EURO 2008 RAHMENPLAN ZUR NICHTPOLIZEILICHEN GEFAHRENABWEHR - Kärntner - NUR FÜR DEN INTERNEN DIENSTGEBRAUCH
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Endversion 06.09.2007 EURO 2008 Kärntner RAHMENPLAN ZUR NICHTPOLIZEILICHEN GEFAHRENABWEHR NUR FÜR DEN INTERNEN DIENSTGEBRAUCH
2 Endversion 06.09.2007 INHALT 1. EINLEITUNG 2. DIMENSIONIERUNG DER NICHTPOLIZEILICHEN GEFAHRENABWEHR 3. SZENARIEN 4. STABSSTRUKTUREN 4.1. Stabsstrukturen der Sicherheitsbehörden und Wachkörper 4.2. Stabsstruktur der Katastrophenbehörden 5. SANITÄTSDIENST 5.1. Regelbetrieb 5.1.1. Regel-Rettungsdienst Klagenfurt 5.1.2. Krankentransport Klagenfurt 5.2. Ambulanzdienst bei Veranstaltungen 5.2.1. Ambulanzdienst am Austragungsort 5.2.1.1 Ambulanzdienst Wörtherseestadion (OVAL Innenbereich) 5.2.1.2 Ambulanzdienst Pressezentrum 5.2.2. Ambulanzdienst bei Begleitveranstaltungen 5.2.2.1 Begleitveranstaltungen Klagenfurt 5.2.2.2 Begleitveranstaltungen Kärnten 5.3. Vorsorgen für den Großschadensfall 5.3.1. Vorsorge Großschadensfall Großraum Klagenfurt 5.3.2. Unverletzt Betroffene 5.4. Abstimmung mit Vorsorgen in den Spitälern 5.4.1. LKH Klagenfurt 5.5. Dekovorhaltung vor der Krankenanstalt 6. FEUERWEHR 6.1. Regelbetrieb 6.2. Veranstaltungsschutz 6.3. Vorsorgen für den Großschadensfall 6.4. Einsatzleitung 7. ASSISTENZLEISTUNGEN DES BUNDESHEERS 7.1. Rechtliche Basis 7.2. Einsatzleitung 7.3. Assistenzleistungen 7.3.1. Patiententransport Erde 7.3.2. ABC-Abwehr 7.3.3. Lufttransport 7.3.4. Luftraumüberwachung 7.4. Unterstützungsleistungen
3 Endversion 06.09.2007 8. ABC-ABWEHR KONZEPT 8.1. Detektion 8.1.1. Detektion im A-Bereich 8.1.2. Detektion im B-Bereich 8.1.3. Detektion im C-Bereich 8.2. Dekontamination 8.2.1. Individualdekontamination 8.2.2. Massendekontamination 8.2.3. Personalbereitstellung 8.2.4. Messgeräte 9. PERSONENAUSKÜNFTE / VERMISSTENFAHNDUNG 9.1. Normalbetrieb 9.2. Großschadensfall 10. AUSBILDUNG / ÜBUNGEN 11. UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN ZWISCHEN BUNDESLÄNDERN 12. UMSETZUNG DES RAHMENPLANS ANHANG: Zusammensetzung des Arbeitskreises Kärntner Rahmenplan zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr EURO 2008
4 Endversion 06.09.2007 1. EINLEITUNG Vom 07. – 29.06.2008 findet in Österreich und der Schweiz die Fußball- europameisterschaft (EURO 2008) statt. In Österreich werden dabei Spiele in Innsbruck (3), Klagenfurt (3), Salzburg (3) und Wien (7) abgehalten. Neben diesen Spielen ist mit diversen Nebenveranstaltungen zu rechnen, welche nicht nur an den Spieltagen, sondern während der gesamten Europameisterschaft stattfinden werden. Bei der Fußballeuropameisterschaft handelt es sich um die drittgrößte Sportveranstaltung der Welt. Zu den Spielen werden insgesamt ca. 550.000 Besucher erwartet. Weiters sollen ca. 350.000 EM-Touristen während dieser Zeit nach Österreich kommen. Die erwartete Nächtigungszahl beträgt 900.000. Rund 6.000 Medienvertreter werden von der Veranstaltung berichtet. Alle Spiele werden live übertragen und erreichen insgesamt sieben bis acht Milliarden TV-Zuschauer in 170 Ländern. Veranstalter der Europameisterschaft ist die „EURO 2008 SA“, ein Tochterunternehmen der UEFA, welches in Wien eine Zweigniederlassung betreibt. Aufgrund der Bedeutung der Veranstaltung sind neben den polizeilichen Sicherheitsvorkehrungen auch im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr spezielle Vorbereitungsmaßnahmen erforderlich. Für die polizeiliche Gefahrenabwehr wurde durch das BMI bereits ein eigenes nationales Sicherheitskonzept erstellt. Zur Festlegung der polizeilichen Sicherheitsmaßnahmen wird dabei für die einheitliche Risikoeinstufung die so genannte „Ampellogik“ verwendet. Dabei gibt es folgende drei Risikostufen: Rot: Risikostufe hoch Gelb: Risikostufe mittel Grün: Risikostufe gering Diese Klassifizierung hat jedoch nur bedingt Einfluss auf die Vorkehrungen in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Berücksichtigung wird sie in der Dimensionierung des Ambulanzdienstes für die Veranstaltung finden. Eine Einstufung der einzelnen Spiele wird in der Regel erst kurzfristig (wenige Tage davor) möglich sein. Es wird festgehalten, dass die Planung und Umsetzung der Maßnahmen zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr – unabhängig von der Kostentragung - in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer fällt.
5 Endversion 06.09.2007 Die Maßnahmen sind nach Möglichkeit mit den Schweizer Behörden abzustimmen, damit an allen acht Austragungsorten der EURO 2008 vergleichbare Sicherheitsstandards gegeben sind.
6 Endversion 06.09.2007 2. DIMENSIONIERUNG DER NICHTPOLIZEILICHEN GEFAHRENABWEHR Bund, Länder und Austragungsstädte stellen sich im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr auf die Bewältigung von Großschadenslagen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen ein. Grundsätzlich sind nicht nur mögliche Ereignisse im unmittelbaren Stadionbereich, sondern auch sonstige mit der Euro 2008 in Verbindung stehende Ereignisse im städtischen Großraum der Austragungsstädte zu berücksichtigen. Da die größtmögliche Anzahl von Betroffenen im Vorhinein nicht eindeutig dimensioniert werden kann, wird bei der Vorhaltung von Ressourcen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr generell für Spiele einschließlich paralleler Veranstaltungen ein Planungsrahmen von 2 Prozent der größtmöglichen Menschenansammlung, d.h. des Zuschauerfassungsvermögen des jeweiligen Stadions angenommen. Von diesen Betroffenen sind 60 Prozent als potenziell verletzt anzunehmen und daher einer rettungsdienstlichen bzw. weiterführenden klinischen Versorgung zuzuführen. Unter Zugrundelegung historischer Schadensereignisse in Stadien ist jedoch mit größter Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Extremfall nur durch eine Kulmination von Ereignissen erreicht werden könnte. Anzustreben ist jedenfalls die Übergabe aller Patienten zur Definitivversorgung in einem Krankenhaus binnen maximal 6 Stunden ab Ereigniseintritt. Als Vorhaltezeitraum für die Kräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wird prinzipiell der Zeitraum von drei Stunden vor Stadionöffnung (Publikumseinlass) bis zwei Stunden nach Stadionschließung an den Spieltagen des jeweiligen Veranstaltungsortes betrachtet. Die genaue Dimensionierung und lokale Einsatzplanung der veranstaltungsbezogenen Vorhaltung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten, örtlicher Versorgungsstrukturen, relevanter Nebenereignisse sowie unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden.
