EURO 2008 RAHMENPLAN ZUR NICHTPOLIZEILICHEN GEFAHRENABWEHR - Kärntner - NUR FÜR DEN INTERNEN DIENSTGEBRAUCH

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Endversion 06.09.2007

EURO 2008
     Kärntner
 RAHMENPLAN ZUR
NICHTPOLIZEILICHEN
GEFAHRENABWEHR

   NUR FÜR DEN INTERNEN DIENSTGEBRAUCH
2                   Endversion 06.09.2007

INHALT

1.       EINLEITUNG
2.       DIMENSIONIERUNG DER NICHTPOLIZEILICHEN
         GEFAHRENABWEHR

3.       SZENARIEN
4.       STABSSTRUKTUREN
4.1.     Stabsstrukturen der Sicherheitsbehörden und Wachkörper
4.2.     Stabsstruktur der Katastrophenbehörden

5.       SANITÄTSDIENST
5.1.    Regelbetrieb
5.1.1. Regel-Rettungsdienst Klagenfurt
5.1.2. Krankentransport Klagenfurt
5.2.    Ambulanzdienst bei Veranstaltungen
5.2.1. Ambulanzdienst am Austragungsort
5.2.1.1 Ambulanzdienst Wörtherseestadion (OVAL Innenbereich)
5.2.1.2 Ambulanzdienst Pressezentrum
5.2.2. Ambulanzdienst bei Begleitveranstaltungen
5.2.2.1 Begleitveranstaltungen Klagenfurt
5.2.2.2 Begleitveranstaltungen Kärnten
5.3.    Vorsorgen für den Großschadensfall
5.3.1. Vorsorge Großschadensfall Großraum Klagenfurt
5.3.2. Unverletzt Betroffene
5.4.    Abstimmung mit Vorsorgen in den Spitälern
5.4.1. LKH Klagenfurt
5.5.    Dekovorhaltung vor der Krankenanstalt

6.       FEUERWEHR
6.1.     Regelbetrieb
6.2.     Veranstaltungsschutz
6.3.     Vorsorgen für den Großschadensfall
6.4.     Einsatzleitung

7.       ASSISTENZLEISTUNGEN DES BUNDESHEERS
7.1.     Rechtliche Basis
7.2.     Einsatzleitung
7.3.     Assistenzleistungen
7.3.1.   Patiententransport Erde
7.3.2.   ABC-Abwehr
7.3.3.   Lufttransport
7.3.4.   Luftraumüberwachung
7.4.     Unterstützungsleistungen
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8.     ABC-ABWEHR KONZEPT
8.1.   Detektion
8.1.1. Detektion im A-Bereich
8.1.2. Detektion im B-Bereich
8.1.3. Detektion im C-Bereich
8.2.   Dekontamination
8.2.1. Individualdekontamination
8.2.2. Massendekontamination
8.2.3. Personalbereitstellung
8.2.4. Messgeräte

9.     PERSONENAUSKÜNFTE / VERMISSTENFAHNDUNG
9.1.   Normalbetrieb
9.2.   Großschadensfall

10.    AUSBILDUNG / ÜBUNGEN
11.    UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN ZWISCHEN BUNDESLÄNDERN
12.    UMSETZUNG DES RAHMENPLANS

ANHANG:
Zusammensetzung des Arbeitskreises Kärntner Rahmenplan zur nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr EURO 2008
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1. EINLEITUNG

Vom      07.     –     29.06.2008   findet     in   Österreich   und    der   Schweiz    die   Fußball-
europameisterschaft (EURO 2008) statt. In Österreich werden dabei Spiele in Innsbruck
(3), Klagenfurt (3), Salzburg (3) und Wien (7) abgehalten. Neben diesen Spielen ist mit
diversen Nebenveranstaltungen zu rechnen, welche nicht nur an den Spieltagen, sondern
während der gesamten Europameisterschaft stattfinden werden.

Bei der Fußballeuropameisterschaft handelt es sich um die drittgrößte Sportveranstaltung
der Welt. Zu den Spielen werden insgesamt ca. 550.000 Besucher erwartet. Weiters
sollen ca. 350.000 EM-Touristen während dieser Zeit nach Österreich kommen. Die
erwartete Nächtigungszahl beträgt 900.000. Rund 6.000 Medienvertreter werden von der
Veranstaltung berichtet. Alle Spiele werden live übertragen und erreichen insgesamt
sieben     bis       acht   Milliarden    TV-Zuschauer      in   170    Ländern.   Veranstalter     der
Europameisterschaft ist die „EURO 2008 SA“, ein Tochterunternehmen der UEFA,
welches in Wien eine Zweigniederlassung betreibt.

Aufgrund         der    Bedeutung        der   Veranstaltung     sind    neben     den    polizeilichen
Sicherheitsvorkehrungen auch im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
spezielle Vorbereitungsmaßnahmen erforderlich. Für die polizeiliche Gefahrenabwehr
wurde durch das BMI bereits ein eigenes nationales Sicherheitskonzept erstellt. Zur
Festlegung der polizeilichen Sicherheitsmaßnahmen wird dabei für die einheitliche
Risikoeinstufung die so genannte „Ampellogik“ verwendet. Dabei gibt es folgende drei
Risikostufen:

   Rot:                     Risikostufe hoch
   Gelb:                    Risikostufe mittel
   Grün:                    Risikostufe gering

Diese Klassifizierung hat jedoch nur bedingt Einfluss auf die Vorkehrungen in der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Berücksichtigung wird sie in der Dimensionierung des
Ambulanzdienstes für die Veranstaltung finden. Eine Einstufung der einzelnen Spiele wird
in der Regel erst kurzfristig (wenige Tage davor) möglich sein.

Es wird festgehalten, dass die Planung und Umsetzung der Maßnahmen zur
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr – unabhängig von der Kostentragung - in den
Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer fällt.
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Die Maßnahmen sind nach Möglichkeit mit den Schweizer Behörden abzustimmen, damit
an allen acht Austragungsorten der EURO 2008 vergleichbare Sicherheitsstandards
gegeben sind.
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2. DIMENSIONIERUNG DER NICHTPOLIZEILICHEN GEFAHRENABWEHR

Bund, Länder und Austragungsstädte stellen sich im Rahmen der nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr auf die Bewältigung von Großschadenslagen im Zusammenhang mit
den Veranstaltungen ein. Grundsätzlich sind nicht nur mögliche Ereignisse im
unmittelbaren Stadionbereich, sondern auch sonstige mit der Euro 2008 in Verbindung
stehende Ereignisse im städtischen Großraum der Austragungsstädte zu berücksichtigen.

Da die größtmögliche Anzahl von Betroffenen im Vorhinein nicht eindeutig dimensioniert
werden kann, wird bei der Vorhaltung von Ressourcen der nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr generell für Spiele einschließlich paralleler Veranstaltungen ein
Planungsrahmen von 2 Prozent der größtmöglichen Menschenansammlung, d.h. des
Zuschauerfassungsvermögen des jeweiligen Stadions angenommen. Von diesen
Betroffenen sind 60 Prozent als potenziell verletzt anzunehmen und daher einer
rettungsdienstlichen bzw. weiterführenden klinischen Versorgung zuzuführen. Unter
Zugrundelegung historischer Schadensereignisse in Stadien ist jedoch mit größter
Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Extremfall nur durch eine Kulmination
von Ereignissen erreicht werden könnte.

Anzustreben ist jedenfalls die Übergabe aller Patienten zur Definitivversorgung in einem
Krankenhaus binnen maximal 6 Stunden ab Ereigniseintritt.

Als Vorhaltezeitraum für die Kräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wird prinzipiell
der Zeitraum von drei Stunden vor Stadionöffnung (Publikumseinlass) bis zwei Stunden
nach Stadionschließung an den Spieltagen des jeweiligen Veranstaltungsortes betrachtet.

