte sich so längerfristig eine bessere Welt“ tragen soll. Die Zielsetzungen zu einem kollektiven Sicherheitssystem ent- von GASP und ESVP konkretisierend, fordert sie wickeln. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten ein aktiveres außenpolitisches Handeln der EU grundsätzlich verpflichtet, zivile und militärische mit verbesserten Fähigkeiten und mit mehr Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der Kohärenz sowie die Zusammenarbeit mit vom Rat festgelegten Ziele zur Verfügung zu Partnern. Militärische Kapazitäten werden stellen. Die gegenwärtige Differenzierung der verstanden als Mittel im Zusammenspiel mit Handlungsformen im Bereich der GASP in ge- zivilen Krisenpräventions- und Krisenbewälti- meinsame Strategien, Aktionen und Standpunkte gungsmechanismen. sieht der VVE nicht vor. An ihre Stelle treten als Die Strategie trägt dem veränderten sicherheits- „Europäische Beschlüsse über Aktionen und politischen Umfeld insbesondere nach dem Standpunkte“ bezeichnete Sekundärrechtsakte. 11. September Rechnung. Sie basiert auf einem Für Ratsbeschlüsse über militärische Missionen umfassenden Sicherheitsbegriff und identi- gilt wie bisher das Prinzip der Einstimmigkeit. fiziert als Hauptbedrohungen den Terrorismus, Signifikanteste Neuerung im Bereich der GASP die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, ist die Einrichtung des Amtes eines Euro- Regionalkonflikte, "gescheiterte" Staaten sowie päischen Außenministers. Im Rahmen seiner organisierte Kriminalität. Mit neuen Aufgaben wie Doppelfunktion als Vorsitzender im Rat für gemeinsamen Entwaffnungsoperationen oder Außenbeziehungen und Mitglied der Kommission Unterstützung von Drittländern im Kampf gegen führt er die GASP. Er verfügt über ein eigenes, den Terrorismus werden die Petersberg-Auf- wenn auch nicht exklusives Vorschlagsrecht für gaben funktional und geografisch erweitert und Initiativen im Bereich GASP einschließlich der präzisiert (so genannte Petersberg-Plus-Auf- ESVP. Ihm soll ein eigener Europäischer Aus- gaben). Das präventive Gesamtinstrument der wärtiger Dienst zuarbeiten. EU wird betont, der Einsatz militärischer Gewalt Der Verfassungsvertrag sieht darüber hinaus als letztes Mittel nicht ausgeschlossen. Die EU neue Flexibilisierungsinstrumente im sicher- bekennt sich zu einer Weltordnung auf der heitspolitischen Bereich in Form der „Ständig Grundlage eines wirksamen Multilateralismus Strukturierten Zusammenarbeit“ und der und der Stärkung internationaler Organisationen „Gruppenbildung“ vor. Im Rahmen des ersten (insbesondere der UN) und des Völkerrechts. Instruments können jene Staaten, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf ihre Das Markenzeichen der ESVP – Die zivile militärischen Fähigkeiten erfüllen, weitergehende Komponente Verpflichtungen eingehen. Letzteres sieht die Charakteristikum der ESVP ist der parallele und Kooperation einer Gruppe von Mitgliedstaaten ausgewogene Aufbau von militärischen wie auch bei der Durchführung von Missionen vor. nicht-militärischen Fähigkeiten. So wurde vom Eine Beistandsklausel war wegen ihres Europäischen Rat in Feira (Juni 2000) und Verhältnisses zu den Beistandsklauseln im ergänzt in Göteburg (Juni 2001) die Ausge- NATO- und WEU-Vertrag im Verfassungs- staltung der zivilen Fähigkeiten der ESVP konvent kontrovers diskutiert worden. Da der beschlossen. Ein Ausschuss für die zivilen besondere Charakter der Sicherheits- und Aspekte der Krisenbewältigung (CIVCOM), der Verteidigungspolitik einiger Mitgliedstaaten aus- das Politische und Sicherheitspolitische Komitee Nr. 44/06 (18. September 2006)