7 Endversion 06.09.2007 3. SZENARIEN Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Gesamtveranstaltung (d.h. Spiele und Nebenveranstaltungen wie Public Viewings) sind insbesondere folgende spezifische Szenarien bei der Einsatzplanung zu berücksichtigen: • Massensturz, Massenschlägerei, Panik • Technisches Gebrechen • Brandgeschehen • Gefahrgutunfall im Nahbereich • Androhung terroristischer Akt (konventionell und ABC) • Erfolgter terroristischer Akt (konventionell und ABC) Für allfällige weitere Szenarien sollen die jeweils vorhandenen Einsatzpläne ausreichen.
8 Endversion 06.09.2007 4. STABSSTRUKTUREN 4.1. Stabsstrukturen der Sicherheitsbehörden und Wachkörper Im Rahmen des Sicherheitskonzepts des BM.I wurde eine besondere Ablauforganisation für die Sicherheitsbehörden und Wachkörper wie folgt festgelegt. 1 Es ist vorgesehen, in den Einsatzstäben der Landespolizeikommanden und Stadtpolizeikommanden (bzw. Bezirkspolizeikommando Salzburg Umgebung) Guest- Desks einzurichten, wo auch die Verbindungsbeamten/-offiziere der jeweiligen Ebenen angesiedelt sein werden. FÜHRUNGSSTAB EINSATZSTAB SONDERKRÄFTE GUEST-DESK ABSCHNITT 1 ABSCHNITT 2 ABSCHNITT 3 usw. 1 Projektteam Uefa-Euro 08. Endbericht Mai 2005, S. 60
9 Endversion 06.09.2007 4.2. Stabsstruktur der Katastrophenbehörden2 An Spieltagen sollen die jeweiligen Einsatzstäbe auf Gemeinde-, Bezirks- bzw. Landesebene, welche für die Abarbeitung eines Katastrophenereignisses vorgesehen sind, präventiv eingerichtet werden. Die Dislokation richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Kat.-Einsatzleitung Stab Exekutive Stab Feuerwehr Stab Rettungsdienst 2 Aufgrund der spezifischen Behördenzuständigkeit gilt für Salzburg folgende Regelung: An Spieltagen sollen jene Einsatzstäbe auf Gemeinde-, Bezirks- bzw. Landesebene, welche für die Abarbeitung eines Katastrophenereignisses vorgesehen und durch das Stadion oder einen offiziellen Public-Viewing-Bereich unmittelbar betroffen sind sowie keine Verbindungsorgane zu den Guest-Desks der Stäbe der Sicherheitsbehörden entsandt haben, präventiv zumindest verkleinert eingerichtet werden. Über die Einrichtung von Einsatzstäben benachbarter Gemeinden und/oder Bezirke entscheidet das jeweilige Bundesland.
10 Endversion 06.09.2007 5. SANITÄTSDIENST 5.1. Regelbetrieb Je nach Lage kann der Regel-Rettungsdienst verstärkt werden. Diese Möglichkeit besteht sowohl in den Austragungsstädten als auch in anderen Gebieten des jeweiligen Gastgeber-Bundeslandes bzw. in anderen Bundesländern. 5.1.1. Regel-Rettungdienst Klagenfurt Der Regel-Rettungsdienst wird in Klagenfurt und in den umliegenden Dienststellen an spielfreien Tagen und an den Spieltagen verstärkt geführt. 5.1.2. Krankentransport Klagenfurt Die Landessanitätsdirektion wird versuchen, über Absprachen mit den Krankenanstalten und niedergelassenen Ärzten im Großraum Klagenfurt, das Transportaufkommen an den Spieltagen auf das unbedingt erforderliche Minimum zu reduzieren. 5.2. Ambulanzdienst bei Veranstaltungen 5.2.1. Ambulanzdienst am Austragungsort Die im Rahmen der EURO 08 stattfindenden drei Spiele in Klagenfurt sollen auf Basis des in Mitteleuropa als Gold-Standard für die Einsatzdimension bei der Betreuung von Veranstaltungen geltenden Algorithmus nach Maurer3 betreut werden. Die behördliche Vorschreibung erfolgt aufgrund der Veranstaltungsgesetze der Länder. Dabei wird empfohlen, dass diese Maßnahmen durch die zuständigen Veranstaltungsbehörden der vier Austragungsstädte harmonisiert werden. Die Kosten für den Ambulanzdienst werden seitens des Veranstalters getragen. 3 siehe „Rahmenvorschrift für den Rettungs- und Krankentransportdienst des ÖRK“; http://vorschriften.roteskreuz.at
11 Endversion 06.09.2007 Ergänzend zur Dimensionierung nach Maurer müssen in diesem Bereich auch folgende Aspekte ins Kalkül gezogen werden: die Gefahrenneigung der einzelnen Spiele („Ampel-Logik“) speziell zu betreuende Veranstaltungselemente (Spielfeld, VIP-Bereiche, Medienzentren, Catering/Hospitality-Bereiche, Quartiere und Trainingsstätten der teilnehmenden Mannschaften, … ) Transportwege (in weiter entfernt liegende Krankenhäuser/sonstige nachgeschaltete Versorgungseinrichtungen) Anzuwendende Parameter für den Maurer-Algorithmus (Ampel „grün“): Maximale Besucherzahl = erwartete Besucher = ausverkauftes Stadion Bauliche Anlage = ja Veranstaltungsgruppe = allg. Sportveranstaltung VIPs = 5 Polizeiliche Erkenntnisse = ja Für die weiteren Risikostufen sind in Absprache mit dem Veranstalter sowie den zuständigen Behörden entsprechend erhöhte Ressourcen einzusetzen. Die Berechnung ergibt daher Einsatzstärken ohne ergänzende speziell zu betreuende Veranstaltungselemente (Spielfeld, VIP-Bereiche…). Zu diesen speziell zu betreuenden Veranstaltungselementen liegen zurzeit noch keine konkreten Informationen vor. Die Ambulanzdienste im Rahmen der Spiele werden seitens des Rettungsdienstes von einem verantwortlichen Einsatzleiter geführt, diesem wird ein Notarzt für die Beratung in medizinischen Belangen zur Seite gestellt. Mobile Einheiten im Stadion (und ggf. im Stadionumfeld) führen Bergung, Erstversorgung und Transport zu während der Veranstaltungen permanent besetzten Ambulanzräumen durch. In den Ambulanzräumen erfolgt die weitere Versorgung der Betroffenen sowie ggf. die Organisation des Abtransportes in nachgeschaltete Versorgungseinrichtungen. Sowohl mobile Trupps als auch die Ambulanzräume sind mit entsprechender medizinischer Ausstattung (Gebrauchs- und Verbrauchsmaterial) ausgerüstet. Die sanitätsdienstliche/ärztliche Einsatzführung des Ambulanzdienstes ist durch Verbindungsoffiziere in der örtlichen Einsatzleitung vertreten. Dadurch wird der laufende Informationsaustausch und die Koordination zwischen den BOS und Vertretern des Veranstalters sichergestellt. Ebenso hält die Einsatzleitung des Ambulanzdienstes laufenden Kontakt zur Einsatzleitung des Rettungsdienstes, die laufend Verbindung in die relevanten Stäbe (siehe auch Punkt 4) hält.