Die genaue Dimensionierung und lokale Einsatzplanung der veranstaltungsbezogenen
Vorhaltung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden unter Berücksichtigung lokaler
Gegebenheiten, örtlicher Versorgungsstrukturen, relevanter Nebenereignisse sowie unter
Einbeziehung von Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden.
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3. SZENARIEN

Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Gesamtveranstaltung (d.h. Spiele und
Nebenveranstaltungen wie Public Viewings) sind insbesondere folgende spezifische
Szenarien bei der Einsatzplanung zu berücksichtigen:

   •   Massensturz, Massenschlägerei, Panik
   •   Technisches Gebrechen
   •   Brandgeschehen
   •   Gefahrgutunfall im Nahbereich
   •   Androhung terroristischer Akt (konventionell und ABC)
   •   Erfolgter terroristischer Akt (konventionell und ABC)

Für allfällige weitere Szenarien sollen die jeweils vorhandenen Einsatzpläne ausreichen.
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4. STABSSTRUKTUREN

4.1. Stabsstrukturen der Sicherheitsbehörden und Wachkörper

Im Rahmen des Sicherheitskonzepts des BM.I wurde eine besondere Ablauforganisation
für die Sicherheitsbehörden und Wachkörper wie folgt festgelegt. 1

Es      ist   vorgesehen,   in    den   Einsatzstäben         der   Landespolizeikommanden             und
Stadtpolizeikommanden (bzw. Bezirkspolizeikommando Salzburg Umgebung) Guest-
Desks einzurichten, wo auch die Verbindungsbeamten/-offiziere der jeweiligen Ebenen
angesiedelt sein werden.

                                           FÜHRUNGSSTAB

                                                EINSATZSTAB

                                 SONDERKRÄFTE             GUEST-DESK

                      ABSCHNITT 1               ABSCHNITT 2         ABSCHNITT 3 usw.

1
    Projektteam Uefa-Euro 08. Endbericht Mai 2005, S. 60
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4.2. Stabsstruktur der Katastrophenbehörden2

An Spieltagen sollen die jeweiligen Einsatzstäbe auf Gemeinde-, Bezirks- bzw.
Landesebene, welche für die Abarbeitung eines Katastrophenereignisses vorgesehen
sind, präventiv eingerichtet werden. Die Dislokation richtet sich nach den örtlichen
Gegebenheiten.

                                      Kat.-Einsatzleitung

              Stab Exekutive           Stab Feuerwehr         Stab Rettungsdienst

2
   Aufgrund der spezifischen Behördenzuständigkeit gilt für Salzburg folgende Regelung:
An Spieltagen sollen jene Einsatzstäbe auf Gemeinde-, Bezirks- bzw. Landesebene, welche für die
Abarbeitung eines Katastrophenereignisses vorgesehen und durch das Stadion oder einen
offiziellen Public-Viewing-Bereich unmittelbar betroffen sind sowie keine Verbindungsorgane zu
den Guest-Desks der Stäbe der Sicherheitsbehörden entsandt haben, präventiv zumindest
verkleinert eingerichtet werden. Über die Einrichtung von Einsatzstäben benachbarter Gemeinden
und/oder Bezirke entscheidet das jeweilige Bundesland.
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5. SANITÄTSDIENST

5.1. Regelbetrieb

Je nach Lage kann der Regel-Rettungsdienst verstärkt werden. Diese Möglichkeit besteht
sowohl in den Austragungsstädten als auch in anderen Gebieten des jeweiligen
Gastgeber-Bundeslandes bzw. in anderen Bundesländern.

5.1.1. Regel-Rettungdienst Klagenfurt

Der Regel-Rettungsdienst wird in Klagenfurt und in den umliegenden Dienststellen an
spielfreien Tagen und an den Spieltagen verstärkt geführt.

5.1.2. Krankentransport Klagenfurt

Die Landessanitätsdirektion wird versuchen, über Absprachen mit den Krankenanstalten
und niedergelassenen Ärzten im Großraum Klagenfurt, das Transportaufkommen an den
Spieltagen auf das unbedingt erforderliche Minimum zu reduzieren.

5.2. Ambulanzdienst bei Veranstaltungen

5.2.1. Ambulanzdienst am Austragungsort

Die im Rahmen der EURO 08 stattfindenden drei Spiele in Klagenfurt sollen auf Basis des
in Mitteleuropa als Gold-Standard für die Einsatzdimension bei der Betreuung von
Veranstaltungen geltenden Algorithmus nach Maurer3 betreut werden. Die behördliche
Vorschreibung erfolgt aufgrund der Veranstaltungsgesetze der Länder. Dabei wird
empfohlen, dass diese Maßnahmen durch die zuständigen Veranstaltungsbehörden der
vier Austragungsstädte harmonisiert werden. Die Kosten für den Ambulanzdienst werden
seitens des Veranstalters getragen.

3
 siehe „Rahmenvorschrift für den Rettungs- und Krankentransportdienst des ÖRK“;
http://vorschriften.roteskreuz.at
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Ergänzend zur Dimensionierung nach Maurer müssen in diesem Bereich auch folgende
Aspekte ins Kalkül gezogen werden:

               ƒ     die Gefahrenneigung der einzelnen Spiele („Ampel-Logik“)
               ƒ     speziell zu betreuende Veranstaltungselemente (Spielfeld, VIP-Bereiche,
                     Medienzentren, Catering/Hospitality-Bereiche, Quartiere und
                     Trainingsstätten der teilnehmenden Mannschaften, … )
               ƒ     Transportwege (in weiter entfernt liegende Krankenhäuser/sonstige
                     nachgeschaltete Versorgungseinrichtungen)

Anzuwendende Parameter für den Maurer-Algorithmus (Ampel „grün“):

      ƒ      Maximale Besucherzahl = erwartete Besucher             =    ausverkauftes Stadion
      ƒ      Bauliche Anlage                                        =    ja
      ƒ      Veranstaltungsgruppe                                   =   allg. Sportveranstaltung
      ƒ      VIPs                                                   =    5
      ƒ      Polizeiliche Erkenntnisse                              =    ja

Für die weiteren Risikostufen sind in Absprache mit dem Veranstalter sowie den
zuständigen Behörden entsprechend erhöhte Ressourcen einzusetzen.

Die Berechnung ergibt daher Einsatzstärken ohne ergänzende speziell zu betreuende
Veranstaltungselemente (Spielfeld, VIP-Bereiche…). Zu diesen speziell zu betreuenden
Veranstaltungselementen liegen zurzeit noch keine konkreten Informationen vor.

Die Ambulanzdienste im Rahmen der Spiele werden seitens des Rettungsdienstes von
einem verantwortlichen Einsatzleiter geführt, diesem wird ein Notarzt für die Beratung in
medizinischen Belangen zur Seite gestellt. Mobile Einheiten im Stadion (und ggf. im
Stadionumfeld) führen Bergung, Erstversorgung und Transport zu während der
Veranstaltungen permanent besetzten Ambulanzräumen durch. In den Ambulanzräumen
erfolgt die weitere Versorgung der Betroffenen sowie ggf. die Organisation des
Abtransportes in nachgeschaltete Versorgungseinrichtungen.

Sowohl mobile Trupps als auch die Ambulanzräume sind mit entsprechender
medizinischer Ausstattung (Gebrauchs- und Verbrauchsmaterial) ausgerüstet.

Die       sanitätsdienstliche/ärztliche      Einsatzführung   des   Ambulanzdienstes        ist    durch
Verbindungsoffiziere in der örtlichen Einsatzleitung vertreten. Dadurch wird der laufende
Informationsaustausch und die Koordination zwischen den BOS und Vertretern des
Veranstalters sichergestellt.