-4- (PSK) berät, wurde eingerichtet. Bis 2003 zu identifiziert werden, insbesondere in den erreichende zivile Planziele in Form bestimmter Bereichen strategischer Transport (Luft- und Einsatzreserven in den Bereichen Polizei, Seetransport über größere Distanzen), strate- Rechtsexperten, Zivilverwaltung und Katastro- gische Aufklärung und Führungsfähigkeiten. phenschutz wurden beschlossen. In quantitativer Darüber hinaus sind auch Defizite hinsichtlich Hinsicht war das Planziel durch die Zusagen Verfügbarkeit sowie der Interoperabilität der ziviler Kräfte der Mitgliedstaaten bereits 2002 verschiedenen nationalen Kontingente vor- erfüllt. Zur weiteren Verbesserung und Aus- handen. weitung der zivilen Fähigkeiten wurde im Juni Mit dem European Capability Action Plan 2004 ein ziviler Aktionsplan verabschiedet. (ECAP), der die Verteidigungsanstrengungen der Im Dezember 2004 formulierte der ER als neues Mitgliedstaaten aufeinander abstimmen soll, ziviles Planziel das Civilian Headline Goal wurde 2001 vom ER ein Plan zur Überwindung 2008. Das zivile Aufgabenspektrum der ESVP der Fähigkeitslücken beschlossen. Sein Ansatz wird durch die Fähigkeit zum Monitoring von basiert auf Freiwilligkeit und dezentraler Ko- Krisen und durch die fachliche Unterstützung der ordination. Deshalb ist seine Durchsetzungskraft Sonderbeauftragten der EU ergänzt. Die Hand- beschränkt und den Modernisierungsbemüh- lungsfelder werden um Bereiche wie Demobili- ungen sind Grenzen gesetzt. sierung und Reform des Sicherheitssektors Wohl deshalb setzte der ER im März 2003 den ergänzt. Zur Verbesserung der Qualität ziviler bereits in Nizza entwickelten Mechanismus zur Fähigkeiten wurden Anforderungen an Personal Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der und Ausrüstung der Mitgliedstaaten formuliert, militärischen Fähigkeitsziele (Capability eine zukünftig engere Zusammenarbeit und Development Mechanism/CDM) ein. Im Abstimmung mit dem militärischen Bereich Rahmen des CDM wird überprüft, ob die gefordert sowie die Beschleunigung der militärischen Erfordernisse den definierten Reaktionszeiten angestrebt. politischen Aufgaben entsprechen und ob die So wurde, um die Entsendegeschwindigkeit zu Erfordernisse gegebenenfalls geändert werden erhöhen, im Juni 2005 die Bereitstellung so müssen, um neue Aufgaben erfüllen zu können. genannter Civilian Response Teams be- Dabei erfasst ein Requirements Catalogue die schlossen. Sie sollen ähnlich kurzfristig wie die quantitativen und qualitativen Erfordernisse für schnell verlegbaren Polizeigruppen (Rapid die Ausführung der Aufgaben. Ein Force Deployable Police Elements) zum Einsatz Catalogue beinhaltet die nationalen Beiträge im kommen. Außerhalb des ESVP Rahmens kann Lichte der erforderlichen Fähigkeiten. Auf die EU auf die European Gendarmerie Force, Grundlage eines Vergleichs des Requirements gebildet von Italien, Frankreich, Spanien, Catalogue mit dem Force Catalogue und einer Portugal und Griechenland, zurückgreifen. entsprechenden qualitativen Prüfung entsteht der Progress Catalogue. Er gibt Auskunft über Aufbau von militärischen Fähigkeiten den aktuellen Stand der verfügbaren Fähigkeiten Als erster praktischer Schritt zur Verwirklichung und der vorhandenen Defizite. Als seinerzeitiges der ESVP gilt das Helsinki Headline Goal von Ergebnis stellte im Mai 2003 der ER fest, „dass 1999. Die EU-Mitgliedstaaten wollten bis 2003 die EU nunmehr im gesamten Spektrum der aus nationalen Kontingenten eine Schnelle Petersberg-Aufgaben einsatzfähig ist, wobei es Eingreiftruppe der EU (European Rapid Einschränkungen und Zwänge durch anerkannte Reaction Force/ERRF) zur internationalen Lücken gibt“. Diese Einschränkungen bezogen Krisenbewältigung im Rahmen des gesamten sich auf die Verlegungszeit und Einsätze im Spektrums der Petersberg-Aufgaben aufstellen. „oberen Einsatzspektrum“ der Petersberg- Diese Truppe sollte etwa 60.000 Mann umfassen Aufgaben (d.h. bei hochintensiven Kampfhand- und innerhalb von 60 Tagen und mindestens für lungen), insbesondere wenn die EU „parallele ein Jahr einsatzfähig sein. Es handelt sich um Operationen“ durchführt. keine integrierte Truppe, sondern vielmehr um Um den in der