12 Endversion 06.09.2007 Im Rahmen der Einsatzplanung für den Ambulanzdienst wird insbesondere auch auf Änderungen der Einsatztaktik hinsichtlich eines Massenanfalls von Patienten im Stadionbereich Rücksicht genommen, bei dem durch die Anwendung der Organisationsform der Sanitätshilfsstelle eine effiziente Sichtung, Behandlung und der Transport von Patienten sichergestellt wird (zusätzlich greifen in einem solchen Fall die Einheiten der Vorhaltung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr). 5.2.1.1 Ambulanzdienst Wörtherseestadion (OVAL Innenbereich) Auf Grund der Anforderungen aus Punkt 5.2.1. ergeben sich folgende Zahlen: SUMME Personal I+II Spielfeld- Betreuung SUMME Personal II SUMME Fahrzeuge Summe Personal I Stabsassistenz GKTW/ BKTW Kdt. Sanitäter Notarzt RTW KTW NEF NFS LNA EL/ Ambulanzdienst Stadion niedriges Risiko (0,3) 42 4 2 8 56 1 1 4 6 62 4 2 2 2 10 mittleres Risiko (0,4) 44 4 2 8 58 1 1 4 6 64 4 3 2 2 11 hohes Risiko (0,5) 56 8 3 8 75 1 1 7 9 84 5 4 3 3 15 Spielfeldbetreuung Summe Spielfeld- Betreuung Sanitäter Notarzt NFS Spielfeldbetreuung 2 Teams bestehen aus 4 2 2 8 5.2.1.2 Ambulanzdienst Pressezentrum In der Berechnung unter Punkt 5.2.1.1 ist das Pressezentrum nicht berücksichtigt. Zur Zeit ist die Zuständigkeit (UEFA - Stadt - Land) noch nicht geklärt, weiters ist noch unklar ob dafür ein eigener Ambulanzdienst benötigt wird.
13 Endversion 06.09.2007 5.2.2. Ambulanzdienst bei Begleitveranstaltungen Neben dem Ambulanzdienst in und um die Spielstätte werden Ambulanzdienste auch im Rahmen von zahlreichen Begleitveranstaltungen in der veranstaltenden Stadt und erwartungsgemäß auch in anderen Städten Kärntens notwendig sein. Die Kosten für diese Ambulanzdienste werden vom jeweiligen Veranstalter der Events getragen. Beispielhaft seien hier die so genannten „Fan-Zonen“ genannt, die in den Veranstaltungsstadt auf Großbildleinwänden Tausenden von Besuchern die Möglichkeit geben, die Spiele mitzuerleben. Grundsätzlich kommt der Maurer-Algorithmus bei der Dimensionierung der sanitätsdienstlichen Betreuung von Begleitveranstaltungen zu tragen, wobei auch je nach Art der Veranstaltung unter Umständen die „Ampel-Logik“ zu berücksichtigen ist. Zahl, Umfang und Risiko von Begleitveranstaltungen sind derzeit nicht einschätzbar, da entsprechende Daten noch nicht vorliegen. 5.2.2.1 Begleitveranstaltungen Klagenfurt Public Viewing Messegelände Laut Magistrat Klagenfurt findet am Messegelände, veranstaltet durch die Stadt Klagenfurt, ein Public Viewing-Event statt. Zahl, Umfang und Risiko von dieser Veranstaltung sind derzeit nicht einschätzbar. Fan-Meile Diese erstreckt sich vom Hauptbahnhof Klagenfurt über Verbindungsstraße (wahrscheinlich Bahnhofstraße, 10. Oktoberstraße) über den Neuen Platz zum Alten Platz. Für diesen Bereich ist bis dato kein Gesamtveranstalter bekannt, somit kann kein Ambulanzdienst gemäß Veranstaltungsgesetz vorgeschrieben werden. Die Betreuung dieser Personen fällt in die Zuständigkeit des Veranstalters. Wörthersee Bühne/Europapark Konkrete Planungen liegen noch nicht vor.
14 Endversion 06.09.2007 5.2.2.2 Begleitveranstaltungen Kärnten Zahl, Umfang und Risiko von Begleitveranstaltungen sind derzeit, 29.08.2007, nicht einschätzbar, da entsprechende Daten noch nicht vorliegen. Es ist aber mit Begleitveranstaltungen in den größeren Bezirksstädten, mit mehreren tausend Personen zu rechnen, welche voraussichtlich erst kurz vor den Spielen der Behörde gemeldet werden. Eine optimale sanitätsdienstliche Versorgung wird nur möglich, wenn alle Veranstaltungen mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Rettungsdienst angemeldet werden. 5.3. Vorsorgen für den Großschadensfall Neben der Gefahr eines Großschadensereignisses im Stadion ist vor allem im Bereich des urbanen Großraumes der Veranstaltungsstadt mit erhöhtem Risiko eines Massenanfalls von Patienten zu rechnen. Die Vorbereitungen müssen daher auch mobile Einheiten vorsehen. Grundsätzlich ist bei Schadensereignissen von einer Patienten-Verteilung (Sichtungsgruppen) wie folgt auszugehen: I: 20 % „Sofortbehandlung“ II: 20 % „Dringende Behandlung“ III: 40 % „Spätere (ambulante) Behandlung“ IV: 20 % „Betreuende (abwartende) Behandlung“ Das Österreichische Rote Kreuz sieht die Vorhaltung von Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr auf Basis der Österreich weit stationierten Rotkreuz-Hilfseinheiten4 vor. Mehrere dieser Einheiten können dabei zu „Kontingenten“ zusammengeführt werden, die die autarke Abarbeitung von Großschadensereignissen gewährleisten. Um den Nahbereich des Stadions und des urbanen Großraum der Veranstaltungsstadt abzudecken, werden Einheiten stationär und mobil vorgehalten. So sind in einem Kontingent, das die Sichtung, Behandlung und den Transport von 25 Verletzten und Erkrankten pro Stunde sicherstellt, die folgenden RK-Hilfseinheiten ganz oder in Teilen beteiligt: 4 siehe Vorschrift „Rotkreuz-Hilfseinheiten“, http://vorschriften.roteskreuz.at
15 Endversion 06.09.2007 Führungselement RK-HE SanHiSt (1) RK-HE Mobiles Sanitätsteam (3) RK-HE mobile Beleuchtung (1) RK-HE Kommunikation (Teile) Die Gesamt-Personalstärke eines solchen Kontingents liegt bei rund 60 Personen. Die Zahl der vorzuhaltenden Kontingente ergibt sich aus Punkt 2 „Dimensionierung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“ Ebenso ergibt sich aus der Zahl der Betroffenen, für die Vorhaltung getroffen werden soll, in Beziehung mit den Kapazitäten von nachgeschalteten Versorgungseinrichtungen ggf. die Notwendigkeit der Erweiterung der vorgehaltenen Transportressourcen (z.B. bei Vermeidung des Wirksamwerdens von Katastrophenplänen in Zielspitälern oder Patiententransport in Spezialabteilungen zur optimalen Versorgung von Patienten). Die Kontingente können stationär und/oder mobil vorgehalten werden. Eine Zergliederung in einzelne Rotkreuz-Hilfseinheiten und deren unabhängiger Einsatz (z.B. als Transportkomponente oder Sanitätshilfsstelle) ist möglich. Ein Kontingent für Sichtung, Behandlung und den Transport von 25 Verletzten und Erkrankten pro Stunde wird im Stadionbereich/im Abstrombereich des Stadions als Sofortkapazität aufgebaut und einsatzbereit gehalten. Ein weiteres mobil einsetzbares Kontingent gleicher Kapazität ist mit einer Vorlaufzeit von maximal 30 Minuten für den Einsatz im Stadtgebiet bzw. Umfeld der Austragungsstadt vorzuhalten. Die Vorhaltung dieses Kontingents kann sowohl im unmittelbaren Stadionumfeld als auch in einem städtischen Bereitstellungsraum erfolgen. Für im Bereich des Stadions vorgehaltene Kontingente ist die Verwendung des im Ambulanzdienst des Spiels eingesetzten Personals zur Abarbeitung von Großschadenslagen möglich. Die Personalressourcen des Ambulanzbetriebes sind daher bis zu einem Ausmaß von 80 % der Gesamtstärke für die Vorhaltung im Bereich des Stadions anrechenbar. Weitere sich aus der Berechnung laut Punkt 2 „Dimensionierung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“ ergebende Kontingente sind für den Einsatz im Stadtgebiet bzw. Umfeld der Austragungsstadt vorzusehen.