Ebenso        hält    die   Einsatzleitung     des   Ambulanzdienstes       laufenden   Kontakt      zur
Einsatzleitung des Rettungsdienstes, die laufend Verbindung in die relevanten Stäbe
(siehe auch Punkt 4) hält.
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Im Rahmen der Einsatzplanung für den Ambulanzdienst wird insbesondere auch auf
Änderungen der Einsatztaktik hinsichtlich eines Massenanfalls von Patienten im
Stadionbereich     Rücksicht           genommen,                                           bei                 dem          durch                                die                   Anwendung                       der
Organisationsform der Sanitätshilfsstelle eine effiziente Sichtung, Behandlung und der
Transport von Patienten sichergestellt wird (zusätzlich greifen in einem solchen Fall die
Einheiten der Vorhaltung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr).

5.2.1.1 Ambulanzdienst Wörtherseestadion (OVAL Innenbereich)

Auf Grund der Anforderungen aus Punkt 5.2.1. ergeben sich folgende Zahlen:

                                                                                                                                                                 SUMME Personal I+II
                                                              Spielfeld- Betreuung

                                                                                                                                             SUMME Personal II

                                                                                                                                                                                                                        SUMME Fahrzeuge
                                                                                            Summe Personal I

                                                                                                                            Stabsassistenz

                                                                                                                                                                                                          GKTW/ BKTW
                                                                                                               Kdt.
                                 Sanitäter

                                                    Notarzt

                                                                                                                                                                                              RTW
                                                                                                                                                                                       KTW

                                                                                                                                                                                                    NEF
                                             NFS

                                                                                                                      LNA
                                                                                                               EL/

Ambulanzdienst Stadion
   niedriges Risiko (0,3)      42             4     2           8                           56                 1      1      4                6                  62                    4      2     2     2            10
   mittleres Risiko (0,4)      44             4     2           8                           58                 1      1      4                6                  64                    4      3     2     2            11
    hohes Risiko (0,5)         56             8     3           8                           75                 1      1      7                9                  84                    5      4     3     3            15

Spielfeldbetreuung
                                                              Summe Spielfeld- Betreuung
                               Sanitäter

                                                   Notarzt
                                             NFS

Spielfeldbetreuung
  2 Teams bestehen aus         4             2     2            8

5.2.1.2 Ambulanzdienst Pressezentrum

In der Berechnung unter Punkt 5.2.1.1 ist das Pressezentrum nicht berücksichtigt. Zur Zeit
ist die Zuständigkeit (UEFA - Stadt - Land) noch nicht geklärt, weiters ist noch unklar ob
dafür ein eigener Ambulanzdienst benötigt wird.
13                           Endversion 06.09.2007

5.2.2. Ambulanzdienst bei Begleitveranstaltungen

Neben dem Ambulanzdienst in und um die Spielstätte werden Ambulanzdienste auch im
Rahmen von zahlreichen Begleitveranstaltungen in der veranstaltenden Stadt und
erwartungsgemäß auch in anderen Städten Kärntens notwendig sein. Die Kosten für
diese Ambulanzdienste werden vom jeweiligen Veranstalter der Events getragen.
Beispielhaft    seien    hier    die   so   genannten   „Fan-Zonen“     genannt,   die   in   den
Veranstaltungsstadt auf Großbildleinwänden Tausenden von Besuchern die Möglichkeit
geben, die Spiele mitzuerleben.

Grundsätzlich     kommt         der    Maurer-Algorithmus   bei   der    Dimensionierung      der
sanitätsdienstlichen Betreuung von Begleitveranstaltungen zu tragen, wobei auch je nach
Art der Veranstaltung unter Umständen die „Ampel-Logik“ zu berücksichtigen ist.

Zahl, Umfang und Risiko von Begleitveranstaltungen sind derzeit nicht einschätzbar, da
entsprechende Daten noch nicht vorliegen.

5.2.2.1 Begleitveranstaltungen Klagenfurt

Public Viewing Messegelände

Laut Magistrat Klagenfurt findet am Messegelände, veranstaltet durch die Stadt
Klagenfurt, ein Public Viewing-Event statt. Zahl, Umfang und Risiko von dieser
Veranstaltung sind derzeit nicht einschätzbar.

Fan-Meile

Diese   erstreckt       sich    vom     Hauptbahnhof    Klagenfurt    über   Verbindungsstraße
(wahrscheinlich Bahnhofstraße, 10. Oktoberstraße) über den Neuen Platz zum Alten
Platz. Für diesen Bereich ist bis dato kein Gesamtveranstalter bekannt, somit kann kein
Ambulanzdienst gemäß Veranstaltungsgesetz vorgeschrieben werden. Die Betreuung
dieser Personen fällt in die Zuständigkeit des Veranstalters.

Wörthersee Bühne/Europapark
Konkrete Planungen liegen noch nicht vor.
14                                Endversion 06.09.2007

5.2.2.2 Begleitveranstaltungen Kärnten

Zahl, Umfang und Risiko von Begleitveranstaltungen sind derzeit, 29.08.2007, nicht
einschätzbar, da entsprechende Daten noch nicht vorliegen.

Es ist aber mit Begleitveranstaltungen in den größeren Bezirksstädten, mit mehreren
tausend Personen zu rechnen, welche voraussichtlich erst kurz vor den Spielen der
Behörde gemeldet werden. Eine optimale sanitätsdienstliche Versorgung wird nur
möglich, wenn alle Veranstaltungen mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim
Rettungsdienst angemeldet werden.

5.3. Vorsorgen für den Großschadensfall

Neben der Gefahr eines Großschadensereignisses im Stadion ist vor allem im Bereich
des      urbanen     Großraumes       der    Veranstaltungsstadt       mit   erhöhtem     Risiko     eines
Massenanfalls von Patienten zu rechnen. Die Vorbereitungen müssen daher auch mobile
Einheiten vorsehen.

Grundsätzlich         ist   bei     Schadensereignissen          von     einer      Patienten-Verteilung
(Sichtungsgruppen) wie folgt auszugehen:

          I:                                20 % „Sofortbehandlung“
          II:                               20 % „Dringende Behandlung“
          III:                              40 % „Spätere (ambulante) Behandlung“
          IV:                               20 % „Betreuende (abwartende) Behandlung“

Das Österreichische Rote Kreuz sieht die Vorhaltung von Einheiten der nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr auf Basis der Österreich weit stationierten Rotkreuz-Hilfseinheiten4 vor.
Mehrere dieser Einheiten können dabei zu „Kontingenten“ zusammengeführt werden, die
die autarke Abarbeitung von Großschadensereignissen gewährleisten. Um den
Nahbereich des Stadions und des urbanen Großraum der Veranstaltungsstadt
abzudecken, werden Einheiten stationär und mobil vorgehalten.

So sind in einem Kontingent, das die Sichtung, Behandlung und den Transport von 25
Verletzten und Erkrankten pro Stunde sicherstellt, die folgenden RK-Hilfseinheiten ganz
oder in Teilen beteiligt:

4
    siehe Vorschrift „Rotkreuz-Hilfseinheiten“, http://vorschriften.roteskreuz.at
15                            Endversion 06.09.2007

           ƒ    Führungselement
           ƒ    RK-HE SanHiSt (1)
           ƒ    RK-HE Mobiles Sanitätsteam (3)
           ƒ    RK-HE mobile Beleuchtung (1)
           ƒ    RK-HE Kommunikation (Teile)

Die Gesamt-Personalstärke eines solchen Kontingents liegt bei rund 60 Personen. Die
Zahl der vorzuhaltenden Kontingente ergibt sich aus Punkt 2 „Dimensionierung der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“

Ebenso ergibt sich aus der Zahl der Betroffenen, für die Vorhaltung getroffen werden soll,
in Beziehung mit den Kapazitäten von nachgeschalteten Versorgungseinrichtungen ggf.
die Notwendigkeit der Erweiterung der vorgehaltenen Transportressourcen (z.B. bei
Vermeidung des Wirksamwerdens von Katastrophenplänen in Zielspitälern oder
Patiententransport in Spezialabteilungen zur optimalen Versorgung von Patienten).