ESS formulierten veränderten einen so genannten „Pool“ aus nationalen Streit- sicherheitspolitischen Anforderungen im Rahmen kräften, auf den im Bedarfsfall – unter Voraus- des Krisenmanagement gerecht zu werden, aber setzung der Zustimmung der Mitgliedstaaten – auch angesichts der fortbestehenden qualitativen zurückgegriffen werden kann. Mängel, wurde im Juni 2004 auf dem Gipfel- Bereits im November 2000 verpflichteten sich die treffen in Brüssel als neues Planziel das Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis zu Headline Goal 2010 definiert. Bis zum Jahre nationalen Beiträgen. Auf einer Beitragskonfe- 2010 wollen die EU-Mitgliedstaaten in der Lage renz wurde die erforderliche Anzahl von Truppen sein, das auch in den Verfassungsvertrag ein- von den Mitgliedstaaten zugesagt (100.000 geflossene Spektrum der Petersberg-Plus- Soldaten, 400 Luftfahrzeuge, 100 Schiffe) und in Aufgaben abzudecken. Unter der Berücksichti- dem Helsinki-Streitkräfte-Katalog (Helsinki gung der realen Erfordernisse der Krisenbe- Force Catalogue) aufgelistet. Obwohl das wältigung liegt der Fokus auf der Verbesserung Headline Goal zwar quantitativ (über)erfüllt qualitativer Aspekte der militärischen Fähig- wurde, konnte eine Reihe von erheblichen keiten. Dabei stehen seit diesem Leitziel die qualitativen Fähigkeitslücken (capability gaps) Themen der Interoperabilität sowie der Nr. 44/06 (18. September 2006)
-5- Durchhalte- und der Einsatzfähigkeit im Zentrum Operational Capability“ wurde 2005 erreicht. Laut der Bemühungen. Als Methode zur effektiveren Präsidentschaftsbericht des Europäischen Rates Verwendung der vorhandenen Mittel werden das vom 12. Juni 2006 haben die Mitgliedstaaten Zusammenlegen von militärischen Fähigkeiten sich verpflichtet, die erforderliche Anzahl von (Pooling) sowie Aufgabenteilung und Aufgaben- „Battlegroup packages“ für 2007, 2008 und 2009 spezialisierung (asset sharing) gefordert. Konse- zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist quenterweise erfolgt - wie im CDM gefordert - sichergestellt, dass die EU ab Januar 2007 die auch eine Aktualisierung des Helsinki Headline Fähigkeit hat, zwei Battlegroup-Operationen Catalogue. Er wird ersetzt durch einen nahezu gleichzeitig durchzuführen. Somit soll die Requirements Catalogue, der den Erfordernissen volle Einsatzfähigkeit (Final Operational der Petersberg-Plus-Aufgaben entspricht. Capability/FOC) ab 2007 gegeben sein. Eine entscheidende Rolle bei der Erfüllung des Eine wichtige Rolle in diesem Konzept hat der so Headline Goal 2010 kommt der im Juli 2004 ge- genannte Force Generation Process. Die schaffenen Europäischen Verteidigungsagen- Bereitschaft eines Mitgliedsstaates, Kräfte für tur (European Defence Agency/EDA) zu. Sie soll Battlegroups zu stellen, wird im Rahmen einer den Bedarf an künftiger Ausrüstung bestimmen, halbjährlichen „Battle Group Coordination einheitliche Standards der militärischen Fähig- Conference“ angezeigt. Eine Nation fungiert keiten festlegen und Fähigkeitslücken identifi- jeweils als Lead-Nation und übernimmt damit die zieren. Beauftragt mit der Koordinierung und Gesamtverantwortung für die Battlegroup. Die Weiterentwicklung der europäischen rüstungs- weitere Ausplanung und Bereitstellung der Kräfte industriellen Basis und der Militärtechnologie soll erfolgt dann in nationaler Verantwortung. Dies die Rüstungsagentur zu größerer Effizienz der umfasst sowohl die Identifizierung der Kräfte, als eingesetzten Ressourcen beitragen. „Peer auch ihr Training und die Zertifizierung der pressure“ soll die Mitgliedstaaten dazu bewegen, Einsatzfähigkeit. Nach Abschluss dieses Prozes- militärische Anschaffungen nicht nur auf der ses meldet die Lead-Nation die Einsatzbereit- Basis nationaler Erwägungen zu machen. schaft der Battlegroup an die EU. Trotz der Anstrengungen im Bereich der militär- ischen Fähigkeitsentwicklung stellen die