16 Endversion 06.09.2007 Das erste dieser Kontingente ist mit einer Alarmierungsvorlaufzeit von 60 Minuten im Stadtgebiet bzw. Umfeld der Austragungsstadt zum Einsatz zu bringen. Eventuell weitere vorgehaltene Kontingente müssen mit einer Vorlaufzeit von maximal 120 Minuten im Stadtgebiet bzw. Umfeld der Austragungsstadt einsatzbereit sein. Darüber hinaus ist je nach Lage und Einsatzauftrag die Vorhaltung von folgenden RK- Hilfseinheiten / Einheiten befreundeter Organisationen vorgesehen: RK-HE Suchhunde – Suche und einfache Bergung von Personen (Flächen- /Trümmersuche) RK-HE Unterkunft und Camp (Errichten und Betreiben von temporären Unterkünften für Betroffene von Großschadensereignissen; Dimensionierung der bereitzustellenden Unterkünfte nach Maßgabe der Behörden, Zurverfügungstellung geeigneter Objekte durch die öffentliche Hand) RK-HE Logistik und Transport (Material-Beschaffung, -Transport und –Lagerung) RK-HE Verpflegung (Herstellung und Ausgabe von Verpflegung für je 350 Personen zur Versorgung von Einsatzkräften und Betroffenen) RK-HE psychosoziale Betreuung Luftrettungsmittel (NAH/RTH/MedEvac-Flugzeuge) Die vorgehaltenen Einheiten werden vom Landesrettungskommando geführt, die über Verbindungsoffiziere auch in die behördlichen Leitungsstäbe integriert sind. Möglicherweise bringen die Örtlichkeiten von Großschadensereignissen große Distanzen zwischen Schadensraum und Behandlungsraum mit sich (z.B. Stadion-, Innenstadt- Bereiche). Daraus ergibt sich ggf. die Notwendigkeit von zusätzlichen Tragetrupps, die zB aus Ressourcen des Österreichisches Bundesheer/der Feuerwehr genutzt werden könnten. Für die Betreuung von unverletzten Betroffenen (gemäß 2 „Dimensionierung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“) sind mobil vorzuhalten: pro begonnenen 10 Betroffenen eine psychosozial geschulte Einsatzkraft, pro begonnenen 50 Betroffenen ein Sanitäter. 50 % dieser Mannschaft sind binnen 30 Minuten, 50 % innerhalb einer Stunde verfügbar zu machen. Um auf mögliche Großschadensereignisse im Bereich der „Public Viewings“ außerhalb der Veranstaltungsstadt bzw. an spielfreien Tagen auch in der Veranstaltungsstadt reagieren zu können, ist ein Kontingent in eine entsprechende Bereitschaft zu versetzen, wenn diese Veranstaltungen hinsichtlich Besucheraufkommen und Risiko ein Profil erwarten lassen, das mit Spielen im Stadion vergleichbar ist. Die Kosten für dieses Kontingent hat der Magistrat Klagenfurt zu tragen.
17 Endversion 06.09.2007 5.3.1. Vorsorge Großschadensfall Großraum Klagenfurt Zusatzbemerkungen Gefahrguttransporte An den Spieltagen besteht ein Fahrverbot für Gefahrguttransporte im Großraum Klagenfurt, somit ist mit einem Ausweichen dieser Transporte auf die Landesstraßen zu rechnen. Berechnung der Zahlen an Verletzten Fassungsvermögen Stadion: 32.000 Besucher 2 % Betroffene = 640 Betroffene Davon 40 % unverletzt Betroffene = 256 Betroffene (KIT-Grundlage) Davon 60 % verletzt = 384 Patienten 20 % Triageklasse I 77 Patienten 20 % Triageklasse II 77 Patienten 40 % Triageklasse III 153 Patienten 20 % Triageklasse IV 77 Patienten Berechnung der benötigten Kontingente Die Berechnung der erforderlichen Kontingente beruht auf der max. Besucheranzahl im Stadion von 32.000 Personen. Die Personen bei anderen Veranstaltungen im Nahebereich des Stadions bzw. im Großraum Klagenfurt sind in der Berechnung nicht berücksichtigt. Ein Kontingent versorgt 25 Patienten in einer Stunde, anschließend bzw. zwischenzeitlich muss das Verbrauchsmaterial nach gerüstet werden. Drei (3) Kontingente können innerhalb von sechs (6) Stunden 684 Personen sanitätsdienstlich Erstversorgen, so fern das Verbrauchsmaterial rechtzeitig ergänzt wird. Bei einer Versorgung innerhalb von vier (4) Stunden nach Ereignisseintritt erhöht sich die Anzahl der benötigten Kontingente für 684 Patienten für das Stadion von drei (3) auf vier (4) zusätzlich ist ein mobiles Kontingent (D-Kontingent) vorzuhalten. Da es anzustreben ist, dass alle Patienten binnen 6 Stunden zur Definitivbehandlung in
18 Endversion 06.09.2007 einem KH eingetroffen sind ergibt sich somit unter Berücksichtigung von einer Stunde Vorlauf für die Bergung und einer Transportzeit von einer Stunde eine Versorgungszeit von 4 Stunden. Die 4 Kontingente sind somit in der Lage 400 Patienten in 4 Stunden bzw. 600 Patienten in 6 Stunden zu versorgen, so ferne das Verbrauchsmaterial rechtzeitig ergänzt wird. Kontingente am Spieltag, Stadionbereich bzw. Abstrombereich Für das Stadion sind insgesamt 3 Kontingente erforderlich. Ein Kontingent (A-Kontingent) wird im Stadionbereich/im Abstrombereich des Stadions als Sofortkapazität aufgebaut und einsatzbereit gehalten. Ein weiteres mobil einsetzbares Kontingent (B-Kontingent) ist mit einer Vorlaufzeit von maximal 30 Minuten für den Einsatz in der Stadt Klagenfurt/im Stadionbereich vorgehalten. Ein weiteres mobil einsetzbares Kontingent (C-Kontingent) wird mit einer Vorlaufzeit von maximal 60 Minuten für den Einsatz im Großraum Klagenfurt vorgehalten. Kontingente am Spieltag, Großraum Klagenfurt Ein weiteres mobil einsetzbares Kontingent (D-Kontingent) wird mit einer Vorlaufzeit von maximal 120 Minuten für den Einsatz im Großraum Klagenfurt vorgehalten. Kontingente an spielfreien Tagen, Public Viewing Ein mobil einsetzbares Kontingent (B-Kontingent) wird mit einer Vorlaufzeit von maximal 60 Minuten für den Einsatz im Großraum Klagenfurt vorgehalten. Benötigte Kontingente Übersicht Anzahl Einsatzbereit Bemerkung in (Minuten) Spieltag Kontingent Stadion, A 1 sofort Fix aufgebaut Spieltag mobiles Kontingent, B 1 30 mobil Spieltag mobiles Kontingent, C 1 60 mobil Spieltag mobiles Kontingent, D 1 120 mobil Summe Kontingente Spieltag 4