Die Kontingente können stationär und/oder mobil vorgehalten werden. Eine Zergliederung
in   einzelne   Rotkreuz-Hilfseinheiten   und    deren   unabhängiger   Einsatz   (z.B.    als
Transportkomponente oder Sanitätshilfsstelle) ist möglich.

Ein Kontingent für Sichtung, Behandlung und den Transport von 25 Verletzten und
Erkrankten pro Stunde wird im Stadionbereich/im Abstrombereich des Stadions als
Sofortkapazität aufgebaut und einsatzbereit gehalten.

Ein weiteres mobil einsetzbares Kontingent gleicher Kapazität ist mit einer Vorlaufzeit von
maximal 30 Minuten für den Einsatz im Stadtgebiet bzw. Umfeld der Austragungsstadt
vorzuhalten. Die Vorhaltung dieses Kontingents kann sowohl im unmittelbaren
Stadionumfeld als auch in einem städtischen Bereitstellungsraum erfolgen.

Für im Bereich des Stadions vorgehaltene Kontingente ist die Verwendung des im
Ambulanzdienst      des    Spiels    eingesetzten    Personals   zur    Abarbeitung       von
Großschadenslagen möglich. Die Personalressourcen des Ambulanzbetriebes sind daher
bis zu einem Ausmaß von 80 % der Gesamtstärke für die Vorhaltung im Bereich des
Stadions anrechenbar.

Weitere sich aus der Berechnung laut Punkt 2 „Dimensionierung der nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr“ ergebende Kontingente sind für den Einsatz im Stadtgebiet bzw.
Umfeld der Austragungsstadt vorzusehen.
16                              Endversion 06.09.2007

Das erste dieser Kontingente ist mit einer Alarmierungsvorlaufzeit von 60 Minuten im
Stadtgebiet bzw. Umfeld der Austragungsstadt zum Einsatz zu bringen. Eventuell weitere
vorgehaltene Kontingente müssen mit einer Vorlaufzeit von maximal 120 Minuten im
Stadtgebiet bzw. Umfeld der Austragungsstadt einsatzbereit sein.

Darüber hinaus ist je nach Lage und Einsatzauftrag die Vorhaltung von folgenden RK-
Hilfseinheiten / Einheiten befreundeter Organisationen vorgesehen:

ƒ   RK-HE Suchhunde – Suche und einfache Bergung von Personen (Flächen-
    /Trümmersuche)
ƒ   RK-HE Unterkunft und Camp (Errichten und Betreiben von temporären Unterkünften
    für Betroffene von Großschadensereignissen; Dimensionierung der
    bereitzustellenden Unterkünfte nach Maßgabe der Behörden, Zurverfügungstellung
    geeigneter Objekte durch die öffentliche Hand)
ƒ   RK-HE Logistik und Transport (Material-Beschaffung, -Transport und –Lagerung)
ƒ   RK-HE Verpflegung (Herstellung und Ausgabe von Verpflegung für je 350 Personen
    zur Versorgung von Einsatzkräften und Betroffenen)
ƒ   RK-HE psychosoziale Betreuung
ƒ   Luftrettungsmittel (NAH/RTH/MedEvac-Flugzeuge)

Die vorgehaltenen Einheiten werden vom Landesrettungskommando geführt, die über
Verbindungsoffiziere auch in die behördlichen Leitungsstäbe integriert sind.

Möglicherweise bringen die Örtlichkeiten von Großschadensereignissen große Distanzen
zwischen Schadensraum und Behandlungsraum mit sich (z.B. Stadion-, Innenstadt-
Bereiche). Daraus ergibt sich ggf. die Notwendigkeit von zusätzlichen Tragetrupps, die zB
aus Ressourcen des Österreichisches Bundesheer/der Feuerwehr genutzt werden
könnten.

Für die Betreuung von unverletzten Betroffenen (gemäß 2 „Dimensionierung der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“) sind mobil vorzuhalten: pro begonnenen 10
Betroffenen eine psychosozial geschulte Einsatzkraft, pro begonnenen 50 Betroffenen ein
Sanitäter. 50 % dieser Mannschaft sind binnen 30 Minuten, 50 % innerhalb einer Stunde
verfügbar zu machen.

Um auf mögliche Großschadensereignisse im Bereich der „Public Viewings“
außerhalb   der   Veranstaltungsstadt    bzw.    an   spielfreien   Tagen     auch     in   der
Veranstaltungsstadt reagieren zu können, ist ein Kontingent in eine entsprechende
Bereitschaft zu versetzen, wenn diese Veranstaltungen hinsichtlich Besucheraufkommen
und Risiko ein Profil erwarten lassen, das mit Spielen im Stadion vergleichbar ist. Die
Kosten für dieses Kontingent hat der Magistrat Klagenfurt zu tragen.
17                        Endversion 06.09.2007

5.3.1. Vorsorge Großschadensfall Großraum Klagenfurt

Zusatzbemerkungen

Gefahrguttransporte
An den Spieltagen besteht ein Fahrverbot für Gefahrguttransporte im Großraum
Klagenfurt, somit ist mit einem Ausweichen dieser Transporte auf die Landesstraßen zu
rechnen.

Berechnung der Zahlen an Verletzten
Fassungsvermögen Stadion: 32.000 Besucher

       2 % Betroffene = 640 Betroffene

                  Davon 40 % unverletzt Betroffene = 256 Betroffene (KIT-Grundlage)

                  Davon 60 % verletzt = 384 Patienten

                        20 % Triageklasse I          77 Patienten

                        20 % Triageklasse II         77 Patienten

                        40 % Triageklasse III        153 Patienten

                        20 % Triageklasse IV         77 Patienten

Berechnung der benötigten Kontingente
Die Berechnung der erforderlichen Kontingente beruht auf der max. Besucheranzahl im
Stadion von 32.000 Personen. Die Personen bei anderen Veranstaltungen im
Nahebereich des Stadions bzw. im Großraum Klagenfurt sind in der Berechnung nicht
berücksichtigt.

Ein Kontingent versorgt 25 Patienten in einer Stunde, anschließend bzw. zwischenzeitlich
muss das Verbrauchsmaterial nach gerüstet werden.

Drei (3) Kontingente können innerhalb von sechs (6) Stunden 684 Personen
sanitätsdienstlich Erstversorgen, so fern das Verbrauchsmaterial rechtzeitig ergänzt wird.

Bei einer Versorgung innerhalb von vier (4) Stunden nach Ereignisseintritt erhöht sich die
Anzahl der benötigten Kontingente für 684 Patienten für das Stadion von drei (3) auf vier
(4) zusätzlich ist ein mobiles Kontingent (D-Kontingent) vorzuhalten.
Da es anzustreben ist, dass alle Patienten binnen 6 Stunden zur Definitivbehandlung in
18                            Endversion 06.09.2007

einem KH eingetroffen sind ergibt sich somit unter Berücksichtigung von einer Stunde
Vorlauf für die Bergung und einer Transportzeit von einer Stunde eine Versorgungszeit
von 4 Stunden. Die 4 Kontingente sind somit in der Lage 400 Patienten in 4 Stunden bzw.
600 Patienten in 6 Stunden zu versorgen, so ferne das Verbrauchsmaterial rechtzeitig
ergänzt wird.

Kontingente am Spieltag, Stadionbereich bzw. Abstrombereich
Für das Stadion sind insgesamt 3 Kontingente erforderlich.

Ein Kontingent (A-Kontingent) wird im Stadionbereich/im Abstrombereich des Stadions als
Sofortkapazität aufgebaut und einsatzbereit gehalten.

Ein weiteres mobil einsetzbares Kontingent (B-Kontingent) ist mit einer Vorlaufzeit von
maximal 30 Minuten für den Einsatz in der Stadt Klagenfurt/im Stadionbereich
vorgehalten.