halb- Institutionen der ESVP jährlich vorzulegenden Fortschrittsberichte Die seit dem Kölner Gipfel 1999 angedachten (Capabilities Improvement Chart) bisher aber ständigen politischen und militärischen Gremien nur bescheidene Erfolge fest. Der jüngste Bericht und Strukturen, die die politische und strate- beispielsweise zeigt, dass von 62 identifizierten gische Leitung von Operationen im Rahmen der Fähigkeitslücken lediglich 7 geschlossen wurden ESVP gewährleisten sollen, wurden 2000 auf und sich bei fünf die Situation verbessert hat. dem Europäischen Rat von Nizza „innerhalb des Experten zufolge mangelt es der ESVP daher Rates“ geschaffen. Ein Politisches und Sicher- immer noch an den notwendigen militärischen heitspolitisches Komitee (PSK), mit Vertretern Kapazitäten für durchhaltefähige Einsätze im möglichst auf Botschafterebene, befasst sich mit oberen Aufgabenspektrum. allen Fragen der GASP – einschließlich der ESVP – und soll die politische Kontrolle und Die EU-Battle-Groups strategische Leitung von Operationen zur Als wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Krisenbewältigung unter der Verantwortung des militärischen Handlungsfähigkeit und mittlerweile Rates wahrnehmen. Ein EU-Militärausschuss Baustein des Headline Goal 2010 kann das (die Generalstabschefs der Streitkräfte bzw. die Battlegroup-Konzept gesehen werden. Basie- militärischen Vertreter der Mitgliedstaaten) berät rend auf einem britisch-deutsch-französischen das PSK in militärischen Fragen des Krisen- Vorschlag beschloss der ER im Juni 2004 die managements und soll alle militärischen Aufstellung von so genannten Battlegroups. Sie Aktivitäten leiten. Ein EU–Militärstab (EUMS), stellen eine besondere Form von schnellen der als Teil des Generalsekretariates dem Hohen Eingreifkräften für die Krisenreaktion dar und Vertreter für die GASP untersteht, befasst sich sollen im gesamten Aufgabenspektrum mit der Frühwarnung, der Lagebeurteilung und eingesetzt werden. Konzeptionell handelt es sich der strategischen Planung. um zwei innerhalb von fünf bis zehn Tagen Allerdings verfügt die EU nicht über eine eigene einsatzfähige hochmobile Einheiten in der Stärke integrierte Kommandostruktur zur operativen eines Bataillons (etwa 1500 Mann) plus Planung und Durchführung von militärischen Unterstützungskräfte, die über einen Zeitraum Operationen. Diese Aufgabe wird entweder von von bis zu 120 Tagen operieren können. fünf durch einige Mitgliedsstaaten zur Verfügung Gedacht für unabhängige Einsätze oder für die gestellten nationalen Oberkommandos oder aber erste Phase einer größeren Operation sollen sie von Führungsstrukturen der NATO wahrge- hauptsächlich, aber nicht ausschließlich auf nommen, auf die im Rahmen des so genannten Anfrage der VN eingesetzt werden. Berlin–Plus–Abkommens (2003) zurückge- 2004 erklärten 13 EU-Staaten, Kapazitäten für griffen werden kann. Zur Verbesserung der Vor- Battlegroups zur Verfügung stellen zu wollen, bereitung von EU-Operationen unter Rückgriff weitere Staaten wollten so genannte Nischen- auf NATO-Mittel und -Fähigkeiten wurden zudem kapazitäten beisteuern. Eine so genannte „Initial eine EU-Zelle beim NATO-Hauptquartier SHAPE Nr. 44/06 (18. September 2006)
-6- sowie NATO-Verbindungselemente beim EUMS grundlagen für die Verbesserung der militär- eingerichtet. ischen Fähigkeiten liefern. Um dem dualen Ansatz von zivilen und Darüber hinaus arbeitet die EU an einer „Long militärischen Elementen der Krisenintervention Term Vision“, um Trends nach 2010 für die der EU gerecht zu werden und die beiden Di- künftige Fähigkeitsentwicklung zu identifizieren. mensionen miteinander zu verknüpfen, wurde 2005 beim Militärstab eine zivil-militärische Pla- ESVP Missionen nungszelle eingerichtet. Sie soll – als Bislang konnte die EU sich auf 16 ESVP- Schnittstelle – Sachkompetenz für die Zusam- Missionen verständigen, wobei vier (davon drei menführung