19 Endversion 06.09.2007 Spielfreie Tage, Public Viewing 1 60 Mobil mobiles Kontingent Summe Kontingente spielfreie Tage 1 Die bestmögliche individualmedizinische Versorgung der Verletzten und Erkrankten wird, soweit es die Abteilungskapazitäten der Krankenhäuser zulassen, angestrebt. 5.3.2. Unverletzt Betroffene: Für die Betreuung der 256 unverletzt Betroffenen ist eine Versorgung in folgender Stärke zu planen: 1 SvE/KIT Mitarbeiter pro 10 Betroffene = 25 SvE/KIT 1 Rettungssanitäter pro 50 Betroffene = 5 RS 50% der Mannschaft ist direkt vor Ort bereitzuhalten – 50% müssen mit einer Vorlaufzeit von einer Stunde verfügbar sein. Helfer Personal ohne Sanitätsausbildung mit Kurzeinweisung zum Einsatz als Träger bzw. Unterstützung Infrastruktur Aufbau bei mobilem Kontingent. Hier bietet sich die Unterstützung durch Grundwehrdiener des Österreichischen Bundesheers und/oder der Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehren an. Bei den Kräften aus dem Regeldienst (regulärer Sanitätsdienst im Stadion) wurde die personelle Besetzung für ein in Risikostufe rot eingestuftes Spiel als Beispiele herangezogen. 684 Patienten in 6 Stunden zu tragen + Reserve = 200 ÖBH Helfer 5.4. Abstimmung mit Vorsorgen in den Spitälern Eine tatsächliche Prognose über die Aufnahmekapazität im Katastrophenfall kann derzeit nicht gestellt werden. Die vorhandenen Spitalskatastrophenplanungen der Spitalsbetreiber sind mit dem Sanitätskonzept des Rahmenplanes abzustimmen. Hierbei ist v. a. auf ein System der
20 Endversion 06.09.2007 überörtlichen Verteilung von Patienten sowie auf die Möglichkeit, Patienten im benachbarten Ausland zu versorgen, Bedacht zu nehmen. Sollte es zu Engpässen bei der Versorgungsleistung kommen, wird in den betroffenen Krankenanstalten der Katastrophenplan ausgelöst. Konkrete Maßnahmen Im Rahmen der Vorbereitung für die EURO 2008 erfolgt in allen Krankenanstalten des Landes Kärntens eine Überprüfung des Spitalskatastrophenplanes hinsichtlich einer verstärkten Aufnahmekapazität im Anlassfall. 5.4.1. LKH Klagenfurt Im Rahmen der Vorbereitung für die EURO 2008 werden folgende Maßnahmen gesetzt: - Überprüfung des Spitalskatastrophenplans - Reduktion des elektiven Operationsprogrammes - Reduktion des elektiven Ambulanzbetriebes - Personelle Verstärkung der Akutaufnahmeeinheiten - Erhöhung des Materialvorhaltes für die Akutaufnahmeeinheiten im speziellen Infusionen und Medikamente - Verstärkung des hausinternen Sicherheitsdienstes - Indienststellung eines Krankenhauseinsatzleiters während der Spieltages - Ausschilderung in den benötigten Sprachen - Verstärkung des administrativen Personals 5.5. Dekovorhaltung vor der Krankenanstalt Betreffend die Vorschaltung von je einer DEKO-Station des Bundesheeres vor das LKH Klagenfurt und vor das UKH Klagenfurt wurden seitens der Abteilung 12 gemeinsam mit dem Vertreter des Österreichischen Bundesheeres bereits erste koordinierende Gespräche mit den beiden Krankenanstalten geführt. Weitere Gespräche sind vorgesehen. Der Vorstand der Nuklearmedizinischen Abteilung des LKH Klagenfurt, Herr Doz. LIND bietet auch an, Ärzte in den Krankenanstalten betreffend den Umgang mit kontaminierten Patienten auszubilden.
21 Endversion 06.09.2007 6. FEUERWEHR 6.1. Regelbetrieb Der Regelbetrieb wird je nach Bedarf und Risikoeinschätzung kurzfristig verstärkt. Besonders wird darauf Rücksicht genommen Einsatzkräfte für die Freihaltung der Autobahn – Nordumfahrung Klagenfurt bereit zu halten. 6.2. Veranstaltungsschutz Für die unmittelbare Veranstaltung (Spiel im Stadion) wird eine Brandsicherheitswache in folgender Stärke eingerichtet: Einsatzleitung: 1 Offizier der Berufsfeuerwehr (BF) 1 Offizier der Freiwillige Feuerwehr (FF) Innenkräfte: 1 Tanklöschfahrzeug der BF 1 Tanklöschfahrzeug der FF Außenkräfte: 2 Tanklöschfahrzeug der FF Zur Brandsicherheitswachen für das Public Viewing sind zwei TLF vorgesehen. Zusätzliche Brandsicherheitswachdienste bei noch nicht bekannten Veranstaltungen richten sich nach den jeweiligen Veranstaltungsstätten sowie der spezifischen Risikoeinschätzung. Für den Großschadensfall im Bereich der Fanzonen werden 2 Bereitschaftszüge der FF Vorgehalten. 6.3. Vorsorgen für den Großschadensfall In den Nahverfügungsräumen in der Stadionumgebung werden insgesamt folgende Kräfte bereitgehalten: 3 Bereitschaftszüge der FF bestehend aus Löschfahrzeug und Tanklöschfahrzeug (je 16 Mann) 1 Drehleiter 30 m (2 Mann FF) 1 Bühne (2 Mann BF) 1 Tanklöschfahrzeug (9 Mann FF) 5 Spezialfahrzeuge (18 Mann FF, 4 Mann BF) im Bereitstellungsraum Nord, Autobahn und Verkehrswege.
22 Endversion 06.09.2007 Für das Sanitätskontingent, welches im Nahbereich des Stadions fix aufgebaut wird (Sportplätze neben der SANHIST) werden folgende Kräfte bereitgehalten und Ein- richtungen fix aufgebaut: Siehe DEKO Konzept Für die Sanitätskontingente, welches mobil in den Bereitstellungsräumen Süd und Messe vorgehalten werden, werden folgende Kräfte bereitgehalten: 3 Massendekostellen (siehe Dekokonzept) 6.4. Einsatzleitung Die Feuerwehreinsatzleitung erfolgt im Regeldienst durch den Bereitschaftsoffizier und die Leitstelle, die EL – Stadion und durch eine Mobile EL des KLFV. Details sind im Einsatzplan ersichtlich.