Ein weiteres mobil einsetzbares Kontingent (C-Kontingent) wird mit einer Vorlaufzeit von
maximal 60 Minuten für den Einsatz im Großraum Klagenfurt vorgehalten.

Kontingente am Spieltag, Großraum Klagenfurt
Ein weiteres mobil einsetzbares Kontingent (D-Kontingent) wird mit einer Vorlaufzeit von
maximal 120 Minuten für den Einsatz im Großraum Klagenfurt vorgehalten.

Kontingente an spielfreien Tagen, Public Viewing
Ein mobil einsetzbares Kontingent (B-Kontingent) wird mit einer Vorlaufzeit von maximal
60 Minuten für den Einsatz im Großraum Klagenfurt vorgehalten.

Benötigte Kontingente Übersicht

                                                Anzahl   Einsatzbereit       Bemerkung
                                                         in (Minuten)
Spieltag Kontingent Stadion, A                    1          sofort         Fix aufgebaut
Spieltag mobiles Kontingent, B                    1           30                 mobil
Spieltag mobiles Kontingent, C                    1           60                 mobil
Spieltag mobiles Kontingent, D                    1           120                mobil

      Summe Kontingente Spieltag                  4
19                          Endversion 06.09.2007

Spielfreie Tage, Public Viewing                  1            60               Mobil
mobiles Kontingent

   Summe Kontingente spielfreie Tage             1

Die bestmögliche individualmedizinische Versorgung der Verletzten und Erkrankten wird,
soweit es die Abteilungskapazitäten der Krankenhäuser zulassen, angestrebt.

5.3.2. Unverletzt Betroffene:

Für die Betreuung der 256 unverletzt Betroffenen ist eine Versorgung in folgender Stärke
zu planen:

1 SvE/KIT Mitarbeiter pro 10 Betroffene = 25 SvE/KIT

1 Rettungssanitäter pro 50 Betroffene = 5 RS

50% der Mannschaft ist direkt vor Ort bereitzuhalten – 50% müssen mit einer Vorlaufzeit
von einer Stunde verfügbar sein.

Helfer
Personal ohne Sanitätsausbildung mit Kurzeinweisung zum Einsatz als Träger bzw.
Unterstützung Infrastruktur Aufbau bei mobilem Kontingent. Hier bietet sich die
Unterstützung durch Grundwehrdiener des Österreichischen Bundesheers und/oder der
Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehren an.

Bei den Kräften aus dem Regeldienst (regulärer Sanitätsdienst im Stadion) wurde die
personelle Besetzung für ein in Risikostufe rot eingestuftes Spiel als Beispiele
herangezogen.

684 Patienten in 6 Stunden zu tragen + Reserve = 200 ÖBH Helfer

5.4. Abstimmung mit Vorsorgen in den Spitälern
Eine tatsächliche Prognose über die Aufnahmekapazität im Katastrophenfall kann derzeit
nicht gestellt werden.

Die vorhandenen Spitalskatastrophenplanungen der Spitalsbetreiber sind mit dem
Sanitätskonzept des Rahmenplanes abzustimmen. Hierbei ist v. a. auf ein System der
20                           Endversion 06.09.2007

überörtlichen Verteilung von Patienten sowie auf die Möglichkeit, Patienten im
benachbarten Ausland zu versorgen, Bedacht zu nehmen.

Sollte es zu Engpässen bei der Versorgungsleistung kommen, wird in den betroffenen
Krankenanstalten der Katastrophenplan ausgelöst.

Konkrete Maßnahmen
Im Rahmen der Vorbereitung für die EURO 2008 erfolgt in allen Krankenanstalten des
Landes Kärntens eine Überprüfung des Spitalskatastrophenplanes hinsichtlich          einer
verstärkten Aufnahmekapazität im Anlassfall.

5.4.1. LKH Klagenfurt
Im Rahmen der Vorbereitung für die EURO 2008 werden folgende Maßnahmen gesetzt:

- Überprüfung des Spitalskatastrophenplans

- Reduktion des elektiven Operationsprogrammes

- Reduktion des elektiven Ambulanzbetriebes

- Personelle Verstärkung der Akutaufnahmeeinheiten

- Erhöhung des Materialvorhaltes für die Akutaufnahmeeinheiten im speziellen Infusionen
 und Medikamente

- Verstärkung des hausinternen Sicherheitsdienstes

- Indienststellung eines Krankenhauseinsatzleiters während der Spieltages

- Ausschilderung in den benötigten Sprachen

- Verstärkung des administrativen Personals

5.5. Dekovorhaltung vor der Krankenanstalt
Betreffend die Vorschaltung von je einer DEKO-Station des Bundesheeres vor das LKH
Klagenfurt und vor das UKH Klagenfurt wurden seitens der Abteilung 12 gemeinsam mit
dem Vertreter des Österreichischen Bundesheeres bereits erste koordinierende
Gespräche mit den beiden Krankenanstalten geführt. Weitere Gespräche sind
vorgesehen.
Der Vorstand der Nuklearmedizinischen Abteilung des LKH Klagenfurt, Herr Doz. LIND
bietet auch an, Ärzte in den Krankenanstalten betreffend den Umgang mit kontaminierten
Patienten auszubilden.
21                          Endversion 06.09.2007

6. FEUERWEHR

6.1. Regelbetrieb
Der Regelbetrieb wird je nach Bedarf und Risikoeinschätzung kurzfristig verstärkt.
Besonders wird darauf Rücksicht genommen Einsatzkräfte für die Freihaltung der
Autobahn – Nordumfahrung Klagenfurt bereit zu halten.

6.2. Veranstaltungsschutz
Für die unmittelbare Veranstaltung (Spiel im Stadion) wird eine Brandsicherheitswache in
folgender Stärke eingerichtet:
Einsatzleitung:       1 Offizier der Berufsfeuerwehr (BF)
                      1 Offizier der Freiwillige Feuerwehr (FF)
Innenkräfte:          1 Tanklöschfahrzeug der BF
                      1 Tanklöschfahrzeug der FF
Außenkräfte:          2 Tanklöschfahrzeug der FF

Zur Brandsicherheitswachen für das Public Viewing sind zwei TLF vorgesehen.
Zusätzliche Brandsicherheitswachdienste bei noch nicht bekannten Veranstaltungen
richten sich nach den jeweiligen Veranstaltungsstätten sowie der spezifischen
Risikoeinschätzung.
Für den Großschadensfall im Bereich der Fanzonen werden 2 Bereitschaftszüge der FF
Vorgehalten.

6.3. Vorsorgen für den Großschadensfall
In den Nahverfügungsräumen in der Stadionumgebung werden insgesamt folgende Kräfte
bereitgehalten:
3 Bereitschaftszüge der FF bestehend aus Löschfahrzeug und Tanklöschfahrzeug (je 16
 Mann)
1 Drehleiter 30 m (2 Mann FF)
1 Bühne (2 Mann BF)
1 Tanklöschfahrzeug (9 Mann FF)
5 Spezialfahrzeuge (18 Mann FF, 4 Mann BF) im Bereitstellungsraum Nord, Autobahn
 und Verkehrswege.
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Für das Sanitätskontingent, welches im Nahbereich des Stadions fix aufgebaut wird
(Sportplätze neben der SANHIST) werden folgende Kräfte bereitgehalten und Ein-
richtungen fix aufgebaut:
Siehe DEKO Konzept
Für die Sanitätskontingente, welches mobil in den Bereitstellungsräumen Süd und Messe
vorgehalten werden, werden folgende Kräfte bereitgehalten:
3 Massendekostellen (siehe Dekokonzept)

6.4. Einsatzleitung
Die Feuerwehreinsatzleitung erfolgt im Regeldienst durch den Bereitschaftsoffizier und die
Leitstelle, die EL – Stadion und durch eine Mobile EL des KLFV.