von militärischem und zivilem zivile) bereits abgeschlossen sind. Es handelt Bereich von EU-Operationen entwickeln sowie sich bei dem überwiegenden Teil der Missionen die Fähigkeit der EU zur strategischen Planung um Einsätze mit zivilem Charakter, lediglich vier für das Krisenmanagement stärken. der 16 Operationen sind militärischer Natur. Zur Planung und Durchführung von autonomen Die erste Militäroperation fand 2003 zur zivilen Operationen bzw. Operationen mit einer Stabilisierung der Lage in Mazedonien (unter zivilen Komponente und für militärische Rückgriff auf NATO-Mittel und Fähigkeiten) statt. Operationen in zahlenmäßig begrenztem Um- Mit der Fortsetzung der NATO-geführten SFOR- fang, für die keine nationalen Hauptquartiere Operation in Bosnien und Herzegowina als identifiziert werden können, hat der Europäische Mission „Althea“ im Dezember 2004 übernahm Rat im Dezember 2004 außerdem die Ein- die EU ihre bisher größte militärische Operation richtung eines EU-Operationszentrums inner- (ca. 7000 Soldaten). Im Rahmen der jüngsten halb der zivil-militärischen Zelle beschlossen. militärischen Mission „EUFOR RD CONGO“ Dieses sich noch im Aufbau befindliche Opera- beschloss der Rat (in diesem Falle in der tionszentrum soll Anfang 2007 wirksam sein. Besetzung der EU-Innenminister) als „Gemeinsame Aktion“ am 27. April 2006 nach Aktuelle Anstrengungen zum Aufbau der Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat militärischer Fähigkeiten die Entsendung von rund 1700 Soldaten aus 17 Gegenwärtig wird im Rahmen des CDM zur Mitgliedstaaten zur Absicherung der Wahlen in Erreichung des Headline Goal 2010 die Er- der Demokratischen Republik Kongo. fassung der militärischen Beiträge der EU-Mit- Beispiele für Missionen im zivilen Bereich sind gliedstaaten vorangetrieben. Auf der Grundlage Beobachtermissionen wie in Aceh zur Um- einer durch die österreichische Ratspräsident- setzung des Friedensabkommens (AMM), schaft erfolgten Zusammenstellung der ge- Unterstützung beim Aufbau von Polizeistrukturen meldeten Beiträge der Mitgliedstaaten soll bis wie in den Palästinensischen Gebieten (EUPOL Ende 2006 der Streitkräftekatalog (Force Cata- COPPS) oder Unterstützung bei der Reform des logue) entstehen. Die dann ab 2007 folgende staatlichen Sicherheitsbereichs in der DR Kongo qualitative Analyse soll präzisere Auskunft über (EUSEC). qualitative und quantitative Fähigkeitslücken geben und wird daher konkrete Handlungs- Quellen: - Biscop, Sven (2004): Able and Willing? Assessing the EU’s Capacity for Military Action, in: European Foreign Affairs Review 9, S.509-527 - Civilian Capabilities Commitment Conference (2004): Ministerial Declaration, in: http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/misc/82760.pdf#search=%22capability%20conference%2 0civilian%22 Council of the European Union (2004): Civilian Headline Goal 2008, in: http://www.intermin.fi/intermin/hankkeet/skh/home.nsf/files/Civilian%20Headline%20Goal%202008/$file/Civilian %20Headline%20Goal%202008.pdf#search=%22civilian%20headline%20goal%202008%22 - Council of the European Union (2006): Capabilities Improvement Chart I/2006, in: http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/esdp/89603.pdf#search=%22Capabilitie s%20Improvement%20Chart%202006%22 - Council of the European Union (2006): Presidency Report on ESDP, 10418/06, 12 June 2006, Brussels, in: http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/06/st10/st10418.en06.pdf - Dembinski, Matthias (2006): Militarisierung Europas oder Europäisierung des Militärs, in: Friedensgutachten, 2006, S.256-265 Europäischer Rat (1999): Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Helsinki 11./12. Dezember, in: http://europa.eu.int/council/off/conclu/dec99/dec99_de.htm - Europäischer Rat (2003): Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (Dok.9377/03 Presse 138). Brüssel 19./20. Mai 2003, in: http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressdata/de/gena/76070.pdf - Europäische Sicherheitsstrategie (2003). Ein sicheres Europa in einer besseren Welt, Brüssel 12.12.2003, in: http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressdata/DE/reports/76257.pdf#search=%22Europ%C3%A4ische%20 Sicherheitsstrategie.%20Ein%20sicheres%20Europa%20in%20einer%20besseren%20Welt%22 Nr. 44/06 (18. September 2006)