23 Endversion 06.09.2007 7. ASSISTENZLEISTUNGEN DES BUNDESHEERES 7.1. Rechtliche Basis Im Zuge dieser Großveranstaltung ist ein massiver Einsatz von Kräften des Österreichischen Bundesheer im Rahmen der Luftraumsicherung, der sicherheitspolizeilichen Assistenz, in Form von Unterstützungsleistungen sowie durch allgemeine Einsatzvorbereitungen vorgesehen. Das Österreichische Bundesheer trägt zum sicherheitspolitischen Gesamtkonzept durch nachstehende Maßnahmen bei: 1. Luftraumsicherung • eigenständige Aufgabe des Österreichischen Bundesheeres gemäß B-VG 2. Sicherheitspolizeiliche Assistenz gemäß § 2 (1)b WG - (präventiv) • Bereitstellung von HS Transportkapazität für 40 PAX • Bereitstellung 1 Notarzt-Hubschrauber • Bereitstellung 1 Sanitäts-Transport-Hubschrauber Standort: WR. NEUSTADT 3. Unterstützungsleistungen • Unterkunftsbeistellung/ Verpflegung für Exekutivkräfte 4. Allgemeine Einsatzvorbereitungen örtliche Bereitstellung – Einsatz nur nach Assistenzanforderung gemäß § 2 (1)c WG 7.2. Einsatzleitung Militärkommando KÄRNTEN bereitet - die Unterstützungsleistung für das BM.I in Form von Beistellung von Unterkunft und Verpflegung im Zeitraum vom 23 05 07 bis 29 06 07, - die Bereitstellung von Assistenztruppen zum Patiententransport Erde/Luft sowie zu ABC- Abwehrmaßnahmen, - das Hochfahren von sanitätsdienstlichen Einrichtungen sowie - die Führung aller im Verantwortungsbereich befindlichen Kräfte im Falle eines Assistenzeinsatzes gemäß § 2 Abs. 1, lit. c WG 2001 vor, um im Rahmen der zivil- militärischen Zusammenarbeit das Gelingen der EURO 2008 zu unterstützen.
24 Endversion 06.09.2007 Die Führung der militärischen Teile erfolgt über die Stabsabteilung 3 des Militär- kommando KÄRNTEN nach folgender Aufbauorganisation: - Gestellung eines Verbindungsoffiziers (S3) zum Landeseinsatzstab - Einrichtung der Katastropheneinsatzzentrale im Kommandogebäude FML HÜLGERTH - Gestellung eines Verbindungsoffiziers zur Einsatzleitung Bezirksalarm- und Warnzetnrale KLAGENFURT Alle Maßnahmen der Luftraumsicherung, des (präventiven) sicherheitspolitischen Assistenzeinsatzes gemäß § 2 (1) b WG und der Einsatz der C 130 werden vom Streitkräfteführungskommando wahrgenommen. 7.3. Assistenzleistungen 7.3.1. Patiententransport Erde Für die Katastrophenhilfe hält das Österreichische Bundesheer „Patienten- trägerkompanien“ in den Spielorten als Assistenzkräfte bereit. Diese Einheiten umfassen 200 Mann, und werden wie folgt aufgebracht: - für den Einsatzort KLAGENFURT am 08. Juni, 12. Juni und 16.Juni 08, gestellt durch 7.JgBrig (PiB1 und JgB17), Bereithaltung im Schulzentrum VIKTRING Weiters ist das „Hochfahren“ der militärischen Sanitätseinrichtung in der KHEVENHÜLLER-Kaserne in KLAGENFURT vorgesehen. 7.3.2. ABC-Abwehr ABC-Abwehrkräfte werden in der Stärke 1 verminderte Kompanie im alternierenden Einsatz wie folgt bereitgestellt durch: - 6.JgBrig für die Einsätze in KLAGENFURT am 08. Juni, 12. Juni und 16. Juni, durch je einen ABC-Abwehrzug erfolgt die Eingangsdekontamination beim Landeskrankenhaus und Unfallkrankenhaus KLAGENFURT. - Bedienungspersonal für die 8 C-Spürgeräte, welche vom Bundesheer bereitgestellt werden.
25 Endversion 06.09.2007 7.3.3. Lufttransport An den Spieltagen werden am Hubschrauberstützpunkt KLAGENFURT-ANNABICHL je 1 Transporthubschrauber und 1 Verbindungshubschrauber bereitgehalten. Der Einsatz dieser kann jedoch nur im Zuge einer Assistenzanforderung gemäß § 2 Abs. 1 lit. c WG 2001 erfolgen. Für nationalen und internationalen Verletztentransport wird eine HERCULES C 130 in HÖRSCHING unter Sicherstellung von Transportkapazität für 80 Patienten bereitgehalten. 7.3.4. Luftraumüberwachung Für die Luftraumüberwachungskräfte wird militärische Unterkunft für 300 SoldatenInnen am Truppenübungsplatz GLAINACH bereitgestellt. 7.4. Unterstützungsleistungen Im Sinne der ressortübergreifenden, gemeinsamen Verantwortung für das Gelingen dieser Europameisterschaft muss es das Ziel des Österreichischen Bundesheeres sein, den Bedürfnissen der Exekutive durch Beistellung der gewünschten Unterkunft- Kapazitäten unmittelbar an den Spielorten auch durch Inkaufnahme etwaiger eigener „Unannehmlichkeiten“ möglichst zu entsprechen. Es werden insgesamt 774 Betten für die Exekutive in der KHEVENHÜLLER-Kaserne (352), LAUDON-Kaserne (168), WAISENHAUS-Kaserne (100) in KLAGNEFURT und ROHR-Kaserne (154) in VILLACH bereitgestellt. Am Truppenübungsplatz MARWIESEN werden 150 Sanitäter des Roten Kreuzes untergebracht.