Details sind im Einsatzplan ersichtlich.
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7. ASSISTENZLEISTUNGEN DES BUNDESHEERES

7.1. Rechtliche Basis
Im Zuge dieser Großveranstaltung ist ein massiver Einsatz von Kräften des
Österreichischen        Bundesheer      im     Rahmen      der      Luftraumsicherung,       der
sicherheitspolizeilichen Assistenz, in Form von Unterstützungsleistungen sowie durch
allgemeine Einsatzvorbereitungen vorgesehen.
Das Österreichische Bundesheer trägt zum sicherheitspolitischen Gesamtkonzept durch
nachstehende Maßnahmen bei:
1. Luftraumsicherung
     •     eigenständige Aufgabe des Österreichischen Bundesheeres gemäß B-VG

2. Sicherheitspolizeiliche Assistenz gemäß § 2 (1)b WG - (präventiv)
     •     Bereitstellung von HS Transportkapazität für 40 PAX
     •     Bereitstellung 1 Notarzt-Hubschrauber
     •     Bereitstellung 1 Sanitäts-Transport-Hubschrauber
           Standort: WR. NEUSTADT

3.       Unterstützungsleistungen
     •     Unterkunftsbeistellung/ Verpflegung für Exekutivkräfte

4. Allgemeine Einsatzvorbereitungen
     örtliche Bereitstellung – Einsatz nur nach Assistenzanforderung gemäß § 2 (1)c WG

7.2. Einsatzleitung
Militärkommando KÄRNTEN bereitet
- die Unterstützungsleistung für das BM.I in Form von Beistellung von Unterkunft und
 Verpflegung im Zeitraum vom 23 05 07 bis 29 06 07,
- die Bereitstellung von Assistenztruppen zum Patiententransport Erde/Luft sowie zu ABC-
 Abwehrmaßnahmen,
- das Hochfahren von sanitätsdienstlichen Einrichtungen sowie
- die Führung aller im Verantwortungsbereich befindlichen Kräfte im Falle eines
 Assistenzeinsatzes gemäß § 2 Abs. 1, lit. c WG 2001 vor, um im Rahmen der zivil-
 militärischen Zusammenarbeit das Gelingen der EURO 2008 zu unterstützen.
24                              Endversion 06.09.2007

 Die Führung der militärischen Teile erfolgt über die Stabsabteilung 3 des Militär-
 kommando KÄRNTEN nach folgender Aufbauorganisation:
- Gestellung eines Verbindungsoffiziers (S3) zum Landeseinsatzstab
- Einrichtung der Katastropheneinsatzzentrale im Kommandogebäude FML HÜLGERTH
- Gestellung      eines   Verbindungsoffiziers       zur   Einsatzleitung    Bezirksalarm-      und
 Warnzetnrale KLAGENFURT
 Alle Maßnahmen der Luftraumsicherung, des (präventiven) sicherheitspolitischen
 Assistenzeinsatzes gemäß § 2 (1) b WG               und der Einsatz der C 130 werden vom
 Streitkräfteführungskommando wahrgenommen.

7.3. Assistenzleistungen

7.3.1. Patiententransport Erde
Für   die   Katastrophenhilfe     hält    das    Österreichische       Bundesheer      „Patienten-
trägerkompanien“ in den Spielorten als Assistenzkräfte bereit. Diese Einheiten umfassen
200 Mann, und werden wie folgt aufgebracht:

- für den Einsatzort KLAGENFURT am 08. Juni, 12. Juni und 16.Juni 08, gestellt durch
 7.JgBrig      (PiB1      und   JgB17),    Bereithaltung       im    Schulzentrum      VIKTRING
 Weiters    ist    das    „Hochfahren“    der    militärischen      Sanitätseinrichtung    in   der
 KHEVENHÜLLER-Kaserne in KLAGENFURT vorgesehen.

7.3.2. ABC-Abwehr
ABC-Abwehrkräfte werden in der Stärke 1 verminderte Kompanie im alternierenden
Einsatz wie folgt bereitgestellt durch:

- 6.JgBrig für die Einsätze in KLAGENFURT am 08. Juni, 12. Juni und 16. Juni, durch je
 einen ABC-Abwehrzug erfolgt die Eingangsdekontamination beim Landeskrankenhaus
 und Unfallkrankenhaus KLAGENFURT.
- Bedienungspersonal für die 8 C-Spürgeräte, welche vom Bundesheer bereitgestellt
 werden.
25                          Endversion 06.09.2007

7.3.3. Lufttransport
An den Spieltagen werden am Hubschrauberstützpunkt KLAGENFURT-ANNABICHL je 1
Transporthubschrauber   und 1 Verbindungshubschrauber bereitgehalten. Der Einsatz
dieser kann jedoch nur im Zuge einer Assistenzanforderung gemäß § 2 Abs. 1 lit. c WG
2001 erfolgen.
Für nationalen und internationalen Verletztentransport wird eine HERCULES C 130 in
HÖRSCHING unter Sicherstellung von Transportkapazität für 80 Patienten bereitgehalten.

7.3.4. Luftraumüberwachung
Für die Luftraumüberwachungskräfte wird militärische Unterkunft für 300 SoldatenInnen
am Truppenübungsplatz GLAINACH bereitgestellt.

7.4. Unterstützungsleistungen
Im Sinne der ressortübergreifenden, gemeinsamen Verantwortung für das Gelingen
dieser Europameisterschaft muss es das Ziel des Österreichischen Bundesheeres sein,
den Bedürfnissen der Exekutive durch Beistellung der gewünschten Unterkunft-
Kapazitäten unmittelbar an den Spielorten auch durch Inkaufnahme etwaiger eigener
„Unannehmlichkeiten“ möglichst zu entsprechen.
Es werden insgesamt 774 Betten für die Exekutive in der KHEVENHÜLLER-Kaserne
(352), LAUDON-Kaserne (168), WAISENHAUS-Kaserne (100) in KLAGNEFURT und
ROHR-Kaserne (154) in VILLACH bereitgestellt.
Am Truppenübungsplatz MARWIESEN werden 150 Sanitäter des Roten Kreuzes
untergebracht.
26                             Endversion 06.09.2007

8. ABC-ABWEHR KONZEPT
Die Planungen nach diesem Kapitel beziehen sich auf Maßnahmen innerhalb der in Punkt
3. des Rahmenplanes definierten spezifischen Szenarien, die in unmittelbarem
Zusammenhang mit Spielen und Nebenveranstaltungen stehen. Grundsätzlich ist dabei
festzuhalten,    dass   ABC-Abwehrmaßnahmen         aufgrund      der   Dimension        dieser
Schadensszenarien       und     des   begrenzten     zeitlichen     Rahmens        für      die
Personendekontamination auf Niveau der Katastrophenbewältigung geplant werden
müssen. Hiervon unberührt bleibt die Vorbereitung auf sonstige lokal beschränkte
Szenarien, die nach Maßgabe der gegebenen Rahmenbedingungen abzuarbeiten sind.
Das ABC-Abwehrkonzept für die EURO 2008 erstreckt sich grundsätzlich auf
Maßnahmen der Detektion im Bereich der Stadien und Public Viewings mit vergleichbaren
Zuschauerzahlen und auf Maßnahmen des „in Sicherheit Bringens und Rettens“ sowie
der Dekontamination von größeren Personengruppen.

8.1. Detektion
Grundsätzlich hat bei Verdacht, dass ABC-Stoffe freigesetzt worden sind, unmittelbar eine
Informationsgewinnung stattzufinden. Dies erfolgt über allfällige Hinweise zur Erkennung
des Gefahrstoffes bzw. Gerätschaften für die Detektion.

Die Detektion von A-Stoffen erfolgt durch mitgeführte Messgeräte, B- und C-Stoffe
werden durch Polytests detektiert, Proben entnommen und an bereitgehaltene
Auswerteeinheiten übergeben.