-7- EU Council Secretariat (2005). Factsheet. EU Battlegroups, in: http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/BattlegroupsNov05factsheet.pdf#search=%22Factsheet.%20EU%20Battlegr oups%22 EU (2005). Factsheet. The EU Battlegroups and the EU Civilian and Military Cell, in: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/Battlegroups.pdf#search=%22Factsheet.%20EU%20Battle groups%22 - Fitschen, Patrick (2005): „Rollenspezialisierungen“ und „Pooling“ – Zauberformeln für ESVP und NATO?, in: Varwick, Johannes (Hrsg.) (2005): Die Beziehungen zwischen NATO und EU, S.139-154 - Headline Goal 2010, approved by General Affairs and External Relations Council on 17 May 2004 endorsed by the European Council of 17 and 18 June 2004, in: http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/2010%20Headline%20Goal.pdf#search=%22Headline%20Goal%202010%22 - Kleine, Maxim (2005): Die militärische Komponente der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Eine Untersuchung aus europarechtlicher Perspektive, Nomos, Göttingen - Kielmansegg, Sebastian (2006): Die verteidigungspolitischen Kompetenzen der Europäischen Union, in: EuR, Heft 2, 2006, S. 182-201 - Lindstrom, Gustav (2006): The Headline Goal, Institute for Security Studies, in: http://www.weltpolitik.net/attachment/0644a930ba1074b5cca2acd4809cbed5/48828aaa68afabfba388490f841b c996/05-gl.pdf - Maiers, Franz Josef (2005): Die „NATO Response Force“ und die „European Rapid Reaction Force“: Kooperationspartner oder Konkurrenten? In: Varwick, Johannes (Hrsg.) (2005): Die Beziehungen zwischen NATO und EU, S.119-138 - Military Capability Commitment Conference. Declaration on European Military Capabilities, Brussels, 22 November 2004, in: http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/MILITARY%20CAPABILITY%20COMMITMENT%20CONFERENCE%2022. 11.04.pdf#search=%22military%20capability%20commitment%20conference%22 Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela (2006): Die EU als Akteur in den Internationalen Beziehungen, in: Kadelbach, Stefan/Hofmann (Hrsg.): Die Außenbeziehungen der Europäischen Union, Nomos Verlag 2006, S.11-37, im Erscheinen, in: http://wwwalt.uni-wuerzburg.de/polwiss/ls-polwiss/download/eu- akteur.pdf#search=%22petersberg%20plus%20aufgabenspektrum%22 Perthes, Volker/ Mair, Stefan (Hg.) (2006): Europäische Außen- und Sicherheitspolitik. Aufgaben und Chancen der deutschen Ratspräsidentschaft, SWP-Studie, August 2006 Rummel, Reinhardt (2006): Die zivile Komponente der ESVP. Reichhaltiges Gestaltungspotential für europäische Krisenintervention, SWP-Studie S16, Juli 2006 - Schmalz, Uwe (2005): Die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik 1990-2004, in: Varwick, Johannes (Hrsg.) (2005): Die Beziehungen zwischen NATO und EU, S.45-59 - Schmitt, Burkard (2005): European Capabilities Action Plan (ECAP), Institute for Security Studies, in: http://www.iss-eu.org/esdp/06- bsecap.pdf#search=%22%20European%20Capabilities%20Action%20Plan%20(ECAP)%22 Annegret Bendiek, Hannah Whitney-Steele: Wein predigen und Wasser ausschenken, Die Finanzierung der EU-Außenpolitik, SWP-Aktuell 31 vom Juli 2006 OTL i. G Christian Behme, Prakt. Tanja Cohrs, Fachbereich WD 2 – Auswärtiges, Internationales Tel.: (030) 227-32444, E-mail: vorzimmer.wd2@bundestag.de; Heike Baddenhausen, Ref. Johannes Dietrich, Fachbereich WD 11 – Europa, Tel.: (030) 227-33614, E-mail: vorzimmer.wd11@bundestag.de Nr. 44/06 (18. September 2006)
Sie können auch lesen