26 Endversion 06.09.2007 8. ABC-ABWEHR KONZEPT Die Planungen nach diesem Kapitel beziehen sich auf Maßnahmen innerhalb der in Punkt 3. des Rahmenplanes definierten spezifischen Szenarien, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Spielen und Nebenveranstaltungen stehen. Grundsätzlich ist dabei festzuhalten, dass ABC-Abwehrmaßnahmen aufgrund der Dimension dieser Schadensszenarien und des begrenzten zeitlichen Rahmens für die Personendekontamination auf Niveau der Katastrophenbewältigung geplant werden müssen. Hiervon unberührt bleibt die Vorbereitung auf sonstige lokal beschränkte Szenarien, die nach Maßgabe der gegebenen Rahmenbedingungen abzuarbeiten sind. Das ABC-Abwehrkonzept für die EURO 2008 erstreckt sich grundsätzlich auf Maßnahmen der Detektion im Bereich der Stadien und Public Viewings mit vergleichbaren Zuschauerzahlen und auf Maßnahmen des „in Sicherheit Bringens und Rettens“ sowie der Dekontamination von größeren Personengruppen. 8.1. Detektion Grundsätzlich hat bei Verdacht, dass ABC-Stoffe freigesetzt worden sind, unmittelbar eine Informationsgewinnung stattzufinden. Dies erfolgt über allfällige Hinweise zur Erkennung des Gefahrstoffes bzw. Gerätschaften für die Detektion. Die Detektion von A-Stoffen erfolgt durch mitgeführte Messgeräte, B- und C-Stoffe werden durch Polytests detektiert, Proben entnommen und an bereitgehaltene Auswerteeinheiten übergeben. 8.1.1. Detektion im A-Bereich Für die Detektion im A-Bereich sind Messgeräte in Form von persönlichen Dosimetern, Alarmdosimetern Dosisleistungs-, Mess- und Warngeräten sowie Kontaminations- nachweisgeräte vorzuhalten. Die Detektion von A-Stoffen erfolgt durch mitgeführte Messgeräte am Schadensort gemäß Sicherheitspolizeigesetz erfolgt in einem Anlassfall die erste Gefahrenerforschung prinzipiell durch die Exekutive. Daher werden bei Verdacht auf radioaktive Kontamination die vor ort stationierten Spürtrupps der Polizei zum Einsatz kommen. Sollten Spezialkräfte anderer Organisationen (Feuerwehr, Bundesheer) ebenfalls anwesend sein, ist auch eine gemeinsame Vorgangsweise möglich, insbesondere dann, wenn mit den Ressourcen der Exekutive nicht das Auslangen gefunden wird. In diesem Fall ist aber im Anlassfall die gemeinsame Vorgangsweise im Rahmen der aus Vertretern der verschiedenen Einsatzkräfte und zuständigen Behörde gebildeten Einsatzleitung festzulegen. Dies bedarf jedoch im Voraus - nebst Erfassung der für die Strahlen-
27 Endversion 06.09.2007 schutzmessung verfügbaren materiellen und personellen Ressourcen - einer gemeinsamen Erarbeitung eines entsprechenden Einsatzplans. Der für den Strahlenschutz zuständige Physiker der Abteilung 12 beim AKLR wird erforderlichenfalls zur Verfügung stehen. Die Beiziehung weiterer Strahlenschutzphysiker der KABEG ist vorgesehen. Vorhandene Messgeräte: Feuerwehr: 14 Stück Strahlenschutzspürtruppausrüstungen AUTOMESS AD2 mit Zusatzsonde für Alpha- und Beta-Strahlung 1 Stück AUTOMESS AD6 Amt der Kärntner Landesregierung – Abt. A12 – Strahlenschutz: 6 Stück Kontaminationsmessgeräte (insbesonders zur Verwendung bei den DEKO-Stationen. 4 Dosis/Dosisleistungsmessgeräte , davon ein Gerät mit Teledetektor 1 Messgerät zur Detektion von Alpha-, Beta- und/oder Neutronenstrahlen. 2 kleine Handmessgeräte zur Gammaspektrometrie Weiters ist vorgesehen, 2 zusätzliche Alpha-Beta-Kontaminationsmonitore zu beschaffen. Für die Ausstattung der Einsatzkräfte ist über die ohnehin erforderliche Überwachung durch TLD-Dosimeter hinaus außerdem der Ankauf einer größeren Zahl von elektronischen, direkt ablesbaren Warn- und Personendosimetern geplant. 8.1.2. Detektion im B-Bereich Vorhaltung von Schnelltestgeräten im Nahverfügungsraum (z.B. „Prime Alert“). Das Personal für die Bedienung wird ebenfalls im Nahverfügungsraum vorgehalten. Das Vorhandensein von B- und C-Stoffe wird durch Prüfröhrchen detektiert. Der Spürtrupp im Stadionbereich entnimmt im Anlassfall aus dem Schadensraum Proben. Diese entnommenen Proben werden in Probeentnahmebehältern und Gassammel- behältern an bereitgehaltene Auswerteeinheiten im Nahbereich übergeben wo die nähere Auswertung erfolgt. Die Auswerteeinheit bildet die Abteilung Umweltschutz in Zusammenarbeit mit Fachdienststellen die in der Lage sind, chemische Analysen durchzuführen.
28 Endversion 06.09.2007 8.1.3. Detektion im C-Bereich Vorhaltung von Prüfröhrchen, Explosimeter, Chlor-, Ammoniak-, Kohlendioxid- und Kohlenmonoxyd-Sensoren und einem Multisensorgerät im Nahverfügungsraum. Das Personal für die Bedienung wird ebenfalls im Nahverfügungsraum vorgehalten. Für die Detektion im C-Bereich erfolgt eine Vorhaltung von Polyteströhrchen und Kampfstoffnachweisröhrchen und einem Multisensorgerät mit EX – Sensor, CO – Sensor und Sauerstoffkonzentrationsmesszelle sowie Probeentnahmebehälter und Gas- sammelbehälter. 8.2. Dekontamination 8.2.1. Individualdekontamination Bei einem Schadensereignis, bei welchem nur eine begrenzte Anzahl von Besuchern kontaminiert werden, diese jedoch auch verletzt sind, hat die Dekontamination vorgeschaltet zum Behandlungsplatz der Sanitätsversorgung zu erfolgen. Dabei sind die Dekontaminationskapazitäten auf jene des Behandlungsplatzes abzustimmen. Für die ortsfesten Sanitätskontingente sind die Dekostraßen aufzubauen, für die mobilen Kontingente sind diese ebenfalls mobil vorzuhalten. Es ist anzustreben, dass die Liegend-Individualdekontamination von den 230 betroffenen Personen (Triageklasse II und III) in maximal 6 Stunden erfolgen kann. Bei einer durchschnittlich kalkulierten Dekontaminationszeit von 6,3 Minuten pro Person für die Liegend-Individualdekontamination sind vier Liegend-Deko-Plätze erforderlich. Für die 333 (640 – 230 – 77) gehfähigen kontaminierten Personen werden bei einer durch- schnittlich kalkulierten Dekontaminationszeit von 4,3 Minuten pro Person für die Individualdekontamination ebenfalls vier Deko-Plätze benötigt. Deko-Einrichtungen zur Liegend-Individualdekontamination: 1 Zelt mit Trennwand zur Vorbereitung, 2 Abstellblöcke für die Tragen mit den Verletzten 1 Zelt zur Liegend-Deko mit Trennwand, Auffangwanne, 4 Abstellblöcke für die Tragen mit den Verletzten, 4 Waschbürsten 2 Zelte mit Trennwand zur Nachbereitung, 2 Abstellblöcke für die Tragen mit den Verletzten 4 Entwässerungspumpen 4 Dosiereinrichtungen
29 Endversion 06.09.2007 3 Heizgeräte 2 Stehend-Doppeldekoduschen 1 Auffangbehälter Erforderliches Zubehör Erforderliches Dekomittel Erforderliche Schutzanzüge, Stiefel und Filtermasken Schematische Darstellung KONTAMINIERT Vorbereitungszelt Liegend-Deko Stehend-Deko/ Doppelduschen Waschbürsten Abstellblock Nachbereitungszelte Auffangbehälter DEKONTAMINIERT Für die mobilen Kontingente sind Deko-Einrichtungen mobil vorzuhalten. Die Abklärung mit der BF Innsbruck, die mobile Deko-Einrichtung der BF München gemeinsam zu verwenden ist derzeit noch in Abklärung.