8.1.1. Detektion im A-Bereich
Für die Detektion im A-Bereich sind Messgeräte in Form von persönlichen Dosimetern,
Alarmdosimetern Dosisleistungs-, Mess- und Warngeräten sowie Kontaminations-
nachweisgeräte vorzuhalten. Die Detektion von A-Stoffen erfolgt durch mitgeführte
Messgeräte am Schadensort gemäß Sicherheitspolizeigesetz erfolgt in einem Anlassfall
die erste Gefahrenerforschung prinzipiell durch die Exekutive. Daher werden bei Verdacht
auf radioaktive Kontamination die vor ort stationierten Spürtrupps der Polizei zum Einsatz
kommen.
Sollten Spezialkräfte anderer Organisationen (Feuerwehr, Bundesheer) ebenfalls
anwesend sein, ist auch eine gemeinsame Vorgangsweise möglich, insbesondere dann,
wenn mit den Ressourcen der Exekutive nicht das Auslangen gefunden wird. In diesem
Fall ist aber im Anlassfall die gemeinsame Vorgangsweise im Rahmen der aus Vertretern
der verschiedenen Einsatzkräfte und zuständigen Behörde gebildeten Einsatzleitung
festzulegen. Dies bedarf jedoch im Voraus - nebst Erfassung der für die Strahlen-
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schutzmessung    verfügbaren    materiellen    und   personellen   Ressourcen     -   einer
gemeinsamen Erarbeitung eines entsprechenden Einsatzplans.
Der für den Strahlenschutz zuständige Physiker der Abteilung 12 beim AKLR wird
erforderlichenfalls zur Verfügung stehen. Die Beiziehung weiterer Strahlenschutzphysiker
der KABEG ist vorgesehen.

Vorhandene Messgeräte:

Feuerwehr:
14 Stück Strahlenschutzspürtruppausrüstungen AUTOMESS AD2 mit Zusatzsonde
   für Alpha- und Beta-Strahlung
1 Stück AUTOMESS AD6

Amt der Kärntner Landesregierung – Abt. A12 – Strahlenschutz:
6 Stück Kontaminationsmessgeräte (insbesonders zur Verwendung bei den
  DEKO-Stationen.
4 Dosis/Dosisleistungsmessgeräte , davon ein Gerät mit Teledetektor
1 Messgerät zur Detektion von Alpha-, Beta- und/oder Neutronenstrahlen.
2 kleine Handmessgeräte zur Gammaspektrometrie

Weiters ist vorgesehen, 2 zusätzliche Alpha-Beta-Kontaminationsmonitore zu beschaffen.
Für die Ausstattung der Einsatzkräfte ist über die ohnehin erforderliche Überwachung
durch TLD-Dosimeter hinaus außerdem der Ankauf einer größeren Zahl von
elektronischen, direkt ablesbaren Warn- und Personendosimetern geplant.

8.1.2. Detektion im B-Bereich
Vorhaltung von Schnelltestgeräten im Nahverfügungsraum (z.B. „Prime Alert“). Das
Personal für die Bedienung wird ebenfalls im Nahverfügungsraum vorgehalten.

Das Vorhandensein von B- und C-Stoffe wird durch Prüfröhrchen detektiert.
Der Spürtrupp im Stadionbereich entnimmt im Anlassfall aus dem Schadensraum Proben.
Diese entnommenen Proben werden in Probeentnahmebehältern und Gassammel-
behältern an bereitgehaltene Auswerteeinheiten im Nahbereich übergeben wo die nähere
Auswertung erfolgt.
Die Auswerteeinheit bildet die Abteilung Umweltschutz in Zusammenarbeit mit
Fachdienststellen die in der Lage sind, chemische Analysen durchzuführen.
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8.1.3. Detektion im C-Bereich
Vorhaltung von Prüfröhrchen, Explosimeter, Chlor-, Ammoniak-, Kohlendioxid- und
Kohlenmonoxyd-Sensoren und einem Multisensorgerät im Nahverfügungsraum. Das
Personal für die Bedienung wird ebenfalls im Nahverfügungsraum vorgehalten.

Für die Detektion im C-Bereich erfolgt eine Vorhaltung von Polyteströhrchen und
Kampfstoffnachweisröhrchen und einem Multisensorgerät mit EX – Sensor, CO – Sensor
und   Sauerstoffkonzentrationsmesszelle    sowie      Probeentnahmebehälter     und    Gas-
sammelbehälter.

8.2. Dekontamination

8.2.1. Individualdekontamination
Bei einem Schadensereignis, bei welchem nur eine begrenzte Anzahl von Besuchern
kontaminiert werden, diese jedoch auch verletzt sind, hat die Dekontamination
vorgeschaltet zum Behandlungsplatz der Sanitätsversorgung zu erfolgen. Dabei sind die
Dekontaminationskapazitäten auf jene des Behandlungsplatzes abzustimmen. Für die
ortsfesten Sanitätskontingente sind die Dekostraßen aufzubauen, für die mobilen
Kontingente sind diese ebenfalls mobil vorzuhalten.

Es ist anzustreben, dass die Liegend-Individualdekontamination von den 230 betroffenen
Personen (Triageklasse II und III) in maximal 6 Stunden erfolgen kann.
Bei einer durchschnittlich kalkulierten Dekontaminationszeit von 6,3 Minuten pro Person
für die Liegend-Individualdekontamination sind vier Liegend-Deko-Plätze erforderlich.
Für die 333 (640 – 230 – 77) gehfähigen kontaminierten Personen werden bei einer durch-
schnittlich kalkulierten Dekontaminationszeit von 4,3 Minuten pro Person für die
Individualdekontamination ebenfalls vier Deko-Plätze benötigt.

Deko-Einrichtungen zur Liegend-Individualdekontamination:
1 Zelt mit Trennwand zur Vorbereitung, 2 Abstellblöcke für
  die Tragen mit den Verletzten
1 Zelt zur Liegend-Deko mit Trennwand, Auffangwanne, 4 Abstellblöcke für
  die Tragen mit den Verletzten, 4 Waschbürsten
2 Zelte mit Trennwand zur Nachbereitung, 2 Abstellblöcke für
  die Tragen mit den Verletzten
4 Entwässerungspumpen
4 Dosiereinrichtungen
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3 Heizgeräte
2 Stehend-Doppeldekoduschen
1 Auffangbehälter
Erforderliches Zubehör
Erforderliches Dekomittel
Erforderliche Schutzanzüge, Stiefel und Filtermasken

Schematische Darstellung

                             KONTAMINIERT
                                  Vorbereitungszelt

                                    Liegend-Deko      Stehend-Deko/
                                                      Doppelduschen
                    Waschbürsten

                     Abstellblock

                                         Nachbereitungszelte

                Auffangbehälter

                            DEKONTAMINIERT

Für die mobilen Kontingente sind Deko-Einrichtungen mobil vorzuhalten.
Die Abklärung mit der BF Innsbruck, die mobile Deko-Einrichtung der BF München
gemeinsam zu verwenden ist derzeit noch in Abklärung.
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8.2.2. Massendekontamination
Sollte die Zahl der aufgrund eines Ereignisses möglicherweise kontaminierten Besucher
wesentlich größer sein als die in 8.2.1 zugrunde gelegten Zahlen, ist eine
Individualdekontamination nicht mehr möglich. Daher wird auch im Fall der radioaktiven
Kontamination eine Massendekontamination durchgeführt werden müssen. Für den Fall
einer Kontamination mit chemischen, ätzenden Substanzen sollte den flüchtenden
Personen diese Möglichkeit jedenfalls zur Verfügung stehen. Im Fall einer biologischen
Kontamination    sollte   diese    Methode     jedoch    nicht    angewandt          werden.
Daher ist neben der fix aufgebauten Infrastruktur beim Behandlungsplatz eine weitere für
die Dekontamination einer großen Anzahl von Personen vorzusehen. Hiezu sind die
erforderlichen Ablaufpläne zu erstellen. Weiters ist die Vorhaltung von Schutzmasken
sowie Ersatzbekleidung für die Betroffenen zu planen. Die Vorhaltung erscheint als
Schutzmaßnahme für auf die Dekontamination wartenden Betroffenen notwendig.

Unter der Annahme, dass die kontaminierten flüchtenden Personen als Fluchtweg
vorrangig den Weg wählen, auf dem das Stadion betreten wurde, ist auf jeder möglichen
Abströmrichtung eine Massendekontamination vorzusehen. Somit kommen vier Massen-
dekoeinrichtungen zum Einsatz.

Zielführend erscheint ein System, dass die kontaminierten Personen von oben und seitlich
mit Wasser besprüht und dennoch einen effizienten Wasserverbrauch ermöglicht.
Die Massendekoeinrichtung besteht aus zwei Rohrgestellen die jeweils wie ein Torbogen
(Breite und Höhe jeweils 2,7 m) zusammengebaut werden. Diese Rohrgestelle sind an
den Seiten und oben mit insgesamt elf Längsrohren (Länge 2,7 m) zu einer Art Tunnel
verbunden, wodurch eine stabile Aufstellung ermöglicht wird. Auf jedem dieser elf
Verbindungsrohre sind drei Sprühdüsen mit individuell verstellbarer Strahlform und
regulierbarer   Durchflussmenge    angebracht.    Insgesamt      erfolgt     die     Massen-
dekontamination durch 33 Düsen.
Betrieben wird diese Massendekontaminationseinheit mit einem Tanklöschfahrzeug, das
wiederum aus dem Hydrantennetz gespeist wird.
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Schematische Darstellung

       DEKO-TUNNEL
für die Massendekontamination

                            Sprühdüsen

                      Wasserzulauf

8.2.2. Personalbereitstellung
Der Landesfeuerwehrverband stellt für die Dekontamination von Personen ein speziell
ausgebildetes Personal in der Stärke von 56 Personen zur Verfügung.

Ein fachkundiger Arzt für die Erstversorgung von Verletzten in der Individualdeko wird
seitens der Abteilung 12 bereitgestellt.

8.2.3. Messgeräte
Siehe unter Punkt 8.1.1., Punkt 8.1.2. und Punkt 8.1.3.
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9. PERSONENAUSKÜNFTE / VERMISSTENFAHNDUNG

9.1. Normalbetrieb
   •   Entgegennahme der Vermisstenmeldung durch jeden Exekutivbeamten/In
   •   Weiterleitung der Vermisstenmeldung an den Einsatzstab des Landespolizei-
       kommandos Kärnten
   •   Der Einsatzstab des Landespolizeikommandos Kärnten beauftragt den Landes-
       kriminaldienst mit der Vermisstenfahndung
   •   Operative Vermisstenfahndung durch den Landeskriminaldienst und Führung
       eines standartisierten Vermisstenaktes (ähnlich AM-Akte des DVI-Teams)
   •   Weiterbearbeitung noch offener Vermisstenakten nach Ende der EURO 2008
       durch das Landeskriminalamt

9.2. Großschadensfall
   •   Entgegennahme der Vermisstenmeldung im Callcenter des Bundesministerium für
       Inneres/EKC und Eingabe in das GSL-Web
   •   Weitergabe der Vermisstendaten an das DVI-Team bzw Ermittlungsteams
   •   Abklärung bei den Rettungseinheiten und Krankenhäusern, Reiseveranstaltern,
       Sichtung von Fluglisten usw durch das DVI-Team bzw Ermittlungsteams
   •   Einholung der AM-Daten durch das DVI-Team bzw Ermittlungsteams (bei ausl.
       Vermisten über das BKA/Interpol)
   •   Einholung von DNA- Material durch das DVI-Team (bei ausländischen Vermissten
       über das BKA/Interpol)
   •   Abgleichung der Vermisstenliste         mit gegebenenfalls nicht identifizierten
       Verletzten/Toten
   •   Laufende Führung und Ergänzung eines AM-Aktes über die tatsächlich vermissten
       Personen durch das DVI-Team
   •   Nach Aufarbeitung des Großschadensereignisses Weitergabe der noch offenen
       Vermisstenakten (AM-Akte) an das Landeskriminalamt
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10. AUSBILDUNG / ÜBUNGEN

Grundsätzlich ist aufgrund der notwendigen Ortskunde und Erfahrung im Zusammenspiel
aller vor Ort tätigen Organisationen erforderlich, dass die eingesetzten Kräfte immer
dieselben sind. Dies ist bereits bei der Ausbildung und Durchführung von Übungen zu
berücksichtigen. Die spezifische Ausbildung erfolgt durch die jeweiligen Organisationen
selbst.

Durch das BM.I werden im Zeitraum von Juni 2007 bis Jänner 2008 in allen vier
Austragungsstädten Planspiele für die Führungskräfteausbildung durchgeführt. Darüber
hinaus sollen in allen Stadien Großübungen mit den für diesen Einsatz ausgebildeten
Mannschaften stattfinden.
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11. UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN ZWISCHEN BUNDESLÄNDERN

Sofern für die Sicherstellung der Ressourcenerfordernisse gemäß diesem Rahmenplan
ein bundesländerübergreifender Ressourcenausgleich im Bereich des Sanitäts- und
Feuerwehrdienstes erforderlich ist, erfolgt dieser im Rahmen der Strukturen der
Einsatzorganisationen.

Ein internationaler Ressourcenausgleich erfolgt im Rahmen der Vorgaben der
bestehenden Staatsverträge.
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12. UMSETZUNG DES RAHMENPLANS

Dieser   Rahmenplan    repräsentiert   die   für   die     nichtpolizeiliche   Gefahrenabwehr
notwendigen Maßnahmen, welche durch die verschiedenen Einsatzeinheiten in
Zusammenarbeit mit den Abteilungen des Landes Kärnten und des Magistrat Klagenfurt
zur Umsetzung gelangen müssen. Dadurch wird ein sicherheitstechnischer Standard
analog der in Deutschland ausgerichteten Weltmeisterschaftsspiele WM 2006 erreicht.

Nach     Genehmigung    des   Rahmenplanes         durch    das    Kollegium     der     Kärntner
Landesregierung erfolgt durch die zuständigen Abteilungen des Amtes der Kärntner
Landesregierung die Beauftragung an die Einsatzorganisationen die Erstellung eines
detaillierten Einsatzplanes bis zum Eröffnungsspiel am 8.6.2008 durchzuführen.

Die Einsatzpläne werden gemeinsam einer Sichtung unterzogen, um die Vorgaben dieses
Rahmenplanes vollständig genüge zu tragen und mögliche Adaptierungen vorzunehmen.
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ANHANG

Zusammensetzung des Arbeitskreises Kärntner Rahmenplan zur nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr EURO 2008.

Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 1-Landesamtsdirektion
RR Egon Rauter

Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 12
LSD Dr. Gerhard Olexinski
Dr. Jörg Krischan
Valentin Mack

Vertreter der Austragungsstädte
BD Ing. Josef Pobegen
Mag. Karin Zarikian

Vertreter der Einsatzkräfte
Landesfeuerwehrverband für Kärnten vertreten durch
BR Ing. Oskar Grabner

Berufsfeuerwehr Klagenfurt vertreten durch
BD Ing. Josef Pobegen

Bezirksfeuerwehrkommando Klagenfurt vertreten durch
BFK OBR Erich Sornig

Landespolizeikommando für Kärnten vertreten durch
Oberst Wolfgang Gabrutsch

Landesverband Rotes Kreuz Kärnten vertreten durch
LRK Georg Tazoll

Militärkommando für Kärnten vertreten durch
Oberstlt. Georg Rosenzopf
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