30 Endversion 06.09.2007 8.2.2. Massendekontamination Sollte die Zahl der aufgrund eines Ereignisses möglicherweise kontaminierten Besucher wesentlich größer sein als die in 8.2.1 zugrunde gelegten Zahlen, ist eine Individualdekontamination nicht mehr möglich. Daher wird auch im Fall der radioaktiven Kontamination eine Massendekontamination durchgeführt werden müssen. Für den Fall einer Kontamination mit chemischen, ätzenden Substanzen sollte den flüchtenden Personen diese Möglichkeit jedenfalls zur Verfügung stehen. Im Fall einer biologischen Kontamination sollte diese Methode jedoch nicht angewandt werden. Daher ist neben der fix aufgebauten Infrastruktur beim Behandlungsplatz eine weitere für die Dekontamination einer großen Anzahl von Personen vorzusehen. Hiezu sind die erforderlichen Ablaufpläne zu erstellen. Weiters ist die Vorhaltung von Schutzmasken sowie Ersatzbekleidung für die Betroffenen zu planen. Die Vorhaltung erscheint als Schutzmaßnahme für auf die Dekontamination wartenden Betroffenen notwendig. Unter der Annahme, dass die kontaminierten flüchtenden Personen als Fluchtweg vorrangig den Weg wählen, auf dem das Stadion betreten wurde, ist auf jeder möglichen Abströmrichtung eine Massendekontamination vorzusehen. Somit kommen vier Massen- dekoeinrichtungen zum Einsatz. Zielführend erscheint ein System, dass die kontaminierten Personen von oben und seitlich mit Wasser besprüht und dennoch einen effizienten Wasserverbrauch ermöglicht. Die Massendekoeinrichtung besteht aus zwei Rohrgestellen die jeweils wie ein Torbogen (Breite und Höhe jeweils 2,7 m) zusammengebaut werden. Diese Rohrgestelle sind an den Seiten und oben mit insgesamt elf Längsrohren (Länge 2,7 m) zu einer Art Tunnel verbunden, wodurch eine stabile Aufstellung ermöglicht wird. Auf jedem dieser elf Verbindungsrohre sind drei Sprühdüsen mit individuell verstellbarer Strahlform und regulierbarer Durchflussmenge angebracht. Insgesamt erfolgt die Massen- dekontamination durch 33 Düsen. Betrieben wird diese Massendekontaminationseinheit mit einem Tanklöschfahrzeug, das wiederum aus dem Hydrantennetz gespeist wird.
31 Endversion 06.09.2007 Schematische Darstellung DEKO-TUNNEL für die Massendekontamination Sprühdüsen Wasserzulauf 8.2.2. Personalbereitstellung Der Landesfeuerwehrverband stellt für die Dekontamination von Personen ein speziell ausgebildetes Personal in der Stärke von 56 Personen zur Verfügung. Ein fachkundiger Arzt für die Erstversorgung von Verletzten in der Individualdeko wird seitens der Abteilung 12 bereitgestellt. 8.2.3. Messgeräte Siehe unter Punkt 8.1.1., Punkt 8.1.2. und Punkt 8.1.3.
32 Endversion 06.09.2007 9. PERSONENAUSKÜNFTE / VERMISSTENFAHNDUNG 9.1. Normalbetrieb • Entgegennahme der Vermisstenmeldung durch jeden Exekutivbeamten/In • Weiterleitung der Vermisstenmeldung an den Einsatzstab des Landespolizei- kommandos Kärnten • Der Einsatzstab des Landespolizeikommandos Kärnten beauftragt den Landes- kriminaldienst mit der Vermisstenfahndung • Operative Vermisstenfahndung durch den Landeskriminaldienst und Führung eines standartisierten Vermisstenaktes (ähnlich AM-Akte des DVI-Teams) • Weiterbearbeitung noch offener Vermisstenakten nach Ende der EURO 2008 durch das Landeskriminalamt 9.2. Großschadensfall • Entgegennahme der Vermisstenmeldung im Callcenter des Bundesministerium für Inneres/EKC und Eingabe in das GSL-Web • Weitergabe der Vermisstendaten an das DVI-Team bzw Ermittlungsteams • Abklärung bei den Rettungseinheiten und Krankenhäusern, Reiseveranstaltern, Sichtung von Fluglisten usw durch das DVI-Team bzw Ermittlungsteams • Einholung der AM-Daten durch das DVI-Team bzw Ermittlungsteams (bei ausl. Vermisten über das BKA/Interpol) • Einholung von DNA- Material durch das DVI-Team (bei ausländischen Vermissten über das BKA/Interpol) • Abgleichung der Vermisstenliste mit gegebenenfalls nicht identifizierten Verletzten/Toten • Laufende Führung und Ergänzung eines AM-Aktes über die tatsächlich vermissten Personen durch das DVI-Team • Nach Aufarbeitung des Großschadensereignisses Weitergabe der noch offenen Vermisstenakten (AM-Akte) an das Landeskriminalamt
33 Endversion 06.09.2007 10. AUSBILDUNG / ÜBUNGEN Grundsätzlich ist aufgrund der notwendigen Ortskunde und Erfahrung im Zusammenspiel aller vor Ort tätigen Organisationen erforderlich, dass die eingesetzten Kräfte immer dieselben sind. Dies ist bereits bei der Ausbildung und Durchführung von Übungen zu berücksichtigen. Die spezifische Ausbildung erfolgt durch die jeweiligen Organisationen selbst. Durch das BM.I werden im Zeitraum von Juni 2007 bis Jänner 2008 in allen vier Austragungsstädten Planspiele für die Führungskräfteausbildung durchgeführt. Darüber hinaus sollen in allen Stadien Großübungen mit den für diesen Einsatz ausgebildeten Mannschaften stattfinden.
34 Endversion 06.09.2007 11. UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN ZWISCHEN BUNDESLÄNDERN Sofern für die Sicherstellung der Ressourcenerfordernisse gemäß diesem Rahmenplan ein bundesländerübergreifender Ressourcenausgleich im Bereich des Sanitäts- und Feuerwehrdienstes erforderlich ist, erfolgt dieser im Rahmen der Strukturen der Einsatzorganisationen. Ein internationaler Ressourcenausgleich erfolgt im Rahmen der Vorgaben der bestehenden Staatsverträge.
35 Endversion 06.09.2007 12. UMSETZUNG DES RAHMENPLANS Dieser Rahmenplan repräsentiert die für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen, welche durch die verschiedenen Einsatzeinheiten in Zusammenarbeit mit den Abteilungen des Landes Kärnten und des Magistrat Klagenfurt zur Umsetzung gelangen müssen. Dadurch wird ein sicherheitstechnischer Standard analog der in Deutschland ausgerichteten Weltmeisterschaftsspiele WM 2006 erreicht. Nach Genehmigung des Rahmenplanes durch das Kollegium der Kärntner Landesregierung erfolgt durch die zuständigen Abteilungen des Amtes der Kärntner Landesregierung die Beauftragung an die Einsatzorganisationen die Erstellung eines detaillierten Einsatzplanes bis zum Eröffnungsspiel am 8.6.2008 durchzuführen. Die Einsatzpläne werden gemeinsam einer Sichtung unterzogen, um die Vorgaben dieses Rahmenplanes vollständig genüge zu tragen und mögliche Adaptierungen vorzunehmen.
36 Endversion 06.09.2007 ANHANG Zusammensetzung des Arbeitskreises Kärntner Rahmenplan zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr EURO 2008. Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 1-Landesamtsdirektion RR Egon Rauter Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 12 LSD Dr. Gerhard Olexinski Dr. Jörg Krischan Valentin Mack Vertreter der Austragungsstädte BD Ing. Josef Pobegen Mag. Karin Zarikian Vertreter der Einsatzkräfte Landesfeuerwehrverband für Kärnten vertreten durch BR Ing. Oskar Grabner Berufsfeuerwehr Klagenfurt vertreten durch BD Ing. Josef Pobegen Bezirksfeuerwehrkommando Klagenfurt vertreten durch BFK OBR Erich Sornig Landespolizeikommando für Kärnten vertreten durch Oberst Wolfgang Gabrutsch Landesverband Rotes Kreuz Kärnten vertreten durch LRK Georg Tazoll Militärkommando für Kärnten vertreten durch Oberstlt. Georg Rosenzopf
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